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Der Appellationsgerichtshof Köln war ab 1814 eines von drei Appellationsgerichten im linksrheinischen Teil der Vorgänger

Appellationsgerichtshof Köln

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Der Appellationsgerichtshof Köln war ab 1814 eines von drei Appellationsgerichten im linksrheinischen Teil der Vorgängerprovinzen der späteren Rheinprovinz. Im Jahre 1819 wurde es das alleinige Appellationsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde es 1879 in das Oberlandesgericht Köln umgewandelt.

Entstehung

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig brach 1814 die französische Herrschaft in Deutschland zusammen. Das linke Rheinufer wurde in seinem nördlichen Teil preußisch.

Preußen übernahm die französischen Gerichte. Die bisherigen Friedensgerichte blieben bestehen, die Tribunale erster Instanz wurden in Kreisgerichte umbenannt. Als obere Gerichte bestanden:

    Darunter bestanden drei Appellationsgerichtshöfe:

    • Appellationsgerichtshof Düsseldorf (dem Kassationshof Düsseldorf untergeordnet)
    • Appellationsgerichtshof Köln (dem Revisionshof Koblenz untergeordnet)
    • (dem Revisionshof Koblenz untergeordnet)

    Den Appellationsgerichtshöfen waren die Kreisgerichte und Handelsgerichte untergeordnet.

    Der Appellationsgerichtshof Köln war gebildet worden, da der Gerichtssprengel des sich nun auf verschiedene Staaten verteilte. Der Appellationsgerichtshof Lüttich war für das Département Meuse-Inférieure und das Département Ourthe zuständig gewesen. Diese Teile waren 1814 weitaus überwiegend Teil des Königreichs der Vereinigten Niederlande geworden. Seit 1805 gehörte aber auch das Département de la Roer zum Gerichtssprengel des Lütticher Gerichtes. Dieses und die kleinen Teile der anderen beiden Départements bildeten den Gerichtsbezirk des neuen Appellationsgerichtshofs Köln.

    Gerichtsreform 1819

    Im Jahre 1816 wurde die Rheinische Immediat-Justiz-Kommission eingerichtet, die direkt dem Staatskanzler unterstellt war. Vorsitzender war Christoph von Sethe, weitere Mitglieder waren der Düsseldorfer Appellationsgerichtsrat , der Aachener Tribunalspräsident Bartholomäus Fischenich, der Glogauer Oberlandesgerichtsrat und später Johann Friedrich Müller vom Justizsenat Ehrenbreitstein und Peter Schwarz aus Trier. Die Rheinische Immediat-Justiz-Kommission erhielt den Auftrag, ein Gutachten über die künftige Rechts- und Gerichtsordnung in der Rheinprovinz zu erstellen. Diese wurde im Februar 1818 vorgelegt und sah im Wesentlichen ein Festhalten an der bestehenden Gerichtsverfassung und Rechtsordnung vor. Justizminister Friedrich Leopold von Kircheisen legte jedoch ein Gegengutachten vor, dass die Einführung der preußischen Regelungen forderte. Hardenberg beauftragte Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels mit einem Gutachten. Diesem gelang es, das Kabinett von Verwendung des französischen Rechts zu überzeugen.

    Im Jahre 1819 wurde die Gerichtsorganisation entsprechend neu geordnet. Im Grundsatz hielt man an der französischen Gerichtsorganisation fest, organisierte nur die Ober- und Mittelgerichte neu. Mit Kabinettsorder vom 21. Juni 1819 wurden der Revisionshof Koblenz und der Kassationshof Düsseldorf aufgelöst. Seine Aufgaben gingen an den neuen Rheinischen Revisions- und Kassationshof mit Sitz in Berlin über. Die drei Appellationsgerichtshöfe Düsseldorf, Köln und Trier wurden mit Kabinettsorder vom 21. Juni 1819 mit Wirkung zum 31. August 1819 im Appellationsgerichtshof Köln zusammengefasst. Der Entscheidung des Königs Friedrich Wilhelm III. für Köln war eine intensive Diskussion vorangegangen. Insbesondere Düsseldorf, das im Großherzogtum Berg Sitz des wichtigsten Gerichtes gewesen war, setzte sich heftig dafür ein, selbst Gerichtsstandort zu bleiben. Als Kompensation blieben ein Landgericht und zwei Friedensgerichte in Düsseldorf. Darüber hinaus wurden Düsseldorf eine Kunstschule und ein polytechnisches Institut versprochen.

    Das Gericht wurde am 1. September 1819 in der neuen Form eröffnet. Es hatte zunächst 26 Richter. Erster Präsident wurde Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels (1819–1827). Dem Gericht waren die sechs Landgerichte nachgeordnet, die aus den bisher 13 Kreisgerichten entstanden waren. Darunter standen die Friedensgerichte.

    1. Landgericht Aachen
    2. Landgericht Düsseldorf
    3. Landgericht Trier
    4. Landgericht Kleve
    5. Landgericht Köln
    6. Landgericht Koblenz

    Diese Gerichtsorganisation war für die nächsten sechs Jahrzehnte grundsätzlich stabil. 1834 wurde das Landgericht Elberfeld aus dem Landgericht Düsseldorf, 1835 das Landgericht Saarbrücken aus dem Landgericht Trier und 1850 das Landgericht Bonn aus dem Landgericht Köln herausgelöst.

    Im Jahre 1879 wurde das Gericht aufgehoben, und das Oberlandesgericht Köln trat an seine Stelle.

    Gebäude

    → Hauptartikel: Justizgebäude am Appellhofplatz

    Da Preußen sich weigerte, finanzielle Belastungen für den Sonderweg des Rheinischen Rechts zu übernehmen, und dabei zutreffend von einem großen Interesse Kölns an dem prestigeträchtigen Berufungsgericht ausging, erklärte sich die Stadt Köln – unterstützt durch einen erheblichen Zuschuss der Handelskammer Köln – nach längeren Verhandlungen bereit, für das neue Gerichtsgebäude sowohl das Grundstück zu stellen als auch die Baukosten fast vollständig zu tragen. Der „Rheinische Appellationsgerichtshof zu Cöln“ entstand nach Plänen von Regierungsbaumeister Johann Peter Weyer, der am 20. Juni 1819 die ersten Grundrisse für das halbkreisförmige Gerichtsgebäude vorlegte. Im Jahre 1824 begannen die Bauarbeiten für dieses Justizgebäude in bester Innenstadtlage auf dem Gelände von zwei früheren Klöstern, nämlich auf dem Grundstück des 1805 abgebrannten Augustinerinnenklosters Zum Lämmchen sowie im Weingarten des ehemaligen, 1802 im Rahmen der Säkularisation niedergelegten Zisterzienserinnenklosters St. Mariengarten an der gleichnamigen Gasse. Das neue Justizgebäude wurde am 6. November 1826 seiner Bestimmung übergeben.

    Richter

    Die ersten Richter rekrutierten sich überwiegend aus den bisherigen Mittelgerichten des Rheinlandes:

    • , früher Präfekt des Siegdepartements
    • Baumeister, bisher Generaladvokat in Düsseldorf
    • Karl Josef von Mylius, komm. Oberbürgermeister der Stadt Köln
    • Schmidt, Senatspräsident aus Trier
    • Caspar Anton Hartmann, Appellationsrat in Köln
    • Carl Theodor Methieu, Appellationsrat in Trier
    • Friedrich Ludwig Umbescheiden, Appellationsgerichtsrat in Trier
    • Johann Joseph Schreiber, Rat am Revisionshof Koblenz
    • Carl Wiendahl, Oberlandgerichtsrat Kleve
    • Johann Christian Hermann Rieve, Oberlandgerichtsrat Kleve
    • Theodor Schramm, Appellationsgerichtsrat in Düsseldorf
    • Johann Joseph Lenzen, Appellationsgerichtsrat in Düsseldorf
    • Adolph Haugh, Appellationsgerichtsrat in Düsseldorf
    • Franz Anton Sybenius, Appellationsgerichtsrat in Düsseldorf
    • von Gerolt, Karl Ferdinand, Appellationsgerichtsrat in Köln, Initiator und Mitglied des Zentral-Dombau-Verein zu Köln
    • Peter Schwarz, Mitglied der Immediatjustizkommission
    • Johann Friedrich Müller, Mitglied der Immediatjustizkommission
    • Peter Ignatz de Lassaulx, Kreisgerichtspräsident am Kreisgericht Malmedy
    • Ferdinand Joseph Effertz, Appellationsgerichtsrat in Köln
    • von Breuning, Revisionsgerichtsrat in Koblenz
    • Carl Caspar Joseph von Herrestorff, Kreisgerichtspräsident am Kreisgericht Koblenz
    • Peter Joseph Müller, Kreisgerichtsvizepräsident am Kreisgericht Düsseldorf
    • Graun, Oberlandesgerichtsrat in Frankfurt/Oder
    • Oswald, Stadtrichter in Münsterberg in Schlesien

    Präsidenten:

    • Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels (1817–1827 Präsident)
    • (1832–1851 Präsident)
    • Johann Karl Anton Broicher (1843–1851 Rat, 1855–1868 Präsident)
    • (1855–1870, Senatspräsident, 1870–1879 Präsident, danach OLG-Präsident)

    1817 wurde außerdem der Senatspräsident des Appellationsgerichtshofs Düsseldorf, als „Ehrenpräsident“ nach Köln versetzt.

    Weitere Richter:

    • Friedrich Wilhelm Ernst von Schiller, Sohn des Dichters Friedrich von Schiller, Appellationsgerichts-Rat von 1835 bis zu seinem Tod im Jahr 1841
    • (1844–1848 Rat)
    • Karl Joseph Haugh 1866 bis 1883 Senatspräsident am Appellationsgerichtshof Köln

    Literatur

    • Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz, 1919, Nachdruck 1965, S. 401 ff.
    • Adolf Klein: Hardenbergs letzte Reform. Die Gründungsgeschichte des rheinischen Appellationsgerichts. In: Dieter Laum (Hrsg.): Rheinische Justiz. Geschichte und Gegenwart, 175 Jahre Oberlandesgericht Köln. Schmidt, Köln 1994, ISBN 3-504-06013-1, S. 9–56.

    Einzelnachweise

    1. Eingerichtet am 6. Mai 1814, Ges.S. 1814, S. 75
    2. Eingerichtet am 11. Februar 1814, Ges.S. 1814, S. 72
    3. Ges-S. S. 162
    4. Ges-S. S. 209
    5. Adolf Klein: Die rheinische Justiz und der rechtsstaatliche Gedanke in Deutschland. In: Josef Wolffram, Adolf Klein (Hrsg.): Recht und Rechtspflege in den Rheinlanden. Wienand Verlag, Köln 1969, S. 154
    6. Dieter Strauch: Französisches Recht im Rheinland. In: Dieter Strauch, Joachim Arntz, Jürgen Schmidt-Troje (Hrsg.), Der Appellhof zu Köln – Ein Monument deutscher Rechtsentwicklung, Bouvier Verlag, Bonn 2002, ISBN 3-416-03024-9, S. 32–33, dort Fn. 85–90
    7. Christian Wiefling: Die preußische Personalpolitik am Rheinischen Appellationsgerichtshof bis 1879 - Borussifizierung oder Rheinischer Sonderweg?, 2022, ISBN 9783412526535, S. 117, Digitalisat

    Autor: www.NiNa.Az

    Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 15:19

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    Der Appellationsgerichtshof Koln war ab 1814 eines von drei Appellationsgerichten im linksrheinischen Teil der Vorgangerprovinzen der spateren Rheinprovinz Im Jahre 1819 wurde es das alleinige Appellationsgericht Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde es 1879 in das Oberlandesgericht Koln umgewandelt EntstehungNach der Volkerschlacht bei Leipzig brach 1814 die franzosische Herrschaft in Deutschland zusammen Das linke Rheinufer wurde in seinem nordlichen Teil preussisch Preussen ubernahm die franzosischen Gerichte Die bisherigen Friedensgerichte blieben bestehen die Tribunale erster Instanz wurden in Kreisgerichte umbenannt Als obere Gerichte bestanden Darunter bestanden drei Appellationsgerichtshofe Appellationsgerichtshof Dusseldorf dem Kassationshof Dusseldorf untergeordnet Appellationsgerichtshof Koln dem Revisionshof Koblenz untergeordnet dem Revisionshof Koblenz untergeordnet Den Appellationsgerichtshofen waren die Kreisgerichte und Handelsgerichte untergeordnet Der Appellationsgerichtshof Koln war gebildet worden da der Gerichtssprengel des sich nun auf verschiedene Staaten verteilte Der Appellationsgerichtshof Luttich war fur das Departement Meuse Inferieure und das Departement Ourthe zustandig gewesen Diese Teile waren 1814 weitaus uberwiegend Teil des Konigreichs der Vereinigten Niederlande geworden Seit 1805 gehorte aber auch das Departement de la Roer zum Gerichtssprengel des Lutticher Gerichtes Dieses und die kleinen Teile der anderen beiden Departements bildeten den Gerichtsbezirk des neuen Appellationsgerichtshofs Koln Gerichtsreform 1819Im Jahre 1816 wurde die Rheinische Immediat Justiz Kommission eingerichtet die direkt dem Staatskanzler unterstellt war Vorsitzender war Christoph von Sethe weitere Mitglieder waren der Dusseldorfer Appellationsgerichtsrat der Aachener Tribunalsprasident Bartholomaus Fischenich der Glogauer Oberlandesgerichtsrat und spater Johann Friedrich Muller vom Justizsenat Ehrenbreitstein und Peter Schwarz aus Trier Die Rheinische Immediat Justiz Kommission erhielt den Auftrag ein Gutachten uber die kunftige Rechts und Gerichtsordnung in der Rheinprovinz zu erstellen Diese wurde im Februar 1818 vorgelegt und sah im Wesentlichen ein Festhalten an der bestehenden Gerichtsverfassung und Rechtsordnung vor Justizminister Friedrich Leopold von Kircheisen legte jedoch ein Gegengutachten vor dass die Einfuhrung der preussischen Regelungen forderte Hardenberg beauftragte Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels mit einem Gutachten Diesem gelang es das Kabinett von Verwendung des franzosischen Rechts zu uberzeugen Im Jahre 1819 wurde die Gerichtsorganisation entsprechend neu geordnet Im Grundsatz hielt man an der franzosischen Gerichtsorganisation fest organisierte nur die Ober und Mittelgerichte neu Mit Kabinettsorder vom 21 Juni 1819 wurden der Revisionshof Koblenz und der Kassationshof Dusseldorf aufgelost Seine Aufgaben gingen an den neuen Rheinischen Revisions und Kassationshof mit Sitz in Berlin uber Die drei Appellationsgerichtshofe Dusseldorf Koln und Trier wurden mit Kabinettsorder vom 21 Juni 1819 mit Wirkung zum 31 August 1819 im Appellationsgerichtshof Koln zusammengefasst Der Entscheidung des Konigs Friedrich Wilhelm III fur Koln war eine intensive Diskussion vorangegangen Insbesondere Dusseldorf das im Grossherzogtum Berg Sitz des wichtigsten Gerichtes gewesen war setzte sich heftig dafur ein selbst Gerichtsstandort zu bleiben Als Kompensation blieben ein Landgericht und zwei Friedensgerichte in Dusseldorf Daruber hinaus wurden Dusseldorf eine Kunstschule und ein polytechnisches Institut versprochen Das Gericht wurde am 1 September 1819 in der neuen Form eroffnet Es hatte zunachst 26 Richter Erster Prasident wurde Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels 1819 1827 Dem Gericht waren die sechs Landgerichte nachgeordnet die aus den bisher 13 Kreisgerichten entstanden waren Darunter standen die Friedensgerichte Landgericht Aachen Landgericht Dusseldorf Landgericht Trier Landgericht Kleve Landgericht Koln Landgericht Koblenz Diese Gerichtsorganisation war fur die nachsten sechs Jahrzehnte grundsatzlich stabil 1834 wurde das Landgericht Elberfeld aus dem Landgericht Dusseldorf 1835 das Landgericht Saarbrucken aus dem Landgericht Trier und 1850 das Landgericht Bonn aus dem Landgericht Koln herausgelost Im Jahre 1879 wurde das Gericht aufgehoben und das Oberlandesgericht Koln trat an seine Stelle Gebaude Hauptartikel Justizgebaude am Appellhofplatz Der Rheinische Appellationsgerichtshof zu Coln 1826 Da Preussen sich weigerte finanzielle Belastungen fur den Sonderweg des Rheinischen Rechts zu ubernehmen und dabei zutreffend von einem grossen Interesse Kolns an dem prestigetrachtigen Berufungsgericht ausging erklarte sich die Stadt Koln unterstutzt durch einen erheblichen Zuschuss der Handelskammer Koln nach langeren Verhandlungen bereit fur das neue Gerichtsgebaude sowohl das Grundstuck zu stellen als auch die Baukosten fast vollstandig zu tragen Der Rheinische Appellationsgerichtshof zu Coln entstand nach Planen von Regierungsbaumeister Johann Peter Weyer der am 20 Juni 1819 die ersten Grundrisse fur das halbkreisformige Gerichtsgebaude vorlegte Im Jahre 1824 begannen die Bauarbeiten fur dieses Justizgebaude in bester Innenstadtlage auf dem Gelande von zwei fruheren Klostern namlich auf dem Grundstuck des 1805 abgebrannten Augustinerinnenklosters Zum Lammchen sowie im Weingarten des ehemaligen 1802 im Rahmen der Sakularisation niedergelegten Zisterzienserinnenklosters St Mariengarten an der gleichnamigen Gasse Das neue Justizgebaude wurde am 6 November 1826 seiner Bestimmung ubergeben RichterDie ersten Richter rekrutierten sich uberwiegend aus den bisherigen Mittelgerichten des Rheinlandes fruher Prafekt des Siegdepartements Baumeister bisher Generaladvokat in Dusseldorf Karl Josef von Mylius komm Oberburgermeister der Stadt Koln Schmidt Senatsprasident aus Trier Caspar Anton Hartmann Appellationsrat in Koln Carl Theodor Methieu Appellationsrat in Trier Friedrich Ludwig Umbescheiden Appellationsgerichtsrat in Trier Johann Joseph Schreiber Rat am Revisionshof Koblenz Carl Wiendahl Oberlandgerichtsrat Kleve Johann Christian Hermann Rieve Oberlandgerichtsrat Kleve Theodor Schramm Appellationsgerichtsrat in Dusseldorf Johann Joseph Lenzen Appellationsgerichtsrat in Dusseldorf Adolph Haugh Appellationsgerichtsrat in Dusseldorf Franz Anton Sybenius Appellationsgerichtsrat in Dusseldorf von Gerolt Karl Ferdinand Appellationsgerichtsrat in Koln Initiator und Mitglied des Zentral Dombau Verein zu Koln Peter Schwarz Mitglied der Immediatjustizkommission Johann Friedrich Muller Mitglied der Immediatjustizkommission Peter Ignatz de Lassaulx Kreisgerichtsprasident am Kreisgericht Malmedy Ferdinand Joseph Effertz Appellationsgerichtsrat in Koln von Breuning Revisionsgerichtsrat in Koblenz Carl Caspar Joseph von Herrestorff Kreisgerichtsprasident am Kreisgericht Koblenz Peter Joseph Muller Kreisgerichtsvizeprasident am Kreisgericht Dusseldorf Graun Oberlandesgerichtsrat in Frankfurt Oder Oswald Stadtrichter in Munsterberg in Schlesien Prasidenten Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels 1817 1827 Prasident 1832 1851 Prasident Johann Karl Anton Broicher 1843 1851 Rat 1855 1868 Prasident 1855 1870 Senatsprasident 1870 1879 Prasident danach OLG Prasident 1817 wurde ausserdem der Senatsprasident des Appellationsgerichtshofs Dusseldorf als Ehrenprasident nach Koln versetzt Weitere Richter Friedrich Wilhelm Ernst von Schiller Sohn des Dichters Friedrich von Schiller Appellationsgerichts Rat von 1835 bis zu seinem Tod im Jahr 1841 1844 1848 Rat Karl Joseph Haugh 1866 bis 1883 Senatsprasident am Appellationsgerichtshof KolnLiteraturMax Bar Die Behordenverfassung der Rheinprovinz 1919 Nachdruck 1965 S 401 ff Adolf Klein Hardenbergs letzte Reform Die Grundungsgeschichte des rheinischen Appellationsgerichts In Dieter Laum Hrsg Rheinische Justiz Geschichte und Gegenwart 175 Jahre Oberlandesgericht Koln Schmidt Koln 1994 ISBN 3 504 06013 1 S 9 56 EinzelnachweiseEingerichtet am 6 Mai 1814 Ges S 1814 S 75 Eingerichtet am 11 Februar 1814 Ges S 1814 S 72 Ges S S 162 Ges S S 209 Adolf Klein Die rheinische Justiz und der rechtsstaatliche Gedanke in Deutschland In Josef Wolffram Adolf Klein Hrsg Recht und Rechtspflege in den Rheinlanden Wienand Verlag Koln 1969 S 154 Dieter Strauch Franzosisches Recht im Rheinland In Dieter Strauch Joachim Arntz Jurgen Schmidt Troje Hrsg Der Appellhof zu Koln Ein Monument deutscher Rechtsentwicklung Bouvier Verlag Bonn 2002 ISBN 3 416 03024 9 S 32 33 dort Fn 85 90 Christian Wiefling Die preussische Personalpolitik am Rheinischen Appellationsgerichtshof bis 1879 Borussifizierung oder Rheinischer Sonderweg 2022 ISBN 9783412526535 S 117 Digitalisat

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