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Völkerbund
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Der Völkerbund (französisch Société des Nations, englisch League of Nations, spanisch Sociedad de Naciones) war ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von Staaten und als globale internationale Organisation ein mehrheitlich anerkanntes Völkerrechtssubjekt. Insgesamt traten 63 Staaten dem Völkerbund bei, allerdings waren nie alle gleichzeitig Mitglied. Als Ergebnis der Pariser Friedenskonferenz nach dem Ersten Weltkrieg entstanden, nahm er am 10. Januar 1920 seine Arbeit auf.

Völkerbund
VB
Co-offizielle Flagge des Völkerbundes
Mitgliedstaaten des Völkerbunds und von diesen abhängige Gebiete, Völkerbundmandate (orange) sowie Nichtmitglieder (grau)
Englische Bezeichnung League of Nations
Französische Bezeichnung Société des Nations
Organisationsart Internationales Völkerrechtssubjekt
Status 1920–1946 (Inaktiv; aufgelöst)
Sitz der Organe Genf, Schweiz Schweiz
Generalsekretär Vereinigtes Konigreich Eric Drummond
(1920–1933)
Dritte Französische Republik Joseph Avenol
(1933–1940)
Irland Seán Lester
(1940–1946)
Mitgliedstaaten 63 (insgesamt beigetreten):

→ Mitgliedstaaten

Amts- und Arbeitssprachen

Englisch, Französisch

Gründung 10. Januar 1920
Auflösung 18. April 1946

Die wichtigsten Aufgaben der Organisation waren die Sicherung des Weltfriedens, die schiedsgerichtliche Beilegung internationaler Konflikte zwischen Staaten, internationale Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie die Unterstützung humanitärer und sozialer Initiativen. Der Völkerbund scheiterte jedoch trotz seiner ehrgeizigen Ziele und der Bemühungen um Frieden und Sicherheit aufgrund der mangelnden Durchsetzungskraft bei der Umsetzung von Sanktionen und die Unfähigkeit, effektiv auf Aggressionen und politische Krisen zu reagieren.

Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Gründung der Vereinten Nationen (UNO) im Jahr 1945 verlor der Völkerbund seine Bedeutung. Am 18. April 1946 beschlossen die verbliebenen 34 Mitglieder einstimmig, den Völkerbund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Mandate und Aufgaben gingen an die Vereinten Nationen, welche seitdem als der Nachfolger des Völkerbundes gelten.

Geschichte und Struktur

Vorgeschichte

Die Idee eines Bundes in einer Staatengemeinschaft und der Ausdruck „Völkerrecht“ wurden erstmals 1625 vom niederländischen Rechtsgelehrten Hugo Grotius in seinem Buch De iure belli ac pacis („Über das Recht des Krieges und des Friedens“) als „Grundlagen für das Völkerrecht“ dargestellt. Der Königsberger Philosoph Immanuel Kant forderte 1795 in seinem Buch Zum ewigen Frieden das Völkerrecht ein, wobei er die Idee einer „durchgängig friedlichen Gemeinschaft der Völker“ erstmals ausführlich beschrieb. Die Ideen der Aufklärung brachten im 19. Jahrhundert eine internationale Friedensbewegung hervor und führten 1899 und 1907 zu den Haager Friedenskonferenzen. Doch der „Haager Staatenverband“, wie der an Kant geschulte Walther Schücking die Einrichtung nannte, scheiterte vor allem am Deutschen Reich in der Frage der obligatorischen internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.

Gründung und Ziele

Ein Programm zur Umsetzung der Kantschen Forderung wurde, ausgelöst durch die Schrecken des Ersten Weltkriegs, im 14-Punkte-Programm des US-Präsidenten Thomas Woodrow Wilson von 1918 aufgegriffen. Die Satzung des Völkerbundes war Teil der Pariser Vorortverträge (maßgeblich initiiert von Lord Robert Cecil) und somit auch des Versailler Vertrages. Die Satzung des Völkerbundes wurde am 28. April 1919 von der Vollversammlung der Friedenskonferenz von Versailles angenommen. Um dem US-Senat entgegenzukommen, stand in den Statuten auch die Vereinbarkeit mit der Monroe-Doktrin, die später in die Charta der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Mit dem Versailler Vertrag unterzeichneten die beteiligten Staaten am 28. Juni 1919 auch die Satzung des Völkerbunds – der Bund war Teil des Vertragswerkes. Mit seiner Ratifizierung am 10. Januar war der Völkerbund offiziell gegründet und trat am 15. November 1920 zum ersten Mal zusammen. Lord Robert Cecil wurde 1923 Präsident des Völkerbundes und blieb dies bis zur Auflösung 1946.

Der Völkerbund sollte sowohl die internationale Kooperation fördern, in Konfliktfällen vermitteln, als auch die Einhaltung von Friedensverträgen überwachen. Im Gegensatz zur UNO enthielt seine Satzung eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, im Falle eines kriegerischen Aktes eines Staates gegen einen Mitgliedstaat sofort und direkt, d. h. ohne vorherigen Beschluss eines Gremiums, dem betroffenen Staat militärisch zu Hilfe zu eilen.

Sitz in Genf

Aufgrund seines Tagungs- und Sitzortes erhielt der Völkerbund auch den inoffiziellen Namen Genfer Liga. Der erste Sitz war im Genfer Gebäudekomplex Palais Wilson, den er auch nach dem Umzug 1933/1936 weiter nutzte und der gegenwärtig als Sitz des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) fungiert. Zwischen 1933 und 1936 zog er in den neu errichteten Gebäudekomplex Palais des Nations (Völkerbundpalast) im Genfer Ariana-Park um, wo der Hauptsitz der Institution bis zu ihrer Auflösung im Jahre 1946 blieb.

Nach der Gründung der Vereinten Nationen 1945, die vor dem Umzug 1952 nach New York City ihren Hauptsitz zunächst in London hatten, übernahmen diese das Palais 1945 vom Völkerbund, erweiterten es in den folgenden Jahren baulich und nutzen es bis heute. Seit 1966 ist das Palais des Nations der europäische Hauptsitz der Vereinten Nationen (Büro der Vereinten Nationen in Genf) und beherbergt unter anderem den UN-Menschenrechtsrat und die UN-Vertragsorgane.

Organisationsstruktur

Die Organisation des Völkerbundes nahm in Grundzügen bereits die Organisation der Vereinten Nationen vorweg. Der größte Unterschied zu heute bestand zum einen in der wesentlich kleineren Zahl an hauptamtlichen Mitarbeitern, zum anderen darin, dass fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden mussten. Die Handlungsfähigkeit des Völkerbundes war daher stark eingeschränkt. Ein Vetorecht der ständigen Mitglieder erübrigte sich so.

Organe des Völkerbundes:

  • Völkerbundversammlung: Sie tagte einmal jährlich, jedes Mitgliedsland hatte eine Stimme, die meisten Beschlüsse erforderten Einstimmigkeit.
  • Völkerbundsrat: Er hatte ständige Mitglieder (Vereinigtes Königreich, Frankreich, Italien (bis 1937), Japan (bis 1933), Deutsches Reich (1926–1933), UdSSR (1934–1939)) und zwölf nichtständige Mitglieder. Entscheidungen mussten einstimmig gefällt werden, beteiligte Konfliktparteien hatten in der entsprechenden Abstimmung kein Stimmrecht.
  • Präsident Robert Cecil 1923–1946
  • Ständiges Generalsekretariat und Generalsekretär.
  • Verwaltungsgericht des Völkerbundes, zuständig für die arbeitsrechtlichen Belange der Bediensteten des Völkerbundes

Die Generalsekretäre des Völkerbundes waren:

  • James Eric Drummond, Vereinigtes Königreich, 1920–1933
  • Joseph Avenol, Frankreich, 1933–1940
  • Seán Lester, Irland, 1940–1946

Gesundheitsorganisation des Völkerbunds

Den Anstoß für die Gründung der Gesundheitsorganisation des Völkerbunds gab eine Typhusepidemie, die von 1916 an Osteuropa und Russland betraf. Bis 1920 wurden rund 30 Millionen Fälle und rund drei Millionen Tote gezählt. Im April 1920 diskutierten Vertreter westlicher Staaten, des Roten Kreuzes und des Office international d’hygiène publique eine Gesundheitsorganisation im Rahmen des kurz zuvor gegründeten Völkerbunds. Im Dezember des Jahres beschloss die Völkerbundversammlung die Gründung eines Gesundheitskomitees. Mitte 1921 wurde Ludwik Rajchman zum medizinischen Direktor des Völkerbunds und damit zum Leiter des Komitees und später der Gesundheitsorganisation berufen. Rajchman war Bakteriologe und hatte in seinem Heimatland Polen erfolgreich die Typhusepidemie bekämpft. Er blieb bis 1939 an der Spitze der Gesundheitsorganisation.

Bis 1923 wurde das Komitee offiziell als „vorläufig“ bezeichnet und wurde anschließend der sozialen Sektion des Völkerbunds zugeordnet. 1928 wurde aus dem Komitee die unter dem Dach des Völkerbunds eigenständige Gesundheitsorganisation.

Die Organisation diente vor allem dem internationalen Austausch medizinischer Informationen. Darüber hinaus waren der persönliche fachliche Austausch von Medizinern, die Organisation von Konferenzen zur Standardisierung in Biologie und Medizin und das Durchführen von Studien die Arbeitsfelder der Gesundheitsorganisation. Sie unterstützte zudem den Aufbau von öffentlichen Gesundheitswesen unter anderem in Griechenland und China. Von 1930 an war die ländliche Gesundheitsversorgung insbesondere in Asien ein Schwerpunktthema der Organisation.

Dem ständigen Informationsaustausch sollte der 1921 ins Leben gerufene Epidemiologische Nachrichtendienst dienen. In den folgenden Jahren legte der Dienst eine rasch anwachsende Zahl periodischer Publikationen zu Gesundheitsthemen auf. 1925 wurde mit finanzieller Hilfe durch die Rockefeller-Stiftung das fernöstliche Gesundheitsbüro in Singapur mit elf Mitarbeitern gegründet. Die Stadt wurde wegen ihrer Bedeutung als Kreuzungspunkt mehrerer maritimer Handelswege und Telegraphenleitungen gewählt und weil in der dortigen britischen Marinebasis eine leistungsfähige Funkanlage gegen Bezahlung genutzt werden konnte. Leiter des Büros wurde der Schweizer Arzt Raymond Gautier. Vom Knotenpunkt Singapur ausgehend wurden in den folgenden Jahren immer mehr korrespondierende Stellen vornehmlich in Hafenstädten auf dem eurasischen Kontinent, in Ostafrika sowie in Australien und Ozeanien in ein Netz eingebunden, das per Kabel- und Funktelegraphie kontinuierlich örtliche Gesundheitsinformationen nach Singapur übermittelten. Im Blickpunkt standen dabei Seuchenausbrüche in Hafenstädten. Die Kenntnis darüber sollte Staaten, die von dort aus von Schiffen angelaufen wurden, die Seuchenprävention erleichtern, zugleich aber die Quarantäne gegen Schiffe zielgenauer machen und damit Hemmnisse für den Waren- und Personentransport verringern. Nachdem es zunächst Zuständigkeitskonflikte mit dem 1902 gegründetenPan American Sanitary Bureau gegeben hatte, das ähnliche Aufgaben versah, wurde 1926 auf der Internationalen Gesundheitskonferenz in Paris ein Abkommen geschlossen, das die Zuständigkeitsgebiete beider Organisationen abgrenzte.

Asien blieb ein Schwerpunkt in der Arbeit der Gesundheitsorganisation des Völkerbunds: Die beiden einzigen Büros außerhalb von Europa wurden 1926 in Tokio und 1931 in Delhi eröffnet. 1926 erhielt das Büro Singapur regelmäßige wöchentliche Meldungen aus 104 Hafenstädten. Bis 1933 stieg die Zahl auf 163 an. Mit dieser Informationssammlung war eine erstmalige staatenübergreifende Vereinheitlichung der epidemiologischen Statistiken und ihrer Erfassung verbunden. Aus den Meldungen gingen zwei wöchentliche weltweite Publikationen hervor: der Wöchentliche Faszikel als Druckwerk (in einer Auflage von rund 400 im Jahr 1927) und das per Funk übermittelte Wöchentliche Gesundheitsbulletin. Das Funkbulletin wurde zunächst in einem speziell für die Gesundheitsinformationen geschaffenen Code übermittelt, von einer über die Jahre zunehmenden Zahl von Stationen aber auch im Klartext. Dies machte die Nutzung der Informationen auch durch Schiffskapitäne möglich.

1939 wurde Raymond Gautier, bis dahin Leiter des Büros in Singapur, medizinischer Direktor des Völkerbunds. Im Februar des Jahres ging ein eigener Sendemast der Gesundheitsorganisation nahe Genf in den Betrieb. Bis dahin war die deutsche Großfunkstelle Nauen der wichtigste europäische Sender für die internationalen Gesundheitsinformationen gewesen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Reich und der Organisation wurde im September 1939 nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs beendet.

Im Verlauf des Krieges stellten mehrere Staaten die Übermittlung von Informationen an die Gesundheitsorganisation des Völkerbunds ein. Nach der Besetzung von Paris 1940 und als Folge der japanischen Eroberungen in Ostasien kam die Arbeit nahezu vollständig zum Erliegen. Einige Mitarbeiter der Zentrale in Paris nahmen ihre Arbeit in London wieder auf und veröffentlichten über die gesamte Kriegszeit hinweg den Weekly Epidemiological Report. Das Personal des Büros in Singapur wurde im Februar 1942 nach Australien evakuiert. Dort wurde das Büro im Oktober 1942 aufgelöst.

Der Weekly Epidemiological Report ging mit der Ausgabe vom 5. September 1946 in die Herausgeberschaft der Vereinten Nationen über und besteht bis heute. Leitende Mitarbeiter der Gesundheitsorganisation des Völkerbunds spielten eine wichtige Rolle bei der Gründung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 1948, insbesondere Gautier und Yves Biraud, zuvor Leiter des Epidemiologischen Nachrichtendienstes. Die WHO baute in Asien ein Gesundheitsinformationsnetz auf, das anfangs weitgehend dem der Vorgängerorganisation entsprach.

Wirken

Anfangs hatte der Völkerbund einige Erfolge bei der Lösung kleiner Konflikte, beispielsweise um Spitzbergen, die Åland-Inseln und Korfu. Große Streitfälle wie der Ruhrkonflikt, der Spanische Bürgerkrieg und die Sudetenkrise wurden außerhalb des Völkerbundes ausgetragen. Zum Vorreiter wurde er aber bei der Dekolonisation, der Hungerbekämpfung und der Betreuung von Flüchtlingen, außerdem sammelte man Erfahrung bei der Konsensfindung.

Umstritten war das Nichteingreifen des Völkerbundes beim japanischen Angriff auf China im Jahre 1931. Japan trat wegen der Zustimmung zum Lytton-Report am 27. März 1933 aus dem Völkerbund aus. Endgültig demonstrierte er 1935 seine Machtlosigkeit beim italienischen Angriff auf Abessinien: Die als stärkste Maßnahme verhängten Sanktionen blieben wirkungslos; sowohl die USA (Öl) als auch das Deutsche Reich (Kohle) belieferten Italien weiterhin und führten dadurch die Ohnmacht des Gremiums vor. Die Sowjetunion, seit 1934 Mitglied, wurde 1939 wegen des Angriffs auf Finnland („Winterkrieg“) ausgeschlossen.

Auf die Vorgeschichte des Zweiten Weltkriegs hatte der Bund keinen maßgeblichen Einfluss. Die Bemühungen, das Deutsche Reich durch Verhandlungen in seine Schranken zu weisen, als es den Versailler Vertrag seit 1933 zunehmend aushebelte, hatten keinen Erfolg. Der spätere Diplomat der Bundesrepublik, Walter Truckenbrodt, schilderte diesen Prozess 1941 aus der Sicht des Deutschen Reiches und nannte den Bund „platonisch“, da er keine reale Machtbasis besaß. Auch der Staatsrechtler Carl Schmitt nannte die Genfer Liga 1936 eine bloße „Etikette“, also eine Fassade, hinter der sich die politischen Inhalte regelmäßig änderten. Der Völkerbund verfügte über keine eigenen militärischen Truppen, mit denen er in Krisenregionen hätte eingreifen können. Ein theoretischer Beschluss zu militärischen Aktionen hätte zwar vom Völkerbund getroffen werden können, die Entsendung der Truppen blieb jedoch den Mitgliedern in einzelstaatlicher Organisation überlassen. Ein gelungenes Beispiel zeigt der Konflikt an der griechisch-bulgarischen Grenze zwischen dem 25. und 28. Oktober 1925: Nachdem die bulgarische Regierung den Generalsekretär des Völkerbunds nach Artikel 11 Abs. 1 der Völkerbundsatzung angerufen hatte, wurden zur Konfliktsicherung und Kontrolle französische, britische und italienische Offiziere in die Region gesandt.

Am 19. März 1938 protestierte Isidro Fabela, als Vertreter Mexikos und im Auftrag des damaligen Staatspräsidenten Lázaro Cárdenas, als einziger aller Regierungsrepräsentanten im Völkerbund gegen den „Anschluss Österreichs“ durch das nationalsozialistische Deutschland.

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges schlief die Aktivität des Völkerbundes sukzessive ein. In den ersten Kriegsmonaten wurde der Betrieb, sofern noch möglich, weitgehend normal weitergeführt. Im Dezember 1939 kamen noch einmal Völkerbundsrat und Völkerbundversammlung zusammen, nachdem Finnland nach dem sowjetischen Angriff den Völkerbund angerufen hatte. Die Sowjetunion wurde darauf aus der Organisation ausgeschlossen. Die Situation änderte sich mit dem Westfeldzug, dieser isolierte den Hauptsitz in Genf von der freien Welt. Man begann, Teile der Organisation über Spanien und Lissabon nach Übersee zu verlagern. Die Bereiche Wirtschaft, Finanzen und Verkehr fanden Aufnahme bei der Princeton University, die internationale Arbeitsorganisation zog nach Montreal um, der Hochkommissar für Flüchtlinge sowie die Finanzverwaltung ließen sich in London nieder. In Genf verblieb nur das Generalsekretariat. Mit dem fortschreitenden Krieg zahlten die meisten Mitgliedstaaten ihre Beiträge nicht mehr, zuletzt wurde der Völkerbund fast ausschließlich vom Vereinigten Königreich und dessen Commonwealth finanziert, das Personal musste auf etwa 15 % der Vorkriegsniveaus reduziert werden. Der Palais de Nations verwaiste, aber die einzelnen Fachbereiche erhielten ihre Funktion in einer Weise aufrecht, um nach dem Krieg rasch wieder zum Normalbetrieb zurückzukehren.

Rüstungskontrolle

Der Völkerbundsrat in dem Völkerbund war für sicherheitsrelevante Themen verantwortlich und ist in der Funktion mit dem heutigen Weltsicherheitsrat vergleichbar. Zusammen mit der Völkerbundversammlung sollte er unter anderem die globale Rüstung kontrollieren und beschränken. Durch diese Institution sollte das im ersten Kapitel des Völkerbundabkommens gesetzte Ziel, der maximalen Minimierung der globalen Rüstung, erreicht werden. Zur Überwachung der Rüstungskontrolle wurde eine dauerhafte Beratungskommission einberufen, welches jeweils aus einem Repräsentant jeder Teilstreitkraft pro Mitgliedsnation bestand. Ab 1925 wurde speziell eine Kommission einberufen, die zur Vorbereitung und Beratung einer Abrüstungskonferenz diente. Diese Kommission hatte sechs Sitzungen, bis sie 1930, ohne greifbare Ergebnisse, aufgelöst wurde. Der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges besiegelte das Scheitern der Hauptaufgabe des Völkerbundes. Der Völkerbund verhandelte in den meisten seiner Tagungen mit dem Ziel der Ab- oder Rüstungsbeschränkung. Einige der Erfolge in der Rüstungskontrolle sollen aufgelistet werden:

  • Der Völkerbund bildete die erste internationale Körperschaft, welche mit der Überwachung des Handels von Waffen und Munition und der präventiven Verhinderung von Herstellung Munition im Privatgebrauch betraut wurde.
  • Das Jahrbuch des Völkerbundes: Ab 1924 wurde pro Jahr eine statistische Analyse der globalen Rüstungsausgaben, der Lage paramilitärischer Kräfte und der Polizeikräfte pro Staat veröffentlicht. Dazu wurden Daten zum internationalen Transfer von Waffen und Munition sowie deren Wert angegeben. Die Daten waren jedoch unvollständig und teils nur fehlerbehaftete Näherungswerte. Durch diese Analyse wurde Rüstung erstmals in Zahlen für die Öffentlichkeit zugänglich.
  • Genfer Protokoll: Nachdem ein Abkommen über die Regelung des Waffenexports in St. Germain 1919 nicht zustande kam, fand in Genf 1925 eine weitere Tagung statt. In dieser sollte der globale Waffenhandel geregelt werden. Es wurden dabei fünf Typen von Waffen unterschieden, die nur unter bestimmten staatlichen Kontrollen und internationalen Auflagen gehandelt werden durften. Ziel war es unter anderem, den Schwarzhandel zu unterbinden. Da keine Verifikationsmaßnahmen für Waffenproduktion im Vertrag etabliert werden konnten, wurde das Dokument nicht ratifiziert. Jedoch wurde das Verbot der Nutzung von chemischen und biologischen Waffen international und dauerhaft anerkannt. Das Abkommen über biologische Waffen von 1972 knüpfte an das Genfer Protokoll an.
  • Briand-Kellogg-Pakt: In dem ab 1929 rechtsgültigen Vertrag verpflichteten sich die Nationen, keine Gewalt zur Interessendurchsetzung innerhalb der internationalen Beziehung zu gebrauchen. Der Angriffskrieg sollte damit verboten werden. Der Vertrag wurde nicht innerhalb des Völkerbundes verhandelt, hatte durch diesen jedoch ein Diskussionsfundament. Gegenüber einem Verstoß mangelte es aber an Verifikations- und Sanktionsmaßnahmen. Diese Idee wurde in Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta übernommen und erweitert.
  • Genfer Abrüstungskonferenz: In der erstmaligen Konferenz über eine globale Verringerung und Limitierung jeglicher Rüstung, waren 60 Staaten vertreten. Die Öffentlichkeit und internationale Organisationen waren stark beteiligt. Neben der Abrüstung waren weitere Ziele die Etablierung eines Systems kollektiver Sicherheit, das Verbot jeglicher chemischer, biologischer sowie Brandgeschosswaffen, globale Kontrolle der Waffenherstellung und des Waffenhandels und Überwachungsmöglichkeiten und Garantien zur Einhaltung der Verpflichtungen. Nach dem Austritt des Deutschen Reiches und dem Tod des Vorsitzenden der Konferenz 1935 wurde die Konferenz beendet. Ratifiziert wurden nur die Kodifizierung des Gebrauchs von Gaswaffen und das Verbot von biologischen Waffen.

Scheitern und Auflösung

Auf Initiative der Außenminister Chinas, des Vereinigten Königreichs, der UdSSR und der USA wurden 1945 die Vereinten Nationen als faktische Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet. Die grundlegenden Strukturen, Unterorganisationen, Gebäude und Archive sowie Teile des Personals gingen an die UN über. Offiziell löste sich der Völkerbund am 18. April 1946 auf seiner 21. Völkerbundversammlung selbst auf. Durch die zeitweise parallele Existenz des Völkerbunds zur UNO sollte dokumentiert werden, dass letztere keine Nachfolgeorganisation sei.

Für das Scheitern des Völkerbundes werden verschiedene Gründe angeführt:

  • Zu keiner Zeit gehörten ihm alle Großmächte und Mittelstaaten dauerhaft an (die USA nie; das Deutsche Reich, Italien, die Sowjetunion und Japan nur zeitweise).
  • Die Satzung sah kein absolutes Kriegsverbot analog dem Briand-Kellogg-Pakt vor. Der Konflikt mit dem Deutschen Reich behinderte die internationale Abrüstung. Nach der durch den Versailler Vertrag auferlegten Abrüstung weigerte es sich, den weiter reichenden Abrüstungsforderungen des Bundes nachzukommen, und wollte seine Abrüstungsmaßnahmen aufgrund des Versailler Vertrages für die allgemeine Abrüstung anrechnen lassen, was der Völkerbund aber ablehnte. Im Ergebnis wurde die Abrüstung nicht fortgesetzt.
  • Die Beschlüsse wurden nicht selten aus Eigeninteresse von Mitgliedern blockiert. Insbesondere die beiden damaligen Großmächte Frankreich und Vereinigtes Königreich, die den größten Einfluss auf den Völkerbund und seine Mitglieder hatten, verhielten sich so. Beide machten bei Konflikten, an denen andere Mittelmächte beteiligt waren, diesen häufig Zugeständnisse, um zu verhindern, in die Konflikte mit hineingezogen zu werden. Dieses Verhalten lässt sich in der Mandschurei-Krise (1931/32), im Italienisch-Äthiopischen Krieg und im Spanischen Bürgerkrieg finden; bei diesen Konflikten machte der Völkerbund viele Zugeständnisse an die Aggressoren Japan, Italien und das Deutsche Reich.
  • Als Hauptursache gilt die generelle Zurückhaltung der Mitglieder, die oft im Eigeninteresse handelten. Dies erkannte schon 1924 Hans Wehberg: „Es ist jedoch eindringlich davor zu warnen, von einer Fortbildung der Form des Völkerbundes allein irgendetwas Erhebliches zu erwarten. Die Zukunft des Völkerbundes hängt letzten Endes von der Stärke der moralischen Kräfte ab, die hinter ihm stehen. Auch ohne erhebliche Fortbildung des Völkerbundes wird der Bund Großes leisten können, wenn er anders als bisher, vom Geiste der Gerechtigkeit und Humanität beseelt wird.“

Mitglieder und Nichtmitglieder

→ Hauptartikel: Liste der Mitgliedstaaten des Völkerbundes

Die Gründungsmitglieder des Völkerbundes bestanden aus 32 alliierten Staaten, hauptsächlich den Siegermächten des Ersten Weltkriegs, die den Versailler Vertrag unterzeichnet hatten. Dazu gehörten auch die britischen Dominions sowie das damalige Britisch-Indien, und auch die Tschechoslowakei, die erst nach dem Krieg gebildet wurde, zählte zu den Gründungsmitgliedern. Im Jahr 1920 wurden 13 neutrale Staaten, die im Ersten Weltkrieg nicht aktiv waren, eingeladen, dem Völkerbund beizutreten. Weitere Staaten wurden entweder später zugelassen oder traten dem Völkerbund zu einem späteren Zeitpunkt bei.

Erklärte ein Land seinen Austritt aus dem Völkerbund, trat dieser Austritt erst zwei Jahre nach der Erklärung in Kraft. In der Literatur wird häufig das Datum der Austrittserklärung angegeben, manchmal jedoch auch das Datum, an dem der Austritt wirksam wurde.

Da der US-Senat die Ratifizierung des Versailler Vertrages ablehnte, wurden die Vereinigten Staaten nie Mitglied des Völkerbundes. Der Senat fühlte sich von Präsident Woodrow Wilson übergangen, der die Ratifizierung der Satzung des Völkerbundes eigenmächtig, ohne sich vorher mit dem Senat abzustimmen, vorangetrieben hatte.

Nichtmitglieder

Einige unabhängige Staaten blieben dem Völkerbund völlig fern:

  • Andorra
  • Bhutan
  • Saudi-Arabien (ab 1932).
    • Vorgänger: Königreich Hedschas (1916–1925) und Sultanat Nadschd (1921–1926), 1926 zu Königreich Hedschas und Nadschd vereinigt.
  • Island (Königreich in Personalunion mit Dänemark bis 1944, Republik ab 1944), 1940 vom Vereinigten Königreich besetzt, 1941 durch die USA besetzt
  • Jemen
  • Liechtenstein
  • Monaco, 1942 vom Deutschen Reich besetzt
  • Mongolei
  • Nepal
  • Neufundland, bis 1934 (danach wieder britische Kronkolonie)
  • San Marino, 1944 vom Vereinigten Königreich besetzt
  • Tuwinische Volksrepublik, 1944 an die Sowjetunion angegliedert
  • Tibet (war 1912 wieder weitgehend unabhängig)
  • Vatikanstadt, ab 1929 (vorher Teil Italiens)
  • Vereinigte Staaten (jedoch Beobachterstatus; oft bilateral eingebunden)

Völkerbundsmandate

Der Völkerbund war gemäß dem Versailler Vertrag (Art. 45 bis 50) für die Verwaltung des vom Deutschen Reich als Reparationsleistung abgetrennten Saargebietes zuständig. Dem Völkerbund wurden die bisher deutschen Kolonien und die von der Türkei abgetrennten arabischen Gebiete übertragen. Die 1911 von Frankreich an Deutschland abgetretenen Teile von Französisch-Äquatorialafrika (Neukamerun) wurden allerdings wieder an dieses angeschlossen. Der Völkerbund vergab diese Gebiete wiederum als Mandate an Mitgliedstaaten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie als UN-Treuhandgebiete verwaltet. Im Einzelnen waren dies:

Ehemals österreichisch-ungarische Gebiete

  • Stadt Fiume mit Gebiet, bis 1920 freie Stadt und Freihafen, 1921 Ausrufung der Republik Fiume, Besetzung durch Italien

Ehemals osmanische Gebiete

Völkerbundsmandat Mandatsmacht Heute
Syrien und Libanon
(1922–1943)
Dritte Französische Republik Frankreich Libanon Libanon (Unabhängig seit 1943)
Syrien Syrien (Unabhängig seit 1946)
Hatay (seit 1939 Teil der Turkei Türkei)
Palästina
(1920–1948)
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich Jordanien Jordanien (Unabhängig seit 1946)
Israel Israel (Unabhängig seit 1948)
Staat Palästina Palästina (Kompliziert; siehe Nahostkonflikt)
Mesopotamien
(1920–1932)
Irak Irak (Unabhängig seit 1932)

Ehemals deutsche Gebiete

  • Saargebiet, von 1920 bis 1935 unter französischer Verwaltung (nach der Saarabstimmung Rückgliederung zum Deutschen Reich zum 1. März 1935)
  • Freie Stadt Danzig, neuer Staat unter Aufsicht des Völkerbundes; Sonderrechte für Polen
  • Memelland, französische Verwaltung, ab 1923 von Litauen besetzt
  • Kamerun
    • Französisch-Kamerun
    • Britisch-Kamerun
  • Deutsch-Südwestafrika
    • Südwestafrika, südafrikanische Verwaltung
  • Deutsch-Ostafrika
    • Tanganjika, britische Verwaltung
    • Ruanda-Urundi, belgische Verwaltung (Königreich Ruanda, Königreich Burundi)
    • Kionga-Dreieck, portugiesische Verwaltung
  • Togo
    • Französisch-Togo
    • Britisch-Togoland
  • Deutsch-Neuguinea
    • Territorium Neuguinea, australische Verwaltung (Kaiser-Wilhelms-Land, Bismarck-Archipel, nördliche Salomon-Inseln)
    • Nauru, britisch-australisch-neuseeländische Verwaltung
    • Japanisches Südseemandat (Nördliche Marianen, Karolinen, Palau, Marshallinseln)
  • Deutsch-Samoa
    • Westsamoa, neuseeländische Verwaltung

Zeitleiste der Mitgliedschaften

Staat Kontinent 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946
1. Abessinien Afrika 23.09. Annexion durch Italien
2. Afghanistan Asien 27.09. 18.04.
3. Ägypten Afrika britisches Protektorat 28.02. 26.05. 18.04.
4. Albanien Europa dt. Okkupation
17.12. 14.04. italienische Okkupation
5. Argentinien Südamerika 10.01. 04.12. Mitgliedschaft ruhend 28.09. 18.04.
6. Australien Ozeanien 10.01. 18.04.
7. Belgien Europa 10.01. deutsche Okkupation 18.04.
8. Bolivien Südamerika 10.01. 18.04.
9. Brasilien Südamerika 10.01. 14.06. 14.06.
10. Bulgarien Europa 16.12.
sowjetische Besatzung 18.04.
11. Chile Südamerika 10.01. 02.06. 02.06.
12. China Asien 16.07. teilweise japanische Okkupation 18.04.
13. Costa Rica Nordamerika 16.12. 24.12. 01.01.
14. Dänemark Europa 08.03. deutsche Okkupation 18.04.
15. Deutsches Reich Europa 08.09. 21.10. 21.10. alliierte Besatzung
16. Dominikanische Republik Nordamerika Besetzung durch die USA 18.04.
29.09.
17. Ecuador Südamerika 28.09. 18.04.
18. El Salvador Nordamerika 10.03. 10.08. 10.08.
19. Estland Europa RSFSR 02.02. 22.09. 06.08. Annexion durch die UdSSR
20. Finnland Europa 16.12. Auflösung der ständigen Vertretung und Einstellung der Beitragszahlung
21. Frankreich Europa 10.01. 18.04.
dt. 19.04. 16.04. Okkupation
22. Griechenland Europa 30.03. ital./dt. Okkupation 18.04.
23. Großbritannien Europa 10.01. 18.04.
24. Guatemala Nordamerika 10.01. 16.05. 16.05.
25. Haiti Nordamerika 08.04.
30.06. Besetzung durch die USA
26. Honduras Nordamerika 03.11. 10.07. 10.07.
27. Indien Asien 10.01. 18.04.
28. Irak Asien britisches Völkerbundsmandat 23.08. 03.10. 18.04.
29. Irischer Freistaat Europa Teil des Vereinigten Königreiches 06.12. 10.09. 18.04.
30. Italien Europa 10.01. 11.12. 11.12. dt. u. alliierte Besatzung
31. Japan Asien 10.01. 27.03. 27.03. US-Besatzung
32. Kanada Nordamerika 10.01. 18.04.
33. Kolumbien Südamerika 16.02. 18.04.
34. Kuba Nordamerika 08.03. 18.04.
35. Lettland Europa RSFSR 11.08. 22.09. 05.08. Annexion durch die UdSSR
36. Liberia Afrika 30.06. 18.04.
37. Litauen Europa RSFSR 12.07. 22.09. 03.08. Annexion durch die UdSSR
38. Luxemburg Europa 16.12. deutsche Zivilverwaltung
39. Mexiko Nordamerika 12.09. 03.12. 05.05. 18.04.
40. Neuseeland Ozeanien 10.01. 18.04.
41. Nicaragua Nordamerika 03.11. 27.06. 27.06.
42. Niederlande Europa 09.03. deutsche Okkupation 18.04.
43. Norwegen Europa 05.03. deutsche Okkupation 18.04.
44. Österreich Europa 15.12. 13.03. Anschluss an das Deutsche Reich alliierte Besatzung
45. Panama Nordamerika 25.11. 18.04.
46. Paraguay Südamerika 10.01. 24.02. 24.02.
47. Persien Asien 10.01.
alliierte Besatzung 18.04.
48. Peru Südamerika 10.01. 09.04. 09.04.
49. Polen Europa 10.01. deutsch-sowjetische Annexion sowjetische Besatzung
50. Portugal Europa 08.04. 18.04.
51. Rumänien Europa 14.09. 11.07. 11.07. sowjetische Besatzung
52. Schweden Europa 09.03. Einstellung der Beitragszahlung 18.04.
53. Schweiz Europa 08.03. Einstellung der Beitragszahlung 18.04.
54. SHS-Staat Europa 10.02. Zerschlagung und Teilannexion durch die Achsenmächte
55. Siam Asien 10.01. 18.04.
56. Spanien Europa 10.01. 08.09. 22.03. 09.05. 09.05.
57. Südafrikanische Union Afrika 10.01. 18.04.
58. Tschechoslowakei Europa 10.01. Zerschlagung und Teilannexion durch Deutsches Reich
59. Türkei Asien Osmanisches Reich 29.10. 18.07. 18.04.
60. Ungarn Europa 18.09. 11.04. 11.04. deutsche Okkupation sowjetische Besatzung
61. UdSSR Europa RSFSR, USSR, BSSR, TSFSR 30.12. 18.09. 14.12. teilweise deutsche Okkupation
62. Uruguay Südamerika 10.01. 18.04.
63. Venezuela Südamerika 03.03. 11.07. 11.07.
Mitglieder 23 48 51 52 54 55 56 55 54 55 57 60 58 57 58 54 47 40 36 34

Siehe auch

  • Völkerbundanleihe

Literatur

Bis 1952

  • The Essential Facts About the League of Nations. Information Section, Genf 1933 (erschien bis 1939 in zehn Auflagen).
  • John Spencer Bassett: The League of Nations. A Chapter in World Politics. Longmans, Green and Co., New York NY 1930.
  • James C. Malin: The United States after the World War. Ginn & Company, Boston MA 1930, S. 5–82, online.
  • Raleigh C. Minor: A Republic of Nations. A Study of the Organization of a Federal League of Nations. Oxford University Press, New York [u. a.] 1918 (Nachdruck. Lawbook Exchange, Clark NJ 2005, ISBN 1-58477-500-9).
  • Francis P. Walters: A History of the League of Nations. 2 Bände. Oxford University Press, London [u. a.] 1952.
  • Woodrow Wilson: Woodrow Wilson's Case for the League of Nations. Compiled with his approval by Hamilton Foley. Princeton University Press, Princeton NJ 1923, Rezension.
  • Alfred Zimmern: The League of Nations and the Rule of Law, 1918–1935. Macmillan, London 1936.

Ab 1953

  • Almada e Santos, Aurora & Santos, Yvette (Hrsg.): The League of Nations Experience: Overlapping Readings. Berlin: Walter de Gruyter GmbH, 2024. ISBN 978-3-11-105658-6
  • Ondrej Ditrych: ‚International Terrorism‘ as Conspiracy: Debating Terrorism in the League of Nations. In: Beatrice de Graaf, Cornel Zwierlein (Hrsg.): Security and Conspiracy in History, 16th to 21st Century (= Historical Social Research. Bd. 38, Nr. 1, 2013 = Special Issue). Zentrum für Historische Sozialforschung, Köln 2013, S. 200–210, JSTOR:23644497.
  • George W. Egerton: Great Britain and the Creation of the League of Nations. Strategy, Politics, and International Organization, 1914–1919. University of North Carolina Press, Chapel Hill NC 1978, ISBN 0-8078-1320-6.
  • Thomas Fischer: Die Souveränität der Schwachen. Lateinamerika und der Völkerbund, 1920–1936 (Beiträge zur europäischen Überseegeschichte. Bd. 98). Steiner, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-515-10077-9.
  • George Gill: The League of Nations from 1929 to 1946 (= Partners for Peace Series. Bd. 2). Avery Publishing Group, Garden City Park NY 1996, ISBN 0-89529-637-3.
  • Madeleine Herren: Internationale Organisationen seit 1865. Eine Globalgeschichte der internationalen Ordnung, Geschichte kompakt, WB, Darmstadt 2009, ISBN 978-3-534-20365-9.
  • Nigel Kelly, Greg Lacey: Modern World History for OCR Specification 1937. Heinemann Educational Publishers, Oxford 2001, ISBN 0-435-30830-0.
  • David Kennedy: The Move to Institutions. In: Cardozo Law Review. Bd. 8, Nr. 5, 1987, ISSN 0270-5192, S. 841–988, Digitalisat (PDF; 9,48 MB), (Wiederabdruck in: Jan Klabbers (Hrsg.): International Organizations. Ashgate/Dartmouth, Aldershot [u. a.] 2005, ISBN 0-7546-2447-1).
  • Paul Kennedy: The Parliament of Man. The Past, Present, and Future of the United Nations. Random House, New York NY 2006, ISBN 0-375-50165-7.
  • Warren F. Kuehl, Lynne K. Dunn: Keeping the Covenant. American Internationalists and the League of Nations, 1920–1939 (= American Diplomatic History. Bd. 10). Kent State University Press, Kent OH [u. a.] 1997, ISBN 0-87338-566-7.
  • Peter Macalister-Smith, Joachim Schwietzke: Diplomatic Conferences and Congresses. A Bibliographical Compendium of State Practice 1642 to 1919, W. Neugebauer, Graz, Feldkirch 2017, ISBN 978-3-85376-325-4.
  • Michel Marbeau: La Société des Nations (= Que sais-je? 3593). Presses Universitaires de France, Paris 2001, ISBN 2-13-051635-1.
  • Frederick S. Northedge: The League of Nations. Its Life and Times. 1920–1946. Holmes & Meier, New York [u. a.] 1986, ISBN 0-7185-1194-8.
  • Susan Pedersen: The Guardians: The League of Nations and the Crisis of Empire. Oxford University Press, Oxford 2017, ISBN 978-0-19-874349-1.
  • Alfred Pfeil: Der Völkerbund. Literaturbericht und kritische Darstellung seiner Geschichte (= Erträge der Forschung. Bd. 58). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1976, ISBN 3-534-06744-4.
  • Matthias Schulz: Der Briand-Plan und der Völkerbund als Verhandlungsarena für die europäische Einigung zwischen den Kriegen, in: Europäische Geschichte Online, hrsg. vom Institut für Europäische Geschichte (Mainz), 2010, Zugriff am 25. März 2021 (PDF).
  • Matthias Schulz: Deutschland, der Völkerbund und die Frage der europäischen Wirtschaftsordnung 1925–1933 (= Beiträge zur deutschen und europäischen Geschichte. Bd. 19). Krämer, Hamburg 1997, ISBN 3-89622-009-8 (Zugleich: Hamburg, Univ., Diss., 1997).
  • Ben Walsh: Modern World History. Reprinted edition. John Murray, London 1997, ISBN 0-7195-7231-2.

Weblinks

Commons: Völkerbund – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Völkerbund – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Satzung des Völkerbundes im DocumentArchiv.de
  • Völkerbund im Lebendigen Museum Online (LeMO).
  • Völkerbund bei Wissen.de
  • League of Nations Chronology (PDF; 32 kB; englisch)
  • LONSEA – Datenbank zum Völkerbund und weiteren Internationalen Organisationen (englisch)
  • Tätigkeit und Mitgliederbestand des Völkerbundes im gegenwärtigen Kriege. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Band 10, Oktober 1940 (PDF; 5,8 MB)
  • Frühe Zeitungsartikel über den Völkerbund in den Historischen Pressearchiven der ZBW
  • Literatur von und über den Völkerbund im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise

  1. mdr.de: Der Völkerbund – die ungeliebte Friedensorganisation | MDR.DE. Abgerufen am 21. August 2024. 
  2. Völkerbund: Erster Anlauf zur Weltstaatengemeinschaft. In: wienerzeitung.at. 4. Januar 2020, abgerufen am 21. August 2024. 
  3. Woodrow Wilson: Woodrow Wilson’s Case for the League of Nations (compiled with his approval by Hamilton Foley), Princeton University Press, Princeton 1923. Rezension (englisch)
  4. Peter Macalister-Smith, Joachim Schwietzke: Diplomatic Conferences and Congresses. A Bibliographical Compendium of State Practice 1642 to 1919, W. Neugebauer, Graz/Feldkirch 2017, S. 263–267, 268–279 (Abdruck der Covenant of the League of Nations).
  5. Ernst Sauer: Grundlehre des Völkerrechts. 2. Auflage, Verlag Balduin Pick, Köln 1948, S. 140 ff.
  6. https://www.britannica.com/topic/League-of-Nations/Third-period-1931-36
  7. Iris Borowy: Coming to terms with world health: the League of Nations Health Organisation 1921-1946. Peter Lang, Frankfurt am Main; New York 2009, ISBN 978-3-631-58687-7 (worldcat.org [abgerufen am 16. März 2025]). 
  8. Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 61.
  9. Heidi J. S. Tworek: Communicable Disease: Information, Health,and Globalization in the Interwar Period. (pdf) In: The American Historical Review. American Historical Association, 4. Juni 2019, S. 812–842, abgerufen am 27. Dezember 2020 (englisch). 
  10. Vgl. Walter Truckenbrodt: Deutschland und der Völkerbund. Die Behandlung reichsdeutscher Angelegenheiten im Völkerbundsrat von 1920–1939. Essener Verlagsanstalt, Essen 1941 (Veröffentlichungen des Deutschen Instituts für Außenpolitische Forschung, Bd. 9).
  11. Vgl. Carl Schmitt: Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar – Genf – Versailles. 1923–1939. Duncker & Humblot, 1988.
  12. Francis Paul Walters: A History of the League of Nations. Oxford University Press, London 1952, S. 801–810.
  13. Hermann Weber: Vom Völkerbund zu den Vereinten Nationen. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen, Bonn 1987.
  14. Italien annektiert Äthiopien – der Völkerbund lässt es geschehen (chronik.net)
  15. Walter Poeggel: Der Völkerbund als zwischenstaatliche Organisation für den Weltfrieden und die Haltung Deutschlands. Zum 75. Jahrestag der Gründung des Völkerbundes. Rosa-Luxemburg-Verein, Leipzig 1995, ISBN 3-929994-47-X, S. 62.
  16. Seite 53 unten (PDF; 5,8 MB)
  17. Thomas J. Knock: To End All Wars: Woodrow Wilson and the Quest for a New World Order. Princeton University Press, Princeton 1995, ISBN 0-691-00150-2, S. 263.
  18. Tätigkeit und Mitgliederbestand des Völkerbundes im gegenwärtigen Kriege. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Band 10, Oktober 1940, abgerufen am 27. August 2023. 
  19. Unabhängigkeit
  20. britisches Dominion
  21. durch die Vichy-Regierung
  22. durch das Freie Frankreich
  23. Griechenland nahm bereits vor Ratifizierung des Versailler Vertrages an der ersten Sitzung des Völkerbundsrates am 16. Januar 1920 teil.
  24. britische Kronkolonie
  25. ab 1937 Irland
  26. Panama hatte am 8. Januar 1920 den Versailler Vertrag ratifiziert und davon den Generalsekretär telegraphisch benachrichtigt. In einem am 30. Juli 1920 zusammengestellten Verzeichnis der Mitglieder wurde es bereits aufgeführt und war bei der Eröffnung der ersten Völkerbundsversammlung am 15. November 1920 durch eine Delegation vertreten.
  27. ab 1934 Iran
  28. ab 1929 Jugoslawien
  29. ab 1939 Thailand
  30. Staatsgründung
  31. Ausschluss
Normdaten (Körperschaft): GND: 36500-2 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: n79110921 | NDL: 00312875 | VIAF: 245646536

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 23 Jun 2025 / 12:43

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Der Volkerbund franzosisch Societe des Nations englisch League of Nations spanisch Sociedad de Naciones war ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von Staaten und als globale internationale Organisation ein mehrheitlich anerkanntes Volkerrechtssubjekt Insgesamt traten 63 Staaten dem Volkerbund bei allerdings waren nie alle gleichzeitig Mitglied Als Ergebnis der Pariser Friedenskonferenz nach dem Ersten Weltkrieg entstanden nahm er am 10 Januar 1920 seine Arbeit auf Volkerbund VBFlagge Co offizielle Flagge des VolkerbundesBild Mitgliedstaaten des Volkerbunds und von diesen abhangige Gebiete Volkerbundmandate orange sowie Nichtmitglieder grau Englische Bezeichnung League of NationsFranzosische Bezeichnung Societe des NationsOrganisationsart Internationales VolkerrechtssubjektStatus 1920 1946 Inaktiv aufgelost Sitz der Organe Genf Schweiz SchweizGeneralsekretar Vereinigtes Konigreich Eric Drummond 1920 1933 Dritte Franzosische Republik Joseph Avenol 1933 1940 Irland Sean Lester 1940 1946 Mitgliedstaaten 63 insgesamt beigetreten MitgliedstaatenAmts und Arbeitssprachen Englisch FranzosischGrundung 10 Januar 1920Auflosung 18 April 1946Genf Haus des Volkerbundrates 1931Gustav Stresemann auf dem Weg zur Volkerbundtagung in Lugano 1928 Die wichtigsten Aufgaben der Organisation waren die Sicherung des Weltfriedens die schiedsgerichtliche Beilegung internationaler Konflikte zwischen Staaten internationale Abrustung und Rustungskontrolle sowie die Unterstutzung humanitarer und sozialer Initiativen Der Volkerbund scheiterte jedoch trotz seiner ehrgeizigen Ziele und der Bemuhungen um Frieden und Sicherheit aufgrund der mangelnden Durchsetzungskraft bei der Umsetzung von Sanktionen und die Unfahigkeit effektiv auf Aggressionen und politische Krisen zu reagieren Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Grundung der Vereinten Nationen UNO im Jahr 1945 verlor der Volkerbund seine Bedeutung Am 18 April 1946 beschlossen die verbliebenen 34 Mitglieder einstimmig den Volkerbund mit sofortiger Wirkung aufzulosen Die Mandate und Aufgaben gingen an die Vereinten Nationen welche seitdem als der Nachfolger des Volkerbundes gelten Geschichte und StrukturVorgeschichte Die Idee eines Bundes in einer Staatengemeinschaft und der Ausdruck Volkerrecht wurden erstmals 1625 vom niederlandischen Rechtsgelehrten Hugo Grotius in seinem Buch De iure belli ac pacis Uber das Recht des Krieges und des Friedens als Grundlagen fur das Volkerrecht dargestellt Der Konigsberger Philosoph Immanuel Kant forderte 1795 in seinem Buch Zum ewigen Frieden das Volkerrecht ein wobei er die Idee einer durchgangig friedlichen Gemeinschaft der Volker erstmals ausfuhrlich beschrieb Die Ideen der Aufklarung brachten im 19 Jahrhundert eine internationale Friedensbewegung hervor und fuhrten 1899 und 1907 zu den Haager Friedenskonferenzen Doch der Haager Staatenverband wie der an Kant geschulte Walther Schucking die Einrichtung nannte scheiterte vor allem am Deutschen Reich in der Frage der obligatorischen internationalen Schiedsgerichtsbarkeit Grundung und Ziele Ein Programm zur Umsetzung der Kantschen Forderung wurde ausgelost durch die Schrecken des Ersten Weltkriegs im 14 Punkte Programm des US Prasidenten Thomas Woodrow Wilson von 1918 aufgegriffen Die Satzung des Volkerbundes war Teil der Pariser Vorortvertrage massgeblich initiiert von Lord Robert Cecil und somit auch des Versailler Vertrages Die Satzung des Volkerbundes wurde am 28 April 1919 von der Vollversammlung der Friedenskonferenz von Versailles angenommen Um dem US Senat entgegenzukommen stand in den Statuten auch die Vereinbarkeit mit der Monroe Doktrin die spater in die Charta der Vereinten Nationen aufgenommen wurde Mit dem Versailler Vertrag unterzeichneten die beteiligten Staaten am 28 Juni 1919 auch die Satzung des Volkerbunds der Bund war Teil des Vertragswerkes Mit seiner Ratifizierung am 10 Januar war der Volkerbund offiziell gegrundet und trat am 15 November 1920 zum ersten Mal zusammen Lord Robert Cecil wurde 1923 Prasident des Volkerbundes und blieb dies bis zur Auflosung 1946 Der Volkerbund sollte sowohl die internationale Kooperation fordern in Konfliktfallen vermitteln als auch die Einhaltung von Friedensvertragen uberwachen Im Gegensatz zur UNO enthielt seine Satzung eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten im Falle eines kriegerischen Aktes eines Staates gegen einen Mitgliedstaat sofort und direkt d h ohne vorherigen Beschluss eines Gremiums dem betroffenen Staat militarisch zu Hilfe zu eilen Sitz in Genf Aufgrund seines Tagungs und Sitzortes erhielt der Volkerbund auch den inoffiziellen Namen Genfer Liga Der erste Sitz war im Genfer Gebaudekomplex Palais Wilson den er auch nach dem Umzug 1933 1936 weiter nutzte und der gegenwartig als Sitz des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen fur Menschenrechte UNHCHR fungiert Zwischen 1933 und 1936 zog er in den neu errichteten Gebaudekomplex Palais des Nations Volkerbundpalast im Genfer Ariana Park um wo der Hauptsitz der Institution bis zu ihrer Auflosung im Jahre 1946 blieb Nach der Grundung der Vereinten Nationen 1945 die vor dem Umzug 1952 nach New York City ihren Hauptsitz zunachst in London hatten ubernahmen diese das Palais 1945 vom Volkerbund erweiterten es in den folgenden Jahren baulich und nutzen es bis heute Seit 1966 ist das Palais des Nations der europaische Hauptsitz der Vereinten Nationen Buro der Vereinten Nationen in Genf und beherbergt unter anderem den UN Menschenrechtsrat und die UN Vertragsorgane Organisationsstruktur Organigramm des Volkerbundes 1930 Der Volkerbund Sitzungssaal in Genf vor dem Bau des Palais des Nations Die Organisation des Volkerbundes nahm in Grundzugen bereits die Organisation der Vereinten Nationen vorweg Der grosste Unterschied zu heute bestand zum einen in der wesentlich kleineren Zahl an hauptamtlichen Mitarbeitern zum anderen darin dass fast alle Beschlusse einstimmig gefasst werden mussten Die Handlungsfahigkeit des Volkerbundes war daher stark eingeschrankt Ein Vetorecht der standigen Mitglieder erubrigte sich so Organe des Volkerbundes Volkerbundversammlung Sie tagte einmal jahrlich jedes Mitgliedsland hatte eine Stimme die meisten Beschlusse erforderten Einstimmigkeit Volkerbundsrat Er hatte standige Mitglieder Vereinigtes Konigreich Frankreich Italien bis 1937 Japan bis 1933 Deutsches Reich 1926 1933 UdSSR 1934 1939 und zwolf nichtstandige Mitglieder Entscheidungen mussten einstimmig gefallt werden beteiligte Konfliktparteien hatten in der entsprechenden Abstimmung kein Stimmrecht Prasident Robert Cecil 1923 1946 Standiges Generalsekretariat und Generalsekretar Verwaltungsgericht des Volkerbundes zustandig fur die arbeitsrechtlichen Belange der Bediensteten des Volkerbundes Die Generalsekretare des Volkerbundes waren James Eric Drummond Vereinigtes Konigreich 1920 1933 Joseph Avenol Frankreich 1933 1940 Sean Lester Irland 1940 1946Gesundheitsorganisation des Volkerbunds Den Anstoss fur die Grundung der Gesundheitsorganisation des Volkerbunds gab eine Typhusepidemie die von 1916 an Osteuropa und Russland betraf Bis 1920 wurden rund 30 Millionen Falle und rund drei Millionen Tote gezahlt Im April 1920 diskutierten Vertreter westlicher Staaten des Roten Kreuzes und des Office international d hygiene publique eine Gesundheitsorganisation im Rahmen des kurz zuvor gegrundeten Volkerbunds Im Dezember des Jahres beschloss die Volkerbundversammlung die Grundung eines Gesundheitskomitees Mitte 1921 wurde Ludwik Rajchman zum medizinischen Direktor des Volkerbunds und damit zum Leiter des Komitees und spater der Gesundheitsorganisation berufen Rajchman war Bakteriologe und hatte in seinem Heimatland Polen erfolgreich die Typhusepidemie bekampft Er blieb bis 1939 an der Spitze der Gesundheitsorganisation Bis 1923 wurde das Komitee offiziell als vorlaufig bezeichnet und wurde anschliessend der sozialen Sektion des Volkerbunds zugeordnet 1928 wurde aus dem Komitee die unter dem Dach des Volkerbunds eigenstandige Gesundheitsorganisation Die Organisation diente vor allem dem internationalen Austausch medizinischer Informationen Daruber hinaus waren der personliche fachliche Austausch von Medizinern die Organisation von Konferenzen zur Standardisierung in Biologie und Medizin und das Durchfuhren von Studien die Arbeitsfelder der Gesundheitsorganisation Sie unterstutzte zudem den Aufbau von offentlichen Gesundheitswesen unter anderem in Griechenland und China Von 1930 an war die landliche Gesundheitsversorgung insbesondere in Asien ein Schwerpunktthema der Organisation Dem standigen Informationsaustausch sollte der 1921 ins Leben gerufene Epidemiologische Nachrichtendienst dienen In den folgenden Jahren legte der Dienst eine rasch anwachsende Zahl periodischer Publikationen zu Gesundheitsthemen auf 1925 wurde mit finanzieller Hilfe durch die Rockefeller Stiftung das fernostliche Gesundheitsburo in Singapur mit elf Mitarbeitern gegrundet Die Stadt wurde wegen ihrer Bedeutung als Kreuzungspunkt mehrerer maritimer Handelswege und Telegraphenleitungen gewahlt und weil in der dortigen britischen Marinebasis eine leistungsfahige Funkanlage gegen Bezahlung genutzt werden konnte Leiter des Buros wurde der Schweizer Arzt Raymond Gautier Vom Knotenpunkt Singapur ausgehend wurden in den folgenden Jahren immer mehr korrespondierende Stellen vornehmlich in Hafenstadten auf dem eurasischen Kontinent in Ostafrika sowie in Australien und Ozeanien in ein Netz eingebunden das per Kabel und Funktelegraphie kontinuierlich ortliche Gesundheitsinformationen nach Singapur ubermittelten Im Blickpunkt standen dabei Seuchenausbruche in Hafenstadten Die Kenntnis daruber sollte Staaten die von dort aus von Schiffen angelaufen wurden die Seuchenpravention erleichtern zugleich aber die Quarantane gegen Schiffe zielgenauer machen und damit Hemmnisse fur den Waren und Personentransport verringern Nachdem es zunachst Zustandigkeitskonflikte mit dem 1902 gegrundetenPan American Sanitary Bureau gegeben hatte das ahnliche Aufgaben versah wurde 1926 auf der Internationalen Gesundheitskonferenz in Paris ein Abkommen geschlossen das die Zustandigkeitsgebiete beider Organisationen abgrenzte Asien blieb ein Schwerpunkt in der Arbeit der Gesundheitsorganisation des Volkerbunds Die beiden einzigen Buros ausserhalb von Europa wurden 1926 in Tokio und 1931 in Delhi eroffnet 1926 erhielt das Buro Singapur regelmassige wochentliche Meldungen aus 104 Hafenstadten Bis 1933 stieg die Zahl auf 163 an Mit dieser Informationssammlung war eine erstmalige staatenubergreifende Vereinheitlichung der epidemiologischen Statistiken und ihrer Erfassung verbunden Aus den Meldungen gingen zwei wochentliche weltweite Publikationen hervor der Wochentliche Faszikel als Druckwerk in einer Auflage von rund 400 im Jahr 1927 und das per Funk ubermittelte Wochentliche Gesundheitsbulletin Das Funkbulletin wurde zunachst in einem speziell fur die Gesundheitsinformationen geschaffenen Code ubermittelt von einer uber die Jahre zunehmenden Zahl von Stationen aber auch im Klartext Dies machte die Nutzung der Informationen auch durch Schiffskapitane moglich 1939 wurde Raymond Gautier bis dahin Leiter des Buros in Singapur medizinischer Direktor des Volkerbunds Im Februar des Jahres ging ein eigener Sendemast der Gesundheitsorganisation nahe Genf in den Betrieb Bis dahin war die deutsche Grossfunkstelle Nauen der wichtigste europaische Sender fur die internationalen Gesundheitsinformationen gewesen Die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Reich und der Organisation wurde im September 1939 nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs beendet Im Verlauf des Krieges stellten mehrere Staaten die Ubermittlung von Informationen an die Gesundheitsorganisation des Volkerbunds ein Nach der Besetzung von Paris 1940 und als Folge der japanischen Eroberungen in Ostasien kam die Arbeit nahezu vollstandig zum Erliegen Einige Mitarbeiter der Zentrale in Paris nahmen ihre Arbeit in London wieder auf und veroffentlichten uber die gesamte Kriegszeit hinweg den Weekly Epidemiological Report Das Personal des Buros in Singapur wurde im Februar 1942 nach Australien evakuiert Dort wurde das Buro im Oktober 1942 aufgelost Der Weekly Epidemiological Report ging mit der Ausgabe vom 5 September 1946 in die Herausgeberschaft der Vereinten Nationen uber und besteht bis heute Leitende Mitarbeiter der Gesundheitsorganisation des Volkerbunds spielten eine wichtige Rolle bei der Grundung der Weltgesundheitsorganisation WHO im Jahr 1948 insbesondere Gautier und Yves Biraud zuvor Leiter des Epidemiologischen Nachrichtendienstes Die WHO baute in Asien ein Gesundheitsinformationsnetz auf das anfangs weitgehend dem der Vorgangerorganisation entsprach Wirken Schlusssitzung des Volkerbundrates in Genf 1926Sitzung des Volkerbundes in Lugano 1928 Anfangs hatte der Volkerbund einige Erfolge bei der Losung kleiner Konflikte beispielsweise um Spitzbergen die Aland Inseln und Korfu Grosse Streitfalle wie der Ruhrkonflikt der Spanische Burgerkrieg und die Sudetenkrise wurden ausserhalb des Volkerbundes ausgetragen Zum Vorreiter wurde er aber bei der Dekolonisation der Hungerbekampfung und der Betreuung von Fluchtlingen ausserdem sammelte man Erfahrung bei der Konsensfindung Umstritten war das Nichteingreifen des Volkerbundes beim japanischen Angriff auf China im Jahre 1931 Japan trat wegen der Zustimmung zum Lytton Report am 27 Marz 1933 aus dem Volkerbund aus Endgultig demonstrierte er 1935 seine Machtlosigkeit beim italienischen Angriff auf Abessinien Die als starkste Massnahme verhangten Sanktionen blieben wirkungslos sowohl die USA Ol als auch das Deutsche Reich Kohle belieferten Italien weiterhin und fuhrten dadurch die Ohnmacht des Gremiums vor Die Sowjetunion seit 1934 Mitglied wurde 1939 wegen des Angriffs auf Finnland Winterkrieg ausgeschlossen Auf die Vorgeschichte des Zweiten Weltkriegs hatte der Bund keinen massgeblichen Einfluss Die Bemuhungen das Deutsche Reich durch Verhandlungen in seine Schranken zu weisen als es den Versailler Vertrag seit 1933 zunehmend aushebelte hatten keinen Erfolg Der spatere Diplomat der Bundesrepublik Walter Truckenbrodt schilderte diesen Prozess 1941 aus der Sicht des Deutschen Reiches und nannte den Bund platonisch da er keine reale Machtbasis besass Auch der Staatsrechtler Carl Schmitt nannte die Genfer Liga 1936 eine blosse Etikette also eine Fassade hinter der sich die politischen Inhalte regelmassig anderten Der Volkerbund verfugte uber keine eigenen militarischen Truppen mit denen er in Krisenregionen hatte eingreifen konnen Ein theoretischer Beschluss zu militarischen Aktionen hatte zwar vom Volkerbund getroffen werden konnen die Entsendung der Truppen blieb jedoch den Mitgliedern in einzelstaatlicher Organisation uberlassen Ein gelungenes Beispiel zeigt der Konflikt an der griechisch bulgarischen Grenze zwischen dem 25 und 28 Oktober 1925 Nachdem die bulgarische Regierung den Generalsekretar des Volkerbunds nach Artikel 11 Abs 1 der Volkerbundsatzung angerufen hatte wurden zur Konfliktsicherung und Kontrolle franzosische britische und italienische Offiziere in die Region gesandt Am 19 Marz 1938 protestierte Isidro Fabela als Vertreter Mexikos und im Auftrag des damaligen Staatsprasidenten Lazaro Cardenas als einziger aller Regierungsreprasentanten im Volkerbund gegen den Anschluss Osterreichs durch das nationalsozialistische Deutschland Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges schlief die Aktivitat des Volkerbundes sukzessive ein In den ersten Kriegsmonaten wurde der Betrieb sofern noch moglich weitgehend normal weitergefuhrt Im Dezember 1939 kamen noch einmal Volkerbundsrat und Volkerbundversammlung zusammen nachdem Finnland nach dem sowjetischen Angriff den Volkerbund angerufen hatte Die Sowjetunion wurde darauf aus der Organisation ausgeschlossen Die Situation anderte sich mit dem Westfeldzug dieser isolierte den Hauptsitz in Genf von der freien Welt Man begann Teile der Organisation uber Spanien und Lissabon nach Ubersee zu verlagern Die Bereiche Wirtschaft Finanzen und Verkehr fanden Aufnahme bei der Princeton University die internationale Arbeitsorganisation zog nach Montreal um der Hochkommissar fur Fluchtlinge sowie die Finanzverwaltung liessen sich in London nieder In Genf verblieb nur das Generalsekretariat Mit dem fortschreitenden Krieg zahlten die meisten Mitgliedstaaten ihre Beitrage nicht mehr zuletzt wurde der Volkerbund fast ausschliesslich vom Vereinigten Konigreich und dessen Commonwealth finanziert das Personal musste auf etwa 15 der Vorkriegsniveaus reduziert werden Der Palais de Nations verwaiste aber die einzelnen Fachbereiche erhielten ihre Funktion in einer Weise aufrecht um nach dem Krieg rasch wieder zum Normalbetrieb zuruckzukehren Rustungskontrolle Der Volkerbundsrat in dem Volkerbund war fur sicherheitsrelevante Themen verantwortlich und ist in der Funktion mit dem heutigen Weltsicherheitsrat vergleichbar Zusammen mit der Volkerbundversammlung sollte er unter anderem die globale Rustung kontrollieren und beschranken Durch diese Institution sollte das im ersten Kapitel des Volkerbundabkommens gesetzte Ziel der maximalen Minimierung der globalen Rustung erreicht werden Zur Uberwachung der Rustungskontrolle wurde eine dauerhafte Beratungskommission einberufen welches jeweils aus einem Reprasentant jeder Teilstreitkraft pro Mitgliedsnation bestand Ab 1925 wurde speziell eine Kommission einberufen die zur Vorbereitung und Beratung einer Abrustungskonferenz diente Diese Kommission hatte sechs Sitzungen bis sie 1930 ohne greifbare Ergebnisse aufgelost wurde Der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges besiegelte das Scheitern der Hauptaufgabe des Volkerbundes Der Volkerbund verhandelte in den meisten seiner Tagungen mit dem Ziel der Ab oder Rustungsbeschrankung Einige der Erfolge in der Rustungskontrolle sollen aufgelistet werden Der Volkerbund bildete die erste internationale Korperschaft welche mit der Uberwachung des Handels von Waffen und Munition und der praventiven Verhinderung von Herstellung Munition im Privatgebrauch betraut wurde Das Jahrbuch des Volkerbundes Ab 1924 wurde pro Jahr eine statistische Analyse der globalen Rustungsausgaben der Lage paramilitarischer Krafte und der Polizeikrafte pro Staat veroffentlicht Dazu wurden Daten zum internationalen Transfer von Waffen und Munition sowie deren Wert angegeben Die Daten waren jedoch unvollstandig und teils nur fehlerbehaftete Naherungswerte Durch diese Analyse wurde Rustung erstmals in Zahlen fur die Offentlichkeit zuganglich Genfer Protokoll Nachdem ein Abkommen uber die Regelung des Waffenexports in St Germain 1919 nicht zustande kam fand in Genf 1925 eine weitere Tagung statt In dieser sollte der globale Waffenhandel geregelt werden Es wurden dabei funf Typen von Waffen unterschieden die nur unter bestimmten staatlichen Kontrollen und internationalen Auflagen gehandelt werden durften Ziel war es unter anderem den Schwarzhandel zu unterbinden Da keine Verifikationsmassnahmen fur Waffenproduktion im Vertrag etabliert werden konnten wurde das Dokument nicht ratifiziert Jedoch wurde das Verbot der Nutzung von chemischen und biologischen Waffen international und dauerhaft anerkannt Das Abkommen uber biologische Waffen von 1972 knupfte an das Genfer Protokoll an Briand Kellogg Pakt In dem ab 1929 rechtsgultigen Vertrag verpflichteten sich die Nationen keine Gewalt zur Interessendurchsetzung innerhalb der internationalen Beziehung zu gebrauchen Der Angriffskrieg sollte damit verboten werden Der Vertrag wurde nicht innerhalb des Volkerbundes verhandelt hatte durch diesen jedoch ein Diskussionsfundament Gegenuber einem Verstoss mangelte es aber an Verifikations und Sanktionsmassnahmen Diese Idee wurde in Art 2 Nr 4 der UN Charta ubernommen und erweitert Genfer Abrustungskonferenz In der erstmaligen Konferenz uber eine globale Verringerung und Limitierung jeglicher Rustung waren 60 Staaten vertreten Die Offentlichkeit und internationale Organisationen waren stark beteiligt Neben der Abrustung waren weitere Ziele die Etablierung eines Systems kollektiver Sicherheit das Verbot jeglicher chemischer biologischer sowie Brandgeschosswaffen globale Kontrolle der Waffenherstellung und des Waffenhandels und Uberwachungsmoglichkeiten und Garantien zur Einhaltung der Verpflichtungen Nach dem Austritt des Deutschen Reiches und dem Tod des Vorsitzenden der Konferenz 1935 wurde die Konferenz beendet Ratifiziert wurden nur die Kodifizierung des Gebrauchs von Gaswaffen und das Verbot von biologischen Waffen Scheitern und Auflosung Auf Initiative der Aussenminister Chinas des Vereinigten Konigreichs der UdSSR und der USA wurden 1945 die Vereinten Nationen als faktische Nachfolgeorganisation des Volkerbundes gegrundet Die grundlegenden Strukturen Unterorganisationen Gebaude und Archive sowie Teile des Personals gingen an die UN uber Offiziell loste sich der Volkerbund am 18 April 1946 auf seiner 21 Volkerbundversammlung selbst auf Durch die zeitweise parallele Existenz des Volkerbunds zur UNO sollte dokumentiert werden dass letztere keine Nachfolgeorganisation sei Fur das Scheitern des Volkerbundes werden verschiedene Grunde angefuhrt Zu keiner Zeit gehorten ihm alle Grossmachte und Mittelstaaten dauerhaft an die USA nie das Deutsche Reich Italien die Sowjetunion und Japan nur zeitweise Die Satzung sah kein absolutes Kriegsverbot analog dem Briand Kellogg Pakt vor Der Konflikt mit dem Deutschen Reich behinderte die internationale Abrustung Nach der durch den Versailler Vertrag auferlegten Abrustung weigerte es sich den weiter reichenden Abrustungsforderungen des Bundes nachzukommen und wollte seine Abrustungsmassnahmen aufgrund des Versailler Vertrages fur die allgemeine Abrustung anrechnen lassen was der Volkerbund aber ablehnte Im Ergebnis wurde die Abrustung nicht fortgesetzt Die Beschlusse wurden nicht selten aus Eigeninteresse von Mitgliedern blockiert Insbesondere die beiden damaligen Grossmachte Frankreich und Vereinigtes Konigreich die den grossten Einfluss auf den Volkerbund und seine Mitglieder hatten verhielten sich so Beide machten bei Konflikten an denen andere Mittelmachte beteiligt waren diesen haufig Zugestandnisse um zu verhindern in die Konflikte mit hineingezogen zu werden Dieses Verhalten lasst sich in der Mandschurei Krise 1931 32 im Italienisch Athiopischen Krieg und im Spanischen Burgerkrieg finden bei diesen Konflikten machte der Volkerbund viele Zugestandnisse an die Aggressoren Japan Italien und das Deutsche Reich Als Hauptursache gilt die generelle Zuruckhaltung der Mitglieder die oft im Eigeninteresse handelten Dies erkannte schon 1924 Hans Wehberg Es ist jedoch eindringlich davor zu warnen von einer Fortbildung der Form des Volkerbundes allein irgendetwas Erhebliches zu erwarten Die Zukunft des Volkerbundes hangt letzten Endes von der Starke der moralischen Krafte ab die hinter ihm stehen Auch ohne erhebliche Fortbildung des Volkerbundes wird der Bund Grosses leisten konnen wenn er anders als bisher vom Geiste der Gerechtigkeit und Humanitat beseelt wird Mitglieder und Nichtmitglieder Hauptartikel Liste der Mitgliedstaaten des Volkerbundes Mitglieder und Nichtmitglieder des Volkerbundes Mitglieder Kolonien der Mitglieder Mandate Nichtmitglied Kolonien von NichtmitgliedernGesetz uber die Vertrage von Locarno und den Eintritt Deutschlands in den Volkerbund vom 28 November 1925 Die Grundungsmitglieder des Volkerbundes bestanden aus 32 alliierten Staaten hauptsachlich den Siegermachten des Ersten Weltkriegs die den Versailler Vertrag unterzeichnet hatten Dazu gehorten auch die britischen Dominions sowie das damalige Britisch Indien und auch die Tschechoslowakei die erst nach dem Krieg gebildet wurde zahlte zu den Grundungsmitgliedern Im Jahr 1920 wurden 13 neutrale Staaten die im Ersten Weltkrieg nicht aktiv waren eingeladen dem Volkerbund beizutreten Weitere Staaten wurden entweder spater zugelassen oder traten dem Volkerbund zu einem spateren Zeitpunkt bei Erklarte ein Land seinen Austritt aus dem Volkerbund trat dieser Austritt erst zwei Jahre nach der Erklarung in Kraft In der Literatur wird haufig das Datum der Austrittserklarung angegeben manchmal jedoch auch das Datum an dem der Austritt wirksam wurde Da der US Senat die Ratifizierung des Versailler Vertrages ablehnte wurden die Vereinigten Staaten nie Mitglied des Volkerbundes Der Senat fuhlte sich von Prasident Woodrow Wilson ubergangen der die Ratifizierung der Satzung des Volkerbundes eigenmachtig ohne sich vorher mit dem Senat abzustimmen vorangetrieben hatte Nichtmitglieder Einige unabhangige Staaten blieben dem Volkerbund vollig fern Andorra Bhutan Saudi Arabien ab 1932 Vorganger Konigreich Hedschas 1916 1925 und Sultanat Nadschd 1921 1926 1926 zu Konigreich Hedschas und Nadschd vereinigt Island Konigreich in Personalunion mit Danemark bis 1944 Republik ab 1944 1940 vom Vereinigten Konigreich besetzt 1941 durch die USA besetzt Jemen Liechtenstein Monaco 1942 vom Deutschen Reich besetzt Mongolei Nepal Neufundland bis 1934 danach wieder britische Kronkolonie San Marino 1944 vom Vereinigten Konigreich besetzt Tuwinische Volksrepublik 1944 an die Sowjetunion angegliedert Tibet war 1912 wieder weitgehend unabhangig Vatikanstadt ab 1929 vorher Teil Italiens Vereinigte Staaten jedoch Beobachterstatus oft bilateral eingebunden VolkerbundsmandateKarte der Mandatsgebiete Britisches Mandatsgebiet Franzosisches Mandatsgebiet Belgisches Mandatsgebiet Australisches Mandatsgebiet Japanisches Mandatsgebiet Neuseelandisches Mandatsgebiet Sudafrikanisches Mandatsgebiet Gemeinschaftliches Mandatsgebiet Der Volkerbund war gemass dem Versailler Vertrag Art 45 bis 50 fur die Verwaltung des vom Deutschen Reich als Reparationsleistung abgetrennten Saargebietes zustandig Dem Volkerbund wurden die bisher deutschen Kolonien und die von der Turkei abgetrennten arabischen Gebiete ubertragen Die 1911 von Frankreich an Deutschland abgetretenen Teile von Franzosisch Aquatorialafrika Neukamerun wurden allerdings wieder an dieses angeschlossen Der Volkerbund vergab diese Gebiete wiederum als Mandate an Mitgliedstaaten Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie als UN Treuhandgebiete verwaltet Im Einzelnen waren dies Ehemals osterreichisch ungarische Gebiete Stadt Fiume mit Gebiet bis 1920 freie Stadt und Freihafen 1921 Ausrufung der Republik Fiume Besetzung durch ItalienEhemals osmanische Gebiete Volkerbundsmandat Mandatsmacht HeuteSyrien und Libanon 1922 1943 Dritte Franzosische Republik Frankreich Libanon Libanon Unabhangig seit 1943 Syrien Syrien Unabhangig seit 1946 Hatay seit 1939 Teil der Turkei Turkei Palastina 1920 1948 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich Jordanien Jordanien Unabhangig seit 1946 Israel Israel Unabhangig seit 1948 Staat Palastina Palastina Kompliziert siehe Nahostkonflikt Mesopotamien 1920 1932 Irak Irak Unabhangig seit 1932 Ehemals deutsche Gebiete Saargebiet von 1920 bis 1935 unter franzosischer Verwaltung nach der Saarabstimmung Ruckgliederung zum Deutschen Reich zum 1 Marz 1935 Freie Stadt Danzig neuer Staat unter Aufsicht des Volkerbundes Sonderrechte fur Polen Memelland franzosische Verwaltung ab 1923 von Litauen besetzt Kamerun Franzosisch Kamerun Britisch Kamerun Deutsch Sudwestafrika Sudwestafrika sudafrikanische Verwaltung Deutsch Ostafrika Tanganjika britische Verwaltung Ruanda Urundi belgische Verwaltung Konigreich Ruanda Konigreich Burundi Kionga Dreieck portugiesische Verwaltung Togo Franzosisch Togo Britisch Togoland Deutsch Neuguinea Territorium Neuguinea australische Verwaltung Kaiser Wilhelms Land Bismarck Archipel nordliche Salomon Inseln Nauru britisch australisch neuseelandische Verwaltung Japanisches Sudseemandat Nordliche Marianen Karolinen Palau Marshallinseln Deutsch Samoa Westsamoa neuseelandische VerwaltungZeitleiste der MitgliedschaftenStaat Kontinent 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 19461 Abessinien Afrika 23 09 Annexion durch Italien2 Afghanistan Asien 27 09 18 04 3 Agypten Afrika britisches Protektorat 28 02 26 05 18 04 4 Albanien Europa dt Okkupation17 12 14 04 italienische Okkupation5 Argentinien Sudamerika 10 01 04 12 Mitgliedschaft ruhend 28 09 18 04 6 Australien Ozeanien 10 01 18 04 7 Belgien Europa 10 01 deutsche Okkupation 18 04 8 Bolivien Sudamerika 10 01 18 04 9 Brasilien Sudamerika 10 01 14 06 14 06 10 Bulgarien Europa 16 12 sowjetische Besatzung 18 04 11 Chile Sudamerika 10 01 02 06 02 06 12 China Asien 16 07 teilweise japanische Okkupation 18 04 13 Costa Rica Nordamerika 16 12 24 12 01 01 14 Danemark Europa 08 03 deutsche Okkupation 18 04 15 Deutsches Reich Europa 08 09 21 10 21 10 alliierte Besatzung16 Dominikanische Republik Nordamerika Besetzung durch die USA 18 04 29 09 17 Ecuador Sudamerika 28 09 18 04 18 El Salvador Nordamerika 10 03 10 08 10 08 19 Estland Europa RSFSR 02 02 22 09 06 08 Annexion durch die UdSSR20 Finnland Europa 16 12 Auflosung der standigen Vertretung und Einstellung der Beitragszahlung21 Frankreich Europa 10 01 18 04 dt 19 04 16 04 Okkupation22 Griechenland Europa 30 03 ital dt Okkupation 18 04 23 Grossbritannien Europa 10 01 18 04 24 Guatemala Nordamerika 10 01 16 05 16 05 25 Haiti Nordamerika 08 04 30 06 Besetzung durch die USA26 Honduras Nordamerika 03 11 10 07 10 07 27 Indien Asien 10 01 18 04 28 Irak Asien britisches Volkerbundsmandat 23 08 03 10 18 04 29 Irischer Freistaat Europa Teil des Vereinigten Konigreiches 06 12 10 09 18 04 30 Italien Europa 10 01 11 12 11 12 dt u alliierte Besatzung31 Japan Asien 10 01 27 03 27 03 US Besatzung32 Kanada Nordamerika 10 01 18 04 33 Kolumbien Sudamerika 16 02 18 04 34 Kuba Nordamerika 08 03 18 04 35 Lettland Europa RSFSR 11 08 22 09 05 08 Annexion durch die UdSSR36 Liberia Afrika 30 06 18 04 37 Litauen Europa RSFSR 12 07 22 09 03 08 Annexion durch die UdSSR38 Luxemburg Europa 16 12 deutsche Zivilverwaltung39 Mexiko Nordamerika 12 09 03 12 05 05 18 04 40 Neuseeland Ozeanien 10 01 18 04 41 Nicaragua Nordamerika 03 11 27 06 27 06 42 Niederlande Europa 09 03 deutsche Okkupation 18 04 43 Norwegen Europa 05 03 deutsche Okkupation 18 04 44 Osterreich Europa 15 12 13 03 Anschluss an das Deutsche Reich alliierte Besatzung45 Panama Nordamerika 25 11 18 04 46 Paraguay Sudamerika 10 01 24 02 24 02 47 Persien Asien 10 01 alliierte Besatzung 18 04 48 Peru Sudamerika 10 01 09 04 09 04 49 Polen Europa 10 01 deutsch sowjetische Annexion sowjetische Besatzung50 Portugal Europa 08 04 18 04 51 Rumanien Europa 14 09 11 07 11 07 sowjetische Besatzung52 Schweden Europa 09 03 Einstellung der Beitragszahlung 18 04 53 Schweiz Europa 08 03 Einstellung der Beitragszahlung 18 04 54 SHS Staat Europa 10 02 Zerschlagung und Teilannexion durch die Achsenmachte55 Siam Asien 10 01 18 04 56 Spanien Europa 10 01 08 09 22 03 09 05 09 05 57 Sudafrikanische Union Afrika 10 01 18 04 58 Tschechoslowakei Europa 10 01 Zerschlagung und Teilannexion durch Deutsches Reich59 Turkei Asien Osmanisches Reich 29 10 18 07 18 04 60 Ungarn Europa 18 09 11 04 11 04 deutsche Okkupation sowjetische Besatzung61 UdSSR Europa RSFSR USSR BSSR TSFSR 30 12 18 09 14 12 teilweise deutsche Okkupation62 Uruguay Sudamerika 10 01 18 04 63 Venezuela Sudamerika 03 03 11 07 11 07 Mitglieder 23 48 51 52 54 55 56 55 54 55 57 60 58 57 58 54 47 40 36 34Siehe auchVolkerbundanleiheLiteraturBis 1952 The Essential Facts About the League of Nations Information Section Genf 1933 erschien bis 1939 in zehn Auflagen John Spencer Bassett The League of Nations A Chapter in World Politics Longmans Green and Co New York NY 1930 James C Malin The United States after the World War Ginn amp Company Boston MA 1930 S 5 82 online Raleigh C Minor A Republic of Nations A Study of the Organization of a Federal League of Nations Oxford University Press New York u a 1918 Nachdruck Lawbook Exchange Clark NJ 2005 ISBN 1 58477 500 9 Francis P Walters A History of the League of Nations 2 Bande Oxford University Press London u a 1952 Woodrow Wilson 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Versailler Vertrages an der ersten Sitzung des Volkerbundsrates am 16 Januar 1920 teil britische Kronkolonie ab 1937 Irland Panama hatte am 8 Januar 1920 den Versailler Vertrag ratifiziert und davon den Generalsekretar telegraphisch benachrichtigt In einem am 30 Juli 1920 zusammengestellten Verzeichnis der Mitglieder wurde es bereits aufgefuhrt und war bei der Eroffnung der ersten Volkerbundsversammlung am 15 November 1920 durch eine Delegation vertreten ab 1934 Iran ab 1929 Jugoslawien ab 1939 Thailand Staatsgrundung Ausschluss Normdaten Korperschaft GND 36500 2 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n79110921 NDL 00312875 VIAF 245646536

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