Die Niedersächsische Verfassung ist die Verfassung des Landes Niedersachsen Sie ist seit dem 1 Juni 1993 in Kraft und er
Niedersächsische Verfassung

Die Niedersächsische Verfassung ist die Verfassung des Landes Niedersachsen. Sie ist seit dem 1. Juni 1993 in Kraft und ersetzte die Vorläufige Niedersächsische Verfassung aus dem Jahr 1951.
Basisdaten | |
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Titel: | Niedersächsische Verfassung |
Abkürzung: | NV, Nds Verf, Verf ND (alle nicht amtlich) |
Art: | Landesverfassung |
Geltungsbereich: | Niedersachsen |
Rechtsmaterie: | Verfassungsrecht |
Fundstellennachweis: | GVBl Sb 100-1 |
Erlassen am: | 19. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 107) |
Inkrafttreten am: | 1. Juni 1993 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 30. Juni 2011 (Nds. GVBl. S. 210) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: | 8. Juli 2011 (Art. 7 G vom 30. Juni 2011) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Artikel 1 Absatz 2 der Niedersächsischen Verfassung bestimmt, dass das Land Niedersachsen ein freiheitlicher, republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland ist sowie ein Teil der europäischen Völkergemeinschaft.
Geschichte
Die Geschichte der niedersächsischen Landesverfassungen ist – im Unterschied zu derjenigen anderer Landesverfassungen – deutlich an die Entwicklung Deutschlands nach 1945 geknüpft.
Im Jahre 1951 wurde mit der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung (VNV) eine Übergangsverfassung verabschiedet, die die staatlichen Grundlagen in der Zeit bis zur Wiedervereinigung des zweigeteilten Deutschlands regelte. Da sich die Vorläufige Niedersächsische Verfassung auf das bereits 1949 geschaffene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beziehen konnte, verzichtete man – wie z. B. auch in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg – auf einen Grundrechtskatalog.
Die historischen Gegebenheiten wurden durch Art. 56 VNV berücksichtigt: „Die kulturellen und historischen Belange der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe sind durch Gesetzgebung und Verwaltung zu wahren und zu fördern.“
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 entfiel der Vorbehalt der Vorläufigkeit. Somit wurde auf der Grundlage der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung die neue Niedersächsische Verfassung von 1993 aufgebaut, der unter anderem Grundrechte und Staatsziele hinzugefügt wurden. Art. 72 NV übernimmt die Bestimmung des Art. 56 VNV.
Verfassungsänderungen
Die Niedersächsische Verfassung wurde bisher sechs Mal geändert:
- Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung vom 6. Juni 1994 (Nds. GVBl. S. 229)
- Zweites Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung vom 20. November 1997 (Nds. GVBl. S. 480)
- Art. 1 des Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und des Gesetzes über den Staatsgerichtshof vom 27. Januar 2006 (Nds. GVBl. S. 58)
- Art. 1 des Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung vom 18. Juni 2009 (Nds. GVBl. 276)
- Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 30. Juni 2011 (Nds. GVBl. S. 210)
- Art. 1 des Gesetzes über die Schuldenbremse in Niedersachsen vom 23. Oktober 2019 (Nds. GVBl. S. 288)
Literatur
- Volker Epping, Hermann Butzer, Ulrich Haltern, Veith Mehde, Kay Waechter, Frauke Brosius-Gersdorf (Hrsg.): Hannoverscher Kommentar zur Niedersächsischen Verfassung. Nomos Verlag, Baden-Baden 2012, ISBN 978-3-8329-6005-6.
- Lothar Hagebölling: Niedersächsische Verfassung. Kommentar. Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden 1996.
- Heinrich Korte (Begr.): Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen. 2. Aufl., Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1986.
- Heinzgeorg Neumann: Die Niedersächsische Verfassung, Handkommentar. 3. Aufl., Boorberg Verlag, Stuttgart, München, Hannover, Berlin, Weimar, Dresden 2000, ISBN 3-415-02651-5.
Weblinks
- Niedersächsische Verfassung
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Die Niedersachsische Verfassung ist die Verfassung des Landes Niedersachsen Sie ist seit dem 1 Juni 1993 in Kraft und ersetzte die Vorlaufige Niedersachsische Verfassung aus dem Jahr 1951 BasisdatenTitel Niedersachsische VerfassungAbkurzung NV Nds Verf Verf ND alle nicht amtlich Art LandesverfassungGeltungsbereich NiedersachsenRechtsmaterie VerfassungsrechtFundstellennachweis GVBl Sb 100 1Erlassen am 19 Mai 1993 Nds GVBl S 107 Inkrafttreten am 1 Juni 1993Letzte Anderung durch Art 1 G vom 30 Juni 2011 Nds GVBl S 210 Inkrafttreten der letzten Anderung 8 Juli 2011 Art 7 G vom 30 Juni 2011 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Artikel 1 Absatz 2 der Niedersachsischen Verfassung bestimmt dass das Land Niedersachsen ein freiheitlicher republikanischer demokratischer sozialer und dem Schutz der naturlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland ist sowie ein Teil der europaischen Volkergemeinschaft GeschichteDie Geschichte der niedersachsischen Landesverfassungen ist im Unterschied zu derjenigen anderer Landesverfassungen deutlich an die Entwicklung Deutschlands nach 1945 geknupft Im Jahre 1951 wurde mit der Vorlaufigen Niedersachsischen Verfassung VNV eine Ubergangsverfassung verabschiedet die die staatlichen Grundlagen in der Zeit bis zur Wiedervereinigung des zweigeteilten Deutschlands regelte Da sich die Vorlaufige Niedersachsische Verfassung auf das bereits 1949 geschaffene Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland beziehen konnte verzichtete man wie z B auch in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg auf einen Grundrechtskatalog Die historischen Gegebenheiten wurden durch Art 56 VNV berucksichtigt Die kulturellen und historischen Belange der ehemaligen Lander Hannover Oldenburg Braunschweig und Schaumburg Lippe sind durch Gesetzgebung und Verwaltung zu wahren und zu fordern Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3 Oktober 1990 entfiel der Vorbehalt der Vorlaufigkeit Somit wurde auf der Grundlage der Vorlaufigen Niedersachsischen Verfassung die neue Niedersachsische Verfassung von 1993 aufgebaut der unter anderem Grundrechte und Staatsziele hinzugefugt wurden Art 72 NV ubernimmt die Bestimmung des Art 56 VNV VerfassungsanderungenDie Niedersachsische Verfassung wurde bisher sechs Mal geandert Gesetz zur Anderung der Niedersachsischen Verfassung vom 6 Juni 1994 Nds GVBl S 229 Zweites Gesetz zur Anderung der Niedersachsischen Verfassung vom 20 November 1997 Nds GVBl S 480 Art 1 des Gesetzes zur Anderung der Niedersachsischen Verfassung und des Gesetzes uber den Staatsgerichtshof vom 27 Januar 2006 Nds GVBl S 58 Art 1 des Gesetzes zur Anderung der Niedersachsischen Verfassung vom 18 Juni 2009 Nds GVBl 276 Art 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des Landesbeauftragten fur den Datenschutz vom 30 Juni 2011 Nds GVBl S 210 Art 1 des Gesetzes uber die Schuldenbremse in Niedersachsen vom 23 Oktober 2019 Nds GVBl S 288 LiteraturVolker Epping Hermann Butzer Ulrich Haltern Veith Mehde Kay Waechter Frauke Brosius Gersdorf Hrsg Hannoverscher Kommentar zur Niedersachsischen Verfassung Nomos Verlag Baden Baden 2012 ISBN 978 3 8329 6005 6 Lothar Hagebolling Niedersachsische Verfassung Kommentar Kommunal und Schul Verlag Wiesbaden 1996 Heinrich Korte Begr Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen 2 Aufl Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1986 Heinzgeorg Neumann Die Niedersachsische Verfassung Handkommentar 3 Aufl Boorberg Verlag Stuttgart Munchen Hannover Berlin Weimar Dresden 2000 ISBN 3 415 02651 5 WeblinksNiedersachsische VerfassungLandesverfassungen in der Bundesrepublik DeutschlandAktuelle Landesverfassungen Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein ThuringenEhemalige Landesverfassungen Baden Wurttemberg Baden Wurttemberg Hohenzollern Niedersachsen vorlaufige Verfassung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4338134 0 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n85124152 VIAF 177034612