Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Als Bauensemble oder Bau Ensemble auch Bauwerksensemble spezieller auch Gebäudeensemble oder kurz Ensemble sowie Sachges

Gebäudeensemble

  • Startseite
  • Gebäudeensemble
Gebäudeensemble
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Als Bauensemble oder Bau-Ensemble (auch Bauwerksensemble, spezieller auch Gebäudeensemble oder kurz Ensemble (/?) sowie Sachgesamtheit) bezeichnet man in der Architektur, im Städtebau und dem Denkmalschutz eine Gruppe von Gebäuden, Baukonstruktionen und Freiräumen, die im Zusammenhang eine besondere städtebauliche, kulturelle oder ästhetische Qualität haben.

Die Elemente funktionieren eigenständig, haben eigene Eingänge und Erschließungen, werden jedoch als Gruppe wahrgenommen. Sind die einzelnen Gebäude miteinander verbunden, so spricht man von einem Gebäudekomplex.

„Einen ganz wirksamen Schutz wird nur das Volk selbst ausüben, und nur wenn es selbst es tut, wird aus den Denkmälern lebendige Kraft in die Gegenwart überströmen“, so Georg Dehio im Jahre 1905, der in Deutschland als „Vater“ der modernen Denkmalpflege gilt. Ausgangspunkt für den Ensembleschutz ist das Verunstaltungsgesetz von 1909.

Die einzelnen Gebäude und Elemente können in Funktion und Gestalt sehr verschieden sein. Das Erscheinungsbild des Ensembles wird geprägt durch die einzelnen Elemente und ihr räumliches Zusammenspiel. Eine Vielzahl von Parametern wie Kontext, Raum, Stil, Materialien und Farbe, aber auch Beleuchtung oder Dekoration bestimmen Charakter und Qualität des Ensembles. Besonders bezüglich des Baustils und der Bauweisen, aber auch des Kontextes können Ensembles ebenso geschlossen sein wie vielfältig. So könnte eine Häuserzeile einheitlich aus einer Bauphase stammen oder ein Potpourri von Bauten aus verschiedenen Jahrhunderten, aber trotzdem ein Ensemble darstellen. Die Häuserzeile könnten funktional gleiche Bürgerhäuser sein, genauso ist aber ein Stadtviertel, ein Platz, eine Burganlage, ein Kloster oder eine Industrieanlage in der Vielfalt der Funktionen der Einzelbauten ein Ensemble. Hier sind Übergänge zwischen Ensemble und Komplex fließend, und es können sich auch Teilensembles und -komplexe zu größeren Ensembles zusammenfügen.

Ensembleschutz

Im Bereich des Denkmalschutzes wird der Begriff Ensembleschutz oder Gesamtanlage oder auch denkmalpflegerische Sachgesamtheit verwendet für bauliche Gruppen, die aufgrund ihres Zusammenspiels als erhaltungswürdig erachtet werden und geschützt werden sollen. Auch wenn die einzelnen Gebäude kein Denkmal sind, kann das Gebäudeensemble unter Ensembleschutz stehen. Der Übergang vom einzelnen geschützten Baudenkmal über den Ensembleschutz zum Ortsbildschutz ist in der Intention und Strenge der Regelungen fließend. Je stärker der Ensembleaspekt, desto akzeptabler sind Neueinbauten in die Anlage, solange sie den Gesamteindruck nicht diskreditieren. So beruhen die Ausweisungen als UNESCO-Welterbe primär auf dem Ensemblegedanken, also dem Gesamtbild, nicht dem der Erhaltung der Entstehungsgeschichte als Dokument, was der Grundgedanke des klassischen Denkmalschutzes ist: Zeitzeugnisse sind beides, Gesamtbild wie Original und Erhalt der Substanz. Eine typische Maßnahme sind Rekonstruktionen verlorener Bauwerke in Baulücken: Sie bieten zwar ein historisches Bild, und sind auch stilkundlich-kunstgeschichtlich wie soziologisch aussagekräftig, für die historische Bauforschung aber weitgehend wertlos. Alle von außen sichtbaren Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den Denkmalbehörden genehmigt werden. Dies betrifft auch Bauteile, die laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig wären.

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.

Beispiele für die abzustimmenden Veränderungen sind:

  • Änderung eines Gebäudeteiles durch Abriss oder Neubau
  • Änderung eines Gebäudes insgesamt durch Abriss und Neubau
  • Änderungen von Fenstern und Türen
  • Erneuerung oder Änderung von Gebäudedetails wie Abdeckungen und Verkleidungen
  • Einbau von Gauben und Dacheinschnitten
  • Anbringen von Balkonen
  • Einbau von Dachflächenfenstern
  • Einbau von Solaranlagen
  • Anbringung von Vordächern
  • Änderung der Materialien und Farbtöne an der Fassade
  • Änderung der Einfriedung
  • Errichtung von genehmigungsfreien Nebengebäuden
  • Änderung der Außenlagen und Gärten (insbesondere Vorgärten)

Aus der oben aufgeführten Liste, die nicht abschließend zu verstehen ist, ergeben sich diverse und weitergehende Eingriffe in das Gebäude und in die Umgebung der Gebäude.

Eingriffe in das kulturelle Erbe gelten daher in diesem Sinne als grundsätzlich erheblich, und folglich besteht dann bei möglichen erheblichen Eingriffen in Denkmale grundsätzlich eine UVP-Plicht und damit verbunden die Möglichkeit der Verbandsklage. Für die Baudenkmalpflege ist wichtig, dass dies nach dem „CODA-Urteil“ in der Rechtssache C-142/07 auch im städtischen Bereich gilt. In diesem Sinne ist auch bereits geklärt, dass über das UmwRG auch Bebauungspläne einer gerichtlichen Kontrolle unterworfen werden können. Die UVP-Gesellschaft hatte schon früher gefolgert, „dass bei Eingriffen in das kulturelle Erbe die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung öfter obligatorisch sein kann als bei naturschutzrechtlichen Eingriffen“

Gemäß Artikel 6 der Charta von Venedig gilt als Grundsatz: „Zur Erhaltung eines Denkmals gehört die Bewahrung eines seinem Maßstab entsprechenden Rahmens. Wenn die überlieferte Umgebung noch vorhanden ist, muss sie erhalten werden, und es verbietet sich jede neue Baumaßnahme, jede Zerstörung, jede Umgestaltung, die das Zusammenwirken von Bauvolumen und Farbigkeit verändern könnte.“ Neubauten sollten sich – so ebenfalls in dieser Charta formuliert – „harmonisch einfügen“ und gleichwohl als zeitgenössische Bauten erkennbar sein. Da innerhalb eines Ensemble sowohl denkmalgeschützte als auch nicht denkmalgeschützte Gebäude vorhanden sein können, sind vorrangig bei einem geänderten Wiederaufbau die Belange des Denkmalschutzes zu beachten. Ein Neubau, der sich zwischen denkmalgeschützten Gebäuden befindet, sollte deren̈ Gestaltungsmerkmale aufnehmen. Es ist daher als Verstoß gegen § 8 (NDSchG) der Anlagen in der Umgebung von Baudenkmalen, wenn zum Beispiel ein völlig fremder Baustil (zum Beispiel Bauhausstil) zwischen historischen Gebäuden (Jugendstil / Gründerzeit) eingefügt wird, oder ein Mehrfamilienhaus zwischen Villen, auch wenn es die gleiche Größe haben sollte.

„In der Umgebung eines Baudenkmals dürfen Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt wer- den, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird. 2Bauliche Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals sind auch so zu gestalten und instand zu halten, dass eine solche Beeinträchtigung nicht eintritt. § 7 gilt entsprechend.“

Vorgehen bei der Baudenkmalprüfung

Laut den Richtlinien des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege ist folgende Vorgehensweise festgeschrieben: „Soll ein Gebäude oder ein Ensemble auf seine Denkmaleigenschaft hin überprüft werden, gleich ob sie in der Denkmalliste stehen oder nicht, ist wiederum das Landesamt für Denkmalpflege am Zuge. In vielen Fällen ist bereits ohne Ortstermin eine verbindliche Auskunft möglich, falls Fotos, Pläne, Bauaktenauswertungen und sonstige beurteilungsfähige Unterlagen existieren. Sind diese jedoch lückenhaft, veraltet oder wegen baulicher Veränderungen des Objekts überholt, müssen aktuelle Unterlagen neu beschafft werden. Aufgrund der großen Entfernungen und der damit verbundenen Reisezeiten in Niedersachsen sind in solchen Fällen Antragsteller und untere Denkmalschutzbehörden gut beraten, bei der Zusammenstellung von entscheidungsrelevanten Unterlagen mitzuwirken. Bei weiterem Klärungsbedarf und in Grenzfällen wird dennoch ein Ortstermin mit einer Objektbesichtigung durch einen Beschäftigten des NLD notwendig sein. Da die Aufnahme eines Gebäudes ins Denkmalverzeichnis einer fachlich-wissenschaftlichen sowie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss, ist eine verbindliche Entscheidung über die Denkmaleigenschaft erst im Anschluss an einen Ortstermin möglich.“

Wiederaufbau

Bei geändertem Wiederaufbau sind zunächst die wesentliche Stilmerkmale der umgebenden Gebäude aufzunehmen und deren baugeschichtliche Bedeutung zu bewerten. Erst danach kann eine Beurteilung bezüglich möglicher oder denkbarer Abweichungen und Änderungen ergeben. Jede Abweichung von diesen Merkmalen ist dann in Bezug auf die Auswirkungen auf die umgebenden Gebäude zu begründen und zu bewerten. Dies betrifft die Fassadenmerkmale (Fensterformate, Stilelemente, Gliederungen der Geschosse, Dachformen, Giebelstellungen etc.) Insbesondere die überbaubare Fläche des historischen Gebäudes steht einer größeren Ausnutzung explizit entgegen. Vor allem dann auch, wenn es für die geänderte Grundrissform keine ausreichende Begründung gibt, und eine Wiederherstellung der äußeren Umrisse eine hinreichende Nutzung erlaubt. Dies ist selbst dann maßgeblich, wenn im Bebauungsplan ansonsten andere Baugrenzen festgesetzt worden sind und demnach eine größere Bebauung allgemein zulässig sein sollte.

Sofern also ein Ensemble im Bebauungsplan klar definierte Abgrenzungen besitzt, ist eine Abweichung oder Überschreitung davon unzulässig, solange der B-Plan nicht entsprechend geändert wird. In diesem Falle müssen auch wieder die Belange der Nachbarn durch Beteiligung im Antragsverfahren berücksichtigt werden. Ansonsten wäre die Schutzwirkung der Umrisslinien und damit die Festsetzungen im B-Plan widersprüchlich und insofern aufgehoben. Eine völlig untypische Gebäudegestaltung, die weder die Gebäudehöhen, die Umrisslinien oder die Gestaltungsmerkmale der umgebenden Gebäude widerspiegelt, ist auch gemäß EU-Recht unzulässig.

Landschaftsschutz

Im ländlichen Raum ist sogar der Übergang zum Landschaftsschutz fließend, dieser kann auch stark durch den Menschen überprägte Räume umfassen (etwa bäuerliches Kulturland oder Parklandschaften), und regelt ebenfalls die Bebauung. In die Landschaft integrierte bauliche Elemente können so ebenfalls Ensembles darstellen, bis hin zu historisch gewachsenen Siedlungsstrukturen, die als solche erhaltenswert sind (etwa lockere Streubesiedelung). Ein typisches Werkzeug, um das Weichbild eines Ensembles zu schützen, sind Regelungen zum Umgebungsschutz, etwa Pufferzonen um das eigentliche Schutzobjekt mit Regelungen zu Bebauungsdichte und Gebäudehöhen, um den Blick auf das Ensemble nicht zu beeinträchtigen.

Dabei können Denkmalschutz im engeren Sinne und Ensembleschutz auf der gleichen rechtlichen Basis beruhen, so in Österreich: Dort erfolgt die Ausweisung durch das Bundesdenkmalamt (§ 1 Abs 3 DMSG). Ein Werkzeug der kommunalen Raumordnung und Bauleitplanung ist dort der Ortsbildschutz, der altes wie neues Bauen umfasst. Oder es sind voneinander getrennte Instrumente, die sich auch überlagern können: In Deutschland definieren Kommunen und Gemeinden einen Ensembleschutz je nach landesrechtlicher Vorgabe per Satzung oder Rechtsverordnung und müssen ihre Entscheidung hierzu erklären und begründen. Die Satzung oder Rechtsverordnung schreibt in der Regel fest, dass alle baulichen Veränderungen erst durch eine Genehmigung erlaubt sind, die sich nach dem Denkmalschutzgesetz richten muss. Denkmalschutzgesetze werden durch die entsprechende Ländergesetzgebung festgelegt.

In Südtirol kann die Gemeinde den Ensembleschutz völlig unabhängig von denkmalschutzrechtlichen Vorgaben festlegen, und örtlichen baulichen wie landschaftlichen Schutz kombinieren.

Stadtsanierung

→ Hauptartikel: Stadtsanierung

Die Erhaltung von Bauensembles spielt eine wichtige Rolle bei der Stadtsanierung, etwa dann, wenn im Zuge der energetischen Sanierung die Fassaden verändert werden. Ein erfolgreiches Beispiel läuft seit 2015 in Bielefeld-Sennestadt: Dort wurde ein Farbfächer für Fassadensanierungen entwickelt und unter dem Namen Farben der Sennestadt veröffentlicht. Architekten und Designer haben die Original-Farbtöne der Fassaden der Modellsiedlung aus den 1950er und 1960er Jahren rekonstruiert und an heutige Bedürfnisse angepasst. Der Farbfächer dient vor allem zur Orientierung, wenn Eigentümergemeinschaften Mehrfamilienhäuser gemeinsam sanieren wollen. Bei den Häusern Luheweg 1–11 wurde das Konzept im Oktober 2015 erstmals umgesetzt.

Beispiele

  • Die Drei Brüder sind ein Gebäudeensemble in der Altstadt von Riga.
  • Die Hackeschen Höfe in Berlin bilden das größte geschlossene Hof-Areal Deutschlands und stehen unter Denkmalschutz.
  • Das Palaisquartier ist ein neues Gebäudeensemble in Frankfurt am Main, das aus vier Bauelementen besteht: das rekonstruierte Palais Thurn und Taxis, ein Bürohochhaus, ein Hotelhochhaus und ein Einkaufszentrum.
  • Die ehemalige Landesirrenanstalt Domjüch ist ein Gebäudeensemble einstiger Klinikbauten in Neustrelitz, Mecklenburg-Strelitz.
  • Vier ehemalige Gebäude der Tuchfabrik Gottschalk & Co. in der Kasseler Nordstadt wurden 2008 in die Erweiterung der benachbarten Hochschule einbezogen.
  • Der Olympiapark in München
  • Die Alte Saline in Bad Reichenhall

Literatur

  • Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK), Bundesdenkmalamt (BDA): Standards Für Ensemble-Unterschutzstellungen. BMUKK-GZ 13.600/0030-IV/3/2013, Stand: 19. November 2013 – erarbeitet im Rahmen eines mehrphasigen Pilotprojektes zum Thema UNESCO-Welterbe – Ensembleschutz, Neue Wege der Zusammenarbeit zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger (PDF (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive), bda.at; betrifft Österreich).

Einzelnachweise

  1. So ist beispielsweise das Historische Zentrum der Stadt Salzburg ein international anerkanntes UNESCO-Weltkulturerbe, durch ein strenges spezielles Altstadterhaltungsgesetz geschützt, zahlreiche Bauten stehen bundesrechtlich einzeln unter Denkmalschutz, und die Stadtberge sind durch vielfältigen landes- und gemeinderechtlichen Landschafts- und Naturschutz abgedeckt. Dadurch ergibt sich ein umfassender Ensembleschutz in der Vielfalt der Funktionen der Sachgesamtheit und Elemente des Bauensembles; Altstadterhaltung in Salzburg. (Memento vom 25. März 2016 im Internet Archive) salzburg.gv.at.
  2. Cornelius Steckner: Das Ortsstatut und die Erneuerung Rodenkirchens durch Fritz Encke, Carl Rehorst und Fritz Schumacher. Denkmalpflege im Rheinland, Jg. 28, Nr. 1, 2011, S. 10–14.
  3. Vergl. Ensembleschutz. baunetzwissen.de, abgerufen am 21. Oktober 2015.
  4. Aus genau diesem Grunde wurde beispielsweise der Stadt Dresden der Status des UNESCO-Welterbes aberkannt: Diese Fall gilt als Musterbeispiel für das Spannungsfeld des Denkmalgedankens und der Stadtentwicklung.
  5. Vergl. Petra Tempfer: Oft verflucht und doch geschätzt. In: Wiener Zeitung online, 7. Mai 2010;
    Wolfram Schachinger, Thomas Neger: Ensembleschutz ist nicht immer erwünscht. In: Der Standard online, 30. März 2014.
  6. Ensembleschutz. provinz.bz.it.
  7. Marco Bock: Die Farben der Sennestadt. BundesBauBlatt 1–2/2016, S. 41 ff. sowie auf sennestadt-farben.de
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4200442-1 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 23 Jun 2025 / 20:58

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Gebäudeensemble, Was ist Gebäudeensemble? Was bedeutet Gebäudeensemble?

Als Bauensemble oder Bau Ensemble auch Bauwerksensemble spezieller auch Gebaudeensemble oder kurz Ensemble sowie Sachgesamtheit bezeichnet man in der Architektur im Stadtebau und dem Denkmalschutz eine Gruppe von Gebauden Baukonstruktionen und Freiraumen die im Zusammenhang eine besondere stadtebauliche kulturelle oder asthetische Qualitat haben Der Munchner Olympiapark bildet in seiner Einheit ein geschutztes BauensembleSchema der Hackeschen Hofe Beispiel eines geschutzten zusammenhangenden GebaudeensemblesSalzburger Altstadt Beispiel einer geschlossenen Stadtlandschaft UNESCO Welterbe Die Elemente funktionieren eigenstandig haben eigene Eingange und Erschliessungen werden jedoch als Gruppe wahrgenommen Sind die einzelnen Gebaude miteinander verbunden so spricht man von einem Gebaudekomplex Einen ganz wirksamen Schutz wird nur das Volk selbst ausuben und nur wenn es selbst es tut wird aus den Denkmalern lebendige Kraft in die Gegenwart uberstromen so Georg Dehio im Jahre 1905 der in Deutschland als Vater der modernen Denkmalpflege gilt Ausgangspunkt fur den Ensembleschutz ist das Verunstaltungsgesetz von 1909 Die einzelnen Gebaude und Elemente konnen in Funktion und Gestalt sehr verschieden sein Das Erscheinungsbild des Ensembles wird gepragt durch die einzelnen Elemente und ihr raumliches Zusammenspiel Eine Vielzahl von Parametern wie Kontext Raum Stil Materialien und Farbe aber auch Beleuchtung oder Dekoration bestimmen Charakter und Qualitat des Ensembles Besonders bezuglich des Baustils und der Bauweisen aber auch des Kontextes konnen Ensembles ebenso geschlossen sein wie vielfaltig So konnte eine Hauserzeile einheitlich aus einer Bauphase stammen oder ein Potpourri von Bauten aus verschiedenen Jahrhunderten aber trotzdem ein Ensemble darstellen Die Hauserzeile konnten funktional gleiche Burgerhauser sein genauso ist aber ein Stadtviertel ein Platz eine Burganlage ein Kloster oder eine Industrieanlage in der Vielfalt der Funktionen der Einzelbauten ein Ensemble Hier sind Ubergange zwischen Ensemble und Komplex fliessend und es konnen sich auch Teilensembles und komplexe zu grosseren Ensembles zusammenfugen EnsembleschutzIm Bereich des Denkmalschutzes wird der Begriff Ensembleschutz oder Gesamtanlage oder auch denkmalpflegerische Sachgesamtheit verwendet fur bauliche Gruppen die aufgrund ihres Zusammenspiels als erhaltungswurdig erachtet werden und geschutzt werden sollen Auch wenn die einzelnen Gebaude kein Denkmal sind kann das Gebaudeensemble unter Ensembleschutz stehen Der Ubergang vom einzelnen geschutzten Baudenkmal uber den Ensembleschutz zum Ortsbildschutz ist in der Intention und Strenge der Regelungen fliessend Je starker der Ensembleaspekt desto akzeptabler sind Neueinbauten in die Anlage solange sie den Gesamteindruck nicht diskreditieren So beruhen die Ausweisungen als UNESCO Welterbe primar auf dem Ensemblegedanken also dem Gesamtbild nicht dem der Erhaltung der Entstehungsgeschichte als Dokument was der Grundgedanke des klassischen Denkmalschutzes ist Zeitzeugnisse sind beides Gesamtbild wie Original und Erhalt der Substanz Eine typische Massnahme sind Rekonstruktionen verlorener Bauwerke in Baulucken Sie bieten zwar ein historisches Bild und sind auch stilkundlich kunstgeschichtlich wie soziologisch aussagekraftig fur die historische Bauforschung aber weitgehend wertlos Alle von aussen sichtbaren Veranderungen an Fassade und Dach mussen daher von den Denkmalbehorden genehmigt werden Dies betrifft auch Bauteile die laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig waren Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Beispiele fur die abzustimmenden Veranderungen sind Anderung eines Gebaudeteiles durch Abriss oder Neubau Anderung eines Gebaudes insgesamt durch Abriss und Neubau Anderungen von Fenstern und Turen Erneuerung oder Anderung von Gebaudedetails wie Abdeckungen und Verkleidungen Einbau von Gauben und Dacheinschnitten Anbringen von Balkonen Einbau von Dachflachenfenstern Einbau von Solaranlagen Anbringung von Vordachern Anderung der Materialien und Farbtone an der Fassade Anderung der Einfriedung Errichtung von genehmigungsfreien Nebengebauden Anderung der Aussenlagen und Garten insbesondere Vorgarten Aus der oben aufgefuhrten Liste die nicht abschliessend zu verstehen ist ergeben sich diverse und weitergehende Eingriffe in das Gebaude und in die Umgebung der Gebaude Eingriffe in das kulturelle Erbe gelten daher in diesem Sinne als grundsatzlich erheblich und folglich besteht dann bei moglichen erheblichen Eingriffen in Denkmale grundsatzlich eine UVP Plicht und damit verbunden die Moglichkeit der Verbandsklage Fur die Baudenkmalpflege ist wichtig dass dies nach dem CODA Urteil in der Rechtssache C 142 07 auch im stadtischen Bereich gilt In diesem Sinne ist auch bereits geklart dass uber das UmwRG auch Bebauungsplane einer gerichtlichen Kontrolle unterworfen werden konnen Die UVP Gesellschaft hatte schon fruher gefolgert dass bei Eingriffen in das kulturelle Erbe die Durchfuhrung einer Umweltvertraglichkeitsprufung ofter obligatorisch sein kann als bei naturschutzrechtlichen Eingriffen Gemass Artikel 6 der Charta von Venedig gilt als Grundsatz Zur Erhaltung eines Denkmals gehort die Bewahrung eines seinem Massstab entsprechenden Rahmens Wenn die uberlieferte Umgebung noch vorhanden ist muss sie erhalten werden und es verbietet sich jede neue Baumassnahme jede Zerstorung jede Umgestaltung die das Zusammenwirken von Bauvolumen und Farbigkeit verandern konnte Neubauten sollten sich so ebenfalls in dieser Charta formuliert harmonisch einfugen und gleichwohl als zeitgenossische Bauten erkennbar sein Da innerhalb eines Ensemble sowohl denkmalgeschutzte als auch nicht denkmalgeschutzte Gebaude vorhanden sein konnen sind vorrangig bei einem geanderten Wiederaufbau die Belange des Denkmalschutzes zu beachten Ein Neubau der sich zwischen denkmalgeschutzten Gebauden befindet sollte deren Gestaltungsmerkmale aufnehmen Es ist daher als Verstoss gegen 8 NDSchG der Anlagen in der Umgebung von Baudenkmalen wenn zum Beispiel ein vollig fremder Baustil zum Beispiel Bauhausstil zwischen historischen Gebauden Jugendstil Grunderzeit eingefugt wird oder ein Mehrfamilienhaus zwischen Villen auch wenn es die gleiche Grosse haben sollte In der Umgebung eines Baudenkmals durfen Anlagen nicht errichtet geandert oder beseitigt wer den wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeintrachtigt wird 2Bauliche Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals sind auch so zu gestalten und instand zu halten dass eine solche Beeintrachtigung nicht eintritt 7 gilt entsprechend Vorgehen bei der BaudenkmalprufungLaut den Richtlinien des Niedersachsischen Landesamtes fur Denkmalpflege ist folgende Vorgehensweise festgeschrieben Soll ein Gebaude oder ein Ensemble auf seine Denkmaleigenschaft hin uberpruft werden gleich ob sie in der Denkmalliste stehen oder nicht ist wiederum das Landesamt fur Denkmalpflege am Zuge In vielen Fallen ist bereits ohne Ortstermin eine verbindliche Auskunft moglich falls Fotos Plane Bauaktenauswertungen und sonstige beurteilungsfahige Unterlagen existieren Sind diese jedoch luckenhaft veraltet oder wegen baulicher Veranderungen des Objekts uberholt mussen aktuelle Unterlagen neu beschafft werden Aufgrund der grossen Entfernungen und der damit verbundenen Reisezeiten in Niedersachsen sind in solchen Fallen Antragsteller und untere Denkmalschutzbehorden gut beraten bei der Zusammenstellung von entscheidungsrelevanten Unterlagen mitzuwirken Bei weiterem Klarungsbedarf und in Grenzfallen wird dennoch ein Ortstermin mit einer Objektbesichtigung durch einen Beschaftigten des NLD notwendig sein Da die Aufnahme eines Gebaudes ins Denkmalverzeichnis einer fachlich wissenschaftlichen sowie einer gerichtlichen Uberprufung standhalten muss ist eine verbindliche Entscheidung uber die Denkmaleigenschaft erst im Anschluss an einen Ortstermin moglich WiederaufbauBei geandertem Wiederaufbau sind zunachst die wesentliche Stilmerkmale der umgebenden Gebaude aufzunehmen und deren baugeschichtliche Bedeutung zu bewerten Erst danach kann eine Beurteilung bezuglich moglicher oder denkbarer Abweichungen und Anderungen ergeben Jede Abweichung von diesen Merkmalen ist dann in Bezug auf die Auswirkungen auf die umgebenden Gebaude zu begrunden und zu bewerten Dies betrifft die Fassadenmerkmale Fensterformate Stilelemente Gliederungen der Geschosse Dachformen Giebelstellungen etc Insbesondere die uberbaubare Flache des historischen Gebaudes steht einer grosseren Ausnutzung explizit entgegen Vor allem dann auch wenn es fur die geanderte Grundrissform keine ausreichende Begrundung gibt und eine Wiederherstellung der ausseren Umrisse eine hinreichende Nutzung erlaubt Dies ist selbst dann massgeblich wenn im Bebauungsplan ansonsten andere Baugrenzen festgesetzt worden sind und demnach eine grossere Bebauung allgemein zulassig sein sollte Sofern also ein Ensemble im Bebauungsplan klar definierte Abgrenzungen besitzt ist eine Abweichung oder Uberschreitung davon unzulassig solange der B Plan nicht entsprechend geandert wird In diesem Falle mussen auch wieder die Belange der Nachbarn durch Beteiligung im Antragsverfahren berucksichtigt werden Ansonsten ware die Schutzwirkung der Umrisslinien und damit die Festsetzungen im B Plan widerspruchlich und insofern aufgehoben Eine vollig untypische Gebaudegestaltung die weder die Gebaudehohen die Umrisslinien oder die Gestaltungsmerkmale der umgebenden Gebaude widerspiegelt ist auch gemass EU Recht unzulassig LandschaftsschutzIm landlichen Raum ist sogar der Ubergang zum Landschaftsschutz fliessend dieser kann auch stark durch den Menschen uberpragte Raume umfassen etwa bauerliches Kulturland oder Parklandschaften und regelt ebenfalls die Bebauung In die Landschaft integrierte bauliche Elemente konnen so ebenfalls Ensembles darstellen bis hin zu historisch gewachsenen Siedlungsstrukturen die als solche erhaltenswert sind etwa lockere Streubesiedelung Ein typisches Werkzeug um das Weichbild eines Ensembles zu schutzen sind Regelungen zum Umgebungsschutz etwa Pufferzonen um das eigentliche Schutzobjekt mit Regelungen zu Bebauungsdichte und Gebaudehohen um den Blick auf das Ensemble nicht zu beeintrachtigen Dabei konnen Denkmalschutz im engeren Sinne und Ensembleschutz auf der gleichen rechtlichen Basis beruhen so in Osterreich Dort erfolgt die Ausweisung durch das Bundesdenkmalamt 1 Abs 3 DMSG Ein Werkzeug der kommunalen Raumordnung und Bauleitplanung ist dort der Ortsbildschutz der altes wie neues Bauen umfasst Oder es sind voneinander getrennte Instrumente die sich auch uberlagern konnen In Deutschland definieren Kommunen und Gemeinden einen Ensembleschutz je nach landesrechtlicher Vorgabe per Satzung oder Rechtsverordnung und mussen ihre Entscheidung hierzu erklaren und begrunden Die Satzung oder Rechtsverordnung schreibt in der Regel fest dass alle baulichen Veranderungen erst durch eine Genehmigung erlaubt sind die sich nach dem Denkmalschutzgesetz richten muss Denkmalschutzgesetze werden durch die entsprechende Landergesetzgebung festgelegt In Sudtirol kann die Gemeinde den Ensembleschutz vollig unabhangig von denkmalschutzrechtlichen Vorgaben festlegen und ortlichen baulichen wie landschaftlichen Schutz kombinieren Stadtsanierung Hauptartikel Stadtsanierung Die Erhaltung von Bauensembles spielt eine wichtige Rolle bei der Stadtsanierung etwa dann wenn im Zuge der energetischen Sanierung die Fassaden verandert werden Ein erfolgreiches Beispiel lauft seit 2015 in Bielefeld Sennestadt Dort wurde ein Farbfacher fur Fassadensanierungen entwickelt und unter dem Namen Farben der Sennestadt veroffentlicht Architekten und Designer haben die Original Farbtone der Fassaden der Modellsiedlung aus den 1950er und 1960er Jahren rekonstruiert und an heutige Bedurfnisse angepasst Der Farbfacher dient vor allem zur Orientierung wenn Eigentumergemeinschaften Mehrfamilienhauser gemeinsam sanieren wollen Bei den Hausern Luheweg 1 11 wurde das Konzept im Oktober 2015 erstmals umgesetzt BeispieleDie Drei Bruder sind ein Gebaudeensemble in der Altstadt von Riga Die Hackeschen Hofe in Berlin bilden das grosste geschlossene Hof Areal Deutschlands und stehen unter Denkmalschutz Das Palaisquartier ist ein neues Gebaudeensemble in Frankfurt am Main das aus vier Bauelementen besteht das rekonstruierte Palais Thurn und Taxis ein Burohochhaus ein Hotelhochhaus und ein Einkaufszentrum Die ehemalige Landesirrenanstalt Domjuch ist ein Gebaudeensemble einstiger Klinikbauten in Neustrelitz Mecklenburg Strelitz Vier ehemalige Gebaude der Tuchfabrik Gottschalk amp Co in der Kasseler Nordstadt wurden 2008 in die Erweiterung der benachbarten Hochschule einbezogen Der Olympiapark in Munchen Die Alte Saline in Bad ReichenhallLiteraturBundesministerium fur Unterricht Kunst und Kultur BMUKK Bundesdenkmalamt BDA Standards Fur Ensemble Unterschutzstellungen BMUKK GZ 13 600 0030 IV 3 2013 Stand 19 November 2013 erarbeitet im Rahmen eines mehrphasigen Pilotprojektes zum Thema UNESCO Welterbe Ensembleschutz Neue Wege der Zusammenarbeit zum Nutzen der Burgerinnen und Burger PDF Memento vom 5 Marz 2016 im Internet Archive bda at betrifft Osterreich EinzelnachweiseSo ist beispielsweise das Historische Zentrum der Stadt Salzburg ein international anerkanntes UNESCO Weltkulturerbe durch ein strenges spezielles Altstadterhaltungsgesetz geschutzt zahlreiche Bauten stehen bundesrechtlich einzeln unter Denkmalschutz und die Stadtberge sind durch vielfaltigen landes und gemeinderechtlichen Landschafts und Naturschutz abgedeckt Dadurch ergibt sich ein umfassender Ensembleschutz in der Vielfalt der Funktionen der Sachgesamtheit und Elemente des Bauensembles Altstadterhaltung in Salzburg Memento vom 25 Marz 2016 imInternet Archive salzburg gv at Cornelius Steckner Das Ortsstatut und die Erneuerung Rodenkirchens durch Fritz Encke Carl Rehorst und Fritz Schumacher Denkmalpflege im Rheinland Jg 28 Nr 1 2011 S 10 14 Vergl Ensembleschutz baunetzwissen de abgerufen am 21 Oktober 2015 Aus genau diesem Grunde wurde beispielsweise der Stadt Dresden der Status des UNESCO Welterbes aberkannt Diese Fall gilt als Musterbeispiel fur das Spannungsfeld des Denkmalgedankens und der Stadtentwicklung Vergl Petra Tempfer Oft verflucht und doch geschatzt In Wiener Zeitung online 7 Mai 2010 Wolfram Schachinger Thomas Neger Ensembleschutz ist nicht immer erwunscht In Der Standard online 30 Marz 2014 Ensembleschutz provinz bz it Marco Bock Die Farben der Sennestadt BundesBauBlatt 1 2 2016 S 41 ff sowie auf sennestadt farben deNormdaten Sachbegriff GND 4200442 1 GND Explorer lobid OGND AKS

Neueste Artikel
  • Juni 24, 2025

    Zündapp

  • Juni 23, 2025

    Zwölftafelgesetz

  • Juni 21, 2025

    Zwölfprophetenbuch

  • Juni 23, 2025

    Zwangspektrumstörung

  • Juni 23, 2025

    Zwangsstörung

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.