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Das Hamburger Bürgermilitär auch Bürgerwehr genannt war eine bereits im Jahre 1795 bestehende bürgerliche Militärform Ha

Hamburger Bürgermilitär

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Hamburger Bürgermilitär
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Das Hamburger Bürgermilitär, auch „Bürgerwehr“ genannt, war eine bereits im Jahre 1795 bestehende bürgerliche Militärform Hamburgs, die aus Hamburger Bürgern rekrutiert wurde, die im Wehrfähigen Alter waren und somit das Regiment gebildet haben.

Dieser Artikel bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung:
Bürgerwache und andere städtische Militärtruppen gab es bereits seit dem Mittelalter, spätestens seit dem Dreißigjährigem Krieg, die Verengung auf die Zeit ab ca. 1795 ist daher sachlich unangemessen; der Artikel sollte auf Basis der genannten Literatur ergänzt bzw. neu geschrieben werden!
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Der Bürgerkapitän war der Oberbefehlshaber der Hamburger Bürgerwehr und diese war den fünf Hamburger Hauptkirchen zugeordnet, jede der Hauptkirche hatte eine Bürgerwehr und somit einen Bürgerkapitän.

Zum Bürgerkapitän konnte nur derjenige gewählt werden, der mindestens 40 Jahre alt war und finanziell in der Lage waren das gesamte Regiment für ein Jahr zu finanzieren.

Die Bürgerkapitäne Hamburgs gehörten daher zu den 100 Wohlhabendsten Bürgern Hamburgs.

Bereits am 30. Oktober 1795 wurde Peter Otto Pepper zum ersten Bürgerkapitän der St.-Jacobi-Kirche gewählt und sein Familien-Wappen wurde zum Regiments-Wappen (siehe Hamburger Staatsarchiv).

Als einzige Familie stellte die Familie Pepper auch einen weiteren Hamburger Bürgerkapitän, am 29. August 1810 wurde Hinrich Erdmann Pepper zum Bürgerkapitän der St.-Jacobi-Kirche gewählt. Auch sein Familien-Wappen wurde daraufhin zum Regiments-Wappen.

Bürgerwache, Hanseatische Legion, Hamburgische Garnison und Infanterie-Regiment Hamburg

Das Bürgermilitär bestand, soweit es zeitliche Überschneidungen gab, neben anderen militärischen Formationen in Hamburg. Seine Mitglieder waren im Gegensatz zur stehenden Hamburgischen Garnison nicht kaserniert. Die Gründe für die parallele Existenz beider Truppen sind unterschiedlicher Natur. Der Hanseat lehnte zum einen den regelmäßig das Offizierskorps bildenden Adel ab (vgl. „Hanseat und Adel“) und verabscheute zugleich den zum großen Teil aus entwurzelten Existenzen zusammengesetzten Mannschaftsstand. Hamburg benötigte diese Truppen zwar, um im Krisenfall seine Befestigungsanlagen ausreichend besetzen und verteidigen zu können, wollte sich aber nicht alleine auf sie stützen. Das Bürgermilitär als zweite Einheit für den Kriegsfall war, zumal die Mitglieder selbst für ihre Kosten aufkommen mussten, insbesondere billiger als eine andernfalls erforderliche Aufstockung der Garnison. Da Hamburg faktisch seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die Wehrhoheit besaß, spielten andernorts verfolgte Zwecke der Volksbewaffnung keine Rolle, wie zum Beispiel die Absicht, den Fürsten außenpolitisch kein Mittel zur Verfolgung von Machtansprüchen in die Hand zu geben. Aber auch die Hamburger schätzten es, mit dem Bürgermilitär eine Truppe zu haben, die nicht ohne weiteres vom Senat gegen die Bürger eingesetzt werden konnte.

Das Bürgermilitär stand nicht in der Tradition des als „Bürgerwache“ bezeichneten städtischen Bürgeraufgebots Hamburgs, dem durch seinen kläglichen Zustand eine „allgemein anerkannte und in Karikaturen verstattete Lächerlichkeit“ zu eigen war. Demgegenüber erntete das Hamburger Bürgermilitär Anerkennung wegen seiner guten Ausrüstung, Uniformen, Ausbildung und Führung. 1843 nahm es an einer Zusammenziehung des X. Armeekorps im Raum Lüneburg teil, wobei die Kavallerie geradezu die Bewunderung der versammelten Militärs erregte.

War das Offizierskorps des späteren Bürgermilitärs eine Domäne der Kaufleute und Großbürger, so rekrutierten sich die Offiziere der Bürgerwache noch „vornehmlich aus dem Mittel- und Kleinbürgertum.“ Das Bürgermilitär war im Unterschied zur Bürgerwache ein Element umfassender Volksbewaffnung, also eine Miliz. Eine Bürgerwache war demgegenüber eine vornehmlich polizeiliche Aufgaben wahrnehmende Einheit, die eher der Sicherung der gesellschaftlichen Verhältnisse diente als der Verteidigung gegen äußere Feinde. Die Bürgerwache bestand bis 1810 und wurde unter der französischen Besatzung aufgelöst.

Die „Hanseatische Legion“ war eine von dem zwischenzeitlichen Befreier Hamburgs, Oberst Tettenborn (1778–1854), parallel zu den Vorläufern des Bürgermilitärs gegründete Freiwilligentruppe, die in den Kampf gegen Napoleon ziehen sollte. Sie kämpfte nicht zuletzt wegen der (berechtigten) Furcht des Senats vor den zurückkehrenden Franzosen unter russischer Fahne, um keinen Vorwand für Vergeltungsmaßnahmen gegen die Stadt zu geben und setzte sich in der Folge nicht nur aus Hamburgern, sondern auch aus Bewohnern Bremens und Lübecks zusammen.

Mit dem Beitritt zum Norddeutschen Bund 1867 gab Hamburg seine Wehrhoheit auf und musste zunächst zwei Bataillone der Preußischen Armee aufnehmen. Das Hamburger Kontingent zum Bundesheer des Deutschen Bundes wurde aufgelöst und die Mannschaften und Unteroffiziere der Hamburger Garnison (Stadtmilitär) in das neue Infanterie-Regiment „Hamburg“ (2. Hanseatisches) Nr. 76 übernommen.

Daneben konnte das Hamburger Bürgermilitär noch ein Jahr bestehen, bevor es schließlich 1868 aufgelöst wurde.

Die anderen Truppen in Hamburg im Bild

  • Hamburger Bürgerwache
  • Hamburger Stadtmilitär
    (Garnison)
  • Hanseatische Legion
  • Infanterie-Regiment Hamburg (2.Hanseatisches) Nr. 76

Geschichte

Aufstellung

Schon während der napoleonischen Besatzung betrieben u. a. David Christopher Mettlerkamp (1774–1850) und Friedrich Christoph Perthes (1772–1843) die Schaffung einer schlagkräftigen Truppe für den geplanten Umsturz nach der Niederlage Napoleons in Russland. Die auf Neutralität gerichtete Politik des alten Senats führte nämlich dazu, dass Hamburg nur sehr eingeschränkt Hilfe von außen erwarten durfte, wie sich bei der erfolgreichen Belagerung der Stadt durch Vandamme im Mai 1813 zeigte. Mettlerkamp wurde in der Folge Kommandeur der „Hanseatischen Bürgergarde“, die im Gegensatz zur „Hanseatischen Legion“, die auch am Krieg gegen Frankreich teilnahm, nur für die Befreiung der Hansestädte eingesetzt werden sollte.

Sie nahm an der Belagerung des von Marschall Davout besetzten Hamburg teil und ritt nach dessen Abzug an der Spitze der von General Bennigsen geführten Truppen in die befreite Stadt ein.

Bei Diskussionen, ob die alte Bürgerwache wieder belebt werden oder ein Bürgermilitär geschaffen werden sollte, verwiesen die Befürworter einer bloßen Bürgerwache auf die Beeinträchtigung der Erwerbsmöglichkeiten durch den Wehrdienst und wandten sich gegen eine stärkere Militarisierung Hamburgs. Hingegen verkörperten die aus dem Feld zurückgekehrten Offiziere der Bürgergarde, denen die Bürgerwache als ein Relikt aus der Vergangenheit erschien, den Geist der Zeit. Mettlerkamp erhielt deshalb am 3. Juni 1814 den Auftrag, die Bürgergarde neu zu organisieren. In der Konkurrenz von sich nach dem Krieg auflösendem Bürgermilitär, fortbestehender und konkurrierender Bürgerwache und zurückkehrender Hanseatischer Legion scheiterte er zunächst, bis der Senat am 10. September 1814 die Militärpflicht in Hamburg schuf, wonach alle Bürger und Einwohner sowie deren Söhne vom 20. bis 45. Lebensjahr dienstpflichtig waren. Die Reform wurde gefördert durch den kläglichen Zustand der Bürgerwache und deren „allgemein anerkannte und in Karikaturen verstattete Lächerlichkeit“.

Seine Legitimation bezog das Bürgermilitär aus den Erfahrungen der Freiheitskriege: „Das Hamburger Bürger Militair ist sowohl in Hamburgs besonderer Verfassung, als in der 1813 wiederhergestellten allgemeinen deutschen Volksbewaffnung gegründet.“ Mochten auch die Auffassungen über den Wehrdienst sehr verschieden „in Monarischen und Republikanischen Staaten seyn, aber dennoch ist und bleibt das Waffenrecht des freien Mannes tief in der deutschen Natur begründet.“

Der Hamburger Brand von 1842

Neben manch unschönen Zwischenfällen, vor allem mit dem Bundeskontingent, bewährte sich das Bürgermilitär während des Hamburger Brandes von 1842. Während die Verwaltungsorgane der Stadt sich entscheidungsschwach, führungslos und inkompetent zeigten, zogen viele Menschen plündernd durch die Stadt. Wo freilich „die Bürgergarde, (…) namentlich das Officiercorps, in genügender Stärke zur Hand war, da gelang es mit geringer Energie, jedenfalls aber mit der blanken Waffe, die Räuber zu Paaren zu treiben.“ Es sprach für die Autorität der Offiziere und die Einsatzbereitschaft der Gardisten, dass sich angesichts des heillosen Durcheinanders in der Stadt und des Versagens der politischen Führung das Bürgermilitär nicht dem „allgemeine(n) und kopflose(n) Rennen, Retten und Flüchten aller Einwohner Hamburgs“ anschloss.

Die Revolution von 1848/49

Weniger glücklich agierte das Bürgermilitär während der Revolution von 1848/49. Auseinandersetzungen innerhalb des Offizierskorps über die Qualität der Truppenführung endeten schließlich in einem Duell zwischen dem Obersten Stockfleth und Major Kessler, dem Bataillonskommandeur der Jäger. Auch die Frage, wie das Bürgermilitär seinen Auftrag erfüllen sollte, sowie die politischen Spannungen übertrugen sich auf die einzelnen Truppenteile des Bürgermilitärs.

Laut dem Bürgermilitär-Reglement von 1848 waren die Unteroffiziere und Offiziere nunmehr von den Mannschaften zu wählen. Dies verschaffte denjenigen einen Vorteil, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse reichlich Essen und Trinken auszugeben vermochten. Das Wahlgesetz wurde deshalb, nachdem wieder Ruhe eingekehrt war, Ende 1849 aufgehoben.

Als im August 1849 preußische Truppen vom Kriegsschauplatz in Schleswig-Holstein kamen und in der Stadt einquartiert wurden, wurde die Gänsemarktwache durch Gardisten und Tumultanten erstürmt. Erst am nächsten Morgen konnten Teile des Bürgermilitärs den Tumult beenden.

Ansonsten erfüllte das Bürgermilitär jedoch seine Ordnungsfunktion. Unzufriedenheitsdemonstrationen kamen in Hamburg, wo mehr als dreiviertel aller Bewohner von den Bürgerrechten und in noch größerem Maße von jeder Mitsprache ausgeschlossen waren, gerade in Krisenzeiten verstärkt vor. „Da die Angehörigen des Bürgermilitärs zu den Privilegierten gehörten, erfüllten sie meistens die von den Interessen der Großkaufleute bestimmte Politik der Stadtregierung.“

Die letzte Reform von 1854

Die letzte Reform des Bürgermilitärs fand im März 1854 statt. Die Offiziere verhinderten dabei eine Regelung, wonach in dringenden Fällen der Polizeiherr das Bürgermilitär hätte einberufen können, da dies das Bürgermilitär dem besoldeten Polizeikorps gleichgestellt hätte. Auch die Aufgabe der Landesverteidigung wurde beibehalten, um das Bürgermilitär nicht zur Hilfspolizei zu machen. Bei gemeinsamen Einsätzen von Bürgermilitär und Kontingent führte nunmehr der Senat das Kommando, um Kompetenzstreitigkeiten zu vermeiden. Fortbestehen blieb die Bestimmung, dass jeder, der in Konkurs geriet, zum einfachen Gardisten degradiert wurde. Geschäftlicher Erfolg bzw. Misserfolg und Fortkommen im Bürgermilitär blieben also auf das Engste miteinander verbunden.

Bedeutungsverlust und Auflösung

Nach 1849 trat indes ein politischer Bedeutungsverlust des Bürgermilitärs ein, dessen Aufgaben nach und nach eingeschränkt wurden. Auch hielt es nicht mehr mit der militärischen Entwicklung Schritt. Fragen der Etikette und der Repräsentation nahmen einen zunehmenden Raum ein. Mit dem Beitritt Hamburgs 1866 zum Norddeutschen Bund wurde das Bundeskontingent aufgelöst und durch das Infanterie-Regiment „Hamburg“ (2. Hanseatisches) Nr. 76 ersetzt. In dieses Militärsystem passte das Bürgermilitär nicht mehr hinein. Auf mit knapper Mehrheit beschlossenen Vorschlag der Bürgerschaft beschloss der Senat trotz einer Unterschriftenaktion, die in zehn Tagen über 14.000 Unterschriften gesammelt hatte, die Auflösung des Bürgermilitärs, „in dem viele Bürgerfamilien ihren Stolz gesehen hatten“, die am 30. Juli 1868 erfolgte. „Mit dem Hamburger Bürgermilitär verschwand das letzte Zeugnis der in den Freiheitskriegen geborenen Idee von einer demokratischen, nur auf Verteidigung ausgerichteten Wehrverfassung in Deutschland.“ Das I.R. 76 wurde ursprünglich am 30. Oktober 1866 in Bromberg aufgestellt und übernahm am 1. Oktober 1867 gemäß der Konvention vom 27. Juni 1867 Mannschaften und Unteroffiziere der aufgelösten Bataillone der Bundeskontingente Hamburgs und Lübecks. Mit der Bildung des Norddeutschen Bundes hatte Hamburg damit seine Wehrhoheit aufgegeben.

Organisatorischer Aufbau

In Hamburg wurden sieben Bataillone gebildet: sechs Bataillone Infanterie zu je sechs Kompanien, ein Jägerbataillon und eine Scharfschützenkompanie. Hinzu kam ein Bataillon in der Vorstadt St. Georg und ein Bataillon im Landgebiet. Die Kompaniestärke war 200 Mann bei der Infanterie und 100 Mann bei Jägern und Scharfschützen. Weiter sah das Reglement die Bildung eines Artillerie- und eines Kavalleriekorps vor. An der Spitze des Bürgermilitärs stand als Chef ein Oberstleutnant, ab 1840 Oberst. Ihm unterstand der aus vier Majoren und vier Adjutanten bestehende Generalstab. Jedes Bataillon wurde von einem Major geführt, die Kompaniechefs hatten Kapitänsrang. Besoldet wurden zur Sicherung der Kontinuität und Professionalität der Chef des Bürgermilitärs, der Auditeur, die Tamboure und ein Stamm von Artilleristen.

Die Offiziere wurden gewählt – der Chef des Bürgermilitärs vom Senat aus einer Vorschlagsliste der Bürgermilitärkommission, die Majore und Hauptleute von der Bürgermilitärkommission und die Leutnants und Oberleutnants von einer Kommission aus dem Chef des Bürgermilitärs, dem Bataillons- und dem Kompaniechef. Damit war das Bürgermilitär gegenüber äußeren Einflüssen bei der Auswahl seiner Offiziere weitgehend abgeschottet und konnte in den einzelnen Bataillonen ein durchaus geschlossenes Offizierskorps heranbilden. „Die angesehensten Bürger der Stadt übernahmen bei dem damals so lästigen Dienst gerne eine Officiersstelle.“

Das Dienstreglement bestimmte: „Die Officiere und Unterofficiere dürfen nie vergessen, dass ihre Untergebene Bürger und, außer dem Dienste, ihnen gleich sind.“ Gleichwohl handelte das Dienstreglement im Wesentlichen von Strafen für Verstöße gegen die Disziplin, wobei in der Praxis die Masse der Dienstpflichtigen durch Geld- und Gefängnisstrafen diszipliniert werden sollte, während Degradierung und unehrenhafte Entlassung Offizieren und Unteroffizieren drohte.

Von den rund 200.000 Einwohnern Hamburgs im Jahre 1865 waren nur 12.550 dem Bürgermilitär dienst- oder abgabepflichtig, und von diesen leisteten 8.800 aktiven Dienst.

Die Truppenteile in den Uniformen seit 1853

  • Generalstab
  • Kavallerie
  • Artillerie
  • Jäger
  • Infanterie

Das Verhältnis von Bürgermilitär und Bundeskontingent

Spannungen zwischen den zwei gänzlich unterschiedlichen Militärformationen in einer Stadt waren unvermeidlich. Die Offiziere des Bundeskontingents schätzten die militärischen Qualitäten des Bürgermilitärs geringer ein, während die Offiziere des Bürgermilitärs sich wegen ihres besonderen Status als bewaffnete Bürger überlegen fühlten. Das galt selbst noch für den einzelnen Gardisten im Verhältnis zum Soldaten des Bundeskontingents, die in menschenunwürdigen Unterkünften hausten und noch der körperlichen Züchtigung unterworfen waren. Die Reputation des Bundeskontingents war in der Bevölkerung gering, da man die Soldaten für eine Art Leibwache des Senats hielt, während das Bürgermilitär in dem Ruf stand, die bürgerlichen Freiheiten zu verteidigen. Da die Soldaten häufig brutaler vorgingen und eher von der Schusswaffe Gebrauch machten, erlangte das Bürgermilitär vor allem im Zusammenhang der Septemberunruhen 1830 einen deutlichen Beliebtheitsvorsprung bei der Bevölkerung.

Einer wie auch immer gearteten Unterordnung unter das Kontingent hat sich das Bürgermilitär schon früh erfolgreich widersetzt. Als anlässlich einer Parade am 18. Oktober 1823 der Stadtkommandant und Chef der Garnison das Oberkommando über beide Formationen führen sollte, weil er als Oberst einen höheren Rang als der als Chef des Bürgermilitär amtierende Major hatte, erschien dies „den Offizieren des Bürgermilitärs als eine ungeheure Provokation. Die Unterstellung unter das Kommando eines Berufssoldaten verletzte ihr Standesbewusstsein.“ Dass sich das Bürgermilitär in dieser Frage durchsetzte, belegt, „dass das Bürgermilitär eben auch ein Faktor im innenpolitischen Spiel der Kräfte war.“

Das Verhältnis entspannte sich erst ab 1835, als die Anwendung der Wehrpflicht auch auf das Bundeskontingent dieses von einer Söldnertruppe in eine Wehrpflichttruppe wandelte.

Bedeutung und soziale Struktur des Bürgermilitärs

Das Bürgermilitär war ein wichtiger Faktor in Hamburg. Es spielte zeitweilig in der Politik eine nicht zu unterschätzende Rolle. Insbesondere durch sein Selbstverständnis, Garant der bürgerlichen Rechte zu sein, übte es einen nicht unerheblichen Einfluss auf politische Entscheidungen aus, zumal ihm wichtige Verwaltungsaufgaben übertragen waren.

Anders als in der preußischen Armee war es nicht die Zugehörigkeit zum Militär, die den Einzelnen zum Mitglied der gesellschaftlich führenden Schicht machte. In Hamburg waren die Kaufleute die tonangebende Gruppe und sie fanden sich zahlenmäßig stark im Offizierskorps wieder und pflegten ihrer Kontakte in den auf Bataillonsebene gebildeten Offiziersvereinen. Der Offizier bezog seine Autorität nicht aus einer bestimmten Klassenzugehörigkeit, sondern im streng bürgerlichen Sinne aus der eigenen Leistung, Bildung und Überzeugungskraft. Die Ehre des Bürgeroffiziers war unteilbar. Da die Disziplin auf der persönlichen Integrität des Offiziers beruhte, wurde keine Unterscheidung zwischen Ehrverstößen des Offiziers im Dienst und im Privatleben gemacht. Das Duell war im Bürgermilitär als Mittel der Wiederherstellung der Ehre akzeptiert. Unter den Offizieren des Bürgermilitärs herrschte ein Corpsgeist, der den Ausschluss von Abweichlern aller Art verlangte. Die Offiziere wurden mit der Zeit zum eigentlichen Rückgrat der Bürgergarde. Ihr Gruppenbewusstsein, das sie in ihren Offiziersclubs pflegten, ist weithin dadurch gekennzeichnet, dass sie den Ehrbegriff der Berufsoffiziere übernahmen. Auf Bonität wurde großer Wert gelegt. Wer in Konkurs fiel, verlor seinen Offiziersrang.

Die in Hamburg führende Gruppe der Fernhandelskaufleute majorisierte das Offizierskorps. Wenn Angehörige der klein- und unterbürgerlichen Schichten ihren rechtlichen Status in der Stadt verbessern wollten, mussten sie das Bürgerrecht erwerben. Die Voraussetzung für den Erwerb des Bürgerrechts bildete die Mitgliedschaft im Bürgermilitär, wie auch die Verpflichtung, die Stadt zu verteidigen, Bestandteil des Hamburger Bürgereides war. Allerdings stellten die Kosten für Uniform und Ausrüstung eine bedeutende Ausgabe dar. Besonders aufwendig waren die Uniform und Ausrüstung der Kavallerie. Bei den Offizieren der Kavallerie waren alle Metallteile der Uniform vergoldet. Der unterschiedliche Aufwand bei der Uniformierung bildete zugleich eine Schranke für die Aufstiegsmöglichkeiten vieler Mitglieder des Bürgermilitärs und begünstigte die soziale Abschottung der Freikorps. Andererseits bot die Offiziersuniform der Freikorps reich gewordenen Hamburgern, die nicht zu den älteren Kaufmannsfamilien gehörten, eine Gelegenheit, mit jenen zu konkurrieren. So bemerkte der Abgeordnete Ferdinand Laeisz bei der Debatte in der Bürgerschaft über die Abschaffung des Bürgermilitärs, dass viele der Anhänger der Truppe „die hohe Stellung, die sie in der Gesellschaft einnehmen“, dem Bürgermilitär verdankten.

Auch sonst grenzten sich die Freikorps Artillerie, Jäger und Kavallerie deutlich gegenüber der Infanterie ab. Die Freikorps entschieden zudem, wen sie aufnehmen wollten. Bei der Kavallerie musste der Aufzunehmende von unbescholtenem Ruf und ein „geübter Reuter seyn“. Er musste Eigentümer eines Reitpferdes sein – Leihpferde waren ebenso wie Zugpferde verboten – und sich an den Kosten für die Ausrüstung der Trompeter und den Unterhalt ihrer Pferde beteiligen. „Diese Statuten verdeutlichen, was […] zur Erfüllung der militärischen Aufgabe wirklich wesentlich für die Aufnahme in ein Freikorps war: der Besitz einer ausreichenden Menge Geldes.“ „Die Kavallerie bedeutete den Gipfel des Aufwandes.“ So bestand die Kavallerie hauptsächlich aus Söhnen von Kaufleuten, von denen sich zuletzt noch 112 den Aufwand für „die sehr prächtige Uniform mit der Ulanentschapka, die Bewaffnung mit Schleppsäbel und zwei Pistolen“ und das Reitpferd leisteten.

Mitglieder des Bürgermilitärs

Chefs des Bürgermilitärs

• Peter Otto Pepper wurde am 30. Oktober 1795 zum Bürgerkapitän im Regiment St. Nicolai erwählt (gestorben am 27. Mai 1803)

• Hinrich Erdmann Pepper wurde am 29. August 1810 zum Bürgerkapitän im Regiment St. Nicolai erwählt (gestorben am 15. Juni 1812)

  • Peter Kleudgen (1775–1825) 1815 bis 1825
  • Johann Andreas Prell (1774–1848) 1825 bis 1831
  • Johann Friedrich Anton Wüppermann (1790–1879) 1831 bis 1835
  • Carl Möring (1818–1900) 1835 bis 1838
  • Daniel Stockfleth (1794–1868) 1838 bis 1848
  • Albert Nicol (1799–1887) 1848 bis 1868
  • (interimistisch bis zur Auflösung) Hinrich Jacob Burmester (1799–1876) 1868

Kavallerie

  • Adolph Godeffroy (1814–1893), Rittmeister
  • Carl Jauch (1828–1888), Oberleutnant
  • Moritz Jauch (1804–1876), Oberleutnant (Ehemann von Auguste Jauch)
  • Ernst Freiherr von Merck (1811–1863), Rittmeister und Chef der Kavallerie

Andere Truppenteile

  • Carl Eduard Abendroth (1804–1885), Major im Generalstab
  • Georg Heinrich Ballheimer (1796–1874), zweiter Major des 6. Bataillons
  • Carl Theodor Bandmann 1852–1859, Major des 4. Bataillons
  • Wilhelm Gossler (1811–1895), Adjutant im Generalstab
  • Nicolaus Ferdinand Haller (1805–1876), Gardist der 7. Kompanie des 3. Bataillons
  • Carl Philipp Kunhardt (1782–1854), Hauptmann des 2. Bataillons
  • Georg Ferdinand Kunhardt (1824–1895), Hauptmann
  • David Christopher Mettlerkamp (1774–1850), Oberstlieutenant und Kommandant
  • Gustav Eduard Nolte (Politiker, 1812), Hauptmann
  • Ludovicus Piglhein (1814–1876) Hauptmann der 6. Kompanie des 6. Bataillons
  • Hermann Poelchau (1817–1912), Hauptmann im 6. Bataillons
  • Johann Christian Söhle (1801–1871), zweiter Major des 3. Bataillon
  • Johann Stahmer (1819–1896), Hauptmann

Literatur

  • Ulrich Bauche: Abschied vom Bürgermilitär. Beilage zur Hamburgensien-Mappe Hamburger Leben, zehnter Teil. Hamburg 1976.
  • Ulrich Bauche: Das Hamburger Bürgermilitär 1868, in Ulrich Bauche – Genau hinsehen, Beiträge zur Gesellschaftsgeschichte Hamburgs, Hamburg 2019, S. 146–152, ISBN 978-3-96488-019-2
  • L. Behrends: Kosten des Erwerbs des Kleingbürgerrechts durch einen Nicht-Hamburger und der Uniformierung als Bürgergardist (1844). In: Mitteilungen des Vereins für Hamburgisches Geschichte. Hamburg 1912.
  • Hans-Hermann Damann: Militärwesen und Bürgerbewaffnung der freien Hansestädte in der Zeit des Deutschen Bundes von 1815–1848. Dissertation. Hamburg 1958.
  • Andreas Fahl: Das Hamburger Bürgermilitär 1814–1868. Reimer, Berlin/Hamburg 1987, ISBN 3-496-00888-1.
  • Klaus Groth: Chronik des Standortes Hamburg. Bilder aus Hamburgs militärischer Vergangenheit. Dassendorf 2010.
  • W. Schardius: Heitere und ernste Erinnerungen aus den Dienstjahren eines ehemaligen Stabs-Officiers des Hamburger Bürger-Militairs. Hamburg 1881.
  • Franz Thiele: Hamburgisches Bürgermilitär 1848/49. Schicksalsjahre einer fast vergessenen Bürgertruppe. Hamburg 1974, OCLC 248347919.
  • Theodor Muhsfeldt, Das hamburgische Militär, Übersicht über seine Organisation und seine Offiziere vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zu seiner Auflösung im Jahre 1811, in Zeitschrift des Vereins für hamburgische Geschichte, Band 14, 1909, S. 37ff
  • C. F. Gaedechens, Das hamburgische Militär bis zum Jahre 1811 in Zeitschrift des Vereins für hamburgische Geschichte, Band 8, 1884, S. 421ff

Abbildungen

  • F. H. W. Rosmäsler: Hamburgs Bürger-Bewaffnung, in fünf und dreisig Figuren dargestellt. Hamburg 1816.
  • A. Schieck: Hamburger Bürger-Militair 1868. (bnf.fr). 
  • H. Jessen: Uniformes de Hambourg en 1850. B. S. Berendsohn, Hamburg 1850 (bnf.fr). 

Siehe auch

  • Hanseatische Legion
  • Bremer Stadtmilitär
  • Lübecker Bürgergarde
  • Lübecker Militär (1814–1867)
  • Lübecker Stadtmilitär
  • Infanterie-Regiment „Bremen“ (1. Hanseatisches) Nr. 75
  • Infanterie-Regiment „Hamburg“ (2. Hanseatisches) Nr. 76
  • Infanterie-Regiment „Lübeck“ (3. Hanseatisches) Nr. 162

Weblinks

  • Klaus Groth, Chronik des Standortes Hamburg (PDF; 49,4 MB) – Zeittafel aller militärischen Ereignisse in Hamburg und Bilder aus allen Jahrhunderten zur hamburgischen Militärgeschichte einschließlich Abbildungen aller Truppen und Waffengattungen

Einzelnachweise

  1. Ulrich Bauche, Beilage zur Hamburgensien-Mappe Hamburger Leben, zehnter Teil. Hamburg 1976.
  2. zur Bürgerwache: F. Voigt: Einige Mitteilungen über die ehemaligen Hamburger Bürgerwache. In: Mitteilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte. 30. Jahrgang. Hamburg 1912.
  3. Bürgermeister Amandus Augustus Abendroth, zitiert nach Fahl: Das Hamburger Bürgermilitär. 1987, S. 31.
  4. Klaus Groth: Chronik des Standortes Hamburg. Bilder aus Hamburgs militärischer Vergangenheit. Dassendorf 2010, S. 42.
  5. Infanterie-Regiment Hamburg (2. Hanseatisches) Nr. 76 (Memento des Originals vom 10. Juni 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  6. Ulrich Bauche: Das Hamburger Bürgermilitär 1868, Beilage zur Hamburgensien-Mappe "Hamburger Leben", zehnter Teil, herausgegeben 1976 vom Hamburger Abendblatt
  • (F) Andreas Fahl: Das Hamburger Bürgermilitär 1814–1868. Reimer, Berlin/Hamburg 1987, ISBN 3-496-00888-1.
  1. S. 16.
  2. S. 9.
  3. S. 20.
  4. S. 24 unter Hinweis auf Cypriano Francisco Gaedechens, Das hamburgische Militär bis zum Jahre 1811 und die hanseatische Legion, Hamburg 1889.
  5. S. 25.
  6. S. 27.
  7. S. 28.
  8. S. 29.
  9. S. 30.
  10. S. 32.
  11. S. 53.
  12. S. 59.
  13. S. 83f.
  14. S. 66.
  15. S. 67.
  16. S. 68.
  17. S. 70f.
  18. S. 74 f.
  19. S. 77.
  20. S. 79.
  21. S. 81f.
  22. S. 82.
  23. S. 34.
  24. S. 35.
  25. S. 37.
  26. S. 45.
  27. S. 38.
  28. S. 167.
  29. S. 168.
  30. S. 169.
  31. S. 55.
  32. S. 57.
  33. S. 195f.
  34. S. 197.
  35. S. 188.
  36. S. 191.
  37. S. 287.
  38. S. 284.
  39. S. 212.
  40. S. 246.
  41. S. 260.
  42. S. 282.
  43. S. 283.
  44. S. 178.
  45. S. 179.
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 02:08

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Das Hamburger Burgermilitar auch Burgerwehr genannt war eine bereits im Jahre 1795 bestehende burgerliche Militarform Hamburgs die aus Hamburger Burgern rekrutiert wurde die im Wehrfahigen Alter waren und somit das Regiment gebildet haben Wappen des Hamburger BurgermilitarsDieser Artikel bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Burgerwache und andere stadtische Militartruppen gab es bereits seit dem Mittelalter spatestens seit dem Dreissigjahrigem Krieg die Verengung auf die Zeit ab ca 1795 ist daher sachlich unangemessen der Artikel sollte auf Basis der genannten Literatur erganzt bzw neu geschrieben werden Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Der Burgerkapitan war der Oberbefehlshaber der Hamburger Burgerwehr und diese war den funf Hamburger Hauptkirchen zugeordnet jede der Hauptkirche hatte eine Burgerwehr und somit einen Burgerkapitan Zum Burgerkapitan konnte nur derjenige gewahlt werden der mindestens 40 Jahre alt war und finanziell in der Lage waren das gesamte Regiment fur ein Jahr zu finanzieren Die Burgerkapitane Hamburgs gehorten daher zu den 100 Wohlhabendsten Burgern Hamburgs Bereits am 30 Oktober 1795 wurde Peter Otto Pepper zum ersten Burgerkapitan der St Jacobi Kirche gewahlt und sein Familien Wappen wurde zum Regiments Wappen siehe Hamburger Staatsarchiv Als einzige Familie stellte die Familie Pepper auch einen weiteren Hamburger Burgerkapitan am 29 August 1810 wurde Hinrich Erdmann Pepper zum Burgerkapitan der St Jacobi Kirche gewahlt Auch sein Familien Wappen wurde daraufhin zum Regiments Wappen Burgerwache Hanseatische Legion Hamburgische Garnison und Infanterie Regiment HamburgDas Burgermilitar bestand soweit es zeitliche Uberschneidungen gab neben anderen militarischen Formationen in Hamburg Seine Mitglieder waren im Gegensatz zur stehenden Hamburgischen Garnison nicht kaserniert Die Grunde fur die parallele Existenz beider Truppen sind unterschiedlicher Natur Der Hanseat lehnte zum einen den regelmassig das Offizierskorps bildenden Adel ab vgl Hanseat und Adel und verabscheute zugleich den zum grossen Teil aus entwurzelten Existenzen zusammengesetzten Mannschaftsstand Hamburg benotigte diese Truppen zwar um im Krisenfall seine Befestigungsanlagen ausreichend besetzen und verteidigen zu konnen wollte sich aber nicht alleine auf sie stutzen Das Burgermilitar als zweite Einheit fur den Kriegsfall war zumal die Mitglieder selbst fur ihre Kosten aufkommen mussten insbesondere billiger als eine andernfalls erforderliche Aufstockung der Garnison Da Hamburg faktisch seit dem Ende des 13 Jahrhunderts die Wehrhoheit besass spielten andernorts verfolgte Zwecke der Volksbewaffnung keine Rolle wie zum Beispiel die Absicht den Fursten aussenpolitisch kein Mittel zur Verfolgung von Machtanspruchen in die Hand zu geben Aber auch die Hamburger schatzten es mit dem Burgermilitar eine Truppe zu haben die nicht ohne weiteres vom Senat gegen die Burger eingesetzt werden konnte Karikatur eines Mitglieds der Hamburger Burgerwache um 1800 Das Burgermilitar stand nicht in der Tradition des als Burgerwache bezeichneten stadtischen Burgeraufgebots Hamburgs dem durch seinen klaglichen Zustand eine allgemein anerkannte und in Karikaturen verstattete Lacherlichkeit zu eigen war Demgegenuber erntete das Hamburger Burgermilitar Anerkennung wegen seiner guten Ausrustung Uniformen Ausbildung und Fuhrung 1843 nahm es an einer Zusammenziehung des X Armeekorps im Raum Luneburg teil wobei die Kavallerie geradezu die Bewunderung der versammelten Militars erregte War das Offizierskorps des spateren Burgermilitars eine Domane der Kaufleute und Grossburger so rekrutierten sich die Offiziere der Burgerwache noch vornehmlich aus dem Mittel und Kleinburgertum Das Burgermilitar war im Unterschied zur Burgerwache ein Element umfassender Volksbewaffnung also eine Miliz Eine Burgerwache war demgegenuber eine vornehmlich polizeiliche Aufgaben wahrnehmende Einheit die eher der Sicherung der gesellschaftlichen Verhaltnisse diente als der Verteidigung gegen aussere Feinde Die Burgerwache bestand bis 1810 und wurde unter der franzosischen Besatzung aufgelost Die Hanseatische Legion war eine von dem zwischenzeitlichen Befreier Hamburgs Oberst Tettenborn 1778 1854 parallel zu den Vorlaufern des Burgermilitars gegrundete Freiwilligentruppe die in den Kampf gegen Napoleon ziehen sollte Sie kampfte nicht zuletzt wegen der berechtigten Furcht des Senats vor den zuruckkehrenden Franzosen unter russischer Fahne um keinen Vorwand fur Vergeltungsmassnahmen gegen die Stadt zu geben und setzte sich in der Folge nicht nur aus Hamburgern sondern auch aus Bewohnern Bremens und Lubecks zusammen Mit dem Beitritt zum Norddeutschen Bund 1867 gab Hamburg seine Wehrhoheit auf und musste zunachst zwei Bataillone der Preussischen Armee aufnehmen Das Hamburger Kontingent zum Bundesheer des Deutschen Bundes wurde aufgelost und die Mannschaften und Unteroffiziere der Hamburger Garnison Stadtmilitar in das neue Infanterie Regiment Hamburg 2 Hanseatisches Nr 76 ubernommen Daneben konnte das Hamburger Burgermilitar noch ein Jahr bestehen bevor es schliesslich 1868 aufgelost wurde Die anderen Truppen in Hamburg im Bild Hamburger Burgerwache Hamburger Stadtmilitar Garnison Hanseatische Legion Infanterie Regiment Hamburg 2 Hanseatisches Nr 76GeschichteAufstellung David Christopher MettlerkampHanseatische Legion Lubecker Kontingent und Hanseatische Burgergarde 1813Hanseatische Kavallerie Burgergarde und Legion vereint Gefecht bei Mustin Mecklenburg 1813Hamburger Burgermilitar 1830Majorspatent des BurgermilitarsAusweis fur Musiker im Hamburger Burgermilitar 1868 waren es insgesamt 298 Schon wahrend der napoleonischen Besatzung betrieben u a David Christopher Mettlerkamp 1774 1850 und Friedrich Christoph Perthes 1772 1843 die Schaffung einer schlagkraftigen Truppe fur den geplanten Umsturz nach der Niederlage Napoleons in Russland Die auf Neutralitat gerichtete Politik des alten Senats fuhrte namlich dazu dass Hamburg nur sehr eingeschrankt Hilfe von aussen erwarten durfte wie sich bei der erfolgreichen Belagerung der Stadt durch Vandamme im Mai 1813 zeigte Mettlerkamp wurde in der Folge Kommandeur der Hanseatischen Burgergarde die im Gegensatz zur Hanseatischen Legion die auch am Krieg gegen Frankreich teilnahm nur fur die Befreiung der Hansestadte eingesetzt werden sollte Sie nahm an der Belagerung des von Marschall Davout besetzten Hamburg teil und ritt nach dessen Abzug an der Spitze der von General Bennigsen gefuhrten Truppen in die befreite Stadt ein Bei Diskussionen ob die alte Burgerwache wieder belebt werden oder ein Burgermilitar geschaffen werden sollte verwiesen die Befurworter einer blossen Burgerwache auf die Beeintrachtigung der Erwerbsmoglichkeiten durch den Wehrdienst und wandten sich gegen eine starkere Militarisierung Hamburgs Hingegen verkorperten die aus dem Feld zuruckgekehrten Offiziere der Burgergarde denen die Burgerwache als ein Relikt aus der Vergangenheit erschien den Geist der Zeit Mettlerkamp erhielt deshalb am 3 Juni 1814 den Auftrag die Burgergarde neu zu organisieren In der Konkurrenz von sich nach dem Krieg auflosendem Burgermilitar fortbestehender und konkurrierender Burgerwache und zuruckkehrender Hanseatischer Legion scheiterte er zunachst bis der Senat am 10 September 1814 die Militarpflicht in Hamburg schuf wonach alle Burger und Einwohner sowie deren Sohne vom 20 bis 45 Lebensjahr dienstpflichtig waren Die Reform wurde gefordert durch den klaglichen Zustand der Burgerwache und deren allgemein anerkannte und in Karikaturen verstattete Lacherlichkeit Seine Legitimation bezog das Burgermilitar aus den Erfahrungen der Freiheitskriege Das Hamburger Burger Militair ist sowohl in Hamburgs besonderer Verfassung als in der 1813 wiederhergestellten allgemeinen deutschen Volksbewaffnung gegrundet Mochten auch die Auffassungen uber den Wehrdienst sehr verschieden in Monarischen und Republikanischen Staaten seyn aber dennoch ist und bleibt das Waffenrecht des freien Mannes tief in der deutschen Natur begrundet Der Hamburger Brand von 1842 Neben manch unschonen Zwischenfallen vor allem mit dem Bundeskontingent bewahrte sich das Burgermilitar wahrend des Hamburger Brandes von 1842 Wahrend die Verwaltungsorgane der Stadt sich entscheidungsschwach fuhrungslos und inkompetent zeigten zogen viele Menschen plundernd durch die Stadt Wo freilich die Burgergarde namentlich das Officiercorps in genugender Starke zur Hand war da gelang es mit geringer Energie jedenfalls aber mit der blanken Waffe die Rauber zu Paaren zu treiben Es sprach fur die Autoritat der Offiziere und die Einsatzbereitschaft der Gardisten dass sich angesichts des heillosen Durcheinanders in der Stadt und des Versagens der politischen Fuhrung das Burgermilitar nicht dem allgemeine n und kopflose n Rennen Retten und Fluchten aller Einwohner Hamburgs anschloss Die Revolution von 1848 49 Weniger glucklich agierte das Burgermilitar wahrend der Revolution von 1848 49 Auseinandersetzungen innerhalb des Offizierskorps uber die Qualitat der Truppenfuhrung endeten schliesslich in einem Duell zwischen dem Obersten Stockfleth und Major Kessler dem Bataillonskommandeur der Jager Auch die Frage wie das Burgermilitar seinen Auftrag erfullen sollte sowie die politischen Spannungen ubertrugen sich auf die einzelnen Truppenteile des Burgermilitars Laut dem Burgermilitar Reglement von 1848 waren die Unteroffiziere und Offiziere nunmehr von den Mannschaften zu wahlen Dies verschaffte denjenigen einen Vorteil die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhaltnisse reichlich Essen und Trinken auszugeben vermochten Das Wahlgesetz wurde deshalb nachdem wieder Ruhe eingekehrt war Ende 1849 aufgehoben Als im August 1849 preussische Truppen vom Kriegsschauplatz in Schleswig Holstein kamen und in der Stadt einquartiert wurden wurde die Gansemarktwache durch Gardisten und Tumultanten ersturmt Erst am nachsten Morgen konnten Teile des Burgermilitars den Tumult beenden Ansonsten erfullte das Burgermilitar jedoch seine Ordnungsfunktion Unzufriedenheitsdemonstrationen kamen in Hamburg wo mehr als dreiviertel aller Bewohner von den Burgerrechten und in noch grosserem Masse von jeder Mitsprache ausgeschlossen waren gerade in Krisenzeiten verstarkt vor Da die Angehorigen des Burgermilitars zu den Privilegierten gehorten erfullten sie meistens die von den Interessen der Grosskaufleute bestimmte Politik der Stadtregierung Die letzte Reform von 1854 Die letzte Reform des Burgermilitars fand im Marz 1854 statt Die Offiziere verhinderten dabei eine Regelung wonach in dringenden Fallen der Polizeiherr das Burgermilitar hatte einberufen konnen da dies das Burgermilitar dem besoldeten Polizeikorps gleichgestellt hatte Auch die Aufgabe der Landesverteidigung wurde beibehalten um das Burgermilitar nicht zur Hilfspolizei zu machen Bei gemeinsamen Einsatzen von Burgermilitar und Kontingent fuhrte nunmehr der Senat das Kommando um Kompetenzstreitigkeiten zu vermeiden Fortbestehen blieb die Bestimmung dass jeder der in Konkurs geriet zum einfachen Gardisten degradiert wurde Geschaftlicher Erfolg bzw Misserfolg und Fortkommen im Burgermilitar blieben also auf das Engste miteinander verbunden Bedeutungsverlust und Auflosung Nach 1849 trat indes ein politischer Bedeutungsverlust des Burgermilitars ein dessen Aufgaben nach und nach eingeschrankt wurden Auch hielt es nicht mehr mit der militarischen Entwicklung Schritt Fragen der Etikette und der Reprasentation nahmen einen zunehmenden Raum ein Mit dem Beitritt Hamburgs 1866 zum Norddeutschen Bund wurde das Bundeskontingent aufgelost und durch das Infanterie Regiment Hamburg 2 Hanseatisches Nr 76 ersetzt In dieses Militarsystem passte das Burgermilitar nicht mehr hinein Auf mit knapper Mehrheit beschlossenen Vorschlag der Burgerschaft beschloss der Senat trotz einer Unterschriftenaktion die in zehn Tagen uber 14 000 Unterschriften gesammelt hatte die Auflosung des Burgermilitars in dem viele Burgerfamilien ihren Stolz gesehen hatten die am 30 Juli 1868 erfolgte Mit dem Hamburger Burgermilitar verschwand das letzte Zeugnis der in den Freiheitskriegen geborenen Idee von einer demokratischen nur auf Verteidigung ausgerichteten Wehrverfassung in Deutschland Das I R 76 wurde ursprunglich am 30 Oktober 1866 in Bromberg aufgestellt und ubernahm am 1 Oktober 1867 gemass der Konvention vom 27 Juni 1867 Mannschaften und Unteroffiziere der aufgelosten Bataillone der Bundeskontingente Hamburgs und Lubecks Mit der Bildung des Norddeutschen Bundes hatte Hamburg damit seine Wehrhoheit aufgegeben Organisatorischer AufbauIn Hamburg wurden sieben Bataillone gebildet sechs Bataillone Infanterie zu je sechs Kompanien ein Jagerbataillon und eine Scharfschutzenkompanie Hinzu kam ein Bataillon in der Vorstadt St Georg und ein Bataillon im Landgebiet Die Kompaniestarke war 200 Mann bei der Infanterie und 100 Mann bei Jagern und Scharfschutzen Weiter sah das Reglement die Bildung eines Artillerie und eines Kavalleriekorps vor An der Spitze des Burgermilitars stand als Chef ein Oberstleutnant ab 1840 Oberst Ihm unterstand der aus vier Majoren und vier Adjutanten bestehende Generalstab Jedes Bataillon wurde von einem Major gefuhrt die Kompaniechefs hatten Kapitansrang Besoldet wurden zur Sicherung der Kontinuitat und Professionalitat der Chef des Burgermilitars der Auditeur die Tamboure und ein Stamm von Artilleristen Die Offiziere wurden gewahlt der Chef des Burgermilitars vom Senat aus einer Vorschlagsliste der Burgermilitarkommission die Majore und Hauptleute von der Burgermilitarkommission und die Leutnants und Oberleutnants von einer Kommission aus dem Chef des Burgermilitars dem Bataillons und dem Kompaniechef Damit war das Burgermilitar gegenuber ausseren Einflussen bei der Auswahl seiner Offiziere weitgehend abgeschottet und konnte in den einzelnen Bataillonen ein durchaus geschlossenes Offizierskorps heranbilden Die angesehensten Burger der Stadt ubernahmen bei dem damals so lastigen Dienst gerne eine Officiersstelle Das Dienstreglement bestimmte Die Officiere und Unterofficiere durfen nie vergessen dass ihre Untergebene Burger und ausser dem Dienste ihnen gleich sind Gleichwohl handelte das Dienstreglement im Wesentlichen von Strafen fur Verstosse gegen die Disziplin wobei in der Praxis die Masse der Dienstpflichtigen durch Geld und Gefangnisstrafen diszipliniert werden sollte wahrend Degradierung und unehrenhafte Entlassung Offizieren und Unteroffizieren drohte Von den rund 200 000 Einwohnern Hamburgs im Jahre 1865 waren nur 12 550 dem Burgermilitar dienst oder abgabepflichtig und von diesen leisteten 8 800 aktiven Dienst Die Truppenteile in den Uniformen seit 1853 Generalstab Kavallerie Artillerie Jager InfanterieDas Verhaltnis von Burgermilitar und BundeskontingentSpannungen zwischen den zwei ganzlich unterschiedlichen Militarformationen in einer Stadt waren unvermeidlich Die Offiziere des Bundeskontingents schatzten die militarischen Qualitaten des Burgermilitars geringer ein wahrend die Offiziere des Burgermilitars sich wegen ihres besonderen Status als bewaffnete Burger uberlegen fuhlten Das galt selbst noch fur den einzelnen Gardisten im Verhaltnis zum Soldaten des Bundeskontingents die in menschenunwurdigen Unterkunften hausten und noch der korperlichen Zuchtigung unterworfen waren Die Reputation des Bundeskontingents war in der Bevolkerung gering da man die Soldaten fur eine Art Leibwache des Senats hielt wahrend das Burgermilitar in dem Ruf stand die burgerlichen Freiheiten zu verteidigen Da die Soldaten haufig brutaler vorgingen und eher von der Schusswaffe Gebrauch machten erlangte das Burgermilitar vor allem im Zusammenhang der Septemberunruhen 1830 einen deutlichen Beliebtheitsvorsprung bei der Bevolkerung Einer wie auch immer gearteten Unterordnung unter das Kontingent hat sich das Burgermilitar schon fruh erfolgreich widersetzt Als anlasslich einer Parade am 18 Oktober 1823 der Stadtkommandant und Chef der Garnison das Oberkommando uber beide Formationen fuhren sollte weil er als Oberst einen hoheren Rang als der als Chef des Burgermilitar amtierende Major hatte erschien dies den Offizieren des Burgermilitars als eine ungeheure Provokation Die Unterstellung unter das Kommando eines Berufssoldaten verletzte ihr Standesbewusstsein Dass sich das Burgermilitar in dieser Frage durchsetzte belegt dass das Burgermilitar eben auch ein Faktor im innenpolitischen Spiel der Krafte war Das Verhaltnis entspannte sich erst ab 1835 als die Anwendung der Wehrpflicht auch auf das Bundeskontingent dieses von einer Soldnertruppe in eine Wehrpflichttruppe wandelte Bedeutung und soziale Struktur des BurgermilitarsDas Burgermilitar war ein wichtiger Faktor in Hamburg Es spielte zeitweilig in der Politik eine nicht zu unterschatzende Rolle Insbesondere durch sein Selbstverstandnis Garant der burgerlichen Rechte zu sein ubte es einen nicht unerheblichen Einfluss auf politische Entscheidungen aus zumal ihm wichtige Verwaltungsaufgaben ubertragen waren Anders als in der preussischen Armee war es nicht die Zugehorigkeit zum Militar die den Einzelnen zum Mitglied der gesellschaftlich fuhrenden Schicht machte In Hamburg waren die Kaufleute die tonangebende Gruppe und sie fanden sich zahlenmassig stark im Offizierskorps wieder und pflegten ihrer Kontakte in den auf Bataillonsebene gebildeten Offiziersvereinen Der Offizier bezog seine Autoritat nicht aus einer bestimmten Klassenzugehorigkeit sondern im streng burgerlichen Sinne aus der eigenen Leistung Bildung und Uberzeugungskraft Die Ehre des Burgeroffiziers war unteilbar Da die Disziplin auf der personlichen Integritat des Offiziers beruhte wurde keine Unterscheidung zwischen Ehrverstossen des Offiziers im Dienst und im Privatleben gemacht Das Duell war im Burgermilitar als Mittel der Wiederherstellung der Ehre akzeptiert Unter den Offizieren des Burgermilitars herrschte ein Corpsgeist der den Ausschluss von Abweichlern aller Art verlangte Die Offiziere wurden mit der Zeit zum eigentlichen Ruckgrat der Burgergarde Ihr Gruppenbewusstsein das sie in ihren Offiziersclubs pflegten ist weithin dadurch gekennzeichnet dass sie den Ehrbegriff der Berufsoffiziere ubernahmen Auf Bonitat wurde grosser Wert gelegt Wer in Konkurs fiel verlor seinen Offiziersrang Die in Hamburg fuhrende Gruppe der Fernhandelskaufleute majorisierte das Offizierskorps Wenn Angehorige der klein und unterburgerlichen Schichten ihren rechtlichen Status in der Stadt verbessern wollten mussten sie das Burgerrecht erwerben Die Voraussetzung fur den Erwerb des Burgerrechts bildete die Mitgliedschaft im Burgermilitar wie auch die Verpflichtung die Stadt zu verteidigen Bestandteil des Hamburger Burgereides war Allerdings stellten die Kosten fur Uniform und Ausrustung eine bedeutende Ausgabe dar Besonders aufwendig waren die Uniform und Ausrustung der Kavallerie Bei den Offizieren der Kavallerie waren alle Metallteile der Uniform vergoldet Der unterschiedliche Aufwand bei der Uniformierung bildete zugleich eine Schranke fur die Aufstiegsmoglichkeiten vieler Mitglieder des Burgermilitars und begunstigte die soziale Abschottung der Freikorps Andererseits bot die Offiziersuniform der Freikorps reich gewordenen Hamburgern die nicht zu den alteren Kaufmannsfamilien gehorten eine Gelegenheit mit jenen zu konkurrieren So bemerkte der Abgeordnete Ferdinand Laeisz bei der Debatte in der Burgerschaft uber die Abschaffung des Burgermilitars dass viele der Anhanger der Truppe die hohe Stellung die sie in der Gesellschaft einnehmen dem Burgermilitar verdankten Auch sonst grenzten sich die Freikorps Artillerie Jager und Kavallerie deutlich gegenuber der Infanterie ab Die Freikorps entschieden zudem wen sie aufnehmen wollten Bei der Kavallerie musste der Aufzunehmende von unbescholtenem Ruf und ein geubter Reuter seyn Er musste Eigentumer eines Reitpferdes sein Leihpferde waren ebenso wie Zugpferde verboten und sich an den Kosten fur die Ausrustung der Trompeter und den Unterhalt ihrer Pferde beteiligen Diese Statuten verdeutlichen was zur Erfullung der militarischen Aufgabe wirklich wesentlich fur die Aufnahme in ein Freikorps war der Besitz einer ausreichenden Menge Geldes Die Kavallerie bedeutete den Gipfel des Aufwandes So bestand die Kavallerie hauptsachlich aus Sohnen von Kaufleuten von denen sich zuletzt noch 112 den Aufwand fur die sehr prachtige Uniform mit der Ulanentschapka die Bewaffnung mit Schleppsabel und zwei Pistolen und das Reitpferd leisteten Mitglieder des BurgermilitarsChefs des Burgermilitars Peter Otto Pepper wurde am 30 Oktober 1795 zum Burgerkapitan im Regiment St Nicolai erwahlt gestorben am 27 Mai 1803 Hinrich Erdmann Pepper wurde am 29 August 1810 zum Burgerkapitan im Regiment St Nicolai erwahlt gestorben am 15 Juni 1812 Peter Kleudgen 1775 1825 1815 bis 1825 Johann Andreas Prell 1774 1848 1825 bis 1831 Johann Friedrich Anton Wuppermann 1790 1879 1831 bis 1835 Carl Moring 1818 1900 1835 bis 1838 Daniel Stockfleth 1794 1868 1838 bis 1848 Albert Nicol 1799 1887 1848 bis 1868 interimistisch bis zur Auflosung Hinrich Jacob Burmester 1799 1876 1868Carl Jauch 1828 1888 als Leutnant der KavallerieKavallerie Adolph Godeffroy 1814 1893 Rittmeister Carl Jauch 1828 1888 Oberleutnant Moritz Jauch 1804 1876 Oberleutnant Ehemann von Auguste Jauch Ernst Freiherr von Merck 1811 1863 Rittmeister und Chef der KavallerieAndere Truppenteile Carl Eduard Abendroth 1804 1885 Major im Generalstab Georg Heinrich Ballheimer 1796 1874 zweiter Major des 6 Bataillons Carl Theodor Bandmann 1852 1859 Major des 4 Bataillons Wilhelm Gossler 1811 1895 Adjutant im Generalstab Nicolaus Ferdinand Haller 1805 1876 Gardist der 7 Kompanie des 3 Bataillons Carl Philipp Kunhardt 1782 1854 Hauptmann des 2 Bataillons Georg Ferdinand Kunhardt 1824 1895 Hauptmann David Christopher Mettlerkamp 1774 1850 Oberstlieutenant und Kommandant Gustav Eduard Nolte Politiker 1812 Hauptmann Ludovicus Piglhein 1814 1876 Hauptmann der 6 Kompanie des 6 Bataillons Hermann Poelchau 1817 1912 Hauptmann im 6 Bataillons Johann Christian Sohle 1801 1871 zweiter Major des 3 Bataillon Johann Stahmer 1819 1896 HauptmannLiteraturUlrich Bauche Abschied vom Burgermilitar Beilage zur Hamburgensien Mappe Hamburger Leben zehnter Teil Hamburg 1976 Ulrich Bauche Das Hamburger Burgermilitar 1868 in Ulrich Bauche Genau hinsehen Beitrage zur Gesellschaftsgeschichte Hamburgs Hamburg 2019 S 146 152 ISBN 978 3 96488 019 2 L Behrends Kosten des Erwerbs des Kleingburgerrechts durch einen Nicht Hamburger und der Uniformierung als Burgergardist 1844 In Mitteilungen des Vereins fur Hamburgisches Geschichte Hamburg 1912 Hans Hermann Damann Militarwesen und Burgerbewaffnung der freien Hansestadte in der Zeit des Deutschen Bundes von 1815 1848 Dissertation Hamburg 1958 Andreas Fahl Das Hamburger Burgermilitar 1814 1868 Reimer Berlin Hamburg 1987 ISBN 3 496 00888 1 Klaus Groth Chronik des Standortes Hamburg Bilder aus Hamburgs militarischer Vergangenheit Dassendorf 2010 W Schardius Heitere und ernste Erinnerungen aus den Dienstjahren eines ehemaligen Stabs Officiers des Hamburger Burger Militairs Hamburg 1881 Franz Thiele Hamburgisches Burgermilitar 1848 49 Schicksalsjahre einer fast vergessenen Burgertruppe Hamburg 1974 OCLC 248347919 Theodor Muhsfeldt Das hamburgische Militar Ubersicht uber seine Organisation und seine Offiziere vom Beginn des Dreissigjahrigen Krieges bis zu seiner Auflosung im Jahre 1811 in Zeitschrift des Vereins fur hamburgische Geschichte Band 14 1909 S 37ff C F Gaedechens Das hamburgische Militar bis zum Jahre 1811 in Zeitschrift des Vereins fur hamburgische Geschichte Band 8 1884 S 421ffAbbildungenF H W Rosmasler Hamburgs Burger Bewaffnung in funf und dreisig Figuren dargestellt Hamburg 1816 A Schieck Hamburger Burger Militair 1868 bnf fr H Jessen Uniformes de Hambourg en 1850 B S Berendsohn Hamburg 1850 bnf fr Siehe auchHanseatische Legion Bremer Stadtmilitar Lubecker Burgergarde Lubecker Militar 1814 1867 Lubecker Stadtmilitar Infanterie Regiment Bremen 1 Hanseatisches Nr 75 Infanterie Regiment Hamburg 2 Hanseatisches Nr 76 Infanterie Regiment Lubeck 3 Hanseatisches Nr 162WeblinksKlaus Groth Chronik des Standortes Hamburg PDF 49 4 MB Zeittafel aller militarischen Ereignisse in Hamburg und Bilder aus allen Jahrhunderten zur hamburgischen Militargeschichte einschliesslich Abbildungen aller Truppen und WaffengattungenEinzelnachweiseUlrich Bauche Beilage zur Hamburgensien Mappe Hamburger Leben zehnter Teil Hamburg 1976 zur Burgerwache F Voigt Einige Mitteilungen uber die ehemaligen Hamburger Burgerwache In Mitteilungen des Vereins fur Hamburgische Geschichte 30 Jahrgang Hamburg 1912 Burgermeister Amandus Augustus Abendroth zitiert nach Fahl Das Hamburger Burgermilitar 1987 S 31 Klaus Groth Chronik des Standortes Hamburg Bilder aus Hamburgs militarischer Vergangenheit Dassendorf 2010 S 42 Infanterie Regiment Hamburg 2 Hanseatisches Nr 76 Memento des Originals vom 10 Juni 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Ulrich Bauche Das Hamburger Burgermilitar 1868 Beilage zur Hamburgensien Mappe Hamburger Leben zehnter Teil herausgegeben 1976 vom Hamburger Abendblatt F Andreas Fahl Das Hamburger Burgermilitar 1814 1868 Reimer Berlin Hamburg 1987 ISBN 3 496 00888 1 S 16 S 9 S 20 S 24 unter Hinweis auf Cypriano Francisco Gaedechens Das hamburgische Militar bis zum Jahre 1811 und die hanseatische Legion Hamburg 1889 S 25 S 27 S 28 S 29 S 30 S 32 S 53 S 59 S 83f S 66 S 67 S 68 S 70f S 74 f S 77 S 79 S 81f S 82 S 34 S 35 S 37 S 45 S 38 S 167 S 168 S 169 S 55 S 57 S 195f S 197 S 188 S 191 S 287 S 284 S 212 S 246 S 260 S 282 S 283 S 178 S 179 Normdaten Korperschaft GND 6053531 3 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n88082957 VIAF 159291349

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