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Der Reichsfreiheitsbrief des Kaisers Friedrich II brachte der Stadt Lübeck im Juni 1226 die Reichsfreiheit Damit unterst

Lübecker Reichsfreiheitsbrief

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Lübecker Reichsfreiheitsbrief
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Der Reichsfreiheitsbrief des Kaisers Friedrich II. brachte der Stadt Lübeck im Juni 1226 die Reichsfreiheit. Damit unterstand sie dem Kaiser unmittelbar und genoss nicht zuletzt aufgrund seiner Ferne fortan weitgehende Autonomie.

Vorgeschichte

Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen hatte Kaiser Friedrich I. genannt Barbarossa die 1143 neu gegründete Stadt an der südlichen Ostseeküste in ihrem Umland mit dem Barbarossa-Privileg vom 19. September 1188 mit Ländereien und Nutzungsrechten ausgestattet, die ihre stürmische Entwicklung absichern sollten.

Reichsfreiheit 1226

1226 waren die Lübecker vorbereitend dabei, sich von dem Einfluss Dänemarks unter König Waldemar II. zu befreien, unter dessen Herrschaft die Stadt sich seit dem Jahr 1202 wirtschaftlich sehr positiv entwickelt hatte. Hierzu schien den Lübeckern eine Bestätigung der 1188 von Barbarossa erlangten Privilegien zweckmäßig. Diese sind im Ergebnis der Forschung durch Marold geringfügig an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst worden. Vermutlich wurde das Original im Zuge dieser – im Mittelalter nicht unüblichen – Urkundenfälschung unterdrückt. Die Ratssendboten Wilhelm Witte und Johann von Bremen als Gesandte des Rates der Stadt Lübeck erreichten im Mai 1226 zunächst die Anerkennung der so vorgestellten Privilegien Barbarossas durch dessen Enkel Friedrich II. Der Zeitpunkt war auch ansonsten günstig gewählt, entwickelte doch einer der engsten Berater des Kaisers, der Hochmeister des Deutschen Ordens Hermann von Salza gestützt auf die Goldene Bulle von Rimini aus dem März des Jahres Siedlungspläne für das Baltikum, die später ebenfalls über den Lübecker Hafen abgewickelt wurden. Zwischen dem 14. und dem 21. Juni 1226 konnten die Ratssendboten in der Reichsburg in „Borgo San Donnino“, dem heutigen Fidenza, daher mit dem Reichsfreiheitsbrief die wichtigste Lübecker Verfassungsurkunde überhaupt entgegennehmen. Unter den aufgeführten Zeugen der Urkunde findet sich auch der Hochmeister Hermann von Salza. Mit der Reichsunmittelbarkeit und der weiteren Sicherung der Gebietsansprüche im Umland, insbesondere entlang der Trave bis Travemünde und zum Priwall wurden Entwicklungsvoraussetzungen gelegt, die den raschen Aufstieg zum Haupt der Hanse begründen halfen.

Rechtsquelle nach der Schlacht bei Bornhöved

Zunächst stand die Reichsfreiheit jedoch nur auf dem Papier. Erst mit der für Waldemar II. vernichtenden Schlacht bei Bornhöved ließen sich die von Friedrich gewonnenen Rechte für die Lübecker in Rechtswirklichkeit umsetzen. Dann aber wurde der Inhalt der Urkunde bald bedeutsam. Waldemar sperrte bereits 1233 die Hafenzufahrt bei Travemünde und traf so die auf Versorgung über Lübeck angewiesenen Schwertbrüder, die gemeinsam mit den Lübeckern ein Einschreiten von Papst Gregor IX. gegen Waldemar erreichten. Auch in den Auseinandersetzungen mit dem Lübecker Bischof Burkhard von Serkem, der sein Gut Kaltenhof am Unterlauf der Trave ab 1280 zu stark befestigte, wurde der Streit erst mit Billigung durch Papst Johannes XXII. und nach dem Tod Serkems 1317 beigelegt. Der Reichsfreiheitsbrief spielte eine Rolle bei der Behauptung des Eigentums am Priwall im jahrhundertelangen Streit mit den Mecklenburger Herzögen und der Behauptung Travemündes gegen die Grafen von Holstein bis hin zum Wiener Kongress. Mit den Lübecker-Bucht-Fall fand die Urkunde eine letzte gerichtliche Würdigung durch den Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich. Erst durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 verlor sich mit dem Verlust der Eigenstaatlichkeit die Wirkung, die heute nur noch in den historischen Grenzziehungen fortlebt.

Die Urkunde

Der Reichsfreiheitsbrief ist im Archiv der Hansestadt Lübeck in zwei Ausfertigungen erhalten. Die Urkunden sind auf Pergament in lateinischer Sprache abgefasst und haben Abmessungen von etwa 50 × 50 cm. Beide wurden bis 1940 in der Trese des Rates in der Lübecker Marienkirche eingelagert. An der einen befindet sich ein Wachssiegel, an der anderen befand sich zumindest bis 1945 eine Goldbulle Friedrichs, die in den Wirren der Nachkriegszeit abhandengekommen ist. Insofern weichen die beiden Urkunden textlich hinsichtlich der Ausfertigungsvermerke der Kaiserlichen Kanzlei voneinander ab. Die weiteren Abweichungen der Abschriften sind von untergeordneter Natur. 1940 wurden die Lübecker Urkunden zunächst in einem Tresor im Keller des Finanzamtes in der Hüxstraße untergebracht und dann 1942/43 in einem Stollen in Thüringen eingelagert. Von dort gelangten die Bestände über die Sowjetunion an verschiedene Aufbewahrungsorte, der größte Teil ab Anfang der 1950er Jahre nach Potsdam. Noch vor der deutschen Wiedervereinigung begannen erste Rückgaben des Archivgutes. Die Übergabe des Reichsfreiheitsbriefes in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in Ostberlin machte im Dezember 1986 den Anfang.

Urkundszeugen

In der Urkunde aufgeführte Urkundszeugen 1226 sind:

  • die Erzbischöfe von Magdeburg Albrecht I. von Käfernburg, von Mailand und von Reggio Calabria Landone
  • die Bischöfe:
    • Rudolf von Güttingen, (Bistum Chur und Abt von St. Gallen)
    • Engelhard, (Bistum Naumburg-Zeitz)
    • Heinrich von Thun, (Bistum Basel)
    • Heinrich II. von Saarbrücken, (Bistum Worms)
    • Konrad II. von Riesenberg, (Bistum Hildesheim)
    • Jacob († 1231), (Bistum Turin)
    • Mainardino von Imola, (Bistum Imola)
    • , (Bistum Brescia)
  • die Äbte
    • , (Fürstabtei Murbach)
    • Heinrich von Karpfen, (Kloster Reichenau)
  • der Hochmeister des Deutschen Ordens Hermann von Salza
  • die weltlichen Fürsten
    • Ludwig IV., Landgraf von Thüringen
    • Albrecht I., Herzog von Sachsen
    • , Herzog von Spoleto
    • Siegfried, Graf von Vienne „und viele andere“

Nachwirkung und heutiger Stand

Die damals vom Kaiser festgelegten Land- und Seegrenzen sowie beispielsweise die Fischereirechte an Trave, Dassower See und in der Lübecker Bucht haben heute noch Bestand. Sie wurden hinsichtlich der Binnengewässer zwar über Jahrhunderte streitig gestellt, aber in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Mecklenburg und Lübeck durch das Reichsgericht im Jahr 1890 bestätigt.

Literatur

  • Olof Ahlers (Hrsg.): Lübeck 1226 – Reichsfreiheit und frühe Stadt. Lübeck 1976.
  • Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeckische Geschichte. 2. Auflage, Lübeck 1989. ISBN 3-7950-3203-2
  • Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeck-Lexikon, Lübeck 2006. ISBN 3-7950-7777-X
  • Meike Kruse: Zur Erschließung der 1942/43 ausgelagerten und zwischen 1987 und 1998 zurückgekehrten Bestände des Archivs der Hansestadt Lübeck. In: Das Gedächtnis der Hansestadt Lübeck: Festschrift für Antjekathrin Graßmann zum 65. Geburtstag. In Verbindung mit dem Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde und dem Hansischen Geschichtsverein hrsg. von Rolf Hammel-Kiesow und . Lübeck: Schmidt-Römhild 2005, S. 571–583, ISBN 3-7950-5555-5
  • Gerhard Schneider: Gefährdung und Verlust der Eigenstaatlichkeit der Freien und Hansestadt Lübeck und seine Folgen; Lübeck: Schmidt-Römhild, 1986; ISBN 3-7950-0452-7

Einzelbelege

  1. Urkundenbuch der Stadt Lübeck (UBStL) I, Nr. 7.
  2. Emil Ferdinand Fehling, Lübeckische Ratslinie, Lübeck 1925, Nr. 108.
  3. UBStL I, Nr. 34.
  4. UBStL I, Nr. 35.
  5. RG ZVLGA 6 (1891), S. 243–326

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 21:46

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Der Reichsfreiheitsbrief des Kaisers Friedrich II brachte der Stadt Lubeck im Juni 1226 die Reichsfreiheit Damit unterstand sie dem Kaiser unmittelbar und genoss nicht zuletzt aufgrund seiner Ferne fortan weitgehende Autonomie Reichsfreiheitsbrief der Stadt Lubeck aus dem Jahr 1226VorgeschichteNach dem Sturz Heinrichs des Lowen hatte Kaiser Friedrich I genannt Barbarossa die 1143 neu gegrundete Stadt an der sudlichen Ostseekuste in ihrem Umland mit dem Barbarossa Privileg vom 19 September 1188 mit Landereien und Nutzungsrechten ausgestattet die ihre sturmische Entwicklung absichern sollten Reichsfreiheit 1226Friedrich II mit seinem Falken Aus seinem Buch De arte venandi cum avibus Uber die Kunst mit Vogeln zu jagen Spates 13 Jh 1226 waren die Lubecker vorbereitend dabei sich von dem Einfluss Danemarks unter Konig Waldemar II zu befreien unter dessen Herrschaft die Stadt sich seit dem Jahr 1202 wirtschaftlich sehr positiv entwickelt hatte Hierzu schien den Lubeckern eine Bestatigung der 1188 von Barbarossa erlangten Privilegien zweckmassig Diese sind im Ergebnis der Forschung durch Marold geringfugig an die veranderten Rahmenbedingungen angepasst worden Vermutlich wurde das Original im Zuge dieser im Mittelalter nicht unublichen Urkundenfalschung unterdruckt Die Ratssendboten Wilhelm Witte und Johann von Bremen als Gesandte des Rates der Stadt Lubeck erreichten im Mai 1226 zunachst die Anerkennung der so vorgestellten Privilegien Barbarossas durch dessen Enkel Friedrich II Der Zeitpunkt war auch ansonsten gunstig gewahlt entwickelte doch einer der engsten Berater des Kaisers der Hochmeister des Deutschen Ordens Hermann von Salza gestutzt auf die Goldene Bulle von Rimini aus dem Marz des Jahres Siedlungsplane fur das Baltikum die spater ebenfalls uber den Lubecker Hafen abgewickelt wurden Zwischen dem 14 und dem 21 Juni 1226 konnten die Ratssendboten in der Reichsburg in Borgo San Donnino dem heutigen Fidenza daher mit dem Reichsfreiheitsbrief die wichtigste Lubecker Verfassungsurkunde uberhaupt entgegennehmen Unter den aufgefuhrten Zeugen der Urkunde findet sich auch der Hochmeister Hermann von Salza Mit der Reichsunmittelbarkeit und der weiteren Sicherung der Gebietsanspruche im Umland insbesondere entlang der Trave bis Travemunde und zum Priwall wurden Entwicklungsvoraussetzungen gelegt die den raschen Aufstieg zum Haupt der Hanse begrunden halfen Rechtsquelle nach der Schlacht bei BornhovedZunachst stand die Reichsfreiheit jedoch nur auf dem Papier Erst mit der fur Waldemar II vernichtenden Schlacht bei Bornhoved liessen sich die von Friedrich gewonnenen Rechte fur die Lubecker in Rechtswirklichkeit umsetzen Dann aber wurde der Inhalt der Urkunde bald bedeutsam Waldemar sperrte bereits 1233 die Hafenzufahrt bei Travemunde und traf so die auf Versorgung uber Lubeck angewiesenen Schwertbruder die gemeinsam mit den Lubeckern ein Einschreiten von Papst Gregor IX gegen Waldemar erreichten Auch in den Auseinandersetzungen mit dem Lubecker Bischof Burkhard von Serkem der sein Gut Kaltenhof am Unterlauf der Trave ab 1280 zu stark befestigte wurde der Streit erst mit Billigung durch Papst Johannes XXII und nach dem Tod Serkems 1317 beigelegt Der Reichsfreiheitsbrief spielte eine Rolle bei der Behauptung des Eigentums am Priwall im jahrhundertelangen Streit mit den Mecklenburger Herzogen und der Behauptung Travemundes gegen die Grafen von Holstein bis hin zum Wiener Kongress Mit den Lubecker Bucht Fall fand die Urkunde eine letzte gerichtliche Wurdigung durch den Staatsgerichtshof fur das Deutsche Reich Erst durch das Gross Hamburg Gesetz 1937 verlor sich mit dem Verlust der Eigenstaatlichkeit die Wirkung die heute nur noch in den historischen Grenzziehungen fortlebt Die UrkundeDer Reichsfreiheitsbrief ist im Archiv der Hansestadt Lubeck in zwei Ausfertigungen erhalten Die Urkunden sind auf Pergament in lateinischer Sprache abgefasst und haben Abmessungen von etwa 50 50 cm Beide wurden bis 1940 in der Trese des Rates in der Lubecker Marienkirche eingelagert An der einen befindet sich ein Wachssiegel an der anderen befand sich zumindest bis 1945 eine Goldbulle Friedrichs die in den Wirren der Nachkriegszeit abhandengekommen ist Insofern weichen die beiden Urkunden textlich hinsichtlich der Ausfertigungsvermerke der Kaiserlichen Kanzlei voneinander ab Die weiteren Abweichungen der Abschriften sind von untergeordneter Natur 1940 wurden die Lubecker Urkunden zunachst in einem Tresor im Keller des Finanzamtes in der Huxstrasse untergebracht und dann 1942 43 in einem Stollen in Thuringen eingelagert Von dort gelangten die Bestande uber die Sowjetunion an verschiedene Aufbewahrungsorte der grosste Teil ab Anfang der 1950er Jahre nach Potsdam Noch vor der deutschen Wiedervereinigung begannen erste Ruckgaben des Archivgutes Die Ubergabe des Reichsfreiheitsbriefes in der Standigen Vertretung der Bundesrepublik in Ostberlin machte im Dezember 1986 den Anfang UrkundszeugenIn der Urkunde aufgefuhrte Urkundszeugen 1226 sind die Erzbischofe von Magdeburg Albrecht I von Kafernburg von Mailand und von Reggio Calabria Landone die Bischofe Rudolf von Guttingen Bistum Chur und Abt von St Gallen Engelhard Bistum Naumburg Zeitz Heinrich von Thun Bistum Basel Heinrich II von Saarbrucken Bistum Worms Konrad II von Riesenberg Bistum Hildesheim Jacob 1231 Bistum Turin Mainardino von Imola Bistum Imola Bistum Brescia die Abte Furstabtei Murbach Heinrich von Karpfen Kloster Reichenau der Hochmeister des Deutschen Ordens Hermann von Salza die weltlichen Fursten Ludwig IV Landgraf von Thuringen Albrecht I Herzog von Sachsen Herzog von Spoleto Siegfried Graf von Vienne und viele andere Nachwirkung und heutiger StandDie damals vom Kaiser festgelegten Land und Seegrenzen sowie beispielsweise die Fischereirechte an Trave Dassower See und in der Lubecker Bucht haben heute noch Bestand Sie wurden hinsichtlich der Binnengewasser zwar uber Jahrhunderte streitig gestellt aber in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Mecklenburg und Lubeck durch das Reichsgericht im Jahr 1890 bestatigt LiteraturOlof Ahlers Hrsg Lubeck 1226 Reichsfreiheit und fruhe Stadt Lubeck 1976 Antjekathrin Grassmann Hrsg Lubeckische Geschichte 2 Auflage Lubeck 1989 ISBN 3 7950 3203 2 Antjekathrin Grassmann Hrsg Lubeck Lexikon Lubeck 2006 ISBN 3 7950 7777 X Meike Kruse Zur Erschliessung der 1942 43 ausgelagerten und zwischen 1987 und 1998 zuruckgekehrten Bestande des Archivs der Hansestadt Lubeck In Das Gedachtnis der Hansestadt Lubeck Festschrift fur Antjekathrin Grassmann zum 65 Geburtstag In Verbindung mit dem Verein fur Lubeckische Geschichte und Altertumskunde und dem Hansischen Geschichtsverein hrsg von Rolf Hammel Kiesow und Lubeck Schmidt Romhild 2005 S 571 583 ISBN 3 7950 5555 5 Gerhard Schneider Gefahrdung und Verlust der Eigenstaatlichkeit der Freien und Hansestadt Lubeck und seine Folgen Lubeck Schmidt Romhild 1986 ISBN 3 7950 0452 7EinzelbelegeUrkundenbuch der Stadt Lubeck UBStL I Nr 7 Emil Ferdinand Fehling Lubeckische Ratslinie Lubeck 1925 Nr 108 UBStL I Nr 34 UBStL I Nr 35 RG ZVLGA 6 1891 S 243 326

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