Dieser Artikel behandelt Stände und Körperschaften von im Handwerk Tätigen zu Fastnachtszünften siehe Narrenzunft zur Bi
Zünfte

Als Zünfte – von althochdeutsch zumft ‚zu ziemen‘ – bezeichnet man ständische Körperschaften von Handwerkern, wie sie seit dem Mittelalter zur Wahrung gemeinsamer Interessen entstanden und hauptsächlich bis ins 19. Jahrhundert existierten, in gewissen Regionen (beispielsweise in der Schweiz, vgl. hier) bis heute. Die Zünfte bildeten ein soziales und ökonomisches System zur Regelung von Rohstofflieferungen, Beschäftigungszahlen, Löhnen, Preisen, Absatzmengen bis hin zur Witwenversorgung. Zünfte umfassten mitunter mehrere Berufsgruppen. Äußeres Zeichen waren nach mittelalterlicher Tradition Zunftordnung, Wappen, Zunftzeichen und -kleidung.
Die Zünfte schrieben ihren Mitgliedern zur Sicherung von Qualitäten Produktionsmethoden vor. Dadurch wehrten sie zwar Überproduktionen ab, andererseits verhinderten sie die Einführung neuer, produktiverer, eventuell weniger gesundheitsgefährdender Produktionstechniken. Sie garantierten ihren Mitgliedern ein standesgemäßes, also „gerechtes“ Einkommen. Den Verbrauchern war durch Ausschalten von Preiswettbewerb ein stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis garantiert – allerdings auf hohem Preis-Niveau (Siehe auch: Kartell).
Begriff
Seit dem Mittelalter und bis zur Industrialisierung im 19. Jahrhundert wurde der Zusammenschluss von Handwerksmeistern neben dem heute gängigen Begriff Zunft auch als Gilde, Gaffel, Amt (norddeutsch), Einung, Innung (sächsisch) oder Zeche bezeichnet. Heute benennt die wissenschaftssprachliche Übereinkunft in Deutschland den Zusammenschluss von Handwerksmeistern als Zunft und den Zusammenschluss von Kaufleuten seit dem Mittelalter und der frühen Neuzeit als Gilde, wohingegen in England mit guild beides bezeichnet wird.
Geschichte
Vorläufer städtischer Zünfte gab es seit der römischen Kaiserzeit; sie dienten vor allem der steuerlichen Erfassung ihrer Mitglieder, die daraufhin oft auf das Land auswichen. Der lateinische Ausdruck für diese Vereinigungen war collegium, beispielsweise der Handwerker, Kaufleute, Schiffsbesitzer, Bäcker usw.
Die Anfänge des Zunftwesens in Mittel-, West- und Nordwesteuropa sind im Hochmittelalter zu finden, als zahlreiche neue Städte gegründet wurden (Stadtgründungsphase) und die Handwerkszweige in den Städten sich stark spezialisierten.
Als ältester urkundlich belegter Vorläufer der späteren Zünfte gilt die im Jahr 945 begründete Frankfurter Fischer- und Schiffer-Bruderschaft. 1010 entstand die Würzburger Fischerzunft, die ihr Bestehen jedes Jahr am 6. Januar feiert.
In den meisten deutschen Städten lag die Macht anfänglich nur in den Händen des städtischen Adels und der Ministerialen der Klöster, Bischöfe und Hochadeligen. Später konnten auch die Fernkaufleute gewisse Rechte und politischen Einfluss erkämpfen. Die Vereinigung von Handwerkern zu Zünften, das heißt ihre Organisation innerhalb der Stadt, war während dieser Zeit oft stark eingeschränkt oder gar verboten. Ein Zusammenschluss einer Gruppe von Menschen oder eine „Verschwörung“, wie man es zeitgenössisch nannte, bedeutete in einer mittelalterlichen Stadt fast immer politische Einflussnahme. Die Gründung der Zünfte war in manchen Städten mit einer so genannten „Zunftrevolution“ oder einem politischen Umschwung verbunden. Allerdings wurde den Zunftbürgern häufig von vornherein weitgehende Autonomie zuerkannt, um die Neugründung von Städten für Händler und Handwerker attraktiv zu gestalten (z. B. Freiburg im Breisgau im Jahr 1120).
In bestimmten Städten im Heiligen Römischen Reich gelang es den in Zünften organisierten Handwerkern sogar, die politische Macht ganz oder teilweise zu erobern. In den Reichsstädten galten zeitweise Zunftverfassungen, die den Zünften eine Dominanz im Rat garantierten, was jedoch nicht mit einer Demokratie im modernen Sinne gleichgesetzt werden kann. In Pfullendorf fanden jährlich Wahlen statt. Diese Verfassung hatte Modellcharakter für viele Städte und galt in Pfullendorf von 1383 bis 1803. Auch Zürich hatte bis 1798 eine „Zunftverfassung“.
In Antwerpen durften ab 1435 die Gilden und Zünfte Delegierte in den Stadtrat entsenden. Damit wurde der so genannte Montags-Rat um eine vierte Kraft ergänzt: Neben den Ratsherren (Exekutive), den ehemaligen Ratsherren und den Vorstehern der Stadtbezirke wirkten die Vertreter der Zünfte als politische Amtsträger.
Im 13. und 14. Jahrhundert trugen Zünfte und Gilden viel zum technischen Fortschritt bei und waren bisweilen revolutionär: Sie fochten gegen das städtische Patriziat, sie gaben einem breiten Teil der Bevölkerung Aufstiegsmöglichkeiten und amteten als Volksvertreter. Innerhalb der Gilden und Zünfte gab es soziale Institutionen wie Wahlen, Vertretungen, gemeinsame Sitzungen und eine strukturierte Teilhabe am Leben der Vereinigung. Bert De Munck, ein Professor für Volkskunde der Universität Antwerpen, bezeichnet diese frühen Zünfte deshalb als "cradel of western democracies", als Wiege der westlichen Demokratien. Dabei hebt er vor allem deren Institutionen und damit deren soziales Kapital hervor.
Im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit verschwanden jedoch die meisten Zunftrepubliken unter dem Druck der Landesfürsten wieder und der politische Einfluss der Zünfte wurde eingeschränkt oder ganz auf das Wirtschaftsrecht reduziert. Um das Jahr 1550 wurde die „Zunftherrschaft“ in allen Reichsstädten durch Kaiser Karl V. abgeschafft. Danach waren dort bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs wieder patrizische Machtstrukturen vorherrschend.
Gegen die Macht der Meister innerhalb der Zünfte bildeten die Gesellen ab dem Spätmittelalter eigene Gesellenvereinigungen.
Die nicht in Zünften organisierten Handwerker gehörten mancherorts zur sogenannten Meinheit. Sie hatten dann im Gegensatz zu ungebundenen Gesellen, Knechten und Tagelöhnern jedoch häufig das Bürgerrecht.
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation mussten im 18. Jahrhundert Zünfte aus mindestens drei Meistern bestehen, damit Abstimmungen einfacher wurden. Wenn die Mitglieder aus ihr allerdings wieder austraten, so konnte die Zunft auch in einer einzigen Person weiterbestehen. Es war damals eine häufig debattierte Frage, ob Mitgliedschaft in zwei Zünften gleichzeitig möglich sei. Dies war möglich, solange es dasselbe Handwerk war, „zum Exempel ein Seiffensieder in Halle und in Naumburg.“ Ein Mann konnte jedoch nicht zwei Zünften verschiedenen Handwerks angehören. Da galt der Grundsatz: „Viel Handwerke verderben einen Meister.“ Beim Neubau eines Hauses hatte der Bauherr gemäß Anordnungen des 18. Jahrhunderts zur Brandverhütung im Kurfürstentum Trier und in weiteren Kurfürstentümern des Heiligen Römischen Reichs „allemal ein[en] ordentliche[n] in einer erzstiftischen Zunft aufgenommene[n] Meister als Maurer, Zimmermann etc.“ zu beschäftigen, der „für die Abwendung von Feuersgefahr in dem von ihm angeordneten Bau verantwortlich seyn muß, zumalen wann er dafür billigmäßig bezahlt wird“.
Das Leben des einzelnen Gruppenmitglieds wurde von der Zunft entscheidend bestimmt. Nur in dieser Einbindung konnte der Zunfthandwerker seiner Arbeit nachgehen. Die Gemeinschaft der Amtsmeister regelte die Arbeit und Betriebsführung des Einzelnen, die Qualität seiner Produkte, kontrollierte seine sittliche Lebensführung, sicherte ihn in individuellen Notfällen ab und betete für das Seelenheil ihrer verstorbenen Mitglieder.
Die Entwicklung des Handwerks vom Ende des Mittelalters bis zum 19. Jahrhundert wird durchweg als anhaltender Niedergang beschrieben, unter dem mit der Einführung der Gewerbefreiheit ein befreiender Schlussstrich gezogen wurde. An Ausartungen des Brauchtums und überholten sozialen Strukturen ist diese Beurteilung oft verdeutlicht worden. In der neueren Forschung hat man auch die wirtschaftlichen Hintergründe dieses Abstiegs durchleuchtet. Von konjunkturellen Schwankungen abgesehen sanken die Realeinkommen der Handwerker erheblich. Ursachen waren die Trennung von Produktion und Handel (Verlagssystem), großbetriebliche Produktionsformen (Manufaktur und Massenproduktion), die Konkurrenz neuer und zum Teil importierter Warenarten und die weiträumige Verflechtung des Marktes durch neue Straßen und Verkehrsmittel.
Ob das Ende der Zünfte als eine Geschichte des Niedergangs zu begreifen ist oder doch auch Elemente der protoindustriellen Neuorientierung enthielt, mit anderen Worten, ob der Schritt von einer „vertikalen Solidarität“ der jeweils eigenen Zunft zur „horizontalen Solidarität“ der Arbeiterbewegung vorbereitet oder gar vollzogen wurde, ist noch Gegenstand der wissenschaftlichen Kontroverse.
Der Zunftzwang und damit die wirtschaftliche Macht der Zünfte wurde nach der Französischen Revolution in den von Napoleon dominierten Gebieten auch im deutschsprachigen Raum stark eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Nachdem er nach den Befreiungskriegen wohl stellenweise wiederhergestellt worden war, riss die Diskussion um die Gewerbefreiheit nun nicht mehr ab und spätestens im Jahr 1873 ist diese im Deutschen Reich überall eingeführt gewesen (siehe Gewerbeordnung).
In der Schweiz verloren die Zünfte mit der Helvetischen Revolution 1798 vorübergehend ihre Macht, die sie aber teilweise mit der Mediation im Jahr 1803 wieder zurückerlangten. In den meisten Stadtkantonen wurden die Vorrechte der Zünfte um 1830 mit der erzwungenen politischen und wirtschaftlichen Gleichberechtigung der Land- mit der Stadtbevölkerung beseitigt, in Basel jedoch erst in den 1870er Jahren.
Moderne Nachfolger der Zünfte sind die Handwerksinnungen. Mancherorts bestehen Zünfte noch als Handwerkervereinigungen oder als folkloristische oder gesellschaftliche Vereine wie in Zürich. In den verschiedenen deutschen Gebieten wurden durch die Einführung der Gewerbefreiheit im Laufe des 19. Jahrhunderts die Zünfte abgeschafft.
Regionale Besonderheiten
Aachen und Köln
In Aachen und Köln wirkten Zünfte in den als „Gaffeln“ bezeichneten Korporationen, wie es in Köln im Verbundbrief von 1396 und in Aachen im Aachener Gaffelbrief von 1450 verfassungsgemäß festgeschrieben wurde.
Amsterdam
In Amsterdam gründeten die Näherinnen im Jahr 1579 eine unabhängige Zunft. Ab 1617 diente das ehemalige Stadttor Sint Antoniespoort, als Zunfthaus für mehrere Zünfte.
Antwerpen
In Antwerpen unterhielten die Zünfte Altäre in der Liebfrauenkathedrale. Deren Altarbilder sind Meisterwerke der Malerei des Barock. Bereits 1435 erlaubte der Burgunderfürst Philipp der Gute, dass die damals 21 Zünfte insgesamt 12 Delegierte in den Stadtrat entsenden durften.
Bern
In Bern sind die Gesellschaften und Zünfte bis heute Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Bozen
In Bozen wie auch sonst im Tiroler Raum waren Zünfte als korporative „Bruderschaften“ organisiert, mit eigener Zunftlade und einem gewählten Vorstand. So ist für das Jahr 1471 eine Bozner „schneider bruderschafft“ mit eigener Satzung bezeugt, während die Bruderschaft der Bozner Binder 1495 quellenmäßig fassbar wird.
Norddeutschland und Westfalen
In den großen Städten nahe den norddeutschen Küsten hießen die meisten Zünfte traditionell Ämter. Daneben gab es noch weitere Handwerks- wie die Laden der Gesellen und andere, die sich teilweise Brüderschaften oder Bruderschaften nannten, wie die Totenladen und andere Kassen, in welche die Mitglieder regelmäßig einzahlten, um die Zunftangehörigen, ihre Witwen und Kinder bei Krankheit oder Tod zu unterstützen. In Hamburg gab es 1850 noch 32 Ämter und acht Brüderschaften; 1863 wurden sie mit Einführung der Gewerbefreiheit abgeschafft, ebenso 1861 in Bremen und 1866 in Lübeck. Im westfälischen Beckum sind bis heute einige dieser seit dem Mittelalter belegten Ämter erhalten geblieben.
Preußen
Zürich
In einigen Städten hat sich der Umzug einer Zunft oder von Zunftvereinigungen in der Form von Stadtfesten erhalten. In Zürich besteht mit dem Sechseläuten der bekannteste jährliche Umzug der Zünfte, die hier den Status privatrechtlicher Vereine haben.
England
Für die zeitweise zunftähnlichen Korporationen der Londoner Gewerbetreibenden siehe den Hauptartikel Livery Company und seine Detailartikel.
Recht und Brauch im alten Handwerk
Das Zunftrecht galt in Städten, außerhalb dieser war das Handwerk zunftfrei oder unzünftig. Im Gegensatz zu den Zusammenschlüssen der Großkaufleute waren Zünfte immer institutionell beschränkt auf das jeweilige Einzelhandwerk – auch das ein Grund für ihre weitgehende politische Ohnmacht. Außerhalb der Zünfte durfte der Zunftberuf nicht ausgeübt werden. Die Zunft umfasste alle Ausübenden. Mitunter waren mehrere ähnliche Berufe in einer Zunft zusammengefasst, um eine in der Stadt wirksame Macht zu erreichen.
Die Zünfte kontrollierten in den Städten die Anzahl der Handwerker und Gesellen und legten ihre Regeln schriftlich in obrigkeitlich genehmigten Zunftordnungen fest. Damit wurden die Regeln der jeweiligen Handwerksberufe aufgestellt und überwacht, beispielsweise Ausbildungsregeln, Arbeitszeiten, Produktqualität und Preise. Dadurch sicherten sie, dass nicht zu viel Konkurrenz innerhalb einer Stadt entstand. Nach innen hatten die Zünfte das Recht der Selbstverwaltung, so regelten die Meister ihre Geldangelegenheiten eigenständig, wählten ihre Vorsteher („Älteste“, Altmeister und Jungmeister) selbst, hatten teilweise auch die Gesellenkasse in Verwahr, konnten Strafen verhängen und Bußgelder eintreiben, besaßen also gewisse gewerbepolizeiliche Befugnisse. Neben der wirtschaftlichen Funktion nahmen die Zünfte auch religiöse, soziale, kulturelle und militärische Aufgaben wahr. Bei schwerer Krankheit und Tod erhielten die Meisterfamilien eine Unterstützung aus der Amtslade.
Die Gesellen (wie auch die Meisterfrauen) hatten kein Mitspracherecht. Sie und die Lehrlinge gehörten gleichwohl als Mitglieder minderen Rechts zur Zunft. Dies entsprach der Vorstellung für das Ganze Haus mit dem Meister als Hausvater.
Wichtige Entscheidungen waren von Zustimmung oder Wohlwollen der Obrigkeit abhängig. Um eine Kontrolle zu gewährleisten, war in jeder Zunft die Morgensprache als ein regelmäßiger Versammlungstermin eingerichtet, die nicht ohne Anwesenheit eines Ratsvertreters stattfand. Jede Zunft hatte einen festen Ort für diese Zusammenkünfte. Altem Herkommen entsprach es, sich in einer bestimmten Kirche zu versammeln, andere hatten das Privileg im Rathaus zusammenzukommen und vermögendere Korporationen besaßen ein eigenes Zunfthaus, das auch für Festlichkeiten der Mitglieder diente. Ärmere Zünfte trafen sich im Gasthaus, in der Gesellenherberge oder im Haus eines Meisters. Zur Tagesordnung gehörten Rechnungslegung, Meldungen zum Meisterstück, Freisprechungen von Lehrjungen. Klagen unter den Mitgliedern nahmen breiten Raum ein und waren möglichst hier zu schlichten, bevor die öffentliche Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen wurde. Die Morgensprache fand bei geöffneter Lade statt. In dieser meist anspruchsvoll gestalteten Truhe waren die Urkunden, Gelder, Siegelstempel, und Silbergefäße (Willkomme) der Zunft aufbewahrt und konnten von allen gesehen werden. Schon vor dem Ende der Zünfte wurden die Morgensprachen dort abgeschafft, wo Gewerbekammern eingerichtet wurden.
Im Spätmittelalter gründeten Zünfte auch Singschulen, an denen der Meistergesang gepflegt wurde.
Auch die Gesellen hielten regelmäßige Versammlungen (mancherorts Krugtage genannt) ab. Die ritualisierten Trinksitten ahmten die zeremoniellen Gebräuche bei der Morgenansprache der Meister nach. Auch die Gesellen besaßen oft eine Lade, die ähnlich wichtig genommen wurde wie die der Meister, und daher wurde oft die Gesellenkorporation selbst auch kurz als „Gesellenlade“ bezeichnet. Das Zusammengehörigkeitsgefühl einer Gesellenlade war ungleich stärker als das der Gesamtheit der Gesellen einer Stadt. Wo die Gesellen kämpferisch wurden, geschah dies nicht in einem modernen, politischen Sinne, der etwa auf soziale Verbesserungen abgezielt hätte, sondern hatte die Wahrung überkommener Rechte, Bräuche und Ehrbegriffe zum Ziel. Dennoch sahen Meister und Obrigkeit in den Gesellenunruhen des 18. und 19. Jahrhunderts eine so große Bedrohung, dass viele Gesellenladen aufgehoben wurden.
- Ravensburg, Museum Humpis-Quartier; Raum mit Zunftscheiben und anderen Gegenständen der Zünfte und Bruderschaften der Reichsstadt Ravensburg
- Detail von der Meistertafel der Metzgerzunft der Freien Reichsstadt Ravensburg
- Meistertafel der Weberzunft, 1754–1828, Detail: Mitte der Scheibe.
- Ravensburg, Schulgasse 15, Wirtshausschild „“
Lebensläufe und soziale Strukturen
Lehrlinge
Wer als Lehrling aufgenommen werden wollte, kam in der Regel aus einer Bürgerfamilie. Zu den Voraussetzungen für den Eintritt in die Zunft gehörte durchweg und ausdrücklich die ehrbare Geburt. Auch durften seine Eltern nicht aus unehrbaren Berufen stammen, als solche galten, regional unterschiedlich, zum Beispiel Abdecker, Gerber, Henker, Müller oder Schäfer. Da auch den Juden von christlichen Obrigkeiten v. a. ab dem Spätmittelalter diverse Verbote auferlegt wurden, Handwerk und ähnliches auszuüben (u. a. durch den sog. Zunftzwang), ebenso vielfach der Grundbesitz untersagt war, hatten diese oft keinen Zugang zur zünftischen Ausbildung und erst recht keine Chance auf eine Meisterposition. Die Lehrzeit dauerte drei bis sechs Jahre. Die Zahl der Lehrlinge war in den einzelnen Gewerken unterschiedlich. Goldschmiede beschäftigten durchschnittlich nur einen Lehrling oder Gesellen, im Textilgewerbe waren es sehr viel mehr. Die Lehrlinge waren weitgehend rechtlos und vom Meister abhängig. In Zünften mit großem Hilfskräftebedarf bezogen sie einen (geringen) Lohn, in den meisten Berufen mussten sie bzw. ihre Väter ein Lehrgeld bezahlen. Für sie gab es keine Organisationsform und keine Interessenvertretung. Daher existieren auch keine auf diese Gruppe bezogenen materiellen Handwerksaltertümer, wie sie von Meistern und Gesellen überliefert wurden. Das Gesellenstück als Abschluss der Lehrzeit ist wohl erst um 1800 aufgekommen.
Gesellen
Am Ende der Lehrzeit wurde der Lehrjunge, häufig in der Versammlung der ganzen Zunft, „ausgeschrieben“, „losgegeben“ oder „abgedingt“. Mit diesem Ereignis waren in manchen Zünften grobe Bräuche (Hänseln) verbunden. Die Ableistung einer Wanderung war im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung keineswegs in allen Zünften vorgeschrieben. Wo sie gefordert wurde, war dies erst in nachmittelalterlicher Zeit eingeführt worden. Ob ein Geselle heiraten durfte, war für die ganze Zunft einheitlich festgelegt. Im 18. Jahrhundert verschlechterte sich die soziale Lage der Gesellen zusehends. In noch stärkerem Maß als heute war der Arbeitsmarkt von saisonalen und konjunkturellen Schwankungen abhängig. Unruhen und Arbeitsniederlegungen nahmen zu, zielten aber selten direkt auf die Beseitigung sozialer Missstände ab, sondern hatten häufig Ehrensachen zum Anlass; indirekt war auch dies freilich ein Ausdruck der ungelösten sozialen Probleme. Gesellenkorporationen waren vor allem nach innen stark, über ein dumpf empfundenes Gerechtigkeitsgefühl hinaus waren sie vor dem 19. Jahrhundert nur selten in der Lage, sich politisch zu artikulieren. Die gerade bei ihnen in Grobheit und übertriebene Formelhaftigkeit ausufernden Bräuche (Hänseln, Schleifen, Gautschen usw.) können als Versuch gewertet werden, den sozialen Niedergang durch identitätsstiftende Exklusivität zu kompensieren. Das Bürgerrecht erwarb der Geselle in der Regel nicht. Vielen Gesellen fehlte das nötige Kapital, um sich als Meister selbstständig zu machen. Chancen zu sozialem Aufstieg boten sich oft nur durch Übernahme einer Werkstatt auf dem Wege der Heirat mit Tochter oder Witwe des Meisters.
Meister
Je angesehener und vermögender eine Zunft war, umso stärker war das Bedürfnis der Meisterfamilien, sich nach außen abzuschließen und den Eintritt von Fremden zu behindern. Meistersöhne wurden bevorzugt, wenn sie eine Meistertochter aus dem gleichen Gewerbe heirateten („geschlossene Heiratskreise“). Man drosselte den Zugang durch Begrenzung der zugelassenen Meisterzahl oder eine Zulassungsquote pro Jahr. Gesellen, die Meister werden wollten, hatten je nach Stadt, Zunft und historischer Situation unterschiedlich weitere Bedingungen zu erfüllen:
- Der Bewerber musste eine gewisse Zeit als Geselle am Ort gearbeitet haben.
- In vielen, aber nicht allen Zünften war eine mehrjährige Gesellenwanderung abzuleisten.
- Ein Meisterstück war auf eigene Kosten anzufertigen.
- Mängel daran wurden nur zu gern von den prüfenden Meistern gefunden und waren wiederum mit einer Geldbuße zu sühnen.
- Ein Bürgeraufnahmegeld war zu zahlen.
- Für die Wehrfähigkeit war in manchen Städten ein eigener Brustpanzer anzuschaffen oder zu fertigen.
- Es waren verschiedene Beträge an die Zunft, die Begräbniskasse und an den Meister, bei dem das Meisterstück gearbeitet wurde, zu zahlen.
- War der Versammlungsort der Zunft eine Kirche, konnten Abgaben für Wachskerzen fällig sein.
- Es war der Besitz eines Hauses nötig oder das nötige Geld vorzulegen.
- Die Aufnahme war mit einem Mahl von mehreren Gängen für alle Meister der Zunft verbunden.
Die hohen Anforderungen beim Zugang zur Meistertätigkeit waren nur teilweise mit der Sorge um einen hohen Qualitätsstandard begründbar. Vielmehr ging es darum, die Nachfrage mit dem Leistungsangebot in Abstimmung zu bringen und die Konkurrenz gering zu halten. Durch das beherrschende wurden die Preise kartellartig von der Zunft festgelegt.
Handwerker außerhalb der Zünfte
Neben den Zünften gab es „Freie Gewerbe“ und Sozietäten, die im Rang weniger geachtet waren und meist auch in geringerem Maße obrigkeitlich beaufsichtigt waren. In ihren Sitten und Einrichtungen eiferten sie gleichwohl dem Vorbild der angesehenen Zünfte nach.
Handwerker, die sich als Künstler durch besonderes Können auszeichneten oder als Unternehmer mit ihrer Wirtschaftskraft aus dem Zunftniveau herausragten, bekamen von der Obrigkeit gelegentlich den Status eines Freimeisters. Sie sind vergleichbar den Hofhandwerkern, die als Beschäftigte des Adels den städtischen Ordnungsstrukturen entzogen waren.
Zünfte besaßen auf die Arbeiten, auf die sie privilegiert waren, ein Monopol. Allenfalls auf Messen oder Jahrmärkten durften konkurrierende Produkte angeboten werden. Doch gab es allerorten eine quantitativ schwer zu fassende Schicht von Handwerkern, die in Norddeutschland so genannten Bönhasen, die außerhalb der Zünfte heimlich arbeiteten. Darunter waren Soldaten, die von ihrem Sold nicht leben konnten, Seeleute, die sich im Winter Arbeit an Land suchen mussten. Es gab darunter Gesellen, die wegen Heirat oder anderen „Verfehlungen“ aus der Zunft ausgeschlossen worden oder sonst irgendwie in ihrer Handwerkerlaufbahn gescheitert waren. Von den Zunftmeistern wurden sie angefeindet und verfolgt, als Bönhasen lächerlich gemacht und als „Pfuscher“, „Störer“ oder „Stümper“ abqualifiziert. Es wurde ihnen auch mit Gewalt „das Handwerk gelegt“, indem die Zunftmeister bei ihnen eindrangen und Arbeiten samt Werkzeugen an sich nahmen. Von den Obrigkeiten wurden diese Gewalttätigkeiten geduldet, doch die „kleinen Leute“ ergriffen bei diesen gelegentlich in Schlägereien ausartenden „Bönhasenjagden“ oft die Partei der billiger arbeitenden Illegalen. Ferner gehörten zur handwerklichen Unterschicht Flickschuster und Kesselflicker, die vielen Hilfskräfte in den Textilgewerben und ähnlich gering qualifizierte Berufen, die teils in der Zunft, teils außerhalb, teils geduldet, teils verfolgt, teils in der Stadt, teils in den Vorstädten und auf dem Lande, aber immer nur am Rande des Existenzminimums ihr Auskommen fanden.
Frauen
Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern begünstigte eine Entwicklung, die im 17. Jahrhundert abgeschlossen war. Sie führte zu einer Verdrängung der Frau aus den Handwerkszünften oder wenigstens zur Beschränkung für Frauen auf wenige Berufe. Nach Étienne Boileau, Prévôt von Paris, ist überliefert, dass von etwa hundert Handwerksberufen mindestens fünf reine Frauenberufe waren, außerdem gab es einige gemischte.
„Gewerbe, in denen Frauen das Monopol hatten, waren auf der gleichen Basis organisiert wie die von Männern betriebenen, und den Branchen, in denen Männer und Frauen gleichermaßen tätig waren, traten Frauen zu den gleichen Bedingungen bei wie Männer und waren dem gleichen Reglement unterworfen.“
Für Köln findet sich ein Beleg für eine gemischte Zunft.
„Die Goldspinnerinnen waren mit einem Teil der Goldschläger zu einer Zunft vereinigt.“
Es gab allerdings Zünfte, die Frauen als Zunftmitglieder akzeptierten, so die , die Seidenweber und die . Als Familienangehörige waren Frauen an einigen Leistungen der Zünfte beteiligt, konnten aber meist keine Vollmitgliedschaft erwerben.
Viele Zunftordnungen enthielten die Vorschrift: Stirbt ein Meister, „muss die Witwe innerhalb von ein bis zwei Jahren erneut heiraten, ansonsten verliert sie die Werkstatt ihres Mannes“. In einigen Städten war es auch möglich, dass die Witwe im Namen des Sohnes und Nachfolgers das Geschäft bis zur Mündigkeit weiterführte.
Slawen
Im deutsch-slawischen Kontaktraum östlich der Elbe-Saale-Linie, vor allem im Lüneburger Wendland, dem Erzstift Magdeburg, der Mark Brandenburg, den Territorien der südlichen Ostseeküste sowie vereinzelt auch in den beiden Lausitzen, lassen sich in historischen Quellen des Spätmittelalters vereinzelt sogenannte Wendenpassus (Terminus technicus nach Winfried Schich) nachweisen, die in der älteren Forschungsliteratur häufig etwas übertrieben als „Wendenklausel“ oder „Deuschtumsparagraph“ bezeichnet wurden. Diese besagten, dass Wenden (d. h. Slawen) der Beitritt in eine Zunft oder aber der Erwerb des vollen Bürgerrechts in einer Stadt (als Voraussetzung zum Zunftbeitritt) erheblich erschwert oder ganz verwehrt werden sollte.
Der älteste Beleg eines Wendenpassus stammt aus einem Zunftstatut der Schuhmacher von Beeskow (1353). Vermeintlich ältere Belege haben sich bislang immer als falsch datiert oder nachträglich hinzugefügt herausgestellt. Ab dem späten 14. Jahrhundert verbreitet sich das Phänomen dann überregional. Der Hintergrund dieser Entwicklung ist wohl nicht, wie von der älteren Forschung häufig unterstellt, in „nationalen Spannungen“ zu suchen, sondern in der sich verschärfenden sozialen und ökonomischen Krise des zünftischen Handwerks sowie auch der ländlichen Agrargesellschaft im Verlaufe des Spätmittelalters. Dabei versuchten die Zünfte der zunehmend anschwellenden Landflucht entgegenzuwirken, indem sie die Hürden zur Niederlassung in der Stadt sukzessive erhöhten. Da die Landbevölkerung in den betreffenden Regionen seinerzeit noch zu großen Teilen aus Slawen bestand, ließ sich mit einem universal formulierten Wendenpassus ein nennenswerter Teil dieser in die Städte drängenden und von den alteingesessenen Bewohnern als Bedrohung wahrgenommenen Menschen erfassen. Die Diskriminierung von Slawen respektive gebürtigen Slawen konnte verschiedene Formen annehmen: von der Erhöhung des Bürgergeldes speziell für Sorben (so in Kamenz 1518 und 1530) bis zum generellen Niederlassungsverbot von Wenden (so in Lüneburg 1409).
Die tatsächliche Tragweite und Bedeutung des Phänomens „Wendenpassus“ sollte bei all dem jedoch nicht überschätzt werden, zumal die Quellenlage teils unübersichtlich und widersprüchlich ist. Richtig ist, dass es sich hierbei um eine Form der Diskriminierung handelte, die nachweislich ältere antislawische Vorurteile aus der Zeit der deutschen Ostsiedlung aufgriff und in einem veränderten Kontext mit neuer Relevanz versah. Grundsätzlich falsch ist aber die Behauptung, es habe in den deutschen Städten des Mittelalters und der Frühneuzeit gar keine slawische Stadtbevölkerung gegeben bzw. diese sei gezielt unterdrückt und verdrängt worden. Dagegen sprechen bereits Zeugnisse wie der sorbische Bürgereid von Bautzen (um 1532). Einzelne Fallbeispiele, wie Beeskow oder Luckau, weisen zudem darauf hin, dass sich die eingeführten Beschränkungen des Wendenpassus (zunächst) nur auf neu hinzuziehende, nicht jedoch auf bereits ansässige Sorben bezogen. Auch können wir, da oft nur normatives Quellenmaterial zur Verfügung steht, bislang nicht abschließend einschätzen, wie konsequent diese Bestimmungen im Einzelnen überhaupt durchgesetzt wurden und für wie lange sie tatsächlich in Kraft blieben. Das Beispiel Kamenz zeigt etwa, dass trotz Wendenpassus der Zuzug sorbischer Neubürger in die Stadt nicht zwingend einbrechen musste und später sogar wieder derart ansteigen konnte, dass die Abfassung eines sorbischen Bürgereides nötig wurde.
Die Berufslehre als Mittel der Zunftordnung gegen wachsende Konkurrenz
Im Jahr 1562 wurden in England städtische Zunftordnungen verallgemeinert und zu öffentlichem Recht erhoben. Zum einen wurde die Lehrzeit je nach Land auf fünf (z. B. Frankreich) bis sieben (z. B. England, Heiliges Römisches Reich) Jahre festgelegt, während andererseits für jede Zunft vorgeschrieben wurde, wie viele Lehrlinge ein Meister ausbilden durfte. Die lange Lehrzeit wie auch die Beschränkung der Lehrlingszahl führten zu einem größeren Ausbildungsaufwand, was folglich die Zahl der Konkurrenten niedrig und die Preise hoch hielt.
Wie Adam Smith 1776 kritisierte, könne eine lange Lehrzeit kein Garant für eine hochstehende Qualität der hergestellten Waren darstellen. Des Weiteren sah er in der Zunftordnung Verstöße gegen die Freiheit, indem ein armer Mann daran gehindert wurde, seine Kraft (= sein Kapital) uneingeschränkt zu nutzen. Anstatt dass eine lange Lehrzeit den Fleiß des Lehrlings fördern würde, hegten Lehrlinge eine innere Abneigung gegen Arbeit, wenn nichts Neues dazugelernt werden könne. Insgesamt sah Smith in der zünftischen Berufslehre eine Institution, welche hauptsächlich die Produzenten schützte, wobei deren Abschaffung dem Konsumenten durch niedrigere Preise aufgrund höherer Konkurrenz zugutekäme. (Berufs-)Bildung sollte gemäß Smith entprivatisiert werden, um die Dynamisierung der Gesellschaft voranzutreiben und um die Qualifizierung von Lehrlingen sicherzustellen.
Auch Christoph Bernoulli kritisierte die wirtschaftlichen Einschränkungen der Zunftordnung 1822 in seiner Schrift Über den nachteiligen Einfluss der Zunftverfassung auf die Industrie, da sie sich für Lehrlinge als nachteilig erweisen würden. Daraufhin forderte er, das Zunftwesen direkt abzuschaffen. Sein Gegenspieler Johann Jakob Vest überzeugte viele seiner Anhänger von den negativen Folgen einer zunftlosen Gesellschaft und kritisierte Bernoulli, nur Negatives am Zunftwesen anzuprangern, ohne dabei selber Vorschläge für Neuerungen vorzulegen. Im Streit um den weiteren Verlauf des Zunft- und Innungswesens stand dabei das Lehrlingswesen im Mittelpunkt, da es das zentrale Reproduktionsmittel der Zünfte war. Eine Reformation des Lehrlingswesens hätte das Ende der Zünfte und letzten Endes auch eine Neuordnung der Gesellschaft bedeutet.
Mit dem Ende der Zünfte im 19. Jahrhundert infolge der Industrialisierung folgte eine Entprivatisierung und eine Entkorporisierung der Berufsausbildung, da die Organisation der Berufsbildung nun staatlich anstatt durch Zünfte geregelt wurde. Neu wurden ebenso national gültige Ausbildungsstandards definiert. Damit wurde (v. a. im deutschsprachigen Raum) Bildung mit ihren Zielen, berufliche Qualifikationen und gesellschaftliche Kompetenzen zu vermitteln, über Berufe neu organisiert. Ironischerweise geschah die Modernisierung der Gesellschaft gerade durch die Berufsbildung, die in den Zünften Modernisierungsfolgen abfedern und einen Mittelstand etablieren sollte, indem auf der Basis der traditionell-handwerklichen Berufe ein staatlich geregeltes Berufsbildungssystem etabliert wurde.
Siehe auch
- Handwerkskammer
Literatur
- Gerhard Deter: Rechtsgeschichte des westfälischen Handwerks im 18. Jahrhundert. Das Recht der Meister (= Geschichtliche Arbeiten zur westfälischen Landesforschung. Wirtschafts- und sozialgeschichtliche Gruppe. Band 8). Aschendorff, Münster 1990, ISBN 3-402-06792-7 (Zugleich: Münster (Westfalen), Universität, Dissertation, 1987).
- Heinz-Gerhard Haupt (Hrsg.): Das Ende der Zünfte. Ein europäischer Vergleich (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Band 151). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2002, ISBN 3-525-35167-4 (Digitalisat).
- Sabine von Heusinger: Die Zunft im Mittelalter. Zur Verflechtung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Straßburg (= Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Beiheft 206). Steiner, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-515-09392-7 (Volltext).
- Arnd Kluge: Die Zünfte. Steiner, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-515-09093-3.
- Knut Schulz: Handwerk, Zünfte und Gewerbe. Mittelalter und Renaissance. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2010, ISBN 978-3-534-20590-5.
- Berent Schwineköper (Hrsg.): Gilden und Zünfte. Kaufmännische und Gewerbliche Genossenschaften im frühen und hohen Mittelalter (= Konstanzer Arbeitskreis für Mittelalterliche Geschichte. Vorträge und Forschungen. Band 29). Thorbecke, Sigmaringen 1985, ISBN 3-7995-6629-5 (online).
- Thomas Schindler, Anke Keller, Ralf Schürer (Hrsg.): Zünftig! Geheimnisvolles Handwerk 1500-1800. Verlag des Germanischen Nationalmuseums, Nürnberg 2013, ISBN 978-3-936688-73-3.
- Anke Keller, Ralf Schürer (Hrsg.): Die Zunft zwischen historischer Forschung und musealer Repräsentation. Tagungsband aus dem Verlag des Germanischen Nationalmuseums, Nürnberg 2013, ISBN 978-3-936688-90-0.
Weblinks
- Literatur von und über Zunft im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Zünfte. In: www.mittelalter-handwerk.de.
- Anne-Marie Dubler: Zunftstädte. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Katharina Simon-Muscheid: Zünfte. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Suche nach Zunft. In: Deutsche Digitale Bibliothek
Einzelnachweise und Anmerkungen
- Franz Irsigler: Zur Problematik der Gilde- und Zunftterminologie, in: Gilden und Zünfte. Kaufmännische und gewerbliche Genossenschaften im frühen und hohen Mittelalter, hrsg. v. Berent Schwineköper, Sigmaringen 1985, S. 53–70. Wieder abgedruckt in: Miscellanea Franz Irsigler. Festgabe zum 65. Geburtstag, hrsg. v. Volker Henn, Rudolf Holbach, Michel Pauly und Wolfgang Schmid, Trier 2006, S. 187–203.
- Christian Meier (Hrsg.): Die okzidentale Stadt nach Max Weber. Zum Problem der Zugehörigkeit in Antike und Mittelalter (= Historische Zeitschrift. Beiheft. NF Band 17). Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-64417-3, JSTOR:i20522869.
- Fachliteratur zum Thema: Jean Pierre Waltzig: Étude historique sur les corporations professionnelles chez les Romains depuis les origines jusqu’à la chute de l’empire, d’Occident (= Académie Royale des Sciences, des Lettres et des Beaux-Arts de Belgique. Mémoires Couronnés et Autres Mémoires. Collection in-8°. Band 50, 1–4, ISSN 0770-8254). 4 Bände. C. Peeters, Brüssel u. a. 1895–1900.
- Geschichte der Zunft. Die Urgeschichte der Frankfurt-Sachsenhäuser Fischerzunft. Frankfurter Fischer- und Schifferzunft, abgerufen am 31. Oktober 2017.
- Peter Weidisch: Würzburg im »Dritten Reich«. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I-III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 196–289 und 1271–1290; hier: S. 259, Abb. 70.
- vgl. Peter Eitel: Die oberschwäbischen Reichsstädte im Zeitalter der Zunftherrschaft. Untersuchungen zu ihrer politischen und sozialen Struktur unter besonderer Berücksichtigung der Städte Lindau, Memmingen, Ravensburg und Überlingen (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde. 8, ZDB-ID 500514-0). Müller & Graff, Stuttgart 1970, (Zugleich: Tübingen, Universität, Dissertation, 1967).
- Jos Van den Nieuwenhuizen: Altars, from chantry to craft. In: Ria Fabri, Nico Van Hout (Ed.): From Quinten Metsijs to Peter Paul Rubens. Masterpieces from the Royal Museum Reunited in the Cathedral. Bai Publishers, Antwerp 2009, ISBN 9789 0858 6537 7, S. 17.
- Bert De Munck: From religious devotion to commercial ambition? In: Ria Fabri, Nico Van Hout (Ed.): From Quinten Metsijs to Peter Paul Rubens. Masterpieces from the Royal Museum Reunited in the Cathedral. Bai Publishers, Antwerp 2009, ISBN 9789 0858 6537 7, S. 23.
- vgl. Ludwig Fürstenwerth: Die Verfassungsänderungen in den oberdeutschen Reichsstädten zur Zeit Karls V. Göttingen 1893, (Göttingen, Universität, Dissertation, 1893; archive.org).
- Von denen eine Zunfft aufrichtende Personen, und ob einer in zwey Zünfften seyn könne. In: die hochteutsche Rechtsgelahrte Societät (Hrsg.): Allgemeines juristisches Oraculum. Band 5. Johann Samuel Heinsius, Leipzig 1748, S. 24 (google.de).
- Franz-Josef Sehr: Brandschutz im Heimatgebiet vor 300 Jahren. In: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2022. Limburg 2021, ISBN 978-3-927006-59-1, S. 223–228.
- Wilhelm Abel (Hrsg.): Handwerksgeschichte in neuer Sicht (= Göttinger Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 1). Neuauflage. Schwartz, Göttingen 1978, ISBN 3-509-01068-X.
- Michael Stürmer: Herbst des Alten Handwerks. München 1979.
- Arno Herzig: Organisationsformen und Bewußtseinsprozesse Hamburger Handwerker und Arbeiter in der Zeit von 1790–1848. In: Arno Herzig, Dieter Langewiesche, Arnold Sywottek (Hrsg.): Arbeiter in Hamburg. Unterschichten, Arbeiter und Arbeiterbewegung seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert. Verlag Erziehung und Wissenschaft, Hamburg 1983, ISBN 3-8103-0807-2, S. 95–108, hier S. 102.
- Heinrich Laufenberg: Geschichte der Arbeiterbewegung in Hamburg, Altona und Umgegend. Band 2. Auer, Hamburg 1931, S. 85 ff.
- Heinz-Gerhard Haupt: Das Ende der Zünfte. Ein europäischer Vergleich. Göttingen 2002.
- Heinrich von Loesch (Bearb.): Die Kölner Zunfturkunden nebst anderen Kölner Gewerbeurkunden bis zum Jahre 1500. 2 Bde. Erster Band: Allgemeiner Teil. Zweiter Band: Spezieller Teil. Nachdruck der Ausgabe Bonn 1907. (Publ. d. Ges. f. Rhein. Gesch. XXII). Düsseldorf : Droste 1984. - Bd.1 enthält eine ausführliche geschichtliche Abhandlung zu Entstehung, Funktion und Arbeitsweise der Kölner Zünfte.
- Crowston, Clare: Women, Gender, and Guilds in Early Modern Europe: An Overview of Recent Research. International Review of Social History, vol. 53, 2008, pp. 19–44. JSTOR:26405466. Accessed 19 Nov. 2023.
- Jos Van den Nieuwenhuizen: Altars, from chantry to craft. In: Ria Fabri, Nico Van Hout (Ed.): From Quinten Metsijs to Peter Paul Rubens. Masterpieces from the Royal Museum Reunited in the Cathedral. Bai Publishers, Antwerp 2009, S. 13–19.
- Hannes Obermair: Das alte Schneiderhandwerk in Bozen. In: Der Schlern. Band 85, Nr. 1, 2012, S. 32–36, hier S. 33.
- (nicht zu verwechseln mit den religiösen Bruderschaften des Mittelalters)
- Franklin Kopitzsch, Daniel Tilgner (Hrsg.): Hamburg Lexikon. 4., aktualisierte und erweiterte Sonderausgabe. Ellert & Richter, Hamburg 2010, ISBN 978-3-8319-0373-3, S. 18 f.
- Die Reichshandwerksordnung von 1731 hatte diese Ausschlüsse mit wenig Erfolg zu verhindern gesucht: „Demnach auch allbereits in der Policey-Ordnung de Anno 1548. Tit. 37. und 1577. Tit. 38. wegen gewisser Persohnen versehen / daß deren Kindern von denen Gafflen / Aembtern / Gülten / Innungen / Zünfften und Handwerckern nicht ausgeschlossen werden sollen. Als hat es dabey allerdings sein vestes Bewenden / und sollen berührte Constitutiones künftig durchgängig genau befolgt / nicht weniger auch derer Gericht-Fron-Thurn-Holtz- und Feld-Hüter / Todten-Gräber / Nacht-Wächter / Bettel-Vögten / Gassen-Kehrer / Bach-Feger / Schäfer und dergleichen / in Summa keine Profession, und Handthierung / dann bloß die Schinder allein / biß auf deren zweyte Generation, in so ferne allenfalls die erstere eine andere ehrliche Lebens-Arth erwählet / und darinn mit den Ihrigen wenigst 30. Jahr lang continuiret hätten / ausgenommen / verstanden / und bey denen Handwerckeren ohne Weigerung zugelassen werden …“ (zit. nach: Gudrun Decker, Alexander Decker: Lebensverhältnisse im 16., 17. und 18. Jahrhundert. In: Helmut Hoffacker (Hrsg.): Materialien zum historisch-politischen Unterricht. Materialienband 4: Reformation und Bauernkrieg. Lebensverhältnisse und Erzeihungsgeschichte 1500–1800. Absolutismus. Metzler, Stuttgart 1982, ISBN 3-476-20266-6, S. 93).
- Anke Sczesny: Zünfte. Abgerufen am 3. März 2017.
- Friedrich Rauers: Hänselbuch. Essen 1936. – Rudolf Wissell: Des alten Handwerks Recht und Gewohnheit, Berlin, 2. erweiterte Ausgabe 1988
- Philipp Gonon, Rolf Arnold: Einführung in die Berufspädagogik (= Einführungstexte Erziehungswissenschaft. Band 6 = UTB 8280). Budrich, Opladen u. a. 2006, ISBN 3-8252-8280-5, S. 41.
- Christine Werkstetter: Frauen im Augsburger Zunfthandwerk. Arbeit, Arbeitsbeziehungen und Geschlechterverhältnisse im 18. Jahrhundert (= Colloquia Augustana. Band 14). Akademie-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003617-6 (Zugleich: Augsburg, Universität, Dissertation, 1999).
- Eileen Power: Das Leben der Frau im Mittelalter – Frauenberufe in Paris. S. 76 f.
- Edith Ennen: Frauen im Mittelalter. 6. Auflage. Beck, München 1999, ISBN 3-406-09528-3, S. 160.
- Margret Wensky: Frau – C. Die Frau in der mittelalterlichen Gesellschaft – III. Die Frau in der städtischen Gesellschaft. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 4. Artemis & Winkler, München/Zürich 1989, ISBN 3-7608-8904-2, Sp. 864 f., hier Sp. 865.
- Winfried Schich: Zum Ausschluß der Wenden aus den Zünften nord- und ostdeutscher Städte im späten Mittelalter. In: Antoni Czacharowski (Hrsg.): Nationale, ethnische Minderheiten und regionale Identitäten in Mittelalter und Neuzeit. Uniwersytet Mikołaja Kopernika, Toruń 1994, ISBN 83-231-0581-2, S. 31–51.
- Hermann Knothe (Hrsg.): Urkundenbuch der Städte Kamenz und Löbau (= Codex diplomaticus Saxoniae regiae. Hauptteil 2, Band 7). Giesecke & Devrient, Leipzig 1883, S. 128, 139.
- Winfried Schich: Zum Ausschluß der Wenden aus den Zünften nord- und ostdeutscher Städte im späten Mittelalter. In: Antoni Czacharowski (Hrsg.): Nationale, ethnische Minderheiten und regionale Identitäten in Mittelalter und Neuzeit. Uniwersytet Mikołaja Kopernika, Toruń 1994, ISBN 83-231-0581-2, S. 31–51, hier S. 45.
- Vgl. Frido Mětšk: Die Stellung der Sorben in der territorialen Verwaltungsgliederung des deutschen Feudalismus. Ein Beitrag zur Rechts- und Verfassungsgeschichte des deutschen Feudalismus im Sorbenland (= Spisy Instituta za Serbski Ludospyt w Budyšinje. 43, ZDB-ID 135256-8). Domowina, Bautzen 1968, S. 121f.
- Philipp Gonon, Rolf Arnold: Einführung in die Berufspädagogik (= Einführungstexte Erziehungswissenschaft. Band 6 = UTB 8280). Budrich, Opladen u. a. 2006, ISBN 3-8252-8280-5, S. 31–33.
- Philipp Gonon, Rolf Arnold: Einführung in die Berufspädagogik (= Einführungstexte Erziehungswissenschaft. Band 6 = UTB 8280). Budrich, Opladen u. a. 2006, ISBN 3-8252-8280-5, S. 41–43.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Zünfte, Was ist Zünfte? Was bedeutet Zünfte?
Dieser Artikel behandelt Stande und Korperschaften von im Handwerk Tatigen zu Fastnachtszunften siehe Narrenzunft zur Biermarke Zunft Kolsch siehe Erzquell Brauerei zur Dresdner Kunstlervereinigung siehe Die Zunft Als Zunfte von althochdeutsch zumft zu ziemen bezeichnet man standische Korperschaften von Handwerkern wie sie seit dem Mittelalter zur Wahrung gemeinsamer Interessen entstanden und hauptsachlich bis ins 19 Jahrhundert existierten in gewissen Regionen beispielsweise in der Schweiz vgl hier bis heute Die Zunfte bildeten ein soziales und okonomisches System zur Regelung von Rohstofflieferungen Beschaftigungszahlen Lohnen Preisen Absatzmengen bis hin zur Witwenversorgung Zunfte umfassten mitunter mehrere Berufsgruppen Ausseres Zeichen waren nach mittelalterlicher Tradition Zunftordnung Wappen Zunftzeichen und kleidung Bildtafel von Zunftwappen1 Schuhmacher 2 Fischer 3 Metzger 4 Tuchmacher5 Weber 6 Maler 7 Muller 8 Maurer9 Zimmerer 10 Dachdecker 11 Schneider 12 Backer13 Sattler 14 Schmiede 15 Kurschner 16 Gerber Die Zunfte schrieben ihren Mitgliedern zur Sicherung von Qualitaten Produktionsmethoden vor Dadurch wehrten sie zwar Uberproduktionen ab andererseits verhinderten sie die Einfuhrung neuer produktiverer eventuell weniger gesundheitsgefahrdender Produktionstechniken Sie garantierten ihren Mitgliedern ein standesgemasses also gerechtes Einkommen Den Verbrauchern war durch Ausschalten von Preiswettbewerb ein stabiles Preis Leistungs Verhaltnis garantiert allerdings auf hohem Preis Niveau Siehe auch Kartell BegriffSeit dem Mittelalter und bis zur Industrialisierung im 19 Jahrhundert wurde der Zusammenschluss von Handwerksmeistern neben dem heute gangigen Begriff Zunft auch als Gilde Gaffel Amt norddeutsch Einung Innung sachsisch oder Zeche bezeichnet Heute benennt die wissenschaftssprachliche Ubereinkunft in Deutschland den Zusammenschluss von Handwerksmeistern als Zunft und den Zusammenschluss von Kaufleuten seit dem Mittelalter und der fruhen Neuzeit als Gilde wohingegen in England mit guild beides bezeichnet wird GeschichteVorlaufer stadtischer Zunfte gab es seit der romischen Kaiserzeit sie dienten vor allem der steuerlichen Erfassung ihrer Mitglieder die daraufhin oft auf das Land auswichen Der lateinische Ausdruck fur diese Vereinigungen war collegium beispielsweise der Handwerker Kaufleute Schiffsbesitzer Backer usw Die Anfange des Zunftwesens in Mittel West und Nordwesteuropa sind im Hochmittelalter zu finden als zahlreiche neue Stadte gegrundet wurden Stadtgrundungsphase und die Handwerkszweige in den Stadten sich stark spezialisierten Als altester urkundlich belegter Vorlaufer der spateren Zunfte gilt die im Jahr 945 begrundete Frankfurter Fischer und Schiffer Bruderschaft 1010 entstand die Wurzburger Fischerzunft die ihr Bestehen jedes Jahr am 6 Januar feiert In den meisten deutschen Stadten lag die Macht anfanglich nur in den Handen des stadtischen Adels und der Ministerialen der Kloster Bischofe und Hochadeligen Spater konnten auch die Fernkaufleute gewisse Rechte und politischen Einfluss erkampfen Die Vereinigung von Handwerkern zu Zunften das heisst ihre Organisation innerhalb der Stadt war wahrend dieser Zeit oft stark eingeschrankt oder gar verboten Ein Zusammenschluss einer Gruppe von Menschen oder eine Verschworung wie man es zeitgenossisch nannte bedeutete in einer mittelalterlichen Stadt fast immer politische Einflussnahme Die Grundung der Zunfte war in manchen Stadten mit einer so genannten Zunftrevolution oder einem politischen Umschwung verbunden Allerdings wurde den Zunftburgern haufig von vornherein weitgehende Autonomie zuerkannt um die Neugrundung von Stadten fur Handler und Handwerker attraktiv zu gestalten z B Freiburg im Breisgau im Jahr 1120 In bestimmten Stadten im Heiligen Romischen Reich gelang es den in Zunften organisierten Handwerkern sogar die politische Macht ganz oder teilweise zu erobern In den Reichsstadten galten zeitweise Zunftverfassungen die den Zunften eine Dominanz im Rat garantierten was jedoch nicht mit einer Demokratie im modernen Sinne gleichgesetzt werden kann In Pfullendorf fanden jahrlich Wahlen statt Diese Verfassung hatte Modellcharakter fur viele Stadte und galt in Pfullendorf von 1383 bis 1803 Auch Zurich hatte bis 1798 eine Zunftverfassung In Antwerpen durften ab 1435 die Gilden und Zunfte Delegierte in den Stadtrat entsenden Damit wurde der so genannte Montags Rat um eine vierte Kraft erganzt Neben den Ratsherren Exekutive den ehemaligen Ratsherren und den Vorstehern der Stadtbezirke wirkten die Vertreter der Zunfte als politische Amtstrager Im 13 und 14 Jahrhundert trugen Zunfte und Gilden viel zum technischen Fortschritt bei und waren bisweilen revolutionar Sie fochten gegen das stadtische Patriziat sie gaben einem breiten Teil der Bevolkerung Aufstiegsmoglichkeiten und amteten als Volksvertreter Innerhalb der Gilden und Zunfte gab es soziale Institutionen wie Wahlen Vertretungen gemeinsame Sitzungen und eine strukturierte Teilhabe am Leben der Vereinigung Bert De Munck ein Professor fur Volkskunde der Universitat Antwerpen bezeichnet diese fruhen Zunfte deshalb als cradel of western democracies als Wiege der westlichen Demokratien Dabei hebt er vor allem deren Institutionen und damit deren soziales Kapital hervor Im Spatmittelalter und der Fruhen Neuzeit verschwanden jedoch die meisten Zunftrepubliken unter dem Druck der Landesfursten wieder und der politische Einfluss der Zunfte wurde eingeschrankt oder ganz auf das Wirtschaftsrecht reduziert Um das Jahr 1550 wurde die Zunftherrschaft in allen Reichsstadten durch Kaiser Karl V abgeschafft Danach waren dort bis zum Ende des Heiligen Romischen Reichs wieder patrizische Machtstrukturen vorherrschend Gegen die Macht der Meister innerhalb der Zunfte bildeten die Gesellen ab dem Spatmittelalter eigene Gesellenvereinigungen Die nicht in Zunften organisierten Handwerker gehorten mancherorts zur sogenannten Meinheit Sie hatten dann im Gegensatz zu ungebundenen Gesellen Knechten und Tagelohnern jedoch haufig das Burgerrecht Im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation mussten im 18 Jahrhundert Zunfte aus mindestens drei Meistern bestehen damit Abstimmungen einfacher wurden Wenn die Mitglieder aus ihr allerdings wieder austraten so konnte die Zunft auch in einer einzigen Person weiterbestehen Es war damals eine haufig debattierte Frage ob Mitgliedschaft in zwei Zunften gleichzeitig moglich sei Dies war moglich solange es dasselbe Handwerk war zum Exempel ein Seiffensieder in Halle und in Naumburg Ein Mann konnte jedoch nicht zwei Zunften verschiedenen Handwerks angehoren Da galt der Grundsatz Viel Handwerke verderben einen Meister Beim Neubau eines Hauses hatte der Bauherr gemass Anordnungen des 18 Jahrhunderts zur Brandverhutung im Kurfurstentum Trier und in weiteren Kurfurstentumern des Heiligen Romischen Reichs allemal ein en ordentliche n in einer erzstiftischen Zunft aufgenommene n Meister als Maurer Zimmermann etc zu beschaftigen der fur die Abwendung von Feuersgefahr in dem von ihm angeordneten Bau verantwortlich seyn muss zumalen wann er dafur billigmassig bezahlt wird Das Leben des einzelnen Gruppenmitglieds wurde von der Zunft entscheidend bestimmt Nur in dieser Einbindung konnte der Zunfthandwerker seiner Arbeit nachgehen Die Gemeinschaft der Amtsmeister regelte die Arbeit und Betriebsfuhrung des Einzelnen die Qualitat seiner Produkte kontrollierte seine sittliche Lebensfuhrung sicherte ihn in individuellen Notfallen ab und betete fur das Seelenheil ihrer verstorbenen Mitglieder Die Entwicklung des Handwerks vom Ende des Mittelalters bis zum 19 Jahrhundert wird durchweg als anhaltender Niedergang beschrieben unter dem mit der Einfuhrung der Gewerbefreiheit ein befreiender Schlussstrich gezogen wurde An Ausartungen des Brauchtums und uberholten sozialen Strukturen ist diese Beurteilung oft verdeutlicht worden In der neueren Forschung hat man auch die wirtschaftlichen Hintergrunde dieses Abstiegs durchleuchtet Von konjunkturellen Schwankungen abgesehen sanken die Realeinkommen der Handwerker erheblich Ursachen waren die Trennung von Produktion und Handel Verlagssystem grossbetriebliche Produktionsformen Manufaktur und Massenproduktion die Konkurrenz neuer und zum Teil importierter Warenarten und die weitraumige Verflechtung des Marktes durch neue Strassen und Verkehrsmittel Ob das Ende der Zunfte als eine Geschichte des Niedergangs zu begreifen ist oder doch auch Elemente der protoindustriellen Neuorientierung enthielt mit anderen Worten ob der Schritt von einer vertikalen Solidaritat der jeweils eigenen Zunft zur horizontalen Solidaritat der Arbeiterbewegung vorbereitet oder gar vollzogen wurde ist noch Gegenstand der wissenschaftlichen Kontroverse Der Zunftzwang und damit die wirtschaftliche Macht der Zunfte wurde nach der Franzosischen Revolution in den von Napoleon dominierten Gebieten auch im deutschsprachigen Raum stark eingeschrankt oder ganz aufgehoben Nachdem er nach den Befreiungskriegen wohl stellenweise wiederhergestellt worden war riss die Diskussion um die Gewerbefreiheit nun nicht mehr ab und spatestens im Jahr 1873 ist diese im Deutschen Reich uberall eingefuhrt gewesen siehe Gewerbeordnung In der Schweiz verloren die Zunfte mit der Helvetischen Revolution 1798 vorubergehend ihre Macht die sie aber teilweise mit der Mediation im Jahr 1803 wieder zuruckerlangten In den meisten Stadtkantonen wurden die Vorrechte der Zunfte um 1830 mit der erzwungenen politischen und wirtschaftlichen Gleichberechtigung der Land mit der Stadtbevolkerung beseitigt in Basel jedoch erst in den 1870er Jahren Moderne Nachfolger der Zunfte sind die Handwerksinnungen Mancherorts bestehen Zunfte noch als Handwerkervereinigungen oder als folkloristische oder gesellschaftliche Vereine wie in Zurich In den verschiedenen deutschen Gebieten wurden durch die Einfuhrung der Gewerbefreiheit im Laufe des 19 Jahrhunderts die Zunfte abgeschafft Regionale BesonderheitenAachen und Koln In Aachen und Koln wirkten Zunfte in den als Gaffeln bezeichneten Korporationen wie es in Koln im Verbundbrief von 1396 und in Aachen im Aachener Gaffelbrief von 1450 verfassungsgemass festgeschrieben wurde Amsterdam In Amsterdam grundeten die Naherinnen im Jahr 1579 eine unabhangige Zunft Ab 1617 diente das ehemalige Stadttor Sint Antoniespoort als Zunfthaus fur mehrere Zunfte Antwerpen In Antwerpen unterhielten die Zunfte Altare in der Liebfrauenkathedrale Deren Altarbilder sind Meisterwerke der Malerei des Barock Bereits 1435 erlaubte der Burgunderfurst Philipp der Gute dass die damals 21 Zunfte insgesamt 12 Delegierte in den Stadtrat entsenden durften Bern In Bern sind die Gesellschaften und Zunfte bis heute Korperschaften des offentlichen Rechts Bozen In Bozen wie auch sonst im Tiroler Raum waren Zunfte als korporative Bruderschaften organisiert mit eigener Zunftlade und einem gewahlten Vorstand So ist fur das Jahr 1471 eine Bozner schneider bruderschafft mit eigener Satzung bezeugt wahrend die Bruderschaft der Bozner Binder 1495 quellenmassig fassbar wird Norddeutschland und Westfalen In den grossen Stadten nahe den norddeutschen Kusten hiessen die meisten Zunfte traditionell Amter Daneben gab es noch weitere Handwerks wie die Laden der Gesellen und andere die sich teilweise Bruderschaften oder Bruderschaften nannten wie die Totenladen und andere Kassen in welche die Mitglieder regelmassig einzahlten um die Zunftangehorigen ihre Witwen und Kinder bei Krankheit oder Tod zu unterstutzen In Hamburg gab es 1850 noch 32 Amter und acht Bruderschaften 1863 wurden sie mit Einfuhrung der Gewerbefreiheit abgeschafft ebenso 1861 in Bremen und 1866 in Lubeck Im westfalischen Beckum sind bis heute einige dieser seit dem Mittelalter belegten Amter erhalten geblieben Preussen Hauptartikel Vierwerke Zurich In einigen Stadten hat sich der Umzug einer Zunft oder von Zunftvereinigungen in der Form von Stadtfesten erhalten In Zurich besteht mit dem Sechselauten der bekannteste jahrliche Umzug der Zunfte die hier den Status privatrechtlicher Vereine haben England Fur die zeitweise zunftahnlichen Korporationen der Londoner Gewerbetreibenden siehe den Hauptartikel Livery Company und seine Detailartikel Recht und Brauch im alten HandwerkDas Zunftrecht galt in Stadten ausserhalb dieser war das Handwerk zunftfrei oder unzunftig Im Gegensatz zu den Zusammenschlussen der Grosskaufleute waren Zunfte immer institutionell beschrankt auf das jeweilige Einzelhandwerk auch das ein Grund fur ihre weitgehende politische Ohnmacht Ausserhalb der Zunfte durfte der Zunftberuf nicht ausgeubt werden Die Zunft umfasste alle Ausubenden Mitunter waren mehrere ahnliche Berufe in einer Zunft zusammengefasst um eine in der Stadt wirksame Macht zu erreichen Die Zunfte kontrollierten in den Stadten die Anzahl der Handwerker und Gesellen und legten ihre Regeln schriftlich in obrigkeitlich genehmigten Zunftordnungen fest Damit wurden die Regeln der jeweiligen Handwerksberufe aufgestellt und uberwacht beispielsweise Ausbildungsregeln Arbeitszeiten Produktqualitat und Preise Dadurch sicherten sie dass nicht zu viel Konkurrenz innerhalb einer Stadt entstand Nach innen hatten die Zunfte das Recht der Selbstverwaltung so regelten die Meister ihre Geldangelegenheiten eigenstandig wahlten ihre Vorsteher Alteste Altmeister und Jungmeister selbst hatten teilweise auch die Gesellenkasse in Verwahr konnten Strafen verhangen und Bussgelder eintreiben besassen also gewisse gewerbepolizeiliche Befugnisse Neben der wirtschaftlichen Funktion nahmen die Zunfte auch religiose soziale kulturelle und militarische Aufgaben wahr Bei schwerer Krankheit und Tod erhielten die Meisterfamilien eine Unterstutzung aus der Amtslade Die Gesellen wie auch die Meisterfrauen hatten kein Mitspracherecht Sie und die Lehrlinge gehorten gleichwohl als Mitglieder minderen Rechts zur Zunft Dies entsprach der Vorstellung fur das Ganze Haus mit dem Meister als Hausvater Wichtige Entscheidungen waren von Zustimmung oder Wohlwollen der Obrigkeit abhangig Um eine Kontrolle zu gewahrleisten war in jeder Zunft die Morgensprache als ein regelmassiger Versammlungstermin eingerichtet die nicht ohne Anwesenheit eines Ratsvertreters stattfand Jede Zunft hatte einen festen Ort fur diese Zusammenkunfte Altem Herkommen entsprach es sich in einer bestimmten Kirche zu versammeln andere hatten das Privileg im Rathaus zusammenzukommen und vermogendere Korporationen besassen ein eigenes Zunfthaus das auch fur Festlichkeiten der Mitglieder diente Armere Zunfte trafen sich im Gasthaus in der Gesellenherberge oder im Haus eines Meisters Zur Tagesordnung gehorten Rechnungslegung Meldungen zum Meisterstuck Freisprechungen von Lehrjungen Klagen unter den Mitgliedern nahmen breiten Raum ein und waren moglichst hier zu schlichten bevor die offentliche Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen wurde Die Morgensprache fand bei geoffneter Lade statt In dieser meist anspruchsvoll gestalteten Truhe waren die Urkunden Gelder Siegelstempel und Silbergefasse Willkomme der Zunft aufbewahrt und konnten von allen gesehen werden Schon vor dem Ende der Zunfte wurden die Morgensprachen dort abgeschafft wo Gewerbekammern eingerichtet wurden Im Spatmittelalter grundeten Zunfte auch Singschulen an denen der Meistergesang gepflegt wurde Auch die Gesellen hielten regelmassige Versammlungen mancherorts Krugtage genannt ab Die ritualisierten Trinksitten ahmten die zeremoniellen Gebrauche bei der Morgenansprache der Meister nach Auch die Gesellen besassen oft eine Lade die ahnlich wichtig genommen wurde wie die der Meister und daher wurde oft die Gesellenkorporation selbst auch kurz als Gesellenlade bezeichnet Das Zusammengehorigkeitsgefuhl einer Gesellenlade war ungleich starker als das der Gesamtheit der Gesellen einer Stadt Wo die Gesellen kampferisch wurden geschah dies nicht in einem modernen politischen Sinne der etwa auf soziale Verbesserungen abgezielt hatte sondern hatte die Wahrung uberkommener Rechte Brauche und Ehrbegriffe zum Ziel Dennoch sahen Meister und Obrigkeit in den Gesellenunruhen des 18 und 19 Jahrhunderts eine so grosse Bedrohung dass viele Gesellenladen aufgehoben wurden Ravensburg Museum Humpis Quartier Raum mit Zunftscheiben und anderen Gegenstanden der Zunfte und Bruderschaften der Reichsstadt Ravensburg Detail von der Meistertafel der Metzgerzunft der Freien Reichsstadt Ravensburg Meistertafel der Weberzunft 1754 1828 Detail Mitte der Scheibe Ravensburg Schulgasse 15 Wirtshausschild Lebenslaufe und soziale StrukturenLehrlinge Hauptartikel Auszubildender Wer als Lehrling aufgenommen werden wollte kam in der Regel aus einer Burgerfamilie Zu den Voraussetzungen fur den Eintritt in die Zunft gehorte durchweg und ausdrucklich die ehrbare Geburt Auch durften seine Eltern nicht aus unehrbaren Berufen stammen als solche galten regional unterschiedlich zum Beispiel Abdecker Gerber Henker Muller oder Schafer Da auch den Juden von christlichen Obrigkeiten v a ab dem Spatmittelalter diverse Verbote auferlegt wurden Handwerk und ahnliches auszuuben u a durch den sog Zunftzwang ebenso vielfach der Grundbesitz untersagt war hatten diese oft keinen Zugang zur zunftischen Ausbildung und erst recht keine Chance auf eine Meisterposition Die Lehrzeit dauerte drei bis sechs Jahre Die Zahl der Lehrlinge war in den einzelnen Gewerken unterschiedlich Goldschmiede beschaftigten durchschnittlich nur einen Lehrling oder Gesellen im Textilgewerbe waren es sehr viel mehr Die Lehrlinge waren weitgehend rechtlos und vom Meister abhangig In Zunften mit grossem Hilfskraftebedarf bezogen sie einen geringen Lohn in den meisten Berufen mussten sie bzw ihre Vater ein Lehrgeld bezahlen Fur sie gab es keine Organisationsform und keine Interessenvertretung Daher existieren auch keine auf diese Gruppe bezogenen materiellen Handwerksaltertumer wie sie von Meistern und Gesellen uberliefert wurden Das Gesellenstuck als Abschluss der Lehrzeit ist wohl erst um 1800 aufgekommen Gesellen Hauptartikel Geselle Am Ende der Lehrzeit wurde der Lehrjunge haufig in der Versammlung der ganzen Zunft ausgeschrieben losgegeben oder abgedingt Mit diesem Ereignis waren in manchen Zunften grobe Brauche Hanseln verbunden Die Ableistung einer Wanderung war im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung keineswegs in allen Zunften vorgeschrieben Wo sie gefordert wurde war dies erst in nachmittelalterlicher Zeit eingefuhrt worden Ob ein Geselle heiraten durfte war fur die ganze Zunft einheitlich festgelegt Im 18 Jahrhundert verschlechterte sich die soziale Lage der Gesellen zusehends In noch starkerem Mass als heute war der Arbeitsmarkt von saisonalen und konjunkturellen Schwankungen abhangig Unruhen und Arbeitsniederlegungen nahmen zu zielten aber selten direkt auf die Beseitigung sozialer Missstande ab sondern hatten haufig Ehrensachen zum Anlass indirekt war auch dies freilich ein Ausdruck der ungelosten sozialen Probleme Gesellenkorporationen waren vor allem nach innen stark uber ein dumpf empfundenes Gerechtigkeitsgefuhl hinaus waren sie vor dem 19 Jahrhundert nur selten in der Lage sich politisch zu artikulieren Die gerade bei ihnen in Grobheit und ubertriebene Formelhaftigkeit ausufernden Brauche Hanseln Schleifen Gautschen usw konnen als Versuch gewertet werden den sozialen Niedergang durch identitatsstiftende Exklusivitat zu kompensieren Das Burgerrecht erwarb der Geselle in der Regel nicht Vielen Gesellen fehlte das notige Kapital um sich als Meister selbststandig zu machen Chancen zu sozialem Aufstieg boten sich oft nur durch Ubernahme einer Werkstatt auf dem Wege der Heirat mit Tochter oder Witwe des Meisters Meister Hauptartikel Meister Je angesehener und vermogender eine Zunft war umso starker war das Bedurfnis der Meisterfamilien sich nach aussen abzuschliessen und den Eintritt von Fremden zu behindern Meistersohne wurden bevorzugt wenn sie eine Meistertochter aus dem gleichen Gewerbe heirateten geschlossene Heiratskreise Man drosselte den Zugang durch Begrenzung der zugelassenen Meisterzahl oder eine Zulassungsquote pro Jahr Gesellen die Meister werden wollten hatten je nach Stadt Zunft und historischer Situation unterschiedlich weitere Bedingungen zu erfullen Der Bewerber musste eine gewisse Zeit als Geselle am Ort gearbeitet haben In vielen aber nicht allen Zunften war eine mehrjahrige Gesellenwanderung abzuleisten Ein Meisterstuck war auf eigene Kosten anzufertigen Mangel daran wurden nur zu gern von den prufenden Meistern gefunden und waren wiederum mit einer Geldbusse zu suhnen Ein Burgeraufnahmegeld war zu zahlen Fur die Wehrfahigkeit war in manchen Stadten ein eigener Brustpanzer anzuschaffen oder zu fertigen Es waren verschiedene Betrage an die Zunft die Begrabniskasse und an den Meister bei dem das Meisterstuck gearbeitet wurde zu zahlen War der Versammlungsort der Zunft eine Kirche konnten Abgaben fur Wachskerzen fallig sein Es war der Besitz eines Hauses notig oder das notige Geld vorzulegen Die Aufnahme war mit einem Mahl von mehreren Gangen fur alle Meister der Zunft verbunden Die hohen Anforderungen beim Zugang zur Meistertatigkeit waren nur teilweise mit der Sorge um einen hohen Qualitatsstandard begrundbar Vielmehr ging es darum die Nachfrage mit dem Leistungsangebot in Abstimmung zu bringen und die Konkurrenz gering zu halten Durch das beherrschende wurden die Preise kartellartig von der Zunft festgelegt Handwerker ausserhalb der ZunfteNeben den Zunften gab es Freie Gewerbe und Sozietaten die im Rang weniger geachtet waren und meist auch in geringerem Masse obrigkeitlich beaufsichtigt waren In ihren Sitten und Einrichtungen eiferten sie gleichwohl dem Vorbild der angesehenen Zunfte nach Handwerker die sich als Kunstler durch besonderes Konnen auszeichneten oder als Unternehmer mit ihrer Wirtschaftskraft aus dem Zunftniveau herausragten bekamen von der Obrigkeit gelegentlich den Status eines Freimeisters Sie sind vergleichbar den Hofhandwerkern die als Beschaftigte des Adels den stadtischen Ordnungsstrukturen entzogen waren Zunfte besassen auf die Arbeiten auf die sie privilegiert waren ein Monopol Allenfalls auf Messen oder Jahrmarkten durften konkurrierende Produkte angeboten werden Doch gab es allerorten eine quantitativ schwer zu fassende Schicht von Handwerkern die in Norddeutschland so genannten Bonhasen die ausserhalb der Zunfte heimlich arbeiteten Darunter waren Soldaten die von ihrem Sold nicht leben konnten Seeleute die sich im Winter Arbeit an Land suchen mussten Es gab darunter Gesellen die wegen Heirat oder anderen Verfehlungen aus der Zunft ausgeschlossen worden oder sonst irgendwie in ihrer Handwerkerlaufbahn gescheitert waren Von den Zunftmeistern wurden sie angefeindet und verfolgt als Bonhasen lacherlich gemacht und als Pfuscher Storer oder Stumper abqualifiziert Es wurde ihnen auch mit Gewalt das Handwerk gelegt indem die Zunftmeister bei ihnen eindrangen und Arbeiten samt Werkzeugen an sich nahmen Von den Obrigkeiten wurden diese Gewalttatigkeiten geduldet doch die kleinen Leute ergriffen bei diesen gelegentlich in Schlagereien ausartenden Bonhasenjagden oft die Partei der billiger arbeitenden Illegalen Ferner gehorten zur handwerklichen Unterschicht Flickschuster und Kesselflicker die vielen Hilfskrafte in den Textilgewerben und ahnlich gering qualifizierte Berufen die teils in der Zunft teils ausserhalb teils geduldet teils verfolgt teils in der Stadt teils in den Vorstadten und auf dem Lande aber immer nur am Rande des Existenzminimums ihr Auskommen fanden Frauen Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern begunstigte eine Entwicklung die im 17 Jahrhundert abgeschlossen war Sie fuhrte zu einer Verdrangung der Frau aus den Handwerkszunften oder wenigstens zur Beschrankung fur Frauen auf wenige Berufe Nach Etienne Boileau Prevot von Paris ist uberliefert dass von etwa hundert Handwerksberufen mindestens funf reine Frauenberufe waren ausserdem gab es einige gemischte Gewerbe in denen Frauen das Monopol hatten waren auf der gleichen Basis organisiert wie die von Mannern betriebenen und den Branchen in denen Manner und Frauen gleichermassen tatig waren traten Frauen zu den gleichen Bedingungen bei wie Manner und waren dem gleichen Reglement unterworfen Eileen Power Fur Koln findet sich ein Beleg fur eine gemischte Zunft Die Goldspinnerinnen waren mit einem Teil der Goldschlager zu einer Zunft vereinigt Edith Ennen Gemischte Berufe in Koln Es gab allerdings Zunfte die Frauen als Zunftmitglieder akzeptierten so die die Seidenweber und die Als Familienangehorige waren Frauen an einigen Leistungen der Zunfte beteiligt konnten aber meist keine Vollmitgliedschaft erwerben Viele Zunftordnungen enthielten die Vorschrift Stirbt ein Meister muss die Witwe innerhalb von ein bis zwei Jahren erneut heiraten ansonsten verliert sie die Werkstatt ihres Mannes In einigen Stadten war es auch moglich dass die Witwe im Namen des Sohnes und Nachfolgers das Geschaft bis zur Mundigkeit weiterfuhrte Slawen Im deutsch slawischen Kontaktraum ostlich der Elbe Saale Linie vor allem im Luneburger Wendland dem Erzstift Magdeburg der Mark Brandenburg den Territorien der sudlichen Ostseekuste sowie vereinzelt auch in den beiden Lausitzen lassen sich in historischen Quellen des Spatmittelalters vereinzelt sogenannte Wendenpassus Terminus technicus nach Winfried Schich nachweisen die in der alteren Forschungsliteratur haufig etwas ubertrieben als Wendenklausel oder Deuschtumsparagraph bezeichnet wurden Diese besagten dass Wenden d h Slawen der Beitritt in eine Zunft oder aber der Erwerb des vollen Burgerrechts in einer Stadt als Voraussetzung zum Zunftbeitritt erheblich erschwert oder ganz verwehrt werden sollte Der alteste Beleg eines Wendenpassus stammt aus einem Zunftstatut der Schuhmacher von Beeskow 1353 Vermeintlich altere Belege haben sich bislang immer als falsch datiert oder nachtraglich hinzugefugt herausgestellt Ab dem spaten 14 Jahrhundert verbreitet sich das Phanomen dann uberregional Der Hintergrund dieser Entwicklung ist wohl nicht wie von der alteren Forschung haufig unterstellt in nationalen Spannungen zu suchen sondern in der sich verscharfenden sozialen und okonomischen Krise des zunftischen Handwerks sowie auch der landlichen Agrargesellschaft im Verlaufe des Spatmittelalters Dabei versuchten die Zunfte der zunehmend anschwellenden Landflucht entgegenzuwirken indem sie die Hurden zur Niederlassung in der Stadt sukzessive erhohten Da die Landbevolkerung in den betreffenden Regionen seinerzeit noch zu grossen Teilen aus Slawen bestand liess sich mit einem universal formulierten Wendenpassus ein nennenswerter Teil dieser in die Stadte drangenden und von den alteingesessenen Bewohnern als Bedrohung wahrgenommenen Menschen erfassen Die Diskriminierung von Slawen respektive geburtigen Slawen konnte verschiedene Formen annehmen von der Erhohung des Burgergeldes speziell fur Sorben so in Kamenz 1518 und 1530 bis zum generellen Niederlassungsverbot von Wenden so in Luneburg 1409 Die tatsachliche Tragweite und Bedeutung des Phanomens Wendenpassus sollte bei all dem jedoch nicht uberschatzt werden zumal die Quellenlage teils unubersichtlich und widerspruchlich ist Richtig ist dass es sich hierbei um eine Form der Diskriminierung handelte die nachweislich altere antislawische Vorurteile aus der Zeit der deutschen Ostsiedlung aufgriff und in einem veranderten Kontext mit neuer Relevanz versah Grundsatzlich falsch ist aber die Behauptung es habe in den deutschen Stadten des Mittelalters und der Fruhneuzeit gar keine slawische Stadtbevolkerung gegeben bzw diese sei gezielt unterdruckt und verdrangt worden Dagegen sprechen bereits Zeugnisse wie der sorbische Burgereid von Bautzen um 1532 Einzelne Fallbeispiele wie Beeskow oder Luckau weisen zudem darauf hin dass sich die eingefuhrten Beschrankungen des Wendenpassus zunachst nur auf neu hinzuziehende nicht jedoch auf bereits ansassige Sorben bezogen Auch konnen wir da oft nur normatives Quellenmaterial zur Verfugung steht bislang nicht abschliessend einschatzen wie konsequent diese Bestimmungen im Einzelnen uberhaupt durchgesetzt wurden und fur wie lange sie tatsachlich in Kraft blieben Das Beispiel Kamenz zeigt etwa dass trotz Wendenpassus der Zuzug sorbischer Neuburger in die Stadt nicht zwingend einbrechen musste und spater sogar wieder derart ansteigen konnte dass die Abfassung eines sorbischen Burgereides notig wurde Die Berufslehre als Mittel der Zunftordnung gegen wachsende KonkurrenzIm Jahr 1562 wurden in England stadtische Zunftordnungen verallgemeinert und zu offentlichem Recht erhoben Zum einen wurde die Lehrzeit je nach Land auf funf z B Frankreich bis sieben z B England Heiliges Romisches Reich Jahre festgelegt wahrend andererseits fur jede Zunft vorgeschrieben wurde wie viele Lehrlinge ein Meister ausbilden durfte Die lange Lehrzeit wie auch die Beschrankung der Lehrlingszahl fuhrten zu einem grosseren Ausbildungsaufwand was folglich die Zahl der Konkurrenten niedrig und die Preise hoch hielt Wie Adam Smith 1776 kritisierte konne eine lange Lehrzeit kein Garant fur eine hochstehende Qualitat der hergestellten Waren darstellen Des Weiteren sah er in der Zunftordnung Verstosse gegen die Freiheit indem ein armer Mann daran gehindert wurde seine Kraft sein Kapital uneingeschrankt zu nutzen Anstatt dass eine lange Lehrzeit den Fleiss des Lehrlings fordern wurde hegten Lehrlinge eine innere Abneigung gegen Arbeit wenn nichts Neues dazugelernt werden konne Insgesamt sah Smith in der zunftischen Berufslehre eine Institution welche hauptsachlich die Produzenten schutzte wobei deren Abschaffung dem Konsumenten durch niedrigere Preise aufgrund hoherer Konkurrenz zugutekame Berufs Bildung sollte gemass Smith entprivatisiert werden um die Dynamisierung der Gesellschaft voranzutreiben und um die Qualifizierung von Lehrlingen sicherzustellen Auch Christoph Bernoulli kritisierte die wirtschaftlichen Einschrankungen der Zunftordnung 1822 in seiner Schrift Uber den nachteiligen Einfluss der Zunftverfassung auf die Industrie da sie sich fur Lehrlinge als nachteilig erweisen wurden Daraufhin forderte er das Zunftwesen direkt abzuschaffen Sein Gegenspieler Johann Jakob Vest uberzeugte viele seiner Anhanger von den negativen Folgen einer zunftlosen Gesellschaft und kritisierte Bernoulli nur Negatives am Zunftwesen anzuprangern ohne dabei selber Vorschlage fur Neuerungen vorzulegen Im Streit um den weiteren Verlauf des Zunft und Innungswesens stand dabei das Lehrlingswesen im Mittelpunkt da es das zentrale Reproduktionsmittel der Zunfte war Eine Reformation des Lehrlingswesens hatte das Ende der Zunfte und letzten Endes auch eine Neuordnung der Gesellschaft bedeutet Mit dem Ende der Zunfte im 19 Jahrhundert infolge der Industrialisierung folgte eine Entprivatisierung und eine Entkorporisierung der Berufsausbildung da die Organisation der Berufsbildung nun staatlich anstatt durch Zunfte geregelt wurde Neu wurden ebenso national gultige Ausbildungsstandards definiert Damit wurde v a im deutschsprachigen Raum Bildung mit ihren Zielen berufliche Qualifikationen und gesellschaftliche Kompetenzen zu vermitteln uber Berufe neu organisiert Ironischerweise geschah die Modernisierung der Gesellschaft gerade durch die Berufsbildung die in den Zunften Modernisierungsfolgen abfedern und einen Mittelstand etablieren sollte indem auf der Basis der traditionell handwerklichen Berufe ein staatlich geregeltes Berufsbildungssystem etabliert wurde Siehe auchHandwerkskammerLiteraturGerhard Deter Rechtsgeschichte des westfalischen Handwerks im 18 Jahrhundert Das Recht der Meister Geschichtliche Arbeiten zur westfalischen Landesforschung Wirtschafts und sozialgeschichtliche Gruppe Band 8 Aschendorff Munster 1990 ISBN 3 402 06792 7 Zugleich Munster Westfalen Universitat Dissertation 1987 Heinz Gerhard Haupt Hrsg Das Ende der Zunfte Ein europaischer Vergleich Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Band 151 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2002 ISBN 3 525 35167 4 Digitalisat Sabine von Heusinger Die Zunft im Mittelalter Zur Verflechtung von Politik Wirtschaft und Gesellschaft in Strassburg Vierteljahrschrift fur Sozial und Wirtschaftsgeschichte Beiheft 206 Steiner Stuttgart 2009 ISBN 978 3 515 09392 7 Volltext Arnd Kluge Die Zunfte Steiner Stuttgart 2007 ISBN 978 3 515 09093 3 Knut Schulz Handwerk Zunfte und Gewerbe Mittelalter und Renaissance Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2010 ISBN 978 3 534 20590 5 Berent Schwinekoper Hrsg Gilden und Zunfte Kaufmannische und Gewerbliche Genossenschaften im fruhen und hohen Mittelalter Konstanzer Arbeitskreis fur Mittelalterliche Geschichte Vortrage und Forschungen Band 29 Thorbecke Sigmaringen 1985 ISBN 3 7995 6629 5 online Thomas Schindler Anke Keller Ralf Schurer Hrsg Zunftig Geheimnisvolles Handwerk 1500 1800 Verlag des Germanischen Nationalmuseums Nurnberg 2013 ISBN 978 3 936688 73 3 Anke Keller Ralf Schurer Hrsg Die Zunft zwischen historischer Forschung und musealer Reprasentation Tagungsband aus dem Verlag des Germanischen Nationalmuseums Nurnberg 2013 ISBN 978 3 936688 90 0 WeblinksCommons Gilden Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Commons Zunftwappen Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Commons Zunfthaus Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Zunft Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wikisource Zunft Quellen und Volltexte Literatur von und uber Zunft im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Zunfte In www mittelalter handwerk de Abgerufen am 27 November 2024 Anne Marie Dubler Zunftstadte In Historisches Lexikon der Schweiz Katharina Simon Muscheid Zunfte In Historisches Lexikon der Schweiz Suche nach Zunft In Deutsche Digitale BibliothekEinzelnachweise und AnmerkungenFranz Irsigler Zur Problematik der Gilde und Zunftterminologie in Gilden und Zunfte Kaufmannische und gewerbliche Genossenschaften im fruhen und hohen Mittelalter hrsg v Berent Schwinekoper Sigmaringen 1985 S 53 70 Wieder abgedruckt in Miscellanea Franz Irsigler Festgabe zum 65 Geburtstag hrsg v Volker Henn Rudolf Holbach Michel Pauly und Wolfgang Schmid Trier 2006 S 187 203 Christian Meier Hrsg Die okzidentale Stadt nach Max Weber Zum Problem der Zugehorigkeit in Antike und Mittelalter Historische Zeitschrift Beiheft NF Band 17 Oldenbourg Munchen 1994 ISBN 3 486 64417 3 JSTOR i20522869 Fachliteratur zum Thema Jean Pierre Waltzig Etude historique sur les corporations professionnelles chez les Romains depuis les origines jusqu a la chute de l empire d Occident Academie Royale des Sciences des Lettres et des Beaux Arts de Belgique Memoires Couronnes et Autres Memoires Collection in 8 Band 50 1 4 ISSN 0770 8254 4 Bande C Peeters Brussel u a 1895 1900 Geschichte der Zunft Die Urgeschichte der Frankfurt Sachsenhauser Fischerzunft Frankfurter Fischer und Schifferzunft abgerufen am 31 Oktober 2017 Peter Weidisch Wurzburg im Dritten Reich In Ulrich Wagner Hrsg Geschichte der Stadt Wurzburg 4 Bande Band I III 2 Theiss Stuttgart 2001 2007 III 1 2 Vom Ubergang an Bayern bis zum 21 Jahrhundert 2007 ISBN 978 3 8062 1478 9 S 196 289 und 1271 1290 hier S 259 Abb 70 vgl Peter Eitel Die oberschwabischen Reichsstadte im Zeitalter der Zunftherrschaft Untersuchungen zu ihrer politischen und sozialen Struktur unter besonderer Berucksichtigung der Stadte Lindau Memmingen Ravensburg und Uberlingen Schriften zur sudwestdeutschen Landeskunde 8 ZDB ID 500514 0 Muller amp Graff Stuttgart 1970 Zugleich Tubingen Universitat Dissertation 1967 Jos Van den Nieuwenhuizen Altars from chantry to craft In Ria Fabri Nico Van Hout Ed From Quinten Metsijs to Peter Paul Rubens Masterpieces from the Royal Museum Reunited in the Cathedral Bai Publishers Antwerp 2009 ISBN 9789 0858 6537 7 S 17 Bert De Munck From religious devotion to commercial ambition In Ria Fabri Nico Van Hout Ed From Quinten Metsijs to Peter Paul Rubens Masterpieces from the Royal Museum Reunited in the Cathedral Bai Publishers Antwerp 2009 ISBN 9789 0858 6537 7 S 23 vgl Ludwig Furstenwerth Die Verfassungsanderungen in den oberdeutschen Reichsstadten zur Zeit Karls V Gottingen 1893 Gottingen Universitat Dissertation 1893 archive org Von denen eine Zunfft aufrichtende Personen und ob einer in zwey Zunfften seyn konne In die hochteutsche Rechtsgelahrte Societat Hrsg Allgemeines juristisches Oraculum Band 5 Johann Samuel Heinsius Leipzig 1748 S 24 google de Franz Josef Sehr Brandschutz im Heimatgebiet vor 300 Jahren In Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg Weilburg Hrsg Jahrbuch fur den Kreis Limburg Weilburg 2022 Limburg 2021 ISBN 978 3 927006 59 1 S 223 228 Wilhelm Abel Hrsg Handwerksgeschichte in neuer Sicht Gottinger Beitrage zur Wirtschafts und Sozialgeschichte 1 Neuauflage Schwartz Gottingen 1978 ISBN 3 509 01068 X Michael Sturmer Herbst des Alten Handwerks Munchen 1979 Arno Herzig Organisationsformen und Bewusstseinsprozesse Hamburger Handwerker und Arbeiter in der Zeit von 1790 1848 In Arno Herzig Dieter Langewiesche Arnold Sywottek Hrsg Arbeiter in Hamburg Unterschichten Arbeiter und Arbeiterbewegung seit dem ausgehenden 18 Jahrhundert Verlag Erziehung und Wissenschaft Hamburg 1983 ISBN 3 8103 0807 2 S 95 108 hier S 102 Heinrich Laufenberg Geschichte der Arbeiterbewegung in Hamburg Altona und Umgegend Band 2 Auer Hamburg 1931 S 85 ff Heinz Gerhard Haupt Das Ende der Zunfte Ein europaischer Vergleich Gottingen 2002 Heinrich von Loesch Bearb Die Kolner Zunfturkunden nebst anderen Kolner Gewerbeurkunden bis zum Jahre 1500 2 Bde Erster Band Allgemeiner Teil Zweiter Band Spezieller Teil Nachdruck der Ausgabe Bonn 1907 Publ d Ges f Rhein Gesch XXII Dusseldorf Droste 1984 Bd 1 enthalt eine ausfuhrliche geschichtliche Abhandlung zu Entstehung Funktion und Arbeitsweise der Kolner Zunfte Crowston Clare Women Gender and Guilds in Early Modern Europe An Overview of Recent Research International Review of Social History vol 53 2008 pp 19 44 JSTOR 26405466 Accessed 19 Nov 2023 Jos Van den Nieuwenhuizen Altars from chantry to craft In Ria Fabri Nico Van Hout Ed From Quinten Metsijs to Peter Paul Rubens Masterpieces from the Royal Museum Reunited in the Cathedral Bai Publishers Antwerp 2009 S 13 19 Hannes Obermair Das alte Schneiderhandwerk in Bozen In Der Schlern Band 85 Nr 1 2012 S 32 36 hier S 33 nicht zu verwechseln mit den religiosen Bruderschaften des Mittelalters Franklin Kopitzsch Daniel Tilgner Hrsg Hamburg Lexikon 4 aktualisierte und erweiterte Sonderausgabe Ellert amp Richter Hamburg 2010 ISBN 978 3 8319 0373 3 S 18 f Die Reichshandwerksordnung von 1731 hatte diese Ausschlusse mit wenig Erfolg zu verhindern gesucht Demnach auch allbereits in der Policey Ordnung de Anno 1548 Tit 37 und 1577 Tit 38 wegen gewisser Persohnen versehen dass deren Kindern von denen Gafflen Aembtern Gulten Innungen Zunfften und Handwerckern nicht ausgeschlossen werden sollen Als hat es dabey allerdings sein vestes Bewenden und sollen beruhrte Constitutiones kunftig durchgangig genau befolgt nicht weniger auch derer Gericht Fron Thurn Holtz und Feld Huter Todten Graber Nacht Wachter Bettel Vogten Gassen Kehrer Bach Feger Schafer und dergleichen in Summa keine Profession und Handthierung dann bloss die Schinder allein biss auf deren zweyte Generation in so ferne allenfalls die erstere eine andere ehrliche Lebens Arth erwahlet und darinn mit den Ihrigen wenigst 30 Jahr lang continuiret hatten ausgenommen verstanden und bey denen Handwerckeren ohne Weigerung zugelassen werden zit nach Gudrun Decker Alexander Decker Lebensverhaltnisse im 16 17 und 18 Jahrhundert In Helmut Hoffacker Hrsg Materialien zum historisch politischen Unterricht Materialienband 4 Reformation und Bauernkrieg Lebensverhaltnisse und Erzeihungsgeschichte 1500 1800 Absolutismus Metzler Stuttgart 1982 ISBN 3 476 20266 6 S 93 Anke Sczesny Zunfte Abgerufen am 3 Marz 2017 Friedrich Rauers Hanselbuch Essen 1936 Rudolf Wissell Des alten Handwerks Recht und Gewohnheit Berlin 2 erweiterte Ausgabe 1988 Philipp Gonon Rolf Arnold Einfuhrung in die Berufspadagogik Einfuhrungstexte Erziehungswissenschaft Band 6 UTB 8280 Budrich Opladen u a 2006 ISBN 3 8252 8280 5 S 41 Christine Werkstetter Frauen im Augsburger Zunfthandwerk Arbeit Arbeitsbeziehungen und Geschlechterverhaltnisse im 18 Jahrhundert Colloquia Augustana Band 14 Akademie Verlag Berlin 2001 ISBN 3 05 003617 6 Zugleich Augsburg Universitat Dissertation 1999 Eileen Power Das Leben der Frau im Mittelalter Frauenberufe in Paris S 76 f Edith Ennen Frauen im Mittelalter 6 Auflage Beck Munchen 1999 ISBN 3 406 09528 3 S 160 Margret Wensky Frau C Die Frau in der mittelalterlichen Gesellschaft III Die Frau in der stadtischen Gesellschaft In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 4 Artemis amp Winkler Munchen Zurich 1989 ISBN 3 7608 8904 2 Sp 864 f hier Sp 865 Winfried Schich Zum Ausschluss der Wenden aus den Zunften nord und ostdeutscher Stadte im spaten Mittelalter In Antoni Czacharowski Hrsg Nationale ethnische Minderheiten und regionale Identitaten in Mittelalter und Neuzeit Uniwersytet Mikolaja Kopernika Torun 1994 ISBN 83 231 0581 2 S 31 51 Hermann Knothe Hrsg Urkundenbuch der Stadte Kamenz und Lobau Codex diplomaticus Saxoniae regiae Hauptteil 2 Band 7 Giesecke amp Devrient Leipzig 1883 S 128 139 Winfried Schich Zum Ausschluss der Wenden aus den Zunften nord und ostdeutscher Stadte im spaten Mittelalter In Antoni Czacharowski Hrsg Nationale ethnische Minderheiten und regionale Identitaten in Mittelalter und Neuzeit Uniwersytet Mikolaja Kopernika Torun 1994 ISBN 83 231 0581 2 S 31 51 hier S 45 Vgl Frido Metsk Die Stellung der Sorben in der territorialen Verwaltungsgliederung des deutschen Feudalismus Ein Beitrag zur Rechts und Verfassungsgeschichte des deutschen Feudalismus im Sorbenland Spisy Instituta za Serbski Ludospyt w Budysinje 43 ZDB ID 135256 8 Domowina Bautzen 1968 S 121f Philipp Gonon Rolf Arnold Einfuhrung in die Berufspadagogik Einfuhrungstexte Erziehungswissenschaft Band 6 UTB 8280 Budrich Opladen u a 2006 ISBN 3 8252 8280 5 S 31 33 Philipp Gonon Rolf Arnold Einfuhrung in die Berufspadagogik Einfuhrungstexte Erziehungswissenschaft Band 6 UTB 8280 Budrich Opladen u a 2006 ISBN 3 8252 8280 5 S 41 43 Normdaten Sachbegriff GND 4068112 9 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN sh85057744 NDL 00562489