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Die Straßenkategorie oder Straßenklasse wird im Verkehrswesen die Klassifizierung von Straßen nach bestimmten Merkmalen

Straßenkategorie

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Die Straßenkategorie (oder Straßenklasse) wird im Verkehrswesen die Klassifizierung von Straßen nach bestimmten Merkmalen (Ausbaustandard, Straßenbaulast usw.) bezeichnet.

Allgemeines

Aus der Stellung im Straßennetz und den verschiedenen Nutzungsansprüchen ergibt sich die Einordnung in Kategoriengruppen. Die Zugehörigkeit einer Straße zu einer der Kategorien kann beispielsweise durch einen Straßennamen und ein einheitliches Straßenschild gekennzeichnet werden, wodurch sich die Straßenkategorien auch optisch voneinander unterscheiden. Die einzelnen Kategorien bilden Hierarchien, bei denen einzelne Kategorien Vorrang vor untergeordneten Kategorien besitzen; die Gesamtheit ist ein Straßensystem.

Es ist üblich, Straßen nach rechtlichen oder funktionalen Kriterien zu kategorisieren. Mit der Motorisierung wurde das Straßen- und Wegenetz zunehmend nach der Bedeutung für den Kraftverkehr eingeteilt.

Nationale Straßenkategorien

Deutschland

→ Hauptartikel: Straßensystem in Deutschland

Rechtsgrundlage für die Klassifizierung der Straßen ist in Deutschland § 5 FStrG, wonach der Bund Straßenbaulastträger für die Bundesfernstraßen ist, jedoch die Gemeindestraßen nicht immer dazu gerechnet werden.

Straßenkategorie Zweck Straßenname
Bundesautobahn Fernstraße ,
Bundesstraße Fernstraße ,
Landesstraße Provinzialstraße L 1, L 2
Kreisstraße Provinzialstraße K 1, K 2
Gemeindestraße Innerortsstraße Venloer Straße

Die Abgrenzung ist nicht immer transparent. So obliegt die Straßenbaulast der Deutzer Brücke der Stadt Köln, während die Rheinbrücke Köln-Rodenkirchen in der Zuständigkeit des Bundes steht, weil über sie eine Autobahn führt.

Bundesfernstraßen

Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind gemäß § 1 Abs. 1 FStrG öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Es wird zwischen Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrten unterschieden. Die Baulast für Bundesfernstraßen liegt (abgesehen von den unter Bundesstraßen genannten Ausnahmen bei Ortsdurchfahrten) beim Bund.

Bundesautobahnen
→ Hauptartikel: Autobahn (Deutschland)

Die Bundesautobahn 7 () ist mit 962 km die längste Autobahn Deutschlands und die zweitlängste in Europa.

Bundesautobahnen sind gemäß § 1 Abs. 3 FStrG Bundesfernstraßen, die nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt sind, dass sie frei von höhengleichen Straßenkreuzungen und für Zu- und Abfahrt mit besonderen Anschlussstellen ausgestattet sind. Sie sollen getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben.

Bundesautobahnen sind in der Regel auch als Autobahnen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung ausgeschildert; Ausnahmen gibt es aber beispielsweise bei Strecken, bei denen bisher nur eine Richtungsfahrbahn fertiggestellt werden konnte und die daher temporär wie eine Bundesstraße beschildert wurden. Für solche Strecken gilt dann dennoch die Lkw-Mautpflicht; dies wird durch ein entsprechendes Zeichen gekennzeichnet.

Bundesstraßen
→ Hauptartikel: Bundesstraße

Die Bundesstraße 2 () ist mit 845 km die längste Bundesstraße Deutschlands und führt in Nord-Süd-Richtung.

Bundesstraßen können einen ähnlichen Ausbauzustand wie Autobahnen haben, man spricht umgangssprachlich von gelben Autobahnen. Vereinzelt sind solche Straßen mit blauen Schildern als Autobahn ausgeschildert wie die B 13 ()/A 995 ().

Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen (aber nicht Bundesautobahnen) liegt die Straßenbaulast bei der entsprechenden Gemeinde, wenn diese mehr als 80.000 Einwohner hat (§ 5 Abs. 2 FStrG). Mit Zustimmung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde kann die Baulast jedoch bei der Gemeinde verbleiben, wenn diese unter eine Einwohnerzahl von 80.000 fällt. Außerdem können Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern mit Zustimmung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr die Baulast übertragen wird. Bundesstraßen werden mit einem „B“ und einer Nummer (ggf. mit Zusatz) bezeichnet (z. B. B 2, ).

Landesstraßen/Staatsstraßen

→ Hauptartikel: Landesstraße

Für Landesstraßen – und in den Freistaaten Bayern und Sachsen Staatsstraßen – liegt die Straßenbaulast bei den jeweiligen Bundesländern. Sie bilden innerhalb des Landesgebietes untereinander oder zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz und dienen überwiegend dem überregionalen Verkehr. Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Vorschriften.

Landesstraßen werden mit ‚L‘ und einer Nummer (gegebenenfalls mit Zusatz) bezeichnet (etwa L 262). Staatsstraßen werden in Bayern mit ‚St‘ und einer Nummer (z. B. L St262), in Sachsen mit ‚S‘ und einer Nummer (z. B. L S262) bezeichnet.

Kreisstraßen

→ Hauptartikel: Kreisstraße

Für Kreisstraßen liegt die Straßenbaulast bei dem jeweiligen Landkreis. Sie dienen überwiegend dem Verkehr innerhalb eines Landkreises oder zwischen benachbarten Landkreisen. Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Vorschriften.

Kreisstraßen werden in vielen Ländern mit ‚K‘ und einer Nummer bezeichnet (K 6012), in einigen Bundesländern mit dem entsprechenden Kfz-Kennzeichen (gegebenenfalls gefolgt von ‚s‘ für (kreisfreie) Stadt) und einer Nummer bezeichnet (z. B. K M123, K EBE1).

Gemeindestraßen

→ Hauptartikel: Gemeindestraße

Für Gemeindestraßen liegt die Straßenbaulast bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Sie dienen als Innerortsstraßen überwiegend dem Verkehr innerhalb einer Gemeinde (Ortsstraßen) oder zwischen benachbarten Gemeinden (Gemeindeverbindungsstraßen). Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Vorschriften.

Sonstige öffentliche Straßen

Zu den sonstigen öffentlichen Straßen zählen Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, die einem beschränkten öffentlichen Verkehr dienen, sowie Eigentümerwege, die von den Grundstückseigentümern einem beschränkten oder unbeschränkten öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Aus diesen Bezeichnungen ergibt sich auch unmittelbar die Zuständigkeit als Träger der Straßenbaulast für den Straßenbau und die Instandhaltung.

Weitere Bezeichnungen

Für Stadtkern, Kernrandgebiete und Wohngebiete kann allgemein für den Kfz-Verkehr von folgenden Kategorien ausgegangen werden.:

  • Hauptverkehrsstraßen sollen möglichst anbaufrei sein;
  • Hauptsammelstraßen erlauben Linienverkehr mit dichter Taktfolge und die Bewältigung großer Verkehrsstärken;
  • Sammelstraßen in Wohngebieten weisen keinen oder geringen Schwerlastverkehr auf. Sie erschließen die
  • Anliegerstraßen, die dem unmittelbaren Anschluss der Grundstücke und Gebäude ohne Durchgangsverkehr dienen.

Die straßenrechtliche Kategorisierung ergibt sich bei öffentlichen Straßen aus der Straßenbaulast, die mit der Widmung zugewiesen wird. Die Widmung orientiert sich an der Verkehrsbedeutung der Straße.

In der funktionellen Gliederung des Straßennetzes sind verschiedene Eigenschaften, wie etwa Funktion (Verbindung, Erschließung oder Aufenthalt) der Straße sowie deren Lage (innerorts oder außerorts) und Umfeld (angebaut oder anbaufrei), für die Klassifizierung von Bedeutung. Nach den planerischen Straßenbaurichtlinien der FGSV (wie den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung) setzt sich die Kategorisierung aus der Netzfunktion, also der Zweckbestimmung, und der Kategoriengruppe, einer Einteilung nach Art, Lage und Funktion der Straße, zusammen.

Straßenklassen der Provinz Schleswig-Holstein

Der Provinziallandtag Schleswig-Holstein der preußischen Provinz Schleswig-Holstein beschloss bereits ab 1879 Grundsätze zum Ausbau und Unterhaltung des Straßennetzes. Die Beschlüsse des Landtages vom 12. Dezember 1879 und vom 5. März 1891 legten unterschiedliche Breiten, Steigungsverhältnisse und Kurvenradien für folgende Straßenklassen fest:

  • Hauptlandstraßen mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 bis 7,0 Metern bei Pflasterbahnen und 5,0 bis 6,0 Metern bei Klinkerbahnen,
  • Nebenlandstraßen mit einer Fahrbahnbreite von 5,5 bis 6,0 Metern bei Pflasterbahnen und 4,5 bis 5,0 Metern bei Klinkerbahnen,
  • Nebenwege 1. Klasse mit einer Fahrbahnbreite von 5,0 bis 5,5 Metern bei Pflasterbahnen und 4,0 Metern bei Klinkerbahnen,
  • Nebenwege 2. Klasse mit einer Fahrbahnbreite von 2,5 bis 5,0 Metern bei Pflasterbahnen und 2,5 bis 4,0 Metern bei Klinkerbahnen.
  • Provinzialstraßen waren Haupt- und Nebenlandstraßen, die nach ihrem Ausbau in die Unterhaltung der Provinz übergegangen waren.

Österreich

→ Hauptartikel: Straßensystem in Österreich
→ Hauptartikel: Bundesstraßen in Österreich

Die österreichischen Straßenkategorien ähneln den deutschen, wobei die Bezeichnung „Bundesstraßen“ im April 2002 abgeschafft wurde.

Straßenkategorie Zweck Straßenname
Autobahn
Schnellstraße
Fernstraße ,
Bundesstraße Straße mit Vorrang
Landesstraße Provinzialstraße
Gemeindestraße Provinzialstraße ohne Nummernsystem

Etwa 72 % des Straßennetzes besteht aus Gemeindestraßen.

Schweiz und Liechtenstein

→ Hauptartikel: Strassensystem in der Schweiz und in Liechtenstein

Eine Klassifizierung erfolgt nach

  • Strassenverkehrsgesetz: Autobahn, Autostrasse, Hauptstrasse, Nebenstrasse;
  • Baulastträger: siehe Strassensystem in der Schweiz und in Liechtenstein#Strassen nach Baulast oder
  • Kategorie (Ausbaustandard): siehe Strassensystem in der Schweiz und in Liechtenstein#Strassen nach Ausbaustandard.
Straßenkategorie Straßenname Zweck Beispiele
Nationalstrasse Autobahn und Autostrasse Fernstraße Autobahn A1 ()
Staatsstrasse Fernstraße Kantonsstrasse Kantonsstrasse 3 (3)
Hauptstrasse Fernstraße Kantonsstrasse Hauptstrasse 1 ()
Nebenstrasse Provinzialstraße Gemeindestrasse ohne Nummernsystem

Vereinigte Staaten

In den USA kann das Straßennetz wie folgt unterteilt werden:

Straßenkategorie Zweck Beispiele
Interstate Highway Fernstraße Interstate 90 ( I-90)
United States Highway Fernstraße Montana Highway 200
State Route Fernstraße California State Route 1
Provincial Road Provinzialstraße „Pennsylvania Route 340“
from Philadelphia to Lancaster

Internationale Straßenkategorien

Europastraßen

→ Hauptartikel: Europastraße

Durch die Einführung der Europastraßen im Jahre 1975 wurde eine noch über der Nationalstraße liegende Kategorie geschaffen. Europastraßen sind stets Vorrangstraßen und in der Regel Autobahnen, Schnellstraßen oder ausnahmsweise auch Landesstraßen B, die bereits als Nationalstraßen vorhanden waren und für die eine grenzüberschreitende Straßenverbindung zwischen verschiedenen Nationalstraßen hergestellt wurde.

Europastraßen werden zwei- oder dreistellig nummeriert. Die wichtigsten Routen (Kategorie A) sind zweistellig und haben als Endziffer die „5“ oder „0“, wobei die Straßen, die auf „5“ enden, in Nord-Süd-Richtung verlaufen, und diejenigen, die auf „0“ enden, in Ost-West-Richtung. Sie werden jeweils von West nach Ost bzw. von Nord nach Süd nummeriert. So verläuft beispielsweise die Europastraße 5 () von Schottland bis Südspanien und die Europastraße 85 (() am westlichen Rand des Schwarzen Meeres entlang. Die Europastraße 20 () geht von Flughafen Shannon bei Limerick bis nach Sankt Petersburg. Die Europastraße 40 (), die von Calais bis an die chinesische Grenze in Kasachstan reicht, ist mit 8778 Kilometern Länge die längste Europastraße und auf einigen tausend Kilometern überlappend mit Fernstraßen der Asian Highways ausgeschildert.

Einzelnachweise

  1. Friedrich Spengelin, Straßenkategorie, in: VDI-Gesellschaft Bautechnik/Hans-Gustav Olshausen (Hrsg.), VDI-Lexikon Bauingenieurwesen, 1997, S. 631
  2. Klaus Habermehl/Hartmut Münch: Verkehr. In: Martin Korda (Hrsg.): Städtebau: technische Grundlagen. 5. Auflage. B. G. Teubner Verlag, Stuttgart; Leipzig, Wiesbaden 2005, ISBN 3-519-45001-1, S. 253. 
  3. Straße (Straßenverkehr). In: Brockhaus Enzyklopädie. Abgerufen am 15. Mai 2021. 
  4. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen - Querschnittsausschuss Begriffsbestimmungen: Begriffsbestimmungen für das Straßen- und Verkehrswesen. FGSV-Verlag, Köln 2020, ISBN 978-3-86446-271-9, S. 56 (fgsv-verlag.de [PDF; abgerufen am 15. Mai 2021]). 
  5. www.mobil.hessen.de (Memento vom 11. Februar 2015 im Internet Archive), Klassifiziertes Straßennetz
  6. vgl. beispielsweise Art.53 Nr. 1–3 BayStrWG
  7. Friedrich Spengelin, Straßenkategorie, in: VDI-Gesellschaft Bautechnik/Hans-Gustav Olshausen (Hrsg.), VDI-Lexikon Bauingenieurwesen, 1997, S. 632
  8. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen - Querschnittsausschuss Begriffsbestimmungen: Begriffsbestimmungen für das Straßen- und Verkehrswesen. FGSV-Verlag, Köln 2020, ISBN 978-3-86446-271-9 (fgsv-verlag.de [PDF; abgerufen am 15. Mai 2021]). 
  9. Jürgen Kleen/Georg Reimer/Paul von Hedemann-Heespen (Hrsg.), Heimatbuch des Kreises Rendsburg, Möller/Rendsburg, 1922, S. 201
  10. veröffentlicht im Amtsblatt 1891, S. 233 und Amtsblatt 1905
Normdaten (Sachbegriff): GND: 7598661-9 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 05:09

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Die Strassenkategorie oder Strassenklasse wird im Verkehrswesen die Klassifizierung von Strassen nach bestimmten Merkmalen Ausbaustandard Strassenbaulast usw bezeichnet AllgemeinesAus der Stellung im Strassennetz und den verschiedenen Nutzungsanspruchen ergibt sich die Einordnung in Kategoriengruppen Die Zugehorigkeit einer Strasse zu einer der Kategorien kann beispielsweise durch einen Strassennamen und ein einheitliches Strassenschild gekennzeichnet werden wodurch sich die Strassenkategorien auch optisch voneinander unterscheiden Die einzelnen Kategorien bilden Hierarchien bei denen einzelne Kategorien Vorrang vor untergeordneten Kategorien besitzen die Gesamtheit ist ein Strassensystem Es ist ublich Strassen nach rechtlichen oder funktionalen Kriterien zu kategorisieren Mit der Motorisierung wurde das Strassen und Wegenetz zunehmend nach der Bedeutung fur den Kraftverkehr eingeteilt Nationale StrassenkategorienDeutschland Hauptartikel Strassensystem in Deutschland Rechtsgrundlage fur die Klassifizierung der Strassen ist in Deutschland 5 FStrG wonach der Bund Strassenbaulasttrager fur die Bundesfernstrassen ist jedoch die Gemeindestrassen nicht immer dazu gerechnet werden Strassenkategorie Zweck StrassennameBundesautobahn Fernstrasse Bundesstrasse Fernstrasse Landesstrasse Provinzialstrasse L 1 L 2Kreisstrasse Provinzialstrasse K 1 K 2Gemeindestrasse Innerortsstrasse Venloer Strasse Die Abgrenzung ist nicht immer transparent So obliegt die Strassenbaulast der Deutzer Brucke der Stadt Koln wahrend die Rheinbrucke Koln Rodenkirchen in der Zustandigkeit des Bundes steht weil uber sie eine Autobahn fuhrt Bundesfernstrassen Bundesstrassen des Fernverkehrs Bundesfernstrassen sind gemass 1 Abs 1 FStrG offentliche Strassen die ein zusammenhangendes Verkehrsnetz bilden und einem weitraumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind Es wird zwischen Bundesautobahnen und Bundesstrassen mit Ortsdurchfahrten unterschieden Die Baulast fur Bundesfernstrassen liegt abgesehen von den unter Bundesstrassen genannten Ausnahmen bei Ortsdurchfahrten beim Bund Bundesautobahnen Hauptartikel Autobahn Deutschland Die Bundesautobahn 7 ist mit 962 km die langste Autobahn Deutschlands und die zweitlangste in Europa Bundesautobahnen sind gemass 1 Abs 3 FStrG Bundesfernstrassen die nur fur den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt sind dass sie frei von hohengleichen Strassenkreuzungen und fur Zu und Abfahrt mit besonderen Anschlussstellen ausgestattet sind Sie sollen getrennte Fahrbahnen fur den Richtungsverkehr haben Bundesautobahnen sind in der Regel auch als Autobahnen im Sinne der Strassenverkehrs Ordnung ausgeschildert Ausnahmen gibt es aber beispielsweise bei Strecken bei denen bisher nur eine Richtungsfahrbahn fertiggestellt werden konnte und die daher temporar wie eine Bundesstrasse beschildert wurden Fur solche Strecken gilt dann dennoch die Lkw Mautpflicht dies wird durch ein entsprechendes Zeichen gekennzeichnet Bundesstrassen Hauptartikel Bundesstrasse Die Bundesstrasse 2 ist mit 845 km die langste Bundesstrasse Deutschlands und fuhrt in Nord Sud Richtung Bundesstrassen konnen einen ahnlichen Ausbauzustand wie Autobahnen haben man spricht umgangssprachlich von gelben Autobahnen Vereinzelt sind solche Strassen mit blauen Schildern als Autobahn ausgeschildert wie die B 13 A 995 Fur Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstrassen aber nicht Bundesautobahnen liegt die Strassenbaulast bei der entsprechenden Gemeinde wenn diese mehr als 80 000 Einwohner hat 5 Abs 2 FStrG Mit Zustimmung der obersten Kommunalaufsichtsbehorde kann die Baulast jedoch bei der Gemeinde verbleiben wenn diese unter eine Einwohnerzahl von 80 000 fallt Ausserdem konnen Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern mit Zustimmung der obersten Kommunalaufsichtsbehorde verlangen dass ihr die Baulast ubertragen wird Bundesstrassen werden mit einem B und einer Nummer ggf mit Zusatz bezeichnet z B B 2 Landesstrassen Staatsstrassen Hauptartikel Landesstrasse Fur Landesstrassen und in den Freistaaten Bayern und Sachsen Staatsstrassen liegt die Strassenbaulast bei den jeweiligen Bundeslandern Sie bilden innerhalb des Landesgebietes untereinander oder zusammen mit den Bundesfernstrassen ein Verkehrsnetz und dienen uberwiegend dem uberregionalen Verkehr Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Vorschriften Landesstrassen werden mit L und einer Nummer gegebenenfalls mit Zusatz bezeichnet etwa L 262 Staatsstrassen werden in Bayern mit St und einer Nummer z B L St262 in Sachsen mit S und einer Nummer z B L S262 bezeichnet Kreisstrassen Hauptartikel Kreisstrasse Fur Kreisstrassen liegt die Strassenbaulast bei dem jeweiligen Landkreis Sie dienen uberwiegend dem Verkehr innerhalb eines Landkreises oder zwischen benachbarten Landkreisen Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Vorschriften Kreisstrassen werden in vielen Landern mit K und einer Nummer bezeichnet K 6012 in einigen Bundeslandern mit dem entsprechenden Kfz Kennzeichen gegebenenfalls gefolgt von s fur kreisfreie Stadt und einer Nummer bezeichnet z B K M123 K EBE1 Gemeindestrassen Hauptartikel Gemeindestrasse Fur Gemeindestrassen liegt die Strassenbaulast bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde Sie dienen als Innerortsstrassen uberwiegend dem Verkehr innerhalb einer Gemeinde Ortsstrassen oder zwischen benachbarten Gemeinden Gemeindeverbindungsstrassen Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Vorschriften Sonstige offentliche Strassen Zu den sonstigen offentlichen Strassen zahlen Feld und Waldwege beschrankt offentliche Wege die einem beschrankten offentlichen Verkehr dienen sowie Eigentumerwege die von den Grundstuckseigentumern einem beschrankten oder unbeschrankten offentlichen Verkehr zur Verfugung gestellt werden Aus diesen Bezeichnungen ergibt sich auch unmittelbar die Zustandigkeit als Trager der Strassenbaulast fur den Strassenbau und die Instandhaltung Weitere Bezeichnungen Fur Stadtkern Kernrandgebiete und Wohngebiete kann allgemein fur den Kfz Verkehr von folgenden Kategorien ausgegangen werden Hauptverkehrsstrassen sollen moglichst anbaufrei sein Hauptsammelstrassen erlauben Linienverkehr mit dichter Taktfolge und die Bewaltigung grosser Verkehrsstarken Sammelstrassen in Wohngebieten weisen keinen oder geringen Schwerlastverkehr auf Sie erschliessen die Anliegerstrassen die dem unmittelbaren Anschluss der Grundstucke und Gebaude ohne Durchgangsverkehr dienen Die strassenrechtliche Kategorisierung ergibt sich bei offentlichen Strassen aus der Strassenbaulast die mit der Widmung zugewiesen wird Die Widmung orientiert sich an der Verkehrsbedeutung der Strasse In der funktionellen Gliederung des Strassennetzes sind verschiedene Eigenschaften wie etwa Funktion Verbindung Erschliessung oder Aufenthalt der Strasse sowie deren Lage innerorts oder ausserorts und Umfeld angebaut oder anbaufrei fur die Klassifizierung von Bedeutung Nach den planerischen Strassenbaurichtlinien der FGSV wie den Richtlinien fur integrierte Netzgestaltung setzt sich die Kategorisierung aus der Netzfunktion also der Zweckbestimmung und der Kategoriengruppe einer Einteilung nach Art Lage und Funktion der Strasse zusammen Strassenklassen der Provinz Schleswig Holstein Der Provinziallandtag Schleswig Holstein der preussischen Provinz Schleswig Holstein beschloss bereits ab 1879 Grundsatze zum Ausbau und Unterhaltung des Strassennetzes Die Beschlusse des Landtages vom 12 Dezember 1879 und vom 5 Marz 1891 legten unterschiedliche Breiten Steigungsverhaltnisse und Kurvenradien fur folgende Strassenklassen fest Hauptlandstrassen mit einer Fahrbahnbreite von 6 0 bis 7 0 Metern bei Pflasterbahnen und 5 0 bis 6 0 Metern bei Klinkerbahnen Nebenlandstrassen mit einer Fahrbahnbreite von 5 5 bis 6 0 Metern bei Pflasterbahnen und 4 5 bis 5 0 Metern bei Klinkerbahnen Nebenwege 1 Klasse mit einer Fahrbahnbreite von 5 0 bis 5 5 Metern bei Pflasterbahnen und 4 0 Metern bei Klinkerbahnen Nebenwege 2 Klasse mit einer Fahrbahnbreite von 2 5 bis 5 0 Metern bei Pflasterbahnen und 2 5 bis 4 0 Metern bei Klinkerbahnen Provinzialstrassen waren Haupt und Nebenlandstrassen die nach ihrem Ausbau in die Unterhaltung der Provinz ubergegangen waren Osterreich Hauptartikel Strassensystem in Osterreich Hauptartikel Bundesstrassen in Osterreich Die osterreichischen Strassenkategorien ahneln den deutschen wobei die Bezeichnung Bundesstrassen im April 2002 abgeschafft wurde Strassenkategorie Zweck StrassennameAutobahn Schnellstrasse Fernstrasse Bundesstrasse Strasse mit VorrangLandesstrasse ProvinzialstrasseGemeindestrasse Provinzialstrasse ohne Nummernsystem Etwa 72 des Strassennetzes besteht aus Gemeindestrassen Schweiz und Liechtenstein Hauptartikel Strassensystem in der Schweiz und in Liechtenstein Eine Klassifizierung erfolgt nach Strassenverkehrsgesetz Autobahn Autostrasse Hauptstrasse Nebenstrasse Baulasttrager siehe Strassensystem in der Schweiz und in Liechtenstein Strassen nach Baulast oder Kategorie Ausbaustandard siehe Strassensystem in der Schweiz und in Liechtenstein Strassen nach Ausbaustandard Strassenkategorie Strassenname Zweck BeispieleNationalstrasse Autobahn und Autostrasse Fernstrasse Autobahn A1 Staatsstrasse Fernstrasse Kantonsstrasse Kantonsstrasse 3 3 Hauptstrasse Fernstrasse Kantonsstrasse Hauptstrasse 1 Nebenstrasse Provinzialstrasse Gemeindestrasse ohne NummernsystemVereinigte Staaten In den USA kann das Strassennetz wie folgt unterteilt werden Strassenkategorie Zweck BeispieleInterstate Highway Fernstrasse Interstate 90 I 90 United States Highway Fernstrasse Montana Highway 200State Route Fernstrasse California State Route 1Provincial Road Provinzialstrasse Pennsylvania Route 340 from Philadelphia to LancasterInternationale StrassenkategorienEuropastrassen Hauptartikel Europastrasse Durch die Einfuhrung der Europastrassen im Jahre 1975 wurde eine noch uber der Nationalstrasse liegende Kategorie geschaffen Europastrassen sind stets Vorrangstrassen und in der Regel Autobahnen Schnellstrassen oder ausnahmsweise auch Landesstrassen B die bereits als Nationalstrassen vorhanden waren und fur die eine grenzuberschreitende Strassenverbindung zwischen verschiedenen Nationalstrassen hergestellt wurde Europastrassen werden zwei oder dreistellig nummeriert Die wichtigsten Routen Kategorie A sind zweistellig und haben als Endziffer die 5 oder 0 wobei die Strassen die auf 5 enden in Nord Sud Richtung verlaufen und diejenigen die auf 0 enden in Ost West Richtung Sie werden jeweils von West nach Ost bzw von Nord nach Sud nummeriert So verlauft beispielsweise die Europastrasse 5 von Schottland bis Sudspanien und die Europastrasse 85 am westlichen Rand des Schwarzen Meeres entlang Die Europastrasse 20 geht von Flughafen Shannon bei Limerick bis nach Sankt Petersburg Die Europastrasse 40 die von Calais bis an die chinesische Grenze in Kasachstan reicht ist mit 8778 Kilometern Lange die langste Europastrasse und auf einigen tausend Kilometern uberlappend mit Fernstrassen der Asian Highways ausgeschildert EinzelnachweiseFriedrich Spengelin Strassenkategorie in VDI Gesellschaft Bautechnik Hans Gustav Olshausen Hrsg VDI Lexikon Bauingenieurwesen 1997 S 631 Klaus Habermehl Hartmut Munch Verkehr In Martin Korda Hrsg Stadtebau technische Grundlagen 5 Auflage B G Teubner Verlag Stuttgart Leipzig Wiesbaden 2005 ISBN 3 519 45001 1 S 253 Strasse Strassenverkehr In Brockhaus Enzyklopadie Abgerufen am 15 Mai 2021 Forschungsgesellschaft fur Strassen und Verkehrswesen Querschnittsausschuss Begriffsbestimmungen Begriffsbestimmungen fur das Strassen und Verkehrswesen FGSV Verlag Koln 2020 ISBN 978 3 86446 271 9 S 56 fgsv verlag de PDF abgerufen am 15 Mai 2021 www mobil hessen de Memento vom 11 Februar 2015 im Internet Archive Klassifiziertes Strassennetz vgl beispielsweise Art 53 Nr 1 3 BayStrWG Friedrich Spengelin Strassenkategorie in VDI Gesellschaft Bautechnik Hans Gustav Olshausen Hrsg VDI Lexikon Bauingenieurwesen 1997 S 632 Forschungsgesellschaft fur Strassen und Verkehrswesen Querschnittsausschuss Begriffsbestimmungen Begriffsbestimmungen fur das Strassen und Verkehrswesen FGSV Verlag Koln 2020 ISBN 978 3 86446 271 9 fgsv verlag de PDF abgerufen am 15 Mai 2021 Jurgen Kleen Georg Reimer Paul von Hedemann Heespen Hrsg Heimatbuch des Kreises Rendsburg Moller Rendsburg 1922 S 201 veroffentlicht im Amtsblatt 1891 S 233 und Amtsblatt 1905Normdaten Sachbegriff GND 7598661 9 GND Explorer lobid OGND AKS

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