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Europäische Zollunion

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Der Begriff Europäische Zollunion bezeichnet die seit 1968 innerhalb der Europäischen Union (EU) bestehende Zollunion. Sie hat zur Folge, dass der Handel zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch Zölle oder gleichwirkende Abgaben behindert wird.

Die rechtliche Grundlage für die Zollunion bietet Art. 28 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Zwischen den Mitgliedsstaaten der EU sind Ein- und Ausfuhrzölle (Art. 30 AEUV) sowie mengenmäßige Handelsbeschränkungen (Art. 34 und Art. 35 AEUV) verboten, ausgenommen hiervon sind jedoch Waren wie Kraftstoffe, Tabak, alkoholische Getränke und Kaffeeprodukte. Zudem verfügen sie über einen Gemeinsamen Zolltarif, der für alle Mitgliedstaaten verbindlich vom Rat auf Vorschlag der Kommission festgelegt wird (Art. 31 AEUV).

Monaco sowie die britischen Hoheitszonen Akrotiri und Dekelia auf Zypern bilden integrale Bestandteile des Zollgebietes der Union.

Andorra, San Marino und die Türkei befinden sich jeweils in einer Zollunion mit dem Zollgebiet der Union. Eine beabsichtigte Ausweitung der Europäischen Zollunion mit der Türkei wurde von der EU am 26. Juni 2018, nach dem Wahlsieg des Amtsinhabers Erdoğan bei der von ihm vorgezogenen Präsidentschaftswahl und dem damit verbundenen Inkrafttreten der im Verfassungsreferendum von 2017 beschlossenen Verfassungsänderungen, abgebrochen. Die Ausweitung sollte den Agrar- und Dienstleistungssektor mit einschließen, bis dato ist nur der Warenverkehr frei.

Island, Liechtenstein und Norwegen bilden zusammen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und es gelten für sie besondere Zollvorschriften (). Der gemeinsame Außentarif wird auf Island, Liechtenstein und Norwegen nicht angewendet. Für Liechtenstein bestehen dabei besondere Regelungen auf Grund seiner Zugehörigkeit zum Schweizer Zollgebiet.

Weblinks

  • Zoll. In: EUR-Lex, Zusammenfassung nach Thema – Zusammenfassungen zur EU-Gesetzgebung. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union; abgerufen am 15. Oktober 2021 
  • Europäische Kommission; Türkei: Zollunion und Präferenzregelungen, abgerufen am 1. Juni 2016

Einzelnachweise

  1. Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge – Protokoll Nr. 3 über die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern
  2. Dokumente betreffend den Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften des Königreichs Dänemark, Irlands, des Königreichs Norwegen und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man
  3. Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, Protokoll zu den Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern
  4. Abkommen über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino
  5. Beschluß Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 über die Durchführung der Endphase der Zollunion
  6. Kein Ausbau der Zollunion: EU beschließt harten Kurs gegen Türkei. FAZ.net, 26. Juni 2018, abgerufen am 28. Juni 2018.
  7. Kein Ausbau der EU-Türkei-Zollunion. In: dw.com. 27. Juni 2018, abgerufen am 18. Februar 2024. 
  8. Beschluss des Rates vom 26. März 2012 über den Abschluss des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (2013/94/EU)
  9. Agreement on the European Economic Area (PDF; 260 KB).
  10. Delegation der Europäischen Union in Liechtenstein, Das Fürstentum Liechtenstein und die EU; siehe auch Beschluss des EWR-Rates Nr. 1/95 vom 10. März 1995 über das Inkrafttreten des EWR-Abkommens für das Fürstentum Liechtenstein.
Politikbereiche der Europäischen Union
Zuständigkeiten
nach EU-Vertrag:

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (umfasst auch Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Nachbarschaftspolitik, Erweiterungspolitik)

Zuständigkeiten
nach AEU-Vertrag:

Binnenmarkt | Zollunion | Kapitalmarktunion | Agrar- und Fischereipolitik | Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (umfasst Grenzsicherung, Einwanderungspolitik, Asylpolitik, Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Polizeiliche Zusammenarbeit, Gleichstellungspolitik und Grundrechte) | Verkehrspolitik | Wettbewerbspolitik | Rechtsangleichung | Wirtschafts- und Währungsunion | Beschäftigungspolitik | Sozialpolitik |  | Sportpolitik | Kulturpolitik |  |  | Transeuropäische Netze | Industriepolitik | Regionalpolitik | Forschungspolitik | Umweltpolitik | Energiepolitik |  | Raumfahrtpolitik | Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz |  | Handelspolitik | Entwicklungspolitik.

Siehe auch: Politisches System der Europäischen Union, Vertrag über die Europäische Union und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 15:05

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Der Begriff Europaische Zollunion bezeichnet die seit 1968 innerhalb der Europaischen Union EU bestehende Zollunion Sie hat zur Folge dass der Handel zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durch Zolle oder gleichwirkende Abgaben behindert wird Europaische Zollunion Europaische Union Weitere Staaten in der europaischen Zollunion Die rechtliche Grundlage fur die Zollunion bietet Art 28 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV Zwischen den Mitgliedsstaaten der EU sind Ein und Ausfuhrzolle Art 30 AEUV sowie mengenmassige Handelsbeschrankungen Art 34 und Art 35 AEUV verboten ausgenommen hiervon sind jedoch Waren wie Kraftstoffe Tabak alkoholische Getranke und Kaffeeprodukte Zudem verfugen sie uber einen Gemeinsamen Zolltarif der fur alle Mitgliedstaaten verbindlich vom Rat auf Vorschlag der Kommission festgelegt wird Art 31 AEUV Monaco sowie die britischen Hoheitszonen Akrotiri und Dekelia auf Zypern bilden integrale Bestandteile des Zollgebietes der Union Andorra San Marino und die Turkei befinden sich jeweils in einer Zollunion mit dem Zollgebiet der Union Eine beabsichtigte Ausweitung der Europaischen Zollunion mit der Turkei wurde von der EU am 26 Juni 2018 nach dem Wahlsieg des Amtsinhabers Erdogan bei der von ihm vorgezogenen Prasidentschaftswahl und dem damit verbundenen Inkrafttreten der im Verfassungsreferendum von 2017 beschlossenen Verfassungsanderungen abgebrochen Die Ausweitung sollte den Agrar und Dienstleistungssektor mit einschliessen bis dato ist nur der Warenverkehr frei Island Liechtenstein und Norwegen bilden zusammen mit den Mitgliedstaaten der Europaischen Union den Europaischen Wirtschaftsraum EWR und es gelten fur sie besondere Zollvorschriften Der gemeinsame Aussentarif wird auf Island Liechtenstein und Norwegen nicht angewendet Fur Liechtenstein bestehen dabei besondere Regelungen auf Grund seiner Zugehorigkeit zum Schweizer Zollgebiet WeblinksZoll In EUR Lex Zusammenfassung nach Thema Zusammenfassungen zur EU Gesetzgebung Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 15 Oktober 2021 Europaische Kommission Turkei Zollunion und Praferenzregelungen abgerufen am 1 Juni 2016EinzelnachweiseAkte uber die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik der Republik Estland der Republik Zypern der Republik Lettland der Republik Litauen der Republik Ungarn der Republik Malta der Republik Polen der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europaische Union begrundenden Vertrage Protokoll Nr 3 uber die Hoheitszonen des Vereinigten Konigreichs Grossbritannien und Nordirland auf Zypern Dokumente betreffend den Beitritt zu den Europaischen Gemeinschaften des Konigreichs Danemark Irlands des Konigreichs Norwegen und des Vereinigten Konigreichs Grossbritannien und Nordirland Protokoll Nr 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man Abkommen uber den Austritt des Vereinigten Konigreichs Grossbritannien und Nordirland aus der Europaischen Union und der Europaischen Atomgemeinschaft Protokoll zu den Hoheitszonen des Vereinigten Konigreichs Grossbritannien und Nordirland auf Zypern Abkommen uber eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino Beschluss Nr 1 95 des Assoziationsrates EG Turkei vom 22 Dezember 1995 uber die Durchfuhrung der Endphase der Zollunion Kein Ausbau der Zollunion EU beschliesst harten Kurs gegen Turkei FAZ net 26 Juni 2018 abgerufen am 28 Juni 2018 Kein Ausbau der EU Turkei Zollunion In dw com 27 Juni 2018 abgerufen am 18 Februar 2024 Beschluss des Rates vom 26 Marz 2012 uber den Abschluss des Regionalen Ubereinkommens uber Pan Europa Mittelmeer Praferenzursprungsregeln 2013 94 EU Agreement on the European Economic Area PDF 260 KB Delegation der Europaischen Union in Liechtenstein Das Furstentum Liechtenstein und die EU siehe auch Beschluss des EWR Rates Nr 1 95 vom 10 Marz 1995 uber das Inkrafttreten des EWR Abkommens fur das Furstentum Liechtenstein Politikbereiche der Europaischen UnionZustandigkeiten nach EU Vertrag Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik umfasst auch Gemeinsame Sicherheits und Verteidigungspolitik Nachbarschaftspolitik Erweiterungspolitik Zustandigkeiten nach AEU Vertrag Binnenmarkt Zollunion Kapitalmarktunion Agrar und Fischereipolitik Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts umfasst Grenzsicherung Einwanderungspolitik Asylpolitik Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Polizeiliche Zusammenarbeit Gleichstellungspolitik und Grundrechte Verkehrspolitik Wettbewerbspolitik Rechtsangleichung Wirtschafts und Wahrungsunion Beschaftigungspolitik Sozialpolitik Sportpolitik Kulturpolitik Transeuropaische Netze Industriepolitik Regionalpolitik Forschungspolitik Umweltpolitik Energiepolitik Raumfahrtpolitik Humanitare Hilfe und Katastrophenschutz Handelspolitik Entwicklungspolitik Siehe auch Politisches System der Europaischen Union Vertrag uber die Europaische Union und Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union

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