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Die Neutralität der Schweiz ist einer der wichtigsten Grundsätze ihrer Aussenpolitik Sie bedeutet dass sich die Schweiz

Schweizerische Neutralität

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Die Neutralität der Schweiz ist einer der wichtigsten Grundsätze ihrer Aussenpolitik. Sie bedeutet, dass sich die Schweiz nicht militärisch an bewaffneten Konflikten zwischen anderen Staaten beteiligt. Die schweizerische Neutralität ist im Grundsatz selbstgewählt, dauernd und bewaffnet. Sie wird nicht als Selbstzweck, sondern immer als ein Instrument der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik verstanden. Inhalt und Tragweite der schweizerischen Neutralität haben sich hingegen im Laufe der Geschichte immer wieder gewandelt.

Die Bundesverfassung gibt der schweizerischen Regierung den Auftrag und der Bundesversammlung die Aufgabe, «Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz» (Art. 185) zu treffen.

Entstehungsgeschichte

Die moderne «dauernde Neutralität» der Schweiz geht auf den Wiener Kongress von 1814/1815 zurück. Eine neutrale Schweiz erwies sich für die beteiligten Grossmächte als sinnvolle Lösung im Rahmen der umfassenden Neuordnung der Grenzziehungen und politischen Verhältnisse in Europa, nachdem zuvor verschiedenste andere Vorschläge für das Territorium der Alten Eidgenossenschaft gemacht worden waren. So hätten sowohl Frankreich als auch Österreich die Schweiz gerne als Satellitenstaat beherrscht, Preussen wollte die Schweiz in den Deutschen Bund eingliedern, sogar die Einrichtung eines Königreichs auf dem Gebiet der Schweiz wurde diskutiert. Der Historiker Andreas Suter führt es auf diese «Vielzahl von sich überschneidenden und gegenseitig ausschliessenden Plänen» zurück, dass sich letztlich keine Macht durchsetzen konnte und die Unabhängigkeit der Schweiz erhalten blieb, zumal auch in der Schweiz selbst die Meinungen zu den diskutierten Lösungen stark auseinandergingen. Die Grossmächte wollten, so André Holenstein (2014), «eine Wiederholung der Erfahrung der Jahre 1798 bis 1813 unbedingt vermeiden», als mit Frankreich eine einzelne Grossmacht den Raum der Schweiz unter ihre Kontrolle gebracht hatte. Für eine neutrale Schweiz eingesetzt hatte sich am Wiener Kongress dabei besonders der Genfer Politiker Charles Pictet de Rochemont.

Im Ergebnis gaben die Signatarstaaten des Vertrags mit der Schweiz im Zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 mit der Déclaration des Puissances portant reconnaissance et garantie de la neutralité perpétuelle de la Suisse et de l’inviolabilité de son territoire eine Garantie ab, die Unverletzlichkeit und Unabhängigkeit der Schweiz in den 1815 festgelegten Grenzen zu respektieren. Im Gegenzug verpflichtete sich die Schweiz, in künftigen Konflikten neutral zu bleiben. Dabei wurde die Neutralität auch auf Hochsavoyen ausgedehnt, das zum Königreich Sardinien-Piemont gehörte.

Frühere Darstellungen der Schweizer Neutralität als einer Tradition, die weitere Jahrhunderte zurückreiche und mindestens auf die Schlacht bei Marignano zurückgehe, rücken dabei in der jüngeren Geschichtswissenschaft in den Hintergrund. Ihre Wurzeln hatte diese Interpretation in der 1895 erschienenen Geschichte der schweizerischen Neutralität des Zürcher Staatsarchivars und Historikers Paul Schweizer. Dieses Werk ist im Kontext ausländischen Drucks im Zusammenhang mit sozialistischen und anarchistischen Flüchtlingen in der Schweiz zu lesen: Nachdem Russland, Österreich und das Deutsche Reich 1889 gedroht hatten, der Schweiz den am Wiener Kongress definierten Status der dauernden Neutralität zu entziehen, «erfanden» Paul Schweizer und andere Persönlichkeiten eine eidgenössische Neutralitätstradition, wie Andreas Suter unter Bezugnahme auf Eric Hobsbawms Konzept der erfundenen Tradition festhält. Schweizer versuchte in seinem Werk zu zeigen, dass die Schweiz ihre Neutralität nicht den Mächten verdanke. Übernommen und weiterentwickelt wurde seine These später von Edgar Bonjour, dessen gleich betitelte neunbändige, von 1946 bis 1975 erschienene Geschichte der schweizerischen Neutralität für lange Zeit prägend wirkte.

Die praktische Umsetzung der militärischen Neutralität erfolgte im 19. und 20. Jahrhundert durch die sogenannte «Grenzbesetzung» bei militärischen Konflikten nahe dem schweizerischen Staatsgebiet, so z. B. 1866, 1871, siehe auch Savoyerhandel (1859/1860). Die letzte Grenzbesetzung erfolgte zu Beginn des Zweiten Weltkriegs. Adolf Hitler hatte in einem Gespräch mit Alt-Bundesrat Edmund Schulthess am 23. Februar 1937 erklärt, die Neutralität der Schweiz achten zu wollen.

Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik

Wenn man von Neutralität spricht, gilt es, Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik auseinanderzuhalten:

  • Das ist völkerrechtlich anerkannt und seit 1907 im Haager Neutralitätsabkommen kodifiziert und kommt im Falle eines internationalen bewaffneten Konflikts zur Anwendung. Im Wesentlichen enthält das Neutralitätsrecht die Pflicht zur Unparteilichkeit und Nichtteilnahme sowie das Recht des neutralen Staates, durch den Konflikt unbehelligt zu bleiben. Die Nichtteilnahme bedeutet, dass das neutrale Land weder mit Soldaten noch mit Waffen direkt auf Seiten eines Kriegsführenden teilnehmen noch sein Territorium einem Kriegsführenden zur Verfügung stellen darf. Als dritter Punkt darf es keinem Militärbündnis beitreten.
  • Die Neutralitätspolitik kommt in Friedenszeiten zur Anwendung und soll die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit der Neutralität sichern. Die Neutralitätspolitik ist flexibel und kann äusseren Umständen angepasst werden. Die Schweiz hat im Laufe ihrer Geschichte die Neutralität immer als Mittel zum Zweck gesehen und die Neutralität dem jeweiligen aussen- und sicherheitspolitischen Umfeld angepasst.

Die Neutralität ist weder in den aussenpolitischen Zielsetzungen der Bundesverfassung noch in deren Staatszweck erwähnt. In der Verfassung genannte Zielsetzungen wie die Achtung der Menschenrechte, die Förderung der Demokratie und das friedliche Zusammenleben der Völker können darum als höher gewichtet angesehen werden.

„Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.“

– Art. 54 Bundesverfassung

Obgleich die Schweiz als neutraler Staat also im Regelfall nicht in Meinungsverschiedenheiten zwischen anderen Staaten eingreift, bleibt sie dem allgemein anerkannten Völkerrecht (von dem sie nicht zuletzt selbst besonders profitiert) verpflichtet und kann bei Verstößen gegen dieses – etwa im Falle eines Angriffskriegs oder Völkermords – durchaus Position beziehen. Tatsächlich hat die Schweiz das entsprechende humanitäre Völkerrecht sogar selbst entscheidend mitgeprägt und ist zahlreichen diesbezüglichen Konventionen (wie dem Römischen Statut, der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte, oder der Ottawa-Konvention) beigetreten. Ebenso ist sie Mitglied bei den Vereinten Nationen, dem Internationalen Strafgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, welche allesamt Instrumente zur Durchsetzung dieser regelbasierten Weltordnung sind.

Funktionen der schweizerischen Neutralität

Die Neutralität hat laut Alois Riklin traditionell folgende Funktionen:

  1. Integration: damit ist die interne Funktion der Neutralität für den Zusammenhalt des Landes gemeint;
  2. Unabhängigkeit: die Neutralität sollte dazu dienen, die Eigenständigkeit der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik zu sichern;
  3. Handelsfreiheit;
  4. Gleichgewicht: die Neutralität war der Beitrag der Schweiz zur Stabilität auf dem europäischen Kontinent;
  5. Gute Dienste: Möglichkeit der Schlichtung und Vermittlung bei Konflikten zwischen anderen Staaten.

Aufgrund der Schweizer Neutralität siedelten sich einige internationale Organisationen, wie das Rote Kreuz, der UNHCR, die WHO und WTO, dort an. Ebenso wurden dort auf neutralem Boden zahlreiche Friedenskonferenzen veranstaltet und internationale Verträge geschlossen. Auch einige internationale private Vereine und Nichtregierungsorganisationen – etwa im Sport (z. B. FIFA, UEFA, IOC) oder Aktivismus (z. B. Amnesty International oder Ärzte ohne Grenzen) – haben in der Schweiz ihren Sitz.

Diskussion und Kritik

Das Neutralitätsprinzip geniesst bei der Bevölkerung eine hohe Zustimmungsrate. Stand 2021 befürworteten unverändert seit dem Allzeithoch, das 2019 erreicht worden war, 96 Prozent der Befragten, dass grundsätzlich die Neutralität beibehalten werden soll. Gleichzeitig stieg der Anteil derjenigen, welche eine «differenzielle Neutralität» wünschen, also eine klarere Stellungnahme in politischen, aber nichtmilitärischen Konflikten, signifikant von 49 Prozent im Jahr 2019 auf 57 Prozent im Jahr 2021.

Bei den Sanktionen gegen Russland seit dem Überfall auf die Ukraine im Jahr 2022 schloss sich der Bundesrat den EU-Sanktionen gegen Russland an, nachdem die USA, die EU, alle Schweizer Parteien ausser der SVP und eine Kommission des Nationalrats ein sofortiges Umdenken gefordert hatten.Bundespräsident Ignazio Cassis begründete den in diesem Umfang einmaligen Schritt damit, dass die Invasion völkerrechtlich, politisch und moralisch nicht hinzunehmen sei. Zur Frage der Neutralität sagte er: «Einem Aggressor in die Hände zu spielen, ist nicht neutral.» Armeechef Thomas Süssli und FDP-Parteipräsident Thierry Burkart würden eine verstärkte Zusammenarbeit mit der NATO begrüssen. Eine repräsentative Umfrage in der Schweiz und in Österreich im Mai 2022 ergab, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung an der Neutralität festhält und sich für eine ausreichende militärische Verteidigungsfähigkeit des eigenen Landes ausspricht. 49 Prozent der Befragten sprachen sich gleichzeitig für eine engere Zusammenarbeit mit der NATO aus.

Neutralitätsinitiative 2024

Trotz einer Unterstützung von 71 Prozent von Befragten für die Sanktionen gegen Russland strengte die SVP die Lancierung einer Volksinitiative zur Festschreibung einer strengen immerwährenden Neutralität der Schweiz an («Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»). Der Text der Volksinitiative wurde nach ihrer Vorprüfung durch die Bundeskanzlei am 8. November 2022 publiziert; die Initianten hatten bis am 8. Mai 2024 Zeit, die erforderlichen 100'000 Unterschriften zu sammeln.René Rhinow nannte das Vorhaben eine «gefährliche Überhöhung» der Neutralität und wies darauf hin, dass sich nicht nur das Umfeld in den letzten 200 Jahren geändert habe, sondern dass dies auch den Handlungsspielraum einschränken würde und der Sicherheit der Schweiz gar «abträglich» wäre. Eine strenge Neutralität könne sich so auswirken, dass «die Sicherheit und die existenziellen Interessen der Schweiz» gefährdet würden. Dies darum, weil die Schweizer Verfassung eine aktive Aussen- und Sicherheitspolitik verlange. Das bedeute auch Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn. Die Schweiz habe faktisch seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vom Schutzschirm der NATO profitiert, ungeachtet aller Unabhängigkeitsrhetorik.Herfried Münkler wies ebenso auf die Fähigkeit der NATO hin, einen Gegner abzuschrecken, und dass die Schweiz davon profitiere – nur mit Blick auf die Geschichte lasse sich eine wohl nicht mehr adäquate «fetischisierte» Vorstellung der Neutralität vertreten.

Am 27. November 2024 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative der SVP. Darin beantragt er, der Bundesversammlung, Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen. Gerade im heutigen internationalen Umfeld brauche es eine flexible Handhabe der Neutralität im Rahmen der geltenden völkerrechtlichen Vorgaben. Die Verankerung eines spezifischen Neutralitätsverständnisses wäre für die Wahrung der Landesinteressen schädlich. Insbesondere sei ein Mittragen von international breit abgestützten Sanktionen im Interesse der Schweiz. Diese dienten der Aufrechterhaltung einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung. Der Beitritt zu einem Verteidigungsbündnis sei bereits heute nach internationalem Neutralitätsrecht ausgeschlossen, eine Zusammenarbeit mit einem solchen Bündnis liege aber im Interesse der Schweiz.

Im Februar 2025 lehnte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) die Initiative ab. Am 27. Mai 2025 wies auch die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) die Neutralitätsinitiative zurück. Der Entscheid zur Ablehnung wurde mit neun zu drei Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Mit sieben zu sechs Stimmen wurde ausserdem ein Antrag auf einen direkten Gegenentwurf verworfen. Ein Termin zur Volksabstimmung über die Neutralitätsinitiative ist noch nicht bestimmt; sie wird voraussichtlich 2026 stattfinden.

Weitere neutrale Staaten

In Europa gelten im Weiteren Irland, Liechtenstein, Malta, Moldau, Monaco, Österreich und die Vatikanstadt als neutral.

Während des Kalten Kriegs pflegten die vier europäischen neutralen Staaten Schweiz, Schweden, Österreich und Finnland eine lockere Verbindung. Zu Beginn der 1990er-Jahre zerfiel diese Gruppe an den unterschiedlichen Interessen.

Literatur

  • Paul Schweizer: Geschichte der schweizerischen Neutralität. Huber, Frauenfeld 1895 (Digitalisat).
  • Edgar Bonjour: Geschichte der schweizerischen Neutralität: Kurzfassung. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1978.
  • Edgar Bonjour: Geschichte der schweizerischen Neutralität. Vier Jahrhunderte eidgenössischer Aussenpolitik. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1965–1976 (9 Bände).
  • Hadrien Buclin: Anti-Comunist Policies in a Neutral Country. In: Journal of Cold War Studies. Nr. 4, 2017, S. 137–167 (englisch). 
  • Hanspeter Kriesi: Le système politique suisse. 2. Auflage. Economica, Paris 1998, ISBN 2-7178-3694-2.
  • Robert Chr. van Ooyen: Die schweizerische Neutralität in bewaffneten Konflikten nach 1945. Frankfurt am Main / Bern u. a. 1992.
  • Rita Stöckli: Die Anfänge der eidgenössischen Neutralität in der Historiographie. Eine Text- und Wirkungsanalyse der Neutralitätsgeschichten von Paul Schweizer und Edgar Bonjour. Historisches Institut der Universität Bern, Bern 1997.
  • Marco Jorio: Die Schweiz und ihre Neutralität. Eine 400-jährige Geschichte. Hier + Jetzt, Zürich 2023, ISBN 978-3-03919-389-9.
  • Mark E. Villiger: Handbuch der schweizerischen Neutralität. Schulthess, Zürich 2023, ISBN 978-3-7255-9747-5.

Weblinks

  • Alois Riklin: Neutralität. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  • Rita Stöckli: Pariser Frieden. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  • Déclaration des Puissances portant reconnaissance et garantie de la neutralité perpétuelle de la Suisse et de l’inviolabilité de son territoire. Volltext der Neutralitätserklärung von 1815 (französisch)
  • Olivier Pauchard: Der Tag, an dem die Schweiz neutral wurde. In: SWI | swissinfo.ch. 20. März 2015, abgerufen am 26. Juli 2018. 

Einzelnachweise

  1. Art. 185 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
  2. Art. 173 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
  3. Andreas Suter: Neutralität. Prinzip, Praxis und Geschichtsbewusstsein. In: Eine kleine Geschichte der Schweiz. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-518-12079-4, S. 159. 
  4. Andreas Suter: Neutralität. Prinzip, Praxis und Geschichtsbewusstsein. In: Eine kleine Geschichte der Schweiz. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-518-12079-4, S. 160. 
  5. André Holenstein: Mitten in Europa. Verflechtung und Abgrenzung in der Schweizer Geschichte. Hier und Jetzt, Baden 2014, ISBN 978-3-03919-323-3, S. 158. 
  6. Déclaration des Puissances portant reconnaissance et garantie de la neutralité perpétuelle de la Suisse et de l'inviolabilité de son territoire, Paris, le 20 novembre 1815.
  7. Andreas Suter: Neutralität. Prinzip, Praxis und Geschichtsbewusstsein. In: Eine kleine Geschichte der Schweiz. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-518-12079-4, S. 163. 
  8. Andreas Suter: Neutralität. Prinzip, Praxis und Geschichtsbewusstsein. In: Eine kleine Geschichte der Schweiz. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-518-12079-4, S. 167. 
  9. Bericht zur Neutralität Anhang zum Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren vom 29. November 1993, S. 7.
  10. Das bedeutet Putins Invasion für die Zukunft der Schweiz. 2. März 2022, abgerufen am 28. Mai 2025. 
  11. Alois Riklin: Funktionen der schweizerischen Neutralität. In: Passé pluriel. En hommage au professeur Roland Ruffieux. Editions universitaires, Freiburg 1991, S. 361–394.
  12. ETH Zürich Center for Security Studies: Sicherheit 2021.
  13. Bundesrat übernimmt Sanktionen — Kompletter Strategiewechsel mit ungewissen Folgen. In srf.ch. 28. Februar 2022, abgerufen am 28. Februar 2022.
  14. «Einmaliger Schritt der Schweiz»: Bundesrat ändert Sanktionspraxis und übernimmt EU-Massnahmen Basler Zeitung, 28. Februar 2022. Die ganze Medienkonferenz des Bundesrats: Video bei YouTube (52:34 Min.).
  15. Krieg in der Ukraine — Armeechef Süssli: «Jetzt ist die Zeit, umzudenken». In srf.ch. 2. April 2022, abgerufen am 8. April 2022.
  16. Tobias Gasser: Neutralität der Schweiz — FDP-Präsident lanciert Debatte über Nato und Neutralität. In srf.ch. 8. April 2022, abgerufen am 8. April 2022.
  17. Zwei-Länder-Umfrage zum Thema Neutralität: Österreich und Schweiz. Österreichisches Gallup-Institut, 2. Juni 2022, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. Juni 2022; abgerufen am 9. Juni 2025. 
  18. Eidgenössische Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)». Vorprüfung. In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 8. November 2022, abgerufen am 12. November 2022 (mit Wortlaut der Volksinitiative). 
  19. «Dass die Schweiz immerwährend neutral bleiben soll, ist verjährt», Tages-Anzeiger, 16. Juli 2022, Seite 5.
  20. Herfried Münkler: «Für die Ukraine ist das Patt ein Erfolg», SRF Tagesgespräch, 10. November 2022 Minute 13.
  21. Medienmitteilung: Botschaft zur Neutralitätsinitiative. Bundesrat beantragt Ablehnung ohne Gegenvorschlag. In: admin.ch. 27. November 2024, abgerufen am 29. November 2024. 
  22. Ständeratskommission lehnt Neutralitätsinitiative ab, SRF, 27. Mai 2025.
  23. Es zeichnet sich ein ruhiges Abstimmungsjahr ab. In: srf.ch. 9. Februar 2025, abgerufen am 28. Mai 2025. 
  24. Thomas Bürgisser: Schlussmachen auf neutrale Art Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 3. Oktober 2023.
  25. Schweizerische Neutralität – ein Gespräch mit Völkerrechtler Mark Villiger. In: unser-recht.ch, 1. November 2023.
  26. Ulrich Meyer: Wie soll sich die dauernd neutrale Schweiz in den Konflikten unserer Zeit verhalten? In: Neue Zürcher Zeitung, 24. Oktober 2023.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 17 Jul 2025 / 11:21

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Grenzziehungen und politischen Verhaltnisse in Europa nachdem zuvor verschiedenste andere Vorschlage fur das Territorium der Alten Eidgenossenschaft gemacht worden waren So hatten sowohl Frankreich als auch Osterreich die Schweiz gerne als Satellitenstaat beherrscht Preussen wollte die Schweiz in den Deutschen Bund eingliedern sogar die Einrichtung eines Konigreichs auf dem Gebiet der Schweiz wurde diskutiert Der Historiker Andreas Suter fuhrt es auf diese Vielzahl von sich uberschneidenden und gegenseitig ausschliessenden Planen zuruck dass sich letztlich keine Macht durchsetzen konnte und die Unabhangigkeit der Schweiz erhalten blieb zumal auch in der Schweiz selbst die Meinungen zu den diskutierten Losungen stark auseinandergingen Die Grossmachte wollten so Andre Holenstein 2014 eine Wiederholung der Erfahrung der Jahre 1798 bis 1813 unbedingt vermeiden als mit Frankreich eine einzelne Grossmacht den Raum der Schweiz unter ihre Kontrolle gebracht hatte Fur eine neutrale Schweiz eingesetzt hatte sich am Wiener Kongress dabei besonders der Genfer Politiker Charles Pictet de Rochemont Im Ergebnis gaben die Signatarstaaten des Vertrags mit der Schweiz im Zweiten Pariser Frieden vom 20 November 1815 mit der Declaration des Puissances portant reconnaissance et garantie de la neutralite perpetuelle de la Suisse et de l inviolabilite de son territoire eine Garantie ab die Unverletzlichkeit und Unabhangigkeit der Schweiz in den 1815 festgelegten Grenzen zu respektieren Im Gegenzug verpflichtete sich die Schweiz in kunftigen Konflikten neutral zu bleiben Dabei wurde die Neutralitat auch auf Hochsavoyen ausgedehnt das zum Konigreich Sardinien Piemont gehorte Fruhere Darstellungen der Schweizer Neutralitat als einer Tradition die weitere Jahrhunderte zuruckreiche und mindestens auf die Schlacht bei Marignano zuruckgehe rucken dabei in der jungeren Geschichtswissenschaft in den Hintergrund Ihre Wurzeln hatte diese Interpretation in der 1895 erschienenen Geschichte der schweizerischen Neutralitat des Zurcher Staatsarchivars und Historikers Paul Schweizer Dieses Werk ist im Kontext auslandischen Drucks im Zusammenhang mit sozialistischen und anarchistischen Fluchtlingen in der Schweiz zu lesen Nachdem Russland Osterreich und das Deutsche Reich 1889 gedroht hatten der Schweiz den am Wiener Kongress definierten Status der dauernden Neutralitat zu entziehen erfanden Paul Schweizer und andere Personlichkeiten eine eidgenossische Neutralitatstradition wie Andreas Suter unter Bezugnahme auf Eric Hobsbawms Konzept der erfundenen Tradition festhalt Schweizer versuchte in seinem Werk zu zeigen dass die Schweiz ihre Neutralitat nicht den Machten verdanke Ubernommen und weiterentwickelt wurde seine These spater von Edgar Bonjour dessen gleich betitelte neunbandige von 1946 bis 1975 erschienene Geschichte der schweizerischen Neutralitat fur lange Zeit pragend wirkte Die praktische Umsetzung der militarischen Neutralitat erfolgte im 19 und 20 Jahrhundert durch die sogenannte Grenzbesetzung bei militarischen Konflikten nahe dem schweizerischen Staatsgebiet so z B 1866 1871 siehe auch Savoyerhandel 1859 1860 Die letzte Grenzbesetzung erfolgte zu Beginn des Zweiten Weltkriegs Adolf Hitler hatte in einem Gesprach mit Alt Bundesrat Edmund Schulthess am 23 Februar 1937 erklart die Neutralitat der Schweiz achten zu wollen Neutralitatsrecht und NeutralitatspolitikWenn man von Neutralitat spricht gilt es Neutralitatsrecht und Neutralitatspolitik auseinanderzuhalten Das ist volkerrechtlich anerkannt und seit 1907 im Haager Neutralitatsabkommen kodifiziert und kommt im Falle eines internationalen bewaffneten Konflikts zur Anwendung Im Wesentlichen enthalt das Neutralitatsrecht die Pflicht zur Unparteilichkeit und Nichtteilnahme sowie das Recht des neutralen Staates durch den Konflikt unbehelligt zu bleiben Die Nichtteilnahme bedeutet dass das neutrale Land weder mit Soldaten noch mit Waffen direkt auf Seiten eines Kriegsfuhrenden teilnehmen noch sein Territorium einem Kriegsfuhrenden zur Verfugung stellen darf Als dritter Punkt darf es keinem Militarbundnis beitreten Die Neutralitatspolitik kommt in Friedenszeiten zur Anwendung und soll die Glaubwurdigkeit und die Wirksamkeit der Neutralitat sichern Die Neutralitatspolitik ist flexibel und kann ausseren Umstanden angepasst werden Die Schweiz hat im Laufe ihrer Geschichte die Neutralitat immer als Mittel zum Zweck gesehen und die Neutralitat dem jeweiligen aussen und sicherheitspolitischen Umfeld angepasst Die Neutralitat ist weder in den aussenpolitischen Zielsetzungen der Bundesverfassung noch in deren Staatszweck erwahnt In der Verfassung genannte Zielsetzungen wie die Achtung der Menschenrechte die Forderung der Demokratie und das friedliche Zusammenleben der Volker konnen darum als hoher gewichtet angesehen werden Der Bund setzt sich ein fur die Wahrung der Unabhangigkeit der Schweiz und fur ihre Wohlfahrt er tragt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt zur Achtung der Menschenrechte und zur Forderung der Demokratie zu einem friedlichen Zusammenleben der Volker sowie zur Erhaltung der naturlichen Lebensgrundlagen Art 54 Bundesverfassung Obgleich die Schweiz als neutraler Staat also im Regelfall nicht in Meinungsverschiedenheiten zwischen anderen Staaten eingreift bleibt sie dem allgemein anerkannten Volkerrecht von dem sie nicht zuletzt selbst besonders profitiert verpflichtet und kann bei Verstossen gegen dieses etwa im Falle eines Angriffskriegs oder Volkermords durchaus Position beziehen Tatsachlich hat die Schweiz das entsprechende humanitare Volkerrecht sogar selbst entscheidend mitgepragt und ist zahlreichen diesbezuglichen Konventionen wie dem Romischen Statut der Europaischen Menschenrechtskonvention dem Pakt uber burgerliche und politische Rechte oder der Ottawa Konvention beigetreten Ebenso ist sie Mitglied bei den Vereinten Nationen dem Internationalen Strafgerichtshof und dem Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte welche allesamt Instrumente zur Durchsetzung dieser regelbasierten Weltordnung sind Funktionen der schweizerischen NeutralitatDie Neutralitat hat laut Alois Riklin traditionell folgende Funktionen Integration damit ist die interne Funktion der Neutralitat fur den Zusammenhalt des Landes gemeint Unabhangigkeit die Neutralitat sollte dazu dienen die Eigenstandigkeit der schweizerischen Aussen und Sicherheitspolitik zu sichern Handelsfreiheit Gleichgewicht die Neutralitat war der Beitrag der Schweiz zur Stabilitat auf dem europaischen Kontinent Gute Dienste Moglichkeit der Schlichtung und Vermittlung bei Konflikten zwischen anderen Staaten Aufgrund der Schweizer Neutralitat siedelten sich einige internationale Organisationen wie das Rote Kreuz der UNHCR die WHO und WTO dort an Ebenso wurden dort auf neutralem Boden zahlreiche Friedenskonferenzen veranstaltet und internationale Vertrage geschlossen Auch einige internationale private Vereine und Nichtregierungsorganisationen etwa im Sport z B FIFA UEFA IOC oder Aktivismus z B Amnesty International oder Arzte ohne Grenzen haben in der Schweiz ihren Sitz Diskussion und KritikDas Neutralitatsprinzip geniesst bei der Bevolkerung eine hohe Zustimmungsrate Stand 2021 befurworteten unverandert seit dem Allzeithoch das 2019 erreicht worden war 96 Prozent der Befragten dass grundsatzlich die Neutralitat beibehalten werden soll Gleichzeitig stieg der Anteil derjenigen welche eine differenzielle Neutralitat wunschen also eine klarere Stellungnahme in politischen aber nichtmilitarischen Konflikten signifikant von 49 Prozent im Jahr 2019 auf 57 Prozent im Jahr 2021 Bei den Sanktionen gegen Russland seit dem Uberfall auf die Ukraine im Jahr 2022 schloss sich der Bundesrat den EU Sanktionen gegen Russland an nachdem die USA die EU alle Schweizer Parteien ausser der SVP und eine Kommission des Nationalrats ein sofortiges Umdenken gefordert hatten Bundesprasident Ignazio Cassis begrundete den in diesem Umfang einmaligen Schritt damit dass die Invasion volkerrechtlich politisch und moralisch nicht hinzunehmen sei Zur Frage der Neutralitat sagte er Einem Aggressor in die Hande zu spielen ist nicht neutral Armeechef Thomas Sussli und FDP Parteiprasident Thierry Burkart wurden eine verstarkte Zusammenarbeit mit der NATO begrussen Eine reprasentative Umfrage in der Schweiz und in Osterreich im Mai 2022 ergab dass die Mehrheit der Schweizer Bevolkerung an der Neutralitat festhalt und sich fur eine ausreichende militarische Verteidigungsfahigkeit des eigenen Landes ausspricht 49 Prozent der Befragten sprachen sich gleichzeitig fur eine engere Zusammenarbeit mit der NATO aus Neutralitatsinitiative 2024 Trotz einer Unterstutzung von 71 Prozent von Befragten fur die Sanktionen gegen Russland strengte die SVP die Lancierung einer Volksinitiative zur Festschreibung einer strengen immerwahrenden Neutralitat der Schweiz an Wahrung der schweizerischen Neutralitat Neutralitatsinitiative Der Text der Volksinitiative wurde nach ihrer Vorprufung durch die Bundeskanzlei am 8 November 2022 publiziert die Initianten hatten bis am 8 Mai 2024 Zeit die erforderlichen 100 000 Unterschriften zu sammeln Rene Rhinow nannte das Vorhaben eine gefahrliche Uberhohung der Neutralitat und wies darauf hin dass sich nicht nur das Umfeld in den letzten 200 Jahren geandert habe sondern dass dies auch den Handlungsspielraum einschranken wurde und der Sicherheit der Schweiz gar abtraglich ware Eine strenge Neutralitat konne sich so auswirken dass die Sicherheit und die existenziellen Interessen der Schweiz gefahrdet wurden Dies darum weil die Schweizer Verfassung eine aktive Aussen und Sicherheitspolitik verlange Das bedeute auch Zusammenarbeit mit den europaischen Nachbarn Die Schweiz habe faktisch seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vom Schutzschirm der NATO profitiert ungeachtet aller Unabhangigkeitsrhetorik Herfried Munkler wies ebenso auf die Fahigkeit der NATO hin einen Gegner abzuschrecken und dass die Schweiz davon profitiere nur mit Blick auf die Geschichte lasse sich eine wohl nicht mehr adaquate fetischisierte Vorstellung der Neutralitat vertreten Am 27 November 2024 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative der SVP Darin beantragt er der Bundesversammlung Volk und Standen die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen Gerade im heutigen internationalen Umfeld brauche es eine flexible Handhabe der Neutralitat im Rahmen der geltenden volkerrechtlichen Vorgaben Die Verankerung eines spezifischen Neutralitatsverstandnisses ware fur die Wahrung der Landesinteressen schadlich Insbesondere sei ein Mittragen von international breit abgestutzten Sanktionen im Interesse der Schweiz Diese dienten der Aufrechterhaltung einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung Der Beitritt zu einem Verteidigungsbundnis sei bereits heute nach internationalem Neutralitatsrecht ausgeschlossen eine Zusammenarbeit mit einem solchen Bundnis liege aber im Interesse der Schweiz Im Februar 2025 lehnte die Sicherheitspolitische Kommission des Standerats SiK S die Initiative ab Am 27 Mai 2025 wies auch die Aussenpolitische Kommission des Standerats APK S die Neutralitatsinitiative zuruck Der Entscheid zur Ablehnung wurde mit neun zu drei Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen Mit sieben zu sechs Stimmen wurde ausserdem ein Antrag auf einen direkten Gegenentwurf verworfen Ein Termin zur Volksabstimmung uber die Neutralitatsinitiative ist noch nicht bestimmt sie wird voraussichtlich 2026 stattfinden Weitere neutrale StaatenIn Europa gelten im Weiteren Irland Liechtenstein Malta Moldau Monaco Osterreich und die Vatikanstadt als neutral Wahrend des Kalten Kriegs pflegten die vier europaischen neutralen Staaten Schweiz Schweden Osterreich und Finnland eine lockere Verbindung Zu Beginn der 1990er Jahre zerfiel diese Gruppe an den unterschiedlichen Interessen LiteraturPaul Schweizer Geschichte der schweizerischen Neutralitat Huber Frauenfeld 1895 Digitalisat Edgar Bonjour Geschichte der schweizerischen Neutralitat Kurzfassung Helbing amp Lichtenhahn Basel 1978 Edgar Bonjour Geschichte der schweizerischen Neutralitat Vier Jahrhunderte eidgenossischer Aussenpolitik Helbing amp Lichtenhahn Basel 1965 1976 9 Bande Hadrien Buclin Anti Comunist Policies in a Neutral Country In Journal of Cold War Studies Nr 4 2017 S 137 167 englisch Hanspeter Kriesi Le systeme politique suisse 2 Auflage Economica Paris 1998 ISBN 2 7178 3694 2 Robert Chr van Ooyen Die schweizerische Neutralitat in bewaffneten Konflikten nach 1945 Frankfurt am Main Bern u a 1992 Rita Stockli Die Anfange der eidgenossischen Neutralitat in der Historiographie Eine Text und Wirkungsanalyse der Neutralitatsgeschichten von Paul Schweizer und Edgar Bonjour Historisches Institut der Universitat Bern Bern 1997 Marco Jorio Die Schweiz und ihre Neutralitat Eine 400 jahrige Geschichte Hier Jetzt Zurich 2023 ISBN 978 3 03919 389 9 Mark E Villiger Handbuch der schweizerischen Neutralitat Schulthess Zurich 2023 ISBN 978 3 7255 9747 5 WeblinksAlois Riklin Neutralitat In Historisches Lexikon der Schweiz Rita Stockli Pariser Frieden In Historisches Lexikon der Schweiz Declaration des Puissances portant reconnaissance et garantie de la neutralite perpetuelle de la Suisse et de l inviolabilite de son territoire Volltext der Neutralitatserklarung von 1815 franzosisch Olivier Pauchard Der Tag an dem die Schweiz neutral wurde In SWI swissinfo ch 20 Marz 2015 abgerufen am 26 Juli 2018 EinzelnachweiseArt 185 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Art 173 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Andreas Suter Neutralitat Prinzip Praxis und Geschichtsbewusstsein In Eine kleine Geschichte der Schweiz Suhrkamp Frankfurt am Main 1998 ISBN 3 518 12079 4 S 159 Andreas Suter Neutralitat Prinzip Praxis und Geschichtsbewusstsein In Eine kleine Geschichte der Schweiz Suhrkamp Frankfurt am Main 1998 ISBN 3 518 12079 4 S 160 Andre Holenstein Mitten in Europa Verflechtung und Abgrenzung in der Schweizer Geschichte Hier und Jetzt Baden 2014 ISBN 978 3 03919 323 3 S 158 Declaration des Puissances portant reconnaissance et garantie de la neutralite perpetuelle de la Suisse et de l inviolabilite de son territoire Paris le 20 novembre 1815 Andreas Suter Neutralitat Prinzip Praxis und Geschichtsbewusstsein In Eine kleine Geschichte der Schweiz Suhrkamp Frankfurt am Main 1998 ISBN 3 518 12079 4 S 163 Andreas Suter Neutralitat Prinzip Praxis und Geschichtsbewusstsein In Eine kleine Geschichte der Schweiz Suhrkamp Frankfurt am Main 1998 ISBN 3 518 12079 4 S 167 Bericht zur Neutralitat Anhang zum Bericht uber die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren vom 29 November 1993 S 7 Das bedeutet Putins Invasion fur die Zukunft der Schweiz 2 Marz 2022 abgerufen am 28 Mai 2025 Alois Riklin Funktionen der schweizerischen Neutralitat In Passe pluriel En hommage au professeur Roland Ruffieux Editions universitaires Freiburg 1991 S 361 394 ETH Zurich Center for Security Studies Sicherheit 2021 Bundesrat ubernimmt Sanktionen Kompletter Strategiewechsel mit ungewissen Folgen In srf ch 28 Februar 2022 abgerufen am 28 Februar 2022 Einmaliger Schritt der Schweiz Bundesrat andert Sanktionspraxis und ubernimmt EU Massnahmen Basler Zeitung 28 Februar 2022 Die ganze Medienkonferenz des Bundesrats Video bei YouTube 52 34 Min Krieg in der Ukraine Armeechef Sussli Jetzt ist die Zeit umzudenken In srf ch 2 April 2022 abgerufen am 8 April 2022 Tobias Gasser Neutralitat der Schweiz FDP Prasident lanciert Debatte uber Nato und Neutralitat In srf ch 8 April 2022 abgerufen am 8 April 2022 Zwei Lander Umfrage zum Thema Neutralitat Osterreich und Schweiz Osterreichisches Gallup Institut 2 Juni 2022 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 2 Juni 2022 abgerufen am 9 Juni 2025 Eidgenossische Volksinitiative Wahrung der schweizerischen Neutralitat Neutralitatsinitiative Vorprufung In Bundesblatt Bundeskanzlei 8 November 2022 abgerufen am 12 November 2022 mit Wortlaut der Volksinitiative Dass die Schweiz immerwahrend neutral bleiben soll ist verjahrt Tages Anzeiger 16 Juli 2022 Seite 5 Herfried Munkler Fur die Ukraine ist das Patt ein Erfolg SRF Tagesgesprach 10 November 2022 Minute 13 Medienmitteilung Botschaft zur Neutralitatsinitiative Bundesrat beantragt Ablehnung ohne Gegenvorschlag In admin ch 27 November 2024 abgerufen am 29 November 2024 Standeratskommission lehnt Neutralitatsinitiative ab SRF 27 Mai 2025 Es zeichnet sich ein ruhiges Abstimmungsjahr ab In srf ch 9 Februar 2025 abgerufen am 28 Mai 2025 Thomas Burgisser Schlussmachen auf neutrale Art Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 3 Oktober 2023 Schweizerische Neutralitat ein Gesprach mit Volkerrechtler Mark Villiger In unser recht ch 1 November 2023 Ulrich Meyer Wie soll sich die dauernd neutrale Schweiz in den Konflikten unserer Zeit verhalten In Neue Zurcher Zeitung 24 Oktober 2023

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