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Der Europäische Fiskalpakt englisch European Fiscal Compact französisch Pacte budgétaire européen bezeichnet Inhalte und

Europäischer Fiskalpakt

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Europäischer Fiskalpakt
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Der Europäische Fiskalpakt (englisch European Fiscal Compact, französisch Pacte budgétaire européen) bezeichnet Inhalte und Maßnahmen aus dem „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ (SKS-Vertrag), welcher auf dem Vertrag von Maastricht bzw. auf jenen EU-Konvergenzkriterien basiert (max. 60 % Verschuldungsobergrenze in Relation zum BIP und max. 3 % jährliches Haushaltsdefizit in Relation zum BIP). Wesentliche Neuerung beim „SKS-Vertrag“ betrifft nun (zusätzlich zu den „Maastricht-Kriterien“) die Möglichkeit der finanziellen Sanktionierbarkeit bei Nichteinhaltung.

Teilnehmende Länder, deren strukturelles Defizit (jährliche Neuverschuldung abzüglich konjunkturellem Defizit) 0,5 % des jeweiligen BIP oder deren Gesamtschuldenquote 60 % des BIP überschreitet, haben ihre Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramme mit Maßnahmen zum Abbau der Verschuldung der EU-Kommission und dem Europäischen Rat vorzulegen und von diesen genehmigen zu lassen.

Der Vertrag wurde am 2. März 2012 von 25 EU-Mitgliedern, mit Ausnahme von Großbritannien und Tschechien, ratifiziert. Kroatien, welches im Jahr 2013 der EU beitrat, unterzeichnete den Fiskalpakt nicht. Er gilt für die derzeit 20 Staaten des Euro-Währungsraumes vollumfänglich und mit Einschränkungen für die weiteren unterzeichnenden Staaten der EU. Die Zustimmung zum „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ ist Grundbedingung, um als bedürftiger Staatshaushalt Darlehen aus dem ESM beziehen zu können.

Hintergrund

In Reaktion auf die Europäische Schuldenkrise kamen ab dem Jahre 2010 erste Vorschläge zur Reformierung des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf, der diese Krise nicht verhindert hatte. Im Februar 2011 trieben Frankreich und Deutschland den Euro-Plus-Pakt voran, um die wirtschaftspolitische Koordinierung in der Eurozone zu verbessern. Spanien schloss sich diesem Ziel an. Zu den entschiedensten Verfechtern einer gemeinsamen Fiskalunion gehören neben der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel auch zahlreiche amtierende EU-Finanzminister und der Chef der Europäischen Zentralbank.

Deutschland hatte andere Mitgliedstaaten gedrängt, eine Schuldenbremse nach eigenem Vorbild einzuführen, um eine klare Schuldenobergrenze, strikte Haushaltsdisziplin und einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Schuldenbremsen in allen Euroländern implizieren eine viel stärkere Haushaltsdisziplin als die bestehenden EU-Regeln. Laut der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel sollten die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof sicherstellen, dass die Länder ihren Verpflichtungen nachkommen.

Am 9. Dezember 2011 einigten sich alle EU-Mitglieder mit Ausnahme Großbritanniens und Tschechiens auf strenge Obergrenzen für die Staatsschulden, einschließlich automatischer Sanktionen für Länder, die die Regeln brechen (Art. 3 SKS-Vertrag).

Antwort auf die Eurokrise

Im Zuge der auslösenden Bankenkrise und der, aufgrund der Rettungen, erhöhten Staatsverschuldungen wurde die Idee einer Europäischen Fiskalunion erneut aufgegriffen: gemeinsames Budget, gemeinsame Steuerpolitik, gemeinsame Garantie für die Staatsschulden der Länder der Eurozone. Einige sehen darin den natürlichen nächsten Schritt zur Europäischen Integration oder/und einen Weg zur Linderung oder Lösung der Eurokrise, andere erkennen ein volkswirtschaftliches Paradoxon. Einige Ökonomen warnen davor und weisen darauf hin, dass Europa nicht durch Sparen allein aus dem Schuldensumpf zu ziehen sei, da dafür auch Wachstum bzw. Investition nötig sei.

Brüsseler Übereinkunft

Am 9. Dezember 2011 einigten sich die Länder der Eurozone auf Obergrenzen für die Staatsverschuldung und Strafen für jene Länder, die diese Grenzen missachten. Auch die Nicht-Euro-Länder mit Ausnahme Großbritanniens erklärten sich bereit, mitzumachen. Eine Änderung des EU-Vertrags wurde vom britischen Premierminister David Cameron abgelehnt. Er hatte als Gegenleistung verlangt, die City of London von künftigen Finanzmarktregulierungen (wie etwa der vorgeschlagenen EU-Finanztransaktionssteuer) auszunehmen. Wegen der Ablehnung der Vertragsänderung seitens der Briten im Dezember 2011 musste die geplante Zusammenarbeit auf eine eigene vertragliche Grundlage gestellt werden. Die Tschechische Republik, welche im Gegensatz zum Vereinigten Königreich die Vertragsänderung unterstützte, hat folglich im Januar 2012 abgelehnt, sich dem neuen Pakt anzuschließen, der außerhalb des EU-Rechtsrahmens steht. Der Vertrag wurde am 2. März 2012 von 25 Staaten unterzeichnet.

Vertragsinhalt

Der SKS-Vertrag (Fiskalpakt) umfasst folgende Punkte:

  • Der allgemeine Staatshaushalt muss ausgeglichen sein oder einen Überschuss aufweisen (Art. 3 Abs. 1 Buchst. a). Das gilt bereits dann als erreicht, wenn der konjunkturbereinigte jährliche Saldo ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen (Art. 3 Abs. 3 Buchst. a) in seinem länderspezifischen mittelfristigen Ziel (gemäß dem geänderten Stabilitäts- und Wachstumspakt) nicht höher als 0,5 % des nominalen BIP ist (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b); er kann bis zu 1,0 % des BIP betragen, wenn der Schuldenstand erheblich unter 60 % des BIP liegt (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und d SKSV). Dies hat jedoch nicht sofort und wohl auch nur annäherungsweise zu geschehen, denn es heißt in Art. 3 Abs. 1 Buchst. b: „Die Vertragsparteien stellen eine rasche Annäherung an ihr jeweiliges mittelfristiges Ziel sicher“, wobei der zeitliche Rahmen für diese Annäherung von der Europäischen Kommission „unter Berücksichtigung der länderspezifischen Risiken für die langfristige Tragfähigkeit vorgeschlagen“ wird. Von diesem „mittelfristigen Ziel oder dem dorthin führenden Anpassungspfad“ dürfen die die Staaten ausnahmsweise abweichen, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c). Als solches gilt „ein außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle der betreffenden Vertragspartei entzieht und erhebliche Auswirkung auf die Lage der öffentlichen Finanzen hat, oder ein schwerer Konjunkturabschwung im Sinne des geänderten Stabilitäts- und Wachstumspakts, vorausgesetzt, die vorübergehende Abweichung … gefährdet nicht die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen“ (Art. 3 Abs. 3 Buchst. b).
  • Die neue Regelung muss in der nationalen Verfassung (oder auf gleichwertigem Niveau) verankert werden (Art. 3 Abs. 2 SKSV). Sie muss zudem einen automatischen Korrekturmechanismus beinhalten, der im Falle einer Abweichung ausgelöst wird. Alle unterzeichnenden Staaten erkennen die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs, der die Umsetzung dieser Regel auf nationaler Ebene überprüft, an (Art. 8 SKSV).
  • Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre Ausgaben und Schulden zu verringern, bis die individuell von der EU-Kommission vorgeschlagenen Grenzen erreicht sind (Art. 4 SKSV).
  • Mitgliedstaaten, die die Regeln verletzten, müssen der EU-Kommission sowie dem Europäischen Rat Bericht erstatten, durch welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen sie gedenken, ihr übermäßiges Defizit dauerhaft zu senken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen und die jährlichen Haushaltspläne werden von der EU-Kommission und dem Europäischen Rat überwacht (Art. 5 SKSV).
  • Die Mitgliedstaaten müssen die geplante Aufnahme neuer Schulden vorab melden (Art. 6 SKSV).
  • Die Mitgliedstaaten stimmen einer Abänderung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zu, der zudem ein Jahr früher in Kraft tritt.

Sobald ein Mitgliedsstaat Gefahr läuft, die Defizit-Obergrenze von drei Prozent zu verletzen, treten automatische Konsequenzen in Kraft, es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten des Euroraums spricht sich dagegen aus.

Laut Art. 8 Abs. 1 soll jedes Euroland, das keine EU-weit einheitliche Schuldenbremse auf nationaler Ebene einführt, vor dem Gerichtshof der EU in Luxemburg verklagt werden können. Diese Klage kann von jedem der anderen Länder entweder von sich aus oder nach vorheriger Feststellung der Säumnis durch die Europäische Kommission eingebracht werden. Kläger müssen laut Protokoll über die Unterzeichnung des Fiskalpakts jedoch die drei Staaten sein, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung des Kommissionsberichts den Vorsitz im Rat der Europäischen Union führen. Der Gerichtshof entscheidet dann verbindlich, ob der Staat die Schuldenbremse wirksam eingeführt hat. Befolgt jener Staat dann das Urteil nicht, kann nach Art. 8 Abs. 2 beim Gerichtshof die Verhängung finanzieller Sanktionen gemäß den von der Europäischen Kommission im Rahmen von Art. 260 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschaffenen Kriterien beantragt werden. Diese Sanktion kann einen Pauschalbetrag oder ein Zwangsgeld betragen und darf 0,1 % seines Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigen. Das Geld soll in den geplanten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fließen. Dieser soll wiederum nur von jenen Ländern in Anspruch genommen werden dürfen, die sich im Rahmen des Fiskalpaktes zur Einbremsung ihrer Neuverschuldung verpflichtet haben.

Mindestens zweimal im Jahr soll es einen Euro-Gipfel geben. Zudem soll darauf geachtet werden, dass der Fiskalpakt den gemeinsamen EU-Binnenmarkt nicht untergräbt. Der Vertrag für die Eurozone tritt in Kraft, sobald ihn die Parlamente von zwölf Mitgliedern ratifiziert haben (Art. 14 SKS-Vertrag). Spätestens nach fünf Jahren soll zudem überprüft werden, ob der neue Vertrag in den für alle gültigen Vertrag über die Europäische Union integriert werden könne (Art. 16 SKS-Vertrag).

Inkrafttreten

Der Fiskalpakt trat am 1. Januar 2013 in Kraft. 23 Staaten haben den Vertrag bisher ratifiziert: Die Euroländer Österreich, Zypern, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Portugal, Slowenien und Slowakei, die Nicht-Euroländer Dänemark und Rumänien, die erklärt haben, sich an die Vertragstitel III und IV binden zu wollen. Für Litauen und Lettland gelten nur die Gouvernance-Regeln (Titel V).

Tabellarische Übersicht zur Ratifikation des Europäischen Fiskalpakts durch die Signatarstaaten
Signatarstaat Beschluss-
fassung
Institution Erforderliche
Mehrheit
 Ja  Nein Enthaltung Vertrags-
hinterlegung
Ref.
Griechenland GriechenlandEurozone 28. März 2012 Parlament 50 % 194 59 0 10. Mai 2012
Slowenien SlowenienEurozone 19. April 2012 Staatsversammlung 50 % 74 0 2 30. Mai 2012
30. April 2012 Staatspräsident – unterschrieben
Lettland LettlandEurozone 31. Mai 2012 Saeima 66,7 % 67 (69 %) 29 (30 %) 1 (1 %) 22. Juni 2012
13. Juni 2012 Präsident – unterschrieben
Portugal PortugalEurozone 13. April 2012 Assembleia da República 50 % 204 24 2 5. Juli 2012
27. Juni 2012 Staatspräsident – unterschrieben
Danemark Dänemark 31. Mai 2012 Folketing 50 % 80 27 0 19. Juli 2012
18. Juni 2012 Königin – unterschrieben
Zypern Republik ZypernEurozone 20. April 2012 Ministerrat – zugestimmt 26. Juli 2012
29. Juni 2012 Präsident – unterschrieben
Osterreich ÖsterreichEurozone 4. Juli 2012 Nationalrat 50 % 103 60 0 30. Juli 2012
6. Juli 2012 Bundesrat 50 % 42 13 0
17. Juli 2012 Bundespräsident – unterschrieben
Litauen Litauen 28. Juni 2012 Seimas 50 %
(und mind. 57 Ja-Stimmen)
80 11 21 6. September 2012
4. Juli 2012 Präsidentin – unterschrieben
Italien ItalienEurozone 12. Juli 2012 Senato della Repubblica 50 % 216 24 21 14. September 2012
19. Juli 2012 Camera dei deputati 50 % 368 65 65
23. Juli 2012 Präsident – unterschrieben
Deutschland DeutschlandEurozone 29. Juni 2012 Bundesrat 66,7 % 65 0 4 27. September 2012
29. Juni 2012 Bundestag 66,7 % 491 111 6
13. September 2012 Bundespräsident – unterschrieben
Spanien SpanienEurozone 18. Juli 2012 Senado 50 % 240 4 1 27. September 2012
21. Juni 2012 Congreso de los Diputados 50 % 309 19 1
25. Juli 2012 König – unterschrieben
Rumänien Rumänien 21. Mai 2012 Senat 50 % 89 1 0 6. November 2012
8. Mai 2012 Abgeordnetenkammer 50 % 237 0 2
13. Juni 2012 Staatspräsident – unterschrieben
Frankreich FrankreichEurozone 11. Oktober 2012 Senat 50 % 307 (91 %) 32 (9 %) 8 26. November 2012
9. Oktober 2012 Nationalversammlung 50 % 477 (87 %) 70 (13 %) 21
22. Oktober 2012 Staatspräsident – unterschrieben
Estland EstlandEurozone 17. Oktober 2012 Riigikogu 50 % 63 0 0 5. Dezember 2012
5. November 2012 Staatspräsident – unterschrieben
Irland IrlandEurozone 20. April 2012 Dáil 50 % 93 21 nicht angegeben 14. Dezember 2012
24. April 2012 Seanad 50 % zugestimmt
31. Mai 2012 50 % 60,3 % 39,7 % nicht angegeben
27. Juni 2012 Präsident – unterschrieben
Finnland FinnlandEurozone 18. Dezember 2012 Parlament 50 % 139 38 1 21. Dezember 2012
– Präsident unterschrieben
Slowakei SlowakeiEurozone 18. Dezember 2012 Nationalrat 50 %
(absolut)
mind. 76 Ja-Stimmen
138 0 2 17. Januar 2013
11. Januar 2013 Präsident – unterschrieben
Schweden Schweden 7. März 2013 Riksdagen 50 % 251 23 37 3. Mai 2013
Luxemburg LuxemburgEurozone 27. Februar 2013 Chambre des Députés 66,7 % 46 10 0 8. Mai 2013
29. März 2013 Großherzog – unterschrieben
Ungarn Ungarn 25. März 2013 Parlament 66,7 % 307 32 13 15. Mai 2013
29. März 2013 Staatspräsident – unterschrieben
Malta MaltaEurozone 11. Juni 2013 Repräsentantenhaus 50 % 28. Juni 2013
Polen Polen 21. Februar 2013 Senat 50 % 57 26 0 8. August 2013
20. Februar 2013 Sejm 50 % 282 155 1
27. Februar 2013 Staatspräsident – unterschrieben
Niederlande NiederlandeEurozone 25. Juni 2013 Erste Kammer
der Generalstaaten
50 % durch Akklamation 8. Oktober 2013
26. März 2013 Zweite Kammer
der Generalstaaten
50 % 112 33 0
26. Juni 2013 Königin – unterschrieben
Bulgarien Bulgarien 28. November 2013 Narodno Sabranie 50 % 109 0 5 14. Januar 2014
3. Dezember 2013 Staatspräsident – unterschrieben
Belgien BelgienEurozone 23. Mai 2013 Senat 50 % 49 9 2 28. März 2014
20. Juni 2013 Abgeordnetenkammer 50 % 111 23 0
18. Juli 2013 König – unterschrieben
20. Dezember 2013 Wallonisches Parlament 50 % 54 0 1
21. Dezember 2013 französische Gemeinschaft 50 % 66 1 1
14. Oktober 2013 deutsche Gemeinschaft 50 % 19 5 0
20. Dezember 2013 Parlament der Region
Brüssel-Hauptstadt
50 % 54 (FR)
9 (NL)
3 (FR)
7 (NL)
1 (FR)
0 (NL)
19. Dezember 2012 Flämisches Parlament 50 % 62/64 0 0

Evaluierung

Evaluierung 2012

Laut einer Unterrichtung der deutschen Bundesregierung ist es trotz der energischen Sparprogramme keinem der Problemländer im Jahr 2012 gelungen, einen weiteren Anstieg seiner Schuldenstandsquote zu vermeiden. Als Gründe dafür werden angegeben, dass die deutliche konjunkturelle Eintrübung einen nennenswerten Teil der vorgesehenen Einsparungen zunichtegemacht hat, da sich die Steuereinnahmen ungünstiger als erwartet entwickelten und zusätzliche staatliche Ausgaben insbesondere aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit erforderlich geworden sind.

Evaluierung 2013

Haushaltsdefizite wurden (teilweise seit 2009) gesenkt, mit Ausnahme von Deutschland und Portugal sind die Schuldenquoten gestiegen und werden auch 2014 weiter steigen. Griechenland hat 2013 de facto ein Nulldefizit oder (je nach Berechnung) sogar einen Überschuss erwirtschaftet, die Schuldenquote ist 2013 von 156,9 (2012) auf 175,7 % gestiegen (2009: 129,7 % ab Sparauflagen durch die Troika). Dass die OECD in ihrem lobenden Bericht über die Konsolidierungserfolge des griechischen Staatshaushalts (2013) verschweigt, dass die Schuldenstandsquote Griechenlands (in Relation zu sinkendem BIP) seit 2009 weiter enorm gestiegen ist, ist keineswegs überraschend.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gibt an: „Analog zeigt sich, dass in etlichen weiteren Ländern, wie etwa in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Portugal weiterer Konsolidierungsbedarf besteht. Die Grundausrichtung der Finanzpolitik im Euro-Raum dürfte daher im Prognosezeitraum restriktiv bleiben und dämpfend auf die konjunkturelle Entwicklung wirken.“ Und wie schon 2012 geht der Sachverständigenrat von nur kurzfristig negativen Effekten der Sparpolitik aus: „Die negativen kurzfristigen Effekte der Sparmaßnahmen auf die inländische Nachfrage und die Beschäftigung dürften im kommenden Jahr 2014 somit geringer sein als im Jahr 2013.“ Allerdings weist der Sachverständigenrat gleichzeitig darauf hin, dass im Jahr 2014 mit keiner Verbesserung der Exportentwicklung der deutschen Volkswirtschaft zu rechnen ist, da in den potenziellen Abnehmerstaaten (bereits) Disinflation wirkt. Nur oberflächlich betrachtet erscheine damit die Forderung nach Lohnkürzungen in Deutschland gerechtfertigt, da Arbeitslosigkeit und Lohnkürzungen wiederum die Binnenkonjunktur (Inlandsnachfrage) schwächen und die Volkswirtschaften der EU können nun mal nicht alle gleichzeitig Ausgaben verringern und gleichzeitig ihre Leistungsbilanz(en) verbessern (siehe auch Konkurrenzparadoxon bzw. Beggar-thy-Neighbor-Politik).

Evaluierung 2014

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) stellte in seiner aktualisierten Konjunkturprognose für das Jahr 2015 fest, die Wirtschaft des Euro-Raums habe in der zweiten Jahreshälfte 2014 leichte Fortschritte gemacht. Das Bruttoinlandsprodukt sei etwas kräftiger gewachsen als im Jahresgutachten 2014/15 erwartet. Einige Länder hätten erste Fortschritte bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erzielt, wenngleich sie immer noch hoch sei. Die im Euro-Raum angelegte wirtschaftliche Erholung könne geringer ausfallen, wenn nach Griechenland auch in anderen Mitgliedstaaten die notwendigen Anpassungen ausblieben oder bereits umgesetzte Reformen zurückgedreht würden.

Der expansive Effekt der Geldpolitik der EZB sei nur temporär und bilde sich im weiteren Zeitverlauf jedenfalls wieder zurück. Die quantitative Lockerung ersetze somit keine Strukturreformen und sei zudem mit erheblichen Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung verbunden, insbesondere aufgrund verminderter Anreize für Reformen und aufgrund von Risiken für die Finanzstabilität. Im Fall einer Staatsinsolvenz Griechenlands seien Gefahren für die europäische Wirtschaftsentwicklung „eher begrenzt“. Das Beispiel Griechenlands Ende 2014 zeige, wie erste Anzeichen eines Aufschwungs abrupt beendet werden, wenn Unsicherheit bezüglich des künftigen politischen Kurses aufkomme.

Literatur

  • Christian Calliess, Christopher Schoenfleisch: Vom Fiskalpakt zur „Fiskalunion“? – Europa- und verfassungsrechtliche Überlegungen zur Reform der Wirtschafts- und Währungsunion. In: Berliner Online-Beiträge zum Europarecht, Nr. 75, S. 1–29.
  • Andreas Fisahn: Den Stier das Tanzen lehren? Europa vor neuen Herausforderungen. In: PROKLA 168, S. 357–376 (frei zugängliche PDF).
  • Andreas Fischer-Lescano: Fiskalvertrag und EU-Recht, Rechtsgutachten im Auftrag der GUE/NGL-Fraktion im Europäischen Parlament, Bremen 2012 (20 S.).
  • Heiner Flassbeck: Zehn Mythen der Krise. Suhrkamp, Berlin 2012, ISBN 978-3-518-06220-3.
  • Ulrich Häde: Rechtliche Bewertung der Maßnahmen im Hinblick auf eine „Fiskalunion“. In: Berliner Online-Beiträge zum Europarecht, Nr. 77, S. 1–14.
  • Karsten Herzmann: Europäische Währungsstabilität über Bande gespielt. Ein Überblick über den Fiskalpakt. In: Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS) 2012, S. 168–174.
  • Lukas Oberndorfer: Der Fiskalpakt – Umgehung der „europäischen Verfassung“ und Durchbrechung demokratischer Verfahren? In: juridikum 2012, S. 168–181.
  • Lukas Oberndorfer: Krisenbearbeitung in der Europäischen Union. Economic Governance und Fiskalpakt – Elemente einer autoritären Wende? In: Kritische Justiz (KJ) 2012, S. 26–38.
  • Frank Schorkopf: Europas politische Verfasstheit im Licht des Fiskalvertrages. In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaft (ZSE) 2012, S. 1–29.

Weblinks

  • Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets (PDF; 130 kB) 9. Dezember 2011
  • Vertragstext zum Europäischen Fiskalpakt („SKS-Vertrag“) (PDF)
  • Informationen zum Fiskalvertrag (PDF, 2 Seiten; 40 kB) Europäisches Parlament

Einzelnachweise

  1. Trichet opposes deal on EU budget rules. Ft.com, 20. Oktober 2010, abgerufen am 13. Dezember 2011. 
  2. France and Germany propose EU ‘competitiveness pact’. bbc.co.uk, 4. Februar 2011, abgerufen am 13. Dezember 2011. 
  3. EU needs ‘competitiveness pact’: Zapatero. Expatica.com, archiviert vom Original am 24. Februar 2013; abgerufen am 13. Dezember 2011. 
  4. Rick Noack: Merkel seeks urgent action on debt crisis, CNN, 2. Dezember 2011. Abgerufen am 18. Dezember 2011 
  5. Helen Pidd: Angela Merkel vows to create 'fiscal union' across eurozone. The Guardian, 2. Dezember 2011, abgerufen am 18. Dezember 2011. 
  6. Stephen Castle: European Finance Ministers Look to Strengthen E.U. Rules, New York Times, 30. November 2011. Abgerufen am 18. Dezember 2011 
  7. Mario Draghi: Hearing before the Plenary of the European Parliament on the occasion of the adoption of the Resolution on the ECB’s 2010 Annual Report. European Central Bank, 1. Dezember 2011, abgerufen am 18. Dezember 2011. 
  8. Daniel Schäfer, Ben Hall: Berlin calls for eurozone budget laws. Financial Times, 16. Mai 2010, abgerufen am 1. Dezember 2011. 
  9. German chancellor tells Bundestag she is determined to push for treaty changes at next week’s European Union summit. The Guardian. Abgerufen am 2. Dezember 2011.
  10. Scott Hamilton: King Says Crisis Shows It’s ‘Very Clear’ That Euro Area Needs Fiscal Union, Bloomberg, 12. Mai 2010. Abgerufen am 9. Dezember 2011 
  11. Wolfgang Münchau: Shrink the eurozone, or create a fiscal union (kostenpflichtig), The Financial Times, 14. März 2010. Abgerufen am 9. Dezember 2011 
  12. ESM und Fiskalpakt können die Schulden nur erhöhen und die Staaten in die Rezession treiben. (Autor: Bernd Lucke)
  13. Günther Nonnenmacher: Frühlingsgipfel. In: FAZ.net. 2. März 2012, abgerufen am 17. Februar 2015. 
  14. Europäischer Rat Pressemitteilungen. Europäischer Rat, 9. Dezember 2011, abgerufen am 9. Dezember 2011. 
  15. European leaders resume Brussels summit talks: live coverage. Guardian, 9. Dezember 2011, abgerufen am 9. Dezember 2011. 
  16. Protokoll über die Unterzeichnung des Fiskalpakts (Memento des Originals vom 23. Januar 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 (PDF)
  17. Oliver Grimm: Fiskalpakt führt neue Geldstrafe ein. Die Presse, 19. Januar 2012, abgerufen am 20. Januar 2012. 
  18. Table on the ratification process of amendment of art. 136 TFEU, ESM Treaty and Fiscal Compact. (PDF) European Parliament, 7. Dezember 2012, abgerufen am 7. Dezember 2012 (englisch). 
  19. Ratification requirements and present situation in the member states: Article 136 TFEU, ESM, Fiscal Stability Treaty (Nov. 2012). (PDF) European Parliament (Policy Department), 22. November 2012, abgerufen am 7. Dezember 2012 (englisch, alte URL). 
  20. Treaty on Stability, Coordination and Governance in the Economic and Monetary Union. In: consilium.europa.eu. Council of the European Union, abgerufen am 14. August 2012 (englisch). 
  21. ΠΙΝΑΚΑΣ ΠΕΡΙΕΧΟΜΕΝΩΝ: ΣΥΝΕΔΡΙΑΣΗ ΡΙΣΤ’, Τετάρτη 28 Μαρτίου 2012. (PDF) Griechisches Parlament, 28. März 2012, abgerufen am 20. Dezember 2012 (griechisch). 
  22. Agency France-Presse: Slovenia ratifies EU budget treaty. MSN Business, 19. April 2012, abgerufen am 19. April 2012 (englisch). 
  23. ZADEVA: Besedila zakonov - razglasitev. (PDF) Staatsversammlung von Slowenien, 30. April 2012, abgerufen am 18. Juli 2012 (slowenisch). 
  24. Lettland trat am 1. Januar 2014 der Eurozone bei
  25. Saeima ratificē ES fiskālās disciplīnas līgumu. In: Latvijay Republikas Saeima. 31. Mai 2012, abgerufen am 2. Juni 2012 (lettisch, Für die Ratifikation war eine 2/3-Mehrheit notwendig, da ein Teil der nationalen Kompetenzen auf internationale Institutionen übertragen wurde.). 
  26. EU fiscal pact nears approval. In: The Baltic Times. 24. Mai 2012, abgerufen am 25. Mai 2012 (englisch). 
  27. Bill status for The Treaty on stability, coordination and management of economic and monetary union (243/Lp11). In: Latvijay Republikas Saeima. 13. Juni 2012, abgerufen am 26. September 2012 (lettisch). 
  28. Par Līgumu par stabilitāti, koordināciju un pārvaldību ekonomiskajā un monetārajā savienībā (243/Lp11). (PDF) In: Latvijay Republikas Saeima. 13. Juni 2012, abgerufen am 26. September 2012 (lettisch). 
  29. Portugal first to approve EU fiscal pact. In: BBC. 13. April 2012, abgerufen am 17. April 2012 (englisch). 
  30. Portugal parlt passes EU fiscal pact by huge majority. Reuters, 13. April 2012, abgerufen am 17. April 2012 (englisch). 
  31. Status website for the Portuguese ratification
  32. Approved Diploma: Resolution of AR 84/2012 (Approving the Treaty on Stability Coordination and Governance in Economic and Monetary Union). (PDF) Assembleia da República, 3. Juli 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Mai 2013; abgerufen am 30. September 2012 (portugiesisch). 
  33. B 70 Forslag til folketingsbeslutning om Danmarks ratifikation af traktaten af 2. marts 2012 om stabilitet, samordning og styring i Den Økonomiske og Monetære Union (finanspagten). In: Folketinget. Abgerufen am 5. Januar 2013 (dänisch). 
  34. Statsråd på Christiansborg Slot, kl. 8.00, 18. Juni 2012. Kongehuset, 18. Juni 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. Juni 2014; abgerufen am 21. September 2012 (dänisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
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  50. Proces legislativ la Senat: PL L243/2012. In: Senatul României. 21. Mai 2012, abgerufen am 25. Mai 2012 (rumänisch, Die Verfassung erfordert für alle EU-Verträge eine 2/3-Mehrheit im rumänischen Senat und in der Abgeordnetenkammer. Da der Fiskalpakt als Vertrag zwischen Regierungen ohne Notwendigkeit einer Verfassungsänderung bewertet wird, ist eine einfache Mehrheit in beiden Häusern ausreichend.). 
  51. CONSTITUŢIA ROMÂNIEI: TITLUL VI: Integrarea euroatlantică. Abgerufen am 5. Januar 2013 (rumänisch, Rumänische Verfassung). 
  52. PL-x nr. 39/2012 Proiect de Lege pentru ratificarea Tratatului privind stabilitatea, coordonarea și guvernanța în cadrul Uniunii Economice și Monetare (…). In: Camera Deputaţilor. 8. Mai 2012, abgerufen am 25. Mai 2012 (rumänisch). 
  53. Mihaela: Monitorul Oficial Nr. 410 din 20 Iunie 2012. 21. Juni 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. September 2014; abgerufen am 5. Januar 2013 (rumänisch). 
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  55. French court rules no constitutional change for EU pact. EUbusiness, 9. August 2012, abgerufen am 26. November 2012 (englisch, Der Conseil constitutionnel hatte geurteilt, dass zur Ratifikation des Vertrages kein Verfassungszusatz notwendig und daher eine einfache Mehrheit ausreichend sei). 
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  59. Legislative process for law No.2012–1171 of 22. Oktober 2012. Französischer Senat, 23. Oktober 2012, abgerufen am 23. Oktober 2012 (englisch). 
  60. Voting: Wednesday 17th. Oktober 2012 at 14:26. Riigikogu Press Service, 17. Oktober 2012, abgerufen am 17. Oktober 2012 (estnisch). 
  61. Majandus- ja rahaliidu stabiilsuse, koordineerimise ja juhtimise lepingu ratifitseerimise seadus 249 SE. Riigikogu press service, 11. Juni 2012, abgerufen am 19. August 2012 (estnisch). 
  62. Thirtieth Amendment of the Constitution (Treaty on Stability, Coordination and Governance in the Economic and Monetary Union) Bill 2012: Dáil Éireann Committee Stage and Remaining Stages. Oireachtas, 3. Mai 2012, abgerufen am 19. August 2012 (englisch). 
  63. Thirtieth Amendment of the Constitution (Treaty on Stability, Coordination and Governance in the Economic and Monetary Union) Bill 2012: Seanad Éireann Committee Stage and Remaining Stages. Oireachtas, 17. Mai 2012, abgerufen am 19. August 2012 (englisch). 
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  68. Government proposal to Parliament: HE 155/2012vp. Eduskunta, 8. November 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. Februar 2013; abgerufen am 27. November 2012 (finnisch). 
  69. Voting nr.6: The second reading of HE 155/2012vp - VaVM 38/2012vp. Eduskunta, 18. Dezember 2012, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 18. Dezember 2012 (finnisch).@1@2 (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) 
  70. Národná rada Slovenskej republiky - hlasovanie poslancov. Nationalrat der Slowakischen Republik, 18. Dezember 2012, abgerufen am 18. Dezember 2012 (slowakisch). 
  71. Prezident Slovenskej republiky. Abgerufen am 5. Januar 2013 (slowakisch). 
  72. Betänkande 2012/13:FiU28 Fördraget om stabilitet, samordning och styrning inom Ekonomiska och monetära unionen. 6. März 2013, abgerufen am 12. März 2013 (schwedisch). 
  73. Der luxemburgische Staatsrat sprach gegenüber dem Parlament die Empfehlung aus, dass der Vertrag – obwohl dafür keine Verfassungsänderung notwendig ist – dennoch mit einer 2/3-Mehrheit im Parlament beschlossen werden sollte, da Befugnisse von der nationalen Ebene auf die Europäische Kommission und den Europäischen Gerichtshof transferiert würden. Quelle: Projet de loi portant approbation du traité sur la stabilité, la coordination et la gouvernance au sein de l’Union économique et monétaire, signé à Bruxelles, le 2 mars 2012. (PDF) Staatsrat, 21. Dezember 2012, abgerufen am 25. Dezember 2012 (französisch).  Das parlamentarische Komitee folgte den Empfehlungen des Staatsrates. Quelle: Rapport de la Commission de finances et du budget. (PDF) Chambre des Députés, 18. Februar 2013, abgerufen am 2. März 2013 (französisch). 
  74. Bulletin des Votes. (PDF) In: Chambre des Députés. Abgerufen am 2. März 2013 (französisch). 
  75. Rôle des affaires: (6449) Projet de loi portant approbation du traité sur la stabilité, la coordination et la gouvernance au sein de l’Union économique et monétaire. Chambre des Députés, 10. Juli 2012, abgerufen am 18. September 2012 (französisch). 
  76. T/10220 - A gazdasági és monetáris unióbeli stabilitásról, koordinációról és kormányzásról szóló szerződés kihirdetéséről. Ungarisches Parlament, abgerufen am 28. März 2013 (ungarisch). 
  77. John Cordina: Fiscal compact finally ratified by Malta. maltaINDEPENDENT, 12. Juni 2013, abgerufen am 5. Juli 2013 (englisch). 
  78. UZASADNIENIE: Potrzeba i cel związania Rzeczypospolitej Polskiej Traktatem o stabilności, koordynacji i zarządzaniu w Unii Gospodarczej i Walutowej. Sejm, 4. Dezember 2012, abgerufen am 5. Januar 2013 (polnisch). 
  79. Głosowanie nr 64 - posiedzenie 27. Polnischer Senat, 21. Februar 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. März 2013; abgerufen am 21. Februar 2013 (polnisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  80. Głosowanie nr 5 - posiedzenie 34. Sejm, 20. Februar 2013, abgerufen am 20. Februar 2013 (polnisch). 
  81. Lista ustaw podpisanych przez Prezydenta RP w lutym 2013 roku:. Polnischer Präsident, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. März 2013; abgerufen am 28. Februar 2013 (polnisch). 
  82. Goedkeuring Verdrag inzake stabiliteit, coördinatie en bestuur in de economische en monetaire unie. 28. Juni 2013, abgerufen am 5. Juli 2013 (niederländisch). 
  83. Tweede Kamer, 66e vergadering, 26 maart 2013. 26. März 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. März 2016; abgerufen am 30. Mai 2013 (niederländisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  84. Staatsblad van het Koninkrijk der Nederlanden. (PDF) Juli 2013, abgerufen am 7. Oktober 2013 (niederländisch). 
  85. Законопроекти. 28. November 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. November 2013; abgerufen am 30. November 2013 (bulgarisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  86. Стенограми от пленарни заседания. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Dezember 2013; abgerufen am 21. Dezember 2013 (bulgarisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  87. Информация за закон. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Dezember 2013; abgerufen am 4. Januar 2013 (bulgarisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  88. Dossierfiche: Wetsontwerp houdende instemming met het Verdrag inzake stabiliteit, coördinatie en bestuur in de Economische en Monetaire Unie. Abgerufen am 30. Mai 2013 (niederländisch). 
  89. Kamer-4e Zitting van DE 53e Zittingsperiode. (PDF) Belgische Kamer van Volksvertegenwoordigers, 20. Juni 2013, abgerufen am 5. Juli 2013 (niederländisch). 
  90. Fiche du dossier. Abgerufen am 7. Oktober 2013 (französisch). 
  91. Assentiment au Traité sur la stabilité, la coordination et la gouvernance ... 20. Dezember 2013, abgerufen am 3. Januar 2014 (französisch). 
  92. Projet de décret - 576 (2013–2014). Fédération Walonie-Bruxelles - le Parlement, 21. Dezember 2013, abgerufen am 3. Januar 2014 (französisch). 
  93. Dekret zur Zustimmung zu dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden, samt Protokoll, geschehen zu Brüssel am 2. März 2012. (PDF) Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. Oktober 2013; abgerufen am 1. November 2013. 
  94. VERENIGDE VERGADERING VAN DE GEMEENSCHAPPELIJKE GEMEENSCHAPSCOMMISSIE / ASSEMBLÉE RÉUNIE DE LA COMMISSION COMMUNAUTAIRE COMMUNE. (PDF) 20. Dezember 2013, abgerufen am 3. Januar 2014 (niederländisch, französisch). 
  95. Handelingen Plenaire Avondvergadering. (PDF) 19. Dezember 2012, abgerufen am 5. Juli 2013 (niederländisch). 
  96. Deutscher Bundestag, 12. November 2012: Unterrichtung der deutschen Bundesregierung: Jahresgutachten 2012/13 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (PDF, S. 70; 6,1 MB) Abgerufen am 2. Februar 2013.
  97. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2013/14: Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik. (PDF; 6,0 MB) Tabelle auf S. 45 und S. 46, Ziffer 86.
  98. Handelsblatt, 27. November 2013: Griechenlands Fortschritte sind „spektakulär“
  99. Paul Krugman: Vergesst die Krise! Warum wir jetzt Geld ausgeben müssen. Frankfurt 2012. S. 214 ff. (online)
  100. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2013/14: Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik. (PDF; 6,0 MB) S. 47.
  101. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2013/14: Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik. (PDF; 6,1 MB) S. 75, Ziffer 125:
    „Neben der Nachfrage ist die preisliche Wettbewerbsfähigkeit ein wichtiger Bestimmungsfaktor für die Exportentwicklung. Diese hat sich im Jahr 2013 gegenüber den Handelspartnern insgesamt deutlich verschlechtert. Zurückzuführen ist dieser Umstand unter anderem darauf, dass die Inflationsraten in vielen Mitgliedstaaten des Euro-Raums im bisherigen Jahresverlauf niedriger sind als in Deutschland. […] Demnach dürfte es im kommenden Jahr zu einer weiteren Verschlechterung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft kommen, insbesondere gegenüber dem restlichen Euro-Raum.“
  102. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2013/14: Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik. (PDF; 6,0 MB) S. 59, Ziffer 101:
    „[…] während die negativen konjunkturellen Effekte der Lohnkürzungen und der hohen Arbeitslosenquoten weiterhin die Binnennachfrage belasten […]“
  103. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2013/14: Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik. (PDF; 6,0 MB) S. 59, Ziffer 103:
    „Insbesondere wird die inländische Nachfrage zukünftig durch die Kombination der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit und den teilweise fallenden Löhnen gebremst.“
  104. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2013/14: Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik. (PDF; 6,0 MB) S. 55, Ziffer 96.
    „In Portugal und Spanien zeigt sich, dass die erzielten Senkungen der Lohnstückkosten im Exportsektor wie im Nicht-Exportsektor zu großen Teilen auf einen Beschäftigungsabbau zurückzuführen sind. Demgegenüber haben Lohnsenkungen in Griechenland und Irland nennenswerte zusätzliche Beiträge zur Senkung der Lohnstückkosten geleistet.“
  105. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2013/14: Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik. (PDF; 6,0 MB) S. 74:
    „Das Ausmaß der deutschen Exporte hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung der Handelspartner ab. […] Dabei kommen die Nachfragezuwächse im Vergleich zum Jahr 2013 voraussichtlich aus den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und im weiteren Verlauf vermehrt aus dem Euro-Raum.“
  106. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2013/14: Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik. (PDF; 6,0 MB) S. 79, Ziffer 134:
    „Nach wie vor befinden sich viele wichtige Handelspartner im Euro-Raum, mit denen die deutsche Volkswirtschaft in den vergangenen Jahren Handelsüberschüsse erwirtschaftet hat, in einem Anpassungsprozess, der sich in den Leistungsbilanzen der Länder niederschlägt. Dabei erzielen die einzelnen Volkswirtschaften bereits beachtenswerte Fortschritte (Ziffern 84 ff.), die sich jedoch in einer geringeren Nachfrage nach in Deutschland hergestellten Produkten niederschlagen.“
  107. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 26. März 2015: Aktualisierte Konjunkturprognose für das Jahr 2015 (PDF; 403 kB), S. 3.
  108. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 26. März 2015: Aktualisierte Konjunkturprognose für das Jahr 2015 (PDF; 403 kB), S. 6.
  109. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 26. März 2015: Aktualisierte Konjunkturprognose für das Jahr 2015 (PDF; 403 kB), S. 4.
  110. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 26. März 2015: Aktualisierte Konjunkturprognose für das Jahr 2015 (PDF; 403 kB), S. 6.
  111. Calliess, Christopher Schoenfleisch: Vom Fiskalpakt zur „Fiskalunion“? – Europa- und verfassungsrechtliche Überlegungen zur Reform der Wirtschafts- und Währungsunion (Memento vom 8. Dezember 2015 im Internet Archive). In: Berliner Online-Beiträge zum Europarecht, Nr. 75, S. 1–29 (PDF; 404 kB).
  112. Fischer-Lescano: Fiskalvertrag und EU-Recht (PDF; 151 kB), abgerufen am 29. Juli 2015.
  113. Häde: Rechtliche Bewertung der Maßnahmen im Hinblick auf eine „Fiskalunion“. (Memento vom 8. Dezember 2015 im Internet Archive) (PDF; 278 kB) In: Berliner Online-Beiträge zum Europarecht, Nr. 77, S. 1–14, abgerufen am 29. Juli 2015.
  114. Herzmann, Europäische Währungsstabilität über Bande gespielt. Ein Überblick über den Fiskalpakt (PDF; 108 kB) In: ZJS 2012, S. 168 ff.; abgerufen am 29. Juli 2015.
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 05:49

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Der Europaische Fiskalpakt englisch European Fiscal Compact franzosisch Pacte budgetaire europeen bezeichnet Inhalte und Massnahmen aus dem Vertrag uber Stabilitat Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts und Wahrungsunion SKS Vertrag welcher auf dem Vertrag von Maastricht bzw auf jenen EU Konvergenzkriterien basiert max 60 Verschuldungsobergrenze in Relation zum BIP und max 3 jahrliches Haushaltsdefizit in Relation zum BIP Wesentliche Neuerung beim SKS Vertrag betrifft nun zusatzlich zu den Maastricht Kriterien die Moglichkeit der finanziellen Sanktionierbarkeit bei Nichteinhaltung Signatarstaaten des Europaischen Fiskalpakts Eurolander Nichteurolander Nichteurolander gebunden an fiskale Bestimmungen nicht jedoch an Bestimmungen zur wirtschaftlichen Koordinierung Nichteurolander weder gebunden an fiskale Bestimmungen noch an Bestimmungen zur wirtschaftlichen Koordinierung Mitgliedstaaten der EU die den Fiskalpakt nicht unterzeichnet haben Teilnehmende Lander deren strukturelles Defizit jahrliche Neuverschuldung abzuglich konjunkturellem Defizit 0 5 des jeweiligen BIP oder deren Gesamtschuldenquote 60 des BIP uberschreitet haben ihre Haushalts und Wirtschaftspartnerschaftsprogramme mit Massnahmen zum Abbau der Verschuldung der EU Kommission und dem Europaischen Rat vorzulegen und von diesen genehmigen zu lassen Der Vertrag wurde am 2 Marz 2012 von 25 EU Mitgliedern mit Ausnahme von Grossbritannien und Tschechien ratifiziert Kroatien welches im Jahr 2013 der EU beitrat unterzeichnete den Fiskalpakt nicht Er gilt fur die derzeit 20 Staaten des Euro Wahrungsraumes vollumfanglich und mit Einschrankungen fur die weiteren unterzeichnenden Staaten der EU Die Zustimmung zum Vertrag uber Stabilitat Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts und Wahrungsunion ist Grundbedingung um als bedurftiger Staatshaushalt Darlehen aus dem ESM beziehen zu konnen HintergrundIn Reaktion auf die Europaische Schuldenkrise kamen ab dem Jahre 2010 erste Vorschlage zur Reformierung des Stabilitats und Wachstumspakts auf der diese Krise nicht verhindert hatte Im Februar 2011 trieben Frankreich und Deutschland den Euro Plus Pakt voran um die wirtschaftspolitische Koordinierung in der Eurozone zu verbessern Spanien schloss sich diesem Ziel an Zu den entschiedensten Verfechtern einer gemeinsamen Fiskalunion gehoren neben der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel auch zahlreiche amtierende EU Finanzminister und der Chef der Europaischen Zentralbank Deutschland hatte andere Mitgliedstaaten gedrangt eine Schuldenbremse nach eigenem Vorbild einzufuhren um eine klare Schuldenobergrenze strikte Haushaltsdisziplin und einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen Schuldenbremsen in allen Eurolandern implizieren eine viel starkere Haushaltsdisziplin als die bestehenden EU Regeln Laut der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel sollten die Europaische Kommission und der Europaische Gerichtshof sicherstellen dass die Lander ihren Verpflichtungen nachkommen Am 9 Dezember 2011 einigten sich alle EU Mitglieder mit Ausnahme Grossbritanniens und Tschechiens auf strenge Obergrenzen fur die Staatsschulden einschliesslich automatischer Sanktionen fur Lander die die Regeln brechen Art 3 SKS Vertrag Antwort auf die EurokriseIm Zuge der auslosenden Bankenkrise und der aufgrund der Rettungen erhohten Staatsverschuldungen wurde die Idee einer Europaischen Fiskalunion erneut aufgegriffen gemeinsames Budget gemeinsame Steuerpolitik gemeinsame Garantie fur die Staatsschulden der Lander der Eurozone Einige sehen darin den naturlichen nachsten Schritt zur Europaischen Integration oder und einen Weg zur Linderung oder Losung der Eurokrise andere erkennen ein volkswirtschaftliches Paradoxon Einige Okonomen warnen davor und weisen darauf hin dass Europa nicht durch Sparen allein aus dem Schuldensumpf zu ziehen sei da dafur auch Wachstum bzw Investition notig sei Brusseler UbereinkunftAm 9 Dezember 2011 einigten sich die Lander der Eurozone auf Obergrenzen fur die Staatsverschuldung und Strafen fur jene Lander die diese Grenzen missachten Auch die Nicht Euro Lander mit Ausnahme Grossbritanniens erklarten sich bereit mitzumachen Eine Anderung des EU Vertrags wurde vom britischen Premierminister David Cameron abgelehnt Er hatte als Gegenleistung verlangt die City of London von kunftigen Finanzmarktregulierungen wie etwa der vorgeschlagenen EU Finanztransaktionssteuer auszunehmen Wegen der Ablehnung der Vertragsanderung seitens der Briten im Dezember 2011 musste die geplante Zusammenarbeit auf eine eigene vertragliche Grundlage gestellt werden Die Tschechische Republik welche im Gegensatz zum Vereinigten Konigreich die Vertragsanderung unterstutzte hat folglich im Januar 2012 abgelehnt sich dem neuen Pakt anzuschliessen der ausserhalb des EU Rechtsrahmens steht Der Vertrag wurde am 2 Marz 2012 von 25 Staaten unterzeichnet Vertragsinhalt Der SKS Vertrag Fiskalpakt umfasst folgende Punkte Fiskalpaktkriterien 2013 Budget amp strukturelles DefizitFiskalpaktkriterium 2014 StaatsschuldenquoteDer allgemeine Staatshaushalt muss ausgeglichen sein oder einen Uberschuss aufweisen Art 3 Abs 1 Buchst a Das gilt bereits dann als erreicht wenn der konjunkturbereinigte jahrliche Saldo ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Massnahmen Art 3 Abs 3 Buchst a in seinem landerspezifischen mittelfristigen Ziel gemass dem geanderten Stabilitats und Wachstumspakt nicht hoher als 0 5 des nominalen BIP ist Art 3 Abs 1 Buchst b er kann bis zu 1 0 des BIP betragen wenn der Schuldenstand erheblich unter 60 des BIP liegt Art 3 Abs 1 Buchst b und d SKSV Dies hat jedoch nicht sofort und wohl auch nur annaherungsweise zu geschehen denn es heisst in Art 3 Abs 1 Buchst b Die Vertragsparteien stellen eine rasche Annaherung an ihr jeweiliges mittelfristiges Ziel sicher wobei der zeitliche Rahmen fur diese Annaherung von der Europaischen Kommission unter Berucksichtigung der landerspezifischen Risiken fur die langfristige Tragfahigkeit vorgeschlagen wird Von diesem mittelfristigen Ziel oder dem dorthin fuhrenden Anpassungspfad durfen die die Staaten ausnahmsweise abweichen wenn aussergewohnliche Umstande vorliegen Art 3 Abs 1 Buchst c Als solches gilt ein aussergewohnliches Ereignis das sich der Kontrolle der betreffenden Vertragspartei entzieht und erhebliche Auswirkung auf die Lage der offentlichen Finanzen hat oder ein schwerer Konjunkturabschwung im Sinne des geanderten Stabilitats und Wachstumspakts vorausgesetzt die vorubergehende Abweichung gefahrdet nicht die mittelfristige Tragfahigkeit der offentlichen Finanzen Art 3 Abs 3 Buchst b Die neue Regelung muss in der nationalen Verfassung oder auf gleichwertigem Niveau verankert werden Art 3 Abs 2 SKSV Sie muss zudem einen automatischen Korrekturmechanismus beinhalten der im Falle einer Abweichung ausgelost wird Alle unterzeichnenden Staaten erkennen die Zustandigkeit des Europaischen Gerichtshofs der die Umsetzung dieser Regel auf nationaler Ebene uberpruft an Art 8 SKSV Die Mitgliedstaaten verpflichten sich ihre Ausgaben und Schulden zu verringern bis die individuell von der EU Kommission vorgeschlagenen Grenzen erreicht sind Art 4 SKSV Mitgliedstaaten die die Regeln verletzten mussen der EU Kommission sowie dem Europaischen Rat Bericht erstatten durch welche wirtschaftspolitischen Massnahmen sie gedenken ihr ubermassiges Defizit dauerhaft zu senken Die vorgeschlagenen Massnahmen und die jahrlichen Haushaltsplane werden von der EU Kommission und dem Europaischen Rat uberwacht Art 5 SKSV Die Mitgliedstaaten mussen die geplante Aufnahme neuer Schulden vorab melden Art 6 SKSV Die Mitgliedstaaten stimmen einer Abanderung des Europaischen Stabilitatsmechanismus zu der zudem ein Jahr fruher in Kraft tritt Sobald ein Mitgliedsstaat Gefahr lauft die Defizit Obergrenze von drei Prozent zu verletzen treten automatische Konsequenzen in Kraft es sei denn eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten des Euroraums spricht sich dagegen aus Laut Art 8 Abs 1 soll jedes Euroland das keine EU weit einheitliche Schuldenbremse auf nationaler Ebene einfuhrt vor dem Gerichtshof der EU in Luxemburg verklagt werden konnen Diese Klage kann von jedem der anderen Lander entweder von sich aus oder nach vorheriger Feststellung der Saumnis durch die Europaische Kommission eingebracht werden Klager mussen laut Protokoll uber die Unterzeichnung des Fiskalpakts jedoch die drei Staaten sein die im Zeitpunkt der Veroffentlichung des Kommissionsberichts den Vorsitz im Rat der Europaischen Union fuhren Der Gerichtshof entscheidet dann verbindlich ob der Staat die Schuldenbremse wirksam eingefuhrt hat Befolgt jener Staat dann das Urteil nicht kann nach Art 8 Abs 2 beim Gerichtshof die Verhangung finanzieller Sanktionen gemass den von der Europaischen Kommission im Rahmen von Art 260 des Vertrages uber die Arbeitsweise der Europaischen Union geschaffenen Kriterien beantragt werden Diese Sanktion kann einen Pauschalbetrag oder ein Zwangsgeld betragen und darf 0 1 seines Bruttoinlandsproduktes nicht ubersteigen Das Geld soll in den geplanten Europaischen Stabilitatsmechanismus ESM fliessen Dieser soll wiederum nur von jenen Landern in Anspruch genommen werden durfen die sich im Rahmen des Fiskalpaktes zur Einbremsung ihrer Neuverschuldung verpflichtet haben Mindestens zweimal im Jahr soll es einen Euro Gipfel geben Zudem soll darauf geachtet werden dass der Fiskalpakt den gemeinsamen EU Binnenmarkt nicht untergrabt Der Vertrag fur die Eurozone tritt in Kraft sobald ihn die Parlamente von zwolf Mitgliedern ratifiziert haben Art 14 SKS Vertrag Spatestens nach funf Jahren soll zudem uberpruft werden ob der neue Vertrag in den fur alle gultigen Vertrag uber die Europaische Union integriert werden konne Art 16 SKS Vertrag Inkrafttreten Der Fiskalpakt trat am 1 Januar 2013 in Kraft 23 Staaten haben den Vertrag bisher ratifiziert Die Eurolander Osterreich Zypern Deutschland Estland Griechenland Spanien Finnland Frankreich Irland Italien Portugal Slowenien und Slowakei die Nicht Eurolander Danemark und Rumanien die erklart haben sich an die Vertragstitel III und IV binden zu wollen Fur Litauen und Lettland gelten nur die Gouvernance Regeln Titel V Tabellarische Ubersicht zur Ratifikation des Europaischen Fiskalpakts durch die SignatarstaatenSignatarstaat Beschluss fassung Institution Erforderliche Mehrheit Ja Nein Enthaltung Vertrags hinterlegung Ref Griechenland GriechenlandEurozone 28 Marz 2012 Parlament 50 194 59 0 10 Mai 2012Slowenien SlowenienEurozone 19 April 2012 Staatsversammlung 50 74 0 2 30 Mai 201230 April 2012 Staatsprasident unterschriebenLettland LettlandEurozone 31 Mai 2012 Saeima 66 7 67 69 29 30 1 1 22 Juni 201213 Juni 2012 Prasident unterschriebenPortugal PortugalEurozone 13 April 2012 Assembleia da Republica 50 204 24 2 5 Juli 201227 Juni 2012 Staatsprasident unterschriebenDanemark Danemark 31 Mai 2012 Folketing 50 80 27 0 19 Juli 201218 Juni 2012 Konigin unterschriebenZypern Republik ZypernEurozone 20 April 2012 Ministerrat zugestimmt 26 Juli 201229 Juni 2012 Prasident unterschriebenOsterreich OsterreichEurozone 4 Juli 2012 Nationalrat 50 103 60 0 30 Juli 20126 Juli 2012 Bundesrat 50 42 13 017 Juli 2012 Bundesprasident unterschriebenLitauen Litauen 28 Juni 2012 Seimas 50 und mind 57 Ja Stimmen 80 11 21 6 September 20124 Juli 2012 Prasidentin unterschriebenItalien ItalienEurozone 12 Juli 2012 Senato della Repubblica 50 216 24 21 14 September 201219 Juli 2012 Camera dei deputati 50 368 65 6523 Juli 2012 Prasident unterschriebenDeutschland DeutschlandEurozone 29 Juni 2012 Bundesrat 66 7 65 0 4 27 September 201229 Juni 2012 Bundestag 66 7 491 111 613 September 2012 Bundesprasident unterschriebenSpanien SpanienEurozone 18 Juli 2012 Senado 50 240 4 1 27 September 201221 Juni 2012 Congreso de los Diputados 50 309 19 125 Juli 2012 Konig unterschriebenRumanien Rumanien 21 Mai 2012 Senat 50 89 1 0 6 November 20128 Mai 2012 Abgeordnetenkammer 50 237 0 213 Juni 2012 Staatsprasident unterschriebenFrankreich FrankreichEurozone 11 Oktober 2012 Senat 50 307 91 32 9 8 26 November 20129 Oktober 2012 Nationalversammlung 50 477 87 70 13 2122 Oktober 2012 Staatsprasident unterschriebenEstland EstlandEurozone 17 Oktober 2012 Riigikogu 50 63 0 0 5 Dezember 20125 November 2012 Staatsprasident unterschriebenIrland IrlandEurozone 20 April 2012 Dail 50 93 21 nicht angegeben 14 Dezember 201224 April 2012 Seanad 50 zugestimmt31 Mai 2012 50 60 3 39 7 nicht angegeben27 Juni 2012 Prasident unterschriebenFinnland FinnlandEurozone 18 Dezember 2012 Parlament 50 139 38 1 21 Dezember 2012 Prasident unterschriebenSlowakei SlowakeiEurozone 18 Dezember 2012 Nationalrat 50 absolut mind 76 Ja Stimmen 138 0 2 17 Januar 201311 Januar 2013 Prasident unterschriebenSchweden Schweden 7 Marz 2013 Riksdagen 50 251 23 37 3 Mai 2013Luxemburg LuxemburgEurozone 27 Februar 2013 Chambre des Deputes 66 7 46 10 0 8 Mai 201329 Marz 2013 Grossherzog unterschriebenUngarn Ungarn 25 Marz 2013 Parlament 66 7 307 32 13 15 Mai 201329 Marz 2013 Staatsprasident unterschriebenMalta MaltaEurozone 11 Juni 2013 Reprasentantenhaus 50 28 Juni 2013Polen Polen 21 Februar 2013 Senat 50 57 26 0 8 August 201320 Februar 2013 Sejm 50 282 155 127 Februar 2013 Staatsprasident unterschriebenNiederlande NiederlandeEurozone 25 Juni 2013 Erste Kammer der Generalstaaten 50 durch Akklamation 8 Oktober 201326 Marz 2013 Zweite Kammer der Generalstaaten 50 112 33 026 Juni 2013 Konigin unterschriebenBulgarien Bulgarien 28 November 2013 Narodno Sabranie 50 109 0 5 14 Januar 20143 Dezember 2013 Staatsprasident unterschriebenBelgien BelgienEurozone 23 Mai 2013 Senat 50 49 9 2 28 Marz 201420 Juni 2013 Abgeordnetenkammer 50 111 23 018 Juli 2013 Konig unterschrieben20 Dezember 2013 Wallonisches Parlament 50 54 0 121 Dezember 2013 franzosische Gemeinschaft 50 66 1 114 Oktober 2013 deutsche Gemeinschaft 50 19 5 020 Dezember 2013 Parlament der Region Brussel Hauptstadt 50 54 FR 9 NL 3 FR 7 NL 1 FR 0 NL 19 Dezember 2012 Flamisches Parlament 50 62 64 0 0EvaluierungEvaluierung 2012 Laut einer Unterrichtung der deutschen Bundesregierung ist es trotz der energischen Sparprogramme keinem der Problemlander im Jahr 2012 gelungen einen weiteren Anstieg seiner Schuldenstandsquote zu vermeiden Als Grunde dafur werden angegeben dass die deutliche konjunkturelle Eintrubung einen nennenswerten Teil der vorgesehenen Einsparungen zunichtegemacht hat da sich die Steuereinnahmen ungunstiger als erwartet entwickelten und zusatzliche staatliche Ausgaben insbesondere aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit erforderlich geworden sind Griechenlands BIP und VerschuldungEvaluierung 2013 Haushaltsdefizite wurden teilweise seit 2009 gesenkt mit Ausnahme von Deutschland und Portugal sind die Schuldenquoten gestiegen und werden auch 2014 weiter steigen Griechenland hat 2013 de facto ein Nulldefizit oder je nach Berechnung sogar einen Uberschuss erwirtschaftet die Schuldenquote ist 2013 von 156 9 2012 auf 175 7 gestiegen 2009 129 7 ab Sparauflagen durch die Troika Dass die OECD in ihrem lobenden Bericht uber die Konsolidierungserfolge des griechischen Staatshaushalts 2013 verschweigt dass die Schuldenstandsquote Griechenlands in Relation zu sinkendem BIP seit 2009 weiter enorm gestiegen ist ist keineswegs uberraschend Der Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gibt an Analog zeigt sich dass in etlichen weiteren Landern wie etwa in Belgien Frankreich den Niederlanden und Portugal weiterer Konsolidierungsbedarf besteht Die Grundausrichtung der Finanzpolitik im Euro Raum durfte daher im Prognosezeitraum restriktiv bleiben und dampfend auf die konjunkturelle Entwicklung wirken Und wie schon 2012 geht der Sachverstandigenrat von nur kurzfristig negativen Effekten der Sparpolitik aus Die negativen kurzfristigen Effekte der Sparmassnahmen auf die inlandische Nachfrage und die Beschaftigung durften im kommenden Jahr 2014 somit geringer sein als im Jahr 2013 Allerdings weist der Sachverstandigenrat gleichzeitig darauf hin dass im Jahr 2014 mit keiner Verbesserung der Exportentwicklung der deutschen Volkswirtschaft zu rechnen ist da in den potenziellen Abnehmerstaaten bereits Disinflation wirkt Nur oberflachlich betrachtet erscheine damit die Forderung nach Lohnkurzungen in Deutschland gerechtfertigt da Arbeitslosigkeit und Lohnkurzungen wiederum die Binnenkonjunktur Inlandsnachfrage schwachen und die Volkswirtschaften der EU konnen nun mal nicht alle gleichzeitig Ausgaben verringern und gleichzeitig ihre Leistungsbilanz en verbessern siehe auch Konkurrenzparadoxon bzw Beggar thy Neighbor Politik Sparkurs amp SparparadoxonEvaluierung 2014 Der Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung SVR stellte in seiner aktualisierten Konjunkturprognose fur das Jahr 2015 fest die Wirtschaft des Euro Raums habe in der zweiten Jahreshalfte 2014 leichte Fortschritte gemacht Das Bruttoinlandsprodukt sei etwas kraftiger gewachsen als im Jahresgutachten 2014 15 erwartet Einige Lander hatten erste Fortschritte bei der Bekampfung der Arbeitslosigkeit erzielt wenngleich sie immer noch hoch sei Die im Euro Raum angelegte wirtschaftliche Erholung konne geringer ausfallen wenn nach Griechenland auch in anderen Mitgliedstaaten die notwendigen Anpassungen ausblieben oder bereits umgesetzte Reformen zuruckgedreht wurden Der expansive Effekt der Geldpolitik der EZB sei nur temporar und bilde sich im weiteren Zeitverlauf jedenfalls wieder zuruck Die quantitative Lockerung ersetze somit keine Strukturreformen und sei zudem mit erheblichen Risiken fur die wirtschaftliche Entwicklung verbunden insbesondere aufgrund verminderter Anreize fur Reformen und aufgrund von Risiken fur die Finanzstabilitat Im Fall einer Staatsinsolvenz Griechenlands seien Gefahren fur die europaische Wirtschaftsentwicklung eher begrenzt Das Beispiel Griechenlands Ende 2014 zeige wie erste Anzeichen eines Aufschwungs abrupt beendet werden wenn Unsicherheit bezuglich des kunftigen politischen Kurses aufkomme LiteraturChristian Calliess Christopher Schoenfleisch Vom Fiskalpakt zur Fiskalunion Europa und verfassungsrechtliche Uberlegungen zur Reform der Wirtschafts und Wahrungsunion In Berliner Online Beitrage zum Europarecht Nr 75 S 1 29 Andreas Fisahn Den Stier das Tanzen lehren Europa vor neuen Herausforderungen In PROKLA 168 S 357 376 frei zugangliche PDF Andreas Fischer Lescano Fiskalvertrag und EU Recht Rechtsgutachten im Auftrag der GUE NGL Fraktion im Europaischen Parlament Bremen 2012 20 S Heiner Flassbeck Zehn Mythen der Krise Suhrkamp Berlin 2012 ISBN 978 3 518 06220 3 Ulrich Hade Rechtliche Bewertung der Massnahmen im Hinblick auf eine Fiskalunion In Berliner Online Beitrage zum Europarecht Nr 77 S 1 14 Karsten Herzmann Europaische Wahrungsstabilitat uber Bande gespielt Ein Uberblick uber den Fiskalpakt In Zeitschrift fur das Juristische Studium ZJS 2012 S 168 174 Lukas Oberndorfer Der Fiskalpakt Umgehung der europaischen Verfassung und Durchbrechung demokratischer Verfahren In juridikum 2012 S 168 181 Lukas Oberndorfer Krisenbearbeitung in der Europaischen Union Economic Governance und Fiskalpakt Elemente einer autoritaren Wende In Kritische Justiz KJ 2012 S 26 38 Frank Schorkopf Europas politische Verfasstheit im Licht des Fiskalvertrages In Zeitschrift fur Staats und Europawissenschaft ZSE 2012 S 1 29 WeblinksErklarung der Staats und Regierungschefs des Euro Wahrungsgebiets PDF 130 kB 9 Dezember 2011 Vertragstext zum Europaischen Fiskalpakt SKS Vertrag PDF Informationen zum Fiskalvertrag PDF 2 Seiten 40 kB Europaisches ParlamentEinzelnachweiseTrichet opposes deal on EU budget rules Ft com 20 Oktober 2010 abgerufen am 13 Dezember 2011 France and Germany propose EU competitiveness pact bbc co uk 4 Februar 2011 abgerufen am 13 Dezember 2011 EU needs competitiveness pact Zapatero Expatica com archiviert vom Original am 24 Februar 2013 abgerufen am 13 Dezember 2011 Rick Noack Merkel seeks urgent action on 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Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Narodna rada Slovenskej republiky hlasovanie poslancov Nationalrat der Slowakischen Republik 18 Dezember 2012 abgerufen am 18 Dezember 2012 slowakisch Prezident Slovenskej republiky Abgerufen am 5 Januar 2013 slowakisch Betankande 2012 13 FiU28 Fordraget om stabilitet samordning och styrning inom Ekonomiska och monetara unionen 6 Marz 2013 abgerufen am 12 Marz 2013 schwedisch Der luxemburgische Staatsrat sprach gegenuber dem Parlament die Empfehlung aus dass der Vertrag obwohl dafur keine Verfassungsanderung notwendig ist dennoch mit einer 2 3 Mehrheit im Parlament beschlossen werden sollte da Befugnisse von der nationalen Ebene auf die Europaische Kommission und den Europaischen Gerichtshof transferiert wurden Quelle Projet de loi portant approbation du traite sur la stabilite la coordination et la gouvernance au sein de l Union economique et monetaire signe a Bruxelles le 2 mars 2012 PDF Staatsrat 21 Dezember 2012 abgerufen am 25 Dezember 2012 franzosisch Das parlamentarische Komitee folgte den Empfehlungen des Staatsrates Quelle Rapport de la Commission de finances et du budget PDF Chambre des Deputes 18 Februar 2013 abgerufen am 2 Marz 2013 franzosisch Bulletin des Votes PDF In Chambre des Deputes Abgerufen am 2 Marz 2013 franzosisch Role des affaires 6449 Projet de loi portant approbation du traite sur la stabilite la coordination et la gouvernance au sein de l Union economique et monetaire Chambre des Deputes 10 Juli 2012 abgerufen am 18 September 2012 franzosisch T 10220 A gazdasagi es monetaris uniobeli stabilitasrol koordinaciorol es kormanyzasrol szolo szerzodes kihirdeteserol Ungarisches Parlament abgerufen am 28 Marz 2013 ungarisch John Cordina Fiscal compact finally ratified by Malta maltaINDEPENDENT 12 Juni 2013 abgerufen am 5 Juli 2013 englisch UZASADNIENIE Potrzeba i cel zwiazania Rzeczypospolitej Polskiej Traktatem o stabilnosci koordynacji i zarzadzaniu w Unii Gospodarczej i Walutowej Sejm 4 Dezember 2012 abgerufen am 5 Januar 2013 polnisch Glosowanie nr 64 posiedzenie 27 Polnischer Senat 21 Februar 2013 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 7 Marz 2013 abgerufen am 21 Februar 2013 polnisch Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Glosowanie nr 5 posiedzenie 34 Sejm 20 Februar 2013 abgerufen am 20 Februar 2013 polnisch Lista ustaw podpisanych przez Prezydenta RP w lutym 2013 roku Polnischer Prasident archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 24 Marz 2013 abgerufen am 28 Februar 2013 polnisch Goedkeuring Verdrag inzake stabiliteit coordinatie en bestuur in de economische en monetaire unie 28 Juni 2013 abgerufen am 5 Juli 2013 niederlandisch Tweede Kamer 66e vergadering 26 maart 2013 26 Marz 2013 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 4 Marz 2016 abgerufen am 30 Mai 2013 niederlandisch Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Staatsblad van het Koninkrijk der Nederlanden PDF Juli 2013 abgerufen am 7 Oktober 2013 niederlandisch Zakonoproekti 28 November 2013 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 11 November 2013 abgerufen am 30 November 2013 bulgarisch Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Stenogrami ot plenarni zasedaniya Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 14 Dezember 2013 abgerufen am 21 Dezember 2013 bulgarisch Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Informaciya za zakon Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 15 Dezember 2013 abgerufen am 4 Januar 2013 bulgarisch Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Dossierfiche Wetsontwerp houdende instemming met het Verdrag inzake stabiliteit coordinatie en bestuur in de Economische en Monetaire Unie Abgerufen am 30 Mai 2013 niederlandisch Kamer 4e Zitting van DE 53e Zittingsperiode PDF Belgische Kamer van Volksvertegenwoordigers 20 Juni 2013 abgerufen am 5 Juli 2013 niederlandisch Fiche du dossier Abgerufen am 7 Oktober 2013 franzosisch Assentiment au Traite sur la stabilite la coordination et la gouvernance 20 Dezember 2013 abgerufen am 3 Januar 2014 franzosisch Projet de decret 576 2013 2014 Federation Walonie Bruxelles le Parlement 21 Dezember 2013 abgerufen am 3 Januar 2014 franzosisch Dekret zur Zustimmung zu dem Vertrag uber Stabilitat Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts und Wahrungsunion zwischen dem Konigreich Belgien der Republik Bulgarien dem Konigreich Danemark der Bundesrepublik Deutschland der Republik Estland Irland der Hellenischen Republik dem Konigreich Spanien der Franzosischen Republik der Italienischen Republik der Republik Zypern der Republik Lettland der Republik Litauen dem Grossherzogtum Luxemburg Ungarn Malta dem Konigreich der Niederlande der Republik Osterreich der Republik Polen der Portugiesischen Republik Rumanien der Republik Slowenien der Slowakischen Republik der Republik Finnland und dem Konigreich Schweden samt Protokoll geschehen zu Brussel am 2 Marz 2012 PDF Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 29 Oktober 2013 abgerufen am 1 November 2013 VERENIGDE VERGADERING VAN DE GEMEENSCHAPPELIJKE GEMEENSCHAPSCOMMISSIE ASSEMBLEE REUNIE DE LA COMMISSION COMMUNAUTAIRE COMMUNE PDF 20 Dezember 2013 abgerufen am 3 Januar 2014 niederlandisch franzosisch Handelingen Plenaire Avondvergadering PDF 19 Dezember 2012 abgerufen am 5 Juli 2013 niederlandisch Deutscher Bundestag 12 November 2012 Unterrichtung der deutschen Bundesregierung Jahresgutachten 2012 13 des Sachverstandigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung PDF S 70 6 1 MB Abgerufen am 2 Februar 2013 Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Jahresgutachten 2013 14 Gegen eine ruckwartsgewandte Wirtschaftspolitik PDF 6 0 MB Tabelle auf S 45 und S 46 Ziffer 86 Handelsblatt 27 November 2013 Griechenlands Fortschritte sind spektakular Paul Krugman Vergesst die Krise Warum wir jetzt Geld ausgeben mussen Frankfurt 2012 S 214 ff online Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Jahresgutachten 2013 14 Gegen eine ruckwartsgewandte Wirtschaftspolitik PDF 6 0 MB S 47 Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Jahresgutachten 2013 14 Gegen eine ruckwartsgewandte Wirtschaftspolitik PDF 6 1 MB S 75 Ziffer 125 Neben der Nachfrage ist die preisliche Wettbewerbsfahigkeit ein wichtiger Bestimmungsfaktor fur die Exportentwicklung Diese hat sich im Jahr 2013 gegenuber den Handelspartnern insgesamt deutlich verschlechtert Zuruckzufuhren ist dieser Umstand unter anderem darauf dass die Inflationsraten in vielen Mitgliedstaaten des Euro Raums im bisherigen Jahresverlauf niedriger sind als in Deutschland Demnach durfte es im kommenden Jahr zu einer weiteren Verschlechterung der preislichen Wettbewerbsfahigkeit der deutschen Volkswirtschaft kommen insbesondere gegenuber dem restlichen Euro Raum Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Jahresgutachten 2013 14 Gegen eine ruckwartsgewandte Wirtschaftspolitik PDF 6 0 MB S 59 Ziffer 101 wahrend die negativen konjunkturellen Effekte der Lohnkurzungen und der hohen Arbeitslosenquoten weiterhin die Binnennachfrage belasten Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Jahresgutachten 2013 14 Gegen eine ruckwartsgewandte Wirtschaftspolitik PDF 6 0 MB S 59 Ziffer 103 Insbesondere wird die inlandische Nachfrage zukunftig durch die Kombination der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit und den teilweise fallenden Lohnen gebremst Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Jahresgutachten 2013 14 Gegen eine ruckwartsgewandte Wirtschaftspolitik PDF 6 0 MB S 55 Ziffer 96 In Portugal und Spanien zeigt sich dass die erzielten Senkungen der Lohnstuckkosten im Exportsektor wie im Nicht Exportsektor zu grossen Teilen auf einen Beschaftigungsabbau zuruckzufuhren sind Demgegenuber haben Lohnsenkungen in Griechenland und Irland nennenswerte zusatzliche Beitrage zur Senkung der Lohnstuckkosten geleistet Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Jahresgutachten 2013 14 Gegen eine ruckwartsgewandte Wirtschaftspolitik PDF 6 0 MB S 74 Das Ausmass der deutschen Exporte hangt massgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung der Handelspartner ab Dabei kommen die Nachfragezuwachse im Vergleich zum Jahr 2013 voraussichtlich aus den Vereinigten Staaten dem Vereinigten Konigreich und im weiteren Verlauf vermehrt aus dem Euro Raum Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Jahresgutachten 2013 14 Gegen eine ruckwartsgewandte Wirtschaftspolitik PDF 6 0 MB S 79 Ziffer 134 Nach wie vor befinden sich viele wichtige Handelspartner im Euro Raum mit denen die deutsche Volkswirtschaft in den vergangenen Jahren Handelsuberschusse erwirtschaftet hat in einem Anpassungsprozess der sich in den Leistungsbilanzen der Lander niederschlagt Dabei erzielen die einzelnen Volkswirtschaften bereits beachtenswerte Fortschritte Ziffern 84 ff die sich jedoch in einer geringeren Nachfrage nach in Deutschland hergestellten Produkten niederschlagen Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 26 Marz 2015 Aktualisierte Konjunkturprognose fur das Jahr 2015 PDF 403 kB S 3 Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 26 Marz 2015 Aktualisierte Konjunkturprognose fur das Jahr 2015 PDF 403 kB S 6 Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 26 Marz 2015 Aktualisierte Konjunkturprognose fur das Jahr 2015 PDF 403 kB S 4 Sachverstandigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 26 Marz 2015 Aktualisierte Konjunkturprognose fur das Jahr 2015 PDF 403 kB S 6 Calliess Christopher Schoenfleisch Vom Fiskalpakt zur Fiskalunion Europa und verfassungsrechtliche Uberlegungen zur Reform der Wirtschafts und Wahrungsunion Memento vom 8 Dezember 2015 im Internet Archive In Berliner Online Beitrage zum Europarecht Nr 75 S 1 29 PDF 404 kB Fischer Lescano Fiskalvertrag und EU Recht PDF 151 kB abgerufen am 29 Juli 2015 Hade Rechtliche Bewertung der Massnahmen im Hinblick auf eine Fiskalunion Memento vom 8 Dezember 2015 im Internet Archive PDF 278 kB In Berliner Online Beitrage zum Europarecht Nr 77 S 1 14 abgerufen am 29 Juli 2015 Herzmann Europaische Wahrungsstabilitat uber Bande gespielt Ein Uberblick uber den Fiskalpakt PDF 108 kB In ZJS 2012 S 168 ff abgerufen am 29 Juli 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 1030134944 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN no2012108277 VIAF 254641075

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