Konvertibilität Konvertierbarkeit lateinisch convertere umkehren umwenden englisch convertibility ist im Außenhandel die
Konvertibilität

Konvertibilität (Konvertierbarkeit; lateinisch convertere „umkehren“, „umwenden“; englisch convertibility) ist im Außenhandel die freie und unbegrenzte Umtauschbarkeit der Inlandswährung in andere Fremdwährungen.
Allgemeines
Freie Märkte setzen international eine vollständige Konvertibilität der legalen Zahlungsmittel voraus. Letztlich beschreibt die Konvertibilität die legale Umtauschmöglichkeit von Zahlungsmitteln in andere Zahlungsmittel und schließlich in Waren und Dienstleistungen. Deshalb weist ein freier Devisen- und Kapitalmarkt die höchste Konvertibilität auf. Devisen- und Kapitalverkehrskontrollen als Gegensatz zur Konvertibilität gibt es in Staaten, die Ungleichgewichte in ihrer Zahlungsbilanz aufweisen. Oft besteht hier eine „Konvertibilität der laufenden Posten“, also Zahlungen im Zusammenhang mit dem Handels- und Dienstleistungsverkehr, Arbeits- und Vermögenseinkünften aus dem Ausland und unentgeltlichen Übertragungen. Kapitalkonvertibilität hingegen, die den freien Kapitalverkehr ermöglicht, ist hiermit nicht verbunden.
Export, Import, Transithandel, Tourismus und internationaler Kreditverkehr können nur funktionieren, wenn Wirtschaftssubjekte ihre Forderungen und Verbindlichkeiten auch in Fremdwährung erwerben, halten, übertragen und zurückzahlen dürfen.
Arten
Es gibt die vollständige und beschränkte Konvertibilität.
- Vollständige Konvertibilität liegt vor, wenn in- und ausländische natürliche und juristische Personen laufende Zahlungen und Kapitaltransaktionen unbegrenzt in Fremdwährungen durchführen dürfen. Jeder Inhaber von inländischen Zahlungsmitteln und Devisen hat das Recht, diese unbeschränkt zum Paritätskurs gegen ausländische oder inländische Zahlungsmittel einzutauschen (Artikel VIII Abschnitt 4 in Verbindung mit Artikel IV des IWF-Abkommens).
- Beschränkte Konvertibilität
- Bezogen auf Person oder Institution: das Umtauschrecht inländischer in Fremdwährung kann auf Ausländer oder ausländische Zentralbanken oder auf Inländer und inländische Zentralbanken beschränkt werden:
- Inländer-Konvertibilität bedeutet, dass nur der Deviseninländer ohne Einschränkungen seine Zahlungsmittel in Devisen eintauschen darf, während der Ausländer im Rahmen der Devisenbewirtschaftung mengenmäßigen und sonstigen Beschränkungen unterliegt.
- Die Ausländer-Konvertibilität gewährt nur dem Devisenausländer die Konversion in andere Währungen, während der Inländer im Rahmen der Devisenbewirtschaftung mengenmäßigen und sonstigen Beschränkungen unterliegt.
- Bezogen auf den Verwendungszweck: die Konvertibilität gilt nur für laufende Transaktionen (Waren- und Dienstleistungsverkehr) sowie Schuldendienst; Kapitaltransaktionen sind dagegen beschränkt oder verboten.
- Bezogen auf Währungen: nur bestimmte Fremdwährungen können gegen Inlandswährung getauscht werden.
- Bezogen auf Person oder Institution: das Umtauschrecht inländischer in Fremdwährung kann auf Ausländer oder ausländische Zentralbanken oder auf Inländer und inländische Zentralbanken beschränkt werden:
Im Rahmen seiner Währungsverfassung kann ein Staat autonom darüber entscheiden, ob die eigene Währung frei austauschbar sein soll oder ob die Austauschbarkeit eingeschränkt und staatlich gelenkt wird (Devisenbewirtschaftung). Eine vollständig konvertible Währung liegt vor, wenn die Austauschbarkeit einer Währung gegen eine andere uneingeschränkt ist; Inländern und Ausländern ist es gestattet, beliebige Mengen zu erwerben, zu halten und zu verkaufen. Nicht konvertible Währungen werden Binnenwährung genannt und besitzen allein in dem Land Gültigkeit, das sie herausgibt.
Nach der Art der Transaktionen kann zwischen der Leistungsbilanzkonvertibilität (oder eingeschränkter: Handelsbilanzkonvertibilität) und der Kapitalverkehrskonvertibilität unterschieden werden. Eine Leistungsbilanzkonvertibilität liegt vor, wenn Transaktionen im Rahmen der Leistungsbilanz erlaubt sind, etwa die Bezahlung laufender Geschäfte wie bei einem Waren-Import. Dagegen sind Kapitaltransaktionen (etwa der Wertpapierkauf) eingeschränkt oder untersagt. Dies wird durch Artikel VIII Abschnitt 4 des IWF-Abkommens gedeckt, der lediglich die Konvertibilität für laufende Geschäfte („current transactions“) verlangt. In den IWF-Statuten sind lediglich Ausländerkonvertibilität und Leistungsbilanzkonvertibilität vorgesehen. Die Kapitalverkehrskonvertibilität gestattet wiederum den freien Kapitalimport und -export, was Kapitalverkehrsfreiheit bei Investitionen im Inland und Ausland ermöglicht.
Geschichte
In ihrer ursprünglichen Bedeutung verstand man unter Konvertibilität die Garantie einer Zentralbank, die von ihr ausgegebenen Banknoten zu einem festen Kurs in Gold umtauschen zu können (Goldkonvertibilität). Mit dieser Goldkonvertibilität begann im September 1717 das Vereinigte Königreich, als es die Goldparität mit 3.17.10 ½ Pfund Sterling (dezimal 3,89 Pfund) pro Feinunze Gold festlegte. Damit waren internationale Kapitalbewegungen innerhalb eines globalen Währungssystems möglich.
John Maynard Keynes griff 1923 die Konvertibilität im Rahmen der Diskussion über eine Rückkehr zum Goldstandard als ein abgenutztes Dogma an, denn sie könne wegen des Automatismus nicht die Stabilität des Wirtschaftssystems garantieren. Nachdem sich das Vereinigte Königreich einem drastischen Abfluss seiner Goldreserven ausgesetzt sah, war das Land im September 1931 gezwungen, die Konvertibilität des Pfunds zu suspendieren. Das Pfund blieb – im Gegensatz zur Reichsmark – frei handelbar, wenngleich zu einem schwankenden Devisenkurs. Dieser brach um 30 % ein und zwang die Handelspartner ebenfalls zur Kursfreigabe. Im Abwertungswettlauf brach der Welthandel 1932 vollends ein.
Das Abkommen von Bretton Woods schränkte am 22. Juli 1944 diese umfassende Definition ein und begrenzte die Konvertibilität auf erworbene Bankguthaben und auf laufende Geschäfte (Artikel VI Absatz 3 und Artikel VIII Absatz 4). Das IWF-Abkommen erhob die Konvertibilität zur Grundlage des internationalen Währungssystems. Aber selbst nach Ablauf der vorgesehenen Übergangsfrist sahen sich die meisten Unterzeichnerländer nicht in der Lage, zur Konvertibilität überzugehen. England führte sie zwar im Juli 1947 ein, gab sie aber nach sechs Wochen im August 1947 wieder auf und kehrte zur Devisenbewirtschaftung zurück.
Eine besondere Form der Konvertibilität gab es ab dem 1. April 1954 durch die Beko-Mark. Aufgrund der Mitteilung der Bank deutscher Länder war es Devisenausländern gestattet, „beschränkt konvertierbare DM-Konten“ zu eröffnen, die unverzinslich geführt wurden und zu Zahlungen in Drittländern verwendet werden konnten. Auf dieses Konto durften Deviseninländer Einzahlungen vornehmen. Ab 1. Juli 1958 wurden die Beko-Konten als frei konvertierbare DM-Konten geführt. Zwischen dem 1. Juli 1950 und Dezember 1958 gab es die Europäische Zahlungsunion (EZU), deren Ziel der Konvertibilität durch einen Kreditmechanismus und multilaterales Clearing erreicht werden sollte.
Am 29. Dezember 1958 führten auf Grundlage der IWF-Statuten die 14 EZU-Mitglieder, Großbritannien und Nordirland, Dänemark, Norwegen und Schweden die Ausländer-Konvertibilität ein, im Januar 1959 folgte Österreich. Erst hierdurch konnte das IWF-Abkommen seine tatsächliche Wirkung entfalten. Als erster Schritt auf dem Wege zu einer Konvertibilität des Rubels galt die Übereinkunft der Staaten des RGW auf ihrer Konferenz im November/Dezember 1965 in Budapest, das Kapital der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu 10 % in Gold oder frei konvertierbaren Währungen einzuzahlen. Da der Rubel als kollektivistische Währung notwendigerweise reine Binnenwährung und Gegenstand willkürlicher Eingriffe der Planungsbehörden blieb, fehlte jede Voraussetzung für seine Konvertibilität. Bei vollständiger Konvertibilität würde es nicht mehr in der Macht der Planungsbehörden stehen, zu bestimmen, inwieweit ihre Importe durch Exporte und inwieweit sie durch Gold oder westliche Währungen zu bezahlen wären. Innerhalb des RGW kam es deshalb nur zu einer Binnen-Konvertibilität. Rechtlich sind alle Währungen der RGW-Mitgliedsstaaten (also auch die Mark der DDR) reine Binnenwährungen ohne jegliche Konvertibilität geblieben. Erst seit Juli 2006 ist der russische Rubel formell vollständig konvertierbar und wurde im Januar 2007 von Clearstream und Euroclear als Verrechnungswährung akzeptiert. Der chinesische Renminbi besitzt seit April 1994 eine beschränkte Leistungsbilanzkonvertibilität, während die Kapitalverkehrskonvertibilität durch sehr restriktive Genehmigungsverfahren noch nicht vorhanden ist. Entgegen der Bezeichnung Peso convertible (CUC) ist die – neben dem US-Dollar existierende – im Dezember 1994 eingeführte Zweitwährung in Kuba nicht frei konvertierbar. Im Oktober 2013 veröffentlichte die kubanische Regierung eine Erklärung, in der sie die Zusammenführung der beiden parallel existierenden kubanischen Währungen ankündigte, ohne jedoch konkrete Angaben zur zeitlichen Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen zu machen. Am 24. November 2020 erließ das Parlament Kubas ein Gesetz zur Zusammenführung der beiden Währungen bis Ende 2020 und eine Ersetzung des konvertiblen Pesos (CUC) durch die digitale Moneda Libremente Convertible (MLC). Dieses Gesetz trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Dezember 2020 in Kraft.
Volkswirtschaftliche Bedeutung
Die Konvertibilität erleichtert den Welthandel. Eine vollständige Konvertibilität führt zu positiven Effekten im Außenhandel, wobei Exporte und Importe unbegrenzt möglich sind und die internationale Arbeitsteilung steigern helfen. Das führt zu relativen komparativen Kostenvorteilen, weil sich jedes Land bei grenzüberschreitenden Tauschprozessen auf den Export jener Güter spezialisieren kann, die es mit dem kleinsten absoluten Kostennachteil (= relativer komparativer Kostenvorteil) produzieren kann, was die Wohlfahrt der Handelspartner verbessern hilft. Absatzmärkte vergrößern sich, die Rohstoffversorgung kann verbessert werden. Durch die Steigerung des internationalen Wettbewerbs kann schließlich auch Preisstabilität erreicht werden. Konvertible Währungen tendieren dazu, auch für internationale Finanztransaktionen im Kapitalverkehr genutzt zu werden und gewinnen dadurch an Prestige.
Allerdings kann die Konvertibilität auch zu Ungleichgewichten in der Handelsbilanz beitragen, wenn importlastige Staaten durch permanente Handelsbilanzdefizite ihre Währungen häufig abwerten müssen und umgekehrt. Dadurch gerät das außenwirtschaftliche Gleichgewicht in Gefahr, was zur (temporären) Suspendierung der Konvertibilität führen kann. Kapitalverkehrskonvertibilität ermöglicht auch die internationale Spekulation (gegen eine Währung oder einen Staat) und kann deshalb Finanzkrisen auslösen oder verschärfen. Hauptgrund für die Einschränkung der Kapitalverkehrskonvertibilität ist die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen, die auch die Kapitalflucht verhindern können. Die Rückkehr zur vollständigen Konvertibilität ist nur möglich, wenn die Störungen des güterwirtschaftlich bedingten außenwirtschaftlichen Gleichgewichts abklingen, so dass eine vollständige Konvertibilität nur auf dem Wege über eine beschränkte Konvertibilität zu erreichen ist.
Einzelnachweise
- Kompakt-Lexikon Wirtschaftspolitik, Springer Fachmedien, 2013, S. 234.
- Articles of Agreement of the International Monetary Fund vom 28. April 2008.
- Wirtschaftssubjekt mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Markus Krajewski, Wirtschaftsvölkerrecht, 2012, S. 227.
- Sumati Varma, International Business, 2012, o. S.
- John Maynard Keynes, A Tract on Monetary Reform, 1923, S. 138
- Monika Dickhaus, Die Bundesbank im westeuropäischen Wiederaufbau, 1996, S. 29.
- Dieter Krüger, Sicherheit durch Integration?, 2003, S. 20.
- Monika Dickhaus, Die Bundesbank im westeuropäischen Wiederaufbau, 1996, S. 30.
- BdL Nr. 7031/54 vom 22. März 1954 und Nr. 7043/54 vom 29. April 1954
- Klaus-Heinrich Standke, Der Handel mit dem Osten: Die Wirtschaftsbeziehungen mit den Staatshandelsländern, 1972, S. 85.
- Miklós Vásárhelyi, Die Entwicklung des sowjetischen Außenhandels mit den europäischen Ostblockstaaten seit der Gründung des COMECON, 1967, S. 78.
- Elmar E. Schmitz, Bankenreform und geldpolitische Steuerung in der Volksrepublik China, 2004, S. 26
- Gaceta Oficial de la República de Cuba, Jg. 118 (2020), Nr. 68, S. 512–513.
- Gaceta Oficial de la República de Cuba, Jg. 118 (2020), Nr. 68, S. 511.
- Monika Dickhaus, Die Bundesbank im westeuropäischen Wiederaufbau, 1996, S. 35.
- Monika Dickhaus, Die Bundesbank im westeuropäischen Wiederaufbau, 1996, S. 36.
- Albrecht Forstmann, Die Grundlagen der Außenwirtschaftstheorie, 1956, S. 356.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Konvertibilitat Konvertierbarkeit lateinisch convertere umkehren umwenden englisch convertibility ist im Aussenhandel die freie und unbegrenzte Umtauschbarkeit der Inlandswahrung in andere Fremdwahrungen AllgemeinesFreie Markte setzen international eine vollstandige Konvertibilitat der legalen Zahlungsmittel voraus Letztlich beschreibt die Konvertibilitat die legale Umtauschmoglichkeit von Zahlungsmitteln in andere Zahlungsmittel und schliesslich in Waren und Dienstleistungen Deshalb weist ein freier Devisen und Kapitalmarkt die hochste Konvertibilitat auf Devisen und Kapitalverkehrskontrollen als Gegensatz zur Konvertibilitat gibt es in Staaten die Ungleichgewichte in ihrer Zahlungsbilanz aufweisen Oft besteht hier eine Konvertibilitat der laufenden Posten also Zahlungen im Zusammenhang mit dem Handels und Dienstleistungsverkehr Arbeits und Vermogenseinkunften aus dem Ausland und unentgeltlichen Ubertragungen Kapitalkonvertibilitat hingegen die den freien Kapitalverkehr ermoglicht ist hiermit nicht verbunden Export Import Transithandel Tourismus und internationaler Kreditverkehr konnen nur funktionieren wenn Wirtschaftssubjekte ihre Forderungen und Verbindlichkeiten auch in Fremdwahrung erwerben halten ubertragen und zuruckzahlen durfen ArtenEs gibt die vollstandige und beschrankte Konvertibilitat Vollstandige Konvertibilitat liegt vor wenn in und auslandische naturliche und juristische Personen laufende Zahlungen und Kapitaltransaktionen unbegrenzt in Fremdwahrungen durchfuhren durfen Jeder Inhaber von inlandischen Zahlungsmitteln und Devisen hat das Recht diese unbeschrankt zum Paritatskurs gegen auslandische oder inlandische Zahlungsmittel einzutauschen Artikel VIII Abschnitt 4 in Verbindung mit Artikel IV des IWF Abkommens Beschrankte Konvertibilitat Bezogen auf Person oder Institution das Umtauschrecht inlandischer in Fremdwahrung kann auf Auslander oder auslandische Zentralbanken oder auf Inlander und inlandische Zentralbanken beschrankt werden Inlander Konvertibilitat bedeutet dass nur der Deviseninlander ohne Einschrankungen seine Zahlungsmittel in Devisen eintauschen darf wahrend der Auslander im Rahmen der Devisenbewirtschaftung mengenmassigen und sonstigen Beschrankungen unterliegt Die Auslander Konvertibilitat gewahrt nur dem Devisenauslander die Konversion in andere Wahrungen wahrend der Inlander im Rahmen der Devisenbewirtschaftung mengenmassigen und sonstigen Beschrankungen unterliegt Bezogen auf den Verwendungszweck die Konvertibilitat gilt nur fur laufende Transaktionen Waren und Dienstleistungsverkehr sowie Schuldendienst Kapitaltransaktionen sind dagegen beschrankt oder verboten Bezogen auf Wahrungen nur bestimmte Fremdwahrungen konnen gegen Inlandswahrung getauscht werden Im Rahmen seiner Wahrungsverfassung kann ein Staat autonom daruber entscheiden ob die eigene Wahrung frei austauschbar sein soll oder ob die Austauschbarkeit eingeschrankt und staatlich gelenkt wird Devisenbewirtschaftung Eine vollstandig konvertible Wahrung liegt vor wenn die Austauschbarkeit einer Wahrung gegen eine andere uneingeschrankt ist Inlandern und Auslandern ist es gestattet beliebige Mengen zu erwerben zu halten und zu verkaufen Nicht konvertible Wahrungen werden Binnenwahrung genannt und besitzen allein in dem Land Gultigkeit das sie herausgibt Nach der Art der Transaktionen kann zwischen der Leistungsbilanzkonvertibilitat oder eingeschrankter Handelsbilanzkonvertibilitat und der Kapitalverkehrskonvertibilitat unterschieden werden Eine Leistungsbilanzkonvertibilitat liegt vor wenn Transaktionen im Rahmen der Leistungsbilanz erlaubt sind etwa die Bezahlung laufender Geschafte wie bei einem Waren Import Dagegen sind Kapitaltransaktionen etwa der Wertpapierkauf eingeschrankt oder untersagt Dies wird durch Artikel VIII Abschnitt 4 des IWF Abkommens gedeckt der lediglich die Konvertibilitat fur laufende Geschafte current transactions verlangt In den IWF Statuten sind lediglich Auslanderkonvertibilitat und Leistungsbilanzkonvertibilitat vorgesehen Die Kapitalverkehrskonvertibilitat gestattet wiederum den freien Kapitalimport und export was Kapitalverkehrsfreiheit bei Investitionen im Inland und Ausland ermoglicht GeschichteIn ihrer ursprunglichen Bedeutung verstand man unter Konvertibilitat die Garantie einer Zentralbank die von ihr ausgegebenen Banknoten zu einem festen Kurs in Gold umtauschen zu konnen Goldkonvertibilitat Mit dieser Goldkonvertibilitat begann im September 1717 das Vereinigte Konigreich als es die Goldparitat mit 3 17 10 Pfund Sterling dezimal 3 89 Pfund pro Feinunze Gold festlegte Damit waren internationale Kapitalbewegungen innerhalb eines globalen Wahrungssystems moglich John Maynard Keynes griff 1923 die Konvertibilitat im Rahmen der Diskussion uber eine Ruckkehr zum Goldstandard als ein abgenutztes Dogma an denn sie konne wegen des Automatismus nicht die Stabilitat des Wirtschaftssystems garantieren Nachdem sich das Vereinigte Konigreich einem drastischen Abfluss seiner Goldreserven ausgesetzt sah war das Land im September 1931 gezwungen die Konvertibilitat des Pfunds zu suspendieren Das Pfund blieb im Gegensatz zur Reichsmark frei handelbar wenngleich zu einem schwankenden Devisenkurs Dieser brach um 30 ein und zwang die Handelspartner ebenfalls zur Kursfreigabe Im Abwertungswettlauf brach der Welthandel 1932 vollends ein Das Abkommen von Bretton Woods schrankte am 22 Juli 1944 diese umfassende Definition ein und begrenzte die Konvertibilitat auf erworbene Bankguthaben und auf laufende Geschafte Artikel VI Absatz 3 und Artikel VIII Absatz 4 Das IWF Abkommen erhob die Konvertibilitat zur Grundlage des internationalen Wahrungssystems Aber selbst nach Ablauf der vorgesehenen Ubergangsfrist sahen sich die meisten Unterzeichnerlander nicht in der Lage zur Konvertibilitat uberzugehen England fuhrte sie zwar im Juli 1947 ein gab sie aber nach sechs Wochen im August 1947 wieder auf und kehrte zur Devisenbewirtschaftung zuruck Eine besondere Form der Konvertibilitat gab es ab dem 1 April 1954 durch die Beko Mark Aufgrund der Mitteilung der Bank deutscher Lander war es Devisenauslandern gestattet beschrankt konvertierbare DM Konten zu eroffnen die unverzinslich gefuhrt wurden und zu Zahlungen in Drittlandern verwendet werden konnten Auf dieses Konto durften Deviseninlander Einzahlungen vornehmen Ab 1 Juli 1958 wurden die Beko Konten als frei konvertierbare DM Konten gefuhrt Zwischen dem 1 Juli 1950 und Dezember 1958 gab es die Europaische Zahlungsunion EZU deren Ziel der Konvertibilitat durch einen Kreditmechanismus und multilaterales Clearing erreicht werden sollte Am 29 Dezember 1958 fuhrten auf Grundlage der IWF Statuten die 14 EZU Mitglieder Grossbritannien und Nordirland Danemark Norwegen und Schweden die Auslander Konvertibilitat ein im Januar 1959 folgte Osterreich Erst hierdurch konnte das IWF Abkommen seine tatsachliche Wirkung entfalten Als erster Schritt auf dem Wege zu einer Konvertibilitat des Rubels galt die Ubereinkunft der Staaten des RGW auf ihrer Konferenz im November Dezember 1965 in Budapest das Kapital der Internationalen Bank fur wirtschaftliche Zusammenarbeit zu 10 in Gold oder frei konvertierbaren Wahrungen einzuzahlen Da der Rubel als kollektivistische Wahrung notwendigerweise reine Binnenwahrung und Gegenstand willkurlicher Eingriffe der Planungsbehorden blieb fehlte jede Voraussetzung fur seine Konvertibilitat Bei vollstandiger Konvertibilitat wurde es nicht mehr in der Macht der Planungsbehorden stehen zu bestimmen inwieweit ihre Importe durch Exporte und inwieweit sie durch Gold oder westliche Wahrungen zu bezahlen waren Innerhalb des RGW kam es deshalb nur zu einer Binnen Konvertibilitat Rechtlich sind alle Wahrungen der RGW Mitgliedsstaaten also auch die Mark der DDR reine Binnenwahrungen ohne jegliche Konvertibilitat geblieben Erst seit Juli 2006 ist der russische Rubel formell vollstandig konvertierbar und wurde im Januar 2007 von Clearstream und Euroclear als Verrechnungswahrung akzeptiert Der chinesische Renminbi besitzt seit April 1994 eine beschrankte Leistungsbilanzkonvertibilitat wahrend die Kapitalverkehrskonvertibilitat durch sehr restriktive Genehmigungsverfahren noch nicht vorhanden ist Entgegen der Bezeichnung Peso convertible CUC ist die neben dem US Dollar existierende im Dezember 1994 eingefuhrte Zweitwahrung in Kuba nicht frei konvertierbar Im Oktober 2013 veroffentlichte die kubanische Regierung eine Erklarung in der sie die Zusammenfuhrung der beiden parallel existierenden kubanischen Wahrungen ankundigte ohne jedoch konkrete Angaben zur zeitlichen Umsetzung der dafur notwendigen Massnahmen zu machen Am 24 November 2020 erliess das Parlament Kubas ein Gesetz zur Zusammenfuhrung der beiden Wahrungen bis Ende 2020 und eine Ersetzung des konvertiblen Pesos CUC durch die digitale Moneda Libremente Convertible MLC Dieses Gesetz trat mit Veroffentlichung im Amtsblatt am 10 Dezember 2020 in Kraft Volkswirtschaftliche BedeutungDie Konvertibilitat erleichtert den Welthandel Eine vollstandige Konvertibilitat fuhrt zu positiven Effekten im Aussenhandel wobei Exporte und Importe unbegrenzt moglich sind und die internationale Arbeitsteilung steigern helfen Das fuhrt zu relativen komparativen Kostenvorteilen weil sich jedes Land bei grenzuberschreitenden Tauschprozessen auf den Export jener Guter spezialisieren kann die es mit dem kleinsten absoluten Kostennachteil relativer komparativer Kostenvorteil produzieren kann was die Wohlfahrt der Handelspartner verbessern hilft Absatzmarkte vergrossern sich die Rohstoffversorgung kann verbessert werden Durch die Steigerung des internationalen Wettbewerbs kann schliesslich auch Preisstabilitat erreicht werden Konvertible Wahrungen tendieren dazu auch fur internationale Finanztransaktionen im Kapitalverkehr genutzt zu werden und gewinnen dadurch an Prestige Allerdings kann die Konvertibilitat auch zu Ungleichgewichten in der Handelsbilanz beitragen wenn importlastige Staaten durch permanente Handelsbilanzdefizite ihre Wahrungen haufig abwerten mussen und umgekehrt Dadurch gerat das aussenwirtschaftliche Gleichgewicht in Gefahr was zur temporaren Suspendierung der Konvertibilitat fuhren kann Kapitalverkehrskonvertibilitat ermoglicht auch die internationale Spekulation gegen eine Wahrung oder einen Staat und kann deshalb Finanzkrisen auslosen oder verscharfen Hauptgrund fur die Einschrankung der Kapitalverkehrskonvertibilitat ist die Einfuhrung von Kapitalverkehrskontrollen die auch die Kapitalflucht verhindern konnen Die Ruckkehr zur vollstandigen Konvertibilitat ist nur moglich wenn die Storungen des guterwirtschaftlich bedingten aussenwirtschaftlichen Gleichgewichts abklingen so dass eine vollstandige Konvertibilitat nur auf dem Wege uber eine beschrankte Konvertibilitat zu erreichen ist EinzelnachweiseKompakt Lexikon Wirtschaftspolitik Springer Fachmedien 2013 S 234 Articles of Agreement of the International Monetary Fund vom 28 April 2008 Wirtschaftssubjekt mit Wohnsitz oder gewohnlichem Aufenthalt im Inland Markus Krajewski Wirtschaftsvolkerrecht 2012 S 227 Sumati Varma International Business 2012 o S John Maynard Keynes A Tract on Monetary Reform 1923 S 138 Monika Dickhaus Die Bundesbank im westeuropaischen Wiederaufbau 1996 S 29 Dieter Kruger Sicherheit durch Integration 2003 S 20 Monika Dickhaus Die Bundesbank im westeuropaischen Wiederaufbau 1996 S 30 BdL Nr 7031 54 vom 22 Marz 1954 und Nr 7043 54 vom 29 April 1954 Klaus Heinrich Standke Der Handel mit dem Osten Die Wirtschaftsbeziehungen mit den Staatshandelslandern 1972 S 85 Miklos Vasarhelyi Die Entwicklung des sowjetischen Aussenhandels mit den europaischen Ostblockstaaten seit der Grundung des COMECON 1967 S 78 Elmar E Schmitz Bankenreform und geldpolitische Steuerung in der Volksrepublik China 2004 S 26 Gaceta Oficial de la Republica de Cuba Jg 118 2020 Nr 68 S 512 513 Gaceta Oficial de la Republica de Cuba Jg 118 2020 Nr 68 S 511 Monika Dickhaus Die Bundesbank im westeuropaischen Wiederaufbau 1996 S 35 Monika Dickhaus Die Bundesbank im westeuropaischen Wiederaufbau 1996 S 36 Albrecht Forstmann Die Grundlagen der Aussenwirtschaftstheorie 1956 S 356 Normdaten Sachbegriff GND 4165210 1 GND Explorer lobid OGND AKS