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Staat Palästina
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Der Staat Palästina (arabisch دولة فلسطين, DMG Daulat Filasṭīn) ist ein De-facto-Staat in Vorderasien. Er beansprucht die Gebiete des Westjordanlandes mit Ostjerusalem und den Gazastreifen. Palästina wird von 147 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen als Staat anerkannt; das Nachbarland Israel, die USA, die deutschsprachigen Länder und einige weitere Staaten der westlichen Welt tun dies hingegen nicht, pflegen aber offizielle Beziehungen zu ihm.

Staat Palästina
دولة فلسطين

Daulat Filastīn
Flagge Wappen
Amtssprache Arabisch
Hauptstadt Ostjerusalem (beansprucht)
Ramallah (de facto)
Staatsform Semipräsidentielle Republik
Verfassung Grundgesetz der „Palästinensischen Nationalen Autorität“
Staatsoberhaupt Präsident Mahmud Abbas
Regierungschef Premierminister Mohammad Mustafa
Parlament(e) Palästinensischer Legislativrat
Fläche 6020 (Westjordanland 5655, Gazastreifen 365) 1 km²
Einwohnerzahl 4.976.684 (2019) 1
Bevölkerungsdichte 779,90 (8.) Einwohner pro km²
Errichtung Staat ausgerufen: 15. November 1988 2
National­hymne Fidā'ī
Nationalfeiertag 15. November
Zeitzone UTC+2
Kfz-Kennzeichen PS
ISO 3166 PS, PSE, 275
Internet-TLD .ps
1 
Die Zahlen zu Fläche und Einwohnern umfassen das gesamte beanspruchte Staatsgebiet und stammen vom palästinensischen Statistikamt.
2 
Die Unabhängigkeit des Staates Palästina ist völkerrechtlich umstritten. Er wird bislang von 147 UN-Mitgliedstaaten anerkannt.
Der Staat Palästina und seine Verwaltungsgliederung

Im Jahr 1988 erfolgte die Unabhängigkeitserklärung vonseiten der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), die seitdem das gesamte von Israel seit 1967 besetzte Gebiet beanspruchte, mit Ostjerusalem als Hauptstadt. Durch mehrere Abkommen kam es ab 1994 zu einem Teil-Rückzug Israels und damit zu einer eingeschränkten Unabhängigkeit Palästinas in den Autonomiegebieten. Zu deren Selbstverwaltung wurde die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) gegründet, welche von der Fatah angeführt wird und die seit 2013 als „Staat Palästina“ auftritt.

2007 zerfiel Palästina jedoch wegen des Fatah-Hamas-Konflikts in zwei Hoheitsgebiete: Das von der PA bzw. Fatah regierte Westjordanland mit etwa drei Millionen Einwohnern und den von der radikal-islamischen Hamas kontrollierte Gazastreifen mit etwa zwei Millionen Einwohnern. Sowohl das Westjordanland als auch der Gazastreifen werden autoritär regiert. Nach 2006 wurden in keinem der beiden Gebiete mehr Wahlen abgehalten. Die Presse- und Meinungsfreiheit sind stark eingeschränkt.

2024 erklärte der Internationale Gerichtshof in einem Rechtsgutachten, dass Israel den Gazastreifen, das Westjordanland und Ostjerusalem völkerrechtswidrig besetze. Israel müsse alle israelischen Siedler aus den besetzten Gebieten evakuieren und den Schaden ersetzen, der durch die Besatzung entstanden sei. Das Rechtsgutachten ist nicht verbindlich.

Geschichte

→ Hauptartikel: Nahostkonflikt

Vorgeschichte

Während des britischen Palästinamandats (seit 1920/23) begann zwischen der arabischen und der jüdischen Nationalbewegung in Palästina ein Bürgerkrieg um Land und politischen Einfluss, der 1948 nach der Rückgabe des Mandats der Briten an die Nachfolgeorganisation des Völkerbunds, die Vereinten Nationen, in den Palästinakrieg mündete. Der UN-Teilungsplan von 1947, durch den auf dem Gebiet des historischen Palästinas ein jüdischer und ein arabischer Staat entstehen sollten, scheiterte an der Ablehnung der arabischen Staaten. Nach deren Meinung hatten die Vereinten Nationen nicht das Recht, „über Palästinas Zukunft gegen den Willen und auf Kosten der dort lebenden arabischen Mehrheit zu entscheiden“. Im Palästinakrieg griff eine Allianz umliegender arabischer Staaten in den Konflikt ein. Die Nakba begann bereits Monate vor dem Krieg. Sie führte zu Flucht und Vertreibung von 700.000 arabischen Palästinensern, aus dem ehemaligen Mandatsgebiet und innerhalb desselben.

Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) wurde 1964 vom Palästinensischen Nationalrat mit dem Ziel gegründet, einen unabhängigen palästinensischen Staat auf dem gesamten ehemaligen britischen Mandatsgebiet unter erneuter Gewaltanwendung zu erzwingen. Der Mufti von Jerusalem, Mohammed Amin al-Husseini, hatte zuvor schon die Bildung einer palästinensischen Exilregierung vorgeschlagen, doch dies lehnte die Arabische Liga ab, unter anderem weil König Abdallah von Transjordanien das Heft bei der Lösung des Nahostkonflikts in der Hand behalten wollte und dabei die Konkurrenz des Muftis fürchtete.

Die Palästinensische Nationalcharta der PLO von 1964 erklärte die Region Palästina zum unteilbaren Heimatland der arabischen Palästinenser und zum Teil ganz Arabiens. Sie betrachtete den Staat Israel als illegal, womit das im Völkerrecht verankerte Existenzrecht Israels innerhalb der internationalen Gemeinschaft bestritten wurde. Der von arabischer Seite verlorene Sechstagekrieg von 1967 führte zu einer noch prekäreren Situation der PLO, die in den kommenden Jahrzehnten aus anderen Staaten wie Jordanien und dem Libanon heraus operierte, dabei jedoch auch in Konflikte mit oder in den jeweiligen Staaten geriet – in Jordanien wurde die PLO nach den Ereignissen des sogenannten Schwarzen Septembers vertrieben. Auch die geänderte Palästinensische Nationalcharta der PLO von 1968 erkannte weder den UNO-Teilungsplan für Palästina noch den international anerkannten Staat Israel an.

Unabhängigkeitserklärung 1988

Im Juli 1988, während der Ersten Intifada der Palästinenser, verzichtete Jordanien auf seine Ansprüche bezüglich des Westjordanlandes. Hussein I. von Jordanien forderte die PLO dazu auf, sich eigenständig um einen arabischen Staat in Palästina zu bemühen. Im November 1988 verabschiedete der Palästinensische Nationalrat daraufhin die Palästinensische Unabhängigkeitserklärung. Der mit ihr ausgerufene Staat Palästina existierte in Folge de facto jedoch nur auf dem Papier, da keinerlei Kontrolle über das beanspruchte Staatsgebiet bestand.

Ebendieses Staatsgebiet war in der Unabhängigkeitserklärung selbst nicht definiert worden. In einem wenige Tage später verabschiedeten offiziellen Zusatz präzisierte der Palästinensische Nationalrat, dass er sich auf Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates berief und die 1967 von Israel besetzten Gebiete beanspruche, im Einzelnen den Gazastreifen und das Westjordanland mit Ostjerusalem als Hauptstadt des Staatsgebiets. Bis 1988 hatte die PLO die UN-Resolution 242 noch abgelehnt und verlangt, Israel müsse alle besetzten Gebiete vollständig räumen. Da die Ausrufung des Staates zu einem Zeitpunkt erfolgte, als sich die PLO im tunesischen Exil befand und keine Kontrolle über die beanspruchten Gebiete ausübte, kam dem Schritt allerdings ohnehin zunächst nur symbolische Bedeutung zu. Dennoch hatten bis 1990 fast 100 Staaten einen Staat Palästina anerkannt, u. a. die Deutsche Demokratische Republik (DDR).

Erreichen der Teilautonomie und Konflikte

Nach der gescheiterten Ersten Intifada entwickelte sich der Oslo-Friedensprozess, in dem die PLO Verhandlungen mit Israel über das seit 1988 angestrebte reduzierte Staatsgebiet aufnahm. Durch das Gaza-Jericho-Abkommen wurden die palästinensischen Autonomiegebiete geschaffen, in denen die palästinensisch geführte Autonomiebehörde fortan die Kontrolle über Teile des Westjordanlands sowie des Gazastreifens übernahm, welche vor 1967 durch Jordanien bzw. Ägypten besetzt gehalten worden waren und nach dem verlorenen Sechs-Tage-Krieg nun von Israel kontrolliert wurden.

Erklärtes Ziel blieb die Errichtung und internationale Anerkennung eines unabhängigen Staates. Die erhoffte Herausbildung staatlicher Strukturen wurde jedoch von zwei wesentlichen Faktoren gehemmt: zum einen die fortgesetzte israelische Besatzung, zum anderen die Politik der PLO, vor allem die des Präsidenten der Autonomiegebiete, Jassir Arafat. So wurden in den 1990er-Jahren zwar verschiedene Behörden und ein großer Sicherheitsapparat geschaffen, jedoch „Anstrengungen hinsichtlich der Etablierung moderner staatlicher Strukturen hintangestellt“, darunter vor allem politische Integration und Partizipation oppositioneller und/oder gesellschaftlicher Organisationen sowie sozioökonomische Entwicklungen; Universitäten, Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Energie- und Wasserversorgung, Kläranlagen, Müllabfuhr, freie Märkte etc. blieben unterentwickelt. Es entstand in den selbstverwalteten palästinensischen Gebieten „vielmehr […] ein Herrschaftssystem […], das als neopatrimonial bezeichnet werden kann. Es stützt sich nicht in erster Linie auf die aus den demokratischen Wahlen hervorgegangenen Institutionen, sondern auf informelle und klientelistische Strukturen und auf einen einschüchternden Zwangsapparat.“ Institutionell bestand und besteht außerdem die aus demokratischer Sicht problematische Konstellation, dass die Autonomiebehörde nicht über ein selbstständiges Außenministerium verfügt. Diese Aufgabe, darunter vor allem die Repräsentanz der Palästinenser vor den Vereinten Nationen, wird direkt von der PLO gesteuert.

Über die Ursachen des erneuten Ausbrechens der Gewalt wird in der Forschung noch gestritten. Als Auslöser kann allerdings die Provokation Ariel Scharons gegenüber den Palästinensern genannt werden, indem er am 28. September 2000 unter dem Schutz hunderter israelischer Ordnungskräfte den Tempelberg (Haram ash-Scharif) im Rahmen seines Wahlkampfes besuchte und sich seinen eigenen Landsleuten damit als „starker Mann“ präsentieren konnte. Gleich am nächsten Tag kam es zu Demonstrationen und Unruhen seitens der palästinensischen Bevölkerung und diese eskalierte dann zur Zweiten Intifada. Weitverbreitete Unzufriedenheit unter den Palästinensern wurde von der PLO in der gewaltsamen Zweiten Intifada (auch genannt: Al-Aqsa-Intifada) kanalisiert, während der sich insbesondere die radikal-islamische Hamas als Opposition zur PLO profilierte. Nach dem Scheitern des Aufstands gewann die Hamas auch politisch zunehmend Einfluss, was in einem Sieg der Organisation bei den Wahlen zum palästinensischen Legislativrat 2006 gipfelte. Da Israel und westliche Verbündete die Hamasregierung jedoch durch Sanktionen isolierten und sie als Verhandlungspartner ablehnten, behielt die PLO unter Führung von Arafats Nachfolger Mahmud Abbas zumindest außenpolitisch ihre Führungsrolle.

Israels einseitiger Abkoppelungsplan von 2005 hatte den Abzug aller Israelis aus dem Gazastreifen zur Folge. Der Kampf um die freigewordenen ehemals jüdischen Gebiete wurde blutig ausgetragen; es kam zum Kampf um Gaza im Juni 2007. Es gelang der Hamas, die Fatah aus dem Gazastreifen zu vertreiben. Die internationalen Friedenshoffnungen, das nun autonome Gaza könne sich mit den internationalen finanziellen Hilfen zu einem aufstrebenden Bildungs- und Handelszentrum im arabischen Raum entwickeln, erfüllten sich jedoch nicht. Es folgte der jahrelange, anhaltende Beschuss israelischer Zivilbevölkerung mit mehreren tausendQassam- und Katjuscha-Raketen aus dem Gazastreifen. Medien bezeichneten die Kämpfe als Krieg. Daraus gingen die Operation Gegossenes Blei und die Operation Protective Edge hervor. Innenpolitisch führte diese Situation seit 2006 zum Fatah-Hamas-Konflikt, der im April 2014 durch einen Versöhnungspakt und die Bildung einer Einheitsregierung beigelegt wurde. Im Oktober 2016 zog die Hamas nach einer einseitigen Kabinettsumbildung durch Abbas jedoch ihre Minister aus dem Kabinett ab. Spätestens seitdem ist Palästina faktisch in den Herrschaftsbereich der Hamas im Gazastreifen und die von der Fatah der PLO kontrollierten Autonomiegebiete im Westjordanland geteilt.

Genau 50 Jahre nach dem Jom-Kippur-Krieg am 7. Oktober 2023 begann die islamistische Terrororganisation Hamas aus dem Gazastreifen einen Terrorangriff auf Israel. Tausende Raketen wurden auf Israel geschossen, etwa 1.200 israelische Zivilisten getötet und etwa 250 entführt. Israel verhängte daraufhin den Kriegszustand und startete eine Offensive auf den Gazastreifen mit dem Ziel, die Hamas auszuschalten. Dabei wurde die zivile Infrastruktur im Gazastreifen beschädigt. Der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, erklärte, dass Palästinenser das Recht hätten, sich gegen den „Terror der Siedler und Besatzungstruppen“ zu wehren. Mehr als eine Woche nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel distanzierte sich Palästinenserpräsident Abbas von dieser. Ihre Taten und Politik „repräsentieren nicht das palästinensische Volk“, so Abbas.

2024 verabschiedete die Knesset eine Resolution, in der die Gründung eines palästinensischen Staates abgelehnt wurde.

Bevölkerung

Gegenwärtig (2017) leben im beanspruchten Staatsgebiet geschätzt rund 4,95 Mio. Einwohner (inkl. Ost-Jerusalem), davon 3,01 Mio. im Westjordanland und 1,94 Mio. im Gazastreifen. Die Zahl der israelischen Siedler betrug 2015 ca. 617.291, davon in Ost-Jerusalem ca. 214.135. Der Gazastreifen ist seit Israels einseitigem Abkoppelungsplan und dem Abzug aller seiner israelischen Bewohner 2005 fast ausschließlich von Menschen arabischer Herkunft bewohnt. Der Großteil der Palästinenser im Nahen Osten verteilt sich auf folgende Gebiete bzw. Länder: Westbank und Gazastreifen: 38 % (inkl. Ost-Jerusalem); Israel: 12 %; arabische Länder: 44 %; 6 % andere Länder (2014).

Mit dem Staat Palästina eng verbunden ist das Schicksal der vor Jahrzehnten geflüchteten palästinensischen Araber. Sie und ihre Nachkommen leben mitunter bis heute in arabischen Flüchtlingslagern als Staatenlose, die von Eigentumsrechten, wirtschaftlichen Möglichkeiten, Bildungsangeboten und medizinischer Versorgung ausgeschlossen sind. Der einzige arabische Staat, der palästinensischen Flüchtlingen die volle Staatsbürgerschaft anbot, war Jordanien. Auch Israel akzeptierte die verbliebenen Araber als Bürger mit allen juristischen und politischen Rechten. Als Staatsangehörige im Sinne des Artikel 5 der Palästinensischen Nationalcharta vom 17. Juli 1968 werden als Palästinenser „solche arabische Staatsangehörige“ definiert, „die bis zum Jahr 1947 regulär in Palästina ansässig waren, ohne Rücksicht darauf, ob sie von dort vertrieben wurden oder dort verblieben. Jedes Kind eines palästinensischen Vaters, das nach diesem Zeitpunkt geboren wurde – (sei es nun) in Palästina oder außerhalb – ist ebenfalls Palästinenser.“

Politik

→ Hauptartikel: Regierung der Palästinensischen Autonomiebehörde

Die palästinensischen Autonomiegebiete werden verwaltet von der palästinensischen Autonomiebehörde (die sich seit 2013 „Staat Palästina“ nennt), deren Organe aber weitestgehend deckungsgleich mit den Organen der PLO sind, was auf die historische Entwicklung der Unabhängigkeitserklärung und den Status der PLO bei den Vereinten Nationen zurückzuführen ist. So fungiert das Exekutivkomitee der PLO auch als provisorisches Regierungsgremium des „Staates“, in dem grundlegende Entscheidungen getroffen werden und das etwa mit den Vereinten Nationen korrespondiert. Ebenso werden die Minister der Autonomiebehörde gegenüber internationalen Organisationen auch als „Minister“ des Staates Palästina benannt. Die Legislative besteht aus dem – nicht demokratisch gewählten – Palästinensischen Nationalrat (für die PLO), der allerdings seit 1998 nur einmal 2018 zusammengetreten ist, und dem Palästinensischen Legislativrat (für die Autonomiebehörde), der seit 2007 nicht mehr getagt hat.

Obwohl eigentlich alle vier Jahre vorgeschrieben, wurden seit der Unabhängigkeitserklärung bisher nur dreimal nationale Wahlen in Palästina durchgeführt: Die ersten Wahlen 1996, als Jassir Arafat mit 89,8 % als Präsident bestätigt wurde, die Präsidentschaftswahl nach dessen Tod am 9. Januar 2005, in der Mahmud Abbas mit 67,4 % gewählt wurde und die Parlamentswahl am 25. Januar 2006, bei der die Hamas mit 44,5 % knapp stärkste Kraft wurde vor der Fatah mit 41,4 %. Daraufhin spaltete sich der Staat im Fatah-Hamas-Konflikt und das Parlament trat seitdem nicht nochmal zusammen. Seit dem Ablauf seiner Amtszeit im Jahre 2009 hält auch Mahmud Abbas das Präsidentenamt ohne demokratische Grundlage, aktuell mit dem .

Obwohl die palästinensischen Autonomiebehörde unter Leitung der Fatah international als die einzige Regierung der gesamten palästinensischen Autonomiegebiete anerkannt ist, kontrolliert sie seit 2007 faktisch nur noch das Westjordanland, während der Gazastreifen unter der Gewalt der Hamas steht. Diese beansprucht auch das gesamte Staatsgebiet Israels als Teil Palästinas, während die Fatah seit den 1990er-Jahren nicht mehr tut.

Verwaltungsgliederung

Siehe auch: Liste der Gouvernements der Palästinensischen Autonomiebehörde

Die Palästinensischen Autonomiegebiete des Westjordanlandes und des Gazastreifens wurden nach der Unterzeichnung des Gaza-Jericho-Abkommens am 4. Mai 1994 in Kairo in drei Gebiete (Area A, Area B und Area C) und 16 Gouvernements (arabisch محافظة muhāfaza, DMG muḥāfaẓa) unterteilt und unter die rechtliche Zuständigkeit der Palästinensischen Autonomiebehörde (PNA) gestellt.

Gouvernement Fläche
(km²)
Einwohner
(2020)
Einw./km²
Dschenin 583 332.050 570
Tubas 402 64.507 160
Tulkarm 246 195.341 794
Nablus 605 407.754 674
Qalqilya 166 119.042 720
Salfit 204 80.225 395
Ramallah und al-Bira 855 347.818 407
Jericho 593 52.355 88
Jerusalem 345 461.666 1340
Bethlehem 659 229.884 349
Hebron 997 762.541 764
Westjordanland 5655 3.053.183 540
Nordgaza 61 403.457 6610
Gaza 74 695.967 9400
Dair al-Balah 58 294.260 5070
Chan Yunis 108 401.582 3720
Rafah 64 252.703 3950
Gazastreifen 365 2.047.969 5610

Status und internationale Anerkennung

Die Staatlichkeit Palästinas und die Rolle der Palästinensischen Autonomiebehörde

→ Hauptartikel: Internationale Anerkennung des Staates Palästina

Die PLO strebt unter Führung von Mahmud Abbas, dessen Präsidentschaft eines Staates Palästina formal von seiner Rolle als Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde getrennt ist, die Anerkennung eines Staates Palästina als Vollmitglied bei den Vereinten Nationen sowie die volle Souveränität über die beanspruchten Gebiete an. Israel, der unmittelbare Nachbar, der die Kontrolle über Teile des von der PLO beanspruchten Territoriums ausübt, erkennt Palästina nicht als Staat an.

Die Staatlichkeit von Palästina wird derzeit von 147 der 193 UN-Mitgliedsstaaten anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft erkennen Palästina nicht als Staat an, pflegen jedoch diplomatische Beziehungen zu den Vertretern der Palästinensischen Autonomiebehörde. Das Verwaltungsgericht Freiburg beschied 2021 in einer ausländerrechtlichen Frage, unabhängig von der Frage staatlicher Anerkennung existiere derzeit de facto kein palästinensischer Staat; es begründete dies mit der Abwesenheit einer einheitlichen staatlichen Autorität, und dem Stand der im Rahmen des gescheiterten Oslo-Friedensprozesses zwischen der PLO und Israel geschlossenen Verträge, welche den Palästinensern die für die de facto Existenz eines Staates maßgebliche Kontrolle über ihre äußeren und inneren Angelegenheiten bisher nicht, oder nur teilweise eingeräumt hat. Oft wird Palästina zu den De-facto-Staaten gerechnet.

Inwieweit die derzeit von der PLO kontrollierte Autonomiebehörde verwaltungs- und regierungstechnisch in einem solchen Staat aufgehen oder abgelöst werden soll, ist Gegenstand organisationsinterner Debatten. Am 5. Januar 2013 ordnete Präsident Abbas per Dekret an, künftig im Amtsverkehr anstelle von „Palästinensische Autonomiebehörde“ die Bezeichnung „Staat Palästina“ zu verwenden. Auf offiziellen Dokumenten, Siegeln, Briefköpfen und Internetseiten der Autonomiebehörde wurde der Name „Palestinian National Authority“ gegen „State of Palestine“ ausgetauscht und das Wappen des Staates Palästina seither verwendet. Dieser Schritt hatte de jure keine Auswirkungen auf die Trennung der Verwaltung der palästinensischen Autonomie von der PLO-Körperschaft. De facto treten aber nun Institutionen der Autonomiebehörde mit dem Anspruch auf, einen souveränen Staat zu repräsentieren. So bezeichnet sich das Kabinett Hamdallah II als Regierung des Staates Palästina, obwohl laut einem Beschluss des Nationalrats von 1988 das Exekutivkomitee der PLO als Regierung des Staates fungiert.

Vereinte Nationen

Die PLO wurde 1974 von den Vereinten Nationen als Interessenvertretung des palästinensischen Volkes anerkannt und erhielt einen Sonderstatus, der es Vertretern der PLO erlaubte, an UN-Sitzungen teilzunehmen, allerdings vorerst ohne Rederecht. Nach der Ausrufung des Staates Palästina 1988 traten die Vertreter der PLO unter diesem Namen vor den Vereinten Nationen auf; 1998 erhielten sie das erweiterte Recht, an Debatten der Generalversammlung teilzunehmen, allerdings weiterhin ohne Stimmrecht. Seit dem 31. Oktober 2011 ist Palästina Mitglied der UNESCO.

Am 29. November 2012 wurde der Status der PLO-Delegation als Staat Palästina zum Beobachterstaat (‚non member observer state‘ status) der Vereinten Nationen aufgewertet (). Der Antrag des palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas erhielt 2012 in der Abstimmung in der Generalversammlung 138 Ja- und neun Nein-Stimmen bei 41 Enthaltungen und fünf Abwesenheiten. Nach der Abstimmung betonte der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon, die Statusaufwertung sei kein Ersatz für direkte Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien. Deutschland enthielt sich der Stimme, während u. a. Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg dafür stimmten. Israel reagierte auf den Beschluss der UNO mit einer Forcierung seiner Siedlungspolitik.

Durch die Anerkennung als Nichtmitgliedstaat mit Beobachterstatus ermöglichten die Vereinten Nationen dem Staat Palästina zudem Klagen beim Internationalen Gerichtshof (IGH) und beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu erheben. Dem Römischen Statut beitreten zu wollen, hatte Präsident Abbas bereits am 21. Januar 2009 erklärt und am 31. Dezember 2014 schließlich das Statut unterzeichnet, wirksam wurde die Aufnahme am 1. April 2015. Im April 2014 trat Palästina schließlich der Genfer Konvention, der Haager Landkriegsordnung sowie 13 weiteren UN-Konventionen bei. Israel reagierte mit Wirtschaftssanktionen auf diese diplomatische Offensive.

Im April 2024 brachte Algerien einen Resolutionsentwurf (S/2024/312) in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein mit dem Ziel, der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Aufnahme Palästinas als Vollmitglied der Vereinten Nationen zu empfehlen. Eine solche Empfehlung des Sicherheitsrates ist die formelle Voraussetzung für eine Abstimmung über die Mitgliedschaft in der Generalversammlung, wo wiederum eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Die zunächst im Sicherheitsrat für die Annahme der entsprechenden Resolution erforderliche Mehrheit von neun Mitgliedern wurde zwar mit zwölf Ja-Stimmen erreicht, jedoch aufgrund des Vetos des ständigen Mitgliedes Vereinigte Staaten abgelehnt; die Schweiz und das Vereinigte Königreich enthielten sich. Im Mai 2024 stimmte die UN-Generalversammlung mit 143 Stimmen (25 Enthaltungen, 9 Gegenstimmen) für eine Vollmitgliedschaft Palästinas und verlangte vom Sicherheitsrat eine Empfehlung für die Aufnahme auszusprechen. Die Entscheidung der Generalversammlung ist nicht verbindlich, dementsprechend hat Palästina nach wie vor kein Stimmrecht und kann für UN-Organe nicht kandidieren, Vertreter Palästinas dürfen jedoch Änderungsanträge einbringen und auch zu Themen sprechen, die nicht mit dem Nahostkonflikt in Verbindung stehen.

Siehe auch

  • Israelisch-palästinensischer Konflikt
  • Israelische Friedensdiplomatie
  • Israelische Siedlung
  • Israelische Siedlungspolitik

Weblinks

Commons: Staat Palästina – Album mit Bildern
Wikivoyage: Staat Palästina – Reiseführer
  • Palästinensische Mission, Die Diplomatische Vertretung Palästinas in Deutschland
  • Vertretung des Staates Palästina in Österreich
  • Palästinensische Vertretung in Bern
  • Palästinensische Regierung (arabisch)

Einzelnachweise

  1. Reiner Bernstein: Verfassung ohne Staat, AG Friedensforschung
  2. Constitution of the State of Palestine (PDF; 0,2 MB), auf menarights.org
  3. PLO asks Mahmud Abbas to be acting president of „State of Palestine“, Al Jazeera vom 8. Mai 2005.
  4. Palestinian Central Bureau of Statistics (PCBS), Geography and Climate Conditions (englisch).
  5. Palestinian Central Bureau of Statistics (PCBS), Population (englisch).
  6. Vgl. die aktuelle belegte Liste in Internationale Anerkennung des Staates Palästina und die hier zur automatischen Aktualisierung verwendete Vorlage Vorlage:Internationale Anerkennung Palästinas.
  7. C. Kehlbach, A. Holzer und M. Bauer ARD-Rechtsredaktion: Was aus dem Gutachten des IGH folgt. Abgerufen am 5. Dezember 2024. 
  8. Franziska Kring: Israel betreibt völkerrechtswidrige Annexion. Rechtsgutachten des IGH zu palästinensischen Gebieten. In: Legal Tribune Online. 19. Juli 2024, abgerufen am 25. Juli 2024. 
  9. Die Geschichte Palästinas. In: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Abgerufen am 29. Mai 2024. 
  10. Gudrun Krämer: Geschichte Palästinas. Von der osmanischen Eroberung bis zur Gründung des Staates Israel. 6. Auflage, C. H. Beck, München 2015, S. 360 f.
  11. Amnon Cohen: Juifs et musulmans en Palestine et en Israël – Des origines à nos jours. In: Collection Texto/Collection Histoire partagée. 2. Auflage. Éditions Tallandier, Paris 2021, ISBN 979-1-02104776-1, S. 236. 
  12. web.archive.org
  13. Muriel Asseburg: Auf dem Weg zu einem lebensfähigen palästinensischen Staat?, in: Dietmar Herz, Christian Jetzlsperger, Kai Ahlborn (Hrsg.) 2003: Der israelisch-palästinensische Konflikt: Hintergründe, Dimensionen und Perspektiven. Band 48 von Historische Mitteilungen – Beihefte Series. Franz Steiner Verlag, ISBN 3-515-08259-X, ISBN 978-3-515-08259-4, S. 128.
  14. Johannsen, Margret, 2009: Der Nahost-Konflikt, Wiesbaden, S. 52 ff.
  15. Yehonatan & Aaron Friedman Tsirolnik: ISRAEL HAS BEEN ROCKET FREE FOR. In: http://israelhasbeenrocketfreefor.com/. Abgerufen am 10. November 2014. 
  16. Summary of Rocket Fire and Mortar Shelling in 2008: Drop in rocket fire calculated from data provided in report. (Memento vom 24. Mai 2011 im Internet Archive), The Meir Amit Intelligence and Terrorism Information Center, 2009, S. 5–7.
  17. Tage des Krieges, Tage des Zorns. Der Spiegel Nr. 2 vom 5. Januar 2009, S. 92–97.
  18. Netivot home collapses as Hamas intensifies rocket fire from Gaza (Memento vom 30. November 2009 im Internet Archive), haaretz.com, 3. Januar 2009, abgerufen am 5. Januar 2009.
  19. Schmutzig gerechter Krieg. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Dezember 2008.
  20. Heftige Gefechte in Gaza-Stadt. Focus vom 4. Januar 2009.
  21. Versöhnungspakt zwischen Fatah und Hamas: Israel warnt – Freude bei Palästinensern. Euronews vom 24. April 2014.
  22. Die Geschichte Palästinas. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, letzte Aktualisierung: Februar 2024.
  23. Israel-Lage aktuell: Bundesanwaltschaft ermitteltgegen wegen Hamas-Terror. 10. Oktober 2023, abgerufen am 10. Oktober 2023. 
  24. Mahmoud Abbas: Palestinians have right to defend themselves against ‘terror’. In: alarabiya.net. Abgerufen am 7. Oktober 2023. 
  25. Palästinenserpräsident Abbas distanziert sich von Hamas-Taten. Abgerufen am 16. Oktober 2023. 
  26. Krise im Nahen Osten: Israels Parlament verabschiedet Resolution gegen Palästinenserstaat. In: Der Spiegel. 18. Juli 2024, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 25. Juli 2024]). 
  27. World Population Prospects – Population Division – United Nations. Abgerufen am 1. September 2017. 
  28. Palestinian Central Bureau of Statistics (PCBS), abgerufen am 14. Dezember 2017
  29. Zahlen aus Munzinger Online, Stichwort „Palästina“, worin als Quellen Palestinian Central Bureau of Statistics (PCBS) und Palestinian Academic Society for the Study of International Affairs (PASSIA) angegeben werden.
  30. Albert Hourani: Die Geschichte der arabischen Völker. 2001, S. 437–440.
  31. Palestinian Authority Officially Changes Name to ‘State of Palestine’. In: Haaretz. (haaretz.com [abgerufen am 25. Oktober 2023]). 
  32. Statement by PLO Executive Committee – Letter from Palestine. In: Question of Palestine. Abgerufen am 7. Februar 2020 (amerikanisches Englisch). 
  33. United Nations Official Document. Abgerufen am 7. Februar 2020. 
  34. unispal.un.org (Dokument A/43/928) vom 9. Dezember 1988.
  35. Christopher Heaney: State of Palestine Response to US Secretary of State Pompeo's Statement on Israeli Settlements – Letter from the State of Palestine (A/ES-10/830–S/2019/891). In: Question of Palestine. Abgerufen am 7. Februar 2020 (amerikanisches Englisch). 
  36. Palestinian forum convenes after 22 years, beset by division. In: Reuters. 30. April 2018, abgerufen am 7. Februar 2020. 
  37. Palästinensische Gebiete: Verwaltungsgliederung (Gebiete und Gouvernements) – Einwohnerzahlen, Grafiken und Karte. Abgerufen am 27. Juni 2020. 
  38. PLO unanimously elects Abbas president of future Palestinian state, Haaretz vom 23. November 2008
  39. Verwaltungsgericht Freiburg: A 1 K 10261/17. 2. November 2020, abgerufen am 25. Dezember 2023. 
  40. Stefan Talmon: German Court confirms that there is no Palestinian State and no Palestinian nationality. In: GPIL. Uni-Bonn, 20. April 2021, abgerufen am 29. Oktober 2023 (englisch). 
  41. David X. Noack: De-facto-Staaten: Prekäre Staatlichkeit und eingefrorene Konflikte. In: Wissenschaft und Frieden 4 (2017), Anm. 1.
  42. After upgrading status, UN officially switches from ‚Palestine‘ to ‚State of Palestine‘, Times of Israel vom 25. Dezember 2012
  43. PLO’s Central Council to Discuss Changes, says Official (Memento vom 15. Januar 2013 im Internet Archive), WAFA vom 5. Januar 2013.
  44. Presidential Decree Orders Using ‚State of Palestine‘ on all Documents. 8. Januar 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2013; abgerufen am 18. Juli 2014. 
  45. Government of the State of Palestine. palestineun.org, 30. Dezember 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. September 2015; abgerufen am 5. Januar 2016. 
  46. Bernhard Chiari, Dieter H. Kollmer, Martin Rink (Hrsg.): Naher Osten. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Schöningh, Paderborn [u. a.] 2009, ISBN 978-3-506-76759-2, S. 121.
  47. General Conference admits Palestine as UNESCO Member State. UNESCO, 31. Oktober 2011, archiviert vom Original am 25. Mai 2012; abgerufen am 31. Oktober 2011 (englisch). 
  48. Den Beobachterstatus hat nach wie vor die PLO, denn die United Nations General Assembly resolution 67/19, Recital 14 besagt: „[…] the designation ‚Palestine‘ should be used in place of the designation ‚Palestine Liberation Organization‘ in the United Nations system […]“. Die in der UN-Vollversammlung zu „Palestine“ geänderte Bezeichnung ändert nichts daran, dass die PLO, die ihren Namen nicht geändert hat, den Status innehält.
  49. Israel und Palästinensische Gebiete (Memento vom 8. Dezember 2015 im Internet Archive)
  50. sueddeutsche.de: UN werten Palästinenser mit Beobachterstatus auf.
  51. Abstimmungsverhalten der einzelnen UNO-Mitglieder: General Assembly Votes Overwhelmingly to Accord Palestine ‚Non-Member Observer State‘ Status in United Nations. Vereinte Nationen, 29. November 2012, abgerufen am 5. Januar 2016. 
  52. Uno erkennt Palästina als Staat an. In: Spiegel Online. 29. November 2012, abgerufen am 1. Dezember 2012. 
  53. Noting New Status Accorded to Palestine, Secretary-General Tells General Assembly. ‚No Substitute for Negotiations‘ in Efforts towards Peace, Two-State Solution Pressemitteilung des UN-Generalsekretariats 29. November 2012 (englisch)
  54. Uno erkennt Palästina als Staat an. Spiegel Online, 29. November 2012
  55. Israel baut Tausende Wohnungen im Westjordanland. Spiegel Online, 30. November 2012, abgerufen am 3. Dezember 2012.
  56. Klagemöglichkeiten eines Staates Palästina vor dem IStGH und dem IGH (Memento vom 9. August 2014 im Internet Archive), Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V., abgerufen am 5. August 2014
  57. ICC membership could be a double-edged sword for Palestine theguardian.com, 31. Dezember 2014, abgerufen am 1. Januar 2015
  58. Palästinenser dürfen Genfer Konvention beitreten ZEIT online vom 11. April 2014
  59. UN Security Council Meetings & Outcomes Tables. In: research.un.org. Dag-Hammarskjöld-Bibliothek, abgerufen am 19. April 2024 (englisch). 
  60. tagesschau.de, abgerufen am 19. April 2024.
  61. US vetoes Palestine’s request for full UN membership. In: news.un.org. 18. April 2024, abgerufen am 19. April 2024 (englisch). 
  62. UN-Vollversammlung empfiehlt Mitgliedschaft der Palästinenser. 10. Mai 2024, abgerufen am 10. Mai 2024. 
Politische Gliederung Asiens
Mitgliedstaaten der
Vereinten Nationen:

Afghanistan | Ägypten 1 | Armenien | Aserbaidschan | Bahrain | Bangladesch | Bhutan | Brunei | China, Volksrepublik | Georgien | Indien | Indonesien 2 | Irak | Iran | Israel | Japan | Jemen 3 | Jordanien | Kambodscha | Kasachstan 4 | Katar | Kirgisistan | Kuwait | Laos | Libanon | Malaysia | Malediven | Mongolei | Myanmar | Nepal | Nordkorea | Oman | Osttimor | Pakistan | Philippinen | Russland 4 | Saudi-Arabien | Singapur | Sri Lanka | Südkorea | Syrien | Tadschikistan | Thailand | Türkei 4 | Turkmenistan | Usbekistan | Vereinigte Arabische Emirate | Vietnam | Zypern

Abhängige Gebiete:

Akrotiri und Dekelia | Britisches Territorium im Indischen Ozean | Hongkong | Kokosinseln | Macau | Weihnachtsinsel

Umstrittene Gebiete:

Abchasien | China, Republik (Taiwan) | Nordzypern | Palästina | Südossetien

1 
Liegt größtenteils in Afrika.
2 
Liegt zum Teil auch in Ozeanien.
3 
Liegt zum Teil auch in Afrika.
4 
Liegt zum Teil auch in Europa.
Mitglieder der Arabischen Liga

Ägypten | Algerien | Bahrain | Dschibuti | Irak | Jemen | Jordanien | Katar | Komoren | Kuwait | Libanon | Libyen | Marokko | Mauretanien | Oman | Palästina | Saudi-Arabien | Somalia | Sudan | Syrien | Tunesien | Vereinigte Arabische Emirate

Mitgliedstaaten der Organisation für islamische Zusammenarbeit (OIC)

Afghanistan | Ägypten | Albanien | Algerien | Aserbaidschan | Bahrain | Bangladesch | Benin | Brunei | Burkina Faso | Dschibuti | Elfenbeinküste | Gabun | Gambia | Guinea | Guinea-Bissau | Guyana | Indonesien | Iran | Irak | Jemen | Jordanien | Kamerun | Kasachstan | Katar | Kirgisistan | Komoren | Kuwait | Libanon | Libyen | Malaysia | Malediven | Mali | Marokko | Mauretanien | Mosambik | Niger | Nigeria | Oman | Pakistan | Palästina | Saudi-Arabien | Senegal | Sierra Leone | Somalia | Sudan | Suriname | Syrien | Tadschikistan | Togo | Tschad | Tunesien | Türkei | Turkmenistan | Uganda | Usbekistan | Vereinigte Arabische Emirate 

31.5935.13Koordinaten: 31° 35′ N, 35° 8′ O

Normdaten (Geografikum): VIAF: 8093170868682422930003

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 10:15

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Der Staat Palastina arabisch دولة فلسطين DMG Daulat Filasṭin ist ein De facto Staat in Vorderasien Er beansprucht die Gebiete des Westjordanlandes mit Ostjerusalem und den Gazastreifen Palastina wird von 147 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen als Staat anerkannt das Nachbarland Israel die USA die deutschsprachigen Lander und einige weitere Staaten der westlichen Welt tun dies hingegen nicht pflegen aber offizielle Beziehungen zu ihm Staat Palastinaدولة فلسطينDaulat FilastinFlagge WappenAmtssprache ArabischHauptstadt Ostjerusalem beansprucht Ramallah de facto Staatsform Semiprasidentielle RepublikVerfassung Grundgesetz der Palastinensischen Nationalen Autoritat Staatsoberhaupt Prasident Mahmud AbbasRegierungschef Premierminister Mohammad MustafaParlament e Palastinensischer LegislativratFlache 6020 Westjordanland 5655 Gazastreifen 365 1 km Einwohnerzahl 4 976 684 2019 1Bevolkerungsdichte 779 90 8 Einwohner pro km Errichtung Staat ausgerufen 15 November 1988 2National hymne Fida i track track track track track track track source source Nationalfeiertag 15 NovemberZeitzone UTC 2Kfz Kennzeichen PSISO 3166 PS PSE 275Internet TLD ps1 Die Zahlen zu Flache und Einwohnern umfassen das gesamte beanspruchte Staatsgebiet und stammen vom palastinensischen Statistikamt 2 Die Unabhangigkeit des Staates Palastina ist volkerrechtlich umstritten Er wird bislang von 147 UN Mitgliedstaaten anerkannt Der Staat Palastina und seine Verwaltungsgliederung Im Jahr 1988 erfolgte die Unabhangigkeitserklarung vonseiten der Palastinensischen Befreiungsorganisation PLO die seitdem das gesamte von Israel seit 1967 besetzte Gebiet beanspruchte mit Ostjerusalem als Hauptstadt Durch mehrere Abkommen kam es ab 1994 zu einem Teil Ruckzug Israels und damit zu einer eingeschrankten Unabhangigkeit Palastinas in den Autonomiegebieten Zu deren Selbstverwaltung wurde die Palastinensische Autonomiebehorde PA gegrundet welche von der Fatah angefuhrt wird und die seit 2013 als Staat Palastina auftritt 2007 zerfiel Palastina jedoch wegen des Fatah Hamas Konflikts in zwei Hoheitsgebiete Das von der PA bzw Fatah regierte Westjordanland mit etwa drei Millionen Einwohnern und den von der radikal islamischen Hamas kontrollierte Gazastreifen mit etwa zwei Millionen Einwohnern Sowohl das Westjordanland als auch der Gazastreifen werden autoritar regiert Nach 2006 wurden in keinem der beiden Gebiete mehr Wahlen abgehalten Die Presse und Meinungsfreiheit sind stark eingeschrankt 2024 erklarte der Internationale Gerichtshof in einem Rechtsgutachten dass Israel den Gazastreifen das Westjordanland und Ostjerusalem volkerrechtswidrig besetze Israel musse alle israelischen Siedler aus den besetzten Gebieten evakuieren und den Schaden ersetzen der durch die Besatzung entstanden sei Das Rechtsgutachten ist nicht verbindlich Geschichte Hauptartikel Nahostkonflikt Vorgeschichte Wahrend des britischen Palastinamandats seit 1920 23 begann zwischen der arabischen und der judischen Nationalbewegung in Palastina ein Burgerkrieg um Land und politischen Einfluss der 1948 nach der Ruckgabe des Mandats der Briten an die Nachfolgeorganisation des Volkerbunds die Vereinten Nationen in den Palastinakrieg mundete Der UN Teilungsplan von 1947 durch den auf dem Gebiet des historischen Palastinas ein judischer und ein arabischer Staat entstehen sollten scheiterte an der Ablehnung der arabischen Staaten Nach deren Meinung hatten die Vereinten Nationen nicht das Recht uber Palastinas Zukunft gegen den Willen und auf Kosten der dort lebenden arabischen Mehrheit zu entscheiden Im Palastinakrieg griff eine Allianz umliegender arabischer Staaten in den Konflikt ein Die Nakba begann bereits Monate vor dem Krieg Sie fuhrte zu Flucht und Vertreibung von 700 000 arabischen Palastinensern aus dem ehemaligen Mandatsgebiet und innerhalb desselben Die Palastinensische Befreiungsorganisation PLO wurde 1964 vom Palastinensischen Nationalrat mit dem Ziel gegrundet einen unabhangigen palastinensischen Staat auf dem gesamten ehemaligen britischen Mandatsgebiet unter erneuter Gewaltanwendung zu erzwingen Der Mufti von Jerusalem Mohammed Amin al Husseini hatte zuvor schon die Bildung einer palastinensischen Exilregierung vorgeschlagen doch dies lehnte die Arabische Liga ab unter anderem weil Konig Abdallah von Transjordanien das Heft bei der Losung des Nahostkonflikts in der Hand behalten wollte und dabei die Konkurrenz des Muftis furchtete Die Palastinensische Nationalcharta der PLO von 1964 erklarte die Region Palastina zum unteilbaren Heimatland der arabischen Palastinenser und zum Teil ganz Arabiens Sie betrachtete den Staat Israel als illegal womit das im Volkerrecht verankerte Existenzrecht Israels innerhalb der internationalen Gemeinschaft bestritten wurde Der von arabischer Seite verlorene Sechstagekrieg von 1967 fuhrte zu einer noch prekareren Situation der PLO die in den kommenden Jahrzehnten aus anderen Staaten wie Jordanien und dem Libanon heraus operierte dabei jedoch auch in Konflikte mit oder in den jeweiligen Staaten geriet in Jordanien wurde die PLO nach den Ereignissen des sogenannten Schwarzen Septembers vertrieben Auch die geanderte Palastinensische Nationalcharta der PLO von 1968 erkannte weder den UNO Teilungsplan fur Palastina noch den international anerkannten Staat Israel an Unabhangigkeitserklarung 1988 Im Juli 1988 wahrend der Ersten Intifada der Palastinenser verzichtete Jordanien auf seine Anspruche bezuglich des Westjordanlandes Hussein I von Jordanien forderte die PLO dazu auf sich eigenstandig um einen arabischen Staat in Palastina zu bemuhen Im November 1988 verabschiedete der Palastinensische Nationalrat daraufhin die Palastinensische Unabhangigkeitserklarung Der mit ihr ausgerufene Staat Palastina existierte in Folge de facto jedoch nur auf dem Papier da keinerlei Kontrolle uber das beanspruchte Staatsgebiet bestand Ebendieses Staatsgebiet war in der Unabhangigkeitserklarung selbst nicht definiert worden In einem wenige Tage spater verabschiedeten offiziellen Zusatz prazisierte der Palastinensische Nationalrat dass er sich auf Resolution 242 des UN Sicherheitsrates berief und die 1967 von Israel besetzten Gebiete beanspruche im Einzelnen den Gazastreifen und das Westjordanland mit Ostjerusalem als Hauptstadt des Staatsgebiets Bis 1988 hatte die PLO die UN Resolution 242 noch abgelehnt und verlangt Israel musse alle besetzten Gebiete vollstandig raumen Da die Ausrufung des Staates zu einem Zeitpunkt erfolgte als sich die PLO im tunesischen Exil befand und keine Kontrolle uber die beanspruchten Gebiete ausubte kam dem Schritt allerdings ohnehin zunachst nur symbolische Bedeutung zu Dennoch hatten bis 1990 fast 100 Staaten einen Staat Palastina anerkannt u a die Deutsche Demokratische Republik DDR Erreichen der Teilautonomie und Konflikte Nach der gescheiterten Ersten Intifada entwickelte sich der Oslo Friedensprozess in dem die PLO Verhandlungen mit Israel uber das seit 1988 angestrebte reduzierte Staatsgebiet aufnahm Durch das Gaza Jericho Abkommen wurden die palastinensischen Autonomiegebiete geschaffen in denen die palastinensisch gefuhrte Autonomiebehorde fortan die Kontrolle uber Teile des Westjordanlands sowie des Gazastreifens ubernahm welche vor 1967 durch Jordanien bzw Agypten besetzt gehalten worden waren und nach dem verlorenen Sechs Tage Krieg nun von Israel kontrolliert wurden Vom damaligen israelischen Ministerprasidenten Ehud Olmert vorgelegtes Friedensangebot mit Losung des Siedlungsproblems durch einen territorialen Austausch zur Erschaffung eines souveranen Staates Palastina Erklartes Ziel blieb die Errichtung und internationale Anerkennung eines unabhangigen Staates Die erhoffte Herausbildung staatlicher Strukturen wurde jedoch von zwei wesentlichen Faktoren gehemmt zum einen die fortgesetzte israelische Besatzung zum anderen die Politik der PLO vor allem die des Prasidenten der Autonomiegebiete Jassir Arafat So wurden in den 1990er Jahren zwar verschiedene Behorden und ein grosser Sicherheitsapparat geschaffen jedoch Anstrengungen hinsichtlich der Etablierung moderner staatlicher Strukturen hintangestellt darunter vor allem politische Integration und Partizipation oppositioneller und oder gesellschaftlicher Organisationen sowie soziookonomische Entwicklungen Universitaten Schulen Krankenhauser Kindergarten Energie und Wasserversorgung Klaranlagen Mullabfuhr freie Markte etc blieben unterentwickelt Es entstand in den selbstverwalteten palastinensischen Gebieten vielmehr ein Herrschaftssystem das als neopatrimonial bezeichnet werden kann Es stutzt sich nicht in erster Linie auf die aus den demokratischen Wahlen hervorgegangenen Institutionen sondern auf informelle und klientelistische Strukturen und auf einen einschuchternden Zwangsapparat Institutionell bestand und besteht ausserdem die aus demokratischer Sicht problematische Konstellation dass die Autonomiebehorde nicht uber ein selbststandiges Aussenministerium verfugt Diese Aufgabe darunter vor allem die Reprasentanz der Palastinenser vor den Vereinten Nationen wird direkt von der PLO gesteuert Uber die Ursachen des erneuten Ausbrechens der Gewalt wird in der Forschung noch gestritten Als Ausloser kann allerdings die Provokation Ariel Scharons gegenuber den Palastinensern genannt werden indem er am 28 September 2000 unter dem Schutz hunderter israelischer Ordnungskrafte den Tempelberg Haram ash Scharif im Rahmen seines Wahlkampfes besuchte und sich seinen eigenen Landsleuten damit als starker Mann prasentieren konnte Gleich am nachsten Tag kam es zu Demonstrationen und Unruhen seitens der palastinensischen Bevolkerung und diese eskalierte dann zur Zweiten Intifada Weitverbreitete Unzufriedenheit unter den Palastinensern wurde von der PLO in der gewaltsamen Zweiten Intifada auch genannt Al Aqsa Intifada kanalisiert wahrend der sich insbesondere die radikal islamische Hamas als Opposition zur PLO profilierte Nach dem Scheitern des Aufstands gewann die Hamas auch politisch zunehmend Einfluss was in einem Sieg der Organisation bei den Wahlen zum palastinensischen Legislativrat 2006 gipfelte Da Israel und westliche Verbundete die Hamasregierung jedoch durch Sanktionen isolierten und sie als Verhandlungspartner ablehnten behielt die PLO unter Fuhrung von Arafats Nachfolger Mahmud Abbas zumindest aussenpolitisch ihre Fuhrungsrolle Israels einseitiger Abkoppelungsplan von 2005 hatte den Abzug aller Israelis aus dem Gazastreifen zur Folge Der Kampf um die freigewordenen ehemals judischen Gebiete wurde blutig ausgetragen es kam zum Kampf um Gaza im Juni 2007 Es gelang der Hamas die Fatah aus dem Gazastreifen zu vertreiben Die internationalen Friedenshoffnungen das nun autonome Gaza konne sich mit den internationalen finanziellen Hilfen zu einem aufstrebenden Bildungs und Handelszentrum im arabischen Raum entwickeln erfullten sich jedoch nicht Es folgte der jahrelange anhaltende Beschuss israelischer Zivilbevolkerung mit mehreren tausendQassam und Katjuscha Raketen aus dem Gazastreifen Medien bezeichneten die Kampfe als Krieg Daraus gingen die Operation Gegossenes Blei und die Operation Protective Edge hervor Innenpolitisch fuhrte diese Situation seit 2006 zum Fatah Hamas Konflikt der im April 2014 durch einen Versohnungspakt und die Bildung einer Einheitsregierung beigelegt wurde Im Oktober 2016 zog die Hamas nach einer einseitigen Kabinettsumbildung durch Abbas jedoch ihre Minister aus dem Kabinett ab Spatestens seitdem ist Palastina faktisch in den Herrschaftsbereich der Hamas im Gazastreifen und die von der Fatah der PLO kontrollierten Autonomiegebiete im Westjordanland geteilt Genau 50 Jahre nach dem Jom Kippur Krieg am 7 Oktober 2023 begann die islamistische Terrororganisation Hamas aus dem Gazastreifen einen Terrorangriff auf Israel Tausende Raketen wurden auf Israel geschossen etwa 1 200 israelische Zivilisten getotet und etwa 250 entfuhrt Israel verhangte daraufhin den Kriegszustand und startete eine Offensive auf den Gazastreifen mit dem Ziel die Hamas auszuschalten Dabei wurde die zivile Infrastruktur im Gazastreifen beschadigt Der Prasident der Palastinensischen Autonomiebehorde Mahmud Abbas erklarte dass Palastinenser das Recht hatten sich gegen den Terror der Siedler und Besatzungstruppen zu wehren Mehr als eine Woche nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel distanzierte sich Palastinenserprasident Abbas von dieser Ihre Taten und Politik reprasentieren nicht das palastinensische Volk so Abbas 2024 verabschiedete die Knesset eine Resolution in der die Grundung eines palastinensischen Staates abgelehnt wurde BevolkerungBevolkerungsentwicklung in Mio EinwohnernAlterspyramide in 1000 Einwohnern 2017 Gegenwartig 2017 leben im beanspruchten Staatsgebiet geschatzt rund 4 95 Mio Einwohner inkl Ost Jerusalem davon 3 01 Mio im Westjordanland und 1 94 Mio im Gazastreifen Die Zahl der israelischen Siedler betrug 2015 ca 617 291 davon in Ost Jerusalem ca 214 135 Der Gazastreifen ist seit Israels einseitigem Abkoppelungsplan und dem Abzug aller seiner israelischen Bewohner 2005 fast ausschliesslich von Menschen arabischer Herkunft bewohnt Der Grossteil der Palastinenser im Nahen Osten verteilt sich auf folgende Gebiete bzw Lander Westbank und Gazastreifen 38 inkl Ost Jerusalem Israel 12 arabische Lander 44 6 andere Lander 2014 Mit dem Staat Palastina eng verbunden ist das Schicksal der vor Jahrzehnten gefluchteten palastinensischen Araber Sie und ihre Nachkommen leben mitunter bis heute in arabischen Fluchtlingslagern als Staatenlose die von Eigentumsrechten wirtschaftlichen Moglichkeiten Bildungsangeboten und medizinischer Versorgung ausgeschlossen sind Der einzige arabische Staat der palastinensischen Fluchtlingen die volle Staatsburgerschaft anbot war Jordanien Auch Israel akzeptierte die verbliebenen Araber als Burger mit allen juristischen und politischen Rechten Als Staatsangehorige im Sinne des Artikel 5 der Palastinensischen Nationalcharta vom 17 Juli 1968 werden als Palastinenser solche arabische Staatsangehorige definiert die bis zum Jahr 1947 regular in Palastina ansassig waren ohne Rucksicht darauf ob sie von dort vertrieben wurden oder dort verblieben Jedes Kind eines palastinensischen Vaters das nach diesem Zeitpunkt geboren wurde sei es nun in Palastina oder ausserhalb ist ebenfalls Palastinenser Politik Hauptartikel Regierung der Palastinensischen Autonomiebehorde Die palastinensischen Autonomiegebiete werden verwaltet von der palastinensischen Autonomiebehorde die sich seit 2013 Staat Palastina nennt deren Organe aber weitestgehend deckungsgleich mit den Organen der PLO sind was auf die historische Entwicklung der Unabhangigkeitserklarung und den Status der PLO bei den Vereinten Nationen zuruckzufuhren ist So fungiert das Exekutivkomitee der PLO auch als provisorisches Regierungsgremium des Staates in dem grundlegende Entscheidungen getroffen werden und das etwa mit den Vereinten Nationen korrespondiert Ebenso werden die Minister der Autonomiebehorde gegenuber internationalen Organisationen auch als Minister des Staates Palastina benannt Die Legislative besteht aus dem nicht demokratisch gewahlten Palastinensischen Nationalrat fur die PLO der allerdings seit 1998 nur einmal 2018 zusammengetreten ist und dem Palastinensischen Legislativrat fur die Autonomiebehorde der seit 2007 nicht mehr getagt hat Obwohl eigentlich alle vier Jahre vorgeschrieben wurden seit der Unabhangigkeitserklarung bisher nur dreimal nationale Wahlen in Palastina durchgefuhrt Die ersten Wahlen 1996 als Jassir Arafat mit 89 8 als Prasident bestatigt wurde die Prasidentschaftswahl nach dessen Tod am 9 Januar 2005 in der Mahmud Abbas mit 67 4 gewahlt wurde und die Parlamentswahl am 25 Januar 2006 bei der die Hamas mit 44 5 knapp starkste Kraft wurde vor der Fatah mit 41 4 Daraufhin spaltete sich der Staat im Fatah Hamas Konflikt und das Parlament trat seitdem nicht nochmal zusammen Seit dem Ablauf seiner Amtszeit im Jahre 2009 halt auch Mahmud Abbas das Prasidentenamt ohne demokratische Grundlage aktuell mit dem Obwohl die palastinensischen Autonomiebehorde unter Leitung der Fatah international als die einzige Regierung der gesamten palastinensischen Autonomiegebiete anerkannt ist kontrolliert sie seit 2007 faktisch nur noch das Westjordanland wahrend der Gazastreifen unter der Gewalt der Hamas steht Diese beansprucht auch das gesamte Staatsgebiet Israels als Teil Palastinas wahrend die Fatah seit den 1990er Jahren nicht mehr tut VerwaltungsgliederungFormale Einteilung der Gouvernements der Palastinensischen Autonomiegebiete im Gazastreifen und im WestjordanlandFormale Einteilung in Gouvernements und das de facto durch die Palastinenser selbstverwaltete Gebiet Zonen A und B Zone C schraffiert Sonstige Teile die aus israelischer Sicht de jure israelisch sind grauSiehe auch Liste der Gouvernements der Palastinensischen Autonomiebehorde Die Palastinensischen Autonomiegebiete des Westjordanlandes und des Gazastreifens wurden nach der Unterzeichnung des Gaza Jericho Abkommens am 4 Mai 1994 in Kairo in drei Gebiete Area A Area B und Area C und 16 Gouvernements arabisch محافظة muhafaza DMG muḥafaẓa unterteilt und unter die rechtliche Zustandigkeit der Palastinensischen Autonomiebehorde PNA gestellt Gouvernement Flache km Einwohner 2020 Einw km Dschenin 583 332 050 570Tubas 402 64 507 160Tulkarm 246 195 341 794Nablus 605 407 754 674Qalqilya 166 119 042 720Salfit 204 80 225 395Ramallah und al Bira 855 347 818 407Jericho 593 52 355 88Jerusalem 345 461 666 1340Bethlehem 659 229 884 349Hebron 997 762 541 764Westjordanland 5655 3 053 183 540Nordgaza 61 403 457 6610Gaza 74 695 967 9400Dair al Balah 58 294 260 5070Chan Yunis 108 401 582 3720Rafah 64 252 703 3950Gazastreifen 365 2 047 969 5610Status und internationale AnerkennungDie Staatlichkeit Palastinas und die Rolle der Palastinensischen Autonomiebehorde Hauptartikel Internationale Anerkennung des Staates Palastina Internationale Anerkennung Palastinas Die PLO strebt unter Fuhrung von Mahmud Abbas dessen Prasidentschaft eines Staates Palastina formal von seiner Rolle als Prasident der Palastinensischen Autonomiebehorde getrennt ist die Anerkennung eines Staates Palastina als Vollmitglied bei den Vereinten Nationen sowie die volle Souveranitat uber die beanspruchten Gebiete an Israel der unmittelbare Nachbar der die Kontrolle uber Teile des von der PLO beanspruchten Territoriums ausubt erkennt Palastina nicht als Staat an Die Staatlichkeit von Palastina wird derzeit von 147 der 193 UN Mitgliedsstaaten anerkannt Die Bundesrepublik Deutschland die Republik Osterreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft erkennen Palastina nicht als Staat an pflegen jedoch diplomatische Beziehungen zu den Vertretern der Palastinensischen Autonomiebehorde Das Verwaltungsgericht Freiburg beschied 2021 in einer auslanderrechtlichen Frage unabhangig von der Frage staatlicher Anerkennung existiere derzeit de facto kein palastinensischer Staat es begrundete dies mit der Abwesenheit einer einheitlichen staatlichen Autoritat und dem Stand der im Rahmen des gescheiterten Oslo Friedensprozesses zwischen der PLO und Israel geschlossenen Vertrage welche den Palastinensern die fur die de facto Existenz eines Staates massgebliche Kontrolle uber ihre ausseren und inneren Angelegenheiten bisher nicht oder nur teilweise eingeraumt hat Oft wird Palastina zu den De facto Staaten gerechnet Inwieweit die derzeit von der PLO kontrollierte Autonomiebehorde verwaltungs und regierungstechnisch in einem solchen Staat aufgehen oder abgelost werden soll ist Gegenstand organisationsinterner Debatten Am 5 Januar 2013 ordnete Prasident Abbas per Dekret an kunftig im Amtsverkehr anstelle von Palastinensische Autonomiebehorde die Bezeichnung Staat Palastina zu verwenden Auf offiziellen Dokumenten Siegeln Briefkopfen und Internetseiten der Autonomiebehorde wurde der Name Palestinian National Authority gegen State of Palestine ausgetauscht und das Wappen des Staates Palastina seither verwendet Dieser Schritt hatte de jure keine Auswirkungen auf die Trennung der Verwaltung der palastinensischen Autonomie von der PLO Korperschaft De facto treten aber nun Institutionen der Autonomiebehorde mit dem Anspruch auf einen souveranen Staat zu reprasentieren So bezeichnet sich das Kabinett Hamdallah II als Regierung des Staates Palastina obwohl laut einem Beschluss des Nationalrats von 1988 das Exekutivkomitee der PLO als Regierung des Staates fungiert Vereinte Nationen Anerkennung Palastinas als Beobachterstaat Ergebnisse der UN Resolution Zustimmung Enthaltung Ablehnung abwesend Die PLO wurde 1974 von den Vereinten Nationen als Interessenvertretung des palastinensischen Volkes anerkannt und erhielt einen Sonderstatus der es Vertretern der PLO erlaubte an UN Sitzungen teilzunehmen allerdings vorerst ohne Rederecht Nach der Ausrufung des Staates Palastina 1988 traten die Vertreter der PLO unter diesem Namen vor den Vereinten Nationen auf 1998 erhielten sie das erweiterte Recht an Debatten der Generalversammlung teilzunehmen allerdings weiterhin ohne Stimmrecht Seit dem 31 Oktober 2011 ist Palastina Mitglied der UNESCO Am 29 November 2012 wurde der Status der PLO Delegation als Staat Palastina zum Beobachterstaat non member observer state status der Vereinten Nationen aufgewertet Der Antrag des palastinensischen Prasidenten Mahmud Abbas erhielt 2012 in der Abstimmung in der Generalversammlung 138 Ja und neun Nein Stimmen bei 41 Enthaltungen und funf Abwesenheiten Nach der Abstimmung betonte der Generalsekretar der Vereinten Nationen Ban Ki moon die Statusaufwertung sei kein Ersatz fur direkte Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien Deutschland enthielt sich der Stimme wahrend u a Osterreich die Schweiz Liechtenstein und Luxemburg dafur stimmten Israel reagierte auf den Beschluss der UNO mit einer Forcierung seiner Siedlungspolitik Durch die Anerkennung als Nichtmitgliedstaat mit Beobachterstatus ermoglichten die Vereinten Nationen dem Staat Palastina zudem Klagen beim Internationalen Gerichtshof IGH und beim Internationalen Strafgerichtshof IStGH zu erheben Dem Romischen Statut beitreten zu wollen hatte Prasident Abbas bereits am 21 Januar 2009 erklart und am 31 Dezember 2014 schliesslich das Statut unterzeichnet wirksam wurde die Aufnahme am 1 April 2015 Im April 2014 trat Palastina schliesslich der Genfer Konvention der Haager Landkriegsordnung sowie 13 weiteren UN Konventionen bei Israel reagierte mit Wirtschaftssanktionen auf diese diplomatische Offensive Im April 2024 brachte Algerien einen Resolutionsentwurf S 2024 312 in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein mit dem Ziel der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Aufnahme Palastinas als Vollmitglied der Vereinten Nationen zu empfehlen Eine solche Empfehlung des Sicherheitsrates ist die formelle Voraussetzung fur eine Abstimmung uber die Mitgliedschaft in der Generalversammlung wo wiederum eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist Die zunachst im Sicherheitsrat fur die Annahme der entsprechenden Resolution erforderliche Mehrheit von neun Mitgliedern wurde zwar mit zwolf Ja Stimmen erreicht jedoch aufgrund des Vetos des standigen Mitgliedes Vereinigte Staaten abgelehnt die Schweiz und das Vereinigte Konigreich enthielten sich Im Mai 2024 stimmte die UN Generalversammlung mit 143 Stimmen 25 Enthaltungen 9 Gegenstimmen fur eine Vollmitgliedschaft Palastinas und verlangte vom Sicherheitsrat eine Empfehlung fur die Aufnahme auszusprechen Die Entscheidung der Generalversammlung ist nicht verbindlich dementsprechend hat Palastina nach wie vor kein Stimmrecht und kann fur UN Organe nicht kandidieren Vertreter Palastinas durfen jedoch Anderungsantrage einbringen und auch zu Themen sprechen die nicht mit dem Nahostkonflikt in Verbindung stehen Siehe auchIsraelisch palastinensischer Konflikt Israelische Friedensdiplomatie Israelische Siedlung Israelische SiedlungspolitikWeblinksCommons Staat Palastina Album mit Bildern Wikivoyage Staat Palastina Reisefuhrer Palastinensische Mission Die Diplomatische Vertretung Palastinas in Deutschland Vertretung des Staates Palastina in Osterreich Palastinensische Vertretung in Bern Palastinensische Regierung arabisch EinzelnachweiseReiner Bernstein Verfassung ohne Staat AG Friedensforschung Constitution of the State of Palestine PDF 0 2 MB auf menarights org PLO asks Mahmud Abbas to be acting president of State of Palestine Al Jazeera vom 8 Mai 2005 Palestinian Central Bureau of Statistics PCBS Geography and Climate Conditions englisch Palestinian Central Bureau of Statistics PCBS Population englisch Vgl die aktuelle belegte Liste in Internationale Anerkennung des Staates Palastina und die hier zur automatischen Aktualisierung verwendete Vorlage Vorlage Internationale Anerkennung Palastinas C Kehlbach A Holzer und M Bauer ARD Rechtsredaktion Was aus dem Gutachten des IGH folgt Abgerufen am 5 Dezember 2024 Franziska Kring Israel betreibt volkerrechtswidrige Annexion Rechtsgutachten des IGH zu palastinensischen Gebieten In Legal Tribune Online 19 Juli 2024 abgerufen am 25 Juli 2024 Die Geschichte Palastinas In Landeszentrale fur politische Bildung Baden Wurttemberg Abgerufen am 29 Mai 2024 Gudrun Kramer Geschichte Palastinas Von der osmanischen Eroberung bis zur Grundung des Staates Israel 6 Auflage C H Beck Munchen 2015 S 360 f Amnon Cohen Juifs et musulmans en Palestine et en Israel Des origines a nos jours In Collection Texto Collection Histoire partagee 2 Auflage Editions Tallandier Paris 2021 ISBN 979 1 02104776 1 S 236 web archive org Muriel Asseburg Auf dem Weg zu einem lebensfahigen palastinensischen Staat in Dietmar Herz Christian Jetzlsperger Kai Ahlborn Hrsg 2003 Der israelisch palastinensische Konflikt Hintergrunde Dimensionen und Perspektiven Band 48 von Historische Mitteilungen Beihefte Series Franz Steiner Verlag ISBN 3 515 08259 X ISBN 978 3 515 08259 4 S 128 Johannsen Margret 2009 Der Nahost Konflikt Wiesbaden S 52 ff Yehonatan amp Aaron Friedman Tsirolnik ISRAEL HAS BEEN ROCKET FREE FOR In http israelhasbeenrocketfreefor com Abgerufen am 10 November 2014 Summary of Rocket Fire and Mortar Shelling in 2008 Drop in rocket fire calculated from data provided in report Memento vom 24 Mai 2011 im Internet Archive The Meir Amit Intelligence and Terrorism Information Center 2009 S 5 7 Tage des Krieges Tage des Zorns Der Spiegel Nr 2 vom 5 Januar 2009 S 92 97 Netivot home collapses as Hamas intensifies rocket fire from Gaza Memento vom 30 November 2009 im Internet Archive haaretz com 3 Januar 2009 abgerufen am 5 Januar 2009 Schmutzig gerechter Krieg Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30 Dezember 2008 Heftige Gefechte in Gaza Stadt Focus vom 4 Januar 2009 Versohnungspakt zwischen Fatah und Hamas Israel warnt Freude bei Palastinensern Euronews vom 24 April 2014 Die Geschichte Palastinas Landeszentrale fur politische Bildung Baden Wurttemberg letzte Aktualisierung Februar 2024 Israel Lage aktuell Bundesanwaltschaft ermitteltgegen wegen Hamas Terror 10 Oktober 2023 abgerufen am 10 Oktober 2023 Mahmoud Abbas Palestinians have right to defend themselves against terror In alarabiya net Abgerufen am 7 Oktober 2023 Palastinenserprasident Abbas distanziert sich von Hamas Taten Abgerufen am 16 Oktober 2023 Krise im Nahen Osten Israels Parlament verabschiedet Resolution gegen Palastinenserstaat In Der Spiegel 18 Juli 2024 ISSN 2195 1349 spiegel de abgerufen am 25 Juli 2024 World Population Prospects Population Division United Nations Abgerufen am 1 September 2017 Palestinian Central Bureau of Statistics PCBS abgerufen am 14 Dezember 2017 Zahlen aus Munzinger Online Stichwort Palastina worin als Quellen Palestinian Central Bureau of Statistics PCBS und Palestinian Academic Society for the Study of International Affairs PASSIA angegeben werden Albert Hourani Die Geschichte der arabischen Volker 2001 S 437 440 Palestinian Authority Officially Changes Name to State of Palestine In Haaretz haaretz com abgerufen am 25 Oktober 2023 Statement by PLO Executive Committee Letter from Palestine In Question of Palestine Abgerufen am 7 Februar 2020 amerikanisches Englisch United Nations Official Document Abgerufen am 7 Februar 2020 unispal un org Dokument A 43 928 vom 9 Dezember 1988 Christopher Heaney State of Palestine Response to US Secretary of State Pompeo s Statement on Israeli Settlements Letter from the State of Palestine A ES 10 830 S 2019 891 In Question of Palestine Abgerufen am 7 Februar 2020 amerikanisches Englisch Palestinian forum convenes after 22 years beset by division In Reuters 30 April 2018 abgerufen am 7 Februar 2020 Palastinensische Gebiete Verwaltungsgliederung Gebiete und Gouvernements Einwohnerzahlen Grafiken und Karte Abgerufen am 27 Juni 2020 PLO unanimously elects Abbas president of future Palestinian state Haaretz vom 23 November 2008 Verwaltungsgericht Freiburg A 1 K 10261 17 2 November 2020 abgerufen am 25 Dezember 2023 Stefan Talmon German Court confirms that there is no Palestinian State and no Palestinian nationality In GPIL Uni Bonn 20 April 2021 abgerufen am 29 Oktober 2023 englisch David X Noack De facto Staaten Prekare Staatlichkeit und eingefrorene Konflikte In Wissenschaft und Frieden 4 2017 Anm 1 After upgrading status UN officially switches from Palestine to State of Palestine Times of Israel vom 25 Dezember 2012 PLO s Central Council to Discuss Changes says Official Memento vom 15 Januar 2013 im Internet Archive WAFA vom 5 Januar 2013 Presidential Decree Orders Using State of Palestine on all Documents 8 Januar 2013 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 15 Januar 2013 abgerufen am 18 Juli 2014 Government of the State of Palestine palestineun org 30 Dezember 2015 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 22 September 2015 abgerufen am 5 Januar 2016 Bernhard Chiari Dieter H Kollmer Martin Rink Hrsg Naher Osten 2 uberarbeitete und erweiterte Auflage Schoningh Paderborn u a 2009 ISBN 978 3 506 76759 2 S 121 General Conference admits Palestine as UNESCO Member State UNESCO 31 Oktober 2011 archiviert vom Original am 25 Mai 2012 abgerufen am 31 Oktober 2011 englisch Den Beobachterstatus hat nach wie vor die PLO denn die United Nations General Assembly resolution 67 19 Recital 14 besagt the designation Palestine should be used in place of the designation Palestine Liberation Organization in the United Nations system Die in der UN Vollversammlung zu Palestine geanderte Bezeichnung andert nichts daran dass die PLO die ihren Namen nicht geandert hat den Status innehalt Israel und Palastinensische Gebiete Memento vom 8 Dezember 2015 im Internet Archive sueddeutsche de UN werten Palastinenser mit Beobachterstatus auf Abstimmungsverhalten der einzelnen UNO Mitglieder General Assembly Votes Overwhelmingly to Accord Palestine Non Member Observer State Status in United Nations Vereinte Nationen 29 November 2012 abgerufen am 5 Januar 2016 Uno erkennt Palastina als Staat an In Spiegel Online 29 November 2012 abgerufen am 1 Dezember 2012 Noting New Status Accorded to Palestine Secretary General Tells General Assembly No Substitute for Negotiations in Efforts towards Peace Two State Solution Pressemitteilung des UN Generalsekretariats 29 November 2012 englisch Uno erkennt Palastina als Staat an Spiegel Online 29 November 2012 Israel baut Tausende Wohnungen im Westjordanland Spiegel Online 30 November 2012 abgerufen am 3 Dezember 2012 Klagemoglichkeiten eines Staates Palastina vor dem IStGH und dem IGH Memento vom 9 August 2014 im Internet Archive Deutsche Gesellschaft fur die Vereinten Nationen e V abgerufen am 5 August 2014 ICC membership could be a double edged sword for Palestine theguardian com 31 Dezember 2014 abgerufen am 1 Januar 2015 Palastinenser durfen Genfer Konvention beitreten ZEIT online vom 11 April 2014 UN Security Council Meetings amp Outcomes Tables In research un org Dag Hammarskjold Bibliothek abgerufen am 19 April 2024 englisch tagesschau de abgerufen am 19 April 2024 US vetoes Palestine s request for full UN membership In news un org 18 April 2024 abgerufen am 19 April 2024 englisch UN Vollversammlung empfiehlt Mitgliedschaft der Palastinenser 10 Mai 2024 abgerufen am 10 Mai 2024 Politische Gliederung AsiensMitgliedstaaten der Vereinten Nationen Afghanistan Agypten 1 Armenien Aserbaidschan Bahrain Bangladesch Bhutan Brunei China Volksrepublik Georgien Indien Indonesien 2 Irak Iran Israel Japan Jemen 3 Jordanien Kambodscha Kasachstan 4 Katar Kirgisistan Kuwait Laos Libanon Malaysia Malediven Mongolei Myanmar Nepal Nordkorea Oman Osttimor Pakistan Philippinen Russland 4 Saudi Arabien Singapur Sri Lanka Sudkorea Syrien Tadschikistan Thailand Turkei 4 Turkmenistan Usbekistan Vereinigte Arabische Emirate Vietnam ZypernAbhangige Gebiete Akrotiri und Dekelia Britisches Territorium im Indischen Ozean Hongkong Kokosinseln Macau WeihnachtsinselUmstrittene Gebiete Abchasien China Republik Taiwan Nordzypern Palastina Sudossetien1 Liegt grosstenteils in Afrika 2 Liegt zum Teil auch in Ozeanien 3 Liegt zum Teil auch in Afrika 4 Liegt zum Teil auch in Europa Mitglieder der Arabischen Liga Agypten Algerien Bahrain Dschibuti Irak Jemen Jordanien Katar Komoren Kuwait Libanon Libyen Marokko Mauretanien Oman Palastina Saudi Arabien Somalia Sudan Syrien Tunesien Vereinigte Arabische EmirateMitgliedstaaten der Organisation fur islamische Zusammenarbeit OIC Afghanistan Agypten Albanien Algerien Aserbaidschan Bahrain Bangladesch Benin Brunei Burkina Faso Dschibuti Elfenbeinkuste Gabun Gambia Guinea Guinea Bissau Guyana Indonesien Iran Irak Jemen Jordanien Kamerun Kasachstan Katar Kirgisistan Komoren Kuwait Libanon Libyen Malaysia Malediven Mali Marokko Mauretanien Mosambik Niger Nigeria Oman Pakistan Palastina Saudi Arabien Senegal Sierra Leone Somalia Sudan Suriname Syrien Tadschikistan Togo Tschad Tunesien Turkei Turkmenistan Uganda Usbekistan Vereinigte Arabische Emirate 31 59 35 13 Koordinaten 31 35 N 35 8 O Normdaten Geografikum VIAF 8093170868682422930003

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