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Die Familienzusammenführung oder der Familiennachzug ist ein Zuzug von Familienangehörigen zu einer Person, die sich bereits im Zielland aufhält oder gemeinsam mit den Familienangehörigen zuziehen will, zum Zwecke der Herstellung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit. Die Familienzusammenführung ist in der Regel gleichzeitig oder nachträglich möglich, auch nach Geburt eines ausländischen Kindes im Inland. Man unterscheidet in der Regel zwischen Ehegattennachzug, Kindernachzug, Elternnachzug und dem Nachzug sonstiger Familienangehöriger.

Der Familiennachzug wird in den einzelnen Ländern unterschiedlich gewährt und die rechtlichen Bestimmungen differieren erheblich.

UNO-Kinderrechtskonvention

Artikel 10, Absatz 1 zur Familienzusammenführung in der Kinderrechtskonvention der UNO vom 20. November 1989 lautet:

Entsprechend der Verpflichtung der Vertragsstaaten nach Artikel 9 Absatz 1 werden von einem Kind oder seinen Eltern zwecks Familienzusammenführung gestellte Anträge auf Einreise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Vertragsstaat von den Vertragsstaaten wohlwollend, human und beschleunigt bearbeitet. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, dass die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Folgen für die Antragsteller und deren Familienangehörige hat.

Diese Regelung soll einerseits dem Kindeswohl dienen, indem Anträge „aufgeschlossen, human und beschleunigt“ zu bearbeiten sind, und andererseits den Vertragsstaaten den Spielraum ermöglichen, den Zuzug von Ausländern selbst regeln zu können.

Europäische Menschenrechtskonvention

Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vom November 1950 schützt das Familienleben und ist bei der Familienzusammenführung zu berücksichtigen:

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof entschied im Jahr 2003, dass eine unbedingte Geltung der Quotenpflicht nicht mit Artikel 8 EMRK vereinbar sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand am 8. November 2016, dass das Schweizer Bundesgericht aufgrund unzureichender Gewichtung des individuellen Kinderwohles den Artikel 8 EMRK und die UN-Kinderrechtskonvention nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Europäische Union

Die Familienzusammenführung durch Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Gebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, ist durch die Richtlinie 2003/86/EG (Familienzusammenführungsrichtlinie) vom 22. September 2003 geregelt.

Unbegleitete Minderjährige können unter bestimmten Voraussetzungen mit ihren Familienangehörigen in Europa zusammengeführt werden. Das Dublin-Verfahren ermöglicht, dass ein anderer EU-Staat ihr Asylverfahren übernimmt, wenn sich die Familie dort aufhält (Art. 8 Dublin-III-Verordnung). Unter Umständen können auch die Eltern und Geschwister zu einer minderjährigen Person einreisen (Art. 9, Art. 7 Abs. 3 Dublin-III-Verordnung sowie Erwägungsgründe 13 bis 18 der Verordnung). Die Familienzusammenführung ist ausgeschlossen, wenn diese nicht dem Kindeswohl dient. Daher muss in jedem Einzelfall die zuständige Jugendschutzbehörde eingebunden werden und eine Kindeswohlprüfung vorgenommen werden.

Die Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) gewährt Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten gleiche Rechte bei der Familienzusammenführung.

Die Zustimmung zur Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen erfolgt weiterhin nach nationalem Recht, sodass in einigen EU-Staaten die Situation der Inländerdiskriminierung entstanden ist, weil die Voraussetzungen für den Nachzug zu eigenen Staatsangehörigen noch nicht an die günstigeren Bedingungen für EU-Bürger angepasst worden sind. So werden beispielsweise in Deutschland für den Ehegattennachzug zu einem Deutschen u. a. Sprachkenntnisse des Ehepartners gefordert, die vom Ehepartner eines EU-Bürgers nicht gefordert werden.

In Deutschland richtet sich der Familiennachzug zu nicht-deutschen Unionsbürgern nach § 5 Abs. 2 Freizügigkeitsgesetz/EU.

Deutschland

Regelungen

Ausgangspunkt für den Nachzug von Ehepartnern oder anderen Familienmitgliedern ist der im Art. 6 Grundgesetz verankerte Schutz von Ehe und Familie.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied im Jahr 1987 zur Familienzusammenführung im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG verankerten Grundrecht zum Schutz von Ehe und Familie, dass diese Grundsatznorm keinen grundrechtlichen Anspruch auf Ehegattennachzug nach Deutschland begründet. Der Gesetzgeber muss sie entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen, er hat jedoch grundsätzlich weiten Gestaltungsspielraum bei der Wahrnehmung seiner Schutz- und Förderpflichten.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Familienzusammenführung durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Abschnitt 6 Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27 bis 36a) geregelt. Die Zustimmung zum Familiennachzug wird von der Ausländerbehörde in Abstimmung mit den Deutschen Auslandsvertretungen erteilt, manchmal in Zusammenarbeit mit Unterstützungszentren der IOM. Im August 2007 trat die Novellierung des Gesetzes in Kraft. Die Zustimmung erfolgt in einem Visaverfahren und ist seit 2007 gebunden an Nationalität, Sprachkenntnisse, Sicherung des Lebensunterhaltes und in manchen Fällen Wohnungsgröße. Seit 2007 ist auch der Familiennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen unter bestimmten Umständen an das Einkommen gebunden. In der Gesetzesbegründung heißt es, das sei dann der Fall, wenn eine Familienzusammenführung im Ausland zumutbar ist, was für Eingebürgerte oder Doppelstaatler eher der Fall sein soll als für Deutsche ohne anderen kulturellen Hintergrund.

Es besteht im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht kein Anspruch auf Geschwisternachzug. Sie gehören nicht zur sogenannten „Kernfamilie“, sondern sind unter der Gruppe „sonstige Familienangehörige“ subsumiert.

2007 wurde ein Ehegattennachzugsalter von 18 Jahren beschlossen. Ebenso wurde beschlossen, dass einfache Deutschkenntnisse gemäß der Stufe A1 des europäischen Sprachenzertifikats nachgewiesen werden müssen. Durch diesen Sprachtest sollten die Integration erleichtert und Zwangsehen verhindert werden. Die nachziehenden Ehepartner von Inhabern der Blue Card sowie von Hochqualifizierten nach § 19 AufenthG sind ebenso wie anerkannte Hochschulabsolventen vom Nachweis von Deutschkenntnissen befreit.

Am 10. Juli 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die getroffene Regelung gegen die Stillhalteklausel des Assoziierungsabkommens EWG – Türkei (Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls) verstößt und mit der Richtlinie zur Familienzusammenführung (Richtlinie 2003/86/EG) unvereinbar ist. Nach diesem Urteil wurde im Bundesinnenministerium erwogen, die Regelung zugunsten eng definierter Härtefälle auszuweiten.

Seit dem 6. September 2013 ist nach § 27 Abs. 5 AufenthG jeder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, die ihm im Rahmen des Familiennachzugs gewährt wurde, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Personen mit einem Flüchtlingsstatus (§ 3 AsylG oder § 16a GG) können ihre Familienmitglieder aus dem Herkunftsland oder einem Transitland, in dem sich die Familie legal aufhält, nach Deutschland nachholen. Diese Art des Familiennachzugs beschränkt sich auf die sogenannte Kernfamilie und umfasst Verwandte 1. Grades (Eltern und Kinder) und Ehegatten. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen besteht ein Anspruch auf den Nachzug beider Eltern bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres. Dieser Anspruch besteht ohne Nachweis der Sicherung des Wohnraums und des Lebensunterhalts.

Zum 1. August 2015 trat eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Kraft, die den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte erleichterte. Nach einem Beschluss der Spitzen der Regierungsparteien vom Januar 2016 wurde allerdings bei subsidiär Schutzberechtigten eine Familienzusammenführung zwei Jahre lang ausgesetzt, mit bestimmten Ausnahmen für Flüchtlingsangehörige in Flüchtlingscamps (siehe hierzu: Asylpaket II).

Am 8. März 2018 wurde das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten erlassen. Es aktualisiert § 104 Abs. 13 des Aufenthaltsgesetzes.

Danach wurde die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten, die zum 16. März 2018 auslief, bis zum 31. Juli 2018 verlängert. Seit dem 1. August 2018 kann aus humanitären Gründen monatlich insgesamt 1.000 Ehepartnern sowie minderjährigen Kindern subsidiär Geschützter bzw. Eltern subsidiär geschützter Minderjähriger eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wobei Härtefälle (nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes) nicht auf dieses Kontingent angerechnet werden sollen. Im Juni 2025 brachte die CDU/CSU/SPD-Regierung einen Gesetzentwurf zur Beendigung des Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in den Bundestag ein.

Seit dem 14. September 2013 können Ehegatte und Abkömmlinge von Spätaussiedlern in deren Aufnahmebescheide aufgenommen werden.

Deutschland wird vielfach dafür kritisiert, Verfahren zum Familiennachzug zu verzögern. Beim sogenannten Berliner Vergleich, der auch „Berliner Erpressung“ genannt wird, soll das Auswärtige Amt in den vergangenen Jahren in tausenden Fällen Asylverfahren vor Gericht verzögert haben und erst gegen Klagerücknahme und Kostenübernahme durch Betroffene den Familiennachzug erlaubt haben. Der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz kündigte Verbesserungen bei der Visabearbeitung für den Familiennachzug an.

Zahlen

Eine wichtige Grundlage für die Erfassung des Ehegatten- und Familiennachzugs ist die Visastatistik des Auswärtigen Amtes, in der allerdings der visafreie Nachzug aus Ländern wie USA, Kanada, Israel, Australien, Schweiz und EU-Staaten nicht erfasst wird. Seit 2005 wird auch das Ausländerzentralregister (AZR), das ein umfassenderes Bild liefert, als Datenquelle herangezogen. Aufgrund der unterschiedlichen Datenbasis sind die Zahlen nur eingeschränkt vergleichbar. Seit Juli 2016 wird der Aufenthaltstitel der in Deutschland aufhältigen Person, zu der der Familiennachzug erfolgt, systematisch im AZR gespeichert.

Die deutschen Behörden stellten für Familiennachzüge die folgende Anzahl an Visa aus:

Die zur Anzeige dieser Grafik verwendete Erweiterung wurde dauerhaft deaktiviert. Wir arbeiten aktuell daran, diese und weitere betroffene Grafiken auf ein neues Format umzustellen. (Mehr dazu)

Von 1998 bis einschließlich 2012 handelte es sich bei über 75 % der Nachziehenden um Ehegatten. Es waren in jedem Jahr mehr weibliche als männliche Nachziehende; dies galt sowohl für den Nachzug zu Ausländern als auch für den Nachzug zu Deutschen. Bis einschließlich 2012 lag die Zahl der Erwachsenen, die aufgrund eines Familiennachzugs einreisten, der kein Ehegattennachzug war, stets bei unter 1 %. In den Jahren 2013 und 2014 war er auf knapp über 5 % gestiegen. Der Umfang des Familiennachzugs zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach § 36 Abs. 1 AufenthG wurde im Juni 2015 als gering eingeschätzt. Laut Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hatten zu diesem Zeitpunkt in Deutschland nur 504 Personen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer solchen Familienzusammenführung erhalten. Bis zum 30. November 2015 war die Zahl auf 716 Personen gestiegen. Im Jahr 2015 zogen insgesamt 442 Eltern zu ihren minderjährigen Kindern nach. 2016 lebten rund 65.000 unbegleitete minderjährige Ausländer in Deutschland, und 3.200 Visa wurden für den Nachzug ihrer Eltern vergeben.

Österreich

Die Familienzusammenführung ist im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) von 2005 und im Asylgesetz 2005 geregelt. Die politische Unterscheidung zwischen „erwünschter Migration“ und „unerwünschter Migration“ wurde immer bedeutender, wobei Familienmigration mit der (unerwünschten) Einwanderung von gering qualifizierten Personen assoziiert und daher als problematisch in Hinblick auf die Integration eingestuft wurde. Das NAG regelt Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen, EU-Staatsbürgern und österreichischen Staatsangehörigen. Für Flüchtlinge und Personen, die subsidiären Schutz genießen, gilt das Asylgesetz. Die österreichische Familienmigrationspolitik weist sowohl liberalisierende (frühere Arbeitsaufnahme, Reduzierung der Abhängigkeit vom Zusammenführenden) wie auch restriktive (Erhöhung des Mindestalters bei Ehen, Nachweis von Sprachkenntnissen) Tendenzen auf. Trotz expliziter Kritik der Europäischen Kommission besteht Österreich auf der Beibehaltung einer Quote für zuziehende Familienangehörige von Asylbewerbern und Drittstaatsangehörigen, die nicht hochqualifizierte Schlüsselkräfte sind. Die in Österreich geltenden Voraussetzungen für Familienzusammenführung und Einbürgerung gehörten 2017 laut MIPEX-Bericht von 2015 zu den restriktivsten in Europa.

Am 4. März 2025 kündigte die Bundesregierung Stocker als eine ihrer ersten Maßnahmen an, den Nachzug von Familienmitgliedern Asylberechtigter zu stoppen. Am 12. März fasste sie diesen Beschluss, da angabegemäß die innere Sicherheit durch den Nachzug gefährdet sei. Die Maßnahme ist rechtlich umstritten und muss noch vom Nationalrat gebilligt werden.

Schweiz

In der Schweiz wird der Familiennachzug seit dem 1. Januar 2008 durch das schweizerische Ausländergesetz gewährt.

EU-/EFTA-Staatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht für die Schweiz erworben haben, können aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU aus dem Jahr 1999 ihre Familienangehörigen nachziehen lassen. Das gilt auch für Schweizer Staatsangehörige, deren Familienangehörige über ein dauerhaftes EU-/EFTA-Aufenthaltsrecht verfügen. Angehörige aus einem Drittstaat außerhalb der EU/EFTA können nur unter bestimmten restriktiven Bedingungen nachziehen. Das Schweizer Parlament lehnte 2010 eine Anpassung des Ausländergesetzes ab, so dass die Schweizer Bürger beim Familiennachzug noch immer schlechter gestellt sind als EU-Bürger in der Schweiz.

Dänemark

→ Hauptartikel: „Familienzusammenführung bei Nicht-EU-Ausländern“ im Artikel Einwanderung und Einwanderungspolitik in Dänemark seit 1945

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich ist der Familiennachzug – auch zu Familienmitgliedern mit britischer Staatsangehörigkeit – an das Einkommen gebunden. Im Jahr 2023 musste für ein family visa ein Einkommen in Höhe von £18,600 nachgewiesen werden; Regierungsplänen zufolge soll diese Grenze im Frühjahr 2024 auf £29,000 angehoben werden und 2025 bei £38,700 liegen. Für bereits im Vereinigten Königreich lebende Ausländer sollen die Anhebung der Einkommensgrenze nicht gelten. Ziel sei die Verringerung der Einwanderung. Ex-Minister Lord Barwell erklärte, es sei „moralisch verkehrt“, festzulegen, dass „nur die Reichsten sich verlieben, heiraten und ihren Partner mit ins Vereinigte Königreich bringen können“. Kritiker bemängelten zudem, dass die Regelung Umzüge aus Irland nach Nordirland einschränke, was dem Sinn des Karfreitagsabkommens widerspreche.

Siehe auch

  • Ankerkind
  • Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling
  • Globale Betreuungskette
  • Scheinehe
  • Donald Trumps Präsidentschaft 2017–2021#Trennung von Familien im Rahmen der Nulltoleranzstrategie

Literatur

  • Chiara Bernari: Family Reunification in the EU, Bloomsbury 2017, ISSN 2513-9096
  • Janne Grote: Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland. Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN), 2017
  • Andreas Müller: Missbrauch des Rechts auf Familiennachzug. Europäisches Migrationsnetzwerk 2012, Working Paper 43
  • Anne Walter: Reverse Discrimination and Family Reunification, Wolf Legal Publishers 2008

Einzelnachweise

  1. Konvention über die Rechte des Kindes (Memento des Originals vom 30. Oktober 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2, UNICEF, abgerufen am 29. Oktober 2017
  2. Familienzusammenführung. UN-Kinderrechtskonvention, abgerufen am 29. Oktober 2017
  3. Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, dejure.org, abgerufen am 29. Oktober 2017
  4. Unbedingte Geltung der Quotenpflicht für Familiennachzug verstößt gegen Art. 8 EMRK. VfGH G 119, 120/03-13
  5. EGMR-Urteil: Schweiz hat Kindeswohl ungenügend abgeklärt (Memento vom 30. Oktober 2017 im Internet Archive). Schutzfaktor M, abgerufen am 29. Oktober 2017
  6. Familienzusammenführung. Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, abgerufen am 26. November 2018. 
  7. Art. 20 Abs. 2: „Sofern nichts anderes bestimmt wird, gilt dieses Kapitel sowohl für Flüchtlinge als auch für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz“ i. V. m. Art. 23 Abs. 1: „Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass der Familienverband aufrechterhalten werden kann“, Richtlinie 2011/95/EU (PDF).
  8. Abdul-Karim Alakus: Migazin, Inländerdiskriminierung Sprachnachweis bei Ehegattennachzug aus dem Ausland, 8. April 2011
  9. Migrationsbericht 2015 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S. 107 ff.
  10. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987, Az. 2 BvR 1226/83, 101, 313/84, BVerfGE 76, 1 - Familiennachzug
  11. Deutscher Bundestag, Familiennachzug zu Flüchtlingen und international subsidiär Schutzberechtigten Rechtsgrundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers aus nationaler Sicht, Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 239/16, Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag, 2016. Abschnitt 3.2.1. Verfassungsrechtliche Vorgaben aus Art. 6 Abs. 1, 2 S. 1 GG. S. 5.
  12. Gut zu wissen: Fragen zur Familienzusammenführung aus der Türkei. Abgerufen am 8. Januar 2023 (deutsch). 
  13. Unterstützungsprogramm Familiennachzug (FAP) | IOM Germany. Abgerufen am 8. Januar 2023. 
  14. Stellungnahme Verschärfung im Ehegattennachzug (PDF; 1,5 MB) Verband Binationaler
  15. Sicherstellung des Lebensunterhaltes (Memento vom 13. April 2012 im Internet Archive) info4alien.de
  16. In der Diskussion: Beschränkung des Familiennachzugs in Europa. In: www.migration-info.de. 17. Oktober 2012, archiviert vom Original am 19. März 2017; abgerufen am 17. März 2017. 
  17. Verhaltenes Willkommen, Deutschlandradio am 24. April 2007
  18. Blogbeitrag zum Mindestalter
  19. Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug, Diplomatische Vertretung in Ankara
  20. Goethe-Institut: Informationen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug
  21. Deutschtest für Zuwanderer bei TELC
  22. Ehepartner-Nachzug: Ministerium hält an Sprachtests für Türken fest. Zeit online, 13. Juli 2014, abgerufen am 14. Juli 2014. 
  23. Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland, Broschüre des BAMF, PDF, ca. 176 kB
  24. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014, Volltext
  25. NEU: Erleichterter Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten. Flüchtlingsrat Bayern, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. Mai 2016; abgerufen am 2. Mai 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
  26. BGBl. 2018 I S. 342
  27. BT-Drs. 19/439, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
  28. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (BT-Drs. 19/2438)
  29. Bundestag.de: Aussetzung des Familien­nachzugs zu subsidiär Schutz­berechtigten, 6. Juni 2025, BT-Drs. 21/321
  30. Familienzusammenführung von Spätaussiedlern durch Gesetz erleichtert. Bund der Vertriebenen, 17. September 2013, archiviert vom Original am 9. Januar 2018; abgerufen am 9. Januar 2018. 
  31. Scholz verspricht Verbesserung. In: tagesschau.de. ARD, abgerufen am 29. Oktober 2021. 
  32. Wie das Auswärtige Amt Familiennachzug erschwert. In: Kontraste. rbb, abgerufen am 29. Oktober 2021. 
  33. „Berliner Erpressung“: Die Visa-Strategie des Auswärtigen Amts. In: FragDenStaat. Abgerufen am 29. Oktober 2021. 
  34. Janne Grote: Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland. Fokusstudie EMN 2017, S. 18
  35. Migrationsbericht 1999. Zu- und Abwanderung nach und aus Deutschland. Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Dezember 1999, abgerufen am 2. Oktober 2021.  Tabelle 3: Erteilte Visa zum Zwecke des Ehegatten- und Familiennachzugs 1996–1998, S. 20.
  36. ab 2016: Migrationsbericht 2019, S. 251.
  37. Migrationsbericht 2015 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, S. 109, Abbildungen 3-15 und 3-16.
  38. BumF: Fakten zum Elternnachzug bei umF. Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, 24. November 2015, abgerufen am 12. März 2017. 
  39. BT-Drs. 18/7200
  40. Familiennachzug hat stark zugenommen. In: tagesschau.de. ARD, 19. Januar 2017, abgerufen am 12. März 2017. 
  41. Alexandra König und Albert Kraler: Family Familienzusammenführung: Hindernis oder Förderung der Integration?. Zusammenfassung ICMPD-Bericht für Österreich, 2013
  42. S. Strasser und J. Tosic: Egalität, Autonomie und Integration: Post-Multikulturalismus in Österreich. In: Kultur, Gesellschaft, Migration.: Die reflexive Wende in der Migrationsforschung, Hrsg.: Nieswand und Drotbohm, Springer VS 2014, ISBN 978-3-658-03625-6, S. 145
  43. MIPEX: Reformen bei Einbürgerung und Partizipation notwendig (Memento des Originals vom 7. November 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2. Medien-Servicestelle Neue Österreicher/innen, abgerufen am 30. Oktober 2017
  44. orf.at: Ludwig begrüßt Stopp des Familiennachzugs (4. März 2025)
  45. Österreich will Familiennachzug aussetzen, orf.at (12. März 2025)
  46. Familiennachzug. Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, August 2017
  47. Kritik am restriktiven Umgang mit dem Familiennachzug, in: humanrights.ch 17. Mai 2017, abgerufen am 30. November 2017
  48. New £38,700 visa rule will be introduced in early 2025, says Rishi Sunak. In: bbc.com. 22. Dezember 2023, abgerufen am 23. Dezember 2023 (englisch). 
  49. Brian Wheeler: Rishi Sunak seeks to calm minimum income visa fears. In: bbc.com. 13. Dezember 2023, abgerufen am 23. Dezember 2023 (englisch). 
  50. Gordon Reid: Hidden victims of the UK’s cruel visa rule plans – Letters. In: theguardian.com. 25. Dezember 2023, abgerufen am 26. Dezember 2023 (englisch). 

Weblinks

Wiktionary: Familienzusammenführung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Deutschland
  • Familiennachzug, BAMF, 21. April 2015
  • Familienzusammenführung, BumF, 26. November 2018
  • Ehegattennachzug, BAMF, 24. Oktober 2016
Österreich
  • Niederlassung und Aufenthalt, Bundesministerium für Inneres
Schweiz
  • Familiennachzug, ch.ch
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 04:34

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Die Familienzusammenfuhrung oder der Familiennachzug ist ein Zuzug von Familienangehorigen zu einer Person die sich bereits im Zielland aufhalt oder gemeinsam mit den Familienangehorigen zuziehen will zum Zwecke der Herstellung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit Die Familienzusammenfuhrung ist in der Regel gleichzeitig oder nachtraglich moglich auch nach Geburt eines auslandischen Kindes im Inland Man unterscheidet in der Regel zwischen Ehegattennachzug Kindernachzug Elternnachzug und dem Nachzug sonstiger Familienangehoriger Der Familiennachzug wird in den einzelnen Landern unterschiedlich gewahrt und die rechtlichen Bestimmungen differieren erheblich UNO KinderrechtskonventionArtikel 10 Absatz 1 zur Familienzusammenfuhrung in der Kinderrechtskonvention der UNO vom 20 November 1989 lautet Entsprechend der Verpflichtung der Vertragsstaaten nach Artikel 9 Absatz 1 werden von einem Kind oder seinen Eltern zwecks Familienzusammenfuhrung gestellte Antrage auf Einreise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Vertragsstaat von den Vertragsstaaten wohlwollend human und beschleunigt bearbeitet Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher dass die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Folgen fur die Antragsteller und deren Familienangehorige hat Diese Regelung soll einerseits dem Kindeswohl dienen indem Antrage aufgeschlossen human und beschleunigt zu bearbeiten sind und andererseits den Vertragsstaaten den Spielraum ermoglichen den Zuzug von Auslandern selbst regeln zu konnen Europaische MenschenrechtskonventionArtikel 8 Absatz 1 der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK vom November 1950 schutzt das Familienleben und ist bei der Familienzusammenfuhrung zu berucksichtigen Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat und Familienlebens ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz Der osterreichische Verfassungsgerichtshof entschied im Jahr 2003 dass eine unbedingte Geltung der Quotenpflicht nicht mit Artikel 8 EMRK vereinbar sei Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte befand am 8 November 2016 dass das Schweizer Bundesgericht aufgrund unzureichender Gewichtung des individuellen Kinderwohles den Artikel 8 EMRK und die UN Kinderrechtskonvention nicht ausreichend berucksichtigt habe Europaische UnionDie Familienzusammenfuhrung durch Drittstaatsangehorige die sich rechtmassig im Gebiet der Mitgliedstaaten aufhalten ist durch die Richtlinie 2003 86 EG Familienzusammenfuhrungsrichtlinie vom 22 September 2003 geregelt Unbegleitete Minderjahrige konnen unter bestimmten Voraussetzungen mit ihren Familienangehorigen in Europa zusammengefuhrt werden Das Dublin Verfahren ermoglicht dass ein anderer EU Staat ihr Asylverfahren ubernimmt wenn sich die Familie dort aufhalt Art 8 Dublin III Verordnung Unter Umstanden konnen auch die Eltern und Geschwister zu einer minderjahrigen Person einreisen Art 9 Art 7 Abs 3 Dublin III Verordnung sowie Erwagungsgrunde 13 bis 18 der Verordnung Die Familienzusammenfuhrung ist ausgeschlossen wenn diese nicht dem Kindeswohl dient Daher muss in jedem Einzelfall die zustandige Jugendschutzbehorde eingebunden werden und eine Kindeswohlprufung vorgenommen werden Die Richtlinie 2011 95 EU Qualifikationsrichtlinie gewahrt Fluchtlingen und subsidiar Schutzberechtigten gleiche Rechte bei der Familienzusammenfuhrung Die Zustimmung zur Familienzusammenfuhrung von Drittstaatsangehorigen erfolgt weiterhin nach nationalem Recht sodass in einigen EU Staaten die Situation der Inlanderdiskriminierung entstanden ist weil die Voraussetzungen fur den Nachzug zu eigenen Staatsangehorigen noch nicht an die gunstigeren Bedingungen fur EU Burger angepasst worden sind So werden beispielsweise in Deutschland fur den Ehegattennachzug zu einem Deutschen u a Sprachkenntnisse des Ehepartners gefordert die vom Ehepartner eines EU Burgers nicht gefordert werden In Deutschland richtet sich der Familiennachzug zu nicht deutschen Unionsburgern nach 5 Abs 2 Freizugigkeitsgesetz EU DeutschlandRegelungen Ausgangspunkt fur den Nachzug von Ehepartnern oder anderen Familienmitgliedern ist der im Art 6 Grundgesetz verankerte Schutz von Ehe und Familie Das Bundesverfassungsgericht BVerfG entschied im Jahr 1987 zur Familienzusammenfuhrung im Hinblick auf Art 6 Abs 1 und Abs 2 Satz 1 GG verankerten Grundrecht zum Schutz von Ehe und Familie dass diese Grundsatznorm keinen grundrechtlichen Anspruch auf Ehegattennachzug nach Deutschland begrundet Der Gesetzgeber muss sie entsprechend dem Grundsatz der Verhaltnismassigkeit berucksichtigen er hat jedoch grundsatzlich weiten Gestaltungsspielraum bei der Wahrnehmung seiner Schutz und Forderpflichten In der Bundesrepublik Deutschland wird die Familienzusammenfuhrung durch das Aufenthaltsgesetz AufenthG im Abschnitt 6 Aufenthalt aus familiaren Grunden 27 bis 36a geregelt Die Zustimmung zum Familiennachzug wird von der Auslanderbehorde in Abstimmung mit den Deutschen Auslandsvertretungen erteilt manchmal in Zusammenarbeit mit Unterstutzungszentren der IOM Im August 2007 trat die Novellierung des Gesetzes in Kraft Die Zustimmung erfolgt in einem Visaverfahren und ist seit 2007 gebunden an Nationalitat Sprachkenntnisse Sicherung des Lebensunterhaltes und in manchen Fallen Wohnungsgrosse Seit 2007 ist auch der Familiennachzug zu einem deutschen Staatsangehorigen unter bestimmten Umstanden an das Einkommen gebunden In der Gesetzesbegrundung heisst es das sei dann der Fall wenn eine Familienzusammenfuhrung im Ausland zumutbar ist was fur Eingeburgerte oder Doppelstaatler eher der Fall sein soll als fur Deutsche ohne anderen kulturellen Hintergrund Es besteht im deutschen Asyl und Aufenthaltsrecht kein Anspruch auf Geschwisternachzug Sie gehoren nicht zur sogenannten Kernfamilie sondern sind unter der Gruppe sonstige Familienangehorige subsumiert 2007 wurde ein Ehegattennachzugsalter von 18 Jahren beschlossen Ebenso wurde beschlossen dass einfache Deutschkenntnisse gemass der Stufe A1 des europaischen Sprachenzertifikats nachgewiesen werden mussen Durch diesen Sprachtest sollten die Integration erleichtert und Zwangsehen verhindert werden Die nachziehenden Ehepartner von Inhabern der Blue Card sowie von Hochqualifizierten nach 19 AufenthG sind ebenso wie anerkannte Hochschulabsolventen vom Nachweis von Deutschkenntnissen befreit Am 10 Juli 2014 entschied der Europaische Gerichtshof dass die getroffene Regelung gegen die Stillhalteklausel des Assoziierungsabkommens EWG Turkei Art 41 Abs 1 des Zusatzprotokolls verstosst und mit der Richtlinie zur Familienzusammenfuhrung Richtlinie 2003 86 EG unvereinbar ist Nach diesem Urteil wurde im Bundesinnenministerium erwogen die Regelung zugunsten eng definierter Hartefalle auszuweiten Seit dem 6 September 2013 ist nach 27 Abs 5 AufenthG jeder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis die ihm im Rahmen des Familiennachzugs gewahrt wurde zur Ausubung einer Erwerbstatigkeit berechtigt Personen mit einem Fluchtlingsstatus 3 AsylG oder 16a GG konnen ihre Familienmitglieder aus dem Herkunftsland oder einem Transitland in dem sich die Familie legal aufhalt nach Deutschland nachholen Diese Art des Familiennachzugs beschrankt sich auf die sogenannte Kernfamilie und umfasst Verwandte 1 Grades Eltern und Kinder und Ehegatten Bei unbegleiteten minderjahrigen Fluchtlingen besteht ein Anspruch auf den Nachzug beider Eltern bis zur Erreichung des 18 Lebensjahres Dieser Anspruch besteht ohne Nachweis der Sicherung des Wohnraums und des Lebensunterhalts Zum 1 August 2015 trat eine Anderung des Aufenthaltsgesetzes in Kraft die den Familiennachzug fur subsidiar Schutzberechtigte erleichterte Nach einem Beschluss der Spitzen der Regierungsparteien vom Januar 2016 wurde allerdings bei subsidiar Schutzberechtigten eine Familienzusammenfuhrung zwei Jahre lang ausgesetzt mit bestimmten Ausnahmen fur Fluchtlingsangehorige in Fluchtlingscamps siehe hierzu Asylpaket II Am 8 Marz 2018 wurde das Gesetz zur Verlangerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiar Schutzberechtigten erlassen Es aktualisiert 104 Abs 13 des Aufenthaltsgesetzes Danach wurde die zweijahrige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiar Geschutzten die zum 16 Marz 2018 auslief bis zum 31 Juli 2018 verlangert Seit dem 1 August 2018 kann aus humanitaren Grunden monatlich insgesamt 1 000 Ehepartnern sowie minderjahrigen Kindern subsidiar Geschutzter bzw Eltern subsidiar geschutzter Minderjahriger eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden wobei Hartefalle nach 22 des Aufenthaltsgesetzes nicht auf dieses Kontingent angerechnet werden sollen Im Juni 2025 brachte die CDU CSU SPD Regierung einen Gesetzentwurf zur Beendigung des Familiennachzug zu subsidiar Schutzberechtigten in den Bundestag ein Seit dem 14 September 2013 konnen Ehegatte und Abkommlinge von Spataussiedlern in deren Aufnahmebescheide aufgenommen werden Deutschland wird vielfach dafur kritisiert Verfahren zum Familiennachzug zu verzogern Beim sogenannten Berliner Vergleich der auch Berliner Erpressung genannt wird soll das Auswartige Amt in den vergangenen Jahren in tausenden Fallen Asylverfahren vor Gericht verzogert haben und erst gegen Klagerucknahme und Kostenubernahme durch Betroffene den Familiennachzug erlaubt haben Der SPD Kanzlerkandidat Olaf Scholz kundigte Verbesserungen bei der Visabearbeitung fur den Familiennachzug an Zahlen Eine wichtige Grundlage fur die Erfassung des Ehegatten und Familiennachzugs ist die Visastatistik des Auswartigen Amtes in der allerdings der visafreie Nachzug aus Landern wie USA Kanada Israel Australien Schweiz und EU Staaten nicht erfasst wird Seit 2005 wird auch das Auslanderzentralregister AZR das ein umfassenderes Bild liefert als Datenquelle herangezogen Aufgrund der unterschiedlichen Datenbasis sind die Zahlen nur eingeschrankt vergleichbar Seit Juli 2016 wird der Aufenthaltstitel der in Deutschland aufhaltigen Person zu der der Familiennachzug erfolgt systematisch im AZR gespeichert Die deutschen Behorden stellten fur Familiennachzuge die folgende Anzahl an Visa aus Die zur Anzeige dieser Grafik verwendete Erweiterung wurde dauerhaft deaktiviert Wir arbeiten aktuell daran diese und weitere betroffene Grafiken auf ein neues Format umzustellen Mehr dazu Von 1998 bis einschliesslich 2012 handelte es sich bei uber 75 der Nachziehenden um Ehegatten Es waren in jedem Jahr mehr weibliche als mannliche Nachziehende dies galt sowohl fur den Nachzug zu Auslandern als auch fur den Nachzug zu Deutschen Bis einschliesslich 2012 lag die Zahl der Erwachsenen die aufgrund eines Familiennachzugs einreisten der kein Ehegattennachzug war stets bei unter 1 In den Jahren 2013 und 2014 war er auf knapp uber 5 gestiegen Der Umfang des Familiennachzugs zu unbegleiteten minderjahrigen Fluchtlingen nach 36 Abs 1 AufenthG wurde im Juni 2015 als gering eingeschatzt Laut Bundesfachverband unbegleitete minderjahrige Fluchtlinge hatten zu diesem Zeitpunkt in Deutschland nur 504 Personen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer solchen Familienzusammenfuhrung erhalten Bis zum 30 November 2015 war die Zahl auf 716 Personen gestiegen Im Jahr 2015 zogen insgesamt 442 Eltern zu ihren minderjahrigen Kindern nach 2016 lebten rund 65 000 unbegleitete minderjahrige Auslander in Deutschland und 3 200 Visa wurden fur den Nachzug ihrer Eltern vergeben OsterreichDie Familienzusammenfuhrung ist im Niederlassungs und Aufenthaltsgesetz NAG von 2005 und im Asylgesetz 2005 geregelt Die politische Unterscheidung zwischen erwunschter Migration und unerwunschter Migration wurde immer bedeutender wobei Familienmigration mit der unerwunschten Einwanderung von gering qualifizierten Personen assoziiert und daher als problematisch in Hinblick auf die Integration eingestuft wurde Das NAG regelt Einreise und Aufenthalt von Familienangehorigen von Drittstaatsangehorigen EU Staatsburgern und osterreichischen Staatsangehorigen Fur Fluchtlinge und Personen die subsidiaren Schutz geniessen gilt das Asylgesetz Die osterreichische Familienmigrationspolitik weist sowohl liberalisierende fruhere Arbeitsaufnahme Reduzierung der Abhangigkeit vom Zusammenfuhrenden wie auch restriktive Erhohung des Mindestalters bei Ehen Nachweis von Sprachkenntnissen Tendenzen auf Trotz expliziter Kritik der Europaischen Kommission besteht Osterreich auf der Beibehaltung einer Quote fur zuziehende Familienangehorige von Asylbewerbern und Drittstaatsangehorigen die nicht hochqualifizierte Schlusselkrafte sind Die in Osterreich geltenden Voraussetzungen fur Familienzusammenfuhrung und Einburgerung gehorten 2017 laut MIPEX Bericht von 2015 zu den restriktivsten in Europa Am 4 Marz 2025 kundigte die Bundesregierung Stocker als eine ihrer ersten Massnahmen an den Nachzug von Familienmitgliedern Asylberechtigter zu stoppen Am 12 Marz fasste sie diesen Beschluss da angabegemass die innere Sicherheit durch den Nachzug gefahrdet sei Die Massnahme ist rechtlich umstritten und muss noch vom Nationalrat gebilligt werden SchweizIn der Schweiz wird der Familiennachzug seit dem 1 Januar 2008 durch das schweizerische Auslandergesetz gewahrt EU EFTA Staatsangehorige die ein Aufenthaltsrecht fur die Schweiz erworben haben konnen aufgrund des Freizugigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU aus dem Jahr 1999 ihre Familienangehorigen nachziehen lassen Das gilt auch fur Schweizer Staatsangehorige deren Familienangehorige uber ein dauerhaftes EU EFTA Aufenthaltsrecht verfugen Angehorige aus einem Drittstaat ausserhalb der EU EFTA konnen nur unter bestimmten restriktiven Bedingungen nachziehen Das Schweizer Parlament lehnte 2010 eine Anpassung des Auslandergesetzes ab so dass die Schweizer Burger beim Familiennachzug noch immer schlechter gestellt sind als EU Burger in der Schweiz Danemark Hauptartikel Familienzusammenfuhrung bei Nicht EU Auslandern im Artikel Einwanderung und Einwanderungspolitik in Danemark seit 1945Vereinigtes KonigreichIm Vereinigten Konigreich ist der Familiennachzug auch zu Familienmitgliedern mit britischer Staatsangehorigkeit an das Einkommen gebunden Im Jahr 2023 musste fur ein family visa ein Einkommen in Hohe von 18 600 nachgewiesen werden Regierungsplanen zufolge soll diese Grenze im Fruhjahr 2024 auf 29 000 angehoben werden und 2025 bei 38 700 liegen Fur bereits im Vereinigten Konigreich lebende Auslander sollen die Anhebung der Einkommensgrenze nicht gelten Ziel sei die Verringerung der Einwanderung Ex Minister Lord Barwell erklarte es sei moralisch verkehrt festzulegen dass nur die Reichsten sich verlieben heiraten und ihren Partner mit ins Vereinigte Konigreich bringen konnen Kritiker bemangelten zudem dass die Regelung Umzuge aus Irland nach Nordirland einschranke was dem Sinn des Karfreitagsabkommens widerspreche Siehe auchAnkerkind Unbegleiteter minderjahriger Fluchtling Globale Betreuungskette Scheinehe Donald Trumps Prasidentschaft 2017 2021 Trennung von Familien im Rahmen der NulltoleranzstrategieLiteraturChiara Bernari Family Reunification in the EU Bloomsbury 2017 ISSN 2513 9096 Janne Grote Familiennachzug von Drittstaatsangehorigen nach Deutschland Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle fur das Europaische Migrationsnetzwerk EMN 2017 Andreas Muller Missbrauch des Rechts auf Familiennachzug Europaisches Migrationsnetzwerk 2012 Working Paper 43 Anne Walter Reverse Discrimination and Family Reunification Wolf Legal Publishers 2008EinzelnachweiseKonvention uber die Rechte des Kindes Memento des Originals vom 30 Oktober 2017 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 UNICEF abgerufen am 29 Oktober 2017 Familienzusammenfuhrung UN Kinderrechtskonvention abgerufen am 29 Oktober 2017 Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens dejure org abgerufen am 29 Oktober 2017 Unbedingte Geltung der Quotenpflicht fur Familiennachzug verstosst gegen Art 8 EMRK VfGH G 119 120 03 13 EGMR Urteil Schweiz hat Kindeswohl ungenugend abgeklart Memento vom 30 Oktober 2017 im Internet Archive Schutzfaktor M abgerufen am 29 Oktober 2017 Familienzusammenfuhrung Bundesfachverband unbegleitete minderjahrige Fluchtlinge abgerufen am 26 November 2018 Art 20 Abs 2 Sofern nichts anderes bestimmt wird gilt dieses Kapitel sowohl fur Fluchtlinge als auch fur Personen mit Anspruch auf subsidiaren Schutz i V m Art 23 Abs 1 Die Mitgliedstaaten tragen dafur Sorge dass der Familienverband aufrechterhalten werden kann Richtlinie 2011 95 EU PDF Abdul Karim Alakus Migazin Inlanderdiskriminierung Sprachnachweis bei Ehegattennachzug aus dem Ausland 8 April 2011 Migrationsbericht 2015 des Bundesamtes fur Migration und Fluchtlinge S 107 ff BVerfG Beschluss vom 12 Mai 1987 Az 2 BvR 1226 83 101 313 84 BVerfGE 76 1 Familiennachzug Deutscher Bundestag Familiennachzug zu Fluchtlingen und international subsidiar Schutzberechtigten Rechtsgrundlagen und Gestaltungsmoglichkeiten des Gesetzgebers aus nationaler Sicht Ausarbeitung WD 3 3000 239 16 Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag 2016 Abschnitt 3 2 1 Verfassungsrechtliche Vorgaben aus Art 6 Abs 1 2 S 1 GG S 5 Gut zu wissen Fragen zur Familienzusammenfuhrung aus der Turkei Abgerufen am 8 Januar 2023 deutsch Unterstutzungsprogramm Familiennachzug FAP IOM Germany Abgerufen am 8 Januar 2023 Stellungnahme Verscharfung im Ehegattennachzug PDF 1 5 MB Verband Binationaler Sicherstellung des Lebensunterhaltes Memento vom 13 April 2012 im Internet Archive info4alien de In der Diskussion Beschrankung des Familiennachzugs in Europa In www migration info de 17 Oktober 2012 archiviert vom Original am 19 Marz 2017 abgerufen am 17 Marz 2017 Verhaltenes Willkommen Deutschlandradio am 24 April 2007 Blogbeitrag zum Mindestalter Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug Diplomatische Vertretung in Ankara Goethe Institut Informationen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug Deutschtest fur Zuwanderer bei TELC Ehepartner Nachzug Ministerium halt an Sprachtests fur Turken fest Zeit online 13 Juli 2014 abgerufen am 14 Juli 2014 Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland Broschure des BAMF PDF ca 176 kB EuGH Urteil vom 10 Juli 2014 Volltext NEU Erleichterter Familiennachzug bei subsidiar Schutzberechtigten Fluchtlingsrat Bayern archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 2 Mai 2016 abgerufen am 2 Mai 2016 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 BGBl 2018 I S 342 BT Drs 19 439 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU CSU Entwurf eines Gesetzes zur Verlangerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiar Schutzberechtigten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiar Schutzberechtigten BT Drs 19 2438 Bundestag de Aussetzung des Familien nachzugs zu subsidiar Schutz berechtigten 6 Juni 2025 BT Drs 21 321 Familienzusammenfuhrung von Spataussiedlern durch Gesetz erleichtert Bund der Vertriebenen 17 September 2013 archiviert vom Original am 9 Januar 2018 abgerufen am 9 Januar 2018 Scholz verspricht Verbesserung In tagesschau de ARD abgerufen am 29 Oktober 2021 Wie das Auswartige Amt Familiennachzug erschwert In Kontraste rbb abgerufen am 29 Oktober 2021 Berliner Erpressung Die Visa Strategie des Auswartigen Amts In FragDenStaat Abgerufen am 29 Oktober 2021 Janne Grote Familiennachzug von Drittstaatsangehorigen nach Deutschland Fokusstudie EMN 2017 S 18 Migrationsbericht 1999 Zu und Abwanderung nach und aus Deutschland Beauftragte der Bundesregierung fur Auslanderfragen Dezember 1999 abgerufen am 2 Oktober 2021 Tabelle 3 Erteilte Visa zum Zwecke des Ehegatten und Familiennachzugs 1996 1998 S 20 ab 2016 Migrationsbericht 2019 S 251 Migrationsbericht 2015 des Bundesamtes fur Migration und Fluchtlinge S 109 Abbildungen 3 15 und 3 16 BumF Fakten zum Elternnachzug bei umF Bundesfachverband unbegleitete minderjahrige Fluchtlinge 24 November 2015 abgerufen am 12 Marz 2017 BT Drs 18 7200 Familiennachzug hat stark zugenommen In tagesschau de ARD 19 Januar 2017 abgerufen am 12 Marz 2017 Alexandra Konig und Albert Kraler Family Familienzusammenfuhrung Hindernis oder Forderung der Integration Zusammenfassung ICMPD Bericht fur Osterreich 2013 S Strasser und J Tosic Egalitat Autonomie und Integration Post Multikulturalismus in Osterreich In Kultur Gesellschaft Migration Die reflexive Wende in der Migrationsforschung Hrsg Nieswand und Drotbohm Springer VS 2014 ISBN 978 3 658 03625 6 S 145 MIPEX Reformen bei Einburgerung und Partizipation notwendig Memento des Originals vom 7 November 2017 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Medien Servicestelle Neue Osterreicher innen abgerufen am 30 Oktober 2017 orf at Ludwig begrusst Stopp des Familiennachzugs 4 Marz 2025 Osterreich will Familiennachzug aussetzen orf at 12 Marz 2025 Familiennachzug Eidgenossisches Justiz und Polizeidepartement August 2017 Kritik am restriktiven Umgang mit dem Familiennachzug in humanrights ch 17 Mai 2017 abgerufen am 30 November 2017 New 38 700 visa rule will be introduced in early 2025 says Rishi Sunak In bbc com 22 Dezember 2023 abgerufen am 23 Dezember 2023 englisch Brian Wheeler Rishi Sunak seeks to calm minimum income visa fears In bbc com 13 Dezember 2023 abgerufen am 23 Dezember 2023 englisch Gordon Reid Hidden victims of the UK s cruel visa rule plans Letters In theguardian com 25 Dezember 2023 abgerufen am 26 Dezember 2023 englisch WeblinksWiktionary Familienzusammenfuhrung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen DeutschlandFamiliennachzug BAMF 21 April 2015 Familienzusammenfuhrung BumF 26 November 2018 Ehegattennachzug BAMF 24 Oktober 2016OsterreichNiederlassung und Aufenthalt Bundesministerium fur InneresSchweizFamiliennachzug ch chBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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