Das Seevölkerrecht ist eine der ältesten Regelungsmaterien des Völkerrechts Es enthält Vereinbarungen über die Freiheit
Seevölkerrecht

Das Seevölkerrecht ist eine der ältesten Regelungsmaterien des Völkerrechts. Es enthält Vereinbarungen über die Freiheit der Hohen See, über das Anlaufen fremder Häfen, über Hilfeleistung in Seenot, über die Verschmutzung der Meere, über den Festlandsockel und über die Abgrenzung der den Küsten vorgelagerten Hoheitsgewässer. Es erstreckt sich aber nicht auf Binnengewässer (Flüsse oder Seen) im Inland.
Das moderne Seevölkerrecht wird vor allem durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) bestimmt (siehe dort für nähere Informationen).
Geschichte
Das moderne Seevölkerrecht fußt auf dem von Hugo Grotius 1609 erstmals vertretenen Gedanken des freien Meeres (mare liberum), das Zugang für alle bietet. Ihm gegenüber stand die 1635 von John Selden entwickelte Doktrin des mare clausum, nach der die See in Interessensphären verschiedener Staaten unter Ausschluss von Drittstaaten aufgeteilt war. Diese Ansicht konnte sich allerdings nicht durchsetzen. Eine vermittelnde Stellung nahm 1703 Cornelis van Bynkershoek ein. Er ging davon aus, dass im Grundsatz Eigentum am Meer bestehen kann, und zwar so weit, wie die Macht des Staates reicht. Als Grenze sah er die Reichweite der Geschütze an. Die damalige Geschützreichweite entspricht der Drei-Meilen-Zone.
Die See spielt seit langem eine bedeutende Rolle als Transportweg für Handelsgüter. Auch heute noch, trotz Luftfahrt und Eisenbahnen, ist sie für viele Güter der einzig lukrative Transportweg. Darüber hinaus dienen die lange Zeit als unerschöpflich geltenden Fischbestände in vielen Staaten zur Nahrungsmittelversorgung und bilden einen wichtigen Wirtschaftsfaktor. Die Überfischung der Meere hat in vielen traditionell vom Fischfang lebenden Staaten zu wirtschaftlichen Problemen geführt.
Aufgrund neuer technischer Möglichkeiten gewinnt die See darüber hinaus als Lagerstätte für Rohstoffe an Bedeutung. Im Meeresboden lagern erhebliche Mengen an Erdöl, Gasen und Mineralien, deren Gewinnung heutzutage möglich ist. Außerdem machen moderne Schiffe und U-Boote eine erheblich bessere militärische Nutzung der Hohen See möglich.
Ab Mitte des 20. Jahrhunderts wurden daher von den Küstenstaaten verstärkt Hoheitsansprüche über die Meeresressourcen geltend gemacht. Dazu kamen weit von heimatlichen Gewässern entfernt fischende Fangflotten sowie die steigende Gefahr der Meeresverschmutzung.
All dies führte dazu, dass in den 1970er Jahren die seit dem 17. Jahrhundert geltende Ausdehnung der Hoheitsgewässer von drei Seemeilen (die Reichweite einer Kanonenkugel) auf 12 Seemeilen ausgeweitet wurde. Einzelne Staaten machten sogar bis zu 200 Seemeilen geltend – eine Forderung, die allerdings beständig bestritten wird.
Angesichts solcher Forderungen wuchs in der Staatengemeinschaft (und insbesondere bei den Binnenstaaten) die Besorgnis, dass der Grundsatz des mare liberum verdrängt werden könnte.
Seit 1949 wurde innerhalb der Vereinten Nationen über das Seerecht beraten. 1958 und 1960 kam es in Genf zu den ersten beiden . Nur die erste Konferenz erzielte mit den Genfer Seerechtskonventionen einen gewissen Erfolg. Daneben wurden mehrere Verträge zu einzelnen Themen, wie z. B. dem Verbot der Stationierung nuklearer Waffen auf dem Meeresboden (Meeresboden-Vertrag) 1972 geschlossen. 1973 wurde die Dritte UN-Seerechtskonferenz einberufen, die schließlich 1982 mit dem Abschluss des Seerechtsübereinkommens endete. Diesem sind inzwischen die meisten Staaten (auch die Bundesrepublik Deutschland) beigetreten, allerdings noch nicht alle (so auch bspw. die USA) – für letztere gilt es allerdings indirekt als Völkergewohnheitsrecht.
Literatur
- David Freestone, Richard Barnes, David Ong (Hrsg.): The Law of the Sea. Progress and Prospects. Oxford University Press, Oxford [u. a.] 2006, ISBN 0-19-929961-7.
- Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.): Handbuch des Seerechts. Beck, München 2006, ISBN 3-406-54635-8.
Neuere Literatur in französischer Sprache (nicht ins Deutsche übersetzt):
- Jean-Pierre Beurier & al. (Hrsg.): Droits maritimes 2009–2010. 2. Auflage, Dalloz-Sirey, Paris 2008, ISBN 978-2-247-07775-5.
- Pierre Angelelli, Yves Moretti: Cours de droit maritime. Infomer, Rennes 2008, ISBN 978-2-913596-37-5.
Aufsatzliteratur:
- Didier Ortolland: Weltseerecht. Die Verfassung der Meere und ihre Tücken. In: Le Monde Diplomatique. Nr. 12/2022, 8. Dezember 2022, ISSN 1434-2561, ZDB-ID 2650336-0, S. 1, 12–13 (monde-diplomatique.de [abgerufen am 3. Januar 2023]).
Weblinks
- Literatur von und über Seevölkerrecht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Division for Ocean Affairs and the Law of the Sea, Office of Legal Affairs, United Nations
- Intergovernmental Oceanographic Commission of the United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
- International Court of Justice
- International Hydrographic Organization
- International Maritime Organization
- International Seabed Authority
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Seevolkerrecht ist eine der altesten Regelungsmaterien des Volkerrechts Es enthalt Vereinbarungen uber die Freiheit der Hohen See uber das Anlaufen fremder Hafen uber Hilfeleistung in Seenot uber die Verschmutzung der Meere uber den Festlandsockel und uber die Abgrenzung der den Kusten vorgelagerten Hoheitsgewasser Es erstreckt sich aber nicht auf Binnengewasser Flusse oder Seen im Inland Volkerrechtliche Zonen nach dem SeerechtsubereinkommenHohe See in dunkelblau Ausschliessliche Wirtschaftszonen in hellblau Landmassen in weiss Das moderne Seevolkerrecht wird vor allem durch das Seerechtsubereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 SRU bestimmt siehe dort fur nahere Informationen GeschichteDas moderne Seevolkerrecht fusst auf dem von Hugo Grotius 1609 erstmals vertretenen Gedanken des freien Meeres mare liberum das Zugang fur alle bietet Ihm gegenuber stand die 1635 von John Selden entwickelte Doktrin des mare clausum nach der die See in Interessenspharen verschiedener Staaten unter Ausschluss von Drittstaaten aufgeteilt war Diese Ansicht konnte sich allerdings nicht durchsetzen Eine vermittelnde Stellung nahm 1703 Cornelis van Bynkershoek ein Er ging davon aus dass im Grundsatz Eigentum am Meer bestehen kann und zwar so weit wie die Macht des Staates reicht Als Grenze sah er die Reichweite der Geschutze an Die damalige Geschutzreichweite entspricht der Drei Meilen Zone Die See spielt seit langem eine bedeutende Rolle als Transportweg fur Handelsguter Auch heute noch trotz Luftfahrt und Eisenbahnen ist sie fur viele Guter der einzig lukrative Transportweg Daruber hinaus dienen die lange Zeit als unerschopflich geltenden Fischbestande in vielen Staaten zur Nahrungsmittelversorgung und bilden einen wichtigen Wirtschaftsfaktor Die Uberfischung der Meere hat in vielen traditionell vom Fischfang lebenden Staaten zu wirtschaftlichen Problemen gefuhrt Aufgrund neuer technischer Moglichkeiten gewinnt die See daruber hinaus als Lagerstatte fur Rohstoffe an Bedeutung Im Meeresboden lagern erhebliche Mengen an Erdol Gasen und Mineralien deren Gewinnung heutzutage moglich ist Ausserdem machen moderne Schiffe und U Boote eine erheblich bessere militarische Nutzung der Hohen See moglich Ab Mitte des 20 Jahrhunderts wurden daher von den Kustenstaaten verstarkt Hoheitsanspruche uber die Meeresressourcen geltend gemacht Dazu kamen weit von heimatlichen Gewassern entfernt fischende Fangflotten sowie die steigende Gefahr der Meeresverschmutzung All dies fuhrte dazu dass in den 1970er Jahren die seit dem 17 Jahrhundert geltende Ausdehnung der Hoheitsgewasser von drei Seemeilen die Reichweite einer Kanonenkugel auf 12 Seemeilen ausgeweitet wurde Einzelne Staaten machten sogar bis zu 200 Seemeilen geltend eine Forderung die allerdings bestandig bestritten wird Angesichts solcher Forderungen wuchs in der Staatengemeinschaft und insbesondere bei den Binnenstaaten die Besorgnis dass der Grundsatz des mare liberum verdrangt werden konnte Seit 1949 wurde innerhalb der Vereinten Nationen uber das Seerecht beraten 1958 und 1960 kam es in Genf zu den ersten beiden Nur die erste Konferenz erzielte mit den Genfer Seerechtskonventionen einen gewissen Erfolg Daneben wurden mehrere Vertrage zu einzelnen Themen wie z B dem Verbot der Stationierung nuklearer Waffen auf dem Meeresboden Meeresboden Vertrag 1972 geschlossen 1973 wurde die Dritte UN Seerechtskonferenz einberufen die schliesslich 1982 mit dem Abschluss des Seerechtsubereinkommens endete Diesem sind inzwischen die meisten Staaten auch die Bundesrepublik Deutschland beigetreten allerdings noch nicht alle so auch bspw die USA fur letztere gilt es allerdings indirekt als Volkergewohnheitsrecht LiteraturDavid Freestone Richard Barnes David Ong Hrsg The Law of the Sea Progress and Prospects Oxford University Press Oxford u a 2006 ISBN 0 19 929961 7 Wolfgang Graf Vitzthum Hrsg Handbuch des Seerechts Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 54635 8 Neuere Literatur in franzosischer Sprache nicht ins Deutsche ubersetzt Jean Pierre Beurier amp al Hrsg Droits maritimes 2009 2010 2 Auflage Dalloz Sirey Paris 2008 ISBN 978 2 247 07775 5 Pierre Angelelli Yves Moretti Cours de droit maritime Infomer Rennes 2008 ISBN 978 2 913596 37 5 Aufsatzliteratur Didier Ortolland Weltseerecht Die Verfassung der Meere und ihre Tucken In Le Monde Diplomatique Nr 12 2022 8 Dezember 2022 ISSN 1434 2561 ZDB ID 2650336 0 S 1 12 13 monde diplomatique de abgerufen am 3 Januar 2023 WeblinksLiteratur von und uber Seevolkerrecht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Division for Ocean Affairs and the Law of the Sea Office of Legal Affairs United Nations Intergovernmental Oceanographic Commission of the United Nations Educational Scientific and Cultural Organization International Court of Justice International Hydrographic Organization International Maritime Organization International Seabed AuthorityBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4132788 3 GND Explorer lobid OGND AKS