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Als Süddeutscher Bund auch Südbund wurde 1866 1869 die Idee bezeichnet dass die süddeutschen Staaten Bayern Württemberg

Süddeutscher Bund

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Als Süddeutscher Bund (auch Südbund) wurde 1866–1869 die Idee bezeichnet, dass die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt einen Staatenbund gründen. Von dieser Möglichkeit sprach Artikel 4 des Prager Friedens nach dem Deutschen Krieg von 1866 (wörtlich: „in einen Verein zusammentreten“). Wegen Uneinigkeit untereinander machten die betreffenden süddeutschen Staaten davon jedoch keinen Gebrauch.

Im Norden bildete das Königreich Preußen den Norddeutschen Bund als neuen deutschen Bundesstaat. Der Norddeutsche Bund bzw. Preußen schloss einzeln Verteidigungsverträge mit den Südstaaten, die Schutz- und Trutz-Bündnisse. 1870/1871, nach Frankreichs Niederlage im Deutsch-Französischen Krieg, nahm der Norddeutsche Bund die Südstaaten auf und formte sich zum Deutschen Reich um.

Vorgeschichte

Bereits zur Zeit der Erfurter Union 1849/1850 sah es so aus, dass Preußen allenfalls den Norden Deutschlands vereinigen könne. Die großen Königreiche Bayern und Württemberg, aber auch Sachsen, das nach 1866 infolge der Niederlage an der Seite Österreichs dem Norddeutschen Bund schließlich beitreten musste, lehnten den Einigungsversuch unter preußischer Führung vehement ab. Allerdings gelang es dem „Dritten Deutschland“ auch in den folgenden zwanzig Jahren nicht, eine eigenständige Linie zwischen Österreich und Preußen zu fahren. Bayern sah sich in einer Führungsrolle, die von den übrigen mittelgroßen und kleinen Staaten nicht anerkannt wurde.

Auch Frankreich war schon 1850 dagegen, dass Preußen seine Macht auch südlich des Flusses Main ausbreitet. Stattdessen bemühte der französische Kaiser Napoleon III. sich in den 1860er-Jahren darum, westdeutsche Gebiete zu annektieren, zum Beispiel anlässlich eines Geheimvertrags mit Österreich im Juni 1866. Wenn Bismarck den kommenden Bundesstaat nur mit den norddeutschen Staaten gründete, beruhigte das neben Österreich also auch Frankreich.

Am 14. Juli 1866 vereinbarten Preußen und Frankreich, dass Preußen im Norden einen Bundesstaat errichten durfte. Die süddeutschen Staaten sollten sich zu einem Südbund vereinen dürfen, der international unabhängig sein sollte. Nordstaat und Südbund durften ihr Verhältnis zueinander frei regeln. Das absehbare Nebeneinander von Nordstaat, Südbund und Österreich hätte aus französischer Sicht nämlich nicht das europäische Gleichgewicht gestört. Der Südbund wurde erst im Prager Frieden vom 23. August und noch nicht im Nikolsburger Vorfrieden vom 26. Juli 1866 erwähnt, trotz der ansonsten identischen Aussagen.

Lage in Süddeutschland

Im größten der vier Staaten, Bayern, war Ministerpräsident Hohenlohe für einen Anschluss an Preußen, der König dagegen. Auch Baden strebte den Beitritt zum neuen (norddeutschen) Bund an. Allerdings verbot der Prager Frieden Preußen, süddeutsche Staaten in seinen neuen Bund aufzunehmen. Besonders war die Lage von Hessen-Darmstadt, das nur mit einer seiner drei Provinzen (Oberhessen) Mitglied im Norddeutschen Bund wurde.

In einer Ministerialerklärung vom 6. Mai 1867 sprachen sich Bayern und Württemberg dafür aus, dass die süddeutschen Staaten über einen Staatenbund mit dem Norddeutschen Bund assoziiert sein sollten. Dieser Staatenbund war als Kopie des Deutschen Bundes gedacht. Preußen lehnte eine solche Konstruktion ab. Hohenlohe wiederum lehnte am 8. Oktober 1867 im Parlament einen Beitritt Bayerns zum Norddeutschen Bund ab, ebenso wie einen endgültigen süddeutschen Bundesstaat oder ein „Verfassungsbündnis der süddeutschen Staaten unter der Führung Österreichs“. Die süddeutschen Staaten sollten vielmehr einzeln „in nähere Verbindung“ mit Norddeutschland treten.

Preußen wünschte sich zwar eine deutsche Einigung, wagte aber nicht den offenen Bruch des Prager Friedens. Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt wollten sich lieber mit Preußen direkt verständigen und nicht in eine Abhängigkeit von Bayern geraten. Am 23. November 1867 schlug Hohenlohe dann doch einen Staatenbund vor, die Vereinigten süddeutschen Staaten, samt Entwurf einer Verfassung. Auf Preußens Anraten behandelte Baden die bayerischen Vorschläge verzögernd und brachte sie damit 1868 zum Erliegen.

Anlässlich des Friedensschlusses 1866 mit Preußen hatten die süddeutschen Staaten bereits (zunächst) geheime Militärbündnisse mit Preußen unterzeichnet, da durch die Auflösung des Deutschen Bundes keine militärische Garantie mehr gegeben war und sie einem Angriff Frankreichs somit schutzlos ausgeliefert gewesen wären. Außerdem vereinheitlichten sie teilweise ihre Militärverfassungen untereinander.

Siehe auch

  • Außenpolitik des Norddeutschen Bundes
  • Novemberverträge
  • Süddeutschland
  • Drittes Deutschland

Einzelnachweise

  1. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1963, S. 570.
  2. Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 489.
  3. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1963, S. 681; Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934). Springer, Berlin 2008, S. 489/490, sieht dieses Beitrittsverbot allerdings nicht: Die süddeutschen Staaten konnten durch eine österreichisch-preußische Absprache (den Prager Frieden) in dieser Frage nicht gebunden werden.
  4. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1963, S. 682/683.
  5. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1963, S. 684/685.
  6. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1963, S. 597/598.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 17 Jul 2025 / 10:52

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Als Suddeutscher Bund auch Sudbund wurde 1866 1869 die Idee bezeichnet dass die suddeutschen Staaten Bayern Wurttemberg Baden und Hessen Darmstadt einen Staatenbund grunden Von dieser Moglichkeit sprach Artikel 4 des Prager Friedens nach dem Deutschen Krieg von 1866 wortlich in einen Verein zusammentreten Wegen Uneinigkeit untereinander machten die betreffenden suddeutschen Staaten davon jedoch keinen Gebrauch Deutschland zwischen dem Krieg von 1866 und dem Deutsch Franzosischen Krieg 1870 71 Im Norden bildete das Konigreich Preussen den Norddeutschen Bund als neuen deutschen Bundesstaat Der Norddeutsche Bund bzw Preussen schloss einzeln Verteidigungsvertrage mit den Sudstaaten die Schutz und Trutz Bundnisse 1870 1871 nach Frankreichs Niederlage im Deutsch Franzosischen Krieg nahm der Norddeutsche Bund die Sudstaaten auf und formte sich zum Deutschen Reich um VorgeschichteDeutschlandkonzepte 1848 1867 Plane und Verfassungen Bereits zur Zeit der Erfurter Union 1849 1850 sah es so aus dass Preussen allenfalls den Norden Deutschlands vereinigen konne Die grossen Konigreiche Bayern und Wurttemberg aber auch Sachsen das nach 1866 infolge der Niederlage an der Seite Osterreichs dem Norddeutschen Bund schliesslich beitreten musste lehnten den Einigungsversuch unter preussischer Fuhrung vehement ab Allerdings gelang es dem Dritten Deutschland auch in den folgenden zwanzig Jahren nicht eine eigenstandige Linie zwischen Osterreich und Preussen zu fahren Bayern sah sich in einer Fuhrungsrolle die von den ubrigen mittelgrossen und kleinen Staaten nicht anerkannt wurde Auch Frankreich war schon 1850 dagegen dass Preussen seine Macht auch sudlich des Flusses Main ausbreitet Stattdessen bemuhte der franzosische Kaiser Napoleon III sich in den 1860er Jahren darum westdeutsche Gebiete zu annektieren zum Beispiel anlasslich eines Geheimvertrags mit Osterreich im Juni 1866 Wenn Bismarck den kommenden Bundesstaat nur mit den norddeutschen Staaten grundete beruhigte das neben Osterreich also auch Frankreich Am 14 Juli 1866 vereinbarten Preussen und Frankreich dass Preussen im Norden einen Bundesstaat errichten durfte Die suddeutschen Staaten sollten sich zu einem Sudbund vereinen durfen der international unabhangig sein sollte Nordstaat und Sudbund durften ihr Verhaltnis zueinander frei regeln Das absehbare Nebeneinander von Nordstaat Sudbund und Osterreich hatte aus franzosischer Sicht namlich nicht das europaische Gleichgewicht gestort Der Sudbund wurde erst im Prager Frieden vom 23 August und noch nicht im Nikolsburger Vorfrieden vom 26 Juli 1866 erwahnt trotz der ansonsten identischen Aussagen Lage in SuddeutschlandChlodwig Hohenlohe Schillingfurst diente von 1866 bis 1870 als bayerischer Ministerprasident 1894 wurde er Reichskanzler Im grossten der vier Staaten Bayern war Ministerprasident Hohenlohe fur einen Anschluss an Preussen der Konig dagegen Auch Baden strebte den Beitritt zum neuen norddeutschen Bund an Allerdings verbot der Prager Frieden Preussen suddeutsche Staaten in seinen neuen Bund aufzunehmen Besonders war die Lage von Hessen Darmstadt das nur mit einer seiner drei Provinzen Oberhessen Mitglied im Norddeutschen Bund wurde In einer Ministerialerklarung vom 6 Mai 1867 sprachen sich Bayern und Wurttemberg dafur aus dass die suddeutschen Staaten uber einen Staatenbund mit dem Norddeutschen Bund assoziiert sein sollten Dieser Staatenbund war als Kopie des Deutschen Bundes gedacht Preussen lehnte eine solche Konstruktion ab Hohenlohe wiederum lehnte am 8 Oktober 1867 im Parlament einen Beitritt Bayerns zum Norddeutschen Bund ab ebenso wie einen endgultigen suddeutschen Bundesstaat oder ein Verfassungsbundnis der suddeutschen Staaten unter der Fuhrung Osterreichs Die suddeutschen Staaten sollten vielmehr einzeln in nahere Verbindung mit Norddeutschland treten Preussen wunschte sich zwar eine deutsche Einigung wagte aber nicht den offenen Bruch des Prager Friedens Baden Wurttemberg und Hessen Darmstadt wollten sich lieber mit Preussen direkt verstandigen und nicht in eine Abhangigkeit von Bayern geraten Am 23 November 1867 schlug Hohenlohe dann doch einen Staatenbund vor die Vereinigten suddeutschen Staaten samt Entwurf einer Verfassung Auf Preussens Anraten behandelte Baden die bayerischen Vorschlage verzogernd und brachte sie damit 1868 zum Erliegen Anlasslich des Friedensschlusses 1866 mit Preussen hatten die suddeutschen Staaten bereits zunachst geheime Militarbundnisse mit Preussen unterzeichnet da durch die Auflosung des Deutschen Bundes keine militarische Garantie mehr gegeben war und sie einem Angriff Frankreichs somit schutzlos ausgeliefert gewesen waren Ausserdem vereinheitlichten sie teilweise ihre Militarverfassungen untereinander Siehe auchAussenpolitik des Norddeutschen Bundes Novembervertrage Suddeutschland Drittes DeutschlandEinzelnachweiseErnst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich W Kohlhammer Stuttgart u a 1963 S 570 Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 489 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich W Kohlhammer Stuttgart u a 1963 S 681 Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 489 490 sieht dieses Beitrittsverbot allerdings nicht Die suddeutschen Staaten konnten durch eine osterreichisch preussische Absprache den Prager Frieden in dieser Frage nicht gebunden werden Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich W Kohlhammer Stuttgart u a 1963 S 682 683 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich W Kohlhammer Stuttgart u a 1963 S 684 685 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band III Bismarck und das Reich W Kohlhammer Stuttgart u a 1963 S 597 598

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