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Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die Landesärztekammer Hessen LÄKH die beruflichen Belange ihrer Mitgli

Landesärztekammer Hessen

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Landesärztekammer Hessen
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Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) die beruflichen Belange ihrer Mitglieder auf allen Gebieten ärztlicher Berufsausübung. Sie überwacht die Einhaltung der Berufspflichten der hessischen Ärzteschaft und bietet als Dienstleister Beratung, Information und Hilfe. Die Aufgaben werden unter anderem durch § 5 Abs. 1 des Hessischen Heilberufsgesetz definiert. Rechtsaufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

Landesärztekammer Hessen
Kammer
Organisationsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründungsjahr 1956
Sitz Frankfurt am Main
Homepage www.laekh.de
Präsident Edgar Pinkowski
Mitglieder
Zugehörige 39.751 (Stand: 01.07.2023)
Vollversammlung 80
Präsidium 1 Präsident,
1 Vizepräsidentin,
11 Beisitzer
Wahlbeteiligung 41,39 % (2023)
Kennzahlen
Geschäftsführeranzahl 3

Organisation

Verwaltung und Aufbau

Die LÄKH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist neben den Standorten ihrer Bezirksärztekammern auch in Bad Nauheim präsent, da sich dort die Carl-Oelemann-Schule und die Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung der LÄKH befinden.

Geschäftsbereiche

Das Präsidium der LÄKH führt die laufenden Geschäfte, sie bedient sich hierbei der Geschäftsführer. Die LÄKH ist in drei Geschäftsbereiche untergliedert:

  • Ärztlicher Geschäftsbereich
  • Kaufmännischer Geschäftsbereich
  • Justitiariat

Bezirksärztekammern

Die LÄKH hat gemäß § 13 ihrer Hauptsatzung sechs Bezirksärztekammern:

  • Darmstadt
  • Frankfurt
  • Gießen
  • Kassel
  • Marburg
  • Wiesbaden

Der Bezirksärztekammer gehören die in ihrem Bereich tätigen Kammermitglieder und die jeweiligen freiwilligen Mitglieder an. Die Bezirksärztekammern führen Verzeichnisse über die in ihren Bereichen tätigen Berufsangehörigen. Die Bezirksärztekammern werden im Rahmen der Aufgaben der Landesärztekammer Hessen nach deren Anweisung tätig.

Mitgliedschaft

Nach dem Hessischen Heilberufsgesetz, der Hauptsatzung der LÄKH und der Meldeordnung der LÄKH wird zwischen einer Pflichtmitgliedschaft und einer freiwilligen Mitgliedschaft unterschieden. Jedes Mitglied unterliegt der Berufsordnung der Ärzte in Hessen.

Pflichtmitgliedschaft

Jede Ärztin / jeder Arzt ist bei Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit in Hessen gemäß o. g. Rechtsvorschriften Pflichtmitglied der Landesärztekammer Hessen. Die Pflichtmitgliedschaft besteht nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit, die Fristen zur Anmeldung sind gesetzlich geregelt. Die Mitgliedschaft wird bei der zuständigen Bezirksärztekammer beantragt. Welche Bezirksärztekammer zuständig ist, ergibt sich aus dem Dienstort der Haupttätigkeit (vgl. auch die Informationen zur Mitgliedschaft der LÄKH).

Freiwillige Mitgliedschaft

Sollte eine Ärztin / ein Arzt keiner ärztlichen Tätigkeit nachgehen und dabei ihren / seinen Hauptwohnsitz in Hessen haben, so kann sie / er freiwilliges Mitglied werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass dies nicht in jedem Bundesland so geregelt ist. In einigen Bundesländern besteht Pflichtmitgliedschaft für Ärzte, unabhängig von einer tatsächlichen ärztlichen Tätigkeit. Eine freiwillige Mitgliedschaft wird in Hessen ebenfalls über die zugehörige Bezirksärztekammer beantragt. Weitere Informationen zum Thema freiwillige Mitgliedschaft können bei den Bezirksärztekammern erfragt werden.

Beiträge

Gemäß § 1 Abs. 1 der Beitragsordnung der Landesärztekammer Hessen gilt:

„Die Landesärztekammer Hessen erhebt zur Deckung der Kosten, die ihr durch Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen, von ihren Kammerangehörigen Beiträge. Die Kammerbeiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag.“

Die Beitragshöhe richtet sich nach den Jahreseinkünften aus ärztlicher Tätigkeit des vorletzten Jahres und kann der Anlage der Beitragsordnung entnommen werden.

Hessisches Ärzteblatt

Das Hessische Ärzteblatt ist das amtliche Mitteilungsorgan der Landesärztekammer Hessen. Wurde beispielsweise die Weiterbildungsordnung für Ärzte in Hessen geändert, so werden diese Änderungen im Mitteilungsorgan veröffentlicht. Das Hessische Ärzteblatt kann auch online eingesehen werden.

Weblinks

  • Homepage
  • Weiterbildung in der Landesärztekammer Hessen

Einzelnachweise

  1. Benno Hafeneger, Marcus Velke, Lucas Frings: Geschichte der Hessischen Ärztekammern 1887 – 1956. Wochenschau Verlag, Schwalbach/Ts. 2016, ISBN 978-3-7344-0368-2, S. 255
  2. Das Präsidium der Landesärztekammer Hessen
  3. Mitgliederentwicklung der Landesärztekammer Hessen
  4. Delegierte der Landesärztekammer Hessen
  5. Ergebnis der Wahl zur Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen 17. Wahlperiode 2023–2028
  6. Geschäftsführer der Landesärztekammer Hessen
  7. Die Kammer – Landesärztekammer Hessen
  8. Organigramm der LÄKH
Landesärztekammern in Deutschland

Landesärztekammer Baden-Württemberg | Bayerische Landesärztekammer | Ärztekammer Berlin | Landesärztekammer Brandenburg | Ärztekammer Bremen | Ärztekammer Hamburg | Landesärztekammer Hessen | Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern | Ärztekammer Niedersachsen | Ärztekammer Nordrhein | Landesärztekammer Rheinland-Pfalz | Ärztekammer des Saarlandes | Sächsische Landesärztekammer | Ärztekammer Sachsen-Anhalt | Ärztekammer Schleswig-Holstein | Landesärztekammer Thüringen | Ärztekammer Westfalen-Lippe

Siehe auch: Bundesärztekammer
Normdaten (Körperschaft): GND: 2016928-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: n83035144 | VIAF: 158048338

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 08:43

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Als Korperschaft des offentlichen Rechts vertritt die Landesarztekammer Hessen LAKH die beruflichen Belange ihrer Mitglieder auf allen Gebieten arztlicher Berufsausubung Sie uberwacht die Einhaltung der Berufspflichten der hessischen Arzteschaft und bietet als Dienstleister Beratung Information und Hilfe Die Aufgaben werden unter anderem durch 5 Abs 1 des Hessischen Heilberufsgesetz definiert Rechtsaufsichtsbehorde ist das Hessische Ministerium fur Soziales und Integration Landesarztekammer HessenKammerOrganisationsform Korperschaft des offentlichen RechtsGrundungsjahr 1956Sitz Frankfurt am MainHomepage www laekh dePrasident Edgar PinkowskiMitgliederZugehorige 39 751 Stand 01 07 2023 Vollversammlung 80Prasidium 1 Prasident 1 Vizeprasidentin 11 BeisitzerWahlbeteiligung 41 39 2023 KennzahlenGeschaftsfuhreranzahl 3OrganisationVerwaltung und Aufbau Die LAKH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main Sie ist neben den Standorten ihrer Bezirksarztekammern auch in Bad Nauheim prasent da sich dort die Carl Oelemann Schule und die Akademie fur Arztliche Fort und Weiterbildung der LAKH befinden Geschaftsbereiche Das Prasidium der LAKH fuhrt die laufenden Geschafte sie bedient sich hierbei der Geschaftsfuhrer Die LAKH ist in drei Geschaftsbereiche untergliedert Arztlicher Geschaftsbereich Kaufmannischer Geschaftsbereich JustitiariatBezirksarztekammern Die LAKH hat gemass 13 ihrer Hauptsatzung sechs Bezirksarztekammern Darmstadt Frankfurt Giessen Kassel Marburg Wiesbaden Der Bezirksarztekammer gehoren die in ihrem Bereich tatigen Kammermitglieder und die jeweiligen freiwilligen Mitglieder an Die Bezirksarztekammern fuhren Verzeichnisse uber die in ihren Bereichen tatigen Berufsangehorigen Die Bezirksarztekammern werden im Rahmen der Aufgaben der Landesarztekammer Hessen nach deren Anweisung tatig Mitgliedschaft Nach dem Hessischen Heilberufsgesetz der Hauptsatzung der LAKH und der Meldeordnung der LAKH wird zwischen einer Pflichtmitgliedschaft und einer freiwilligen Mitgliedschaft unterschieden Jedes Mitglied unterliegt der Berufsordnung der Arzte in Hessen Pflichtmitgliedschaft Jede Arztin jeder Arzt ist bei Ausubung einer arztlichen Tatigkeit in Hessen gemass o g Rechtsvorschriften Pflichtmitglied der Landesarztekammer Hessen Die Pflichtmitgliedschaft besteht nach Aufnahme der arztlichen Tatigkeit die Fristen zur Anmeldung sind gesetzlich geregelt Die Mitgliedschaft wird bei der zustandigen Bezirksarztekammer beantragt Welche Bezirksarztekammer zustandig ist ergibt sich aus dem Dienstort der Haupttatigkeit vgl auch die Informationen zur Mitgliedschaft der LAKH Freiwillige Mitgliedschaft Sollte eine Arztin ein Arzt keiner arztlichen Tatigkeit nachgehen und dabei ihren seinen Hauptwohnsitz in Hessen haben so kann sie er freiwilliges Mitglied werden Wichtig in diesem Zusammenhang ist dass dies nicht in jedem Bundesland so geregelt ist In einigen Bundeslandern besteht Pflichtmitgliedschaft fur Arzte unabhangig von einer tatsachlichen arztlichen Tatigkeit Eine freiwillige Mitgliedschaft wird in Hessen ebenfalls uber die zugehorige Bezirksarztekammer beantragt Weitere Informationen zum Thema freiwillige Mitgliedschaft konnen bei den Bezirksarztekammern erfragt werden Beitrage Gemass 1 Abs 1 der Beitragsordnung der Landesarztekammer Hessen gilt Die Landesarztekammer Hessen erhebt zur Deckung der Kosten die ihr durch Erfullung ihrer Aufgaben entstehen von ihren Kammerangehorigen Beitrage Die Kammerbeitrage sind offentlich rechtliche Abgaben Beitragsjahr ist das Kalenderjahr Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag Die Beitragshohe richtet sich nach den Jahreseinkunften aus arztlicher Tatigkeit des vorletzten Jahres und kann der Anlage der Beitragsordnung entnommen werden Hessisches ArzteblattDas Hessische Arzteblatt ist das amtliche Mitteilungsorgan der Landesarztekammer Hessen Wurde beispielsweise die Weiterbildungsordnung fur Arzte in Hessen geandert so werden diese Anderungen im Mitteilungsorgan veroffentlicht Das Hessische Arzteblatt kann auch online eingesehen werden WeblinksHomepage Weiterbildung in der Landesarztekammer HessenEinzelnachweiseBenno Hafeneger Marcus Velke Lucas Frings Geschichte der Hessischen Arztekammern 1887 1956 Wochenschau Verlag Schwalbach Ts 2016 ISBN 978 3 7344 0368 2 S 255 Das Prasidium der Landesarztekammer Hessen Mitgliederentwicklung der Landesarztekammer Hessen Delegierte der Landesarztekammer Hessen Ergebnis der Wahl zur Delegiertenversammlung der Landesarztekammer Hessen 17 Wahlperiode 2023 2028 Geschaftsfuhrer der Landesarztekammer Hessen Die Kammer Landesarztekammer Hessen Organigramm der LAKH Landesarztekammern in Deutschland Landesarztekammer Baden Wurttemberg Bayerische Landesarztekammer Arztekammer Berlin Landesarztekammer Brandenburg Arztekammer Bremen Arztekammer Hamburg Landesarztekammer Hessen Arztekammer Mecklenburg Vorpommern Arztekammer Niedersachsen Arztekammer Nordrhein Landesarztekammer Rheinland Pfalz Arztekammer des Saarlandes Sachsische Landesarztekammer Arztekammer Sachsen Anhalt Arztekammer Schleswig Holstein Landesarztekammer Thuringen Arztekammer Westfalen Lippe Siehe auch Bundesarztekammer Normdaten Korperschaft GND 2016928 0 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n83035144 VIAF 158048338

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