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Bei römischen Namen ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Männer und Frauennamen sowie zwischen römischen Bürgern

Römischer Name

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Bei römischen Namen ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Männer- und Frauennamen sowie zwischen römischen Bürgern und Freigelassenen. Außerdem unterscheidet sich die Namensgebung in den verschiedenen Epochen der römischen Antike.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich vor allem auf den Zeitraum zwischen der Mitte des 2. Jahrhunderts v. Chr. und dem frühen 3. Jahrhundert n. Chr. Sie betreffen zudem vor allem die Oberschicht und spiegeln das römische Namenssystem folglich nur teilweise wider. Nicht behandelt werden hier Sklaven und freie Reichsangehörige ohne römisches Bürgerrecht.

Römische Bürger trugen typischerweise drei Namen, die lateinisch als tria nomina bezeichnet werden.

Männernamen

Praenomen, Nomen gentile und Cognomen

Namen römischer Bürger in der Antike bestanden in der Regel aus mindestens zwei Teilen: praenomen (Vorname) und nomen gentile (Gentilname).

Der Praenomen wurde vom Vater traditionell am 9. Tag nach der Geburt aus einer kleinen Zahl häufiger Vornamen gewählt. Nur wenige Vornamen (zum Beispiel Marcus, Gaius, Lucius, Gnaeus, Quintus, Sextus) sind bekannt und noch weniger waren allgemein gebräuchlich, einige nur in bestimmten adligen Familien. Gelegentlich wurde der Zusatz maior oder minor (der Ältere, der Jüngere) benötigt, um Vater und Sohn zu unterscheiden, da diese häufig denselben Vornamen trugen, denn in vielen Familien beschränkte man sich auf wenige praenomina. Wahrscheinlich gab es anfangs weitaus mehr praenomina, doch da die meisten ungebräuchlich geworden waren, als die epigraphische Überlieferung einsetzte, sind sie unbekannt. In Inschriften wurden die Vornamen meist abgekürzt.

Der Gentilname (zum Beispiel Iulius, Antonius), der bei genuin römischen gentes immer auf -ius endete, wurde vom Vater als Familienname vererbt. Einige bekannte Gentilnamen wurden in nachrömischer Zeit ab dem Mittelalter zu Vornamen, deren Träger mit der ursprünglichen Familie nichts zu tun hatten (zum Beispiel Martin, Anton, Julius/ Jules, Cornelius/ Cornelia). In einigen weitverzweigten Familien bestand das nomen gentile aus zwei Teilen zwecks Unterscheidung einzelner Zweige. So spalteten sich beispielsweise die Cornelier in fast 20 Zweige auf.

Ab etwa 200 v. Chr. trat das Cognomen als drittes Element hinzu, da die Kombination von praenomen und nomen gentile keine Eindeutigkeit mehr gewährleistete. Immer mehr Römer trugen somit drei Namen. Die „typische“ Namensform war dann etwa 300 Jahre lang die der tria nomina („drei Namen“), zum Beispiel: Marcus (praenomen) Tullius (nomen gentile) Cicero (cognomen).

Besonderheiten

Bei besonderen Verdiensten konnten Ehrennamen hinzukommen, zum Beispiel Africanus. Ein solches Agnomen übernahm in der Spätantike zunehmend die Funktion des Cognomen, als auch dieses anfing, erblich zu werden.

In offiziellen Dokumenten und Inschriften fügte man oft den Vornamen des Vaters hinzu (zum Beispiel Marci filius, Sohn des Marcus, abgekürzt M. f., vgl. Patronym) sowie, um sich als römischer Bürger zu kennzeichnen, die Angabe der tribus, der man angehörte.

Adoptierte fügten ihrem neuen Namen den bisherigen Familiennamen mit der Endung -ianus an.

Namenslängen reichten zwischen Marcus Antonius über Imperator Caesar Marcus Aurelius Antoninus Augustus Germanicus Sarmaticus bis hin zu jenem Konsul von 169 n. Chr., der insgesamt 38 Namen trug (man spricht hier von Polyonymie).

Namen von Freigelassenen

Freigelassene (ehemalige Sklaven) erhielten Vornamen und den oder die Familiennamen des ehemaligen Herrn. Der frühere Rufname des Sklaven diente als cognomen. An der Stelle, an der bei freigeborenen römischen Bürgern der Vorname des Vaters stand, stand bei Freigelassenen der Vorname des ehemaligen Herrn (zum Beispiel Marci libertus). So hieß zum Beispiel der Sekretär von Marcus Tullius Cicero, der Sklave Tiro, nach seiner Freilassung Marcus Tullius Marci libertus Tiro. Wegen der Vielzahl kaiserlicher Freigelassener und ihrer Nachkommen führte die Namensvergabe bei der Freilassung dazu, dass die Namen der Kaiser weit verbreitet waren.

Auch peregrini und socii, die das volle römische Bürgerrecht verliehen bekamen, nahmen nach demselben Muster den Namen dessen an, der es ihnen verliehen hatte, meist des jeweiligen Kaisers.

Entwicklung des Namenssystems

In der Forschung ist darauf hingewiesen worden, dass die tria nomina heute im Grunde irrtümlich als „typisch römisch“ gelten: In den Jahrhunderten um Christi Geburt habe sich das römische Namenssystem schlicht in einer langen Übergangsphase von einem Zweinamensystem zu einem anderen befunden. Das praenomen war noch nicht unüblich, doch zugleich wurde das cognomen immer mehr zum eigentlichen Individualnamen, bis das praenomen schließlich im 4. Jahrhundert n. Chr. weitgehend verschwand und nur in Teilen der traditionsbewussten Oberschicht üblich blieb (etwa bei Gaius Sidonius Apollinaris). Während dieser Phase, in der vorübergehend drei Namen üblich waren, fanden aber entscheidende Weichenstellungen der römischen Geschichte statt, und „klassische“ Werke, die unser Bild von Rom prägen, wurden verfasst, so dass das ohnehin weitgehend auf die Elite begrenzte Phänomen der tria nomina in den Augen der Nachwelt Prominenz erlangte.

Nach der Verleihung des römischen Bürgerrechts an fast alle freien Reichsbewohner im Jahr 212 durch Kaiser Caracalla geriet die „klassische“ römische Namensform langsam außer Gebrauch, da der Name als Unterscheidungsmerkmal von Nichtbürgern und Bürgern überflüssig geworden war. In der Spätantike (ab 300 n. Chr.) setzte sich daher weitgehend die Sitte durch, einem Menschen nur noch einen Rufnamen zu geben. Die zusätzlichen „Namen“ Flavius und Aureli(an)us hatten im 5. und 6. Jahrhundert faktisch eher die Funktion eines Titels – wer in kaiserlichen Diensten tätig war, trug ihn.

Nur in den höchsten Kreisen der Gesellschaft blieb Polyonymie weiterhin üblich, wie etwa die Beispiele des Senators Quintus Aurelius Memmius Symmachus, des Philosophen Anicius Manlius Severinus Boethius oder des letzten römischen Konsuls Anicius Faustus Albinus Basilius zeigen. Diese Praxis, die wohl Unabhängigkeit von kaiserlicher Gunst demonstrieren sowie die Verbindungen zu anderen Adelsgeschlechtern anzeigen sollte, verschwand gemeinsam mit dem weströmischen Senat um das Jahr 600.

Frauennamen

Auch Frauen trugen ein individuelles praenomen, das jedoch in klassischer Zeit nur selten erwähnt wurde. Meist wurden sie nur mit dem Familiennamen ihres Vaters in der weiblichen Form bezeichnet (zum Beispiel Iulia, die Tochter Gaius Iulius Caesars; Tullia, die Tochter Marcus Tullius Ciceros).

Schwestern wurden durch maior, minor, tertia etc. (die Ältere, die Jüngere, die Dritte) unterschieden oder durchnummeriert wie Marcus Iunius Brutus’ Schwestern Iunia Prima, Iunia Secunda und Iunia Tertia. Seit der Kaiserzeit kam gelegentlich ein cognomen dazu, das wie bei den Männern zunehmend den vor dem Gentilnamen stehenden Eigennamen ersetzte.

Beispiele

Praenomina

Folgende männliche Praenomina kommen in der Liste der römischen Konsuln (509 v. Chr.–541 n. Chr.) in abgekürzter Form vor:

  • A. = Aulus
  • Ap. = Appius
  • C. = Gaius
  • Cn. = Gnaeus
  • D. = Decimus
  • K. = Kaeso
  • L. = Lucius
  • M. = Marcus
  • Mn./Man. = Manius
  • Mam. = Mamercus
  • N. = Numerius
  • P. = Publius
  • Q. = Quintus
  • Ser. = Servius
  • Sex. = Sextus
  • Sp. = Spurius
  • T. = Titus
  • Ti. = Tiberius

Nomina gentilia

  • Annaeus
  • Antonius
  • Aponius
  • Aurelius
  • Atius
  • Caecilius
  • Calpurnius
  • Claudius
  • Cornelius
  • Flavius
  • Gavius
  • Hortensius
  • Iulius
  • Licinius
  • Mamilius
  • Pompeius
  • Sempronius
  • Valerius

Cognomina

  • Caesar
  • Cicero
  • Crispus
  • Hibrida
  • Metellus
  • Nobilior
  • Piso
  • Scipio
  • Seneca
  • Sulla
Siehe auch: Liste römischer Familien

Literatur

  • Alan Cameron: Polyonymy in the late Roman aristocracy. The case of Petronius Probus. In: The Journal of Roman Studies. Band 75, 1985, S. 164–182.
  • Bruno Doer: Die römische Namengebung. Ein historischer Versuch. Kohlhammer, Stuttgart 1937.
  • Benet Salway: What’s in a Name? A survey of Roman onomastic practice from c. 700 BC to AD 700. In: The Journal of Roman Studies. Band 84, 1994, S. 124–145.
  • Helmut Rix: Römische Personennamen. In: Ernst Eichler et al. (Hrsg.): Namenforschung. Name Studies. Les Noms Propres. Ein internationales Handbuch zur Onomastik. Bd. 1 (= Handbücher zur Sprach- und Kommunikationsforschung. Band 11,1). Walter de Gruyter, Berlin/New York 1995, ISBN 3-11-011426-7, S. 724–732.
  • Helmut Castritius: Das römische Namensystem – Von der Dreinamigkeit zur Einnamigkeit. In: Dieter Geuenich et al. (Hrsg.), Nomen et gens. Zur historischen Aussagekraft frühmittelalterlicher Personennamen (= Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Ergänzungsband 16). Walter de Gruyter, Berlin/New York 1997, ISBN 3-11-015809-4, S. 30–40.

Weblinks

  • T. Mommsen, K. Bielefeld (Bearb.): Die römischen Eigennamen der republikanischen und augusteischen Zeit

Einzelnachweise

  1. Vgl. Salway 1994.
  2. Mommsen: Frauennamen im alten Rom

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 20:03

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Bei romischen Namen ist grundsatzlich zu unterscheiden zwischen Manner und Frauennamen sowie zwischen romischen Burgern und Freigelassenen Ausserdem unterscheidet sich die Namensgebung in den verschiedenen Epochen der romischen Antike Die nachfolgenden Ausfuhrungen beziehen sich vor allem auf den Zeitraum zwischen der Mitte des 2 Jahrhunderts v Chr und dem fruhen 3 Jahrhundert n Chr Sie betreffen zudem vor allem die Oberschicht und spiegeln das romische Namenssystem folglich nur teilweise wider Nicht behandelt werden hier Sklaven und freie Reichsangehorige ohne romisches Burgerrecht Romische Burger trugen typischerweise drei Namen die lateinisch als tria nomina bezeichnet werden MannernamenPraenomen Nomen gentile und Cognomen Namen romischer Burger in der Antike bestanden in der Regel aus mindestens zwei Teilen praenomen Vorname und nomen gentile Gentilname Der Praenomen wurde vom Vater traditionell am 9 Tag nach der Geburt aus einer kleinen Zahl haufiger Vornamen gewahlt Nur wenige Vornamen zum Beispiel Marcus Gaius Lucius Gnaeus Quintus Sextus sind bekannt und noch weniger waren allgemein gebrauchlich einige nur in bestimmten adligen Familien Gelegentlich wurde der Zusatz maior oder minor der Altere der Jungere benotigt um Vater und Sohn zu unterscheiden da diese haufig denselben Vornamen trugen denn in vielen Familien beschrankte man sich auf wenige praenomina Wahrscheinlich gab es anfangs weitaus mehr praenomina doch da die meisten ungebrauchlich geworden waren als die epigraphische Uberlieferung einsetzte sind sie unbekannt In Inschriften wurden die Vornamen meist abgekurzt Der Gentilname zum Beispiel Iulius Antonius der bei genuin romischen gentes immer auf ius endete wurde vom Vater als Familienname vererbt Einige bekannte Gentilnamen wurden in nachromischer Zeit ab dem Mittelalter zu Vornamen deren Trager mit der ursprunglichen Familie nichts zu tun hatten zum Beispiel Martin Anton Julius Jules Cornelius Cornelia In einigen weitverzweigten Familien bestand das nomen gentile aus zwei Teilen zwecks Unterscheidung einzelner Zweige So spalteten sich beispielsweise die Cornelier in fast 20 Zweige auf Ab etwa 200 v Chr trat das Cognomen als drittes Element hinzu da die Kombination von praenomen und nomen gentile keine Eindeutigkeit mehr gewahrleistete Immer mehr Romer trugen somit drei Namen Die typische Namensform war dann etwa 300 Jahre lang die der tria nomina drei Namen zum Beispiel Marcus praenomen Tullius nomen gentile Cicero cognomen Besonderheiten Bei besonderen Verdiensten konnten Ehrennamen hinzukommen zum Beispiel Africanus Ein solches Agnomen ubernahm in der Spatantike zunehmend die Funktion des Cognomen als auch dieses anfing erblich zu werden In offiziellen Dokumenten und Inschriften fugte man oft den Vornamen des Vaters hinzu zum Beispiel Marci filius Sohn des Marcus abgekurzt M f vgl Patronym sowie um sich als romischer Burger zu kennzeichnen die Angabe der tribus der man angehorte Adoptierte fugten ihrem neuen Namen den bisherigen Familiennamen mit der Endung ianus an Namenslangen reichten zwischen Marcus Antonius uber Imperator Caesar Marcus Aurelius Antoninus Augustus Germanicus Sarmaticus bis hin zu jenem Konsul von 169 n Chr der insgesamt 38 Namen trug man spricht hier von Polyonymie Namen von Freigelassenen Freigelassene ehemalige Sklaven erhielten Vornamen und den oder die Familiennamen des ehemaligen Herrn Der fruhere Rufname des Sklaven diente als cognomen An der Stelle an der bei freigeborenen romischen Burgern der Vorname des Vaters stand stand bei Freigelassenen der Vorname des ehemaligen Herrn zum Beispiel Marci libertus So hiess zum Beispiel der Sekretar von Marcus Tullius Cicero der Sklave Tiro nach seiner Freilassung Marcus Tullius Marci libertus Tiro Wegen der Vielzahl kaiserlicher Freigelassener und ihrer Nachkommen fuhrte die Namensvergabe bei der Freilassung dazu dass die Namen der Kaiser weit verbreitet waren Auch peregrini und socii die das volle romische Burgerrecht verliehen 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zu anderen Adelsgeschlechtern anzeigen sollte verschwand gemeinsam mit dem westromischen Senat um das Jahr 600 FrauennamenAuch Frauen trugen ein individuelles praenomen das jedoch in klassischer Zeit nur selten erwahnt wurde Meist wurden sie nur mit dem Familiennamen ihres Vaters in der weiblichen Form bezeichnet zum Beispiel Iulia die Tochter Gaius Iulius Caesars Tullia die Tochter Marcus Tullius Ciceros Schwestern wurden durch maior minor tertia etc die Altere die Jungere die Dritte unterschieden oder durchnummeriert wie Marcus Iunius Brutus Schwestern Iunia Prima Iunia Secunda und Iunia Tertia Seit der Kaiserzeit kam gelegentlich ein cognomen dazu das wie bei den Mannern zunehmend den vor dem Gentilnamen stehenden Eigennamen ersetzte BeispielePraenomina Folgende mannliche Praenomina kommen in der Liste der romischen Konsuln 509 v Chr 541 n Chr in abgekurzter Form vor A Aulus Ap Appius C Gaius Cn Gnaeus D Decimus K Kaeso L Lucius M Marcus Mn Man Manius Mam Mamercus N Numerius P 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