Sowjetzonenflüchtling ist eine Bezeichnung für Personen die nach einer Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone und de
Sowjetzonenflüchtling

Sowjetzonenflüchtling ist eine Bezeichnung für Personen, die nach einer Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder West-Berlin Wohnsitz genommen haben.
Nach der Legaldefinition in § 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) von 1953 ist Sowjetzonenflüchtling ein deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger, der seinen Wohnsitz in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hatte oder gehabt hatte, von dort flüchten musste, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden oder durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.
Eine besondere Zwangslage war vor allem dann gegeben, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit vorgelegen hat. Wirtschaftliche Gründe allein rechtfertigten nicht die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling.
Nach § 4 BVFG wurden einem Sowjetzonenflüchtling gleichgestellt ein deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger, der im Zeitpunkt der Besetzung seinen Wohnsitz in der Sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin gehabt und sich außerhalb dieser Gebiete aufgehalten hat, dorthin jedoch nicht zurückkehren konnte, ohne sich offensichtlich einer von ihm nicht zu vertretenden und unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit auszusetzen.
Sowjetzonenflüchtliche erhielten im Geltungsbereich des BVFG einen Flüchtlingsausweis C.
DDR-Beitragszeiten der am 18. Mai 1990 bereits in die Bundesrepublik übergesiedelten ehemaligen DDR-Bürger berechnen sich für Versicherte ab Jahrgang 1937 nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und nicht nach dem Fremdrentengesetz.
Literatur
- Günter Sagan: Sowjetzonenflüchtlinge in den frühen Nachkriegsjahren in der Region Fulda. Zwischen Abwehr und Aufnahme. Michael Imhof Verlag, 2017, ISBN 978-3-7319-0552-3.
Weblinks
- H. Reinhard Koch: Die Massenmigration aus der SBZ und der DDR, Zeitschrift für Soziologie 1986, S. 37–40
Einzelnachweise
- Hessisches LSG, Urteil vom 18. Januar 2013, Az. L 5 R 144/12 ZVW
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Sowjetzonenfluchtling ist eine Bezeichnung fur Personen die nach einer Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder West Berlin Wohnsitz genommen haben Nach der Legaldefinition in 3 des Bundesvertriebenengesetzes BVFG von 1953 ist Sowjetzonenfluchtling ein deutscher Staatsangehoriger oder deutscher Volkszugehoriger der seinen Wohnsitz in der Sowjetischen Besatzungszone SBZ oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hatte oder gehabt hatte von dort fluchten musste um sich einer von ihm nicht zu vertretenden oder durch die politischen Verhaltnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsatze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstossen hat Eine besondere Zwangslage war vor allem dann gegeben wenn eine unmittelbare Gefahr fur Leib und Leben oder die personliche Freiheit vorgelegen hat Wirtschaftliche Grunde allein rechtfertigten nicht die Anerkennung als Sowjetzonenfluchtling Nach 4 BVFG wurden einem Sowjetzonenfluchtling gleichgestellt ein deutscher Staatsangehoriger oder deutscher Volkszugehoriger der im Zeitpunkt der Besetzung seinen Wohnsitz in der Sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin gehabt und sich ausserhalb dieser Gebiete aufgehalten hat dorthin jedoch nicht zuruckkehren konnte ohne sich offensichtlich einer von ihm nicht zu vertretenden und unmittelbaren Gefahr fur Leib und Leben oder die personliche Freiheit auszusetzen Sowjetzonenfluchtliche erhielten im Geltungsbereich des BVFG einen Fluchtlingsausweis C DDR Beitragszeiten der am 18 Mai 1990 bereits in die Bundesrepublik ubergesiedelten ehemaligen DDR Burger berechnen sich fur Versicherte ab Jahrgang 1937 nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI und nicht nach dem Fremdrentengesetz LiteraturGunter Sagan Sowjetzonenfluchtlinge in den fruhen Nachkriegsjahren in der Region Fulda Zwischen Abwehr und Aufnahme Michael Imhof Verlag 2017 ISBN 978 3 7319 0552 3 WeblinksH Reinhard Koch Die Massenmigration aus der SBZ und der DDR Zeitschrift fur Soziologie 1986 S 37 40EinzelnachweiseHessisches LSG Urteil vom 18 Januar 2013 Az L 5 R 144 12 ZVWBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten