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Die Landwirtschaftskammern LK sind die gesetzliche Vertretung der Land und Forstwirte in Österreich Da nach der österrei

Landwirtschaftskammer Österreich

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Die Landwirtschaftskammern (LK) sind die gesetzliche Vertretung der Land- und Forstwirte in Österreich. Da nach der österreichischen Bundesverfassung die Zuständigkeit für die Landwirtschaftskammern in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fällt, bestehen in den einzelnen Bundesländern eigenständige Landwirtschaftskammern, die jeweils in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet sind.

Auf Bundesebene besteht eine Dachorganisation, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs. Die Präsidentenkonferenz ist als privatrechtlicher Verein organisiert und hat keine Durchgriffsrechte gegenüber den Kammern auf Landesebene. In der Außenpräsentation treten die Landeskammern und die Präsidentenkonferenz als Landwirtschaftskammer Österreich auf.

Die Landwirtschaftskammern sind gemeinsam mit Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund Teil der Sozialpartnerschaft, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges eingerichtet wurde.

Präsident der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs ist seit 15. Mai 2018 Josef Moosbrugger, der seit 1999 auch Präsident der Landwirtschaftskammer Vorarlberg ist.

Mitglieder

Die Mitgliedschaft zu den Landwirtschaftskammern ist landesgesetzlich geregelt. Mitglieder der Landwirtschaftskammern sind in der Regel:

  • Die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Betreiber einer Land- und Forstwirtschaft
  • Familienangehörige sofern sie in diesen Betrieben hauptberuflich tätig sind
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und deren leitende Angestellte

Die Mitgliedschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft, ähnlich den anderen Kammern. Die Kammermitglieder haben ein Wahlrecht innerhalb der Kammer, wo Wahlen einzelner Mitglieder vorgesehen sind. Dies ist vor allem die Wahl in die Vollversammlung, die alle fünf Jahre stattfindet.

Organisation

Die Organisation der Landwirtschaftskammern ist landesgesetzlich geregelt.

In jedem Land besteht eine Landesorganisation mit einem Präsidenten an der Spitze. Innerhalb der Landeskammer ist die Vollversammlung das oberste Gremium und besteht abhängig vom Bundesland zwischen 19 und 36 Landeskammerräten, die von den Mitgliedern gewählt werden. Meist gehören die Landeskammerräte einer politischen Partei oder einer Unterorganisation an.

  • Landwirtschaftskammer Steiermark
  • Landwirtschaftskammer Vorarlberg

Je nach Bundesland bestehen auch in den einzelnen Bezirken (z. B. Bezirksbauernkammer) und auf Gemeindeebene (z. B. Ortsbauernschaften) eigene Vertretungseinrichtungen.

Außerdem gibt es für die einzelnen Fachgebiete Ausschüsse. Aktuell (2014) sind folgende Ausschüsse eingerichtet:

  • Bildung und Beratung
  • Energie und Klima
  • Forst- und Holzwirtschaft
  • Milchwirtschaft
  • Pflanzenproduktion
  • Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik
  • Ausschuss für Sonderkulturen
  • Ausschuss für Tierproduktion
  • Ausschuss für Weinwirtschaft

Außerdem besteht eine enge Verbindung mit verschiedenen Verbänden, die sich mit Land- und Forstwirtschaft beschäftigen.

Geschichte

Nach den Vorbildern in Frankreich, England und Deutschland wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Ackerbaugesellschaften gegründet, die durch die Landwirtschaftsgesellschaften abgelöst wurden. In der Steiermark geschah dies bereits 1819, in Tirol und Vorarlberg 1838 und in den Jahren 1845 und 1848 in Oberösterreich und Salzburg. Ihre Aufgabe war vorrangig die Landeskulturförderung, während die Standesvertretung nur ansatzweise erfolgte.

Erst nach der Grundentlastung und der Auflösung der Abhängigkeiten der Bauern im Jahr 1848 wurde versucht ähnlich den Handels- und Gewerbekammern auch Landwirtschaftskammern zu gründen. Es wurden die Landwirtschaftsgesellschaften aufgelöst und durch Landeskulturräte auf Grund von Landesgesetzen ersetzt. Es war dies in Tirol 1881, Oberösterreich 1886, Niederösterreich 1905, Kärnten 1910 und Vorarlberg 1911. Nur in der Steiermark blieb die Landwirtschaftsgesellschaft bestehen.

Die Aufgabe der neu geschaffenen Landeskulturräte war es, die wirtschaftlichen Interessen der Landwirtschaft und die Landeskultur in ihrer Pflege zu unterstützen. Die Räte konnten aber nicht durch die Bauern selbst gewählt werden, andererseits durften sie auch nicht Mitgliedsbeiträge einheben.

Erst der Erste Weltkrieg und die folgende Auflösung der österreich-ungarischen Monarchie brachte eine Wende. Am 22. Februar 1922 wurde in Niederösterreich die erste Landwirtschaftskammer errichtet. In den anderen Bundesländern erfolgten bis auf Wien die Gründungen innerhalb der nächsten zehn Jahre. Nur in Wien wurde die Landwirtschaftskammer erst 1957 gegründet.

Durch das Landwirtschaftskammersystem wurde erstmals die gesamte Land- und Forstwirtschaft eines Bundeslandes zusammengeschlossen und konnte gemeinsam vertreten werden. Dabei wurde auch die Urwahl der einzelnen Mitglieder, ebenso wie das Umlagesystem und die Unterorganisationen eingeführt.

Ab dem Jahr 1923 bildeten die einzelnen Landeskammern gemeinsam die Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen Körperschaften Österreich.

Infolge des Anschlusses wurde die Präsidentenkonferenz 1938 aufgelöst und durch den Reichsnährstand ersetzt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Landwirtschaftskammern nach der Gesetzeslage vom 5. März 1934 wieder aktiviert. Die Präsidentenkonferenz wurde trotz der vier Besatzungszonen am 10. Jänner 1946 neu gegründet und erhielt am 28. März 1953 eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Im Jahr 1957 wurde auch in Wien eine Landwirtschaftskammer gegründet; somit bestehen Landwirtschaftskammern in allen Bundesländern Österreichs.

Präsidenten

  • 1990–2007: Rudolf Schwarzböck
  • 2007–2014: Gerhard Wlodkowski
  • 2014 – Mai 2018: Hermann Schultes
  • seit Mai 2018: Josef Moosbrugger

Weblinks

  • Literatur von und über Landwirtschaftskammer Österreich im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Eintrag zu Landwirtschaftskammer Österreich im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
  • Landwirtschaftskammer Österreich

Einzelnachweise

  1. Eingetragen im Vereinsregister unter ZVR-Zahl 729518421
  2. orf.at: Moosbrugger wird österreichischer LK-Präsident. Artikel vom 5. Februar 2018, abgerufen am 6. Februar 2018.
  3. LK Österreich: Josef Moosbrugger übernimmt Amt von Hermann Schultes. OTS-Meldung vom 15. Mai 2018, abgerufen am 15. Mai 2018.
  4. LK Österreich: Amtsübergabe von Gerhard Wlodkowski an Hermann Schultes. OTS-Meldung vom 27. Februar 2014, abgerufen am 6. Februar 2018.
Landwirtschaftskammern in Österreich

 |  |  |  |  |  | Landwirtschaftskammer Steiermark |  | Landwirtschaftskammer Vorarlberg

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

Gesetzliche berufliche Vertretungen in Österreich

Österreichische Apothekerkammer | Kammer für Arbeiter und Angestellte | Kammer der Ziviltechniker | Österreichische Ärztekammer |  | Landarbeiterkammern | Landwirtschaftskammern | Österreichische Notariatskammer |  | Rechtsanwaltskammern | Österreichische Tierärztekammer | Wirtschaftskammer Österreich | Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer |

Normdaten (Körperschaft): GND: 2017959-5 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: no2006058321 | VIAF: 129657243

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 13:00

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Landesorganisation mit einem Prasidenten an der Spitze Innerhalb der Landeskammer ist die Vollversammlung das oberste Gremium und besteht abhangig vom Bundesland zwischen 19 und 36 Landeskammerraten die von den Mitgliedern gewahlt werden Meist gehoren die Landeskammerrate einer politischen Partei oder einer Unterorganisation an Landwirtschaftskammer Steiermark Landwirtschaftskammer Vorarlberg Je nach Bundesland bestehen auch in den einzelnen Bezirken z B Bezirksbauernkammer und auf Gemeindeebene z B Ortsbauernschaften eigene Vertretungseinrichtungen Ausserdem gibt es fur die einzelnen Fachgebiete Ausschusse Aktuell 2014 sind folgende Ausschusse eingerichtet Bildung und Beratung Energie und Klima Forst und Holzwirtschaft Milchwirtschaft Pflanzenproduktion Rechts Steuer und Sozialpolitik Ausschuss fur Sonderkulturen Ausschuss fur Tierproduktion Ausschuss fur Weinwirtschaft Ausserdem besteht eine enge Verbindung mit verschiedenen Verbanden die sich mit Land und Forstwirtschaft beschaftigen GeschichteNach den Vorbildern in Frankreich England und Deutschland wurden in der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts Ackerbaugesellschaften gegrundet die durch die Landwirtschaftsgesellschaften abgelost wurden In der Steiermark geschah dies bereits 1819 in Tirol und Vorarlberg 1838 und in den Jahren 1845 und 1848 in Oberosterreich und Salzburg Ihre Aufgabe war vorrangig die Landeskulturforderung wahrend die Standesvertretung nur ansatzweise erfolgte Erst nach der Grundentlastung und der Auflosung der Abhangigkeiten der Bauern im Jahr 1848 wurde versucht ahnlich den Handels und Gewerbekammern auch Landwirtschaftskammern zu grunden Es wurden die Landwirtschaftsgesellschaften aufgelost und durch Landeskulturrate auf Grund von Landesgesetzen ersetzt Es war dies in Tirol 1881 Oberosterreich 1886 Niederosterreich 1905 Karnten 1910 und Vorarlberg 1911 Nur in der Steiermark blieb die Landwirtschaftsgesellschaft bestehen Die Aufgabe der neu geschaffenen Landeskulturrate war es die wirtschaftlichen Interessen der Landwirtschaft und die Landeskultur in ihrer Pflege zu unterstutzen Die Rate konnten aber nicht durch die Bauern selbst gewahlt werden andererseits durften sie auch nicht Mitgliedsbeitrage einheben Erst der Erste Weltkrieg und die folgende Auflosung der osterreich ungarischen Monarchie brachte eine Wende Am 22 Februar 1922 wurde in Niederosterreich die erste Landwirtschaftskammer errichtet In den anderen Bundeslandern erfolgten bis auf Wien die Grundungen innerhalb der nachsten zehn Jahre Nur in Wien wurde die Landwirtschaftskammer erst 1957 gegrundet Durch das Landwirtschaftskammersystem wurde erstmals die gesamte Land und Forstwirtschaft eines Bundeslandes zusammengeschlossen und konnte gemeinsam vertreten werden Dabei wurde auch die Urwahl der einzelnen Mitglieder ebenso wie das Umlagesystem und die Unterorganisationen eingefuhrt Ab dem Jahr 1923 bildeten die einzelnen Landeskammern gemeinsam die Prasidentenkonferenz der landwirtschaftlichen Korperschaften Osterreich Infolge des Anschlusses wurde die Prasidentenkonferenz 1938 aufgelost und durch den Reichsnahrstand ersetzt Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Landwirtschaftskammern nach der Gesetzeslage vom 5 Marz 1934 wieder aktiviert Die Prasidentenkonferenz wurde trotz der vier Besatzungszonen am 10 Janner 1946 neu gegrundet und erhielt am 28 Marz 1953 eine eigene Rechtspersonlichkeit Im Jahr 1957 wurde auch in Wien eine Landwirtschaftskammer gegrundet somit bestehen Landwirtschaftskammern in allen Bundeslandern Osterreichs Prasidenten 1990 2007 Rudolf Schwarzbock 2007 2014 Gerhard Wlodkowski 2014 Mai 2018 Hermann Schultes seit Mai 2018 Josef MoosbruggerWeblinksLiteratur von und uber Landwirtschaftskammer Osterreich im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Eintrag zu Landwirtschaftskammer Osterreich im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Landwirtschaftskammer OsterreichEinzelnachweiseEingetragen im Vereinsregister unter ZVR Zahl 729518421 orf at Moosbrugger 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