Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zur Deklaration von 1918 siehe Tschechoslowakische Unabhängigkeitserklärung Die
Washingtoner Erklärung

Die Washingtoner Erklärung oder auch Washingtoner Prinzipien vom 3. Dezember 1998, englischer Originaltitel Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art, auch unter Washington Principles bekannt, in der deutschen Übersetzung für die Schweiz offiziell als Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden, kurz Washingtoner Richtlinien bezeichnet, in Deutschland bekannt als Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden, sind eine rechtlich nicht bindende, jedoch moralisch und ethisch verpflichtende Übereinkunft mit elf Artikeln, um die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmten Kunstwerke der Raubkunst zu identifizieren, deren Vorkriegseigentümer oder Erben ausfindig zu machen und eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden.
Die Übereinkunft wurde von 44 Staaten und 13 nicht-staatlichen Organisationen unterzeichnet. Es folgten, bezugnehmend auf die Washingtoner Prinzipien, 2000 und 2009 die Erklärungen von Vilnius und Terezin.
Washington Principles
Auslöser
- Egon Schiele, Bildnis von Wally, 1912, Leopold Museum, Wien
- Egon Schiele, Tote Stadt lll, 1911, Leopold Museum, Wien
Im Januar 1998 wurden im New Yorker Museum of Modern Art von der dort ansässigen Bezirksstaatsanwaltschaft zwei Gemälde von Egon Schiele aus der Sammlung Leopold als Diebesgut beschlagnahmt. Die Kunstwerke Bildnis von Walburga Neuzil, genannt „Wally“, von 1912 und Tote Stadt III von 1911 standen unter dem Verdacht, NS-Raubkunst zu sein. Diese Beschlagnahmung hatte weitreichende Folgen für den Umgang mit Kunst- und Kulturgut in Museen.
Grundsätze
Die Washingtoner Prinzipien sind das Ergebnis der im Dezember 1998 durchgeführten Washington Conference on Holocaust-Era Assets (Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust), an der 44 Staaten, zwölf nicht-staatliche Organisationen, insbesondere jüdische Opferverbände, sowie der Vatikan teilnahmen. Der Plan der amerikanischen Delegation, „verbindliche völkerrechtliche Verpflichtungen“ auszuarbeiten wurde bereits in einem frühen Stadium der Vorbereitungsphase aufgegeben. Es war ein Vorschlag der Schweizer Delegation, der den Durchbruch ermöglichte, um an der Konferenz einen Konsens zu finden: Es wurde eine ausdrückliche Erklärung in der Präambel aufgenommen, welche die Unverbindlichkeit der Grundsätze bekräftigt, die Unterschiede der Rechtssysteme anerkennt und berücksichtigt, dass die einzelnen Staaten im Rahmen ihrer eigenen Gesetze handeln.
Situation in Deutschland
Dieser Selbstverpflichtung folgte Deutschland mit einer „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 9. Dezember 1999 sowie einer „Handreichung zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung“.
Frühere Wiedergutmachungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland hatte im Rahmen der Wiedergutmachungspolitik gesetzliche Grundlagen geschaffen, um berechtigte Ansprüche auf Restitution oder materielle Entschädigung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut erfüllen zu können. War im Einzelfall eine Entschädigung nicht möglich, weil ein Rechtsnachfolger eines jüdischen Geschädigten nicht auffindbar war, so erfolgten Globalzahlungen an die Conference on Jewish Material Claims als Vertreterin der Nachfolgeorganisationen. Zivilrechtlich sind Ansprüche längst verjährt; nach § 30 Bundesrückerstattungsgesetz war eine Anmeldung von Ansprüchen spätestens bis zum 1. April 1958 vorzunehmen, bei schuldloser Fristversäumung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend § 169 Bundesentschädigungsgesetz allerspätestens bis 31. Dezember 1969.
Mitunterzeichnung der Grundsätze der Washingtoner Konferenz
Die Bundesrepublik hat sich ungeachtet der fehlenden zivilrechtlichen Grundlagen, neben 43 weiteren Staaten, bereit erklärt, „nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu suchen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zu unternehmen, eine gerechte und faire Lösung zu finden.“ Dabei soll der wahre Berechtigte festgestellt werden; früher geleistete Entschädigungszahlungen sind gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Handreichungen zur Umsetzung
Die öffentlichen deutschen Museen, Archive und Bibliotheken sollen zur Auffindung „NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“ beitragen. Dazu sind die Besitzverhältnisse für den Zeitraum von 1933 bis 1945 zu überprüfen. Für eine derartige Provenienzforschung führen die „Handreichungen“ umfangreiche Hinweise auf Merkmale an, die einen Anfangsverdacht begründen. Die nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ überprüften Informationen sollen an die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste weitergegeben und in deren Internet-Webseite „LostArt.de“ veröffentlicht werden. Unter dieser Adresse sind auch Suchanträge aus dem Ausland einzugeben.
Für die „Prüfung des verfolgungsbedingten Entzugs“ und die Abwicklung des Rückgabeverfahrens wird kein rechtlich verbindliches Regelwerk vorgegeben: Auf dem Rechtswege sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Die Handreichungen bescheiden sich daher auf „Anregungen“ und überlassen dies „im Rahmen der jeweils geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen“ dem Ermessen der betroffenen Einrichtung beziehungsweise ihrem Träger. Nach dem vorgeschlagenen Prüfraster gilt die Vermutung eines verfolgungsbedingten Entzugs immer dann als widerlegt, wenn ein angemessener Kaufpreis gezahlt wurde und der Verkäufer über den Betrag frei verfügen oder ihn ins Ausland transferieren konnte.
Wird ein Anspruch anerkannt, so gibt es außer Rückgabe des Kunstobjekts an den Eigentümer weitere Lösungsmöglichkeiten wie Rückkauf, Dauerleihvertrag oder Tausch. Wenn das Kunstwerk weiter in der Ausstellung verbleibt, sollen Hinweise auf die Provenienz und das Schicksal der ehemaligen Eigentümer beigefügt werden.
Schlichtungsstelle
Wenn eine einvernehmliche Regelung über die Rückerstattung eines Kunstwerks aussteht, besteht die Möglichkeit, über die „Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste“ eine Vermittlungsstelle anzurufen. Die „Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“, in der Öffentlichkeit als Limbach-Kommission bekannt, spricht allerdings nur eine rechtlich nicht bindende Empfehlung aus.
Restitutionen
Innerhalb der ersten fünf Jahre bis Mitte 2005 wurden nach Prüfung durch mehr als 150 Einrichtungen über 3500 Kulturgüter ermittelt, bei denen ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht ausgeschlossen werden kann. Über 160 Gemälde, Zeichnungen und Grafiken und mehr als 1.000 Bücher konnten identifiziert und an die Berechtigten zurückgegeben werden.
Anlässlich der Restitution des Gemäldes „Berliner Straßenszene“ von Ernst Ludwig Kirchner, das bis Juli 2006 im Berliner Brücke-Museum ausgestellt war, kam es zu überaus kritischen Reaktionen und kontroversen Diskussionen. Sie verdeutlichten die bestehende Rechtsunsicherheit, die die juristisch unverbindlichen aber moralisch verpflichtenden Grundsätze der Washingtoner Erklärung auslösen können.
Private Sammler
Private Sammler sind wegen der im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebenen Verjährung rechtlich nicht verpflichtet, ein dem jüdischen Eigentümer verfolgungsbedingt entzogenes Kunstwerk zurückzugeben. In den letzten Jahren sind einige Vorhaben mit dem Ziel, die Verjährung in bestimmten Fällen auszuschließen, gescheitert.
Situation in der Schweiz
Die Bundesverwaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft informiert auf ihrer Website des Bundesamtes für Kultur über ihr Engagement und die auch von der Schweiz unterzeichneten Abkommen, die zur Aufarbeitung von Raubkunst in Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland getroffen wurden. Die Washingtoner Principles werden hier in einer offiziellen Übersetzung als Washingtoner Richtlinien bezeichnet.
Es finden sich – Stand Juli 2024 – die folgenden Dokumente und Links:
- Washingtoner Richtlinien, 3. Dezember 1998, deutsche Übersetzung
- Best Practices zu den Washingtoner Richtlinien, 5. März 2024, Link zum US-Department of State: BEST PRACTICES FOR THE WASHINGTON CONFERENCE PRINCIPLES ON NAZI-CONFISCATED ART, March 5, 2024, englisch
- Erklärung von Vilnius, 5. Oktober 2000, Link zu LootedArt, Policies: Vilnius Forum Declaration 5 October 2000, englisch
- Erklärung von Terezín, 30. Juni 2009, deutsche Übersetzung
- Neuer Bericht zur Umsetzung der Washingtoner Richtlinien, 5. März 2024, Link zur World Jewish Restitution Organization (WJRO) und der Claims Conference »Holocaust-Era Looted Cultural Property: A Current Worldwide Overview«, March 5, 2024, englisch
Elf Artikel der Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden
Benennung in Deutschland: Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden.
Verabschiedet im Zusammenhang mit der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust, Washington DC, 3. Dezember 1998.
Im Bestreben, eine Einigung über nicht bindende Richtlinien herbeizuführen, die zur Lösung offener Fragen und Probleme im Zusammenhang mit den durch die Nazis konfiszierten Kunstwerken beitragen sollen, anerkennt die Konferenz die Tatsache, dass die Teilnehmerstaaten unterschiedliche Rechtssysteme haben und dass die Länder im Rahmen ihrer eigenen Gesetzgebung handeln.
- I. Kunstwerke, die von den Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, sollten identifiziert werden.
- II. Relevante Unterlagen und Archive sollten der Forschung zugänglich gemacht werden gemäß den Richtlinien des International Council on Archives.
- III. Es sollten Mittel und Personal zur Verfügung gestellt werden, um die Identifizierung aller Kunstwerke, die von den Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, zu erleichtern.
- IV. Bei den Beweisanforderungen betreffend eines durch die Nazis beschlagnahmten und in der Folge nicht zurückerstatteten Kunstwerks sollte berücksichtigt werden, dass aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Provenienz unvermeidlich sind.
- V. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Kunstwerke, die als durch die Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet identifiziert wurden, zu veröffentlichen, um so die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig zu machen.
- VI. Es sollten Anstrengungen zur Einrichtung einer zentralen Registratur aller diesbezüglich relevanten Informationen gemacht werden.
- VII. Die Vorkriegseigentümer und ihre Erben sollten ermutigt werden, ihre Ansprüche auf Kunstwerke, die durch die Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht restituiert wurden, anzumelden.
- VIII. Wenn die Vorkriegseigentümer von Kunstwerken, die durch die Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht restituiert wurden, oder ihre Erben ausfindig gemacht werden konnten, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden, wobei diese je nach den Gegebenheiten und Umständen des spezifischen Falls unterschiedlich ausfallen kann.
- IX. Wenn bei Kunstwerken, die nachweislich von den Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht restituiert wurden, die Vorkriegseigentümer oder deren Erben nicht ausfindig gemacht werden können, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden.
- X. Kommissionen oder andere Gremien, welche die Identifizierung der durch die Nazis beschlagnahmten Kunstwerken vornehmen und strittige Eigentumsfragen behandeln, sollten eine ausgeglichene Zusammensetzung haben.
- XI. Die Staaten werden dazu aufgerufen, staatliche Verfahren zur Umsetzung dieser Richtlinien zu entwickeln. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung alternativer Lösungsmechanismen bei strittigen Eigentumsfragen.
(Original Englisch)
Nachfolgekonferenzen zur Washingtoner Konferenz von 1998
Erklärung von Vilnius, 2000
An der internationale Konferenz vom 5. Oktober 2000 in Vilnius in Litauen nahmen 38 Länder teil. Die unterstreicht, dass gerechte und angemessene Lösungen gefunden werden müssen, um die Fragen bezüglich NS-Raubkunst aufklären zu können. Sie wurde von den Teilnehmerstaaten einstimmig verabschiedet.
Erklärung von Terezin, 2009
Vom 26. bis 30. Juni 2009 wurde unter der Ägide der Regierung der Tschechischen Republik in Prag und Terezin eine Konferenz abgehalten. Der Fortschritt der Arbeiten u. a. im Bereich NS-Raubkunst seit den Washingtoner Richtlinien von 1998 sollte gemessen werden. Anlässlich der Konferenz verabschiedeten 46 Staaten die über die »Holocaust Era Assets«. Die Erklärung von Terezin sieht die Gründung eines Institutes (European Shoah Legacy Institute) vor, um die Umsetzung der Erklärung von Terezin zu begleiten.
In der Erklärung von Terezin sind zur Verdeutlichung der Washingtoner Erklärung insbesondere die Umstände dargelegt, die dazu führen, dass bei der Beurteilung der Provenienz von NS-Raubkunst gesprochen werden muss. So heißt ebenda:
- »Von den Nazis beschlagnahmte und geraubte Kunstwerke
- In der Erkenntnis, dass Kunstgegenstände und Kulturgüter der Opfer des Holocaust (der Schoah) und anderer Opfer nationalsozialistischer Verfolgung von den Nazis, den Faschisten und ihren Kollaborateuren auf vielfältige Weise, wie Diebstahl, Nötigung und Entzug sowie durch Preisgabe, Zwangsversteigerung und Verkauf unter Zwang während der Zeit des Holocaust zwischen 1933 und 1945 und als seine unmittelbare Folge beschlagnahmt, entzogen und geraubt wurden, und
- eingedenk der auf der Washingtoner Konferenz von 1998 gebilligten Grundsätze in Bezug auf von den Nazis beschlagnahmte Kunstwerke, die sich aus einer Reihe von für Staaten freiwillig einzugehenden Verpflichtungen zusammensetzen, beruhend auf dem moralischen Grundsatz, dass Kunstwerke und Kulturgüter, die bei den Opfern des Holocaust (der Schoah) von den Nazis beschlagnahmt wurden, an die Opfer selbst oder ihre Erben zurückgegeben werden sollen, dies im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und den internationalen Verpflichtungen, um gerechte und faire Lösungen zu erzielen,
1. bekräftigen wir unsere Unterstützung für die Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis beschlagnahmt wurden, und ermutigen alle Beteiligten – öffentliche und private Einrichtungen sowie Privatpersonen eingeschlossen – diese ebenfalls anzuwenden.«
Teilnehmende Staaten der Theresienstädter Erklärung
Liste der Staaten
- 1. Albanien
- 2. Argentinien
- 3. Australien
- 4. Belarus
- 5. Belgien
- 6. Bosnien und Herzegowina
- 7. Brasilien
- 8. Bulgarien
- 9. Dänemark
- 10. Deutschland
- 11. Estland
- 12. Finnland
- 13. Frankreich
- 14. Griechenland
- 15. Irland
- 16. Israel
- 17. Italien
- 18. Kanada
- 19. Kroatien
- 20. Lettland
- 21. Litauen
- 22. Luxemburg
- 23. Malta
- 24. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
- 25. Moldau
- 26. Montenegro
- 27. Niederlande
- 28. Norwegen
- 29. Österreich
- 30. Polen
- 31. Portugal
- 32. Rumänien
- 33. Russland
- 34. Schweden
- 35. Schweiz
- 36. Slowakei
- 37. Slowenien
- 38. Spanien
- 39. Tschechische Republik
- 40. Türkei
- 41. Ukraine
- 42. Ungarn
- 43. Uruguay
- 44. Vereinigtes Königreich
- 45. Vereinigte Staaten
- 46. Zypern
Der Liste hinzuzufügen sind Serbien (hat als Beobachter teilgenommen und sich nach Abschluss der Konferenz der Erklärung angeschlossen) und der Heilige Stuhl
Best Practices vom März 2024
Am 5. März 2024 wurden von 25 Ländern die neuen „Best Practices for the Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art“ verabschiedet. Sie sollen die Washington Prinzipien von 1998 präzisieren und verstärken.
Literatur
- Inka Bertz, Michael Dorrmann: Raub und Restitution – Kulturgut aus jüdischem Besitz von 1933 bis heute. Wallstein Verlag, Göttingen 2008, ISBN 978-38353-0361-4.
- Benjamin Lahusen: Vom hard law zum soft law und wieder zurück? Die Rückerstattung nationalsozialistischer Raubkunst seit 1945. In: myops. Berichte aus der Welt des Rechts. Heft 46 (2022), S. 4–21.
- Andrea F. G. Raschèr: The Washington Conference on Holocaust-Era Assets (November 30 – December 3, 1998). In: International Journal of Cultural Property (IJCP) 1999, S. 338.
- Andrea F. G. Raschèr: Washingtoner Raubkunst – Richtlinien – Entstehung, Inhalt und Anwendung. In: KUR – Kunst und Recht, Volume 11, Issue 3–4 (2009), S. 75. doi:10.15542/KUR/2009/3-4/2
Weblinks
- Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden (Washington Principles).
- Washington Conference on Holocaust-era Assets Digitalisiert Dokumentation der Konferenz
- Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus jüdischem Besitz vom 9. Dezember 1999
- Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999. Fassung vom November 2007
- Lost Art Internet-Datenbank. Die offizielle deutsche Datenbank zur Dokumentation von Raub- und Beutekunst
- Deutscher Kulturrat Pressemitteilung vom 2. Dezember 2023: 25 Jahre Washingtoner Erklärung: Es gibt noch viel zu tun. Schwerpunkt in Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, zu NS-Raubgut
- Terezin Declaration vom 30. Juni 2009: englische, für Auslegungen verbindliche Version
Einzelnachweise
- Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art. In: U.S. Departement of State, Außenministerium der Vereinigten Staaten, 3. Dezember 1998, abgerufen am 1. August 2024, englisch.
- Pia Schölnberger: 1998: Die Washingtoner Erklärung. In: Haus der Geschichte Österreich, 1998, abgerufen am 30. Juli 2024
- Gisela Blau: Den Durchbruch schaffte die Schweizer Delegation, tachles 22. Januar 2021
- Katja Lubina: Contested cultural property - The return of nazi spoliated art and human remains from public collections, Maastricht 2009, S. 177 Fn. 820
- Erklärung der Bundesregierung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus jüdischem Besitz.
- Texte der drei Dokumente siehe Weblinks
- Erklärung der Bundesregierung vom 9. Dezember 1999
- Handreichungen zur Umsetzung, S. 20
- Appell zur Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern in deutschen Einrichtungen. (Januar 2005)
- Inka Bertz, Michael Dorrmann: Raub und Restitution, Göttingen 2008, ISBN 978-38353-0361-4, S. 6
- Hans-Ulrich Dillmann: Mehr Rechtssicherheit. 12. September 2018, abgerufen am 24. Juni 2019.
- Bundesrat Drucksache 2/14: Entwurf eines Gesetzes zum Ausschluss der Verjährung von Herausgabeansprüchen bei abhandengekommenen Sachen, insbesondere bei in der NS-Zeit entzogenem Kulturgut (Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz - KRG). 7. Januar 2014 (bundesrat.de [PDF; abgerufen am 24. Juni 2019]).
- Bundesamt für Kultur, Anlaufstelle Raubkunst: Internationale Grundlagen. In: Schweizerische Eidgenossenschaft, abgerufen am 23. August 2024.
- Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Bundesamt für Kultur BAK: Erläuterungen zu den Richtlinien der Washingtoner Konferenz (1998), zur Erklärung von Vilnius (2000) und der Erklärung von Terezin (2009). In: Schweizerische Eidgenossenschaft, März 2019.
- Theresienstädter Erklärung, 30. Juni 2009 In: Kunstdatenbank, abgerufen am 1. August 2024.
- Best Practices for the Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art, March 5, 2024. In: U.S. Departement of State, abgerufen am 1. August 2024, englisch.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zur Deklaration von 1918 siehe Tschechoslowakische Unabhangigkeitserklarung Die Washingtoner Erklarung oder auch Washingtoner Prinzipien vom 3 Dezember 1998 englischer Originaltitel Washington Conference Principles on Nazi Confiscated Art auch unter Washington Principles bekannt in der deutschen Ubersetzung fur die Schweiz offiziell als Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke die von den Nazis konfisziert wurden kurz Washingtoner Richtlinien bezeichnet in Deutschland bekannt als Grundsatze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden sind eine rechtlich nicht bindende jedoch moralisch und ethisch verpflichtende Ubereinkunft mit elf Artikeln um die wahrend der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmten Kunstwerke der Raubkunst zu identifizieren deren Vorkriegseigentumer oder Erben ausfindig zu machen und eine gerechte und faire Losung zu finden Die Ubereinkunft wurde von 44 Staaten und 13 nicht staatlichen Organisationen unterzeichnet Es folgten bezugnehmend auf die Washingtoner Prinzipien 2000 und 2009 die Erklarungen von Vilnius und Terezin Washington PrinciplesAusloser Egon Schiele Bildnis von Wally 1912 Leopold Museum Wien Egon Schiele Tote Stadt lll 1911 Leopold Museum Wien Im Januar 1998 wurden im New Yorker Museum of Modern Art von der dort ansassigen Bezirksstaatsanwaltschaft zwei Gemalde von Egon Schiele aus der Sammlung Leopold als Diebesgut beschlagnahmt Die Kunstwerke Bildnis von Walburga Neuzil genannt Wally von 1912 und Tote Stadt III von 1911 standen unter dem Verdacht NS Raubkunst zu sein Diese Beschlagnahmung hatte weitreichende Folgen fur den Umgang mit Kunst und Kulturgut in Museen Grundsatze Die Washingtoner Prinzipien sind das Ergebnis der im Dezember 1998 durchgefuhrten Washington Conference on Holocaust Era Assets Washingtoner Konferenz uber Vermogenswerte aus der Zeit des Holocaust an der 44 Staaten zwolf nicht staatliche Organisationen insbesondere judische Opferverbande sowie der Vatikan teilnahmen Der Plan der amerikanischen Delegation verbindliche volkerrechtliche Verpflichtungen auszuarbeiten wurde bereits in einem fruhen Stadium der Vorbereitungsphase aufgegeben Es war ein Vorschlag der Schweizer Delegation der den Durchbruch ermoglichte um an der Konferenz einen Konsens zu finden Es wurde eine ausdruckliche Erklarung in der Praambel aufgenommen welche die Unverbindlichkeit der Grundsatze bekraftigt die Unterschiede der Rechtssysteme anerkennt und berucksichtigt dass die einzelnen Staaten im Rahmen ihrer eigenen Gesetze handeln Situation in DeutschlandDieser Selbstverpflichtung folgte Deutschland mit einer Erklarung der Bundesregierung der Lander und der kommunalen Spitzenverbande zur Auffindung und zur Ruckgabe NS verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus judischem Besitz vom 9 Dezember 1999 sowie einer Handreichung zur Umsetzung der Washingtoner Erklarung Fruhere Wiedergutmachungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland hatte im Rahmen der Wiedergutmachungspolitik gesetzliche Grundlagen geschaffen um berechtigte Anspruche auf Restitution oder materielle Entschadigung von NS verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut erfullen zu konnen War im Einzelfall eine Entschadigung nicht moglich weil ein Rechtsnachfolger eines judischen Geschadigten nicht auffindbar war so erfolgten Globalzahlungen an die Conference on Jewish Material Claims als Vertreterin der Nachfolgeorganisationen Zivilrechtlich sind Anspruche langst verjahrt nach 30 Bundesruckerstattungsgesetz war eine Anmeldung von Anspruchen spatestens bis zum 1 April 1958 vorzunehmen bei schuldloser Fristversaumung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend 169 Bundesentschadigungsgesetz allerspatestens bis 31 Dezember 1969 Mitunterzeichnung der Grundsatze der Washingtoner Konferenz Die Bundesrepublik hat sich ungeachtet der fehlenden zivilrechtlichen Grundlagen neben 43 weiteren Staaten bereit erklart nach NS verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu suchen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zu unternehmen eine gerechte und faire Losung zu finden Dabei soll der wahre Berechtigte festgestellt werden fruher geleistete Entschadigungszahlungen sind gegebenenfalls zu berucksichtigen Handreichungen zur Umsetzung Die offentlichen deutschen Museen Archive und Bibliotheken sollen zur Auffindung NS verfolgungsbedingt entzogener Kulturguter beitragen Dazu sind die Besitzverhaltnisse fur den Zeitraum von 1933 bis 1945 zu uberprufen Fur eine derartige Provenienzforschung fuhren die Handreichungen umfangreiche Hinweise auf Merkmale an die einen Anfangsverdacht begrunden Die nach dem Vier Augen Prinzip uberpruften Informationen sollen an die Koordinierungsstelle fur Kulturgutverluste weitergegeben und in deren Internet Webseite LostArt de veroffentlicht werden Unter dieser Adresse sind auch Suchantrage aus dem Ausland einzugeben Fur die Prufung des verfolgungsbedingten Entzugs und die Abwicklung des Ruckgabeverfahrens wird kein rechtlich verbindliches Regelwerk vorgegeben Auf dem Rechtswege sind Anspruche nicht mehr durchsetzbar Die Handreichungen bescheiden sich daher auf Anregungen und uberlassen dies im Rahmen der jeweils geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen dem Ermessen der betroffenen Einrichtung beziehungsweise ihrem Trager Nach dem vorgeschlagenen Prufraster gilt die Vermutung eines verfolgungsbedingten Entzugs immer dann als widerlegt wenn ein angemessener Kaufpreis gezahlt wurde und der Verkaufer uber den Betrag frei verfugen oder ihn ins Ausland transferieren konnte Wird ein Anspruch anerkannt so gibt es ausser Ruckgabe des Kunstobjekts an den Eigentumer weitere Losungsmoglichkeiten wie Ruckkauf Dauerleihvertrag oder Tausch Wenn das Kunstwerk weiter in der Ausstellung verbleibt sollen Hinweise auf die Provenienz und das Schicksal der ehemaligen Eigentumer beigefugt werden Schlichtungsstelle Wenn eine einvernehmliche Regelung uber die Ruckerstattung eines Kunstwerks aussteht besteht die Moglichkeit uber die Koordinierungsstelle fur Kulturgutverluste eine Vermittlungsstelle anzurufen Die Beratende Kommission fur die Ruckgabe NS verfolgungsbedingt entzogener Kulturguter in der Offentlichkeit als Limbach Kommission bekannt spricht allerdings nur eine rechtlich nicht bindende Empfehlung aus Restitutionen Innerhalb der ersten funf Jahre bis Mitte 2005 wurden nach Prufung durch mehr als 150 Einrichtungen uber 3500 Kulturguter ermittelt bei denen ein NS verfolgungsbedingter Entzug nicht ausgeschlossen werden kann Uber 160 Gemalde Zeichnungen und Grafiken und mehr als 1 000 Bucher konnten identifiziert und an die Berechtigten zuruckgegeben werden Anlasslich der Restitution des Gemaldes Berliner Strassenszene von Ernst Ludwig Kirchner das bis Juli 2006 im Berliner Brucke Museum ausgestellt war kam es zu uberaus kritischen Reaktionen und kontroversen Diskussionen Sie verdeutlichten die bestehende Rechtsunsicherheit die die juristisch unverbindlichen aber moralisch verpflichtenden Grundsatze der Washingtoner Erklarung auslosen konnen Private Sammler Private Sammler sind wegen der im Burgerlichen Gesetzbuch festgeschriebenen Verjahrung rechtlich nicht verpflichtet ein dem judischen Eigentumer verfolgungsbedingt entzogenes Kunstwerk zuruckzugeben In den letzten Jahren sind einige Vorhaben mit dem Ziel die Verjahrung in bestimmten Fallen auszuschliessen gescheitert Situation in der SchweizDie Bundesverwaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft informiert auf ihrer Website des Bundesamtes fur Kultur uber ihr Engagement und die auch von der Schweiz unterzeichneten Abkommen die zur Aufarbeitung von Raubkunst in Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland getroffen wurden Die Washingtoner Principles werden hier in einer offiziellen Ubersetzung als Washingtoner Richtlinien bezeichnet Es finden sich Stand Juli 2024 die folgenden Dokumente und Links Washingtoner Richtlinien 3 Dezember 1998 deutsche Ubersetzung Best Practices zu den Washingtoner Richtlinien 5 Marz 2024 Link zum US Department of State BEST PRACTICES FOR THE WASHINGTON CONFERENCE PRINCIPLES ON NAZI CONFISCATED ART March 5 2024 englisch Erklarung von Vilnius 5 Oktober 2000 Link zu LootedArt Policies Vilnius Forum Declaration 5 October 2000 englisch Erklarung von Terezin 30 Juni 2009 deutsche Ubersetzung Neuer Bericht zur Umsetzung der Washingtoner Richtlinien 5 Marz 2024 Link zur World Jewish Restitution Organization WJRO und der Claims Conference Holocaust Era Looted Cultural Property A Current Worldwide Overview March 5 2024 englischElf Artikel der Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke die von den Nazis konfisziert wurdenBenennung in Deutschland Grundsatze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden Verabschiedet im Zusammenhang mit der Washingtoner Konferenz uber Vermogenswerte aus der Zeit des Holocaust Washington DC 3 Dezember 1998 Im Bestreben eine Einigung uber nicht bindende Richtlinien herbeizufuhren die zur Losung offener Fragen und Probleme im Zusammenhang mit den durch die Nazis konfiszierten Kunstwerken beitragen sollen anerkennt die Konferenz die Tatsache dass die Teilnehmerstaaten unterschiedliche Rechtssysteme haben und dass die Lander im Rahmen ihrer eigenen Gesetzgebung handeln I Kunstwerke die von den Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zuruckerstattet wurden sollten identifiziert werden II Relevante Unterlagen und Archive sollten der Forschung zuganglich gemacht werden gemass den Richtlinien des International Council on Archives III Es sollten Mittel und Personal zur Verfugung gestellt werden um die Identifizierung aller Kunstwerke die von den Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zuruckerstattet wurden zu erleichtern IV Bei den Beweisanforderungen betreffend eines durch die Nazis beschlagnahmten und in der Folge nicht zuruckerstatteten Kunstwerks sollte berucksichtigt werden dass aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstande des Holocaust Lucken und Unklarheiten in der Frage der Provenienz unvermeidlich sind V Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden Kunstwerke die als durch die Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht zuruckerstattet identifiziert wurden zu veroffentlichen um so die Vorkriegseigentumer oder ihre Erben ausfindig zu machen VI Es sollten Anstrengungen zur Einrichtung einer zentralen Registratur aller diesbezuglich relevanten Informationen gemacht werden VII Die Vorkriegseigentumer und ihre Erben sollten ermutigt werden ihre Anspruche auf Kunstwerke die durch die Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht restituiert wurden anzumelden VIII Wenn die Vorkriegseigentumer von Kunstwerken die durch die Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht restituiert wurden oder ihre Erben ausfindig gemacht werden konnten sollten rasch die notigen Schritte unternommen werden um eine gerechte und faire Losung zu finden wobei diese je nach den Gegebenheiten und Umstanden des spezifischen Falls unterschiedlich ausfallen kann IX Wenn bei Kunstwerken die nachweislich von den Nazis beschlagnahmt und in der Folge nicht restituiert wurden die Vorkriegseigentumer oder deren Erben nicht ausfindig gemacht werden konnen sollten rasch die notigen Schritte unternommen werden um eine gerechte und faire Losung zu finden X Kommissionen oder andere Gremien welche die Identifizierung der durch die Nazis beschlagnahmten Kunstwerken vornehmen und strittige Eigentumsfragen behandeln sollten eine ausgeglichene Zusammensetzung haben XI Die Staaten werden dazu aufgerufen staatliche Verfahren zur Umsetzung dieser Richtlinien zu entwickeln Dies betrifft insbesondere die Einrichtung alternativer Losungsmechanismen bei strittigen Eigentumsfragen Original Englisch Nachfolgekonferenzen zur Washingtoner Konferenz von 1998Erklarung von Vilnius 2000 An der internationale Konferenz vom 5 Oktober 2000 in Vilnius in Litauen nahmen 38 Lander teil Die unterstreicht dass gerechte und angemessene Losungen gefunden werden mussen um die Fragen bezuglich NS Raubkunst aufklaren zu konnen Sie wurde von den Teilnehmerstaaten einstimmig verabschiedet Erklarung von Terezin 2009 Vom 26 bis 30 Juni 2009 wurde unter der Agide der Regierung der Tschechischen Republik in Prag und Terezin eine Konferenz abgehalten Der Fortschritt der Arbeiten u a im Bereich NS Raubkunst seit den Washingtoner Richtlinien von 1998 sollte gemessen werden Anlasslich der Konferenz verabschiedeten 46 Staaten die uber die Holocaust Era Assets Die Erklarung von Terezin sieht die Grundung eines Institutes European Shoah Legacy Institute vor um die Umsetzung der Erklarung von Terezin zu begleiten In der Erklarung von Terezin sind zur Verdeutlichung der Washingtoner Erklarung insbesondere die Umstande dargelegt die dazu fuhren dass bei der Beurteilung der Provenienz von NS Raubkunst gesprochen werden muss So heisst ebenda Von den Nazis beschlagnahmte und geraubte KunstwerkeIn der Erkenntnis dass Kunstgegenstande und Kulturguter der Opfer des Holocaust der Schoah und anderer Opfer nationalsozialistischer Verfolgung von den Nazis den Faschisten und ihren Kollaborateuren auf vielfaltige Weise wie Diebstahl Notigung und Entzug sowie durch Preisgabe Zwangsversteigerung und Verkauf unter Zwang wahrend der Zeit des Holocaust zwischen 1933 und 1945 und als seine unmittelbare Folge beschlagnahmt entzogen und geraubt wurden und eingedenk der auf der Washingtoner Konferenz von 1998 gebilligten Grundsatze in Bezug auf von den Nazis beschlagnahmte Kunstwerke die sich aus einer Reihe von fur Staaten freiwillig einzugehenden Verpflichtungen zusammensetzen beruhend auf dem moralischen Grundsatz dass Kunstwerke und Kulturguter die bei den Opfern des Holocaust der Schoah von den Nazis beschlagnahmt wurden an die Opfer selbst oder ihre Erben zuruckgegeben werden sollen dies im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und den internationalen Verpflichtungen um gerechte und faire Losungen zu erzielen 1 bekraftigen wir unsere Unterstutzung fur die Grundsatze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke die von den Nazis beschlagnahmt wurden und ermutigen alle Beteiligten offentliche und private Einrichtungen sowie Privatpersonen eingeschlossen diese ebenfalls anzuwenden Teilnehmende Staaten der Theresienstadter Erklarung Liste der Staaten 1 Albanien 2 Argentinien 3 Australien 4 Belarus 5 Belgien 6 Bosnien und Herzegowina 7 Brasilien 8 Bulgarien 9 Danemark 10 Deutschland 11 Estland 12 Finnland 13 Frankreich 14 Griechenland 15 Irland 16 Israel 17 Italien 18 Kanada 19 Kroatien 20 Lettland 21 Litauen 22 Luxemburg 23 Malta 24 Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 25 Moldau 26 Montenegro 27 Niederlande 28 Norwegen 29 Osterreich 30 Polen 31 Portugal 32 Rumanien 33 Russland 34 Schweden 35 Schweiz 36 Slowakei 37 Slowenien 38 Spanien 39 Tschechische Republik 40 Turkei 41 Ukraine 42 Ungarn 43 Uruguay 44 Vereinigtes Konigreich 45 Vereinigte Staaten 46 Zypern Der Liste hinzuzufugen sind Serbien hat als Beobachter teilgenommen und sich nach Abschluss der Konferenz der Erklarung angeschlossen und der Heilige Stuhl Best Practices vom Marz 2024 Am 5 Marz 2024 wurden von 25 Landern die neuen Best Practices for the Washington Conference Principles on Nazi Confiscated Art verabschiedet Sie sollen die Washington Prinzipien von 1998 prazisieren und verstarken LiteraturInka Bertz Michael Dorrmann Raub und Restitution Kulturgut aus judischem Besitz von 1933 bis heute Wallstein Verlag Gottingen 2008 ISBN 978 38353 0361 4 Benjamin Lahusen Vom hard law zum soft law und wieder zuruck Die Ruckerstattung nationalsozialistischer Raubkunst seit 1945 In myops Berichte aus der Welt des Rechts Heft 46 2022 S 4 21 Andrea F G Rascher The Washington Conference on Holocaust Era Assets November 30 December 3 1998 In International Journal of Cultural Property IJCP 1999 S 338 Andrea F G Rascher Washingtoner Raubkunst Richtlinien Entstehung Inhalt und Anwendung In KUR Kunst und Recht Volume 11 Issue 3 4 2009 S 75 doi 10 15542 KUR 2009 3 4 2WeblinksGrundsatze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden Washington Principles Washington Conference on Holocaust era Assets Digitalisiert Dokumentation der Konferenz Erklarung der Bundesregierung der Lander und der kommunalen Spitzenverbande zur Auffindung und zur Ruckgabe NS verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus judischem Besitz vom 9 Dezember 1999 Handreichung zur Umsetzung der Erklarung der Bundesregierung der Lander und der kommunalen Spitzenverbande zur Auffindung und zur Ruckgabe NS verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus judischem Besitz vom Dezember 1999 Fassung vom November 2007 Lost Art Internet Datenbank Die offizielle deutsche Datenbank zur Dokumentation von Raub und Beutekunst Deutscher Kulturrat Pressemitteilung vom 2 Dezember 2023 25 Jahre Washingtoner Erklarung Es gibt noch viel zu tun Schwerpunkt in Politik amp Kultur der Zeitung des Deutschen Kulturrates zu NS Raubgut Terezin Declaration vom 30 Juni 2009 englische fur Auslegungen verbindliche VersionEinzelnachweiseWashington Conference Principles on Nazi Confiscated Art In U S Departement of State Aussenministerium der Vereinigten Staaten 3 Dezember 1998 abgerufen am 1 August 2024 englisch Pia Scholnberger 1998 Die Washingtoner Erklarung In Haus der Geschichte Osterreich 1998 abgerufen am 30 Juli 2024 Gisela Blau Den Durchbruch schaffte die Schweizer Delegation tachles 22 Januar 2021 Katja Lubina Contested cultural property The return of nazi spoliated art and human remains from public collections Maastricht 2009 S 177 Fn 820 Erklarung der Bundesregierung zur Auffindung und zur Ruckgabe NS verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus judischem Besitz Texte der drei Dokumente siehe Weblinks Erklarung der Bundesregierung vom 9 Dezember 1999 Handreichungen zur Umsetzung S 20 Appell zur Suche nach NS verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutern in deutschen Einrichtungen Januar 2005 Inka Bertz Michael Dorrmann Raub und Restitution Gottingen 2008 ISBN 978 38353 0361 4 S 6 Hans Ulrich Dillmann Mehr Rechtssicherheit 12 September 2018 abgerufen am 24 Juni 2019 Bundesrat Drucksache 2 14 Entwurf eines Gesetzes zum Ausschluss der Verjahrung von Herausgabeanspruchen bei abhandengekommenen Sachen insbesondere bei in der NS Zeit entzogenem Kulturgut Kulturgut Ruckgewahr Gesetz KRG 7 Januar 2014 bundesrat de PDF abgerufen am 24 Juni 2019 Bundesamt fur Kultur Anlaufstelle Raubkunst Internationale Grundlagen In Schweizerische Eidgenossenschaft abgerufen am 23 August 2024 Eidgenossisches Departement des Innern EDI Bundesamt fur Kultur BAK Erlauterungen zu den Richtlinien der Washingtoner Konferenz 1998 zur Erklarung von Vilnius 2000 und der Erklarung von Terezin 2009 In Schweizerische Eidgenossenschaft Marz 2019 Theresienstadter Erklarung 30 Juni 2009 In Kunstdatenbank abgerufen am 1 August 2024 Best Practices for the Washington Conference Principles on Nazi Confiscated Art March 5 2024 In U S Departement of State abgerufen am 1 August 2024 englisch