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Hochstift Meißen

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Hochstift Meißen
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Das Hochstift Meißen war der territoriale Landbesitz des Bischofs sowie des Domkapitels von Meißen. Der Meißner Bischof wurde durch dieses Territorium zum Regenten eines Geistlichen Reichsfürstentums im Heiligen Römischen Reich. Er regierte dieses reichsunmittelbare Gebiet, das nicht mit seinem kirchlichen Sprengel, dem Bistum Meißen, identisch oder auch nur räumlich deckungsgleich war, als geistlicher Reichsfürst. Das Hochstift existiert bis heute als Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird als Stift der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens vom Domkapitel unter der Leitung des evangelischen Landesbischofs verwaltet.

Geschichte

Das Hochstift wurde zusammen mit dem Bistum Meißen im Jahr 968 gegründet und ist damit die älteste Institution in Sachsen. Seit der Gründung des Bistums residierten die Bischöfe in der Bischofsburg auf dem Meißner Burgberg, den sie sich mit den Markgrafen und den Burggrafen von Meißen teilten. Anstelle der frühmittelalterlichen Markgrafenburg wurde um 1480 die neue Albrechtsburg errichtet, die Burggrafenburg verfiel. Seit Anfang des 15. Jahrhunderts war Hauptsitz der Bischöfe die Burg Stolpen.

Unter den zahlreichen Schenkungen, die das Bistum in Sachsen und in der Oberlausitz von den Königen und den Markgrafen erhalten hatte, waren die Besitzungen in der Gegend von Wurzen (das Kollegiatstift Wurzen mit dem Wurzener Land) und im Bereich Stolpen-Bischofswerda von herausragender Bedeutung. In diesen beiden Gebieten gelang es den Bischöfen und dem Domkapitel im 14. Jahrhundert, ihre zahlreichen Rechte und Besitzungen so weit zu verdichten und nach außen abzuschließen, dass sie dort faktisch zu Landesherren wurden. Allerdings wurde den Bischöfen der Status der Reichsunmittelbarkeit von den mächtigen Meißner Markgrafen immer bestritten. Daher sind die Meißner Bischöfe nur selten als geistliche Reichsfürsten im Reichsfürstenrat des Reichstags vertreten gewesen.

Ab 1491 errichteten sie das Schloss Wurzen, auch in Bischofswerda unterhielten sie einen Bischofssitz, der in seiner heutigen Form aber erst 1818 nach einem Stadtbrand wiedererrichtet wurde. Die Meißner Bischofsburg dient heute als Amtsgericht.

  • Meißner Burgberg, links die Bischofsburg, rechts die Albrechtsburg, dahinter der Dom
  • Burg Stolpen
  • Schloss Wurzen
  • Bischofssitz in Bischofswerda

1559 musste der letzte Bischof von Meißen die Stiftsämter Stolpen und Bischofswerda an den Kurfürsten von Sachsen abtreten. Nach Einführung der Reformation in Sachsen wurde das gesamte Hochstift im Jahr 1581 evangelisch-lutherisch. Mit dem Rücktritt des letzten Bischofs, Johann IX. von Haugwitz, wurden 1581 das Wurzener Land und die Ämter Mügeln und Sornzig vollständig in das seit 1547 albertinische Kursachsen eingegliedert, auch wenn es als Stiftsamt Wurzen noch bis 1818 durch eine eigens geschaffene „Kurfürstlich-Sächsische Stiftsregierung“ (durch die des Stifts Meißen verordneten Hauptmann, Kanzler und Räte) im Auftrage des Dresdener Hofes verwaltet wurde.

Dem Hochstift blieb im Wesentlichen nur der Meißner Dom und einiges Umland. Es existiert jedoch ununterbrochen bis heute fort und ist gegenwärtig ein Stift der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in der Dompropstei Meißen. Stiftsherr ist der jeweilige sächsische Landesbischof. Heute fungiert das Hochstift Meißen als eine Institution zur Unterhaltung des Meißner Doms und der übrigen zugehörigen Gebäude und Liegenschaften und zur Verwaltung seines Vermögens. Es ist verantwortlich für den evangelisch-lutherischen Gottesdienst im Dom und die Gestaltung des evangelischen Lebens im Dombezirk. Es sorgt dafür, dass der Dom als Baudenkmal der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Das Hochstift wird gesetzlich durch das Domkapitel vertreten. Es besteht aus acht ordentlichen Domherren (Dompropst, Dechant, Senior, Subsenior und vier weiteren Domherren). Dompropst ist derzeit Superintendent Andreas Stempel, Dechant ist Uwe Schirmer. Das Domkapitel tagt in der Regel zweimal im Jahr. Im Gottesdienst tragen die Domherren den Ornat. Die Verwaltung erfolgt durch den Stiftssyndikus. Hauptberufliche Mitarbeiter des Hochstifts sind Domkantor, Domküster und Verwaltungsmitarbeiter, nebenberuflich sind es Dompfarrer, Domprediger, Stiftssyndikus und Dombaumeister.

Siehe auch

  • Vereinigte Domstifter

Literatur

  • Uwe Ulrich Jäschke, Matthias Donath: Das Hochstift Meißen vor der Reformation. In: Sächsische Heimatblätter. Band 64, Nr. 4, 2018, S. 400–403, doi:10.52410/shb.Bd.64.2018.H.4.S.400-403 (mit einer Karte, die den Besitzstand des Hochstifts um 1500 dorfgenau zeigt). 

Einzelnachweise

  1. Das Hochstift Meißen. In: Dom-zu-Meissen.de. Abgerufen am 3. Februar 2021. 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 15:26

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Das Hochstift Meissen war der territoriale Landbesitz des Bischofs sowie des Domkapitels von Meissen Der Meissner Bischof wurde durch dieses Territorium zum Regenten eines Geistlichen Reichsfurstentums im Heiligen Romischen Reich Er regierte dieses reichsunmittelbare Gebiet das nicht mit seinem kirchlichen Sprengel dem Bistum Meissen identisch oder auch nur raumlich deckungsgleich war als geistlicher Reichsfurst Das Hochstift existiert bis heute als Korperschaft des offentlichen Rechts und wird als Stift der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Sachsens vom Domkapitel unter der Leitung des evangelischen Landesbischofs verwaltet Die Bischofsburg dahinter die Domturme auf dem Meissner BurgbergGeschichteDas Hochstift wurde zusammen mit dem Bistum Meissen im Jahr 968 gegrundet und ist damit die alteste Institution in Sachsen Seit der Grundung des Bistums residierten die Bischofe in der Bischofsburg auf dem Meissner Burgberg den sie sich mit den Markgrafen und den Burggrafen von Meissen teilten Anstelle der fruhmittelalterlichen Markgrafenburg wurde um 1480 die neue Albrechtsburg errichtet die Burggrafenburg verfiel Seit Anfang des 15 Jahrhunderts war Hauptsitz der Bischofe die Burg Stolpen Unter den zahlreichen Schenkungen die das Bistum in Sachsen und in der Oberlausitz von den Konigen und den Markgrafen erhalten hatte waren die Besitzungen in der Gegend von Wurzen das Kollegiatstift Wurzen mit dem Wurzener Land und im Bereich Stolpen Bischofswerda von herausragender Bedeutung In diesen beiden Gebieten gelang es den Bischofen und dem Domkapitel im 14 Jahrhundert ihre zahlreichen Rechte und Besitzungen so weit zu verdichten und nach aussen abzuschliessen dass sie dort faktisch zu Landesherren wurden Allerdings wurde den Bischofen der Status der Reichsunmittelbarkeit von den machtigen Meissner Markgrafen immer bestritten Daher sind die Meissner Bischofe nur selten als geistliche Reichsfursten im Reichsfurstenrat des Reichstags vertreten gewesen Ab 1491 errichteten sie das Schloss Wurzen auch in Bischofswerda unterhielten sie einen Bischofssitz der in seiner heutigen Form aber erst 1818 nach einem Stadtbrand wiedererrichtet wurde Die Meissner Bischofsburg dient heute als Amtsgericht Meissner Burgberg links die Bischofsburg rechts die Albrechtsburg dahinter der Dom Burg Stolpen Schloss Wurzen Bischofssitz in Bischofswerda 1559 musste der letzte Bischof von Meissen die Stiftsamter Stolpen und Bischofswerda an den Kurfursten von Sachsen abtreten Nach Einfuhrung der Reformation in Sachsen wurde das gesamte Hochstift im Jahr 1581 evangelisch lutherisch Mit dem Rucktritt des letzten Bischofs Johann IX von Haugwitz wurden 1581 das Wurzener Land und die Amter Mugeln und Sornzig vollstandig in das seit 1547 albertinische Kursachsen eingegliedert auch wenn es als Stiftsamt Wurzen noch bis 1818 durch eine eigens geschaffene Kurfurstlich Sachsische Stiftsregierung durch die des Stifts Meissen verordneten Hauptmann Kanzler und Rate im Auftrage des Dresdener Hofes verwaltet wurde Dompropstei Meissen Dem Hochstift blieb im Wesentlichen nur der Meissner Dom und einiges Umland Es existiert jedoch ununterbrochen bis heute fort und ist gegenwartig ein Stift der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Sachsens und eine Korperschaft des offentlichen Rechts Es hat seinen Sitz in der Dompropstei Meissen Stiftsherr ist der jeweilige sachsische Landesbischof Heute fungiert das Hochstift Meissen als eine Institution zur Unterhaltung des Meissner Doms und der ubrigen zugehorigen Gebaude und Liegenschaften und zur Verwaltung seines Vermogens Es ist verantwortlich fur den evangelisch lutherischen Gottesdienst im Dom und die Gestaltung des evangelischen Lebens im Dombezirk Es sorgt dafur dass der Dom als Baudenkmal der Offentlichkeit zuganglich ist Das Hochstift wird gesetzlich durch das Domkapitel vertreten Es besteht aus acht ordentlichen Domherren Dompropst Dechant Senior Subsenior und vier weiteren Domherren Dompropst ist derzeit Superintendent Andreas Stempel Dechant ist Uwe Schirmer Das Domkapitel tagt in der Regel zweimal im Jahr Im Gottesdienst tragen die Domherren den Ornat Die Verwaltung erfolgt durch den Stiftssyndikus Hauptberufliche Mitarbeiter des Hochstifts sind Domkantor Domkuster und Verwaltungsmitarbeiter nebenberuflich sind es Dompfarrer Domprediger Stiftssyndikus und Dombaumeister Siehe auchVereinigte DomstifterLiteraturUwe Ulrich Jaschke Matthias Donath Das Hochstift Meissen vor der Reformation In Sachsische Heimatblatter Band 64 Nr 4 2018 S 400 403 doi 10 52410 shb Bd 64 2018 H 4 S 400 403 mit einer Karte die den Besitzstand des Hochstifts um 1500 dorfgenau zeigt EinzelnachweiseDas Hochstift Meissen In Dom zu Meissen de Abgerufen am 3 Februar 2021

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