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Der päpstliche oder apostolische Legat vertritt als Botschafter des Heiligen Stuhls die Autorität des Papstes und handel

Päpstlicher Legat

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Päpstlicher Legat
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Der (päpstliche oder apostolische) Legat vertritt als Botschafter des Heiligen Stuhls die Autorität des Papstes und handelt in seinem Namen. Der Name leitet sich vom römischen Titel des Legatus („[von Amts wegen] Gesandter“) ab. Er wahrte im Mittelalter an Königshöfen die Interessen des Papstes und sprach auch Exkommunikationen aus. Legaten konnten auch kirchenorganisatorische Entscheidungen treffen, zum Beispiel Bistümer und Erzbistümer einrichten. Der unmittelbare Beauftragte des Papstes wird auch als Legatus a latere bezeichnet.

Ehrentitel

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Wer trägt wann welchen Purpur?

Die Erzbischöfe von Salzburg, Gniezno/Gnesen, Gran/Esztergom-Budapest, Köln und Prag führen den Ehrentitel des „geborenen Legaten“ (lateinisch legatus natus). Sie sind deshalb berechtigt, den „Legatenpurpur“ (allerdings nur innerhalb ihrer eigenen Erzdiözese/Diözese) zu tragen, falls sie nicht ohnehin Kardinäle sind. Der Erzbischof von Salzburg darf hingegen – infolge seiner Würde als Primas Germaniae – den Legatenpurpur überall tragen. Ähnliches gilt neuerdings wieder für den Erzbischof von Gnesen, der zugleich Legatus natus und Primas Poloniae ist. Der sogenannte „Legatenpurpur“ ist in neuerer Zeit farblich wie bei den Kardinälen die scharlachrote Amts- und Chorkleidung eines geborenen Legaten. Ursprünglich war der Purpur eine dunkelviolette, leicht rotstichige Gewandung.

Geschichte

Die römischen Bischöfe ließen sich seit dem 4. Jahrhundert durch apostolische Legaten oder Gesandte mit speziellen Aufträgen bei örtlichen und allgemeinen Konzilen, wie zum Beispiel 314 der Konzil von Arles, vertreten. Zwischen dem 4. bis 8. Jahrhundert entsandten die Päpste ständige Legaten, einen sogenannten Apokrisiar, zum Kaiserhof in Konstantinopel. Hin und wieder wurde auch beim Exarchat von Ravenna ein Legat eingesetzt, der die kirchlichen und staatlichen Interessen vertreten sollte. In Teilen des frühneuzeitlichen Kirchenstaats wurden Legaten auch als Statthalter der päpstlichen Zentralgewalt eingesetzt, sofern diese Landesteile nicht zu Lehen gegeben worden waren. Bekanntestes Beispiel sind hierfür die ehemals päpstlichen Legationen Bologna, Ferrara und Ravenna, die bereits seit der Pippinischen Schenkung im legitimen Besitz Roms waren.

Neben den diplomatischen Legaten wurden auch apostolische Vikare eingesetzt, die in besonderen Kirchenprovinzen mit außerordentlicher päpstlicher Vollmacht ausgestattet waren. Hieraus entwickelte sich später die Funktion des Primas, der unmittelbar hinter dem Patriarchen rangierte. Eine weitere wichtige Rolle spielten die Missionslegaten, die für ein Staatengebiet mit ganz bestimmten Aufgaben betraut wurden. Hervorzuheben ist hier Augustinus von Canterbury für Angelsachsen und Bonifatius für Germanien.

Im 11. und 12. Jahrhundert wurden die apostolischen Legaten zu Kardinälen erhoben und in das Kardinalskollegium aufgenommen. Dieser hohe kirchliche Rang war eine Aufwertung und unterstrich die Bedeutung der Aufgaben, er führte aber auch durch die Vollmachten, die dem Legaten laut dem Kirchenrecht zustanden, zu Konflikten. Das Gesandtschaftswesen erlebte seinen ersten Höhepunkt im 16. Jahrhundert, Papst Gregor XIII. (1572–1585) hatte zur Durchsetzung der Reformbeschlüsse des Konzils von Trient (1545–1563) ständige Legaten eingesetzt, die neben ihren diplomatischen Aufträgen auch als Verbindungsmänner zur Kurie tätig waren. Es entstanden Nuntiaturen mit festem Sitz und auf Dauer angelegt, die ersten Einrichtungen waren in Venedig, Wien, Köln, Graz und Luzern. Die päpstlichen Nuntien entwickelten mitunter eine dermaßen hohe Eigendynamik, dass sie den Metropoliten teilweise überstimmten. Bekanntermaßen entstanden dadurch der Gallikanismus, der Febronianismus, die Emser Punktation und der Münchener Nuntiaturstreit von 1785. Auf dem 1815 abgehaltenen Wiener Kongress wurden die päpstlichen Nuntien den staatlichen Botschaftern gleichgestellt.

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil

Auf der Grundlage der dogmatischen Konstitution Lumen gentium legte Papst Paul VI. (1963–1978) mit der päpstlichen Bulle Sollicitudo omnium ecclesiarum vom 21. November 1964 die Aufgaben und den Dienst der päpstlichen Legaten fest. Nun konnten auch qualifizierte Laien in päpstlichen Missionen eingesetzt werden.

Siehe auch: Apostolischer Nuntius

Siehe auch

  • Apostolischer Ablegat
  • Apostolischer Delegat
  • Apokrisiar

Literatur

  • Philippe Bountry: Légats et délégations apostoliques. In: ders.: Souverain et pontife. Recherches prosopographiques sur la Curie Romaine à l’âge de la Restauration (1814–1846). École française de Rome, Rom 2002, ISBN 2-7283-0666-4, S. 257–281 (online).
  • Wolfgang Untergehrer: Die päpstlichen nuntii und legati im Reich (1447–1484). Zu Personal und Organisation des kurialen Gesandtenwesens. Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 2012 (online).

Weblinks

  • Sollicitudo omnium ecclesiarum von Paul VI., 1969. Text des Päpstlichen Schreibens (Motu proprio) (italienisch)
  • Nuntius (englisch)
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4173095-1 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 07:00

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Der papstliche oder apostolische Legat vertritt als Botschafter des Heiligen Stuhls die Autoritat des Papstes und handelt in seinem Namen Der Name leitet sich vom romischen Titel des Legatus von Amts wegen Gesandter ab Er wahrte im Mittelalter an Konigshofen die Interessen des Papstes und sprach auch Exkommunikationen aus Legaten konnten auch kirchenorganisatorische Entscheidungen treffen zum Beispiel Bistumer und Erzbistumer einrichten Der unmittelbare Beauftragte des Papstes wird auch als Legatus a latere bezeichnet EhrentitelDer folgende Absatz ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Wer tragt wann welchen Purpur Die Erzbischofe von Salzburg Gniezno Gnesen Gran Esztergom Budapest Koln und Prag fuhren den Ehrentitel des geborenen Legaten lateinisch legatus natus Sie sind deshalb berechtigt den Legatenpurpur allerdings nur innerhalb ihrer eigenen Erzdiozese Diozese zu tragen falls sie nicht ohnehin Kardinale sind Der Erzbischof von Salzburg darf hingegen infolge seiner Wurde als Primas Germaniae den Legatenpurpur uberall tragen Ahnliches gilt neuerdings wieder fur den Erzbischof von Gnesen der zugleich Legatus natus und Primas Poloniae ist Der sogenannte Legatenpurpur ist in neuerer Zeit farblich wie bei den Kardinalen die scharlachrote Amts und Chorkleidung eines geborenen Legaten Ursprunglich war der Purpur eine dunkelviolette leicht rotstichige Gewandung Der emeritierte Erzbischof von Gnesen und Primas Henryk Muszynski im LegatenpurpurDer ehemalige Erzbischof von Koln Hubert Theophil Simar 1899 1902 im LegatenpurpurDer Salzburger Erzbischof Maximilian Joseph von Tarnoczy 1851 1876 im Legatenpurpur Gemalde 1852 GeschichteWappenvorlage fur einen Erzbischof von Salzburg mit Rangzeichen und der Farbe rot als Privileg des Legatus natus Die romischen Bischofe liessen sich seit dem 4 Jahrhundert durch apostolische Legaten oder Gesandte mit speziellen Auftragen bei ortlichen und allgemeinen Konzilen wie zum Beispiel 314 der Konzil von Arles vertreten Zwischen dem 4 bis 8 Jahrhundert entsandten die Papste standige Legaten einen sogenannten Apokrisiar zum Kaiserhof in Konstantinopel Hin und wieder wurde auch beim Exarchat von Ravenna ein Legat eingesetzt der die kirchlichen und staatlichen Interessen vertreten sollte In Teilen des fruhneuzeitlichen Kirchenstaats wurden Legaten auch als Statthalter der papstlichen Zentralgewalt eingesetzt sofern diese Landesteile nicht zu Lehen gegeben worden waren Bekanntestes Beispiel sind hierfur die ehemals papstlichen Legationen Bologna Ferrara und Ravenna die bereits seit der Pippinischen Schenkung im legitimen Besitz Roms waren Neben den diplomatischen Legaten wurden auch apostolische Vikare eingesetzt die in besonderen Kirchenprovinzen mit ausserordentlicher papstlicher Vollmacht ausgestattet waren Hieraus entwickelte sich spater die Funktion des Primas der unmittelbar hinter dem Patriarchen rangierte Eine weitere wichtige Rolle spielten die Missionslegaten die fur ein Staatengebiet mit ganz bestimmten Aufgaben betraut wurden Hervorzuheben ist hier Augustinus von Canterbury fur Angelsachsen und Bonifatius fur Germanien Kardinal Marino Grimani 1489 1546 Apostolischer Legat in Perugia und Umbrien Im 11 und 12 Jahrhundert wurden die apostolischen Legaten zu Kardinalen erhoben und in das Kardinalskollegium aufgenommen Dieser hohe kirchliche Rang war eine Aufwertung und unterstrich die Bedeutung der Aufgaben er fuhrte aber auch durch die Vollmachten die dem Legaten laut dem Kirchenrecht zustanden zu Konflikten Das Gesandtschaftswesen erlebte seinen ersten Hohepunkt im 16 Jahrhundert Papst Gregor XIII 1572 1585 hatte zur Durchsetzung der Reformbeschlusse des Konzils von Trient 1545 1563 standige Legaten eingesetzt die neben ihren diplomatischen Auftragen auch als Verbindungsmanner zur Kurie tatig waren Es entstanden Nuntiaturen mit festem Sitz und auf Dauer angelegt die ersten Einrichtungen waren in Venedig Wien Koln Graz und Luzern Die papstlichen Nuntien entwickelten mitunter eine dermassen hohe Eigendynamik dass sie den Metropoliten teilweise uberstimmten Bekanntermassen entstanden dadurch der Gallikanismus der Febronianismus die Emser Punktation und der Munchener Nuntiaturstreit von 1785 Auf dem 1815 abgehaltenen Wiener Kongress wurden die papstlichen Nuntien den staatlichen Botschaftern gleichgestellt Nach dem Zweiten Vatikanischen KonzilAuf der Grundlage der dogmatischen Konstitution Lumen gentium legte Papst Paul VI 1963 1978 mit der papstlichen Bulle Sollicitudo omnium ecclesiarum vom 21 November 1964 die Aufgaben und den Dienst der papstlichen Legaten fest Nun konnten auch qualifizierte Laien in papstlichen Missionen eingesetzt werden Siehe auch Apostolischer NuntiusSiehe auchApostolischer Ablegat Apostolischer Delegat ApokrisiarLiteraturPhilippe Bountry Legats et delegations apostoliques In ders Souverain et pontife Recherches prosopographiques sur la Curie Romaine a l age de la Restauration 1814 1846 Ecole francaise de Rome Rom 2002 ISBN 2 7283 0666 4 S 257 281 online Wolfgang Untergehrer Die papstlichen nuntii und legati im Reich 1447 1484 Zu Personal und Organisation des kurialen Gesandtenwesens Dissertation an der Ludwig Maximilians Universitat Munchen 2012 online WeblinksSollicitudo omnium ecclesiarum von Paul VI 1969 Text des Papstlichen Schreibens Motu proprio italienisch Nuntius englisch Normdaten Sachbegriff GND 4173095 1 GND Explorer lobid OGND AKS

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