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Der Zölibat von lateinisch caelebs coelebs allein unvermählt lebend lateinisch caelibātus ūs coelibātus männliche Ehelos

Zölibat

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Der Zölibat (von lateinisch caelebs/coelebs ‚allein, unvermählt lebend‘, lateinisch caelibātus, -ūs/coelibātus ‚(männliche) Ehelosigkeit‘; nichtfachsprachlich auch das Zölibat) meint Ehelosigkeit oder sexuelle Enthaltsamkeit, insbesondere aus religiösen Gründen. Besonders bekannt ist der Zölibat von Geistlichen in der römisch-katholischen Kirche. Aber auch die orthodoxe, anglikanische und evangelische Kirche kennen für Ordensleute, Eremiten, geweihte Jungfrauen und Diakonissen Formen der Ehelosigkeit, Enthaltsamkeit und Keuschheit.

Während das zölibatäre Leben in der lateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche für die Priester seit 1139 grundsätzlich verpflichtend ist, gilt dies in den mit Rom unierten katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur für Bischöfe und Mönche sowie für Priester, die zum Zeitpunkt der Weihe unverheiratet sind. Papst Franziskus erweiterte das alte Recht der Bischöfe der katholischen Ostkirchen, verheiratete Männer zur Priesterweihe zuzulassen, im Juni 2014 auf westliche Gebiete, soweit dort eine eigene ostkirchliche Hierarchie besteht.

In der altkatholischen Kirche sind die Geistlichen seit 1878 vom Zölibat grundsätzlich dispensiert; es bleibt ihnen jedoch unbenommen, freiwillig ehelos zu leben. Dies gilt auch für die altkatholischen Priesterinnen.

Römisch-katholische Kirche

Die Zölibatsverpflichtung

Der Zölibat, der auch als Befolgung eines evangelischen Rates (neben Armut und Gehorsam) gilt, beruht auf der frei gewählten Lebensform der Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“, von der Jesus Christus in Mt 19,12 EU spricht. Er wird verstanden als ungeteilte Nachfolge Christi und Zeichen für das endzeitliche Heil.

Personen des gottgeweihten Lebens (z. B. Religiosen) leben in allen Konfessionen in aller Regel zölibatär. Ordensleute, Mitglieder von Säkularinstituten und Eremiten verpflichten sich in der öffentlich abgelegten Profess oder in Versprechen zu einem Leben nach den evangelischen Räten (Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam). Kirchenrechtlich bestimmt can. 599 CIC: „Der um des Himmelreiches willen übernommene evangelische Rat der Keuschheit, der ein Zeichen der künftigen Welt und eine Quelle reicherer Fruchtbarkeit eines ungeteilten Herzens ist, bringt die Verpflichtung zu vollkommener Enthaltsamkeit im Zölibat mit sich.“Geweihte Jungfrauen geloben ebenfalls öffentlich ein Leben in Stande der Jungfräulichkeit oder vollkommener Keuschheit in die Hände des Diözesanbischofs (dabei schließt dieses Propositum die Beachtung der beiden anderen evangelischen Räte implizit ein). Von einem Ortsbischof oder Ordensoberen im Namen der Kirche entgegengenommene Gelübde oder Versprechen der Jungfräulichkeit oder Ehelosigkeit stellen kirchenrechtlich ein Ehehindernis dar.

Verpflichtung in der lateinischen Kirche

In der lateinischen Kirche (Westkirche) ist der Zölibat gemäß Canon 277 § 1 des Codex Iuris Canonici für angehende Priester mit der Weihe zum Diakon kirchenrechtlich grundsätzlich verpflichtend. Eine ausnahmsweise Dispens von der Zölibatsverpflichtung ist dem Papst vorbehalten.

„Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können.“

– Codex Iuris Canonici

Das Zölibatsversprechen stellt somit eine Vorbedingung für die Priesterweihe dar.

Dispens von der Zölibatspflicht

Verheiratete Priester gibt es in der katholischen Westkirche nur in Ausnahmefällen. So werden aus anglikanischen Kirchen oder den evangelischen Kirchen zur katholischen Kirche konvertierte verheiratete Priester bzw. Pastoren in den kirchlichen Dienst übernommen und zu Priestern geweiht. Weiter gibt es Fälle eines Zölibatdispenses für Priester von Untergrundkirchen, wie der tschechischen während der sozialistischen Herrschaft.

Darüber hinaus gibt es in der lateinischen Kirche den ständigen Diakonat. Der ständige Diakon kann vor seiner Weihe eine Ehe eingehen. Nach der Weihe (auch etwa beim Tod der Ehefrau oder im Fall einer Annullierung der Ehe) ist eine Eheschließung nur mit Zölibatsdispens durch den Papst möglich.

Verpflichtung in den unierten Ostkirchen

In den östlichen Teilkirchen der katholischen Kirche (wie auch in den orthodoxen Ostkirchen) ist es Tradition, dass auch verheiratete Männer zu Priestern geweiht werden. Diese Tradition war auf die ostkirchlichen Gebiete wie den Nahen Osten und Osteuropa beschränkt, bis Papst Franziskus im Juni 2014 das entsprechende Verbot für jene westlichen Regionen aufhob, in denen eine eigene ostkirchliche Hierarchie besteht.

Für Bischöfe ist der Zölibat verpflichtend. Meist entstammen sie ohnehin dem Mönchsstand, da Bischöfe vor ihrer Weihe oft das Amt eines Archimandriten (Abtes) bekleidet haben (manchmal werden auch verwitwete Priester zu Bischöfen geweiht). Alle Priester müssen sich jedoch auch in diesen Kirchen vor ihrer Diakonatsweihe entscheiden, ob sie verheiratet oder zölibatär in den Weihestand treten wollen; danach ist eine Heirat hier ebenfalls ausgeschlossen. Auch eine neue Heirat nach dem Tod der Frau oder nach einer Trennung oder Scheidung (die in manchen dieser Kirchen möglich ist) ist nicht möglich.

Geschichte der Zölibatsverpflichtung in der römisch-katholischen Kirche

Alte Kirche (bis 6. Jahrhundert)

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Leider sehr wenig über die grundsätzliche Haltung der Alten Kirche zur Ehe.
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In den ersten Jahrhunderten waren Kleriker in Ost und West in der Regel verheiratet. Gewohnheiten und später Kanones regelten Ehe und Sexualität des Klerus in unterschiedlicher Weise.

Die biblische Vorgabe, dass ein epískopos (Gemeindevorsteher, Bischof) der „Mann einer einzigen Frau“ (1 Tim 3,1–7 EU) sein sollte, wurde bis zum dritten Jahrhundert zunehmend als Verbot der Wiederverheiratung für verwitwete Kleriker verstanden. Im Osten wurde dies nur auf Eheschließungen nach der Taufe bezogen, im Westen hingegen auf alle Eheschließungen, ob vor oder nach der Taufe. Bereits früh gab es Kleriker, die nach ihrer Weihe sexuell enthaltsam lebten, und ab dem vierten Jahrhundert ist nachweisbar, dass auch Mönche zu Bischöfen gewählt wurden. Im Westen war letzteres aber eher selten.

Ab dem vierten Jahrhundert sind normative Quellen erhalten, die die Ehe und Sexualität von Klerikern betreffen. Mehrere Konzilien verboten unverheirateten Klerikern, nach der Weihe zu heiraten. Auf dem ersten Konzil von Nicäa soll Sokrates Scholastikos zufolge Paphnutius gegen eine Verpflichtung des Klerus zur Enthaltsamkeit in der Ehe argumentiert haben; die Historizität dieser Episode wird aber bisweilen angezweifelt. In der Ostkirche wurde Diakonen, Priestern und Bischöfen die Eheschließung nach der Weihe verboten und von Bischöfen dauerhafte Enthaltsamkeit in der Ehe erwartet.

Als ältester Konzilsbeschluss der Westkirche, der eine Form des Zölibats vorschreibt, wird oft der 33. Kanon des Konzils von Elvira genannt, der Bischöfen, Priestern und Diakonen vorschrieb, in der Ehe sexuell enthaltsam zu leben. Wortlaut, Echtheit und Datierung des Kanons sind allerdings umstritten. Gut belegt sind hingegen Forderungen nach sexueller Enthaltsamkeit des Klerus durch lateinische Autoren wie Ambrosius, Augustinus und den Ambrosiaster.

Die erste mit Sicherheit echte und auf allgemeine Geltung abzielende Regelung von Ehe und Sexualität des Klerus in der Westkirche ist die Dekretale Directa ad decessorem von Papst Siricius aus dem Jahr 385. Dieser definierte, was darunter zu verstehen sei, dass ein Bischof „Mann einer einzigen Frau“ sein sollte: Ein künftiger Bischof dürfe nur einmal im Leben heiraten, und zwar nur eine Jungfrau. Siricius sah es als Normalfall an, dass künftige Priester und Bischöfe schon als Kind getauft und noch vor der Pubertät Lektor wurden; als verheiratete junge Männer stiegen sie dann nach und nach zum Diakon auf; um zum Priester geweiht zu werden, müssten sie zuerst mehrere Jahre in der Ehe enthaltsam leben. Siricius sah es aber auch als legitim an, dass Mönche Bischöfe wurden. Beschlüsse eines römischen Konzils aus ungefähr der gleichen Zeit (die Canones Romanorum ad Gallos episcopos) schrieben ebenfalls vor, dass Priester und ihre Ehefrauen sexuell enthaltsam leben sollten. Später betonten auch Innozenz I. und Leo I. in ihren Dekretalen, dass Kleriker nur einmal heiraten durften und zwar keine Frau, die ihrerseits schon einmal verheiratet gewesen war. Anders als Siricius und Innozenz forderte Leo auch von Subdiakonen, dass diese in der Ehe enthaltsam lebten. Mehrere Synoden der Westkirche (in Africa, Gallien und Spanien) forderten im fünften Jahrhundert Bischöfe, Priester, Diakone und teilweise auch Subdiakone auf, in der Ehe dauerhaft enthaltsam zu leben, und auch Gregor I. äußerte sich entsprechend.

Diese und ähnliche Bestimmungen wurden im fünften und sechsten Jahrhundert in Kanones-Sammlungen (z. B. Collectio Dionysiana und Collectio Hispana) und kaiserliche Gesetze (Codex Iustinianus) aufgenommen und erlangten dadurch allgemeine Geltung.

Früh- und Hochmittelalter (6.–11. Jahrhundert)

Im Früh- und Hochmittelalter gab es in der Westkirche immer wieder Forderungen, dass alle Kleriker ab dem Subdiakon in der Ehe enthaltsam leben sollten, und vor allem im 11. Jahrhundert wurde die Priesterehe selbst kritisiert; mehrere Synoden dieser Zeit forderten, dass Geistliche sich von ihren Frauen trennen sollten, die Gültigkeit bestehender Ehen war aber noch unbestritten.

Im Laufe des fünften und sechsten Jahrhunderts entwickelte sich die Haltung zu Priesterehe und Zölibat in Ost und West zunehmend auseinander. Im Osten wurde nur von Bischöfen dauerhafte Enthaltsamkeit in der Ehe verlangt, im Westen zunehmend auch von Diakonen und Priestern. Das Quinisextum bestätigte 691/692 die alten Kanones zur Klerikerehe und wandte sich dabei ausdrücklich gegen die römische Praxis, von Männern vor ihrer Weihe zum Diakon oder Priester das Versprechen zu fordern, in der Ehe sexuell enthaltsam zu sein. Das Zweite Konzil von Nicäa bestätigte diese Beschlüsse 787 noch einmal. Die Beschlüsse dieser Konzilien wurden in der Westkirche teilweise abgelehnt, allerdings wohl nicht hauptsächlich aufgrund der Kanones zur Priesterehe.

Allgemein wird davon ausgegangen, dass im Frühmittelalter viele Geistliche in Lateineuropa verheiratet waren, vor allem im ländlichen Bereich. Das Gebot der Enthaltsamkeit in der Ehe scheint oft nicht eingehalten worden zu sein. Die Rechtslage blieb allerdings unverändert, auch verheiratete Männer durften weiterhin geweiht werden und verbotswidrig eingegangene Ehen von Geistlichen galten (bis 1139) dennoch rechtlich gültig; Kinder verheirateter Kleriker waren daher legitim und hatten unter anderem Erbansprüche.

Schon im 9. Jahrhundert gab es Bestrebungen, dass alle Kleriker nicht nur enthaltsam, sondern ehelos leben sollten. Im 11. Jahrhundert wurde die Forderung nach Enthaltsamkeit und Ehelosigkeit der Kleriker Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen in weiten Teilen der Westkirche. Neben der Wiederholung älterer Kanones wurden auch neue, teilweise sehr radikale, Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung nach Enthaltsamkeit propagiert. So beschlossen mehrere Synoden (Goslar 1019, Pavia 1022), dass die Kinder von Geistlichen unter bestimmten Bedingungen als unfrei gelten und dem Kirchenbesitz zufallen sollten. Polemiken gegen die Priesterehe, Synodalbeschlüsse und Dekretalen des 11. und 12. Jahrhunderts unterschieden sprachlich oft bewusst nicht zwischen Ehefrauen und Konkubinen der Kleriker.Petrus Damiani bezeichnete verheiratete Priester in der Mitte des 11. Jahrhunderts als ‚Nikolaiten‘ und stellte sie damit zumindest sprachlich Häretikern gleich. Teilweise wurden Forderungen nach Ehelosigkeit und Enthaltsamkeit des Klerus auch mit Gewalt durchgesetzt, zum Beispiel in Mailand durch die Pataria.

Um 1100 wurde zum letzten Mal für mehrere Jahrhunderte in der Westkirche die Priesterehe ausdrücklich verteidigt. Weit verbreitet war zum Beispiel die dem Bischof Ulrich von Augsburg fälschlich zugeschriebene Schrift Rescriptio Udalrici, die behauptete, der erzwungene Zölibat sei schriftwidrig und die Sittenlosigkeit der Geistlichen könne nur durch kirchliche Heirat der Weltpriester beendet werden; ein römisches Konzil von 1079 verurteilte diese Schrift.

Späteres Mittelalter (12.–15. Jahrhundert)

Im späteren Mittelalter entwickelte sich in der Westkirche eine eindeutige Verpflichtung für alle Subdiakone, Diakone und Priester sowie Ordensleute, ehelos zu leben; eine vollzogene Weihe machte als Ehehindernis eine verbotswidrig geschlossene Ehe nichtig.

Erstmals das Konzil von Pisa 1135 und noch einmal das Zweite Laterankonzil von 1139 beschlossen, dass bestehende Ehen von Geistlichen ungültig sein sollten. Die Beschlüsse von 1139 gelten oft als ein Höhepunkt der kirchlichen Gesetzgebung gegen die Priesterehe und als Beginn eines eindeutigen Pflichtzölibats für alle Inhaber höherer Weihen in der Westkirche. Für das Kirchenrecht des späteren Mittelalters und der Neuzeit spielten diese Beschlüsse allerdings keine große Rolle. Während das Decretum Gratiani und andere kanonistische Sammlungen noch keine klare Aussage über die Nichtigkeit der Ehen von Geistlichen trafen, setzte sich unter Kanonisten ab den 1160er Jahren allmählich die Position durch, dass die Weihe ein Ehehindernis darstellte. Im Liber Extra und in der des Hostiensis, die diese Lehre verbreiteten und dauerhaft als Recht etablierten, wird das Konzil von 1139 nicht erwähnt.

In welchem Grad die kirchenrechtlichen Bestimmungen durchgesetzt wurden, ist oft unklar. Die häufige Wiederholung der immer gleichen Vorschriften auf Synoden und in Predigten gilt als Indiz für eher geringe Akzeptanz. Für das ausgehende Mittelalter gilt es als sicher, dass viele Geistliche illegitime Kinder hatten. Die Akten der Pönitentiarie aus dem 15. Jahrhundert enthalten mehrere tausend Dispense von der nichtehelichen Geburt, darunter als größte Fallgruppe Dispense für Söhne von Priestern, die eigentlich ehelos und enthaltsam hätten leben müssen. Für ihre Töchter ersuchten Priester selten Dispense, ihre Zahl dürfte aber nicht geringer gewesen sein als die der Söhne.

Neuzeit

Erfolglose Initiativen zur Aufhebung der Zölibatsverpflichtung der Priester wurden noch im 15. Jahrhundert sowohl auf dem Konzil von Konstanz als auch auf dem Konzil von Basel unternommen. Besonders in der Zeit bis zum Konzil von Trient (1545–1563) kam es in regional unterschiedlichem Ausmaß immer wieder vor, dass Priester offen mit Konkubinen zusammenlebten. Ihnen drohten hohe Geldstrafen; mitunter machten die zu zahlenden Beträge mehr als ein Jahresgehalt aus. In der Zeit der Renaissance-Päpste war das Konkubinat auch unter Bischöfen und im hohen Klerus bis zu den Päpsten weit verbreitet. Jón Arason, der letzte römisch-katholische Bischof Islands in der Reformationszeit, war verheiratet und hatte drei Söhne. Gleichzeitig kamen im Zuge der Reformation starke Strömungen auf, die den Zölibat als christliche Lebensform generell ablehnten und sich darin von der römischen Kirche abgrenzten. Damit stellte der Zölibat der römisch-katholischen Priester ein konfessionsunterscheidendes Merkmal dar, was zu seiner verstärkten Durchsetzung und Rechtfertigung im Zuge der Gegenreformation beitrug.

Mit Auftreten des Reformkatholizismus und Modernismus um 1900 trat auch der Zölibat in den Fokus. Sowohl der Zölibat an sich als auch der Zwang zum Zölibat wurden kritisiert, jedoch herrschte unter den Reformkatholiken keine einheitliche Linie. Zwischen 1900 und 1910 diskutierten deutschsprachige Gegner und Befürworter des Zölibats intensiv und öffentlichkeitswirksam darüber in Monographien und vor allem Zeitschriften, wie in den Freien deutschen Blättern. Mit Beginn des Ersten Weltkrieges verlor die Diskussion jedoch an Bedeutung.

Zweites Vatikanisches Konzil

Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) betonte in seinem Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis (Nr. 16), der Zölibat sei „in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen“. Das Konzil stellte dazu fest, dass die vollkommene Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zwar nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert werde, „wie die Praxis der frühesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt, wo es neben solchen, die aus gnadenhafter Berufung zusammen mit allen Bischöfen das ehelose Leben erwählen, auch hochverdiente Priester im Ehestand gibt“. Die verheirateten Priester der Ostkirchen ermahnte das Konzil, sie mögen „in ihrer heiligen Berufung ausharren und weiterhin mit ganzer Hingabe ihr Leben für die ihnen anvertraute Herde einsetzen“. Für die lateinische Kirche bekräftigte das Konzil den Zölibat: „Diese Heilige Synode billigt und bekräftigt von neuem das Gesetz für jene, die zum Priestertum ausersehen sind, wobei ihr der Geist das Vertrauen gibt, dass der Vater die Berufung zum ehelosen Leben, das ja dem neutestamentlichen Priestertum so angemessen ist, großzügig geben wird, wenn nur diejenigen, die durch das Sakrament der Weihe am Priestertum Christi teilhaben, zusammen mit der ganzen Kirche demütig und inständig darum bitten.“

Im Zuge der Konzilsberatungen zu diesem Thema bezeichnete Papst Paul VI. eine öffentliche Diskussion über die Zölibatverpflichtung als „nicht opportun“. Von Bischöfen aus Lateinamerika war der Vorschlag vorbereitet worden, in Anbetracht des Priestermangels und der Bedürfnisse der ständig zunehmenden Bevölkerung den einzelnen Bischofskonferenzen zu gestatten, sogenannte Viri probati zur Priesterweihe zuzulassen. Auch der Kurienkardinal Augustin Bea plädierte dafür, dass das Konzil „den einen wie den anderen priesterlichen Stand behandeln solle: den Stand der völligen Enthaltsamkeit im Zölibat und den der vollkommenen (um nicht zu sagen idealen) Ehe des verheirateten Priesters“. Die Vorbereitungskommission trug dem Wunsch des Papstes Rechnung und betonte die hohe innere Konvergenz von zölibatärer Lebensweise und priesterlichem Amt und bemühte sich um eine angemessene Würdigung der Stellung der Priester der Ostkirchen und der gleichrangigen Bedeutung von deren Priestertum. Dieser Text wurde dann am 7. Dezember 1965 mit 2390:4 Stimmen vom Konzil angenommen.

Begründungen

Berufung und Nachfolge Christi

Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“ ist einer der Evangelischen Räte, nach Mt 19,12 EU eine Empfehlung Christi an jene, die es erfassen können. Einer der wichtigsten Gründe für die Wahl eines zölibatären Lebens ist das Vorbild Jesu Christi, der selbst unverheiratet war und in seine Nachfolge beruft. Auch der hl. Paulus rät dazu (1 Kor 7,27 EU) und wünscht, möglichst viele Menschen wären zur ehelosen Lebensweise um Christi willen berufen (1 Kor 7,7 EU, 1 Kor 7,32-36 EU), fügt jedoch hinzu, jeder habe „seine Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so.“

Nach christlicher Überlieferung lebte Jesus zölibatär. Von einer Ehe Jesu wird im Neuen Testament nicht berichtet. Das apokryphe Philippusevangelium nennt eine Partnerin, wurde aber nicht vor 150 n. Chr., höchstwahrscheinlich jedoch im 3. Jahrhundert verfasst, und ist gnostisch beeinflusst und daher ehefeindlich eingestellt. Manche Historiker und Theologen wiesen darauf hin, dass fast alle Juden verheiratet gewesen seien, und schließen daraus, dies gelte auch für Jesus. Demgegenüber wenden andere ein, dass es zur Zeit Jesu allerdings die ehelos lebenden Gemeinschaften der Essener gab und ein zölibatäres Leben somit, wenngleich selten, dennoch bekannt war. Diejenigen Autoren, die eine Ehe Jesu vertreten, argumentieren damit, dass deren Nichtüberlieferung im Neuen Testament theologische Gründe gehabt habe. Möglicherweise sei die Hochzeit zu Kana (2 EU) eine stark überarbeitete Überlieferung einer Heirat Jesu selbst; auf starke redaktionelle Bearbeitung würde insbesondere die Nichterwähnung der Brüder Jesu, vor allem aber von Braut und Bräutigam schließen lassen. Auch die nahe Beziehung Maria Magdalenas zu Jesus wurde von einigen Historikern auf eine Verheiratung beider bezogen.

Zeichenhaftigkeit

Als entscheidend wird die Zeichenhaftigkeit des Zölibats als Verweis auf das Himmelreich angesehen, wo es nach kirchlicher Lehre jedenfalls die Gottes- und Nächstenliebe geben wird, jedoch nicht mehr die Ehe und die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau (vgl. Mk 12,25 EU). Wer die heilige Bindung der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen lebt, legt dadurch Zeugnis ab für die im Glauben erwartete zukünftige Welt, in der die menschliche Liebe für Frauen und Männer ihre definitive Erfüllung finden wird. Zugleich wird gegenüber einem einseitig spiritualistischen oder dualistischen Verständnis betont, dass in diesem künftigen Lebensstand auch die eheliche Liebe ihre Vollendung erfährt und in diese Vollendung mit der Auferstehung auch die leibliche Herrlichkeit eingeschlossen ist. Ehe und Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen werden so jeweils zu einem Zeichen der alles übersteigenden Liebe Gottes zu den Menschen.

Charisma

Unter den theologischen Argumenten spielt insbesondere das Verständnis des Zölibats als Charisma, als Geschenk Gottes, eine Rolle. Gegner des Zölibats meinen jedoch, dass denjenigen, denen die charismatische Ehelosigkeit tatsächlich gegeben worden ist, keine Verpflichtung bräuchten, da sie freiwillig diese Lebensform wählten. Außerdem betonen sie, dass die Berufung zum Priestertum von der Berufung zur Ehelosigkeit zu trennen sei, und verweisen unter anderem auf das Zweite Vatikanische Konzil, das die Ehelosigkeit für das Priestertum zwar nicht als notwendig, jedoch als „angemessen“, bezeichnet und für den Bereich der lateinischen Kirche daran festhält:

„Die Kirche hat die vollkommene und ständige Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen, die von Christus dem Herrn empfohlen, in allen Jahrhunderten bis heute von nicht wenigen Gläubigen gern angenommen und lobenswert geübt worden ist, besonders im Hinblick auf das priesterliche Leben immer hoch eingeschätzt. Ist sie doch ein Zeichen und zugleich ein Antrieb der Hirtenliebe und ein besonderer Quell geistlicher Fruchtbarkeit in der Welt. Zwar ist sie nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert, wie die Praxis der frühesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt, wo es neben solchen, die aus gnadenhafter Berufung zusammen mit allen Bischöfen das ehelose Leben erwählen, auch hochverdiente Priester im Ehestand gibt.“

– Presbyterorum ordinis, 16

Kultische Reinheit

Kultische Reinheit spielte bereits im Alten Testament bei den jüdischen Priestern in Bezug auf ihren Tempeldienst eine Rolle. Diesen war jedoch nach den mosaischen Gesetzen die Heirat erlaubt, wenn auch nur mit jungfräulichen Israelitinnen (3. Buch Mose Kapitel 21) oder Witwen, die mit einem Priester verheiratet waren (Hesekiel Kapitel 44). So hat sich das Argument der kultischen Reinheit wegen der täglichen Zelebration des heiligen Messopfers zwar seit der frühen Kirche bis hin zum Zweiten Vatikanischen Konzil als Aspekt offizieller Denk- und Lesart vatikanischer Verlautbarungen erhalten, wurde aber letztlich unter dem Eindruck der Rückbesinnung dieses Konzils auf die biblischen Aussagen fallengelassen.

Einsatzfähigkeit

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Als eine weitere Begründung wird die völlige Einsatzfähigkeit und Verfügbarkeit für die Tätigkeiten im priesterlichen Dienst genannt. Dieses Argument geht auf den Apostel Paulus zurück (1 Kor 7,32 EU). Ehelose Priester könnten sich mehr für ihre Gemeinde einsetzen und bräuchten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Rücksicht auf eine Ehefrau oder eigene Kinder zu nehmen. Vergleichende und belegende Erhebungen fehlen allerdings, die Kraft gebende Liebesbeziehung in Ehe und Familie werde dabei ignoriert. Durch Sublimation soll der Zölibatäre Kräfte, die nicht für die Befriedigung des Sexualtriebs benötigt werden, in spirituelle Energie umwandeln.

Bibelstellen im Neuen Testament

Folgende Bibelstellen beziehen sich auf die freiwillige Ehelosigkeit und werden von manchen Theologen als Begründung für den Zölibat verwendet:

„Wenn jemand zu mir kommt und nicht Vater und Mutter, Frau und Kinder, Brüder und Schwestern, ja sogar sein Leben gering achtet, dann kann er nicht mein Jünger sein.“

– Lk 14,26 EU

„Nicht alle können dieses Wort erfassen, sondern nur die, denen es gegeben ist. Denn es ist so: manche sind von Geburt an zur Ehe unfähig, manche sind von den Menschen dazu gemacht und manche haben sich selbst dazu gemacht – um des Himmelreiches willen.“

– Mt 19,12 EU

„Ich wünschte, alle Menschen wären [unverheiratet] wie ich [Paulus]. Doch jeder hat seine Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so.“

– 1 Kor 7,7 EU

„Was die Frage der Ehelosigkeit angeht, so habe ich kein Gebot vom Herrn. Ich gebe euch nur einen Rat als einer, den der Herr durch sein Erbarmen vertrauenswürdig gemacht hat. Ich meine, es ist gut wegen der bevorstehenden Not, ja, es ist gut für den Menschen, so zu sein.“

– 1 Kor 7,25–26 EU

„Ich wünschte, ihr wäret ohne Sorgen. Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn; er will dem Herrn gefallen. Der Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; er will seiner Frau gefallen. So ist er geteilt.
Die unverheiratete Frau aber und die Jungfrau sorgen sich um die Sache des Herrn, um heilig zu sein an Leib und Geist. Die Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; sie will ihrem Mann gefallen. Das sage ich zu eurem Nutzen: nicht um euch eine Fessel anzulegen, vielmehr, damit ihr in rechter Weise und ungestört immer dem Herrn dienen könnt.“

– 1 Kor 7,32–35 EU

„Wenn nämlich die Menschen von den Toten auferstehen, werden sie nicht mehr heiraten, sondern sie werden sein wie die Engel im Himmel.“

– Mk 12,25 EU

Folgende Bibelstellen, die sich auf Ehe und Sexualität beziehen, spielten und spielen in der Debatte um den Zölibat ebenfalls eine prominente Rolle:

„Es ist gut für den Mann, keine Frau zu berühren. Wegen der Gefahr der Unzucht soll aber jeder seine Frau haben und jede soll ihren Mann haben.“

– 1 Kor 7,1–2 EU

„Den Unverheirateten und den Witwen sage ich: Es ist gut, wenn sie so bleiben wie ich. Wenn sie aber nicht enthaltsam leben können, sollen sie heiraten. Es ist besser zu heiraten, als sich in Begierde zu verzehren.“

– 1 Kor 7,8–9 EU

„Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet, nüchtern, besonnen, von würdiger Haltung, gastfreundlich, fähig zu lehren; er sei kein Trinker und kein gewalttätiger Mensch, sondern rücksichtsvoll; er sei nicht streitsüchtig und nicht geldgierig. Er soll ein guter Familienvater sein und seine Kinder zu Gehorsam und allem Anstand erziehen.“

– 1 Tim 3,2–4 EU

Bruch des Zölibatsversprechens

Im allgemeinen Kirchenrecht legt der Canon 1395 für ein Vergehen gegen die übernommene Zölibatsverpflichtung keine konkrete Strafe fest. Lediglich wenn ein Kleriker in seiner pflichtverletzenden Beziehung verharrt, erfolgt automatisch die Suspension. Bei weiterer Fortsetzung der Beziehung können weitere Kirchenstrafen bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand (Laisierung) verhängt werden. Über das konkrete Vorgehen entscheidet immer der zuständige Ordinarius.

Nur unter der Voraussetzung der Laisierung können Priester kirchlich heiraten, da die Weihe ein Ehehindernis darstellt. Mitte 2009 erklärte die Kleruskongregation die Laisierung von Priestern künftig vereinfachen zu wollen, um dadurch eine rechtlich klarere Situation der Betroffenen zu erreichen.

Trotz Zölibatsverpflichtung gibt es römisch-katholische Priester, die Beziehungen eingehen und auch Kinder zeugen. Aufsehen erregte 1995 der Fall von Hansjörg Vogel, der als Bischof von Basel zurücktrat, als bekannt wurde, dass er Vater würde. Ebenso verhielt es sich 1992 in Irland, als dort die Vaterschaft des Bischofs Eamon Casey in Galway bekannt wurde.

Hamburgs Weihbischof Hans-Jochen Jaschke sprach sich gegen eine Tabuisierung der Situation von zölibatsbrüchigen Priestern aus. Für eine Abschaffung des Zölibats sah er dagegen keinen Anlass.

Nach Angaben der Jesuitenzeitschrift La Civiltà Cattolica 2007 haben in den Jahren 1967 bis 2006 69.000 Priester ihr Amt aufgegeben, um zu heiraten. 11.200 sind nach einer Trennung oder nach dem Tod der Partnerin ins Amt zurückgekehrt.

Neuere Diskussion innerhalb der römisch-katholischen Kirche

Die Regelung der Verpflichtung zum zölibatären Leben wurde die gesamte Kirchengeschichte hindurch kontrovers diskutiert. Einen neueren Ausdruck fanden diese Diskussionen im Anschluss an das zweite Vatikanische Konzil beispielsweise auf der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971–1975). Bereits im Februar 1970 hatten sich neun Theologen, darunter Joseph Ratzinger und Walter Kasper, die sich von dieser Position jedoch später wieder abwandten, sowie Karl Lehmann und Karl Rahner, in einem Memorandum an die deutschen Bischöfe gewandt und darum gebeten, die Pflicht der Priester zur Ehelosigkeit auf den Prüfstand zu stellen. Diese Vorschläge wurden in einer Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zwar allgemein aufgenommen, blieben jedoch ohne praktische Konsequenzen.

1969 forderten auf dem Pastoraal Concilie der Niederlande in Noordwijkerhout die große Mehrheit der Delegierten die Abschaffung der priesterlichen Zölibatsverpflichtung, die meisten Bischöfe enthielten sich dabei der Stimme. Der Apostolische Nuntius in den Niederlanden, Angelo Felici, verließ unmittelbar vor der Abstimmung unter Protest den Saal. Die Bischöfe erklärten sich trotz der mehrheitlichen Enthaltung unter Führung des Utrechter Kardinals Bernard Jan Alfrink bereit, das Ergebnis in Rom vorzutragen. Papst Paul VI. äußerte sich „tief betrübt“ über die Voten der Niederländer. Auch führte der Beschluss in der katholischen Kirche der Niederlande zu völlig ungeordneten Zuständen und in der Folge zur Einberufung einer niederländischen Partikularsynode durch Papst Johannes Paul II. in Rom 1979. Dort beschlossen die einberufenen Bischöfe mehrheitlich, die Ergebnisse des Pastoralkonzils von Noordwijkerhout für null und nichtig zu erklären.

Der Theologe und spätere Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller sprach sich 1992 im Rückblick auf eine Projektreise nach Peru, die er 1988 unternommen hatte, für die Zulassung verheirateter Männer zum Priestertum aus, um „in den vielen schwer erreichbaren Gemeinden oder in den städtischen Massenpfarreien religiös ausgewiesenen und theologisch ausgebildeten Familienvätern die Priesterweihe zu spenden, damit sie vor Ort die pastoralen und liturgischen Grunddienste ausüben können.“ Müller könne sich vorstellen, dass Gemeindeleitungs-Teams aus zölibatären und verheirateten Priestern gebildet werden können, und erklärte: „Eine solche Neukonzeption widerspräche nicht der Tradition der Kirche. Denn die Treue zur Tradition bedeutet nicht, dass die Kirche in jedem Fall nur der vergangenen Geschichte verpflichtet ist, sondern vielmehr noch der zukünftigen Geschichte, für die die Kirche ihre immer identische Sendung zum Heilsdienst auszuüben hat.“

Derzeitige Zölibatsdiskussionen bewegen sich vor allem um die Frage des Priestermangels. Dieser wird von der einen Seite als Argument für die Abschaffung der Zölibatsverpflichtung der Priester ins Feld geführt, von der Gegenseite wird bestritten, dass es hier einen kausalen Zusammenhang bzw. weltkirchlich gesehen überhaupt einen Priestermangel gibt. Auch diese Diskussionen wurden von der Kurie und den Bischofssynoden bisher entweder nicht aufgenommen oder zurückgewiesen.

Bei der Bischofssynode zum Thema Amazonien – neue Wege für die Kirche und eine ganzheitliche Ökologie (Amazonassynode) im Oktober 2019 stimmten 128 stimmberechtigte Bischöfe bei 41 Gegenstimmen dafür, den zuständigen Autoritäten zu empfehlen, im Amazonasgebiet ständige Diakone nach Durchlaufen einer priesterlichen Ausbildung auch dann zu Priestern zu weihen, wenn sie schon eine Familie gegründet hätten. Mit der Zulassung solcher Männer zur Weihe solle die Seelsorge und die Feier der Eucharistie in Gemeinden sichergestellt werden, die besonders unter Priestermangel leiden. In seinem nachsynodalen Schreiben Querida Amazonia („geliebtes Amazonien“) vom 2. Februar 2020 griff Papst Franziskus dieses Votum nicht auf, stattdessen solle die Bischofskonferenz andere Anstrengungen unternehmen, um auch in entlegenen Teilen der Amazonasregion die Eucharistiefeier häufiger zu ermöglichen.

Zölibat in weiteren Konfessionen

Altkatholische Kirche

In der altkatholischen Kirche gibt es für Priester keine Pflicht zum ehelosen Leben (Zölibat).

Anglikanische Kirchengemeinschaft

Die anglikanische Kirchengemeinschaft kennt keine Zölibatsverpflichtung für Priester oder Bischöfe (Art. 32 der 39 Religionsartikel von 1571).

Armenische apostolische Kirche

In der armenischen apostolischen Kirche dienen sowohl verheiratete als auch zölibatäre Priester. Letztere werden Abegha („Priestermönche“) genannt und tragen eine schwarze kapuzenförmige Kopfbedeckung, genannt Veghar, die die Herrschaft der Kirche über sie symbolisiert. Bischöfe, Erzbischöfe und die Katholikoi werden aus den Reihen der zölibatären Priester berufen.

Lutherische Kirchen

Kritik an den Missständen, die sich aus der Verbreitung des Konkubinats ergaben, war schon im Spätmittelalter auch innerhalb der Kirche zu vernehmen. Eine ethische und ordnungspolitische Wertschätzung der Ehe gibt es schon im Humanismus (Leon Battista Alberti, Albrecht von Eyb, Erasmus von Rotterdam und auch Luthers Gegenspieler Hieronymus Emser) und auch in der spätmittelalterlichen Handwerkerkultur. Luthers Ablehnung des Zölibats dagegen gründete auf seiner Rechtfertigungslehre („sola gratia“). Denn wenn der Mensch nichts für sein Seelenheil tun kann, als an Christus zu glauben, weil alles allein von der Gnade Gottes abhänge, dann folge daraus, dass jede menschliche Anstrengung, mehr für das eigene Seelenheil zu tun, als der Gehorsam gegenüber den zehn Geboten erfordere, unweigerlich den betreffenden Menschen in Selbstüberheblichkeit verfallen lasse.

Die Schöpfungsordnung sieht dagegen nach Luther für alle Menschen die Ehe vor, die den Menschen vor den Sünden, die aus der Triebhaftigkeit entspringen, schützen solle. Dieser Triebhaftigkeit sind alle Menschen ausgesetzt (oder jedenfalls fast alle), ebenso wie der göttliche Auftrag, sich zu vermehren, an alle Menschen gerichtet sei. Das Ehelosigkeitsversprechen dagegen war für Luther das Paradebeispiel für die menschliche Vermessenheit, durch eigene Willenskraft etwas für das Seelenheil zu tun und so aus menschlichem Ermessen „Stände“ zu erfinden, die in Gottes Schöpfungsordnung eigentlich nicht vorgesehen seien.

Daher kommt die große Bedeutung, die die Lutheraner ihrer eigenen Hochachtung der Ehe zugemessen haben, obwohl sie ja eigentlich vor Augen haben mussten, dass auch für Katholiken, die nicht dem geistlichen Leben angehören, die Ehe als weltlicher Ordnungsfaktor genauso wichtig war wie für sie. Trotzdem verkündeten die lutherischen Pastoren unermüdlich, dass im Katholizismus die Ehe verachtet werde. Die Ehe war wichtig für das Selbstbild der Protestanten, durch das sie sich vom Papsttum abgrenzten. Die Pflicht zur Ehe war für Lutheraner die in die Alltagspraxis übertragene Konsequenz der lutherischen Rechtfertigungslehre.

Eine der ersten reformatorischen Schriften, die sich kritisch mit dem Zölibat auseinandersetzten, stammt von Johann Eberlin von Günzburg. Eine in Augsburg verlegte Schrift aus dem Jahre 1522 trägt den vielsagenden Titel: Wie gar gefährlich es sei, wenn ein Priester keine Ehefrau hat! Eberlin griff dort mit biblischen und historischen Gründen den Zölibat an und schilderte dessen öffentliche Schädlichkeit. Er appellierte an die Bischöfe, ihren Widerstand gegen die Priesterehe aufzugeben.

Bereits 1520 forderte Martin Luther in seiner Schrift An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung, dass der Zölibat abgeschafft werden solle.

Schon im Juni 1525 brach Martin Luther Ordensgelübde und Zölibatsversprechen, indem er die ehemalige Nonne Katharina von Bora heiratete und Kinder zeugte. In einem Brief an Georg Spalatin schreibt er am 16. Juni 1525: „Ich habe mich durch diese Heirat so verächtlich und gering gemacht, dass alle Engel, wie ich hoffe, lachen und alle Teufel weinen mögen. Die Welt und ihre Klugen verstehen dieses fromme und heilige Werk Gottes noch nicht und machen es an meiner Person gottlos und teuflisch“.

Einen Tag später schrieb Luther an Michael Stiefel: „Bete Du für mich, dass Gott meinen neuen Lebensstand segne und heilige. Denn die Klüglinge sind mächtig erzürnt, auch unter den Unseren. Sie müssen erkennen, dass die Ehe Gottes Werk sei“.

Unter den „Unseren“ befand sich beispielsweise auch Philipp Melanchthon, der den Bruch Luthers mit dem Zölibat zunächst nicht verstand und nicht billigte.

Artikel 23 der Confessio Augustana von 1530 bündelt in Art. 23 dann die Überlegungen der Reformation. Der Bekenntnistext führt aus, der Priester dürfe heiraten, weil Gottes Schöpfungsordnung die Ehe vorsehe (1. Mose 1,27 LUT). Fernerhin sei es sogar seine Pflicht zu heiraten, wenn er anderenfalls in Unzucht fallen würde (1 Kor 7,2.9 LUT).

Orthodoxe Kirchen

In den orthodoxen Kirchen werden überwiegend verheiratete Männer zu Diakonen und Priestern geweiht, der Zölibat ist die Ausnahme. Nach der Weihe allerdings dürfen sie, wenn sie Witwer werden, kein zweites Mal heiraten. Bischöfe gehören in der Regel dem Mönchsstand an, leben daher ehelos. Die orthodoxen Kirchen unterscheiden zwischen „weißer“ Geistlichkeit (verheiratete Gemeindepriester) und „schwarzer“ Geistlichkeit (ehelos lebende Nonnen, Mönche und Bischöfe).

Reformierte Kirchen

Die reformierten Kirchen lehnten den Zölibat ab, da er nicht in der Bibel vorgeschrieben sei. Im 19. Jahrhundert entstanden jedoch sowohl in lutherischen als auch in reformierten Gegenden Diakonissengemeinschaften, die ein zölibatäres Leben führen.

Evangelische Freikirchen

Die Kirchengemeinschaften, die wie die Mennoniten auf die radikal-reformatorische Täuferbewegung zurückgehen, kennen keinen Zölibat. Dies gilt ebenso für Unitarier und später entstandene evangelische Freikirchen wie die Baptisten. Im Umfeld des radikalen Pietismus haben sich im 18. Jahrhundert aber auch zölibatär lebende Gemeinschaften entwickelt, wie etwa die von Johann Georg Rapp gegründete Harmony Society in Pennsylvania, die den Inspirierten nahestand, und die aus den täuferisch-pietistischen Schwarzenau Brethren entstandene Gemeinschaft des Ephrata Cloisters. Unter den Einwohnern des Ephrata Cloisters fanden sich neben Brethren auch Mennoniten und Einwohner mit anderem konfessionellen Hintergrund. Zu nennen sind auch die aus den Quäkern hervorgegangenen Shaker.

Andere Religionen

Antike Religionen

Ein Beispiel für sexuell enthaltsame Lebensformen in antiken Religionen sind die Priesterinnen der Vesta. Während ihrer dreißigjährigen Amtszeit hatten die Vestalinnen ihre Jungfräulichkeit zu bewahren. Eine unkeusche Vestalin wurde aus der Priesterschaft entfernt und lebendig begraben, ihr „Verführer“ zu Tode gepeitscht.

Buddhismus

Im Buddhismus werden Frauen teilweise als Hemmnis auf dem Weg der Mönche zur Erleuchtung angesehen. Im Theravada-Buddhismus und teilweise auch im tibetischen Buddhismus bestimmen Ordensvorschriften für Mönche und Nonnen ein zölibatäres Leben.

Hinduismus

Nach einer alten Vorstellung im Hinduismus ist brahmacarya das erste von vier Lebensstadien (Sanskrit asrama) eines gläubigen Hindus. In diesem lebt er zwölf Jahre enthaltsam, um im folgenden zweiten Lebensstadium (grhastha) seine aufgestaute sexuelle Energie auf die Zeugung männlicher Nachkommen zu verwenden. Das dritte Stadium (vanaprastha) ist ebenfalls nicht zölibatär. Im vierten Lebensstadium gegen Ende des Lebens wählt der sannyasin neben anderen Formen der Askese auch den Verzicht auf Sexualität, um die Erlösung aus dem Kreislauf materieller Wiederverkörperungen vorzubereiten.

Judentum

Das Judentum lehnt den Zölibat aus grundsätzlichen Gründen ab. Nach jüdischer Tradition ist die (auch körperliche) Liebe eines der höchsten Geschenke Gottes. Dieses Geschenk zurückzuweisen, ist nach jüdischer Sicht ein Vergehen. Rabbiner können daher in allen jüdischen Strömungen heiraten und Kinder haben.

Islam

Sunniten und Schiiten

Die Hauptströmungen des Islam, die Sunniten wie die Schiiten lehnen den Zölibat ab. Die ablehnende Haltung Mohammeds gegenüber dem Mönchtum, wird bei folgender Aussage (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr. 4776) bestätigt:

"Was mich wirklich angeht, so bin ich bei Allah unter euch derjenige, der Allah am meisten fürchtet und Ihm gegenüber am frömmsten ist. Dennoch faste ich und breche ich mein Fasten, bete und gehe ich schlafen und heirate die Frauen. Wer sich von diesem meinem Weg (Sunnah) abwendet, der gehört nicht zu mir.”

Auch bestätigt der Koran, dass die Ehe zwischen Mann und Frau nicht nur erwünscht, sondern auch nachdrücklich empfohlen wird. Dies um inneren Frieden zu finden und jede Versuchung zur Unzucht (sexuelle Handlung außerhalb der Ehe – Zinā) zu vermeiden. Dies ist in der 30. Sure in Vers 21 nachzulesen:

„Und es gehört zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Ruhe findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Darin sind wahrlich Zeichen für Leute, die nachdenken“.

Sufismus

Im Sufismus kommen vereinzelt zölibatäre Lebensformen vor, vor allem im Kontext mit anderen Praktiken der Askese. So wird von den frühen Sufis Ibrahim ibn Adham und Bāyazīd Bistāmī berichtet, dass sie zölibatär lebten. Der Zölibat wurde auch von heiligen Sufistinnen praktiziert, die bekannteste ist Rabia von Basra. Der Kontext für diese Praxis liegt einigen Islamwissenschaftlern zufolge im Wunsch der Grenzüberschreitung, z. B., um eine Form der geschlechtsneutralen Reinheit zu erreichen oder einen metaphorischen Tod des Körpers zu erleben, ohne wirklich physisch zu sterben.

Zölibat und mögliche gesellschaftliche Folgen

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allgemeine gesellschaftliche Folgen
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Die freiwillige Ehelosigkeit als charismatisches Zeichen ist in ihrer geistlichen Bedeutung für die Kirche unbestritten. Im Mai 2019 bezeichnete Papst Franziskus in einem informellen Gespräch mit Anwärtern für den diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls die priesterliche Ehelosigkeit als ein kostbares Geschenk, das man bewahren müsse.

Die persönlichen und gesellschaftlichen Folgen hat Fritz Leist Anfang der 1970er Jahre dokumentiert und die starke, oft lebenslange negative Prägung der Kleriker durch den Pflichtzölibat thematisiert.

Der behauptete Zusammenhang zwischen Missbrauchsfällen und dem Zölibat ist umstritten. Die John-Jay-Studie von 2004 zu den Ursachen von Missbrauch in katholischen Einrichtungen der Vereinigten Staaten stellte dazu fest, dass der priesterliche Zölibat seit dem 11. Jahrhundert ein konstanter Faktor in der römisch-katholischen Kirche war und daher nicht die Ursache für den Anstieg der Anzahl von Missbrauchsfällen in den 1970ern und 1980er und den anschließenden Abfall sein könne. Hinzu kommt, dass der Anstieg der Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche von den 1950ern bis 1970ern und der anschließend einsetzende Abfall der Fallzahlen mit den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen von Missbrauchsfällen konform ging. Positiv wirkte sich nach der Studie allerdings auch aus, dass in den Priesterseminaren der Vereinigten Staaten seit 1992 eine deutlich verbesserte Ausbildung in Hinblick auf das Leben im Zölibat erfolgte. Dabei wurde nicht mehr nur der Zölibat als Ideal erwartet, sondern konkrete Fortbildungseinheiten und Austauschmöglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und zum Leben in Gemeinschaft unter der Bedingung des Zölibats angeboten. In Kombination mit einer gesteigerten Sensibilität gegenüber dem Thema Missbrauch trägt auch diese verbesserte Ausbildung zu dem aktuell niedrigen Niveau an bekannten Missbrauchsfällen bei.

Hans-Ludwig Kröber, Professor für Forensik, rechnete vor, dass „nichtzölibatär lebende Männer mit einer 36 Mal höheren Wahrscheinlichkeit zu Missbrauchstätern als katholische Priester“ werden. Seine Berechnung wurde kritisiert: Der Anteil der überführten Straftäter unter zölibatär lebenden Männern sei im Mittel nur etwas geringer als der unter nicht zölibatär lebenden Männern. Der Kriminologe Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen wies darauf hin, dass der Anteil der zölibatär lebenden Männer unter sexuellen Straftätern im Bereich von 0,1 % liege. Bei einem Anteil von 0,05 % der katholischen Priester, 15.136 katholische Priester (2010) zu 31 Millionen, an der männlichen Gesamtbevölkerung zwischen 20 und 80 Jahren entspricht dies in etwa dem Durchschnitt der zu erwartenden Taten.

Der Kriminologe Arthur Kreuzer unterstrich, dass die im Zusammenhang mit Missbrauch problematischen strukturellen Bedingungen innerhalb katholischer Organisationen dieselben sind wie in jeder anderen Einrichtung, die mit Kindern arbeitet. Entsprechend plädierte er abseits von Zölibatsdiskussionen eher für praktische Verbesserungen und Präventionsmechanismen. Man brauche daher katholische Schulen auch nicht pauschal als „Biotope für pädophil Veranlagte“ zu diffamieren. Damit zielte Kreuzner auf eine Äußerungen des Regensburger Forensikers Michael Osterheider oder des Psychoanalytikers Micha Hilgers, die vor allem mit einer unterstellten Attraktivität des Zölibats für Menschen mit Paraphilien argumentierten.

Die Ende 2012 vorgestellte und unter Leitung von Norbert Leygraf, dem Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität Essen-Duisburg, durchgeführte Studie „Sexuelle Übergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland – Eine Analyse forensischer Gutachten 2000–2010“ (sog. Leygraf-Studie) kam vielmehr zum Ergebnis, dass „sexuelle Missbrauchshandlungen an Minderjährigen […] auch innerhalb der katholischen Kirche aus Beweggründen begangen [werden], die sich überwiegend dem normalpsychologischen Bereich zuordnen lassen und nicht einer krankhaften oder gestörten Psychopathologie entspringen. Man mag dem Zölibat kritisch gegenüberstehen, aber eine Koppelung der Debatten um sexuellen Missbrauch durch Geistliche und den Zölibat entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Die Verantwortung für sexuelle Missbrauchshandlungen ist bei den Tätern zu suchen und kann nicht auf die Institution ‚katholische Kirche‘ übertragen werden, wie es in der derzeitigen medialen Berichterstattung häufig der Fall ist.“ Laut Studie liegen bisher auch „keine empirischen Befunde vor, die belegen könnten, dass ein gewollter oder ungewollter Verzicht auf Sexualität und/oder Partnerschaft das Risiko für Sexualdelikte erhöht.“

Der Theologe und Psychiater Manfred Lütz weist darauf hin, dass der Hinweis auf das Zölibatsgebot „nicht selten zu den verlogenen Entschuldigungsstrategien“ der Täter gehöre und man unbeabsichtigt das Geschäft der Täter betreibe, indem man den Zölibat als mögliche Ursache nenne.

Siehe auch

  • Lehrerinnenzölibat
  • Zölibatsklausel

Literatur

Bibliographien

  • Agoston Roskovány: Coelibatus, et Breviarium. Duo gravissima clericorum officia, e monumentis omnium seculorum demonstrata. Tomus IV. Literatura de coelibatu. Beimel & Kozma, Pest 1861, Digitalisat (Kommentierte Bibliographie zu Quellen und Literatur vom 1. Jahrhundert bis 1859, in lateinischer Sprache.)
  • Georg Denzler, Heinz-Jürgen Vogels, Hans-Urs Wili (Hrsg.): Internationale Bibliographie zum Priesterzölibat (1520–2014). Ein Findbuch für Recherche und Diskussion (= Beiträge zu Theologie, Kirche und Gesellschaft im 20. Jahrhundert, Bd. 27). LIT Verlag Berlin / Münster 2015, ISBN 978-3-643-13276-5 (online).

Einzelveröffentlichungen

  • Klaus Berger: Zölibat. Eine theologische Begründung. St. Benno, Leipzig 2009, ISBN 978-3-7462-2689-7.
  • Johannes Bours, Franz Kamphaus: Leidenschaft für Gott. Ehelosigkeit, Armut, Gehorsam. Herder, Freiburg 1991, ISBN 3-451-19435-X.
  • Annette Bruhns, Peter Wensierski: Gottes heimliche Kinder, Töchter und Söhne von Priestern erzählen ihr Schicksal. dtv, München 2006, ISBN 3-423-34274-9.
  • Stephen E. Buckwalter: Die Priesterehe in der frühen Reformation. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 1998, ISBN 3-579-01736-5.
  • Christian Cochini: Apostolic Origins of Priestly Celibacy. Ignatius Press, San Francisco 1990.
  • Georg Denzler: Die Geschichte des Zölibats. 2. Auflage Herder, Freiburg 2016, ISBN 978-3-451-06887-4.
  • Georg Denzler: Mein 44. Jahr – Rund um das Zölibatsgesetz. Persönliche Bilanz eines Kirchenhistorikers. Mit einer Bibliographie (= Theologie Biographisch Bd. 1, 2). LIT Verlag, Berlin / Münster, 2016, ISBN 978-3-643-13212-3.
  • Horst Fuhrmann: «Edle Pfarrersfrau» - arme Pfarrersfrau. In: ders.: Überall ist Mittelalter. Von der Gegenwart einer vergangenen Zeit. Verlag C.H. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40518-5, S. 50–171.
  • Herbert Doms: Vom Sinn des Zölibats, Verlag Regensberg Münster mit Imprimatur vom 4. September 1954.
  • Anton Grabner-Haider: Von Gott gewollt? Verheiratete katholische Priester und ihre Familien. Böhlau, Wien 2008, ISBN 978-3-205-77738-0.
  • Roger Gryson: Les origines du célibat ecclésiastique du premier au septième siècle, Duculot, Gembloux 1970. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3Dlesoriginesducli0000grys~MDZ%3D%0A~SZ%3D~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D
  • Gerd Hamburger: Katholische Priesterehe oder Der Tod eines Tabus, Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1968 DNB 456868577.
  • Stefan Heid: Zölibat in der frühen Kirche. 3. Auflage. Schöningh, Paderborn 2003, ISBN 3-506-73926-3.
  • Horst Herrmann: Die Heiligen Väter. Päpste und ihre Kinder. Aufbau Taschenbuch-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-7466-8110-3.
  • Ludwig Hödl: Zölibat. I. Theologie. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 9. LexMA-Verlag, München 1998, ISBN 3-89659-909-7, Sp. 663–665. 
  • David G. Hunter: Clerical Marriage and Episcopal Elections in the Latin West: From Siricius to Leo I. In: Johan Leemans, Peter van Nuffelen, Shwan W. J. Keough, Carla Nicolaye (Hrsg.): Episcopal Elections in Late Antiquity (= Arbeiten zur Kirchengeschichte. Band 119). De Gruyter, Berlin 2011, S. 183–202 doi:10.1515/9783110268607.183
  • Karin Jäckel, Thomas Forster: …weil mein Vater Priester ist. Bastei Lübbe, Bergisch Gladbach 2002, ISBN 3-404-61503-4.
  • Karin Jäckel: Sag keinem, wer dein Vater ist. Das Schicksal von Priesterkindern. Bastei Lübbe, Bergisch Gladbach 2004, ISBN 3-404-60543-8
  • Jacobsen, Friedberg: Cölibat. In: Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche (RE). 3. Auflage. Band 4, Hinrichs, Leipzig 1898, S. 204–208.
  • Fritz Leist: Zum Thema Zölibat – Bekenntnisse von Betroffenen, Kindler Verlag, München 1973, ISBN 3-463-00553-0.
  • Hubertus Mynarek: Eros und Klerus. Vom Elend des Zölibats. Econ, Wien/Düsseldorf 1978, ISBN 3-426-03628-2.
  • Paul Picard: Zölibatsdiskussion im katholischen Deutschland der Aufklärungszeit. Patmos, Düsseldorf 1975, ISBN 3-491-78442-5.
  • Richard M. Price: Zölibat. II. Kirchengeschichtlich. In: TRE, Band 36 (2004), S. 722–739.
  • Uta Ranke-Heinemann: Eunuchen für das Himmelreich. Katholische Kirche und Sexualität. Hoffmann und Campe, Hamburg 1988; wesentlich erweiterte Taschenbuch-Neuausgabe: Heyne, München 2003, ISBN 3-453-16505-5.
  • Marc Rothballer (Hrsg.): Der Zwang zum Zölibat: Schriften Otto Sickenbergers aus den Jahren 1903–1911. Independently Published, Luxembourg 2020, ISBN 978-1-08-948968-9
  • Bernhard Schimmelpfennig: Zölibat und Lage der „Priestersöhne“ vom 11. bis zum 14. Jahrhundert. In: Historische Zeitschrift. Band 227, Heft 1, August 1978, S. 1–44; Neudruck in: Georg Kreuzer, Stefan Weiß (Hrsg.): Papsttum und Heilige. Kirchenrecht und Zeremoniell. Ausgewählte Aufsätze. Ars et Unitas, Neuried 2005, ISBN 3-936117-62-4, S. 133–176.
  • A. W. Richard Sipe: Sexualität und Zölibat. Schöningh, Paderborn 1992, ISBN 3-506-78559-1.
  • Alfons Maria Stickler: Der Klerikerzölibat. Seine Entwicklungsgeschichte und seine theologischen Grundlagen. Kral Verlag, Abensberg 1993, ISBN 3-87442-038-8, unveränderte 3. Auflage Sarto-Verlag, Bobingen 2012, ISBN 978-3-943858-03-7.
  • Heinz-Jürgen Vogels: Pflichtzölibat: Eine kritische Untersuchung. Kösel, München 1978; später als: Priester dürfen heiraten: Biblische, geschichtliche und rechtliche Gründe gegen den Pflichtzölibat. Köllen, Bonn 1992; dann als: Zölibat – eine Gabe, kein Gesetz: Biblische, geschichtliche und rechtliche Gründe gegen den Pflichtzölibat. Wehle, Bad Neuenahr 2004, ISBN 3-935307-28-4.
  • Heinz-Jürgen Vogels: Zölibat als Gnade und als Gesetz. Hiersemann, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-7772-1309-5. (Rezension, FAZ, 16. Juli 2013).
  • Hubert Wolf: Zölibat. 16 Thesen. Beck, München 2019, ISBN 978-3-406-74185-2.
  • Hans Conrad Zander: Zehn Argumente für den Zölibat. Ein Schwarzbuch. Patmos, Düsseldorf 1997, ISBN 3-491-72375-2; 2. Auflage 2008, ISBN 978-3-491-72533-1.
  • Hartmut Zapp: Zölibat. II. Kanonisches Recht. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 9. LexMA-Verlag, München 1998, ISBN 3-89659-909-7, Sp. 665 f. 

Dokumentarfilm

  • arte France (2022): Zölibat – Der katholische Leidensweg . Ein Film von Rémi Bénichou und Éric Colomer.
    • zdf.de
    • arte.tv

Weblinks

Wiktionary: Zölibat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Zölibat – Zitate

Zölibat in der römisch-katholischen Kirche

  • Zölibat – Pflicht oder Liebe? Karl-Leisner-Jugend; abgerufen am 19. August 2019 
  • Priester ohne Amt – Priester, ihre Frauen und Kinder. Abgerufen am 19. August 2019 
  • Hanswilhelm Haefs: Zur Frage des Zölibats. In: father-brown.de. Abgerufen am 19. August 2019 
  • Die pastoralen Dienste in der Gemeinde: Zölibat. (PDF; 273 kB) In: Beschlüsse der Würzburger Synode 1971–1975. 1. Juli 2004, S. 581–636, hier S. 590–592; abgerufen am 19. August 2019. 
  • Christoph Paul Hartmann: Von Anfang an umstritten: Die Geschichte des Zölibats. In: katholisch.de. 19. August 2019; abgerufen am 19. August 2019. 

Zölibat in evangelischer Sicht

  • Hanns Leiner: Vom Zölibat zu Katharina: Fällt das Zölibat? Luther beendete durch seine Heirat die Ehelosigkeit für Pfarrer. (PDF 133 kB) In: Evangelisches Sonntagsblatt aus Bayern. 24. Februar 2008, S. 3; abgerufen am 19. August 2019. 

Zölibat in altkatholischer Sicht

  • Zölibat. Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland, 2014; abgerufen am 19. August 2019. 

Einzelnachweise

  1. Thesaurus Linguae Latinae, Band 6, Spalte 65–66 zu caelebs und 73–74 zu caelibatus
  2. Karl Ernst Georges: caelebs. In: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Band 1. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1913, Sp. 899 (Digitalisat. zeno.org). 
  3. Katholische Priester – ohne Zölibat. In: Christ in der Gegenwart. Nr. 47, 2014, S. 526.
  4. II. Vatikanisches Konzil: Dekret Optatam totius, 10.
  5. can. 599 CIC
  6. can. 604 CIC
  7. Marianne Schlosser: Christum pressius sequendi – Die evangelischen Räte im Leben der Virgo consecrata, S. 47.
  8. can. 277, § 1 CIC
  9. Manfred Maurer: Priester-Ehe mit dem Segen Roms, Weihe in Tschechien anerkannt. In: Nordbayern.de. 5. März 2009, abgerufen am 21. November 2016. 
  10. Katholische Priester – ohne Zölibat. In: Christ in der Gegenwart Nr. 47/2014, S. 526
  11. Richard M. Price: Zölibat II. Kirchengeschichtlich. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin / New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 722–739. doi:10.1515/9783110893984-087.
  12. David G. Hunter: Clerical Marriage and Episcopal Elections in the Latin West: From Siricius to Leo I. In: Johan Leemans, Peter van Nuffelen, Shwan W. J. Keough, Carla Nicolaye (Hrsg.): Episcopal Elections in Late Antiquity (= Arbeiten zur Kirchengeschichte. Band 119). De Gruyter, Berlin 2011, S. 183–202. doi:10.1515/9783110268607.183
  13. Roger Gryson: Les origines du célibat ecclésiastique du premier au septième siècle, Duculot, Gembloux 1970; Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3Dlesoriginesducli0000grys~MDZ%3D%0A~SZ%3D~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D
  14. Claudia Rapp: Holy Bishops in Late Antiquity: The Nature of Christian Leadership in an Age of Transition. University of California Press, Berkeley 2005.
  15. David G. Hunter: Marriage, Celibacy, and Heresy in Ancient Christianity: The Jovinianist Controversy. Oxford University Press, Oxford 2007.
  16. Friedhelm Winkelmann: Paphnutios, der Bekenner und Bischof. In: Peter Nagel (Hrsg.): Probleme der koptischen Literatur. Halle 1968, S. 145–153.
  17. Josep Vilella: The Pseudo-Iliberritan Canon Texts. In: Zeitschrift für Antikes Christentum, Band 18, 2014, S. 210–259. doi:10.1515/zac-2014-0012
  18. Andreas Weckwerth: Die Einbeziehung der Subdiakone in die klerikalen Enthaltsamkeitsvorschriften des Westens. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, kanonistische Abteilung Band 89, 2003, 56–81. doi:10.7767/zrgka.2003.89.1.56.
  19. Geoffrey D. Dunn: The Clerical cursus honorum in the Late Antique Roman Church. In: Pauline Allen, Vladimir Baranov (Hrsg.): Patrologia Pacifica Tertia: Selected Papers Presented to the Asia-Pacific Early Christian Studies Society. Gorgias Press, Piscataway 2013, S. 120–133, hier S. 121–127; doi:10.31826/9781463235642-009.
  20. David d’Avray: Papal Jurisprudence, 385–1234: Social Origins and Medieval Reception of Canon Law. Cambridge University Press, Cambridge 2022. doi:10.1017/9781108595292
  21. David G. Hunter: Married Clergy in Eastern and Western Christianity. In: C. Colt Anderson, Greg Peters (Hrsg.): A Companion to Priesthood and Holy Orders in the Middle Ages. Brill, Leiden 2015, S. 96–139, hier 132–133.
  22. Ludwig Schmugge: Kirche, Kinder, Karrieren. Päpstliche Dispense von der unehelichen Geburt im Spätmittelalter Artemis & Winkler, Zürich 1995, ISBN 3-7608-1110-8.
  23. Gerd Tellenbach: Die westliche Kirche vom 10. bis zum frühen 12. Jahrhundert (= Die Kirche in ihrer Geschichte Band F2). Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1988, hier S. 137. ISBN 3-525-52324-6; Digitalisat.
  24. Gerd Tellenbach: Die westliche Kirche vom 10. bis zum frühen 12. Jahrhundert (= Die Kirche in ihrer Geschichte Band F2). Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1988, hier S. 138. ISBN 3-525-52324-6; Digitalisat.
  25. Erwin Frauenknecht: Die Verteidigung der Priesterehe in der Reformzeit (= MGH. Studien und Texte Band 16). Hahn, Hannover 1997, ISBN 978-3-7752-5416-8.
  26. Stephan Dusil: The Emerging Jurisprudence, the Second Lateran Council of 1139 and the Development of Canonical Impediments. In: Melodie H. Eichbauer, Danica Summerlin (Hrsg.): The Use of Canon Law in Ecclesiastical Administration, 1000–1234. Brill, Leiden 2018, S. 140–158. doi:10.1163/9789004387249_009
  27. Hartmut Zapp: Zölibat. II. Kanonisches Recht. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 9. LexMA-Verlag, München 1998, ISBN 3-89659-909-7, Sp. 665 f. 
  28. Otto Weiß: Der Modernismus in Deutschland: ein Beitrag zur Theologiegeschichte. Pustet, Regensburg 1995. 
  29. Presbyterorum ordinis, Nr. 16
  30. Joseph Lécuyer CSSp: Dekret über Dienst und Leben der Priester: Einleitung. In: Josef Höfer, Karl Rahner (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 2. Auflage. Band 14. Herder, Freiburg im Breisgau 1968, Sp. 128–140, hier S. 140. 
  31. Presbyterorum ordinis, 16
  32. Vgl. James H. Charlesworth: The Historical Jesus. An Essential Guide. Abingdon, Nashville 2008, ISBN 978-0-687-02167-3, S. 82–84.
    W. E. Phipps: Was Jesus Married? New York 1970.
  33. Nachsynodales Apostolisches Schreiben Vita Consecrata, 1996.
  34. Arnold Angenendt: Debatte um den Zölibat: Die Angst der Kirche vor der Sexualität. In: süddeutsche.de. 8. Februar 2011, abgerufen am 19. August 2019. 
  35. Fritz Leist Zum Thema Zölibat – Bekenntnisse von Betroffenen, (siehe Literatur) S. 57 ff.
  36. Bernd Deininger: Sexualität in der Kirche: Schuldgefühle. In: zeit.de. 10. Februar 2019, abgerufen am 27. Januar 2024. 
  37. can. 1395, § 1 CIC „Ein Kleriker, der, außer dem in can. 1394 erwähnten Fall, in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, sowie ein Kleriker, der in einer anderen äußeren Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs verharrt und dadurch Ärgernis erregt, sollen mit der Suspension bestraft werden, der stufenweise andere Strafen bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand hinzugefügt werden können, wenn die Straftat trotz Verwarnung andauert.“
  38. Papst vereinfacht Laisierung von Priestern. In: kath.net. 4. Juni 2009, abgerufen am 19. August 2019. 
  39. Annette Bruhns, Peter Wensierski: Spiegel-Gespräch: „Wir kontrollieren nicht die Betten“. In: Der Spiegel 8/2004. 16. Februar 2004, S. 58–60, abgerufen am 19. August 2019 (Interview mit Hans-Jochen Jaschke). 
  40. 69.000 katholische Priester haben geheiratet. In: NZZ Online. 20. April 2007, archiviert vom Original am 29. September 2007; abgerufen am 19. August 2019. 
  41. Vgl. dazu die Walter Kasper: Theologen-Memorandum – Kommen wir zur Sache! Kardinal Walter Kasper Stiftung, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. Februar 2011; abgerufen am 19. August 2019 (zum Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
    Josef Ratzinger äußerte sich in Stimmen der Zeit Nr. 195/1977, wie folgt: „Wenn der Zölibat der Weltpriester nicht eine gemeinschaftliche kirchliche Form ist, sondern eine private Entscheidung, dann verliert er seinen wesentlichen theologischen Gehalt. […] Dann ist er nicht mehr zeichenhafter Verzicht um des im Glauben übernommenen Dienstes willen, sondern Eigenbrödlerei, die deshalb mit gutem Grund verschwindet.“
    Die Aussagen wurden wiederaufgegriffenen in: Matthias Matussek: Debatte um Zölibat: Die Kirche und die Abrissbirnen. In: Spiegel Online. 6. Februar 2011, abgerufen am 19. August 2019. 
    Peter Knauer: Die „Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen“ und das Zölibatsgesetz. In: Stimmen der Zeit 213. 1995, abgerufen am 19. August 2019 (wiedergegeben auf peter-knauer.de). 
    Benedikt XVI. bekräftigte den Zölibat der Priester in: Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum Caritatis. Abschnitt Nr. 24, 22. Februar 2007, abgerufen am 19. August 2019. 
  42. Joseph Ratzinger, Rudolf Schnackenburg u. a.: Den Unterfertigten zur Erinnerung: Memorandum zur Zölibatsdiskussion. (PDF; 78 kB) 9. Februar 1970, archiviert vom Original am 19. August 2014; abgerufen am 19. August 2019. 
  43. Papst wollte als Theologe Zölibat überprüfen. In: Die Zeit. 28. Januar 2011, abgerufen am 19. August 2019. 
  44. Gemeinsame Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland: Beschluß: Dienste und Ämter 5.4.6; Darstellung hier nach: Walter Kasper: Die pastoralen Dienste in der Gemeinde. Einleitung in: Gemeinsame Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung. Offizielle Gesamtausgabe I, Freiburg-Basel-Wien 1976, 590–592
  45. Kirche und Leben: Als die Niederländer vor 50 Jahren das Zölibat abschafften, 29. Dezember 2019.
  46. Kardinal Müller sprach sich für verheiratete Priester aus: Ein älterer Text offenbart es. domradio.de, 25. Oktober 2019, abgerufen am 28. Oktober 2019 (unter Berufung auf KNA). 
  47. Stefan Weiller: Zölibat ist ein unmenschliches, überholtes Kirchenrecht. In: Wiesbadener Kurier. 20. September 2005, archiviert vom Original am 21. Dezember 2005; abgerufen am 19. August 2019. 
  48. Priester hoffen auf Abschaffung des Zölibats. In: Netzeitung. 14. September 2005, archiviert vom Original am 13. März 2012; abgerufen am 19. August 2019. 
  49. Matthias Matussek: Debatte um Zölibat: Die Kirche und die Abrissbirnen. In: Spiegel Online. 6. Februar 2011, abgerufen am 19. August 2019. 
    Uganda: „Unser Priesterseminar platzt aus allen Nähten“. In: zenit.org. 7. September 2009, archiviert vom Original am 16. April 2013; abgerufen am 19. August 2019. 
    Zahl der Katholiken in der Welt steigt – Anteil der europäischen Priester sinkt. In: kirchensite.de. 12. Februar 2007, archiviert vom Original am 22. September 2011; abgerufen am 19. August 2019. 
  50. Ignaz Steinwender: Der Zölibat und das Märchen vom Priestermangel. kath.net, 1. November 2019.
  51. Synodus Episcorum Verlautbarungen XI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode 2.–23. Oktober 2005. In: vatican.va. 14. Oktober 2005, abgerufen am 19. August 2019. 
    Synodus Episcorum Verlautbarungen XI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode 2.–23. Oktober 2005. In: vatican.va. 22. Oktober 2005, abgerufen am 19. August 2019. 
    Benedikt XVI.: Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum Caritatis. Abschnitt Nr. 24, 22. Februar 2007, abgerufen am 19. August 2019. 
  52. katholisch.de: Amazonas-Synode stimmt für verheiratete Priester in Ausnahmefällen, 27. Oktober 2019.
  53. Unbekannte Überschrift. In: domradio.de. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 11. März 2024.@1@2 (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) 
  54. Franziskus: Im Wortlaut: Querida Amazonia von Papst Franziskus - Vatican News. In: vaticannews.va. 12. Februar 2020, abgerufen am 11. März 2024. 
  55. alt-katholisch.de über den Zölibat (Memento des Originals vom 8. Mai 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  56. https://gavvie.tripod.com/39articles/art4.html
  57. Die Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche: Die geistlichen Ämter. Armenisches Generalkonsulat, 1. August 2018, abgerufen am 19. August 2019. 
  58. Martin Luther: An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung. „Alszo lerenn wir ausz dem Apostel klerlich, das in der Christenheit solt alszo zugahenn, das einn ygliche stat […] yhm frey wilkoer liesz, ehelich zu werdenn odder nit, der nebenn yhm mehr priester odder Dyaconn hette, auch ehlich odder wie sie wolten“. (WA 6, S. 440, Z. 30–34).
  59. Brief Martin Luthers an Georg Spalatin vom 16. Juni 1525, zitiert in: Albrecht Beutel (Hrsg.): Martin Luther – Briefe an Freunde und an die Familie. München 1987, ISBN 3-406-32054-6, S. 18–19.
  60. Martin Luther an Michael Stiefel, Brief vom 17. Juni 1525, zitiert in: Albrecht Beutel (Hrsg.): Martin Luther – Briefe an Freunde und an die Familie. München 1987, ISBN 3-406-32054-6, S. 20.
  61. Augsburger Konfession, 23. Artikel: Vom Ehestand der Priester. Abgerufen am 19. August 2019. 
  62. Donald B. Kraybill: Concise Encyclopedia of Amish, Brethren, Hutterites, and Mennonites, Baltimore 2010, Seite 78
  63. Manfred Hutter: Zölibat I. Religionsgeschichtlich. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin / New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 720–721.
  64. https://www.doctrine-malikite.fr/forum/Le-Mariage-est-il-une-obligation-divine-ou-bien-une-sounnah_m49492.html
  65. http://www.izrs.ch/faq/kennt-der-islam-eine-art-des-zoelibats
  66. https://islam.de/13827.php?sura=30
  67. Tor Andræ: In the Garden of Myrtles: Studies in Early Islamic Mysticism. State University of New York Press, Albany, 1987, S. 46.
  68. Maria Jaschok, Jingjun Shui: The History of Women’s Mosques in Chinese Islam: A Mosque of Their Own. Psychology Press, 2000, ISBN 0-7007-1302-6, S. 43.
  69. Papst über Pflichtzölibat: Größere Flexibilität möglich. In: katholisch.de. 12. Mai 2019, abgerufen am 19. August 2019. 
  70. Papst besucht künftige Vatikandiplomaten: Flexibilität beim Zölibat in Aussicht gestellt. In: domradio.de. 12. Mai 2019, abgerufen am 19. August 2019. 
  71. Der sexuelle Notstand und die Kirchen, Herder, Freiburg 1972, ISBN 3-451-01923-X; 2. Auflage Mohn, Gütersloh 1972, ISBN 3-579-04545-8
  72. Zum Thema Zölibat – Bekenntnisse von Betroffenen, Kindler Verlag 1973, Neuauflage 1982, ISBN 978-3-463-00553-9
  73. John Jay College Research Team: The Causes and Context of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests in the United States, 1950–2002. (PDF; 2,6 MB) Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, ISBN 978-1-60137-201-7, Mai 2011, S. 46–47, abgerufen am 20. August 2019 (englisch, Quellen sind nur auf die Vereinigten Staaten bezogen und somit nicht repräsentativ). 
  74. Bischofskonferenz kündigt nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen Konsequenzen an – und warnt vor Überreaktionen: „Pflicht zur Selbstprüfung“. In: domradio.de. 8. Februar 2010, archiviert vom Original am 29. Juli 2012; abgerufen am 20. August 2019. 
  75. Oliver Hanselmann: Zölibat als Therapie für Pädophile? In: Telepolis. 10. Februar 2010, abgerufen am 20. August 2019. 
  76. Bundeszentrale für politische Bildung: Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht 2010. In: bpb.de. 26. September 2012, abgerufen am 20. August 2019. 
  77. Christian Pfeiffer: Missbrauch in der katholischen Kirche: Drei Promille aller Täter. In: Süddeutsche.de. 14. März 2010, archiviert vom Original am 20. August 2019; abgerufen am 20. August 2019. 
  78. Arthur Kreuzer: Missbrauch von Kindern: Muster der Misshandlungen. In: Zeit Online. 27. Mai 2011, abgerufen am 20. August 2019. 
  79. Roland Englisch: Zölibat als „Schutzraum für Pädophile“: Regensburger Professor kritisiert die Rolle der katholischen Kirche. In: Nürnberger Nachrichten. 23. April 2010, abgerufen am 20. August 2019 (Interview mit Michael Osterheider). 
  80. Christoph Driessen: Interview mit Psychoanalytiker – „Die Katholische Kirche zieht Pädophile an“. In: stern.de. 25. September 2007, abgerufen am 20. August 2019. 
  81. Norbert Leygraf, Andrej König, Hans-Ludwig Kröber, Friedemann Pfäfflin: Sexuelle Übergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland – Eine Analyse forensischer Gutachten 200–2010. (PDF; 666 kB) Deutsche Bischofskonferenz, 7. Oktober 2012, abgerufen am 20. August 2019. 
    Klaus Jansen: Leygraf: „Pädophilie bei Priestern die Ausnahme“. In: Deutsche Welle. 8. Dezember 2012, abgerufen am 20. August 2019. 
  82. Manfred Lütz: Canisius-Kolleg: Die Kirche und die Kinder. In: FAZ.net. 11. Februar 2010, abgerufen am 20. August 2019. 
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4067926-3 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 24 Jun 2025 / 08:31

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Der Zolibat von lateinisch caelebs coelebs allein unvermahlt lebend lateinisch caelibatus us coelibatus mannliche Ehelosigkeit nichtfachsprachlich auch das Zolibat meint Ehelosigkeit oder sexuelle Enthaltsamkeit insbesondere aus religiosen Grunden Besonders bekannt ist der Zolibat von Geistlichen in der romisch katholischen Kirche Aber auch die orthodoxe anglikanische und evangelische Kirche kennen fur Ordensleute Eremiten geweihte Jungfrauen und Diakonissen Formen der Ehelosigkeit Enthaltsamkeit und Keuschheit Wahrend das zolibatare Leben in der lateinischen Teilkirche der romisch katholischen Kirche fur die Priester seit 1139 grundsatzlich verpflichtend ist gilt dies in den mit Rom unierten katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur fur Bischofe und Monche sowie fur Priester die zum Zeitpunkt der Weihe unverheiratet sind Papst Franziskus erweiterte das alte Recht der Bischofe der katholischen Ostkirchen verheiratete Manner zur Priesterweihe zuzulassen im Juni 2014 auf westliche Gebiete soweit dort eine eigene ostkirchliche Hierarchie besteht In der altkatholischen Kirche sind die Geistlichen seit 1878 vom Zolibat grundsatzlich dispensiert es bleibt ihnen jedoch unbenommen freiwillig ehelos zu leben Dies gilt auch fur die altkatholischen Priesterinnen Romisch katholische KircheDie Zolibatsverpflichtung Der Zolibat der auch als Befolgung eines evangelischen Rates neben Armut und Gehorsam gilt beruht auf der frei gewahlten Lebensform der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen von der Jesus Christus in Mt 19 12 EU spricht Er wird verstanden als ungeteilte Nachfolge Christi und Zeichen fur das endzeitliche Heil Personen des gottgeweihten Lebens z B Religiosen leben in allen Konfessionen in aller Regel zolibatar Ordensleute Mitglieder von Sakularinstituten und Eremiten verpflichten sich in der offentlich abgelegten Profess oder in Versprechen zu einem Leben nach den evangelischen Raten Ehelosigkeit Armut und Gehorsam Kirchenrechtlich bestimmt can 599 CIC Der um des Himmelreiches willen ubernommene evangelische Rat der Keuschheit der ein Zeichen der kunftigen Welt und eine Quelle reicherer Fruchtbarkeit eines ungeteilten Herzens ist bringt die Verpflichtung zu vollkommener Enthaltsamkeit im Zolibat mit sich Geweihte Jungfrauen geloben ebenfalls offentlich ein Leben in Stande der Jungfraulichkeit oder vollkommener Keuschheit in die Hande des Diozesanbischofs dabei schliesst dieses Propositum die Beachtung der beiden anderen evangelischen Rate implizit ein Von einem Ortsbischof oder Ordensoberen im Namen der Kirche entgegengenommene Gelubde oder Versprechen der Jungfraulichkeit oder Ehelosigkeit stellen kirchenrechtlich ein Ehehindernis dar Verpflichtung in der lateinischen Kirche In der lateinischen Kirche Westkirche ist der Zolibat gemass Canon 277 1 des Codex Iuris Canonici fur angehende Priester mit der Weihe zum Diakon kirchenrechtlich grundsatzlich verpflichtend Eine ausnahmsweise Dispens von der Zolibatsverpflichtung ist dem Papst vorbehalten Die Kleriker sind gehalten vollkommene und immerwahrende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren deshalb sind sie zum Zolibat verpflichtet der eine besondere Gabe Gottes ist durch welche die geistlichen Amtstrager leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen konnen Codex Iuris Canonici Das Zolibatsversprechen stellt somit eine Vorbedingung fur die Priesterweihe dar Dispens von der Zolibatspflicht Verheiratete Priester gibt es in der katholischen Westkirche nur in Ausnahmefallen So werden aus anglikanischen Kirchen oder den evangelischen Kirchen zur katholischen Kirche konvertierte verheiratete Priester bzw Pastoren in den kirchlichen Dienst ubernommen und zu Priestern geweiht Weiter gibt es Falle eines Zolibatdispenses fur Priester von Untergrundkirchen wie der tschechischen wahrend der sozialistischen Herrschaft Daruber hinaus gibt es in der lateinischen Kirche den standigen Diakonat Der standige Diakon kann vor seiner Weihe eine Ehe eingehen Nach der Weihe auch etwa beim Tod der Ehefrau oder im Fall einer Annullierung der Ehe ist eine Eheschliessung nur mit Zolibatsdispens durch den Papst moglich Verpflichtung in den unierten Ostkirchen In den ostlichen Teilkirchen der katholischen Kirche wie auch in den orthodoxen Ostkirchen ist es Tradition dass auch verheiratete Manner zu Priestern geweiht werden Diese Tradition war auf die ostkirchlichen Gebiete wie den Nahen Osten und Osteuropa beschrankt bis Papst Franziskus im Juni 2014 das entsprechende Verbot fur jene westlichen Regionen aufhob in denen eine eigene ostkirchliche Hierarchie besteht Fur Bischofe ist der Zolibat verpflichtend Meist entstammen sie ohnehin dem Monchsstand da Bischofe vor ihrer Weihe oft das Amt eines Archimandriten Abtes bekleidet haben manchmal werden auch verwitwete Priester zu Bischofen geweiht Alle Priester mussen sich jedoch auch in diesen Kirchen vor ihrer Diakonatsweihe entscheiden ob sie verheiratet oder zolibatar in den Weihestand treten wollen danach ist eine Heirat hier ebenfalls ausgeschlossen Auch eine neue Heirat nach dem Tod der Frau oder nach einer Trennung oder Scheidung die in manchen dieser Kirchen moglich ist ist nicht moglich Geschichte der Zolibatsverpflichtung in der romisch katholischen Kirche Alte Kirche bis 6 Jahrhundert In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Leider sehr wenig uber die grundsatzliche Haltung der Alten Kirche zur Ehe Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst In den ersten Jahrhunderten waren Kleriker in Ost und West in der Regel verheiratet Gewohnheiten und spater Kanones regelten Ehe und Sexualitat des Klerus in unterschiedlicher Weise Die biblische Vorgabe dass ein episkopos Gemeindevorsteher Bischof der Mann einer einzigen Frau 1 Tim 3 1 7 EU sein sollte wurde bis zum dritten Jahrhundert zunehmend als Verbot der Wiederverheiratung fur verwitwete Kleriker verstanden Im Osten wurde dies nur auf Eheschliessungen nach der Taufe bezogen im Westen hingegen auf alle Eheschliessungen ob vor oder nach der Taufe Bereits fruh gab es Kleriker die nach ihrer Weihe sexuell enthaltsam lebten und ab dem vierten Jahrhundert ist nachweisbar dass auch Monche zu Bischofen gewahlt wurden Im Westen war letzteres aber eher selten Ab dem vierten Jahrhundert sind normative Quellen erhalten die die Ehe und Sexualitat von Klerikern betreffen Mehrere Konzilien verboten unverheirateten Klerikern nach der Weihe zu heiraten Auf dem ersten Konzil von Nicaa soll Sokrates Scholastikos zufolge Paphnutius gegen eine Verpflichtung des Klerus zur Enthaltsamkeit in der Ehe argumentiert haben die Historizitat dieser Episode wird aber bisweilen angezweifelt In der Ostkirche wurde Diakonen Priestern und Bischofen die Eheschliessung nach der Weihe verboten und von Bischofen dauerhafte Enthaltsamkeit in der Ehe erwartet Als altester Konzilsbeschluss der Westkirche der eine Form des Zolibats vorschreibt wird oft der 33 Kanon des Konzils von Elvira genannt der Bischofen Priestern und Diakonen vorschrieb in der Ehe sexuell enthaltsam zu leben Wortlaut Echtheit und Datierung des Kanons sind allerdings umstritten Gut belegt sind hingegen Forderungen nach sexueller Enthaltsamkeit des Klerus durch lateinische Autoren wie Ambrosius Augustinus und den Ambrosiaster Die erste mit Sicherheit echte und auf allgemeine Geltung abzielende Regelung von Ehe und Sexualitat des Klerus in der Westkirche ist die Dekretale Directa ad decessorem von Papst Siricius aus dem Jahr 385 Dieser definierte was darunter zu verstehen sei dass ein Bischof Mann einer einzigen Frau sein sollte Ein kunftiger Bischof durfe nur einmal im Leben heiraten und zwar nur eine Jungfrau Siricius sah es als Normalfall an dass kunftige Priester und Bischofe schon als Kind getauft und noch vor der Pubertat Lektor wurden als verheiratete junge Manner stiegen sie dann nach und nach zum Diakon auf um zum Priester geweiht zu werden mussten sie zuerst mehrere Jahre in der Ehe enthaltsam leben Siricius sah es aber auch als legitim an dass Monche Bischofe wurden Beschlusse eines romischen Konzils aus ungefahr der gleichen Zeit die Canones Romanorum ad Gallos episcopos schrieben ebenfalls vor dass Priester und ihre Ehefrauen sexuell enthaltsam leben sollten Spater betonten auch Innozenz I und Leo I in ihren Dekretalen dass Kleriker nur einmal heiraten durften und zwar keine Frau die ihrerseits schon einmal verheiratet gewesen war Anders als Siricius und Innozenz forderte Leo auch von Subdiakonen dass diese in der Ehe enthaltsam lebten Mehrere Synoden der Westkirche in Africa Gallien und Spanien forderten im funften Jahrhundert Bischofe Priester Diakone und teilweise auch Subdiakone auf in der Ehe dauerhaft enthaltsam zu leben und auch Gregor I ausserte sich entsprechend Diese und ahnliche Bestimmungen wurden im funften und sechsten Jahrhundert in Kanones Sammlungen z B Collectio Dionysiana und Collectio Hispana und kaiserliche Gesetze Codex Iustinianus aufgenommen und erlangten dadurch allgemeine Geltung Fruh und Hochmittelalter 6 11 Jahrhundert Im Fruh und Hochmittelalter gab es in der Westkirche immer wieder Forderungen dass alle Kleriker ab dem Subdiakon in der Ehe enthaltsam leben sollten und vor allem im 11 Jahrhundert wurde die Priesterehe selbst kritisiert mehrere Synoden dieser Zeit forderten dass Geistliche sich von ihren Frauen trennen sollten die Gultigkeit bestehender Ehen war aber noch unbestritten Im Laufe des funften und sechsten Jahrhunderts entwickelte sich die Haltung zu Priesterehe und Zolibat in Ost und West zunehmend auseinander Im Osten wurde nur von Bischofen dauerhafte Enthaltsamkeit in der Ehe verlangt im Westen zunehmend auch von Diakonen und Priestern Das Quinisextum bestatigte 691 692 die alten Kanones zur Klerikerehe und wandte sich dabei ausdrucklich gegen die romische Praxis von Mannern vor ihrer Weihe zum Diakon oder Priester das Versprechen zu fordern in der Ehe sexuell enthaltsam zu sein Das Zweite Konzil von Nicaa bestatigte diese Beschlusse 787 noch einmal Die Beschlusse dieser Konzilien wurden in der Westkirche teilweise abgelehnt allerdings wohl nicht hauptsachlich aufgrund der Kanones zur Priesterehe Allgemein wird davon ausgegangen dass im Fruhmittelalter viele Geistliche in Lateineuropa verheiratet waren vor allem im landlichen Bereich Das Gebot der Enthaltsamkeit in der Ehe scheint oft nicht eingehalten worden zu sein Die Rechtslage blieb allerdings unverandert auch verheiratete Manner durften weiterhin geweiht werden und verbotswidrig eingegangene Ehen von Geistlichen galten bis 1139 dennoch rechtlich gultig Kinder verheirateter Kleriker waren daher legitim und hatten unter anderem Erbanspruche Schon im 9 Jahrhundert gab es Bestrebungen dass alle Kleriker nicht nur enthaltsam sondern ehelos leben sollten Im 11 Jahrhundert wurde die Forderung nach Enthaltsamkeit und Ehelosigkeit der Kleriker Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen in weiten Teilen der Westkirche Neben der Wiederholung alterer Kanones wurden auch neue teilweise sehr radikale Massnahmen zur Durchsetzung der Forderung nach Enthaltsamkeit propagiert So beschlossen mehrere Synoden Goslar 1019 Pavia 1022 dass die Kinder von Geistlichen unter bestimmten Bedingungen als unfrei gelten und dem Kirchenbesitz zufallen sollten Polemiken gegen die Priesterehe Synodalbeschlusse und Dekretalen des 11 und 12 Jahrhunderts unterschieden sprachlich oft bewusst nicht zwischen Ehefrauen und Konkubinen der Kleriker Petrus Damiani bezeichnete verheiratete Priester in der Mitte des 11 Jahrhunderts als Nikolaiten und stellte sie damit zumindest sprachlich Haretikern gleich Teilweise wurden Forderungen nach Ehelosigkeit und Enthaltsamkeit des Klerus auch mit Gewalt durchgesetzt zum Beispiel in Mailand durch die Pataria Um 1100 wurde zum letzten Mal fur mehrere Jahrhunderte in der Westkirche die Priesterehe ausdrucklich verteidigt Weit verbreitet war zum Beispiel die dem Bischof Ulrich von Augsburg falschlich zugeschriebene Schrift Rescriptio Udalrici die behauptete der erzwungene Zolibat sei schriftwidrig und die Sittenlosigkeit der Geistlichen konne nur durch kirchliche Heirat der Weltpriester beendet werden ein romisches Konzil von 1079 verurteilte diese Schrift Spateres Mittelalter 12 15 Jahrhundert Im spateren Mittelalter entwickelte sich in der Westkirche eine eindeutige Verpflichtung fur alle Subdiakone Diakone und Priester sowie Ordensleute ehelos zu leben eine vollzogene Weihe machte als Ehehindernis eine verbotswidrig geschlossene Ehe nichtig Erstmals das Konzil von Pisa 1135 und noch einmal das Zweite Laterankonzil von 1139 beschlossen dass bestehende Ehen von Geistlichen ungultig sein sollten Die Beschlusse von 1139 gelten oft als ein Hohepunkt der kirchlichen Gesetzgebung gegen die Priesterehe und als Beginn eines eindeutigen Pflichtzolibats fur alle Inhaber hoherer Weihen in der Westkirche Fur das Kirchenrecht des spateren Mittelalters und der Neuzeit spielten diese Beschlusse allerdings keine grosse Rolle Wahrend das Decretum Gratiani und andere kanonistische Sammlungen noch keine klare Aussage uber die Nichtigkeit der Ehen von Geistlichen trafen setzte sich unter Kanonisten ab den 1160er Jahren allmahlich die Position durch dass die Weihe ein Ehehindernis darstellte Im Liber Extra und in der des Hostiensis die diese Lehre verbreiteten und dauerhaft als Recht etablierten wird das Konzil von 1139 nicht erwahnt In welchem Grad die kirchenrechtlichen Bestimmungen durchgesetzt wurden ist oft unklar Die haufige Wiederholung der immer gleichen Vorschriften auf Synoden und in Predigten gilt als Indiz fur eher geringe Akzeptanz Fur das ausgehende Mittelalter gilt es als sicher dass viele Geistliche illegitime Kinder hatten Die Akten der Ponitentiarie aus dem 15 Jahrhundert enthalten mehrere tausend Dispense von der nichtehelichen Geburt darunter als grosste Fallgruppe Dispense fur Sohne von Priestern die eigentlich ehelos und enthaltsam hatten leben mussen Fur ihre Tochter ersuchten Priester selten Dispense ihre Zahl durfte aber nicht geringer gewesen sein als die der Sohne Neuzeit Erfolglose Initiativen zur Aufhebung der Zolibatsverpflichtung der Priester wurden noch im 15 Jahrhundert sowohl auf dem Konzil von Konstanz als auch auf dem Konzil von Basel unternommen Besonders in der Zeit bis zum Konzil von Trient 1545 1563 kam es in regional unterschiedlichem Ausmass immer wieder vor dass Priester offen mit Konkubinen zusammenlebten Ihnen drohten hohe Geldstrafen mitunter machten die zu zahlenden Betrage mehr als ein Jahresgehalt aus In der Zeit der Renaissance Papste war das Konkubinat auch unter Bischofen und im hohen Klerus bis zu den Papsten weit verbreitet Jon Arason der letzte romisch katholische Bischof Islands in der Reformationszeit war verheiratet und hatte drei Sohne Gleichzeitig kamen im Zuge der Reformation starke Stromungen auf die den Zolibat als christliche Lebensform generell ablehnten und sich darin von der romischen Kirche abgrenzten Damit stellte der Zolibat der romisch katholischen Priester ein konfessionsunterscheidendes Merkmal dar was zu seiner verstarkten Durchsetzung und Rechtfertigung im Zuge der Gegenreformation beitrug Mit Auftreten des Reformkatholizismus und Modernismus um 1900 trat auch der Zolibat in den Fokus Sowohl der Zolibat an sich als auch der Zwang zum Zolibat wurden kritisiert jedoch herrschte unter den Reformkatholiken keine einheitliche Linie Zwischen 1900 und 1910 diskutierten deutschsprachige Gegner und Befurworter des Zolibats intensiv und offentlichkeitswirksam daruber in Monographien und vor allem Zeitschriften wie in den Freien deutschen Blattern Mit Beginn des Ersten Weltkrieges verlor die Diskussion jedoch an Bedeutung Zweites Vatikanisches Konzil Das Zweite Vatikanische Konzil 1962 1965 betonte in seinem Dekret uber Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis Nr 16 der Zolibat sei in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen Das Konzil stellte dazu fest dass die vollkommene Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zwar nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert werde wie die Praxis der fruhesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt wo es neben solchen die aus gnadenhafter Berufung zusammen mit allen Bischofen das ehelose Leben erwahlen auch hochverdiente Priester im Ehestand gibt Die verheirateten Priester der Ostkirchen ermahnte das Konzil sie mogen in ihrer heiligen Berufung ausharren und weiterhin mit ganzer Hingabe ihr Leben fur die ihnen anvertraute Herde einsetzen Fur die lateinische Kirche bekraftigte das Konzil den Zolibat Diese Heilige Synode billigt und bekraftigt von neuem das Gesetz fur jene die zum Priestertum ausersehen sind wobei ihr der Geist das Vertrauen gibt dass der Vater die Berufung zum ehelosen Leben das ja dem neutestamentlichen Priestertum so angemessen ist grosszugig geben wird wenn nur diejenigen die durch das Sakrament der Weihe am Priestertum Christi teilhaben zusammen mit der ganzen Kirche demutig und instandig darum bitten Im Zuge der Konzilsberatungen zu diesem Thema bezeichnete Papst Paul VI eine offentliche Diskussion uber die Zolibatverpflichtung als nicht opportun Von Bischofen aus Lateinamerika war der Vorschlag vorbereitet worden in Anbetracht des Priestermangels und der Bedurfnisse der standig zunehmenden Bevolkerung den einzelnen Bischofskonferenzen zu gestatten sogenannte Viri probati zur Priesterweihe zuzulassen Auch der Kurienkardinal Augustin Bea pladierte dafur dass das Konzil den einen wie den anderen priesterlichen Stand behandeln solle den Stand der volligen Enthaltsamkeit im Zolibat und den der vollkommenen um nicht zu sagen idealen Ehe des verheirateten Priesters Die Vorbereitungskommission trug dem Wunsch des Papstes Rechnung und betonte die hohe innere Konvergenz von zolibatarer Lebensweise und priesterlichem Amt und bemuhte sich um eine angemessene Wurdigung der Stellung der Priester der Ostkirchen und der gleichrangigen Bedeutung von deren Priestertum Dieser Text wurde dann am 7 Dezember 1965 mit 2390 4 Stimmen vom Konzil angenommen Begrundungen Berufung und Nachfolge Christi Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen ist einer der Evangelischen Rate nach Mt 19 12 EU eine Empfehlung Christi an jene die es erfassen konnen Einer der wichtigsten Grunde fur die Wahl eines zolibataren Lebens ist das Vorbild Jesu Christi der selbst unverheiratet war und in seine Nachfolge beruft Auch der hl Paulus rat dazu 1 Kor 7 27 EU und wunscht moglichst viele Menschen waren zur ehelosen Lebensweise um Christi willen berufen 1 Kor 7 7 EU 1 Kor 7 32 36 EU fugt jedoch hinzu jeder habe seine Gnadengabe von Gott der eine so der andere so Nach christlicher Uberlieferung lebte Jesus zolibatar Von einer Ehe Jesu wird im Neuen Testament nicht berichtet Das apokryphe Philippusevangelium nennt eine Partnerin wurde aber nicht vor 150 n Chr hochstwahrscheinlich jedoch im 3 Jahrhundert verfasst und ist gnostisch beeinflusst und daher ehefeindlich eingestellt Manche Historiker und Theologen wiesen darauf hin dass fast alle Juden verheiratet gewesen seien und schliessen daraus dies gelte auch fur Jesus Demgegenuber wenden andere ein dass es zur Zeit Jesu allerdings die ehelos lebenden Gemeinschaften der Essener gab und ein zolibatares Leben somit wenngleich selten dennoch bekannt war Diejenigen Autoren die eine Ehe Jesu vertreten argumentieren damit dass deren Nichtuberlieferung im Neuen Testament theologische Grunde gehabt habe Moglicherweise sei die Hochzeit zu Kana 2 EU eine stark uberarbeitete Uberlieferung einer Heirat Jesu selbst auf starke redaktionelle Bearbeitung wurde insbesondere die Nichterwahnung der Bruder Jesu vor allem aber von Braut und Brautigam schliessen lassen Auch die nahe Beziehung Maria Magdalenas zu Jesus wurde von einigen Historikern auf eine Verheiratung beider bezogen Zeichenhaftigkeit Als entscheidend wird die Zeichenhaftigkeit des Zolibats als Verweis auf das Himmelreich angesehen wo es nach kirchlicher Lehre jedenfalls die Gottes und Nachstenliebe geben wird jedoch nicht mehr die Ehe und die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau vgl Mk 12 25 EU Wer die heilige Bindung der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen lebt legt dadurch Zeugnis ab fur die im Glauben erwartete zukunftige Welt in der die menschliche Liebe fur Frauen und Manner ihre definitive Erfullung finden wird Zugleich wird gegenuber einem einseitig spiritualistischen oder dualistischen Verstandnis betont dass in diesem kunftigen Lebensstand auch die eheliche Liebe ihre Vollendung erfahrt und in diese Vollendung mit der Auferstehung auch die leibliche Herrlichkeit eingeschlossen ist Ehe und Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen werden so jeweils zu einem Zeichen der alles ubersteigenden Liebe Gottes zu den Menschen Charisma Unter den theologischen Argumenten spielt insbesondere das Verstandnis des Zolibats als Charisma als Geschenk Gottes eine Rolle Gegner des Zolibats meinen jedoch dass denjenigen denen die charismatische Ehelosigkeit tatsachlich gegeben worden ist keine Verpflichtung brauchten da sie freiwillig diese Lebensform wahlten Ausserdem betonen sie dass die Berufung zum Priestertum von der Berufung zur Ehelosigkeit zu trennen sei und verweisen unter anderem auf das Zweite Vatikanische Konzil das die Ehelosigkeit fur das Priestertum zwar nicht als notwendig jedoch als angemessen bezeichnet und fur den Bereich der lateinischen Kirche daran festhalt Die Kirche hat die vollkommene und standige Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen die von Christus dem Herrn empfohlen in allen Jahrhunderten bis heute von nicht wenigen Glaubigen gern angenommen und lobenswert geubt worden ist besonders im Hinblick auf das priesterliche Leben immer hoch eingeschatzt Ist sie doch ein Zeichen und zugleich ein Antrieb der Hirtenliebe und ein besonderer Quell geistlicher Fruchtbarkeit in der Welt Zwar ist sie nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert wie die Praxis der fruhesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt wo es neben solchen die aus gnadenhafter Berufung zusammen mit allen Bischofen das ehelose Leben erwahlen auch hochverdiente Priester im Ehestand gibt Presbyterorum ordinis 16 Kultische Reinheit Kultische Reinheit spielte bereits im Alten Testament bei den judischen Priestern in Bezug auf ihren Tempeldienst eine Rolle Diesen war jedoch nach den mosaischen Gesetzen die Heirat erlaubt wenn auch nur mit jungfraulichen Israelitinnen 3 Buch Mose Kapitel 21 oder Witwen die mit einem Priester verheiratet waren Hesekiel Kapitel 44 So hat sich das Argument der kultischen Reinheit wegen der taglichen Zelebration des heiligen Messopfers zwar seit der fruhen Kirche bis hin zum Zweiten Vatikanischen Konzil als Aspekt offizieller Denk und Lesart vatikanischer Verlautbarungen erhalten wurde aber letztlich unter dem Eindruck der Ruckbesinnung dieses Konzils auf die biblischen Aussagen fallengelassen Einsatzfahigkeit Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Als eine weitere Begrundung wird die vollige Einsatzfahigkeit und Verfugbarkeit fur die Tatigkeiten im priesterlichen Dienst genannt Dieses Argument geht auf den Apostel Paulus zuruck 1 Kor 7 32 EU Ehelose Priester konnten sich mehr fur ihre Gemeinde einsetzen und brauchten bei der Ausubung ihrer Tatigkeit keine Rucksicht auf eine Ehefrau oder eigene Kinder zu nehmen Vergleichende und belegende Erhebungen fehlen allerdings die Kraft gebende Liebesbeziehung in Ehe und Familie werde dabei ignoriert Durch Sublimation soll der Zolibatare Krafte die nicht fur die Befriedigung des Sexualtriebs benotigt werden in spirituelle Energie umwandeln Bibelstellen im Neuen Testament Folgende Bibelstellen beziehen sich auf die freiwillige Ehelosigkeit und werden von manchen Theologen als Begrundung fur den Zolibat verwendet Wenn jemand zu mir kommt und nicht Vater und Mutter Frau und Kinder Bruder und Schwestern ja sogar sein Leben gering achtet dann kann er nicht mein Junger sein Lk 14 26 EU Nicht alle konnen dieses Wort erfassen sondern nur die denen es gegeben ist Denn es ist so manche sind von Geburt an zur Ehe unfahig manche sind von den Menschen dazu gemacht und manche haben sich selbst dazu gemacht um des Himmelreiches willen Mt 19 12 EU Ich wunschte alle Menschen waren unverheiratet wie ich Paulus Doch jeder hat seine Gnadengabe von Gott der eine so der andere so 1 Kor 7 7 EU Was die Frage der Ehelosigkeit angeht so habe ich kein Gebot vom Herrn Ich gebe euch nur einen Rat als einer den der Herr durch sein Erbarmen vertrauenswurdig gemacht hat Ich meine es ist gut wegen der bevorstehenden Not ja es ist gut fur den Menschen so zu sein 1 Kor 7 25 26 EU Ich wunschte ihr waret ohne Sorgen Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn er will dem Herrn gefallen Der Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt er will seiner Frau gefallen So ist er geteilt Die unverheiratete Frau aber und die Jungfrau sorgen sich um die Sache des Herrn um heilig zu sein an Leib und Geist Die Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt sie will ihrem Mann gefallen Das sage ich zu eurem Nutzen nicht um euch eine Fessel anzulegen vielmehr damit ihr in rechter Weise und ungestort immer dem Herrn dienen konnt 1 Kor 7 32 35 EU Wenn namlich die Menschen von den Toten auferstehen werden sie nicht mehr heiraten sondern sie werden sein wie die Engel im Himmel Mk 12 25 EU Folgende Bibelstellen die sich auf Ehe und Sexualitat beziehen spielten und spielen in der Debatte um den Zolibat ebenfalls eine prominente Rolle Es ist gut fur den Mann keine Frau zu beruhren Wegen der Gefahr der Unzucht soll aber jeder seine Frau haben und jede soll ihren Mann haben 1 Kor 7 1 2 EU Den Unverheirateten und den Witwen sage ich Es ist gut wenn sie so bleiben wie ich Wenn sie aber nicht enthaltsam leben konnen sollen sie heiraten Es ist besser zu heiraten als sich in Begierde zu verzehren 1 Kor 7 8 9 EU Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein nur einmal verheiratet nuchtern besonnen von wurdiger Haltung gastfreundlich fahig zu lehren er sei kein Trinker und kein gewalttatiger Mensch sondern rucksichtsvoll er sei nicht streitsuchtig und nicht geldgierig Er soll ein guter Familienvater sein und seine Kinder zu Gehorsam und allem Anstand erziehen 1 Tim 3 2 4 EU Bruch des Zolibatsversprechens Im allgemeinen Kirchenrecht legt der Canon 1395 fur ein Vergehen gegen die ubernommene Zolibatsverpflichtung keine konkrete Strafe fest Lediglich wenn ein Kleriker in seiner pflichtverletzenden Beziehung verharrt erfolgt automatisch die Suspension Bei weiterer Fortsetzung der Beziehung konnen weitere Kirchenstrafen bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand Laisierung verhangt werden Uber das konkrete Vorgehen entscheidet immer der zustandige Ordinarius Nur unter der Voraussetzung der Laisierung konnen Priester kirchlich heiraten da die Weihe ein Ehehindernis darstellt Mitte 2009 erklarte die Kleruskongregation die Laisierung von Priestern kunftig vereinfachen zu wollen um dadurch eine rechtlich klarere Situation der Betroffenen zu erreichen Trotz Zolibatsverpflichtung gibt es romisch katholische Priester die Beziehungen eingehen und auch Kinder zeugen Aufsehen erregte 1995 der Fall von Hansjorg Vogel der als Bischof von Basel zurucktrat als bekannt wurde dass er Vater wurde Ebenso verhielt es sich 1992 in Irland als dort die Vaterschaft des Bischofs Eamon Casey in Galway bekannt wurde Hamburgs Weihbischof Hans Jochen Jaschke sprach sich gegen eine Tabuisierung der Situation von zolibatsbruchigen Priestern aus Fur eine Abschaffung des Zolibats sah er dagegen keinen Anlass Nach Angaben der Jesuitenzeitschrift La Civilta Cattolica 2007 haben in den Jahren 1967 bis 2006 69 000 Priester ihr Amt aufgegeben um zu heiraten 11 200 sind nach einer Trennung oder nach dem Tod der Partnerin ins Amt zuruckgekehrt Neuere Diskussion innerhalb der romisch katholischen Kirche Die Regelung der Verpflichtung zum zolibataren Leben wurde die gesamte Kirchengeschichte hindurch kontrovers diskutiert Einen neueren Ausdruck fanden diese Diskussionen im Anschluss an das zweite Vatikanische Konzil beispielsweise auf der Gemeinsamen Synode der Bistumer in der Bundesrepublik Deutschland 1971 1975 Bereits im Februar 1970 hatten sich neun Theologen darunter Joseph Ratzinger und Walter Kasper die sich von dieser Position jedoch spater wieder abwandten sowie Karl Lehmann und Karl Rahner in einem Memorandum an die deutschen Bischofe gewandt und darum gebeten die Pflicht der Priester zur Ehelosigkeit auf den Prufstand zu stellen Diese Vorschlage wurden in einer Erklarung der Deutschen Bischofskonferenz zwar allgemein aufgenommen blieben jedoch ohne praktische Konsequenzen 1969 forderten auf dem Pastoraal Concilie der Niederlande in Noordwijkerhout die grosse Mehrheit der Delegierten die Abschaffung der priesterlichen Zolibatsverpflichtung die meisten Bischofe enthielten sich dabei der Stimme Der Apostolische Nuntius in den Niederlanden Angelo Felici verliess unmittelbar vor der Abstimmung unter Protest den Saal Die Bischofe erklarten sich trotz der mehrheitlichen Enthaltung unter Fuhrung des Utrechter Kardinals Bernard Jan Alfrink bereit das Ergebnis in Rom vorzutragen Papst Paul VI ausserte sich tief betrubt uber die Voten der Niederlander Auch fuhrte der Beschluss in der katholischen Kirche der Niederlande zu vollig ungeordneten Zustanden und in der Folge zur Einberufung einer niederlandischen Partikularsynode durch Papst Johannes Paul II in Rom 1979 Dort beschlossen die einberufenen Bischofe mehrheitlich die Ergebnisse des Pastoralkonzils von Noordwijkerhout fur null und nichtig zu erklaren Der Theologe und spatere Kurienkardinal Gerhard Ludwig Muller sprach sich 1992 im Ruckblick auf eine Projektreise nach Peru die er 1988 unternommen hatte fur die Zulassung verheirateter Manner zum Priestertum aus um in den vielen schwer erreichbaren Gemeinden oder in den stadtischen Massenpfarreien religios ausgewiesenen und theologisch ausgebildeten Familienvatern die Priesterweihe zu spenden damit sie vor Ort die pastoralen und liturgischen Grunddienste ausuben konnen Muller konne sich vorstellen dass Gemeindeleitungs Teams aus zolibataren und verheirateten Priestern gebildet werden konnen und erklarte Eine solche Neukonzeption widersprache nicht der Tradition der Kirche Denn die Treue zur Tradition bedeutet nicht dass die Kirche in jedem Fall nur der vergangenen Geschichte verpflichtet ist sondern vielmehr noch der zukunftigen Geschichte fur die die Kirche ihre immer identische Sendung zum Heilsdienst auszuuben hat Derzeitige Zolibatsdiskussionen bewegen sich vor allem um die Frage des Priestermangels Dieser wird von der einen Seite als Argument fur die Abschaffung der Zolibatsverpflichtung der Priester ins Feld gefuhrt von der Gegenseite wird bestritten dass es hier einen kausalen Zusammenhang bzw weltkirchlich gesehen uberhaupt einen Priestermangel gibt Auch diese Diskussionen wurden von der Kurie und den Bischofssynoden bisher entweder nicht aufgenommen oder zuruckgewiesen Bei der Bischofssynode zum Thema Amazonien neue Wege fur die Kirche und eine ganzheitliche Okologie Amazonassynode im Oktober 2019 stimmten 128 stimmberechtigte Bischofe bei 41 Gegenstimmen dafur den zustandigen Autoritaten zu empfehlen im Amazonasgebiet standige Diakone nach Durchlaufen einer priesterlichen Ausbildung auch dann zu Priestern zu weihen wenn sie schon eine Familie gegrundet hatten Mit der Zulassung solcher Manner zur Weihe solle die Seelsorge und die Feier der Eucharistie in Gemeinden sichergestellt werden die besonders unter Priestermangel leiden In seinem nachsynodalen Schreiben Querida Amazonia geliebtes Amazonien vom 2 Februar 2020 griff Papst Franziskus dieses Votum nicht auf stattdessen solle die Bischofskonferenz andere Anstrengungen unternehmen um auch in entlegenen Teilen der Amazonasregion die Eucharistiefeier haufiger zu ermoglichen Zolibat in weiteren KonfessionenAltkatholische Kirche In der altkatholischen Kirche gibt es fur Priester keine Pflicht zum ehelosen Leben Zolibat Anglikanische Kirchengemeinschaft Die anglikanische Kirchengemeinschaft kennt keine Zolibatsverpflichtung fur Priester oder Bischofe Art 32 der 39 Religionsartikel von 1571 Armenische apostolische Kirche In der armenischen apostolischen Kirche dienen sowohl verheiratete als auch zolibatare Priester Letztere werden Abegha Priestermonche genannt und tragen eine schwarze kapuzenformige Kopfbedeckung genannt Veghar die die Herrschaft der Kirche uber sie symbolisiert Bischofe Erzbischofe und die Katholikoi werden aus den Reihen der zolibataren Priester berufen Lutherische Kirchen Kritik an den Missstanden die sich aus der Verbreitung des Konkubinats ergaben war schon im Spatmittelalter auch innerhalb der Kirche zu vernehmen Eine ethische und ordnungspolitische Wertschatzung der Ehe gibt es schon im Humanismus Leon Battista Alberti Albrecht von Eyb Erasmus von Rotterdam und auch Luthers Gegenspieler Hieronymus Emser und auch in der spatmittelalterlichen Handwerkerkultur Luthers Ablehnung des Zolibats dagegen grundete auf seiner Rechtfertigungslehre sola gratia Denn wenn der Mensch nichts fur sein Seelenheil tun kann als an Christus zu glauben weil alles allein von der Gnade Gottes abhange dann folge daraus dass jede menschliche Anstrengung mehr fur das eigene Seelenheil zu tun als der Gehorsam gegenuber den zehn Geboten erfordere unweigerlich den betreffenden Menschen in Selbstuberheblichkeit verfallen lasse Die Schopfungsordnung sieht dagegen nach Luther fur alle Menschen die Ehe vor die den Menschen vor den Sunden die aus der Triebhaftigkeit entspringen schutzen solle Dieser Triebhaftigkeit sind alle Menschen ausgesetzt oder jedenfalls fast alle ebenso wie der gottliche Auftrag sich zu vermehren an alle Menschen gerichtet sei Das Ehelosigkeitsversprechen dagegen war fur Luther das Paradebeispiel fur die menschliche Vermessenheit durch eigene Willenskraft etwas fur das Seelenheil zu tun und so aus menschlichem Ermessen Stande zu erfinden die in Gottes Schopfungsordnung eigentlich nicht vorgesehen seien Daher kommt die grosse Bedeutung die die Lutheraner ihrer eigenen Hochachtung der Ehe zugemessen haben obwohl sie ja eigentlich vor Augen haben mussten dass auch fur Katholiken die nicht dem geistlichen Leben angehoren die Ehe als weltlicher Ordnungsfaktor genauso wichtig war wie fur sie Trotzdem verkundeten die lutherischen Pastoren unermudlich dass im Katholizismus die Ehe verachtet werde Die Ehe war wichtig fur das Selbstbild der Protestanten durch das sie sich vom Papsttum abgrenzten Die Pflicht zur Ehe war fur Lutheraner die in die Alltagspraxis ubertragene Konsequenz der lutherischen Rechtfertigungslehre Eine der ersten reformatorischen Schriften die sich kritisch mit dem Zolibat auseinandersetzten stammt von Johann Eberlin von Gunzburg Eine in Augsburg verlegte Schrift aus dem Jahre 1522 tragt den vielsagenden Titel Wie gar gefahrlich es sei wenn ein Priester keine Ehefrau hat Eberlin griff dort mit biblischen und historischen Grunden den Zolibat an und schilderte dessen offentliche Schadlichkeit Er appellierte an die Bischofe ihren Widerstand gegen die Priesterehe aufzugeben Luthers Auslegung des 7 Kapitels des 1 Korintherbriefs eine Streitschrift gegen den Zolibat 1523 Bereits 1520 forderte Martin Luther in seiner Schrift An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung dass der Zolibat abgeschafft werden solle Schon im Juni 1525 brach Martin Luther Ordensgelubde und Zolibatsversprechen indem er die ehemalige Nonne Katharina von Bora heiratete und Kinder zeugte In einem Brief an Georg Spalatin schreibt er am 16 Juni 1525 Ich habe mich durch diese Heirat so verachtlich und gering gemacht dass alle Engel wie ich hoffe lachen und alle Teufel weinen mogen Die Welt und ihre Klugen verstehen dieses fromme und heilige Werk Gottes noch nicht und machen es an meiner Person gottlos und teuflisch Einen Tag spater schrieb Luther an Michael Stiefel Bete Du fur mich dass Gott meinen neuen Lebensstand segne und heilige Denn die Kluglinge sind machtig erzurnt auch unter den Unseren Sie mussen erkennen dass die Ehe Gottes Werk sei Unter den Unseren befand sich beispielsweise auch Philipp Melanchthon der den Bruch Luthers mit dem Zolibat zunachst nicht verstand und nicht billigte Artikel 23 der Confessio Augustana von 1530 bundelt in Art 23 dann die Uberlegungen der Reformation Der Bekenntnistext fuhrt aus der Priester durfe heiraten weil Gottes Schopfungsordnung die Ehe vorsehe 1 Mose 1 27 LUT Fernerhin sei es sogar seine Pflicht zu heiraten wenn er anderenfalls in Unzucht fallen wurde 1 Kor 7 2 9 LUT Orthodoxe Kirchen In den orthodoxen Kirchen werden uberwiegend verheiratete Manner zu Diakonen und Priestern geweiht der Zolibat ist die Ausnahme Nach der Weihe allerdings durfen sie wenn sie Witwer werden kein zweites Mal heiraten Bischofe gehoren in der Regel dem Monchsstand an leben daher ehelos Die orthodoxen Kirchen unterscheiden zwischen weisser Geistlichkeit verheiratete Gemeindepriester und schwarzer Geistlichkeit ehelos lebende Nonnen Monche und Bischofe Reformierte Kirchen Die reformierten Kirchen lehnten den Zolibat ab da er nicht in der Bibel vorgeschrieben sei Im 19 Jahrhundert entstanden jedoch sowohl in lutherischen als auch in reformierten Gegenden Diakonissengemeinschaften die ein zolibatares Leben fuhren Evangelische Freikirchen Die Kirchengemeinschaften die wie die Mennoniten auf die radikal reformatorische Tauferbewegung zuruckgehen kennen keinen Zolibat Dies gilt ebenso fur Unitarier und spater entstandene evangelische Freikirchen wie die Baptisten Im Umfeld des radikalen Pietismus haben sich im 18 Jahrhundert aber auch zolibatar lebende Gemeinschaften entwickelt wie etwa die von Johann Georg Rapp gegrundete Harmony Society in Pennsylvania die den Inspirierten nahestand und die aus den tauferisch pietistischen Schwarzenau Brethren entstandene Gemeinschaft des Ephrata Cloisters Unter den Einwohnern des Ephrata Cloisters fanden sich neben Brethren auch Mennoniten und Einwohner mit anderem konfessionellen Hintergrund Zu nennen sind auch die aus den Quakern hervorgegangenen Shaker Andere ReligionenAntike Religionen Ein Beispiel fur sexuell enthaltsame Lebensformen in antiken Religionen sind die Priesterinnen der Vesta Wahrend ihrer dreissigjahrigen Amtszeit hatten die Vestalinnen ihre Jungfraulichkeit zu bewahren Eine unkeusche Vestalin wurde aus der Priesterschaft entfernt und lebendig begraben ihr Verfuhrer zu Tode gepeitscht Buddhismus Im Buddhismus werden Frauen teilweise als Hemmnis auf dem Weg der Monche zur Erleuchtung angesehen Im Theravada Buddhismus und teilweise auch im tibetischen Buddhismus bestimmen Ordensvorschriften fur Monche und Nonnen ein zolibatares Leben Hinduismus Nach einer alten Vorstellung im Hinduismus ist brahmacarya das erste von vier Lebensstadien Sanskrit asrama eines glaubigen Hindus In diesem lebt er zwolf Jahre enthaltsam um im folgenden zweiten Lebensstadium grhastha seine aufgestaute sexuelle Energie auf die Zeugung mannlicher Nachkommen zu verwenden Das dritte Stadium vanaprastha ist ebenfalls nicht zolibatar Im vierten Lebensstadium gegen Ende des Lebens wahlt der sannyasin neben anderen Formen der Askese auch den Verzicht auf Sexualitat um die Erlosung aus dem Kreislauf materieller Wiederverkorperungen vorzubereiten Judentum Das Judentum lehnt den Zolibat aus grundsatzlichen Grunden ab Nach judischer Tradition ist die auch korperliche Liebe eines der hochsten Geschenke Gottes Dieses Geschenk zuruckzuweisen ist nach judischer Sicht ein Vergehen Rabbiner konnen daher in allen judischen Stromungen heiraten und Kinder haben Islam Sunniten und Schiiten Die Hauptstromungen des Islam die Sunniten wie die Schiiten lehnen den Zolibat ab Die ablehnende Haltung Mohammeds gegenuber dem Monchtum wird bei folgender Aussage Sahih Al Bukhari Hadith Nr 4776 bestatigt Was mich wirklich angeht so bin ich bei Allah unter euch derjenige der Allah am meisten furchtet und Ihm gegenuber am frommsten ist Dennoch faste ich und breche ich mein Fasten bete und gehe ich schlafen und heirate die Frauen Wer sich von diesem meinem Weg Sunnah abwendet der gehort nicht zu mir Auch bestatigt der Koran dass die Ehe zwischen Mann und Frau nicht nur erwunscht sondern auch nachdrucklich empfohlen wird Dies um inneren Frieden zu finden und jede Versuchung zur Unzucht sexuelle Handlung ausserhalb der Ehe Zina zu vermeiden Dies ist in der 30 Sure in Vers 21 nachzulesen Und es gehort zu Seinen Zeichen dass Er euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat damit ihr bei ihnen Ruhe findet und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt Darin sind wahrlich Zeichen fur Leute die nachdenken Sufismus Im Sufismus kommen vereinzelt zolibatare Lebensformen vor vor allem im Kontext mit anderen Praktiken der Askese So wird von den fruhen Sufis Ibrahim ibn Adham und Bayazid Bistami berichtet dass sie zolibatar lebten Der Zolibat wurde auch von heiligen Sufistinnen praktiziert die bekannteste ist Rabia von Basra Der Kontext fur diese Praxis liegt einigen Islamwissenschaftlern zufolge im Wunsch der Grenzuberschreitung z B um eine Form der geschlechtsneutralen Reinheit zu erreichen oder einen metaphorischen Tod des Korpers zu erleben ohne wirklich physisch zu sterben Zolibat und mogliche gesellschaftliche FolgenIn diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen allgemeine gesellschaftliche Folgen Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Die freiwillige Ehelosigkeit als charismatisches Zeichen ist in ihrer geistlichen Bedeutung fur die Kirche unbestritten Im Mai 2019 bezeichnete Papst Franziskus in einem informellen Gesprach mit Anwartern fur den diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls die priesterliche Ehelosigkeit als ein kostbares Geschenk das man bewahren musse Die personlichen und gesellschaftlichen Folgen hat Fritz Leist Anfang der 1970er Jahre dokumentiert und die starke oft lebenslange negative Pragung der Kleriker durch den Pflichtzolibat thematisiert Der behauptete Zusammenhang zwischen Missbrauchsfallen und dem Zolibat ist umstritten Die John Jay Studie von 2004 zu den Ursachen von Missbrauch in katholischen Einrichtungen der Vereinigten Staaten stellte dazu fest dass der priesterliche Zolibat seit dem 11 Jahrhundert ein konstanter Faktor in der romisch katholischen Kirche war und daher nicht die Ursache fur den Anstieg der Anzahl von Missbrauchsfallen in den 1970ern und 1980er und den anschliessenden Abfall sein konne Hinzu kommt dass der Anstieg der Missbrauchsfalle in der romisch katholischen Kirche von den 1950ern bis 1970ern und der anschliessend einsetzende Abfall der Fallzahlen mit den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen von Missbrauchsfallen konform ging Positiv wirkte sich nach der Studie allerdings auch aus dass in den Priesterseminaren der Vereinigten Staaten seit 1992 eine deutlich verbesserte Ausbildung in Hinblick auf das Leben im Zolibat erfolgte Dabei wurde nicht mehr nur der Zolibat als Ideal erwartet sondern konkrete Fortbildungseinheiten und Austauschmoglichkeiten zur personlichen Entwicklung und zum Leben in Gemeinschaft unter der Bedingung des Zolibats angeboten In Kombination mit einer gesteigerten Sensibilitat gegenuber dem Thema Missbrauch tragt auch diese verbesserte Ausbildung zu dem aktuell niedrigen Niveau an bekannten Missbrauchsfallen bei Hans Ludwig Krober Professor fur Forensik rechnete vor dass nichtzolibatar lebende Manner mit einer 36 Mal hoheren Wahrscheinlichkeit zu Missbrauchstatern als katholische Priester werden Seine Berechnung wurde kritisiert Der Anteil der uberfuhrten Straftater unter zolibatar lebenden Mannern sei im Mittel nur etwas geringer als der unter nicht zolibatar lebenden Mannern Der Kriminologe Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen wies darauf hin dass der Anteil der zolibatar lebenden Manner unter sexuellen Straftatern im Bereich von 0 1 liege Bei einem Anteil von 0 05 der katholischen Priester 15 136 katholische Priester 2010 zu 31 Millionen an der mannlichen Gesamtbevolkerung zwischen 20 und 80 Jahren entspricht dies in etwa dem Durchschnitt der zu erwartenden Taten Der Kriminologe Arthur Kreuzer unterstrich dass die im Zusammenhang mit Missbrauch problematischen strukturellen Bedingungen innerhalb katholischer Organisationen dieselben sind wie in jeder anderen Einrichtung die mit Kindern arbeitet Entsprechend pladierte er abseits von Zolibatsdiskussionen eher fur praktische Verbesserungen und Praventionsmechanismen Man brauche daher katholische Schulen auch nicht pauschal als Biotope fur padophil Veranlagte zu diffamieren Damit zielte Kreuzner auf eine Ausserungen des Regensburger Forensikers Michael Osterheider oder des Psychoanalytikers Micha Hilgers die vor allem mit einer unterstellten Attraktivitat des Zolibats fur Menschen mit Paraphilien argumentierten Die Ende 2012 vorgestellte und unter Leitung von Norbert Leygraf dem Direktor des Instituts fur Forensische Psychiatrie der Universitat Essen Duisburg durchgefuhrte Studie Sexuelle Ubergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland Eine Analyse forensischer Gutachten 2000 2010 sog Leygraf Studie kam vielmehr zum Ergebnis dass sexuelle Missbrauchshandlungen an Minderjahrigen auch innerhalb der katholischen Kirche aus Beweggrunden begangen werden die sich uberwiegend dem normalpsychologischen Bereich zuordnen lassen und nicht einer krankhaften oder gestorten Psychopathologie entspringen Man mag dem Zolibat kritisch gegenuberstehen aber eine Koppelung der Debatten um sexuellen Missbrauch durch Geistliche und den Zolibat entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage Die Verantwortung fur sexuelle Missbrauchshandlungen ist bei den Tatern zu suchen und kann nicht auf die Institution katholische Kirche ubertragen werden wie es in der derzeitigen medialen Berichterstattung haufig der Fall ist Laut Studie liegen bisher auch keine empirischen Befunde vor die belegen konnten dass ein gewollter oder ungewollter Verzicht auf Sexualitat und oder Partnerschaft das Risiko fur Sexualdelikte erhoht Der Theologe und Psychiater Manfred Lutz weist darauf hin dass der Hinweis auf das Zolibatsgebot nicht selten zu den verlogenen Entschuldigungsstrategien der Tater gehore und man unbeabsichtigt das Geschaft der Tater betreibe indem man den Zolibat als mogliche Ursache nenne Siehe auchLehrerinnenzolibat ZolibatsklauselLiteraturBibliographien Agoston Roskovany Coelibatus et Breviarium Duo gravissima clericorum officia e monumentis omnium seculorum demonstrata Tomus IV Literatura de coelibatu Beimel amp Kozma Pest 1861 Digitalisat Kommentierte Bibliographie zu Quellen und Literatur vom 1 Jahrhundert bis 1859 in lateinischer Sprache Georg Denzler Heinz Jurgen Vogels Hans Urs Wili Hrsg Internationale Bibliographie zum Priesterzolibat 1520 2014 Ein Findbuch fur Recherche und Diskussion Beitrage zu Theologie Kirche und Gesellschaft im 20 Jahrhundert Bd 27 LIT Verlag Berlin Munster 2015 ISBN 978 3 643 13276 5 online Einzelveroffentlichungen Klaus Berger Zolibat Eine theologische Begrundung St Benno Leipzig 2009 ISBN 978 3 7462 2689 7 Johannes Bours Franz Kamphaus Leidenschaft fur Gott Ehelosigkeit Armut Gehorsam Herder Freiburg 1991 ISBN 3 451 19435 X Annette Bruhns Peter Wensierski Gottes heimliche Kinder Tochter und Sohne von Priestern erzahlen ihr Schicksal dtv Munchen 2006 ISBN 3 423 34274 9 Stephen E Buckwalter Die Priesterehe in der fruhen Reformation Gutersloher Verlagshaus Gutersloh 1998 ISBN 3 579 01736 5 Christian Cochini Apostolic Origins of Priestly Celibacy Ignatius Press San Francisco 1990 Georg Denzler Die Geschichte des Zolibats 2 Auflage Herder Freiburg 2016 ISBN 978 3 451 06887 4 Georg Denzler Mein 44 Jahr Rund um das Zolibatsgesetz Personliche Bilanz eines Kirchenhistorikers Mit einer Bibliographie Theologie Biographisch Bd 1 2 LIT Verlag Berlin Munster 2016 ISBN 978 3 643 13212 3 Horst Fuhrmann Edle Pfarrersfrau arme Pfarrersfrau In ders Uberall ist Mittelalter Von der Gegenwart einer vergangenen Zeit Verlag C H Beck Munchen 1996 ISBN 3 406 40518 5 S 50 171 Herbert Doms Vom Sinn des Zolibats Verlag Regensberg Munster mit Imprimatur vom 4 September 1954 Anton Grabner Haider Von Gott gewollt Verheiratete katholische Priester und ihre Familien Bohlau Wien 2008 ISBN 978 3 205 77738 0 Roger Gryson Les origines du celibat ecclesiastique du premier au septieme siecle Duculot Gembloux 1970 Digitalisat http vorlage digitalisat test 1 3D 7B 7B 7B1 7D 7D 7D GB 3D IA 3Dlesoriginesducli0000grys MDZ 3D 0A SZ 3D doppelseitig 3D LT 3D PUR 3D Gerd Hamburger Katholische Priesterehe oder Der Tod eines Tabus Rowohlt Reinbek bei Hamburg 1968 DNB 456868577 Stefan Heid Zolibat in der fruhen Kirche 3 Auflage Schoningh Paderborn 2003 ISBN 3 506 73926 3 Horst Herrmann Die Heiligen Vater Papste und ihre Kinder Aufbau Taschenbuch Verlag Berlin 2004 ISBN 3 7466 8110 3 Ludwig Hodl Zolibat I Theologie In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 9 LexMA Verlag Munchen 1998 ISBN 3 89659 909 7 Sp 663 665 David G Hunter Clerical Marriage and Episcopal Elections in the Latin West From Siricius to Leo I In Johan Leemans Peter van Nuffelen Shwan W J Keough Carla Nicolaye Hrsg Episcopal Elections in Late Antiquity Arbeiten zur Kirchengeschichte Band 119 De Gruyter Berlin 2011 S 183 202 doi 10 1515 9783110268607 183 Karin Jackel Thomas Forster weil mein Vater Priester ist Bastei Lubbe Bergisch Gladbach 2002 ISBN 3 404 61503 4 Karin Jackel Sag keinem wer dein Vater ist Das Schicksal von Priesterkindern Bastei Lubbe Bergisch Gladbach 2004 ISBN 3 404 60543 8 Jacobsen Friedberg Colibat In Realencyklopadie fur protestantische Theologie und Kirche RE 3 Auflage Band 4 Hinrichs Leipzig 1898 S 204 208 Fritz Leist Zum Thema Zolibat Bekenntnisse von Betroffenen Kindler Verlag Munchen 1973 ISBN 3 463 00553 0 Hubertus Mynarek Eros und Klerus Vom Elend des Zolibats Econ Wien Dusseldorf 1978 ISBN 3 426 03628 2 Paul Picard Zolibatsdiskussion im katholischen Deutschland der Aufklarungszeit Patmos Dusseldorf 1975 ISBN 3 491 78442 5 Richard M Price Zolibat II Kirchengeschichtlich In TRE Band 36 2004 S 722 739 Uta Ranke Heinemann Eunuchen fur das Himmelreich Katholische Kirche und Sexualitat Hoffmann und Campe Hamburg 1988 wesentlich erweiterte Taschenbuch Neuausgabe Heyne Munchen 2003 ISBN 3 453 16505 5 Marc Rothballer Hrsg Der Zwang zum Zolibat Schriften Otto Sickenbergers aus den Jahren 1903 1911 Independently Published Luxembourg 2020 ISBN 978 1 08 948968 9 Bernhard Schimmelpfennig Zolibat und Lage der Priestersohne vom 11 bis zum 14 Jahrhundert In Historische Zeitschrift Band 227 Heft 1 August 1978 S 1 44 Neudruck in Georg Kreuzer Stefan Weiss Hrsg Papsttum und Heilige Kirchenrecht und Zeremoniell Ausgewahlte Aufsatze Ars et Unitas Neuried 2005 ISBN 3 936117 62 4 S 133 176 A W Richard Sipe Sexualitat und Zolibat Schoningh Paderborn 1992 ISBN 3 506 78559 1 Alfons Maria Stickler Der Klerikerzolibat Seine Entwicklungsgeschichte und seine theologischen Grundlagen Kral Verlag Abensberg 1993 ISBN 3 87442 038 8 unveranderte 3 Auflage Sarto Verlag Bobingen 2012 ISBN 978 3 943858 03 7 Heinz Jurgen Vogels Pflichtzolibat Eine kritische Untersuchung Kosel Munchen 1978 spater als Priester durfen heiraten Biblische geschichtliche und rechtliche Grunde gegen den Pflichtzolibat Kollen Bonn 1992 dann als Zolibat eine Gabe kein Gesetz Biblische geschichtliche und rechtliche Grunde gegen den Pflichtzolibat Wehle Bad Neuenahr 2004 ISBN 3 935307 28 4 Heinz Jurgen Vogels Zolibat als Gnade und als Gesetz Hiersemann Stuttgart 2013 ISBN 978 3 7772 1309 5 Rezension FAZ 16 Juli 2013 Hubert Wolf Zolibat 16 Thesen Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 74185 2 Hans Conrad Zander Zehn Argumente fur den Zolibat Ein Schwarzbuch Patmos Dusseldorf 1997 ISBN 3 491 72375 2 2 Auflage 2008 ISBN 978 3 491 72533 1 Hartmut Zapp Zolibat II Kanonisches Recht In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 9 LexMA Verlag Munchen 1998 ISBN 3 89659 909 7 Sp 665 f Dokumentarfilmarte France 2022 Zolibat Der katholische Leidensweg Ein Film von Remi Benichou und Eric Colomer zdf de arte tvWeblinksWiktionary Zolibat Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wikiquote Zolibat Zitate Zolibat in der romisch katholischen Kirche Zolibat Pflicht oder Liebe Karl Leisner Jugend abgerufen am 19 August 2019 Priester ohne Amt Priester ihre Frauen und Kinder Abgerufen am 19 August 2019 Hanswilhelm Haefs Zur Frage des Zolibats In father brown de Abgerufen am 19 August 2019 Die pastoralen Dienste in der Gemeinde Zolibat PDF 273 kB In Beschlusse der Wurzburger Synode 1971 1975 1 Juli 2004 S 581 636 hier S 590 592 abgerufen am 19 August 2019 Christoph Paul Hartmann Von Anfang an umstritten Die Geschichte des Zolibats In katholisch de 19 August 2019 abgerufen am 19 August 2019 Zolibat in evangelischer Sicht Hanns Leiner Vom Zolibat zu Katharina Fallt das Zolibat Luther beendete durch seine Heirat die Ehelosigkeit fur Pfarrer PDF 133 kB In Evangelisches Sonntagsblatt aus Bayern 24 Februar 2008 S 3 abgerufen am 19 August 2019 Zolibat in altkatholischer Sicht Zolibat Katholisches Bistum der Alt Katholiken in Deutschland 2014 abgerufen am 19 August 2019 EinzelnachweiseThesaurus Linguae Latinae Band 6 Spalte 65 66 zu caelebs und 73 74 zu caelibatus Karl Ernst Georges caelebs In Ausfuhrliches lateinisch deutsches Handworterbuch 8 verbesserte und vermehrte Auflage Band 1 Hahnsche Buchhandlung Hannover 1913 Sp 899 Digitalisat zeno org Katholische Priester ohne Zolibat In Christ in der Gegenwart Nr 47 2014 S 526 II Vatikanisches Konzil Dekret Optatam totius 10 can 599 CIC can 604 CIC Marianne Schlosser Christum pressius sequendi Die evangelischen Rate im Leben der Virgo consecrata S 47 can 277 1 CIC Manfred Maurer Priester Ehe mit dem Segen Roms Weihe in Tschechien anerkannt In Nordbayern de 5 Marz 2009 abgerufen am 21 November 2016 Katholische Priester ohne Zolibat In Christ in der Gegenwart Nr 47 2014 S 526 Richard M Price Zolibat II Kirchengeschichtlich In Theologische Realenzyklopadie TRE Band 36 de Gruyter Berlin New York 2004 ISBN 3 11 017842 7 S 722 739 doi 10 1515 9783110893984 087 David G Hunter Clerical Marriage and Episcopal Elections in the Latin West From Siricius to Leo I In Johan Leemans Peter van Nuffelen Shwan W J Keough Carla Nicolaye Hrsg Episcopal Elections in Late Antiquity Arbeiten zur Kirchengeschichte Band 119 De Gruyter Berlin 2011 S 183 202 doi 10 1515 9783110268607 183 Roger Gryson Les origines du celibat ecclesiastique du premier au septieme siecle Duculot Gembloux 1970 Digitalisat http vorlage digitalisat test 1 3D 7B 7B 7B1 7D 7D 7D GB 3D IA 3Dlesoriginesducli0000grys MDZ 3D 0A SZ 3D doppelseitig 3D LT 3D PUR 3D Claudia Rapp Holy Bishops in Late Antiquity The Nature of Christian Leadership in an Age of Transition University of California Press Berkeley 2005 David G Hunter Marriage Celibacy and Heresy in Ancient Christianity The Jovinianist Controversy Oxford University Press Oxford 2007 Friedhelm Winkelmann Paphnutios der Bekenner und Bischof In Peter Nagel Hrsg Probleme der koptischen Literatur Halle 1968 S 145 153 Josep Vilella The Pseudo Iliberritan Canon Texts In Zeitschrift fur Antikes Christentum Band 18 2014 S 210 259 doi 10 1515 zac 2014 0012 Andreas Weckwerth Die Einbeziehung der Subdiakone in die klerikalen Enthaltsamkeitsvorschriften des Westens In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte kanonistische Abteilung Band 89 2003 56 81 doi 10 7767 zrgka 2003 89 1 56 Geoffrey D Dunn The Clerical cursus honorum in the Late Antique Roman Church In Pauline Allen Vladimir Baranov Hrsg Patrologia Pacifica Tertia Selected Papers Presented to the Asia Pacific Early Christian Studies Society Gorgias Press Piscataway 2013 S 120 133 hier S 121 127 doi 10 31826 9781463235642 009 David d Avray Papal Jurisprudence 385 1234 Social Origins and Medieval Reception of Canon Law Cambridge University Press Cambridge 2022 doi 10 1017 9781108595292 David G Hunter Married Clergy in Eastern and Western Christianity In C Colt Anderson Greg Peters Hrsg A Companion to Priesthood and Holy Orders in the Middle Ages Brill Leiden 2015 S 96 139 hier 132 133 Ludwig Schmugge Kirche Kinder Karrieren Papstliche Dispense von der unehelichen Geburt im Spatmittelalter Artemis amp Winkler Zurich 1995 ISBN 3 7608 1110 8 Gerd Tellenbach Die westliche Kirche vom 10 bis zum fruhen 12 Jahrhundert Die Kirche in ihrer Geschichte Band F2 Vandenhoeck und Ruprecht Gottingen 1988 hier S 137 ISBN 3 525 52324 6 Digitalisat Gerd Tellenbach Die westliche Kirche vom 10 bis zum fruhen 12 Jahrhundert Die Kirche in ihrer 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Verwarnung andauert Papst vereinfacht Laisierung von Priestern In kath net 4 Juni 2009 abgerufen am 19 August 2019 Annette Bruhns Peter Wensierski Spiegel Gesprach Wir kontrollieren nicht die Betten In Der Spiegel 8 2004 16 Februar 2004 S 58 60 abgerufen am 19 August 2019 Interview mit Hans Jochen Jaschke 69 000 katholische Priester haben geheiratet In NZZ Online 20 April 2007 archiviert vom Original am 29 September 2007 abgerufen am 19 August 2019 Vgl dazu die Walter Kasper Theologen Memorandum Kommen wir zur Sache Kardinal Walter Kasper Stiftung archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 18 Februar 2011 abgerufen am 19 August 2019 zum Memorandum Kirche 2011 Ein notwendiger Aufbruch Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Josef Ratzinger ausserte sich in Stimmen der Zeit Nr 195 1977 wie folgt Wenn der Zolibat der Weltpriester nicht eine gemeinschaftliche kirchliche Form ist sondern eine private Entscheidung dann verliert er seinen wesentlichen theologischen Gehalt Dann ist er nicht mehr zeichenhafter Verzicht um des im Glauben ubernommenen Dienstes willen sondern Eigenbrodlerei die deshalb mit gutem Grund verschwindet Die Aussagen wurden wiederaufgegriffenen in Matthias Matussek Debatte um Zolibat Die Kirche und die Abrissbirnen In Spiegel Online 6 Februar 2011 abgerufen am 19 August 2019 Peter Knauer Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen und das Zolibatsgesetz In Stimmen der Zeit 213 1995 abgerufen am 19 August 2019 wiedergegeben auf peter knauer de Benedikt XVI bekraftigte den Zolibat der Priester in Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum Caritatis Abschnitt Nr 24 22 Februar 2007 abgerufen am 19 August 2019 Joseph Ratzinger Rudolf Schnackenburg u a Den Unterfertigten zur Erinnerung Memorandum zur Zolibatsdiskussion PDF 78 kB 9 Februar 1970 archiviert vom Original am 19 August 2014 abgerufen am 19 August 2019 Papst wollte als Theologe Zolibat uberprufen In Die Zeit 28 Januar 2011 abgerufen am 19 August 2019 Gemeinsame Synode der Bistumer der Bundesrepublik Deutschland Beschluss Dienste und Amter 5 4 6 Darstellung hier nach Walter Kasper Die pastoralen Dienste in der Gemeinde Einleitung in Gemeinsame Synode der Bistumer der Bundesrepublik Deutschland Beschlusse der Vollversammlung Offizielle Gesamtausgabe I Freiburg Basel Wien 1976 590 592 Kirche und Leben Als die Niederlander vor 50 Jahren das Zolibat abschafften 29 Dezember 2019 Kardinal Muller sprach sich fur verheiratete Priester aus Ein alterer Text offenbart es domradio de 25 Oktober 2019 abgerufen am 28 Oktober 2019 unter Berufung auf KNA Stefan Weiller Zolibat ist ein unmenschliches uberholtes Kirchenrecht In Wiesbadener Kurier 20 September 2005 archiviert vom Original am 21 Dezember 2005 abgerufen am 19 August 2019 Priester hoffen auf Abschaffung des Zolibats In Netzeitung 14 September 2005 archiviert vom Original am 13 Marz 2012 abgerufen am 19 August 2019 Matthias Matussek Debatte um Zolibat Die Kirche und die Abrissbirnen In Spiegel Online 6 Februar 2011 abgerufen am 19 August 2019 Uganda Unser Priesterseminar platzt aus allen Nahten In zenit org 7 September 2009 archiviert vom Original am 16 April 2013 abgerufen am 19 August 2019 Zahl der Katholiken in der Welt steigt Anteil der europaischen Priester sinkt In kirchensite de 12 Februar 2007 archiviert vom Original am 22 September 2011 abgerufen am 19 August 2019 Ignaz Steinwender Der Zolibat und das Marchen vom Priestermangel kath net 1 November 2019 Synodus Episcorum Verlautbarungen XI Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode 2 23 Oktober 2005 In vatican va 14 Oktober 2005 abgerufen am 19 August 2019 Synodus Episcorum Verlautbarungen XI Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode 2 23 Oktober 2005 In vatican va 22 Oktober 2005 abgerufen am 19 August 2019 Benedikt XVI Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum Caritatis Abschnitt Nr 24 22 Februar 2007 abgerufen am 19 August 2019 katholisch de Amazonas Synode stimmt fur verheiratete Priester in Ausnahmefallen 27 Oktober 2019 Unbekannte Uberschrift In domradio de Ehemals im Original nicht mehr online verfugbar abgerufen am 11 Marz 2024 1 2 Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Franziskus Im Wortlaut Querida Amazonia von Papst Franziskus Vatican News In vaticannews va 12 Februar 2020 abgerufen am 11 Marz 2024 alt katholisch de uber den Zolibat Memento des Originals vom 8 Mai 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 https gavvie tripod com 39articles art4 html Die Armenisch Apostolische Orthodoxe Kirche Die geistlichen Amter Armenisches Generalkonsulat 1 August 2018 abgerufen am 19 August 2019 Martin Luther An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung Alszo lerenn wir ausz dem Apostel klerlich das in der Christenheit solt alszo zugahenn das einn ygliche stat yhm frey wilkoer liesz ehelich zu werdenn odder nit der nebenn yhm mehr priester odder Dyaconn hette auch ehlich odder wie sie wolten WA 6 S 440 Z 30 34 Brief Martin Luthers an Georg Spalatin vom 16 Juni 1525 zitiert in Albrecht Beutel Hrsg Martin Luther Briefe an Freunde und an die Familie Munchen 1987 ISBN 3 406 32054 6 S 18 19 Martin Luther an Michael Stiefel Brief vom 17 Juni 1525 zitiert in Albrecht Beutel Hrsg Martin Luther Briefe an Freunde und an die Familie Munchen 1987 ISBN 3 406 32054 6 S 20 Augsburger Konfession 23 Artikel Vom Ehestand der Priester Abgerufen am 19 August 2019 Donald B Kraybill Concise Encyclopedia of Amish Brethren Hutterites and Mennonites Baltimore 2010 Seite 78 Manfred Hutter Zolibat I Religionsgeschichtlich In Theologische Realenzyklopadie TRE Band 36 de Gruyter Berlin New York 2004 ISBN 3 11 017842 7 S 720 721 https www doctrine malikite fr forum Le Mariage est il une obligation divine ou bien une sounnah m49492 html http www izrs ch faq kennt der islam eine art des zoelibats https islam de 13827 php sura 30 Tor Andrae In the Garden of Myrtles Studies in Early Islamic Mysticism State University of New York Press Albany 1987 S 46 Maria Jaschok Jingjun Shui The History of Women s Mosques in Chinese Islam A Mosque of Their Own Psychology Press 2000 ISBN 0 7007 1302 6 S 43 Papst uber Pflichtzolibat Grossere Flexibilitat moglich In katholisch de 12 Mai 2019 abgerufen am 19 August 2019 Papst besucht kunftige Vatikandiplomaten Flexibilitat beim Zolibat in Aussicht gestellt In domradio de 12 Mai 2019 abgerufen am 19 August 2019 Der sexuelle Notstand und die Kirchen Herder Freiburg 1972 ISBN 3 451 01923 X 2 Auflage Mohn Gutersloh 1972 ISBN 3 579 04545 8 Zum Thema Zolibat Bekenntnisse von Betroffenen Kindler Verlag 1973 Neuauflage 1982 ISBN 978 3 463 00553 9 John Jay College Research Team The Causes and Context of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests in the United States 1950 2002 PDF 2 6 MB Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten ISBN 978 1 60137 201 7 Mai 2011 S 46 47 abgerufen am 20 August 2019 englisch Quellen sind nur auf die Vereinigten Staaten bezogen und somit nicht reprasentativ Bischofskonferenz kundigt nach Bekanntwerden von Missbrauchsfallen Konsequenzen an und warnt vor Uberreaktionen Pflicht zur Selbstprufung In domradio de 8 Februar 2010 archiviert vom Original am 29 Juli 2012 abgerufen am 20 August 2019 Oliver Hanselmann Zolibat als Therapie fur Padophile In Telepolis 10 Februar 2010 abgerufen am 20 August 2019 Bundeszentrale fur politische Bildung Bevolkerung nach Altersgruppen und Geschlecht 2010 In bpb de 26 September 2012 abgerufen am 20 August 2019 Christian Pfeiffer Missbrauch in der katholischen Kirche Drei Promille aller Tater In Suddeutsche de 14 Marz 2010 archiviert vom Original am 20 August 2019 abgerufen am 20 August 2019 Arthur Kreuzer Missbrauch von Kindern Muster der Misshandlungen In Zeit Online 27 Mai 2011 abgerufen am 20 August 2019 Roland Englisch Zolibat als Schutzraum fur Padophile Regensburger Professor kritisiert die Rolle der katholischen Kirche In Nurnberger Nachrichten 23 April 2010 abgerufen am 20 August 2019 Interview mit Michael Osterheider Christoph Driessen Interview mit Psychoanalytiker Die Katholische Kirche zieht Padophile an In stern de 25 September 2007 abgerufen am 20 August 2019 Norbert Leygraf Andrej Konig Hans Ludwig Krober Friedemann Pfafflin Sexuelle Ubergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland Eine Analyse forensischer Gutachten 200 2010 PDF 666 kB Deutsche Bischofskonferenz 7 Oktober 2012 abgerufen am 20 August 2019 Klaus Jansen Leygraf Padophilie bei Priestern die Ausnahme In Deutsche Welle 8 Dezember 2012 abgerufen am 20 August 2019 Manfred Lutz Canisius Kolleg Die Kirche und die Kinder In FAZ net 11 Februar 2010 abgerufen am 20 August 2019 Normdaten Sachbegriff GND 4067926 3 GND Explorer lobid OGND AKS

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