Inklusive Pädagogik oder Inklusionspädagogik ist ein pädagogischer Ansatz der als wesentliches Prinzip die Wertschätzung
Inklusive Pädagogik

Inklusive Pädagogik oder Inklusionspädagogik ist ein pädagogischer Ansatz, der als wesentliches Prinzip die Wertschätzung und Anerkennung von Diversität (= Unterschiedlichkeit) in Bildung und Erziehung verfolgt. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Verb includere (beinhalten, einschließen) ab.
Mit Slogans wie Es ist normal, verschieden zu sein, Vielfalt macht stark, Jedes Kind ist besonders oder Alle sind anders anders möchten die Vertreter der inklusiven Pädagogik darauf verweisen, dass die durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gebotene Methode der inclusive education (englisch, amtliche deutsche Übersetzung gemäß Artikel 24 (1) der UN-Konvention: integrative Bildung, in Österreich wurde dies jedoch amtlich auf inklusive Bildung geändert) Teil eines Strebens nach Inklusion sei, das über die Schule hinaus alle gesellschaftlichen Bereiche erfassen müsse.
Definition und Begriffsgeschichte
Im Handlexikon der Behindertenpädagogik (2006) definiert Andreas Hinz den Ansatz der Inklusion als
„allgemeinpädagogische[n] Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will. Für den Bildungsbereich bedeutet dies einen uneingeschränkten Zugang und die unbedingte Zugehörigkeit zu allgemeinen Kindergärten und Schulen des sozialen Umfeldes, die vor der Aufgabe stehen, den individuellen Bedürfnissen aller zu entsprechen – damit wird, dem Verständnis der Inklusion entsprechend, jeder Mensch als selbstverständliches Mitglied der Gemeinschaft anerkannt.“
Der Bildungswissenschaftler Gottfried Biewer definiert inklusive Pädagogik als „Theorien zur Bildung, Erziehung und Entwicklung, die Etikettierungen und Klassifizierungen ablehnen, ihren Ausgang von den Rechten vulnerabler und marginalisierter Menschen nehmen, für deren Partizipation in allen Lebensbereichen plädieren und auf eine strukturelle Veränderung der regulären Institutionen zielen, um der Verschiedenheit der Voraussetzungen und Bedürfnisse aller Nutzer/innen gerecht zu werden“.
Obwohl die Inklusionspädagogik sich erst Anfang der 1990er-Jahre etablierte, spielte der Inklusionsbegriff schon früher eine Rolle. Zumeist ging es bei den frühen Verwendungen um die Inklusion von bestimmten Lehrinhalten in die Curricula und die Inklusion von Eltern in schulische Prozesse.
Ab Ende der 1960er Jahre bekam der Begriff Inklusion konzeptionelle Bedeutung im Zusammenhang mit der Entwicklung der sogenannten gemeinsamen Schule im englischsprachigen Raum. In den deutschsprachigen Ländern sprach man bis zum Ende der 1990er Jahre von Integration oder Integrativer Pädagogik bzw. vom gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder oder von Einer Schule für alle.
Die bundesrepublikanische Entwicklung hin zu einem sich als inklusiv begreifenden Bildungssystem wurde mit der Empfehlung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ vom 20. Oktober 2011 von Seiten der Schuladministration vollzogen, um im Anschluss an die UN-Behindertenrechtskonvention „die Grundlage für ein höchstmögliches Maß an gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung“ zu schaffen. Die KMK interpretiert den „Behindertenbegriff der Konvention“ als einen offenen, an der „Teilhabe“ orientierten Begriff, der für den schulischen Bereich Kinder und Jugendliche „mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ebenso wie Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ umfasse. Der 1994 durch die „Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland“ in Anlehnung an „das englische ‚Special Education Needs‘ (SEN)“ eingeführte zentrale Begriff sonderpädagogischer Förderbedarf, der damals als „Paradigmenwechsel […] hin zur individuellen sonderpädagogischen Förderung unabhängig vom Förderort“ (d. h. auch außerhalb einer Förderschule) eingeführt worden war, tritt in den Empfehlungen zur inklusiven Bildung von 2011 deutlich zurück. Stattdessen definiert die KMK: „Sofern sonderpädagogische Fachlichkeit erforderlich ist, handelt es sich […] um Kinder und Jugendliche mit Bedarf an sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten.“
In Österreich startete die Entwicklung mit der ersten Schulversuchsklasse in Oberwart, Burgenland, im Jahr 1984. Bereits 1993 wurde das Elternwahlrecht, aufsteigend ab der 1. Schulstufe verankert. Im Schulpflichtgesetz (§ 8) wurde der Schulbesuch bei sonderpädagogischem Förderbedarf anstelle der Überweisung in eine Sonderschule verankert. 1996 wurde das Elternwahlrecht auf die Sekundarstufe I (5.–8. Schulstufe) ausgeweitet. Alle Schularten, auch die Unterstufe des Gymnasiums, bekamen im Rahmen des Schulorganisationsgesetzes den Auftrag zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder. Mit der Änderung des Berufsausbildungsgesetzes wurde 2003 die Möglichkeit der Teilqualifizierung und damit die Integration in der Berufsschule gesetzlich ermöglicht, die gesetzliche Verankerung des Elternwahlrechtes auf der 9. und damit letzten Schulstufe im Pflichtschulbereich erfolgte erst 2012. Nach großen Fortschritten in den 1990er Jahren stagnierte die Entwicklung, mit großen regionalen Unterschieden, weist aber bis heute einen geringeren Prozentsatz an Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und eine höhere Inklusionsquote als Deutschland auf. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den österreichischen Nationalrat im Jahr 2008 wurde auch in Österreich die schulische Inklusion als Menschenrecht im Sinne der UNESCO deklariert.
Die UNESCO definiert inklusive Bildung als einen fortlaufenden Prozess, der darauf abzielt, qualitativ hochwertige Bildung für alle anzubieten und dabei die Vielfalt sowie die unterschiedlichen Bedarfe und Fähigkeiten, Merkmale und Lernerwartungen der Schüler und Gemeinschaften zu respektieren und alle Formen von Diskriminierung zu beseitigen. Dem sich anschließend bedeutet für die Deutsche UNESCO-Kommission Inklusive Bildung,
„dass alle Menschen an qualitativ hochwertiger Bildung teilhaben und ihr Potenzial voll entfalten können. Während in Deutschland der Begriff 'Inklusion' oft nur in einem engeren Sinne im Kontext von Menschen mit einem diagnostizierten Förderbedarf verwendet wird, vertritt die UNESCO dezidiert einen weiten Inklusionsbegriff, der alle Menschen einschließt. Weder Geschlecht, soziale oder ökonomische Voraussetzungen noch besondere Lernbedürfnisse dürfen dazu führen, dass ein Mensch seine Potenziale nicht entwickeln kann.“
Befürworter und Gegner
Die deutsche und österreichische Sonderpädagogik unterstützt allgemein dieses Ziel, wird dennoch teilweise als Gegenpol zur inklusiven Pädagogik betrachtet bzw. versteht sich teilweise selbst auch als Gegenpol dazu.
Für die Befürworter der Inklusion gibt es keine zu separierenden und zu segregierenden Gruppen von Schülern, sondern eine Schülergesamtheit, deren Mitglieder unterschiedliche Bedarfe haben, aber die gleichen Bedürfnisse (Hunger, Durst, Anerkennung, Selbstwirksamkeit …). Zur Befriedigung dieser Bedürfnisse ist oft die Bereitstellung spezieller Mittel und Methoden notwendig bzw. sinnvoll. Die Vertreter der Inklusionspädagogik erachten den Besuch einer wohnortnahen allgemeinen Schule und die Berücksichtigung der individuellen Bedarfe aller als Menschenrechte und fordern, dass die Schule den Lernvoraussetzungen ihrer Schülergesamtheit gewachsen sein soll. Es soll nach ihrer Auffassung eine Schule für alle konzipiert werden, aus der kein Kind mehr ausgeschlossen wird, weil es den jeweiligen Anforderungen nicht entsprechen kann, und jedes Kind entsprechend seiner individuellen Lernvoraussetzung individualisiert innerhalb der Gemeinschaft unterrichtet werden.
Unter den Befürwortern einer inklusiven Beschulung gibt es eine radikale und eine gemäßigte Fraktion. Radikale Inklusionsbefürworter gelangen zu der Forderung: „Alle Schülerinnen und Schüler besuchen die allgemeine Regelschule und werden von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet“. Ilka Benner begründet das wie folgt:
- „In der Inklusion gilt es, ein Bildungssystem zu etablieren, welches inklusiv ist für alle Schüler_innen. Ein solches Bildungssystem stellt die gemeinsame Beschulung aller Kinder und Jugendlichen sicher und gewährt jedem Individuum die bestmögliche Förderung und Ausschöpfung seiner Potenziale. Um dies zu erreichen, bedarf es einer Neugestaltung der Bildungssysteme, die sowohl die Abschaffung des Förderschulsystems als auch eine Reform des Regelschulsystems hinsichtlich Aufbau, Curricula, Unterrichtsansätzen und Lernstrategien enthält“.
Gemäßigte Inklusionsbefürworter halten es für realistischer, wenn 80 bis 90 Prozent der Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf Regelschulen besuchen.Hans Wocken vertritt den Standpunkt, dass zwar eine Sonderschulpflicht unzulässig sei, nicht aber die Existenz von Sonderschulen. Michael Wrase, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hildesheim und am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), urteilt: „Die Zuweisung auf eine Förderschule gegen den Willen des Kindes bzw. seiner Eltern stellt grundsätzlich eine Diskriminierung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 i.V.m. Art. 24 BRK dar. Sie kann höchstens noch unter Umständen in besonderen Ausnahmefällen – sozusagen als ultima ratio – gerechtfertigt werden, bedarf dann aber einer überaus sorgfältigen und genauen Prüfung und Begründung.“ Über die Frage, ob ein „Restbestand von gesonderten Fördereinrichtungen für etwa 10 bis 20 Prozent aller Kinder mit Behinderung weiterhin legitimierbar“ sei, könne man Wrase zufolge ergebnisoffen diskutieren.
Gegner der Inklusion argumentieren, dass Inklusion keine Methode, sondern eine Ideologie sei, die nicht das Wohlbefinden und eine erfolgreiche Lern-Entwicklung aller Schulkinder zum Ziel habe, sondern eine gesellschaftsverändernde Politik. Sie halten es für vorteilhaft, homogene Lerngruppen zu bilden und den Willen der Eltern, die ohnehin mehrheitlich inklusionsskeptisch seien, zu respektieren. Vertreter dieser herkömmlichen pädagogischen Richtung werden mitunter als Homodoxie-Anhänger diffamiert. Ihnen wird von einigen Anhängern des Inklusionsgedankens vorgeworfen, Menschen zu exkludieren, zu stigmatisieren und zu selektieren.
Abgrenzung von der Integrationspädagogik
Gemeinsamkeiten
Die Integrationspädagogik und die Inklusionspädagogik beklagen, dass in vielen Ländern, auch in solchen ohne gegliedertes Schulsystem, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vom Besuch allgemeiner Schulen ausgeschlossen würden. Nur eine gemeinsame Schule für alle Kinder und Jugendlichen könne diesen Verhältnissen entgegenwirken. Sowohl Anhänger der Integration als auch solche der Inklusion treten für das Recht aller Schüler ein, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen sowie ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft gemeinsam unterrichtet zu werden. Sowohl der Integrations- als auch der Inklusionspädagogik geht es darum, dass ein individualisierter, kindgerechter Unterricht angeboten wird, der wirklich jeden Schüler dort abholt, wo er oder sie steht, und optimal fördert. gibt zu bedenken, dass die häufig getroffene Unterscheidung von Inklusion und Integration die Theoriebildung der Integrationspädagogik vernachlässigt hat, und verweist darauf, dass beispielsweise der Integrationsbegriff bei Georg Feuser (1989) schon sehr exakt dem entspricht, was heute unter „Inklusion“ verstanden wird.
Unterschiede
Trotzdem weisen Integrations- und Inklusionspädagogik begriffliche und konzeptionelle Unterschiede auf.
„Das Leitbild der Inklusion zielt – im Gegensatz zur Integration – auf alle Menschen und setzt damit das Ziel, Schule für alle Schüler (und auch für alle Lehrer) zu einem anregendem und angenehmen, fördernden und herausforderndem Ort des Lernens zu machen. Die ganze Schule gewinnt.“
Für die Bildungswissenschaftlerin Susanne Abram
„unterscheidet sich der Begriff der Integration insofern vom Begriff der Inklusion, als es bei der Integration von Menschen immer noch darum geht, Unterschiede wahrzunehmen und zuerst Getrenntes wieder zu vereinen. Inklusion hingegen versteht sich in Bezug auf Schule als ein Konzept, das davon ausgeht, dass alle Schüler mit ihrer Vielfalt an Kompetenzen und Niveaus aktiv am Unterricht teilnehmen. Alle Schüler erleben und nehmen Gemeinschaft wahr, in der jeder/jede Einzelne seinen/ihren sicheren Platz hat und somit eine Teilnahme für alle Schüler am Unterricht möglich ist.“
Der Erziehungswissenschaftler und Psychologe Walter Krög betont, dass Inklusion über Integration hinausgeht:
„Ist mit Integration die Eingliederung von bisher ausgesonderten Personen gemeint, so will Inklusion die Verschiedenheit im Gemeinsamen anerkennen, d. h., der Individualität und den Bedürfnissen aller Menschen Rechnung tragen. Die Menschen werden in diesem Konzept nicht mehr in Gruppen (z. B. hochbegabt, behindert, anderssprachig…) eingeteilt. Während im Begriff Integration noch ein vorausgegangener gesellschaftlicher Ausschluss mitschwingt, bedeutet Inklusion Mitbestimmung und Mitgestaltung für alle Menschen ohne Ausnahme. Inklusion beinhaltet die Vision einer Gesellschaft, in der alle Mitglieder in allen Bereichen selbstverständlich teilnehmen können und die Bedürfnisse aller Mitglieder ebenso selbstverständlich berücksichtigt werden. Inklusion bedeutet davon auszugehen, dass alle Menschen unterschiedlich sind und dass jede Person mitgestalten und mitbestimmen darf. Es soll nicht darum gehen, bestimmte Gruppen an die Gesellschaft anzupassen.“
Eine Grundschullehrerin aus Bremen verdeutlicht ihr Verständnis von Inklusion: „Bis zur Mitte der dritten Klasse verzichten wir auf so eine Diagnose und stellen sie nur für die weiterführenden Schulen.“ Sie zeigt auf, dass „“ ein Wesensmerkmal inklusiver Pädagogik ist: Einem Schulkind, das Hilfe braucht, wird quasi „schnell und unbürokratisch“ geholfen, und zwar unabhängig davon, wodurch seine Hilfsbedürftigkeit begründet ist. Ein Denken in Kategorien der „Konkurrenzfähigkeit“ findet nicht statt.
Olga Graumann hält dagegen, dass es zwar richtig ist, nicht vorschnell zu etikettieren, und dass es gut ist, wenn Besucher einer Schule nicht sofort erkennen können, welche Kinder einen Förderbedarf haben. „Die verantwortlichen Lehrkräfte müssen jedoch genau diagnostizieren, um zu wissen, welche Fördermaßnahmen ergriffen werden müssen. Die Schwierigkeiten, die ein Kind hat, verschwänden nicht dadurch, dass man ihm kein Etikett verleihe, und umgekehrt führe die Feststellung, welchen Förderbedarf ein Kind hat, nicht zwangsläufig zu einer Stigmatisierung.“
Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat die Unterscheidung zwischen Integration und Inklusion als nicht praxisnah bewertet. Ein zieldifferenter Unterricht setze voraus, dass den Schülern, die einen entsprechenden „anderen“ Unterricht erhalten, zuvor aus dem Leistungswettbewerb herausgenommen würden. Dafür müsse ihnen ein „Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung“ bescheinigt worden sein, so dass sie also „etikettiert“ worden seien. In dem Abschnitt „Grenzen der De-Etikettierung“ des Programms „Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW“ heißt es 2015, dass zwar „ein förmliches Feststellungsverfahren in der Grundschule im Bereich der Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache (zusammen: Lern- und Entwicklungsstörungen) nicht mehr notwendig ist, um die Zahl der notwendigen Lehrerstellen für sonderpädagogische Lehrkräfte zu ermitteln“, dass aber „zum Ende der Grundschulzeit […] bei der weitaus überwiegenden Zahl der Kinder, die sonderpädagogisch unterstützt wurden, auch ein förmliches Feststellungsverfahren erfolgt“ sei. Verzichtet werde auf ein solches Verfahren nur bei „Kinder[n], die zielgleich in den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache in Grundschulen unterrichtet wurden.“
Das führt letztlich dazu, dass Lehrkräfte ohne zusätzliche Kompetenz oder mit nur einigen Fortbildungen mit Kindern konfrontiert und allein gelassen werden, für deren Bildung sie selbst nicht ausgebildet sind.
In der Schweiz wird auch nach dem Beitritt des Landes zur UN-Behindertenrechtskonvention mit Wirkung vom 15. Mai 2014 konsequent der Begriff „Integration“ im Kontext der Beschulung benachteiligter Schüler in Regelschulen verwendet. Mireille Guggenbühler kritisiert diesen Sprachgebrauch: „Kaum jemand hat wahrgenommen, dass auch die Schweiz im Mai dieses Jahres die UN-Konvention unterzeichnet und sich damit ebenfalls der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems verpflichtet hat.“
Geschichte im 19. und 20. Jahrhundert
Mitte des 19. Jahrhunderts gründete der britische Arzt John Langdon Down Fördereinrichtungen für Trisomie 21-Betroffene – später wurde das Syndrom nach ihm benannt – und wies auf deren Lernfähigkeit hin.
„Die unterschiedlichen sonderpädagogischen Fachrichtungen und mit ihnen die Sonderschultypen konstituierten sich aus verschiedenen philosophischen, sozialpolitischen und philanthropischen Impulsen heraus Ende des 18. und im Laufe des 19. Jahrhunderts, wobei dieser Konstitutionsprozess von Andreas Möckel (1988, 25) in seiner ´Geschichte der Heilpädagogik´ als ein Vorgang der ‚öffentlichen Anerkennung der behinderten Kinder‘ beschrieben wird. Diese Anerkennung beinhaltet auch, dass pädagogische Konzepte entwickelt wurden und dass für diese Schüler schulische Bildung überhaupt erstmals als denkbar angesehen wurde (Schwager 1993). Eine Ausnahme stellt die Hilfsschule bzw. die spätere Schule für Lernbehinderte dar, weil es ihr um Schüler ging, die bereits Schüler der allgemeinen Schule waren. Im Unterschied zu den anderen sonderpädagogischen Fachrichtungen bzw. zu den anderen Sonderschulen wurde hier das schulische Bildungsangebot also nicht auf vorher nicht beschulte Schülergruppen ausgedehnt, sondern es fand eine Ausdifferenzierung des Schulwesens und damit der Schülerschaft statt, die ursprünglich pädagogisch begründet wurde.“
1880 wurde in Deutschland die erste Hilfsschule für Kinder mit einer Lernbehinderung eingerichtet; die anfänglich nur Kindern höherer sozialer Schichten zugänglich war.
„Aufgrund einer Initiative des 1919 gegründeten ‚Selbsthilfebundes der Körperbehinderten‘ führte das Landesjugendamt Berlin im September 1929 eine Untersuchung mit Hilfe von Fragebögen an allen Volks- und Hilfsschulen Berlins durch. Es wurde festgestellt, dass von 830 Körperbehinderten Kindern 768 Volksschulen besuchten, der Rest Sonderschulen. … dass nämlich das Bildungsniveau der integrierten Kinder und Jugendlichen aufgrund verschiedenster Problemlagen gering war, in den Sonderschulen aber noch niedriger: ‚Aus den Fragebogen war festzustellen, daß die Kinder, die aus der Kinderheilstätte Buch [Heimsonderschule, V.S.] entlassen worden waren, um mehrere Jahre im Schulwissen gegen ihre Altersgenossen zurückstehen. […]‘“
Lübeck war der erste deutsche Gliedstaat im Deutschen Kaiserreich, der einen Schulzwang für Taubstumme einführte und gleichzeitig eine selbstständige Schule für Schwachbefähigte einrichtete, als er zu Ostern 1888 die dortige privat geführte „Taubstummenschule“ (auch als Taubstummenanstalt bezeichnet) übernahm. Zurückzuführen war das auf den Pädagogen Heinrich Strakerjahn, dem Kinder aller sozialer Schichten überlassen worden waren, nämlich „taubstumme“, „geistesschwache“ und „sprachlich zurückgebliebene“. Strakerjahn hatte daraufhin erfolgreich die Errichtung einer besonderen Schule für Schwachbegabte angestrebt.
Es entstanden die Begriffe Heilpädagogik und später die Sonderpädagogik im Nationalsozialismus.
Nach 1945
Bis 1960 stand der Ausbau des allgemeinen und beruflichen Schulwesens im Mittelpunkt bildungspolitischer Tätigkeiten und Verlautbarungen. Es gab keine flächendeckende Versorgung mit Sonderschulen, und manches Kind mit einer Behinderung „wurde wie selbstverständlich in die allgemeine Schule aufgenommen und mit nichtbehinderten Kindern unterrichtet. Im Zusammenhang mit der Entlastung der allgemeinen Schule von behinderten Kindern setzten negative schulische Selektionsprozesse ein.“
1960 befürwortete die Ständige Konferenz der Kultusminister in ihrem Gutachten zur Ordnung des Sonderschulwesens die Separation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen als Rehabilitations- und Integrationshilfe. Es entstand eine Differenzierung bei der Lehrerausbildung und es erfolgte der Ausbau von Sonderschulen auch zur Entlastung der Regelschulen. Zwischen 1960 und 1973 verdoppelte sich so die Zahl der Sonderschulen, die Zahl der sie besuchenden Schüler verdreifachte sich beinahe, die Zahl der an Sonderschulen Unterrichtenden vervierfachte sich.
Nachdem im „Strukturplan für das Bildungswesen“ von 1970 das Sonderschulwesen bewusst ausgeklammert worden war, berief die Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates (DB) noch 1970 einen Fachausschuss Sonderpädagogik; daraufhin wurde in den 1970er-Jahren der „Gemeinsame Unterricht“ behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher in Deutschland infolge eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz von 1972 (Empfehlungen zur Ordnung des Sonderschulwesens) sowie einer Empfehlung des Deutschen Bildungsrates von 1973 (Empfehlungen der Bildungskommission: Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher) in Schulversuchen getestet. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden entsprechende Versuche in zwei Abschnitten durchgeführt: 1981 bis 1989 sowie von 1989 bis 1993 (siehe auch: Schulversuch Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I). Hierbei wurden Kinder aller Behinderungsarten gemeinsam mit so genannten „nicht behinderten“ Kindern unterrichtet. Die Versuche wurden von allen Beteiligten durchweg positiv beurteilt.
Der Montessoripädagogik zum Beispiel der Münchener Aktion Sonnenschein und des Kinderhauses Friedenau e. V. wird eine Schlüsselfunktion für die Ausbreitung gemeinsamer Erziehung im Elementarbereich und in der Schule zugewiesen. Mit der Praxis der Münchener Integrativen Montessori-Grundschule (1970) und der Berliner Fläming-Grundschule, die 1976 die erste Integrationsklasse an einer staatlichen Schule in Deutschland errichtete, wird die bis dato in den bildungspolitischen Empfehlungen geltende Forderung „so viel Integration wie möglich und so wenig Segregation wie notwendig“ durch das „Gleichheitsrecht auf den Besuch der allgemeinen Schule“ und die Prämisse Integration ist unteilbar ersetzt:
„Der originelle Beitrag der Integrationsprojekte in der Geschichte der Pädagogik ist, dass sie bewiesen haben, dass es möglich ist, alle SchülerInnen in der ganzen Bandbreite menschlicher Vielfalt von den Schwerstbehinderten bis hin zu den Hochbegabten gemeinsam zu unterrichten.“
„Bis Mitte der 1980er-Jahre lassen sich bundesweit 19 Integrationsschulen, in denen Kinder mit verschiedenen Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen unterrichtet werden, … anführen.“
Am 15. November 1994 trat ein neuer Satz im Artikel 3 des Grundgesetzes in Kraft:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Damit wurde der Perspektivenwechsel von der Betrachtung „Behinderter“ als „Objekte von Fürsorge“ zu ihrer Wahrnehmung als selbständig handelnde und individuell zu behandelnde Subjekte manifestiert. Zugleich lässt sich aus dem Satz die Schlussfolgerung ziehen, dass eine Bevorzugung von Menschen, denen amtlich eine Behinderung bescheinigt wurde, in Form von „Nachteilsausgleichen“ nicht als verfassungswidrige „Benachteiligung Nicht-Behinderter“ bewertet werden darf.
1997 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Pflicht des Staates, bestimmte finanzielle oder Sachleistungen zu erbringen, laut ständiger Rechtsprechung des Gerichts dem „Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft verlangen kann“, unterliege; d. h., dass niemand staatliche oder kommunale Instanzen zum Beschluss von Haushaltsansätzen zwingen könne, die die zur Entscheidung befugten Gremien für zu hoch halten: „Der Gesetzgeber ist […] verfassungsrechtlich nicht gehindert, die tatsächliche Verwirklichung dieser Integrationsformen von einschränkenden Voraussetzungen […] abhängig zu machen“, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 1997, als es den zwangsweisen Besuch einer Sonderschule durch ein körperbehindertes Mädchen und deren Ausschluss von einer gemeinsamen Beschulung mit nicht behinderten Kindern zu bewerten hatte; denn: „Die Überweisung eines behinderten Schülers an eine Sonderschule stellt nicht schon für sich eine verbotene Benachteiligung dar“. Diese Position könne das Gericht nach Ansicht Michael Wrases nach der Unterschrift Deutschlands unter dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht mehr weiter vertreten, wenn auch das Gericht sich bislang noch nicht von seinem 1997 verkündeten Urteil distanziert habe.
In Österreich wurde Anfang der 60er-Jahre das Schulsystem neu strukturiert und die Sonderschulen bis Mitte der 80er-Jahre ausgebaut. Dann nahm die Zahl der Sonderschüler, insbesondere auf dem Land, stetig ab und nach einer ca. zehnjährigen Schulversuchsperiode wurde das Elternwahlrecht 1993 für die Volksschule und 1997 für die Sekundarstufe I gesetzlich verankert. Auch in Österreich unterschied sich die Entwicklung der einzelnen Bundesländer sehr stark, obwohl es hier ein einheitliches Bundesgesetz gab. Ab Mitte der 80er- bis Ende der 90er-Jahre wurde die Entwicklung intensiv wissenschaftlich begleitet. Es zeigte sich, dass eine gut funktionierende Kooperation mit den Lehrerkollegen und den Eltern sowie ein entsprechender Rückhaltung seitens der Schulleitung die wesentlichsten Faktoren für einen erfolgreichen gemeinsamen Unterricht waren, der Arbeitsaufwand zwar als höher eingeschätzt wurde, aber insgesamt eine höhere Zufriedenheit vorhanden war. Die Leistungen der Schüler in Integrationsklassen, sowohl der behinderten als auch der nichtbehinderten, entwickelten sich zumindest gleich gut.
Salamanca-Erklärung
Vom 7. bis 10. Juni 1994 fand in Salamanca (Spanien) die UNESCO-Konferenz Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität statt. Ihr Hauptergebnis war die Salamanca-Erklärung mit der Nennung der Inklusion. Die Erklärung wurde das wichtigste Ziel der internationalen Bildungspolitik und in der Folge ein erster internationaler Rahmen für ihre Umsetzung.
„Das Leitprinzip, das diesem Rahmen zugrunde liegt, besagt, dass Schulen alle Kinder, unabhängig von ihren physischen, intellektuellen, sozialen, emotionalen, sprachlichen oder anderen Fähigkeiten aufnehmen sollen. Das soll behinderte und begabte Kinder einschließen, Kinder von entlegenen oder nomadischen Völkern, von sprachlichen, kulturellen oder ethnischen Minoritäten sowie Kinder von anders benachteiligten Randgruppen oder -gebieten.“
Schon hier wird im englischen Originaltext wiederholt der Begriff inclusive verwendet; in der deutschen Version ist dies jeweils mit integrativ o. ä. wiedergegeben. Das englische Wort participate wird mit Teilhabe übersetzt, kann ebenso gut jedoch das eher Aktivität beschreibende Teilnahme bedeuten. 2010 aktualisierte Petra Flieger die deutsche Übersetzung, so dass nun ein deutsches Dokument vorliegt, das der englischen Originalfassung gerecht wird.
21. Jahrhundert
UN-Behindertenrechtskonvention
In der 2006 beschlossenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, ein inclusive education system (engl., amtliche dt. Übersetzung gem. Art. 24 (1) der UN-Konvention: integratives Bildungssystem, in Österreich einstweilen mit inklusives Bildungssystem übersetzt) zu errichten, in dem Behinderte nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden (Art. 24 (2) a der Konvention) und ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben (Art. 24 (5) der Konvention).
Inklusion, also der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung, wird in der UN-Konvention jedoch nicht explizit gefordert. Tatsächlich tauchen in der amtlichen deutschen Übersetzung weder der Begriff Inklusion noch das Wort gemeinsam auf. Obwohl Integration und Inklusion zwei verschiedene Dinge sind, wird in der öffentlichen Diskussion in Deutschland regelmäßig die UN-Konvention herangezogen, um die Inklusion zu begründen.
Im Januar 2016 wurde in einer unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und Mitwirkung der Kultusministerkonferenz (KMK) erstellten gemeinsamen Stellungnahme von Bund und Ländern zu einem Kommentar des UN-Fachausschusses zur Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) das nationale Sonderschulsystem verteidigt.
Der Anfang September 2016 in Genf veröffentlichte „allgemeine Kommentar“ („General Comment“) Nr. 4 zur UN-Behindertenrechtskonvention des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, welcher die staatlichen Verpflichtungen zur Umsetzung von Artikel 24 der Menschenrechtskonvention verbindlich normiert, hebt inklusive Bildung als ein Menschenrecht für alle hervor, das auch für Menschen mit Behinderungen auf allen Stufen des Bildungssystems gelte. Inklusive Bildung schließe ausdrücklich das Recht auf Nicht-Segregation, Nicht-Diskriminierung und Chancengleichheit ein. Weiters wird sehr deutlich klargemacht, dass Inklusion eine Veränderung des Schulsystems und des Unterrichts bedeutet. Inklusive Bildung sei das Recht des Kindes, Eltern hätten sich in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung am Recht der Kinder auszurichten.
Schlussfolgerungen deutscher Juristen
Ein Rechtsgutachten des Völkerrechtlers Eibe Riedel kam Anfang 2010 zu dem Schluss, dass Kinder mit Behinderungen nur in Ausnahmefällen vom Besuch einer Regelschule abgehalten werden dürfen, und gesteht ihnen ein Recht auf den Besuch einer allgemeinen wohnortnahen Schule zu.
Nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist durch die Unterschrift der Bundesrepublik Deutschland unter die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit von Staatsorganen, sich auf einen „Ressourcenvorbehalt“ zu berufen, hinfällig geworden: Das Argument, für die Umsetzung des Inklusionsprinzips stehe nicht genug Geld zur Verfügung, dürfe also nicht mehr gegen Antragsteller ins Feld geführt werden. Auch Gymnasien seien verpflichtet, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aufzunehmen.
WHO und Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
Im Juni 2011 veröffentlichten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Weltbank den ersten weltumfassenden Bericht zur Behinderung, World report on disability.
Eine seiner zentralen Forderungen ist es, Inklusion vor allem im Bereich der Bildung in nachhaltige Konzepte einzubetten.
„Bildung sei auch der Schlüssel zum ersten Arbeitsmarkt, so der Bericht weiter, der für Menschen mit Behinderung durch Vorurteile und Ignoranz, mangelnde Bereitstellung von Dienstleistungen sowie berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten jedoch weitgehend verschlossen bleibe.“
Die 2015 von der UN verabschiedeten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung nennen Inklusion bei mehreren Punkten, z. B. unter Ziel 4, Ensure inclusive and quality education for all and promote lifelong learning („Gewährleistung einer inklusiven und hochwertigen Bildung für alle und Förderung lebenslangen Lernens“), Ziel 11: Make cities inclusive, safe, resilient and sustainable („Städte inklusive, sicher, belastbar und nachhaltig machen“) oder Ziel 16: Promote just, peaceful and inclusive societies („Förderung gerechter, friedlicher und inklusiver Gesellschaften“).
Weitere Entwicklung in Deutschland
Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung kam im September 2009 zu dem Ergebnis, dass damals in Deutschland 20 % der Kinder mit besonderem Förderbedarf einen gemeinsamen Unterricht besuchten. In Ländern wie Italien, Norwegen oder Dänemark gibt es dagegen seit Jahren nur noch wenige Spezialschulen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Fast 100 Prozent der Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen gehen in diesen Ländern in eine gemeinsame Schule mit anderen Kindern (wenngleich auch nicht immer in dieselbe Klasse). Neuere Projekte in Deutschland verfolgen ebenfalls sowohl jahrgangsübergreifende wie auch inklusive Ansätze (im Sinne von Interessenverbänden von und für Menschen mit Behinderungen). Dazu gehört vor allem die neue Schulform Gemeinschaftsschule.
In einer Umfrage zur „Gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland“ des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kennzeichneten im Mai 2011 51 % der Befragten die Verwirklichung der gemeinsamen Erziehung und Bildung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher in Deutschland mit der Einschätzung weniger bzw. gar nicht gut.
Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in allgemeinen Schulen setzt sich in Deutschland nur mühsam durch – z. B. aufgrund allgemeiner oder Kosten-Vorbehalte, mangelnder Bereitstellung von notwendigen Ressourcen, des Beharrens auf verschiedenen, teilweise parallel betriebenen Schulformen sowie Ängsten vor Bedeutungsverlust der Sonder- und Heilpädagogik. Die Umsetzung inklusiver Ideen und Praktiken ist dabei aus eigener Sicht nicht nur für die Sonderpädagogik, sondern auch für die Allgemeine (Schul-)Pädagogik mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Unter Umständen wird Inklusion auch als weiteres Modell für die Integration von Schülern mit Behinderungen in den gemeinsamen Unterricht betrachtet.
2023 wurde der 2. Staatenbericht diskutiert. Die Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses weisen darauf hin, dass in Deutschland noch immer das dominiert und Prozesse zur Implementierung inklusiver Bildung auf Länder- und Gemeindeebene fehlen, und empfehlen dringend einen Nationalen Aktionsplan zur Transformation sonderpädagogischer Ressourcen in das Allgemeine Bildungssystem sowie eine entsprechende Änderung der Aus- und Weiterbildung von Lehrern und Erziehern. So wie in Baden-Württemberg ist in den meisten Bundesländern festzustellen, dass sich zwar die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen erhöhte, es gleichzeitig aber auch zu einer Erhöhung der Förderquote und der Segregationsquote kam. Alles in allem muss mit Georg Feuser gesagt werden, dass es einstweilen zu einer Integration der Inklusion in die Segregation gekommen ist und damit die Idee der inklusiven Bildung deutlich verändert wurde.
Weitere Entwicklung in Österreich
In Österreich wurde bereits in den 1990er-Jahren eine Integrationsquote von rund 50 % erreicht, in den 2000er-Jahren blieb die Entwicklung zahlenmäßig relativ stabil. 2006/07 wurden z. B. durchschnittlich 52,54 % aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen beschult. Die Integrationsquote schwankte dabei zwischen 82,37 % in der Steiermark und 32,04 % in Niederösterreich. Die Steiermark hatte dementsprechend die niedrigste Segregationsquote von 0,45 %, in Niederösterreich betrug diese 2,79 %. Die Segregationsquote für ganz Österreich lag bei 1,57 %. Für das Schuljahr 2016/17 weist der Nationale Bildungsbericht 2018 eine Integrationsquote von 60,84 % und eine Segregationsquote von 1,53 % auf. Die quantitative Entwicklung in Österreich im Sinne der De-Segregation kann im Vergleich zu Deutschland als sehr gut bezeichnet werden. Allerdings führte die Verankerung des Elternwahlrechts bei Beibehaltung eines selektiven Schulsystems mit einer Vielfalt der Förderorte und einer gymnasialen Unterstufe nur zu einem integrativen Schulsystem, also zu einer Parallelverankerung von gemeinsamer Beschulung und Sonderbeschulung. Die Entwicklung der Inklusion im Sinne einer Schule für alle stößt an strukturelle Grenzen. Die eigentlich notwendige Diskussion über eine äußere Schulreform findet nicht statt. Eine Kulturänderung benötigt aber unbedingt eine Strukturänderung und umgekehrt.
Letztlich muss damit auch für Österreich, ähnlich wie für Deutschland, festgehalten werden:
Die Strategie der Freiwilligkeit innerhalb der bestehenden Ressourcen erscheint einesteils freundlich an die Autonomie und den Erfindungsgeist der dezentralen Akteure zu appellieren. Auf der anderen Seite stößt sie wohl in vielen Fällen an das Sicherheitsbedürfnis vieler Akteure: Innerhalb der bestehenden Ressourcen ist es am leichtesten vorstellbar, dass die bestehende Praxis umgesetzt werden kann. Folgerichtig scheint die Entwicklung der letzten Jahre auf fatale Weise einer Integration der Inklusion in die Segregation zu entsprechen (siehe Georg Feuser in diesem Band), die auch damit zusammenhängt, dass der Bund zu wenig normatives Leadership (aus Furcht vor Ressourcenimplikationen) zeigt und dadurch den öffentlichen Raum einer Vielzahl von Akteuren mit unterschiedlichen Partialinteressen überlässt.
Um eine Systemänderung herbeizuführen, schlagen Ewald Feyerer & Herbert Altrichter eine Strategie der Verbindlichkeit mit angemessener Unterstützung der Entwicklung vor, mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit, klaren Botschaften zu den Zielen an alle Akteure aber auch autonomen Freiräumen bei der konkreten Umsetzung.
Argumente für und gegen einen inklusiven Unterricht
Das Ziel, Homogenität in den zu unterrichtenden Klassen zu erreichen, gilt den Verfechtern der Inklusion als unerreichbar, gegen die Chancengleichheit gerichtet und pädagogisch wenig effizient.
Nach Auffassung der Inklusionsbefürworter kann jeder Schüler jederzeit (ständig oder auch nur vorübergehend) und aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten beim Lernen haben. Dabei sei es Aufgabe der Schule und des Lehrpersonals, die entsprechenden Hilfen und Mittel zum Ausgleich bereitzustellen. In vielen Fällen könne die Intervention von Sonderpädagogen oder anderer Spezialisten in der direkten Arbeit mit bedürftigen Schülern oder als Beratung für die Lehrkräfte für den Regelschulunterricht sinnvoll sein. Aber auch diese Hilfeleistungen zur Befriedigung besonderer Bedarfe müssten ohne jegliche Aussonderung stattfinden.
„Inklusive Bildung kommt allen zugute“, ist ein zentraler Leitsatz der „Europäischen Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung“.Brigitte Schumann behauptet, dass „[d]er Anregungsreichtum, der von einer heterogenen Gruppe ausgeht, […] nicht durch die Verkleinerung der Lerngruppe und durch spezialisierte Lehrkräfte kompensiert werden“ könne und dass das Fehlen solcher Anregungen menschrechtswidrig sei. Eventuell abweichende Ansichten betroffener Eltern seien angesichts dessen irrelevant, zumal Eltern jahrzehntelang von der Sonderschullobby „manipuliert“ worden seien.
Die Behauptung einer Manipulation der Eltern durch die „Sonderschullobby“ bedarf eines empirischen Nachweises, der von Brigitte Schumann nicht erbracht wurde. Eltern von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung sind Anwalt ihres Kindes, und ihr Lebensentwurf mit ihrem behinderten Kind muss akzeptiert und ernst genommen werden. Sonderpädagogische Einrichtungen wie z. B. die Lebenshilfe bieten Kindern und Eltern einen Lern- und Lebensraum, den derzeit keine Regelschule bieten kann (Ganztagsbetreuung, Ferienreisen, Raumausstattung u. a. m.). Viele Eltern sind aufgrund ihrer Lebensumstände darauf angewiesen, dass ihr Kind den ganzen Tag, auch in der Ferienzeit verlässlich außer Haus betreut wird. Ihre Entscheidung für eine Sondereinrichtung muss respektiert werden. Eine solche Entscheidung der Manipulation durch die Sonderschullobby zuzuschreiben ist diesen Eltern gegenüber unmoralisch.
Zwar hat die Sonderschule für Lernbehinderte bis in die 1960er Jahre Bildungsangebote reduziert, indem die Lehrpläne „abgespeckt“ wurden und auf die vorgeblich verminderte Lern- und Leistungsfähigkeit der Kinder mit einer Lernbehinderung abgestimmt wurden. Die Reduktion wurde u. a. damit begründet, dass der Lebensrahmen eines Hilfsschülers dem eines Hilfsarbeiters entspräche und sich die Lernziele daher an dem Wissen und Können dieses Personenkreises zu orientieren habe.
Dennoch sind die Leistungen der Sonderschulen bzw. Förderschulen der letzten Jahrzehnte nicht zu diskreditieren. Speck weist darauf hin, dass durch Überzeichnungen und emotionale Aufmischungen eine Massenideologie entstehen kann, „die vor allem von Empörung beflügelt sein und sich in Forderungen nach massiven und diffamierenden Eingriffen in das bestehende System äußern kann. Sondereinrichtungen für behinderte Kinder werden pauschal zu inhumanen Institutionen stilisiert, so dass in der Öffentlichkeit die Übereinstimmung wächst, diese müssten selbstverständlich abgeschafft werden“. Solche ideologische Einseitigkeit stelle eine Verfälschung der Wirklichkeit dar und sei verheerend, wenn sich herausstellt, dass trotz Inklusionsbestrebungen doch Sonderklassen notwendig sind, denn die dort betreuten Menschen würden dann noch mehr diskreditiert und marginalisiert. Diese verheerenden Folgen bekommen die derzeitigen Förderschulen bereits zu spüren. Die Rektorin einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und Soziale und Emotionale Entwicklung sagt dazu: „Was bei uns ankommt, ich sag es mal so ein bisschen böse, ist der Rest vom Rest vom Rest…“. Nach Speck sollten Sonder- oder Förderschulen durch konkrete Praxis und Öffentlichkeitsarbeit auch nach außen deutlich machen, dass sie „kein Hindernis für ein integratives Bildungssystem darstellen und sich auch nicht als Selbstzweck verstehen, sondern dass sie als subsidiäre, also nachgeordnete Einrichtungen für Ausnahmen von der Regel der Inklusion pädagogische Verantwortung übernehmen und darüber auch Rechenschaft ablegen können“.
Marco Tullner, Bildungsminister von Sachsen-Anhalt, erklärte im Dezember 2017 die bisherige Praxis der Inklusion für „gescheitert“, weil sie sowohl Schüler als auch Lehrer überfordere. Deshalb müsse auch weiterhin das bestehende System von Förderschulen fortgeführt werden. Es gebe nicht genug Lehrer für einen befriedigenden inklusiven Unterricht, und angesichts der Arbeitsmarktlage sei dieser Zustand auch nicht kurzfristig zu beseitigen. Abgesehen davon vertritt Tullner die Ansicht, dass es Kinder mit Förderbedarf gebe, die in Förderschulen besser betreut werden könnten als in einer „normalen Schule“.
Ergebnisse des Projektes Qualität in der Sonderpädagogik (= QSP) in Österreich hingegen zeigen, dass die Einführung des gemeinsamen Unterrichts insgesamt zu einer Steigerung der Qualität der sonderpädagogischen Förderung geführt hat (81,2 % vs. 5,8 %). 81,9 % vs. 3,9 % sagen, dass sich die Förderung von Kindern in Integrationsklassen im Allgemeinen bewährt hat und als Motor für eine innere Schulentwicklung bezeichnet werden kann. Die Ergebnisse umfassender Evaluationsstudien zu Wirkungen des gemeinsamen Unterrichts werden von Specht et al. (2007, 32f.) so zusammengefasst:
Die österreichischen Untersuchungen deuten darauf hin, dass sorgfältig geplanter und durchgeführter gemeinsamer Unterricht nicht nur ein hohes Förderpotential für Kinder mit Behinderungen hat, sondern die Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht insgesamt unterstützt.
Ausgliederung versus (Wieder-)Eingliederung
Während Kinder (bisher) mit beträchtlichem Aufwand für ihre Schulbildung segregiert wurden, um eine vermeintlich möglichst optimale Förderung zu erzielen, wird anschließend ein ebenfalls hoher Aufwand betrieben, um sie wieder in Gesellschaft und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern, allerdings mit zweifelhaftem Erfolg.
Graumann stellt in der Analyse von Interviews mit Eltern, deren Kinder in den 1990er Jahren integrativ beschult wurden und die 2018 Anfang bis Mitte 30 Jahre alt waren, fest, dass es nicht gelungen sei, sie in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern. Die Integration / Inklusion endet derzeit spätestens nach dem 10. Schuljahr. Es wird z. B. von einer jungen Frau berichtet, die sehr erfolgreich eine integrative Grundschule besuchte sowie eine integrative Gesamtschule bis zum 10. Schuljahr. Charlotte entschied selbst, dass sie in den Klassenstufen 11–13 in eine Schule mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperliche und Motorische Entwicklung gehen möchte. „Charlotte konnte sich nochmal erleben, als – ja – ich würde fast sagen als die Fitteste unter ihren Klassenkameraden. Sie konnte alles machen, sie war sofort Klassensprecherin und trat bei Schulveranstaltungen auf – sie hatte auch vorher schon keine Scheu, sich zu äußern. Das hat ihr nochmal, was ihr Selbstbewusstsein anging, einen richtigen Schub gegeben“, sagt der Vater. Nach Abschluss der Schule arbeitete Charlotte in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und betreute dort Menschen mit einer Schwerstmehrfachbehinderung. Doch sie wollte sich auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten. Vier Jahre arbeitete sie in einem öffentlichen Kindergarten, doch der Stress und die Arbeitsbelastung durch zu wenig Personal wurden zu groß. Inzwischen übt sie wieder Assistenzaufgaben in einer Werkstatt für behinderte Menschen aus und ist glücklich. Das ist kein Einzelfall. Das Beispiel zeigt, dass der allgemeine Arbeitsmarkt in keiner Weise so gestaltet ist, dass die in der Schule begonnene Inklusion weitergeführt wird.
Eine Langzeitstudie aus einem schweizerischen Nationalfondsprojekt von Eckhardt, Haeberlin et al. (2011) kommt hingegen zur Erkenntnis, dass schulische Integration auch langfristig berufliche und soziale Eingliederung fördert, was letztlich auf geringere volkswirtschaftliche Kosten schließen lässt. Jugendliche mit Lernbehinderungen im gemeinsamen Unterricht weisen ein höheres Selbstwertgefühl im Erwachsenenleben auf, verfügen über ein größeres soziales Netzwerk und finden leichter Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten als vergleichbare Jugendliche aus Sonderschulklassen.
Bildungskosten
Die Bertelsmann Stiftung stellt in einer Studie dar, dass sich für Deutschland bis zum Jahr 2090 bei unzureichenden Bildungsreformen Folgekosten in Billionenhöhe ergeben.
Die inklusive Förderung erscheint pädagogisch effektiver und effizienter:
„In Deutschland werden 400.000 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen unterrichtet. Dafür geben die Bundesländer Jahr für Jahr 2,6 Milliarden Euro zusätzlich … aus. … auf den ersten Blick scheint dies wenig aufsehenerregend: Kinder und Jugendliche bekommen in Förderschulen eigens auf ihren Bedarf zugeschnittenen Unterricht. … – das klingt nach sinnvollen Investitionen. … dass internationale und nationale Studien zumindest für den Förderschwerpunkt Lernen das Gegenteil belegen: Die Leistungen von Förderschülerinnen und -schülern entwickeln sich demnach ungünstiger, je länger sie auf der Förderschule sind. In Deutschland schafft nur ein Bruchteil der Förderschülerinnen und -schüler den Sprung zurück auf eine allgemeine Schule. Im Ergebnis machen am Ende der Pflichtschulzeit 77,2 Prozent von ihnen keinen Hauptschulabschluss. Kinder mit besonderem Förderbedarf, die im Gegensatz dazu im Gemeinsamen Unterricht mit Kindern ohne Förderbedarf lernen und leben, machen im Vergleich deutlich bessere Lern- und Entwicklungsfortschritte. Zudem profitieren auch die Kinder ohne Förderbedarf vom Gemeinsamen Unterricht, indem sie höhere soziale Kompetenzen entwickeln, während sich ihre fachbezogenen Schulleistungen nicht von den Leistungen der Schülerinnen und Schüler in anderen Klassen unterscheiden. … Klar ist: Im internationalen Vergleich beschreitet Deutschland mit seinem hoch differenzierten Förderschulsystem einen Sonderweg. … Die Ergebnisse nationaler wie internationaler Studien stehen im deutlichen Widerspruch zu dieser pädagogischen Praxis.“
Eine Studie in Kanada kam zu dem Ergebnis, dass
„der Ausschluss von behinderten Menschen vom Arbeitsmarkt das potentielle Bruttoinlandsprodukt um 7,7 % (…) mindert. … Die Abbildung zeigt die durchschnittlich entgangene Wirtschaftsleistung, gemessen am Bruttoinlandsprodukt. Die Graphik zeigt, dass geschätzte 35,8 % der weltweit wegen Exklusion von behinderten Menschen entstehenden verringerten Wirtschaftsleistung Europa und Zentralasien betreffen, gefolgt von Nordamerika mit 29,1 % und Ostasien und dem pazifischen Raum mit 15,6 %. Auf die anderen Weltregionen entfallen jeweils weniger als 10 % der weltweiten Verringerung der Wirtschaftsleistung.“
Im Juni 2018 rügte der Landesrechnungshof Niedersachsen die niedersächsische Landesregierung für ihr Bestreben, Parallelstrukturen mit inklusivem Unterricht in Regelschulen und Unterricht in Förderschulen aufrechtzuerhalten. Dieses Verfahren gehe zu Lasten der Steuerzahler, da es teuer sei, und verschärfe den Lehrermangel. Unnötig teuer sei insbesondere der Wechsel des Einsatzortes von Förderschullehrern im „Mobilen Dienst“, wenn deren Schüler auf viele verschiedene Schulen verteilt seien, da dadurch nicht nur Entlastungsstunden, sondern auch Fahrtkostenerstattungen anfielen.
Das Projekt QSP in Österreich kam zu dem Ergebnis, dass eine flächendeckende parallele Verankerung von sonderpädagogischer Förderung in Sonderschulen und allgemeinen Schulen und damit das Elternwahlrecht eine Fiktion sei, da dies „jeden vernünftigen ökonomischen Rahmen für den sonderpädagogischen Sektor sprengen“ würde. Als Lösung wird ein grundsätzlich inklusiver Unterricht für alle vorgeschlagen. Ausnahmen davon müssen begründet werden und die dabei entstehenden Sonderformen sollen nicht in eigenständigen Organisationsformen geführt, sondern innerhalb der allgemeinen Schulen umgesetzt werden.
Arbeitsmarkt
Die Schwierigkeiten von Schulabgängern mit einer Behinderung oder mit „Lernschwierigkeiten“, auf dem Ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, führt Urs Haeberlin auf den Umstand zurück, dass die meisten von ihnen eine schulische Sozialisation außerhalb des Regelschulsystems erfahren hätten:
„… Junge Erwachsene mit Sonderklassen-Vergangenheit haben in der Regel nur Zugang zu Berufen mit sehr tiefem Anspruchsniveau oder bleiben häufig arbeitslos. Für vergleichbare junge Erwachsene, die jedoch keine Sonderklasse besucht haben, sieht die Berufsperspektive deutlich besser aus. Selbst drei Jahre nach der Schulzeit hat rund ein Viertel der ehemaligen Sonderklassenschülerinnen und -schüler keinen beruflichen Zugang gefunden. Für junge Erwachsene ohne Sonderklassenvergangenheit, aber mit vergleichbarer Schulschwäche, ist diese Gefahr etwa vier Mal kleiner. Sie haben sogar gewisse Chancen auf einen Ausbildungszugang im mittleren oder höheren Segment. Dies ist für ehemalige Sonderklassenschülerinnen und -schüler kaum je der Fall. Während des Übergangs in die Berufsausbildung brechen sie häufig mehrere berufliche Einstiegsversuche ab.“
Die Untersuchungsergebnisse von Haeberlin beziehen sich insbesondere auf Schulabgänger mit dem Förderschwerpunkt Lernen und nicht auf Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bzw. je nach Schweregrad auf Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung. Interviews mit Eltern solcher junger Menschen zeigen, dass es praktisch nicht möglich ist, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, auch wenn der Jugendliche eine inklusive Regelschule besucht hat. Das liegt neben vielen anderen Gründen auch daran, dass je nach Schweregrad der Behinderung die Menschen mit einem Handicap in leistungs- und gewinnorientierten Betrieben auch für einfachste Arbeitsvorgänge meist durchgängige Hilfestellungen benötigen, die die Betriebe nicht bereitstellen können (oder wollen).
Es gibt in den letzten Jahren zahlreiche gesetzliche Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung am Arbeitsleben auf dem ersten Arbeitsmarkt. Deutschland hat sich dazu bekannt, das deutsche Recht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2006 auszulegen und weiterzuentwickeln und sich damit für das Konzept der Inklusion entschieden. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Arbeit haben wie nicht behinderte Menschen. Arbeit darf für Menschen mit Behinderungen nicht auf Sonderarbeitsmärkte und Sonderarbeitsumfelder beschränkt werden, sondern sowohl der allgemeine Arbeitsmarkt als auch der konkrete Arbeitsplatz müssen offen, inklusive und zugänglich sein. Dieses Ziel konnte bisher in Deutschland jedoch nicht erreicht werden, obwohl es viele Aktionen von Verbänden und Einzelpersonen gibt, Menschen in Arbeitsprozesse z. B. in kleinen Betrieben einzugliedern. Die Arbeitslosenquote ist bei Menschen mit einer Behinderung doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung. Bundesweit gelingt nur 0,16 % aller in Werkstätten für Behinderte (WfbM) beschäftigen Menschen pro Jahr der Schritt auf den ersten Arbeitsmarkt. Die Zahl der Beschäftigten in diesen Werkstätten stieg seit der Gesetzesanpassung sogar an. Das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – Bundesteilhabegesetz (BTHG)“ soll dies ändern. Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX wurde neu gestaltet und ist 2018 in Kraft getreten. Allerdings halten sich die inhaltlichen Neuerungen in Grenzen. Inklusiv gedacht wird nun insofern, als die gleichberechtigte Teilhabe nicht mehr durch eine Anpassung des Menschen mit einer Behinderung an die Umwelt, sondern durch eine barrierefreie Gestaltung der Umwelt geschehen muss.
Auch der Besuch einer inklusiven weiterführenden Schule schützt offensichtlich nicht zwangsläufig vor Schwierigkeiten, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, vor allem dann nicht, wenn auf dem Abschlusszeugnis z. B. der Vermerk steht: „Die Schülerin wurde mit Förderbedarf Sprache im Realschulbereich gefördert“ – wie eine Mutter aus NRW in einem Interview berichtet. Allerdings sieht die „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF)“ in NRW (2016) in § 23 Folgendes vor:
„Die Schülerinnen und Schüler mit nach § 14 festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten Zeugnisse mit der Bemerkung, dass sie sonderpädagogisch gefördert werden. Die Zeugnisse nennen außerdem den Förderschwerpunkt und den Bildungsgang. Auf Wunsch der Eltern gelten bei zielgleicher Förderung die Sätze 1 und 2 nicht für Abschlusszeugnisse.“
Das bedeutet, dass es Aufgabe der Schulleitung ist, die Eltern über diese Regelung aufzuklären und den Vermerk auf einen Förderschwerpunkt nur ins Abschlusszeugnis zu schreiben, wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen. Im Falle oben genannter Mutter aus NRW wurde die Aufklärung über die gesetzliche Regelung offensichtlich versäumt und die inklusiven Bemühungen dieser Schule damit konterkariert.
Laut Bernd Ahrbeck stellt sich die Frage nach dem Erfolg inklusiven Unterrichts vor allem nach dem Ende der Schulzeit: „Nach der Schule stellt das Leben an alle Menschen die gleichen Fragen: Kannst du lesen, schreiben, rechnen und kannst du dich adäquat benehmen? Die Relativierung pädagogischer Ziele im Sinne von Beliebigkeit und bunter Vielfalt steht häufig in einem krassen Widerspruch zu den Anforderungen des Erwachsenlebens. Schließlich soll die Schule Kinder auf das Erwachsenenleben vorbereiten.“
Um den Weg ins Berufsleben zu erleichtern, wurde in Österreich 2003 die integrative Berufsausbildung (= IBA) gesetzlich eingeführt und 2008 unbefristet in das Berufsausbildungssystem übernommen. Zur Erlangung einer formal anerkannten Ausbildung stehen zwei Wege offen: Verlängerung der Ausbildungszeit um ein Jahr bzw. in Ausnahmefällen um zwei Jahre, oder eine Teilqualifikation. Ein Wechsel von einer Teilqualifikation zur verlängerten oder regulären Ausbildung kann vereinbart werden. Die Lehrlinge erhalten zusätzliche Unterstützung durch Berufsausbildungsassistenten.
Forderungen der Befürworter
Vertreter der inklusiven Pädagogik fordern, dass kein Schüler mehr als „andersartig“ angesehen werden dürfe. Eine Klasse bilde eine Einheit vieler unterschiedlicher Schüler, von denen jeder in irgendeinem Bereich förderbedürftig sei. Jeder Schüler sei ein besonderer Fall, und deshalb würden Sonderschulen eigentlich überflüssig. Die Sonderpädagogik müsse der „normalen“ Pädagogik gleichgestellt werden: Beide Disziplinen bildeten eine Einheit. „Eine Schule für alle“ müsse flächendeckend das gegliederte Schulwesen ersetzen, jeden individuell fördern und seine Interessen beachten. Die erforderliche Infrastruktur sei bereitzustellen. Dies soll zu mehr Chancengleichheit, Gleichberechtigung und vor allem zu einem hohen Bildungsstandard führen.
Schul- und vor allem Finanzpolitiker werden aufgefordert, mehr Mittel für die Inklusion zur Verfügung zu stellen. Dies sollte auch erforderliche Fortbildungsmaßnahmen für Pädagogen einschließen. Die Salamanca-Erklärung schreibt Förderschulen ausdrücklich eine Rolle als wertvolle Ressource für die Entwicklung inklusiver Schulen zu und führt aus, dass es weiterhin einen begrenzten Bedarf für diese Spezialisierung gibt. Investitionen sollten auf diese neue beziehungsweise erweiterte Rolle ausgerichtet sein. Die Verwirklichung umfassender Inklusion führt zu einer tiefgreifenden Reform des Schulsystems: Sie führt im Idealfall zu einer vollen Akzeptanz beeinträchtigter Menschen und zur Beseitigung von Barrieren.
Ein mögliches Modell, das in vielen Ländern erfolgreich funktioniert, ist dabei die Gründung von sogenannten Ressourcen-Zentren für die Vielfalt. Es handelt sich hierbei um Teams von speziell ausgebildeten Pädagogen, Psychologen, Ergotherapeuten, Logopäden, Heilpädagogen usw., aber auch um spezielle didaktische Materialien, Hilfsmittel, Literatur usw., die als Unterstützung für die Inklusion bereichsweise als zusätzliche Ressourcen für die Schulen zur Verfügung gestellt werden sollen. Dabei gilt das Prinzip, dass die Experten sich auf den Weg in die verschiedenen (Regel-)Schulen machen, die alle Kinder nach Einführung der Inklusion besuchen (eine Konzentration von Schülern auf wenige Schulen wäre inklusionswidrig), mit dem Ziel, die Pädagogik zur Bewältigung der dann hergestellten Heterogenität zu unterstützen.
Bei einer solchen Organisation des Unterrichts können sich die Schüler den Stoff teilweise selbständig aneignen und mehr eigene Verantwortung für ihre Lernerfolge übernehmen, wofür ihnen eine Vielzahl von Medien zur Verfügung gestellt wird. Der Lehrer lehrt dabei nicht mehr vor allem selbst, er gibt teilweise Verantwortung ab und den Schülern eher Hilfestellungen und steht für Beratung und Planung zur Verfügung. Diese Hilfestellungen sollen jeweils an die individuellen Bedarfe der Schüler angepasst sein. Da die Schüler das sogenannte selbst erschließende Lernen möglichst frühzeitig erlernen müssen, werden in den Ländern, in welchen die inklusive Pädagogik bereits umgesetzt ist, die besten und fähigsten Pädagogen vorzugsweise in den Vor- und Grundschulen eingesetzt. Der Unterricht wird handlungsorientierter und offener. Eltern, deren Kinder offenen Unterricht erlebt haben, zeigen sich dabei unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund zufriedener mit der Klasse und Schule ihres Kindes als Eltern, an deren Schulen keine Binnendifferenzierung stattfindet.
Mit Hilfe ausführlicher Fragenkataloge können Kindertageseinrichtungen sowie Schulen, außerdem Kommunen ihren Stand auf dem Weg zur Inklusion bewerten sowie vielfältige Impulse gewinnen.
Olga Graumann hält inklusiven Unterricht für möglich: Lern- und Unterrichtskonzepte werden auf ihre Bedeutung für den inklusiven Unterricht hinterfragt. Ihr Film zeigt ein Beispiel, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, wenn die Schulleitung und das gesamte Kollegium hinter dem Konzept „Gemeinsames Lernen“ steht, wenn die Schule den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf das geben kann, was sie individuell brauchen und wenn die Eltern das Konzept der Schule unterstützen.
In Deutschland wird befürchtet, dass durch die Abschaffung der Förderschule bisherige Möglichkeiten der Förderung aufgegeben würden, ohne dass das Regelschulsystem genug finanzielle und zeitliche Ressourcen bekomme, um behinderten Schülern eine angemessene Lernumgebung zu bieten. Gleichzeitig könnte dadurch das Recht der Behinderten bzw. ihrer Eltern, eine passende Schule für sich zu wählen, eingeschränkt werden. Diese Gefahr deute sich in den Eckpunkten der Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems an: Sie schlagen die „Umwandlung der Förderschulen in Kompetenzzentren hin zu Schulen ohne Schüler“ vor und sehen darüber hinaus das Elternwahlrecht nicht in Einklang mit dem Gebot der Inklusion.
Weil ein von Politikern zugestandenes Wahlrecht der Eltern zwischen dem Besuch einer Regelschule und einer Förderschule durch ihr Kind nicht den Intentionen der UN-BRK entspricht, müsse nach Ansicht der Menschenrechtler das Wahlrecht im Interesse des Inklusionsgebots ignoriert werden. Dagegen setzt sich der Verband der Sonderpädagogik (unterstützt auch von Elternvereinen) beim „Runden Tisch“ für die Beibehaltung von Sonderförderangeboten als zusätzliche Angebote in einem weiterhin gegliederten Schulsystem ein.
Nach Graumann darf es heute (2018) nach den Integrationserfahrungen seit Ende der 1980er Jahre und den Inklusionserfahrungen spätestens seit der Salamanca-Erklärung 1994 keinesfalls darum gehen, schulische Inklusion als Ziel aus den Augen zu verlieren. Richtig ist allerdings, dass die erforderlichen Bedingungen derzeit im deutschen Schulsystem nicht gegeben sind. Die Idee bzw. Vision schulischer Inklusion steht nach ihr auf drei Säulen:
- Säule der personellen, strukturellen und sächlichen Rahmenbedingungen (u. a. Team-Teaching von Allgemeiner Pädagogik und Sonderpädagogik, kleine Klassen, spezifische Räume und Raumausstattung)
- Säule der Professionalisierung und Professionalität (u. a. didaktische und förderdiagnostische Kompetenzen, Reflexion subjektiver Theorien, Teamfähigkeit)
- Säule der individuellen Voraussetzungen und der passgenauen Schulauswahl zum Wohle des Kindes.
Alle drei Säulen müssen stabil sein, wenn die Vision einer schulischen Inklusion umgesetzt werden soll. Interviews von Eltern, Schulleitungen und Lehrkräften lassen den Schluss zu, dass keine der drei Säulen derzeit einen festen Stand hat. Es ist auch zu fragen, ob unsere Gesellschaft eine sichere Basis für die Inklusion von Menschen mit besonderen Voraussetzungen und Bedarfen bietet. Auch der Sockel hat Risse und ist brüchig. Das zeige sich u. a. darin, dass die in der Schule begonnene Inklusion in der Regel im Arbeitsleben nicht weitergeführt werden kann.
„In einer Schule, die sich der Inklusion verpflichtet sieht, werden Lehrer und Fachpersonal größten Wert darauf legen, jeden Schüler als Persönlichkeit zu sehen.“
Die Umsetzung von Inklusion setzt einen gezielten und gewollten Umgang mit Vielfalt sowie die Anerkennung heterogener Schülerpersönlichkeiten voraus, legt dabei großen Wert auf die Unterschiedlichkeit in der Bildung und verzichtet auf das Prinzip der Homogenität. Deswegen erfordert die inklusive Schule keine bestimmten einzelnen Methoden oder Konzepte für ihre Umsetzung: Vielmehr benötigt die Inklusion eine weitgehend flexible, zieldifferenzierte Anwendung unterschiedlicher Unterrichtsmethoden und organisatorischer Vorschläge, um die Bedürfnisse aller Schüler befriedigen zu können: „Inklusion ist eine Haltung“.
Sie ist ein Thema für alle Schulformen und nicht auf einzelne, unter Umständen bereits belastete Schularten zu konzentrieren oder zu beschränken.
Wichtige Fragestellungen für eine erfolgreiche Umsetzung inklusiver Pädagogik sind:
- die Formulierung genauer gemeinsamer Ziele in Lehrerkollegien
- die Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses von Inklusion und das Bewusstsein einer gemeinsamen Aufgabe der betroffenen und ausführenden Pädagogen
- die Schaffung sich gegenseitig unterstützender Strukturen im Sinne von Lehrgruppenunterricht („Teamteaching“)
- die Schaffung einer Atmosphäre, in der sich alle Schüler willkommen fühlen
- besondere, individuelle Förderung als etwas grundsätzlich Normales im Regelunterricht zu begreifen
- ein besonderes Augenmerk auf das soziale Miteinander in (und auch außerhalb) von Unterrichtsgruppen.
Graumann weist darauf hin, dass es zwar wichtig und gut sei, wenn Lehrende die Idee der Inklusion als „Haltung“ verinnerlicht haben. Für Inklusion zu sein und motiviert zu sein, in inklusiven Klassen zu unterrichten ist zwar eine wichtige Voraussetzung, doch das reiche nicht. Voraussetzungen für das Gelingen sind auch die entsprechenden Rahmenbedingungen: 1. Die personelle Ausstattung einer Schule und einer Klasse. Das heißt, um eine Förderung zu gewährleisten, die den individuellen Bedarfen der Schüler gerecht wird, müssen bedarfsspezifisch ausgebildete Förderlehrkräfte in der Klasse mitarbeiten und zur Teamarbeit bereit sein. 2. Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein wie Gruppenräume, Lehr- und Lernmittel für die individuellen Bedarfe u. a. m. und 3. eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule muss gewährleistet sein.
Auch wenn es keine spezifische inklusive Didaktik gibt, so ist es doch erforderlich, dass sich die Lehrkräfte mit Lehr- und Lernkonzepten vertraut machen, die der Heterogenität in inklusiven Klassen gerecht werden. Die derzeitige heftige Kritik von Lehrpersonen und Eltern an der Umsetzung von Inklusion zeigt, dass es nicht so einfach ist wie manche glauben.
In Österreich haben die Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht gezeigt, das individualisierender, offener Unterricht auf der Basis von Georg Feusers entwicklungslogischer Didaktik unter Einbeziehung reformpädagogischer Ansätze sehr gut dafür geeignet ist, alle Kinder optimal zu fördern. Gelingensfaktoren sind insbesondere erfolgreiches Teamteaching, gelingende Kooperation mit den Eltern und Unterstützung seitens der Direktion und Schulbehörde. Die Studie „Behindern Behinderte“ zeigt, dass nichtbehinderte Schüler in Integrationsklassen im 8. Schuljahr die gleichen Leistungen erbringen können wir ihre Kollegen aus den Parallelklassen, sich aber in der Schule wohler fühlen und ein höheres Selbstwertkonzept entwickeln. Die INSIDE-Studie aus dem Jahr 2023 bestätigt auch für Deutschland, dass nichtbehinderte Schüler in Klassen mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf keine Nachteile haben, eine bessere Lehrer-Schüler-Beziehung und höhere überfachliche Kompetenzen aufweisen. Cornelia Gresch schließt daraus:
Inklusion – sofern sie ganzheitlich umgesetzt wird – kann nicht nur die Bildungschancen von Kindern mit Förderbedarfen verbessern, sondern auch einen Beitrag zur sozialen Integration und zur Schaffung einer inklusiveren und toleranten Gesellschaft leisten.
Lehrerausbildung
Ganz allgemein gilt eine entsprechende Anpassung der Lehrerausbildung vor dem Hintergrund des traditionellen Berufsbildes des Sonderschullehrers als entscheidender Faktor angesehen. Darüber hinaus wird die Steuerung durch Politik und Verwaltung als notwendig erachtet, ebenso umfassende Unterstützungsleistungen; zur bestmöglichen Förderung aller Schüler ist eine substantielle Umorientierung notwendig.
„… wenn sie ‚auf dem Weg zu Inklusion‘ als Teil einer Implementationsstrategie eine systematische Überprüfung aller Verordnungen unter Inklusionsgesichtspunkten empfehlen: Die derzeit noch unterschiedlichen Unterrichtsvorgaben für zielgleich und zieldifferent lernende Schülerinnen und Schüler sollten für den Gemeinsamen Unterricht so zusammengeführt werden, ‚dass einerseits die allgemeinen (Mindest-) Lernziele, andererseits die davon abweichenden individuellen Lernziele‘ ermöglicht werden. Sie empfehlen, die undifferenzierte, starre Leistungsbewertung mit sechs Ziffernzensuren durch eine kompetenzorientierte Bewertung in Verbindung mit der Information über die individuelle Lernentwicklung zu ersetzen. Portfolios sollten als Grundlage für Entwicklungsgespräche und Förderpläne dienen und Selbstbewertungen ermöglichen. Als unvereinbar mit dem Ziel der Inklusion sind aus ihrer Sicht Rückstellungen, Klassenwiederholungen und Abschulungen.“
Schon die SALMANCA-Erklärung weist darauf hin, dass die Lehreraus- und -fortbildung ein entscheidender Faktor für das Gelingen inklusiver Bildung ist. Will man ein inklusives Schulsystem, dann ist eine Ausbildung für Sonderschulen nicht zielführend. Sehr wohl müssen Lehrer aber mit Vielfalt und besonderen Bedarfen umgehen können. In Österreich wurde daher mit dem Studienjahr 2015/16 die eigenständige Sonderschullehrerausbildung abgeschafft. Seither müssen in allen Lehramtsstudien grundlegende Kompetenzen im Fach Inklusive Pädagogik zu allen Diversitätsbereichen erworben werden. Zusätzlich können Studierende optional eine Schwerpunktsetzung in Inklusiver Pädagogik mit einem Fokus auf Menschen mit besonderen Bedarfen wählen.
Inklusive Pädagogik als zu entwickelndes Lehr- und Forschungsgebiet vereint, transferiert und entwickelt Erkenntnisse der bisher getrennten Fachgebiete Sonder- und Integrationspädagogik, Interkulturelle und gendergerechte Pädagogik und Hochbegabtenförderung zur Absicherung der Heterogenität in einem inklusiven Bildungssystem. So wie die Elementarpädagogik, die Grundschulpädagogik, die Sekundarstufenpädagogik oder die Berufspädagogik hat auch die Inklusive Pädagogik eine spezifische Zielgruppe, nämlich vulnerable und marginalisierte Personen, die aufgrund ihrer Lebens- und Lernbedingungen ohne besondere Unterrichts- und Erziehungsmaßnahmen ausschlussgefährdet sind. Um dies zu verhindern, erforschen, entwickeln und lehren die Experten des Fachbereiches Inklusive Pädagogik strukturelle, pädagogische, didaktische und methodische Adaptierungen des gemeinsamen Unterrichts (z. B. neue Ressourcenvergabemodelle, diagnostische Verfahren zur Lernprozessbegleitung, lernfördernder Einsatz digitaler Medien, unterstützte Kommunikationsformen, Abbau von Lernbarrieren, …).
Schulgestaltung
Eine mögliche Form der Umsetzung wäre beispielsweise die Einrichtung eines „Matheraumes“, eines „Geografieraumes“, eines „Informationsraumes“. In diesen Räumen kann es wiederum verschiedene Bereiche geben: eine „Bücherecke“, eine „Computerecke“, eine „Lese- und Schreibecke“ usw. Die Schüler können ihren Aufenthalt in den Räumen weitgehend selbst planen und bestimmen. Ein fragend-entwickelnder Frontalunterricht, wie er an deutschen Schulen bislang weitgehend üblich ist, findet hier keine Anwendung.
Viele Methoden und Konzepte der inklusiven Pädagogik wie die Organisation einer Schule in altersgemischten Gruppen anstelle der Bildung herkömmlicher Klassen, Gruppenarbeit bei fächerübergreifenden Themen, oder neuartig gestaltete Räume dienen der Umsetzung des Grundgedankens der Inklusion stärker als traditionelle didaktische Methoden. Althergebrachte institutionelle Vorgaben wie homogene Lerngruppen nach Leistung stehen mehr oder weniger im Gegensatz zu den Zielen der Inklusion, der Orientierung an Möglichkeiten.
Zeugnisse und Bewertungen
Die interne wissenschaftliche Begleitung sowie eine externen Evaluation von inklusionsorientierten Entwicklungsprozessen eines hessischen Schulversuchs an vier Grundschulen von 2009 bis 2013 (Begabungsgerechte Schule) kam zu dem Schluss, dass die Umsetzung inklusiver Pädagogik sich nicht auf die Umsetzung schulorganisatorischer Maßnahmen beschränken lasse und ein Verzicht auf Ziffernnoten (zugunsten der Einführung von Kompetenzrastern) entscheidend für den Erfolg inklusiven Unterrichts sei. Im Übrigen ist die traditionelle Form der Benotung in Ziffern Ausdruck einer Gleichbehandlung aller Schüler in Form der Anlegung gleicher Maßstäbe, mithin Ausdruck eines zielgleichen Unterrichts und schon von daher nicht mit einem zieldifferenten Unterricht vereinbar.
In Österreich wurden im Rahmen der Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht mehrere alternative Formen zur Ziffernnotenbeurteilung entwickelt, erprobt und evaluiert, wobei nicht das Weglassen von Noten das Hauptziel war. Schüler sollten vielmehr lernen, sich eigene Ziele zu stecken, diese Ziele zu erreichen, notwendige Hilfe dafür einzuholen, sich mit ihrer eigenen Leistung respektive Leistungsbereitschaft auseinanderzusetzen, über Motive, Gedanken und Absichten ihrer Arbeit zu reflektieren, Feedback zu geben und anzunehmen und mit Fremd- und Selbsteinschätzungen umzugehen. Als für die Sekundarstufe besonders geeignet hat sich dabei der Entwicklungsbericht herausgestellt. Dieser erfüllt neben der Berichtsfunkton auch eine Planungs- und Diagnosefunktion.
Praxis der Beschulung
Im deutschen Bildungssystem werden Schüler nach Klasse 4 oder Klasse 6 verschiedenen Schulen zugewiesen. Dies sind in der Regel die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I. Wo der Elternwille maßgeblich bei der Auswahl der Schulform ist, besteht zwar die Möglichkeit, das eigene Kind an einer anderen als der von Lehrern empfohlenen Schule anzumelden, das Risiko einer späteren „Herabstufung“ auf die „der Begabung des Kindes angemessene“ Schulform ist in diesen Fällen jedoch groß. Vielerorts wird der Druck dadurch gemindert, dass Eltern ihre Kinder an einer Gesamtschule anmelden können, in der seit deren Gründung die Heterogenität der Schülerschaft den Normalfall darstellt.
Die Möglichkeit, solche Schüler, die den Anforderungen der Grundschule bzw. dem Hauptschulzweig nicht entsprechen können, in einer Sonderschule bzw. Förderschule zu beschulen, besteht in Deutschland weiter, insbesondere wenn dies dem Elternwillen entspricht. Sie soll auch nach dem Willen der meisten Bildungspolitiker in den Landesregierungen nicht aufgegeben werden. In diversen Pressemeldungen wird von negativen Erfahrungen von Eltern in Deutschland mit der Beschulung ihrer beeinträchtigten Kinder in Regelschulen berichtet. Erst durch den Besuch von Förderschulen seien diese Kinder wieder glücklich geworden.
Im Oktober 2016 legte die von der niedersächsischen Landesregierung berufene „Fachkommission Inklusion“ der Öffentlichkeit einen Aktionsplan vor, der u. a. die Zielvorgabe enthielt: „Alle Schülerinnen und Schüler besuchen die allgemeine Regelschule und werden von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet“. Diese Regelung wurde jedoch nicht in entsprechende Planungen des niedersächsischen Sozialministeriums umgesetzt. Im „Aktionsplan Inklusion 2017/2018“ der seinerzeitigen rot-grünen Landesregierung hieß es einerseits: „Die inklusive Schule ist für alle Schulformen eingeführt.“, und die Förderschule Lernen solle „ausschleichend aufgehoben“ werden. Andererseits bestimmte Punkt 4.2.11 des Aktionsplans: „Entsprechend des [sic!] Elternwillens (ab 2013) Umsetzung der inklusiven Beschulung der Schülerinnen und Schüler oder Besuch einer entsprechenden Förderschule.“ Niedersächsischen Eltern sollten also auf Dauer die Möglichkeit behalten, ihre Kinder an einer Förderschule unterrichten zu lassen. Diese Aussage steht nicht im Widerspruch zu der Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, da die Autoren der Auffassung sind, Schüler mit ausgeprägten Lernschwächen sollten nicht als „behindert“ gelten.
Nach der Landtagswahl in Niedersachsen 2017 bildete sich eine Große Koalition der SPD und CDU. In der Koalitionsvereinbarung wurde verabredet, die schulische Inklusion fortzuführen und „im Sinne des individuellen Kindeswohls“ zu gestalten. Die Versorgung der inklusiven Schulen mit Lehrerstunden soll verbessert, auch Hochbegabte verstärkt gefördert werden. Außer der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen sollen keine Förderschulen abgeschafft werden. Förderschulen Lernen im Sekundarbereich I können auf Antrag des Schulträgers und entsprechend dem Bedarf sowie der Nachfrage für eine Übergangszeit bis spätestens 2028 Bestandsschutz erhalten. Letztmals können damit im Schuljahrgang 2022/2023 Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang eingeschult werden.
In Baden-Württemberg wurden ab dem Schuljahr 2012/2013 41 so genannte Starterschulen als modellhafte Gemeinschaftsschulen mit inklusivem Bildungsangebot eingerichtet, 2017 gab es bereits 304 Gemeinschaftsschulen.
In den Koalitionsverhandlungen nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017 vereinbarten die CDU und die FDP, die von der vorherigen rot-grünen Regierung begonnene Schließung von Förderschulen in NRW zu stoppen. 35 Förderschulen, deren Schließung bereits beschlossen war, sollten demzufolge bestehen bleiben, weil dieser Beschluss „bei vielen Eltern und Lehrern Unmut ausgelöst“ hatte. Denn, so Armin Laschet: „Die Inklusion ist mit der Brechstange eingeführt worden. Man hat Förderschulen geschlossen, aber nicht die Sonder- und Sozialpädagogen in die Schulen gegeben, die man braucht.“ Im Wahlkampf hatte die CDU gefordert: „Solange vielen Regelschulen noch Sonderpädagogen und bauliche Voraussetzungen für inklusiven Unterricht fehlen, darf keine weitere Förderschule geschlossen werden.“
Auch Uwe Becker zog 2017 eine ernüchternde Bilanz:
„Die Grabenziehung: Förderschule gleich Exklusion – Regelschule gleich Inklusion ist […] völlig schief und verbietet sich mit Blick auf die Qualität der inklusiven Regelbeschulung. Die Bertelsmann Stiftung hat Anfang September 2015 eine Studie über die Qualität des inklusiven Bildungssystems in Deutschland veröffentlicht. Danach gehen von Zehntausend Kindern mit Förderbedarf etwa 67 Prozent im Bundesdurchschnitt in eine Kita, nur noch 47 Prozent besuchen eine Regelgrundschule, in die Sekundarstufe I kommen hingegen nur noch 29,9 Prozent. Der überwiegende Teil, nämlich fast 90 Prozent, gelangt auf die Hauptschule, gut zehn Prozent auf Realschulen oder Gymnasien, aber die wenigsten schaffen den Abschluss und noch weniger den Weg in eine Ausbildung (vgl. Bertelmann Stiftung, 2015). Was auffällt, ist die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche in diesem Bildungsverlauf reihenwiese die Erfahrung machen müssen, früher oder später aus dem System gekickt zu werden. Spätestens mit Blick auf die Ausbildung realisieren sie, dass das System den Zutritt zur Erwerbsarbeit verweigert. Das ist eine halbherzige Form der Inklusion, nämlich eine mit verzögerten und menschlich ungemein enttäuschenden und demoralisierenden Exklusionseffekten. Ausgrenzungstendenzen, die im dreigliedrigen Schulsystem besonders für Hauptschüler und -schülerinnen stigmatisierende Folgen haben, verschärfen sich nochmals für Jugendliche mit Behinderung.“ „Als zentrale Hürde gegen ein inklusives Schulsystem erweist und erschließt sich immer mehr die förmliche Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPFB), die eine Ressourcenzuteilung an die individuelle Etikettierung einer Behinderung koppelt. Sie ‚verführt‘ Lehrkräfte dazu, möglichst vielen ihrer Schülerinnen und Schüler, die irgendwie nicht in der Spur sind und Probleme bereiten, einen Förderbedarf zusprechen zu lassen.“
Durch eine systemische Ressourcenzuweisung blieben Schülern inklusionswidrige Etikettierungen erspart, und der Anreiz, durch solche (Fehl?-)Etikettierungen (viele der so Etikettierten würde niemand außerhalb der Schule als „behindert“ betrachten) zusätzliche Lehrerstunden zu generieren, entfiele. Das nordrhein-westfälische Schulministerium bestätigt die negativen Folgen eines Festhaltens an Etikettierungen in Verbindung mit der Beibehaltung der Institution Förderschule: „Bei einem Anstieg der Gesamtzahl von Schülerinnen und Schüler[n] mit einem förmlich festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und einem eher geringen Absinken der Zahl von Schülerinnen und Schüler[n] an Förderschulen – teilweise sogar einem Anstieg – bedeutet dies, dass für das Gemeinsame Lernen an allgemeinen Schulen weniger Stellen zur Verfügung stehen werden.“
Bei einer systemischen Ressourcenzuweisung besteht die Möglichkeit, staatliche Leistungen „nach Kassenlage“ zu deckeln, sodass Schulen mit den Summen auskommen müssen, die ihnen zugewiesen werden. Damit sind sie aber in derselben Situation, die Regelschulen seit Langem kennen, in denen Schüler ohne Beeinträchtigung keine anteiligen Lehrerstunden für sich einfordern können (etwa indem eine Lehrperson einer Klasse mit 28 Schülern jedem Schüler 1/28 ihrer Aufmerksamkeit schenken muss).
Einwände gegen einen Pflichtbesuch einer Regelschule
Bernd Ahrbeck, emeritierter Professor am Institut für Rehabilitationswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin, kritisiert: „Die Grenzen der Inklusion bestehen darin, dass eine unbedingte Gemeinsamkeit, der niemand entweichen kann, nicht für alle Kinder gut ist. Einige Schülerinnen und Schüler werden, nicht zuletzt aufgrund unabdingbarer Fördernotwendigkeiten, weiterhin auf spezielle pädagogische Settings angewiesen sein.“ Weiter meint er: „Besonders sensible Kinder, Kinder, die sich leicht gemobbt fühlen, oder Kinder, die einen stabilen, vertrauten Rahmen brauchen, kommen oft in kleinen überschaubaren Gruppen mit engeren, intensiveren Bindungen besser zurecht.“
Diesem Argument steht entgegen, dass kleinere Gruppen auch in inklusiven Schulen flexibel gebildet werden können und Grenzen der Inklusion nicht am Kind, an Art oder Schweregrad der Behinderung festgemacht werden können, sondern nur an den Rahmenbedingungen.
Kritik an Doppelstrukturen
Kritisiert wird an den inklusiven Schulen auch, es gebe zu wenig Förderung bzw. in den weiterführenden Schulen gar keine individuelle Förderung im Förderschwerpunkt oder es werde kaum innere Differenzierung praktiziert, sondern die Förderkinder würden einfach außerhalb des Klassenunterrichts unterrichtet. Daraus entsteht die Sorge, dass die Förderkinder keine Chance erhalten, sich durch das gemeinsame Lernen zu verbessern und weiterzuentwickeln. Manche Eltern haben offensichtlich den Eindruck, dass ihnen bzw. dem Kind in der inklusiven Regelschule die Schuld gegeben wird, wenn es nicht „funktioniert“. Beklagt wird, dass die Lehrkräfte in inklusiven Klassen den Eltern signalisieren, sie würden etwas falsch machen bzw. das Kind würde sich nicht genügend anstrengen.
Olga Graumann, Hochschullehrerin und Sonderpädagogin mit den Förderschwerpunkten Sprache, Soziale und Emotionale Entwicklung und Lernen, schränkt in ihrer Bilanz (2018) ein: Diesen Aussagen stehen zahlreiche Beispiele gelingender Inklusion gegenüber. Ob die Inklusion gelingt, hängt von zahlreichen Faktoren ab: personelle Ausstattung und Qualifikation der Lehrpersonen bezüglich spezifischer Förderbedarfe, Grad der Motivation und der Integrationserfahrungen der Lehrpersonen, Ausstattung der Schule bezüglich spezifischer Förderbedarfe, Schweregrad der Behinderung (z. B. Schüler, die einen abgegrenzten Schonraum brauchen), Bereitschaft der Eltern und Lehrkräfte zur engen Zusammenarbeit.
Graumann hält die noch verbliebenen Förderschulen für gefährdet, weil kaum noch Klassen zusammengestellt werden können, in denen sich Kinder gegenseitig unterstützen können. Die Kinder seien alle so reizoffen, so verletzlich und sie brächten so viele Belastungen von zu Hause mit, dass alle Kinder einer Klasse „an die Decke gehen“, wenn z. B. nur ein Stift auf den Boden fällt. Die Kinder haben einen so hohen Bedarf an Zuwendung und psychischer Hilfe aufgrund von Schulphobie, Schulangst, Depression Zwangsstörung, Angststörung u. a. m., die in den Klassen nicht mehr geleistet werden kann. Auch Kinder, die z. B. als nicht beschulbar eingestuft wurden, werden der Förderschule zugewiesen. Das heißt, die Förderschulen müssen alle genannten Probleme innerschulisch selbst lösen und können kaum noch aufrechterhalten werden. Die Rektorin bezeichnet das als das größte Problem der Inklusion. Sie berichtet auch von Kindern, die aus der Inklusion wieder in die Förderschule zurückgehen, da sie in der Regelschule „verloren gegangen“ sind, d. h., sich nicht dazugehörig gefühlt haben. Das liegt insbesondere an der immer schlechteren personellen Versorgung in den Regelschulen. Den Regelschulen werden zunehmend mehr Förderschüler und zugleich zunehmend weniger Förderlehrkräfte zugeordnet. Die Rektorin schlägt daher eine generelle Auflösung der oben genannten Förderschulen vor, da erst dann alle Ressourcen in die Inklusion gesteckt werden könnten. Inwieweit dann noch Grenzen schulischer Inklusion bestehen, müsste sich insbesondere bezüglich der Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und je nach Schweregrad auch bezüglich Motorische und Körperliche Entwicklung zeigen.
Ein GEW-Vertreter gibt zu bedenken, dass die Aufrechterhaltung von Parallelsystemen bewirkt, dass „bei zunehmend geringerer Förderschullehrerversorgung die Stunden in der Inklusion (…) weiter drastisch sinken werden (…) Ein deutlich höherer Stundenanteil wird den Förderschulen zugeordnet, nur noch zirka 50 bis 70 Prozent des errechneten Solls (…) fließen in die Inklusion. Eine Verlängerung des Übergangszeitraums trägt dazu bei, die Rahmenbedingungen zu verschlechtern statt zu verbessern.“
Auslegung der Behindertenrechtskonvention
In Nordrhein-Westfalen ist die Idee der Umsetzung der Inklusion auf Widerstand gestoßen: Der Realschullehrerverband Lehrer NRW stellte fest, dass das konstatierte Recht auf schulische Inklusion auf einer Fehlinterpretation der Behindertenrechtskonvention der UN fuße. Der Sonderpädagoge Otto Speck sieht in der derzeitigen Gesetzgebung über die Inklusion eine Überforderung für Lehrer, basierend auf Missverständnissen und Übersetzungsfehlern. Vor allem verlange die UN-Konvention gar nicht, dass Deutschland seine Förderschulen abschaffe. Speck argumentiert, dass die früher „Sonderschulen“ genannten Bildungseinrichtungen ein Teil des allgemeinen Schulsystems seien, und zwar derjenige Teil, der frei von einer verbotenen Benachteiligung von Menschen mit einer Behinderung diesen spezifische Unterstützung biete. Solche besonderen Maßnahmen aber gälten vertragsgemäß gerade nicht als diskriminierende Benachteiligung, sondern als zulässige positive Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Eine Exklusion liege vor allem dann vor, wenn Kindern mit Behinderung schulische Bildung verwehrt werde. Das zu verhindern sei der Hauptzweck der Konvention.
Der Onlinedienst „news4teachers“ meint, mit einer Top-down-Politik, in der Beschlüsse von Politikern und Anordnungen von Behörden nicht ausreichend erklärt würden, sei eine Inklusionspolitik zum Scheitern verurteilt:
Der Verweis auf die 2009 vom Bundestag ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention […] ist ein formaler – und als solcher wenig geeignet, Interesse oder sogar Begeisterung zu wecken. Hier hätte es frühzeitig deutlicher Worte und anschaulicher Beispiele bedurft, um breiten Bevölkerungsschichten die Notwendigkeit der Inklusion so anschaulich zu machen, dass sie womöglich auch über Anlaufschwierigkeiten hinweg gesehen hätten. So aber wirken die Probleme, die in der Praxis mittlerweile ja massiv auftreten, bei den betroffenen Lehrkräften und Eltern als schier endloses Gewürge. Und wofür? Die Vision fehlt.
Letztlich ist die UN-Behindertenrechtskonvention nur dazu geeignet, Eltern zu helfen, auf dem Rechtsweg eine inklusive Beschulung ihrer Kinder zu erstreiten, nicht aber dazu, demokratisch gewählten Politikern zu verbieten, dass sie die Beibehaltung eines Parallelsystems von Förderschulen beschließen, wenn die Mehrheit der Wähler diese Politik durch ihr Wahlverhalten unterstützt. Verboten sind lediglich Abstimmungen in dem geschützten „Bereich des Unabstimmbaren“. Eingriffe in Kinderrechte wären demnach nur dann verboten, wenn es sich unzweideutig um Verletzungen des Kindeswohls handeln würde. Die These jedoch, dass in jedem Fall der Besuch einer Sondereinrichtung dem Kindeswohl schade, ist nicht wissenschaftlich belegbar.
Allgemeine Skepsis von Lehrern und Eltern
Nach einer Studie in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2011 standen damals rund 70 % der Förderschul- sowie 80 % der Regelschullehrer dem gemeinsamen Unterricht sehr skeptisch gegenüber. Sie argumentieren insbesondere mit dem Absinken des allgemeinen Lernniveaus in zu heterogenen Lerngruppen und der zunehmenden Schwierigkeit, dem einzelnen Schüler in seinem individuellen Lerntempo und möglichen Lernfortschritt gerecht werden zu können. Durch diese Haltung wird der Erfolg von Inklusionsbestrebungen, die von Schulbehörden angeordnet werden, nachhaltig beeinträchtigt.
Einer Forsa-Studie zufolge stieg der Anteil der vorbehaltlosen Befürworter des Inklusionskonzepts bundesweit unter den Lehrern bis 2017 nur langsam, und zwar auf 54 Prozent.
Nach einer Umfrage des Kölner Stadtanzeigers im Jahr 2017 meinten 72 Prozent der 980 abstimmenden Leser: „Alle leiden unter der Inklusion, das Konzept ist gescheitert.“
Olga Graumann relativiert diese Aussage: „Dass Inklusion derzeit nicht nur in Deutschland, sondern in zahlreichen Ländern der Welt in der Bildung höchste Priorität erhalten hat, ist ein Erfolg, auf den alle stolz sein können, die diesen Weg seit Jahrzehnten gehen. Noch nie zuvor wurde in der Wissenschaft, in den Medien und damit vor einer großen Öffentlichkeit so umfangreich und so oft diskutiert, ob und wie junge Menschen, aber auch Erwachsene mit besonderen Bedarfen, in unsere Gesellschaft integriert werden können. Einerseits ist es wichtig zu zeigen, woran Inklusion derzeit zu scheitern droht. Andererseits ist es aber ebenso wichtig zu zeigen, was wir tun müssen, um den Weg zu einer inklusiven Schule nicht zu verlassen, sondern ihn weiterzugehen und zu einem Bildungssystem zu gelangen, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche seinen Platz findet.“
Interviews von Eltern, deren Kinder zunächst eine Förderschule besucht haben, zeigen positivere Erfahrungen in den Förderschulen als in den inklusiven Sekundarschulen. Insbesondere bezogen auf die Schwere des Handicaps wird der Förderschule der Vorrang gegeben. „Das Beste für Kinder, wenn die so schlimm betroffen sind, ist eine Förderschule“, sagt eine Mutter. Der Vorteil der Förderschule liegt darin, dass „die Kinder so genommen werden, wie sie sind. Und sie werden nicht gezwungen, sich zu ändern. Man schaut sich die Kinder an.“ Die Lehrkräfte an Förderschulen werden als aufmerksam für die Bedürfnisse des Kindes und gesprächsbereit beschrieben.
Kritiker einer „Totalinklusion“ (einer Pflicht für alle Kinder und Jugendlichen, eine Regelschule zu besuchen) bezweifeln, dass der Staat als Gesetzgeber und/oder als vollziehende Gewalt das Recht habe, Urteile von Eltern zur Frage, was das Wohl ihres Kindes erforderlich mache, generell in Frage zu stellen. Wenn diese den Besuch einer Sondereinrichtung für ihr Kind präferieren, dann müsse ihr Wille respektiert werden. Ihn zu ignorieren stelle einen Verstoß gegen Art. 6 des Grundgesetzes dar, der das Elternrecht schütze. Auch werde regelmäßig übersehen, dass nach wie vor die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III)) der Vereinten Nationen, verabschiedet am 10. Dezember 1948, in Kraft sei. Diese bestimmt in Art. 26 (3): „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“
Die niedersächsische CDU, die sich noch 2012 für die Abschaffung der Förderschule Lernen in den Jahrgängen 1–4 eingesetzt hatte, erklärte im September 2017 auf Befragung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: „Wir betrachten die vollständige Abschaffung der Förderschule Lernen als schweren Fehler, der daher umgehend korrigiert werden muss“. Diese Haltung gab sie aber nach dem Eintritt in die Koalition mit der SPD nach der Landtagswahl im Oktober 2017 auf.
Uwe Becker, Präsident der Evangelischen Hochschule Darmstadt, bewertete 2017 die Logik, der zufolge Inklusion „dann vollzogen“ sei, „wenn Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf keine Förder-, sondern eine Regelschule besuchen,“ als falsch. „Mit Blick auf die bestehende ‚Qualität‘ der inklusiven Regelbeschulung“ sei es „gegenüber den Schülerinnen und Schülern einer Förderschule, ihren Eltern wie auch dem Lehrpersonal borniert, die Entscheidung für eine Förderschule als eine Exklusionsentscheidung zu etikettieren.“
Fehlende empirische Untersuchungen
Die Auswirkungen des Besuchs einer gemeinsamen Schule für die einzelnen Schüler sind insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen untersucht worden. Die Ergebnisse der Studien zeigen, dass insbesondere die schulischen Leistungen in der Inklusion sich besser entwickeln als in der Förderschule. Einige englischsprachige Studien belegen, dass zwar Kinder mit severe intellectual disabilities in der gemeinsamen Schule sich besser sozial entwickelten, der schulische Erfolg dieser Kinder aber in einer Spezialschule besser sei und dass Schüler mit emotionalen Schwierigkeiten in der gemeinsamen Schule eine höhere Abbrecherquote hatten.
Negative Auswirkungen des Besuchs einer gemeinsamen inklusiven Schule für Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung wird in den Medien häufig als Grund gegen Inklusion angeführt. Bisher wurde in empirischen Untersuchungen keine Leistungseinbußen für Schüler ohne Behinderung in inklusiven Klassen festgestellt.
Problematisch sei zudem der Umstand, dass Inklusion breit eingeführt werden soll, ohne dass eine fundierte Prüfung der Effekte vorgenommen worden sei. Entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen begleiteter Versuche sollten aber Voraussetzung sein, um die Durchführbarkeit zu prüfen und eventuell Methoden anzupassen oder zu verwerfen.
Der Begriff „Exklusion“ müsse entdämonisiert werden, und zur verlässlichen Beurteilung, wie viel Exklusivität für jedes einzelne Kind förderlich sein könne, müsse die Debatte aus der Sphäre der Moralisierung auf den Boden der Empirie zurückgeholt werden, fordert Bernd Ahrbeck.
In Österreich wurden vor der gesetzlichen Implementierung des Elternwahlrechtes die Rahmenbedingungen und Auswirkungen des gemeinsamen Unterrichts in verschiedenen Modellen bereits in den 1990er Jahren ausführlich wissenschaftlich evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass das Modell Integrationsklasse in allen Kategorien kooperativen Modellen deutlich überlegen ist. Weiters wurden im Projekt Qualität in der Sonderpädagogik zehn Jahre nach Einführung des Elternwahlrechtes die Auswirkungen dieser Maßnahme österreichweit untersucht. „Insbesondere sollten im Rahmen einer solchen Evaluation die Effektivität des gegenwärtigen Ressourceneinsatzes überprüft und Vorschläge für bildungspolitische, schulorganisatorische und pädagogische Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungs- und Lebenschancen behinderter Kinder und Jugendlicher entwickelt werden.“
Prinzip der individuellen Eignung des Lernorts
Die Behauptung, nur Regelschulen seien für Schüler mit Beeinträchtigungen aller Art geeignete Lernorte, wird nicht nur in Deutschland infrage gestellt. So hat sich z. B. in den USA das Konzept durchgesetzt, dass jedes Kind am individuell geeignetsten Lernort gebildet werden solle und dass dies auch eine Spezialschule oder -klasse sein könne. Insbesondere gehörlose Schüler beklagten sich amerikanischen Studien zufolge darüber, dass sie an einer gemeinsamen Schule nicht immer gute Erfahrungen machen würden. Die inklusive Bildung gehörloser und manchmal auch schwerhöriger Kinder kann sehr aufwändig sein, da sie auf visuelle Kommunikation über die Gebärdensprache angewiesen sind und wegen verzögerter Sprachentwicklung unter Umständen Bildungsdefizite aufweisen und sonderpädagogische Hilfe benötigen. Wenn ein gehörloses Kind in einer Klasse einzeln beschult wird, benötigt es mindestens zwei Gebärdensprache-Dolmetscher und einen Zweitlehrer, der ebenfalls gebärdensprachkompetent ist und die Kenntnisrückstände sonderpädagogisch ausgleichen kann. Ökonomischer wäre es, gleichzeitig mehrere gehörlose Kinder in einem Klassenverband zu beschulen.
Ähnlich wird im Zusammenhang mit der Gruppe von Kindern mit Sprachentwicklungsverzögerung argumentiert: „[E]rkennt und behandelt man diese nicht rechtzeitig, schließen sich neurobiologische ‚Fenster der Gelegenheit‘ und die Störungen bleiben bestehen. Sprachförderschulen […] haben eine exzellente Bilanz der ‚Rückschulung‘ erfolgreich unterstützter Kinder in die Regelschulen – solche Strukturen zu zerschlagen, ist aus fachlicher Sicht unverantwortlich.“, meint Hanns Rüdiger Röttgers, an der Fachhochschule Münster tätiger Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
Der Philologenverband Baden-Württemberg räumt ein, dass ein gemeinsamer zielgleicher Unterricht behinderter und nicht-behinderter Schüler an Gymnasien erfolgreich sein könne. Er verwahrt sich aber gegen die Interpretation, dass die UN-Konvention einen zieldifferenten Unterricht gebiete. Jeder, der ein Gymnasium besuche, müsse im Prinzip in der Lage sein, (gegebenenfalls mit massiver Hilfestellung) das Abitur zu erlangen. Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung seien also in einem Gymnasium fehl am Platz. Ähnlich positionieren sich auch organisierte Philologen in anderen Ländern Deutschlands.
In Österreich wurde bei der gesetzlichen Überführung der Integration in der Sekundarstufe 1 auch für die gymnasiale Unterstufe der zieldifferente Unterricht ermöglicht da die Ergebnisse der Schulversuche zeigten, dass dies sinnvoll machbar ist - SchOG, § 34(2). Diese Möglichkeit wird allerdings nur von wenigen Gymnasien genutzt, wie zum Beispiel dem Evangelischen Realgymnasium Donaustadt oder dem BR/BRG Kirchgasse. Am Montessorigymnasium der Diakonie in Salzburg wird der zieldifferente Unterricht auch in der Oberstufe fortgesetzt. Ziel für die Schüler mit Förderbedarf ist das Erlangen eines Pflichtschulabschlusses. Die ausführliche Evaluation dieses Projektes im Rahmen der Dissertation „… weil jeder Mensch gleich ist – im Prinzip.“ zeigte, das bei entsprechender Haltung der Lehrerschaft zieldifferenter Unterricht auch in der Oberstufe von Gymnasien zielführend ist, aber immer wieder an bestehende Systemgrenzen stößt.
Exkludierende Effekte der gemeinsamen Beschulung
Bevor für einen zu Inkludierenden zusätzliche Gelder oder geldwerte Leistungen bereitgestellt würden, müsse in einem ersten Schritt die Förderwürdigkeit eines Schülers amtlich festgestellt werden, wodurch er als „Sonderfall“ markiert und fixiert werde. „Man muss also schweren Herzens, aber gezwungener Maßen gegen die Glaubenssätze der Inklusion verstoßen und […] Kinder als ‚behindert‘ diagnostizieren, um an die zur Förderung nötigen Extras (Förderstunden, Therapie, Hilfsgeräte, Lernmaterialien …) heranzukommen.“ Auf diese Weise produziere eine derart konzipierte „Inklusionsschule“ paradoxerweise mehr „Behinderte“, anstatt die Idee der „Normalität“ von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern. Solange das „Anderssein“ aller von Handicaps betroffenen Kinder bereits für Erstklässler offensichtlich sei, finde in „Inklusionsschulen“ also allenfalls Integration statt.
Nach Markus Dederich führt der Besuch einer gemeinsamen Schule zu einer stärkeren Betonung des Andersseins von Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf. Es entstünden dadurch in der gemeinsamen Schule Exklusionsbereiche. Solche Verhältnisse – so seine These – würden Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf stigmatisieren und verstärkt unter Stress setzen sowie Wünsche, sie in Sondereinrichtungen zu unterrichten, erzeugen bzw. verstärken (was die Autoren als Exklusionsdrift bezeichnen).
Im österreichischen Nationalen Bildungsbericht 2009 wird festgehalten, dass in Bezug auf das soziale Miteinander großer Handlungsbedarf bestehe, sowohl im Bereich des gemeinsamen Unterrichts als auch in Sonderschulen. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfahren häufiger Viktimisierung und Einsamkeit im Vergleich zu Regelschülern. Außenseiterprobleme werden in der gemeinsamen Förderung von einem Drittel, in der Sonderschule von einem Viertel der Eltern erwähnt. Gezielte Aktivitäten zur Verbesserung der sozialen Integration seitens der Lehrer finden nur sehr selten statt, sind in Ländern mit hoher Integrationsquote aber öfters zu bemerken. Die bloße Anwesenheit von Kindern mit besonderem Förderbedarf verbessert also nicht das soziale Miteinander. Dazu müssen von den Lehrkräften regelmäßig gezielte Aktivitäten wie zum Beispiel der wöchentliche Klassenrat gesetzt werden. Das soziale Miteinander kann aber auch über die Unterrichts- und Aufgabengestaltung positiv beeinflusst werden. Weiters sind Aktivitäten zur Integration der Integrationsklassen in die Schulgemeinschaft wie zum Beispiel klassenübergreifende Projekte, gegenseitige Besuche zur Vorstellung von Projektergebnissen, gemeinsame Feiern oder Schülerpartnerschaften notwendig.
Bedürfnis, die Schulstrukturfrage zu meiden
In Deutschland stößt die Inklusion auch deshalb auf Widerstand, weil vermutet wird, dass damit auch eine „Schulstrukturfrage“, d. h., die Frage nach dem gegliederten Schulsystem, neu gestellt und zugunsten einer Gemeinschaftsschule beantwortet werden soll. Die Forderung nach einer Schule für alle wird z. B. von Seiten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Zusammenhang mit der Inklusionsproblematik offen gestellt. Demnach wollten viele deshalb keinen inklusiven Unterricht, weil sie die Praxis, „zu schlechte“ Schüler auf eine andere Schule verweisen zu können, nicht aufgeben wollten. Denn wenn ein früher als solcher bezeichneter „Lernbehinderter“ nicht als zu leistungsschwach für eine Regelschule gelten darf, dann darf eigentlich auch ein „Realschulgeeigneter“ nicht als zu leistungsschwach für ein Gymnasium eingestuft werden.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems nicht logisch zwingend zur Einführung eines eingliedrigen Schulsystems führen müsse. Damit widerspricht das Institut der Ansicht, dass es in Deutschland „Regelschulen für alle“ geben müsse. Ein gegliedertes Schulwesen stehe nicht in diametralem Gegensatz zur Idee der Inklusion.
Christian Bickenbach, Verwaltungsrechtler an der Universität Potsdam, jedoch weist darauf hin, dass das seiner Ansicht nach legitime Interesse von Eltern, eine „Hemmung von Schülern durch weniger begabte Mitschüler zu vermeiden“, durch die herkömmliche Praxis gewährleistet sei, „weil die Schulen über Unterrichts- und Klausuranforderungen eine Beeinträchtigung der Entwicklung von [leistungsstarken] Mitschülern [durch Exklusion] relativ schnell beenden können.“ Bickenbach vertritt die These, es gebe laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Verfassungsverbot, „Kinder übermäßig lange in einer Schule mit undifferenziertem Unterricht festzuhalten.“ Inkludiert werden sollten also nur „Inklusionsfähige“, d. h. Schüler, die keinen zieldifferenten Unterricht benötigten. Ebenfalls systematisch exkludiert werden sollten verhaltensauffällige Schüler, so Bickenbach. Insbesondere gebe es eine „Pflicht des Staates, Leib und Leben Dritter vor stark verhaltensauffälligen Kindern zu schützen, vor allem, wenn diese andere Kinder, aber auch Lehrer sowie Inklusionshelfer bedrohen oder gar angreifen.“
Hans Wocken lehnte 2010 die damals noch weitgehend theoretische Möglichkeit ab, dass Schulträger dem Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, insbesondere angeblich „Inklusionsunfähiger“ auf den Besuch einer „allgemeinen Schule“ durchaus dadurch nachkommen könnten, dass sie diesen den Besuch einer Hauptschule ermöglichen, was zu einer Fusion von Haupt- und Förderschulen zu einer „Restschule der Nation“ führe. Vielmehr müsse zieldifferenter Unterricht an allen Regelschulen üblich werden. Denn „[o]hne Zieldifferenz verdient Inklusion nicht ihren Namen.“ Die Umsetzung dieser Idee lege aber die Axt an die tragende Säule des gegliederten Schulwesens, nämlich die Idee der Homogenität der Schülerschaft einer Schule. 2018 jedoch vertrat Wocken die Auffassung, dass die Annahme, Menschen mit einer geistigen Behinderung hätten ein Recht, ein Gymnasium zu besuchen, abwegig sei: „Für die Wahl einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe gilt das Gebot der Gleichberechtigung. Alle Schülerinnen und Schüler müssen die gleichen Anforderungen an ihre Eignung und Begabung mitbringen. Wollte man zwar den Schülern mit Behinderungen das Recht auf den Besuch eines Gymnasiums einräumen, den Hauptschülern und Realschülern aber versagen, wäre dies ein eklatanter Fall einer Ungleichbehandlung, also einer Diskriminierung von nichtbehinderten Schülern.“ Die „juristische Position, dass es in der Sekundarstufe eines gegliederten Schulwesens kein freies Schulwahlrecht gibt, sondern die Wahl einer Schulform für alle Schüler gleichermaßen an individuelle Lern- und Leistungsvoraussetzungen gebunden ist, ist allein relevant und gültig im Kontext eines gegliederten, dem meritokratischen Leistungsprinzip verpflichteten Schulsystems. In einem inklusiven Schulsystem erübrigt sich die Frage ebenso wie auch die juristische Position.“
Gleichwohl gibt es vereinzelt in Deutschland Gymnasien, die Kinder mit einer geistigen Behinderung aufnehmen. Gegen die Weisung der Bildungssenatorin, Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“ (Synonym für „geistige Behinderung“ in Bremen) aufzunehmen, klagte die Direktorin eines Bremer Gymnasiums.
Verschleierung angeblicher politischer Interessen
Der Linguist Clemens Knobloch sah hinter der Inklusion ein Zusammenwirken von öffentlicher Moralisierung, staatlicher Sparpolitik und privater Interessenpolitik. Die Einführung der Inklusion führe zur Schließung von Fördereinrichtungen, zur Absenkung des Leistungsniveaus in staatlichen Schulen und als Folge zur Abwanderung der Schüler aus Mittel- und Oberschicht in die Privatschulen. Denn „[w]er vier bis sechs Kinder mit individuell ausdifferenziertem Förderbedarf in der Klasse hat, der muss die Standards senken.“, was sich bildungsbewusste wohlhabende Eltern aber nicht bieten lassen müssten.
Die emeritierte Erziehungswissenschaftlerin Ulrike Schildmann von der Technischen Universität Dortmund vertrat 2018 hingegen den Standpunkt, dass integrative bzw. inklusive Pädagogik mit einer Sparpolitik im Bildungssektor gerade eben nicht vereinbar war und ist.
Bemühen um Schulfrieden
Bei der Umsetzung der inklusiven Bildung in die Praxis stellt sich die Frage, ob diese einvernehmlich zwischen allen Beteiligten erfolgen soll, oder ob der Staat das Recht hat, den Unterricht behinderter Kinder auf Regelschulen zu erzwingen und Sonderschulen bzw. Förderschulen zu schließen; insbesondere die Frage, wie der Landesgesetzgeber und die staatliche Exekutive mit dem Willen von Erziehungsberechtigten umgehen, die nicht wollen, dass ihr Kind an einer Regelschule unterrichtet wird. Letztlich geht es also um die Frage, ob die zuständige Landesregierung ein Interesse an einem Schulfrieden hat oder nicht.
In Mecklenburg-Vorpommern wird diese Frage ausdrücklich bejaht. 2011 beschlossen die SPD, die CDU und die Linken im mecklenburgisch-vorpommerschen Landtag: „Im Schulfrieden für Inklusion bekräftigten die Fraktionen ihre Absicht, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Schulen auch über die laufende Wahlperiode hinaus langfristig planen und konzeptionell arbeiten können.“
In Niedersachsen hingegen ist die Aufnahme in eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Schuljahr 2017/2018 nur noch ab Schuljahrgang 6 und aufsteigend möglich. Schüler, die früher als „lernbehindert“ eingestuft worden wären, müssen also in Klasse 5, auch gegen den Willen ihrer Eltern, in Niedersachsen im Schuljahr 2017/2018 eine Regelschule besuchen. Bereits 2014 warnte der Philologenverband Niedersachsen vor einer „Totalinklusion“ aller behinderten Kinder. Im Kandidaten-Duell zur Landtagswahl 2017 erklärte Bernd Althusmann (CDU), es sei „ein falscher Weg“, alle Schüler in Regelschulen „hineinzupressen“. Er verlangte eine „Atempause“ bei der Inklusion, um die Rahmenbedingungen dafür zu verbessern. Förderschulen müssten weiter betrieben werden. Stephan Weil (SPD) räumte ein, dass die Inklusion eine schwierige Herausforderung sei, aber sie werde jedes Jahr ein bisschen leichter werden. Ab 2017 die von der CDU geforderte Pause einzulegen, wäre Weil zufolge „fatal“.
Nach der Landtagswahl in Niedersachsen schlossen die SPD und die CDU in ihrem Koalitionsvertrag einen Kompromiss (Schließung der letzten Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen im Jahr 2028 und unbefristete Beibehaltung eines Parallelsystems aus inklusiven Regelschulen und Förderschulen mit anderen Schwerpunkten). Einen Schulfrieden hatte diese Regelung insofern nicht zur Folge, als kurz nach der Regierungsbildung einerseits der Sozialverband VdK Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen“ kritisierten, dass ein Am-Leben-Halten von Förderschulen den Fortschritt bei der Verwirklichung der Inklusion behindere. Andererseits begrüßte der Paritätische Wohlfahrtsverband das dauerhaftes Nebeneinander von inklusiven Regelschulen und Förderschulen.
In Österreich besuchten bereits in den 2000er Jahren mehr als 50 Prozent aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Regelschulen. Im Nationalen Bildungsbericht wurde 2009 festgestellt:
„Abhängig von Traditionen sowie grundlegenden Werten und Haltungen der Beteiligten konnten bei identischen Gesetzen einerseits ein fast inklusives Schulsystem wie in der Steiermark aufgebaut, andererseits aber auch Sonderschulstrukturen wie in Niederösterreich beibehalten werden. Die anfangs herrschende Polarität zwischen Integrationsbefürwortern und -gegnern konnte damit befriedet werden. Für die Bildungspolitik stellt sich die Frage, inwiefern dieses Nebeneinander an unterschiedlichen Zielkonzeptionen und Organisationsansätzen sonderpädagogischer Beschulung erstrebenswert ist oder nicht. Wird das nur mit unterschiedlichen Haltungen und Traditionen erklärbare Nebeneinander als erwünschter Ausdruck der Vielfalt, als Widerspiegelung des politischen Mainstreams, eingeschätzt, der die grundsätzliche Parallelität von integrativen und segregativen Formen anerkennt und die großen bildungspolitischen Spielräume der Länder und Bezirke unter dem Stichwort der Flexibilität beibehalten will, scheint sich momentan kein grundsätzlicher Handlungsbedarf für die Bildungspolitik und -administration zu ergeben.“
Die Politik hat danach gehandelt und keine Schritte zu einem grundlegenden Systemwechsel unternommen. Das Parallelsystem von Sonderschulen und inklusiven Settings wurde weiter geführt und Ewald Feyerer kam 2019 zur folgenden Conclusio:
Bereits die bisherige, mehr als 30jährige Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts in Österreich war, wie ich versucht habe aufzuzeigen, davon geprägt, Strukturdiskussionen tunlichst zu vermeiden. Dies wird sich wohl auch unter der neuen türkis-blauen Regierung nicht ändern. Es ist daher zu befürchten, dass Inklusion unter den segregativen Strukturen des österreichischen Schulsystems auch weiterhin nicht gelingen wird. Ja, es besteht sogar die Gefahr, dass das für alle Schüler_innen sehr gute Konzept der Inklusion aufgrund immer schlechter werdender Rahmenbedingungen und des Fehlens einer klaren und eindeutigen politischen Willensäußerung pro Inklusion heute Gefahr läuft, als Sparprogramm bei den Schulen anzukommen und damit letztlich vollkommen abgelehnt und negativ rekontextualisiert zu werden. Durch die Integration einer „Pseudo-Inklusion“ (Wocken 2018) in die Segregation verliert die Idee der Inklusion ihren Sinnzusammenhang, wird aufgeweicht und zerstört. Die bisherige Strategie der „Freiwilligkeit innerhalb der bestehenden Ressourcen“ (Feyerer/Altrichter 2018: 86) ist eindeutig zu wenig, um ein segregatives Schulsystem in ein inklusives umzuwandeln.
Siehe auch
- Ableism
- Alternativschule
- Barrierefreies Internet
- bidok
- Devianz
- Disability Mainstreaming
- Entdeckendes Lernen
- Ex-In
- Geistigbehindertenpädagogik
- Ich. Du. Inklusion.
- Independent living
- Inklusion (Soziologie), Soziale Inklusion, Hyperinklusion, Soziale Norm
- Neurodiversitätsbewegung
- Schulische Integration
Veröffentlichungen
Hörfunk, Vorträge
- Eine Schule für alle – Neue Wege zur Inklusion von Wibke Bergemann, Isabel Fannrich, in: Deutschlandfunk – „Hintergrund“, 20. Juni 2010.
- Altrichter/Feyerer: Die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems in Österreich (Hauptreferat bei der IFO 2017, Linz)
- : Förderschule oder Regelschule – Zum Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland, Deutschlandfunk – „Hintergrund“ vom 22. September 2018
Literatur
- Raúl Aguayo-Krauthausen, Mitwirkung von Martin Kulik: Wer Inklusion will, findet einen Weg. Wer sie nicht will, findet Ausreden. Rowohlt Verlag 2023, Paperback ISBN 978-3-499-01029-3
- Benjamin Badstieber: Inklusion als Transformation?! Eine empirische Analyse der Rekontextualisierungsstrategien von Schulleitenden im Kontext schulischer Inklusion. Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2021, ISBN 978-3-7815-2440-8
- Bertelsmann Stiftung, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Deutsche UNESCO-Kommission, Sinn-Stiftung (Hrsg.): Gemeinsam lernen – Auf dem Weg zu einer inklusiven Schule. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2012, ISBN 978-3-86793-334-6
- Gottfried Biewer, Eva Theresa Böhm, Sandra Schütz (Hrsg.): Inklusive Pädagogik in der Sekundarstufe. Kohlhammer, Stuttgart 2015, ISBN 978-3-17-029727-2
- Grundlagen der Heilpädagogik und Inklusiven Pädagogik. 3., überarb. u. erweiterte Aufl. Klinkhardt (UTB), Bad Heilbrunn 2017, ISBN 978-3-8252-4694-5
- Vom Integrationsmodell für Behinderte zur Schule für alle Kinder. Luchterhand, Neuwied 2001, ISBN 3-407-56163-6.
- Cornelius Breyer, Günther Fohrer, Walter Goschler, Manuela Heger, Christina Kießling, Christoph Ratz (Hrsg.): Sonderpädagogik und Inklusion. Athena, Oberhausen 2012, ISBN 978-3-89896-483-8
- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Wege zur Inklusion. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, Heft 2/2011, ISSN 0341-4515
- Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (Hrsg.): Inklusion. In: Orientierung, Heft 1/2009
- Ines Boban, Andreas Hinz: Gemeinsamer Unterricht im Dialog. Vorstellungen nach 25 Jahren Integrationsentwicklung. Beltz, Weinheim 2004, ISBN 3-407-57201-8
- Ines Boban, Andreas Hinz (Hrsg.): Index für die Inklusion. Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg 2003
- Ewald Feyerer, Wilfried Prammer: Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I. Anregungen für eine integrative Praxis. Weinheim/Basel: Beltz 2003, online ISBN 3-407-57208-5, rezensiert von Rainer Maikowski
- Erhard Fischer, Manuela Heger, Désirée Laubenstein (Hrsg.): Perspektiven beruflicher Teilhabe. Konzepte zur Integration und Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung. Athena, Oberhausen 2011, ISBN 978-3-89896-427-2
- Ute Geiling, Andreas Hinz: Integrationspädagogik im Diskurs. Auf dem Weg zu einer inklusiven Pädagogik. Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2005, ISBN 3-7815-1381-5
- Hartmut Giest, Astrid Kaiser, Claudia Schomaker (Hrsg.): Sachunterricht – auf dem Weg zur Inklusion. Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2011
- Marcel Gräf: Der Inklusionsbegriff in der Pädagogik. Theorieverständnis – Praxiseinblicke – Bedeutungsgehalte.Bachelorarbeit an der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der Fernuniversität in Hagen, 2008
- Olga Graumann: Inklusion – eine unerfüllbare Vision? Eine kritische Bestandsaufnahme. Barbara Budrich, Opladen/Berlin/Toronto 2018, ISBN 978-3-8474-2231-0
- Ingeborg Hedderich, Gottfried Biewer, Judith Hollenweger, Reinhard Markowetz (Hrsg.): Handbuch Inklusion und Sonderpädagogik. Klinkhardt (UTB), Bad Heilbrunn 2016, ISBN 978-3-8252-8643-9
- Ulrich Heimlich / Rudolf Tippelt: Inklusive Bildung: Zwischen Teilhabe, Teilgabe und Teilsein, Kohlhammer, Stuttgart 2020, ISBN 978-3-17-025227-1.
- Thomas Hoffmann, Wolfgang Jantzen, Ursula Stinkes (Hrsg.): Empowerment und Exklusion: Zur Kritik der Mechanismen gesellschaftlicher Ausgrenzung. Gießen 2018, ISBN 978-3-8379-2767-2.
- Jahrbuch für Pädagogik 2015: Inklusion als Ideologie. Peter Lang, Frankfurt am Main 2015, ISBN 978-3-631-67059-0.
- Astrid Kaiser, Simone Seitz: Inklusiver Sachunterricht (= Theorie und Praxis. Basiswissen Grundschule. Band 37). Schneider Verlag, Baltmannsweiler 2017
- Ju-Hwa Lee: Inklusion. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept von Andreas Hinz im Hinblick auf Bildung und Erziehung von Menschen mit Behinderungen. 2. Auflage. Athena, Oberhausen 2012, ISBN 978-3-89896-405-0
- Michael Lichtblau, Daniel Blömer, Ann-Kathrin Jüttner, Katja Koch, Michaela Krüger, Rolf Werning: Forschung zu inklusiver Bildung. Gemeinsam anders lehren und lernen. Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2014, ISBN 978-3-7815-1986-2
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- Klaus Metzger, Erich Weigl: Inklusion – eine Schule für alle. Cornelsen, Berlin 2010, ISBN 978-3-589-05164-9
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- Reiner Andreas Neuschäfer: Inklusion in religionspädagogischer Perspektive. Annäherungen, Anfragen, Anregungen. Garamond, Jena 2013, ISBN 978-3-941854-76-5
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- Ulrich Scheibner und Wilfried Windmöller (Hrsg.): Von Behinderung befreit. Inklusive Alternativen zur Sonderwelt bei Bildung, Arbeit und Wohnen. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2024, ISBN 978-3-17-045064-6.
- Irmtraud Schnell: Geschichte schulischer Integration. Gemeinsames Lernen von SchülerInnen mit und ohne Behinderung in der BRD seit 1970. Beltz Juventa, Weinheim 2003, ISBN 3-7799-1707-6
- mit Alfred Sander: Inklusive Pädagogik. Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2004, ISBN 3-7815-1317-3
- Ulrich Scheibner und Wilfried Windmöller (Hrsg.): Von Behinderung befreit. Inklusive Alternativen zur Sonderwelt bei Bildung, Arbeit und Wohnen. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2024, ISBN 978-3-17-045064-6.
- Brigitte Schumann: Streitschrift Inklusion. Was Sonderpädagogik und Bildungspolitik verschweigen. Wochenschau-Verlag, 2018, ISBN 978-3-95414-106-7
- Simone Seitz: Zeit für inklusiven Sachunterricht. Schneider, Hohengehren 2005, ISBN 3-89676-940-5
- Otto Speck: Schulische Inklusion aus heilpädagogischer Sicht. Reinhardt, München 2011, ISBN 978-3-497-02229-8
- Tanja Sturm: Lehrbuch Heterogenität in der Schule. Reinhardt UTB, München/Basel, ISBN 978-3-8252-3893-3
- Annette Textor: Einführung in die Inklusionspädagogik. Klinkhardt UTB, Bad Heilbrunn 2015, ISBN 978-3-8252-4340-1
- Christian Walter-Klose: Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderung im gemeinsamen Unterricht. Athena, Oberhausen 2012, ISBN 978-3-89896-484-5
Online-Texte
- Christian Ebel, Angela Müncher: Gemeinsam Lernen – mit und ohne Behinderung. In: Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.): Podium Schule. 8. April 2019 (Online [PDF]).
- Ewald Feyerer: Mit Inklusiven Modellregionen auf dem Weg zur inklusiven Schule? Österreichische Bildungspolitik zwischen Vision und Pragmatismus. In: inklusion-online, 2/2016
- Ewald Feyerer: Lehrer_innenfortbildung für eine inklusive Schule in Österreich. In: inklusion-online, Heft 4/2020
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Manifest Inklusion statt Integration. In: gew.de (PDF; 360 kB)
- Dagmar Hänsel: „Die Sonderpädagogik weitet ihren Einflussbereich aus“. 3. März 2015, abgerufen am 3. April 2021.
- Thomas Hoffmann: Inklusive Pädagogik als Pädagogik der Befreiung. In: Thomas Hoffmann, Wolfgang Jantzen, Ursula Stinkes (Hrsg.): Empowerment und Exklusion: Zur Kritik der Mechanismen gesellschaftlicher Ausgrenzung. Gießen 2018, 19–48 (Online [PDF; abgerufen am 22. August 2019])
- Wolfram Kinze, 2011: Pädagogische Inklusion – Hoffnung oder Illusion? - Anmerkungen eines Kinderpsychiaters. In: vivt.de (MS Word; 49 kB)
- Eibe Riedel: Gutachten zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem, Erstattet der Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam Leben“ Nordrhein-Westfalen. In: Gutachten. (PDF) Abgerufen am 4. April 2021.
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- Brigitte Schumann: Inklusive Schulentwicklung oder „Sonderpädagogisierung“ der allgemeinen Schule? Abgerufen am 3. April 2021.
- Hans Wocken: Über Widersacher der Inklusion und ihre Gegenreden – Essay. In: APuZ. 2010, abgerufen am 3. April 2021.
- Hans Wocken: Das eigentliche Ziel der Inklusion ist verfehlt. Das Deutsche Schulportal, 21. April 2018, abgerufen am 3. April 2021.
Umfragen
- Infratest dimap; im Auftrag von Verband Bildung und Erziehung, Oktober / November 2011: Große Mehrheit für gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen. In: infratest-dimap.de, Umfragen und Analysen, Bundesweit (23. Dezember 2011)
Video
- Pro Infirmis: Jung von Matt/Limmat: Pro Infirmis Kommen Sie näher. In: youtube.com (23. Dezember 2011)
- path2in - Lernpfade in die inklusive Pädagogik. In: youtube.com (9. Jänner 2024)
Online-Zeitschriften
- Zeitschrift für Inklusion, Carmen Dorrance, 26. November 2011: Editorial. In: inklusion-online.net (23. Dezember 2011)
Weblinks
Allgemein
- Aktion-mensch.de: Was ist Inklusion? (mit Videoclip Inklusion in 80 Sekunden erklärt)
- bildung-mv.de: Das Menschenbild der Inklusion (1. Inklusionskongress in Mecklenburg-Vorpommern 2012, PDF; 1,7 MB)
- Deutscher Bildungsserver, bildungsserver.de: Dossier Inklusion
- Thomas Hirschle, 19. Januar 2012, bildungsserver.berlin-brandenburg.de: Quick-Guides für Inklusion Teil 1: Zusammen leben
- Das deutsche Schulportal: Inklusion – wo stehen wir? (Dossier)
- inklusion-als-menschenrecht.de: Online-Handbuch Inklusion als Menschenrecht
- Institut für Inklusive Pädagogik an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich (9. Jänner 2024)
- Konrad-Adenauer-Stiftung, kas.de: Inklusion – was geht und was geht nicht?. 2014
- politik-gegen-aussonderung.net: Koalition für Integration und Inklusion e. V.
- RTL Television Ratgeber 12. März 2018, rtl.de: ‚Ich. Du. Inklusion‘: In den Schulen ist noch viel Bedarf!
- Deutsche UNESCO-Kommission e. V., unesco.de: Inklusive Bildung
Einzelne Aspekte
- Brigitte Schumann 22. September 2023, bildungsklick.de: Der Bund steht in der Pflicht für schulische Inklusion
- Deutscher Bildungsserver, 20. März 2024, Inklusive Berufsorientierung in einfacher und Leichter Sprache.
- Ewald Feyerer: Allgemeine Qualitätskriterien inklusiver Pädagogik und Didaktik
- Hans Wocken (1996), hans-wocken.de: Sonderpädagogischer Förderbedarf als systemischer Begriff
- Philipp Catani 2022 f.: inklusive-berufsorientierung.de
Forschung, Wissenschaft
- Ewald Feyerer, Herbert Altrichter: Die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems. Analyse von aktuellen Reformbestrebungen aus Governance-Perspektive.
- ResearchGate: Einstellungsforschung zum inklusiven Unterricht
- Volker Schönwiese, bidok.uibk.ac.at: Disability Studies und integrative/inklusive Pädagogik – Ein Kommentar
- csie.org.uk: Centre for Studies on Inclusive Education:Index for Inclusion (englisch)
- definitiv-inklusiv.org: Sammlung von Definitionen von Inklusion aus pädagogischen Kontexten
- Rudolf Stichweh, fiw.uni-bonn.de: Inklusion und Exklusion in der Weltgesellschaft. Am Beispiel der Schule und des Erziehungssystems (PDF; 264 kB)
- Pädagogische Hochschule Heidelberg Institut für Sonderpädagogik Geistig- und Mehrfachbehindertenpädagogik, Forschungsprojekte: FINESA, Forschung zur inklusiven Entwicklung von Schulen für Alle: ph-heidelberg.de
- Carla Jana Svaton: Politik Inklusiver Bildung: Vom emanzipatorischen Anspruch zum schulbürokratischen Gegenprogramm, transcript Verlag, Bielefeld 2024, ISBN 978-3-8376-7030-1
Offizielle Dokumente
- Stellungnahme der Monitoring-Stelle: Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (Primarstufe und Sekundarstufen I und II). 31. März 2011, abgerufen am 3. April 2021.
- Das Menschenbild der Inklusion. In: Publikationen – Regierungsportal M-V. Mathias Brodkorb / Katja Koch, 2011, abgerufen am 4. April 2021.
- Inklusion – Ende des gegliederten Schulsystems? - Regierungsportal M-V. Mathias Brodkorb / Katja Koch, abgerufen am 4. April 2021. Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQMV): Inklusion, Band 3. Zweiter Inklusionskongress M-V • Dokumentation. 2013
- Europäische Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung: Fünf Kernaussagen in Bezug auf inklusive Bildung. Von der Theorie zur Praxis. 2014
Einzelnachweise
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- Edward Forman: The Inclusion of Visually Limited and Blind Children in a Sighted Physical Education Program. In: Educ Visually Handicapped. 1 (1969) 4, S. 113–115.
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- Ewald Feyerer: Drei bewegte Jahrzehnte schulischer Integration / Inklusion in Österreich. In: Petra Flieger, Sascha Plannger (Hrsg.): Aus der NÄHE. Zum wissenschaftlichen und behindertenpolitischen Wirken von Volker Schönwiese. AG SPAK Bücher, Neu-Ulm 2013, S. 115–124.
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- Ewald Feyerer: Der Umgang mit besonderen Bedürfnissen im Bildungswesen. In: Zeitschrift Inklusion-online. Abgerufen am 23. Januar 2024.
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- Ilka Benner: Bildungsbenachteiligung am Übergang Schule – Beruf. Theoretische Konzepte und Fallstudien aus Teilnehmendenperspektiven unter besonderer Berücksichtigung von „Geschlecht“ und „sozialer Herkunft“. Dissertation. Universität Gießen. 2017. S. 30
- Hans Wocken: Frei herumlaufende Irrtümer. Eine Warnung vor pseudoinklusiven Betörungen. Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern. 2013, S. 4
- Hans Wocken: Frei herumlaufende Irrtümer. Eine Warnung vor pseudoinklusiven Betörungen. Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern. 2013, S. 5
- Michael Wrase: Förderschulzuweisung unter verfassungsrechtlichem Legitimationszwang. verfassungsblog.de. 22. August 2014
- Hans Wocken: Über Widersacher der Inklusion und ihre Gegenreden – Essay. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Ausgabe 23/2010.
- Georg Feuser: Eine zukunftsfähige „Inklusive Bildung“ – keine Sache der Beliebigkeit! In: [1] (PDF; 223 kB), S. 8 f.
- Georg Feuser: Eine zukunftsfähige „Inklusive Bildung“ – keine Sache der Beliebigkeit! In: [2] (PDF; 223 kB), S. 5.
- Georg Feuser: Allgemeine integrative Pädagogik und entwicklungslogische Didaktik. In: Behindertenpädagogik. Jg. 28, Nr. 1, 1989, S. 4–48.
- Annette Textor: Einführung in die Inklusionspädagogik. Julius Klinkhardt/UTB, Bad Heilbrunn 2015.
- Wilfried W. Steinert: Inklusion als Motor der Schulentwicklung. In: Mittendrin e. V. (Hrsg.): Eine Schule für Alle – Inklusion umsetzen in der Sekundarstufe. Verlag an der Ruhr, 2012, ISBN 978-3-8346-0891-8, S. 344.
- Susanne Abram: Die internationale Theoriendiskussion von der Integration zur Inklusion und die Praxisentwicklung in Südtirol. Verlag Freie Universität Bozen, 2003.
- Walter Krög: Herausforderung Unterstützung. Perspektiven auf dem Weg zur Inklusion. EQUAL – Entwicklungspartnerschaft MIM, 2005.
- Claudia von Zmuda: „Verschieden ist normal“ – Inklusion im Alltag: Eine Lehrerin erzählt. In: Spiegel Online. 4. Januar 2017, abgerufen am 3. April 2021.
- Hans Wocken: Rettet die Sonderschulen? - Rettet die Menschenrechte! Ein Appell zu einem differenzierten Diskurs über Dekategorisierung. Netzwerk Inklusion Bayern. 2011
- Olga Graumann: Inklusion – eine unerfüllbare Vision. Eine kritische Bestandsaufnahme. Barbara Budrich, Opladen / Berlin / Toronto 2018, ISBN 978-3-8474-2231-0, S. 253.
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- Olga Graumann: Inklusion – eine unerfüllbare Vision. Eine kritische Bestandsaufnahme. Barbara Budrich, Opladen / Berlin / Toronto 2018, ISBN 978-3-8474-2231-0, S. 254.
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- BVerfGE 33, 303 [333]
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- Weltkonferenz „Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität“: Die Salamanca Erklärung und der Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse. (PDF) UNESCO, 1994, abgerufen am 4. April 2021.
- In der deutschen Übersetzung werden die englischen Begriffe des Originaldokuments Inclusion bzw. inclusive nahezu durchgängig mit Integration, integrativ usw. übersetzt.
- The Salamanca Statement and Framework for Action on Special Needs Education. Abgerufen am 4. April 2021.
- Die Salamanca Erklärung und der Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse. Abgerufen am 23. Januar 2024.
- ohchr.org: General Comment on the right to inclusive education (12. März 2016)
- Brigitte Schumann, 4. Februar 2016, bildungsklick.de: Deutschland legt sich quer: („Bund und Länder widersprechen der Auslegung von inklusiver Bildung durch den UN-Fachausschuss“) (12. März 2016)
- Brigitte Schumann, 7. März 2016, bildungsklick.de: Allianz des Verschweigens („Die KMK (Kultusministerkonferenz) ist an Aufklärung über die Rolle der Sonderpädagogik im Nationalsozialismus desinteressiert“) (12. März 2016)
- ohchr.org: General Comment No 4 (2016) article 24: the right to inclusive education (18. September 2016)
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- Pervin Sadigh: Geistig behindert aufs Gymnasium bleibt noch eine Vision. Zeit Online, 19. Mai 2014
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- Michael Felten: Bremer Gymnasium klagt gegen Inklusion – Frei nach dem Prinzip Banane. Spiegel Online. 17. April 2018
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- Niedersächsisches Kultusministerium: Förderschule und Förderzentrum
- Philologenverband Niedersachsen: Philologenverband warnt vor Auflösung der Förderschulen – Viele Eltern behinderter Kinder wollen Förderschulen erhalten – Rot-Grün soll sich vom Dogma der Totalinklusion verabschieden. 2. Juli 2014
- N 3: Das Duell. 10. Oktober 2017, 28'08 – 32'03
- N 3: Wahlblog: Weil und Althusmann im TV-Duell. 10. Oktober 2017
- „Das widerspricht der Inklusion“: Betroffene Eltern wehren sich gegen Erhalt der Förderschule Lernen. news4teachers. 10. Februar 2018
- Ewald Feyerer: Kann Inklusion unter den Strukturen des segregativen Schulsystems in Österreich gelingen? In: J. Donlic, E. Jaschke-Hoffmann & H. K. Peterlini (Hrsg.): Ist inklusive Schule möglich? Nationale und internationale Perspektiven. transkript, Bielefeld 2019, ISBN 978-3-8376-4312-1, S. 72.
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- Arno Rädler: eine Rezension ( des vom 8. März 2018 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (7. März 2018)
Autor: www.NiNa.Az
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Inklusive Padagogik oder Inklusionspadagogik ist ein padagogischer Ansatz der als wesentliches Prinzip die Wertschatzung und Anerkennung von Diversitat Unterschiedlichkeit in Bildung und Erziehung verfolgt Der Begriff leitet sich vom lateinischen Verb includere beinhalten einschliessen ab Inklusion im Kontext Mit Slogans wie Es ist normal verschieden zu sein Vielfalt macht stark Jedes Kind ist besonders oder Alle sind anders anders mochten die Vertreter der inklusiven Padagogik darauf verweisen dass die durch die UN Konvention uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen gebotene Methode der inclusive education englisch amtliche deutsche Ubersetzung gemass Artikel 24 1 der UN Konvention integrative Bildung in Osterreich wurde dies jedoch amtlich auf inklusive Bildung geandert Teil eines Strebens nach Inklusion sei das uber die Schule hinaus alle gesellschaftlichen Bereiche erfassen musse Definition und BegriffsgeschichteIm Handlexikon der Behindertenpadagogik 2006 definiert Andreas Hinz den Ansatz der Inklusion als allgemeinpadagogische n Ansatz der auf der Basis von Burgerrechten argumentiert sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer personlichen Unterstutzungsbedurfnisse zugesichert sehen will Fur den Bildungsbereich bedeutet dies einen uneingeschrankten Zugang und die unbedingte Zugehorigkeit zu allgemeinen Kindergarten und Schulen des sozialen Umfeldes die vor der Aufgabe stehen den individuellen Bedurfnissen aller zu entsprechen damit wird dem Verstandnis der Inklusion entsprechend jeder Mensch als selbstverstandliches Mitglied der Gemeinschaft anerkannt Der Bildungswissenschaftler Gottfried Biewer definiert inklusive Padagogik als Theorien zur Bildung Erziehung und Entwicklung die Etikettierungen und Klassifizierungen ablehnen ihren Ausgang von den Rechten vulnerabler und marginalisierter Menschen nehmen fur deren Partizipation in allen Lebensbereichen pladieren und auf eine strukturelle Veranderung der regularen Institutionen zielen um der Verschiedenheit der Voraussetzungen und Bedurfnisse aller Nutzer innen gerecht zu werden Obwohl die Inklusionspadagogik sich erst Anfang der 1990er Jahre etablierte spielte der Inklusionsbegriff schon fruher eine Rolle Zumeist ging es bei den fruhen Verwendungen um die Inklusion von bestimmten Lehrinhalten in die Curricula und die Inklusion von Eltern in schulische Prozesse Ab Ende der 1960er Jahre bekam der Begriff Inklusion konzeptionelle Bedeutung im Zusammenhang mit der Entwicklung der sogenannten gemeinsamen Schule im englischsprachigen Raum In den deutschsprachigen Landern sprach man bis zum Ende der 1990er Jahre von Integration oder Integrativer Padagogik bzw vom gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder oder von Einer Schule fur alle Die bundesrepublikanische Entwicklung hin zu einem sich als inklusiv begreifenden Bildungssystem wurde mit der Empfehlung der Standigen Konferenz der Kultusminister der Lander in der Bundesrepublik Deutschland Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen vom 20 Oktober 2011 von Seiten der Schuladministration vollzogen um im Anschluss an die UN Behindertenrechtskonvention die Grundlage fur ein hochstmogliches Mass an gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung zu schaffen Die KMK interpretiert den Behindertenbegriff der Konvention als einen offenen an der Teilhabe orientierten Begriff der fur den schulischen Bereich Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ohne sonderpadagogischen Forderbedarf ebenso wie Kinder und Jugendliche mit sonderpadagogischem Forderbedarf umfasse Der 1994 durch die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpadagogischen Forderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland in Anlehnung an das englische Special Education Needs SEN eingefuhrte zentrale Begriff sonderpadagogischer Forderbedarf der damals als Paradigmenwechsel hin zur individuellen sonderpadagogischen Forderung unabhangig vom Forderort d h auch ausserhalb einer Forderschule eingefuhrt worden war tritt in den Empfehlungen zur inklusiven Bildung von 2011 deutlich zuruck Stattdessen definiert die KMK Sofern sonderpadagogische Fachlichkeit erforderlich ist handelt es sich um Kinder und Jugendliche mit Bedarf an sonderpadagogischen Bildungs Beratungs sowie Unterstutzungsangeboten In Osterreich startete die Entwicklung mit der ersten Schulversuchsklasse in Oberwart Burgenland im Jahr 1984 Bereits 1993 wurde das Elternwahlrecht aufsteigend ab der 1 Schulstufe verankert Im Schulpflichtgesetz 8 wurde der Schulbesuch bei sonderpadagogischem Forderbedarf anstelle der Uberweisung in eine Sonderschule verankert 1996 wurde das Elternwahlrecht auf die Sekundarstufe I 5 8 Schulstufe ausgeweitet Alle Schularten auch die Unterstufe des Gymnasiums bekamen im Rahmen des Schulorganisationsgesetzes den Auftrag zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder Mit der Anderung des Berufsausbildungsgesetzes wurde 2003 die Moglichkeit der Teilqualifizierung und damit die Integration in der Berufsschule gesetzlich ermoglicht die gesetzliche Verankerung des Elternwahlrechtes auf der 9 und damit letzten Schulstufe im Pflichtschulbereich erfolgte erst 2012 Nach grossen Fortschritten in den 1990er Jahren stagnierte die Entwicklung mit grossen regionalen Unterschieden weist aber bis heute einen geringeren Prozentsatz an Schulern mit sonderpadagogischem Forderbedarf und eine hohere Inklusionsquote als Deutschland auf Mit der Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention durch den osterreichischen Nationalrat im Jahr 2008 wurde auch in Osterreich die schulische Inklusion als Menschenrecht im Sinne der UNESCO deklariert Die UNESCO definiert inklusive Bildung als einen fortlaufenden Prozess der darauf abzielt qualitativ hochwertige Bildung fur alle anzubieten und dabei die Vielfalt sowie die unterschiedlichen Bedarfe und Fahigkeiten Merkmale und Lernerwartungen der Schuler und Gemeinschaften zu respektieren und alle Formen von Diskriminierung zu beseitigen Dem sich anschliessend bedeutet fur die Deutsche UNESCO Kommission Inklusive Bildung dass alle Menschen an qualitativ hochwertiger Bildung teilhaben und ihr Potenzial voll entfalten konnen Wahrend in Deutschland der Begriff Inklusion oft nur in einem engeren Sinne im Kontext von Menschen mit einem diagnostizierten Forderbedarf verwendet wird vertritt die UNESCO dezidiert einen weiten Inklusionsbegriff der alle Menschen einschliesst Weder Geschlecht soziale oder okonomische Voraussetzungen noch besondere Lernbedurfnisse durfen dazu fuhren dass ein Mensch seine Potenziale nicht entwickeln kann Befurworter und GegnerDie deutsche und osterreichische Sonderpadagogik unterstutzt allgemein dieses Ziel wird dennoch teilweise als Gegenpol zur inklusiven Padagogik betrachtet bzw versteht sich teilweise selbst auch als Gegenpol dazu Fur die Befurworter der Inklusion gibt es keine zu separierenden und zu segregierenden Gruppen von Schulern sondern eine Schulergesamtheit deren Mitglieder unterschiedliche Bedarfe haben aber die gleichen Bedurfnisse Hunger Durst Anerkennung Selbstwirksamkeit Zur Befriedigung dieser Bedurfnisse ist oft die Bereitstellung spezieller Mittel und Methoden notwendig bzw sinnvoll Die Vertreter der Inklusionspadagogik erachten den Besuch einer wohnortnahen allgemeinen Schule und die Berucksichtigung der individuellen Bedarfe aller als Menschenrechte und fordern dass die Schule den Lernvoraussetzungen ihrer Schulergesamtheit gewachsen sein soll Es soll nach ihrer Auffassung eine Schule fur alle konzipiert werden aus der kein Kind mehr ausgeschlossen wird weil es den jeweiligen Anforderungen nicht entsprechen kann und jedes Kind entsprechend seiner individuellen Lernvoraussetzung individualisiert innerhalb der Gemeinschaft unterrichtet werden Unter den Befurwortern einer inklusiven Beschulung gibt es eine radikale und eine gemassigte Fraktion Radikale Inklusionsbefurworter gelangen zu der Forderung Alle Schulerinnen und Schuler besuchen die allgemeine Regelschule und werden von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet Ilka Benner begrundet das wie folgt In der Inklusion gilt es ein Bildungssystem zu etablieren welches inklusiv ist fur alle Schuler innen Ein solches Bildungssystem stellt die gemeinsame Beschulung aller Kinder und Jugendlichen sicher und gewahrt jedem Individuum die bestmogliche Forderung und Ausschopfung seiner Potenziale Um dies zu erreichen bedarf es einer Neugestaltung der Bildungssysteme die sowohl die Abschaffung des Forderschulsystems als auch eine Reform des Regelschulsystems hinsichtlich Aufbau Curricula Unterrichtsansatzen und Lernstrategien enthalt Gemassigte Inklusionsbefurworter halten es fur realistischer wenn 80 bis 90 Prozent der Schuler mit einem sonderpadagogischen Forderbedarf Regelschulen besuchen Hans Wocken vertritt den Standpunkt dass zwar eine Sonderschulpflicht unzulassig sei nicht aber die Existenz von Sonderschulen Michael Wrase Professor fur Offentliches Recht an der Universitat Hildesheim und am Wissenschaftszentrum Berlin fur Sozialforschung WZB urteilt Die Zuweisung auf eine Forderschule gegen den Willen des Kindes bzw seiner Eltern stellt grundsatzlich eine Diskriminierung im Sinne von Art 5 Abs 2 i V m Art 24 BRK dar Sie kann hochstens noch unter Umstanden in besonderen Ausnahmefallen sozusagen als ultima ratio gerechtfertigt werden bedarf dann aber einer uberaus sorgfaltigen und genauen Prufung und Begrundung Uber die Frage ob ein Restbestand von gesonderten Fordereinrichtungen fur etwa 10 bis 20 Prozent aller Kinder mit Behinderung weiterhin legitimierbar sei konne man Wrase zufolge ergebnisoffen diskutieren Gegner der Inklusion argumentieren dass Inklusion keine Methode sondern eine Ideologie sei die nicht das Wohlbefinden und eine erfolgreiche Lern Entwicklung aller Schulkinder zum Ziel habe sondern eine gesellschaftsverandernde Politik Sie halten es fur vorteilhaft homogene Lerngruppen zu bilden und den Willen der Eltern die ohnehin mehrheitlich inklusionsskeptisch seien zu respektieren Vertreter dieser herkommlichen padagogischen Richtung werden mitunter als Homodoxie Anhanger diffamiert Ihnen wird von einigen Anhangern des Inklusionsgedankens vorgeworfen Menschen zu exkludieren zu stigmatisieren und zu selektieren Abgrenzung von der IntegrationspadagogikGemeinsamkeiten Die Integrationspadagogik und die Inklusionspadagogik beklagen dass in vielen Landern auch in solchen ohne gegliedertes Schulsystem Schuler mit sonderpadagogischem Forderbedarf vom Besuch allgemeiner Schulen ausgeschlossen wurden Nur eine gemeinsame Schule fur alle Kinder und Jugendlichen konne diesen Verhaltnissen entgegenwirken Sowohl Anhanger der Integration als auch solche der Inklusion treten fur das Recht aller Schuler ein unabhangig von ihren Fahigkeiten oder Beeintrachtigungen sowie ihrer ethnischen kulturellen oder sozialen Herkunft gemeinsam unterrichtet zu werden Sowohl der Integrations als auch der Inklusionspadagogik geht es darum dass ein individualisierter kindgerechter Unterricht angeboten wird der wirklich jeden Schuler dort abholt wo er oder sie steht und optimal fordert gibt zu bedenken dass die haufig getroffene Unterscheidung von Inklusion und Integration die Theoriebildung der Integrationspadagogik vernachlassigt hat und verweist darauf dass beispielsweise der Integrationsbegriff bei Georg Feuser 1989 schon sehr exakt dem entspricht was heute unter Inklusion verstanden wird Unterschiede Trotzdem weisen Integrations und Inklusionspadagogik begriffliche und konzeptionelle Unterschiede auf Das Leitbild der Inklusion zielt im Gegensatz zur Integration auf alle Menschen und setzt damit das Ziel Schule fur alle Schuler und auch fur alle Lehrer zu einem anregendem und angenehmen fordernden und herausforderndem Ort des Lernens zu machen Die ganze Schule gewinnt Wilfried W Steinert Fur die Bildungswissenschaftlerin Susanne Abram unterscheidet sich der Begriff der Integration insofern vom Begriff der Inklusion als es bei der Integration von Menschen immer noch darum geht Unterschiede wahrzunehmen und zuerst Getrenntes wieder zu vereinen Inklusion hingegen versteht sich in Bezug auf Schule als ein Konzept das davon ausgeht dass alle Schuler mit ihrer Vielfalt an Kompetenzen und Niveaus aktiv am Unterricht teilnehmen Alle Schuler erleben und nehmen Gemeinschaft wahr in der jeder jede Einzelne seinen ihren sicheren Platz hat und somit eine Teilnahme fur alle Schuler am Unterricht moglich ist Susanne Abram Der Erziehungswissenschaftler und Psychologe Walter Krog betont dass Inklusion uber Integration hinausgeht Ist mit Integration die Eingliederung von bisher ausgesonderten Personen gemeint so will Inklusion die Verschiedenheit im Gemeinsamen anerkennen d h der Individualitat und den Bedurfnissen aller Menschen Rechnung tragen Die Menschen werden in diesem Konzept nicht mehr in Gruppen z B hochbegabt behindert anderssprachig eingeteilt Wahrend im Begriff Integration noch ein vorausgegangener gesellschaftlicher Ausschluss mitschwingt bedeutet Inklusion Mitbestimmung und Mitgestaltung fur alle Menschen ohne Ausnahme Inklusion beinhaltet die Vision einer Gesellschaft in der alle Mitglieder in allen Bereichen selbstverstandlich teilnehmen konnen und die Bedurfnisse aller Mitglieder ebenso selbstverstandlich berucksichtigt werden Inklusion bedeutet davon auszugehen dass alle Menschen unterschiedlich sind und dass jede Person mitgestalten und mitbestimmen darf Es soll nicht darum gehen bestimmte Gruppen an die Gesellschaft anzupassen Eine Grundschullehrerin aus Bremen verdeutlicht ihr Verstandnis von Inklusion Bis zur Mitte der dritten Klasse verzichten wir auf so eine Diagnose und stellen sie nur fur die weiterfuhrenden Schulen Sie zeigt auf dass ein Wesensmerkmal inklusiver Padagogik ist Einem Schulkind das Hilfe braucht wird quasi schnell und unburokratisch geholfen und zwar unabhangig davon wodurch seine Hilfsbedurftigkeit begrundet ist Ein Denken in Kategorien der Konkurrenzfahigkeit findet nicht statt Olga Graumann halt dagegen dass es zwar richtig ist nicht vorschnell zu etikettieren und dass es gut ist wenn Besucher einer Schule nicht sofort erkennen konnen welche Kinder einen Forderbedarf haben Die verantwortlichen Lehrkrafte mussen jedoch genau diagnostizieren um zu wissen welche Fordermassnahmen ergriffen werden mussen Die Schwierigkeiten die ein Kind hat verschwanden nicht dadurch dass man ihm kein Etikett verleihe und umgekehrt fuhre die Feststellung welchen Forderbedarf ein Kind hat nicht zwangslaufig zu einer Stigmatisierung Das nordrhein westfalische Schulministerium hat die Unterscheidung zwischen Integration und Inklusion als nicht praxisnah bewertet Ein zieldifferenter Unterricht setze voraus dass den Schulern die einen entsprechenden anderen Unterricht erhalten zuvor aus dem Leistungswettbewerb herausgenommen wurden Dafur musse ihnen ein Bedarf an sonderpadagogischer Unterstutzung bescheinigt worden sein so dass sie also etikettiert worden seien In dem Abschnitt Grenzen der De Etikettierung des Programms Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW heisst es 2015 dass zwar ein formliches Feststellungsverfahren in der Grundschule im Bereich der Forderschwerpunkte Lernen Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache zusammen Lern und Entwicklungsstorungen nicht mehr notwendig ist um die Zahl der notwendigen Lehrerstellen fur sonderpadagogische Lehrkrafte zu ermitteln dass aber zum Ende der Grundschulzeit bei der weitaus uberwiegenden Zahl der Kinder die sonderpadagogisch unterstutzt wurden auch ein formliches Feststellungsverfahren erfolgt sei Verzichtet werde auf ein solches Verfahren nur bei Kinder n die zielgleich in den Forderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache in Grundschulen unterrichtet wurden Das fuhrt letztlich dazu dass Lehrkrafte ohne zusatzliche Kompetenz oder mit nur einigen Fortbildungen mit Kindern konfrontiert und allein gelassen werden fur deren Bildung sie selbst nicht ausgebildet sind In der Schweiz wird auch nach dem Beitritt des Landes zur UN Behindertenrechtskonvention mit Wirkung vom 15 Mai 2014 konsequent der Begriff Integration im Kontext der Beschulung benachteiligter Schuler in Regelschulen verwendet Mireille Guggenbuhler kritisiert diesen Sprachgebrauch Kaum jemand hat wahrgenommen dass auch die Schweiz im Mai dieses Jahres die UN Konvention unterzeichnet und sich damit ebenfalls der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems verpflichtet hat Geschichte im 19 und 20 JahrhundertMitte des 19 Jahrhunderts grundete der britische Arzt John Langdon Down Fordereinrichtungen fur Trisomie 21 Betroffene spater wurde das Syndrom nach ihm benannt und wies auf deren Lernfahigkeit hin Die unterschiedlichen sonderpadagogischen Fachrichtungen und mit ihnen die Sonderschultypen konstituierten sich aus verschiedenen philosophischen sozialpolitischen und philanthropischen Impulsen heraus Ende des 18 und im Laufe des 19 Jahrhunderts wobei dieser Konstitutionsprozess von Andreas Mockel 1988 25 in seiner Geschichte der Heilpadagogik als ein Vorgang der offentlichen Anerkennung der behinderten Kinder beschrieben wird Diese Anerkennung beinhaltet auch dass padagogische Konzepte entwickelt wurden und dass fur diese Schuler schulische Bildung uberhaupt erstmals als denkbar angesehen wurde Schwager 1993 Eine Ausnahme stellt die Hilfsschule bzw die spatere Schule fur Lernbehinderte dar weil es ihr um Schuler ging die bereits Schuler der allgemeinen Schule waren Im Unterschied zu den anderen sonderpadagogischen Fachrichtungen bzw zu den anderen Sonderschulen wurde hier das schulische Bildungsangebot also nicht auf vorher nicht beschulte Schulergruppen ausgedehnt sondern es fand eine Ausdifferenzierung des Schulwesens und damit der Schulerschaft statt die ursprunglich padagogisch begrundet wurde Michael Schwager Gesamtschule Holweide Koln Anerkennung von Heterogenitat als Bedingung der inklusiven Schule 1880 wurde in Deutschland die erste Hilfsschule fur Kinder mit einer Lernbehinderung eingerichtet die anfanglich nur Kindern hoherer sozialer Schichten zuganglich war Aufgrund einer Initiative des 1919 gegrundeten Selbsthilfebundes der Korperbehinderten fuhrte das Landesjugendamt Berlin im September 1929 eine Untersuchung mit Hilfe von Fragebogen an allen Volks und Hilfsschulen Berlins durch Es wurde festgestellt dass von 830 Korperbehinderten Kindern 768 Volksschulen besuchten der Rest Sonderschulen dass namlich das Bildungsniveau der integrierten Kinder und Jugendlichen aufgrund verschiedenster Problemlagen gering war in den Sonderschulen aber noch niedriger Aus den Fragebogen war festzustellen dass die Kinder die aus der Kinderheilstatte Buch Heimsonderschule V S entlassen worden waren um mehrere Jahre im Schulwissen gegen ihre Altersgenossen zuruckstehen Hilde Wulff Lubeck war der erste deutsche Gliedstaat im Deutschen Kaiserreich der einen Schulzwang fur Taubstumme einfuhrte und gleichzeitig eine selbststandige Schule fur Schwachbefahigte einrichtete als er zu Ostern 1888 die dortige privat gefuhrte Taubstummenschule auch als Taubstummenanstalt bezeichnet ubernahm Zuruckzufuhren war das auf den Padagogen Heinrich Strakerjahn dem Kinder aller sozialer Schichten uberlassen worden waren namlich taubstumme geistesschwache und sprachlich zuruckgebliebene Strakerjahn hatte daraufhin erfolgreich die Errichtung einer besonderen Schule fur Schwachbegabte angestrebt Es entstanden die Begriffe Heilpadagogik und spater die Sonderpadagogik im Nationalsozialismus Nach 1945 Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Bis 1960 stand der Ausbau des allgemeinen und beruflichen Schulwesens im Mittelpunkt bildungspolitischer Tatigkeiten und Verlautbarungen Es gab keine flachendeckende Versorgung mit Sonderschulen und manches Kind mit einer Behinderung wurde wie selbstverstandlich in die allgemeine Schule aufgenommen und mit nichtbehinderten Kindern unterrichtet Im Zusammenhang mit der Entlastung der allgemeinen Schule von behinderten Kindern setzten negative schulische Selektionsprozesse ein 1960 befurwortete die Standige Konferenz der Kultusminister in ihrem Gutachten zur Ordnung des Sonderschulwesens die Separation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen als Rehabilitations und Integrationshilfe Es entstand eine Differenzierung bei der Lehrerausbildung und es erfolgte der Ausbau von Sonderschulen auch zur Entlastung der Regelschulen Zwischen 1960 und 1973 verdoppelte sich so die Zahl der Sonderschulen die Zahl der sie besuchenden Schuler verdreifachte sich beinahe die Zahl der an Sonderschulen Unterrichtenden vervierfachte sich Nachdem im Strukturplan fur das Bildungswesen von 1970 das Sonderschulwesen bewusst ausgeklammert worden war berief die Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates DB noch 1970 einen Fachausschuss Sonderpadagogik daraufhin wurde in den 1970er Jahren der Gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher in Deutschland infolge eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz von 1972 Empfehlungen zur Ordnung des Sonderschulwesens sowie einer Empfehlung des Deutschen Bildungsrates von 1973 Empfehlungen der Bildungskommission Zur padagogischen Forderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher in Schulversuchen getestet Im Bundesland Nordrhein Westfalen wurden entsprechende Versuche in zwei Abschnitten durchgefuhrt 1981 bis 1989 sowie von 1989 bis 1993 siehe auch Schulversuch Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I Hierbei wurden Kinder aller Behinderungsarten gemeinsam mit so genannten nicht behinderten Kindern unterrichtet Die Versuche wurden von allen Beteiligten durchweg positiv beurteilt Der Montessoripadagogik zum Beispiel der Munchener Aktion Sonnenschein und des Kinderhauses Friedenau e V wird eine Schlusselfunktion fur die Ausbreitung gemeinsamer Erziehung im Elementarbereich und in der Schule zugewiesen Mit der Praxis der Munchener Integrativen Montessori Grundschule 1970 und der Berliner Flaming Grundschule die 1976 die erste Integrationsklasse an einer staatlichen Schule in Deutschland errichtete wird die bis dato in den bildungspolitischen Empfehlungen geltende Forderung so viel Integration wie moglich und so wenig Segregation wie notwendig durch das Gleichheitsrecht auf den Besuch der allgemeinen Schule und die Pramisse Integration ist unteilbar ersetzt Der originelle Beitrag der Integrationsprojekte in der Geschichte der Padagogik ist dass sie bewiesen haben dass es moglich ist alle SchulerInnen in der ganzen Bandbreite menschlicher Vielfalt von den Schwerstbehinderten bis hin zu den Hochbegabten gemeinsam zu unterrichten Annedore Prengel inklusion online net Bis Mitte der 1980er Jahre lassen sich bundesweit 19 Integrationsschulen in denen Kinder mit verschiedenen Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen unterrichtet werden anfuhren Am 15 November 1994 trat ein neuer Satz im Artikel 3 des Grundgesetzes in Kraft Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden netzwerk artikel 3 de 20 Jahre Grundgesetzanderung Damit wurde der Perspektivenwechsel von der Betrachtung Behinderter als Objekte von Fursorge zu ihrer Wahrnehmung als selbstandig handelnde und individuell zu behandelnde Subjekte manifestiert Zugleich lasst sich aus dem Satz die Schlussfolgerung ziehen dass eine Bevorzugung von Menschen denen amtlich eine Behinderung bescheinigt wurde in Form von Nachteilsausgleichen nicht als verfassungswidrige Benachteiligung Nicht Behinderter bewertet werden darf 1997 urteilte das Bundesverfassungsgericht dass die Pflicht des Staates bestimmte finanzielle oder Sachleistungen zu erbringen laut standiger Rechtsprechung des Gerichts dem Vorbehalt des Moglichen im Sinne dessen was der Einzelne vernunftigerweise von der Gesellschaft verlangen kann unterliege d h dass niemand staatliche oder kommunale Instanzen zum Beschluss von Haushaltsansatzen zwingen konne die die zur Entscheidung befugten Gremien fur zu hoch halten Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht gehindert die tatsachliche Verwirklichung dieser Integrationsformen von einschrankenden Voraussetzungen abhangig zu machen urteilte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 1997 als es den zwangsweisen Besuch einer Sonderschule durch ein korperbehindertes Madchen und deren Ausschluss von einer gemeinsamen Beschulung mit nicht behinderten Kindern zu bewerten hatte denn Die Uberweisung eines behinderten Schulers an eine Sonderschule stellt nicht schon fur sich eine verbotene Benachteiligung dar Diese Position konne das Gericht nach Ansicht Michael Wrases nach der Unterschrift Deutschlands unter dem Ubereinkommen uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht mehr weiter vertreten wenn auch das Gericht sich bislang noch nicht von seinem 1997 verkundeten Urteil distanziert habe In Osterreich wurde Anfang der 60er Jahre das Schulsystem neu strukturiert und die Sonderschulen bis Mitte der 80er Jahre ausgebaut Dann nahm die Zahl der Sonderschuler insbesondere auf dem Land stetig ab und nach einer ca zehnjahrigen Schulversuchsperiode wurde das Elternwahlrecht 1993 fur die Volksschule und 1997 fur die Sekundarstufe I gesetzlich verankert Auch in Osterreich unterschied sich die Entwicklung der einzelnen Bundeslander sehr stark obwohl es hier ein einheitliches Bundesgesetz gab Ab Mitte der 80er bis Ende der 90er Jahre wurde die Entwicklung intensiv wissenschaftlich begleitet Es zeigte sich dass eine gut funktionierende Kooperation mit den Lehrerkollegen und den Eltern sowie ein entsprechender Ruckhaltung seitens der Schulleitung die wesentlichsten Faktoren fur einen erfolgreichen gemeinsamen Unterricht waren der Arbeitsaufwand zwar als hoher eingeschatzt wurde aber insgesamt eine hohere Zufriedenheit vorhanden war Die Leistungen der Schuler in Integrationsklassen sowohl der behinderten als auch der nichtbehinderten entwickelten sich zumindest gleich gut Salamanca Erklarung Vom 7 bis 10 Juni 1994 fand in Salamanca Spanien die UNESCO Konferenz Padagogik fur besondere Bedurfnisse Zugang und Qualitat statt Ihr Hauptergebnis war die Salamanca Erklarung mit der Nennung der Inklusion Die Erklarung wurde das wichtigste Ziel der internationalen Bildungspolitik und in der Folge ein erster internationaler Rahmen fur ihre Umsetzung Das Leitprinzip das diesem Rahmen zugrunde liegt besagt dass Schulen alle Kinder unabhangig von ihren physischen intellektuellen sozialen emotionalen sprachlichen oder anderen Fahigkeiten aufnehmen sollen Das soll behinderte und begabte Kinder einschliessen Kinder von entlegenen oder nomadischen Volkern von sprachlichen kulturellen oder ethnischen Minoritaten sowie Kinder von anders benachteiligten Randgruppen oder gebieten Schon hier wird im englischen Originaltext wiederholt der Begriff inclusive verwendet in der deutschen Version ist dies jeweils mit integrativ o a wiedergegeben Das englische Wort participate wird mit Teilhabe ubersetzt kann ebenso gut jedoch das eher Aktivitat beschreibende Teilnahme bedeuten 2010 aktualisierte Petra Flieger die deutsche Ubersetzung so dass nun ein deutsches Dokument vorliegt das der englischen Originalfassung gerecht wird 21 JahrhundertUN Behindertenrechtskonvention In der 2006 beschlossenen UN Konvention uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten ein inclusive education system engl amtliche dt Ubersetzung gem Art 24 1 der UN Konvention integratives Bildungssystem in Osterreich einstweilen mit inklusives Bildungssystem ubersetzt zu errichten in dem Behinderte nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden Art 24 2 a der Konvention und ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung Berufsausbildung Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben Art 24 5 der Konvention Inklusion also der gemeinsame Unterricht von Schulern mit und ohne Behinderung wird in der UN Konvention jedoch nicht explizit gefordert Tatsachlich tauchen in der amtlichen deutschen Ubersetzung weder der Begriff Inklusion noch das Wort gemeinsam auf Obwohl Integration und Inklusion zwei verschiedene Dinge sind wird in der offentlichen Diskussion in Deutschland regelmassig die UN Konvention herangezogen um die Inklusion zu begrunden Im Januar 2016 wurde in einer unter Federfuhrung des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales BMAS und Mitwirkung der Kultusministerkonferenz KMK erstellten gemeinsamen Stellungnahme von Bund und Landern zu einem Kommentar des UN Fachausschusses zur Umsetzung von Artikel 24 der UN Behindertenrechtskonvention UN BRK das nationale Sonderschulsystem verteidigt Der Anfang September 2016 in Genf veroffentlichte allgemeine Kommentar General Comment Nr 4 zur UN Behindertenrechtskonvention des UN Fachausschusses fur die Rechte von Menschen mit Behinderungen welcher die staatlichen Verpflichtungen zur Umsetzung von Artikel 24 der Menschenrechtskonvention verbindlich normiert hebt inklusive Bildung als ein Menschenrecht fur alle hervor das auch fur Menschen mit Behinderungen auf allen Stufen des Bildungssystems gelte Inklusive Bildung schliesse ausdrucklich das Recht auf Nicht Segregation Nicht Diskriminierung und Chancengleichheit ein Weiters wird sehr deutlich klargemacht dass Inklusion eine Veranderung des Schulsystems und des Unterrichts bedeutet Inklusive Bildung sei das Recht des Kindes Eltern hatten sich in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung am Recht der Kinder auszurichten Schlussfolgerungen deutscher Juristen Ein Rechtsgutachten des Volkerrechtlers Eibe Riedel kam Anfang 2010 zu dem Schluss dass Kinder mit Behinderungen nur in Ausnahmefallen vom Besuch einer Regelschule abgehalten werden durfen und gesteht ihnen ein Recht auf den Besuch einer allgemeinen wohnortnahen Schule zu Nach Auffassung des Deutschen Instituts fur Menschenrechte ist durch die Unterschrift der Bundesrepublik Deutschland unter die UN Konvention uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Moglichkeit von Staatsorganen sich auf einen Ressourcenvorbehalt zu berufen hinfallig geworden Das Argument fur die Umsetzung des Inklusionsprinzips stehe nicht genug Geld zur Verfugung durfe also nicht mehr gegen Antragsteller ins Feld gefuhrt werden Auch Gymnasien seien verpflichtet Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aufzunehmen WHO und Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen Im Juni 2011 veroffentlichten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Weltbank den ersten weltumfassenden Bericht zur Behinderung World report on disability Eine seiner zentralen Forderungen ist es Inklusion vor allem im Bereich der Bildung in nachhaltige Konzepte einzubetten Bildung sei auch der Schlussel zum ersten Arbeitsmarkt so der Bericht weiter der fur Menschen mit Behinderung durch Vorurteile und Ignoranz mangelnde Bereitstellung von Dienstleistungen sowie berufliche Aus und Weiterbildungsmoglichkeiten jedoch weitgehend verschlossen bleibe aktion mensch de Die 2015 von der UN verabschiedeten 17 Ziele fur nachhaltige Entwicklung nennen Inklusion bei mehreren Punkten z B unter Ziel 4 Ensure inclusive and quality education for all and promote lifelong learning Gewahrleistung einer inklusiven und hochwertigen Bildung fur alle und Forderung lebenslangen Lernens Ziel 11 Make cities inclusive safe resilient and sustainable Stadte inklusive sicher belastbar und nachhaltig machen oder Ziel 16 Promote just peaceful and inclusive societies Forderung gerechter friedlicher und inklusiver Gesellschaften Weitere Entwicklung in Deutschland Eine Studie der Bertelsmann Stiftung kam im September 2009 zu dem Ergebnis dass damals in Deutschland 20 der Kinder mit besonderem Forderbedarf einen gemeinsamen Unterricht besuchten In Landern wie Italien Norwegen oder Danemark gibt es dagegen seit Jahren nur noch wenige Spezialschulen fur Kinder mit besonderen Bedurfnissen Fast 100 Prozent der Kinder mit Behinderungen oder Beeintrachtigungen gehen in diesen Landern in eine gemeinsame Schule mit anderen Kindern wenngleich auch nicht immer in dieselbe Klasse Neuere Projekte in Deutschland verfolgen ebenfalls sowohl jahrgangsubergreifende wie auch inklusive Ansatze im Sinne von Interessenverbanden von und fur Menschen mit Behinderungen Dazu gehort vor allem die neue Schulform Gemeinschaftsschule In einer Umfrage zur Gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland des Instituts fur Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales kennzeichneten im Mai 2011 51 der Befragten die Verwirklichung der gemeinsamen Erziehung und Bildung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher in Deutschland mit der Einschatzung weniger bzw gar nicht gut Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in allgemeinen Schulen setzt sich in Deutschland nur muhsam durch z B aufgrund allgemeiner oder Kosten Vorbehalte mangelnder Bereitstellung von notwendigen Ressourcen des Beharrens auf verschiedenen teilweise parallel betriebenen Schulformen sowie Angsten vor Bedeutungsverlust der Sonder und Heilpadagogik Die Umsetzung inklusiver Ideen und Praktiken ist dabei aus eigener Sicht nicht nur fur die Sonderpadagogik sondern auch fur die Allgemeine Schul Padagogik mit erheblichen Herausforderungen verbunden Unter Umstanden wird Inklusion auch als weiteres Modell fur die Integration von Schulern mit Behinderungen in den gemeinsamen Unterricht betrachtet 2023 wurde der 2 Staatenbericht diskutiert Die Abschliessenden Bemerkungen des UN Fachausschusses weisen darauf hin dass in Deutschland noch immer das dominiert und Prozesse zur Implementierung inklusiver Bildung auf Lander und Gemeindeebene fehlen und empfehlen dringend einen Nationalen Aktionsplan zur Transformation sonderpadagogischer Ressourcen in das Allgemeine Bildungssystem sowie eine entsprechende Anderung der Aus und Weiterbildung von Lehrern und Erziehern So wie in Baden Wurttemberg ist in den meisten Bundeslandern festzustellen dass sich zwar die Zahl der Schuler mit sonderpadagogischem Forderbedarf in allgemeinen Schulen erhohte es gleichzeitig aber auch zu einer Erhohung der Forderquote und der Segregationsquote kam Alles in allem muss mit Georg Feuser gesagt werden dass es einstweilen zu einer Integration der Inklusion in die Segregation gekommen ist und damit die Idee der inklusiven Bildung deutlich verandert wurde Weitere Entwicklung in Osterreich In Osterreich wurde bereits in den 1990er Jahren eine Integrationsquote von rund 50 erreicht in den 2000er Jahren blieb die Entwicklung zahlenmassig relativ stabil 2006 07 wurden z B durchschnittlich 52 54 aller Schuler mit sonderpadagogischem Forderbedarf in allgemeinen Schulen beschult Die Integrationsquote schwankte dabei zwischen 82 37 in der Steiermark und 32 04 in Niederosterreich Die Steiermark hatte dementsprechend die niedrigste Segregationsquote von 0 45 in Niederosterreich betrug diese 2 79 Die Segregationsquote fur ganz Osterreich lag bei 1 57 Fur das Schuljahr 2016 17 weist der Nationale Bildungsbericht 2018 eine Integrationsquote von 60 84 und eine Segregationsquote von 1 53 auf Die quantitative Entwicklung in Osterreich im Sinne der De Segregation kann im Vergleich zu Deutschland als sehr gut bezeichnet werden Allerdings fuhrte die Verankerung des Elternwahlrechts bei Beibehaltung eines selektiven Schulsystems mit einer Vielfalt der Forderorte und einer gymnasialen Unterstufe nur zu einem integrativen Schulsystem also zu einer Parallelverankerung von gemeinsamer Beschulung und Sonderbeschulung Die Entwicklung der Inklusion im Sinne einer Schule fur alle stosst an strukturelle Grenzen Die eigentlich notwendige Diskussion uber eine aussere Schulreform findet nicht statt Eine Kulturanderung benotigt aber unbedingt eine Strukturanderung und umgekehrt Letztlich muss damit auch fur Osterreich ahnlich wie fur Deutschland festgehalten werden Die Strategie der Freiwilligkeit innerhalb der bestehenden Ressourcen erscheint einesteils freundlich an die Autonomie und den Erfindungsgeist der dezentralen Akteure zu appellieren Auf der anderen Seite stosst sie wohl in vielen Fallen an das Sicherheitsbedurfnis vieler Akteure Innerhalb der bestehenden Ressourcen ist es am leichtesten vorstellbar dass die bestehende Praxis umgesetzt werden kann Folgerichtig scheint die Entwicklung der letzten Jahre auf fatale Weise einer Integration der Inklusion in die Segregation zu entsprechen siehe Georg Feuser in diesem Band die auch damit zusammenhangt dass der Bund zu wenig normatives Leadership aus Furcht vor Ressourcenimplikationen zeigt und dadurch den offentlichen Raum einer Vielzahl von Akteuren mit unterschiedlichen Partialinteressen uberlasst Um eine Systemanderung herbeizufuhren schlagen Ewald Feyerer amp Herbert Altrichter eine Strategie der Verbindlichkeit mit angemessener Unterstutzung der Entwicklung vor mit gezielter Offentlichkeitsarbeit klaren Botschaften zu den Zielen an alle Akteure aber auch autonomen Freiraumen bei der konkreten Umsetzung Argumente fur und gegen einen inklusiven UnterrichtDas Ziel Homogenitat in den zu unterrichtenden Klassen zu erreichen gilt den Verfechtern der Inklusion als unerreichbar gegen die Chancengleichheit gerichtet und padagogisch wenig effizient Ein Aufzug fur barrierefreies Unterrichten in der Kaufmannischen Schule Tauberbischofsheim Nach Auffassung der Inklusionsbefurworter kann jeder Schuler jederzeit standig oder auch nur vorubergehend und aus unterschiedlichen Grunden Schwierigkeiten beim Lernen haben Dabei sei es Aufgabe der Schule und des Lehrpersonals die entsprechenden Hilfen und Mittel zum Ausgleich bereitzustellen In vielen Fallen konne die Intervention von Sonderpadagogen oder anderer Spezialisten in der direkten Arbeit mit bedurftigen Schulern oder als Beratung fur die Lehrkrafte fur den Regelschulunterricht sinnvoll sein Aber auch diese Hilfeleistungen zur Befriedigung besonderer Bedarfe mussten ohne jegliche Aussonderung stattfinden Inklusive Bildung kommt allen zugute ist ein zentraler Leitsatz der Europaischen Agentur fur sonderpadagogische Forderung und inklusive Bildung Brigitte Schumann behauptet dass d er Anregungsreichtum der von einer heterogenen Gruppe ausgeht nicht durch die Verkleinerung der Lerngruppe und durch spezialisierte Lehrkrafte kompensiert werden konne und dass das Fehlen solcher Anregungen menschrechtswidrig sei Eventuell abweichende Ansichten betroffener Eltern seien angesichts dessen irrelevant zumal Eltern jahrzehntelang von der Sonderschullobby manipuliert worden seien Die Behauptung einer Manipulation der Eltern durch die Sonderschullobby bedarf eines empirischen Nachweises der von Brigitte Schumann nicht erbracht wurde Eltern von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung sind Anwalt ihres Kindes und ihr Lebensentwurf mit ihrem behinderten Kind muss akzeptiert und ernst genommen werden Sonderpadagogische Einrichtungen wie z B die Lebenshilfe bieten Kindern und Eltern einen Lern und Lebensraum den derzeit keine Regelschule bieten kann Ganztagsbetreuung Ferienreisen Raumausstattung u a m Viele Eltern sind aufgrund ihrer Lebensumstande darauf angewiesen dass ihr Kind den ganzen Tag auch in der Ferienzeit verlasslich ausser Haus betreut wird Ihre Entscheidung fur eine Sondereinrichtung muss respektiert werden Eine solche Entscheidung der Manipulation durch die Sonderschullobby zuzuschreiben ist diesen Eltern gegenuber unmoralisch Zwar hat die Sonderschule fur Lernbehinderte bis in die 1960er Jahre Bildungsangebote reduziert indem die Lehrplane abgespeckt wurden und auf die vorgeblich verminderte Lern und Leistungsfahigkeit der Kinder mit einer Lernbehinderung abgestimmt wurden Die Reduktion wurde u a damit begrundet dass der Lebensrahmen eines Hilfsschulers dem eines Hilfsarbeiters entsprache und sich die Lernziele daher an dem Wissen und Konnen dieses Personenkreises zu orientieren habe Dennoch sind die Leistungen der Sonderschulen bzw Forderschulen der letzten Jahrzehnte nicht zu diskreditieren Speck weist darauf hin dass durch Uberzeichnungen und emotionale Aufmischungen eine Massenideologie entstehen kann die vor allem von Emporung beflugelt sein und sich in Forderungen nach massiven und diffamierenden Eingriffen in das bestehende System aussern kann Sondereinrichtungen fur behinderte Kinder werden pauschal zu inhumanen Institutionen stilisiert so dass in der Offentlichkeit die Ubereinstimmung wachst diese mussten selbstverstandlich abgeschafft werden Solche ideologische Einseitigkeit stelle eine Verfalschung der Wirklichkeit dar und sei verheerend wenn sich herausstellt dass trotz Inklusionsbestrebungen doch Sonderklassen notwendig sind denn die dort betreuten Menschen wurden dann noch mehr diskreditiert und marginalisiert Diese verheerenden Folgen bekommen die derzeitigen Forderschulen bereits zu spuren Die Rektorin einer Forderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und Soziale und Emotionale Entwicklung sagt dazu Was bei uns ankommt ich sag es mal so ein bisschen bose ist der Rest vom Rest vom Rest Nach Speck sollten Sonder oder Forderschulen durch konkrete Praxis und Offentlichkeitsarbeit auch nach aussen deutlich machen dass sie kein Hindernis fur ein integratives Bildungssystem darstellen und sich auch nicht als Selbstzweck verstehen sondern dass sie als subsidiare also nachgeordnete Einrichtungen fur Ausnahmen von der Regel der Inklusion padagogische Verantwortung ubernehmen und daruber auch Rechenschaft ablegen konnen Marco Tullner Bildungsminister von Sachsen Anhalt erklarte im Dezember 2017 die bisherige Praxis der Inklusion fur gescheitert weil sie sowohl Schuler als auch Lehrer uberfordere Deshalb musse auch weiterhin das bestehende System von Forderschulen fortgefuhrt werden Es gebe nicht genug Lehrer fur einen befriedigenden inklusiven Unterricht und angesichts der Arbeitsmarktlage sei dieser Zustand auch nicht kurzfristig zu beseitigen Abgesehen davon vertritt Tullner die Ansicht dass es Kinder mit Forderbedarf gebe die in Forderschulen besser betreut werden konnten als in einer normalen Schule Ergebnisse des Projektes Qualitat in der Sonderpadagogik QSP in Osterreich hingegen zeigen dass die Einfuhrung des gemeinsamen Unterrichts insgesamt zu einer Steigerung der Qualitat der sonderpadagogischen Forderung gefuhrt hat 81 2 vs 5 8 81 9 vs 3 9 sagen dass sich die Forderung von Kindern in Integrationsklassen im Allgemeinen bewahrt hat und als Motor fur eine innere Schulentwicklung bezeichnet werden kann Die Ergebnisse umfassender Evaluationsstudien zu Wirkungen des gemeinsamen Unterrichts werden von Specht et al 2007 32f so zusammengefasst Die osterreichischen Untersuchungen deuten darauf hin dass sorgfaltig geplanter und durchgefuhrter gemeinsamer Unterricht nicht nur ein hohes Forderpotential fur Kinder mit Behinderungen hat sondern die Qualitatsentwicklung von Schule und Unterricht insgesamt unterstutzt Ausgliederung versus Wieder Eingliederung Wahrend Kinder bisher mit betrachtlichem Aufwand fur ihre Schulbildung segregiert wurden um eine vermeintlich moglichst optimale Forderung zu erzielen wird anschliessend ein ebenfalls hoher Aufwand betrieben um sie wieder in Gesellschaft und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern allerdings mit zweifelhaftem Erfolg Graumann stellt in der Analyse von Interviews mit Eltern deren Kinder in den 1990er Jahren integrativ beschult wurden und die 2018 Anfang bis Mitte 30 Jahre alt waren fest dass es nicht gelungen sei sie in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern Die Integration Inklusion endet derzeit spatestens nach dem 10 Schuljahr Es wird z B von einer jungen Frau berichtet die sehr erfolgreich eine integrative Grundschule besuchte sowie eine integrative Gesamtschule bis zum 10 Schuljahr Charlotte entschied selbst dass sie in den Klassenstufen 11 13 in eine Schule mit den Forderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Korperliche und Motorische Entwicklung gehen mochte Charlotte konnte sich nochmal erleben als ja ich wurde fast sagen als die Fitteste unter ihren Klassenkameraden Sie konnte alles machen sie war sofort Klassensprecherin und trat bei Schulveranstaltungen auf sie hatte auch vorher schon keine Scheu sich zu aussern Das hat ihr nochmal was ihr Selbstbewusstsein anging einen richtigen Schub gegeben sagt der Vater Nach Abschluss der Schule arbeitete Charlotte in den Werkstatten fur behinderte Menschen WfbM und betreute dort Menschen mit einer Schwerstmehrfachbehinderung Doch sie wollte sich auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten Vier Jahre arbeitete sie in einem offentlichen Kindergarten doch der Stress und die Arbeitsbelastung durch zu wenig Personal wurden zu gross Inzwischen ubt sie wieder Assistenzaufgaben in einer Werkstatt fur behinderte Menschen aus und ist glucklich Das ist kein Einzelfall Das Beispiel zeigt dass der allgemeine Arbeitsmarkt in keiner Weise so gestaltet ist dass die in der Schule begonnene Inklusion weitergefuhrt wird Eine Langzeitstudie aus einem schweizerischen Nationalfondsprojekt von Eckhardt Haeberlin et al 2011 kommt hingegen zur Erkenntnis dass schulische Integration auch langfristig berufliche und soziale Eingliederung fordert was letztlich auf geringere volkswirtschaftliche Kosten schliessen lasst Jugendliche mit Lernbehinderungen im gemeinsamen Unterricht weisen ein hoheres Selbstwertgefuhl im Erwachsenenleben auf verfugen uber ein grosseres soziales Netzwerk und finden leichter Arbeits und Ausbildungsmoglichkeiten als vergleichbare Jugendliche aus Sonderschulklassen Bildungskosten Die Bertelsmann Stiftung stellt in einer Studie dar dass sich fur Deutschland bis zum Jahr 2090 bei unzureichenden Bildungsreformen Folgekosten in Billionenhohe ergeben Die inklusive Forderung erscheint padagogisch effektiver und effizienter In Deutschland werden 400 000 Schulerinnen und Schuler an Forderschulen unterrichtet Dafur geben die Bundeslander Jahr fur Jahr 2 6 Milliarden Euro zusatzlich aus auf den ersten Blick scheint dies wenig aufsehenerregend Kinder und Jugendliche bekommen in Forderschulen eigens auf ihren Bedarf zugeschnittenen Unterricht das klingt nach sinnvollen Investitionen dass internationale und nationale Studien zumindest fur den Forderschwerpunkt Lernen das Gegenteil belegen Die Leistungen von Forderschulerinnen und schulern entwickeln sich demnach ungunstiger je langer sie auf der Forderschule sind In Deutschland schafft nur ein Bruchteil der Forderschulerinnen und schuler den Sprung zuruck auf eine allgemeine Schule Im Ergebnis machen am Ende der Pflichtschulzeit 77 2 Prozent von ihnen keinen Hauptschulabschluss Kinder mit besonderem Forderbedarf die im Gegensatz dazu im Gemeinsamen Unterricht mit Kindern ohne Forderbedarf lernen und leben machen im Vergleich deutlich bessere Lern und Entwicklungsfortschritte Zudem profitieren auch die Kinder ohne Forderbedarf vom Gemeinsamen Unterricht indem sie hohere soziale Kompetenzen entwickeln wahrend sich ihre fachbezogenen Schulleistungen nicht von den Leistungen der Schulerinnen und Schuler in anderen Klassen unterscheiden Klar ist Im internationalen Vergleich beschreitet Deutschland mit seinem hoch differenzierten Forderschulsystem einen Sonderweg Die Ergebnisse nationaler wie internationaler Studien stehen im deutlichen Widerspruch zu dieser padagogischen Praxis Klaus Klemm Sonderweg Forderschulen Hoher Einsatz wenig Perspektiven Eine Studie zu den Ausgaben und zur Wirksamkeit von Forderschulen in Deutschland Eine Studie in Kanada kam zu dem Ergebnis dass der Ausschluss von behinderten Menschen vom Arbeitsmarkt das potentielle Bruttoinlandsprodukt um 7 7 mindert Die Abbildung zeigt die durchschnittlich entgangene Wirtschaftsleistung gemessen am Bruttoinlandsprodukt Die Graphik zeigt dass geschatzte 35 8 der weltweit wegen Exklusion von behinderten Menschen entstehenden verringerten Wirtschaftsleistung Europa und Zentralasien betreffen gefolgt von Nordamerika mit 29 1 und Ostasien und dem pazifischen Raum mit 15 6 Auf die anderen Weltregionen entfallen jeweils weniger als 10 der weltweiten Verringerung der Wirtschaftsleistung R Hals R C Ficke 1991 Digest of Data on Persons with Disabilities Washington DC US Department of Education National Institute on Disability C Ficke 1992 Digest of Data on Persons with Disabilities Washington US Department of Education National Institute on Disability and Rehabilitation Research Im Juni 2018 rugte der Landesrechnungshof Niedersachsen die niedersachsische Landesregierung fur ihr Bestreben Parallelstrukturen mit inklusivem Unterricht in Regelschulen und Unterricht in Forderschulen aufrechtzuerhalten Dieses Verfahren gehe zu Lasten der Steuerzahler da es teuer sei und verscharfe den Lehrermangel Unnotig teuer sei insbesondere der Wechsel des Einsatzortes von Forderschullehrern im Mobilen Dienst wenn deren Schuler auf viele verschiedene Schulen verteilt seien da dadurch nicht nur Entlastungsstunden sondern auch Fahrtkostenerstattungen anfielen Das Projekt QSP in Osterreich kam zu dem Ergebnis dass eine flachendeckende parallele Verankerung von sonderpadagogischer Forderung in Sonderschulen und allgemeinen Schulen und damit das Elternwahlrecht eine Fiktion sei da dies jeden vernunftigen okonomischen Rahmen fur den sonderpadagogischen Sektor sprengen wurde Als Losung wird ein grundsatzlich inklusiver Unterricht fur alle vorgeschlagen Ausnahmen davon mussen begrundet werden und die dabei entstehenden Sonderformen sollen nicht in eigenstandigen Organisationsformen gefuhrt sondern innerhalb der allgemeinen Schulen umgesetzt werden Arbeitsmarkt Die Schwierigkeiten von Schulabgangern mit einer Behinderung oder mit Lernschwierigkeiten auf dem Ersten Arbeitsmarkt Fuss zu fassen fuhrt Urs Haeberlin auf den Umstand zuruck dass die meisten von ihnen eine schulische Sozialisation ausserhalb des Regelschulsystems erfahren hatten Junge Erwachsene mit Sonderklassen Vergangenheit haben in der Regel nur Zugang zu Berufen mit sehr tiefem Anspruchsniveau oder bleiben haufig arbeitslos Fur vergleichbare junge Erwachsene die jedoch keine Sonderklasse besucht haben sieht die Berufsperspektive deutlich besser aus Selbst drei Jahre nach der Schulzeit hat rund ein Viertel der ehemaligen Sonderklassenschulerinnen und schuler keinen beruflichen Zugang gefunden Fur junge Erwachsene ohne Sonderklassenvergangenheit aber mit vergleichbarer Schulschwache ist diese Gefahr etwa vier Mal kleiner Sie haben sogar gewisse Chancen auf einen Ausbildungszugang im mittleren oder hoheren Segment Dies ist fur ehemalige Sonderklassenschulerinnen und schuler kaum je der Fall Wahrend des Ubergangs in die Berufsausbildung brechen sie haufig mehrere berufliche Einstiegsversuche ab Urs Haeberlin Sonderklassenvergangenheit erschwert Berufsbildung Die Untersuchungsergebnisse von Haeberlin beziehen sich insbesondere auf Schulabganger mit dem Forderschwerpunkt Lernen und nicht auf Jugendliche mit dem Forderschwerpunkt Geistige Entwicklung bzw je nach Schweregrad auf Jugendliche mit dem Forderschwerpunkt Korperliche und Motorische Entwicklung Interviews mit Eltern solcher junger Menschen zeigen dass es praktisch nicht moglich ist einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden auch wenn der Jugendliche eine inklusive Regelschule besucht hat Das liegt neben vielen anderen Grunden auch daran dass je nach Schweregrad der Behinderung die Menschen mit einem Handicap in leistungs und gewinnorientierten Betrieben auch fur einfachste Arbeitsvorgange meist durchgangige Hilfestellungen benotigen die die Betriebe nicht bereitstellen konnen oder wollen Es gibt in den letzten Jahren zahlreiche gesetzliche Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung am Arbeitsleben auf dem ersten Arbeitsmarkt Deutschland hat sich dazu bekannt das deutsche Recht in Ubereinstimmung mit den Bestimmungen der UN Behindertenrechtskonvention UN BRK von 2006 auszulegen und weiterzuentwickeln und sich damit fur das Konzept der Inklusion entschieden Das bedeutet dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Arbeit haben wie nicht behinderte Menschen Arbeit darf fur Menschen mit Behinderungen nicht auf Sonderarbeitsmarkte und Sonderarbeitsumfelder beschrankt werden sondern sowohl der allgemeine Arbeitsmarkt als auch der konkrete Arbeitsplatz mussen offen inklusive und zuganglich sein Dieses Ziel konnte bisher in Deutschland jedoch nicht erreicht werden obwohl es viele Aktionen von Verbanden und Einzelpersonen gibt Menschen in Arbeitsprozesse z B in kleinen Betrieben einzugliedern Die Arbeitslosenquote ist bei Menschen mit einer Behinderung doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung Bundesweit gelingt nur 0 16 aller in Werkstatten fur Behinderte WfbM beschaftigen Menschen pro Jahr der Schritt auf den ersten Arbeitsmarkt Die Zahl der Beschaftigten in diesen Werkstatten stieg seit der Gesetzesanpassung sogar an Das Gesetz zur Starkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Bundesteilhabegesetz BTHG soll dies andern Das Sozialgesetzbuch SGB IX wurde neu gestaltet und ist 2018 in Kraft getreten Allerdings halten sich die inhaltlichen Neuerungen in Grenzen Inklusiv gedacht wird nun insofern als die gleichberechtigte Teilhabe nicht mehr durch eine Anpassung des Menschen mit einer Behinderung an die Umwelt sondern durch eine barrierefreie Gestaltung der Umwelt geschehen muss Auch der Besuch einer inklusiven weiterfuhrenden Schule schutzt offensichtlich nicht zwangslaufig vor Schwierigkeiten einen Ausbildungsplatz zu bekommen vor allem dann nicht wenn auf dem Abschlusszeugnis z B der Vermerk steht Die Schulerin wurde mit Forderbedarf Sprache im Realschulbereich gefordert wie eine Mutter aus NRW in einem Interview berichtet Allerdings sieht die Verordnung uber die sonderpadagogische Forderung den Hausunterricht und die Schule fur Kranke Ausbildungsordnung sonderpadagogische Forderung AO SF in NRW 2016 in 23 Folgendes vor Die Schulerinnen und Schuler mit nach 14 festgestelltem Bedarf an sonderpadagogischer Unterstutzung erhalten Zeugnisse mit der Bemerkung dass sie sonderpadagogisch gefordert werden Die Zeugnisse nennen ausserdem den Forderschwerpunkt und den Bildungsgang Auf Wunsch der Eltern gelten bei zielgleicher Forderung die Satze 1 und 2 nicht fur Abschlusszeugnisse Das bedeutet dass es Aufgabe der Schulleitung ist die Eltern uber diese Regelung aufzuklaren und den Vermerk auf einen Forderschwerpunkt nur ins Abschlusszeugnis zu schreiben wenn die Eltern dies ausdrucklich wunschen Im Falle oben genannter Mutter aus NRW wurde die Aufklarung uber die gesetzliche Regelung offensichtlich versaumt und die inklusiven Bemuhungen dieser Schule damit konterkariert Laut Bernd Ahrbeck stellt sich die Frage nach dem Erfolg inklusiven Unterrichts vor allem nach dem Ende der Schulzeit Nach der Schule stellt das Leben an alle Menschen die gleichen Fragen Kannst du lesen schreiben rechnen und kannst du dich adaquat benehmen Die Relativierung padagogischer Ziele im Sinne von Beliebigkeit und bunter Vielfalt steht haufig in einem krassen Widerspruch zu den Anforderungen des Erwachsenlebens Schliesslich soll die Schule Kinder auf das Erwachsenenleben vorbereiten Um den Weg ins Berufsleben zu erleichtern wurde in Osterreich 2003 die integrative Berufsausbildung IBA gesetzlich eingefuhrt und 2008 unbefristet in das Berufsausbildungssystem ubernommen Zur Erlangung einer formal anerkannten Ausbildung stehen zwei Wege offen Verlangerung der Ausbildungszeit um ein Jahr bzw in Ausnahmefallen um zwei Jahre oder eine Teilqualifikation Ein Wechsel von einer Teilqualifikation zur verlangerten oder regularen Ausbildung kann vereinbart werden Die Lehrlinge erhalten zusatzliche Unterstutzung durch Berufsausbildungsassistenten Forderungen der Befurworter Vertreter der inklusiven Padagogik fordern dass kein Schuler mehr als andersartig angesehen werden durfe Eine Klasse bilde eine Einheit vieler unterschiedlicher Schuler von denen jeder in irgendeinem Bereich forderbedurftig sei Jeder Schuler sei ein besonderer Fall und deshalb wurden Sonderschulen eigentlich uberflussig Die Sonderpadagogik musse der normalen Padagogik gleichgestellt werden Beide Disziplinen bildeten eine Einheit Eine Schule fur alle musse flachendeckend das gegliederte Schulwesen ersetzen jeden individuell fordern und seine Interessen beachten Die erforderliche Infrastruktur sei bereitzustellen Dies soll zu mehr Chancengleichheit Gleichberechtigung und vor allem zu einem hohen Bildungsstandard fuhren Schul und vor allem Finanzpolitiker werden aufgefordert mehr Mittel fur die Inklusion zur Verfugung zu stellen Dies sollte auch erforderliche Fortbildungsmassnahmen fur Padagogen einschliessen Die Salamanca Erklarung schreibt Forderschulen ausdrucklich eine Rolle als wertvolle Ressource fur die Entwicklung inklusiver Schulen zu und fuhrt aus dass es weiterhin einen begrenzten Bedarf fur diese Spezialisierung gibt Investitionen sollten auf diese neue beziehungsweise erweiterte Rolle ausgerichtet sein Die Verwirklichung umfassender Inklusion fuhrt zu einer tiefgreifenden Reform des Schulsystems Sie fuhrt im Idealfall zu einer vollen Akzeptanz beeintrachtigter Menschen und zur Beseitigung von Barrieren Ein mogliches Modell das in vielen Landern erfolgreich funktioniert ist dabei die Grundung von sogenannten Ressourcen Zentren fur die Vielfalt Es handelt sich hierbei um Teams von speziell ausgebildeten Padagogen Psychologen Ergotherapeuten Logopaden Heilpadagogen usw aber auch um spezielle didaktische Materialien Hilfsmittel Literatur usw die als Unterstutzung fur die Inklusion bereichsweise als zusatzliche Ressourcen fur die Schulen zur Verfugung gestellt werden sollen Dabei gilt das Prinzip dass die Experten sich auf den Weg in die verschiedenen Regel Schulen machen die alle Kinder nach Einfuhrung der Inklusion besuchen eine Konzentration von Schulern auf wenige Schulen ware inklusionswidrig mit dem Ziel die Padagogik zur Bewaltigung der dann hergestellten Heterogenitat zu unterstutzen Bei einer solchen Organisation des Unterrichts konnen sich die Schuler den Stoff teilweise selbstandig aneignen und mehr eigene Verantwortung fur ihre Lernerfolge ubernehmen wofur ihnen eine Vielzahl von Medien zur Verfugung gestellt wird Der Lehrer lehrt dabei nicht mehr vor allem selbst er gibt teilweise Verantwortung ab und den Schulern eher Hilfestellungen und steht fur Beratung und Planung zur Verfugung Diese Hilfestellungen sollen jeweils an die individuellen Bedarfe der Schuler angepasst sein Da die Schuler das sogenannte selbst erschliessende Lernen moglichst fruhzeitig erlernen mussen werden in den Landern in welchen die inklusive Padagogik bereits umgesetzt ist die besten und fahigsten Padagogen vorzugsweise in den Vor und Grundschulen eingesetzt Der Unterricht wird handlungsorientierter und offener Eltern deren Kinder offenen Unterricht erlebt haben zeigen sich dabei unabhangig von ihrem personlichen Hintergrund zufriedener mit der Klasse und Schule ihres Kindes als Eltern an deren Schulen keine Binnendifferenzierung stattfindet Mit Hilfe ausfuhrlicher Fragenkataloge konnen Kindertageseinrichtungen sowie Schulen ausserdem Kommunen ihren Stand auf dem Weg zur Inklusion bewerten sowie vielfaltige Impulse gewinnen Olga Graumann halt inklusiven Unterricht fur moglich Lern und Unterrichtskonzepte werden auf ihre Bedeutung fur den inklusiven Unterricht hinterfragt Ihr Film zeigt ein Beispiel wenn die Rahmenbedingungen stimmen wenn die Schulleitung und das gesamte Kollegium hinter dem Konzept Gemeinsames Lernen steht wenn die Schule den Kindern mit sonderpadagogischem Forderbedarf das geben kann was sie individuell brauchen und wenn die Eltern das Konzept der Schule unterstutzen In Deutschland wird befurchtet dass durch die Abschaffung der Forderschule bisherige Moglichkeiten der Forderung aufgegeben wurden ohne dass das Regelschulsystem genug finanzielle und zeitliche Ressourcen bekomme um behinderten Schulern eine angemessene Lernumgebung zu bieten Gleichzeitig konnte dadurch das Recht der Behinderten bzw ihrer Eltern eine passende Schule fur sich zu wahlen eingeschrankt werden Diese Gefahr deute sich in den Eckpunkten der Monitoring Stelle des Deutschen Instituts fur Menschenrechte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems an Sie schlagen die Umwandlung der Forderschulen in Kompetenzzentren hin zu Schulen ohne Schuler vor und sehen daruber hinaus das Elternwahlrecht nicht in Einklang mit dem Gebot der Inklusion Weil ein von Politikern zugestandenes Wahlrecht der Eltern zwischen dem Besuch einer Regelschule und einer Forderschule durch ihr Kind nicht den Intentionen der UN BRK entspricht musse nach Ansicht der Menschenrechtler das Wahlrecht im Interesse des Inklusionsgebots ignoriert werden Dagegen setzt sich der Verband der Sonderpadagogik unterstutzt auch von Elternvereinen beim Runden Tisch fur die Beibehaltung von Sonderforderangeboten als zusatzliche Angebote in einem weiterhin gegliederten Schulsystem ein Nach Graumann darf es heute 2018 nach den Integrationserfahrungen seit Ende der 1980er Jahre und den Inklusionserfahrungen spatestens seit der Salamanca Erklarung 1994 keinesfalls darum gehen schulische Inklusion als Ziel aus den Augen zu verlieren Richtig ist allerdings dass die erforderlichen Bedingungen derzeit im deutschen Schulsystem nicht gegeben sind Die Idee bzw Vision schulischer Inklusion steht nach ihr auf drei Saulen Saule der personellen strukturellen und sachlichen Rahmenbedingungen u a Team Teaching von Allgemeiner Padagogik und Sonderpadagogik kleine Klassen spezifische Raume und Raumausstattung Saule der Professionalisierung und Professionalitat u a didaktische und forderdiagnostische Kompetenzen Reflexion subjektiver Theorien Teamfahigkeit Saule der individuellen Voraussetzungen und der passgenauen Schulauswahl zum Wohle des Kindes Alle drei Saulen mussen stabil sein wenn die Vision einer schulischen Inklusion umgesetzt werden soll Interviews von Eltern Schulleitungen und Lehrkraften lassen den Schluss zu dass keine der drei Saulen derzeit einen festen Stand hat Es ist auch zu fragen ob unsere Gesellschaft eine sichere Basis fur die Inklusion von Menschen mit besonderen Voraussetzungen und Bedarfen bietet Auch der Sockel hat Risse und ist bruchig Das zeige sich u a darin dass die in der Schule begonnene Inklusion in der Regel im Arbeitsleben nicht weitergefuhrt werden kann In einer Schule die sich der Inklusion verpflichtet sieht werden Lehrer und Fachpersonal grossten Wert darauf legen jeden Schuler als Personlichkeit zu sehen mittendrin e V Hrsg Eine Schule fur Alle Inklusion umsetzen in der Sekundarstufe Die Umsetzung von Inklusion setzt einen gezielten und gewollten Umgang mit Vielfalt sowie die Anerkennung heterogener Schulerpersonlichkeiten voraus legt dabei grossen Wert auf die Unterschiedlichkeit in der Bildung und verzichtet auf das Prinzip der Homogenitat Deswegen erfordert die inklusive Schule keine bestimmten einzelnen Methoden oder Konzepte fur ihre Umsetzung Vielmehr benotigt die Inklusion eine weitgehend flexible zieldifferenzierte Anwendung unterschiedlicher Unterrichtsmethoden und organisatorischer Vorschlage um die Bedurfnisse aller Schuler befriedigen zu konnen Inklusion ist eine Haltung Sie ist ein Thema fur alle Schulformen und nicht auf einzelne unter Umstanden bereits belastete Schularten zu konzentrieren oder zu beschranken Wichtige Fragestellungen fur eine erfolgreiche Umsetzung inklusiver Padagogik sind die Formulierung genauer gemeinsamer Ziele in Lehrerkollegien die Erarbeitung eines gemeinsamen Verstandnisses von Inklusion und das Bewusstsein einer gemeinsamen Aufgabe der betroffenen und ausfuhrenden Padagogen die Schaffung sich gegenseitig unterstutzender Strukturen im Sinne von Lehrgruppenunterricht Teamteaching die Schaffung einer Atmosphare in der sich alle Schuler willkommen fuhlen besondere individuelle Forderung als etwas grundsatzlich Normales im Regelunterricht zu begreifen ein besonderes Augenmerk auf das soziale Miteinander in und auch ausserhalb von Unterrichtsgruppen Graumann weist darauf hin dass es zwar wichtig und gut sei wenn Lehrende die Idee der Inklusion als Haltung verinnerlicht haben Fur Inklusion zu sein und motiviert zu sein in inklusiven Klassen zu unterrichten ist zwar eine wichtige Voraussetzung doch das reiche nicht Voraussetzungen fur das Gelingen sind auch die entsprechenden Rahmenbedingungen 1 Die personelle Ausstattung einer Schule und einer Klasse Das heisst um eine Forderung zu gewahrleisten die den individuellen Bedarfen der Schuler gerecht wird mussen bedarfsspezifisch ausgebildete Forderlehrkrafte in der Klasse mitarbeiten und zur Teamarbeit bereit sein 2 Die raumlichen und sachlichen Voraussetzungen mussen gegeben sein wie Gruppenraume Lehr und Lernmittel fur die individuellen Bedarfe u a m und 3 eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule muss gewahrleistet sein Auch wenn es keine spezifische inklusive Didaktik gibt so ist es doch erforderlich dass sich die Lehrkrafte mit Lehr und Lernkonzepten vertraut machen die der Heterogenitat in inklusiven Klassen gerecht werden Die derzeitige heftige Kritik von Lehrpersonen und Eltern an der Umsetzung von Inklusion zeigt dass es nicht so einfach ist wie manche glauben In Osterreich haben die Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht gezeigt das individualisierender offener Unterricht auf der Basis von Georg Feusers entwicklungslogischer Didaktik unter Einbeziehung reformpadagogischer Ansatze sehr gut dafur geeignet ist alle Kinder optimal zu fordern Gelingensfaktoren sind insbesondere erfolgreiches Teamteaching gelingende Kooperation mit den Eltern und Unterstutzung seitens der Direktion und Schulbehorde Die Studie Behindern Behinderte zeigt dass nichtbehinderte Schuler in Integrationsklassen im 8 Schuljahr die gleichen Leistungen erbringen konnen wir ihre Kollegen aus den Parallelklassen sich aber in der Schule wohler fuhlen und ein hoheres Selbstwertkonzept entwickeln Die INSIDE Studie aus dem Jahr 2023 bestatigt auch fur Deutschland dass nichtbehinderte Schuler in Klassen mit Kindern mit sonderpadagogischem Forderbedarf keine Nachteile haben eine bessere Lehrer Schuler Beziehung und hohere uberfachliche Kompetenzen aufweisen Cornelia Gresch schliesst daraus Inklusion sofern sie ganzheitlich umgesetzt wird kann nicht nur die Bildungschancen von Kindern mit Forderbedarfen verbessern sondern auch einen Beitrag zur sozialen Integration und zur Schaffung einer inklusiveren und toleranten Gesellschaft leisten Lehrerausbildung Ganz allgemein gilt eine entsprechende Anpassung der Lehrerausbildung vor dem Hintergrund des traditionellen Berufsbildes des Sonderschullehrers als entscheidender Faktor angesehen Daruber hinaus wird die Steuerung durch Politik und Verwaltung als notwendig erachtet ebenso umfassende Unterstutzungsleistungen zur bestmoglichen Forderung aller Schuler ist eine substantielle Umorientierung notwendig wenn sie auf dem Weg zu Inklusion als Teil einer Implementationsstrategie eine systematische Uberprufung aller Verordnungen unter Inklusionsgesichtspunkten empfehlen Die derzeit noch unterschiedlichen Unterrichtsvorgaben fur zielgleich und zieldifferent lernende Schulerinnen und Schuler sollten fur den Gemeinsamen Unterricht so zusammengefuhrt werden dass einerseits die allgemeinen Mindest Lernziele andererseits die davon abweichenden individuellen Lernziele ermoglicht werden Sie empfehlen die undifferenzierte starre Leistungsbewertung mit sechs Ziffernzensuren durch eine kompetenzorientierte Bewertung in Verbindung mit der Information uber die individuelle Lernentwicklung zu ersetzen Portfolios sollten als Grundlage fur Entwicklungsgesprache und Forderplane dienen und Selbstbewertungen ermoglichen Als unvereinbar mit dem Ziel der Inklusion sind aus ihrer Sicht Ruckstellungen Klassenwiederholungen und Abschulungen Klaus Klemm Ulf Preuss Lausitz Schon die SALMANCA Erklarung weist darauf hin dass die Lehreraus und fortbildung ein entscheidender Faktor fur das Gelingen inklusiver Bildung ist Will man ein inklusives Schulsystem dann ist eine Ausbildung fur Sonderschulen nicht zielfuhrend Sehr wohl mussen Lehrer aber mit Vielfalt und besonderen Bedarfen umgehen konnen In Osterreich wurde daher mit dem Studienjahr 2015 16 die eigenstandige Sonderschullehrerausbildung abgeschafft Seither mussen in allen Lehramtsstudien grundlegende Kompetenzen im Fach Inklusive Padagogik zu allen Diversitatsbereichen erworben werden Zusatzlich konnen Studierende optional eine Schwerpunktsetzung in Inklusiver Padagogik mit einem Fokus auf Menschen mit besonderen Bedarfen wahlen Inklusive Padagogik als zu entwickelndes Lehr und Forschungsgebiet vereint transferiert und entwickelt Erkenntnisse der bisher getrennten Fachgebiete Sonder und Integrationspadagogik Interkulturelle und gendergerechte Padagogik und Hochbegabtenforderung zur Absicherung der Heterogenitat in einem inklusiven Bildungssystem So wie die Elementarpadagogik die Grundschulpadagogik die Sekundarstufenpadagogik oder die Berufspadagogik hat auch die Inklusive Padagogik eine spezifische Zielgruppe namlich vulnerable und marginalisierte Personen die aufgrund ihrer Lebens und Lernbedingungen ohne besondere Unterrichts und Erziehungsmassnahmen ausschlussgefahrdet sind Um dies zu verhindern erforschen entwickeln und lehren die Experten des Fachbereiches Inklusive Padagogik strukturelle padagogische didaktische und methodische Adaptierungen des gemeinsamen Unterrichts z B neue Ressourcenvergabemodelle diagnostische Verfahren zur Lernprozessbegleitung lernfordernder Einsatz digitaler Medien unterstutzte Kommunikationsformen Abbau von Lernbarrieren Schulgestaltung Eine mogliche Form der Umsetzung ware beispielsweise die Einrichtung eines Matheraumes eines Geografieraumes eines Informationsraumes In diesen Raumen kann es wiederum verschiedene Bereiche geben eine Bucherecke eine Computerecke eine Lese und Schreibecke usw Die Schuler konnen ihren Aufenthalt in den Raumen weitgehend selbst planen und bestimmen Ein fragend entwickelnder Frontalunterricht wie er an deutschen Schulen bislang weitgehend ublich ist findet hier keine Anwendung Viele Methoden und Konzepte der inklusiven Padagogik wie die Organisation einer Schule in altersgemischten Gruppen anstelle der Bildung herkommlicher Klassen Gruppenarbeit bei facherubergreifenden Themen oder neuartig gestaltete Raume dienen der Umsetzung des Grundgedankens der Inklusion starker als traditionelle didaktische Methoden Althergebrachte institutionelle Vorgaben wie homogene Lerngruppen nach Leistung stehen mehr oder weniger im Gegensatz zu den Zielen der Inklusion der Orientierung an Moglichkeiten Zeugnisse und Bewertungen Die interne wissenschaftliche Begleitung sowie eine externen Evaluation von inklusionsorientierten Entwicklungsprozessen eines hessischen Schulversuchs an vier Grundschulen von 2009 bis 2013 Begabungsgerechte Schule kam zu dem Schluss dass die Umsetzung inklusiver Padagogik sich nicht auf die Umsetzung schulorganisatorischer Massnahmen beschranken lasse und ein Verzicht auf Ziffernnoten zugunsten der Einfuhrung von Kompetenzrastern entscheidend fur den Erfolg inklusiven Unterrichts sei Im Ubrigen ist die traditionelle Form der Benotung in Ziffern Ausdruck einer Gleichbehandlung aller Schuler in Form der Anlegung gleicher Massstabe mithin Ausdruck eines zielgleichen Unterrichts und schon von daher nicht mit einem zieldifferenten Unterricht vereinbar In Osterreich wurden im Rahmen der Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht mehrere alternative Formen zur Ziffernnotenbeurteilung entwickelt erprobt und evaluiert wobei nicht das Weglassen von Noten das Hauptziel war Schuler sollten vielmehr lernen sich eigene Ziele zu stecken diese Ziele zu erreichen notwendige Hilfe dafur einzuholen sich mit ihrer eigenen Leistung respektive Leistungsbereitschaft auseinanderzusetzen uber Motive Gedanken und Absichten ihrer Arbeit zu reflektieren Feedback zu geben und anzunehmen und mit Fremd und Selbsteinschatzungen umzugehen Als fur die Sekundarstufe besonders geeignet hat sich dabei der Entwicklungsbericht herausgestellt Dieser erfullt neben der Berichtsfunkton auch eine Planungs und Diagnosefunktion Praxis der BeschulungIm deutschen Bildungssystem werden Schuler nach Klasse 4 oder Klasse 6 verschiedenen Schulen zugewiesen Dies sind in der Regel die weiterfuhrenden Schulen der Sekundarstufe I Wo der Elternwille massgeblich bei der Auswahl der Schulform ist besteht zwar die Moglichkeit das eigene Kind an einer anderen als der von Lehrern empfohlenen Schule anzumelden das Risiko einer spateren Herabstufung auf die der Begabung des Kindes angemessene Schulform ist in diesen Fallen jedoch gross Vielerorts wird der Druck dadurch gemindert dass Eltern ihre Kinder an einer Gesamtschule anmelden konnen in der seit deren Grundung die Heterogenitat der Schulerschaft den Normalfall darstellt Die Moglichkeit solche Schuler die den Anforderungen der Grundschule bzw dem Hauptschulzweig nicht entsprechen konnen in einer Sonderschule bzw Forderschule zu beschulen besteht in Deutschland weiter insbesondere wenn dies dem Elternwillen entspricht Sie soll auch nach dem Willen der meisten Bildungspolitiker in den Landesregierungen nicht aufgegeben werden In diversen Pressemeldungen wird von negativen Erfahrungen von Eltern in Deutschland mit der Beschulung ihrer beeintrachtigten Kinder in Regelschulen berichtet Erst durch den Besuch von Forderschulen seien diese Kinder wieder glucklich geworden Im Oktober 2016 legte die von der niedersachsischen Landesregierung berufene Fachkommission Inklusion der Offentlichkeit einen Aktionsplan vor der u a die Zielvorgabe enthielt Alle Schulerinnen und Schuler besuchen die allgemeine Regelschule und werden von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet Diese Regelung wurde jedoch nicht in entsprechende Planungen des niedersachsischen Sozialministeriums umgesetzt Im Aktionsplan Inklusion 2017 2018 der seinerzeitigen rot grunen Landesregierung hiess es einerseits Die inklusive Schule ist fur alle Schulformen eingefuhrt und die Forderschule Lernen solle ausschleichend aufgehoben werden Andererseits bestimmte Punkt 4 2 11 des Aktionsplans Entsprechend des sic Elternwillens ab 2013 Umsetzung der inklusiven Beschulung der Schulerinnen und Schuler oder Besuch einer entsprechenden Forderschule Niedersachsischen Eltern sollten also auf Dauer die Moglichkeit behalten ihre Kinder an einer Forderschule unterrichten zu lassen Diese Aussage steht nicht im Widerspruch zu der Aufhebung der Schule mit dem Forderschwerpunkt Lernen da die Autoren der Auffassung sind Schuler mit ausgepragten Lernschwachen sollten nicht als behindert gelten Nach der Landtagswahl in Niedersachsen 2017 bildete sich eine Grosse Koalition der SPD und CDU In der Koalitionsvereinbarung wurde verabredet die schulische Inklusion fortzufuhren und im Sinne des individuellen Kindeswohls zu gestalten Die Versorgung der inklusiven Schulen mit Lehrerstunden soll verbessert auch Hochbegabte verstarkt gefordert werden Ausser der Forderschule mit dem Schwerpunkt Lernen sollen keine Forderschulen abgeschafft werden Forderschulen Lernen im Sekundarbereich I konnen auf Antrag des Schultragers und entsprechend dem Bedarf sowie der Nachfrage fur eine Ubergangszeit bis spatestens 2028 Bestandsschutz erhalten Letztmals konnen damit im Schuljahrgang 2022 2023 Schulerinnen und Schuler im 5 Jahrgang eingeschult werden In Baden Wurttemberg wurden ab dem Schuljahr 2012 2013 41 so genannte Starterschulen als modellhafte Gemeinschaftsschulen mit inklusivem Bildungsangebot eingerichtet 2017 gab es bereits 304 Gemeinschaftsschulen In den Koalitionsverhandlungen nach der Landtagswahl in Nordrhein Westfalen 2017 vereinbarten die CDU und die FDP die von der vorherigen rot grunen Regierung begonnene Schliessung von Forderschulen in NRW zu stoppen 35 Forderschulen deren Schliessung bereits beschlossen war sollten demzufolge bestehen bleiben weil dieser Beschluss bei vielen Eltern und Lehrern Unmut ausgelost hatte Denn so Armin Laschet Die Inklusion ist mit der Brechstange eingefuhrt worden Man hat Forderschulen geschlossen aber nicht die Sonder und Sozialpadagogen in die Schulen gegeben die man braucht Im Wahlkampf hatte die CDU gefordert Solange vielen Regelschulen noch Sonderpadagogen und bauliche Voraussetzungen fur inklusiven Unterricht fehlen darf keine weitere Forderschule geschlossen werden Auch Uwe Becker zog 2017 eine ernuchternde Bilanz Die Grabenziehung Forderschule gleich Exklusion Regelschule gleich Inklusion ist vollig schief und verbietet sich mit Blick auf die Qualitat der inklusiven Regelbeschulung Die Bertelsmann Stiftung hat Anfang September 2015 eine Studie uber die Qualitat des inklusiven Bildungssystems in Deutschland veroffentlicht Danach gehen von Zehntausend Kindern mit Forderbedarf etwa 67 Prozent im Bundesdurchschnitt in eine Kita nur noch 47 Prozent besuchen eine Regelgrundschule in die Sekundarstufe I kommen hingegen nur noch 29 9 Prozent Der uberwiegende Teil namlich fast 90 Prozent gelangt auf die Hauptschule gut zehn Prozent auf Realschulen oder Gymnasien aber die wenigsten schaffen den Abschluss und noch weniger den Weg in eine Ausbildung vgl Bertelmann Stiftung 2015 Was auffallt ist die Tatsache dass Kinder und Jugendliche in diesem Bildungsverlauf reihenwiese die Erfahrung machen mussen fruher oder spater aus dem System gekickt zu werden Spatestens mit Blick auf die Ausbildung realisieren sie dass das System den Zutritt zur Erwerbsarbeit verweigert Das ist eine halbherzige Form der Inklusion namlich eine mit verzogerten und menschlich ungemein enttauschenden und demoralisierenden Exklusionseffekten Ausgrenzungstendenzen die im dreigliedrigen Schulsystem besonders fur Hauptschuler und schulerinnen stigmatisierende Folgen haben verscharfen sich nochmals fur Jugendliche mit Behinderung Als zentrale Hurde gegen ein inklusives Schulsystem erweist und erschliesst sich immer mehr die formliche Feststellung des sonderpadagogischen Forderbedarfs SPFB die eine Ressourcenzuteilung an die individuelle Etikettierung einer Behinderung koppelt Sie verfuhrt Lehrkrafte dazu moglichst vielen ihrer Schulerinnen und Schuler die irgendwie nicht in der Spur sind und Probleme bereiten einen Forderbedarf zusprechen zu lassen Durch eine systemische Ressourcenzuweisung blieben Schulern inklusionswidrige Etikettierungen erspart und der Anreiz durch solche Fehl Etikettierungen viele der so Etikettierten wurde niemand ausserhalb der Schule als behindert betrachten zusatzliche Lehrerstunden zu generieren entfiele Das nordrhein westfalische Schulministerium bestatigt die negativen Folgen eines Festhaltens an Etikettierungen in Verbindung mit der Beibehaltung der Institution Forderschule Bei einem Anstieg der Gesamtzahl von Schulerinnen und Schuler n mit einem formlich festgestellten Bedarf an sonderpadagogischer Unterstutzung und einem eher geringen Absinken der Zahl von Schulerinnen und Schuler n an Forderschulen teilweise sogar einem Anstieg bedeutet dies dass fur das Gemeinsame Lernen an allgemeinen Schulen weniger Stellen zur Verfugung stehen werden Bei einer systemischen Ressourcenzuweisung besteht die Moglichkeit staatliche Leistungen nach Kassenlage zu deckeln sodass Schulen mit den Summen auskommen mussen die ihnen zugewiesen werden Damit sind sie aber in derselben Situation die Regelschulen seit Langem kennen in denen Schuler ohne Beeintrachtigung keine anteiligen Lehrerstunden fur sich einfordern konnen etwa indem eine Lehrperson einer Klasse mit 28 Schulern jedem Schuler 1 28 ihrer Aufmerksamkeit schenken muss Einwande gegen einen Pflichtbesuch einer RegelschuleBernd Ahrbeck emeritierter Professor am Institut fur Rehabilitationswissenschaften an der Humboldt Universitat Berlin kritisiert Die Grenzen der Inklusion bestehen darin dass eine unbedingte Gemeinsamkeit der niemand entweichen kann nicht fur alle Kinder gut ist Einige Schulerinnen und Schuler werden nicht zuletzt aufgrund unabdingbarer Fordernotwendigkeiten weiterhin auf spezielle padagogische Settings angewiesen sein Weiter meint er Besonders sensible Kinder Kinder die sich leicht gemobbt fuhlen oder Kinder die einen stabilen vertrauten Rahmen brauchen kommen oft in kleinen uberschaubaren Gruppen mit engeren intensiveren Bindungen besser zurecht Diesem Argument steht entgegen dass kleinere Gruppen auch in inklusiven Schulen flexibel gebildet werden konnen und Grenzen der Inklusion nicht am Kind an Art oder Schweregrad der Behinderung festgemacht werden konnen sondern nur an den Rahmenbedingungen Kritik an Doppelstrukturen Kritisiert wird an den inklusiven Schulen auch es gebe zu wenig Forderung bzw in den weiterfuhrenden Schulen gar keine individuelle Forderung im Forderschwerpunkt oder es werde kaum innere Differenzierung praktiziert sondern die Forderkinder wurden einfach ausserhalb des Klassenunterrichts unterrichtet Daraus entsteht die Sorge dass die Forderkinder keine Chance erhalten sich durch das gemeinsame Lernen zu verbessern und weiterzuentwickeln Manche Eltern haben offensichtlich den Eindruck dass ihnen bzw dem Kind in der inklusiven Regelschule die Schuld gegeben wird wenn es nicht funktioniert Beklagt wird dass die Lehrkrafte in inklusiven Klassen den Eltern signalisieren sie wurden etwas falsch machen bzw das Kind wurde sich nicht genugend anstrengen Olga Graumann Hochschullehrerin und Sonderpadagogin mit den Forderschwerpunkten Sprache Soziale und Emotionale Entwicklung und Lernen schrankt in ihrer Bilanz 2018 ein Diesen Aussagen stehen zahlreiche Beispiele gelingender Inklusion gegenuber Ob die Inklusion gelingt hangt von zahlreichen Faktoren ab personelle Ausstattung und Qualifikation der Lehrpersonen bezuglich spezifischer Forderbedarfe Grad der Motivation und der Integrationserfahrungen der Lehrpersonen Ausstattung der Schule bezuglich spezifischer Forderbedarfe Schweregrad der Behinderung z B Schuler die einen abgegrenzten Schonraum brauchen Bereitschaft der Eltern und Lehrkrafte zur engen Zusammenarbeit Graumann halt die noch verbliebenen Forderschulen fur gefahrdet weil kaum noch Klassen zusammengestellt werden konnen in denen sich Kinder gegenseitig unterstutzen konnen Die Kinder seien alle so reizoffen so verletzlich und sie brachten so viele Belastungen von zu Hause mit dass alle Kinder einer Klasse an die Decke gehen wenn z B nur ein Stift auf den Boden fallt Die Kinder haben einen so hohen Bedarf an Zuwendung und psychischer Hilfe aufgrund von Schulphobie Schulangst Depression Zwangsstorung Angststorung u a m die in den Klassen nicht mehr geleistet werden kann Auch Kinder die z B als nicht beschulbar eingestuft wurden werden der Forderschule zugewiesen Das heisst die Forderschulen mussen alle genannten Probleme innerschulisch selbst losen und konnen kaum noch aufrechterhalten werden Die Rektorin bezeichnet das als das grosste Problem der Inklusion Sie berichtet auch von Kindern die aus der Inklusion wieder in die Forderschule zuruckgehen da sie in der Regelschule verloren gegangen sind d h sich nicht dazugehorig gefuhlt haben Das liegt insbesondere an der immer schlechteren personellen Versorgung in den Regelschulen Den Regelschulen werden zunehmend mehr Forderschuler und zugleich zunehmend weniger Forderlehrkrafte zugeordnet Die Rektorin schlagt daher eine generelle Auflosung der oben genannten Forderschulen vor da erst dann alle Ressourcen in die Inklusion gesteckt werden konnten Inwieweit dann noch Grenzen schulischer Inklusion bestehen musste sich insbesondere bezuglich der Forderschwerpunkte Geistige Entwicklung und je nach Schweregrad auch bezuglich Motorische und Korperliche Entwicklung zeigen Ein GEW Vertreter gibt zu bedenken dass die Aufrechterhaltung von Parallelsystemen bewirkt dass bei zunehmend geringerer Forderschullehrerversorgung die Stunden in der Inklusion weiter drastisch sinken werden Ein deutlich hoherer Stundenanteil wird den Forderschulen zugeordnet nur noch zirka 50 bis 70 Prozent des errechneten Solls fliessen in die Inklusion Eine Verlangerung des Ubergangszeitraums tragt dazu bei die Rahmenbedingungen zu verschlechtern statt zu verbessern Auslegung der Behindertenrechtskonvention In Nordrhein Westfalen ist die Idee der Umsetzung der Inklusion auf Widerstand gestossen Der Realschullehrerverband Lehrer NRW stellte fest dass das konstatierte Recht auf schulische Inklusion auf einer Fehlinterpretation der Behindertenrechtskonvention der UN fusse Der Sonderpadagoge Otto Speck sieht in der derzeitigen Gesetzgebung uber die Inklusion eine Uberforderung fur Lehrer basierend auf Missverstandnissen und Ubersetzungsfehlern Vor allem verlange die UN Konvention gar nicht dass Deutschland seine Forderschulen abschaffe Speck argumentiert dass die fruher Sonderschulen genannten Bildungseinrichtungen ein Teil des allgemeinen Schulsystems seien und zwar derjenige Teil der frei von einer verbotenen Benachteiligung von Menschen mit einer Behinderung diesen spezifische Unterstutzung biete Solche besonderen Massnahmen aber galten vertragsgemass gerade nicht als diskriminierende Benachteiligung sondern als zulassige positive Diskriminierung von Menschen mit Behinderung Eine Exklusion liege vor allem dann vor wenn Kindern mit Behinderung schulische Bildung verwehrt werde Das zu verhindern sei der Hauptzweck der Konvention Der Onlinedienst news4teachers meint mit einer Top down Politik in der Beschlusse von Politikern und Anordnungen von Behorden nicht ausreichend erklart wurden sei eine Inklusionspolitik zum Scheitern verurteilt Der Verweis auf die 2009 vom Bundestag ratifizierte UN Behindertenrechtskonvention ist ein formaler und als solcher wenig geeignet Interesse oder sogar Begeisterung zu wecken Hier hatte es fruhzeitig deutlicher Worte und anschaulicher Beispiele bedurft um breiten Bevolkerungsschichten die Notwendigkeit der Inklusion so anschaulich zu machen dass sie womoglich auch uber Anlaufschwierigkeiten hinweg gesehen hatten So aber wirken die Probleme die in der Praxis mittlerweile ja massiv auftreten bei den betroffenen Lehrkraften und Eltern als schier endloses Gewurge Und wofur Die Vision fehlt Letztlich ist die UN Behindertenrechtskonvention nur dazu geeignet Eltern zu helfen auf dem Rechtsweg eine inklusive Beschulung ihrer Kinder zu erstreiten nicht aber dazu demokratisch gewahlten Politikern zu verbieten dass sie die Beibehaltung eines Parallelsystems von Forderschulen beschliessen wenn die Mehrheit der Wahler diese Politik durch ihr Wahlverhalten unterstutzt Verboten sind lediglich Abstimmungen in dem geschutzten Bereich des Unabstimmbaren Eingriffe in Kinderrechte waren demnach nur dann verboten wenn es sich unzweideutig um Verletzungen des Kindeswohls handeln wurde Die These jedoch dass in jedem Fall der Besuch einer Sondereinrichtung dem Kindeswohl schade ist nicht wissenschaftlich belegbar Allgemeine Skepsis von Lehrern und Eltern Nach einer Studie in Nordrhein Westfalen aus dem Jahr 2011 standen damals rund 70 der Forderschul sowie 80 der Regelschullehrer dem gemeinsamen Unterricht sehr skeptisch gegenuber Sie argumentieren insbesondere mit dem Absinken des allgemeinen Lernniveaus in zu heterogenen Lerngruppen und der zunehmenden Schwierigkeit dem einzelnen Schuler in seinem individuellen Lerntempo und moglichen Lernfortschritt gerecht werden zu konnen Durch diese Haltung wird der Erfolg von Inklusionsbestrebungen die von Schulbehorden angeordnet werden nachhaltig beeintrachtigt Einer Forsa Studie zufolge stieg der Anteil der vorbehaltlosen Befurworter des Inklusionskonzepts bundesweit unter den Lehrern bis 2017 nur langsam und zwar auf 54 Prozent Nach einer Umfrage des Kolner Stadtanzeigers im Jahr 2017 meinten 72 Prozent der 980 abstimmenden Leser Alle leiden unter der Inklusion das Konzept ist gescheitert Olga Graumann relativiert diese Aussage Dass Inklusion derzeit nicht nur in Deutschland sondern in zahlreichen Landern der Welt in der Bildung hochste Prioritat erhalten hat ist ein Erfolg auf den alle stolz sein konnen die diesen Weg seit Jahrzehnten gehen Noch nie zuvor wurde in der Wissenschaft in den Medien und damit vor einer grossen Offentlichkeit so umfangreich und so oft diskutiert ob und wie junge Menschen aber auch Erwachsene mit besonderen Bedarfen in unsere Gesellschaft integriert werden konnen Einerseits ist es wichtig zu zeigen woran Inklusion derzeit zu scheitern droht Andererseits ist es aber ebenso wichtig zu zeigen was wir tun mussen um den Weg zu einer inklusiven Schule nicht zu verlassen sondern ihn weiterzugehen und zu einem Bildungssystem zu gelangen in dem jedes Kind und jeder Jugendliche seinen Platz findet Interviews von Eltern deren Kinder zunachst eine Forderschule besucht haben zeigen positivere Erfahrungen in den Forderschulen als in den inklusiven Sekundarschulen Insbesondere bezogen auf die Schwere des Handicaps wird der Forderschule der Vorrang gegeben Das Beste fur Kinder wenn die so schlimm betroffen sind ist eine Forderschule sagt eine Mutter Der Vorteil der Forderschule liegt darin dass die Kinder so genommen werden wie sie sind Und sie werden nicht gezwungen sich zu andern Man schaut sich die Kinder an Die Lehrkrafte an Forderschulen werden als aufmerksam fur die Bedurfnisse des Kindes und gesprachsbereit beschrieben Kritiker einer Totalinklusion einer Pflicht fur alle Kinder und Jugendlichen eine Regelschule zu besuchen bezweifeln dass der Staat als Gesetzgeber und oder als vollziehende Gewalt das Recht habe Urteile von Eltern zur Frage was das Wohl ihres Kindes erforderlich mache generell in Frage zu stellen Wenn diese den Besuch einer Sondereinrichtung fur ihr Kind praferieren dann musse ihr Wille respektiert werden Ihn zu ignorieren stelle einen Verstoss gegen Art 6 des Grundgesetzes dar der das Elternrecht schutze Auch werde regelmassig ubersehen dass nach wie vor die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte Resolution 217 A III der Vereinten Nationen verabschiedet am 10 Dezember 1948 in Kraft sei Diese bestimmt in Art 26 3 Die Eltern haben ein vorrangiges Recht die Art der Bildung zu wahlen die ihren Kindern zuteil werden soll Die niedersachsische CDU die sich noch 2012 fur die Abschaffung der Forderschule Lernen in den Jahrgangen 1 4 eingesetzt hatte erklarte im September 2017 auf Befragung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Wir betrachten die vollstandige Abschaffung der Forderschule Lernen als schweren Fehler der daher umgehend korrigiert werden muss Diese Haltung gab sie aber nach dem Eintritt in die Koalition mit der SPD nach der Landtagswahl im Oktober 2017 auf Hauptartikel Ich Du Inklusion Uwe Becker Prasident der Evangelischen Hochschule Darmstadt bewertete 2017 die Logik der zufolge Inklusion dann vollzogen sei wenn Schulerinnen und Schuler mit sonderpadagogischem Forderbedarf keine Forder sondern eine Regelschule besuchen als falsch Mit Blick auf die bestehende Qualitat der inklusiven Regelbeschulung sei es gegenuber den Schulerinnen und Schulern einer Forderschule ihren Eltern wie auch dem Lehrpersonal borniert die Entscheidung fur eine Forderschule als eine Exklusionsentscheidung zu etikettieren Fehlende empirische Untersuchungen Die Auswirkungen des Besuchs einer gemeinsamen Schule fur die einzelnen Schuler sind insbesondere fur Schulerinnen und Schuler mit dem sonderpadagogischen Forderbedarf Lernen untersucht worden Die Ergebnisse der Studien zeigen dass insbesondere die schulischen Leistungen in der Inklusion sich besser entwickeln als in der Forderschule Einige englischsprachige Studien belegen dass zwar Kinder mit severe intellectual disabilities in der gemeinsamen Schule sich besser sozial entwickelten der schulische Erfolg dieser Kinder aber in einer Spezialschule besser sei und dass Schuler mit emotionalen Schwierigkeiten in der gemeinsamen Schule eine hohere Abbrecherquote hatten Negative Auswirkungen des Besuchs einer gemeinsamen inklusiven Schule fur Schulerinnen und Schuler ohne Behinderung wird in den Medien haufig als Grund gegen Inklusion angefuhrt Bisher wurde in empirischen Untersuchungen keine Leistungseinbussen fur Schuler ohne Behinderung in inklusiven Klassen festgestellt Problematisch sei zudem der Umstand dass Inklusion breit eingefuhrt werden soll ohne dass eine fundierte Prufung der Effekte vorgenommen worden sei Entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen begleiteter Versuche sollten aber Voraussetzung sein um die Durchfuhrbarkeit zu prufen und eventuell Methoden anzupassen oder zu verwerfen Der Begriff Exklusion musse entdamonisiert werden und zur verlasslichen Beurteilung wie viel Exklusivitat fur jedes einzelne Kind forderlich sein konne musse die Debatte aus der Sphare der Moralisierung auf den Boden der Empirie zuruckgeholt werden fordert Bernd Ahrbeck In Osterreich wurden vor der gesetzlichen Implementierung des Elternwahlrechtes die Rahmenbedingungen und Auswirkungen des gemeinsamen Unterrichts in verschiedenen Modellen bereits in den 1990er Jahren ausfuhrlich wissenschaftlich evaluiert Die Ergebnisse zeigen dass das Modell Integrationsklasse in allen Kategorien kooperativen Modellen deutlich uberlegen ist Weiters wurden im Projekt Qualitat in der Sonderpadagogik zehn Jahre nach Einfuhrung des Elternwahlrechtes die Auswirkungen dieser Massnahme osterreichweit untersucht Insbesondere sollten im Rahmen einer solchen Evaluation die Effektivitat des gegenwartigen Ressourceneinsatzes uberpruft und Vorschlage fur bildungspolitische schulorganisatorische und padagogische Massnahmen zur Verbesserung der Bildungs und Lebenschancen behinderter Kinder und Jugendlicher entwickelt werden Prinzip der individuellen Eignung des Lernorts Die Behauptung nur Regelschulen seien fur Schuler mit Beeintrachtigungen aller Art geeignete Lernorte wird nicht nur in Deutschland infrage gestellt So hat sich z B in den USA das Konzept durchgesetzt dass jedes Kind am individuell geeignetsten Lernort gebildet werden solle und dass dies auch eine Spezialschule oder klasse sein konne Insbesondere gehorlose Schuler beklagten sich amerikanischen Studien zufolge daruber dass sie an einer gemeinsamen Schule nicht immer gute Erfahrungen machen wurden Die inklusive Bildung gehorloser und manchmal auch schwerhoriger Kinder kann sehr aufwandig sein da sie auf visuelle Kommunikation uber die Gebardensprache angewiesen sind und wegen verzogerter Sprachentwicklung unter Umstanden Bildungsdefizite aufweisen und sonderpadagogische Hilfe benotigen Wenn ein gehorloses Kind in einer Klasse einzeln beschult wird benotigt es mindestens zwei Gebardensprache Dolmetscher und einen Zweitlehrer der ebenfalls gebardensprachkompetent ist und die Kenntnisruckstande sonderpadagogisch ausgleichen kann Okonomischer ware es gleichzeitig mehrere gehorlose Kinder in einem Klassenverband zu beschulen Ahnlich wird im Zusammenhang mit der Gruppe von Kindern mit Sprachentwicklungsverzogerung argumentiert E rkennt und behandelt man diese nicht rechtzeitig schliessen sich neurobiologische Fenster der Gelegenheit und die Storungen bleiben bestehen Sprachforderschulen haben eine exzellente Bilanz der Ruckschulung erfolgreich unterstutzter Kinder in die Regelschulen solche Strukturen zu zerschlagen ist aus fachlicher Sicht unverantwortlich meint Hanns Rudiger Rottgers an der Fachhochschule Munster tatiger Facharzt fur Psychiatrie und Psychotherapie Der Philologenverband Baden Wurttemberg raumt ein dass ein gemeinsamer zielgleicher Unterricht behinderter und nicht behinderter Schuler an Gymnasien erfolgreich sein konne Er verwahrt sich aber gegen die Interpretation dass die UN Konvention einen zieldifferenten Unterricht gebiete Jeder der ein Gymnasium besuche musse im Prinzip in der Lage sein gegebenenfalls mit massiver Hilfestellung das Abitur zu erlangen Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung seien also in einem Gymnasium fehl am Platz Ahnlich positionieren sich auch organisierte Philologen in anderen Landern Deutschlands In Osterreich wurde bei der gesetzlichen Uberfuhrung der Integration in der Sekundarstufe 1 auch fur die gymnasiale Unterstufe der zieldifferente Unterricht ermoglicht da die Ergebnisse der Schulversuche zeigten dass dies sinnvoll machbar ist SchOG 34 2 Diese Moglichkeit wird allerdings nur von wenigen Gymnasien genutzt wie zum Beispiel dem Evangelischen Realgymnasium Donaustadt oder dem BR BRG Kirchgasse Am Montessorigymnasium der Diakonie in Salzburg wird der zieldifferente Unterricht auch in der Oberstufe fortgesetzt Ziel fur die Schuler mit Forderbedarf ist das Erlangen eines Pflichtschulabschlusses Die ausfuhrliche Evaluation dieses Projektes im Rahmen der Dissertation weil jeder Mensch gleich ist im Prinzip zeigte das bei entsprechender Haltung der Lehrerschaft zieldifferenter Unterricht auch in der Oberstufe von Gymnasien zielfuhrend ist aber immer wieder an bestehende Systemgrenzen stosst Exkludierende Effekte der gemeinsamen Beschulung Bevor fur einen zu Inkludierenden zusatzliche Gelder oder geldwerte Leistungen bereitgestellt wurden musse in einem ersten Schritt die Forderwurdigkeit eines Schulers amtlich festgestellt werden wodurch er als Sonderfall markiert und fixiert werde Man muss also schweren Herzens aber gezwungener Massen gegen die Glaubenssatze der Inklusion verstossen und Kinder als behindert diagnostizieren um an die zur Forderung notigen Extras Forderstunden Therapie Hilfsgerate Lernmaterialien heranzukommen Auf diese Weise produziere eine derart konzipierte Inklusionsschule paradoxerweise mehr Behinderte anstatt die Idee der Normalitat von Menschen mit Beeintrachtigungen zu fordern Solange das Anderssein aller von Handicaps betroffenen Kinder bereits fur Erstklassler offensichtlich sei finde in Inklusionsschulen also allenfalls Integration statt Nach Markus Dederich fuhrt der Besuch einer gemeinsamen Schule zu einer starkeren Betonung des Andersseins von Schulern mit einem sonderpadagogischen Forderbedarf Es entstunden dadurch in der gemeinsamen Schule Exklusionsbereiche Solche Verhaltnisse so seine These wurden Schuler mit einem sonderpadagogischen Forderbedarf stigmatisieren und verstarkt unter Stress setzen sowie Wunsche sie in Sondereinrichtungen zu unterrichten erzeugen bzw verstarken was die Autoren als Exklusionsdrift bezeichnen Im osterreichischen Nationalen Bildungsbericht 2009 wird festgehalten dass in Bezug auf das soziale Miteinander grosser Handlungsbedarf bestehe sowohl im Bereich des gemeinsamen Unterrichts als auch in Sonderschulen Kinder mit sonderpadagogischem Forderbedarf erfahren haufiger Viktimisierung und Einsamkeit im Vergleich zu Regelschulern Aussenseiterprobleme werden in der gemeinsamen Forderung von einem Drittel in der Sonderschule von einem Viertel der Eltern erwahnt Gezielte Aktivitaten zur Verbesserung der sozialen Integration seitens der Lehrer finden nur sehr selten statt sind in Landern mit hoher Integrationsquote aber ofters zu bemerken Die blosse Anwesenheit von Kindern mit besonderem Forderbedarf verbessert also nicht das soziale Miteinander Dazu mussen von den Lehrkraften regelmassig gezielte Aktivitaten wie zum Beispiel der wochentliche Klassenrat gesetzt werden Das soziale Miteinander kann aber auch uber die Unterrichts und Aufgabengestaltung positiv beeinflusst werden Weiters sind Aktivitaten zur Integration der Integrationsklassen in die Schulgemeinschaft wie zum Beispiel klassenubergreifende Projekte gegenseitige Besuche zur Vorstellung von Projektergebnissen gemeinsame Feiern oder Schulerpartnerschaften notwendig Bedurfnis die Schulstrukturfrage zu meiden In Deutschland stosst die Inklusion auch deshalb auf Widerstand weil vermutet wird dass damit auch eine Schulstrukturfrage d h die Frage nach dem gegliederten Schulsystem neu gestellt und zugunsten einer Gemeinschaftsschule beantwortet werden soll Die Forderung nach einer Schule fur alle wird z B von Seiten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Zusammenhang mit der Inklusionsproblematik offen gestellt Demnach wollten viele deshalb keinen inklusiven Unterricht weil sie die Praxis zu schlechte Schuler auf eine andere Schule verweisen zu konnen nicht aufgeben wollten Denn wenn ein fruher als solcher bezeichneter Lernbehinderter nicht als zu leistungsschwach fur eine Regelschule gelten darf dann darf eigentlich auch ein Realschulgeeigneter nicht als zu leistungsschwach fur ein Gymnasium eingestuft werden Das Deutsche Institut fur Menschenrechte betont dass die Umsetzung der UN Konvention uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen fur die Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems nicht logisch zwingend zur Einfuhrung eines eingliedrigen Schulsystems fuhren musse Damit widerspricht das Institut der Ansicht dass es in Deutschland Regelschulen fur alle geben musse Ein gegliedertes Schulwesen stehe nicht in diametralem Gegensatz zur Idee der Inklusion Christian Bickenbach Verwaltungsrechtler an der Universitat Potsdam jedoch weist darauf hin dass das seiner Ansicht nach legitime Interesse von Eltern eine Hemmung von Schulern durch weniger begabte Mitschuler zu vermeiden durch die herkommliche Praxis gewahrleistet sei weil die Schulen uber Unterrichts und Klausuranforderungen eine Beeintrachtigung der Entwicklung von leistungsstarken Mitschulern durch Exklusion relativ schnell beenden konnen Bickenbach vertritt die These es gebe laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Verfassungsverbot Kinder ubermassig lange in einer Schule mit undifferenziertem Unterricht festzuhalten Inkludiert werden sollten also nur Inklusionsfahige d h Schuler die keinen zieldifferenten Unterricht benotigten Ebenfalls systematisch exkludiert werden sollten verhaltensauffallige Schuler so Bickenbach Insbesondere gebe es eine Pflicht des Staates Leib und Leben Dritter vor stark verhaltensauffalligen Kindern zu schutzen vor allem wenn diese andere Kinder aber auch Lehrer sowie Inklusionshelfer bedrohen oder gar angreifen Hans Wocken lehnte 2010 die damals noch weitgehend theoretische Moglichkeit ab dass Schultrager dem Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen insbesondere angeblich Inklusionsunfahiger auf den Besuch einer allgemeinen Schule durchaus dadurch nachkommen konnten dass sie diesen den Besuch einer Hauptschule ermoglichen was zu einer Fusion von Haupt und Forderschulen zu einer Restschule der Nation fuhre Vielmehr musse zieldifferenter Unterricht an allen Regelschulen ublich werden Denn o hne Zieldifferenz verdient Inklusion nicht ihren Namen Die Umsetzung dieser Idee lege aber die Axt an die tragende Saule des gegliederten Schulwesens namlich die Idee der Homogenitat der Schulerschaft einer Schule 2018 jedoch vertrat Wocken die Auffassung dass die Annahme Menschen mit einer geistigen Behinderung hatten ein Recht ein Gymnasium zu besuchen abwegig sei Fur die Wahl einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe gilt das Gebot der Gleichberechtigung Alle Schulerinnen und Schuler mussen die gleichen Anforderungen an ihre Eignung und Begabung mitbringen Wollte man zwar den Schulern mit Behinderungen das Recht auf den Besuch eines Gymnasiums einraumen den Hauptschulern und Realschulern aber versagen ware dies ein eklatanter Fall einer Ungleichbehandlung also einer Diskriminierung von nichtbehinderten Schulern Die juristische Position dass es in der Sekundarstufe eines gegliederten Schulwesens kein freies Schulwahlrecht gibt sondern die Wahl einer Schulform fur alle Schuler gleichermassen an individuelle Lern und Leistungsvoraussetzungen gebunden ist ist allein relevant und gultig im Kontext eines gegliederten dem meritokratischen Leistungsprinzip verpflichteten Schulsystems In einem inklusiven Schulsystem erubrigt sich die Frage ebenso wie auch die juristische Position Gleichwohl gibt es vereinzelt in Deutschland Gymnasien die Kinder mit einer geistigen Behinderung aufnehmen Gegen die Weisung der Bildungssenatorin Schuler mit dem Forderschwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung Synonym fur geistige Behinderung in Bremen aufzunehmen klagte die Direktorin eines Bremer Gymnasiums Verschleierung angeblicher politischer Interessen Der Linguist Clemens Knobloch sah hinter der Inklusion ein Zusammenwirken von offentlicher Moralisierung staatlicher Sparpolitik und privater Interessenpolitik Die Einfuhrung der Inklusion fuhre zur Schliessung von Fordereinrichtungen zur Absenkung des Leistungsniveaus in staatlichen Schulen und als Folge zur Abwanderung der Schuler aus Mittel und Oberschicht in die Privatschulen Denn w er vier bis sechs Kinder mit individuell ausdifferenziertem Forderbedarf in der Klasse hat der muss die Standards senken was sich bildungsbewusste wohlhabende Eltern aber nicht bieten lassen mussten Die emeritierte Erziehungswissenschaftlerin Ulrike Schildmann von der Technischen Universitat Dortmund vertrat 2018 hingegen den Standpunkt dass integrative bzw inklusive Padagogik mit einer Sparpolitik im Bildungssektor gerade eben nicht vereinbar war und ist Bemuhen um Schulfrieden Bei der Umsetzung der inklusiven Bildung in die Praxis stellt sich die Frage ob diese einvernehmlich zwischen allen Beteiligten erfolgen soll oder ob der Staat das Recht hat den Unterricht behinderter Kinder auf Regelschulen zu erzwingen und Sonderschulen bzw Forderschulen zu schliessen insbesondere die Frage wie der Landesgesetzgeber und die staatliche Exekutive mit dem Willen von Erziehungsberechtigten umgehen die nicht wollen dass ihr Kind an einer Regelschule unterrichtet wird Letztlich geht es also um die Frage ob die zustandige Landesregierung ein Interesse an einem Schulfrieden hat oder nicht In Mecklenburg Vorpommern wird diese Frage ausdrucklich bejaht 2011 beschlossen die SPD die CDU und die Linken im mecklenburgisch vorpommerschen Landtag Im Schulfrieden fur Inklusion bekraftigten die Fraktionen ihre Absicht verlassliche Rahmenbedingungen zu schaffen damit Schulen auch uber die laufende Wahlperiode hinaus langfristig planen und konzeptionell arbeiten konnen In Niedersachsen hingegen ist die Aufnahme in eine Forderschule mit dem Forderschwerpunkt Lernen im Schuljahr 2017 2018 nur noch ab Schuljahrgang 6 und aufsteigend moglich Schuler die fruher als lernbehindert eingestuft worden waren mussen also in Klasse 5 auch gegen den Willen ihrer Eltern in Niedersachsen im Schuljahr 2017 2018 eine Regelschule besuchen Bereits 2014 warnte der Philologenverband Niedersachsen vor einer Totalinklusion aller behinderten Kinder Im Kandidaten Duell zur Landtagswahl 2017 erklarte Bernd Althusmann CDU es sei ein falscher Weg alle Schuler in Regelschulen hineinzupressen Er verlangte eine Atempause bei der Inklusion um die Rahmenbedingungen dafur zu verbessern Forderschulen mussten weiter betrieben werden Stephan Weil SPD raumte ein dass die Inklusion eine schwierige Herausforderung sei aber sie werde jedes Jahr ein bisschen leichter werden Ab 2017 die von der CDU geforderte Pause einzulegen ware Weil zufolge fatal Nach der Landtagswahl in Niedersachsen schlossen die SPD und die CDU in ihrem Koalitionsvertrag einen Kompromiss Schliessung der letzten Forderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen im Jahr 2028 und unbefristete Beibehaltung eines Parallelsystems aus inklusiven Regelschulen und Forderschulen mit anderen Schwerpunkten Einen Schulfrieden hatte diese Regelung insofern nicht zur Folge als kurz nach der Regierungsbildung einerseits der Sozialverband VdK Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen kritisierten dass ein Am Leben Halten von Forderschulen den Fortschritt bei der Verwirklichung der Inklusion behindere Andererseits begrusste der Paritatische Wohlfahrtsverband das dauerhaftes Nebeneinander von inklusiven Regelschulen und Forderschulen In Osterreich besuchten bereits in den 2000er Jahren mehr als 50 Prozent aller Schuler mit sonderpadagogischem Forderbedarf Regelschulen Im Nationalen Bildungsbericht wurde 2009 festgestellt Abhangig von Traditionen sowie grundlegenden Werten und Haltungen der Beteiligten konnten bei identischen Gesetzen einerseits ein fast inklusives Schulsystem wie in der Steiermark aufgebaut andererseits aber auch Sonderschulstrukturen wie in Niederosterreich beibehalten werden Die anfangs herrschende Polaritat zwischen Integrationsbefurwortern und gegnern konnte damit befriedet werden Fur die Bildungspolitik stellt sich die Frage inwiefern dieses Nebeneinander an unterschiedlichen Zielkonzeptionen und Organisationsansatzen sonderpadagogischer Beschulung erstrebenswert ist oder nicht Wird das nur mit unterschiedlichen Haltungen und Traditionen erklarbare Nebeneinander als erwunschter Ausdruck der Vielfalt als Widerspiegelung des politischen Mainstreams eingeschatzt der die grundsatzliche Parallelitat von integrativen und segregativen Formen anerkennt und die grossen bildungspolitischen Spielraume der Lander und Bezirke unter dem Stichwort der Flexibilitat beibehalten will scheint sich momentan kein grundsatzlicher Handlungsbedarf fur die Bildungspolitik und administration zu ergeben Die Politik hat danach gehandelt und keine Schritte zu einem grundlegenden Systemwechsel unternommen Das Parallelsystem von Sonderschulen und inklusiven Settings wurde weiter gefuhrt und Ewald Feyerer kam 2019 zur folgenden Conclusio Bereits die bisherige mehr als 30jahrige Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts in Osterreich war wie ich versucht habe aufzuzeigen davon gepragt Strukturdiskussionen tunlichst zu vermeiden Dies wird sich wohl auch unter der neuen turkis blauen Regierung nicht andern Es ist daher zu befurchten dass Inklusion unter den segregativen Strukturen des osterreichischen Schulsystems auch weiterhin nicht gelingen wird Ja es besteht sogar die Gefahr dass das fur alle Schuler innen sehr gute Konzept der Inklusion aufgrund immer schlechter werdender Rahmenbedingungen und des Fehlens einer klaren und eindeutigen politischen Willensausserung pro Inklusion heute Gefahr lauft als Sparprogramm bei den Schulen anzukommen und damit letztlich vollkommen abgelehnt und negativ rekontextualisiert zu werden Durch die Integration einer Pseudo Inklusion Wocken 2018 in die Segregation verliert die Idee der Inklusion ihren Sinnzusammenhang wird aufgeweicht und zerstort Die bisherige Strategie der Freiwilligkeit innerhalb der bestehenden Ressourcen Feyerer Altrichter 2018 86 ist eindeutig zu wenig um ein segregatives Schulsystem in ein inklusives umzuwandeln Siehe auchAbleism Alternativschule Barrierefreies Internet bidok Devianz Disability Mainstreaming Entdeckendes Lernen Ex In Geistigbehindertenpadagogik Ich Du Inklusion Independent living Inklusion Soziologie Soziale Inklusion Hyperinklusion Soziale Norm Neurodiversitatsbewegung Schulische IntegrationVeroffentlichungenHorfunk Vortrage Eine Schule fur alle Neue Wege zur Inklusion von Wibke Bergemann Isabel Fannrich in Deutschlandfunk Hintergrund 20 Juni 2010 Altrichter Feyerer Die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems in Osterreich Hauptreferat bei der IFO 2017 Linz Forderschule oder Regelschule Zum Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland Deutschlandfunk Hintergrund vom 22 September 2018Literatur Raul Aguayo Krauthausen Mitwirkung von Martin Kulik Wer Inklusion will findet einen Weg Wer sie nicht will findet Ausreden Rowohlt Verlag 2023 Paperback ISBN 978 3 499 01029 3 Benjamin Badstieber Inklusion als Transformation Eine empirische Analyse der Rekontextualisierungsstrategien von Schulleitenden im Kontext schulischer Inklusion Klinkhardt Bad Heilbrunn 2021 ISBN 978 3 7815 2440 8 Bertelsmann Stiftung Beauftragter der Bundesregierung fur die Belange behinderter Menschen Deutsche UNESCO Kommission Sinn Stiftung Hrsg Gemeinsam lernen Auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Bertelsmann Stiftung Gutersloh 2012 ISBN 978 3 86793 334 6 Gottfried Biewer Eva Theresa Bohm Sandra Schutz Hrsg Inklusive Padagogik in der Sekundarstufe Kohlhammer Stuttgart 2015 ISBN 978 3 17 029727 2 Grundlagen der Heilpadagogik und Inklusiven Padagogik 3 uberarb u erweiterte Aufl Klinkhardt UTB Bad Heilbrunn 2017 ISBN 978 3 8252 4694 5 Vom Integrationsmodell fur Behinderte zur Schule fur alle Kinder Luchterhand Neuwied 2001 ISBN 3 407 56163 6 Cornelius Breyer Gunther Fohrer Walter Goschler Manuela Heger Christina Kiessling Christoph Ratz Hrsg Sonderpadagogik und Inklusion Athena Oberhausen 2012 ISBN 978 3 89896 483 8 Bundesinstitut fur Berufsbildung BIBB Wege zur Inklusion In Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis Heft 2 2011 ISSN 0341 4515 Bundesverband evangelische Behindertenhilfe Hrsg Inklusion In Orientierung Heft 1 2009 Ines Boban Andreas Hinz Gemeinsamer Unterricht im Dialog Vorstellungen nach 25 Jahren Integrationsentwicklung Beltz Weinheim 2004 ISBN 3 407 57201 8 Ines Boban Andreas Hinz Hrsg Index fur die Inklusion Martin Luther Universitat Halle Wittenberg 2003 Ewald Feyerer Wilfried Prammer Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I Anregungen fur eine integrative Praxis Weinheim Basel Beltz 2003 online ISBN 3 407 57208 5 rezensiert von Rainer Maikowski Erhard Fischer Manuela Heger Desiree Laubenstein Hrsg Perspektiven beruflicher Teilhabe Konzepte zur Integration und Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung Athena Oberhausen 2011 ISBN 978 3 89896 427 2 Ute Geiling Andreas Hinz Integrationspadagogik im Diskurs Auf dem Weg zu einer inklusiven Padagogik Klinkhardt Bad Heilbrunn 2005 ISBN 3 7815 1381 5 Hartmut Giest Astrid Kaiser Claudia Schomaker Hrsg Sachunterricht auf dem Weg zur Inklusion Klinkhardt Bad Heilbrunn 2011 Marcel Graf Der Inklusionsbegriff in der Padagogik Theorieverstandnis Praxiseinblicke Bedeutungsgehalte Bachelorarbeit an der Fakultat fur Kultur und Sozialwissenschaften der Fernuniversitat in Hagen 2008 Olga Graumann Inklusion eine unerfullbare Vision Eine kritische Bestandsaufnahme Barbara Budrich Opladen Berlin Toronto 2018 ISBN 978 3 8474 2231 0 Ingeborg Hedderich Gottfried Biewer Judith Hollenweger Reinhard Markowetz Hrsg Handbuch Inklusion und Sonderpadagogik Klinkhardt UTB Bad Heilbrunn 2016 ISBN 978 3 8252 8643 9 Ulrich Heimlich Rudolf Tippelt Inklusive Bildung Zwischen Teilhabe Teilgabe und Teilsein Kohlhammer Stuttgart 2020 ISBN 978 3 17 025227 1 Thomas Hoffmann Wolfgang Jantzen Ursula Stinkes Hrsg Empowerment und Exklusion Zur Kritik der Mechanismen gesellschaftlicher Ausgrenzung Giessen 2018 ISBN 978 3 8379 2767 2 Jahrbuch fur Padagogik 2015 Inklusion als Ideologie Peter Lang Frankfurt am Main 2015 ISBN 978 3 631 67059 0 Astrid Kaiser Simone Seitz Inklusiver Sachunterricht Theorie und Praxis Basiswissen Grundschule Band 37 Schneider Verlag Baltmannsweiler 2017 Ju Hwa Lee Inklusion Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept von Andreas Hinz im Hinblick auf Bildung und Erziehung von Menschen mit Behinderungen 2 Auflage Athena Oberhausen 2012 ISBN 978 3 89896 405 0 Michael Lichtblau Daniel Blomer Ann Kathrin Juttner Katja Koch Michaela Kruger Rolf Werning Forschung zu inklusiver Bildung Gemeinsam anders lehren und lernen Klinkhardt Bad Heilbrunn 2014 ISBN 978 3 7815 1986 2 Birgit Lutje Klose Marie Therese Langer Bjorn Serke Melanie Urban Hrsg Inklusion in Bildungsinstitutionen eine Herausforderung an die Heil und Sonderpadagogik Klinkhardt Bad Heilbrunn 2011 ISBN 3 7815 1831 0 Klaus Metzger Erich Weigl Inklusion eine Schule fur alle Cornelsen Berlin 2010 ISBN 978 3 589 05164 9 Mittendrin e V Hrsg Eine Schule fur alle Inklusion umsetzen in der Sekundarstufe Verlag an der Ruhr Mulheim an der Ruhr 2011 ISBN 978 3 8346 0891 8 Frank J Muller Hrsg Blick zuruck nach vorn WegbereiterInnen der Inklusion Band 1 ISBN 3 8379 2772 5 Reiner Andreas Neuschafer Inklusion in religionspadagogischer Perspektive Annaherungen Anfragen Anregungen Garamond Jena 2013 ISBN 978 3 941854 76 5 Lisa Pfahl Techniken der Behinderung Der deutsche Lernbehinderungsdiskurs die Sonderschule und ihre Auswirkungen auf Bildungsbiografien Transcript Bielefeld 2011 ISBN 978 3 8376 1532 6 Kersten Reich Hrsg Inklusion und Bildungsgerechtigkeit Standards und Regeln zur Umsetzung einer inklusiven Schule Beltz Weinheim 2012 ISBN 978 3 407 25681 2 Ulrich Scheibner und Wilfried Windmoller Hrsg Von Behinderung befreit Inklusive Alternativen zur Sonderwelt bei Bildung Arbeit und Wohnen Kohlhammer Verlag Stuttgart 2024 ISBN 978 3 17 045064 6 Irmtraud Schnell Geschichte schulischer Integration Gemeinsames Lernen von SchulerInnen mit und ohne Behinderung in der BRD seit 1970 Beltz Juventa Weinheim 2003 ISBN 3 7799 1707 6 mit Alfred Sander Inklusive Padagogik Klinkhardt Bad Heilbrunn 2004 ISBN 3 7815 1317 3 Ulrich Scheibner und Wilfried Windmoller Hrsg Von Behinderung befreit Inklusive Alternativen zur Sonderwelt bei Bildung Arbeit und Wohnen Kohlhammer Verlag Stuttgart 2024 ISBN 978 3 17 045064 6 Brigitte Schumann Streitschrift Inklusion Was Sonderpadagogik und Bildungspolitik verschweigen Wochenschau Verlag 2018 ISBN 978 3 95414 106 7 Simone Seitz Zeit fur inklusiven Sachunterricht Schneider Hohengehren 2005 ISBN 3 89676 940 5 Otto Speck Schulische Inklusion aus heilpadagogischer Sicht Reinhardt Munchen 2011 ISBN 978 3 497 02229 8 Tanja Sturm Lehrbuch Heterogenitat in der Schule Reinhardt UTB Munchen Basel ISBN 978 3 8252 3893 3 Annette Textor Einfuhrung in die Inklusionspadagogik Klinkhardt UTB Bad Heilbrunn 2015 ISBN 978 3 8252 4340 1 Christian Walter Klose Kinder und Jugendliche mit Korperbehinderung im gemeinsamen Unterricht Athena Oberhausen 2012 ISBN 978 3 89896 484 5Online Texte Christian Ebel Angela Muncher Gemeinsam Lernen mit und ohne Behinderung In Bertelsmann Stiftung Hrsg Podium Schule 8 April 2019 Online PDF Ewald Feyerer Mit Inklusiven Modellregionen auf dem Weg zur inklusiven Schule Osterreichische Bildungspolitik zwischen Vision und Pragmatismus In inklusion online 2 2016 Ewald Feyerer Lehrer innenfortbildung fur eine inklusive Schule in Osterreich In inklusion online Heft 4 2020 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Manifest Inklusion statt Integration In gew de PDF 360 kB Dagmar Hansel Die Sonderpadagogik weitet ihren Einflussbereich aus 3 Marz 2015 abgerufen am 3 April 2021 Thomas Hoffmann Inklusive Padagogik als Padagogik der Befreiung In Thomas Hoffmann Wolfgang Jantzen Ursula Stinkes Hrsg Empowerment und Exklusion Zur Kritik der Mechanismen gesellschaftlicher Ausgrenzung Giessen 2018 19 48 Online PDF abgerufen am 22 August 2019 Wolfram Kinze 2011 Padagogische Inklusion Hoffnung oder Illusion Anmerkungen eines Kinderpsychiaters In vivt de MS Word 49 kB Eibe Riedel Gutachten zur Wirkung der internationalen Konvention uber die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem Erstattet der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben Nordrhein Westfalen In Gutachten PDF Abgerufen am 4 April 2021 Bjorn Serke Bettina Streese Hrsg Wege der Kooperation im Kontext inklusiver Bildung Julius Klinkhardt Bad Heilbrunn 2022 online ISBN 978 3 7815 5958 5 Brigitte Schumann Inklusive Schulentwicklung oder Sonderpadagogisierung der allgemeinen Schule Abgerufen am 3 April 2021 Hans Wocken Uber Widersacher der Inklusion und ihre Gegenreden Essay In APuZ 2010 abgerufen am 3 April 2021 Hans Wocken Das eigentliche Ziel der Inklusion ist verfehlt Das Deutsche Schulportal 21 April 2018 abgerufen am 3 April 2021 Umfragen Infratest dimap im Auftrag von Verband Bildung und Erziehung Oktober November 2011 Grosse Mehrheit fur gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeintrachtigungen In infratest dimap de Umfragen und Analysen Bundesweit 23 Dezember 2011 Video Pro Infirmis Jung von Matt Limmat Pro Infirmis Kommen Sie naher In youtube com 23 Dezember 2011 path2in Lernpfade in die inklusive Padagogik In youtube com 9 Janner 2024 Online Zeitschriften Zeitschrift fur Inklusion Carmen Dorrance 26 November 2011 Editorial In inklusion online net 23 Dezember 2011 WeblinksAllgemein Wikiquote Inklusion Zitate Aktion mensch de Was ist Inklusion mit Videoclip Inklusion in 80 Sekunden erklart bildung mv de Das Menschenbild der Inklusion 1 Inklusionskongress in Mecklenburg Vorpommern 2012 PDF 1 7 MB Deutscher Bildungsserver bildungsserver de Dossier Inklusion Thomas Hirschle 19 Januar 2012 bildungsserver berlin brandenburg de Quick Guides fur Inklusion Teil 1 Zusammen leben Das deutsche Schulportal Inklusion wo stehen wir Dossier inklusion als menschenrecht de Online Handbuch Inklusion als Menschenrecht Institut fur Inklusive Padagogik an der Padagogischen Hochschule Oberosterreich 9 Janner 2024 Konrad Adenauer Stiftung kas de Inklusion was geht und was geht nicht 2014 politik gegen aussonderung net Koalition fur Integration und Inklusion e V RTL Television Ratgeber 12 Marz 2018 rtl de Ich Du Inklusion In den Schulen ist noch viel Bedarf Deutsche UNESCO Kommission e V unesco de Inklusive BildungEinzelne Aspekte Brigitte Schumann 22 September 2023 bildungsklick de Der Bund steht in der Pflicht fur schulische Inklusion Deutscher Bildungsserver 20 Marz 2024 Inklusive Berufsorientierung in einfacher und Leichter Sprache Ewald Feyerer Allgemeine Qualitatskriterien inklusiver Padagogik und Didaktik Hans Wocken 1996 hans wocken de Sonderpadagogischer Forderbedarf als systemischer Begriff Philipp Catani 2022 f inklusive berufsorientierung deForschung Wissenschaft Ewald Feyerer Herbert Altrichter Die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems Analyse von aktuellen Reformbestrebungen aus Governance Perspektive ResearchGate Einstellungsforschung zum inklusiven Unterricht Volker Schonwiese bidok uibk ac at Disability Studies und integrative inklusive Padagogik Ein Kommentar csie org uk Centre for Studies on Inclusive Education Index for Inclusion englisch definitiv inklusiv org Sammlung von Definitionen von Inklusion aus padagogischen Kontexten Rudolf Stichweh fiw uni bonn de Inklusion und Exklusion in der Weltgesellschaft Am Beispiel der Schule und des Erziehungssystems PDF 264 kB Padagogische Hochschule Heidelberg Institut fur Sonderpadagogik Geistig und Mehrfachbehindertenpadagogik Forschungsprojekte FINESA Forschung zur inklusiven Entwicklung von Schulen fur Alle ph heidelberg de Carla Jana Svaton Politik Inklusiver Bildung Vom emanzipatorischen Anspruch zum schulburokratischen Gegenprogramm transcript Verlag Bielefeld 2024 ISBN 978 3 8376 7030 1Offizielle Dokumente Stellungnahme der Monitoring Stelle Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems Primarstufe und Sekundarstufen I und II 31 Marz 2011 abgerufen am 3 April 2021 Das Menschenbild der Inklusion In Publikationen Regierungsportal M V Mathias Brodkorb Katja Koch 2011 abgerufen am 4 April 2021 Inklusion Ende des gegliederten Schulsystems Regierungsportal M V Mathias Brodkorb Katja Koch abgerufen am 4 April 2021 Institut fur Qualitatsentwicklung Mecklenburg Vorpommern IQMV Inklusion Band 3 Zweiter Inklusionskongress M V Dokumentation 2013 Europaische Agentur fur sonderpadagogische Forderung und inklusive Bildung Funf Kernaussagen in Bezug auf inklusive Bildung Von der Theorie zur Praxis 2014EinzelnachweiseLatein Deutsch includere Abgerufen am 27 November 2017 Die UN Behindertenrechtskonvention Ubereinkommen uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen Die amtliche gemeinsame Ubersetzung von Deutschland Osterreich Schweiz und Lichtenstein korrigierte deutsche Ubersetzung der UN Konvention Abgerufen am 2 Januar 2024 Andreas Hinz in Bleidick u a Hrsg Handlexikon der Behindertenpadagogik Kohlhammer Verlag Stuttgart 2006 S 97 99 Gottfried Biewer Grundlagen der Heilpadagogik und Inklusiven Padagogik 2 Auflage Klinkhardt UTB Bad Heilbrunn 2010 ISBN 978 3 8252 2985 6 S 193 Edward Forman The Inclusion of Visually Limited and Blind Children in a Sighted Physical Education Program In Educ Visually 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Sonderpadagogischer Forderbedarf 1 Auflage Pabst Lengerich 2003 ISBN 3 89967 068 X S 70 8 Schulpflichtgesetz Abgerufen am 6 Januar 2024 Schulische Inklusion in Osterreich Gottfried Biewer Abgerufen am 6 Januar 2024 Ewald Feyerer Drei bewegte Jahrzehnte schulischer Integration Inklusion in Osterreich In Petra Flieger Sascha Plannger Hrsg Aus der NAHE Zum wissenschaftlichen und behindertenpolitischen Wirken von Volker Schonwiese AG SPAK Bucher Neu Ulm 2013 S 115 124 Inklusive Bildung Jetzt Abgerufen am 6 Januar 2024 OECD Strength through Diversity Education for Inclusive Societies OECD abgerufen am 3 Januar 2024 englisch Definition Inklusive Bildung Deutsche UNESCO Kommission Abgerufen am 2 Januar 2024 Ewald Feyerer Der Umgang mit besonderen Bedurfnissen im Bildungswesen In Zeitschrift Inklusion online Abgerufen am 23 Januar 2024 Fachkommission Inklusion Ziele und Massnahmen zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen Niedersachsisches Ministerium fur Soziales Gesundheit und Gleichstellung Hrsg September 2016 S 16 Punkt II 4 2 15 online Ilka Benner Bildungsbenachteiligung am Ubergang Schule Beruf Theoretische Konzepte und Fallstudien aus Teilnehmendenperspektiven unter besonderer Berucksichtigung von Geschlecht und sozialer Herkunft Dissertation Universitat Giessen 2017 S 30 Hans Wocken Frei herumlaufende Irrtumer Eine Warnung vor pseudoinklusiven Betorungen Bildungsserver Mecklenburg Vorpommern 2013 S 4 Hans Wocken Frei herumlaufende Irrtumer Eine Warnung vor pseudoinklusiven Betorungen Bildungsserver Mecklenburg Vorpommern 2013 S 5 Michael Wrase Forderschulzuweisung unter verfassungsrechtlichem Legitimationszwang verfassungsblog de 22 August 2014 Hans Wocken Uber Widersacher der Inklusion und ihre Gegenreden Essay In Aus Politik und Zeitgeschichte Ausgabe 23 2010 Georg Feuser Eine zukunftsfahige Inklusive Bildung keine Sache der Beliebigkeit In 1 PDF 223 kB S 8 f Georg Feuser Eine zukunftsfahige Inklusive Bildung keine Sache der Beliebigkeit In 2 PDF 223 kB S 5 Georg Feuser Allgemeine integrative Padagogik und entwicklungslogische Didaktik In Behindertenpadagogik Jg 28 Nr 1 1989 S 4 48 Annette Textor Einfuhrung in die Inklusionspadagogik Julius Klinkhardt UTB Bad Heilbrunn 2015 Wilfried W Steinert Inklusion als Motor der Schulentwicklung In Mittendrin e V Hrsg Eine Schule fur Alle Inklusion umsetzen in der Sekundarstufe Verlag an der Ruhr 2012 ISBN 978 3 8346 0891 8 S 344 Susanne Abram Die internationale Theoriendiskussion von der Integration zur Inklusion und die Praxisentwicklung in Sudtirol Verlag Freie Universitat Bozen 2003 Walter Krog Herausforderung Unterstutzung Perspektiven auf dem Weg zur Inklusion EQUAL Entwicklungspartnerschaft MIM 2005 Claudia von Zmuda Verschieden ist normal Inklusion im Alltag Eine Lehrerin erzahlt In Spiegel Online 4 Januar 2017 abgerufen am 3 April 2021 Hans Wocken Rettet die Sonderschulen Rettet die Menschenrechte Ein Appell zu einem differenzierten Diskurs uber Dekategorisierung Netzwerk Inklusion Bayern 2011 Olga Graumann Inklusion eine unerfullbare Vision Eine kritische Bestandsaufnahme Barbara Budrich Opladen Berlin Toronto 2018 ISBN 978 3 8474 2231 0 S 253 Ministerium fur Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Das Erste Gesetz zur Umsetzung der VN Behindertenrechtskonvention in den Schulen 9 Schulrechtsanderungsgesetz und begleitende Massnahmen 2020 S 8 Memento vom 28 November 2016 im Internet Archive Olga Graumann Inklusion eine unerfullbare Vision Eine kritische Bestandsaufnahme Barbara Budrich Opladen Berlin Toronto 2018 ISBN 978 3 8474 2231 0 S 254 Interessengemeinschaft Integration und Schule Integration und Schule und Gesetzliche Grundlagen Mireille Guggenbuhler Wenn die Sonderschulen abgeschafft wurden Der Bund 11 Juli 2014 Ulrich Traub Ein Brautkleid ohne Armlocher Ausstellungen Badische Zeitung 11 November 2016 abgerufen am 3 April 2021 Behindertenpadagogik Jg 45 2006 H 4 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entferne dann diesen Hinweis 1 2 Jorg Fengler und Gerd Jansen in Handbuch der Heilpadagogischen Psychologe Verlag Kohlhammer 3 Auflage Stuttgart 1999 Seite 13 Jakob Muth Integration von Behinderten Uber die Gemeinsamkeit im Bildungswesen S 17 Neue Deutsche Schule Verlagsgesellschaft Essen 1986 Niedersachsisches Landesinstitut fur schulische Qualitatsentwicklung Fordern in Schule Informationssystem fur Schulen in Niedersachsen Entwicklung gemeinsamen Lernens von behinderten und nichtbehinderten Kindern in der Regelschule der Bundesrepublik Deutschland Aus www nibis de Memento des Originals vom 17 April 2011 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 20 Juni 2012 bidok uibk ac at 20 Juni 2012 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Januar 2024 Suche in Webarchiven Kultusministerium des Landes Nordrhein Westfalen Gemeinsamer Unterricht fur behinderte und nichtbehinderte Kinder in der Grundschule Abschlussbericht zu den Schulversuchen Aus gemeinsam leben und lernen mg de Memento des Originals vom 1 Februar 2012 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 20 Juni 2012 Annedore Prengel Integration als padagogisches Paradigma In Helga Deppe Wolfinger Annedore Prengel Helmut Reiser Integrative Padagogik in der Grundschule DJI Weinheim und Munchen 1990 S 278 BVerfGE 33 303 333 BVerfGE 96 288 Tobias Buchner Markus Gebhardt Zur schulischen Integration in Osterreich historische Entwicklung Forschung und Status quo In ZfH 8 2011 Abgerufen am 24 Januar 2024 Weltkonferenz Padagogik fur besondere Bedurfnisse Zugang und Qualitat Die Salamanca Erklarung und der Aktionsrahmen zur Padagogik fur besondere Bedurfnisse PDF UNESCO 1994 abgerufen am 4 April 2021 In der deutschen Ubersetzung werden die englischen Begriffe des Originaldokuments Inclusion bzw inclusive nahezu durchgangig mit Integration integrativ usw ubersetzt The Salamanca Statement and Framework for Action on Special Needs Education Abgerufen am 4 April 2021 Die Salamanca Erklarung und der Aktionsrahmen zur Padagogik fur besondere Bedurfnisse Abgerufen am 23 Januar 2024 ohchr org General Comment on the right to inclusive education 12 Marz 2016 Brigitte Schumann 4 Februar 2016 bildungsklick de Deutschland legt sich quer Bund und Lander widersprechen der Auslegung von inklusiver Bildung durch den UN Fachausschuss 12 Marz 2016 Brigitte Schumann 7 Marz 2016 bildungsklick de Allianz des Verschweigens Die KMK Kultusministerkonferenz ist an Aufklarung uber die Rolle der Sonderpadagogik im Nationalsozialismus desinteressiert 12 Marz 2016 ohchr org General Comment No 4 2016 article 24 the right to inclusive education 18 September 2016 Brigitte Schumann 15 September 2016 bildungsklick de Kein Wahlrecht der Eltern auf schulische Segregation 18 September 2016 Unter Schurkenstaaten In taz de 27 Januar 2010 Deutsches Institut fur Menschenrechte Stellungnahme der Monitoring Stelle Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems Primarstufe und Sekundarstufen I und II Empfehlungen an die Lander die Kultusministerkonferenz KMK und den Bund PDF 124 kB 31 Marz 2011 S 13 Deutsches Institut fur Menschenrechte Stellungnahme der Monitoring Stelle Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems Primarstufe und Sekundarstufen I und II Empfehlungen an die Lander die Kultusministerkonferenz KMK und den Bund PDF 124 kB 31 Marz 2011 S 11 World report on disability WHO 2011 abgerufen am 3 April 2021 englisch aktion mensch de Pressemitteilung 10 Juni 2011 Inklusion Der WHO Bericht hat enorme politische Sprengkraft 10 Juni 2011 Education United Nations Sustainable Development In United Nations Sustainable Development Online abgerufen am 18 Marz 2018 Cities United Nations Sustainable 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April 2021 Europaische Agentur fur sonderpadagogische Forderung und inklusive Bildung Funf Kernaussagen in Bezug auf inklusive Bildung Von der Theorie zur Praxis Odense 2014 S 5 7 Brigitte Schumann Deutschland legt sich quer bildungsklick de 4 Februar 2016 Otto Speck Schulische Inklusion aus heilpadagogischer Sicht Rhetorik und Realitat Ernst Reinhardt Munchen Basel 2010 ISBN 978 3 497 02175 8 Olga Graumann Gemeinsamer Unterricht in heterogenen Gruppen Von lernbehindert bis hochbegabt Klinkhardt Bad Heilbrunn Obb 2002 ISBN 3 7815 1174 X S 91 Otto Speck Schulische Inklusion aus heilpadagogischer Sicht Rhetorik und Realitat Ernst Reinhardt Munchen Basel 2010 ISBN 978 3 497 02175 8 S 69 Olga Graumann Inklusion eine unerfullbare Vision Eine kritische Bestandsaufnahme Barbara Budrich Opladen Berlin Toronto 2018 ISBN 978 3 8474 2231 0 S 211 Otto Speck Schulische Inklusion aus heilpadagogischer Sicht Rhetorik und Realitat Ernst Reinhardt Munchen Basel 2010 ISBN 978 3 497 02175 8 S 124 Miriam Olbrisch Warum ein Kultusminister die Inklusion fur gescheitert halt Interview mit Marco Tullner Der Spiegel Ausgabe 52 2017 23 Dezember 2017 Urs Haeberlin 14 September 2009 Abganger aus Sonderklassen beim Berufseintritt benachteiligt In Kommunikation amp Medien 20 Oktober 2011 Memento vom 20 Oktober 2011 im Internet Archive Olga Graumann Inklusion eine unerfullbare Vision Eine kritische Bestandsaufnahme Barbara Budrich Opladen Berlin Toronto 2018 ISBN 978 3 8474 2231 0 S 48 ff Eckhart M Haeberlin U Lozano S C Blanc P Langzeitwirkungen der schulischen Integration Eine empirische Studie zur Bedeutung von Integrationserfahrungen in der Schulzeit fur die soziale und berufliche Situation im jungen Erwachsenenalter Haupt Verlag 2011 abgerufen am 26 Januar 2024 Ludger Wossmann Marc Piopiunik Was unzureichende Bildung kostet Eine Berechnung der Folgekosten durch entgangenes Wirtschaftswachstum Hrsg Bertelsmann Stiftung Gutersloh 2009 bertelsmann stiftung de abgerufen am 4 Januar 2021 Klaus Klemm Sonderweg Forderschulen Hoher Einsatz wenig Perspektiven Eine Studie zu den Ausgaben und zur Wirksamkeit von Forderschulen in Deutschland Hrsg Bertelsmann Stiftung 1 Auflage Gutersloh 2009 bertelsmann stiftung de abgerufen am 4 Januar 2021 Deutsche UNESCO Kommission Bonn 2009 Inklusion Leitlinien fur die Bildungspolitik S 12 Abb 3 In unesco de 1 8MB 28 Januar 2012 Siehe auch Deutscher Inklusions Schuler in Kanada Finnans weiter Weg zum Gluck Der Spiegel 1 Mai 2018 Niedersachsischer Landesrechnungshof Jahresbericht aktuell Abschnitt IV Schulische Inklusion in Niedersachsen 6 Juni 2018 Geldverschwendung Rechnungshof in Niedersachsen rugen Inklusions Chaos Der Spiegel abgerufen am 3 April 2021 Werner Specht Andrea Seel Elisabeth Stanzel Tischler David Wohlhart und die Mitglieder der Arbeitsgruppe QSP Individuelle Forderung im System Schule Strategien fur die Weiterentwicklung von Qualitat in der Sonderpadagogik Graz bifie 2007 abgerufen am 31 Januar 2024 Michael Eckhart Urs Haeberlin Caroline Sahli Lozano Philippe Blanc Langzeitwirkungen der schulischen Integration Eine empirische Studie zur Bedeutung von Integrationserfahrungen in der Schulzeit fur die soziale und berufliche Situation im jungen Erwachsenenalter Haupt Verlag Bern 2011 ISBN 978 3 258 07704 8 Olga Graumann Inklusion eine unerfullbare Vision Eine kritische Bestandsaufnahme Barbara Budrich Opladen Berlin Toronto 2018 ISBN 978 3 8474 2231 0 S 41 ff Astrid Kempe Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ein Uberblick uber die Neuerungen des BTHG In Mitteilungen Arbeitskreis Down Syndrom Nr 101 Arbeitskreis Down Syndrom Deutschland e V Februar 2018 ISSN 0943 4437 S 26 ff Olga Graumann Inklusion eine unerfullbare Vision Eine kritische Bestandsaufnahme Barbara Budrich Opladen Berlin Toronto 2018 ISBN 978 3 8474 2231 0 S 233 ff Verordnung uber die sonderpadagogische Forderung den Hausunterricht und die Schule fur Kranke Ausbildungsordnung sonderpadagogische Forderung AO SF PDF Schulministerium NRW 2016 abgerufen am 22 Januar 2019 Bernd Ahrbeck Ich glaube nicht dass der inklusive Weg immer der richtige ist Bildungsklick de 18 Mai 2012 Petra Pinetz Wilfried Prammer Die Integrative Berufsausbildung in Osterreich eine Ausbildungsform fur behinderte Jugendliche Zeitschrift fur Inklusion online net 2 2010 abgerufen am 31 Januar 2024 Startseite Eine Schule fur alle Abgerufen am 3 April 2021 Frank J Muller Integrative Grundschulen aus Sicht der Eltern auf dem Weg zur Inklusion Eine qualitatiave quantitative Erhebung zur Elternzufriedenheit 2 Auflage Klinkhardt Bad Heilbrunn 2014 ISBN 978 3 7815 1981 7 eenet org uk Centre for Studies on Inclusive Education CSIE Hrsg Original Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Hrsg deutsche Fassung Tony Booth Mel Ainscow Denise Kingston Index fur Inklusion Tageseinrichtungen fur Kinder 30 August 2011 PDF 556 kB eenet org uk Tony Booth Mel Ainscow Entwicklung Centre for Studies on Inclusive Education CSIE GB Mark Vaughan Hrsg Ines Boban Andreas Hinz Ubersetzung deutsche Bearbeitung und Hrsg Halle 2003 Index fur Inklusion Lernen und Teilhabe in der Schule der Vielfalt entwickeln PDF 752 kB 30 August 2011 montag stiftungen com Hrsg Kommunaler Index fur Inklusion Arbeitsbuch PDF 1 1 MB 30 August 2011 Olga Graumann Inklusion eine unerfullbare Vision Eine kritische Bestandsaufnahme Barbara Budrich Opladen Berlin Toronto 2018 ISBN 978 3 8474 2231 0 Die UN Konvention fur die Rechte von Menschen mit Behinderungen Das Aus fur die Forderschulen in NRW PDF Abgerufen am 27 November 2017 Deutsches Institut fur Menschenrechte Stellungnahme der Monitoring Stelle Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems Primarstufe und Sekundarstufen I und II Empfehlungen an die Lander die Kultusministerkonferenz KMK und den Bund PDF 124 kB 31 Marz 2011 S 12 Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeintrachtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in Nordrhein Westfalen Drucksache 17 3538 Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 4 April 2021 deutsch Deutsches Institut fur Menschenrechte Stellungnahme der Monitoring Stelle Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems Primarstufe und Sekundarstufen I und II Empfehlungen an die Lander die Kultusministerkonferenz KMK und den Bund PDF 124 kB 31 Marz 2011 S 14 Runder Tisch Inklusive Bildung im Land Brandenburg Informationen von der 4 Beratung am 8 November 2012 In vds Landesverband Brandenburg Hrsg Mitteilungsheft 1 2012 Seite 20 Auch als PDF online Abgerufen am 15 Juli 2017 Verlag an der Ruhr 2012 ISBN 978 3 8346 0891 8 S 146 Individuelle Lernbedurfnisse Otto Herz lebenslernorte de Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive 23 Dezember 2020 Brigitte Schumann Auf dem Weg zur Inklusion Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen Blog 26 November 2011 Eine inklusive Schule gelingt nur gemeinsam PDF Podium Schule Bertelsmann Stiftung 2010 abgerufen am 8 April 2019 Interview Ewald Feyerer Wilfried Prammer Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I Anregungen fur eine integrative Praxis Original erschienen 2003 bei Beltz Verlag Weinheim Basel Berlin Online verfugbar in der digitalen Bibliothek bidok behinderung inklusion dokumentation seit 2023 179 Seiten URN urn nbn at at ubi bidok 3 2127 abgerufen am 31 Januar 2024 Ewald Feyerer Behindern Behinderte Auswirkungen integrativen Unterrichts auf nichtbehinderte Kinder in der Sekundarstufe I 1997 abgerufen am 6 Februar 2024 Franziska Schuberl Inklusionsbestrebungen an Deutschlands Schulen gescheitert Die Bilanz in Bezug auf die schulische Inklusion von Kindern mit Forderbedarf ist in Deutschland durchwachsen In bildungsklick de 2 Januar 2024 abgerufen am 6 Februar 2024 Jorg Fengler Burnout und berufliche Deformation in Handbuch der Heilpadagogischen Psychologe Verlag Kohlhammer 3 Auflage Stuttgart 1999 Seite 305 ff Empfehlungen zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen Gutachten erstellt im Auftrag des Ministeriums fur Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Essen Berlin Juni 2011 In schul inklusiv de 1 4 KB 13 Dezember 2011 Ewald Feyerer Lehrer innenbildung zur individuellen Forderung im Umgang mit Diversitat in Osterreich In Christian Fischer David Rott Hrsg Individuelle Forderung Heterogenitat und Handlungsperspektiven in der Schule Waxmann utb 5919 Munster New York 2022 ISBN 978 3 8252 5919 8 S 41 54 Bundesministerium fur Unterricht Kunst und Kultur BMUKK PadagogInnenbildung NEU Die Zukunft der padagogischen Berufe unter besonderer Berucksichtigung marginalisierter und vulnerabler Gruppen Empfehlungen der ExpertInnengruppe Inklusive Padagogik Endbericht April 2012 zit nach Ewald Feyerer Lehrer innenbildung zur individuellen Forderung im Umgang mit Diversitat in Osterreich In Ch Fischer amp D Rott Hrsg Individuelle Forderung Heterogenitat und Handlungsperspektiven in der Schule Waxmann utb 5919 Munster New York 2022 ISBN 978 3 8252 5919 8 S 42 Brigitte Schumann bildungsklick de Voraussetzung fur inklusive Padagogik Verzicht auf Ziffernnoten Gastbeitrag 15 Januar 2015 Alexander Walter Die Verlierer der Inklusion volksstimme de 27 Mai 2017 Silke Hoock Auslaufmodell Forderschule ist fur Kinder wie Max die Rettung In Westdeutsche Allgemeine Zeitung Funke Mediengruppe 5 Juni 2014 abgerufen am 1 Mai 2025 Fachkommission Inklusion Ziele und Massnahmen zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen Niedersachsisches Ministerium fur Soziales Gesundheit und Gleichstellung Hrsg September 2016 S 16 Punkt II 4 2 15 online Niedersachsisches Ministerium fur Soziales Gesundheit und Gleichstellung Landesregierung prasentiert den ersten Aktionsplan Inklusion fur Niedersachsen mit einem Link zum Text des Aktionsplans Hannover Januar 2017 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands SPD Landesverband Niedersachsen und der Christlich Demokratischen Union CDU in Niedersachsen fur die 18 Wahlperiode des Niedersachsischen Landtages 2017 bis 2022 2017 Z 476 538 Bildungsaufbruch Sozial gerecht und leistungsstark Fragen und Antworten zur neuen Gemeinschaftsschule In baden wuerttemberg de Fragen und Antworten zur Gemeinschaftsschule Unter Wie viele Gemeinschaftsschulen gibt es bereits abgerufen am 15 Juli 2017 Weitere Informationen zur praktischen Umsetzung schulischer Inklusion im Bundesland Nordrhein Westfalen unter www Inklusion aktuell de Laschet und Lindner treffen erste wichtige Entscheidung zur Schulpolitik Inklusion wird gebremst Forderschulen bleiben erhalten news4teachers de 24 Mai 2017 Laschet kundigt Stopp der Inklusion an Memento vom 1 November 2017 im Internet Archive Westdeutscher Rundfunk WDR 7 Dezember 2016 Landtagswahl in Nordrhein Westfalen 2017 Inklusion in NRW am Scheideweg Das sagen die SPD CDU Grune FDP AfD Die Linke und Piraten In Kolner Stadt Anzeiger 17 April 2017 abgerufen am 30 Dezember 2022 Uwe Becker Exklusionen im Inklusionszeitalter Zur Ausgrenzungsdynamik gesellschaftlicher Innenraume Zeitschrift fur Inklusion Ausgabe 1 2017 14 April 2017 Hans Werner Johannsen Inklusive Bildung optimieren geht das GEW Schleswig Holstein 2015 S 9f Ministerium fur Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Empfehlungen zu zentralen Fragestellungen bei der Umsetzung des 9 Schulrechtsanderungsgesetzes Memento des Originals vom 15 Juni 2018 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 20 Februar 2017 S 6 Bernd Ahrbeck Ist es normal verschieden zu sein In Mathias Brodkorb Katja Koch Hrsg Inklusion Ende des gegliederten Schulsystems Institut fur Qualitatsentwicklung Mecklenburg Vorpommern IQMV Inklusion Band 3 Zweiter Inklusionskongress M V Dokumentation 2013 S 88 Ewald Feyerer Offene Fragen und Dilemmata bei der Umsetzung der UN Konvention Zeitschrift fur Inklusion online net Heft 2 2011 abgerufen am 7 Februar 2024 Olga Graumann Inklusion eine unerfullbare Vision Eine kritische Bestandsaufnahme Barbara Budrich Opladen Berlin Toronto 2018 ISBN 978 3 8474 2231 0 S 247 Olga Graumann Inklusion eine unerfullbare Vision Eine kritische Bestandsaufnahme Barbara Budrich Opladen Berlin Toronto 2018 ISBN 978 3 8474 2231 0 Herbert Renken Inklusion im Landkreis Rotenburg Quo vadis In E amp W Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen Nr 8 9 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Frankfurt a M 2018 S 32 Reiner Burger Ein verkapptes Sparprogramm In Frankfurter Allgemeine Zeitung 12 Juni 2013 S 8 Otto Speck Inklusive Missverstandnisse Suddeutsche Zeitung vom 26 Januar 2015 Michael Felten Radikale Inklusion sprengt das Schulsystem Deutschlandfunk 15 Januar 2016 news4teachers Warum die Schulpolitik fur Rot Grun zum Desaster wurde eine Analyse 15 Mai 2017 Eva Maria Gotz Gemeinsam besser lernen Schulen entwickeln sich inklusiv in Studiozeit 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World Report on Disability Genf World Health Organization 2011 S 211 Markus Gebhardt Jorg Henrik Heine Christine Salzer Schulische Kompetenzen von Schulerinnen und Schulern ohne sonderpadagogischen Forderbedarf im gemeinsamen Unterricht In Vierteljahresschrift fur Heilpadagogik und ihre Nachbargebiete Band 84 Nr 3 25 Juni 2015 ISSN 0017 9655 S 246 258 doi 10 2378 vhn2015 art28d Online abgerufen am 14 Dezember 2018 Wolfram Kinze Padagogische Inklusion Hoffnung oder Illusion Anmerkungen eines Kinderpsychiaters in www vivt de download Paedagogische Inklusion doc vivt de MS Word 49 kB Matthias Burchardt Inklusion oder Emanzipation von Menschen mit Behinderung PDF Free Download In Forum Logopadie Heft 5 29 Deutscher Bundesverband fur Logopadie September 2015 S 8 abgerufen am 4 April 2021 Werner Specht Evaluation der Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von Lehrerinnen und Lehrern im Schulversuch Abgerufen am 19 Februar 2024 Autorenprofil Werner Specht Abgerufen am 19 Februar 2024 Petra Flieger Lektion 1 Studie zeigt Uberlegenheit voll integrativer Unterrichtsmodelle Abgerufen am 19 Februar 2024 D Fuchs L S Fuchs Sometime Separate is Better education of learning disabled children In Educational Leadership 54 1994 S 22 27 S Foster G Emerton Mainstreaming the Deaf Student A Blessing or A Course In Journal of Disability Policy Studies 2 1991 S 61 76 Ohne Wille bleibt zukunftig keine Wahl www elternwille de Eine Initiative von Eltern fur Eltern forderbedurftiger Kinder in Munster 2017 Philologenverband Baden Wurttemberg Inklusion Philologenverband lehnt schwer geistig behinderte Schuler am Gymnasium ab 9 April 2015 Schulorganisationsgesetz 34 2 Aufgabe der allgemeinbildenden hoheren Schulen Abgerufen am 19 Februar 2024 ERG Donaustadt Inklusion und Diversitat Abgerufen am 19 Februar 2024 Bundegymnasium und Bundesrealgymnasium Graz Kirchengasse Abgerufen am 19 Februar 2024 Montessori Oberstufenrealgymnasium der Diakonie Salzburg Abgerufen am 19 Februar 2024 Irene Moser weil jeder Mensch gleich ist im Prinzip Wege zu einer inklusiven Schul und Lernkultur dargestellt am Beispiel eines Oberstufenrealgymnasiums in Salzburg 2018 abgerufen am 19 Februar 2024 Erwin Breitenbach Schone Bescherung Praxis Forderdiagnostik 25 November 2015 Volker Bohn Schafft die Feststellung des sonderpadagogischen Forderbedarfes ab In Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen 8 September 2015 S 22 Ingeborg Hedderich Andre Hecker Belastung und Bewaltigung in Integrativen Schulen Klinkhardt 2009 39 f Ewald Feyerer Qualitat in der Sonderpadagogik Rahmenbedingungen fur eine verbesserte Erziehung Bildung und Unterrichtung von Schulern mit sonderpadagogischem Forderbedarf In Nationaler Bildungsbericht Osterreich 2009 Band 2 S 73 97 16 Juni 2009 abgerufen am 4 April 2021 vgl das Zitat aus der Dissertation Ilka Benners in der Einleitung in dem ein gemeinsamer Unterricht aller Schuler uber die gesamte Schulzeit hinweg gefordert wird G Paul Roemer Inklusion als exklusives Recht Memento vom 13 Juli 2012 im Internet Archive PDF 583 kB 23 Dezember 2020 Deutsches Institut fur Menschenrechte Stellungnahme der Monitoring Stelle Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems Primarstufe und Sekundarstufen I und II Empfehlungen an die Lander die Kultusministerkonferenz KMK und den Bund PDF 124 kB 31 Marz 2011 S 6 Christian Bickenbach Elternwille und Inklusion am Beispiel der rheinland pfalzischen Schulgesetz Novelle 2014 LKRZ Zeitschrift fur Landes und Kommunalrecht Hessen Rheinland Pfalz Saarland Ausgabe 7 2015 S 261f Christian Bickenbach Elternwille und Inklusion am Beispiel der rheinland pfalzischen Schulgesetz Novelle 2014 LKRZ Zeitschrift fur Landes und Kommunalrecht Hessen Rheinland Pfalz Saarland Ausgabe 7 2015 S 265 Hans Wocken Frei herumlaufende Irrtumer Eine Warnung vor pseudoinklusiven Betorungen Bildungsserver Mecklenburg Vorpommern 2013 S 14 Inklusion Haben geistig Behinderte einen Anspruch auf einen Platz am Gymnasium Experte sagt Nein news4teachers de Mai 2018 Pervin Sadigh Geistig behindert aufs Gymnasium bleibt noch eine Vision Zeit Online 19 Mai 2014 Gymnasium trotz Down Syndrom Interview mit Andreas Lob Hudepohl katholisch de 22 Mai 2014 Lena Greiner Gymnasiastin mit Downsyndrom Lea mittendrin Spiegel Online 7 Oktober 2014 Michael Felten Bremer Gymnasium klagt gegen Inklusion Frei nach dem Prinzip Banane Spiegel Online 17 April 2018 Frank J Muller Herausgeber Blick zuruck nach vorn WegbereiterInnen der Inklusion Band 1 Psychosozial Verlag Giessen 2018 S 278 Landesregierung Mecklenburg Vorpommern Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg Vorpommern bis zum Jahr 2023 Mai 2016 S 12 Punkt 1 3 Niedersachsisches Kultusministerium Forderschule und Forderzentrum Philologenverband Niedersachsen Philologenverband warnt vor Auflosung der Forderschulen Viele Eltern behinderter Kinder wollen Forderschulen erhalten Rot Grun soll sich vom Dogma der Totalinklusion verabschieden 2 Juli 2014 N 3 Das Duell 10 Oktober 2017 28 08 32 03 N 3 Wahlblog Weil und Althusmann im TV Duell 10 Oktober 2017 Das widerspricht der Inklusion Betroffene Eltern wehren sich gegen Erhalt der Forderschule Lernen news4teachers 10 Februar 2018 Ewald Feyerer Kann Inklusion unter den Strukturen des segregativen Schulsystems in Osterreich gelingen In J Donlic E Jaschke Hoffmann amp H K Peterlini Hrsg Ist inklusive Schule moglich Nationale und internationale Perspektiven transkript Bielefeld 2019 ISBN 978 3 8376 4312 1 S 72 bibb de Marcel Graf Bibliothek Graf Der Inklusionsbegriff in der Padagogik Abgerufen am 6 Marz 2023 Nicht sicher Arno Radler eine Rezension Memento des Originals vom 8 Marz 2018 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 7 Marz 2018