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Schutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz (NSG) sind abgegrenzte Landschaftsbestandteile oder Meer-/Seegebiete, deren Entwicklung im Sinne der jeweils für schutzwürdig erachteten Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes erfolgen soll und deren Nutzung daher erheblichen Einschränkungen unterliegt. Die Unterschutzstellung soll helfen, die besondere Funktion dieser Gebiete – wie zum Beispiel die Lebensraumfunktion für gefährdete Tiere und Pflanzen – dauerhaft zu sichern. Die Nationalstaaten definieren Schutzgebietskategorien, die sich vor allem nach jeweiligem Landesrecht, Schutzzweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene unterscheiden. Die Internationale Naturschutzunion IUCN erarbeitete ein international angewandtes System von Schutzgebietskategorien.

Einführung

Definitionen

Eine international gültige Definition ist die der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources):

“A protected area is a clearly defined geographical space, recognised, dedicated and managed, through legal or other effective means, to achieve the long term conservation of nature with associated ecosystem services and cultural values.”

„Ein Schutzgebiet ist ein klar definierter geographischer Raum, der durch rechtliche oder andere wirksame Mittel anerkannt, ausgewiesen und verwaltet wird, um eine langfristige Erhaltung der Natur und der damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen und kulturellen Werte zu erreichen.“

Diese Definition gilt als eine moderne und präzise Formulierung des Begriffs. An dieser orientieren sich Staaten und anderen Territorialmächte bei ihrer regionalen Definitionen eines Schutzgebietes.

Die Definition des internationalen Abkommens Convention on Biological Diversity (CBD, Biodiversitätskonvention, die die völkerrechtliche Basis der weltweit meisten Schutzgebiete bildet), “a geographically defined area which is designated or regulated and managed to achieve specific conservation objectives”, bleibt dahingehend etwas unspezifischer, und umfasst die designierten Gebiete ebenso wie die mit wirksamen Regulativen ausgestatteten.

Hintergrund

Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten, von Bedeutung sind. Ziel ist es, Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Naturschutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Neben dem Schutz der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten (Habitatschutz) handelt sich dabei oft auch um Biotope (Biotopschutz), wie etwa Moorlandschaften, Gebirgslandschaften oder Wälder. Dazu treten Kulturlandschafts- und Kulturgutschutz (sofern dieser Umwelt-/Naturschutzbelange betrifft wie etwa bei Heidelandschaften oder ehemalige Hutewälder), sowie der Schutz natürlicher Ressourcen und von Verhältnissen, die Naturgefahren vorbeugen.

Ursprünglich ist bei der Schaffung von Schutzgebieten eine Unterscheidung in Belange des Naturschutzes – als dem Wesen nach: Schutz der Natur vor dem Menschen – und des Umweltschutzes – als: Schutz des Menschen vor Gefahren in der Natur – üblich gewesen. Moderne Konzepte betrachten beide nicht mehr getrennt, sondern voneinander abhängig und miteinander verbunden (Biosphärengedanke). So nimmt der Schutz natürlicher Ressourcen gegenüber klassischen Naturschutzgebieten einen immer breiteren Raum auch in der Erklärung von Schutzgebieten ein. Dies schließt unter anderem auch die traditionelle Nutzung durch indigene Bevölkerungsgruppen ein, die seit langen Zeiten in solchen schutzwürdigen Räumen leben. Sie werden heute als „Ökosystem-Menschen“ betrachtet, die die Landschaft immer schon mitgestaltet haben – ohne sie dabei zu zerstören. Dies setzt ein verändertes Verständnis des Natur-Begriffes voraus, der den Menschen nicht grundsätzlich als unvereinbaren Gegensatz zur Wildnis betrachtet. So weiß man heute beispielsweise, dass das Verbot der nomadischen Beweidung von Steppenregionen zu einer Verringerung der Artenvielfalt führen kann. Die angepasste menschliche Nutzung hat hier zu einer ökologischen Aufwertung geführt. Dies trifft auch auf viele alte Kulturlandschaften Europas zu.

Unter den Begriff der Schutzgebiete fallen sowohl solche, die auf öffentlichem Recht, wie auch auf privatrechtlichen Verträgen oder freiwilliger Selbstverpflichtung beruhen: Zentrale Eigenschaft nach der Definition der IUCN ist ein und eine effektive Wirkung der Schutzgebietsausweisung, sowie – zumindest beabsichtigte – Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Maßnahmen können der Erhaltung eines Zustandes dienen (etwa regelmäßige Beweidung von Magerrasen oder die mechanische Entfernung von Gehölzen aus Heidegebieten und anderen Offenlandbiotopen, die ansonsten verbuschen würden), einen früheren Zustand wieder (möglichst ähnlich) herstellen (etwa durch Waldrodung und Wiedervernässung ehemaliger Moore) oder aber durch „Nicht-Eingreifen“ den natürlichen Landschaftswandel ermöglichen (sogenannter Prozessschutz). In der anthropogen veränderten Landschaft, in den Spannungsfeldern dichtbesiedelter Regionen und vor dem Hintergrund neuartiger Entwicklungen wie der globalen Erwärmung oder der Ausbreitung invasiver exotischer Arten sind solche Maßnahmen oftmals strittig (etwa das Hinnehmen von Borkenkäferbefall in geschützten Altwäldern; die Frage, ob die Erhaltung einer Landschaft durch aufwändige Pflegemaßnahmen überhaupt im Sinne des Naturschutzes ist oder ob alle fremdländische Baumarten mit Naturverjüngung in Schutzgebieten weiterhin bekämpft werden oder doch im Rahmen eines klimaplastischen Waldes als „Neubürger“ akzeptiert werden).

Dass im modernen Umwelt- und Naturschutz großes Gewicht auf einen Managementplan gelegt wird, liegt daran, dass in der Vergangenheit zahlreiche Schutzgebiete zwar rechtswirksam verordnet wurden, aber ohne jegliche Festlegung von Schutzziel und Maßnahmen, sodass sie in der Praxis kein wirksames Schutzmittel darstellen.

In vielen weniger entwickelten Staaten ist oft unklar, ob und inwiefern ein nominelles Schutzgebiet auch tatsächlich als solches besteht, oder nur eine Willensäußerung darstellte.

Während in Europa Umwelt- und Naturschutz traditionell als hoheitliche Aufgabe gesehen wird, und Schutzgebiete meist gesetzlich verordnet sind, oder zumindest auf Förderungen und Ausgleichszahlungen aus öffentlicher Hand beruhen, sind beispielsweise in Nordamerika private Schutzgebiete weit verbreitet. Hier wird von Gönnern und Sponsoren in Form eigens dafür gegründeter Stiftungen (Funds) Land angekauft, und mit dem Recht des Eigentümers statutengemäß von Erschließung jeder Art Abstand genommen, ohne sich um staatliche Programme zu kümmern. In den USA beispielsweise gibt es 1500 solcher Gebiete mit fast 40.000 km².

Auch in Afrika sind die bestfunktionierenden Schutzgebiete teils privater Großgrundbesitz.

Auf nationaler und internationaler Ebene nehmen Zahlen und Flächen von Schutzgebieten kontinuierlich zu. So sind etwa in EU-Europa 23 % der Fläche als Schutzgebiete ausgewiesen, weltweit sind (Stand 2005) 114.000 Gebiete von der UN/IUCN erfasst, die etwa 13 % der Erdoberfläche bedecken.

Dazu kommen großräumige Schutzzonen, so sind etwa im Alpenraum 24 % der Fläche von rechtlichen Schutzgebieten im engeren Sinne überdeckt, weitere große Anteile durch unspezifischen Schutz (etwa der Gletscher und hochalpinen Lagen als solche), und die Region komplett von der Alpenkonvention überdeckt, die zahlreiche Maßnahmen fordert. Hierbei wird zunehmend Fokus auf die Vernetzung der Gebiete gelegt, um Insellagen einzelner Schutzgebiete zu vermeiden, die lokalen Anstrengungen zu bündeln und harmonisieren, und überregionale und grenzüberschreitende Korridore zu fördern.

Siehe auch: Zeittafel zur Geschichte des Naturschutzes: Erste Schutzgebiete

Datenbanken und Klassifikation

Die UN List of Protected Areas (UN Liste geschützter Gebiete) ist das von der  (CNPPA) und dem UNEP World Conservation Monitoring Centre der UNO geführte Weltverzeichnis der Schutzgebiete (Im Rahmen des Umweltprogramm der Vereinten Nationen, UNEP).

Die IUCN führt eine international standardisierte Kategorisierung von Schutzgebieten durch, die sich auf den Charakter des Schutzgebietsmanagements bezieht. Es wird von der IUCN-Unterorganisation World Commission on Protected Areas (WCPA) betreut. Dieses System wird zudem bei der Erstellung der UN Liste geschützter Gebiete angewandt.

ist eine weltweite Klassifikation der Ökoregionen durch den WWF, diese werden nach dem Zustand und Schutzbedarf (Conservation Risk Index, CRI) in kritisch, gefährdet, verletzlich, relativ stabil oder intakt eingeteilt. Zusätzlich sind 19 Priority Places festgestellt.

2020 veröffentlichten Forscher eine interaktive Weltkarte zu Regionen für bestehende und potenzielle Schutzgebiete, welche sie nach verschiedenen Klima- und Naturschutzzielen aufgliederten.

International regulierte Schutzgebiete

Vereinte Nationen

Die Schutzgebietsprojekte der UNO stehen unter der Führung der UNESCO:

  • Biosphärenreservat (BR, Internationale Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate, Man and Biosphere – MAB) → Liste der Biosphärenreservate
  • UNESCO-Welterbestätten (World Heritage Site, WHS insbesondere das Naturerbe (World nature heritage), heute div. Kategorien; UNESCO World Heritage Committee) → UNESCO-Liste des Welterbes
  •  (IPA) der Biodiversitätskonvention, methodisches Konzept der Global Strategy for Plant Conservation (Globale Strategie zum Schutz der Pflanzen), keine neue Schutzgebietskategorie, wird auf vorhandene anderweitige Schutzgebiete angewandt
  • Ramsar-Gebiet (Geschütztes Feuchtgebiet, RG), zum Schutz vielfältiger Formen der Küsten- und Binnengewässer, aufgrund der Ramsar-Konvention

Unter dem Umweltprogramm (UNEP) angesiedelt sind:

  • in the High Seas (EBSA), ein in Aufbau begriffenes Programm
  • (SPAW), zur Umsetzung der für den Karibikraum (Bezeichnung der Gebiete: Protected Area PA und Wildlife Reserve WR)

Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich 2023 auf ein Abkommen zum Schutz der Weltmeere geeinigt. Künftig sollen demnach mindestens 30 Prozent der Weltmeere als Schutzgebiete ausgewiesen werden.

Weitere weltweite Kategorien

Es gibt eine Reihe von internationalen Kategorien, darunter Zertifizierungen, Verbünde, vertragsrechtliche Schutzgebiete oder Bedarfsfeststellungen internationaler Organisationen, die nur teilweise rechtliche Verbindlichkeit haben (Schutzgebiete im Sinne der Convention on Biological Diversity-Definition):

  • Key Biodiversity Area (KBA) – internationales Rahmenkonzept für Feststellungs- und fachwissenschaftliche Projekte (IBA, IPA, , , u. a.m.)
  •  (ICCA) – von der IUCN als bedeutende Lebensräume indigener Völker festgestellt, in der UNEP-WCMC ICCA Registry geführt
  •  (FWKBA) – in Aufbau befindliches Programm der IUCN-SSC
  • (CPD) – von IUCN und WWF festgestellte Gebiete mit besonderem Schutzbedarf für Pflanzen (national oft als Kernzone eines Schutzgebiets umgesetzt)
  • – vom WWF direkt betriebene eigene Schutzgebiete, diese fallen unter Vertragsnaturschutz (Selbstverpflichtung der Grundeigentümer).
  • Important Bird Area und Endemic Bird Area sind von BirdLife aufgrund der von ihnen geführten Roten Liste der bedrohten Vogelarten festgestellte Gebiete ohne direkte rechtliche Schutzwirkung. Sie dienen meist als Basis für die nationale Ausweisung formeller Vogelschutzgebiete, etwa europäische Vogelschutzgebiete oder SPAW im Karibikraum

Europäisches Schutzgebietsnetz

Auf europäischer Ebene wurden mit dem Programm Natura 2000 der Rahmen für eine europaweite Schutzgebietskategorie geschaffen. Die Richtlinien für FFH-Gebiete wurden und werden nach und nach in nationales Recht übernommen. Die Schutzziele und der Schutzrahmen ist vielfach weitergehend als bei Gebieten des jeweils nationalen Rechts.

Der Berner Konvention folgen:

  • Natura 2000, ein Netzwerk von Schutzgebieten unter Gemeinschaftsrecht:
    • FFH-Gebiet nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (BBG/SCI/SAC; RL 92/43/EWG)
    • Europäisches Vogelschutzgebiet nach Vogelschutzrichtlinie (BSG/SPA, RL 79/409/EWG)

Die beiden Richtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten, naturschutzwürdige Gebiete an die Europäische Kommission zu melden (Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung respektive Besonderes Schutzgebiet), und diese in einer Nationalen Liste Natura 2000 zu führen. Nachdem der Staat seiner Meldepflicht nachkommen ist, gilt das Gebiet als Vorschlag zur Gemeinschaftsliste der EU (proposed Sites of Community Importance pSCI). Nach Prüfung und Auswahl seitens der EU scheinen sie verbindlich auf der Gemeinschaftsliste auf und werden Site of Community Importance (SCI) genannt. In weiterer Folge werden dann diejenigen Gebiete ausgewiesen, in denen die Schutzbestimmungen der EU-Richtlinien anzuwenden sind, und diese werden Special Area of Conservation (SAC, Besondere Schutzgebiete von Europäischem Interesse) genannt. Special Protection Area (SPA, Besonderes Schutzgebiet BSG) heißen speziell die Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie.

Weitere Schutzgebiete

Weitere Europaschutzgebiete (teils Vertragsnaturschutz, Rahmen-, Feststellungs-, Forschungs- oder Prämierungsprogramme) mit geringerer Bedeutung:

  • Europäisches Biogenetisches Reservat – Europäisches Netzwerk biogenetischer Reservate, eine Initiative des Europarats zur Umsetzung der Berner Konvention
  • Europäisches Diplom für geschützte Gebiete (Europäisches Naturschutzdiplom, Europadiplom) – Auszeichnung des Europarats, fünfjährig
  • EUROPARC Federation – Netzwerk der gemeinschaftlichen länderübergreifenden Naturparks
  • Gebiete der Europäischen Landschaftskonvention – Verleihung eines Landschaftspreises durch den Europarat
  • Naturwaldreservat (NWR) – Forschungsnetzwerk, betreut am  (EFI), teils national verbindliche Klassen
  • Gebiet der Alpenkonvention – unspezifisches Rahmenkonzept

Mit angrenzenden Regionen:

  • Das Emerald-Netzwerk (Smaragd-Gebiete, Area of Special Conservation Interest, ASCI, Besonderes Schutzgebiet) ist, wie Natura 2000 der Berner Konvention verpflichtet, eine Erweiterung des EU-Natura-2000-Konzepts auf EU-Assoziierte und Beitrittsländer, die nicht an die Richtlinien gebunden sind, aber freiwillig oder vorbereitend deren System umsetzen.
  • Specially Protected Areas of Mediterranean Importance (SPAMI) – Assoziation der Europäischen Vogelschutzgebiete mit analogen Gebieten der Nichtmitglieder im Mittelmeerraum
  • Gebiete der – unspezifisches Rahmenkonzept

Nationale Regelungen für Schutzgebiete

Deutschland

Schutzkategorien

Die in Deutschland rechtsverbindlichen Schutzgebietskategorien sind in erster Linie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), aber auch im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) definiert. Gebiete lassen sich anhand ihres Schutzzweckes und ihrer Schutzziele zum Beispiel nach der Größe der Fläche, der naturräumlichen Ausstattung oder dem Vorhandensein schützenswerter Arten kategorisieren. Im Wesentlichen wird dabei immer eine Unterteilung in Natur- und Artenschutz sowie in Landschaftsschutz vorgenommen. Der Natur- und Artenschutz umfasst Gebiete mit strengen Schutzstatus, wie z. B. Nationalparke, Naturschutzgebiete und das Natura-2000-Netz, während der Landschaftsschutz Schutzkategorien beinhaltet, die einen vergleichsweise lockereren Schutzstatus besitzen, wie zum Beispiel Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke.

Internationale Schutzkategorien, die national Anwendung finden
  • Natura 2000 (SPA / Vogelschutzgebiete und SAC / FFH-Gebiete)
  • Ramsar-Gebiete
  • Europäisches Landschaftsübereinkommen / European Landscape Convention
  • Übereinkommen zum Schutz der Alpen
Nationale Schutzkategorien

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) weist folgende Schutzkategorien aus:

  • § 23 BNatSchG: Naturschutzgebiete
  • § 24 BNatSchG: Nationalparke und Nationale Naturmonumente
  • § 25 BNatSchG: Biosphärenreservate
  • § 26 BNatSchG: Landschaftsschutzgebiete
  • § 27 BNatSchG: Naturparke
  • § 28 BNatSchG: Naturdenkmäler
  • § 29 BNatSchG: Geschützte Landschaftsbestandteile
  • § 30 BNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope

Weiterhin finden sich folgende Klassifizierungen:

  • § 12 BWaldG: Schutzwald
  • § 13 BWaldG: Erholungswald
  • § 25 BbgNatSchG und § 23 NatSchAG M-V: Horstschutzzonen

Auf Landesebene werden die in den Bundesgesetzen getroffenen Regelungen konkretisiert und dabei regionale Besonderheiten beachtet. Es können beispielsweise gem. § 30 BNatSchG zusätzlich zu den nach BNatSchG gesetzlich geschützten Biotoptypen von den Ländern weitere Biotoptypen unter Naturschutz gestellt werden. Auch ist die Unterschutzstellung von Waldgebieten in den Landeswaldgesetzen noch einmal gesondert geregelt, zum Beispiel im Falle der Bann- und Schonwälder (§ 32 LWaldG Baden-Württemberg, § 13 ForstG Hessen, Artikel 11 BayWaldG Bayern). Für die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist aufgrund ihrer geographischen Lage am Meer, eine Vertiefung der in § 61 BNatSchG getroffenen Regelungen zur Freihaltung von Gewässern und Uferzonen vorgenommen worden. Außerdem haben Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern den Schutz von Lebensstätten besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten (§ 10 BNatSchG) durch den sogenannten „Horstschutz“ ergänzt (§ 25 BbgNatSchG und § 23 NatSchAG M-V). Dies sind gesondert ausgewiesene Zonen zum Schutz der Nester von Greif- und anderen Großvögeln, zum Beispiel Adler, Wanderfalken, Schwarzstörche oder Uhus.

Entsprechend ihrer unterschiedlichen Definition und Zielsetzung können sich Objekte verschiedener Schutzgebietskategorien überlappen. Häufig kommt das z. B. bei Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten vor, ungebräuchlich ist es dagegen z. B. zwischen Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen. Änderungen am Status eines Objektes berühren nicht automatisch den Status eines Objektes anderer Kategorie auf der gleichen Fläche, z. B. bleibt nach Löschung eines Naturschutzgebietes der Status seiner gesetzlich geschützten Biotope erhalten.

Die Größe eines Schutzgebietes bestimmt maßgeblich, inwieweit die Schutzfunktion erfüllt werden kann. Kleine Schutzgebiete werden oft stärker von der Umgebung beeinflusst, da die Außengrenzen im Verhältnis zur Fläche relativ lang sind. Große Schutzgebiete stellen Verbindungen zwischen verschiedenen Naturräumen und sind somit besonders wertvoll für Flora und Fauna. Außerdem wird dabei der Habitatfragmentierung durch Landschaftszerschneidung entgegengewirkt.

Im Hinblick auf das Thema Natur- und Artenschutz zeigt sich, dass ein direkter Zusammenhang mit den jeweiligen Hemerobiestufen der Flächennutzung in der ausgewählten Gebietseinheit besteht. Dies bedeutet, dass der Anteil an, für den Natur- und Artenschutz besonders wertvollen Gebieten dort am größten ist, wo die vorherrschende Nutzungsart am natürlichsten bzw. am naturnahesten ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Indikator beispielsweise in Agglomerationsräumen oder intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten geringere Werte aufweist.

Im Jahr 2002 wurde mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes in Deutschland erstmals die Vernetzung geschützter Teile von Natur und Landschaft gesetzlich festgelegt. Im § 20 BNatSchG heißt es dazu: Es wird ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen soll.

Schutzgebietsverteilung

Ein Teil der im BNatSchG aufgeführten geschützten Teile von Natur und Landschaft werden jährlich als Geodaten vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlicht. Im Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung (IÖR-Monitor) werden diese Daten aufbereitet, um auf verschiedenen räumlichen Ebenen Auskunft über den Anteil und die Lage von geschützten Gebieten in Deutschland zu geben. In den angebotenen Indikatoren wird unterschieden in Gebiete mit strengen Schutzstatus (Naturschutzgebiete, Nationalparke und Natura 2000 Gebiete) und in Gebiete mit allgemeinen Schutzstatus (Naturparke, Landschaftsschutzgebiete und Biosphärenreservate).

Die Verteilung der Schutzgebiete in Deutschland ist eher unregelmäßig. Naturgemäß weisen kreisfreie (Groß)Städte weniger Schutzgebiete auf als die Landkreise. Allerdings gibt es auch Gegenbeispiele, so zeichnen sich zum Beispiel die Städte Suhl (100 %), Jena (66,9 %) und Wiesbaden (65,9 %) durch einen hohen Anteil an Schutzgebieten aus. Generell weisen Regionen mit einer vielfältigen Naturraumausstattung überdurchschnittlich hohe Anteilswerte auf, teilweise erreichen Kreise, wie der Oberbergische Kreis und der Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen sowie die Landkreise Cham und Regen im Bayerischen Wald, volle Flächendeckung (Anteil an Schutzgebieten 100 %). Niedrige Schutzgebietsanteile besitzen die Stadtstaaten Berlin (17,4 %), Hamburg (29,6 %) und Bremen (31,9 %) sowie die Naturräume an der Nordseeküste einschließlich des Hinterlands und im Alpenvorland. Der Landkreis mit dem niedrigsten Wert ist Rottal-Inn (1,6 %) in Südbayern. Die Trendentwicklung zeigt allerdings, dass der Flächenanteil der Schutzgebiete in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen ist (siehe Tabelle).

Teile folgender Tabelle scheinen seit 2016 nicht mehr aktuell zu sein. Bitte hilf uns dabei, die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufügen.
Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/fehlend
Bundesland Gesamt Gebiete des Natur- und Artenschutzes (Nationalparke, Naturschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, Vogelschutzgebiete) Gebiete des Landschaftsschutzes (Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate)
2015 (alle Angaben in %) Veränderung zu 2006 (alle Angaben in %) 2015 (alle Angaben in %) Veränderung zu 2006 (alle Angaben in %) 2015 (alle Angaben in %) Veränderung zu 2006 (alle Angaben in %)
Baden-Württemberg 53,9 + 7,5 17,6 + 4,3 36,3 + 0,3
Bayern 47,0 + 0,6 11,4 + 0,1 35,6 + 0,5
Berlin 18,7 + 1,6 7,6 − 0,1 11,1 + 1,7
Brandenburg 52,7 + 0,4 26,5 – 26,2 + 0,4
Bremen 31,1 + 0,1 23,9 + 0,4 7,2 − 0,3
Hamburg 29,6 + 0,6 11,1 + 0,7 18,5 − 0,2
Hessen 55,2 − 3,8 21,3 + 0,1 33,9 − 3,9
Mecklenburg-Vorpommern 44,8 + 7,3 30,2 + 8,9 14,5 − 1,7
Niedersachsen 40,2 + 3,5 11,4 + 1,1 28,7 + 2,4
Nordrhein-Westfalen 66,1 + 6,3 11,5 + 0,9 54,6 + 5,4
Rheinland-Pfalz 60,4 + 4,2 20,0 + 2,4 40,4 + 1,7
Saarland 72,5 + 6,6 12,3 + 0,3 60,2 + 6,2
Sachsen 44,6 + 1,0 15,8 − 0,1 28,9 + 1,2
Sachsen-Anhalt 44,1 + 1,4 11,8 + 0,2 32,4 + 1,3
Schleswig-Holstein 34,1 + 1,4 11,2 + 0,7 22,9 + 0,7
Thüringen 44,5 + 7,6 17,1 + 0,1 27,4 + 7,4
Deutschland 49,2 + 2,7 16,1 + 1,5 32,2 + 1,3
Siehe auch: Geschützte Landschaft

Österreich

In Österreich waren mit 2021 insgesamt 1453 groß- und mittelflächige Schutzgebiete ausgewiesen. Ende 2000 standen 1277 Gebiete mit einer Fläche von 17.168,28 km² unter Schutz. Die Gesamtfläche an Schutzgebieten aller Kategorien wurde 1998 in einer Arbeit mit 21.441,75 km², und 2021 vom Umweltbundesamt mit 40.190 km² angegeben, sodass man davon ausgehen kann, dass die Gesamtfläche des geschützten Gebiets durchschnittlich von etwa zwei Kategorien erfasst wird. Die annähernde Verdopplung der ausgewiesenen Gebiete von 1998 bis 2021 ist primär auf die Zunahme der Europa- und UNESCO-Schutzgebiete zurückzuführen, die sich meist mit einem schon vorhandenen nationalen Schutzgebiet überdecken.

Mit 2001 waren 20,5 %, also ein Fünftel des österreichischen Staatsgebietes natur- oder landschaftsgeschützt. Daneben liegen aber zwei Drittel des Landes in der – nicht objektbezogenen – Schutzzone der Alpenkonvention.

Rechtliche Regelungen in Österreich

In Österreich sind die Länder für die Regelungen im Naturschutz zuständig. Daher gibt es für jedes Land ein eigenes Naturschutzgesetz (samt dazugehörigen Durchführungsverordnungen), und kein Naturschutz- oder Naturschutzrahmengesetz des Bundes. Der Beitritt zu internationalen Übereinkommen zum Schutz von Natur und Landschaft erfolgt – im Einvernehmen mit den Bundesländern – durch den Bund, der auch die entsprechenden Gesetze verabschiedet. Einzig die Nationalparks in Österreich sind bundesrechtlich über Einzelgesetze geregelt und beruhen auf Zusammenarbeit des Bundes mit den jeweils beteiligten Ländern (). Die Geodaten sind über den österreichischen Geodatenverbund Geoland und die GIS-Fachstellen der Länder verfügbar.

Die Zielsetzungen der Naturschutzgesetze sind

  • Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und deren Lebensräume
  • Schutz eines ungestörten und funktionsfähigen Naturhaushaltes
  • Schutz der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und des Erholungswertes von Natur und Landschaft.

Die österreichischen Landesnaturschutzgesetze sind:

  • Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftpflegegesetz (NG 1990)
  • Kärntner Naturschutzgesetz 2002 (K-NSG 2002)
  • Niederösterreichisches Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000)
  • Oberösterreichisches Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (Oö. NSchG 2001)
  • Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (NSchG 1999)
  • Steiermärkisches Naturschutzgesetz (NschG 1976)
  • Tiroler Naturschutzgesetz 2005 (TNSchG 2005)
  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung – Vorarlberg (GNL)
  • Wiener Naturschutzgesetz 1998 (o. Abk.)

Außerdem sind die Raumordnungsgesetze, Jagd- und , Pflanzenschutzgesetze und Ähnliches der Bundesländer relevant, sowie zahlreiche Bundesgesetze, die indirekt in die Materie eingreifen.

Daneben sind gemeinsames EU-Recht und eine Fülle von internationalen und zwischenstaatlichen Abkommen für die Ausweisungen und Unterschutzstellung von Belang. Diese sind teils rechtswirksam, teils Absichtserklärungen und Bedarfsfeststellungen, die über nationale Schutzkategorien abgedeckt werden. Beitritte und die Umsetzung des überstaatlichen Schutzes von Natur und Landschaft erfolgt – im Einvernehmen mit den Bundesländern – durch den Bund.

Zu den Rechtsgrundlagen im Einzelnen siehe bei den jeweiligen Schutzformen.

Schutzgebietskategorien in Österreich

Schutzgebietskategorien in Österreich sind:

Unterschutzgestellte Gebiete
Land Anzahl Fläche %
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich 0164
Salzburg 250 2.282 31
Steiermark
Tirol 0081 3.238 25
Vorarlberg 0067
Wien 0023 00128 31
  • Anzahl: groß- und mittelflächige Schutzgebiete (mit Überschneidungen), ohne Naturdenkmale und Alpenkonvention
  • Fläche: unterschutzgestellte Fläche in km²
  • %: Prozent der Landesfläche
Stand: 6/2010
  • Internationale Verpflichtungen:
    • Europaschutzgebiete: Natura-2000-Gebiete (FFH, Vogelschutz, Wild-Europaschutzgebiete), Biogenetische Reservate, Europadiplomgebiete; Schutzgebiet der Alpenkonvention
    • UNESCO: Welterbe-Gebiete (derzeit nur Kulturlandschaften, kein Weltnaturerbe), Biosphärenreservate, Geoparks, Ramsar-Schutzgebiete; IUCN: Wildnisgebiete, .
  • Bundesrecht:
    • Gartendenkmale (Denkmalschutzgesetz),
    • Wasserschutzgebiete und Wasserschongebiete (Wasserrecht),
    • Schutzwald und Bannwald (Forstrecht),
    • des Höhlenkatasters (Naturhöhle, Schauhöhle; Naturhöhlengesetz)
  • Landesrecht (Naturschutzgesetze):
    • Nationalparke (einzelne Nationalparkgesetze NP-G),
    • Europaschutzgebiet – landesrechtliche Umsetzung des natura-2000-Programms, inzwischen weitgehend in allen Bundesländern eine eigene Schutzkategorie
    • Landschaftsschutzgebiete
    • Naturparke
    • Naturschutzgebiete
    • geschützte Landschaftsteile
    • Naturdenkmäler (Objektschutz von Einzelerscheinungen)
    • Geschützte Biotope bzw. Lebensräume – der Lebensraumschutz ist nicht unmittelbar objektbezogen. Dabei sind geschützt: Magerwiesen, Feuchtgebiete, Gewässer und deren Ufer bzw. Umgebung, Alpinregionen und Gletscher. Dazu zählen aber auch Moore, etwa die Gebiete des oder des
    • (Fischereirecht),
    • Wildbiotopschutzgebiete und Ruhegebiete (Jagdrecht)
  • Daneben gibt es verschiedene spezifische landesrechtliche Unterschutzstellungen nach dem Naturschutzrecht, wie Sonderschutzgebiete (Tirol, Sbg., Ktn.), (Vlbg.), (Sbg., Vlbg., Ktn.), (Wien), (Wien), Baumschutzverordnungen (Stadt Sbg., unspezifischer Objektschutz), (Ktn.), (Wien), (Vlbg. Bgld, Sbg, Steiermark), besonderer Höhlenschutz
  • außerhalb der landesrechtlichen Bestimmungen sind auch verschiedene Flächen vertraglich geschützt: Solche Verträge dienen in der Regel der Pflege der Natur abseits von rechtlichen Vorschriften. Privatrechtlich abgesichert sich im Rahmen verordneter Schutzgebiete aber auch die Naturwaldreservate.

Schweiz

Der rechtliche Rahmen für Naturschutzgebiete wird auf Stufe des Bundes definiert durch das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966 und dessen Ausführungsbestimmungen, geregelt in der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16. Januar 1991. In diesem Gesetz wird der Begriff „Naturschutzgebiet“ allerdings nicht definiert oder auch nur explizit erwähnt. In diesem Gesetz heißt es u. a.:

  • (Art 1) Dieses Gesetz hat zum Zweck, …
  • (Art 1.a) das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern; …
  • (Art 1.d) die einheimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre biologische Vielfalt und ihren natürlichen Lebensraum zu schützen; …
  • (Art 13.1) Der Bund kann Naturschutz, Heimatschutz und Denkmalpflege unterstützen, indem er an die Kosten der Erhaltung, des Erwerbs, der Pflege, Erforschung und Dokumentation von schützenswerten Landschaften, Ortsbildern, geschichtlichen Stätten oder Natur- und Kulturdenkmälern Beiträge bis höchstens 35 Prozent gewährt …
  • (Art 13.3) Die angeordneten Schutz- und Unterhaltsmaßnahmen bilden öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (Art. 702 ZGB37). Sie verpflichten den jeweiligen Grundeigentümer und sind auf Anmeldung des Kantons im Grundbuch anzumerken …

Aus diesen Ausführungen kann abgeleitet werden, dass als staatliche Naturschutzgebiete die Gebiete mit öffentlichen-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zum Erhalt der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt, der biologischen Vielfalt und ihrem natürlichen Lebensraum gelten.

Viele schützenswerte Gebiete und Biotope sind bisher allerdings nicht mit solchen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen belegt. Diese Gebiete werden in Inventaren aufgeführt. Inventargebiete bezeichnen unter anderem Hochmoore, Übergangsmoore, Flachmoore, , Auen, Trockenwiesen und Trockenweiden etc. oder ganze Naturlandschaften (Moorlandschaften, Auenlandschaften) und klassieren diese nach bestimmten Kriterien in national, kantonal, regional oder kommunal bedeutende Objekte. Inventare sind in der Regel behördenverbindlich. Daneben gibt es auch noch eine Vielzahl nichtstaatlicher Naturschutzgebiete (Vertragsnaturschutz). Dies sind in der Regel Gebiete, in denen private Naturschutzorganisationen Land zum Schutze der Natur erwerben und als Eigentümer bewahren. So ist z. B. Pro Natura in der ganzen Schweiz an über 600 Naturschutzgebieten beteiligt.

Naturschutzgebiete werden in der gesamten Schweiz meist mit dem Symbol der Eule markiert. Unter diesem Symbol werden national bis kommunal bedeutende öffentlich-rechtlich geschützte Gebiete sowie die Naturschutzgebiete von ProNatura beschildert. Damit ist das grüne Eulensymbol zum schweizweit bekannten gemeinsamen Kennzeichen für Naturschutzgebiete aller Arten geworden.

Code in internationalen
Datenbanken
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teils mit Liste der Objekte im Anhang
SPARQL-Abfrage
listet die in Wikidata erfassten Objekte in Tabelle, Karte oder Galerie auf
CH01 Schweizerischer Nationalpark Bundesgesetz über den Schweizerischen Nationalpark im Kanton Graubünden (Nationalparkgesetz, 19.12.1980)
CH02 Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung SPARQL-ABFRAGE
CH03 Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung Verördnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung SPARQL-ABFRAGE
CH04 Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung Verordnung über den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung SPARQL-ABFRAGE
CH05 Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung SPARQL-ABFRAGE
CH06 Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung SPARQL-ABFRAGE (unvollständig, Stand 4. Nov. 2023)
CH09 Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung
CH10 Bundesinventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (30.09.1991)
CH13 RAMSAR-Gebiete Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (RAMSAR-Konvention, 02.02.1971)
CH14 Smaragd-Gebiete Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention, 19.09. 1979)
Quelle: Legal or equivalent instrumentes used by countries for de designation of protected and conserved areas

Slowenien

Slowenien ist EU-Mitglied und auch in den wichtigen internationalen Gremien vertreten, daher finden sich alle internationalen und EU-Schutzgebiete: UNESCO-Welterbe (Svetovna dediščina, von dem die Höhlen von Škocjan Weltnaturerbe sind), Biosphärenreservat (Biosferni rezervat, Biosferno območje, UNESCO Man and Biosphere, MAB – 3 Gebiete), Ramsar-Gebiet (Ramsarska lokaliteta/območje, →Liste), Wildnisgebiet (Divjino območje, IUCN), Natura-2000-Gebiete (EU: FFH-Gebiete Spomenik oblikovane narave und Vogelschutzgebiete Posebno varstveno obmocje), Europadiplom-Gebiete (Evropska diploma, EK, der Nationalpark Triglav).

In Slowenien fasst man unter Naturschutzgebiet (Zavarovano območje) die im Abschnitt 3.3. § 53 ff (Zakon o ohranjanju narave – ZON) geregelten Gebiete zusammen:

  • Širša zavarovano območje (Großes Schutzgebiet), § 67 ZON: →Liste
    • Narodni park (NP, Nationalpark), § 69 ZON: 1, der Nationalpark Triglav (IUCN II/V)
    • Regijski park (RP, Regionalpark), § 70 ZON: 3 (IUCN V/II)
    • Krajinski park (KP, wörtlich Landschaftspark, auf Deutsch Landschaftsschutzpark in Abgrenzung von Landschaftspark), § 71 ZON: 44 (IUCN V)
  • Širša zavarovano območje (Kleines Schutzgebiet)
    • Naravni spomenik (NS, Naturdenkmal), § 64 ZON: etwa 1276
    •  (SNR, Strenges Naturreservat), § 65 ZON: 1 (IUCN I)
    •  (NR, Naturreservat), § 66 ZON: 54 (IUCN IV und I)
(Angaben zu Anzahl Stand März 2012)

Daneben gibt es folgende Schutzkategorien:

  •  (NV, Naturwert): ex-lege-Schutz § 4 und Abschnitt III ZON und verordnet RS 111/2004; es umfasst Geotope, Mineralien- und Fossilienfundorte, Karsterscheinungen, Höhlen, Schluchten, Gletscher und glazialen Formen, Quellen, Wasserfälle, Stromschnellen, Seen, Moore, Bäche und Flüsse, Strand, Tier- und Pflanzenarten, Lebensräume, Ökosysteme, Landschaften und gestaltete Landschaft; um die 8000 →
    • Naravne vrednot so državnega pomena (Naturwert von nationaler Bedeutung)
    • Naravne vrednot so lokalnega pomen (Naturwert von lokaler Bedeutung)
    Die Naturwerte werden, wenn sie über 1 km² haben, als „Gebiet von Naturwert“ (Območje naravnih vrednot) und bei über 1 km Ausdehnung ‚von linearem Charakter‘ (Naravnih vrednotah linijskega značaja) bezeichnet (§ 2 Z. 5 Ul. RS 111/2004; Zusatz V)
  •  (EPO, Ökologisch bedeutendes/sensibles Gebiet): Ressourcenmanagement- und Biodiversitätsgebiete nach § 32 ZON und RS 48/2004; ca. 300 (umfasst auch die Natura-2000-Gebiete), →

Weblinks

Commons: Schutzgebiet (Natur und Umwelt) – Sammlung von Bildern
  • Stephanie Summermatter: Naturschutzgebiete. In: Historisches Lexikon der Schweiz.

Bestand:

  • World Database on Protected Areas, iucn.org

Einzelnachweise

  1. Definition der IUCN aus dem Jahr 2008, zitiert bei ipbes.net.
  2. Vgl. IUCN (Hrsg.): Tourismus- und Besuchermanagement in Schutzgebieten. Leitlinien zur Nachhaltigkeit. Schriftenreihe Best-Practice-Leitlinien für Schutzgebiete Nr. 27, 2019 (PDF; 6,4 MB), S. 2. Die ersten Wörter „A protected area is“ wurden in diesem Dokument nicht mitübersetzt.
  3. S. Chape, M. Spalding, S. Jenkins: The World’s Protected Areas. Status, Values and Prospects in the 21st Century. Hrsg.: UNEP-WCMC. UNEP-WCMC, 2008, ISBN 978-0-520-24660-7, Abschnitt Definitions of protected areas und Table 1.2: Old and new paradigms of protected areas, S. 7 f. resp. 12 (englisch, Abstract unep-wcmc.org, mit Link auf E-Reader archive.org). 
  4. vergl. die Definition der Ökosystemdienstleistung aus dem Methodenband des Millennium Ecosystem Assessment, wo neben Sicherstellung von Nahrung und Wasser und Schutz vor Naturgefahren auch explizit die natürlichen Reinigungsmechanismen sowie Erholungswert oder spirituelle und religiöse Werte genannt sind.
  5. Claudia Notzke: Aboriginal Peoples and Natural Resources in Canada. Captus Press, Ontario (CA) 1994, ISBN 1-895712-03-3, S. 235ff.
  6. Ashi Hunger: Die tibetischen Nomaden, aus „Brennpunkt“ Heft 3, 2011 der Tibet Initiative Deutschland.
  7. Reinhard Piechocki: Landschaft – Heimat – Wildnis. München 2010, ISBN 978-3-406-54152-0.
  8. So sind beispielsweise erst 2⁄3 aller von der UN/IUCN erfassten Schutzgebiete mit einer IUCN-Kategorie vermerkt, die ja nur bei bestehendem Schutzgebietsmanagement festgelegt werden kann. UNEP-WCMC (Hrsg.): The World’s Protected Areas. 2008, S. 15, Sp. 1.
  9. UNEP-WCMC (Hrsg.): The World’s Protected Areas. North America. 2008, Abschnitt: Other forms of protection. S. 184 f.
  10. UNEP-WCMC (Hrsg.): The World’s Protected Areas. 2008, Abschnitt: The global balance sheet: how many protected areas? S. 8 ff.
  11. was der Definition der IUCN eines “clearly defined geographical space” nur insofern entspricht, dass es indirekt über eine Höhenangabe oder das Vorkommen bestimmter Biotopklassen oder Landschaftselemente abgegrenzt wird
  12. UNEP-WCMC (Hrsg.): The World’s Protected Areas. 2008, Abschnitte: Strengthening cooperation between international site-based agreements und Transboundary protected areas, biological corridors, and networks S. 30 ff.
  13. E. Dinerstein, A. R. Joshi, C. Vynne, A. T. L. Lee, F. Pharand-Deschênes, M. França, S. Fernando, T. Birch, K. Burkart, G. P. Asner, D. Olson: A “Global Safety Net” to reverse biodiversity loss and stabilize Earth’s climate. In: Science Advances. 6. Jahrgang, Nr. 36, 1. September 2020, ISSN 2375-2548, S. eabb2824, doi:10.1126/sciadv.abb2824 (englisch, sciencemag.org). 
  14. Specially Protected Areas and Wildlife (SPAW). UNEP CAR/RCU, abgerufen am 27. Oktober 2021 (englisch). 
  15. dpa, AFP: Schutz der Hochsee: UN-Staaten einigen sich auf Abkommen. ZDF, 5. März 2023, abgerufen am 7. März 2023. 
  16. Carbon Brief Staff: Q&A: What does the ‘High Seas Treaty’ mean for climate change and biodiversity? In: CarbonBrief. 8. März 2023, abgerufen am 9. März 2023 (englisch). 
  17. Laura Máiz-Tomé, William Darwall, Catherine Numa, Violeta Barrios and Kevin G. Smith: Freshwater Key Biodiversity Areas in the north-western Mediterranean sub-region. (PDF) International Union for Conservation of Nature, 2017, abgerufen am 27. Oktober 2021 (englisch). 
  18. Natura 2000 Österreich. Was ist "Natura 2000"? Amt der Tiroler Landesregierung, abgerufen am 27. Oktober 2021. 
  19. Europäisches Landschaftsübereinkommen SEV-Nr.: 176
  20. Dirk Tolkmitt: Die Leistungsfähigkeit des naturschutzrechtlichen Schutzgebietssystems des Bundes: unter besonderer Beachtung ökologischer Schutzziele. Zugleich: Dissertation, Universität Hannover, 2002. BoD, Leipzig 2002, ISBN 978-3-8311-4265-1.
  21. vgl. Eckhard Jedicke: Schutzgebietskategorien und ihre Ausweisung. In: Wolfgang Riedel, Horst Lange, Eckhard Jedicke, Markus Reinke (Hrsg.): Landschaftsplanung. Springer Reference Naturwissenschaften, Berlin-Heidelberg 2016, S. 279–294.
  22. Zerschneidung – Wiedervernetzung. Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 27. Oktober 2021. 
  23. siehe auch: Liste der geschützten Landschaftsbestandteile in Berlin
  24. maps.ioer.de IÖR-Monitor. Abgerufen am 4. Oktober 2016.
  25. IÖR-Monitor (ioer-monitor.de): Gebiete des Natur- und Artenschutzes 2006 / 2015, Gebiete des Landschaftsschutzes 2006 / 2015, Schutzgebiete gesamt 2006 / 2015
  26. Peter Aubrecht, Karl Christian Petz: Naturschutzfachliche bedeutende Gebiete in Österreich. Eine Übersicht. (M-134). In: Umweltbundesamt (Hrsg.): Monographien. Band 134. Wien 2002, ISBN 3-85457-571-8, S. 122 (Zusammenfassung auf archive.org vom 17. Februar 2005 [PDF; 423 kB; abgerufen am 25. August 2009]). 
  27. Maria Tiefenbach, Gerlinde Larndorfer, Erich Weigand: Naturschutz in Österreich. (M-091). In: Umweltbundesamt, Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (Hrsg.): Monographien. Band 91. Wien 1998 (umweltbundesamt.at [PDF; abgerufen am 25. August 2009]). 
  28. Schutzgebiete. Umweltbundesamt GmbH, abgerufen am 30. Oktober 2021. 
  29. Stand: Dezember 2000/30. Juni 2001: Aubrecht, Petz: Naturschutzfachliche bedeutende Gebiete. 2002, Tabelle, S. 8/9. 
  30. Tiefenbach: Naturschutz in Österreich. 1998, Zusammenfassung 3.3 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete Tab. II Anzahl und Fläche ausgewählter naturschutzrechtlich geschützter Gebiete in Österreich, S. 8. 
  31. Tiefenbach: Naturschutz in Österreich. 1998, 4 Schutz von Natur und Landschaft, 5 Internationale Verpflichtungen zum Schutz von Natur und Landschaft, S. 43–86. 
  32. Themen. In: geoland.at. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Februar 2021; abgerufen am 30. Oktober 2021. 
  33. Tiefenbach: Naturschutz in Österreich. 1998, S. 43. 
  34. Naturschutzgesetze. In: naturschutz.at > Gesetze. (Umweltbundesamt), 20. März 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. Juni 2011; abgerufen am 29. Mai 2010. 
  35. Gesetz vom 15. November 1990 über den Schutz und die Pflege der Natur und Landschaft im Burgenland – Burgenländisches Naturschutz und Landschaftspflegesetz. LGBl. Nr. 27/1991
  36. Geschützte Gebiete im Burgenland. In: burgenland.at > Natur & Umwelt. Amt der Burgenländischen Landesregierung: Abteilung 5 – Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr, abgerufen am 30. Oktober 2021. 
  37. Kärntner Naturschutzgesetz 2002 – K-NSG 2002. LGBl. Nr. 79/2002, davor Gesetz vom 3. Juni 1986 über den Schutz und die Pflege der Natur – Kärntner Naturschutzgesetz. LGBl.Nr. 54/1986.
  38. Abt. 20 Landesplanung. In: Verwaltungsportal. Amt der Kärntner Landesregierung, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. November 2010; abgerufen am 5. Juni 2010. ; Schutzgebiete. Amt der Kärntner Landesregierung, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Januar 2022; abgerufen am 30. Oktober 2021. 
  39. NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000) LGBl. 5500, davor Gesetz vom 11. November 1976 über die Erhaltung und die Pflege der Natur – Niederösterreichisches Naturschutzgesetz LGBl.Nr. 5500-0
  40. Naturschutz. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, abgerufen am 30. Oktober 2021. 
  41. Landesgesetz über die Erhaltung und Pflege der Natur (Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 – Oö. NSchG 2001). LGBl. Nr. 129/2001, davor Oberösterreichisches Natur- und Landschaftsschutzgesetz vom 24. April 1995. LGBl.Nr. 37/1995.
  42. Natur und Landschaft. Schutzgebiete. In: land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Umwelt und Natur. > Natur und Landschaft (NaLa). Amt der Oö. Landesregierung: Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung – Abteilung Naturschutz, abgerufen am 30. Oktober 2010. 
  43. Salzburger Naturschutzgesetz 1999 – NSchG. LGBl. Nr. 73/1999, davor Salzburger Naturschutzgesetz vom 30. Dezember 1993. LGBl.Nr. 1/1993.
  44. Schutzgebiete. Land Salzburg, abgerufen am 30. Oktober 2021. 
  45. Gesetz vom 30. Juni 1976 über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft (Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 – NschG 1976) LGBl. Nr. 65/1976
  46. Naturschutz in der Steiermark. In: Umweltinformation Steiermark umwelt.steiermark.at ›Natur und Landschaft. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17A – Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten, abgerufen am 30. Mai 2010. 
  47. Kundmachung der Landesregierung vom 12. April 2005 über die Wiederverlautbarung des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997. LGBl. Nr. 26/2005, davor Gesetz vom 12. März 1997 über die Erhaltung und Pflege der Natur – Tiroler Naturschutzgesetz. LGBl. Nr. 33/1997; Tiroler Naturschutzgesetz 1991, LGBl. Nr. 29/1991; Naturschutzgesetz LGBl. Nr. 31/1951.
  48. Schutzgebiete. Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Mai 2021; abgerufen am 30. Oktober 2021. 
  49. Gesetz vom 4. März 1997 über Naturschutz und Landschaftsentwicklung – Vorarlberg. LGBl.Nr. 22/1997
  50. Schutzgebiete in Vorarlberg. Land Vorarlberg, abgerufen am 30. Oktober 2021. 
  51. Gesetz mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird. LBGl. Nr. 45/1998 (RIS, wien.gv.at), davor Gesetz vom 19. Oktober 1984 über den Schutz und die Pflege der Natur – Wiener Naturschutzgesetz. LBGl. Nr. 6/1985.
  52. Ziel des Naturschutzes in Wien. In: wien.at > Umwelt & Klimaschutz > Umweltschutz> Naturschutz > Recht. Magistrat der Stadt Wien: Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22), abgerufen am 29. Mai 2010. 
  53. Barbara Gartler: Das Österreichische Umweltschutzrecht. jew. aktualisiert. Hrsg.: Amt der Steiermärkischen Landesregierung – Fachabt. 13A Umwelt- und Anlagenrecht. Graz (Weblink, umwelt.steiermark.at [abgerufen am 30. Mai 2010] Abschnitte Die wichtigsten Umweltvorschriften des Bundes, Die Umweltvorschriften im Bundesland Steiermark). 
  54. Gesetze, Richtlinien & Konventionen. Umweltbundesamt GmbH, abgerufen am 30. Oktober 2021. 
  55. Tiefenbach: Naturschutz in Österreich. 1998, 4.4 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete Tab. 21 Schutzgebietskategorien gemäß den Naturschutzgesetzen der Bundesländer, S. 46. 
  56. Natur und Landschaft, Schutzgebiete: Nationale Schutzgebiete, land-oberoesterreich.gv.at
  57. Naturschutzbuch: Statistik (Memento vom 15. Juni 2012 im Internet Archive). service.salzburg.gv.at
  58. Europaschutzgebiete in Vorarlberg. Land Vorarlberg, abgerufen am 30. Oktober 2021. 
  59. Alwin Denz: Naturschutz in Vorarlberg. Investition für die Zukunft. Vorarlberg Magazin. Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Juni 2003, abgerufen am 30. Oktober 2021. 
  60. Schutzgebiete und Schutzobjekte, Schutzgebiete in Wien: Flächenstatistik (Stand: 31. Dezember 2005) (Memento vom 1. März 2014 im Internet Archive) (rtf; 65 kB), wien.gv.at
  61. In Sbg. (214) und NÖ. (1.612) ist das Naturdenkmal ein traditionell starkes Werkzeug, und umfasst auch zahlreiche kleinräumige Areale, mit relevantem Beitrag zum Gesamtschutzgebiet
  62. Tiefenbach: Naturschutz in Österreich. 1998, 4.3 Genereller Schutz von Lebensräumen, S. 45 f. 
  63. Gert Michael Steiner: Österreichischer Moorschutzkatalog. Graz 1992, ISBN 3-7012-0014-9, S. 509 (Abstract bei der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA). 
  64. Institut für Meteorologie und Geophysik der Universität Innsbruck und Kommission für Geophysikalische Forschungen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Änderung von Gletschern im 20. Jahrhundert (Memento vom 24. Mai 2013 im Internet Archive)
  65. Tiefenbach: Naturschutz in Österreich. 1998, 4.4 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete, S. 46 ff. 
  66. www.pronatura.ch – ProNatura Schweiz
  67. Bundeskanzlei: Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG). SR 451. In: Systematische Rechtssammlung SR. Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 1. Juli 1966, abgerufen am 27. August 2017 (Stand am 1. Januar 2017). 
  68. Bundeskanzlei: Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV). SR 451.1. In: Systematische Rechtssammlung SR. Schweizerischer Bundesrat, 16. Januar 1991, abgerufen am 27. August 2017 (Stand am 1. Januar 2017). 
  69. Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Schweizerische Eidgenossenschaft, 21. Januar 1991, abgerufen am 4. November 2023 (Version vom 1. November 2017). 
  70. Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Schweizerische Eidgenossenschaft, 28. Oktober 1992, abgerufen am 4. November 2023 (Version vom 1. November 2017). 
  71. Verordnung über den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Schweizerische Eidgenossenschaft, 7. September 1994, abgerufen am 4. November 2023 (Version vom 1. Juli 2021). 
  72. Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Schweizerische Eidgenossenschaft, 15. Juli 2001, abgerufen am 4. November 2023 (Version vom 1. November 2017). 
  73. Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Schweizerische Eidgenossenschaft, 13. Januar 2010, abgerufen am 4. November 2023 (Revision vom 1. Januar 2021). 
  74. Abschnitt 3.3. Zavarovana območja des Zakon o ohranjanju narave (ZON-UPB2). Uradni list RS, št. 96/2004 z dne 30. August 2004 (i.d.g.F. online, ); insb. Einteilung: § 53 Z. 4–6;
  75. Zavarovana območja (Memento vom 19. September 2020 im Internet Archive) arso.gov.si
  76. IUCN-Angaben nach: Ministrstvo za okolje in prostor Republike Slovenije: Zavarovana območja v Sloveniji/Protected areas of Slovenia. Gorenjski tisk, Ljubljana 2008, ISBN 978-961-6392-61-7, Uvod/Introduction S. 9 (arhiv.mop.gov.si).
  77. Pravilnik o določitvi in varstvu naravnih vrednot (Regelwerk über die Bestimmung und den Schutz der Naturwerte). Uradni list RS, št. 111/2004 z dne 14. Oktober 2004 (i.d.g.F. online, uradni-list.si)
  78. Zvrsti naravnih vrednot (Memento vom 6. Dezember 2018 im Internet Archive), arso.gov.si
  79. Uredba o ekološko pomembnih območjih (Verordnung über ökologisch bedeutende Gebiete). Uradni list RS, št. 48/2004 z dne 30. April 2004 (i.d.g.F. online, uradni-list.si)
  80. Ekološko pomembna območja (Memento vom 19. September 2020 im Internet Archive), arso.gov.si;
    Mladenka del Negro: Schutzgebiete in Slowenien – unter besonderer Berücksichtigung des Alpenraums. Österreichische Akademie der Wissenschaften, 2009 (= IGF-Forschungsberichte 3, 2009, ISBN 978-3-7001-6755-6), Kapitel 4.4 Ökologisch bedeutende Gebiete (Weblink, oeaw.ac.at)
Schutzgebiet-Kategorien der IUCN

Ia Strenges Naturreservat (strict nature reserve) | Ib Wildnisgebiet (wilderness area) | II Nationalpark (national park) | III Naturdenkmal (natural monument or feature) | IV Biotop-/Artenschutzgebiet mit Management (habitat/species management area) | V Geschützte Landschaft/geschütztes Meeresgebiet (protected landscape or seascape) | VI Ressourcenschutzgebiet (protected area with sustainable use of natural resources)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 02 Jul 2025 / 08:37

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Schutzgebiete im Natur und Landschaftsschutz NSG sind abgegrenzte Landschaftsbestandteile oder Meer Seegebiete deren Entwicklung im Sinne der jeweils fur schutzwurdig erachteten Ziele des Natur und Landschaftsschutzes erfolgen soll und deren Nutzung daher erheblichen Einschrankungen unterliegt Die Unterschutzstellung soll helfen die besondere Funktion dieser Gebiete wie zum Beispiel die Lebensraumfunktion fur gefahrdete Tiere und Pflanzen dauerhaft zu sichern Die Nationalstaaten definieren Schutzgebietskategorien die sich vor allem nach jeweiligem Landesrecht Schutzzweck Rechtsgrundlage und zustandiger Verwaltungsebene unterscheiden Die Internationale Naturschutzunion IUCN erarbeitete ein international angewandtes System von Schutzgebietskategorien Schutzzone 1 Nationalpark WattenmeerEinfuhrungDefinitionen Eine international gultige Definition ist die der IUCN International Union for Conservation of Nature and Natural Resources A protected area is a clearly defined geographical space recognised dedicated and managed through legal or other effective means to achieve the long term conservation of nature with associated ecosystem services and cultural values Ein Schutzgebiet ist ein klar definierter geographischer Raum der durch rechtliche oder andere wirksame Mittel anerkannt ausgewiesen und verwaltet wird um eine langfristige Erhaltung der Natur und der damit verbundenen Okosystemdienstleistungen und kulturellen Werte zu erreichen Diese Definition gilt als eine moderne und prazise Formulierung des Begriffs An dieser orientieren sich Staaten und anderen Territorialmachte bei ihrer regionalen Definitionen eines Schutzgebietes Die Definition des internationalen Abkommens Convention on Biological Diversity CBD Biodiversitatskonvention die die volkerrechtliche Basis der weltweit meisten Schutzgebiete bildet a geographically defined area which is designated or regulated and managed to achieve specific conservation objectives bleibt dahingehend etwas unspezifischer und umfasst die designierten Gebiete ebenso wie die mit wirksamen Regulativen ausgestatteten Hintergrund Als Naturschutzgebiet werden haufig Gebiete ausgewiesen welche fur die Erhaltung der Tier und Pflanzenwelt oft auch fur landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung sind Ziel ist es Pflanzen wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen Als Naturschutzgebiete werden auch Flachen ausgewiesen wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Grunden wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schonheit als schutzenswert gelten Neben dem Schutz der Lebensraume bedrohter Tier und Pflanzenarten Habitatschutz handelt sich dabei oft auch um Biotope Biotopschutz wie etwa Moorlandschaften Gebirgslandschaften oder Walder Dazu treten Kulturlandschafts und Kulturgutschutz sofern dieser Umwelt Naturschutzbelange betrifft wie etwa bei Heidelandschaften oder ehemalige Hutewalder sowie der Schutz naturlicher Ressourcen und von Verhaltnissen die Naturgefahren vorbeugen Ursprunglich ist bei der Schaffung von Schutzgebieten eine Unterscheidung in Belange des Naturschutzes als dem Wesen nach Schutz der Natur vor dem Menschen und des Umweltschutzes als Schutz des Menschen vor Gefahren in der Natur ublich gewesen Moderne Konzepte betrachten beide nicht mehr getrennt sondern voneinander abhangig und miteinander verbunden Biospharengedanke So nimmt der Schutz naturlicher Ressourcen gegenuber klassischen Naturschutzgebieten einen immer breiteren Raum auch in der Erklarung von Schutzgebieten ein Dies schliesst unter anderem auch die traditionelle Nutzung durch indigene Bevolkerungsgruppen ein die seit langen Zeiten in solchen schutzwurdigen Raumen leben Sie werden heute als Okosystem Menschen betrachtet die die Landschaft immer schon mitgestaltet haben ohne sie dabei zu zerstoren Dies setzt ein verandertes Verstandnis des Natur Begriffes voraus der den Menschen nicht grundsatzlich als unvereinbaren Gegensatz zur Wildnis betrachtet So weiss man heute beispielsweise dass das Verbot der nomadischen Beweidung von Steppenregionen zu einer Verringerung der Artenvielfalt fuhren kann Die angepasste menschliche Nutzung hat hier zu einer okologischen Aufwertung gefuhrt Dies trifft auch auf viele alte Kulturlandschaften Europas zu Unter den Begriff der Schutzgebiete fallen sowohl solche die auf offentlichem Recht wie auch auf privatrechtlichen Vertragen oder freiwilliger Selbstverpflichtung beruhen Zentrale Eigenschaft nach der Definition der IUCN ist ein und eine effektive Wirkung der Schutzgebietsausweisung sowie zumindest beabsichtigte Nachhaltigkeit der Massnahmen Massnahmen konnen der Erhaltung eines Zustandes dienen etwa regelmassige Beweidung von Magerrasen oder die mechanische Entfernung von Geholzen aus Heidegebieten und anderen Offenlandbiotopen die ansonsten verbuschen wurden einen fruheren Zustand wieder moglichst ahnlich herstellen etwa durch Waldrodung und Wiedervernassung ehemaliger Moore oder aber durch Nicht Eingreifen den naturlichen Landschaftswandel ermoglichen sogenannter Prozessschutz In der anthropogen veranderten Landschaft in den Spannungsfeldern dichtbesiedelter Regionen und vor dem Hintergrund neuartiger Entwicklungen wie der globalen Erwarmung oder der Ausbreitung invasiver exotischer Arten sind solche Massnahmen oftmals strittig etwa das Hinnehmen von Borkenkaferbefall in geschutzten Altwaldern die Frage ob die Erhaltung einer Landschaft durch aufwandige Pflegemassnahmen uberhaupt im Sinne des Naturschutzes ist oder ob alle fremdlandische Baumarten mit Naturverjungung in Schutzgebieten weiterhin bekampft werden oder doch im Rahmen eines klimaplastischen Waldes als Neuburger akzeptiert werden Dass im modernen Umwelt und Naturschutz grosses Gewicht auf einen Managementplan gelegt wird liegt daran dass in der Vergangenheit zahlreiche Schutzgebiete zwar rechtswirksam verordnet wurden aber ohne jegliche Festlegung von Schutzziel und Massnahmen sodass sie in der Praxis kein wirksames Schutzmittel darstellen In vielen weniger entwickelten Staaten ist oft unklar ob und inwiefern ein nominelles Schutzgebiet auch tatsachlich als solches besteht oder nur eine Willensausserung darstellte Wahrend in Europa Umwelt und Naturschutz traditionell als hoheitliche Aufgabe gesehen wird und Schutzgebiete meist gesetzlich verordnet sind oder zumindest auf Forderungen und Ausgleichszahlungen aus offentlicher Hand beruhen sind beispielsweise in Nordamerika private Schutzgebiete weit verbreitet Hier wird von Gonnern und Sponsoren in Form eigens dafur gegrundeter Stiftungen Funds Land angekauft und mit dem Recht des Eigentumers statutengemass von Erschliessung jeder Art Abstand genommen ohne sich um staatliche Programme zu kummern In den USA beispielsweise gibt es 1500 solcher Gebiete mit fast 40 000 km Auch in Afrika sind die bestfunktionierenden Schutzgebiete teils privater Grossgrundbesitz Auf nationaler und internationaler Ebene nehmen Zahlen und Flachen von Schutzgebieten kontinuierlich zu So sind etwa in EU Europa 23 der Flache als Schutzgebiete ausgewiesen weltweit sind Stand 2005 114 000 Gebiete von der UN IUCN erfasst die etwa 13 der Erdoberflache bedecken Dazu kommen grossraumige Schutzzonen so sind etwa im Alpenraum 24 der Flache von rechtlichen Schutzgebieten im engeren Sinne uberdeckt weitere grosse Anteile durch unspezifischen Schutz etwa der Gletscher und hochalpinen Lagen als solche und die Region komplett von der Alpenkonvention uberdeckt die zahlreiche Massnahmen fordert Hierbei wird zunehmend Fokus auf die Vernetzung der Gebiete gelegt um Insellagen einzelner Schutzgebiete zu vermeiden die lokalen Anstrengungen zu bundeln und harmonisieren und uberregionale und grenzuberschreitende Korridore zu fordern Siehe auch Zeittafel zur Geschichte des Naturschutzes Erste SchutzgebieteDatenbanken und KlassifikationDie UN List of Protected Areas UN Liste geschutzter Gebiete ist das von der CNPPA und dem UNEP World Conservation Monitoring Centre der UNO gefuhrte Weltverzeichnis der Schutzgebiete Im Rahmen des Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP Die IUCN fuhrt eine international standardisierte Kategorisierung von Schutzgebieten durch die sich auf den Charakter des Schutzgebietsmanagements bezieht Es wird von der IUCN Unterorganisation World Commission on Protected Areas WCPA betreut Dieses System wird zudem bei der Erstellung der UN Liste geschutzter Gebiete angewandt ist eine weltweite Klassifikation der Okoregionen durch den WWF diese werden nach dem Zustand und Schutzbedarf Conservation Risk Index CRI in kritisch gefahrdet verletzlich relativ stabil oder intakt eingeteilt Zusatzlich sind 19 Priority Places festgestellt 2020 veroffentlichten Forscher eine interaktive Weltkarte zu Regionen fur bestehende und potenzielle Schutzgebiete welche sie nach verschiedenen Klima und Naturschutzzielen aufgliederten International regulierte SchutzgebieteVereinte Nationen Die Schutzgebietsprojekte der UNO stehen unter der Fuhrung der UNESCO Biospharenreservat BR Internationale Leitlinien fur das Weltnetz der Biospharenreservate Man and Biosphere MAB Liste der Biospharenreservate UNESCO Welterbestatten World Heritage Site WHS insbesondere das Naturerbe World nature heritage heute div Kategorien UNESCO World Heritage Committee UNESCO Liste des Welterbes IPA der Biodiversitatskonvention methodisches Konzept der Global Strategy for Plant Conservation Globale Strategie zum Schutz der Pflanzen keine neue Schutzgebietskategorie wird auf vorhandene anderweitige Schutzgebiete angewandt Ramsar Gebiet Geschutztes Feuchtgebiet RG zum Schutz vielfaltiger Formen der Kusten und Binnengewasser aufgrund der Ramsar Konvention Unter dem Umweltprogramm UNEP angesiedelt sind in the High Seas EBSA ein in Aufbau begriffenes Programm SPAW zur Umsetzung der fur den Karibikraum Bezeichnung der Gebiete Protected Area PA und Wildlife Reserve WR Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich 2023 auf ein Abkommen zum Schutz der Weltmeere geeinigt Kunftig sollen demnach mindestens 30 Prozent der Weltmeere als Schutzgebiete ausgewiesen werden Weitere weltweite Kategorien Es gibt eine Reihe von internationalen Kategorien darunter Zertifizierungen Verbunde vertragsrechtliche Schutzgebiete oder Bedarfsfeststellungen internationaler Organisationen die nur teilweise rechtliche Verbindlichkeit haben Schutzgebiete im Sinne der Convention on Biological Diversity Definition Key Biodiversity Area KBA internationales Rahmenkonzept fur Feststellungs und fachwissenschaftliche Projekte IBA IPA u a m ICCA von der IUCN als bedeutende Lebensraume indigener Volker festgestellt in der UNEP WCMC ICCA Registry gefuhrt FWKBA in Aufbau befindliches Programm der IUCN SSC CPD von IUCN und WWF festgestellte Gebiete mit besonderem Schutzbedarf fur Pflanzen national oft als Kernzone eines Schutzgebiets umgesetzt vom WWF direkt betriebene eigene Schutzgebiete diese fallen unter Vertragsnaturschutz Selbstverpflichtung der Grundeigentumer Important Bird Area und Endemic Bird Area sind von BirdLife aufgrund der von ihnen gefuhrten Roten Liste der bedrohten Vogelarten festgestellte Gebiete ohne direkte rechtliche Schutzwirkung Sie dienen meist als Basis fur die nationale Ausweisung formeller Vogelschutzgebiete etwa europaische Vogelschutzgebiete oder SPAW im KaribikraumEuropaisches SchutzgebietsnetzAuf europaischer Ebene wurden mit dem Programm Natura 2000 der Rahmen fur eine europaweite Schutzgebietskategorie geschaffen Die Richtlinien fur FFH Gebiete wurden und werden nach und nach in nationales Recht ubernommen Die Schutzziele und der Schutzrahmen ist vielfach weitergehend als bei Gebieten des jeweils nationalen Rechts Der Berner Konvention folgen Natura 2000 ein Netzwerk von Schutzgebieten unter Gemeinschaftsrecht FFH Gebiet nach Fauna Flora Habitat Richtlinie BBG SCI SAC RL 92 43 EWG Europaisches Vogelschutzgebiet nach Vogelschutzrichtlinie BSG SPA RL 79 409 EWG Die beiden Richtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten naturschutzwurdige Gebiete an die Europaische Kommission zu melden Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung respektive Besonderes Schutzgebiet und diese in einer Nationalen Liste Natura 2000 zu fuhren Nachdem der Staat seiner Meldepflicht nachkommen ist gilt das Gebiet als Vorschlag zur Gemeinschaftsliste der EU proposed Sites of Community Importance pSCI Nach Prufung und Auswahl seitens der EU scheinen sie verbindlich auf der Gemeinschaftsliste auf und werden Site of Community Importance SCI genannt In weiterer Folge werden dann diejenigen Gebiete ausgewiesen in denen die Schutzbestimmungen der EU Richtlinien anzuwenden sind und diese werden Special Area of Conservation SAC Besondere Schutzgebiete von Europaischem Interesse genannt Special Protection Area SPA Besonderes Schutzgebiet BSG heissen speziell die Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie Weitere SchutzgebieteWeitere Europaschutzgebiete teils Vertragsnaturschutz Rahmen Feststellungs Forschungs oder Pramierungsprogramme mit geringerer Bedeutung Europaisches Biogenetisches Reservat Europaisches Netzwerk biogenetischer Reservate eine Initiative des Europarats zur Umsetzung der Berner Konvention Europaisches Diplom fur geschutzte Gebiete Europaisches Naturschutzdiplom Europadiplom Auszeichnung des Europarats funfjahrig EUROPARC Federation Netzwerk der gemeinschaftlichen landerubergreifenden Naturparks Gebiete der Europaischen Landschaftskonvention Verleihung eines Landschaftspreises durch den Europarat Naturwaldreservat NWR Forschungsnetzwerk betreut am EFI teils national verbindliche Klassen Gebiet der Alpenkonvention unspezifisches Rahmenkonzept Mit angrenzenden Regionen Das Emerald Netzwerk Smaragd Gebiete Area of Special Conservation Interest ASCI Besonderes Schutzgebiet ist wie Natura 2000 der Berner Konvention verpflichtet eine Erweiterung des EU Natura 2000 Konzepts auf EU Assoziierte und Beitrittslander die nicht an die Richtlinien gebunden sind aber freiwillig oder vorbereitend deren System umsetzen Specially Protected Areas of Mediterranean Importance SPAMI Assoziation der Europaischen Vogelschutzgebiete mit analogen Gebieten der Nichtmitglieder im Mittelmeerraum Gebiete der unspezifisches RahmenkonzeptNationale Regelungen fur SchutzgebieteDeutschland Schutzkategorien Die in Deutschland rechtsverbindlichen Schutzgebietskategorien sind in erster Linie im Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG aber auch im Wasserhaushaltsgesetz WHG oder dem Bundeswaldgesetz BWaldG definiert Gebiete lassen sich anhand ihres Schutzzweckes und ihrer Schutzziele zum Beispiel nach der Grosse der Flache der naturraumlichen Ausstattung oder dem Vorhandensein schutzenswerter Arten kategorisieren Im Wesentlichen wird dabei immer eine Unterteilung in Natur und Artenschutz sowie in Landschaftsschutz vorgenommen Der Natur und Artenschutz umfasst Gebiete mit strengen Schutzstatus wie z B Nationalparke Naturschutzgebiete und das Natura 2000 Netz wahrend der Landschaftsschutz Schutzkategorien beinhaltet die einen vergleichsweise lockereren Schutzstatus besitzen wie zum Beispiel Biospharenreservate Landschaftsschutzgebiete und Naturparke Internationale Schutzkategorien die national Anwendung finden Natura 2000 SPA Vogelschutzgebiete und SAC FFH Gebiete Ramsar Gebiete Europaisches Landschaftsubereinkommen European Landscape Convention Ubereinkommen zum Schutz der AlpenNationale Schutzkategorien Das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG weist folgende Schutzkategorien aus 23 BNatSchG Naturschutzgebiete 24 BNatSchG Nationalparke und Nationale Naturmonumente 25 BNatSchG Biospharenreservate 26 BNatSchG Landschaftsschutzgebiete 27 BNatSchG Naturparke 28 BNatSchG Naturdenkmaler 29 BNatSchG Geschutzte Landschaftsbestandteile 30 BNatSchG Gesetzlich geschutzte Biotope Weiterhin finden sich folgende Klassifizierungen 12 BWaldG Schutzwald 13 BWaldG Erholungswald 25 BbgNatSchG und 23 NatSchAG M V Horstschutzzonen Auf Landesebene werden die in den Bundesgesetzen getroffenen Regelungen konkretisiert und dabei regionale Besonderheiten beachtet Es konnen beispielsweise gem 30 BNatSchG zusatzlich zu den nach BNatSchG gesetzlich geschutzten Biotoptypen von den Landern weitere Biotoptypen unter Naturschutz gestellt werden Auch ist die Unterschutzstellung von Waldgebieten in den Landeswaldgesetzen noch einmal gesondert geregelt zum Beispiel im Falle der Bann und Schonwalder 32 LWaldG Baden Wurttemberg 13 ForstG Hessen Artikel 11 BayWaldG Bayern Fur die Bundeslander Niedersachsen Schleswig Holstein und Mecklenburg Vorpommern ist aufgrund ihrer geographischen Lage am Meer eine Vertiefung der in 61 BNatSchG getroffenen Regelungen zur Freihaltung von Gewassern und Uferzonen vorgenommen worden Ausserdem haben Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern den Schutz von Lebensstatten besonders und streng geschutzter Tier und Pflanzenarten 10 BNatSchG durch den sogenannten Horstschutz erganzt 25 BbgNatSchG und 23 NatSchAG M V Dies sind gesondert ausgewiesene Zonen zum Schutz der Nester von Greif und anderen Grossvogeln zum Beispiel Adler Wanderfalken Schwarzstorche oder Uhus Entsprechend ihrer unterschiedlichen Definition und Zielsetzung konnen sich Objekte verschiedener Schutzgebietskategorien uberlappen Haufig kommt das z B bei Natura 2000 Gebieten und Naturschutzgebieten vor ungebrauchlich ist es dagegen z B zwischen Naturschutzgebieten und Flachennaturdenkmalen Anderungen am Status eines Objektes beruhren nicht automatisch den Status eines Objektes anderer Kategorie auf der gleichen Flache z B bleibt nach Loschung eines Naturschutzgebietes der Status seiner gesetzlich geschutzten Biotope erhalten Die Grosse eines Schutzgebietes bestimmt massgeblich inwieweit die Schutzfunktion erfullt werden kann Kleine Schutzgebiete werden oft starker von der Umgebung beeinflusst da die Aussengrenzen im Verhaltnis zur Flache relativ lang sind Grosse Schutzgebiete stellen Verbindungen zwischen verschiedenen Naturraumen und sind somit besonders wertvoll fur Flora und Fauna Ausserdem wird dabei der Habitatfragmentierung durch Landschaftszerschneidung entgegengewirkt Im Hinblick auf das Thema Natur und Artenschutz zeigt sich dass ein direkter Zusammenhang mit den jeweiligen Hemerobiestufen der Flachennutzung in der ausgewahlten Gebietseinheit besteht Dies bedeutet dass der Anteil an fur den Natur und Artenschutz besonders wertvollen Gebieten dort am grossten ist wo die vorherrschende Nutzungsart am naturlichsten bzw am naturnahesten ist Im Umkehrschluss bedeutet dies dass der Indikator beispielsweise in Agglomerationsraumen oder intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten geringere Werte aufweist Im Jahr 2002 wurde mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes in Deutschland erstmals die Vernetzung geschutzter Teile von Natur und Landschaft gesetzlich festgelegt Im 20 BNatSchG heisst es dazu Es wird ein Netz verbundener Biotope Biotopverbund geschaffen das mindestens 10 Prozent der Flache eines jeden Landes umfassen soll Schutzgebietsverteilung Die Karte des IOR Monitor zeigt den Anteil der Schutzgebiete an der Gebietsflache Ein Teil der im BNatSchG aufgefuhrten geschutzten Teile von Natur und Landschaft werden jahrlich als Geodaten vom Bundesamt fur Naturschutz BfN veroffentlicht Im Monitor der Siedlungs und Freiraumentwicklung IOR Monitor werden diese Daten aufbereitet um auf verschiedenen raumlichen Ebenen Auskunft uber den Anteil und die Lage von geschutzten Gebieten in Deutschland zu geben In den angebotenen Indikatoren wird unterschieden in Gebiete mit strengen Schutzstatus Naturschutzgebiete Nationalparke und Natura 2000 Gebiete und in Gebiete mit allgemeinen Schutzstatus Naturparke Landschaftsschutzgebiete und Biospharenreservate Die Verteilung der Schutzgebiete in Deutschland ist eher unregelmassig Naturgemass weisen kreisfreie Gross Stadte weniger Schutzgebiete auf als die Landkreise Allerdings gibt es auch Gegenbeispiele so zeichnen sich zum Beispiel die Stadte Suhl 100 Jena 66 9 und Wiesbaden 65 9 durch einen hohen Anteil an Schutzgebieten aus Generell weisen Regionen mit einer vielfaltigen Naturraumausstattung uberdurchschnittlich hohe Anteilswerte auf teilweise erreichen Kreise wie der Oberbergische Kreis und der Kreis Olpe in Nordrhein Westfalen sowie die Landkreise Cham und Regen im Bayerischen Wald volle Flachendeckung Anteil an Schutzgebieten 100 Niedrige Schutzgebietsanteile besitzen die Stadtstaaten Berlin 17 4 Hamburg 29 6 und Bremen 31 9 sowie die Naturraume an der Nordseekuste einschliesslich des Hinterlands und im Alpenvorland Der Landkreis mit dem niedrigsten Wert ist Rottal Inn 1 6 in Sudbayern Die Trendentwicklung zeigt allerdings dass der Flachenanteil der Schutzgebiete in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen ist siehe Tabelle Teile folgender Tabelle scheinen seit 2016 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Bundesland Gesamt Gebiete des Natur und Artenschutzes Nationalparke Naturschutzgebiete Fauna Flora Habitat Gebiete Vogelschutzgebiete Gebiete des Landschaftsschutzes Naturparke Landschaftsschutzgebiete Biospharenreservate 2015 alle Angaben in Veranderung zu 2006 alle Angaben in 2015 alle Angaben in Veranderung zu 2006 alle Angaben in 2015 alle Angaben in Veranderung zu 2006 alle Angaben in Baden Wurttemberg 53 9 7 5 17 6 4 3 36 3 0 3Bayern 47 0 0 6 11 4 0 1 35 6 0 5Berlin 18 7 1 6 7 6 0 1 11 1 1 7Brandenburg 52 7 0 4 26 5 26 2 0 4Bremen 31 1 0 1 23 9 0 4 7 2 0 3Hamburg 29 6 0 6 11 1 0 7 18 5 0 2Hessen 55 2 3 8 21 3 0 1 33 9 3 9Mecklenburg Vorpommern 44 8 7 3 30 2 8 9 14 5 1 7Niedersachsen 40 2 3 5 11 4 1 1 28 7 2 4Nordrhein Westfalen 66 1 6 3 11 5 0 9 54 6 5 4Rheinland Pfalz 60 4 4 2 20 0 2 4 40 4 1 7Saarland 72 5 6 6 12 3 0 3 60 2 6 2Sachsen 44 6 1 0 15 8 0 1 28 9 1 2Sachsen Anhalt 44 1 1 4 11 8 0 2 32 4 1 3Schleswig Holstein 34 1 1 4 11 2 0 7 22 9 0 7Thuringen 44 5 7 6 17 1 0 1 27 4 7 4Deutschland 49 2 2 7 16 1 1 5 32 2 1 3Siehe auch Geschutzte Landschaft Osterreich Naturschutzgebiet Schild in Tirol In Osterreich waren mit 2021 insgesamt 1453 gross und mittelflachige Schutzgebiete ausgewiesen Ende 2000 standen 1277 Gebiete mit einer Flache von 17 168 28 km unter Schutz Die Gesamtflache an Schutzgebieten aller Kategorien wurde 1998 in einer Arbeit mit 21 441 75 km und 2021 vom Umweltbundesamt mit 40 190 km angegeben sodass man davon ausgehen kann dass die Gesamtflache des geschutzten Gebiets durchschnittlich von etwa zwei Kategorien erfasst wird Die annahernde Verdopplung der ausgewiesenen Gebiete von 1998 bis 2021 ist primar auf die Zunahme der Europa und UNESCO Schutzgebiete zuruckzufuhren die sich meist mit einem schon vorhandenen nationalen Schutzgebiet uberdecken Mit 2001 waren 20 5 also ein Funftel des osterreichischen Staatsgebietes natur oder landschaftsgeschutzt Daneben liegen aber zwei Drittel des Landes in der nicht objektbezogenen Schutzzone der Alpenkonvention Rechtliche Regelungen in Osterreich In Osterreich sind die Lander fur die Regelungen im Naturschutz zustandig Daher gibt es fur jedes Land ein eigenes Naturschutzgesetz samt dazugehorigen Durchfuhrungsverordnungen und kein Naturschutz oder Naturschutzrahmengesetz des Bundes Der Beitritt zu internationalen Ubereinkommen zum Schutz von Natur und Landschaft erfolgt im Einvernehmen mit den Bundeslandern durch den Bund der auch die entsprechenden Gesetze verabschiedet Einzig die Nationalparks in Osterreich sind bundesrechtlich uber Einzelgesetze geregelt und beruhen auf Zusammenarbeit des Bundes mit den jeweils beteiligten Landern Die Geodaten sind uber den osterreichischen Geodatenverbund Geoland und die GIS Fachstellen der Lander verfugbar Die Zielsetzungen der Naturschutzgesetze sind Schutz der heimischen Tier und Pflanzenwelt und deren Lebensraume Schutz eines ungestorten und funktionsfahigen Naturhaushaltes Schutz der Vielfalt Eigenart Schonheit und des Erholungswertes von Natur und Landschaft Die osterreichischen Landesnaturschutzgesetze sind Burgenlandisches Naturschutz und Landschaftpflegegesetz NG 1990 Karntner Naturschutzgesetz 2002 K NSG 2002 Niederosterreichisches Naturschutzgesetz 2000 NO NSchG 2000 Oberosterreichisches Natur und Landschaftsschutzgesetz 2001 Oo NSchG 2001 Salzburger Naturschutzgesetz 1999 NSchG 1999 Steiermarkisches Naturschutzgesetz NschG 1976 Tiroler Naturschutzgesetz 2005 TNSchG 2005 Gesetz uber Naturschutz und Landschaftsentwicklung Vorarlberg GNL Wiener Naturschutzgesetz 1998 o Abk Ausserdem sind die Raumordnungsgesetze Jagd und Pflanzenschutzgesetze und Ahnliches der Bundeslander relevant sowie zahlreiche Bundesgesetze die indirekt in die Materie eingreifen Daneben sind gemeinsames EU Recht und eine Fulle von internationalen und zwischenstaatlichen Abkommen fur die Ausweisungen und Unterschutzstellung von Belang Diese sind teils rechtswirksam teils Absichtserklarungen und Bedarfsfeststellungen die uber nationale Schutzkategorien abgedeckt werden Beitritte und die Umsetzung des uberstaatlichen Schutzes von Natur und Landschaft erfolgt im Einvernehmen mit den Bundeslandern durch den Bund Zu den Rechtsgrundlagen im Einzelnen siehe bei den jeweiligen Schutzformen Schutzgebietskategorien in Osterreich Schutzgebietskategorien in Osterreich sind Unterschutzgestellte Gebiete Land Anzahl Flache BurgenlandKarntenNiederosterreichOberosterreich 0 164Salzburg 250 2 282 31SteiermarkTirol 00 81 3 238 25Vorarlberg 00 67Wien 00 23 0 0 128 31Anzahl gross und mittelflachige Schutzgebiete mit Uberschneidungen ohne Naturdenkmale und Alpenkonvention Flache unterschutzgestellte Flache in km Prozent der LandesflacheStand 6 2010Internationale Verpflichtungen Europaschutzgebiete Natura 2000 Gebiete FFH Vogelschutz Wild Europaschutzgebiete Biogenetische Reservate Europadiplomgebiete Schutzgebiet der Alpenkonvention UNESCO Welterbe Gebiete derzeit nur Kulturlandschaften kein Weltnaturerbe Biospharenreservate Geoparks Ramsar Schutzgebiete IUCN Wildnisgebiete Bundesrecht Gartendenkmale Denkmalschutzgesetz Wasserschutzgebiete und Wasserschongebiete Wasserrecht Schutzwald und Bannwald Forstrecht des Hohlenkatasters Naturhohle Schauhohle Naturhohlengesetz Landesrecht Naturschutzgesetze Nationalparke einzelne Nationalparkgesetze NP G Europaschutzgebiet landesrechtliche Umsetzung des natura 2000 Programms inzwischen weitgehend in allen Bundeslandern eine eigene Schutzkategorie Landschaftsschutzgebiete Naturparke Naturschutzgebiete geschutzte Landschaftsteile Naturdenkmaler Objektschutz von Einzelerscheinungen Geschutzte Biotope bzw Lebensraume der Lebensraumschutz ist nicht unmittelbar objektbezogen Dabei sind geschutzt Magerwiesen Feuchtgebiete Gewasser und deren Ufer bzw Umgebung Alpinregionen und Gletscher Dazu zahlen aber auch Moore etwa die Gebiete des oder des Fischereirecht Wildbiotopschutzgebiete und Ruhegebiete Jagdrecht Daneben gibt es verschiedene spezifische landesrechtliche Unterschutzstellungen nach dem Naturschutzrecht wie Sonderschutzgebiete Tirol Sbg Ktn Vlbg Sbg Vlbg Ktn Wien Wien Baumschutzverordnungen Stadt Sbg unspezifischer Objektschutz Ktn Wien Vlbg Bgld Sbg Steiermark besonderer Hohlenschutz ausserhalb der landesrechtlichen Bestimmungen sind auch verschiedene Flachen vertraglich geschutzt Solche Vertrage dienen in der Regel der Pflege der Natur abseits von rechtlichen Vorschriften Privatrechtlich abgesichert sich im Rahmen verordneter Schutzgebiete aber auch die Naturwaldreservate Schweiz Naturschutzgebiet Schild in der Schweiz Der rechtliche Rahmen fur Naturschutzgebiete wird auf Stufe des Bundes definiert durch das Bundesgesetz uber den Natur und Heimatschutz NHG vom 1 Juli 1966 und dessen Ausfuhrungsbestimmungen geregelt in der Verordnung uber den Natur und Heimatschutz NHV vom 16 Januar 1991 In diesem Gesetz wird der Begriff Naturschutzgebiet allerdings nicht definiert oder auch nur explizit erwahnt In diesem Gesetz heisst es u a Art 1 Dieses Gesetz hat zum Zweck Art 1 a das heimatliche Landschafts und Ortsbild die geschichtlichen Statten sowie die Natur und Kulturdenkmaler des Landes zu schonen zu schutzen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fordern Art 1 d die einheimische Tier und Pflanzenwelt sowie ihre biologische Vielfalt und ihren naturlichen Lebensraum zu schutzen Art 13 1 Der Bund kann Naturschutz Heimatschutz und Denkmalpflege unterstutzen indem er an die Kosten der Erhaltung des Erwerbs der Pflege Erforschung und Dokumentation von schutzenswerten Landschaften Ortsbildern geschichtlichen Statten oder Natur und Kulturdenkmalern Beitrage bis hochstens 35 Prozent gewahrt Art 13 3 Die angeordneten Schutz und Unterhaltsmassnahmen bilden offentlich rechtliche Eigentumsbeschrankungen Art 702 ZGB37 Sie verpflichten den jeweiligen Grundeigentumer und sind auf Anmeldung des Kantons im Grundbuch anzumerken Aus diesen Ausfuhrungen kann abgeleitet werden dass als staatliche Naturschutzgebiete die Gebiete mit offentlichen rechtlichen Eigentumsbeschrankungen zum Erhalt der einheimischen Tier und Pflanzenwelt der biologischen Vielfalt und ihrem naturlichen Lebensraum gelten Viele schutzenswerte Gebiete und Biotope sind bisher allerdings nicht mit solchen offentlich rechtlichen Eigentumsbeschrankungen belegt Diese Gebiete werden in Inventaren aufgefuhrt Inventargebiete bezeichnen unter anderem Hochmoore Ubergangsmoore Flachmoore Auen Trockenwiesen und Trockenweiden etc oder ganze Naturlandschaften Moorlandschaften Auenlandschaften und klassieren diese nach bestimmten Kriterien in national kantonal regional oder kommunal bedeutende Objekte Inventare sind in der Regel behordenverbindlich Daneben gibt es auch noch eine Vielzahl nichtstaatlicher Naturschutzgebiete Vertragsnaturschutz Dies sind in der Regel Gebiete in denen private Naturschutzorganisationen Land zum Schutze der Natur erwerben und als Eigentumer bewahren So ist z B Pro Natura in der ganzen Schweiz an uber 600 Naturschutzgebieten beteiligt Naturschutzgebiete werden in der gesamten Schweiz meist mit dem Symbol der Eule markiert Unter diesem Symbol werden national bis kommunal bedeutende offentlich rechtlich geschutzte Gebiete sowie die Naturschutzgebiete von ProNatura beschildert Damit ist das grune Eulensymbol zum schweizweit bekannten gemeinsamen Kennzeichen fur Naturschutzgebiete aller Arten geworden Code in internationalen Datenbanken Bezeichnung Gesetzliche Grundlage teils mit Liste der Objekte im Anhang SPARQL Abfrage listet die in Wikidata erfassten Objekte in Tabelle Karte oder Galerie aufCH01 Schweizerischer Nationalpark Bundesgesetz uber den Schweizerischen Nationalpark im Kanton Graubunden Nationalparkgesetz 19 12 1980 CH02 Bundesinventar der Hoch und Ubergangsmoore von nationaler Bedeutung Verordnung uber den Schutz der Hoch und Ubergangsmoore von nationaler Bedeutung SPARQL ABFRAGECH03 Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung Verordnung uber den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung SPARQL ABFRAGECH04 Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung Verordnung uber den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung SPARQL ABFRAGECH05 Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung Verordnung uber den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung SPARQL ABFRAGECH06 Bundesinventar der Trockenwiesen und weiden von nationaler Bedeutung Verordnung uber den Schutz der Trockenwiesen und weiden von nationaler Bedeutung SPARQL ABFRAGE unvollstandig Stand 4 Nov 2023 CH09 Verordnung uber die Wasser und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler BedeutungCH10 Bundesinventar der eidgenossischen Jagdbanngebiete Verordnung uber die eidgenossischen Jagdbanngebiete 30 09 1991 CH13 RAMSAR Gebiete Ubereinkommen uber Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung RAMSAR Konvention 02 02 1971 CH14 Smaragd Gebiete Ubereinkommen uber die Erhaltung der europaischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer naturlichen Lebensraume Berner Konvention 19 09 1979 Quelle Legal or equivalent instrumentes used by countries for de designation of protected and conserved areasSlowenien Slowenien ist EU Mitglied und auch in den wichtigen internationalen Gremien vertreten daher finden sich alle internationalen und EU Schutzgebiete UNESCO Welterbe Svetovna dediscina von dem die Hohlen von Skocjan Weltnaturerbe sind Biospharenreservat Biosferni rezervat Biosferno obmocje UNESCO Man and Biosphere MAB 3 Gebiete Ramsar Gebiet Ramsarska lokaliteta obmocje Liste Wildnisgebiet Divjino obmocje IUCN Natura 2000 Gebiete EU FFH Gebiete Spomenik oblikovane narave und Vogelschutzgebiete Posebno varstveno obmocje Europadiplom Gebiete Evropska diploma EK der Nationalpark Triglav In Slowenien fasst man unter Naturschutzgebiet Zavarovano obmocje die im Abschnitt 3 3 53 ff Zakon o ohranjanju narave ZON geregelten Gebiete zusammen Sirsa zavarovano obmocje Grosses Schutzgebiet 67 ZON Liste Narodni park NP Nationalpark 69 ZON 1 der Nationalpark Triglav IUCN II V Regijski park RP Regionalpark 70 ZON 3 IUCN V II Krajinski park KP wortlich Landschaftspark auf Deutsch Landschaftsschutzpark in Abgrenzung von Landschaftspark 71 ZON 44 IUCN V Sirsa zavarovano obmocje Kleines Schutzgebiet Naravni spomenik NS Naturdenkmal 64 ZON etwa 1276 SNR Strenges Naturreservat 65 ZON 1 IUCN I NR Naturreservat 66 ZON 54 IUCN IV und I Angaben zu Anzahl Stand Marz 2012 Daneben gibt es folgende Schutzkategorien NV Naturwert ex lege Schutz 4 und Abschnitt III ZON und verordnet RS 111 2004 es umfasst Geotope Mineralien und Fossilienfundorte Karsterscheinungen Hohlen Schluchten Gletscher und glazialen Formen Quellen Wasserfalle Stromschnellen Seen Moore Bache und Flusse Strand Tier und Pflanzenarten Lebensraume Okosysteme Landschaften und gestaltete Landschaft um die 8000 Naravne vrednot so drzavnega pomena Naturwert von nationaler Bedeutung Naravne vrednot so lokalnega pomen Naturwert von lokaler Bedeutung Die Naturwerte werden wenn sie uber 1 km haben als Gebiet von Naturwert Obmocje naravnih vrednot und bei uber 1 km Ausdehnung von linearem Charakter Naravnih vrednotah linijskega znacaja bezeichnet 2 Z 5 Ul RS 111 2004 Zusatz V EPO Okologisch bedeutendes sensibles Gebiet Ressourcenmanagement und Biodiversitatsgebiete nach 32 ZON und RS 48 2004 ca 300 umfasst auch die Natura 2000 Gebiete WeblinksCommons Schutzgebiet Natur und Umwelt Sammlung von Bildern Stephanie Summermatter Naturschutzgebiete In Historisches Lexikon der Schweiz Bestand World Database on Protected Areas iucn orgEinzelnachweiseDefinition der IUCN aus dem Jahr 2008 zitiert bei ipbes net Vgl IUCN Hrsg Tourismus und Besuchermanagement in Schutzgebieten Leitlinien zur Nachhaltigkeit Schriftenreihe Best Practice Leitlinien fur Schutzgebiete Nr 27 2019 PDF 6 4 MB S 2 Die ersten Worter A protected area is wurden in diesem Dokument nicht mitubersetzt S Chape M Spalding S Jenkins The World s Protected Areas Status Values and Prospects in the 21st Century Hrsg UNEP WCMC UNEP WCMC 2008 ISBN 978 0 520 24660 7 Abschnitt Definitions of protected areas und Table 1 2 Old and new paradigms of protected areas S 7 f resp 12 englisch Abstract unep wcmc org mit Link auf E Reader archive org vergl die Definition der Okosystemdienstleistung aus dem Methodenband des Millennium Ecosystem Assessment wo neben Sicherstellung von Nahrung und Wasser und Schutz vor Naturgefahren auch explizit die naturlichen Reinigungsmechanismen sowie Erholungswert oder spirituelle und religiose Werte genannt sind Claudia Notzke Aboriginal Peoples and Natural Resources in Canada Captus Press Ontario CA 1994 ISBN 1 895712 03 3 S 235ff Ashi Hunger Die tibetischen Nomaden aus Brennpunkt Heft 3 2011 der Tibet Initiative Deutschland Reinhard Piechocki Landschaft Heimat Wildnis Munchen 2010 ISBN 978 3 406 54152 0 So sind beispielsweise erst 2 3 aller von der UN IUCN erfassten Schutzgebiete mit einer IUCN Kategorie vermerkt die ja nur bei bestehendem Schutzgebietsmanagement festgelegt werden kann UNEP WCMC Hrsg The World s Protected Areas 2008 S 15 Sp 1 UNEP WCMC Hrsg The World s Protected Areas North America 2008 Abschnitt Other forms of protection S 184 f UNEP WCMC Hrsg The World s Protected Areas 2008 Abschnitt The global balance sheet how many protected areas S 8 ff was der Definition der IUCN eines clearly defined geographical space nur insofern entspricht dass es indirekt uber eine Hohenangabe oder das Vorkommen bestimmter Biotopklassen oder Landschaftselemente abgegrenzt wird UNEP WCMC Hrsg The World s Protected Areas 2008 Abschnitte Strengthening cooperation between international site based agreements und Transboundary protected areas biological corridors and networks S 30 ff E Dinerstein A R Joshi C Vynne A T L Lee F Pharand Deschenes M Franca S Fernando T Birch K Burkart G P Asner D Olson A Global Safety Net to reverse biodiversity loss and stabilize Earth s climate In Science Advances 6 Jahrgang Nr 36 1 September 2020 ISSN 2375 2548 S eabb2824 doi 10 1126 sciadv abb2824 englisch sciencemag org Specially Protected Areas and Wildlife SPAW UNEP CAR RCU abgerufen am 27 Oktober 2021 englisch dpa AFP Schutz der Hochsee UN Staaten einigen sich auf Abkommen ZDF 5 Marz 2023 abgerufen am 7 Marz 2023 Carbon Brief Staff Q amp A What does the High Seas Treaty mean for climate change and biodiversity In CarbonBrief 8 Marz 2023 abgerufen am 9 Marz 2023 englisch Laura Maiz Tome William Darwall Catherine Numa Violeta Barrios and Kevin G Smith Freshwater Key Biodiversity Areas in the north western Mediterranean sub region PDF International Union for Conservation of Nature 2017 abgerufen am 27 Oktober 2021 englisch Natura 2000 Osterreich Was ist Natura 2000 Amt der Tiroler Landesregierung abgerufen am 27 Oktober 2021 Europaisches Landschaftsubereinkommen SEV Nr 176 Dirk Tolkmitt Die Leistungsfahigkeit des naturschutzrechtlichen Schutzgebietssystems des Bundes unter besonderer Beachtung okologischer Schutzziele Zugleich Dissertation Universitat Hannover 2002 BoD Leipzig 2002 ISBN 978 3 8311 4265 1 vgl Eckhard Jedicke Schutzgebietskategorien und ihre Ausweisung In Wolfgang Riedel Horst Lange Eckhard Jedicke Markus Reinke Hrsg Landschaftsplanung Springer Reference Naturwissenschaften Berlin Heidelberg 2016 S 279 294 Zerschneidung Wiedervernetzung Bundesamt fur Naturschutz abgerufen am 27 Oktober 2021 siehe auch Liste der geschutzten Landschaftsbestandteile in Berlin maps ioer de IOR Monitor Abgerufen am 4 Oktober 2016 IOR Monitor ioer monitor de Gebiete des Natur und Artenschutzes 2006 2015 Gebiete des Landschaftsschutzes 2006 2015 Schutzgebiete gesamt 2006 2015 Peter Aubrecht Karl Christian Petz Naturschutzfachliche bedeutende Gebiete in Osterreich Eine Ubersicht M 134 In Umweltbundesamt Hrsg Monographien Band 134 Wien 2002 ISBN 3 85457 571 8 S 122 Zusammenfassung auf archive org vom 17 Februar 2005 PDF 423 kB abgerufen am 25 August 2009 Maria Tiefenbach Gerlinde Larndorfer Erich Weigand Naturschutz in Osterreich M 091 In Umweltbundesamt Bundesministerium fur Umwelt Jugend und Familie Hrsg Monographien Band 91 Wien 1998 umweltbundesamt at PDF abgerufen am 25 August 2009 Schutzgebiete Umweltbundesamt GmbH abgerufen am 30 Oktober 2021 Stand Dezember 2000 30 Juni 2001 Aubrecht Petz Naturschutzfachliche bedeutende Gebiete 2002 Tabelle S 8 9 Tiefenbach Naturschutz in Osterreich 1998 Zusammenfassung 3 3 Naturschutzrechtlich geschutzte Gebiete Tab II Anzahl und Flache ausgewahlter naturschutzrechtlich geschutzter Gebiete in Osterreich S 8 Tiefenbach Naturschutz in Osterreich 1998 4 Schutz von Natur und Landschaft 5 Internationale Verpflichtungen zum Schutz von Natur und Landschaft S 43 86 Themen In geoland at Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 25 Februar 2021 abgerufen am 30 Oktober 2021 Tiefenbach Naturschutz in Osterreich 1998 S 43 Naturschutzgesetze In naturschutz at gt Gesetze Umweltbundesamt 20 Marz 2009 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 23 Juni 2011 abgerufen am 29 Mai 2010 Gesetz vom 15 November 1990 uber den Schutz und die Pflege der Natur und Landschaft im Burgenland Burgenlandisches Naturschutz und Landschaftspflegesetz LGBl Nr 27 1991 Geschutzte Gebiete im Burgenland In burgenland at gt Natur amp Umwelt Amt der Burgenlandischen Landesregierung Abteilung 5 Anlagenrecht Umweltschutz und Verkehr abgerufen am 30 Oktober 2021 Karntner Naturschutzgesetz 2002 K NSG 2002 LGBl Nr 79 2002 davor Gesetz vom 3 Juni 1986 uber den Schutz und die Pflege der Natur Karntner Naturschutzgesetz LGBl Nr 54 1986 Abt 20 Landesplanung In Verwaltungsportal Amt der Karntner Landesregierung archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 24 November 2010 abgerufen am 5 Juni 2010 Schutzgebiete Amt der Karntner Landesregierung archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 20 Januar 2022 abgerufen am 30 Oktober 2021 NO Naturschutzgesetz 2000 NO NSchG 2000 LGBl 5500 davor Gesetz vom 11 November 1976 uber die Erhaltung und die Pflege der Natur Niederosterreichisches Naturschutzgesetz LGBl Nr 5500 0 Naturschutz Amt der Niederosterreichischen Landesregierung abgerufen am 30 Oktober 2021 Landesgesetz uber die Erhaltung und Pflege der Natur Oo Natur und Landschaftsschutzgesetz 2001 Oo NSchG 2001 LGBl Nr 129 2001 davor Oberosterreichisches Natur und Landschaftsschutzgesetz vom 24 April 1995 LGBl Nr 37 1995 Natur und Landschaft Schutzgebiete In land oberoesterreich gv at gt Themen gt Umwelt und Natur gt Natur und Landschaft NaLa Amt der Oo Landesregierung Direktion fur Landesplanung wirtschaftliche und landliche Entwicklung Abteilung Naturschutz abgerufen am 30 Oktober 2010 Salzburger Naturschutzgesetz 1999 NSchG LGBl Nr 73 1999 davor Salzburger Naturschutzgesetz vom 30 Dezember 1993 LGBl Nr 1 1993 Schutzgebiete Land Salzburg abgerufen am 30 Oktober 2021 Gesetz vom 30 Juni 1976 uber den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft Steiermarkisches Naturschutzgesetz 1976 NschG 1976 LGBl Nr 65 1976 Naturschutz in der Steiermark In Umweltinformation Steiermark umwelt steiermark at Natur und Landschaft Amt der Steiermarkischen Landesregierung Fachabteilung 17A Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten abgerufen am 30 Mai 2010 Kundmachung der Landesregierung vom 12 April 2005 uber die Wiederverlautbarung des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997 LGBl Nr 26 2005 davor Gesetz vom 12 Marz 1997 uber die Erhaltung und Pflege der Natur Tiroler Naturschutzgesetz LGBl Nr 33 1997 Tiroler Naturschutzgesetz 1991 LGBl Nr 29 1991 Naturschutzgesetz LGBl Nr 31 1951 Schutzgebiete Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Umweltschutz archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 17 Mai 2021 abgerufen am 30 Oktober 2021 Gesetz vom 4 Marz 1997 uber Naturschutz und Landschaftsentwicklung Vorarlberg LGBl Nr 22 1997 Schutzgebiete in Vorarlberg Land Vorarlberg abgerufen am 30 Oktober 2021 Gesetz mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird LBGl Nr 45 1998 RIS wien gv at davor Gesetz vom 19 Oktober 1984 uber den Schutz und die Pflege der Natur Wiener Naturschutzgesetz LBGl Nr 6 1985 Ziel des Naturschutzes in Wien In wien at gt Umwelt amp Klimaschutz gt Umweltschutz gt Naturschutz gt Recht Magistrat der Stadt Wien Wiener Umweltschutzabteilung Magistratsabteilung 22 abgerufen am 29 Mai 2010 Barbara Gartler Das Osterreichische Umweltschutzrecht jew aktualisiert Hrsg Amt der Steiermarkischen Landesregierung Fachabt 13A Umwelt und Anlagenrecht Graz Weblink umwelt steiermark at abgerufen am 30 Mai 2010 Abschnitte Die wichtigsten Umweltvorschriften des Bundes Die Umweltvorschriften im Bundesland Steiermark Gesetze Richtlinien amp Konventionen Umweltbundesamt GmbH abgerufen am 30 Oktober 2021 Tiefenbach Naturschutz in Osterreich 1998 4 4 Naturschutzrechtlich geschutzte Gebiete Tab 21 Schutzgebietskategorien gemass den Naturschutzgesetzen der Bundeslander S 46 Natur und Landschaft Schutzgebiete Nationale Schutzgebiete land oberoesterreich gv at Naturschutzbuch Statistik Memento vom 15 Juni 2012 imInternet Archive service salzburg gv at Europaschutzgebiete in Vorarlberg Land Vorarlberg abgerufen am 30 Oktober 2021 Alwin Denz Naturschutz in Vorarlberg Investition fur die Zukunft Vorarlberg Magazin Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Umweltschutz Juni 2003 abgerufen am 30 Oktober 2021 Schutzgebiete und Schutzobjekte Schutzgebiete in Wien Flachenstatistik Stand 31 Dezember 2005 Memento vom 1 Marz 2014 imInternet Archive rtf 65 kB wien gv at In Sbg 214 und NO 1 612 ist das Naturdenkmal ein traditionell starkes Werkzeug und umfasst auch zahlreiche kleinraumige Areale mit relevantem Beitrag zum Gesamtschutzgebiet Tiefenbach Naturschutz in Osterreich 1998 4 3 Genereller Schutz von Lebensraumen S 45 f Gert Michael Steiner Osterreichischer Moorschutzkatalog Graz 1992 ISBN 3 7012 0014 9 S 509 Abstract bei der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA Institut fur Meteorologie und Geophysik der Universitat Innsbruck und Kommission fur Geophysikalische Forschungen der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften Anderung von Gletschern im 20 Jahrhundert Memento vom 24 Mai 2013 im Internet Archive Tiefenbach Naturschutz in Osterreich 1998 4 4 Naturschutzrechtlich geschutzte Gebiete S 46 ff www pronatura ch ProNatura Schweiz Bundeskanzlei Bundesgesetz uber den Natur und Heimatschutz NHG SR 451 In Systematische Rechtssammlung SR Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 1 Juli 1966 abgerufen am 27 August 2017 Stand am 1 Januar 2017 Bundeskanzlei Verordnung uber den Natur und Heimatschutz NHV SR 451 1 In Systematische Rechtssammlung SR Schweizerischer Bundesrat 16 Januar 1991 abgerufen am 27 August 2017 Stand am 1 Januar 2017 Verordnung uber den Schutz der Hoch und Ubergangsmoore von nationaler Bedeutung In Fedlex Die Publikationsplattform des Bundesrechts Schweizerische Eidgenossenschaft 21 Januar 1991 abgerufen am 4 November 2023 Version vom 1 November 2017 Verordnung uber den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung In Fedlex Die Publikationsplattform des Bundesrechts Schweizerische Eidgenossenschaft 28 Oktober 1992 abgerufen am 4 November 2023 Version vom 1 November 2017 Verordnung uber den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung In Fedlex Die Publikationsplattform des Bundesrechts Schweizerische Eidgenossenschaft 7 September 1994 abgerufen am 4 November 2023 Version vom 1 Juli 2021 Verordnung uber den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung In Fedlex Die Publikationsplattform des Bundesrechts Schweizerische Eidgenossenschaft 15 Juli 2001 abgerufen am 4 November 2023 Version vom 1 November 2017 Verordnung uber den Schutz der Trockenwiesen und weiden von nationaler Bedeutung In Fedlex Die Publikationsplattform des Bundesrechts Schweizerische Eidgenossenschaft 13 Januar 2010 abgerufen am 4 November 2023 Revision vom 1 Januar 2021 Abschnitt 3 3 Zavarovana obmocja des Zakon o ohranjanju narave ZON UPB2 Uradni list RS st 96 2004 z dne 30 August 2004 i d g F online insb Einteilung 53 Z 4 6 Zavarovana obmocja Memento vom 19 September 2020 im Internet Archive arso gov si IUCN Angaben nach Ministrstvo za okolje in prostor Republike Slovenije Zavarovana obmocja v Sloveniji Protected areas of Slovenia Gorenjski tisk Ljubljana 2008 ISBN 978 961 6392 61 7 Uvod Introduction S 9 arhiv mop gov si Pravilnik o dolocitvi in varstvu naravnih vrednot Regelwerk uber die Bestimmung und den Schutz der Naturwerte Uradni list RS st 111 2004 z dne 14 Oktober 2004 i d g F online uradni list si Zvrsti naravnih vrednot Memento vom 6 Dezember 2018 im Internet Archive arso gov si Uredba o ekolosko pomembnih obmocjih Verordnung uber okologisch bedeutende Gebiete Uradni list RS st 48 2004 z dne 30 April 2004 i d g F online uradni list si Ekolosko pomembna obmocja Memento vom 19 September 2020 im Internet Archive arso gov si Mladenka del Negro Schutzgebiete in Slowenien unter besonderer Berucksichtigung des Alpenraums Osterreichische Akademie der Wissenschaften 2009 IGF Forschungsberichte 3 2009 ISBN 978 3 7001 6755 6 Kapitel 4 4 Okologisch bedeutende Gebiete Weblink oeaw ac at Schutzgebiet Kategorien der IUCN Ia Strenges Naturreservat strict nature reserve Ib Wildnisgebiet wilderness area II Nationalpark national park III Naturdenkmal natural monument or feature IV Biotop Artenschutzgebiet mit Management habitat species management area V Geschutzte Landschaft geschutztes Meeresgebiet protected landscape or seascape VI Ressourcenschutzgebiet protected area with sustainable use of natural resources

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