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Als jüdisch versippt wurden in der Zeit des Nationalsozialismus arische Personen bezeichnet die in Mischehe mit einer jü

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Als „jüdisch versippt“ wurden in der Zeit des Nationalsozialismus „arische Personen“ bezeichnet, die in „Mischehe“ mit einer „jüdischen Person“ lebten. „Jüdisch Versippte“ wurden diskriminiert; ihnen blieben bestimmte Berufe und Aufstiegsmöglichkeiten verschlossen, sie wurden aus dem Staatsdienst entlassen und ab 1943 als „Wehrunwürdige“ zu kasernierter Zwangsarbeit in Sonderkommandos der Organisation Todt eingesetzt.

In antisemitischen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen wird der Ausdruck „jüdisch versippt“ meistens umschrieben, damit eindeutig bestimmbar war, ob neben den „Volljuden“ auch „Halbjuden“ (Jüdische Mischlinge ersten Grades) gemeint waren. Radikale Antisemiten agitierten gegen deren rechtliche Besserstellung und erreichten oft, dass auch der mit einem „Halbjuden“ verehelichte „deutschblütige“ Partner in Verfolgungsmaßnahmen einbezogen wurde. Joseph Goebbels beabsichtigte, auch die mit einem „jüdischen Mischling zweiten Grades“ (Vierteljuden) verheirateten Kulturschaffenden auszuschließen.

Unschärfe des Begriffs

Die erste gesetzliche Definition des Begriffs „Nichtarier“ steht in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 11. April 1933 (RGBl. I, S. 195): „Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil nicht arisch ist.“ Diese Definition war in der ersten Phase der Diskriminierungen von 1933 bis 1935 maßgebend. Die weit gefasste Auslegung des Begriffs „nicht arisch“ bewirkte, dass „Halbjuden“ sowie „Vierteljuden“ gleichermaßen wie „Volljuden“ stigmatisiert wurden. Entsprechend war auch der abwertend gemeinte Begriff „jüdisch versippt“ auslegbar.

Erst die im November 1935 folgende Regelung in der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz beendete die unterschiedslose Diskriminierung aller „Nichtarier“. „Jüdische Mischlinge“ wurden rechtlich bessergestellt. Bis 1937 blieben „jüdische Mischlinge“ bezüglich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten unbehelligt und von den gegen „Nichtarier“ gerichteten Berufsverboten und -beschränkungen weitgehend verschont. „Jüdische Mischlinge zweiten Grades“ wurden rechtlich den Ariern annähernd gleichgestellt. Spätere Gesetze und Verordnungen, die sich gegen „arisch Versippte“ richteten, betrafen nur ausnahmsweise diejenigen „Arier“, die mit einem „Vierteljuden“ verheiratet waren.

Vor den Nürnberger Gesetzen (1935)

Die erste gesetzliche Vorschrift, die die berufliche Existenz des deutschblütigen Partners einer Mischehe einschränkte, wurde am 30. Juni 1933 erlassen und betraf Beamtenanwärter. Danach durfte nicht zum Reichsbeamten berufen werden, wer „mit einer Person nicht arischer Abstammung verheiratet“ war. Eine später folgende Verehelichung mit einer „Person nicht arischer Abstammung“ zog die Entlassung nach sich.

Am 6. September 1933 beschloss die Generalsynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union ein Kirchengesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der Geistlichen und Kirchenbeamten. Demnach waren Geistliche und Beamte der allgemeinen kirchlichen Verwaltung in den Ruhestand zu versetzen, die mit einer Person „nichtarischer Abstammung“ verheiratet waren. Die „nichtarische Abstammung“ war entsprechend der Ersten Verordnung zur Durchführung zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (RGBl. 1933 I, S. 195) definiert: Es reichte hin, wenn „ein Elternteil oder ein Großelternteil“ als „nicht arisch“ galt. Nach Protest des Pfarrernotbundes setzte Reichsbischof Ludwig Müller dieses Kirchengesetz am 16. November 1933 aus und erließ am 8. Dezember 1933 ein Gesetz zu den „Rechtsverhältnissen der Geistlichen und Beamten der Landeskirchen“, das keinen Arierparagraphen mehr enthielt.

Uneinheitliche Definition

Im August 1936 definierte Reichsinnenminister Wilhelm Frick in einem Schreiben an die Oberinstanzen: „Als jüdisch versippt gilt, wer mit einer Jüdin (einem Juden) im Sinne des § 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz verheiratet ist“. Im Deutschen Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 wurden darüber hinausgehend grundsätzlich Bewerber ausgeschlossen, die mit einem „Halbjuden“ verheiratet waren: „Beamter kann nur werden, wer deutschen oder artverwandten Blutes ist und, wenn er verheiratet ist, einen Ehegatten deutschen oder artverwandten Blutes hat. Ist der Ehegatte Mischling zweiten Grades, so kann eine Ausnahme zugelassen werden.“

Radikale antisemitische Kräfte innerhalb der NSDAP versuchten, jede Vorzugsbehandlung der „jüdischen Mischlinge ersten Grades“ aufzuheben. Es gelang ihnen wiederholt, auch diejenigen „jüdisch Versippten“, die mit einem so genannten „Halbjuden“ verehelicht waren, in diskriminierende Maßnahmen einzubeziehen. In einem 1938 verteilten Fragebogen der Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin heißt es zum Beispiel: „Als jüdisch versippt gilt derjenige, dessen Ehefrau Jüdin oder jüdischer Mischling ist.“ Eine Denkschrift der Parteikanzlei vom Frühjahr 1944 enthielt den Vorschlag, dass „jüdisch Versippte“, die mit „Mischlingen ersten Grades“ verheiratet waren, nach Kriegsende keine selbständige Tätigkeit als Kaufmann, Handwerker oder Fabrikant ausüben dürften.

Berufsbeschränkung

Seit Herbst 1935 bemühte sich Joseph Goebbels um eine konsequente „Entjudung“ der Reichskulturkammer. Am 6. März 1936 waren Richtlinien über den Ausschluss bzw. die Nichtzulassung von Juden ergangen, die auch mit „Volljuden und Dreivierteljuden jüdisch Versippte“ betrafen. Schon Ende 1936 verschärfte Goebbels streng vertraulich diese Richtlinie, indem nunmehr auch „sämtliche mit Halb- und Vierteljuden verheiratete“ Personen einbezogen wurden. Die „Säuberung“ zog sich länger hin als gedacht. 1937 waren in der Reichskunstkammer noch 156 jüdische Mitglieder, zumeist Kunsthändler und Kunstpublizisten. 1938 klagte Goebbels über Schwierigkeiten bei der Reichsmusikkammer. Im Februar 1939 waren mit seiner Duldung noch mindestens 21 „nicht vollarische“ und „jüdisch versippte“ Schauspieler und Filmschauspieler beschäftigt. Am 4. Mai 1943 notierte Goebbels in seinem Tagebuch, die Reichskulturkammer sei „doch nicht so entjudet, wie ich das eigentlich gemeint hatte“; er wolle jedoch während des Krieges dieses Problem nicht mehr in Angriff nehmen.

Ende 1938 bestimmte der Reichsärzteführer bis auf Weiteres, dass kein Deutscher, der mit einer Jüdin oder einem jüdischen Mischling verheiratet sei, als Arzt bestellt werden dürfe.

Wehrmacht

„Jüdisch Versippte“ konnten in der Wehrmacht keinen höheren Rang als den eines Feldwebels erreichen. Am 8. April 1940 wurden „jüdisch Versippte“, die mit „Mischlingen ersten Grades“ oder gar „Volljuden“ verheiratet waren, grundsätzlich von der Wehrmacht ausgeschlossen, sofern sie sich nicht besonders ausgezeichnet hatten. Dieser Erlass wurde zunächst nur schleppend umgesetzt. Schließlich sollten gemäß Erlass vom 25. September 1942 sogar die bislang verschonten „Bewährten und Ausgezeichneten“ entlassen werden.

Vorschläge für die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen mussten 1944 die Versicherung enthalten, dass der Auszuzeichnende „rein arisch und nicht mit einem Juden oder Mischling 1. Grades verheiratet“ sei.

Zwangsarbeit

Im Oktober 1943 wurden die Gauarbeitsämter von Fritz Sauckel beauftragt, den Zwangseinsatz der „nichtwehrpflichtigen Halbjuden“ sowie der „mit Volljüdinnen verheirateten Arier“ zu organisieren. Einbezogen wurden aber auch „jüdisch versippte“ Männer, die mit einer als „jüdischer Mischling“ eingestuften Frau verheiratet waren. Diese Zwangsarbeiter sollten zunächst separiert (im Geschlossenen Arbeitseinsatz) in Lagern der Organisation Todt in Frankreich eingesetzt werden. Viele kriegswichtige Betriebe reklamierten ihre Beschäftigten und unterliefen diese Anweisung. Im Oktober 1944 ordnete Heinrich Himmler daraufhin an, alle einsatzfähigen Männer der so definierten Gruppen binnen dreier Tage in Baubataillone der Organisation Todt zu überstellen.

Grundsätzlich wurden diese Zwangsarbeiter in separaten Kolonnen außerhalb ihrer Heimatorte eingesetzt. Die Verschleppung lief unter der Tarnbezeichnung Sonderkommando J und wird von der Historikerin Ursula Büttner als Sieg der „Rasse-Experten“ der NSDAP gewertet: „Jüdisch Versippte“, die trotz aller Pressionen unbeirrt zu ihren jüdischen Ehepartnern hielten, wurden nunmehr den Juden zugeordnet.

Literatur

  • Ursula Büttner: Die Not der Juden teilen. Christlich-jüdische Familien im Dritten Reich. Hamburg 1988, ISBN 3-7672-1055-X.
  • Beate Meyer: „Jüdische Mischlinge“. Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933–1945. 2. Auflage. Dölling und Galitz, Hamburg 2002, ISBN 3-933374-22-7.
  • Wolfgang Peter: Wehrmacht und Judenverfolgung. In: Ursula Büttner (Hrsg.): Die Deutschen und die Judenverfolgung im Dritten Reich. Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-596-15896-6.

Weblinks

  • Stigma „jüdisch versippt“ (Dissertationsprojekt)

Einzelnachweise

  1. Abgedruckt als Dokument VEJ 1/32 in: Wolf Gruner (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung): Band 1: Deutsches Reich 1933–1937, München 2008, ISBN 978-3-486-58480-6, S. 137f.
  2. Ursula Büttner: Die Not der Juden teilen. Christlich-jüdische Familien im Dritten Reich. Hamburg 1988, ISBN 3-7672-1055-X, S. 16.
  3. Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus, 2. Aufl. Berlin 2007, ISBN 978-3-11-019549-1, S. 340.
  4. Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation. Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938-1945. Publikationen der Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz, hrsg. von Wolfgang Scheffler/Gerhard Schoenberner, Berlin 1994, ISBN 3-89468-127-6, S. 205 / Ursula Büttner: Die Not der Juden teilen. Christlich-jüdische Familien im Dritten Reich. Hamburg 1988, ISBN 3-7672-1055-X, S. 32–33.
  5. Reichsgesetzblatt 1933, I, S. 434: Begründung des Beamtenverhältnisses § 1a (3)
  6. Dokument VEJ 1/75 in: Wolf Gruner (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung): Band 1: Deutsches Reich 1933–1937, München 2008, ISBN 978-3-486-58480-6, S. 239–241.
  7. Rolf Hensel: Stufen zum Schafott. Der Berliner Stadtschulrat und Oberbürgermeister von Görlitz Hans Meinshausen. Berlin 2012, ISBN 978-3-428-83690-1, S. 88.
  8. § 25 (1) im Deutschen Beamtengesetz vom 26. Januar 1937
  9. Andrea Löw (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung) Band 3: Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren, September 1939–September 1941, München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, S. 502 (VEJ 3/202)
  10. Peter T. Walther: „Arisierung“, Nazifizierung und Militarisierung. Die Preussische Akademie der Wissenschaften im „Dritten Reich“. In: Wolfram Fischer (Hrsg.): Die Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1914–1945 (= Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften: Forschungsberichte, Bd. 8). Akademie Verlag, Berlin 2000, ISBN 3-05-003327-4. S. 95.
  11. Ursula Büttner: Die Not der Juden teilen. Christlich-jüdische Familien im Dritten Reich. Hamburg 1988, ISBN 3-7672-1055-X, S. 65.
  12. Peter Longerich: Heinrich Himmler. Biographie. München 2008, ISBN 978-3-88680-859-5, S. 355.
  13. Ralf Georg Reuth: Joseph Goebbels Tagebücher, 3. Aufl. München 2003, ISBN 3-492-21414-2, Bd. 3, S. 966 mit Anm. 48.
  14. Peter Longerich: Joseph Goebbels. Biographie. München 2010, ISBN 978-3-88680-887-8, S. 355.
  15. Zitiert nach Peter Longerich: Joseph Goebbels. Biographie. München 2010, ISBN 978-3-88680-887-8, S. 356.
  16. VEJ 2/180. In: Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung) Band 2: Deutsches Reich 1938 – August 1939. Oldenbourg, München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 511.
  17. Beate Meyer: „Jüdische Mischlinge“. Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933–1945. 2. Auflage. Dölling und Galitz, Hamburg 2002, ISBN 3-933374-22-7, S. 85.
  18. Wolfgang Peter: Wehrmacht und Judenverfolgung. In: Ursula Büttner (Hrsg.): Die Deutschen und die Judenverfolgung im Dritten Reich. Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-596-15896-6, S. 197 / Dokument VEJ 3/66 in Andrea Löw (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung) Band 3: Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren, September 1939-September 1941, München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, S. 194.
  19. Ursula Büttner: Die Not der Juden teilen. Christlich-jüdische Familien im Dritten Reich. Hamburg 1988, ISBN 3-7672-1055-X, S. 52–53.
  20. Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. 2. Aufl. Heidelberg 1996, ISBN 3-8252-1889-9, S. 404.
  21. Dieter Maier: Arbeitseinsatz und Deportation. Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938-1945. Berlin 1994, ISBN 3-89468-127-6, S. 217.
  22. Wolf Gruner: Der Geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden. Zur Zwangsarbeit als Element der Verfolgung 1938 bis 1943. Berlin 1997, ISBN 3-926893-32-X, S. 327.
  23. Beate Meyer: Das 'Sonderkommando J'. Zwangsarbeit der 'jüdisch Versippten' und der 'Mischlinge ersten Grades ' in Hamburg. In: Herbert Diercks (Hrsg.): Zwangsarbeit und Gesellschaft . Bremen 2004, ISBN 3-86108-379-5 (Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, H. 8), S. 104 / Dokument VEJ 11/171.
  24. Ursula Büttner: Die Not der Juden teilen. Christlich-jüdische Familien im Dritten Reich. Hamburg 1988, ISBN 3-7672-1055-X, S. 66.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 11:28

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Als judisch versippt wurden in der Zeit des Nationalsozialismus arische Personen bezeichnet die in Mischehe mit einer judischen Person lebten Judisch Versippte wurden diskriminiert ihnen blieben bestimmte Berufe und Aufstiegsmoglichkeiten verschlossen sie wurden aus dem Staatsdienst entlassen und ab 1943 als Wehrunwurdige zu kasernierter Zwangsarbeit in Sonderkommandos der Organisation Todt eingesetzt In antisemitischen Gesetzen Verordnungen und Erlassen wird der Ausdruck judisch versippt meistens umschrieben damit eindeutig bestimmbar war ob neben den Volljuden auch Halbjuden Judische Mischlinge ersten Grades gemeint waren Radikale Antisemiten agitierten gegen deren rechtliche Besserstellung und erreichten oft dass auch der mit einem Halbjuden verehelichte deutschblutige Partner in Verfolgungsmassnahmen einbezogen wurde Joseph Goebbels beabsichtigte auch die mit einem judischen Mischling zweiten Grades Vierteljuden verheirateten Kulturschaffenden auszuschliessen Unscharfe des BegriffsDie erste gesetzliche Definition des Begriffs Nichtarier steht in der Ersten Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 11 April 1933 RGBl I S 195 Als nicht arisch gilt wer von nicht arischen insbesondere judischen Eltern oder Grosseltern abstammt Es genugt wenn ein Elternteil oder ein Grosselternteil nicht arisch ist Diese Definition war in der ersten Phase der Diskriminierungen von 1933 bis 1935 massgebend Die weit gefasste Auslegung des Begriffs nicht arisch bewirkte dass Halbjuden sowie Vierteljuden gleichermassen wie Volljuden stigmatisiert wurden Entsprechend war auch der abwertend gemeinte Begriff judisch versippt auslegbar Erst die im November 1935 folgende Regelung in der Ersten Verordnung zum Reichsburgergesetz beendete die unterschiedslose Diskriminierung aller Nichtarier Judische Mischlinge wurden rechtlich bessergestellt Bis 1937 blieben judische Mischlinge bezuglich ihrer wirtschaftlichen Tatigkeiten unbehelligt und von den gegen Nichtarier gerichteten Berufsverboten und beschrankungen weitgehend verschont Judische Mischlinge zweiten Grades wurden rechtlich den Ariern annahernd gleichgestellt Spatere Gesetze und Verordnungen die sich gegen arisch Versippte richteten betrafen nur ausnahmsweise diejenigen Arier die mit einem Vierteljuden verheiratet waren Vor den Nurnberger Gesetzen 1935 Die erste gesetzliche Vorschrift die die berufliche Existenz des deutschblutigen Partners einer Mischehe einschrankte wurde am 30 Juni 1933 erlassen und betraf Beamtenanwarter Danach durfte nicht zum Reichsbeamten berufen werden wer mit einer Person nicht arischer Abstammung verheiratet war Eine spater folgende Verehelichung mit einer Person nicht arischer Abstammung zog die Entlassung nach sich Am 6 September 1933 beschloss die Generalsynode der Evangelischen Kirche der altpreussischen Union ein Kirchengesetz betreffend die Rechtsverhaltnisse der Geistlichen und Kirchenbeamten Demnach waren Geistliche und Beamte der allgemeinen kirchlichen Verwaltung in den Ruhestand zu versetzen die mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet waren Die nichtarische Abstammung war entsprechend der Ersten Verordnung zur Durchfuhrung zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums RGBl 1933 I S 195 definiert Es reichte hin wenn ein Elternteil oder ein Grosselternteil als nicht arisch galt Nach Protest des Pfarrernotbundes setzte Reichsbischof Ludwig Muller dieses Kirchengesetz am 16 November 1933 aus und erliess am 8 Dezember 1933 ein Gesetz zu den Rechtsverhaltnissen der Geistlichen und Beamten der Landeskirchen das keinen Arierparagraphen mehr enthielt Uneinheitliche DefinitionIm August 1936 definierte Reichsinnenminister Wilhelm Frick in einem Schreiben an die Oberinstanzen Als judisch versippt gilt wer mit einer Judin einem Juden im Sinne des 5 der Ersten Verordnung zum Reichsburgergesetz verheiratet ist Im Deutschen Beamtengesetz vom 26 Januar 1937 wurden daruber hinausgehend grundsatzlich Bewerber ausgeschlossen die mit einem Halbjuden verheiratet waren Beamter kann nur werden wer deutschen oder artverwandten Blutes ist und wenn er verheiratet ist einen Ehegatten deutschen oder artverwandten Blutes hat Ist der Ehegatte Mischling zweiten Grades so kann eine Ausnahme zugelassen werden Radikale antisemitische Krafte innerhalb der NSDAP versuchten jede Vorzugsbehandlung der judischen Mischlinge ersten Grades aufzuheben Es gelang ihnen wiederholt auch diejenigen judisch Versippten die mit einem so genannten Halbjuden verehelicht waren in diskriminierende Massnahmen einzubeziehen In einem 1938 verteilten Fragebogen der Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin heisst es zum Beispiel Als judisch versippt gilt derjenige dessen Ehefrau Judin oder judischer Mischling ist Eine Denkschrift der Parteikanzlei vom Fruhjahr 1944 enthielt den Vorschlag dass judisch Versippte die mit Mischlingen ersten Grades verheiratet waren nach Kriegsende keine selbstandige Tatigkeit als Kaufmann Handwerker oder Fabrikant ausuben durften BerufsbeschrankungSeit Herbst 1935 bemuhte sich Joseph Goebbels um eine konsequente Entjudung der Reichskulturkammer Am 6 Marz 1936 waren Richtlinien uber den Ausschluss bzw die Nichtzulassung von Juden ergangen die auch mit Volljuden und Dreivierteljuden judisch Versippte betrafen Schon Ende 1936 verscharfte Goebbels streng vertraulich diese Richtlinie indem nunmehr auch samtliche mit Halb und Vierteljuden verheiratete Personen einbezogen wurden Die Sauberung zog sich langer hin als gedacht 1937 waren in der Reichskunstkammer noch 156 judische Mitglieder zumeist Kunsthandler und Kunstpublizisten 1938 klagte Goebbels uber Schwierigkeiten bei der Reichsmusikkammer Im Februar 1939 waren mit seiner Duldung noch mindestens 21 nicht vollarische und judisch versippte Schauspieler und Filmschauspieler beschaftigt Am 4 Mai 1943 notierte Goebbels in seinem Tagebuch die Reichskulturkammer sei doch nicht so entjudet wie ich das eigentlich gemeint hatte er wolle jedoch wahrend des Krieges dieses Problem nicht mehr in Angriff nehmen Ende 1938 bestimmte der Reichsarztefuhrer bis auf Weiteres dass kein Deutscher der mit einer Judin oder einem judischen Mischling verheiratet sei als Arzt bestellt werden durfe Wehrmacht Judisch Versippte konnten in der Wehrmacht keinen hoheren Rang als den eines Feldwebels erreichen Am 8 April 1940 wurden judisch Versippte die mit Mischlingen ersten Grades oder gar Volljuden verheiratet waren grundsatzlich von der Wehrmacht ausgeschlossen sofern sie sich nicht besonders ausgezeichnet hatten Dieser Erlass wurde zunachst nur schleppend umgesetzt Schliesslich sollten gemass Erlass vom 25 September 1942 sogar die bislang verschonten Bewahrten und Ausgezeichneten entlassen werden Vorschlage fur die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen mussten 1944 die Versicherung enthalten dass der Auszuzeichnende rein arisch und nicht mit einem Juden oder Mischling 1 Grades verheiratet sei ZwangsarbeitIm Oktober 1943 wurden die Gauarbeitsamter von Fritz Sauckel beauftragt den Zwangseinsatz der nichtwehrpflichtigen Halbjuden sowie der mit Volljudinnen verheirateten Arier zu organisieren Einbezogen wurden aber auch judisch versippte Manner die mit einer als judischer Mischling eingestuften Frau verheiratet waren Diese Zwangsarbeiter sollten zunachst separiert im Geschlossenen Arbeitseinsatz in Lagern der Organisation Todt in Frankreich eingesetzt werden Viele kriegswichtige Betriebe reklamierten ihre Beschaftigten und unterliefen diese Anweisung Im Oktober 1944 ordnete Heinrich Himmler daraufhin an alle einsatzfahigen Manner der so definierten Gruppen binnen dreier Tage in Baubataillone der Organisation Todt zu uberstellen Grundsatzlich wurden diese Zwangsarbeiter in separaten Kolonnen ausserhalb ihrer Heimatorte eingesetzt Die Verschleppung lief unter der Tarnbezeichnung Sonderkommando J und wird von der Historikerin Ursula Buttner als Sieg der Rasse Experten der NSDAP gewertet Judisch Versippte die trotz aller Pressionen unbeirrt zu ihren judischen Ehepartnern hielten wurden nunmehr den Juden zugeordnet LiteraturUrsula Buttner Die Not der Juden teilen Christlich judische Familien im Dritten Reich Hamburg 1988 ISBN 3 7672 1055 X Beate Meyer Judische Mischlinge Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933 1945 2 Auflage Dolling und Galitz Hamburg 2002 ISBN 3 933374 22 7 Wolfgang Peter Wehrmacht und Judenverfolgung In Ursula Buttner Hrsg Die Deutschen und die Judenverfolgung im Dritten Reich Frankfurt am Main 2003 ISBN 3 596 15896 6 WeblinksStigma judisch versippt Dissertationsprojekt EinzelnachweiseAbgedruckt als Dokument VEJ 1 32 in Wolf Gruner Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Quellensammlung Band 1 Deutsches Reich 1933 1937 Munchen 2008 ISBN 978 3 486 58480 6 S 137f Ursula Buttner Die Not der Juden teilen Christlich judische Familien im Dritten Reich Hamburg 1988 ISBN 3 7672 1055 X S 16 Cornelia Schmitz Berning Vokabular des Nationalsozialismus 2 Aufl Berlin 2007 ISBN 978 3 11 019549 1 S 340 Dieter Maier Arbeitseinsatz und Deportation Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938 1945 Publikationen der Gedenkstatte Haus der Wannsee Konferenz hrsg von Wolfgang Scheffler Gerhard Schoenberner Berlin 1994 ISBN 3 89468 127 6 S 205 Ursula Buttner Die Not der Juden teilen Christlich judische Familien im Dritten Reich Hamburg 1988 ISBN 3 7672 1055 X S 32 33 Reichsgesetzblatt 1933 I S 434 Begrundung des Beamtenverhaltnisses 1a 3 Dokument VEJ 1 75 in Wolf Gruner Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Quellensammlung Band 1 Deutsches Reich 1933 1937 Munchen 2008 ISBN 978 3 486 58480 6 S 239 241 Rolf Hensel Stufen zum Schafott Der Berliner Stadtschulrat und Oberburgermeister von Gorlitz Hans Meinshausen Berlin 2012 ISBN 978 3 428 83690 1 S 88 25 1 im Deutschen Beamtengesetz vom 26 Januar 1937 Andrea Low Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Quellensammlung Band 3 Deutsches Reich und Protektorat Bohmen und Mahren September 1939 September 1941 Munchen 2012 ISBN 978 3 486 58524 7 S 502 VEJ 3 202 Peter T Walther Arisierung Nazifizierung und Militarisierung Die Preussische Akademie der Wissenschaften im Dritten Reich In Wolfram Fischer Hrsg Die Preussische Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1914 1945 Berlin Brandenburgische Akademie der Wissenschaften Forschungsberichte Bd 8 Akademie Verlag Berlin 2000 ISBN 3 05 003327 4 S 95 Ursula Buttner Die Not der Juden teilen Christlich judische Familien im Dritten Reich Hamburg 1988 ISBN 3 7672 1055 X S 65 Peter Longerich Heinrich Himmler Biographie Munchen 2008 ISBN 978 3 88680 859 5 S 355 Ralf Georg Reuth Joseph Goebbels Tagebucher 3 Aufl Munchen 2003 ISBN 3 492 21414 2 Bd 3 S 966 mit Anm 48 Peter Longerich Joseph Goebbels Biographie Munchen 2010 ISBN 978 3 88680 887 8 S 355 Zitiert nach Peter Longerich Joseph Goebbels Biographie Munchen 2010 ISBN 978 3 88680 887 8 S 356 VEJ 2 180 In Susanne Heim Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Quellensammlung Band 2 Deutsches Reich 1938 August 1939 Oldenbourg Munchen 2009 ISBN 978 3 486 58523 0 S 511 Beate Meyer Judische Mischlinge Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933 1945 2 Auflage Dolling und Galitz Hamburg 2002 ISBN 3 933374 22 7 S 85 Wolfgang Peter Wehrmacht und Judenverfolgung In Ursula Buttner Hrsg Die Deutschen und die Judenverfolgung im Dritten Reich Frankfurt am Main 2003 ISBN 3 596 15896 6 S 197 Dokument VEJ 3 66 in Andrea Low Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Quellensammlung Band 3 Deutsches Reich und Protektorat Bohmen und Mahren September 1939 September 1941 Munchen 2012 ISBN 978 3 486 58524 7 S 194 Ursula Buttner Die Not der Juden teilen Christlich judische Familien im Dritten Reich Hamburg 1988 ISBN 3 7672 1055 X S 52 53 Joseph Walk Hrsg Das Sonderrecht fur die Juden im NS Staat 2 Aufl Heidelberg 1996 ISBN 3 8252 1889 9 S 404 Dieter Maier Arbeitseinsatz und Deportation Die Mitwirkung der Arbeitsverwaltung bei der nationalsozialistischen Judenverfolgung in den Jahren 1938 1945 Berlin 1994 ISBN 3 89468 127 6 S 217 Wolf Gruner Der Geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden Zur Zwangsarbeit als Element der Verfolgung 1938 bis 1943 Berlin 1997 ISBN 3 926893 32 X S 327 Beate Meyer Das Sonderkommando J Zwangsarbeit der judisch Versippten und der Mischlinge ersten Grades in Hamburg In Herbert Diercks Hrsg Zwangsarbeit und Gesellschaft Bremen 2004 ISBN 3 86108 379 5 Beitrage zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland H 8 S 104 Dokument VEJ 11 171 Ursula Buttner Die Not der Juden teilen Christlich judische Familien im Dritten Reich Hamburg 1988 ISBN 3 7672 1055 X S 66

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