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Der Mährische Landtag war bis 1918 der Landtag der Markgrafschaft Mähren Sitzung des Mährischen Landtags im 17 Jahrhunde

Mährischer Landtag

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Der Mährische Landtag war bis 1918 der Landtag der Markgrafschaft Mähren.

Geschichte

Der ständische Landtag

Die Anfänge des Mährischen Landtags reichen ins 13. Jahrhundert. 1288 versammelten sich Hochadel, Ritter, die Gesandten der königlichen Städte und die Geistlichkeit mit dem Olmützer Bischof an der Spitze zu einem colloquium generale. Die Ständeordnung festigten die Inaugurationsdiplome König Johanns im Jahr 1311, in denen er dem mährischen Adel zahlreiche Rechte verbürgte. Zu Beginn tagte der Landtag wechselweise in Brünn und Olmütz, später etablierte sich Brünn als fester Sitz. Mit der Gründung des mährischen Landgerichts 1348 lagerte König Karl IV. die Rechtsprechung aus.

Mit der Verneuerten Landesordnung für Mähren beschnitt Kaiser Ferdinand II. im Jahr 1628 den Landtag in seinen Rechten und schaffte die Wahlmonarchie ab. Die Gesetzgebung im Landtag wurde mehr oder weniger zu einem Formalakt.

Revolution von 1848

Im Zuge der Märzrevolution 1848 hatte der alte, ständische mährische Landtag in Brünn noch zwischen dem 30. März 1848 und dem 13. Mai 1848 getagt. Wie auch in anderen Kronländern erfolgte danach im Einvernehmen mit den aus den Apriltagungen des Ständischen Zentralausschusses in Wien hervorgegangenen Beschlüssen die Wahl eines neuen, provisorischen Landtages. Hatte sich der ständische Landtag aus den obersten Landesbeamten, den angehörigen des Herren- und Ritterstandes sowie 11 geistlichen Würdenträgern und den delegierten der königlichen Städten bestanden, so bestimmte noch der ständische Landtag in den Sitzungen am 30. und 31. März 1848 eine Reform der Stimmenverteilung. Noch am 30. März wurde den königlichen Städten je eine Virilstimme zugebilligt (sie hatten zuvor nur über eine Stimme zusammen verfügt), am 14. April wurde ihre Stimmanzahl auf 30 erhöht. Auch ein Vertreter der Olmützer Universität sollte an den kommenden Sitzungen teilnehmen. Die Beteiligung des Bauernstandes an den Entscheidungen des Landtages wurde hingegen einer Kommission übertragen. Gleichzeitig wurde das wichtigste Organ des Landtages, der Landtagsausschuss, der mit der Ausarbeitung einer neuen Geschäftsordnung sowie mit der Lösung aktueller Fragen auf 24 Mitglieder erweitert, wobei die Hälfte der Mitglieder von den Städten gestellt wurde.

Der ständische Landtag beschloss in seinen letzten acht Landtagssitzungen eine Reihe von Reformvorhaben. So verabschiedeten die Mitglieder am 27. April 1848 eine neue Wahlordnung, die für alle Städte einen Abgeordneten pro 3.000 Einwohner vorsah. In den Landgemeinden war hingegen nur ein Abgeordneter für je 15.000 Einwohner vorgesehen. Die Vertretung des Adels wurde von Personen entkoppelt und mit dem Großgrundbesitz verknüpft. Hinzu beschloss der Landtag die Gleichberechtigung der beiden Landessprachen, bereitete den Boden für die Aufhebung von Robot und Zehent und behandelte eine Reform der Städte- und Gemeindeverfassung.

Der provisorische Landtag

Der provisorische Mährische Landtag tagte zwischen 31. Mai 1848 und dem 24. Jänner 1849 und setzte sich aus 58 Guts- und Großgrundbesitzern sowie Klostervorstehern, 18 Abgeordneten für den Landbesitz der Städte, fünf Vertretern der Olmützer Universität, 77 Abgeordneten der Städte sowie 108 Abgeordneten der Landgemeinden zusammen. Den Vorsitz der Sitzungen führte zunächst Hugo Salm und in der Folge . In insgesamt 130 Sitzung bestimmte der Landtag unter anderem die Abschaffung von Zehent und Robot sowie eine moderne Landesverfassung. Im Sinne einer gerechteren Wahlordnung sprach sich der Landtag mit Ausnahme einer Vertretung der Olmützer Universität gegen eine Interessen- und Virilvertretung aus und trat für den nächsten Landtag für einen Abgeordneten je 10.000 Einwohner der Städte bzw. Landgemeinden ein. Zudem befasste sich der provisorische Landtag mit aktuellen sozialen, wirtschaftlichen und gesamtösterreichischen Fragen.

Am 24. Jänner 1849 unterbrach der Landtag aus freien Stücken seine Sitzungsperiode auf unbestimmte Zeit und wurde in der Folge nicht mehr einberufen.

Gewählter Landtag 1861–1918

Das 1860 erlassene Oktoberdiplom hatte den Kronländern Landtage versprochen, deren Einführung in der Februarverfassung vom 28. Februar 1861 im Detail geregelt wurde: Dazu lagen für jedes Kronland, so auch für Mähren, eigene Bestimmungen bei.

Der Landtag bestand danach aus 100 Mitgliedern

  • der Fürsterzbischof von Olmütz und der Bischof von Brünn hatten eine Virilstimme
  • 30 Abgeordnete wählten die Großgrundbesitzer, davon
    • 5 Abgeordnete durch die Fideikommissbesitzer und
    • 35 Abgeordnete durch die weiteren Großgrundbesitzer.
  • 37 Abgeordnete wählten die Städte und die Handels- und Gewerbekammern (die und die wählten jeweils 3 Abgeordnete)
  • 31 Abgeordnete wählen die restlichen Gemeinden

Da sich das Ständehaus in Brünn zunehmend als ungenügend erwies, wurde 1875–1878 ein neues Landtagsgebäude nach Plänen von Anton Hefft und Robert Raschka errichtet.

Der Mährische Ausgleich

Im Rahmen des Mährischen Ausgleichs wurde am 22. November 1905 die Landesordnung und die Landtagswahlordnung dahingehend geändert, dass im mährischen Landtag eine deutsche und eine tschechische Kurie eingeführt wurde.

Die Anzahl der Abgeordneten stieg dadurch von 100 auf 151. Innerhalb des Mährischen Landtages wurden drei Kurien gebildet:

  1. Die Kurie des Großgrundbesitzes mit zwei Untergruppen, wie bisher mit 30 Abgeordneten (überwiegend deutsch)
  2. Die Kurie der tschechischen Abgeordneten außerhalb des Großgrundbesitzes mit 73 Abgeordneten
  3. Die Kurie der deutschen Abgeordneten außerhalb des Großgrundbesitzes mit 46 Abgeordneten

Abgeordnete

Landtagspräsident sowie seit 1867 Landeshauptmann von Mähren

  • Hugo Karl Eduard Salm-Reifferscheidt (1848/1849, 1867, 1870/1871)
  • (1849)
  • (1866, 1861–1867, 1867–1870)
  • (1870, 1871–1884)
  • Felix Graf Vetter von der Lilie (1884–1906)
  • (1907–1918)

Mitglieder

Mitglieder des Mährischen Landtags

1861–1867 | 1867–1873 | 1873–1879 | 1879–1884 | 1884–1890 | 1890–1896 | | | |

Literatur

  • : Der Mährische Landtag. In: Adam Wandruszka, Peter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Band 7: Helmut Rumpler, Peter Urbanitsch (Hrsg.): Verfassung und Parlamentarismus. Teilband 2: Die regionalen Repräsentativkörperschaften. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2000, ISBN 3-7001-2871-1, S. 2057–2103.

Weblinks

Commons: Mährischer Landtag – Sammlung von Bildern
  • Landesgesetzblätter für Mähren (1849–1918)
  • Verfassung von Mähren (1849). In: Croatian, Slovenian and Czech Constitutional Documents 1818–1849 herausgegeben von Dalibor Čepulo, Mirela Krešić, Milan Hlavačka and Ilse Reiter, Band 9, Berlin, New York: De Gruyter, 2010, S. 251–266. Online
  • Horst Glassl: Nationale Autonomie im Vielvölkerstaat - Der Mährische Ausgleich. In: Schriftenreihe der Sudetendeutschen Stiftung Heft 1, 1977

Einzelnachweise

  1. Landes-Ordnung und Landtags-Wahlordnung für die Markgrafschaft Mähren, RGBl. Nr. 20 / 1861, Beilage II, l (= S. 249)
  2. Wahlordnung mit Änderungsnachweisen auf Verfassungen.de
  3. Staatshandbücher
Landtage der Kronländer der Habsburgermonarchie 1861–1918

Ungarn (bis 1867, dann Reichstag) | Böhmen | Dalmatien | Kroatien | Galizien | Österreich unter der Enns | Österreich ob der Enns | Salzburg | Steyer | Kärnten | Krain | Bukowina | Mähren | Schlesien | Tirol | Görz und Gradisca | Vorarlberg | Istrien | Triest | Bosnien und Herzegowina (ab 1910)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 06:40

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Der Mahrische Landtag war bis 1918 der Landtag der Markgrafschaft Mahren Sitzung des Mahrischen Landtags im 17 JahrhundertGeschichteDer standische Landtag Standehaus in Brunn heute Die Anfange des Mahrischen Landtags reichen ins 13 Jahrhundert 1288 versammelten sich Hochadel Ritter die Gesandten der koniglichen Stadte und die Geistlichkeit mit dem Olmutzer Bischof an der Spitze zu einem colloquium generale Die Standeordnung festigten die Inaugurationsdiplome Konig Johanns im Jahr 1311 in denen er dem mahrischen Adel zahlreiche Rechte verburgte Zu Beginn tagte der Landtag wechselweise in Brunn und Olmutz spater etablierte sich Brunn als fester Sitz Mit der Grundung des mahrischen Landgerichts 1348 lagerte Konig Karl IV die Rechtsprechung aus Mit der Verneuerten Landesordnung fur Mahren beschnitt Kaiser Ferdinand II im Jahr 1628 den Landtag in seinen Rechten und schaffte die Wahlmonarchie ab Die Gesetzgebung im Landtag wurde mehr oder weniger zu einem Formalakt Revolution von 1848 Im Zuge der Marzrevolution 1848 hatte der alte standische mahrische Landtag in Brunn noch zwischen dem 30 Marz 1848 und dem 13 Mai 1848 getagt Wie auch in anderen Kronlandern erfolgte danach im Einvernehmen mit den aus den Apriltagungen des Standischen Zentralausschusses in Wien hervorgegangenen Beschlussen die Wahl eines neuen provisorischen Landtages Hatte sich der standische Landtag aus den obersten Landesbeamten den angehorigen des Herren und Ritterstandes sowie 11 geistlichen Wurdentragern und den delegierten der koniglichen Stadten bestanden so bestimmte noch der standische Landtag in den Sitzungen am 30 und 31 Marz 1848 eine Reform der Stimmenverteilung Noch am 30 Marz wurde den koniglichen Stadten je eine Virilstimme zugebilligt sie hatten zuvor nur uber eine Stimme zusammen verfugt am 14 April wurde ihre Stimmanzahl auf 30 erhoht Auch ein Vertreter der Olmutzer Universitat sollte an den kommenden Sitzungen teilnehmen Die Beteiligung des Bauernstandes an den Entscheidungen des Landtages wurde hingegen einer Kommission ubertragen Gleichzeitig wurde das wichtigste Organ des Landtages der Landtagsausschuss der mit der Ausarbeitung einer neuen Geschaftsordnung sowie mit der Losung aktueller Fragen auf 24 Mitglieder erweitert wobei die Halfte der Mitglieder von den Stadten gestellt wurde Der standische Landtag beschloss in seinen letzten acht Landtagssitzungen eine Reihe von Reformvorhaben So verabschiedeten die Mitglieder am 27 April 1848 eine neue Wahlordnung die fur alle Stadte einen Abgeordneten pro 3 000 Einwohner vorsah In den Landgemeinden war hingegen nur ein Abgeordneter fur je 15 000 Einwohner vorgesehen Die Vertretung des Adels wurde von Personen entkoppelt und mit dem Grossgrundbesitz verknupft Hinzu beschloss der Landtag die Gleichberechtigung der beiden Landessprachen bereitete den Boden fur die Aufhebung von Robot und Zehent und behandelte eine Reform der Stadte und Gemeindeverfassung Der provisorische Landtag Der provisorische Mahrische Landtag tagte zwischen 31 Mai 1848 und dem 24 Janner 1849 und setzte sich aus 58 Guts und Grossgrundbesitzern sowie Klostervorstehern 18 Abgeordneten fur den Landbesitz der Stadte funf Vertretern der Olmutzer Universitat 77 Abgeordneten der Stadte sowie 108 Abgeordneten der Landgemeinden zusammen Den Vorsitz der Sitzungen fuhrte zunachst Hugo Salm und in der Folge In insgesamt 130 Sitzung bestimmte der Landtag unter anderem die Abschaffung von Zehent und Robot sowie eine moderne Landesverfassung Im Sinne einer gerechteren Wahlordnung sprach sich der Landtag mit Ausnahme einer Vertretung der Olmutzer Universitat gegen eine Interessen und Virilvertretung aus und trat fur den nachsten Landtag fur einen Abgeordneten je 10 000 Einwohner der Stadte bzw Landgemeinden ein Zudem befasste sich der provisorische Landtag mit aktuellen sozialen wirtschaftlichen und gesamtosterreichischen Fragen Am 24 Janner 1849 unterbrach der Landtag aus freien Stucken seine Sitzungsperiode auf unbestimmte Zeit und wurde in der Folge nicht mehr einberufen Gewahlter Landtag 1861 1918 Siegelmarke Landes Ausschuss der Markgrafschaft MahrenLandtagsgebaude in Brunn heute Verfassungsgerichtshof Das 1860 erlassene Oktoberdiplom hatte den Kronlandern Landtage versprochen deren Einfuhrung in der Februarverfassung vom 28 Februar 1861 im Detail geregelt wurde Dazu lagen fur jedes Kronland so auch fur Mahren eigene Bestimmungen bei Der Landtag bestand danach aus 100 Mitgliedern der Fursterzbischof von Olmutz und der Bischof von Brunn hatten eine Virilstimme 30 Abgeordnete wahlten die Grossgrundbesitzer davon 5 Abgeordnete durch die Fideikommissbesitzer und 35 Abgeordnete durch die weiteren Grossgrundbesitzer 37 Abgeordnete wahlten die Stadte und die Handels und Gewerbekammern die und die wahlten jeweils 3 Abgeordnete 31 Abgeordnete wahlen die restlichen Gemeinden Da sich das Standehaus in Brunn zunehmend als ungenugend erwies wurde 1875 1878 ein neues Landtagsgebaude nach Planen von Anton Hefft und Robert Raschka errichtet Der Mahrische Ausgleich Im Rahmen des Mahrischen Ausgleichs wurde am 22 November 1905 die Landesordnung und die Landtagswahlordnung dahingehend geandert dass im mahrischen Landtag eine deutsche und eine tschechische Kurie eingefuhrt wurde Die Anzahl der Abgeordneten stieg dadurch von 100 auf 151 Innerhalb des Mahrischen Landtages wurden drei Kurien gebildet Die Kurie des Grossgrundbesitzes mit zwei Untergruppen wie bisher mit 30 Abgeordneten uberwiegend deutsch Die Kurie der tschechischen Abgeordneten ausserhalb des Grossgrundbesitzes mit 73 Abgeordneten Die Kurie der deutschen Abgeordneten ausserhalb des Grossgrundbesitzes mit 46 AbgeordnetenAbgeordneteLandtagsprasident sowie seit 1867 Landeshauptmann von Mahren Hugo Karl Eduard Salm Reifferscheidt 1848 1849 1867 1870 1871 1849 1866 1861 1867 1867 1870 1870 1871 1884 Felix Graf Vetter von der Lilie 1884 1906 1907 1918 Mitglieder Mitglieder des Mahrischen Landtags 1861 1867 1867 1873 1873 1879 1879 1884 1884 1890 1890 1896 Literatur Der Mahrische Landtag In Adam Wandruszka Peter Urbanitsch Hrsg Die Habsburgermonarchie 1848 1918 Band 7 Helmut Rumpler Peter Urbanitsch Hrsg Verfassung und Parlamentarismus Teilband 2 Die regionalen Reprasentativkorperschaften Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften Wien 2000 ISBN 3 7001 2871 1 S 2057 2103 WeblinksCommons Mahrischer Landtag Sammlung von Bildern Landesgesetzblatter fur Mahren 1849 1918 Verfassung von Mahren 1849 In Croatian Slovenian and Czech Constitutional Documents 1818 1849 herausgegeben von Dalibor Cepulo Mirela Kresic Milan Hlavacka and Ilse Reiter Band 9 Berlin New York De Gruyter 2010 S 251 266 Online Horst Glassl Nationale Autonomie im Vielvolkerstaat Der Mahrische Ausgleich In Schriftenreihe der Sudetendeutschen Stiftung Heft 1 1977EinzelnachweiseLandes Ordnung und Landtags Wahlordnung fur die Markgrafschaft Mahren RGBl Nr 20 1861 Beilage II l S 249 Wahlordnung mit Anderungsnachweisen auf Verfassungen de StaatshandbucherLandtage der Kronlander der Habsburgermonarchie 1861 1918 Ungarn bis 1867 dann Reichstag Bohmen Dalmatien Kroatien Galizien Osterreich unter der Enns Osterreich ob der Enns Salzburg Steyer Karnten Krain Bukowina Mahren Schlesien Tirol Gorz und Gradisca Vorarlberg Istrien Triest Bosnien und Herzegowina ab 1910

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