Der dänische Gesamtstaat dänisch helstaten bestand etwa von 1773 bis zur Niederlage Dänemarks im Deutsch Dänischen Krieg
Dänischer Gesamtstaat

Der dänische Gesamtstaat (dänisch helstaten) bestand etwa von 1773 bis zur Niederlage Dänemarks im Deutsch-Dänischen Krieg am 30. Oktober 1864. Der Name „Gesamtstaat“ verweist auf den Charakter eines durch Personalunion sowie durch Elemente einer gemeinsamen, institutionalisierten Regierung zusammengefassten Herrschaftsgebiets, das staatsrechtlich, kulturell, sprachlich und/oder konfessionell unterschiedliche Bevölkerungsteile umfasste. Umstritten ist, ob der Gesamtstaat ein Imperium war. Im dänischen Gesamtstaat lebten u. a. Dänen, Norweger, Sami, Isländer, Färinger, Deutsche, Nordfriesen, Kariben, Nikobaresen, Shompen, Tamilen und Inuit (Grönländer). Auch nach dem Ende des Gesamtstaats blieb Dänemark ein Vielvölkerstaat.
Gebiete
Der dänische Gesamtstaat umfasste – zum Teil nur zeitweilig − die folgenden Gebiete:
- Königreich Dänemark
- Königreich Norwegen (bis zum Kieler Frieden von 1814)
- norwegische (ab 1814 dänische) Besitzungen im Nordatlantik
- Färöer
- Island
- Grönland
- Herzogtum Schleswig (dänisches Reichslehen)
- Herzogtum Holstein (bis 1806 deutsches Reichslehen, nach 1815 Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes)
- Herzogtum Sachsen-Lauenburg (seit 1815 im Anschluss an den Wiener Kongress, Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes)
- dänische Kolonien
- Dänisch-Westindien (St. Thomas, St. Croix, St. Jan)
- Dänische Besitzungen an der Goldküste (bis 1850)
- Dänisch-Ostindien (Trankebar (bis 1845), Serampore (bis 1845), Nikobaren)
Norwegen war bereits seit 1380 mit Dänemark in einer Personalunion verbunden. Durch den Kieler Frieden verlor Norwegen seinen Besitz der Färöer, von Island sowie von Grönland an Dänemark. Dadurch gehörten diese Gebiete weiterhin zum dänischen Gesamtstaat.
Die Elbherzogtümer wurden vom dänischen König jeweils als Herzog regiert; sie standen somit in einer Personalunion mit dem eigentlichen Königreich Dänemark. Staatsrechtlich gehörte das Herzogtum Holstein als deutsches Lehen nach wie vor zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, während das Herzogtum Schleswig als dänisches Reichs- und Königslehen zu Dänemark gehörte. Der Vertrag von Zarskoje Selo von 1773 regelte Erbfolgen in Schleswig-Holstein und verhinderte eine weitere Aufsplitterung dieses Territoriums. Er gilt als Gründungsdatum des dänischen Gesamtstaates. Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches im Jahre 1806 erließ der dänische König ein Inkorporationspatent, das Holstein de iure an das Königreich Dänemark anschloss. Aber ebenso wie ein 1713/21 ausgesprochenes Inkorporationspatent für das Herzogtum Schleswig blieben beide Einverleibungen faktisch wirkungslos, da alle Gesetze und Gewohnheitsrechte vorläufig ihre Gültigkeit behalten sollten, Schleswig und Holstein weiterhin getrennt vom Königreich verwaltet wurden und der König auf seine Titulaturen als Herzog von Schleswig und Holstein nicht verzichtete. Die ohnehin nur nominelle Inkorporation wurde 1815 mit der Gründung des Deutschen Bundes wieder aufgehoben, als die deutschsprachigen Herzogtümer Holstein und Lauenburg Teil der Nachfolgeorganisation des alten Reiches wurden und der dänische König somit in seiner Eigenschaft als Herzog von Holstein wieder deutscher Bundesfürst wurde. Schleswig mit seiner dänisch-, friesisch- und deutschsprachigen Bevölkerung blieb staatsrechtlich dänisches Lehen und wurde entsprechend nicht dem Deutschen Bund angeschlossen. In Schleswig war der dänische Monarch als König und Herzog Lehnsherr und Vasall in einer Person. Versuche von deutscher Seite, das Herzogtum Schleswig trotz der dänischen Lehenshoheit mit Holstein zu einem gemeinsamen Staat innerhalb des Deutschen Bundes zu verbinden, scheiterten nach 1815 ebenso wie Versuche von dänischer Seite, Schleswig trotz der im Vertrag von Ripen formulierten Unteilbarkeit der beiden Herzogtümer verfassungsrechtlich näher an Dänemark zu binden. Nach dem Schleswig-Holsteinischen Krieg (auch 1. Schleswigscher Krieg) untersagte das von den Alliierten unterzeichnete Londoner Protokoll von 1852 sowohl den unmittelbaren Anschluss Schleswigs an Dänemark als auch die Bildung eines deutschen schleswig-holsteinischen Staates. Die Integrität des dänischen Gesamtstaates wurde als „europäische Notwendigkeit und ständiges Prinzip“ festgehalten.
Dennoch wurde das Londoner Protokoll mit der Annahme der sogenannten Novemberverfassung aus dem Jahr 1863, die Schleswig verfassungsrechtlich stärker an Dänemark band als Holstein, gebrochen. Bereits 1858 hatte der Deutsche Bundestag in Frankfurt die zuvorige Gesamtstaatsverfassung für das Gebiet des Herzogtums Holstein außer Kraft setzen lassen. Den Bruch des Londoner Protokolls nahm schließlich der Deutsche Bund zum Anlass einer Bundesexekution gegen das Herzogtum Holstein im Dezember 1863, auf die im Februar 1864 schließlich der Deutsch-Dänische Krieg zwischen Preußen und Österreich auf der einen und Dänemark auf der anderen Seite folgte, infolge dessen der dänische Gesamtstaat sein Ende fand.
Der kleine und über drei Kontinente verstreute Kolonialbesitz wurde im Wesentlichen im späten 17. Jahrhundert erworben. Zumeist erschlossen private oder halbstaatliche Kolonialgesellschaften die Gebiete, die dann im Laufe des 18. Jahrhunderts der Krone direkt unterstellt wurden und damit Teil des Gesamtstaates wurden. Die afrikanischen und indischen Kolonien wurden 1845/50 an Großbritannien verkauft, die karibischen Inseln gingen 1917 an die USA und bilden heute die Amerikanischen Jungferninseln.
Verwaltung
Die Verwaltung der Reichsteile erfolgte zentral in Kopenhagen: zum einen durch die Dänische Kanzlei in dänischer Sprache für das Königreich Dänemark und Norwegen, zum anderen durch die Deutsche bzw. Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei in deutscher Sprache für die Herzogtümer. Norwegen selbst hatte – von einer Bergbauverwaltung und provisorischen Behörden während des Krieges von 1807 bis 1814 abgesehen – keine eigenständige Verwaltung auf höherer Ebene. In Schleswig und Holstein bestanden hingegen in Gestalt des Gottorfischen Obergerichts für Schleswig und der Kanzlei in Glückstadt für Holstein eigene Regionalverwaltungen, die 1832/34 mit einem gemeinsamen Oberappellationsgericht sogar eine gemeinsame „schleswig-holsteinische“ Oberbehörde bekamen.
Militär
Das Militär des dänischen Gesamtstaates – Heer und Flotte – war eine der wenigen gesamtstaatsweit einheitlich geführten Institutionen. Allerdings gab es einige Unterschiede zwischen den Truppen im Königreich Dänemark und den Herzogtümern und jenen im Königreich Norwegen. Seit der Aufstellung stehender Einheiten um 1660 gab es neben den üblichen geworbenen Truppen, unter denen viele deutsche Söldner zu finden waren, auch immer wieder „nationale“ Einheiten aus dienstpflichtigen Untertanen. In Norwegen waren letztere in der Mehrzahl, in Dänemark und den Herzogtümern nicht. Wichtige logistische Zentren des Militärs, vor allem aber strategische Punkte, waren die Festungen in Kopenhagen, Nyborg, Fredericia, Rendsburg, Glückstadt, Akershus und Trondheim. Die dänische Flotte hatte ihren Hauptkriegshafen stets in Christianshavn in Kopenhagen; bis 1813 gab es auch eine kleine Flottenstation in Glückstadt. Neben dem regulären Heer gab es seit dem späten 18. Jahrhundert in vielen Städten des Gesamtstaates sogenannte „Bürgerbewaffnungen“, die in Kopenhagen und Rendsburg auch als Artilleriekorps sowie als Feuerwehren organisiert waren. Sowohl unter den Mannschaften und Unteroffizieren als auch unter den Offizieren waren bis zum Ende der Koalitionskriege Deutsche (oft aus Hessen, Mecklenburg und anderen protestantischen Staaten) oder deutschsprachige Gesamtstaatsuntertanen (Holstein, Schleswig, Lauenburg) in der Mehrzahl. Nur in der Marine dominierten Dänen und Norweger. Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1848/49 und dem Beginn des nationalstaatlichen Denkens änderte sich diese Zusammensetzung. Von 1815 bis – faktisch – 1863 war der dänische König als Herzog von Holstein und Lauenburg zugleich Bundesfürst im Deutschen Bund. Deshalb hatte das Gesamtstaatsheer auch für die Herzogtümer ein eigenes Bundeskontingent zu stellen (Holstein-Lauenburgisches Bundeskontingent).
Geschichte der territorialen Entwicklung
Das Königreich Dänemark
Obwohl rechtlich betrachtet der norwegische König Olav 1380 den dänischen Thron erbte, dominierte die dänische Reichshälfte, das Königreich Dänemark, in der Kalmarer Union das Verhältnis sehr schnell, sodass Norwegens Rolle zunehmend marginalisiert wurde, während sich die politische Macht in Kopenhagen konzentrierte. Endgültig festgeschrieben wurde dies durch die Einführung des Absolutismus 1660/65.
Das Königreich Norwegen und die Beilande (Island, Grönland, Färöer)
Das Königreich Norwegen war nach der Auflösung der Kalmarer Union de jure in Union mit Dänemark, aber de facto zu einer autonomen dänischen Provinz geworden. Mit dem Kieler Frieden von 1814 kam Norwegen zu Schweden. Norwegische (ab 1814 dann dänische) Besitzungen im Nordatlantik waren Färöer, Island und Grönland.
Die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Schon im Vertrag von Ripen aus dem Jahr 1460 war festgeschrieben, dass der dänische König zugleich Herzog von Schleswig und Holstein sein sollte. Das dänische Lehen Schleswig regierte der König hierbei sowohl als Lehnsherr als auch als Vasall. Im deutschen Lehen Holstein unterstand er als Vasall jedoch dem römisch-deutschen Kaiser. Weil es jedoch 1490 und 1544 innerhalb der beiden Herzogtümer mehrmals zu Landesteilungen (genannt sei vor allem die Entstehung des Gottorfer Herzogshauses mit Anteilen in beiden Herzogtümern) kam, war die Arrondierung des Gesamtstaats eines der größten politischen Ziele des dänischen Reichs während des 18. Jahrhunderts. Solange dies nicht gelungen war, spricht man von der dänischen Gesamtmonarchie auch als „Konglomeratstaat“, der im Gegensatz zum Gesamtstaat weder über ein weitgehend zusammenhängendes Territorium noch über eine ungeteilte Landesherrschaft und eine moderne Verwaltung verfügte.
Um diesem Ziel näherzukommen, wurden die zahlreichen schleswig-holsteinischen Zwergherzogtümer der Sonderburger Linien im Falle eines ausbleibenden männlichen Erben nicht mehr als neues Lehen vergeben oder durch Erbverträge eingezogen. Das nördliche Gebiet des Fürstentums Schleswig-Holstein-Gottorf, die Besitzungen im Herzogtum Schleswig, wurden infolge des Großen Nordischen Krieges bereits 1720 dem Reich angegliedert, faktisch aber weiterhin als eigenständiges Territorium im gesamtdänischen Staatsverband verwaltet. Die südlichen Besitzungen Gottorfs in Holstein kamen durch den Vertrag von Zarskoje Selo 1773 hinzu. Eine wesentliche konstruktive Rolle in der Gründung des Gesamtstaates hatte Andreas Peter von Bernstorff übernommen.
Auch die Grafschaft Rantzau wurde nach einem dortigen Familienstreit besetzt und dann ab 1726 durch Dänemark verwaltet.
Das Herzogtum Sachsen-Lauenburg kam 1814 an den Gesamtstaat. Bis dahin hatte es während der napoleonischen Kriege mehrmals den Besitzer gewechselt: Ursprünglich (seit 1689) gehörte es zu Kurhannover, war dann aber zeitweilig preußisch und sogar kaiserlich-französisch gewesen. Der Wiener Kongress sprach das Gebiet Preußen zu, das es 1814/15 im Tausch für das ehemalige Schwedisch-Vorpommern an den dänischen Gesamtstaat übergab.
Historische Einordnung
Historisch kann der Dänische Gesamtstaat in die Epoche des aufgeklärten Absolutismus und des Merkantilismus eingeordnet werden. Bereits 1660/65 war es dem dänischen König gelungen, den Absolutismus durch die sogenannte lex regia (Königsgesetz) gesetzlich zu verankern.
Außenminister Andreas Peter von Bernstorff konnte 1773 die schon von seinem Onkel begonnenen Verhandlungen mit Russland über den Austausch des Gottorpschen Anteils an Holstein gegen Oldenburg und Delmenhorst im Vertrag von Zarskoje Selo zum gewünschten Ende führen. Dies gilt als Gründungsdatum des dänischen Gesamtstaates.
Im späten 18. Jahrhundert entwickelte sich das System hin zu einem „meinungsgesteuerten Absolutismus“ wie der norwegische Historiker Jens Aarup Seip es beschrieb: Der König verließ sich dabei stark auf einen engen Kreis von Beratern, die ihrerseits über persönliche Kontakte und informelle Verflechtungen durch Clubs, Lesegesellschaften und Vereine das Meinungsbild des politisch wichtigen Bürgertums in die Regierung miteinbrachten. Bis etwa 1800 wurden so viele Reformen im Gesamtstaat umgesetzt, wie 1788/1805 die Abschaffung der Schollenbindung (Leibeigenschaft) im Königreich bzw. den Herzogtümern.
Die Zeit zwischen 1800 und 1815, in der der Gesamtstaat in die napoleonischen Kriege involviert war, führte zu politischen und wirtschaftlichen Krisen. Antworten darauf erhofften sich danach viele politische Akteure zunehmend von der Gründung eines Nationalstaates. Die beginnenden Nationalitätenkonflikte zwischen Deutschen und Dänen in Schleswig oder Südjütland im frühen 19. Jahrhundert und letztlich der Verlust Schleswigs und Holsteins 1864 markieren dann das Ende des Gesamtstaates und den Beginn des modernen Nationalstaates Dänemark sowie nach 1866 von Schleswig-Holstein als preußische Provinz.
In der Zeit des Gesamtstaates wurden in den Herzogtümern Schleswig und Holstein der Eiderkanal (1777 bis 1784), die Altona-Kieler Chaussee (1830–32) sowie die Eisenbahnlinie Kiel-Altona (1843/44) gebaut. Diese infrastrukturellen Projekte sowie zahlreiche Anstöße zur Entwicklung frühindustrieller Strukturen kennzeichnen den dänischen Gesamtstaat zugleich als Prototyp eines europäischen Staatswesens auf dem Weg in die Moderne.
Literatur
- Robert Bohn: Geschichte Schleswig-Holsteins. (= Beck’sche Reihe. C.-H.-Beck-Wissen 2615). Beck, München 2006, ISBN 3-406-50891-X.
- Eva Heinzelmann, Stefanie Robl, Thomas Riis (Hrsg.): Der dänische Gesamtstaat. Ein unterschätztes Weltreich? (= The Oldenbourg Monarchy). Ludwig, Kiel 2006, ISBN 3-937719-01-6.
- Manfred Jessen-Klingenberg: Schleswig-Holstein im Dänischen Gesamtstaat. In: ders.: Standpunkte zur neueren Geschichte Schleswig-Holsteins. Malente 1998, ISBN 3-933862-25-4, S. 17–26.
- Ulrich Lange (Hrsg.): Geschichte Schleswig-Holsteins. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Wachholtz, Neumünster 1996, ISBN 3-529-02440-6.
- Jan Schlürmann: 1864 und das Ende des Gesamtstaates. Überlegungen zur Bedeutung struktureller und ideologischer Transformationsprozesse im späten dänisch-deutschen Gesamtstaat 1848–1864. In: Carsten Jahnke, Jes Fabricius Møller (Hrsg.): 1864 – og historiens lange skygger. Den dansk-østrigsk-preussiske krig i 1864 og dens betydning i dag. (= 1864 – und der lange Schatten der Geschichte). Ihleo-Verlag, Husum 2011, ISBN 978-3-940926-18-0, S. 209–226.
- Jan Schlürmann: Eider und Eiderkanal im Wirtschaftsnetz des dänischen Gesamtstaates, 1784–1863. In: 1200 Jahre deutsch-dänische Grenze. Tagungsband. Hrsg. von Steen Bo Frandsen, Martin Krieger u. Frank Lubowitz, Neumünster 2013, ISBN 978-3-529-02865-6, S. 197–207.
- Jan Schlürmann: Das dänische Gesamtstaatsmilitär in den Herzogtümern 1774–1863. In: Handbuch zur Nordelbischen Militärgeschichte. Heere und Kriege in Schleswig, Holstein, Lauenburg und Eutin, 1623–1863/67. Husum 2010, S. 93–164.
- Jan Schlürmann: Schleswig-Holstein und Norwegen. Zu Gemeinsamkeiten der beiden äußersten Ränder des dänischen Gesamtstaates zwischen 1772 und 1814. In: Der Kieler Frieden 1814, hrsg. von Sonja Kinzler, Neumünster 2013, ISBN 978-3-529-02998-1, S. 100–106.
- Jan Schlürmann: Verfassungsentwürfe im dänischen Gesamtstaat bis 1848/49. In: 175 Jahre Schleswig-Holsteinisches Staatsgrundgesetz, hrsg. von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Kiel: 2025, S. 48–67.
Siehe auch
- Kalmarer Union
Weblinks
- Gesamtstaat. Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, abgerufen am 4. Juli 2002.
Einzelnachweise
- Robert Bohn: Geschichte Schleswig-Holsteins. Beck, München 2006, S. 52
- Eckhard Hübner: Staatspolitik und Familieninteresse. Die gottorfische Frage in der russischen Außenpolitik 1741–1773. Karl Wachholtz Verlag, Neumünster, 1984.
- Franklin Kopitzsch: 350 Jahre Altona. Von der Verleihung der Stadtrechte bis zur Neuen Mitte (1664–2014). Hrsg.: Czech, Hans Jörg u. a. Sandstein, Dresden 2015, Altona. Epochen und Facetten einer Stadtgeschichte, S. 25.
- Jann Markus Witt: Schleswig-Holstein von den Ursprüngen bis zur Gegenwart. Hrsg.: Jann Markus Witt, Heiko Vosgerau. Convent, Hamburg 2002, ISBN 3-934613-39-X, Frieden, Wohlstand und Reformen – Die Herzogtümer im dänischen Gesamtstaat, S. 256.
- Frank Lubowitz, Heiko Vosgerau: Schleswig-Holstein von den Ursprüngen bis zur Gegenwart. Hrsg.: Jann Markus Witt, Heiko Vosgerau. Convent, Hamburg 2002, ISBN 3-934613-39-X, Zwischen Dänemark und Preußen – zwischen Nationalismus und Modernisierung: Schleswig-Holstein 1815–1920, S. 271.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der danische Gesamtstaat danisch helstaten bestand etwa von 1773 bis zur Niederlage Danemarks im Deutsch Danischen Krieg am 30 Oktober 1864 Der Name Gesamtstaat verweist auf den Charakter eines durch Personalunion sowie durch Elemente einer gemeinsamen institutionalisierten Regierung zusammengefassten Herrschaftsgebiets das staatsrechtlich kulturell sprachlich und oder konfessionell unterschiedliche Bevolkerungsteile umfasste Umstritten ist ob der Gesamtstaat ein Imperium war Im danischen Gesamtstaat lebten u a Danen Norweger Sami Islander Faringer Deutsche Nordfriesen Kariben Nikobaresen Shompen Tamilen und Inuit Gronlander Auch nach dem Ende des Gesamtstaats blieb Danemark ein Vielvolkerstaat Danischer Gesamtstaat Ende des 18 Jahrhunderts ohne tropische Kolonien GebieteDanischer Grenzstein aus dem Jahr 1827 im heutigen Kreis Pinneberg Der danische Gesamtstaat umfasste zum Teil nur zeitweilig die folgenden Gebiete Konigreich Danemark Konigreich Norwegen bis zum Kieler Frieden von 1814 norwegische ab 1814 danische Besitzungen im Nordatlantik Faroer Island Gronland Herzogtum Schleswig danisches Reichslehen Herzogtum Holstein bis 1806 deutsches Reichslehen nach 1815 Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes Herzogtum Sachsen Lauenburg seit 1815 im Anschluss an den Wiener Kongress Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes danische Kolonien Danisch Westindien St Thomas St Croix St Jan Danische Besitzungen an der Goldkuste bis 1850 Danisch Ostindien Trankebar bis 1845 Serampore bis 1845 Nikobaren Norwegen war bereits seit 1380 mit Danemark in einer Personalunion verbunden Durch den Kieler Frieden verlor Norwegen seinen Besitz der Faroer von Island sowie von Gronland an Danemark Dadurch gehorten diese Gebiete weiterhin zum danischen Gesamtstaat Die Elbherzogtumer wurden vom danischen Konig jeweils als Herzog regiert sie standen somit in einer Personalunion mit dem eigentlichen Konigreich Danemark Staatsrechtlich gehorte das Herzogtum Holstein als deutsches Lehen nach wie vor zum Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation wahrend das Herzogtum Schleswig als danisches Reichs und Konigslehen zu Danemark gehorte Der Vertrag von Zarskoje Selo von 1773 regelte Erbfolgen in Schleswig Holstein und verhinderte eine weitere Aufsplitterung dieses Territoriums Er gilt als Grundungsdatum des danischen Gesamtstaates Nach der Auflosung des Heiligen Romischen Reiches im Jahre 1806 erliess der danische Konig ein Inkorporationspatent das Holstein de iure an das Konigreich Danemark anschloss Aber ebenso wie ein 1713 21 ausgesprochenes Inkorporationspatent fur das Herzogtum Schleswig blieben beide Einverleibungen faktisch wirkungslos da alle Gesetze und Gewohnheitsrechte vorlaufig ihre Gultigkeit behalten sollten Schleswig und Holstein weiterhin getrennt vom Konigreich verwaltet wurden und der Konig auf seine Titulaturen als Herzog von Schleswig und Holstein nicht verzichtete Die ohnehin nur nominelle Inkorporation wurde 1815 mit der Grundung des Deutschen Bundes wieder aufgehoben als die deutschsprachigen Herzogtumer Holstein und Lauenburg Teil der Nachfolgeorganisation des alten Reiches wurden und der danische Konig somit in seiner Eigenschaft als Herzog von Holstein wieder deutscher Bundesfurst wurde Schleswig mit seiner danisch friesisch und deutschsprachigen Bevolkerung blieb staatsrechtlich danisches Lehen und wurde entsprechend nicht dem Deutschen Bund angeschlossen In Schleswig war der danische Monarch als Konig und Herzog Lehnsherr und Vasall in einer Person Versuche von deutscher Seite das Herzogtum Schleswig trotz der danischen Lehenshoheit mit Holstein zu einem gemeinsamen Staat innerhalb des Deutschen Bundes zu verbinden scheiterten nach 1815 ebenso wie Versuche von danischer Seite Schleswig trotz der im Vertrag von Ripen formulierten Unteilbarkeit der beiden Herzogtumer verfassungsrechtlich naher an Danemark zu binden Nach dem Schleswig Holsteinischen Krieg auch 1 Schleswigscher Krieg untersagte das von den Alliierten unterzeichnete Londoner Protokoll von 1852 sowohl den unmittelbaren Anschluss Schleswigs an Danemark als auch die Bildung eines deutschen schleswig holsteinischen Staates Die Integritat des danischen Gesamtstaates wurde als europaische Notwendigkeit und standiges Prinzip festgehalten Die Herzogtumer Schleswig als danisches Reichslehen sowie Holstein und Lauenburg als deutsche Reichslehen bzw ab 1815 Mitgliedsstaaten des Dt Bundes Dennoch wurde das Londoner Protokoll mit der Annahme der sogenannten Novemberverfassung aus dem Jahr 1863 die Schleswig verfassungsrechtlich starker an Danemark band als Holstein gebrochen Bereits 1858 hatte der Deutsche Bundestag in Frankfurt die zuvorige Gesamtstaatsverfassung fur das Gebiet des Herzogtums Holstein ausser Kraft setzen lassen Den Bruch des Londoner Protokolls nahm schliesslich der Deutsche Bund zum Anlass einer Bundesexekution gegen das Herzogtum Holstein im Dezember 1863 auf die im Februar 1864 schliesslich der Deutsch Danische Krieg zwischen Preussen und Osterreich auf der einen und Danemark auf der anderen Seite folgte infolge dessen der danische Gesamtstaat sein Ende fand Der kleine und uber drei Kontinente verstreute Kolonialbesitz wurde im Wesentlichen im spaten 17 Jahrhundert erworben Zumeist erschlossen private oder halbstaatliche Kolonialgesellschaften die Gebiete die dann im Laufe des 18 Jahrhunderts der Krone direkt unterstellt wurden und damit Teil des Gesamtstaates wurden Die afrikanischen und indischen Kolonien wurden 1845 50 an Grossbritannien verkauft die karibischen Inseln gingen 1917 an die USA und bilden heute die Amerikanischen Jungferninseln VerwaltungDie Verwaltung der Reichsteile erfolgte zentral in Kopenhagen zum einen durch die Danische Kanzlei in danischer Sprache fur das Konigreich Danemark und Norwegen zum anderen durch die Deutsche bzw Schleswig Holstein Lauenburgische Kanzlei in deutscher Sprache fur die Herzogtumer Norwegen selbst hatte von einer Bergbauverwaltung und provisorischen Behorden wahrend des Krieges von 1807 bis 1814 abgesehen keine eigenstandige Verwaltung auf hoherer Ebene In Schleswig und Holstein bestanden hingegen in Gestalt des Gottorfischen Obergerichts fur Schleswig und der Kanzlei in Gluckstadt fur Holstein eigene Regionalverwaltungen die 1832 34 mit einem gemeinsamen Oberappellationsgericht sogar eine gemeinsame schleswig holsteinische Oberbehorde bekamen MilitarDas Militar des danischen Gesamtstaates Heer und Flotte war eine der wenigen gesamtstaatsweit einheitlich gefuhrten Institutionen Allerdings gab es einige Unterschiede zwischen den Truppen im Konigreich Danemark und den Herzogtumern und jenen im Konigreich Norwegen Seit der Aufstellung stehender Einheiten um 1660 gab es neben den ublichen geworbenen Truppen unter denen viele deutsche Soldner zu finden waren auch immer wieder nationale Einheiten aus dienstpflichtigen Untertanen In Norwegen waren letztere in der Mehrzahl in Danemark und den Herzogtumern nicht Wichtige logistische Zentren des Militars vor allem aber strategische Punkte waren die Festungen in Kopenhagen Nyborg Fredericia Rendsburg Gluckstadt Akershus und Trondheim Die danische Flotte hatte ihren Hauptkriegshafen stets in Christianshavn in Kopenhagen bis 1813 gab es auch eine kleine Flottenstation in Gluckstadt Neben dem regularen Heer gab es seit dem spaten 18 Jahrhundert in vielen Stadten des Gesamtstaates sogenannte Burgerbewaffnungen die in Kopenhagen und Rendsburg auch als Artilleriekorps sowie als Feuerwehren organisiert waren Sowohl unter den Mannschaften und Unteroffizieren als auch unter den Offizieren waren bis zum Ende der Koalitionskriege Deutsche oft aus Hessen Mecklenburg und anderen protestantischen Staaten oder deutschsprachige Gesamtstaatsuntertanen Holstein Schleswig Lauenburg in der Mehrzahl Nur in der Marine dominierten Danen und Norweger Mit der Einfuhrung der allgemeinen Wehrpflicht 1848 49 und dem Beginn des nationalstaatlichen Denkens anderte sich diese Zusammensetzung Von 1815 bis faktisch 1863 war der danische Konig als Herzog von Holstein und Lauenburg zugleich Bundesfurst im Deutschen Bund Deshalb hatte das Gesamtstaatsheer auch fur die Herzogtumer ein eigenes Bundeskontingent zu stellen Holstein Lauenburgisches Bundeskontingent Geschichte der territorialen Entwicklung Hauptartikel Danemark Norwegen Das Konigreich Danemark Hauptartikel Geschichte Danemarks Obwohl rechtlich betrachtet der norwegische Konig Olav 1380 den danischen Thron erbte dominierte die danische Reichshalfte das Konigreich Danemark in der Kalmarer Union das Verhaltnis sehr schnell sodass Norwegens Rolle zunehmend marginalisiert wurde wahrend sich die politische Macht in Kopenhagen konzentrierte Endgultig festgeschrieben wurde dies durch die Einfuhrung des Absolutismus 1660 65 Das Konigreich Norwegen und die Beilande Island Gronland Faroer Hauptartikel Geschichte Norwegens Das Konigreich Norwegen war nach der Auflosung der Kalmarer Union de jure in Union mit Danemark aber de facto zu einer autonomen danischen Provinz geworden Mit dem Kieler Frieden von 1814 kam Norwegen zu Schweden Norwegische ab 1814 dann danische Besitzungen im Nordatlantik waren Faroer Island und Gronland Die Herzogtumer Schleswig Holstein und Lauenburg Die Herzogtumer Schleswig und Holstein sind um 1650 in zahlreiche Anteile aufgespalten die grossten Anteile sind die koniglichen und herzoglichen Gottorfer Anteile Schon im Vertrag von Ripen aus dem Jahr 1460 war festgeschrieben dass der danische Konig zugleich Herzog von Schleswig und Holstein sein sollte Das danische Lehen Schleswig regierte der Konig hierbei sowohl als Lehnsherr als auch als Vasall Im deutschen Lehen Holstein unterstand er als Vasall jedoch dem romisch deutschen Kaiser Weil es jedoch 1490 und 1544 innerhalb der beiden Herzogtumer mehrmals zu Landesteilungen genannt sei vor allem die Entstehung des Gottorfer Herzogshauses mit Anteilen in beiden Herzogtumern kam war die Arrondierung des Gesamtstaats eines der grossten politischen Ziele des danischen Reichs wahrend des 18 Jahrhunderts Solange dies nicht gelungen war spricht man von der danischen Gesamtmonarchie auch als Konglomeratstaat der im Gegensatz zum Gesamtstaat weder uber ein weitgehend zusammenhangendes Territorium noch uber eine ungeteilte Landesherrschaft und eine moderne Verwaltung verfugte Um diesem Ziel naherzukommen wurden die zahlreichen schleswig holsteinischen Zwergherzogtumer der Sonderburger Linien im Falle eines ausbleibenden mannlichen Erben nicht mehr als neues Lehen vergeben oder durch Erbvertrage eingezogen Das nordliche Gebiet des Furstentums Schleswig Holstein Gottorf die Besitzungen im Herzogtum Schleswig wurden infolge des Grossen Nordischen Krieges bereits 1720 dem Reich angegliedert faktisch aber weiterhin als eigenstandiges Territorium im gesamtdanischen Staatsverband verwaltet Die sudlichen Besitzungen Gottorfs in Holstein kamen durch den Vertrag von Zarskoje Selo 1773 hinzu Eine wesentliche konstruktive Rolle in der Grundung des Gesamtstaates hatte Andreas Peter von Bernstorff ubernommen Auch die Grafschaft Rantzau wurde nach einem dortigen Familienstreit besetzt und dann ab 1726 durch Danemark verwaltet Das Herzogtum Sachsen Lauenburg kam 1814 an den Gesamtstaat Bis dahin hatte es wahrend der napoleonischen Kriege mehrmals den Besitzer gewechselt Ursprunglich seit 1689 gehorte es zu Kurhannover war dann aber zeitweilig preussisch und sogar kaiserlich franzosisch gewesen Der Wiener Kongress sprach das Gebiet Preussen zu das es 1814 15 im Tausch fur das ehemalige Schwedisch Vorpommern an den danischen Gesamtstaat ubergab Siehe auch Holstein Lauenburgisches BundeskontingentHistorische EinordnungAnteile an der Einwohnerzahl Historisch kann der Danische Gesamtstaat in die Epoche des aufgeklarten Absolutismus und des Merkantilismus eingeordnet werden Bereits 1660 65 war es dem danischen Konig gelungen den Absolutismus durch die sogenannte lex regia Konigsgesetz gesetzlich zu verankern Aussenminister Andreas Peter von Bernstorff konnte 1773 die schon von seinem Onkel begonnenen Verhandlungen mit Russland uber den Austausch des Gottorpschen Anteils an Holstein gegen Oldenburg und Delmenhorst im Vertrag von Zarskoje Selo zum gewunschten Ende fuhren Dies gilt als Grundungsdatum des danischen Gesamtstaates Im spaten 18 Jahrhundert entwickelte sich das System hin zu einem meinungsgesteuerten Absolutismus wie der norwegische Historiker Jens Aarup Seip es beschrieb Der Konig verliess sich dabei stark auf einen engen Kreis von Beratern die ihrerseits uber personliche Kontakte und informelle Verflechtungen durch Clubs Lesegesellschaften und Vereine das Meinungsbild des politisch wichtigen Burgertums in die Regierung miteinbrachten Bis etwa 1800 wurden so viele Reformen im Gesamtstaat umgesetzt wie 1788 1805 die Abschaffung der Schollenbindung Leibeigenschaft im Konigreich bzw den Herzogtumern Die Zeit zwischen 1800 und 1815 in der der Gesamtstaat in die napoleonischen Kriege involviert war fuhrte zu politischen und wirtschaftlichen Krisen Antworten darauf erhofften sich danach viele politische Akteure zunehmend von der Grundung eines Nationalstaates Die beginnenden Nationalitatenkonflikte zwischen Deutschen und Danen in Schleswig oder Sudjutland im fruhen 19 Jahrhundert und letztlich der Verlust Schleswigs und Holsteins 1864 markieren dann das Ende des Gesamtstaates und den Beginn des modernen Nationalstaates Danemark sowie nach 1866 von Schleswig Holstein als preussische Provinz In der Zeit des Gesamtstaates wurden in den Herzogtumern Schleswig und Holstein der Eiderkanal 1777 bis 1784 die Altona Kieler Chaussee 1830 32 sowie die Eisenbahnlinie Kiel Altona 1843 44 gebaut Diese infrastrukturellen Projekte sowie zahlreiche Anstosse zur Entwicklung fruhindustrieller Strukturen kennzeichnen den danischen Gesamtstaat zugleich als Prototyp eines europaischen Staatswesens auf dem Weg in die Moderne LiteraturRobert Bohn Geschichte Schleswig Holsteins Beck sche Reihe C H Beck Wissen 2615 Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 50891 X Eva Heinzelmann Stefanie Robl Thomas Riis Hrsg Der danische Gesamtstaat Ein unterschatztes Weltreich The Oldenbourg Monarchy Ludwig Kiel 2006 ISBN 3 937719 01 6 Manfred Jessen Klingenberg Schleswig Holstein im Danischen Gesamtstaat In ders Standpunkte zur neueren Geschichte Schleswig Holsteins Malente 1998 ISBN 3 933862 25 4 S 17 26 Ulrich Lange Hrsg Geschichte Schleswig Holsteins Von den Anfangen bis zur Gegenwart Wachholtz Neumunster 1996 ISBN 3 529 02440 6 Jan Schlurmann 1864 und das Ende des Gesamtstaates Uberlegungen zur Bedeutung struktureller und ideologischer Transformationsprozesse im spaten danisch deutschen Gesamtstaat 1848 1864 In Carsten Jahnke Jes Fabricius Moller Hrsg 1864 og historiens lange skygger Den dansk ostrigsk preussiske krig i 1864 og dens betydning i dag 1864 und der lange Schatten der Geschichte Ihleo Verlag Husum 2011 ISBN 978 3 940926 18 0 S 209 226 Jan Schlurmann Eider und Eiderkanal im Wirtschaftsnetz des danischen Gesamtstaates 1784 1863 In 1200 Jahre deutsch danische Grenze Tagungsband Hrsg von Steen Bo Frandsen Martin Krieger u Frank Lubowitz Neumunster 2013 ISBN 978 3 529 02865 6 S 197 207 Jan Schlurmann Das danische Gesamtstaatsmilitar in den Herzogtumern 1774 1863 In Handbuch zur Nordelbischen Militargeschichte Heere und Kriege in Schleswig Holstein Lauenburg und Eutin 1623 1863 67 Husum 2010 S 93 164 Jan Schlurmann Schleswig Holstein und Norwegen Zu Gemeinsamkeiten der beiden aussersten Rander des danischen Gesamtstaates zwischen 1772 und 1814 In Der Kieler Frieden 1814 hrsg von Sonja Kinzler Neumunster 2013 ISBN 978 3 529 02998 1 S 100 106 Jan Schlurmann Verfassungsentwurfe im danischen Gesamtstaat bis 1848 49 In 175 Jahre Schleswig Holsteinisches Staatsgrundgesetz hrsg von der Prasidentin des Schleswig Holsteinischen Landtages Kiel 2025 S 48 67 Siehe auchKalmarer UnionWeblinksCommons Danischer Gesamtstaat Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Gesamtstaat Gesellschaft fur Schleswig Holsteinische Geschichte abgerufen am 4 Juli 2002 EinzelnachweiseRobert Bohn Geschichte Schleswig Holsteins Beck Munchen 2006 S 52 Eckhard Hubner Staatspolitik und Familieninteresse Die gottorfische Frage in der russischen Aussenpolitik 1741 1773 Karl Wachholtz Verlag Neumunster 1984 Franklin Kopitzsch 350 Jahre Altona Von der Verleihung der Stadtrechte bis zur Neuen Mitte 1664 2014 Hrsg Czech Hans Jorg u a Sandstein Dresden 2015 Altona Epochen und Facetten einer Stadtgeschichte S 25 Jann Markus Witt Schleswig Holstein von den Ursprungen bis zur Gegenwart Hrsg Jann Markus Witt Heiko Vosgerau Convent Hamburg 2002 ISBN 3 934613 39 X Frieden Wohlstand und Reformen Die Herzogtumer im danischen Gesamtstaat S 256 Frank Lubowitz Heiko Vosgerau Schleswig Holstein von den Ursprungen bis zur Gegenwart Hrsg Jann Markus Witt Heiko Vosgerau Convent Hamburg 2002 ISBN 3 934613 39 X Zwischen Danemark und Preussen zwischen Nationalismus und Modernisierung Schleswig Holstein 1815 1920 S 271