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Säkularkanoniker

Als Säkularkanoniker, auch weltgeistliche Chorherren, weltliche Chorherren oder unregulierte Chorherren genannt (Chorherr ist ein Synonym für Kanoniker), bezeichnet man Mitglieder kirchlicher Gemeinschaften (Kollegiatstift), die kein Ordensgelübde abgelegt haben. Sie behalten im Unterschied zu Ordensgeistlichen ihr Privatvermögen und können das Stift jederzeit verlassen.
Geschichte
Die nach dem Vorbild des Augustinus von Hippo in Abgrenzung zum (benediktinischen) Mönchtum entwickelte Kanonikerregel (regula canonicorum) wurde 755 von Bischof Chrodegang von Metz für sein Bistum erlassen. Weiter entwickelt auf der Reichssynode von Aachen im Jahre 816 wurde sie von Kaiser Ludwig den Frommen (Ludwig I.) für das gesamte Karolingerreich als verbindlich festgelegt.
Im 11. und 12. Jahrhundert nutzten vor allem Adelsfamilien Säkularkanoniker-Positionen eines Domkapitels oder Stiftskapitels zur Versorgung nachgeborener Söhne oder zur Vorbereitung auf spätere Karrieren im Klerus bzw. bei Hofe. Da sie keine Gelübde – auch kein Armutsgelübde – abzulegen hatten, konnten die Geistlichen von den Pfründen der Stifte gut leben; die vom Stifter ursprünglich beabsichtigten seelsorgerischen Aufgaben der Gemeinschaft traten dabei häufig in den Hintergrund. Viele Kanoniker blieben ihr ganzes Leben Subdiakon.
Für den Adel wichtig war die Möglichkeit, in die säkulare Welt zurückzukehren, falls ein Nachgeborener als Erbe des Familienbesitzes einspringen musste; er konnte dann mit Dispens vom Subdiakonat aus dem Stift austreten, anschließend auch heiraten und die Familie fortsetzen. Wenn höhere Dignitäten angetreten werden sollten (Propst, Dechant, Thesaurar, Scholaster, o. ä.) erhielt der Kandidat jedoch in der Regel die Priesterweihe.
Hervorzuheben ist die Bedeutung des Säkularkanonikertums bei der Gründung der Universitäten im Spätmittelalter: Die ersten Professoren dieser neu gegründeten (Landes-)Universitäten waren überwiegend Säkularkanoniker.
Unterschied zu Regularkanonikern
Im Unterschied zu Säkularkanonikern leben Regularkanoniker nach einer Ordensregel (zumeist nach einer von zwei Regeln des Augustinus von Hippo, dem ordo antiquus oder dem ordo novus), besitzen die Priesterweihe und haben Ordensgelübde abgelegt, sind jedoch nicht Mönche im benediktinischen Sinne.
Literatur
- Guy P. Marchal (Red.): Die weltlichen Kollegiatstifte der deutsch- und französischsprachigen Schweiz (= Helvetia Sacra. Abteilung 2, Tl. 2). Francke, Bern 1977.
- Peter Moraw: Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter. In: Untersuchungen zu Kloster und Stift (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Bd. 68 = Studien zur Germania Sacra. Bd. 14). Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1980, ISBN 3-525-35381-2, S. 9–37.
- Alfred Wendehorst, Stefan Benz: Verzeichnis der Säkularkanonikerstifte der Reichskirche (= Schriften des Zentralinstituts für Fränkische Landeskunde und Allgemeine Regionalforschung an der Universität Erlangen-Nürnberg. Bd. 35). Degener, Neustadt an der Aisch 1997, ISBN 3-7686-9146-2.
- Guy P. Marchal: Was war das Kanonikerinstitut im Mittelalter? Dom- und Kollegiatstifte: Eine Einführung und eine neue Perspektive. In: Revue d'histoire ecclésiastique. Bd. 94, 1999, S. 761–807, 95, 2000, S. 7–53.
Autor: www.NiNa.Az
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Als Sakularkanoniker auch weltgeistliche Chorherren weltliche Chorherren oder unregulierte Chorherren genannt Chorherr ist ein Synonym fur Kanoniker bezeichnet man Mitglieder kirchlicher Gemeinschaften Kollegiatstift die kein Ordensgelubde abgelegt haben Sie behalten im Unterschied zu Ordensgeistlichen ihr Privatvermogen und konnen das Stift jederzeit verlassen GeschichteDie nach dem Vorbild des Augustinus von Hippo in Abgrenzung zum benediktinischen Monchtum entwickelte Kanonikerregel regula canonicorum wurde 755 von Bischof Chrodegang von Metz fur sein Bistum erlassen Weiter entwickelt auf der Reichssynode von Aachen im Jahre 816 wurde sie von Kaiser Ludwig den Frommen Ludwig I fur das gesamte Karolingerreich als verbindlich festgelegt Im 11 und 12 Jahrhundert nutzten vor allem Adelsfamilien Sakularkanoniker Positionen eines Domkapitels oder Stiftskapitels zur Versorgung nachgeborener Sohne oder zur Vorbereitung auf spatere Karrieren im Klerus bzw bei Hofe Da sie keine Gelubde auch kein Armutsgelubde abzulegen hatten konnten die Geistlichen von den Pfrunden der Stifte gut leben die vom Stifter ursprunglich beabsichtigten seelsorgerischen Aufgaben der Gemeinschaft traten dabei haufig in den Hintergrund Viele Kanoniker blieben ihr ganzes Leben Subdiakon Fur den Adel wichtig war die Moglichkeit in die sakulare Welt zuruckzukehren falls ein Nachgeborener als Erbe des Familienbesitzes einspringen musste er konnte dann mit Dispens vom Subdiakonat aus dem Stift austreten anschliessend auch heiraten und die Familie fortsetzen Wenn hohere Dignitaten angetreten werden sollten Propst Dechant Thesaurar Scholaster o a erhielt der Kandidat jedoch in der Regel die Priesterweihe Hervorzuheben ist die Bedeutung des Sakularkanonikertums bei der Grundung der Universitaten im Spatmittelalter Die ersten Professoren dieser neu gegrundeten Landes Universitaten waren uberwiegend Sakularkanoniker Unterschied zu RegularkanonikernIm Unterschied zu Sakularkanonikern leben Regularkanoniker nach einer Ordensregel zumeist nach einer von zwei Regeln des Augustinus von Hippo dem ordo antiquus oder dem ordo novus besitzen die Priesterweihe und haben Ordensgelubde abgelegt sind jedoch nicht Monche im benediktinischen Sinne LiteraturGuy P Marchal Red Die weltlichen Kollegiatstifte der deutsch und franzosischsprachigen Schweiz Helvetia Sacra Abteilung 2 Tl 2 Francke Bern 1977 Peter Moraw Uber Typologie Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter In Untersuchungen zu Kloster und Stift Veroffentlichungen des Max Planck Instituts fur Geschichte Bd 68 Studien zur Germania Sacra Bd 14 Vandenhoeck und Ruprecht Gottingen 1980 ISBN 3 525 35381 2 S 9 37 Alfred Wendehorst Stefan Benz Verzeichnis der Sakularkanonikerstifte der Reichskirche Schriften des Zentralinstituts fur Frankische Landeskunde und Allgemeine Regionalforschung an der Universitat Erlangen Nurnberg Bd 35 Degener Neustadt an der Aisch 1997 ISBN 3 7686 9146 2 Guy P Marchal Was war das Kanonikerinstitut im Mittelalter Dom und Kollegiatstifte Eine Einfuhrung und eine neue Perspektive In Revue d histoire ecclesiastique Bd 94 1999 S 761 807 95 2000 S 7 53