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Europäischer Stabilitätsmechanismus

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Europäischer Stabilitätsmechanismus
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Der Europäische Stabilitätsmechanismus (kurz ESM, englisch European Stability Mechanism, französisch Mécanisme européen de stabilité) ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Luxemburg. Er wurde durch einen am 27. September 2012 in Kraft getretenen völkerrechtlichen Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Eurozone gegründet und ist damit rechtlich unabhängig von der Europäischen Union. Sein geschäftsführender Direktor (CEO) ist der Luxemburger Pierre Gramegna.

Europäischer Stabilitätsmechanismus
ESM
Logo des ESM
Englische Bezeichnung European Stability Mechanism
Französische Bezeichnung Mécanisme européen de stabilité
Organisationsart Internationale Finanzierungsinstitution
Status Völkerrechtliche intergouvernementale Einrichtung
Sitz der Organe Luxemburg, Luxemburg Luxemburg
Vorsitz Pierre Gramegna
Gründung 27. September 2012
www.esm.europa.eu

Aufgabe des ESM ist es, überschuldete Mitgliedstaaten der Eurozone durch (an Reformbedingungen geknüpfte) Kredite und Bürgschaften zu unterstützen, um deren Zahlungsfähigkeit zu sichern. Er ist damit Teil des Euro-Rettungsschirms und löste am 1. Juli 2013 die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) weitgehend ab.

Vorgeschichte

Trotz der Gründung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) im Juni 2010 setzte sich die Eurokrise weiter fort. Neben Griechenland waren auch Irland und Portugal betroffen. Wegen des absehbar zu frühen Auslaufens der EFSF im Juni 2013 wurden Forderungen lauter, einen dauerhaften Mechanismus für Krisenfälle zu etablieren. Nachdem verschiedene Vorschläge wie die Einführung sogenannter Eurobonds oder die Einrichtung einer Staateninsolvenzordnung von mehreren Staaten – auch von der deutschen Bundeskanzlerin Merkel – abgelehnt worden waren, beschlossen die Regierungschefs der Euro-Gruppe auf dem Gipfel des Europäischen Rates am 16./17. Dezember 2010, den Art. 136 AEU-Vertrag zu erweitern, um die Gründung des ESM zu ermöglichen. Diese Vertragsänderung wurde am 2. Februar 2012 von den Botschaftern der Euro-Staaten unterzeichnet.

Am 9. Dezember 2011 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der Eurozone, Schritte in Richtung auf eine stärkere Wirtschaftsunion zu unternehmen, einschließlich eines neuen fiskalpolitischen Pakts und einer verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung, die durch einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (VSKS) umzusetzen sei. Der VSKS soll dazu beitragen, eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der Eurozone zu entwickeln, um eine dauerhafte, gesunde und stabile Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und so eine der Hauptursachen der finanziellen Instabilitäten anzugehen. Der ESM-Vertrag und der VSKS-Vertrag sollen sich gegenseitig bei der Verstärkung der haushaltspolitischen Verantwortlichkeit innerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ergänzen; so sei der ESM „Ausdruck der Solidarität innerhalb der Europäischen Union, aber auch des Willens zur gemeinschaftlichen Selbstbehauptung in der internationalen Umwelt.“ Funktional ist der ESM ein Teil des Euro-Rettungsschirms.

→ Hauptartikel: Euro-Rettungsschirm

Ziel des ESM

Mit dem ESM sollen zahlungsunfähige Mitgliedstaaten der Eurozone, unter Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen (Artikel 13 des ESM-Vertrages), mit Krediten der Gemeinschaft der Euro-Staaten unterstützt werden, wobei auch anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Beitritt zu diesem Vertrag offensteht (Art. 44).

Das wesentliche Instrumentarium des ESM sind Notkredite und Bürgschaften (auch als „Haftungsgarantien“ bezeichnet): Überschuldete Mitgliedstaaten sollen Kredite zu subventionierten Konditionen erhalten. Im ESM-Vertrag ist zudem festgeschrieben, dass jeder Mitgliedstaat, der Hilfe durch den ESM erhält, ein makroökonomisches Anpassungsprogramm umsetzen muss sowie eine tiefgehende Analyse über die Nachhaltigkeit seiner Staatsschuldensituation unternehmen soll (Art. 12, Art. 13 Abs. 3 ESM-Vertrag).

Rechtlicher Rahmen

Gründungsvertrag

Der ESM wird begründet durch den „Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland“. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde am 23. Januar 2012 von den Finanzministern der Euro-Staaten beschlossen und am 2. Februar 2012 durch die Botschafter der Mitgliedstaaten in Brüssel unterzeichnet. Inzwischen haben alle Unterzeichnerstaaten den Vertrag ratifiziert.

Die Finanzminister der Euro-Staaten billigten zudem am 14. September 2012 in Nikosia die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Auflagen. Eine entsprechende „interpretative Erklärung“ zum ESM-Vertrag hat das Bundeskabinett am 26. September 2012 gebilligt; sie wurde am 27. September 2012 von den Unterzeichnerstaaten beschlossen. Damit trat der Gründungsvertrag am 27. September 2012 in Kraft.

Unterzeichner ratifiziert Kommentar
Deutschland Deutschland ja Am 29. Juni 2012 haben der Bundestag und der Bundesrat jeweils mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zugestimmt. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz wegen absehbarer Verfassungsklagen nicht sofort unterzeichnet, sondern erst am 13. September 2012, also einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den bis dahin eingegangenen Eilanträgen. Das Gericht hatte den Anträgen der Kläger auf eine einstweilige Anordnung nicht stattgegeben, aber vor einer Ratifizierung noch zusätzliche, völkerrechtlich gesicherte Regelungen gefordert. Nachdem die Mitgliedstaaten der Eurozone eine gemeinsame Erklärung zur Interpretation von Artikel 8 Abs. 5, Artikel 32 Abs. 5, Artikel 34 und Artikel 35 Abs. 1 des Vertrages unterzeichnet hatten, um die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts völkerrechtlich sicherzustellen, hat der Bundespräsident am 27. September 2012 die Ratifikationsurkunde unterzeichnet.
Niederlande Niederlande ja Ungeachtet der Differenzen segnete in den Niederlanden das Oberhaus des Parlaments am 3. Juli den ESM ab, nachdem das Unterhaus schon im Juni mit Zweidrittelmehrheit für den Euro-Rettungsschirm gestimmt hatte.
Luxemburg Luxemburg ja Parlamentarische Zustimmung am 26. Juni 2012.
Finnland Finnland ja Die Abgeordneten des finnischen Parlaments haben am 21. Juni 2012 für die Ratifizierung des ESM-Vertrags gestimmt. 104 Volksvertreter stimmten für und 71 gegen den Vertrag. Jedoch machte die finnische Finanzministerin am 6. Juli deutlich, dass ihre Regierung einer gemeinsamen Haftung für die Schulden und Risiken der Euroländer nicht zustimmen werde. Auch eine Bankenunion mit gemeinsamer Haftung lehnte sie ab. Finnland werde eine „harte Haltung“ einnehmen, wenn es um Rettungspläne für die Eurozone geht, sagte Urpilainen. „Wir sind konstruktiv und wollen die Krise lösen – aber nicht um jeden Preis.“
Estland Estland ja Der estnische Rechtskanzler Indrek Teder hat den Vertrag dem estnischen Verfassungsgericht im Frühjahr zur Prüfung vorgelegt, da Artikel 4 Absatz 4 seiner Ansicht nach gegen die Verfassung verstößt. Das Gericht hat am 12. Juli 2012 sein Urteil veröffentlicht. 10 der 19 Richter wiesen die Beschwerde zurück. Am 30. August 2012 stimmte das Estnische Parlament mehrheitlich für den ESM.
Malta Malta ja Parlamentarische Zustimmung am 6. Juli 2012.
Slowenien Slowenien ja Parlamentarische Zustimmung am 19. April 2012.
Zypern Republik Zypern ja Parlamentarische Zustimmung am 30. Mai 2012.
Slowakei Slowakei ja Parlamentarische Zustimmung am 22. Juni 2012.
Frankreich Frankreich ja Zustimmung in beiden Kammern am 28. Februar 2012.
Osterreich Österreich ja Am 4. Juli 2012 hat der Nationalrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit den ESM und den Fiskalpakt abgesegnet. Die Zustimmung des Bundespräsidenten erfolgte am 17. Juli 2012.
Belgien Belgien ja Das belgische Parlament hat den ESM am 14. Juni 2012 ratifiziert. 90 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt, 14 mit Nein. Es gab 24 Enthaltungen.
Portugal Portugal ja Parlamentarische Zustimmung am 13. April 2012.
Griechenland Griechenland ja Parlamentarische Zustimmung am 28. März 2012.
Irland Irland ja Das Oberste Gericht hat am 10. Juli 2012 die Verfassungsmäßigkeit des ESM bestätigt, aber einige rechtliche Fragen an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Bis zum Ausgang des Verfahrens hat die Regierung die Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde ausgesetzt.
Italien Italien ja Der italienische Senat hat am 12. Juli den Euro-Rettungsschirm ESM und den EU-Fiskalpakt gebilligt. Am 19. Juli 2012 hat auch das italienische Parlament zugestimmt.
Spanien Spanien ja Zustimmung des Congreso de los Diputados am 17. Mai 2012 und durch den Senado am 6. Juni 2012.

Zwischenzeitlich sind auch die Euro-Länder Lettland, Litauen und Kroatien beigetreten.

Inkrafttreten des ESM-Vertrags

Der Vertrag bedurfte der Ratifikation, Genehmigung oder Annahme durch die Unterzeichner. Er trat an dem Tag in Kraft, an dem die Ratifikations-, Genehmigungs- oder Annahmeurkunden von so vielen Unterzeichner-Ländern beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt worden waren, dass deren Erstzeichnungen mindestens 90 % der gesamten vereinbarten Zeichnungen ausmachten. Diese Bedingung wurde durch Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde am 27. September 2012 erfüllt und in Deutschland am 1. Oktober 2012 (BGBl. II S. 1086) bekanntgemacht.

Rechtsform und Sitz des ESM

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ist eine unabhängige, internationale Finanzinstitution (Art. 1). Er hat seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Luxemburg und kann ein Verbindungsbüro in Brüssel einrichten (Art. 31). Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit und ist uneingeschränkt rechts- und geschäftsfähig. Er ist institutionell unabhängig von der EU. Der ESM ist von jeglichen Beschränkungen, Zulassungs- und Lizenzierungspflichten, wie sie sonst für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen gelten, befreit (Art. 32).

Kapitalausstattung des ESM

Das anfängliche Stammkapital des ESM beträgt 700 Mrd. Euro. Laut den Bedingungen aus dem ESM-Vertrag entfallen auf Deutschland 190 Mrd. Euro. Wenn Deutschland die Anteile der ausfallgefährdeten Staaten Portugal, Griechenland, Spanien und Italien übernehmen muss, erhöht sich der Betrag um 110 Mrd. Euro (190 + 110 = 300). Die nachfolgende Tabelle zeigt die ESM-Mitglieder mit ihrem jeweiligen prozentualen Anteil am ESM, ihrem gezeichneten und eingezahlten Kapital.

Euro-Land Anteil am ESM
in %
gezeichnetes Kapital
in Mrd. €
eingezahltes Kapital
in Mrd. €
Osterreich Österreich 2,7644 19,48 2,23
Belgien Belgien 3,4534 24,34 2,78
Zypern Republik Zypern 0,1949 1,37 0,16
Estland Estland 0,1847 1,30 0,15
Finnland Finnland 1,7852 12,58 1,44
Frankreich Frankreich 20,2471 142,70 16,31
Deutschland Deutschland 26,9616 190,02 21,72
Griechenland Griechenland 2,7975 19,72 2,25
Irland Irland 1,5814 11,14 1,27
Italien Italien 17,7917 125,40 14,33
Lettland Lettland 0,2746 1,93 0,22
Litauen Litauen 0,4063 2,86 0,33
Luxemburg Luxemburg 0,2487 1,75 0,20
Malta Malta 0,0726 0,51 0,06
Niederlande Niederlande 5,6781 40,02 4,57
Portugal Portugal 2,4921 17,56 2,01
Slowakei Slowakei 0,8184 5,77 0,66
Slowenien Slowenien 0,4247 2,99 0,34
Spanien Spanien 11,8227 83,33 9,52
Gesamt 100,0000 704,80 80,55

Der ESM finanziert sich regelmäßig am Finanzmarkt. Bei der Versteigerung von Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit von drei Monaten im Februar 2013 erfolgte der Zuschlag bei einer Rendite von 0,0158 %. Bei der ersten Auktion hatten die Anleger einen negativen Zinssatz von 0,0324 % akzeptiert.

Rechnungslegung des ESM

Der ESM veröffentlicht einen Jahresbericht mit einem geprüften Jahresabschluss und übermittelt den ESM-Mitgliedern einen zusammengefassten Quartalsabschluss und eine Gewinn- und Verlustrechnung, die das Ergebnis seiner Operationen ausweist (Art. 27). Die Abschlussprüfer für den Jahresabschluss des ESM werden vom Gouverneursrat bestellt (Art. 29).

Verschwiegenheitspflicht und Immunität

Personen, die für den ESM oder in Zusammenhang damit tätig sind oder tätig waren, unterliegen einer beruflichen Schweigepflicht (Art. 34). Die Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums und alle Bediensteten des ESM genießen außerdem Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen (Art. 35).

Ausstieg aus dem ESM

Im ESM-Vertrag selbst ist eine Ausstiegsmöglichkeit einzelner Mitglieder nicht vorgesehen. Eine völkerrechtlich akzeptierte, einseitige Kündigung wäre damit nur unter „außergewöhnlichen Umständen“ gemäß Artikel 54 ff. der Wiener Vertragsrechtskonvention möglich.

Aufbau und Abstimmungsregeln

Die Organe des ESM bestehen aus einem Gouverneursrat, einem Direktorium mit einem geschäftsführenden Direktor (CEO) und aus anderen, für erforderlich erachteten Bediensteten.

Gouverneursrat

Der Gouverneursrat wird aus den für Finanzen zuständigen Vertretern der ESM-Mitgliedsländer gebildet: Jedes Mitgliedsland ernennt ein Mitglied des Gouverneursrats und ein stellvertretendes Mitglied. Der Gouverneursrat wählt aus seinen Kreisen einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden für eine Amtszeit von zwei Jahren (Art. 5 Abs. 2). Ist der Vorsitzende nicht mehr Finanzminister seines Landes, wird neu gewählt.

Mit der Gründungsversammlung des Gouverneursrates am 8. Oktober 2012 nahm der ESM seine operative Tätigkeit auf.

Direktorium

Jedes Mitglied des Gouverneursrats ernennt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Direktoriums. Das Direktorium soll gewährleisten, dass der ESM gemäß Vertrag und Satzung geführt wird. Es fasst die Beschlüsse, die ihm nach Maßgabe des ESM-Vertrags obliegen oder die ihm vom Gouverneursrat übertragen werden.

Geschäftsführender Direktor

Der Geschäftsführende Direktor wird vom Gouverneursrat für fünf Jahre ernannt. Eine einmalige Wiederernennung ist möglich sowie die vorzeitige Beendigung der Amtszeit durch Beschluss des Gouverneursrats. Er muss Staatsangehöriger eines ESM-Mitgliedslandes sein und darf nicht dem Gouverneursrat oder dem Direktorium angehören (Art. 7 Abs. 1). Für den geschäftsführenden Direktor ist ein Grundgehalt von 324.000 Euro brutto jährlich vorgesehen.

Der Geschäftsführende Direktor vertritt den ESM nach außen, führt die laufenden Geschäfte und steht allen Bediensteten des ESM vor. Er ist für die Organisation, Ernennung und Entlassung der Bediensteten nach Maßgabe der vom Direktorium zu beschließenden Beschäftigungsbedingungen zuständig (Art. 7 Abs. 4 und 5).

Bedienstete

Bedienstete des ESM werden vom Geschäftsführenden Direktor ernannt oder entlassen. Ihre Gehälter und sonstigen Bezüge unterliegen einer internen Steuer zugunsten des ESM. Vom Tag der Erhebung dieser Steuer an sind diese Gehälter und Bezüge von der jeweiligen nationalen Einkommensteuer befreit (Art. 36 Abs. 5).

Ende 2012 sollen beim Rettungsfonds zunächst rund 75 Angestellte arbeiten. Für leitende Angestellte sind Gehälter von 64.000 bis 167.000 Euro vorgesehen.

Abstimmungsregeln

Der ESM-Vertrag enthält komplexe Abstimmungsregelungen für Beschlüsse des Gouverneursrates und des Direktoriums. Gemäß Art. 4 sind der Gouverneursrat und das Direktorium beschlussfähig, wenn 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind, auf die mindestens 2/3 der Stimmen entfallen.

Gemäß Art. 4 Abs. 7 entsprechen die Stimmrechte eines Landes der jeweiligen Beteiligung des Landes am ESM (vgl. Tabelle oben).

Besteht Beschlussfähigkeit, entscheiden das Direktorium bzw. der Gouverneursrat in gegenseitigem Einvernehmen, mit qualifizierter Mehrheit oder mit einfacher Mehrheit. Eine qualifizierte Mehrheit verlangt 80 % der Stimmen. Entscheidungen in gegenseitigem Einvernehmen verlangen grundsätzlich Einstimmigkeit, werden aber durch abwesende Mitglieder und Enthaltungen nicht verhindert. In dringlichen Fällen erfordert eine Entscheidung in gegenseitigem Einvernehmen eine Zustimmung von nur 85 % der abgegebenen Stimmen. Gemäß Art. 5 Abs. 5 setzen die meisten grundlegenden Entscheidungen des Gouverneursrates Entscheidungen in gegenseitigem Einvernehmen voraus.

Aufgrund dieser Regelungen können Deutschland und Frankreich, welche über 26,9616 % bzw. 20,2471 % der Stimmrechte verfügen, Beschlüsse in gegenseitigem Einvernehmen und Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit verhindern, sofern die jeweiligen Vertreter an der Sitzung teilnehmen und mit „nein“ stimmen. Italien verfügt über 17,7917 % der Stimmrechte, somit kann auch Italien Beschlüsse in gegenseitigem Einvernehmen verhindern. Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit können von Italien jedoch nicht verhindert werden. Alle weiteren Länder können weder Dringlichkeitsbeschlüsse in gegenseitigem Einvernehmen verhindern, noch Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit. Da eine Enthaltung einem Beschluss in gegenseitigem Einvernehmen nicht entgegensteht, verpflichten §§ 4 und 5 des ESM-Finanzierungsgesetzes die deutschen Vertreter in Gouverneursrat und Direktorium, einen Vorschlag ausdrücklich abzulehnen, sofern nicht der Deutsche Bundestag oder sein Haushaltsausschuss einen zustimmenden Beschluss gefasst hat.

Finanzielles Risiko für die Bundesrepublik Deutschland

Der ESM-Vertrag begrenzt die finanzielle Haftung Deutschlands auf 190 Mrd. Euro. Im Sommer 2012 bestritt der Universitätsprofessor Stefan Homburg jedoch die Existenz einer Haftungsobergrenze. Nach Ansicht Homburgs konnte die Haftung Deutschlands ohne Vertragsänderung beliebig erhöht werden. Dieser These trat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Steffen Kampeter entgegen. Der leitende Redakteur Rainer Hank der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung verglich die Positionen und unterstützte Homburgs Kritik.

Aufgrund dieser Debatte forderte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 12. September 2012 zusätzliche völkerrechtliche Regelungen, um Haftungsrisiken auszuschließen. Die Bundesregierung entsprach dieser Maßgabe, indem sie den Vertragspartnern eine Auslegungserklärung vorlegte: Darin wird bekräftigt, der ESM-Vertrag sei so auszulegen, dass die Haftung auf den jeweiligen Anteil am Stammkapital begrenzt ist. Die Auslegungserklärung ist ihrem Wortlaut nach wesentliche Vertragsgrundlage, so dass eine spätere andere Auslegung nach völkerrechtlichen Grundsätzen zur Kündigung berechtigen könnte. Deutschland hinterlegte seine Ratifikationsurkunde erst, nachdem alle Vertragspartner die Auslegungserklärung unterzeichnet hatten.

→ Hauptartikel: „Anteiliges finanzielles Risiko für die Bundesrepublik Deutschland“ im Artikel Euro-Rettungsschirm

Stabilitätshilfen des ESM

Stabilitätshilfen des ESM können nach dem Wortlaut des Vertrags diejenigen Staaten erhalten, die den Fiskalpakt ratifiziert haben. Darüber hinaus führt der ESM die Programme der abgelösten EFSF fort.

Der Vertragstext unterscheidet folgende Maßnahmen: Vorsorgliche ESM-Finanzhilfen (Art. 14), Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Banken (Art. 15), Darlehen (Art. 16), Primärmarkt-Unterstützungsfazilitäten (Art. 17) sowie Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilitäten (Art. 18). Gemäß der Öffnungsklausel in Art. 19 kann der Gouverneursrat die vorstehende Liste beliebig erweitern.

Entgegen dem Vertragstext, der ausschließlich Zahlungen an Mitgliedstaaten vorsieht, beschloss der Gouverneursrat am 8. Dezember 2014 eine auf Art. 19 gestützte einschneidende Erweiterung des Instrumentariums: Künftig kann der ESM Banken unmittelbar rekapitalisieren bzw. subventionieren. Der Ansässigkeitsstaat der unterstützten Bank wird nicht zwischengeschaltet, und seine Staatsschuldenquote bleibt unverändert. Der Jurist Dietrich Murswiek sieht diese Kompetenzerweiterung als Verstoß gegen den Vertrag.

Im Folgenden werden die Programme in chronologischer Reihenfolge aufgeführt:

  • Irland und Portugal: Diese beiden Staaten hatten ursprünglich Gelder von der EFSF erhalten. Die Verwaltung übernahm später der ESM. Das Programm für Irland wurde am 8. Dezember 2013 abgeschlossen, das Programm für Portugal am 18. Mai 2014.
  • Spanien: Am 20. Juli 2012 sagte die Eurogruppe Spanien finanzielle Unterstützung bis zu 100 Mrd. Euro zu. Hiervon wurden 41,3 Mrd. Euro bis zum Abschluss des Programms am 31. Dezember 2013 ausgezahlt.
  • Zypern: Am 24. April 2013 stimmte der Gouverneursrat grundsätzlich einem Programm für Zypern im Umfang von 10 Mrd. Euro zu. Hiervon sollen der ESM 9 Mrd. und der IWF 1 Mrd. Euro übernehmen. Bis zum Abschluss des Programms am 31. März 2016 rief Zypern 6,3 Milliarden Euro ab.
  • Griechenland 2015: Am 19. August 2015 billigten das Direktorium und der Gouverneursrat ein weiteres Programm für Griechenland im Umfang von 86 Mrd. Euro. Ein erster Teilbetrag von 10 Mrd. Euro wurde am folgenden Tag ausgezahlt.

Entwicklung der Finanzhilfen

In der folgenden Tabelle sind die Finanzhilfen von ESM und EFSF aufgelistet, soweit sie bis zum jeweiligen Quartal noch zur Rückzahlung ausstanden.

Quartal Griechenland Portugal Irland Spanien Zypern GESAMT
1. Quartal 2011 -- -- 3,6 Mrd. € -- -- 3,6 Mrd. €
2. Quartal 2011 -- 5,9 Mrd. € 3,6 Mrd. € -- -- 9,5 Mrd. €
3. Quartal 2011 -- 5,9 Mrd. € 3,6 Mrd. € -- -- 9,5 Mrd. €
4. Quartal 2011 -- 6,9 Mrd. € 7,6 Mrd. € -- -- 14,5 Mrd. €
1. Quartal 2012 40,5 Mrd. € 9,6 Mrd. € 9,3 Mrd. € -- -- 59,4 Mrd. €
2. Quartal 2012 81,0 Mrd. € 14,8 Mrd. € 12,0 Mrd. € -- -- 107,8 Mrd. €
3. Quartal 2012 81,0 Mrd. € 17,4 Mrd. € 12,0 Mrd. € -- -- 110,4 Mrd. €
4. Quartal 2012 81,0 Mrd. € 18,2 Mrd. € 12,0 Mrd. € 39,5 Mrd. € -- 150,7 Mrd. €
1. Quartal 2013 113,0 Mrd. € 19,0 Mrd. € 12,0 Mrd. € 41,3 Mrd. € -- 185,3 Mrd. €
2. Quartal 2013 130,5 Mrd. € 21,1 Mrd. € 14,4 Mrd. € 41,3 Mrd. € 3,0 Mrd. € 210,3 Mrd. €
3. Quartal 2013 133,5 Mrd. € 21,1 Mrd. € 15,4 Mrd. € 41,3 Mrd. € 4,5 Mrd. € 215,8 Mrd. €
4. Quartal 2013 133,5 Mrd. € 24,8 Mrd. € 17,7 Mrd. € 41,3 Mrd. € 4,6 Mrd. € 221,9 Mrd. €
1. Quartal 2014 133,5 Mrd. € 24,8 Mrd. € 17,7 Mrd. € 41,3 Mrd. € 4,6 Mrd. € 221,9 Mrd. €
2. Quartal 2014 139,8 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 41,3 Mrd. € 4,75 Mrd. € 229,55 Mrd. €
3. Quartal 2014 141,8 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 39,7 Mrd. € 5,35 Mrd. € 230,55 Mrd. €
4. Quartal 2014 141,8 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 39,7 Mrd. € 5,7 Mrd. € 230,9 Mrd. €
1. Quartal 2015 130,9 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 38,2 Mrd. € 5,7 Mrd. € 218,5 Mrd. €
2. Quartal 2015 130,9 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 38,2 Mrd. € 5,7 Mrd. € 218,5 Mrd. €
3. Quartal 2015 143,9 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 35,7 Mrd. € 5,8 Mrd. € 229,1 Mrd. €
4. Quartal 2015 152,3 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 35,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 238,0 Mrd. €
1. Quartal 2016 152,3 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 35,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 238,0 Mrd. €
2. Quartal 2016 159,8 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 35,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 245,5 Mrd. €
3. Quartal 2016 159,8 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 35,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 245,5 Mrd. €
4. Quartal 2016 162,6 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 34,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 247,3 Mrd. €
1. Quartal 2017 160,6 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 34,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 245,3 Mrd. €
2. Quartal 2017 160,6 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 33,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 244,3 Mrd. €
3. Quartal 2017 168,3 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 33,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 252,0 Mrd. €
4. Quartal 2017 169,1 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 31,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 250,8 Mrd. €
1. Quartal 2018 174,8 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 29,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 254,5 Mrd. €
2. Quartal 2018 175,8 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 26,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 252,5 Mrd. €
3. Quartal 2018 190,8 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 26,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 267,5 Mrd. €
4. Quartal 2018 190,8 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 23,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 264,5 Mrd. €
1. Quartal 2019 190,8 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 23,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 264,5 Mrd. €
2. Quartal 2019 190,8 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 23,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 264,5 Mrd. €
3. Quartal 2019 190,8 Mrd. € 26,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 23,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 264,5 Mrd. €
4. Quartal 2019 190,8 Mrd. € 24,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 23,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 262,5 Mrd. €
1. Quartal 2020 190,8 Mrd. € 24,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 23,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 262,5 Mrd. €
2. Quartal 2020 190,8 Mrd. € 24,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 23,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 262,5 Mrd. €
3. Quartal 2020 190,8 Mrd. € 24,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 23,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 262,5 Mrd. €
4. Quartal 2020 190,8 Mrd. € 24,0 Mrd. € 17,7 Mrd. € 23,7 Mrd. € 6,3 Mrd. € 262,5 Mrd. €

Kritik am ESM-Vertrag

Verfassungsrechtliche Problematik

Die Ratifikation des ESM-Vertrags wurde von Umsetzungsgesetzen in den Mitgliedstaaten begleitet. In Deutschland waren das das ESM-Ratifizierungsgesetz, das ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG) und eine Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes. Nach der Verabschiedung dieser Gesetze durch Bundestag und Bundesrat reichten mehrere Gruppen und Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden und eine Organklage beim Verfassungsgericht ein. Sie wurden begleitet von Anträgen auf einstweilige Anordnung, nach denen der Bundespräsident bis zur Entscheidung über die jeweilige Hauptsache die beschlossenen Gesetze nicht unterzeichnen und ausfertigen dürfe. Auf Grund eines Ersuchens des Bundesverfassungsgerichts ließ der Bundespräsident verlautbaren, das Gesetz erst nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterzeichnen zu wollen.

Inhaltlich machten die Kläger wie schon in früheren Verfahren über die EFSF, die zum Teil von denselben Klägern angestrengt worden waren, geltend, dass der europäische Stabilitätsmechanismus Haftungsrisiken für die Bundesrepublik Deutschland mit sich bringen würde, die der Höhe nach unbegrenzt seien. Dadurch würde Deutschland im schlimmsten Fall mit so hohen Ausgaben belastet, dass der Deutsche Bundestag keine Gestaltungsmöglichkeiten beim Haushaltsplan hätte und die haushaltsrechtliche Gesamtverantwortung des Parlaments „leerlaufen“ würde. Nach früherer Rechtsprechung des Verfassungsgerichts würde dadurch das Wahlrecht der Deutschen nach Art. 38 GG entwertet, weil der Bundestag seiner Hauptverantwortung nicht mehr nachkommen könne. Teilweise machten die Kläger noch unterschiedliche weitere Ansprüche geltend, so dass der Bundestag als Ganzes über Ermächtigungen im Rahmen des ESM entscheiden müsse und nicht nur der Finanzausschuss oder dass der ESM-Vertrag dem Direktorium ohne Rechtfertigung zu weitgehende Immunitätsansprüche geben würde.

Es klagten der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, eine Gruppe um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, der schon wie Gauweiler mehrfach gegen Integrationsschritte der Europäischen Union Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Mit ihm klagen der Publizist Bruno Bandulet und die Wirtschaftsprofessoren Wilhelm Hankel, Joachim Starbatty und Wilhelm Nölling. Die Beschwerde wurde von den Freien Wählern unterstützt, der Verband Mehr Demokratie, dessen Verfassungsbeschwerde sich 11692 Einzelpersonen angeschlossen hatten, die Mitglieder der Bundestagsfraktion Die Linke, Johannes Schorr, die Mitglieder der Landtagsfraktion der Freien Wähler in Bayern. Die Bundestagsfraktion der Linken erhob zugleich Organklage.

Am 12. September 2012 lehnte das Bundesverfassungsgericht die genannten Eilanträge ab. Es verband damit Auflagen; so müsste Deutschland bei der Ratifikation völkerrechtlich verbindlich erklären, dass die Geheimhaltung beim ESM nicht die inhaltlich vollständige Unterrichtung des Bundestages verhindern würde und eine Klarstellung von auch anders zu verstehenden Formulierungen nachreichen, dass die Zahlungsverpflichtung Deutschlands auf das genehmigte Kapital des ESM vom 190 Milliarden Euro begrenzt sei und eine Erhöhung dieses Betrags nur unter Beteiligung der Gremien geschehen würde, in denen Deutschland ein Vetorecht hat. Daraufhin gaben alle Mitgliedstaaten des ESM eine entsprechende Erklärung ab, ein erneuter Eilantrag der Kläger bezüglich der Form dieser Erklärung wurde vom Bundesverfassungsgericht am 17. Dezember 2013 abgewiesen.

Die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren wurde vom Gericht auf den 11. und 12. Juni 2013 angesetzt; am 18. März 2014 wies das Gericht die Klagen endgültig ab. In der Entscheidung verwarf das Gericht die Argumentation der Kläger, die maximale Haftung der Bundesrepublik aus dem ESM würde den Bund nicht so weit belasten, dass die haushaltsrechtliche Gesamtverantwortung des Parlaments entwertet würde. Es machte allerdings eine Auflage: Der Gesetzgeber müsse haushaltsrechtlich durchgehend sicherstellen, dass die Bundesrepublik Deutschland Kapitalabrufen nach dem ESM-Vertrag fristgerecht und vollständig nachkommen kann. Das ist entscheidend, weil säumige Zahler in den ESM-Gremien das Stimmrecht verlieren und in diesem Fall die Rückkopplung aller Entscheidungen im ESM an die deutschen Vertreter und über sie vermittelt an den Bundestag und letztlich die Wähler verloren ginge. Weil im ESM-Vertrag kurze Fristen von drei und zwei Monaten, sowie im Einzelfall nur zwei Wochen für Zahlungen vorgesehen sind, könnten die Mechanismen des Grundgesetzes für einen Nachtragshaushalt unter Umständen nicht ausreichen. Ein Nothaushalt nach Art. 112 GG käme nicht in Betracht, wenn die Zahlungsverpflichtung schon als möglich absehbar gewesen war. Deshalb müsse der Bundestag zu erwartende Verpflichtungen an den ESM bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes berücksichtigen und in den Haushaltsplan einstellen.

ESM-Vertrag ohne Austrittsrecht

Es wird kritisiert, dass der ESM auf Dauer angelegt ist und es kein Austrittsrecht für ESM-Mitgliedstaaten gibt. Laut Völkerrecht gibt es nur die Möglichkeit zu kündigen, wenn sich die Grundlagen insgesamt verändert haben. Im Vorfeld der Abstimmung in Deutschland am 29. Juni 2012 über das Gesamtpaket der Maßnahmen zur Rettung des Euro gab es unterschiedliche Auslegungen. Die deutsche Bundesregierung vertrat die Ansicht, Interessen der einzelnen Bundesländer seien „in Angelegenheiten des ESM nicht betroffen“ und es handle sich um einen völkerrechtlichen Vertrag.

Souveränitätsverlust

Die Mitglieder des Gouverneursrats sind Regierungsmitglieder der jeweiligen ESM-Mitglieder mit Zuständigkeit für Finanzen, womit nach Ansicht von Kritikern die jeweilige Finanz- bzw. Budget-Souveränität in Fragen des eigenen Staatshaushaltes abgetreten wird.

Jeder Mitgliedstaat, der Hilfe durch den ESM erhält, hat ein makroökonomisches Anpassungsprogramm umzusetzen, also wirtschaftspolitische Auflagen einzuhalten (Art. 13). Gegenüber dem ESM ist der IWF als Gläubiger vorrangig (Präambel des Vertrages, S. 8, Nr. 13).

Haftung und Kapitalabruf

Kritisiert wird, dass das ESM-Management restliches Haftungskapital (derzeit bis zu 620 Milliarden Euro) bereits mit einfacher Mehrheit nachfordern könne.

Die Schadensbeteiligungspflichten privater Gläubiger sind dem Bund der Steuerzahler viel zu vage. In der ESM-Vertragspräambel ist lediglich von einer Beteiligung in „Ausnahmefällen“ die Rede.

Kreditvolumen nicht ausreichend

Der IWF und die OECD haben wiederholt gewarnt, dass die bisher geplanten Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms nicht ausreichen, falls große Euro-Staaten in Schieflage geraten.

Kreditvergabe nicht transparent

Die Tatsache, dass die Vergabe von ESM-Krediten durch den Gouverneursrat erfolgt, und hier keine objektiven, transparenten Kriterien definiert sind, wurde kritisiert. In Artikel 34 ist geregelt, dass die Mitglieder des Gouverneursrats und des Direktoriums sowie alle anderen Personen, die für den ESM tätig sind oder waren, einer gesetzlichen Schweigepflicht, auch gegenüber dem eigenen Mitgliedstaat, unterliegen. Einziger Entscheidungsfaktor für eine Aktivierung des ESM sei, ob „dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes zu wahren“, was als rein subjektives, politisches Entscheidungskriterium aufgefasst wurde. Entscheidungen über die Vergabe von ESM-Mitteln sind unanfechtbar. Bei „Gefahr in Verzug“ kann die Vergabe von Krediten und Haftungen mit qualifizierter Mehrheit von 85 Prozent des Grundkapitals beschlossen werden, was kleinere Staaten nach Ansicht von Kritikern potenziell benachteiligt.

Deutsche Kritiker

Bundesbank

Die Bundesbank warnte in einer offiziellen Stellungnahme vom 19. September 2011: „Mit den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets und der EU-Organe vom 21. Juli 2011 wurden an entscheidenden Stellen erneut Änderungen an den Reformvorhaben vorgenommen. Es wurde beschlossen, den Instrumentenkasten der EFSF (und des zukünftigen ESM) deutlich auszuweiten. […] Mit diesen Beschlüssen erfolgt ein weiterer großer Schritt in Richtung gemeinschaftlicher Haftung und geringerer Disziplinierung durch die Kapitalmärkte, ohne dass im Gegenzug die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten auf die nationalen Finanzpolitiken spürbar verstärkt werden.“

Auf dem Treffen der EU-Finanzminister und Notenbankchefs in Breslau am 17. September 2011 lehnte Bundesbankpräsident Jens Weidmann die Anleihenkäufe durch den europäischen Rettungsfonds EFSF ab. Die Variante, den Rettungsfonds mit einer Banklizenz auszustatten, um bei der EZB frisches Geld für Anleihenkäufe zu besorgen, negierte Weidmann mit der Begründung, die politische Unabhängigkeit der EZB dürfe nicht zur Finanzierung von Staatsschulden herangezogen werden, „egal ob über einen Umweg oder direkt“. Jedoch braucht der ESM keine Banklizenz, da er sie durch den Vertrag zugebilligt bekommt.

Rechnungshofpräsidenten

Am 13. und 14. September 2011 fand in Wiesbaden die Konferenz der Rechnungshofpräsidenten des Bundes und der Länder statt. Die Teilnehmer sprachen sich dafür aus, eine wirksame, mit Prüfungsrechten ausgestattete öffentliche Finanzkontrolle des ESM einzurichten.

Sachverständigenrat

Nach Ansicht des Sachverständigenrates wurde mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus noch nicht das Problem behoben, dass die Auslösung der Restrukturierung eine politische Entscheidung bleibt. Die Möglichkeit einer Insolvenzverschleppung besteht weiterhin, weshalb die Folgen von staatlichen Schuldenkrisen für die Gläubiger weiterhin nur schwer vorhersehbar sind. Er fordert zudem als notwendiges ergänzendes Element eine dauerhafte Entkopplung von Banken- und Schuldenkrise.

Ifo-Institut

Die Einführung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus wurde unter anderem vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung kritisiert, dessen ehemaliger Präsident Hans-Werner Sinn davor warnte, dass der Rettungsschirm für Deutschland „ein unkalkulierbares Abenteuer“ und „eine sichere Wachstumsbremse“ darstelle. Er begründete dies unter anderem damit, dass Deutschland de facto die Gewährleistung für die Schulden der anderen Euro-Staaten übernehme und dadurch die Refinanzierungskosten für den deutschen Staat steigen würden. Er plädiert für die kontrollierte Beendigung des Milliardentransfers in hilfsbedürftige Länder und kritisiert die deutsche Bundesregierung und den Deutschen Bundestag dafür, durch Versäumnisse zur Forderung nach eindeutigen Kreditbedingungen den Euro zu schwächen und das europäische Einigungswerk zu gefährden.

Politische Parteien

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und -Finanzpolitiker Frank Schäffler kritisiert den Rettungsschirm seit langem vehement. Unter anderem wirft er dem Europäischen Rat vor, „kollektive Rechtsbrüche“ der Nichtbeistandsklausel zu begehen sowie eine „wirtschaftspolitische Zentralisierung und den grenzenlosen Primat der Politik über die Wirtschaft in der Europäischen Union“ und eine „monetäre Planwirtschaft“ anzustreben. Ein FDP-Mitgliederentscheid wurde von ihm und anderen FDP-Politikern wie Burkhard Hirsch vorbereitet.

Am 16. Dezember 2011 wird das Ergebnis bekannt. Es beteiligten sich 20.364 Mitglieder (davon gaben 20.178 einen gültigen Stimmzettel ab). Das Quorum von 33 % der Mitglieder wurde verfehlt – der Mitgliederentscheid damit formal zu einer Mitgliederbefragung. Auf den Antrag A der Schäfflergruppe entfielen 44,2 %, auf den Antrag B des Bundesvorstandes 54,4 %.

Ebenso kommt Kritik von einigen CSU-Politikern wie beispielsweise Bundestagsabgeordneter Peter Gauweiler, die das Vorhaben der Regierung Merkel nicht mittragen wollen. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt kritisierte im September 2012 den kurz zuvor bekanntgegebenen Beschluss der EZB zum Kauf von Staatsanleihen scharf.

Aus den Reihen der Grünen meldet Hans-Christian Ströbele erhebliche Bedenken an. Die Krise habe bereits eine historische Dimension erreicht und die Demokratie sei akut gefährdet. Die Entscheidung, ob er dem ESM zustimmen wird, werde er noch sorgfältig abwägen. Er hat den ESM in der Abstimmung abgelehnt.

Aus den Reihen der SPD lehnen vereinzelte Politiker wie Bundestagsabgeordnete Peter Danckert und Swen Schulz den ESM aus verfassungsrechtlichen Gründen ab, da Parlamentsrechte aufgegeben werden.

Aus den Reihen der Linkspartei wird der ESM insgesamt abgelehnt, da dadurch unter anderem eine falsche Umverteilungspolitik zugunsten der internationalen Finanzspekulanten erfolge. Eine Volksabstimmung wird gefordert. Politiker der Linken wie Gregor Gysi befürchten, dass mit dem ESM durch die EU-Bürokratie ein Sozialabbau einhergeht und „wirtschaftspolitische Instrumente […] zur Aufrechterhaltung von Sozialstaatsgarantien“ abgeschafft werden. Die Linke gab ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag, das dieser am 5. September 2012 vorlegte. Das Gutachten sieht das Budgetrecht des Deutschen Bundestags durch den ESM verletzt, da eine „womöglich unmittelbare und potentiell unbestimmte Haftung“ für die Schulden anderer Staaten übernommen werde.

Die Partei Freie Wähler lehnt den ESM ab. Sie wollte mit der Ablehnung des ESM bei der Bundestagswahl 2013 den Sprung in den Bundestag schaffen, was jedoch nicht gelang. Mit bundesweiten Demonstrationen, Montagsdemos und Kundgebungen mit den Bündnispartnern Zivile Koalition e. V. und dem Bund der Steuerzahler BdSt wurde öffentlich der ESM kritisiert. Die FREIE WÄHLER Fraktion im Bayerischen Landtag klagte als erste Fraktion eines Länderparlaments vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ESM und Fiskalpakt.

Ökonomen

Der Vorsitzende der Stiftung Ordnungspolitik, Lüder Gerken, kritisiert, dass der Stabilitätsmechanismus den Kern des Problems der südeuropäischen Länder nicht erfasse: Dieses liege nicht in der Staatsverschuldung allein, sondern in der Verschuldung der Gesamtvolkswirtschaft aufgrund des anhaltenden Leistungsbilanzdefizits. Diesem könne nur durch realwirtschaftliche Reformen begegnet werden. Solche Reformen seien zwar in den vereinbarten Mechanismen vorgesehen, indem die Gewährung der Finanzhilfen an „strenge Auflagen“ geknüpft werden soll; Gerken gibt aber zu bedenken, dass diese Auflagen in der Praxis nicht mit der notwendigen Strenge durchgesetzt werden können, da die übrigen Euro-Staaten einem insolvenzgefährdeten Mitgliedstaat Finanzhilfen kaum versagen könnten und daher ihre Verhandlungsposition geschwächt sei. Gerken sieht in dieser Verschleppung notwendiger staatsinterner Reformen die Gefahr einer dauerhaften Inanspruchnahme des Stabilitätspakts durch einige Länder und betrachtet die Maßnahmen als – nicht beabsichtigten, aber hingenommenen – Weg in die „Schuldenunion“.

Der Ökonom Max Otte kritisierte die geplante europäische Regelung für einen Stabilisierungsmechanismus zur Euro-Absicherung und die Position von Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Milliardäre und Oligarchen – das sind die Akteure, die wir ‚retten‘.“

Bund der Steuerzahler

Nach Bekanntwerden des Vorziehens des ESM in das Jahr 2012 forderte der Bund der Steuerzahler am 5. Dezember 2011 den Deutschen Bundestag auf, der Schaffung eines ESM in jedem Fall die Zustimmung zu verweigern. Folgende Mechanismen des ESM wurden gerügt:

  • der ESM-Gouverneursrat kann letztlich unbegrenzt hohe Kreditsummen bewilligen;
  • die Steuerzahlerbürgschaften sind damit unbegrenzt;
  • kein Austrittsrecht für ESM-Mitgliedstaaten;
  • unzureichende Beteiligung privater Gläubiger.

Der Bund der Steuerzahler fürchtete um die finanzpolitische Souveränität Deutschlands. Außerdem setze die vorzeitige Einführung die nationalen Parlamente zusätzlich unter Druck.

Initiativen gegen den ESM

Im überparteilichen Bündnis Bürgerwille hatten sich Tausende Bürger, u. a. namhafte Personen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, zusammengeschlossen, um gegen die Euro-Rettungspolitik vorzugehen.

Unterstützt vom Bund der Steuerzahler gründeten zehn Bundestagsabgeordnete im Mai 2012 eine „Allianz gegen den ESM“. Der temporäre Rettungsschirm EFSF müsse wie geplant 2013 auslaufen. Die dauerhafte Nachfolgeeinrichtung ESM dürfe es nicht geben, forderten die Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Sylvia Canel (FDP).

Im Juni 2012 wandten sich 40 vornehmlich aus Forschung und Wissenschaft kommende ESM-Gegner in einer „Außerparlamentarischen Großen Anfrage“ an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Anfrage wurde mit der Bitte um einen Dialog verbunden, „bevor unumkehrbare und verhängnisvolle Entscheidungen im Zusammenhang mit dem ESM und dem Fiskalpakt getroffen werden“.

Attac Aachen startete Ende Juni 2012 eine umstrittene Postkartenaktion, die die Zustimmung zum Fiskalpakt und zum ESM mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 gleichsetzte. Attac Deutschland hat sich nach Bekanntwerden der Aktion davon distanziert.

Österreich

Der Obmann der FPÖ sowie die Kärntner Landesregierung haben im November 2012 weitgehend gleichlautende Beschwerden gegen den ESM-Vertrag beim österreichischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Dies ist nicht schon vor der endgültigen Ratifizierung geschehen, weil ein völkerrechtlicher Vertrag wie der ESM-Vertrag in Österreich erst im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich kundgemacht werden muss, bevor eine Verfassungsklage dagegen möglich ist. Dies erfolgt allerdings erst, wenn der Vertrag auch völkerrechtlich in Kraft getreten ist.

Der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer kritisiert das Folgende: „Im Gegensatz zu anderen EU-Institutionen, wie der EU-Kommission, ist keine parlamentarische Kontrolle vorgesehen. Es gibt auch keinen parlamentarischen Einfluss auf sein Wirken. Der ESM wird mit wenigen Ausnahmen (z. B. EuGH-Zuständigkeit bei Schlichtungsverfahren) in kein vorhandenes System der Gewaltenteilung eingebunden. Seine Tätigkeit ist nicht öffentlich und nicht transparent.“ Das Direktorium würde somit das eingezahlte Grundkapital nach eigenem Ermessen veranlagen. Der ESM hätte zudem die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen. Obwexer kritisiert, dass trotz dieser erlaubten Finanzgeschäfte keine Prüfung durch den EU-Rechnungshof vorgesehen ist. Die Rechnungsprüfung erfolge laut Vertrag durch externe Prüfer, die vom Gouverneursrat beauftragt würden.

Niederlande

Der Niederländische Rechnungshof bezeichnete 2012 die mangelnde Rechnungsprüfung als wichtige Lücke im ESM-Vertrag.

Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof

Nach einer Verfassungsbeschwerde des irischen Abgeordnete Thomas Pringleer gegen den Fiskalpakt und den ESM entschied der Europäische Gerichtshof, der ESM habe nicht gegen das Haftungsverbot verstoßen.

Reform

In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:
Was soll wie reformiert werden?
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Nach jahrelangen Verhandlungen einigten sich die EU-Finanzminister am 30. November 2020 auf eine Reform des ESM. Am 27. Januar und 8. Februar 2021 unterzeichneten die ESM-Mitgliedsstaaten die Vereinbarung zur Änderung des ESM-Vertrages. Sie befindet sich seither im Prozess der Ratifikation.

Ratifikation der Reform in Deutschland

Im Juni 2021 beschloss der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Umsetzung der Reform, das auch der Bundesrat billigte. Dagegen legten jedoch sieben Bundestagsabgeordnete der FDP Verfassungsbeschwerde ein, weil das Gesetz den Charakter einer Grundgesetzänderung habe und deshalb eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei. Auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts setzte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Ausfertigung des Gesetzes am 1. Juli 2021 vorläufig aus, wodurch es vorerst nicht in Kraft treten konnte. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am 13. Oktober 2022 die Beschwerde als unzulässig.

Weblinks

Commons: Europäischer Stabilitätsmechanismus – Sammlung von Bildern
  • Europäischer Stabilitätsmechanismus
  • Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Ratifikation von ESM-Vertrag und Fiskalpakt überwiegend erfolglos, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012
  • ESM-Vertragstext auf der Website der Europäischen Kommission (PDF; 95 kB)
  • So funktioniert der ESM (Video)

Einzelnachweise

  1. BGBl. III Nr. 138/2012
  2. Zit. nach Michael Staack, in: ders. (Hrsg.): Einführung in die Internationale Politik. Studienbuch. 5. Auflage. Oldenbourg Verlag, München 2012, S. 256.
  3. Unterzeichnung des ESM-Vertrags, Website des Bundesfinanzministeriums, Abruf am 16. Juni 2012.
  4. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 17/188. Berlin 29. Juni 2012, S. 22697 B ff. (bundestag.de [PDF]). 
  5. Deutscher Bundesrat: Plenarprotokoll 898. Berlin 29. Juni 2012, S. 301 B ff. (bundesrat.de [PDF]). 
  6. Bitte des Bundesverfassungsgerichts zur Ausfertigung der Gesetze zum ESM und zum Fiskalvertrag. Der Bundespräsident, 21. Juni 2012, abgerufen am 7. Juni 2017. 
  7. Bundesverfassungsgericht: BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 – 2 BvR 1390/12 – Rn. (1-215). 12. September 2012 (Online). 
  8. Finnland und Niederlande geraten wegen ESM-Blockade in Kritik. In: Focus Online. 3. Juli 2012, abgerufen am 7. Juni 2017. 
  9. Gegen eine gemeinsame Haftung. Finnland flirtet mit Euro-Austritt. In: n-tv Online. 6. Juni 2012, abgerufen am 7. Juni 2017. 
  10. Eveli Kuklane: The constitutionality of the treaty establishing the European stability mechanism shall be deliberated by the supreme court en banc. 26. März 2012, abgerufen am 7. Juni 2017 (englisch). 
  11. Euro-Rettungsschirm: Estnisches Verfassungsgericht billigt ESM
  12. Estland ratifiziert Euro-Rettungsschirm ESM. In: Focus Online. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Dezember 2022; abgerufen am 31. Januar 2024. 
  13. Le Parlement ratifie le Mécanisme européen de stabilité Le Monde Online, 28. Februar 2012 (fr)
  14. Parlament stimmt für ESM und Fiskalpakt. In: Handelsblatt online. 4. Juli 2012, abgerufen am 8. Februar 2025. 
  15. Bundespräsident Heinz Fischer unterzeichnet Fiskalpakt und ESM-Vertrag (Memento vom 13. August 2012 im Internet Archive) Webseite des Bundespräsidenten von Österreich, 17. Juli 2012.
  16. Belgisches Parlament ratifiziert ESM, Artikel vom 15. Juni 2012, abgerufen am 21. Juni 2012.
  17. Belgien stimmt für Rettungsfonds ESM. Zeit Online, 15. Juni 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. September 2014; abgerufen am 29. Dezember 2020. 
  18. Parlamento português aprova pacto fiscal da União Europeia (Memento vom 20. Juni 2012 im Internet Archive) Reuters, 13. April 2012 (pt)
  19. Stiftung Wissenschaft und Politik/Ratifizierungsstände (Memento des Originals vom 14. September 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  20. Italien segnet den Euro-Rettungsschirm ab. In: Handelsblatt online. 19. Juli 2012, archiviert vom Original am 21. Juli 2012; abgerufen am 8. Februar 2025. 
  21. ESM Factsheet. (PDF; 558 kB) Europäischer Stabilitätsmechanismus, 28. Juli 2017, abgerufen am 28. Juli 2017 (englisch). 
  22. Euro-Rettungschirm ESM muss Anlegern erstmals Rendite bieten. In: Handelsblatt online. 5. Februar 2013, archiviert vom Original am 7. März 2016; abgerufen am 8. Februar 2025. 
  23. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter auf eine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht (PDF; 2,7 MB)
  24. Die Welt: ESM-Chef verdient mehr als Merkel
  25. ESM Treaty (consolidated 03-02-2015). (PDF; 271 kB) Europäischer Stabilitätsmechanismus, 3. Februar 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Mai 2015; abgerufen am 10. Juli 2015 (englisch). 
  26. Text des ESM-Finanzierungsgesetzes
  27. Stefan Homburg in FAS vom 28. Juli 2015.
  28. Steffen Kampeter in FAS vom 3. August 2012.
  29. Rainer Hank in FAS vom 4. August 2012.
  30. Urteil des BVerfG vom 12. September 2012.
  31. BGBl. 2012 II S. 1086
  32. Pressemitteilung des ESM vom 8. Dezember 2014. (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  33. Der Hauptstadtbrief vom 14. Dezember 2014.
  34. Pressemitteilung des ESM vom 8. Dezember 2013. (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  35. Pressemitteilung des ESM vom 18. Mai 2014. (Memento des Originals vom 23. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  36. Pressemitteilung des ESM vom 31. Dezember 2013. (Memento des Originals vom 8. Mai 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  37. Pressemitteilung des ESM vom 24. April 2013. (Memento des Originals vom 11. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  38. Zypern verlässt Euro-Rettungsschirm. In: Wirtschaftswoche. 31. März 2016, abgerufen am 8. Februar 2025. 
  39. Pressemitteilung des ESM vom 19. August 2015 (Memento des Originals vom 21. August 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  40. Pressemitteilung des ESM vom 20. August 2015 (Memento des Originals vom 25. August 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  41. ESM – Financial Assistance
  42. FAZ Online: Europa schaut nach Karlsruhe, 1. Juli 2012.
  43. Pressemitteilung des Bundespräsidialamtes, Erklärung im Wortlaut 21. Juni 2012.
  44. Bundesverfassungsgericht: Entscheidung 2 BvR 1390/12 vom 18. März 2014, Absatz 122
  45. Klage und Vertretung von Peter Gauweiler (Memento vom 30. Oktober 2012 im Internet Archive) (PDF; 294 kB)
  46. Frankfurter Allgemeine Zeitung – Wirtschaft (10. Juli 2012): Eilanträge gegen ESM und Fiskalpakt: Schäuble warnt Richter vor „Verwerfungen“
  47. Jan Hildebrand, Dorothea Siems und Christian Unger: ESM – Vier Männer gegen den europäischen Rettungsschirm. In: Hamburger Abendblatt. Axel Springer AG, 3. Juli 2012, abgerufen am 10. Juli 2012. 
  48. mehr-demokratie.de
  49. Klage und Vertretung der Bundestagsfraktion (Memento vom 16. Oktober 2012 im Internet Archive) (PDF; 1,3 MB)
  50. Verfassungsbeschwerde und Vertretung von Johannes Schorr (Memento vom 26. März 2013 im Internet Archive) (PDF; 878 kB)
  51. Vollständige Klageschrift vom 25. Juli 2012
  52. Karlsruhe verhandelt im Juni über ESM-Klagen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 19. April 2013, abgerufen am 19. April 2013. 
  53. BVerfG, 2 BvR 1390/12 vom 17.12.2013
  54. Endgültiges Urteil: Karlsruhe verwirft Klagen gegen Euro-Rettungsschirm. In: Spiegel Online. 18. März 2014, abgerufen am 22. Juli 2018. 
  55. Bundesverfassungsgericht: Entscheidung 2 BvR 1390/12 vom 18. März 2014, Absatz 158
  56. Bundesverfassungsgericht: Entscheidung 2 BvR 1390/12 vom 18. März 2014, Absatz 210
  57. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/096/1709670.pdf Deutscher Bundestag Drucksache 17/9670
  58. Der ESM bedroht Deutschland, Bund der Steuerzahler e. V., Abruf am 16. Juni 2012.
  59. Handelsblatt, Ausgabe vom 8./9./10. Juni 2012, S. 11: Banklizenz für den ESM – Unbegrenzte Feuerkraft mit Risiken und Nebenwirkungen
  60. Der Europäische Rettungsschirm ESM – ein krasser Knebelvertrag Die Presse, 28. Juni 2012.
  61. bundesbank.de: Stellungnahme (Memento vom 20. November 2012 im Internet Archive) von Jens Weidmann, Präsident der Deutschen Bundesbank
  62. Anleihenkäufe der EZB: Bundesbank-Chef warnt vor Milliarden-Risiken spiegel.de (17. September 2011)
  63. Artikel 32 (9) des ESM-Vertrags
  64. rechnungshof-hessen.de: Rechnungshofpräsidenten tagten in Wiesbaden (Memento vom 18. Oktober 2011 im Internet Archive) (PDF)
  65. Sachverständigenrat, Verantwortung für Europa wahrnehmen. S. 144. (PDF; 849 kB).
  66. Sachverständigenrat, Verantwortung für Europa wahrnehmen. S. 146 (PDF).
  67. „Fehlentscheidung“: Ifo-Institut verdammt Euro-Rettungsschirm. In: Handelsblatt online. 20. Mai 2010, archiviert vom Original am 23. Mai 2010; abgerufen am 8. Februar 2025. 
  68. Süddeutsche Zeitung, 2. April 2011, Nr. 77, S. 24: Tickende Zeitbombe, Was Merkel und die Bundesbank verschweigen: Der Rettungsschirm rettet den Euro nicht – aber er lastet Deutschland ungeheure Risiken auf
  69. Orwellsche EU (Memento vom 9. Juni 2011 im Internet Archive) (6. Juni 2011)
  70. Welt Online: Liberale Euro-Rebellen haben fast 900 Unterschriften
  71. FAZ: FDP-Mitgliederentscheid: Knapper Sieg über Euro-Skeptiker
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  73. Spiegel Online (10. September 2012): Rechtsexperten des Bundestags warnen vor ESM
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  75. tagesschau.de:Linkspartei will Volksabstimmung zum Fiskalpakt
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  77. FW Bundesvereinigung: Alle rechtsstaatlichen Mittel zum Kampf gegen ESM und Fiskalpakt nutzen (Memento vom 6. Juni 2012 im Internet Archive)
  78. YouTube-Video mit Aiwanger: 5 Fragen – 5 Antworten zum ESM
  79. Zivile Koalition: Anti-ESM-Podiumsdiskussion in München (Memento vom 12. Februar 2013 im Webarchiv archive.today)
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Normdaten (Körperschaft): GND: 1047214687 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: n2019030331 | VIAF: 35145066482266591151

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 22:14

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In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen grundsatzliche Informationen zur Funktionsweise des ESM Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Der Europaische Stabilitatsmechanismus kurz ESM englisch European Stability Mechanism franzosisch Mecanisme europeen de stabilite ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Luxemburg Er wurde durch einen am 27 September 2012 in Kraft getretenen volkerrechtlichen Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Eurozone gegrundet und ist damit rechtlich unabhangig von der Europaischen Union Sein geschaftsfuhrender Direktor CEO ist der Luxemburger Pierre Gramegna Europaischer Stabilitatsmechanismus ESMLogoLogo des ESMEnglische Bezeichnung European Stability MechanismFranzosische Bezeichnung Mecanisme europeen de stabiliteOrganisationsart Internationale FinanzierungsinstitutionStatus Volkerrechtliche intergouvernementale EinrichtungSitz der Organe Luxemburg Luxemburg LuxemburgVorsitz Pierre GramegnaGrundung 27 September 2012www esm europa euESM Mitglieder Andere EU Mitglieder Aufgabe des ESM ist es uberschuldete Mitgliedstaaten der Eurozone durch an Reformbedingungen geknupfte Kredite und Burgschaften zu unterstutzen um deren Zahlungsfahigkeit zu sichern Er ist damit Teil des Euro Rettungsschirms und loste am 1 Juli 2013 die Europaische Finanzstabilisierungsfazilitat EFSF weitgehend ab VorgeschichteTrotz der Grundung der Europaischen Finanzstabilisierungsfazilitat EFSF im Juni 2010 setzte sich die Eurokrise weiter fort Neben Griechenland waren auch Irland und Portugal betroffen Wegen des absehbar zu fruhen Auslaufens der EFSF im Juni 2013 wurden Forderungen lauter einen dauerhaften Mechanismus fur Krisenfalle zu etablieren Nachdem verschiedene Vorschlage wie die Einfuhrung sogenannter Eurobonds oder die Einrichtung einer Staateninsolvenzordnung von mehreren Staaten auch von der deutschen Bundeskanzlerin Merkel abgelehnt worden waren beschlossen die Regierungschefs der Euro Gruppe auf dem Gipfel des Europaischen Rates am 16 17 Dezember 2010 den Art 136 AEU Vertrag zu erweitern um die Grundung des ESM zu ermoglichen Diese Vertragsanderung wurde am 2 Februar 2012 von den Botschaftern der Euro Staaten unterzeichnet Am 9 Dezember 2011 vereinbarten die Staats und Regierungschefs der Eurozone Schritte in Richtung auf eine starkere Wirtschaftsunion zu unternehmen einschliesslich eines neuen fiskalpolitischen Pakts und einer verstarkten wirtschaftspolitischen Koordinierung die durch einen Vertrag uber Stabilitat Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts und Wahrungsunion VSKS umzusetzen sei Der VSKS soll dazu beitragen eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der Eurozone zu entwickeln um eine dauerhafte gesunde und stabile Verwaltung der offentlichen Finanzen zu gewahrleisten und so eine der Hauptursachen der finanziellen Instabilitaten anzugehen Der ESM Vertrag und der VSKS Vertrag sollen sich gegenseitig bei der Verstarkung der haushaltspolitischen Verantwortlichkeit innerhalb der Europaischen Wirtschafts und Wahrungsunion erganzen so sei der ESM Ausdruck der Solidaritat innerhalb der Europaischen Union aber auch des Willens zur gemeinschaftlichen Selbstbehauptung in der internationalen Umwelt Funktional ist der ESM ein Teil des Euro Rettungsschirms Hauptartikel Euro RettungsschirmZiel des ESMMit dem ESM sollen zahlungsunfahige Mitgliedstaaten der Eurozone unter Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen Artikel 13 des ESM Vertrages mit Krediten der Gemeinschaft der Euro Staaten unterstutzt werden wobei auch anderen Mitgliedstaaten der Europaischen Union der Beitritt zu diesem Vertrag offensteht Art 44 Das wesentliche Instrumentarium des ESM sind Notkredite und Burgschaften auch als Haftungsgarantien bezeichnet Uberschuldete Mitgliedstaaten sollen Kredite zu subventionierten Konditionen erhalten Im ESM Vertrag ist zudem festgeschrieben dass jeder Mitgliedstaat der Hilfe durch den ESM erhalt ein makrookonomisches Anpassungsprogramm umsetzen muss sowie eine tiefgehende Analyse uber die Nachhaltigkeit seiner Staatsschuldensituation unternehmen soll Art 12 Art 13 Abs 3 ESM Vertrag Rechtlicher RahmenGrundungsvertrag Der ESM wird begrundet durch den Vertrag zur Einrichtung des Europaischen Stabilitatsmechanismus zwischen dem Konigreich Belgien der Bundesrepublik Deutschland der Republik Estland Irland der Hellenischen Republik dem Konigreich Spanien der Franzosischen Republik der Italienischen Republik der Republik Zypern dem Grossherzogtum Luxemburg Malta dem Konigreich der Niederlande der Republik Osterreich der Portugiesischen Republik der Republik Slowenien der Slowakischen Republik und der Republik Finnland Dieser volkerrechtliche Vertrag wurde am 23 Januar 2012 von den Finanzministern der Euro Staaten beschlossen und am 2 Februar 2012 durch die Botschafter der Mitgliedstaaten in Brussel unterzeichnet Inzwischen haben alle Unterzeichnerstaaten den Vertrag ratifiziert Die Finanzminister der Euro Staaten billigten zudem am 14 September 2012 in Nikosia die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Auflagen Eine entsprechende interpretative Erklarung zum ESM Vertrag hat das Bundeskabinett am 26 September 2012 gebilligt sie wurde am 27 September 2012 von den Unterzeichnerstaaten beschlossen Damit trat der Grundungsvertrag am 27 September 2012 in Kraft Unterzeichner ratifiziert KommentarDeutschland Deutschland ja Am 29 Juni 2012 haben der Bundestag und der Bundesrat jeweils mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2 Februar 2012 zur Einrichtung des Europaischen Stabilitatsmechanismus zugestimmt Der Bundesprasident hat dieses Gesetz wegen absehbarer Verfassungsklagen nicht sofort unterzeichnet sondern erst am 13 September 2012 also einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den bis dahin eingegangenen Eilantragen Das Gericht hatte den Antragen der Klager auf eine einstweilige Anordnung nicht stattgegeben aber vor einer Ratifizierung noch zusatzliche volkerrechtlich gesicherte Regelungen gefordert Nachdem die Mitgliedstaaten der Eurozone eine gemeinsame Erklarung zur Interpretation von Artikel 8 Abs 5 Artikel 32 Abs 5 Artikel 34 und Artikel 35 Abs 1 des Vertrages unterzeichnet hatten um die Massgaben des Bundesverfassungsgerichts volkerrechtlich sicherzustellen hat der Bundesprasident am 27 September 2012 die Ratifikationsurkunde unterzeichnet Niederlande Niederlande ja Ungeachtet der Differenzen segnete in den Niederlanden das Oberhaus des Parlaments am 3 Juli den ESM ab nachdem das Unterhaus schon im Juni mit Zweidrittelmehrheit fur den Euro Rettungsschirm gestimmt hatte Luxemburg Luxemburg ja Parlamentarische Zustimmung am 26 Juni 2012 Finnland Finnland ja Die Abgeordneten des finnischen Parlaments haben am 21 Juni 2012 fur die Ratifizierung des ESM Vertrags gestimmt 104 Volksvertreter stimmten fur und 71 gegen den Vertrag Jedoch machte die finnische Finanzministerin am 6 Juli deutlich dass ihre Regierung einer gemeinsamen Haftung fur die Schulden und Risiken der Eurolander nicht zustimmen werde Auch eine Bankenunion mit gemeinsamer Haftung lehnte sie ab Finnland werde eine harte Haltung einnehmen wenn es um Rettungsplane fur die Eurozone geht sagte Urpilainen Wir sind konstruktiv und wollen die Krise losen aber nicht um jeden Preis Estland Estland ja Der estnische Rechtskanzler Indrek Teder hat den Vertrag dem estnischen Verfassungsgericht im Fruhjahr zur Prufung vorgelegt da Artikel 4 Absatz 4 seiner Ansicht nach gegen die Verfassung verstosst Das Gericht hat am 12 Juli 2012 sein Urteil veroffentlicht 10 der 19 Richter wiesen die Beschwerde zuruck Am 30 August 2012 stimmte das Estnische Parlament mehrheitlich fur den ESM Malta Malta ja Parlamentarische Zustimmung am 6 Juli 2012 Slowenien Slowenien ja Parlamentarische Zustimmung am 19 April 2012 Zypern Republik Zypern ja Parlamentarische Zustimmung am 30 Mai 2012 Slowakei Slowakei ja Parlamentarische Zustimmung am 22 Juni 2012 Frankreich Frankreich ja Zustimmung in beiden Kammern am 28 Februar 2012 Osterreich Osterreich ja Am 4 Juli 2012 hat der Nationalrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit den ESM und den Fiskalpakt abgesegnet Die Zustimmung des Bundesprasidenten erfolgte am 17 Juli 2012 Belgien Belgien ja Das belgische Parlament hat den ESM am 14 Juni 2012 ratifiziert 90 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt 14 mit Nein Es gab 24 Enthaltungen Portugal Portugal ja Parlamentarische Zustimmung am 13 April 2012 Griechenland Griechenland ja Parlamentarische Zustimmung am 28 Marz 2012 Irland Irland ja Das Oberste Gericht hat am 10 Juli 2012 die Verfassungsmassigkeit des ESM bestatigt aber einige rechtliche Fragen an den Europaischen Gerichtshof verwiesen Bis zum Ausgang des Verfahrens hat die Regierung die Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde ausgesetzt Italien Italien ja Der italienische Senat hat am 12 Juli den Euro Rettungsschirm ESM und den EU Fiskalpakt gebilligt Am 19 Juli 2012 hat auch das italienische Parlament zugestimmt Spanien Spanien ja Zustimmung des Congreso de los Diputados am 17 Mai 2012 und durch den Senado am 6 Juni 2012 Zwischenzeitlich sind auch die Euro Lander Lettland Litauen und Kroatien beigetreten Inkrafttreten des ESM Vertrags Der Vertrag bedurfte der Ratifikation Genehmigung oder Annahme durch die Unterzeichner Er trat an dem Tag in Kraft an dem die Ratifikations Genehmigungs oder Annahmeurkunden von so vielen Unterzeichner Landern beim Generalsekretariat des Rates der Europaischen Union hinterlegt worden waren dass deren Erstzeichnungen mindestens 90 der gesamten vereinbarten Zeichnungen ausmachten Diese Bedingung wurde durch Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde am 27 September 2012 erfullt und in Deutschland am 1 Oktober 2012 BGBl II S 1086 bekanntgemacht Rechtsform und Sitz des ESM Der Europaische Stabilitatsmechanismus ist eine unabhangige internationale Finanzinstitution Art 1 Er hat seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Luxemburg und kann ein Verbindungsburo in Brussel einrichten Art 31 Der ESM besitzt volle Rechtspersonlichkeit und ist uneingeschrankt rechts und geschaftsfahig Er ist institutionell unabhangig von der EU Der ESM ist von jeglichen Beschrankungen Zulassungs und Lizenzierungspflichten wie sie sonst fur Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen gelten befreit Art 32 Kapitalausstattung des ESM Das anfangliche Stammkapital des ESM betragt 700 Mrd Euro Laut den Bedingungen aus dem ESM Vertrag entfallen auf Deutschland 190 Mrd Euro Wenn Deutschland die Anteile der ausfallgefahrdeten Staaten Portugal Griechenland Spanien und Italien ubernehmen muss erhoht sich der Betrag um 110 Mrd Euro 190 110 300 Die nachfolgende Tabelle zeigt die ESM Mitglieder mit ihrem jeweiligen prozentualen Anteil am ESM ihrem gezeichneten und eingezahlten Kapital Euro Land Anteil am ESM in gezeichnetes Kapital in Mrd eingezahltes Kapital in Mrd Osterreich Osterreich 2 7644 19 48 2 23Belgien Belgien 3 4534 24 34 2 78Zypern Republik Zypern 0 1949 1 37 0 16Estland Estland 0 1847 1 30 0 15Finnland Finnland 1 7852 12 58 1 44Frankreich Frankreich 20 2471 142 70 16 31Deutschland Deutschland 26 9616 190 02 21 72Griechenland Griechenland 2 7975 19 72 2 25Irland Irland 1 5814 11 14 1 27Italien Italien 17 7917 125 40 14 33Lettland Lettland 0 2746 1 93 0 22Litauen Litauen 0 4063 2 86 0 33Luxemburg Luxemburg 0 2487 1 75 0 20Malta Malta 0 0726 0 51 0 06Niederlande Niederlande 5 6781 40 02 4 57Portugal Portugal 2 4921 17 56 2 01Slowakei Slowakei 0 8184 5 77 0 66Slowenien Slowenien 0 4247 2 99 0 34Spanien Spanien 11 8227 83 33 9 52Gesamt 100 0000 704 80 80 55 Der ESM finanziert sich regelmassig am Finanzmarkt Bei der Versteigerung von Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit von drei Monaten im Februar 2013 erfolgte der Zuschlag bei einer Rendite von 0 0158 Bei der ersten Auktion hatten die Anleger einen negativen Zinssatz von 0 0324 akzeptiert Rechnungslegung des ESM Der ESM veroffentlicht einen Jahresbericht mit einem gepruften Jahresabschluss und ubermittelt den ESM Mitgliedern einen zusammengefassten Quartalsabschluss und eine Gewinn und Verlustrechnung die das Ergebnis seiner Operationen ausweist Art 27 Die Abschlussprufer fur den Jahresabschluss des ESM werden vom Gouverneursrat bestellt Art 29 Verschwiegenheitspflicht und Immunitat Personen die fur den ESM oder in Zusammenhang damit tatig sind oder tatig waren unterliegen einer beruflichen Schweigepflicht Art 34 Die Mitglieder des Gouverneursrats die Mitglieder des Direktoriums und alle Bediensteten des ESM geniessen ausserdem Immunitat von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstucke und Unterlagen Art 35 Ausstieg aus dem ESM Im ESM Vertrag selbst ist eine Ausstiegsmoglichkeit einzelner Mitglieder nicht vorgesehen Eine volkerrechtlich akzeptierte einseitige Kundigung ware damit nur unter aussergewohnlichen Umstanden gemass Artikel 54 ff der Wiener Vertragsrechtskonvention moglich Aufbau und AbstimmungsregelnDie Organe des ESM bestehen aus einem Gouverneursrat einem Direktorium mit einem geschaftsfuhrenden Direktor CEO und aus anderen fur erforderlich erachteten Bediensteten Gouverneursrat Der Gouverneursrat wird aus den fur Finanzen zustandigen Vertretern der ESM Mitgliedslander gebildet Jedes Mitgliedsland ernennt ein Mitglied des Gouverneursrats und ein stellvertretendes Mitglied Der Gouverneursrat wahlt aus seinen Kreisen einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden fur eine Amtszeit von zwei Jahren Art 5 Abs 2 Ist der Vorsitzende nicht mehr Finanzminister seines Landes wird neu gewahlt Mit der Grundungsversammlung des Gouverneursrates am 8 Oktober 2012 nahm der ESM seine operative Tatigkeit auf Direktorium Jedes Mitglied des Gouverneursrats ernennt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Direktoriums Das Direktorium soll gewahrleisten dass der ESM gemass Vertrag und Satzung gefuhrt wird Es fasst die Beschlusse die ihm nach Massgabe des ESM Vertrags obliegen oder die ihm vom Gouverneursrat ubertragen werden Geschaftsfuhrender Direktor Der Geschaftsfuhrende Direktor wird vom Gouverneursrat fur funf Jahre ernannt Eine einmalige Wiederernennung ist moglich sowie die vorzeitige Beendigung der Amtszeit durch Beschluss des Gouverneursrats Er muss Staatsangehoriger eines ESM Mitgliedslandes sein und darf nicht dem Gouverneursrat oder dem Direktorium angehoren Art 7 Abs 1 Fur den geschaftsfuhrenden Direktor ist ein Grundgehalt von 324 000 Euro brutto jahrlich vorgesehen Der Geschaftsfuhrende Direktor vertritt den ESM nach aussen fuhrt die laufenden Geschafte und steht allen Bediensteten des ESM vor Er ist fur die Organisation Ernennung und Entlassung der Bediensteten nach Massgabe der vom Direktorium zu beschliessenden Beschaftigungsbedingungen zustandig Art 7 Abs 4 und 5 Bedienstete Bedienstete des ESM werden vom Geschaftsfuhrenden Direktor ernannt oder entlassen Ihre Gehalter und sonstigen Bezuge unterliegen einer internen Steuer zugunsten des ESM Vom Tag der Erhebung dieser Steuer an sind diese Gehalter und Bezuge von der jeweiligen nationalen Einkommensteuer befreit Art 36 Abs 5 Ende 2012 sollen beim Rettungsfonds zunachst rund 75 Angestellte arbeiten Fur leitende Angestellte sind Gehalter von 64 000 bis 167 000 Euro vorgesehen Abstimmungsregeln Der ESM Vertrag enthalt komplexe Abstimmungsregelungen fur Beschlusse des Gouverneursrates und des Direktoriums Gemass Art 4 sind der Gouverneursrat und das Direktorium beschlussfahig wenn 2 3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind auf die mindestens 2 3 der Stimmen entfallen Gemass Art 4 Abs 7 entsprechen die Stimmrechte eines Landes der jeweiligen Beteiligung des Landes am ESM vgl Tabelle oben Besteht Beschlussfahigkeit entscheiden das Direktorium bzw der Gouverneursrat in gegenseitigem Einvernehmen mit qualifizierter Mehrheit oder mit einfacher Mehrheit Eine qualifizierte Mehrheit verlangt 80 der Stimmen Entscheidungen in gegenseitigem Einvernehmen verlangen grundsatzlich Einstimmigkeit werden aber durch abwesende Mitglieder und Enthaltungen nicht verhindert In dringlichen Fallen erfordert eine Entscheidung in gegenseitigem Einvernehmen eine Zustimmung von nur 85 der abgegebenen Stimmen Gemass Art 5 Abs 5 setzen die meisten grundlegenden Entscheidungen des Gouverneursrates Entscheidungen in gegenseitigem Einvernehmen voraus Aufgrund dieser Regelungen konnen Deutschland und Frankreich welche uber 26 9616 bzw 20 2471 der Stimmrechte verfugen Beschlusse in gegenseitigem Einvernehmen und Beschlusse mit qualifizierter Mehrheit verhindern sofern die jeweiligen Vertreter an der Sitzung teilnehmen und mit nein stimmen Italien verfugt uber 17 7917 der Stimmrechte somit kann auch Italien Beschlusse in gegenseitigem Einvernehmen verhindern Beschlusse mit qualifizierter Mehrheit konnen von Italien jedoch nicht verhindert werden Alle weiteren Lander konnen weder Dringlichkeitsbeschlusse in gegenseitigem Einvernehmen verhindern noch Beschlusse mit qualifizierter Mehrheit Da eine Enthaltung einem Beschluss in gegenseitigem Einvernehmen nicht entgegensteht verpflichten 4 und 5 des ESM Finanzierungsgesetzes die deutschen Vertreter in Gouverneursrat und Direktorium einen Vorschlag ausdrucklich abzulehnen sofern nicht der Deutsche Bundestag oder sein Haushaltsausschuss einen zustimmenden Beschluss gefasst hat Finanzielles Risiko fur die Bundesrepublik DeutschlandDer ESM Vertrag begrenzt die finanzielle Haftung Deutschlands auf 190 Mrd Euro Im Sommer 2012 bestritt der Universitatsprofessor Stefan Homburg jedoch die Existenz einer Haftungsobergrenze Nach Ansicht Homburgs konnte die Haftung Deutschlands ohne Vertragsanderung beliebig erhoht werden Dieser These trat der Parlamentarische Staatssekretar im Bundesministerium der Finanzen Steffen Kampeter entgegen Der leitende Redakteur Rainer Hank der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung verglich die Positionen und unterstutzte Homburgs Kritik Aufgrund dieser Debatte forderte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 12 September 2012 zusatzliche volkerrechtliche Regelungen um Haftungsrisiken auszuschliessen Die Bundesregierung entsprach dieser Massgabe indem sie den Vertragspartnern eine Auslegungserklarung vorlegte Darin wird bekraftigt der ESM Vertrag sei so auszulegen dass die Haftung auf den jeweiligen Anteil am Stammkapital begrenzt ist Die Auslegungserklarung ist ihrem Wortlaut nach wesentliche Vertragsgrundlage so dass eine spatere andere Auslegung nach volkerrechtlichen Grundsatzen zur Kundigung berechtigen konnte Deutschland hinterlegte seine Ratifikationsurkunde erst nachdem alle Vertragspartner die Auslegungserklarung unterzeichnet hatten Hauptartikel Anteiliges finanzielles Risiko fur die Bundesrepublik Deutschland im Artikel Euro RettungsschirmStabilitatshilfen des ESMStabilitatshilfen des ESM konnen nach dem Wortlaut des Vertrags diejenigen Staaten erhalten die den Fiskalpakt ratifiziert haben Daruber hinaus fuhrt der ESM die Programme der abgelosten EFSF fort Der Vertragstext unterscheidet folgende Massnahmen Vorsorgliche ESM Finanzhilfen Art 14 Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Banken Art 15 Darlehen Art 16 Primarmarkt Unterstutzungsfazilitaten Art 17 sowie Sekundarmarkt Unterstutzungsfazilitaten Art 18 Gemass der Offnungsklausel in Art 19 kann der Gouverneursrat die vorstehende Liste beliebig erweitern Entgegen dem Vertragstext der ausschliesslich Zahlungen an Mitgliedstaaten vorsieht beschloss der Gouverneursrat am 8 Dezember 2014 eine auf Art 19 gestutzte einschneidende Erweiterung des Instrumentariums Kunftig kann der ESM Banken unmittelbar rekapitalisieren bzw subventionieren Der Ansassigkeitsstaat der unterstutzten Bank wird nicht zwischengeschaltet und seine Staatsschuldenquote bleibt unverandert Der Jurist Dietrich Murswiek sieht diese Kompetenzerweiterung als Verstoss gegen den Vertrag Im Folgenden werden die Programme in chronologischer Reihenfolge aufgefuhrt Irland und Portugal Diese beiden Staaten hatten ursprunglich Gelder von der EFSF erhalten Die Verwaltung ubernahm spater der ESM Das Programm fur Irland wurde am 8 Dezember 2013 abgeschlossen das Programm fur Portugal am 18 Mai 2014 Spanien Am 20 Juli 2012 sagte die Eurogruppe Spanien finanzielle Unterstutzung bis zu 100 Mrd Euro zu Hiervon wurden 41 3 Mrd Euro bis zum Abschluss des Programms am 31 Dezember 2013 ausgezahlt Zypern Am 24 April 2013 stimmte der Gouverneursrat grundsatzlich einem Programm fur Zypern im Umfang von 10 Mrd Euro zu Hiervon sollen der ESM 9 Mrd und der IWF 1 Mrd Euro ubernehmen Bis zum Abschluss des Programms am 31 Marz 2016 rief Zypern 6 3 Milliarden Euro ab Griechenland 2015 Am 19 August 2015 billigten das Direktorium und der Gouverneursrat ein weiteres Programm fur Griechenland im Umfang von 86 Mrd Euro Ein erster Teilbetrag von 10 Mrd Euro wurde am folgenden Tag ausgezahlt Entwicklung der Finanzhilfen In der folgenden Tabelle sind die Finanzhilfen von ESM und EFSF aufgelistet soweit sie bis zum jeweiligen Quartal noch zur Ruckzahlung ausstanden Quartal Griechenland Portugal Irland Spanien Zypern GESAMT1 Quartal 2011 3 6 Mrd 3 6 Mrd 2 Quartal 2011 5 9 Mrd 3 6 Mrd 9 5 Mrd 3 Quartal 2011 5 9 Mrd 3 6 Mrd 9 5 Mrd 4 Quartal 2011 6 9 Mrd 7 6 Mrd 14 5 Mrd 1 Quartal 2012 40 5 Mrd 9 6 Mrd 9 3 Mrd 59 4 Mrd 2 Quartal 2012 81 0 Mrd 14 8 Mrd 12 0 Mrd 107 8 Mrd 3 Quartal 2012 81 0 Mrd 17 4 Mrd 12 0 Mrd 110 4 Mrd 4 Quartal 2012 81 0 Mrd 18 2 Mrd 12 0 Mrd 39 5 Mrd 150 7 Mrd 1 Quartal 2013 113 0 Mrd 19 0 Mrd 12 0 Mrd 41 3 Mrd 185 3 Mrd 2 Quartal 2013 130 5 Mrd 21 1 Mrd 14 4 Mrd 41 3 Mrd 3 0 Mrd 210 3 Mrd 3 Quartal 2013 133 5 Mrd 21 1 Mrd 15 4 Mrd 41 3 Mrd 4 5 Mrd 215 8 Mrd 4 Quartal 2013 133 5 Mrd 24 8 Mrd 17 7 Mrd 41 3 Mrd 4 6 Mrd 221 9 Mrd 1 Quartal 2014 133 5 Mrd 24 8 Mrd 17 7 Mrd 41 3 Mrd 4 6 Mrd 221 9 Mrd 2 Quartal 2014 139 8 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 41 3 Mrd 4 75 Mrd 229 55 Mrd 3 Quartal 2014 141 8 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 39 7 Mrd 5 35 Mrd 230 55 Mrd 4 Quartal 2014 141 8 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 39 7 Mrd 5 7 Mrd 230 9 Mrd 1 Quartal 2015 130 9 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 38 2 Mrd 5 7 Mrd 218 5 Mrd 2 Quartal 2015 130 9 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 38 2 Mrd 5 7 Mrd 218 5 Mrd 3 Quartal 2015 143 9 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 35 7 Mrd 5 8 Mrd 229 1 Mrd 4 Quartal 2015 152 3 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 35 7 Mrd 6 3 Mrd 238 0 Mrd 1 Quartal 2016 152 3 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 35 7 Mrd 6 3 Mrd 238 0 Mrd 2 Quartal 2016 159 8 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 35 7 Mrd 6 3 Mrd 245 5 Mrd 3 Quartal 2016 159 8 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 35 7 Mrd 6 3 Mrd 245 5 Mrd 4 Quartal 2016 162 6 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 34 7 Mrd 6 3 Mrd 247 3 Mrd 1 Quartal 2017 160 6 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 34 7 Mrd 6 3 Mrd 245 3 Mrd 2 Quartal 2017 160 6 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 33 7 Mrd 6 3 Mrd 244 3 Mrd 3 Quartal 2017 168 3 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 33 7 Mrd 6 3 Mrd 252 0 Mrd 4 Quartal 2017 169 1 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 31 7 Mrd 6 3 Mrd 250 8 Mrd 1 Quartal 2018 174 8 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 29 7 Mrd 6 3 Mrd 254 5 Mrd 2 Quartal 2018 175 8 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 26 7 Mrd 6 3 Mrd 252 5 Mrd 3 Quartal 2018 190 8 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 26 7 Mrd 6 3 Mrd 267 5 Mrd 4 Quartal 2018 190 8 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 23 7 Mrd 6 3 Mrd 264 5 Mrd 1 Quartal 2019 190 8 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 23 7 Mrd 6 3 Mrd 264 5 Mrd 2 Quartal 2019 190 8 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 23 7 Mrd 6 3 Mrd 264 5 Mrd 3 Quartal 2019 190 8 Mrd 26 0 Mrd 17 7 Mrd 23 7 Mrd 6 3 Mrd 264 5 Mrd 4 Quartal 2019 190 8 Mrd 24 0 Mrd 17 7 Mrd 23 7 Mrd 6 3 Mrd 262 5 Mrd 1 Quartal 2020 190 8 Mrd 24 0 Mrd 17 7 Mrd 23 7 Mrd 6 3 Mrd 262 5 Mrd 2 Quartal 2020 190 8 Mrd 24 0 Mrd 17 7 Mrd 23 7 Mrd 6 3 Mrd 262 5 Mrd 3 Quartal 2020 190 8 Mrd 24 0 Mrd 17 7 Mrd 23 7 Mrd 6 3 Mrd 262 5 Mrd 4 Quartal 2020 190 8 Mrd 24 0 Mrd 17 7 Mrd 23 7 Mrd 6 3 Mrd 262 5 Mrd Kritik am ESM VertragVerfassungsrechtliche Problematik Die Ratifikation des ESM Vertrags wurde von Umsetzungsgesetzen in den Mitgliedstaaten begleitet In Deutschland waren das das ESM Ratifizierungsgesetz das ESM Finanzierungsgesetz ESMFinG und eine Anderung des Bundesschuldenwesengesetzes Nach der Verabschiedung dieser Gesetze durch Bundestag und Bundesrat reichten mehrere Gruppen und Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden und eine Organklage beim Verfassungsgericht ein Sie wurden begleitet von Antragen auf einstweilige Anordnung nach denen der Bundesprasident bis zur Entscheidung uber die jeweilige Hauptsache die beschlossenen Gesetze nicht unterzeichnen und ausfertigen durfe Auf Grund eines Ersuchens des Bundesverfassungsgerichts liess der Bundesprasident verlautbaren das Gesetz erst nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterzeichnen zu wollen Inhaltlich machten die Klager wie schon in fruheren Verfahren uber die EFSF die zum Teil von denselben Klagern angestrengt worden waren geltend dass der europaische Stabilitatsmechanismus Haftungsrisiken fur die Bundesrepublik Deutschland mit sich bringen wurde die der Hohe nach unbegrenzt seien Dadurch wurde Deutschland im schlimmsten Fall mit so hohen Ausgaben belastet dass der Deutsche Bundestag keine Gestaltungsmoglichkeiten beim Haushaltsplan hatte und die haushaltsrechtliche Gesamtverantwortung des Parlaments leerlaufen wurde Nach fruherer Rechtsprechung des Verfassungsgerichts wurde dadurch das Wahlrecht der Deutschen nach Art 38 GG entwertet weil der Bundestag seiner Hauptverantwortung nicht mehr nachkommen konne Teilweise machten die Klager noch unterschiedliche weitere Anspruche geltend so dass der Bundestag als Ganzes uber Ermachtigungen im Rahmen des ESM entscheiden musse und nicht nur der Finanzausschuss oder dass der ESM Vertrag dem Direktorium ohne Rechtfertigung zu weitgehende Immunitatsanspruche geben wurde Es klagten der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler eine Gruppe um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider der schon wie Gauweiler mehrfach gegen Integrationsschritte der Europaischen Union Verfassungsbeschwerde eingelegt hat Mit ihm klagen der Publizist Bruno Bandulet und die Wirtschaftsprofessoren Wilhelm Hankel Joachim Starbatty und Wilhelm Nolling Die Beschwerde wurde von den Freien Wahlern unterstutzt der Verband Mehr Demokratie dessen Verfassungsbeschwerde sich 11692 Einzelpersonen angeschlossen hatten die Mitglieder der Bundestagsfraktion Die Linke Johannes Schorr die Mitglieder der Landtagsfraktion der Freien Wahler in Bayern Die Bundestagsfraktion der Linken erhob zugleich Organklage Am 12 September 2012 lehnte das Bundesverfassungsgericht die genannten Eilantrage ab Es verband damit Auflagen so musste Deutschland bei der Ratifikation volkerrechtlich verbindlich erklaren dass die Geheimhaltung beim ESM nicht die inhaltlich vollstandige Unterrichtung des Bundestages verhindern wurde und eine Klarstellung von auch anders zu verstehenden Formulierungen nachreichen dass die Zahlungsverpflichtung Deutschlands auf das genehmigte Kapital des ESM vom 190 Milliarden Euro begrenzt sei und eine Erhohung dieses Betrags nur unter Beteiligung der Gremien geschehen wurde in denen Deutschland ein Vetorecht hat Daraufhin gaben alle Mitgliedstaaten des ESM eine entsprechende Erklarung ab ein erneuter Eilantrag der Klager bezuglich der Form dieser Erklarung wurde vom Bundesverfassungsgericht am 17 Dezember 2013 abgewiesen Die mundliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren wurde vom Gericht auf den 11 und 12 Juni 2013 angesetzt am 18 Marz 2014 wies das Gericht die Klagen endgultig ab In der Entscheidung verwarf das Gericht die Argumentation der Klager die maximale Haftung der Bundesrepublik aus dem ESM wurde den Bund nicht so weit belasten dass die haushaltsrechtliche Gesamtverantwortung des Parlaments entwertet wurde Es machte allerdings eine Auflage Der Gesetzgeber musse haushaltsrechtlich durchgehend sicherstellen dass die Bundesrepublik Deutschland Kapitalabrufen nach dem ESM Vertrag fristgerecht und vollstandig nachkommen kann Das ist entscheidend weil saumige Zahler in den ESM Gremien das Stimmrecht verlieren und in diesem Fall die Ruckkopplung aller Entscheidungen im ESM an die deutschen Vertreter und uber sie vermittelt an den Bundestag und letztlich die Wahler verloren ginge Weil im ESM Vertrag kurze Fristen von drei und zwei Monaten sowie im Einzelfall nur zwei Wochen fur Zahlungen vorgesehen sind konnten die Mechanismen des Grundgesetzes fur einen Nachtragshaushalt unter Umstanden nicht ausreichen Ein Nothaushalt nach Art 112 GG kame nicht in Betracht wenn die Zahlungsverpflichtung schon als moglich absehbar gewesen war Deshalb musse der Bundestag zu erwartende Verpflichtungen an den ESM bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes berucksichtigen und in den Haushaltsplan einstellen ESM Vertrag ohne Austrittsrecht Es wird kritisiert dass der ESM auf Dauer angelegt ist und es kein Austrittsrecht fur ESM Mitgliedstaaten gibt Laut Volkerrecht gibt es nur die Moglichkeit zu kundigen wenn sich die Grundlagen insgesamt verandert haben Im Vorfeld der Abstimmung in Deutschland am 29 Juni 2012 uber das Gesamtpaket der Massnahmen zur Rettung des Euro gab es unterschiedliche Auslegungen Die deutsche Bundesregierung vertrat die Ansicht Interessen der einzelnen Bundeslander seien in Angelegenheiten des ESM nicht betroffen und es handle sich um einen volkerrechtlichen Vertrag Souveranitatsverlust Die Mitglieder des Gouverneursrats sind Regierungsmitglieder der jeweiligen ESM Mitglieder mit Zustandigkeit fur Finanzen womit nach Ansicht von Kritikern die jeweilige Finanz bzw Budget Souveranitat in Fragen des eigenen Staatshaushaltes abgetreten wird Jeder Mitgliedstaat der Hilfe durch den ESM erhalt hat ein makrookonomisches Anpassungsprogramm umzusetzen also wirtschaftspolitische Auflagen einzuhalten Art 13 Gegenuber dem ESM ist der IWF als Glaubiger vorrangig Praambel des Vertrages S 8 Nr 13 Haftung und Kapitalabruf Kritisiert wird dass das ESM Management restliches Haftungskapital derzeit bis zu 620 Milliarden Euro bereits mit einfacher Mehrheit nachfordern konne Die Schadensbeteiligungspflichten privater Glaubiger sind dem Bund der Steuerzahler viel zu vage In der ESM Vertragspraambel ist lediglich von einer Beteiligung in Ausnahmefallen die Rede Kreditvolumen nicht ausreichend Der IWF und die OECD haben wiederholt gewarnt dass die bisher geplanten Massnahmen des Euro Rettungsschirms nicht ausreichen falls grosse Euro Staaten in Schieflage geraten Kreditvergabe nicht transparent Die Tatsache dass die Vergabe von ESM Krediten durch den Gouverneursrat erfolgt und hier keine objektiven transparenten Kriterien definiert sind wurde kritisiert In Artikel 34 ist geregelt dass die Mitglieder des Gouverneursrats und des Direktoriums sowie alle anderen Personen die fur den ESM tatig sind oder waren einer gesetzlichen Schweigepflicht auch gegenuber dem eigenen Mitgliedstaat unterliegen Einziger Entscheidungsfaktor fur eine Aktivierung des ESM sei ob dies unabdingbar ist um die Stabilitat des Euro Wahrungsgebietes zu wahren was als rein subjektives politisches Entscheidungskriterium aufgefasst wurde Entscheidungen uber die Vergabe von ESM Mitteln sind unanfechtbar Bei Gefahr in Verzug kann die Vergabe von Krediten und Haftungen mit qualifizierter Mehrheit von 85 Prozent des Grundkapitals beschlossen werden was kleinere Staaten nach Ansicht von Kritikern potenziell benachteiligt Deutsche Kritiker Bundesbank Die Bundesbank warnte in einer offiziellen Stellungnahme vom 19 September 2011 Mit den Beschlussen der Staats und Regierungschefs des Euro Wahrungsgebiets und der EU Organe vom 21 Juli 2011 wurden an entscheidenden Stellen erneut Anderungen an den Reformvorhaben vorgenommen Es wurde beschlossen den Instrumentenkasten der EFSF und des zukunftigen ESM deutlich auszuweiten Mit diesen Beschlussen erfolgt ein weiterer grosser Schritt in Richtung gemeinschaftlicher Haftung und geringerer Disziplinierung durch die Kapitalmarkte ohne dass im Gegenzug die Kontroll und Einflussmoglichkeiten auf die nationalen Finanzpolitiken spurbar verstarkt werden Auf dem Treffen der EU Finanzminister und Notenbankchefs in Breslau am 17 September 2011 lehnte Bundesbankprasident Jens Weidmann die Anleihenkaufe durch den europaischen Rettungsfonds EFSF ab Die Variante den Rettungsfonds mit einer Banklizenz auszustatten um bei der EZB frisches Geld fur Anleihenkaufe zu besorgen negierte Weidmann mit der Begrundung die politische Unabhangigkeit der EZB durfe nicht zur Finanzierung von Staatsschulden herangezogen werden egal ob uber einen Umweg oder direkt Jedoch braucht der ESM keine Banklizenz da er sie durch den Vertrag zugebilligt bekommt Rechnungshofprasidenten Am 13 und 14 September 2011 fand in Wiesbaden die Konferenz der Rechnungshofprasidenten des Bundes und der Lander statt Die Teilnehmer sprachen sich dafur aus eine wirksame mit Prufungsrechten ausgestattete offentliche Finanzkontrolle des ESM einzurichten Sachverstandigenrat Nach Ansicht des Sachverstandigenrates wurde mit dem Europaischen Stabilitatsmechanismus noch nicht das Problem behoben dass die Auslosung der Restrukturierung eine politische Entscheidung bleibt Die Moglichkeit einer Insolvenzverschleppung besteht weiterhin weshalb die Folgen von staatlichen Schuldenkrisen fur die Glaubiger weiterhin nur schwer vorhersehbar sind Er fordert zudem als notwendiges erganzendes Element eine dauerhafte Entkopplung von Banken und Schuldenkrise Ifo Institut Die Einfuhrung des Europaischen Stabilisierungsmechanismus wurde unter anderem vom ifo Institut fur Wirtschaftsforschung kritisiert dessen ehemaliger Prasident Hans Werner Sinn davor warnte dass der Rettungsschirm fur Deutschland ein unkalkulierbares Abenteuer und eine sichere Wachstumsbremse darstelle Er begrundete dies unter anderem damit dass Deutschland de facto die Gewahrleistung fur die Schulden der anderen Euro Staaten ubernehme und dadurch die Refinanzierungskosten fur den deutschen Staat steigen wurden Er pladiert fur die kontrollierte Beendigung des Milliardentransfers in hilfsbedurftige Lander und kritisiert die deutsche Bundesregierung und den Deutschen Bundestag dafur durch Versaumnisse zur Forderung nach eindeutigen Kreditbedingungen den Euro zu schwachen und das europaische Einigungswerk zu gefahrden Politische Parteien Der FDP Bundestagsabgeordnete und Finanzpolitiker Frank Schaffler kritisiert den Rettungsschirm seit langem vehement Unter anderem wirft er dem Europaischen Rat vor kollektive Rechtsbruche der Nichtbeistandsklausel zu begehen sowie eine wirtschaftspolitische Zentralisierung und den grenzenlosen Primat der Politik uber die Wirtschaft in der Europaischen Union und eine monetare Planwirtschaft anzustreben Ein FDP Mitgliederentscheid wurde von ihm und anderen FDP Politikern wie Burkhard Hirsch vorbereitet Am 16 Dezember 2011 wird das Ergebnis bekannt Es beteiligten sich 20 364 Mitglieder davon gaben 20 178 einen gultigen Stimmzettel ab Das Quorum von 33 der Mitglieder wurde verfehlt der Mitgliederentscheid damit formal zu einer Mitgliederbefragung Auf den Antrag A der Schafflergruppe entfielen 44 2 auf den Antrag B des Bundesvorstandes 54 4 Ebenso kommt Kritik von einigen CSU Politikern wie beispielsweise Bundestagsabgeordneter Peter Gauweiler die das Vorhaben der Regierung Merkel nicht mittragen wollen CSU Generalsekretar Alexander Dobrindt kritisierte im September 2012 den kurz zuvor bekanntgegebenen Beschluss der EZB zum Kauf von Staatsanleihen scharf Aus den Reihen der Grunen meldet Hans Christian Strobele erhebliche Bedenken an Die Krise habe bereits eine historische Dimension erreicht und die Demokratie sei akut gefahrdet Die Entscheidung ob er dem ESM zustimmen wird werde er noch sorgfaltig abwagen Er hat den ESM in der Abstimmung abgelehnt Aus den Reihen der SPD lehnen vereinzelte Politiker wie Bundestagsabgeordnete Peter Danckert und Swen Schulz den ESM aus verfassungsrechtlichen Grunden ab da Parlamentsrechte aufgegeben werden Aus den Reihen der Linkspartei wird der ESM insgesamt abgelehnt da dadurch unter anderem eine falsche Umverteilungspolitik zugunsten der internationalen Finanzspekulanten erfolge Eine Volksabstimmung wird gefordert Politiker der Linken wie Gregor Gysi befurchten dass mit dem ESM durch die EU Burokratie ein Sozialabbau einhergeht und wirtschaftspolitische Instrumente zur Aufrechterhaltung von Sozialstaatsgarantien abgeschafft werden Die Linke gab ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag das dieser am 5 September 2012 vorlegte Das Gutachten sieht das Budgetrecht des Deutschen Bundestags durch den ESM verletzt da eine womoglich unmittelbare und potentiell unbestimmte Haftung fur die Schulden anderer Staaten ubernommen werde Die Partei Freie Wahler lehnt den ESM ab Sie wollte mit der Ablehnung des ESM bei der Bundestagswahl 2013 den Sprung in den Bundestag schaffen was jedoch nicht gelang Mit bundesweiten Demonstrationen Montagsdemos und Kundgebungen mit den Bundnispartnern Zivile Koalition e V und dem Bund der Steuerzahler BdSt wurde offentlich der ESM kritisiert Die FREIE WAHLER Fraktion im Bayerischen Landtag klagte als erste Fraktion eines Landerparlaments vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ESM und Fiskalpakt Okonomen Der Vorsitzende der Stiftung Ordnungspolitik Luder Gerken kritisiert dass der Stabilitatsmechanismus den Kern des Problems der sudeuropaischen Lander nicht erfasse Dieses liege nicht in der Staatsverschuldung allein sondern in der Verschuldung der Gesamtvolkswirtschaft aufgrund des anhaltenden Leistungsbilanzdefizits Diesem konne nur durch realwirtschaftliche Reformen begegnet werden Solche Reformen seien zwar in den vereinbarten Mechanismen vorgesehen indem die Gewahrung der Finanzhilfen an strenge Auflagen geknupft werden soll Gerken gibt aber zu bedenken dass diese Auflagen in der Praxis nicht mit der notwendigen Strenge durchgesetzt werden konnen da die ubrigen Euro Staaten einem insolvenzgefahrdeten Mitgliedstaat Finanzhilfen kaum versagen konnten und daher ihre Verhandlungsposition geschwacht sei Gerken sieht in dieser Verschleppung notwendiger staatsinterner Reformen die Gefahr einer dauerhaften Inanspruchnahme des Stabilitatspakts durch einige Lander und betrachtet die Massnahmen als nicht beabsichtigten aber hingenommenen Weg in die Schuldenunion Der Okonom Max Otte kritisierte die geplante europaische Regelung fur einen Stabilisierungsmechanismus zur Euro Absicherung und die Position von Bundeskanzlerin Angela Merkel Milliardare und Oligarchen das sind die Akteure die wir retten Bund der Steuerzahler Nach Bekanntwerden des Vorziehens des ESM in das Jahr 2012 forderte der Bund der Steuerzahler am 5 Dezember 2011 den Deutschen Bundestag auf der Schaffung eines ESM in jedem Fall die Zustimmung zu verweigern Folgende Mechanismen des ESM wurden gerugt der ESM Gouverneursrat kann letztlich unbegrenzt hohe Kreditsummen bewilligen die Steuerzahlerburgschaften sind damit unbegrenzt kein Austrittsrecht fur ESM Mitgliedstaaten unzureichende Beteiligung privater Glaubiger Der Bund der Steuerzahler furchtete um die finanzpolitische Souveranitat Deutschlands Ausserdem setze die vorzeitige Einfuhrung die nationalen Parlamente zusatzlich unter Druck Initiativen gegen den ESM Im uberparteilichen Bundnis Burgerwille hatten sich Tausende Burger u a namhafte Personen aus Wissenschaft Politik und Gesellschaft zusammengeschlossen um gegen die Euro Rettungspolitik vorzugehen Unterstutzt vom Bund der Steuerzahler grundeten zehn Bundestagsabgeordnete im Mai 2012 eine Allianz gegen den ESM Der temporare Rettungsschirm EFSF musse wie geplant 2013 auslaufen Die dauerhafte Nachfolgeeinrichtung ESM durfe es nicht geben forderten die Abgeordneten Klaus Peter Willsch CDU und Sylvia Canel FDP Im Juni 2012 wandten sich 40 vornehmlich aus Forschung und Wissenschaft kommende ESM Gegner in einer Ausserparlamentarischen Grossen Anfrage an Bundeskanzlerin Angela Merkel Die Anfrage wurde mit der Bitte um einen Dialog verbunden bevor unumkehrbare und verhangnisvolle Entscheidungen im Zusammenhang mit dem ESM und dem Fiskalpakt getroffen werden Attac Aachen startete Ende Juni 2012 eine umstrittene Postkartenaktion die die Zustimmung zum Fiskalpakt und zum ESM mit dem Ermachtigungsgesetz von 1933 gleichsetzte Attac Deutschland hat sich nach Bekanntwerden der Aktion davon distanziert Osterreich Der Obmann der FPO sowie die Karntner Landesregierung haben im November 2012 weitgehend gleichlautende Beschwerden gegen den ESM Vertrag beim osterreichischen Verfassungsgerichtshof eingereicht Dies ist nicht schon vor der endgultigen Ratifizierung geschehen weil ein volkerrechtlicher Vertrag wie der ESM Vertrag in Osterreich erst im Bundesgesetzblatt fur die Republik Osterreich kundgemacht werden muss bevor eine Verfassungsklage dagegen moglich ist Dies erfolgt allerdings erst wenn der Vertrag auch volkerrechtlich in Kraft getreten ist Der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer kritisiert das Folgende Im Gegensatz zu anderen EU Institutionen wie der EU Kommission ist keine parlamentarische Kontrolle vorgesehen Es gibt auch keinen parlamentarischen Einfluss auf sein Wirken Der ESM wird mit wenigen Ausnahmen z B EuGH Zustandigkeit bei Schlichtungsverfahren in kein vorhandenes System der Gewaltenteilung eingebunden Seine Tatigkeit ist nicht offentlich und nicht transparent Das Direktorium wurde somit das eingezahlte Grundkapital nach eigenem Ermessen veranlagen Der ESM hatte zudem die Moglichkeit Kredite aufzunehmen Obwexer kritisiert dass trotz dieser erlaubten Finanzgeschafte keine Prufung durch den EU Rechnungshof vorgesehen ist Die Rechnungsprufung erfolge laut Vertrag durch externe Prufer die vom Gouverneursrat beauftragt wurden Niederlande Der Niederlandische Rechnungshof bezeichnete 2012 die mangelnde Rechnungsprufung als wichtige Lucke im ESM Vertrag Bestatigung durch den Europaischen GerichtshofNach einer Verfassungsbeschwerde des irischen Abgeordnete Thomas Pringleer gegen den Fiskalpakt und den ESM entschied der Europaische Gerichtshof der ESM habe nicht gegen das Haftungsverbot verstossen ReformIn diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Was soll wie reformiert werden Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Nach jahrelangen Verhandlungen einigten sich die EU Finanzminister am 30 November 2020 auf eine Reform des ESM Am 27 Januar und 8 Februar 2021 unterzeichneten die ESM Mitgliedsstaaten die Vereinbarung zur Anderung des ESM Vertrages Sie befindet sich seither im Prozess der Ratifikation Ratifikation der Reform in Deutschland Im Juni 2021 beschloss der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Umsetzung der Reform das auch der Bundesrat billigte Dagegen legten jedoch sieben Bundestagsabgeordnete der FDP Verfassungsbeschwerde ein weil das Gesetz den Charakter einer Grundgesetzanderung habe und deshalb eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei Auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts setzte Bundesprasident Frank Walter Steinmeier die Ausfertigung des Gesetzes am 1 Juli 2021 vorlaufig aus wodurch es vorerst nicht in Kraft treten konnte Das Bundesverfassungsgericht verwarf am 13 Oktober 2022 die Beschwerde als unzulassig WeblinksCommons Europaischer Stabilitatsmechanismus Sammlung von Bildern Europaischer Stabilitatsmechanismus Antrage auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Ratifikation von ESM Vertrag und Fiskalpakt uberwiegend erfolglos Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 12 September 2012 ESM Vertragstext auf der Website der Europaischen Kommission PDF 95 kB So funktioniert der ESM Video EinzelnachweiseBGBl III Nr 138 2012 Zit nach Michael Staack in ders Hrsg Einfuhrung in die Internationale Politik Studienbuch 5 Auflage Oldenbourg Verlag Munchen 2012 S 256 Unterzeichnung des ESM Vertrags Website des Bundesfinanzministeriums Abruf am 16 Juni 2012 Deutscher Bundestag Plenarprotokoll 17 188 Berlin 29 Juni 2012 S 22697 B ff bundestag de PDF Deutscher Bundesrat Plenarprotokoll 898 Berlin 29 Juni 2012 S 301 B ff bundesrat de PDF Bitte des Bundesverfassungsgerichts zur Ausfertigung der Gesetze zum ESM und zum Fiskalvertrag Der Bundesprasident 21 Juni 2012 abgerufen am 7 Juni 2017 Bundesverfassungsgericht BVerfG Urteil des Zweiten Senats vom 12 September 2012 2 BvR 1390 12 Rn 1 215 12 September 2012 Online Finnland und Niederlande geraten wegen ESM Blockade in Kritik In Focus Online 3 Juli 2012 abgerufen am 7 Juni 2017 Gegen eine gemeinsame Haftung Finnland flirtet mit Euro Austritt In n tv Online 6 Juni 2012 abgerufen am 7 Juni 2017 Eveli Kuklane The constitutionality of the treaty establishing the European stability mechanism shall be deliberated by the supreme court en banc 26 Marz 2012 abgerufen am 7 Juni 2017 englisch Euro Rettungsschirm Estnisches Verfassungsgericht billigt ESM Estland ratifiziert Euro Rettungsschirm ESM In Focus Online Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 21 Dezember 2022 abgerufen am 31 Januar 2024 Le Parlement ratifie le Mecanisme europeen de stabilite Le Monde Online 28 Februar 2012 fr Parlament stimmt fur ESM und Fiskalpakt In Handelsblatt online 4 Juli 2012 abgerufen am 8 Februar 2025 Bundesprasident Heinz Fischer unterzeichnet Fiskalpakt und ESM Vertrag Memento vom 13 August 2012 im Internet Archive Webseite des Bundesprasidenten von Osterreich 17 Juli 2012 Belgisches Parlament ratifiziert ESM Artikel vom 15 Juni 2012 abgerufen am 21 Juni 2012 Belgien stimmt fur Rettungsfonds ESM Zeit Online 15 Juni 2012 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 13 September 2014 abgerufen am 29 Dezember 2020 Parlamento portugues aprova pacto fiscal da Uniao Europeia Memento vom 20 Juni 2012 im Internet Archive Reuters 13 April 2012 pt Stiftung Wissenschaft und Politik Ratifizierungsstande Memento des Originals vom 14 September 2012 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Italien segnet den Euro Rettungsschirm ab In Handelsblatt online 19 Juli 2012 archiviert vom Original am 21 Juli 2012 abgerufen am 8 Februar 2025 ESM Factsheet PDF 558 kB Europaischer Stabilitatsmechanismus 28 Juli 2017 abgerufen am 28 Juli 2017 englisch Euro Rettungschirm ESM muss Anlegern erstmals Rendite bieten In Handelsblatt online 5 Februar 2013 archiviert vom Original am 7 Marz 2016 abgerufen am 8 Februar 2025 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretars Steffen Kampeter auf eine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht PDF 2 7 MB Die Welt ESM Chef verdient mehr als Merkel ESM Treaty consolidated 03 02 2015 PDF 271 kB Europaischer Stabilitatsmechanismus 3 Februar 2015 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 27 Mai 2015 abgerufen am 10 Juli 2015 englisch Text des ESM Finanzierungsgesetzes Stefan Homburg in FAS vom 28 Juli 2015 Steffen Kampeter in FAS vom 3 August 2012 Rainer Hank in FAS vom 4 August 2012 Urteil des BVerfG vom 12 September 2012 BGBl 2012 II S 1086 Pressemitteilung des ESM vom 8 Dezember 2014 Memento des Originals vom 24 September 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Der Hauptstadtbrief vom 14 Dezember 2014 Pressemitteilung des ESM vom 8 Dezember 2013 Memento des Originals vom 23 September 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Pressemitteilung des ESM vom 18 Mai 2014 Memento des Originals vom 23 September 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Pressemitteilung des ESM vom 31 Dezember 2013 Memento des Originals vom 8 Mai 2014 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte 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Assistance FAZ Online Europa schaut nach Karlsruhe 1 Juli 2012 Pressemitteilung des Bundesprasidialamtes Erklarung im Wortlaut 21 Juni 2012 Bundesverfassungsgericht Entscheidung 2 BvR 1390 12 vom 18 Marz 2014 Absatz 122 Klage und Vertretung von Peter Gauweiler Memento vom 30 Oktober 2012 im Internet Archive PDF 294 kB Frankfurter Allgemeine Zeitung Wirtschaft 10 Juli 2012 Eilantrage gegen ESM und Fiskalpakt Schauble warnt Richter vor Verwerfungen Jan Hildebrand Dorothea Siems und Christian Unger ESM Vier Manner gegen den europaischen Rettungsschirm In Hamburger Abendblatt Axel Springer AG 3 Juli 2012 abgerufen am 10 Juli 2012 mehr demokratie de Klage und Vertretung der Bundestagsfraktion Memento vom 16 Oktober 2012 im Internet Archive PDF 1 3 MB Verfassungsbeschwerde und Vertretung von Johannes Schorr Memento vom 26 Marz 2013 im Internet Archive PDF 878 kB Vollstandige Klageschrift vom 25 Juli 2012 Karlsruhe verhandelt im Juni uber ESM Klagen In Frankfurter Allgemeine Zeitung 19 April 2013 abgerufen am 19 April 2013 BVerfG 2 BvR 1390 12 vom 17 12 2013 Endgultiges Urteil Karlsruhe verwirft Klagen gegen Euro Rettungsschirm In Spiegel Online 18 Marz 2014 abgerufen am 22 Juli 2018 Bundesverfassungsgericht Entscheidung 2 BvR 1390 12 vom 18 Marz 2014 Absatz 158 Bundesverfassungsgericht Entscheidung 2 BvR 1390 12 vom 18 Marz 2014 Absatz 210 http dipbt bundestag de dip21 btd 17 096 1709670 pdf Deutscher Bundestag Drucksache 17 9670 Der ESM bedroht Deutschland Bund der Steuerzahler e V Abruf am 16 Juni 2012 Handelsblatt Ausgabe vom 8 9 10 Juni 2012 S 11 Banklizenz fur den ESM Unbegrenzte Feuerkraft mit Risiken und Nebenwirkungen Der Europaische Rettungsschirm ESM ein krasser Knebelvertrag Die Presse 28 Juni 2012 bundesbank de Stellungnahme Memento vom 20 November 2012 im Internet Archive von Jens Weidmann Prasident der Deutschen Bundesbank Anleihenkaufe der EZB Bundesbank Chef warnt vor Milliarden Risiken spiegel de 17 September 2011 Artikel 32 9 des ESM Vertrags rechnungshof hessen de Rechnungshofprasidenten tagten in Wiesbaden Memento vom 18 Oktober 2011 im Internet Archive PDF Sachverstandigenrat Verantwortung fur Europa wahrnehmen S 144 PDF 849 kB Sachverstandigenrat Verantwortung fur Europa wahrnehmen S 146 PDF Fehlentscheidung Ifo Institut verdammt Euro Rettungsschirm In Handelsblatt online 20 Mai 2010 archiviert vom Original am 23 Mai 2010 abgerufen am 8 Februar 2025 Suddeutsche Zeitung 2 April 2011 Nr 77 S 24 Tickende Zeitbombe Was Merkel und die Bundesbank verschweigen Der Rettungsschirm rettet den Euro nicht aber er lastet Deutschland ungeheure Risiken auf Orwellsche EU Memento vom 9 Juni 2011 im Internet Archive 6 Juni 2011 Welt Online Liberale Euro Rebellen haben fast 900 Unterschriften FAZ FDP Mitgliederentscheid Knapper Sieg uber Euro Skeptiker FDP FDP MITGLIEDER BEKENNEN SICH ZU EUROPA Memento vom 4 September 2014 im Internet Archive Spiegel Online 10 September 2012 Rechtsexperten des Bundestags warnen vor ESM Hans Christian Strobele Grune im Gesprach mit Abgeordneten Check de Memento vom 18 November 2011 im Internet Archive abgerufen am 18 Juni 2012 tagesschau de Linkspartei will Volksabstimmung zum Fiskalpakt Gregor Gysi Pramissen deutscher Aussenpolitik aus linker Sicht Atlantische Initiative 24 Juli 2012 abgerufen am 21 August 2012 FW Bundesvereinigung Alle rechtsstaatlichen Mittel zum Kampf gegen ESM und Fiskalpakt nutzen Memento vom 6 Juni 2012 im Internet Archive YouTube Video mit Aiwanger 5 Fragen 5 Antworten zum ESM Zivile Koalition Anti ESM Podiumsdiskussion in Munchen Memento vom 12 Februar 2013 im Webarchiv archive today FREIE WAHLER Landtagsfraktion Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ESM und Fiskalpakt Ein Fass ohne Boden FAZ vom 30 Marz 2011 Interview mit Max Otte Die Euro Rettung ist Demagogie focus de 8 Juli 2011 Archivierte Kopie Memento vom 10 Januar 2012 im Internet Archive buendnis buergerwille de Allianz gegen den ESM Koalitionspolitiker attackieren Merkel In Handelsblatt online 23 Mai 2012 archiviert vom Original am 23 Mai 2019 abgerufen am 8 Februar 2025 Verbrannte Milliarden Kanzlerin halten Sie ein Welt Online 18 Juni 2012 Abgerufen am 19 Juni 2012 Attac Aktion gegen Fiskalpakt lost Emporung aus Spiegel Online 29 Juni 2012 abgerufen am 6 September 2012 attac de Medieninformation des Verfassungsgerichtshofs PDF 77 kB In englischer Sprache Die Presse Euroschirm Der nachste problematische Vertrag Superschirm konnte zum Milliardengrab werden Artikel in der Wirtschaftswoche abgerufen am 17 Juni 2012 EU Recht steht ESM nicht entgegen In faz net 27 November 2012 abgerufen am 26 Oktober 2023 Thomas Sigmund Jan Hildebrand Martin Greive ESM Uberraschender Durchbruch EU Finanzminister einigen sich auf Reform des Euro Rettungsschirm In Handelsblatt online 1 Dezember 2020 abgerufen am 1 Juli 2021 ESM Reform European Stability Mechanism abgerufen am 1 Juli 2021 Ja zur Reform des Europaischen Stabilitatsmechanismus Deutscher Bundestag 11 Juni 2021 abgerufen am 1 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