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Finanzielle Fördermittel oder öffentliche staatliche Förderung sind aus dem Haushalt der öffentlichen Hand für juristisc

Finanzielle Fördermittel

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Finanzielle Fördermittel (oder öffentliche/staatliche Förderung) sind aus dem Haushalt der öffentlichen Hand für juristische oder natürliche Personen zur Verfügung gestelltes Kapital oder Eventualverbindlichkeiten, die zur Erreichung bestimmter politischer oder wirtschaftlicher Staatsziele dienen. Umfang, Art und Herkunft finanzieller staatlicher Förderung haben eine Dimension erreicht, die selbst von Förderexperten kaum überblickt werden kann.

Allgemeines

Unternehmen, Körperschaften oder Privatpersonen, die ihren Kapitalbedarf nicht durch Eigenfinanzierung oder Fremdfinanzierung decken können, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Hilfe. Diese Voraussetzungen sind in Förderprogrammen niedergelegt, in denen die persönlichen und sachlichen Förderbedingungen enthalten sind. Kapitalengpässe bestehen insbesondere bei Unternehmensgründungen, Existenzgründungen, in strukturschwachen Räumen oder während Unternehmenskrisen. Fördermittel sind daher alternative Finanzierungsinstrumente zu Eigenkapital und Fremdkapital. Es handelt sich um Zuwendungen oder Zweckzuwendungen aus dem Haushalt der öffentlichen Hand für juristische oder natürliche Personen, um bei diesen bestimmte politische oder wirtschaftliche Ziele zu erreichen.

Der Bund erfüllt nach Art. 104b GG eine ihm obliegende verfassungsrechtliche Förderaufgabe, indem er den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände gewährt, die

  • zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder
  • zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder
  • zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums

erforderlich sind. Der Bund kann im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewähren.

Geschichte

Die Geschichte der Marktbeeinflussung mittels Subventionierung reicht weit in die Geschichte der Menschheit zurück. So ist bekannt, dass bereits die frühen Ägypter ihre Märkte subventionierten, um den Handel für bestimmte Produkte aufrechtzuerhalten. In Deutschland wurde der Begriff in Verbindung mit dem Kohlepfennig und den Subventionen der Europäischen Union geläufig. Die europäischen Subventionen erhalten vor allem im Bereich der Landwirtschaft und bei der Energiewende eine erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit. Der Subventionierung als marktbeeinflussendes finanzielles Mittel steht die finanzielle Sanktion von Produkten (Zoll) gegenüber. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde, als abzusehen war, dass Steinkohle in Europa nicht mehr zu Weltmarktpreisen gefördert werden konnte, von den Mitgliedstaaten Subventionierungen beschlossen, um die Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien und die Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der Energieversorgung anderer Staaten zu machen. Im Rahmen der Auflösung von Staatsgrenzen, der Europäischen Integration und der Globalisierung wurde dieses Ziel jedoch aus marktliberalen Erwägungen als nicht mehr erstrebenswert erachtet. Der europaweite Ausstieg aus der Kohlesubvention, der von einzelnen Staaten unterschiedlich schnell gestaltet wurde, wurde durch den massiven Ausbau der Kernenergie flankiert (Kompensation der Strombedarfe).

Arten

Fördermittel gibt es nicht ausschließlich in Form von finanziellen Zuschüssen, sondern sie können durch zinsverbilligte Darlehen, Landes- und Bundesbürgschaften, Steuerbegünstigungen oder -befreiungen und öffentlichem Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt werden. Selbst die Exportkreditversicherung in Form der Hermesdeckungen gehört noch zum weiteren Begriff der finanziellen Förderung.

  • Zuschüsse können bedingt, unbedingt rückzahlbar oder nicht rückzahlbar sein.
  • Bei zinsverbilligten Darlehen ist eine Tilgung erforderlich. Ihr Förderzweck besteht in einem gegenüber dem aktuellen Zinsniveau ermäßigten Kreditzins.
  • Öffentliche Bürgschaften dienen als Kreditsicherheit für Kreditinstitute, damit diese den Förderbegünstigten Kredit gewähren können.

Bei natürlichen Personen spielt im Sozialrecht die Hilfebedürftigkeit bei der Förderung eine Rolle.

Förderquellen

Förderquellen sind die Förderinstitutionen und die von diesen bereitgestellten Fördermittel.

Förderinstitutionen

Von der Gemeinde bis zur Europäischen Union gibt es auf allen Ebenen Staatshilfen oder finanzielle Fördermittel für bestimmte Investitionsvorhaben. Alle staatlichen Ebenen (Bund, Bundesländer, Gemeinden) und staatliche Institutionen (KfW, Förderbanken, Bürgschaftsbanken, Landwirtschaftliche Rentenbank) kommen als Förderquellen in Betracht.

Förderprogramme

Förderprogramme (umgangssprachlich auch Fördertöpfe genannt) sind für einen bestimmten Förderzweck vorgesehene, betraglich begrenzte Mittel aus dem Haushalt der Förderinstitution. Das Förderangebot wird meist solange aufrechterhalten, bis die vorgesehenen Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.

  • Wichtigste Förderprogramme der EU sind die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds:
    • ESF+ ist ein Sozialfonds und das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU zur Unterstützung von Beschäftigungsmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union sowie zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion.
    • EFRE und KF sind wichtigeren Strukturfonds der EU, die für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen sorgen sollen.
    • ELER ist ein Landwirtschaftsfonds, der die Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union fördert.
    • EMFAF finanziert die Strukturpolitik-Säule der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU.
  • Auf Bundesebene gibt es beispielsweise:
    • Soziale Stadt ist ein Programm der deutschen Städtebauförderung
    • Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
    • Bundesmittel zur Förderung des Bildungswesens, Wohnungsbaus oder der Agrarstruktur
    • EXIST soll das Gründungsklima in Forschungseinrichtungen verbessern.

Förderbedingungen

Die Förderinstitutionen erlassen Fördermittelrichtlinien, die unter anderem die Förderbedingungen enthalten (Konditionalität). Diese entfalten die gleiche Rechtswirkung wie Kreditbedingungen und müssen deshalb vom Antragsteller erfüllt werden, bevor es zur Bereitstellung der Fördermittel kommt. Es gibt persönliche und sachliche Förderbedingungen. Persönliche Förderbedingungen betreffen den Antragsteller und/oder die Begünstigten der Förderung. Sie müssen den Förderantrag bei ihrer Hausbank einreichen, können also meist nicht direkt mit den Förderinstitutionen in Kontakt treten. Ein wesentliches sachliches Kriterium fast sämtlicher Förderbedingungen ist der Grundsatz, dass der zu fördernde Zweck vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein darf. Die Zweckbindung ist eine typische Förderbedingung, wonach die Fördermittel nur für den Förderzweck verwendet werden dürfen und dies durch einen Verwendungsnachweis bewiesen werden muss.

Fördergebiete, Förderzwecke und Förderziele

Es besteht eine unüberschaubar große Vielfalt an staatlichen und supranationalen Fördermitteln, die selbst dem Förderberater den Überblick erschweren. Nach dem Fördergebiet gibt es beispielsweise Fördermittel für Wissenschaft und Forschung, Wirtschaftsförderung, Bildung (BAföG) oder Erziehung (Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub, Elterngeld). Geförderte Sektoren sind etwa Landwirtschaft, Arbeitsmarkt (Arbeitsplätze schaffen oder erhalten), Sozialstruktur, Wohnungsbau, Mittelstand oder gar Filmförderung. Begünstigte Personengruppen können Eltern, Kinder, Schüler oder Behinderte sein. Geförderte Unternehmen sind Existenzgründungen oder Unternehmen geförderter Wirtschaftszweige.

Förderzwecke können staatliche Steuerung, Subventionierung, Marktbeeinflussung, wirtschaftspolitische Ziele wie Umweltschutz, sozialer Wohnungsbau oder Wohneigentumsbildung sein. Finanzielle Fördermittel dienen überwiegend volkswirtschaftlichen oder auch politischen Zielen, sie haben jedoch teilweise erheblichen Einfluss auf unternehmerischer und betriebswirtschaftlicher Ebene. So gibt es Güter und Dienstleistungen, die aufgrund ihrer politischen oder volkswirtschaftlichen Bedeutung gewünscht sind, aber aufgrund der Marktverhältnisse nur unzureichend angeboten werden. Über Fördermittel kann ein höheres Angebot erreicht werden, indem entweder die Nachfrageseite oder die Angebotsseite finanziell unterstützt wird. Dementsprechend können finanzielle Fördermittel im Hinblick auf die Zielgruppe und die Förderart unterschieden werden. Förderziele können konkret die Reduzierung der Forschungs- und Entwicklungskosten, die Verbilligung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für Investitionsgüter, Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen oder die Anhebung des Sozialniveaus sein.

Kollision mit verbotenen Beihilfen

Fördermittel an Unternehmen gelten zunächst als Beihilfen und fallen unter die Verbotsregeln des Art. 107 Abs. 1 AEUV, wonach „staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen“. In Art. 107 Abs. 3 AUEV sind jedoch Beihilfen aufgezählt, die mit dem Gemeinsamen Markt als vereinbar angesehen werden können („Regionalbeihilfen“, „Strukturfonds“ oder „Gemeinschaftsinitiativen“). Beispiele sind insbesondere die Regionalförderung, Ausbildungsförderung, Restrukturierungsbeihilfen, Finanzierung von Dienstleistungen im allgemeinen Interesse (Daseinsvorsorge), Umweltschutzbeihilfen oder Rettungsbeihilfen zur Bewältigung der Weltfinanz- und -wirtschaftskrisen. Art. 107 Abs. 3 AEUV gewährt einen Ermessensspielraum, der bestimmte regionale, sektorale oder horizontale Beihilfen vom Verbot ausnimmt. Die EU-Kommission wacht darüber, dass die Mitgliedstaaten nur Beihilfen gewähren, die diesen Regeln entsprechen.

Weblinks

  • Literatur von und über Finanzielle Fördermittel im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Seite des BMWi zur Recherche von Fördermitteln

Einzelnachweise

  1. Maximilian Buchard, Förderung von Existenzgründern und deren Besteuerung, 2013, S. 19
  2. Manfred Goeke, Praxishandbuch Mittelstandsfinanzierung, 2008, S. 108
  3. Tobias Kollmann, Gabler Kompakt-Lexikon Unternehmensgründung, 2005, S. 309
  4. Carl-Christian Freidank, Vahlens großes Auditing-Lexikon, 2007, S. 491
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Normdaten (Sachbegriff): GND: 4123869-2 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: sh85056428

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 23:00

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Finanzielle Fordermittel oder offentliche staatliche Forderung sind aus dem Haushalt der offentlichen Hand fur juristische oder naturliche Personen zur Verfugung gestelltes Kapital oder Eventualverbindlichkeiten die zur Erreichung bestimmter politischer oder wirtschaftlicher Staatsziele dienen Umfang Art und Herkunft finanzieller staatlicher Forderung haben eine Dimension erreicht die selbst von Forderexperten kaum uberblickt werden kann AllgemeinesUnternehmen Korperschaften oder Privatpersonen die ihren Kapitalbedarf nicht durch Eigenfinanzierung oder Fremdfinanzierung decken konnen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Hilfe Diese Voraussetzungen sind in Forderprogrammen niedergelegt in denen die personlichen und sachlichen Forderbedingungen enthalten sind Kapitalengpasse bestehen insbesondere bei Unternehmensgrundungen Existenzgrundungen in strukturschwachen Raumen oder wahrend Unternehmenskrisen Fordermittel sind daher alternative Finanzierungsinstrumente zu Eigenkapital und Fremdkapital Es handelt sich um Zuwendungen oder Zweckzuwendungen aus dem Haushalt der offentlichen Hand fur juristische oder naturliche Personen um bei diesen bestimmte politische oder wirtschaftliche Ziele zu erreichen Der Bund erfullt nach Art 104b GG eine ihm obliegende verfassungsrechtliche Forderaufgabe indem er den Landern Finanzhilfen fur besonders bedeutsame Investitionen der Lander und der Gemeinden Gemeindeverbande gewahrt die zur Abwehr einer Storung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Forderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind Der Bund kann im Falle von Naturkatastrophen oder aussergewohnlichen Notsituationen die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeintrachtigen auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewahren GeschichteDie Geschichte der Marktbeeinflussung mittels Subventionierung reicht weit in die Geschichte der Menschheit zuruck So ist bekannt dass bereits die fruhen Agypter ihre Markte subventionierten um den Handel fur bestimmte Produkte aufrechtzuerhalten In Deutschland wurde der Begriff in Verbindung mit dem Kohlepfennig und den Subventionen der Europaischen Union gelaufig Die europaischen Subventionen erhalten vor allem im Bereich der Landwirtschaft und bei der Energiewende eine erhohte offentliche Aufmerksamkeit Der Subventionierung als marktbeeinflussendes finanzielles Mittel steht die finanzielle Sanktion von Produkten Zoll gegenuber Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde als abzusehen war dass Steinkohle in Europa nicht mehr zu Weltmarktpreisen gefordert werden konnte von den Mitgliedstaaten Subventionierungen beschlossen um die Niederlande Belgien Frankreich Spanien und die Bundesrepublik Deutschland unabhangig von der Energieversorgung anderer Staaten zu machen Im Rahmen der Auflosung von Staatsgrenzen der Europaischen Integration und der Globalisierung wurde dieses Ziel jedoch aus marktliberalen Erwagungen als nicht mehr erstrebenswert erachtet Der europaweite Ausstieg aus der Kohlesubvention der von einzelnen Staaten unterschiedlich schnell gestaltet wurde wurde durch den massiven Ausbau der Kernenergie flankiert Kompensation der Strombedarfe ArtenFordermittel gibt es nicht ausschliesslich in Form von finanziellen Zuschussen sondern sie konnen durch zinsverbilligte Darlehen Landes und Bundesburgschaften Steuerbegunstigungen oder befreiungen und offentlichem Beteiligungskapital zur Verfugung gestellt werden Selbst die Exportkreditversicherung in Form der Hermesdeckungen gehort noch zum weiteren Begriff der finanziellen Forderung Zuschusse konnen bedingt unbedingt ruckzahlbar oder nicht ruckzahlbar sein Bei zinsverbilligten Darlehen ist eine Tilgung erforderlich Ihr Forderzweck besteht in einem gegenuber dem aktuellen Zinsniveau ermassigten Kreditzins Offentliche Burgschaften dienen als Kreditsicherheit fur Kreditinstitute damit diese den Forderbegunstigten Kredit gewahren konnen Bei naturlichen Personen spielt im Sozialrecht die Hilfebedurftigkeit bei der Forderung eine Rolle ForderquellenForderquellen sind die Forderinstitutionen und die von diesen bereitgestellten Fordermittel Forderinstitutionen Von der Gemeinde bis zur Europaischen Union gibt es auf allen Ebenen Staatshilfen oder finanzielle Fordermittel fur bestimmte Investitionsvorhaben Alle staatlichen Ebenen Bund Bundeslander Gemeinden und staatliche Institutionen KfW Forderbanken Burgschaftsbanken Landwirtschaftliche Rentenbank kommen als Forderquellen in Betracht Forderprogramme Forderprogramme umgangssprachlich auch Fordertopfe genannt sind fur einen bestimmten Forderzweck vorgesehene betraglich begrenzte Mittel aus dem Haushalt der Forderinstitution Das Forderangebot wird meist solange aufrechterhalten bis die vorgesehenen Haushaltsmittel ausgeschopft sind Wichtigste Forderprogramme der EU sind die Europaischen Struktur und Investitionsfonds ESF ist ein Sozialfonds und das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU zur Unterstutzung von Beschaftigungsmassnahmen in den EU Mitgliedstaaten im Rahmen der Beschaftigungspolitik der Europaischen Union sowie zur Forderung der wirtschaftlichen und sozialen Kohasion EFRE und KF sind wichtigeren Strukturfonds der EU die fur den wirtschaftlichen Aufholprozess der armeren Regionen sorgen sollen ELER ist ein Landwirtschaftsfonds der die Entwicklung des landlichen Raums in der Europaischen Union fordert EMFAF finanziert die Strukturpolitik Saule der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU Auf Bundesebene gibt es beispielsweise Soziale Stadt ist ein Programm der deutschen Stadtebauforderung Forderung durch das Erneuerbare Energien Gesetz Bundesmittel zur Forderung des Bildungswesens Wohnungsbaus oder der Agrarstruktur EXIST soll das Grundungsklima in Forschungseinrichtungen verbessern ForderbedingungenDie Forderinstitutionen erlassen Fordermittelrichtlinien die unter anderem die Forderbedingungen enthalten Konditionalitat Diese entfalten die gleiche Rechtswirkung wie Kreditbedingungen und mussen deshalb vom Antragsteller erfullt werden bevor es zur Bereitstellung der Fordermittel kommt Es gibt personliche und sachliche Forderbedingungen Personliche Forderbedingungen betreffen den Antragsteller und oder die Begunstigten der Forderung Sie mussen den Forderantrag bei ihrer Hausbank einreichen konnen also meist nicht direkt mit den Forderinstitutionen in Kontakt treten Ein wesentliches sachliches Kriterium fast samtlicher Forderbedingungen ist der Grundsatz dass der zu fordernde Zweck vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein darf Die Zweckbindung ist eine typische Forderbedingung wonach die Fordermittel nur fur den Forderzweck verwendet werden durfen und dies durch einen Verwendungsnachweis bewiesen werden muss Fordergebiete Forderzwecke und ForderzieleEs besteht eine unuberschaubar grosse Vielfalt an staatlichen und supranationalen Fordermitteln die selbst dem Forderberater den Uberblick erschweren Nach dem Fordergebiet gibt es beispielsweise Fordermittel fur Wissenschaft und Forschung Wirtschaftsforderung Bildung BAfoG oder Erziehung Erziehungsgeld Erziehungsurlaub Elterngeld Geforderte Sektoren sind etwa Landwirtschaft Arbeitsmarkt Arbeitsplatze schaffen oder erhalten Sozialstruktur Wohnungsbau Mittelstand oder gar Filmforderung Begunstigte Personengruppen konnen Eltern Kinder Schuler oder Behinderte sein Geforderte Unternehmen sind Existenzgrundungen oder Unternehmen geforderter Wirtschaftszweige Forderzwecke konnen staatliche Steuerung Subventionierung Marktbeeinflussung wirtschaftspolitische Ziele wie Umweltschutz sozialer Wohnungsbau oder Wohneigentumsbildung sein Finanzielle Fordermittel dienen uberwiegend volkswirtschaftlichen oder auch politischen Zielen sie haben jedoch teilweise erheblichen Einfluss auf unternehmerischer und betriebswirtschaftlicher Ebene So gibt es Guter und Dienstleistungen die aufgrund ihrer politischen oder volkswirtschaftlichen Bedeutung gewunscht sind aber aufgrund der Marktverhaltnisse nur unzureichend angeboten werden Uber Fordermittel kann ein hoheres Angebot erreicht werden indem entweder die Nachfrageseite oder die Angebotsseite finanziell unterstutzt wird Dementsprechend konnen finanzielle Fordermittel im Hinblick auf die Zielgruppe und die Forderart unterschieden werden Forderziele konnen konkret die Reduzierung der Forschungs und Entwicklungskosten die Verbilligung der Anschaffungs und Herstellungskosten fur Investitionsguter Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplatzen oder die Anhebung des Sozialniveaus sein Kollision mit verbotenen BeihilfenFordermittel an Unternehmen gelten zunachst als Beihilfen und fallen unter die Verbotsregeln des Art 107 Abs 1 AEUV wonach staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewahrte Beihilfen gleich welcher Art die durch die Begunstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfalschen oder zu verfalschen drohen mit dem 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