Die römischen Provinzen waren Verwaltungseinheiten des Römischen Reiches Römische Provinzen unter Trajan 117 n Chr Die P
Römische Provinz

Die römischen Provinzen waren Verwaltungseinheiten des Römischen Reiches.
Zu einzelnen Provinzen und einer Gesamtübersicht siehe:
- Liste der römischen Provinzen bis Diokletian
- Liste der römischen Provinzen ab Diokletian
- Liste der Provinzen des Römischen Reichs
Historische Entwicklung
Ursprünglich beschrieb der lateinische Begriff Provincia („Aufgabe, Verpflichtung“) einen Aufgabenbereich in der Verwaltung der Stadt Rom. Mit dem Erwerb zusätzlicher Gebiete wurden diese zu eigenen Aufgaben der Staatsverwaltung, also Provinzen im späteren Sinne. Bis zum 1. Jahrhundert v. Chr. gab es aber noch keine festen Verwaltungseinheiten, sondern die Magistrate erhielten jeweils einen Zuständigkeitsbereich (provincia) zugewiesen, dessen Zuschnitt wechseln konnte und der auch nicht unbedingt räumlich definiert war. Verwalter der Provinzen waren in der Zeit der Römischen Republik in der Regel Konsuln oder Prätoren, entweder noch in ihrer Amtszeit oder im direkten Anschluss daran, dann als Proprätoren oder Prokonsuln.
Die ersten Provinzen im engeren Sinne waren 241 v. Chr. die Insel Sizilien, die während des Ersten Punischen Krieges erobert worden war, und ab 237 v. Chr. Sardinien. Rom schickte je einen Prätor mit einem kleinen Kontingent zur Sicherung auf diese Inseln. Nach dem Zweiten Punischen Krieg folgte die Iberische Halbinsel. 81 v. Chr. erließ Lucius Cornelius Sulla Felix ein Gesetz, das Prätoren und Konsuln nach der Bekleidung ihres städtischen Amtes dazu verpflichtete, im folgenden Jahr eine Provinz zu übernehmen, deren Grenzen sie als Statthalter nicht mehr mit Truppen überschreiten durften. Da die Ausübung hoher Staatsämter in Rom nicht entlohnt wurde, sondern ihren Inhabern sogar hohe Kosten verursachte – etwa durch Wahlkämpfe, die Ausrichtung von Spielen oder die Errichtung öffentlicher Bauten – war es allgemein akzeptiert, dass sie sich als Promagistrate an der Provinzbevölkerung finanziell schadlos hielten, indem sie Steuern und Abgaben eintrieben. Gnaeus Pompeius Magnus etablierte im Jahre 52 v. Chr. mit dem Provinzgesetz endgültig die Statthalterschaft als eigenständiges Amt. Gegen Ende der römischen Republik, beim Tod Gaius Iulius Caesars 44 v. Chr., verfügte Rom regulär über 18 Provinzen.
In der Kaiserzeit wurde die Provinzeinteilung des Reiches mehrfach geändert und reformiert. Augustus teilte die Provinzen in kaiserliche und (modern so genannte) „senatorische“ ein. Diese wurden weiterhin von Prokonsuln verwaltet, während die Statthalter in den kaiserlichen Provinzen Legati Augusti pro praetore („Gesandte des Kaisers anstelle eines Prätors“) waren, denn de iure war der Kaiser selbst der Statthalter in diesen Gebieten und ließ sich durch die Legaten nur vertreten. Die Provinz Ägypten wurde von einem praefectus Aegypti verwaltet, der kein Senator war.
Dieses System bestand etwa drei Jahrhunderte. Unter Kaiser Diokletian wurden dann ab 285 als übergeordnete Gliederungsebene 12 (später 15) Diözesen eingeführt, denen Vikare vorstanden, und unter Konstantin I. überdies die Prätorianerpräfektur. Die hierarchische Reihenfolge dabei war Präfektur – Diözese – Provinz. Die zur Zeit Diokletians und seiner Nachfolger vielfach neu abgegrenzten spätantiken Provinzen waren in der Regel durch Aufteilung kleiner als die älteren Verwaltungseinheiten, die Gesamtzahl wurde auf etwa 120 erhöht und damit fast verdoppelt. Zudem nahm man den Statthaltern nun das Kommando über die in der Provinz stationierten Truppen, so dass sie fortan reine Verwaltungsbeamte waren. Mit dem Ende der Antike kam dann auch das Ende der römischen Provinzen, im Westen bereits im 5./6. Jahrhundert, im Osten erst in den Jahrzehnten nach der arabischen Expansion (ab 632).
Prinzipien römischer Provinzialverwaltung
Zu den Prinzipien römischer Provinzialverwaltung gehörte es, die bestehenden Verwaltungs- und Rechtsinstitutionen in dem jeweiligen Gebiet/Land so weit wie möglich zu erhalten (wenn solche überhaupt vorhanden waren, was in den Provinzen außerhalb des Mittelmeerraums meist nicht der Fall war).
Der römischen Verwaltung unterlagen
- die Entscheidung über Steuern,
- die Verhängung der Todesstrafe und
- das Militär in der jeweiligen Provinz.
Diese Aufgaben wurden mittels eines kleinen Stabes um den Statthalter organisiert. Die Steuereintreibung, die Sache von Quästoren oder Prokuratoren war, war so flächendeckend gerade in großen Provinzen schwer durchzusetzen, weshalb man Lizenzen zur Eintreibung der Gelder an die lokalen Eliten vergab, die damit die Steuerschuld ihrer Umgebung auf sich luden und die Abgaben zur weiteren Abführung selbst einzogen. Vor allem die Städte (civitates und poleis) spielten dabei eine wichtige Rolle, und zwar unabhängig davon, ob sie offiziell zur Provinz gehörten oder formal unabhängig (civitas libera) waren.
Für die Bevölkerung der Provinzen – sofern sie nicht zur Oberschicht gehörte, die einen Teil ihrer Privilegien verlor – war dies in der Regel eine Verbesserung der Lage, war sie doch nicht mehr der Willkür lokaler Despoten ausgesetzt. Allein die Tatsache, dass lokale Instanzen keine Todesstrafe verhängen konnten – jeder römische Bürger konnte (wie etwa der Apostel Paulus) bis zum Proprätor (in der Kaiserzeit bis zum Kaiser) appellieren, jeder freie Provinzbewohner bis zum Statthalter – führte für viele Provinzialen zu einer vor der römischen Herrschaft nie gekannten Rechtssicherheit. Die lokalen Eliten wiederum profitierten von der römischen Rückendeckung, erlangten oft das römische Bürgerrecht und stiegen teils bis in den Senat auf.
Auf die Tatsache, dass es der überwiegenden Bevölkerungsmehrheit unter römischer Herrschaft besser ging als vorher, ist auch zurückzuführen, dass es in den fast 700 Jahren römischer Provinzialverwaltung nur zu wenigen Aufständen gegen Rom kam (z. B. Pannonischer Aufstand, der Boudicca-Aufstand und auch die jüdischen Aufstände).
Ausbeutung
Hauptproblem römischer Provinzialverwaltung war während der Republik die Ausbeutung der Provinzen durch die Statthalter.
Da römische Politiker während der Zeit der Republik kein Gehalt bezogen und den sehr teuren Wahlkampf und die Amtsführung aus eigener Tasche bezahlen mussten, waren sie nach Ablauf ihrer Amtszeit häufig hoch verschuldet. Kamen sie dann als Statthalter in eine Provinz, versuchten sie, sich dort finanziell zu sanieren; da sie meist nur ein Jahr lang als Statthalter fungierten, gingen sie dabei oft skrupellos vor. Die Römer sagten dazu: „Arm kam er in die reiche Provinz, reich verließ er die arme.“ Die Provinz konnte dagegen zwar in Rom klagen, wenn sie aber keinen so guten Prozess-Anwalt wie Marcus Tullius Cicero im Fall des sizilischen Statthalters Gaius Verres im Jahre 70 v. Chr. verpflichten konnte, waren ihre Chancen häufig gering. In der Kaiserzeit verbesserte sich die Lage der Provinzen, da der Kaiser, der das Reich nicht ruinieren wollte, aus eigenem Interesse seine Statthalter kontrollierte und zudem die Zeit der Wahlkämpfe in Rom vorbei war.
Siehe auch
- Liste oströmischer Provinzen
- Liste byzantinischer Themen
Literatur
- Tilmann Bechert: Die Provinzen des Römischen Reiches. Einführung und Überblick. Zabern, Mainz 1999, ISBN 3-8053-2399-9. Siehe auch die Reihe Orbis Provinciarum.
- Werner Eck: Provinz. Ihre Definition unter politisch-administrativem Aspekt. In: ders: Die Verwaltung des römischen Reiches in der Hohen Kaiserzeit. Bd. 2. Reinhardt, Basel 1998, ISBN 3-7245-0962-6, S. 167–185.
- Werner Eck (Hg.): Lokale Autonomie und römische Ordnungsmacht in den kaiserzeitlichen Provinzen vom 1. bis 3. Jahrhundert (= Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien 42). München 1999, ISBN 978-3-486-56385-6 (Digitalisat).
- Thomas Fischer (Hrsg.): Die römischen Provinzen. Eine Einführung in ihre Archäologie. Theiss, Stuttgart 2001, ISBN 3-8062-1591-X.
- Rudolf Haensch: Capita provinciarum. Statthaltersitze und Provinzialverwaltung in der römischen Kaiserzeit. Zabern, Mainz 1997 (= Kölner Forschungen, Bd. 7), ISBN 3-8053-1803-0.
- Claude Lepelley: Rom und das Reich 44 v. Chr.–260 n. Chr. Bd. 2: Die Regionen des Reiches. Teubner, München/Leipzig 2001, ISBN 3-598-77449-4.
- Eckhard Meyer-Zwiffelhoffer: Imperium Romanum. Die Geschichte der römischen Provinzen. C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-56267-9.
- Raimund Schulz: Herrschaft und Regierung. Roms Regiment in den Provinzen in der Zeit der Republik. Schöningh, Paderborn [u. a.] 1997, ISBN 3-506-78207-X.
- Gabriele Wesch-Klein: Provincia. Okkupation und Verwaltung der Provinzen des Imperium Romanum von der Inbesitznahme Siziliens bis auf Diokletian. LIT, Wien 2008, ISBN 978-3-8258-0866-2.
- Gabriele Wesch-Klein: Die Provinzen des Imperium Romanum. Geschichte, Herrschaft, Verwaltung. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2016, ISBN 978-3-534-26438-4.
- Reinhard Wolters: Provinzen des Römischen Reiches (Gliederung und Verwaltung). In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 2. Auflage. Band 23, Walter de Gruyter, Berlin/New York 2003, ISBN 3-11-017535-5, S. 509–514.
Weblinks
- Jona Lendering: Province (Roman). In: Livius.org (englisch)
- Geschichte der Römischen Provinzen
Anmerkungen
- Eckhard Meyer-Zwiffelhoffer: Imperium Romanum. Die Geschichte der römischen Provinzen. C.H. Beck, München 2009, S. 13f.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Römische Provinz, Was ist Römische Provinz? Was bedeutet Römische Provinz?
Die romischen Provinzen waren Verwaltungseinheiten des Romischen Reiches Romische Provinzen unter Trajan 117 n Chr Die Provinzen Mesopotamia und Assyria existierten allerdings nur wenige Monate Zu einzelnen Provinzen und einer Gesamtubersicht siehe Liste der romischen Provinzen bis Diokletian Liste der romischen Provinzen ab Diokletian Liste der Provinzen des Romischen ReichsHistorische EntwicklungUrsprunglich beschrieb der lateinische Begriff Provincia Aufgabe Verpflichtung einen Aufgabenbereich in der Verwaltung der Stadt Rom Mit dem Erwerb zusatzlicher Gebiete wurden diese zu eigenen Aufgaben der Staatsverwaltung also Provinzen im spateren Sinne Bis zum 1 Jahrhundert v Chr gab es aber noch keine festen Verwaltungseinheiten sondern die Magistrate erhielten jeweils einen Zustandigkeitsbereich provincia zugewiesen dessen Zuschnitt wechseln konnte und der auch nicht unbedingt raumlich definiert war Verwalter der Provinzen waren in der Zeit der Romischen Republik in der Regel Konsuln oder Pratoren entweder noch in ihrer Amtszeit oder im direkten Anschluss daran dann als Propratoren oder Prokonsuln Die ersten Provinzen im engeren Sinne waren 241 v Chr die Insel Sizilien die wahrend des Ersten Punischen Krieges erobert worden war und ab 237 v Chr Sardinien Rom schickte je einen Prator mit einem kleinen Kontingent zur Sicherung auf diese Inseln Nach dem Zweiten Punischen Krieg folgte die Iberische Halbinsel 81 v Chr erliess Lucius Cornelius Sulla Felix ein Gesetz das Pratoren und Konsuln nach der Bekleidung ihres stadtischen Amtes dazu verpflichtete im folgenden Jahr eine Provinz zu ubernehmen deren Grenzen sie als Statthalter nicht mehr mit Truppen uberschreiten durften Da die Ausubung hoher Staatsamter in Rom nicht entlohnt wurde sondern ihren Inhabern sogar hohe Kosten verursachte etwa durch Wahlkampfe die Ausrichtung von Spielen oder die Errichtung offentlicher Bauten war es allgemein akzeptiert dass sie sich als Promagistrate an der Provinzbevolkerung finanziell schadlos hielten indem sie Steuern und Abgaben eintrieben Gnaeus Pompeius Magnus etablierte im Jahre 52 v Chr mit dem Provinzgesetz endgultig die Statthalterschaft als eigenstandiges Amt Gegen Ende der romischen Republik beim Tod Gaius Iulius Caesars 44 v Chr verfugte Rom regular uber 18 Provinzen In der Kaiserzeit wurde die Provinzeinteilung des Reiches mehrfach geandert und reformiert Augustus teilte die Provinzen in kaiserliche und modern so genannte senatorische ein Diese wurden weiterhin von Prokonsuln verwaltet wahrend die Statthalter in den kaiserlichen Provinzen Legati Augusti pro praetore Gesandte des Kaisers anstelle eines Prators waren denn de iure war der Kaiser selbst der Statthalter in diesen Gebieten und liess sich durch die Legaten nur vertreten Die Provinz Agypten wurde von einem praefectus Aegypti verwaltet der kein Senator war Dieses System bestand etwa drei Jahrhunderte Unter Kaiser Diokletian wurden dann ab 285 als ubergeordnete Gliederungsebene 12 spater 15 Diozesen eingefuhrt denen Vikare vorstanden und unter Konstantin I uberdies die Pratorianerprafektur Die hierarchische Reihenfolge dabei war Prafektur Diozese Provinz Die zur Zeit Diokletians und seiner Nachfolger vielfach neu abgegrenzten spatantiken Provinzen waren in der Regel durch Aufteilung kleiner als die alteren Verwaltungseinheiten die Gesamtzahl wurde auf etwa 120 erhoht und damit fast verdoppelt Zudem nahm man den Statthaltern nun das Kommando uber die in der Provinz stationierten Truppen so dass sie fortan reine Verwaltungsbeamte waren Mit dem Ende der Antike kam dann auch das Ende der romischen Provinzen im Westen bereits im 5 6 Jahrhundert im Osten erst in den Jahrzehnten nach der arabischen Expansion ab 632 Prinzipien romischer ProvinzialverwaltungZu den Prinzipien romischer Provinzialverwaltung gehorte es die bestehenden Verwaltungs und Rechtsinstitutionen in dem jeweiligen Gebiet Land so weit wie moglich zu erhalten wenn solche uberhaupt vorhanden waren was in den Provinzen ausserhalb des Mittelmeerraums meist nicht der Fall war Der romischen Verwaltung unterlagen die Entscheidung uber Steuern die Verhangung der Todesstrafe und das Militar in der jeweiligen Provinz Diese Aufgaben wurden mittels eines kleinen Stabes um den Statthalter organisiert Die Steuereintreibung die Sache von Quastoren oder Prokuratoren war war so flachendeckend gerade in grossen Provinzen schwer durchzusetzen weshalb man Lizenzen zur Eintreibung der Gelder an die lokalen Eliten vergab die damit die Steuerschuld ihrer Umgebung auf sich luden und die Abgaben zur weiteren Abfuhrung selbst einzogen Vor allem die Stadte civitates und poleis spielten dabei eine wichtige Rolle und zwar unabhangig davon ob sie offiziell zur Provinz gehorten oder formal unabhangig civitas libera waren Fur die Bevolkerung der Provinzen sofern sie nicht zur Oberschicht gehorte die einen Teil ihrer Privilegien verlor war dies in der Regel eine Verbesserung der Lage war sie doch nicht mehr der Willkur lokaler Despoten ausgesetzt Allein die Tatsache dass lokale Instanzen keine Todesstrafe verhangen konnten jeder romische Burger konnte wie etwa der Apostel Paulus bis zum Proprator in der Kaiserzeit bis zum Kaiser appellieren jeder freie Provinzbewohner bis zum Statthalter fuhrte fur viele Provinzialen zu einer vor der romischen Herrschaft nie gekannten Rechtssicherheit Die lokalen Eliten wiederum profitierten von der romischen Ruckendeckung erlangten oft das romische Burgerrecht und stiegen teils bis in den Senat auf Auf die Tatsache dass es der uberwiegenden Bevolkerungsmehrheit unter romischer Herrschaft besser ging als vorher ist auch zuruckzufuhren dass es in den fast 700 Jahren romischer Provinzialverwaltung nur zu wenigen Aufstanden gegen Rom kam z B Pannonischer Aufstand der Boudicca Aufstand und auch die judischen Aufstande AusbeutungHauptproblem romischer Provinzialverwaltung war wahrend der Republik die Ausbeutung der Provinzen durch die Statthalter Da romische Politiker wahrend der Zeit der Republik kein Gehalt bezogen und den sehr teuren Wahlkampf und die Amtsfuhrung aus eigener Tasche bezahlen mussten waren sie nach Ablauf ihrer Amtszeit haufig hoch verschuldet Kamen sie dann als Statthalter in eine Provinz versuchten sie sich dort finanziell zu sanieren da sie meist nur ein Jahr lang als Statthalter fungierten gingen sie dabei oft skrupellos vor Die Romer sagten dazu Arm kam er in die reiche Provinz reich verliess er die arme Die Provinz konnte dagegen zwar in Rom klagen wenn sie aber keinen so guten Prozess Anwalt wie Marcus Tullius Cicero im Fall des sizilischen Statthalters Gaius Verres im Jahre 70 v Chr verpflichten konnte waren ihre Chancen haufig gering In der Kaiserzeit verbesserte sich die Lage der Provinzen da der Kaiser der das Reich nicht ruinieren wollte aus eigenem Interesse seine Statthalter kontrollierte und zudem die Zeit der Wahlkampfe in Rom vorbei war Siehe auchListe ostromischer Provinzen Liste byzantinischer ThemenLiteraturTilmann Bechert Die Provinzen des Romischen Reiches Einfuhrung und Uberblick Zabern Mainz 1999 ISBN 3 8053 2399 9 Siehe auch die Reihe Orbis Provinciarum Werner Eck Provinz Ihre Definition unter politisch administrativem Aspekt In ders Die Verwaltung des romischen Reiches in der Hohen Kaiserzeit Bd 2 Reinhardt Basel 1998 ISBN 3 7245 0962 6 S 167 185 Werner Eck Hg Lokale Autonomie und romische Ordnungsmacht in den kaiserzeitlichen Provinzen vom 1 bis 3 Jahrhundert Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien 42 Munchen 1999 ISBN 978 3 486 56385 6 Digitalisat Thomas Fischer Hrsg Die romischen Provinzen Eine Einfuhrung in ihre Archaologie Theiss Stuttgart 2001 ISBN 3 8062 1591 X Rudolf Haensch Capita provinciarum Statthaltersitze und Provinzialverwaltung in der romischen Kaiserzeit Zabern Mainz 1997 Kolner Forschungen Bd 7 ISBN 3 8053 1803 0 Claude Lepelley Rom und das Reich 44 v Chr 260 n Chr Bd 2 Die Regionen des Reiches Teubner Munchen Leipzig 2001 ISBN 3 598 77449 4 Eckhard Meyer Zwiffelhoffer Imperium Romanum Die Geschichte der romischen Provinzen C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 56267 9 Raimund Schulz Herrschaft und Regierung Roms Regiment in den Provinzen in der Zeit der Republik Schoningh Paderborn u a 1997 ISBN 3 506 78207 X Gabriele Wesch Klein Provincia Okkupation und Verwaltung der Provinzen des Imperium Romanum von der Inbesitznahme Siziliens bis auf Diokletian LIT Wien 2008 ISBN 978 3 8258 0866 2 Gabriele Wesch Klein Die Provinzen des Imperium Romanum Geschichte Herrschaft Verwaltung Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2016 ISBN 978 3 534 26438 4 Reinhard Wolters Provinzen des Romischen Reiches Gliederung und Verwaltung In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde RGA 2 Auflage Band 23 Walter de Gruyter Berlin New York 2003 ISBN 3 11 017535 5 S 509 514 WeblinksJona Lendering Province Roman In Livius org englisch Geschichte der Romischen ProvinzenAnmerkungenEckhard Meyer Zwiffelhoffer Imperium Romanum Die Geschichte der romischen Provinzen C H Beck Munchen 2009 S 13f