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Die französischen Überseegebiete französisch La France d outre mer deutsch auch Überseefrankreich sind Teile des französ

Französische Überseegebiete

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Französische Überseegebiete
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Die französischen Überseegebiete, französisch La France d’outre-mer (deutsch auch Überseefrankreich), sind Teile des französischen Staatsgebiets außerhalb Europas. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um ehemalige französische Kolonien. Insgesamt leben dort ungefähr 2,65 Millionen Menschen (Januar 2010).

Auf Französisch werden die Überseegebiete formell als la France d’outre-mer bezeichnet. Bis zur Verfassungsreform vom 23. März 2003 war die offizielle Bezeichnung Départements d’outre-mer – Territoires d’outre-mer beziehungsweise les Départements et Territoires d’outre-mer (DOM-TOM), was heute in der Umgangssprache noch verbreitet ist. Die französischen Überseegebiete werden heute unterschieden in 5 Überseedépartements und -regionen (DROM oder DOM-ROM), 5 Collectivités d’outre-mer (COM) sowie die Einzelfälle der Collectivité sui generis Neukaledonien, der Französischen Süd- und Antarktisgebiete (TAAF) und der Clipperton-Insel.

Allgemeines

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Frankreich und seine Überseegebiete

Alle Überseegebiete sind, unabhängig von der Einteilung in départements d’outre-mer und collectivités d’outre-mer, französisches Staatsgebiet. Alle bewohnten Überseegebiete sind in beiden Kammern des französischen Parlaments vertreten. Bei den Wahlen zur Nationalversammlung umfasst mit Ausnahme von Saint-Barthélemy und Saint-Martin, die zusammen einen einzigen Wahlkreis bilden, jedes bewohnte Überseegebiet mindestens einen Direktwahlkreis. Bei der indirekten Wahl des Senats wird in jedem bewohnten Überseegebiet mindestens ein Senator gewählt.

Das zuständige Ministère des Outre-mer (Überseeministerium) gibt es seit 1946, als es als direkter Nachfolger des Kolonialministeriums Frankreichs, 1710 als Bureau des Colonies gegründet, entstand. Es war zeitweise mit anderen Ministerien vereint oder nur ein Minister- oder Staatssekretärsposten, seit 2012 ist es wieder eigenständig.

Unabhängig vom EU-rechtlichen Status der einzelnen Gebiete sind die in den Überseegebieten wohnhaften französischen Staatsangehörigen wie alle französischen Staatsangehörigen EU-Bürger und wahlberechtigt zum Europäischen Parlament. Bei Europawahlen bildeten zunächst alle Überseegebiete zusammen einen Wahlkreis (Circonscription Outre-Mer), in dem drei Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt wurden. Nachdem 2004 alle drei Sitze an Personen aus Réunion gegangen waren, war seit der Europawahl 2009 je ein Sitz für die Überseegebiete im Atlantischen, Indischen und Pazifischen Ozean reserviert. Seit der Europawahl 2019 ist ganz Frankreich einschließlich der Überseegebiete ein einziger Wahlkreis.

Nur die französischen Süd- und Antarktisgebiete und Französisch-Polynesien besitzen offizielle eigene Flaggen, Flaggen anderer Gebiete sind inoffiziell.

Départements et régions d’outre-mer (DROM, DOM-ROM)

→ Hauptartikel: Übersee-Département

Die Départements et régions d’outre-mer (DROM oder DOM-ROM) haben gemäß Artikel 73 der französischen Verfassung denselben Status wie die Regionen und Départements des französischen Mutterlandes, sofern dies nicht im Einzelfall abweichend festgelegt ist. Sie gehören als „Gebiete in äußerster Randlage“ zum Gebiet der Europäischen Union, sind jedoch kein Schengen-Gebiet und gehören nicht dem Verbrauchssteuergebiet der EU an. Sie haben den Euro als Währung.

In Guadeloupe und Réunion existieren jeweils zwei deckungsgleiche Gebietskörperschaften, ein Département und eine Region, deren innere Organisation und Kompetenzen den Gebietskörperschaften der jeweiligen Ebene im Mutterland entsprechen.

In Französisch-Guayana, Martinique und Mayotte existiert jeweils eine Collectivité territoriale unique, die die Kompetenzen einer Region und eines Départements gemeinsam ausübt.

In einer Volksbefragung am 29. März 2009 befürworteten die Einwohner Mayottes mehrheitlich, dass Mayotte den Status eines Übersee-Départements und einer Übersee-Region gemäß Artikel 73 erhalten solle. Dadurch wurde Mayotte am 31. März 2011 das 101. Département Frankreichs. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurde Mayotte analog zu den anderen Überseedépartements auch zu einem "Gebiet in äußerster Randlage" innerhalb der Europäischen Union.

Collectivités d’outre-mer (COM)

Die Collectivités d’outre-mer sind seit der Verfassungsrevision von 2003 diejenigen Überseegebiete, die einen individuellen Sonderstatus gemäß Artikel 74 der französischen Verfassung genießen. Dieser durch eine Loi organique festgelegte Sonderstatus legt sowohl fest, inwiefern die französischen Gesetze dort Gültigkeit haben, als auch, welche Kompetenzen die Organe der jeweiligen Collectivité d’outre-mer autonom ausüben. In allen nicht autonom ausgeübten Kompetenzbereichen, vor allem außen- und verteidigungspolitisch ist auch in den COM der französische Zentralstaat zuständig.

Bis 2003 war in Artikel 74 der Verfassung von Territoires d’outre-mer (TOM) die Rede. Zu dieser Gruppe gehörten ursprünglich auch die afrikanischen Kolonien. Nach der Unabhängigkeit der meisten afrikanischen Kolonien und der Gewährung des verfassungsrechtlichen Sonderstatus Neukaledoniens durch die Verfassungsrevision von 1998 blieben nur noch Französisch-Polynesien, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon und Wallis und Futuna als TOM mit Selbstverwaltung übrig. Für diese wurde in der Verfassungsrevision von 2003 die Bezeichnung COM eingeführt. Seit dem 15. Juli 2007 sind auch Saint-Barthélemy und Saint-Martin, die bis dahin als Gemeinden zum Überseedépartement Guadeloupe gehörten, Collectivités d’outre-mer. Mayotte hingegen wurde am 31. März 2011 von einer Collectivité d’outre-mer zu einer vollintegrierten Collectivité unique für Überseedépartement und Überseeregion.

Saint-Barthélemy, Saint-Martin und Saint-Pierre und Miquelon sind institutionell ähnlich wie die Gebietskörperschaften des französischen Mutterlandes organisiert. Die Volksvertretung ist jeweils der Conseil territorial, die Exekutive der von diesem aus seinen Reihen gewählte Conseil exécutif, der aus dem Präsidenten des Conseil territorial, den Vizepräsidenten und weiteren Mitgliedern besteht. Sie üben ähnliche Aufgaben wie Départements und Regionen aus. Während Saint-Pierre und Miquelon zwei Gemeinden umfasst, üben Saint-Barthélemy und Saint-Martin auch die Aufgaben der Gemeindeebene selbst aus.

Französisch-Polynesien besitzt gemäß dem Sonderstatut von 2004 erweiterte Autonomie unter der Bezeichnung pays d’outre-mer mit dem Recht, eigene lois du pays zu verabschieden, die den Status von Verwaltungsakten haben. Organe sind die Assemblée de la Polynésie française als Volksvertretung und die dieser gegenüber verantwortliche Regierung (gouvernement) unter dem Vorsitz des von der Volksvertretung gewählten Präsidenten von Französisch-Polynesien (président de la Polynésie française). Französisch-Polynesien ist in Gemeinden gegliedert.

Wallis und Futuna besitzen seit 1961 ein Sonderstatut, demzufolge die öffentliche Gewalt zwischen dem französischen Staat, der durch dieses Sonderstatut neu geschaffenen französischen Gebietskörperschaft Territoire des îles Wallis et Futuna und einheimischen gewohnheitsrechtlichen Strukturen aufgeteilt ist. Volksvertretung der Gebietskörperschaft ist die Assemblée territoriale, während der von der französischen Regierung ernannte Administrateur supérieur sowohl als Vertreter der französischen Regierung die Aufgaben des Staates in Wallis und Futuna wahrnimmt als auch als chef du territoire Oberhaupt der Gebietskörperschaft und für die Ausführung der Beschlüsse der Territorialversammlung zuständig ist. Unterhalb der Territorialebene existieren drei Königreiche (royaumes) mit nach einheimischem Gewohnheitsrecht gewählten Königen (rois coutumiers).

Saint-Martin gehört als einzige COM als „Gebiet in äußerster Randlage“ zum Gebiet der Europäischen Union, während die übrigen COM zu den mit der EU assoziierten „Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten“ der EU-Mitgliedstaaten gehören.Saint-Barthélemy, das zuvor wie Saint-Martin zum Gebiet der Europäischen Union gehörte, ist seit dem 1. Januar 2012 ebenfalls assoziiertes Gebiet der EU. Alle COM liegen außerhalb der Schengen-Zone. In Saint-Martin, Saint-Barthélemy sowie Saint-Pierre und Miquelon gilt als Währung der Euro, in Französisch-Polynesien sowie Wallis und Futuna der CFP-Franc.

Neukaledonien

Neukaledonien hat seit dem Abkommen von Nouméa und der Verfassungsrevision von 1998 einen in den Artikeln 76 und 77 der französischen Verfassung und der auf diesen beruhenden loi organique von 1999 festgeschriebenen Sonderstatus und wird auch als „Collectivité sui generis“ bezeichnet.

Neukaledonien gehört EU-rechtlich zu den mit der EU assoziierten „Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten“. Es liegt außerhalb der Schengen-Zone und verwendet den CFP-Franc als Währung.

Gebiete ohne ständige Einwohner

Terres australes et antarctiques françaises (TAAF)

Die Französischen Süd- und Antarktisgebiete haben eine eigene Verwaltung in Saint-Pierre auf Réunion. Rechtlich gesehen sind die TAAF ein Überseegebiet mit besonderem Status. Das Territorium umfasst die Inseln Amsterdam und Saint-Paul, die Crozetinseln, Kerguelen sowie das auf dem antarktischen Kontinent gelegene Adélieland, dessen Zugehörigkeit zum Territorium aufgrund des Antarktisvertrages jedoch völkerrechtlich nicht anerkannt ist. Seit dem 21. Februar 2007 gehören auch die Îles Éparses zu dem Gebiet. Das Gebiet ist bis auf acht ständig besetzte Stationen mit wechselnden Besatzungen unbewohnt.

Die TAAF gehören EU-rechtlich zu den mit der EU assoziierten „Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten“.

Clipperton-Insel

Clipperton befindet sich im Staatseigentum Frankreichs. Die Insel hat keine ständigen Bewohner und darf aus Gründen des Naturschutzes ohnehin nur in Sonderfällen betreten werden.

Siehe auch

  • Flaggen und Wappen der französischen Überseegebiete

Einzelnachweise

  1. Code électoral, Annexe tableau n° 1 (suite)
  2. Code électoral, Annexe tableau n° 1 bis
  3. Mode d’élection des sénateuts
  4. Constitution du 4 octobre 1958, version en vigueur depuis le 25 juillet 2008, article 73
  5. Résultat de la consultation populaire du 29 mars 2009 à Mayotte. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. Januar 2010; abgerufen am 26. Juni 2016 (französisch). 
  6. Französische Botschaft in Deutschland: Insel Mayotte wird zum 101. französischen Departement. www.botschaft-frankreich.de, 27. Dezember 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 31. Dezember 2010; abgerufen am 1. Januar 2011. 
  7. 2012/419/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 11. Juli 2012 zur Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union
  8. Constitution du 4 octobre 1958, Version en vigueur depuis le 29 mars 2003, article 74
  9. Constitution du 4 octobre 1958, ursprüngliche Version
  10. Loi n° 61-814 du 29 juillet 1961 conférant aux îles Wallis et Futuna le statut de territoire d'outre-mer.
  11. Loi n° 61-814 du 29 juillet 1961 conférant aux îles Wallis et Futuna le statut de territoire d'outre-mer, article 11; article 12, modifié par LOI organique n° 2010-704 du 28 juin 2010 - art. 21 (V).
  12. Loi n° 61-814 du 29 juillet 1961 conférant aux îles Wallis et Futuna le statut de territoire d'outre-mer, article 8, modifié par Ordonnance n°2012-351 du 12 mars 2012 - art. 12; article 9, modifié par Loi n°2007-224 du 21 février 2007 - art. 21 (V) JORF 22 février 2007.
  13. Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2016/C 202/01). Amtsblatt der Europäischen Union, 7.6.2016. Artikel 198 ff. und Artikel 355 AEUV sowie im Anhang II zum AEUV.
  14. 2010/718/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union

Literatur

  • L’outre-mer. Pouvoirs, 2005/2 n° 113.
Überseegebiete der Französischen Republik

Clipperton-Insel | Französisch-Guayana | Französisch-Polynesien | Französische Süd- und Antarktisgebiete 1 | Guadeloupe | Martinique | Mayotte | Neukaledonien | Réunion | Saint-Barthélemy | Saint-Martin | Saint-Pierre und Miquelon | Wallis und Futuna

1 
Die Ansprüche auf das Adélieland, einem Distrikt der Französischen Süd- und Antarktisgebiete, wird völkerrechtlich nicht anerkannt.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 20:41

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Die franzosischen Uberseegebiete franzosisch La France d outre mer deutsch auch Uberseefrankreich sind Teile des franzosischen Staatsgebiets ausserhalb Europas Im Wesentlichen handelt es sich dabei um ehemalige franzosische Kolonien Insgesamt leben dort ungefahr 2 65 Millionen Menschen Januar 2010 Auf Franzosisch werden die Uberseegebiete formell als la France d outre mer bezeichnet Bis zur Verfassungsreform vom 23 Marz 2003 war die offizielle Bezeichnung Departements d outre mer Territoires d outre mer beziehungsweise les Departements et Territoires d outre mer DOM TOM was heute in der Umgangssprache noch verbreitet ist Die franzosischen Uberseegebiete werden heute unterschieden in 5 Uberseedepartements und regionen DROM oder DOM ROM 5 Collectivites d outre mer COM sowie die Einzelfalle der Collectivite sui generis Neukaledonien der Franzosischen Sud und Antarktisgebiete TAAF und der Clipperton Insel Allgemeinesvergrossern und Informationen zum Bild anzeigenFrankreich und seine Uberseegebiete Alle Uberseegebiete sind unabhangig von der Einteilung in departements d outre mer und collectivites d outre mer franzosisches Staatsgebiet Alle bewohnten Uberseegebiete sind in beiden Kammern des franzosischen Parlaments vertreten Bei den Wahlen zur Nationalversammlung umfasst mit Ausnahme von Saint Barthelemy und Saint Martin die zusammen einen einzigen Wahlkreis bilden jedes bewohnte Uberseegebiet mindestens einen Direktwahlkreis Bei der indirekten Wahl des Senats wird in jedem bewohnten Uberseegebiet mindestens ein Senator gewahlt Flagge des franzosischen Uberseeministeriums Das zustandige Ministere des Outre mer Uberseeministerium gibt es seit 1946 als es als direkter Nachfolger des Kolonialministeriums Frankreichs 1710 als Bureau des Colonies gegrundet entstand Es war zeitweise mit anderen Ministerien vereint oder nur ein Minister oder Staatssekretarsposten seit 2012 ist es wieder eigenstandig Unabhangig vom EU rechtlichen Status der einzelnen Gebiete sind die in den Uberseegebieten wohnhaften franzosischen Staatsangehorigen wie alle franzosischen Staatsangehorigen EU Burger und wahlberechtigt zum Europaischen Parlament Bei Europawahlen bildeten zunachst alle Uberseegebiete zusammen einen Wahlkreis Circonscription Outre Mer in dem drei Mitglieder des Europaischen Parlaments gewahlt wurden Nachdem 2004 alle drei Sitze an Personen aus Reunion gegangen waren war seit der Europawahl 2009 je ein Sitz fur die Uberseegebiete im Atlantischen Indischen und Pazifischen Ozean reserviert Seit der Europawahl 2019 ist ganz Frankreich einschliesslich der Uberseegebiete ein einziger Wahlkreis Nur die franzosischen Sud und Antarktisgebiete und Franzosisch Polynesien besitzen offizielle eigene Flaggen Flaggen anderer Gebiete sind inoffiziell Departements et regions d outre mer DROM DOM ROM Hauptartikel Ubersee Departement Altes Rathaus und Siegessaule in Saint Denis der Hauptstadt von Reunion Die Departements et regions d outre mer DROM oder DOM ROM haben gemass Artikel 73 der franzosischen Verfassung denselben Status wie die Regionen und Departements des franzosischen Mutterlandes sofern dies nicht im Einzelfall abweichend festgelegt ist Sie gehoren als Gebiete in ausserster Randlage zum Gebiet der Europaischen Union sind jedoch kein Schengen Gebiet und gehoren nicht dem Verbrauchssteuergebiet der EU an Sie haben den Euro als Wahrung In Guadeloupe und Reunion existieren jeweils zwei deckungsgleiche Gebietskorperschaften ein Departement und eine Region deren innere Organisation und Kompetenzen den Gebietskorperschaften der jeweiligen Ebene im Mutterland entsprechen In Franzosisch Guayana Martinique und Mayotte existiert jeweils eine Collectivite territoriale unique die die Kompetenzen einer Region und eines Departements gemeinsam ausubt In einer Volksbefragung am 29 Marz 2009 befurworteten die Einwohner Mayottes mehrheitlich dass Mayotte den Status eines Ubersee Departements und einer Ubersee Region gemass Artikel 73 erhalten solle Dadurch wurde Mayotte am 31 Marz 2011 das 101 Departement Frankreichs Mit Wirkung zum 1 Januar 2014 wurde Mayotte analog zu den anderen Uberseedepartements auch zu einem Gebiet in ausserster Randlage innerhalb der Europaischen Union Collectivites d outre mer COM Die Collectivites d outre mer sind seit der Verfassungsrevision von 2003 diejenigen Uberseegebiete die einen individuellen Sonderstatus gemass Artikel 74 der franzosischen Verfassung geniessen Dieser durch eine Loi organique festgelegte Sonderstatus legt sowohl fest inwiefern die franzosischen Gesetze dort Gultigkeit haben als auch welche Kompetenzen die Organe der jeweiligen Collectivite d outre mer autonom ausuben In allen nicht autonom ausgeubten Kompetenzbereichen vor allem aussen und verteidigungspolitisch ist auch in den COM der franzosische Zentralstaat zustandig Bis 2003 war in Artikel 74 der Verfassung von Territoires d outre mer TOM die Rede Zu dieser Gruppe gehorten ursprunglich auch die afrikanischen Kolonien Nach der Unabhangigkeit der meisten afrikanischen Kolonien und der Gewahrung des verfassungsrechtlichen Sonderstatus Neukaledoniens durch die Verfassungsrevision von 1998 blieben nur noch Franzosisch Polynesien Mayotte Saint Pierre und Miquelon und Wallis und Futuna als TOM mit Selbstverwaltung ubrig Fur diese wurde in der Verfassungsrevision von 2003 die Bezeichnung COM eingefuhrt Seit dem 15 Juli 2007 sind auch Saint Barthelemy und Saint Martin die bis dahin als Gemeinden zum Uberseedepartement Guadeloupe gehorten Collectivites d outre mer Mayotte hingegen wurde am 31 Marz 2011 von einer Collectivite d outre mer zu einer vollintegrierten Collectivite unique fur Uberseedepartement und Uberseeregion Saint Barthelemy Saint Martin und Saint Pierre und Miquelon sind institutionell ahnlich wie die Gebietskorperschaften des franzosischen Mutterlandes organisiert Die Volksvertretung ist jeweils der Conseil territorial die Exekutive der von diesem aus seinen Reihen gewahlte Conseil executif der aus dem Prasidenten des Conseil territorial den Vizeprasidenten und weiteren Mitgliedern besteht Sie uben ahnliche Aufgaben wie Departements und Regionen aus Wahrend Saint Pierre und Miquelon zwei Gemeinden umfasst uben Saint Barthelemy und Saint Martin auch die Aufgaben der Gemeindeebene selbst aus Franzosisch Polynesien besitzt gemass dem Sonderstatut von 2004 erweiterte Autonomie unter der Bezeichnung pays d outre mer mit dem Recht eigene lois du pays zu verabschieden die den Status von Verwaltungsakten haben Organe sind die Assemblee de la Polynesie francaise als Volksvertretung und die dieser gegenuber verantwortliche Regierung gouvernement unter dem Vorsitz des von der Volksvertretung gewahlten Prasidenten von Franzosisch Polynesien president de la Polynesie francaise Franzosisch Polynesien ist in Gemeinden gegliedert Wallis und Futuna besitzen seit 1961 ein Sonderstatut demzufolge die offentliche Gewalt zwischen dem franzosischen Staat der durch dieses Sonderstatut neu geschaffenen franzosischen Gebietskorperschaft Territoire des iles Wallis et Futuna und einheimischen gewohnheitsrechtlichen Strukturen aufgeteilt ist Volksvertretung der Gebietskorperschaft ist die Assemblee territoriale wahrend der von der franzosischen Regierung ernannte Administrateur superieur sowohl als Vertreter der franzosischen Regierung die Aufgaben des Staates in Wallis und Futuna wahrnimmt als auch als chef du territoire Oberhaupt der Gebietskorperschaft und fur die Ausfuhrung der Beschlusse der Territorialversammlung zustandig ist Unterhalb der Territorialebene existieren drei Konigreiche royaumes mit nach einheimischem Gewohnheitsrecht gewahlten Konigen rois coutumiers Saint Martin gehort als einzige COM als Gebiet in ausserster Randlage zum Gebiet der Europaischen Union wahrend die ubrigen COM zu den mit der EU assoziierten Uberseeischen Landern und Hoheitsgebieten der EU Mitgliedstaaten gehoren Saint Barthelemy das zuvor wie Saint Martin zum Gebiet der Europaischen Union gehorte ist seit dem 1 Januar 2012 ebenfalls assoziiertes Gebiet der EU Alle COM liegen ausserhalb der Schengen Zone In Saint Martin Saint Barthelemy sowie Saint Pierre und Miquelon gilt als Wahrung der Euro in Franzosisch Polynesien sowie Wallis und Futuna der CFP Franc NeukaledonienNeukaledonien hat seit dem Abkommen von Noumea und der Verfassungsrevision von 1998 einen in den Artikeln 76 und 77 der franzosischen Verfassung und der auf diesen beruhenden loi organique von 1999 festgeschriebenen Sonderstatus und wird auch als Collectivite sui generis bezeichnet Neukaledonien gehort EU rechtlich zu den mit der EU assoziierten Uberseeischen Landern und Hoheitsgebieten Es liegt ausserhalb der Schengen Zone und verwendet den CFP Franc als Wahrung Gebiete ohne standige EinwohnerTerres australes et antarctiques francaises TAAF Die Franzosischen Sud und Antarktisgebiete haben eine eigene Verwaltung in Saint Pierre auf Reunion Rechtlich gesehen sind die TAAF ein Uberseegebiet mit besonderem Status Das Territorium umfasst die Inseln Amsterdam und Saint Paul die Crozetinseln Kerguelen sowie das auf dem antarktischen Kontinent gelegene Adelieland dessen Zugehorigkeit zum Territorium aufgrund des Antarktisvertrages jedoch volkerrechtlich nicht anerkannt ist Seit dem 21 Februar 2007 gehoren auch die Iles Eparses zu dem Gebiet Das Gebiet ist bis auf acht standig besetzte Stationen mit wechselnden Besatzungen unbewohnt Die TAAF gehoren EU rechtlich zu den mit der EU assoziierten Uberseeischen Landern und Hoheitsgebieten Clipperton Insel Clipperton befindet sich im Staatseigentum Frankreichs Die Insel hat keine standigen Bewohner und darf aus Grunden des Naturschutzes ohnehin nur in Sonderfallen betreten werden Siehe auchFlaggen und Wappen der franzosischen UberseegebieteEinzelnachweiseCode electoral Annexe tableau n 1 suite Code electoral Annexe tableau n 1 bis Mode d election des senateuts Constitution du 4 octobre 1958 version en vigueur depuis le 25 juillet 2008 article 73 Resultat de la consultation populaire du 29 mars 2009 a Mayotte Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 13 Januar 2010 abgerufen am 26 Juni 2016 franzosisch Franzosische Botschaft in Deutschland Insel Mayotte wird zum 101 franzosischen Departement www botschaft frankreich de 27 Dezember 2010 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 31 Dezember 2010 abgerufen am 1 Januar 2011 2012 419 EU Beschluss des Europaischen Rates vom 11 Juli 2012 zur Anderung des Status von Mayotte gegenuber der Europaischen Union Constitution du 4 octobre 1958 Version en vigueur depuis le 29 mars 2003 article 74 Constitution du 4 octobre 1958 ursprungliche Version Loi n 61 814 du 29 juillet 1961 conferant aux iles Wallis et Futuna le statut de territoire d outre mer Loi n 61 814 du 29 juillet 1961 conferant aux iles Wallis et Futuna le statut de territoire d outre mer article 11 article 12 modifie par LOI organique n 2010 704 du 28 juin 2010 art 21 V Loi n 61 814 du 29 juillet 1961 conferant aux iles Wallis et Futuna le statut de territoire d outre mer article 8 modifie par Ordonnance n 2012 351 du 12 mars 2012 art 12 article 9 modifie par Loi n 2007 224 du 21 fevrier 2007 art 21 V JORF 22 fevrier 2007 Konsolidierte Fassungen des Vertrags uber die Europaische Union und des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union 2016 C 202 01 Amtsblatt der Europaischen Union 7 6 2016 Artikel 198 ff und Artikel 355 AEUV sowie im Anhang II zum AEUV 2010 718 EU Beschluss des Europaischen Rates vom 29 Oktober 2010 zur Anderung des Status der Insel Saint Barthelemy gegenuber der Europaischen UnionLiteraturL outre mer Pouvoirs 2005 2 n 113 Uberseegebiete der Franzosischen RepublikClipperton Insel Franzosisch Guayana Franzosisch Polynesien Franzosische Sud und Antarktisgebiete 1 Guadeloupe Martinique Mayotte Neukaledonien Reunion Saint Barthelemy Saint Martin Saint Pierre und Miquelon Wallis und Futuna1 Die Anspruche auf das Adelieland einem Distrikt der Franzosischen Sud und Antarktisgebiete wird volkerrechtlich nicht anerkannt

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