Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Das Niedersächsische Archivgesetz NArchG ist die wesentliche Rechtsnorm für das öffentliche Archivrecht in Niedersachsen

Niedersächsisches Archivgesetz

  • Startseite
  • Niedersächsisches Archivgesetz
Niedersächsisches Archivgesetz
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Das Niedersächsische Archivgesetz (NArchG) ist die wesentliche Rechtsnorm für das öffentliche Archivrecht in Niedersachsen. Es legt die Aufgaben des Niedersächsischen Landesarchivs sowie anderer öffentlicher Archive fest, verpflichtet staatliche Stellen, archivwürdige Unterlagen den Archiven zur Übernahme anzubieten, und gewährt Personen grundsätzlich das Recht auf Nutzung von Archivgut.

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut in Niedersachsen
Kurztitel: Niedersächsisches Archivgesetz
Abkürzung: NArchG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Niedersachsen
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht
Erlassen am: 25. Mai 1993
(Nds. GVBl. 1993 S. 129)
Inkrafttreten am: 18. Juni 1993
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 27. März 2025
(Nds. GVBl. 2025 Nr. 23)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
29. März 2025
(Art. 3 G vom 27. März 2025)
Weblink: Konsolidierte Fassung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Inhalte

Das Gesetz regelt vor allem die Aufgaben und Zuständigkeiten des Niedersächsischen Landesarchivs. Es ist verantwortlich für die Übernahme, Erhaltung, Erschließung und Nutzbarmachung von Archivgut aus Behörden, Gerichten sowie bestimmten juristischen Personen des Privatrechts. Auch Schriftgut anderer Herkunft kann aufgenommen werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Schriftgut umfasst dabei neben klassischen Akten auch elektronische Daten, audiovisuelle Medien und sonstige Dokumentationsformen.

Niedersächsische Landesbehörden sind verpflichtet, ihr ausgesondertes Schriftgut dem Landesarchiv zur Übernahme anzubieten. Besondere Vorschriften betreffen den Umgang mit personenbezogenen Daten und Daten, die gesetzlichen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen. Nur das Landesarchiv entscheidet, was als dauerhaft wertvolles Archivgut gilt, und kann die Pflicht zur Anbietung im Einzelfall einschränken. Kommunale Körperschaften und der Landtag müssen ihr Archivgut ebenfalls sichern und können dazu eigene Archive führen oder das Landesarchiv nutzen. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und Unternehmen, die am Wettbewerb teilnehmen, sind vom Gesetz ausgenommen.

Die Nutzung von Archivgut im Rahmen einer Benutzungsordnung steht grundsätzlich allen Personen offen. Es gelten jedoch Schutzfristen von 30 bis 50 Jahren, bei personenbezogenem Archivgut zusätzlich 10 Jahre nach dem Tod oder 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person.

Änderungen und Kritik

Als Projekt des Kabinetts Schröder I wurde das Gesetz am 25. Mai 1993 beschlossen und trat am 18. Juni 1993 in Kraft. Eine Novelle vom 5. November 2004 löste die Niedersächsische Archivverwaltung auf und integrierte die zuvor unabhängigen Staatsarchive als Abteilungen in das als Landesoberbehörde neu gegründete Niedersächsische Landesarchiv. Eine weitere Änderung wurde 2018 nötig, um das Gesetz an die Datenschutzgrundverordnung anzupassen. Eine weitere Änderung folgte im Jahr 2025 im Zuge der Überarbeitung des niedersächsischen Pflichtexemplarrechts. Es gibt zwar Pläne für eine weitere Novelle, der Koalitionsvertrag der aktuellen rot-grünen Landesregierung mit Stand 2025 sieht dazu jedoch nichts vor.

Die Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen (ALLviN) kritisiert, dass das Archivgesetz primär auf das Landesarchiv zugeschnitten ist und kommunale Archive nur unzureichend berücksichtigt werden. Dies führe dazu, dass die Verpflichtung zur Einrichtung eines professionellen Archivs oftmals nicht erfüllt wird und wichtiges Archivgut anderweitig abgegeben, dem Verfall überlassen oder vernichtet wird. ALLviN fordert bei einer Novellierung die strengere Erfüllung des Konnexitätsprinzips in Form von finanzieller Förderung und Archivberatungsstellen sowie die Gründung von Archivverbünden für kleinere Archive nach dem Vorbild des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalens oder des Archivgesetzes Hessens. Ähnliche Forderungen formulierte 2019 und 2022 auch der Verband Niedersächsischer Archivarinnen und Archivare sowie bereits dessen Vorgänger ANKA im Jahr 2004. ALLviN sieht zudem rechtlichen Handlungsbedarf in Bezug auf die Archivierung von E-Akten.

Literatur

  • Otto Merker: Niedersachsen hat erstmals ein Archivgesetz. In: Niedersächsische Archivverwaltung (Hrsg.): Archive in Niedersachsen. Band 11. Hannover 1994, S. 3–9. 
  • Jürgen Bohmbach: Niedersächsisches Archivgesetz / Darstellung. In: Praxis der Kommunalverwaltung Niedersachsen. Kommunal- und Schulverlag, Wiesbaden 2003. 

Weblinks

  • Niedersächsisches Archivgesetz im Vorschrifteninformationssystem
  • Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz im Vorschrifteninformationssystem
  • Archivinformationssystem Niedersachsen

Einzelnachweise

  1. Situation und Perspektiven der Archive in Niedersachsen. In: ALLviN. Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen, 6. Juni 2019, abgerufen am 29. April 2025. 
  2. Göttinger Erklärung zur Lage des Archivwesens in Niedersachsen. In: vna-online.de. VNA, 30. April 2019, abgerufen am 29. April 2025. 
  3. Stellungnahme zum Gesetzentwurf für ein Niedersächsisches Kulturfördergesetz. In: vna-online.de. VNA, 2022, abgerufen am 29. April 2025. 
  4. Diepholzer Erklärung. In: vna-online.de. ANKA e.V., 2004, abgerufen am 29. April 2025. 
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Werk): GND: 4697886-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | VIAF: 207948416

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 17:26

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Niedersächsisches Archivgesetz, Was ist Niedersächsisches Archivgesetz? Was bedeutet Niedersächsisches Archivgesetz?

Das Niedersachsische Archivgesetz NArchG ist die wesentliche Rechtsnorm fur das offentliche Archivrecht in Niedersachsen Es legt die Aufgaben des Niedersachsischen Landesarchivs sowie anderer offentlicher Archive fest verpflichtet staatliche Stellen archivwurdige Unterlagen den Archiven zur Ubernahme anzubieten und gewahrt Personen grundsatzlich das Recht auf Nutzung von Archivgut BasisdatenTitel Gesetz uber die Sicherung und Nutzung von Archivgut in NiedersachsenKurztitel Niedersachsisches ArchivgesetzAbkurzung NArchGArt LandesgesetzGeltungsbereich NiedersachsenRechtsmaterie Besonderes VerwaltungsrechtErlassen am 25 Mai 1993 Nds GVBl 1993 S 129 Inkrafttreten am 18 Juni 1993Letzte Anderung durch Art 3 G vom 27 Marz 2025 Nds GVBl 2025 Nr 23 Inkrafttreten der letzten Anderung 29 Marz 2025 Art 3 G vom 27 Marz 2025 Weblink Konsolidierte FassungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten InhalteDas Gesetz regelt vor allem die Aufgaben und Zustandigkeiten des Niedersachsischen Landesarchivs Es ist verantwortlich fur die Ubernahme Erhaltung Erschliessung und Nutzbarmachung von Archivgut aus Behorden Gerichten sowie bestimmten juristischen Personen des Privatrechts Auch Schriftgut anderer Herkunft kann aufgenommen werden wenn ein offentliches Interesse besteht Schriftgut umfasst dabei neben klassischen Akten auch elektronische Daten audiovisuelle Medien und sonstige Dokumentationsformen Niedersachsische Landesbehorden sind verpflichtet ihr ausgesondertes Schriftgut dem Landesarchiv zur Ubernahme anzubieten Besondere Vorschriften betreffen den Umgang mit personenbezogenen Daten und Daten die gesetzlichen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen Nur das Landesarchiv entscheidet was als dauerhaft wertvolles Archivgut gilt und kann die Pflicht zur Anbietung im Einzelfall einschranken Kommunale Korperschaften und der Landtag mussen ihr Archivgut ebenfalls sichern und konnen dazu eigene Archive fuhren oder das Landesarchiv nutzen Offentlich rechtliche Rundfunkanstalten und Unternehmen die am Wettbewerb teilnehmen sind vom Gesetz ausgenommen Die Nutzung von Archivgut im Rahmen einer Benutzungsordnung steht grundsatzlich allen Personen offen Es gelten jedoch Schutzfristen von 30 bis 50 Jahren bei personenbezogenem Archivgut zusatzlich 10 Jahre nach dem Tod oder 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person Anderungen und KritikAls Projekt des Kabinetts Schroder I wurde das Gesetz am 25 Mai 1993 beschlossen und trat am 18 Juni 1993 in Kraft Eine Novelle vom 5 November 2004 loste die Niedersachsische Archivverwaltung auf und integrierte die zuvor unabhangigen Staatsarchive als Abteilungen in das als Landesoberbehorde neu gegrundete Niedersachsische Landesarchiv Eine weitere Anderung wurde 2018 notig um das Gesetz an die Datenschutzgrundverordnung anzupassen Eine weitere Anderung folgte im Jahr 2025 im Zuge der Uberarbeitung des niedersachsischen Pflichtexemplarrechts Es gibt zwar Plane fur eine weitere Novelle der Koalitionsvertrag der aktuellen rot grunen Landesregierung mit Stand 2025 sieht dazu jedoch nichts vor Die Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbande in Niedersachsen ALLviN kritisiert dass das Archivgesetz primar auf das Landesarchiv zugeschnitten ist und kommunale Archive nur unzureichend berucksichtigt werden Dies fuhre dazu dass die Verpflichtung zur Einrichtung eines professionellen Archivs oftmals nicht erfullt wird und wichtiges Archivgut anderweitig abgegeben dem Verfall uberlassen oder vernichtet wird ALLviN fordert bei einer Novellierung die strengere Erfullung des Konnexitatsprinzips in Form von finanzieller Forderung und Archivberatungsstellen sowie die Grundung von Archivverbunden fur kleinere Archive nach dem Vorbild des Archivgesetzes Nordrhein Westfalens oder des Archivgesetzes Hessens Ahnliche Forderungen formulierte 2019 und 2022 auch der Verband Niedersachsischer Archivarinnen und Archivare sowie bereits dessen Vorganger ANKA im Jahr 2004 ALLviN sieht zudem rechtlichen Handlungsbedarf in Bezug auf die Archivierung von E Akten LiteraturOtto Merker Niedersachsen hat erstmals ein Archivgesetz In Niedersachsische Archivverwaltung Hrsg Archive in Niedersachsen Band 11 Hannover 1994 S 3 9 Jurgen Bohmbach Niedersachsisches Archivgesetz Darstellung In Praxis der Kommunalverwaltung Niedersachsen Kommunal und Schulverlag Wiesbaden 2003 WeblinksNiedersachsisches Archivgesetz im Vorschrifteninformationssystem Verwaltungsvorschriften zum Niedersachsischen Archivgesetz im Vorschrifteninformationssystem Archivinformationssystem NiedersachsenEinzelnachweiseSituation und Perspektiven der Archive in Niedersachsen In ALLviN Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbande in Niedersachsen 6 Juni 2019 abgerufen am 29 April 2025 Gottinger Erklarung zur Lage des Archivwesens in Niedersachsen In vna online de VNA 30 April 2019 abgerufen am 29 April 2025 Stellungnahme zum Gesetzentwurf fur ein Niedersachsisches Kulturfordergesetz In vna online de VNA 2022 abgerufen am 29 April 2025 Diepholzer Erklarung In vna online de ANKA e V 2004 abgerufen am 29 April 2025 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4697886 0 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 207948416

Neueste Artikel
  • Juli 18, 2025

    Jürg Glauser

  • Juli 18, 2025

    Jülicher Kreisbahn

  • Juli 18, 2025

    Jüdischer Witz

  • Juli 18, 2025

    Jüdischer Ordnungsdienst

  • Juli 18, 2025

    Jüdischer Kulturbund

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.