Als Unternehmensauflösung bezeichnet man die Auflösung eines Unternehmens aufgrund der Einstellung der Geschäftstätigkei
Unternehmensauflösung

Als Unternehmensauflösung bezeichnet man die Auflösung eines Unternehmens aufgrund der Einstellung der Geschäftstätigkeit am Ende seiner Bestandsdauer. Sie kann eine der Folgen eines Insolvenzverfahrens sein. Zu ihrem Zweck erfolgt die Veräußerung aller Vermögensgegenstände des Unternehmens (Liquidation). Ziel ist die Tilgung der Schulden des Unternehmens aus dem Erlös sowie die Ausschüttung des möglichen Veräußerungsgewinns an die Inhaber. Bei einem negativen Saldo wird der verbleibende Veräußerungsverlust auf die Eigentümer gemäß ihrer Anteile verteilt.
Die Unternehmensauflösung ist eine der Unternehmensphasen, die die „genetische Gliederung“ der Betriebswirtschaftslehre prägen, und somit ein Gegenpol zur Unternehmensgründung. Sie ist abzugrenzen vom Unternehmensverkauf, nach dem die Tätigkeit des Unternehmens im Sinne seines Zweckes nach Übernahme weiterhin ausgeübt wird. Sollten die neuen Eigentümer eine Fusion vornehmen, wäre dazu ebenfalls eine Unternehmensauflösung im rechtlichen Sinne notwendig, mit der der Bestand als Juristische Person endet.
Nach der Liquidation findet die Unternehmensauflösung ihren Abschluss durch die Löschung des Unternehmens im Handelsregister und somit die Vollbeendigung. Dem entspricht bei Einzelunternehmern, die nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, die Gewerbeabmeldung.
Die Auflösung des Unternehmens ist von der Auflösung der Unternehmensträgerin zu unterscheiden, d. h. der natürlichen Person, Personengesellschaft oder juristischen Person, die das Unternehmen trägt. Wenn das Unternehmen aufgelöst wird, besteht die Unternehmensträgerin fort, es sei denn, auch diese wird – in einem eigenständigen Verfahren – aufgelöst.
Siehe auch
- Einzelunternehmen (Deutschland)#Auflösung
- Übertragende Sanierung
Einzelnachweise
- Jean-Paul Thommen: Betriebswirtschaftslehre (BWL). Internetartikel. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 15. März 2015.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Als Unternehmensauflosung bezeichnet man die Auflosung eines Unternehmens aufgrund der Einstellung der Geschaftstatigkeit am Ende seiner Bestandsdauer Sie kann eine der Folgen eines Insolvenzverfahrens sein Zu ihrem Zweck erfolgt die Verausserung aller Vermogensgegenstande des Unternehmens Liquidation Ziel ist die Tilgung der Schulden des Unternehmens aus dem Erlos sowie die Ausschuttung des moglichen Verausserungsgewinns an die Inhaber Bei einem negativen Saldo wird der verbleibende Verausserungsverlust auf die Eigentumer gemass ihrer Anteile verteilt Die Unternehmensauflosung ist eine der Unternehmensphasen die die genetische Gliederung der Betriebswirtschaftslehre pragen und somit ein Gegenpol zur Unternehmensgrundung Sie ist abzugrenzen vom Unternehmensverkauf nach dem die Tatigkeit des Unternehmens im Sinne seines Zweckes nach Ubernahme weiterhin ausgeubt wird Sollten die neuen Eigentumer eine Fusion vornehmen ware dazu ebenfalls eine Unternehmensauflosung im rechtlichen Sinne notwendig mit der der Bestand als Juristische Person endet Nach der Liquidation findet die Unternehmensauflosung ihren Abschluss durch die Loschung des Unternehmens im Handelsregister und somit die Vollbeendigung Dem entspricht bei Einzelunternehmern die nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind die Gewerbeabmeldung Die Auflosung des Unternehmens ist von der Auflosung der Unternehmenstragerin zu unterscheiden d h der naturlichen Person Personengesellschaft oder juristischen Person die das Unternehmen tragt Wenn das Unternehmen aufgelost wird besteht die Unternehmenstragerin fort es sei denn auch diese wird in einem eigenstandigen Verfahren aufgelost Siehe auchEinzelunternehmen Deutschland Auflosung Ubertragende SanierungEinzelnachweiseJean Paul Thommen Betriebswirtschaftslehre BWL Internetartikel Gabler Wirtschaftslexikon abgerufen am 15 Marz 2015 Normdaten Sachbegriff GND 4127053 8 GND Explorer lobid OGND AKS