Das Fürstentum Göttingen war ein Teilfürstentum des Herzogtums Braunschweig Lüneburg auf dem Gebiet des heutigen Bundesl
Fürstentum Göttingen

Das Fürstentum Göttingen war ein Teilfürstentum des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Niedersachsen. Es entstand bei einer Teilung des Braunschweiger Fürstentums 1345 und wurde 1495 mit dem Fürstentum Calenberg vereinigt.
Territorium im Heiligen Römischen Reich | |
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Fürstentum Göttingen | |
Wappen | |
Entstanden aus | bis 1345 das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel |
Hauptstädte/ Residenzen | Göttingen |
Dynastien | Welfen |
Sprache/n | Niederdeutsch |
Aufgegangen in | seit 1463 an das Fürstentum Calenberg |
Territorium
Das südlichste Fürstentum des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg erstreckte sich im Süden von Münden weserabwärts bis Lauenförde. Im Osten reichte das Gebiet über Göttingen leineabwärts über Northeim bis nahe an Einbeck.
Geschichte
Vorgeschichte
Ursprünglich gehörte das Territorium zum welfischen Herzogtum Sachsen. Nachdem über Heinrich den Löwen im Jahre 1180 die Reichsacht verhängt worden war, verlor er seine Titel als Herzog von Sachsen und Bayern. Heinrichs Enkel Otto das Kind konnte im Zuge der staufisch-welfischen Aussöhnung 1235 wieder in den Fürstenstand aufrücken und erhielt den in den Kämpfen behaupteten Allodialbesitz der Familie im Raum zwischen Lüneburg und Braunschweig als eigenständiges Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Auch im Gebiet des heutigen Südniedersachsens hatten die Welfen einige Güter inne. Zwar reichte der Besitz wegen der großen Einflüsse anderer Grafen und Edelherren in der Region nicht aus, um eine geschlossene Landeshoheit auszuüben. Aber bereits für die Zeit zwischen den Jahren 1201 bis 1208 wird der Welfe Pfalzgraf Heinrich als Stadtherr über die Stadt Göttingen angegeben. Später konnten noch wichtige Gebiete um Göttingen, wie die so genannte Grafschaft im Leinegau, Northeim, Münden, die Mark Duderstadt und das „Obergericht“, die Gegend südlich von Göttingen, gewonnen werden. Die Gegend wurde auch Oberwald genannt, da sie südlich der Mittelgebirge Harz und Solling liegt.
Welfische Erbteilungen
Nach dem Tode Otto des Kindes im Jahre 1252 führten zunächst dessen Söhne Johann und Albrecht der Große das Erbe gemeinsam bis 1267. Danach wurde das Erbe geteilt und Albrecht erhielt den Süden mit Göttingen. Dieser ersten welfischen Erbteilung sollten noch weitere folgen und das Herzogtum stark zersplittern. Das Besondere dieser Teilungen war, dass das Herzogtum als ideelle Einheit bestehen blieb, die einzelnen Herrscher über die Teilländer sich auch noch weiter Herzog zu Braunschweig-Lüneburg nannten, die Teilländer aber „Fürstentümer“ hießen.
Nach dem Tode Albrecht des Großen im Jahre 1279 regierten dessen drei weltliche Söhne das Herzogtum zunächst gemeinsam, 1286 wurde es jedoch erneut unter diesen aufgeteilt. Albrecht der Feiste sollte den Süden, das Land Oberwald bekommen. Albrecht wählte Göttingen zu seinem Herrschaftssitz und zog in die in der nördlichen Altstadt befindliche Burg, das Ballerhus (auch Bahrhus) ein. Nach dem Tode seines Bruders Wilhelm konnte er ab 1292 auch wieder über das Braunschweiger Territorium herrschen. Nach dem Tode Albrechts 1318 übernahm zunächst noch dessen ältester Sohn Otto der Milde die Gesamtregierung, aber dies hatte seinen Grund wohl darin, dass die anderen beiden noch nicht volljährig waren. Otto starb 1344 kinderlos, nunmehr teilten dessen Brüder Magnus und Ernst das Land. Ernst bekam das Göttinger Territorium, das nun auf lange Zeit von Braunschweig getrennt wurde.
Unter Ernst I., Otto dem Quaden und Otto Cocles
Unter Ernst I., der 1345 die Regierung im Fürstentum Göttingen übernahm, war das Fürstentum Göttingen erstmals als Teilfürstentum von den anderen welfischen Territorien insoweit abgetrennt, als der Fürst nur über dieses Gebiet herrschte. Teilweise wird für das nunmehr entstandene Territorium auch vom Herzogtum Braunschweig-Göttingen gesprochen. Dieses war allerdings das wirtschaftlich ärmste der welfischen Fürstentümer. Für die Zeit unter Ernst I. ist nicht viel bekannt, es wird aber vermutet, dass er wie auch sein Vorgänger zusammen mit den Städten gegen die adeligen Ritter kämpfte, die im Göttinger Umfeld Burgen besaßen.
Ernsts Sohn Otto, genannt „der Quade“ (niederdeutsch für „der Böse“), wich von dieser Politik ab und kämpfte zusammen mit den Rittern gegen die aufstrebende Stadtbevölkerung, vor allem gegen Göttingen. Zum Höhepunkt dieser Auseinandersetzung besetzten die Göttinger 1387 dessen Burg, das Ballerhus, in der Stadt und schlugen ihn anschließend in einer offenen Feldschlacht. Insgesamt erscheint Ottos Herrschaft als Negativbilanz, da er seine Kräfte überschätzte und sie in zu vielen Unternehmungen zersplitterte. Seinem einzigen Sohn Otto Cocles (der Einäugige) hinterließ er ein verschuldetes und politisch ungeordnetes Land.
Otto Cocles übernahm 1394 die Regierung über das Fürstentum. Im Gegensatz zu seinem Vater verbündete er sich wieder mit den Städten gegen das in der Region mächtige Raubrittertum. So gelang es ihm, mehrere Burgen des adeligen Rittertums im Umkreis des Fürstentums zu zerstören. Auch wenn es ihm gelang, die politische Ordnung im Fürstentum wiederherzustellen, so litt Otto Cocles doch unter anhaltenden Finanzproblemen und musste sich bei seinen Vettern in Wolfenbüttel wiederholt Geld leihen und versprach diesen im Gegenzug, da er selbst keine männlichen Nachkommen hatte, die Nachfolge. Otto zog sich bereits 1435 aus der Regierung zurück und überließ den Ständen die Regierung. Im Jahre 1442 kam es zudem zu einer weiteren Landesteilung, als er seiner Gemahlin Münden überließ und Seesen und Gandersheim vom Restfürstentum abgetrennt wurden und von nun an zum Braunschweig-Wolfenbüttel gehörten. Otto selbst behielt Stadt und Schloss Uslar für sich. Nach einigen Auseinandersetzungen erlangte Wilhelm der Ältere, der schon die Regierung im Fürstentum Calenberg übernommen hatte, das Einverständnis seines Bruders Heinrich und der übrigen welfischen Fürsten, auch das Fürstentum Göttingen bis zum Tode Otto Cocles’ zu regieren.
Zusammenführung mit Calenberg
Mit dem Tode Ottos 1463 starb dann auch die Göttinger Linie der Welfen aus. Auch wenn die Zusammenlegung mit Calenberg 1442 bzw. endgültig 1463 eigentlich nur zufälliger Natur war, hatte sie doch Bestand. Göttingen blieb bei Calenberg.
Wilhelm I., der inzwischen auch in Wolfenbüttel nachgefolgt war, starb im Jahre 1482. Seine Söhne Friedrich, genannt der Unruhige, und Wilhelm II., genannt der Jüngere, übernahmen nach dem Tod ihres Vaters zunächst gemeinsam die Regentschaft. In einem Vertrag vom 1. August 1483 teilten sie die Nutzungsrechte (sogenannte Mutschierung): Friedrich der Unruhige erhielt die Nutzungsrechte für die Länder Calenberg und Göttingen, sein Bruder Wilhelm II. erhielt das Nutzungsrecht für Wolfenbüttel. Dieser setzte aber Friedrich 1484/85 ab und erklärte ihn für geisteskrank. Es gelang Wilhelm II. somit – wenn auch nur kurzfristig – das gesamte Gebiet der Teilfürstentümer Calenberg, Braunschweig-Göttingen und Braunschweig-Wolfenbüttel wieder zu vereinigen. Nach Friedrichs Tod im Jahre 1495 nahm Wilhelm eine abermalige Teilung über das Land vor und überließ seinem älteren Söhn Heinrich das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel. Der jüngere Sohn Erich I. erhielt Calenberg und Göttingen und begründete so die Calenberger Linie des Hauses Braunschweig-Lüneburg. Das nunmehr entstandene Territorium wurde meist nur als Fürstentum Calenberg, teilweise auch als Fürstentum Calenberg-Göttingen bezeichnet.
- Zur weiteren Geschichte siehe den Artikel Fürstentum Calenberg
Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Im Fürstentum Göttingen war das adelige Rittertum stark. Vielen Familien gelang es über die lange Zeit selbständig zu bleiben: so etwa den Herren von Hardenberg und Plesse, daneben auch zeitweise den von Grone, von Uslar und Adelebsen. Gerade unter Otto dem Quaden, der mit ihnen zusammenarbeitete, hatten sie großen Einfluss. Erst im 15. Jahrhundert ließ dieser nach, als die Macht der Landesherren wuchs. Zum Schutz vor diesem haben sich dann z. B. die Herren von Plesse in die Abhängigkeit von Hessen begeben. Schon unter Otto Cocles, der einige Burgen erfolgreich angriff, kam es allerdings zu einem Ende des Raubrittertums.
Die Städte Northeim und Göttingen haben im Fürstentum eine starke Rolle gespielt. Göttingen war Wirtschaftsmittelpunkt eines Raumes im Leinetal. Gerade hier war daher auch die Kaufmannschaft führend. Die Stadt Göttingen hat es jedoch nach und nach immer mehr geschafft, sich vom Landesherren unabhängig zu machen. Otto der Quade, der versucht hatte, seinen Einfluss in der Stadt durchzusetzen, hatte dabei wenig Erfolg. Im April 1387 erstürmten die Göttinger die herzogliche Burg innerhalb der Stadtmauern; im Gegenzug verwüstet zwar Otto Dörfer und Ländereien in der Umgebung. Die Bürger konnten jedoch im Juli in einer offenen Feldschlacht unter dem Stadthauptmann Moritz von Uslar zwischen Rosdorf und Grone einen Sieg über die fürstliche Streitmacht erringen. Otto musste danach im August 1387 die Freiheit der Göttinger Güter in der Umgebung anerkennen. Als Erich I. dann nach seiner Regierungsübernahme die Huldigung der Stadt verlangte, wurde diese ihm zunächst verweigert. Erst 1512, nachdem Erich 1504 die Reichsacht gegen Göttingen erwirkte, leistete die Stadt die Huldigung.
Liste der Herrscher
Name | Herrschaft | Bemerkungen |
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Ernst I., (1305–1367) | 1345–1367 | Herzog von Braunschweig-Lüneburg |
Otto der Quade, († 1394) | 1367–1394 | Herzog von Braunschweig-Lüneburg |
Otto der Einäugige, († 1463) | 1394–1435 | Herzog von Braunschweig-Lüneburg |
Siehe auch
- Stammliste der Welfen
- Herzogtum Braunschweig-Lüneburg
- Welfen
Literatur
- Wilhelm Havemann: Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, 3 Bde., Nachdruck. Hirschheydt, Hannover 1974/75, ISBN 3-7777-0843-7 (Originalausgabe: Verlag der Dietrich’schen Buchhandlung, Göttingen 1853–1857)
- Hans Patze (Begr.): Geschichte Niedersachsen, 7 Bde. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1977- (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, 36) (Verlagsübersicht ( vom 5. März 2012 im Internet Archive))
- Gudrun Pischke: Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter. Lax, Hildesheim 1987, ISBN 3-7848-3654-2
- Paul Ehrenpfordt: Otto der Quade, Herzog von Braunschweig zu Göttingen (1367–1394). Geibel, Hannover 1913
- Edgar Kalthof: Geschichte des südniedersächsischen Fürstentums Göttingen und des Landes Calenberg im Fürstentum Calenberg 1285–1584 Verlag Otto Zander, Herzberg (Harz)-Pöhlde 1982, ISBN 3-923336-03-9
- Ellen Widder: Sankt Georg auf dem Sachsenross? Der Göttinger Hof, sein drohendes Ende und der Barfüßeraltar im Rahmen welfischer Memoria. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 85 (2013), S. 261–327.
Weblinks
- Literatur von und über Fürstentum Göttingen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Karten von dem ehemaligen Fürstentum Calenberg, dem ehemaligen Fürstentum Göttingen und dem ehemaligen Fürstentum Grubenhagen.
- Die Welfen
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Furstentum Gottingen war ein Teilfurstentum des Herzogtums Braunschweig Luneburg auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Niedersachsen Es entstand bei einer Teilung des Braunschweiger Furstentums 1345 und wurde 1495 mit dem Furstentum Calenberg vereinigt Territorium im Heiligen Romischen ReichFurstentum GottingenWappenEntstanden aus bis 1345 das Furstentum Braunschweig WolfenbuttelHauptstadte Residenzen GottingenDynastien WelfenSprache n NiederdeutschAufgegangen in seit 1463 an das Furstentum CalenbergTerritoriumDas sudlichste Furstentum des Herzogtums Braunschweig Luneburg erstreckte sich im Suden von Munden weserabwarts bis Lauenforde Im Osten reichte das Gebiet uber Gottingen leineabwarts uber Northeim bis nahe an Einbeck GeschichteVorgeschichte Ursprunglich gehorte das Territorium zum welfischen Herzogtum Sachsen Nachdem uber Heinrich den Lowen im Jahre 1180 die Reichsacht verhangt worden war verlor er seine Titel als Herzog von Sachsen und Bayern Heinrichs Enkel Otto das Kind konnte im Zuge der staufisch welfischen Aussohnung 1235 wieder in den Furstenstand aufrucken und erhielt den in den Kampfen behaupteten Allodialbesitz der Familie im Raum zwischen Luneburg und Braunschweig als eigenstandiges Herzogtum Braunschweig Luneburg Auch im Gebiet des heutigen Sudniedersachsens hatten die Welfen einige Guter inne Zwar reichte der Besitz wegen der grossen Einflusse anderer Grafen und Edelherren in der Region nicht aus um eine geschlossene Landeshoheit auszuuben Aber bereits fur die Zeit zwischen den Jahren 1201 bis 1208 wird der Welfe Pfalzgraf Heinrich als Stadtherr uber die Stadt Gottingen angegeben Spater konnten noch wichtige Gebiete um Gottingen wie die so genannte Grafschaft im Leinegau Northeim Munden die Mark Duderstadt und das Obergericht die Gegend sudlich von Gottingen gewonnen werden Die Gegend wurde auch Oberwald genannt da sie sudlich der Mittelgebirge Harz und Solling liegt Welfische Erbteilungen Nach dem Tode Otto des Kindes im Jahre 1252 fuhrten zunachst dessen Sohne Johann und Albrecht der Grosse das Erbe gemeinsam bis 1267 Danach wurde das Erbe geteilt und Albrecht erhielt den Suden mit Gottingen Dieser ersten welfischen Erbteilung sollten noch weitere folgen und das Herzogtum stark zersplittern Das Besondere dieser Teilungen war dass das Herzogtum als ideelle Einheit bestehen blieb die einzelnen Herrscher uber die Teillander sich auch noch weiter Herzog zu Braunschweig Luneburg nannten die Teillander aber Furstentumer hiessen Nach dem Tode Albrecht des Grossen im Jahre 1279 regierten dessen drei weltliche Sohne das Herzogtum zunachst gemeinsam 1286 wurde es jedoch erneut unter diesen aufgeteilt Albrecht der Feiste sollte den Suden das Land Oberwald bekommen Albrecht wahlte Gottingen zu seinem Herrschaftssitz und zog in die in der nordlichen Altstadt befindliche Burg das Ballerhus auch Bahrhus ein Nach dem Tode seines Bruders Wilhelm konnte er ab 1292 auch wieder uber das Braunschweiger Territorium herrschen Nach dem Tode Albrechts 1318 ubernahm zunachst noch dessen altester Sohn Otto der Milde die Gesamtregierung aber dies hatte seinen Grund wohl darin dass die anderen beiden noch nicht volljahrig waren Otto starb 1344 kinderlos nunmehr teilten dessen Bruder Magnus und Ernst das Land Ernst bekam das Gottinger Territorium das nun auf lange Zeit von Braunschweig getrennt wurde Unter Ernst I Otto dem Quaden und Otto Cocles Unter Ernst I der 1345 die Regierung im Furstentum Gottingen ubernahm war das Furstentum Gottingen erstmals als Teilfurstentum von den anderen welfischen Territorien insoweit abgetrennt als der Furst nur uber dieses Gebiet herrschte Teilweise wird fur das nunmehr entstandene Territorium auch vom Herzogtum Braunschweig Gottingen gesprochen Dieses war allerdings das wirtschaftlich armste der welfischen Furstentumer Fur die Zeit unter Ernst I ist nicht viel bekannt es wird aber vermutet dass er wie auch sein Vorganger zusammen mit den Stadten gegen die adeligen Ritter kampfte die im Gottinger Umfeld Burgen besassen Ernsts Sohn Otto genannt der Quade niederdeutsch fur der Bose wich von dieser Politik ab und kampfte zusammen mit den Rittern gegen die aufstrebende Stadtbevolkerung vor allem gegen Gottingen Zum Hohepunkt dieser Auseinandersetzung besetzten die Gottinger 1387 dessen Burg das Ballerhus in der Stadt und schlugen ihn anschliessend in einer offenen Feldschlacht Insgesamt erscheint Ottos Herrschaft als Negativbilanz da er seine Krafte uberschatzte und sie in zu vielen Unternehmungen zersplitterte Seinem einzigen Sohn Otto Cocles der Einaugige hinterliess er ein verschuldetes und politisch ungeordnetes Land Otto Cocles ubernahm 1394 die Regierung uber das Furstentum Im Gegensatz zu seinem Vater verbundete er sich wieder mit den Stadten gegen das in der Region machtige Raubrittertum So gelang es ihm mehrere Burgen des adeligen Rittertums im Umkreis des Furstentums zu zerstoren Auch wenn es ihm gelang die politische Ordnung im Furstentum wiederherzustellen so litt Otto Cocles doch unter anhaltenden Finanzproblemen und musste sich bei seinen Vettern in Wolfenbuttel wiederholt Geld leihen und versprach diesen im Gegenzug da er selbst keine mannlichen Nachkommen hatte die Nachfolge Otto zog sich bereits 1435 aus der Regierung zuruck und uberliess den Standen die Regierung Im Jahre 1442 kam es zudem zu einer weiteren Landesteilung als er seiner Gemahlin Munden uberliess und Seesen und Gandersheim vom Restfurstentum abgetrennt wurden und von nun an zum Braunschweig Wolfenbuttel gehorten Otto selbst behielt Stadt und Schloss Uslar fur sich Nach einigen Auseinandersetzungen erlangte Wilhelm der Altere der schon die Regierung im Furstentum Calenberg ubernommen hatte das Einverstandnis seines Bruders Heinrich und der ubrigen welfischen Fursten auch das Furstentum Gottingen bis zum Tode Otto Cocles zu regieren Zusammenfuhrung mit Calenberg Mit dem Tode Ottos 1463 starb dann auch die Gottinger Linie der Welfen aus Auch wenn die Zusammenlegung mit Calenberg 1442 bzw endgultig 1463 eigentlich nur zufalliger Natur war hatte sie doch Bestand Gottingen blieb bei Calenberg Wilhelm I der inzwischen auch in Wolfenbuttel nachgefolgt war starb im Jahre 1482 Seine Sohne Friedrich genannt der Unruhige und Wilhelm II genannt der Jungere ubernahmen nach dem Tod ihres Vaters zunachst gemeinsam die Regentschaft In einem Vertrag vom 1 August 1483 teilten sie die Nutzungsrechte sogenannte Mutschierung Friedrich der Unruhige erhielt die Nutzungsrechte fur die Lander Calenberg und Gottingen sein Bruder Wilhelm II erhielt das Nutzungsrecht fur Wolfenbuttel Dieser setzte aber Friedrich 1484 85 ab und erklarte ihn fur geisteskrank Es gelang Wilhelm II somit wenn auch nur kurzfristig das gesamte Gebiet der Teilfurstentumer Calenberg Braunschweig Gottingen und Braunschweig Wolfenbuttel wieder zu vereinigen Nach Friedrichs Tod im Jahre 1495 nahm Wilhelm eine abermalige Teilung uber das Land vor und uberliess seinem alteren Sohn Heinrich das Furstentum Braunschweig Wolfenbuttel Der jungere Sohn Erich I erhielt Calenberg und Gottingen und begrundete so die Calenberger Linie des Hauses Braunschweig Luneburg Das nunmehr entstandene Territorium wurde meist nur als Furstentum Calenberg teilweise auch als Furstentum Calenberg Gottingen bezeichnet Zur weiteren Geschichte siehe den Artikel Furstentum CalenbergWirtschafts und SozialgeschichteIm Furstentum Gottingen war das adelige Rittertum stark Vielen Familien gelang es uber die lange Zeit selbstandig zu bleiben so etwa den Herren von Hardenberg und Plesse daneben auch zeitweise den von Grone von Uslar und Adelebsen Gerade unter Otto dem Quaden der mit ihnen zusammenarbeitete hatten sie grossen Einfluss Erst im 15 Jahrhundert liess dieser nach als die Macht der Landesherren wuchs Zum Schutz vor diesem haben sich dann z B die Herren von Plesse in die Abhangigkeit von Hessen begeben Schon unter Otto Cocles der einige Burgen erfolgreich angriff kam es allerdings zu einem Ende des Raubrittertums Die Stadte Northeim und Gottingen haben im Furstentum eine starke Rolle gespielt Gottingen war Wirtschaftsmittelpunkt eines Raumes im Leinetal Gerade hier war daher auch die Kaufmannschaft fuhrend Die Stadt Gottingen hat es jedoch nach und nach immer mehr geschafft sich vom Landesherren unabhangig zu machen Otto der Quade der versucht hatte seinen Einfluss in der Stadt durchzusetzen hatte dabei wenig Erfolg Im April 1387 ersturmten die Gottinger die herzogliche Burg innerhalb der Stadtmauern im Gegenzug verwustet zwar Otto Dorfer und Landereien in der Umgebung Die Burger konnten jedoch im Juli in einer offenen Feldschlacht unter dem Stadthauptmann Moritz von Uslar zwischen Rosdorf und Grone einen Sieg uber die furstliche Streitmacht erringen Otto musste danach im August 1387 die Freiheit der Gottinger Guter in der Umgebung anerkennen Als Erich I dann nach seiner Regierungsubernahme die Huldigung der Stadt verlangte wurde diese ihm zunachst verweigert Erst 1512 nachdem Erich 1504 die Reichsacht gegen Gottingen erwirkte leistete die Stadt die Huldigung Liste der HerrscherName Herrschaft BemerkungenErnst I 1305 1367 1345 1367 Herzog von Braunschweig LuneburgOtto der Quade 1394 1367 1394 Herzog von Braunschweig LuneburgOtto der Einaugige 1463 1394 1435 Herzog von Braunschweig LuneburgSiehe auchStammliste der Welfen Herzogtum Braunschweig Luneburg WelfenLiteraturWilhelm Havemann Geschichte der Lande Braunschweig und Luneburg 3 Bde Nachdruck Hirschheydt Hannover 1974 75 ISBN 3 7777 0843 7 Originalausgabe Verlag der Dietrich schen Buchhandlung Gottingen 1853 1857 Hans Patze Begr Geschichte Niedersachsen 7 Bde Hahnsche Buchhandlung Hannover 1977 Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Niedersachsen und Bremen 36 Verlagsubersicht Memento vom 5 Marz 2012 im Internet Archive Gudrun Pischke Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter Lax Hildesheim 1987 ISBN 3 7848 3654 2 Paul Ehrenpfordt Otto der Quade Herzog von Braunschweig zu Gottingen 1367 1394 Geibel Hannover 1913 Edgar Kalthof Geschichte des sudniedersachsischen Furstentums Gottingen und des Landes Calenberg im Furstentum Calenberg 1285 1584 Verlag Otto Zander Herzberg Harz Pohlde 1982 ISBN 3 923336 03 9 Ellen Widder Sankt Georg auf dem Sachsenross Der Gottinger Hof sein drohendes Ende und der Barfusseraltar im Rahmen welfischer Memoria In Niedersachsisches Jahrbuch fur Landesgeschichte 85 2013 S 261 327 WeblinksCommons Furstentum Gottingen Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Literatur von und uber Furstentum Gottingen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Karten von dem ehemaligen Furstentum Calenberg dem ehemaligen Furstentum Gottingen und dem ehemaligen Furstentum Grubenhagen Die WelfenTeilfurstentumer des Herzogtums Braunschweig Luneburg Braunschweig Wolfenbuttel Luneburg Calenberg Grubenhagen Gottingen Normdaten Geografikum GND 4021478 3 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 235896853