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Als Bürgersolaranlage bezeichnet man in der Regel eine von Privatpersonen gemeinschaftlich betriebene Photovoltaikanlage

Bürgersolaranlage

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Als Bürgersolaranlage bezeichnet man in der Regel eine von Privatpersonen gemeinschaftlich betriebene Photovoltaikanlage, seltener auch eine Solarthermie-Anlage. Es handelt sich dabei um eine Beteiligungsgemeinschaft, in der die einzelnen Personen Beiträge investieren, um eine gemeinsame Solaranlage bauen und betreiben zu können.

Motivation

Die Motivation der Betreiber von Bürgersolaranlagen liegt typischerweise in dem Wunsch erneuerbare Energien zu fördern, und in Deutschland häufig auch in dem Ziel, eine auf 20 Jahre gut gesicherte Kapitalanlage zu tätigen. Diese Sicherheit wird in Deutschland durch die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) staatlich gesicherte Einspeisevergütung gewährleistet. Zusätzliche Sicherheiten können durch Herstellergarantien und sogenannte Allgefahrenversicherungen erreicht werden. Die Dachflächen, die durch die Bürgersolaranlagen genutzt werden, stehen oft im Besitz der Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, oder auch von Industrieunternehmen, die durch die Bereitstellung entsprechender Flächen an der Energiewende mitwirken wollen und eine Pacht erhalten.

Organisation

Bürgersolaranlagen werden häufig in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, seltener einer KG oder einer Genossenschaft (siehe Bürgerenergiegenossenschaft) betrieben. Dabei ist oft ein (manchmal gemeinnütziger) Verein oder eine Bürgerinitiative der Initiator, der die Beteiligungen organisiert und zusätzlich absichert. In einigen Fällen haben Bürgersolar-Vereine auch eine GmbH oder AG als Betreibergesellschaft gegründet, wie zum Beispiel der Green City e. V. in München oder der Bürgerkraftwerke e. V. im Saarland.

Die Gesellschafter beteiligen sich üblicherweise zu Beginn mit einer Geldeinlage. Die Gewinnbeteiligung erfolgt aufgrund der Erlöse, die durch den Verkauf des erzeugten Stroms erwirtschaftet werden. Dies ist durch die staatlich festgelegte Einspeisevergütung aufgrund des EEG gut kalkulierbar. Oft kann die Investition durch subventionierte Kredite der KfW und anderer Banken finanziert werden. Es ergibt sich für die Gesellschafter ein Überschuss, der nach Abzug der Verwaltungsaufwendungen anteilig ausgeschüttet wird.

Siehe auch

  • Bürgerenergiegenossenschaft
  • Bürgerenergiegesellschaft
  • Bürgerwindpark

Literatur

  • Julian Gröger: Energiewende mit finanzieller Beteiligung der Bürger am Beispiel von Bürgersolaranlagen: Erfolgsfaktoren und die Rolle der Kommunen. Grin, München 2013, ISBN 978-3-656-32752-3 (Masterarbeit).
  • Christian Gutsche (Hrsg.): Handbuch Gemeinschaftlicher Solar-Selbstbau in Deutschland. Bündnis Bürgerenergie, Bremen 2023. Online verfügbar (PDF; 41 MB)

Einzelnachweise

  1. Hausgemachte Energie. In: Berliner Zeitung, 27. November 2010
  2. Greencity.de: Geschichte seit 1990 (Memento vom 9. Februar 2010 im Internet Archive), abgerufen am 4. Dezember 2014
  3. Buergerkraftwerke-Saar.de: Ausgründung der Solverde Bürgerkraftwerke GmbH (Memento vom 11. März 2016 im Internet Archive), abgerufen am 4. Dezember 2014

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 27 Jun 2025 / 10:52

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Als Burgersolaranlage bezeichnet man in der Regel eine von Privatpersonen gemeinschaftlich betriebene Photovoltaikanlage seltener auch eine Solarthermie Anlage Es handelt sich dabei um eine Beteiligungsgemeinschaft in der die einzelnen Personen Beitrage investieren um eine gemeinsame Solaranlage bauen und betreiben zu konnen MotivationDie Motivation der Betreiber von Burgersolaranlagen liegt typischerweise in dem Wunsch erneuerbare Energien zu fordern und in Deutschland haufig auch in dem Ziel eine auf 20 Jahre gut gesicherte Kapitalanlage zu tatigen Diese Sicherheit wird in Deutschland durch die durch das Erneuerbare Energien Gesetz EEG staatlich gesicherte Einspeisevergutung gewahrleistet Zusatzliche Sicherheiten konnen durch Herstellergarantien und sogenannte Allgefahrenversicherungen erreicht werden Die Dachflachen die durch die Burgersolaranlagen genutzt werden stehen oft im Besitz der Gebietskorperschaften insbesondere Kommunen oder auch von Industrieunternehmen die durch die Bereitstellung entsprechender Flachen an der Energiewende mitwirken wollen und eine Pacht erhalten OrganisationBurgersolaranlagen werden haufig in der Rechtsform einer Gesellschaft burgerlichen Rechts seltener einer KG oder einer Genossenschaft siehe Burgerenergiegenossenschaft betrieben Dabei ist oft ein manchmal gemeinnutziger Verein oder eine Burgerinitiative der Initiator der die Beteiligungen organisiert und zusatzlich absichert In einigen Fallen haben Burgersolar Vereine auch eine GmbH oder AG als Betreibergesellschaft gegrundet wie zum Beispiel der Green City e V in Munchen oder der Burgerkraftwerke e V im Saarland Die Gesellschafter beteiligen sich ublicherweise zu Beginn mit einer Geldeinlage Die Gewinnbeteiligung erfolgt aufgrund der Erlose die durch den Verkauf des erzeugten Stroms erwirtschaftet werden Dies ist durch die staatlich festgelegte Einspeisevergutung aufgrund des EEG gut kalkulierbar Oft kann die Investition durch subventionierte Kredite der KfW und anderer Banken finanziert werden Es ergibt sich fur die Gesellschafter ein Uberschuss der nach Abzug der Verwaltungsaufwendungen anteilig ausgeschuttet wird Siehe auchBurgerenergiegenossenschaft Burgerenergiegesellschaft BurgerwindparkLiteraturJulian Groger Energiewende mit finanzieller Beteiligung der Burger am Beispiel von Burgersolaranlagen Erfolgsfaktoren und die Rolle der Kommunen Grin Munchen 2013 ISBN 978 3 656 32752 3 Masterarbeit Christian Gutsche Hrsg Handbuch Gemeinschaftlicher Solar Selbstbau in Deutschland Bundnis Burgerenergie Bremen 2023 Online verfugbar PDF 41 MB EinzelnachweiseHausgemachte Energie In Berliner Zeitung 27 November 2010 Greencity de Geschichte seit 1990 Memento vom 9 Februar 2010 im Internet Archive abgerufen am 4 Dezember 2014 Buergerkraftwerke Saar de Ausgrundung der Solverde Burgerkraftwerke GmbH Memento vom 11 Marz 2016 im Internet Archive abgerufen am 4 Dezember 2014

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