Fremdwährung englisch foreign currency ist eine Währung die sich nicht im Staat der sie emittierenden Zentralbank in Uml
Inlandswährung

Fremdwährung (englisch foreign currency) ist eine Währung, die sich nicht im Staat der sie emittierenden Zentralbank in Umlauf befindet, sondern außerhalb dieses Hoheitsgebiets. Der Gegensatz ist Inlands- oder Heimatwährung.
Allgemeines
Jeder Staat besitzt ein durch Gesetze geschaffenes Währungsmonopol, wodurch er in seinem Hoheitsgebiet ein gesetzliches Zahlungsmittel einführt. Zirkuliert seine Währung außerhalb seines Staatsgebiets, nennt man sie dort Fremdwährung und ist dort kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern kann zu Wertaufbewahrungszwecken genutzt werden. Wird dennoch eine Fremdwährung als Zahlungsmittel angenommen, so geschieht dies freiwillig. Denn nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG „sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Ähnliche Regelungen gibt es weltweit. So regelt Art. 2 des schweizerischen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel, dass der Schweizer Franken gesetzliches Zahlungsmittel ist, in Österreich gilt dies nach § 61 Abs. 1 Nationalbankgesetz wiederum für den Euro. Im US-Bundesstaat Utah sind neben dem US-Dollar seit März 2011 auch Gold und Silber ein gesetzliches Zahlungsmittel. Die Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel von Gold und Silber führt jedoch nicht dazu, dass diese Edelmetalle anderswo als Fremdwährung angesehen werden.
Erscheinungsformen und typische Inhaber von Fremdwährungen
Erscheinungsformen von Fremdwährungen sind Devisen oder Sorten. Devisen sind auf Fremdwährung lautende Bankguthaben, Wechsel, Schecks (früher auch Reiseschecks) oder Kreditbriefe. Im weiteren Sinne kommen auch in Fremdwährung denominierte Wertpapiere hinzu. Sorten sind die ausländischen gesetzlichen Zahlungsmittel, die in einem anderen Staat keiner Annahmepflicht unterliegen. Die Inhaber von Fremdwährungen haben im Regelfall einen Auslandsbezug oder spekulative Motive. Kreditinstitute sind die typischsten Inhaber von Fremdwährungen. Sie handeln damit im Devisen- und Sortenhandel, gewähren Fremdwährungskredite oder nehmen Geldanlagen in Fremdwährung (Auslandsguthaben) an. Exporteure und Importeure erhalten Zahlungen oder schulden Zahlungen in Fremdwährung gegenüber ihren ausländischen Vertragspartnern. Touristen erwerben Fremdwährung, um damit im Heimatland dieser Währung zu bezahlen.
Zahlung
In allen großen Industrieländern gehört es zur Handelsusance, dass der Exporteur in der eigenen Inlandswährung fakturiert. Entsprechend müssen deutsche Importeure hinnehmen, wenn ihre Verbindlichkeiten außerhalb des Euroraums auf Fremdwährung lauten. Dem trägt § 244 Abs. 1 BGB Rechnung, wonach eine auf Fremdwährung lautende Geldschuld auch in Euro gezahlt werden kann, sofern die Zahlungspflicht nicht ausdrücklich in Fremdwährung zu erfüllen ist. Hierbei handelt es sich um so genannte unechte Valutaschulden oder einfache Fremdwährungsschulden. Im Gegensatz hierzu kann die effektive Fremdwährungsschuld nur in dieser Fremdwährung beglichen werden, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
Das Halten von Fremdwährungen setzt vollständige Kapitalverkehrsfreiheit sowohl im Heimatland der Fremdwährung als auch im betroffenen Land voraus. Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs können bis zum Verbot vom Halten von Fremdwährungen führen (Devisenverkehrsbeschränkung). Fremdwährungen gibt es also nicht, wenn mindestens ein Staat den Umlauf seiner eigenen Währung im Ausland oder den Umlauf von Fremdwährungen im Inland ganz oder teilweise verbietet.
Fremdwährungen werden auf dem Devisenmarkt gehandelt, zu dem die Devisenbörsen und die OTC-Märkte gehören. Wichtigste Fremdwährungen weltweit sind US-Dollar, Euro (außerhalb der Eurozone) und Yen.
Zahlungen in Fremdwährung erfolgen europaweit im Rahmen der Auslandsüberweisung. Aus Gründen der Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr zwecks Erhebung der Zahlungsbilanz und Außenhandelsstatistik haben der zahlungspflichtige Inländer (bei Zahlungen an Ausländer mit Sitz im Ausland) und der inländische Zahlungsempfänger (bei Zahlungen von Ausländern mit Sitz im Ausland) nach § 67 Abs. 1 AWV ab einer Meldeschwelle von mehr als 12.500 Euro oder Gegenwert in Fremdwährung („andere Währung“; § 67 Abs. 2 AWV) ausgehende oder eingehende Zahlungen mit dem Vordruck „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ (Z1/Z4) zu melden (§ 67 Abs. 4 AWV). Auch SEPA-Zahlungen sind von der Grenze von 12.500 Euro betroffen. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Exporterlöse, Importzahlungen und bestimmte Zahlungen für kurzfristige Kredite. Kreditinstitute weisen automatisch bei grenzüberschreitenden Zahlungen darauf hin, dass diese Meldepflichten vom Zahlungspflichtigen oder Zahlungsempfänger zu beachten sind.
Fremdwährungskonten
Fremdwährungskonten (auch: Devisenkonto) sind auf Fremdwährung lautende Bankkonten. Umsätze und Salden werden ausschließlich in einer bestimmten Fremdwährung angezeigt.
Risiko
Im Zusammenhang mit der Bestandshaltung von Fremdwährungen gibt es zwei Risiken, nämlich das Wechselkursrisiko und das Paritätsänderungsrisiko, die beide als Valutarisiko zusammengefasst werden. Der Bestand an Fremdwährungen unterliegt also der Gewinnchance oder Verlustgefahr, dass der Wechselkurs der Fremdwährung gegenüber der Heimatwährung steigt oder fällt (Wechselkursrisiko) oder die Fremdwährung gegenüber der Heimatwährung aufwertet oder abwertet (Paritätsänderungsrisiko). Für den Gläubiger oder Exporteur ist die Kurssteigerung oder Aufwertung eine Gewinnchance, für den Schuldner oder Importeur eine Verlustgefahr. Gegen diese Verlustgefahren können sich die Beteiligten durch Kurssicherung, Glattstellung oder Covering absichern. Wird die Fremdwährung über einen längeren Zeitraum gehalten und der Fremdwährungsinhaber will Gewinnchancen wahrnehmen, liegt Spekulation vor.
Der Inhaber von Wertpapieren in Fremdwährung (Fremdwährungsanleihen, Aktien, Investmentzertifikate) ist zwei Risiken ausgesetzt. Neben dem wertpapiertypischen Kursrisiko und (bei zinstragenden Wertpapieren) Zinsänderungsrisiko besitzt er auch ein Valutarisiko, die unabhängig voneinander sind. Kurs-, Zinsänderungs- und Valutarisiko können gleichläufig, aber auch gegenläufig sein.
Bilanzierung
Da der Jahresabschluss in Euro aufzustellen ist (§ 244 HGB), sind zum Bilanzstichtag in Fremdwährung erfasste Vermögensgegenstände und Schulden in Euro umzurechnen. Fremdwährungsvermögen und Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nach § 256a HGB am Stichtag zum Devisenkassamittelkurs umzurechnen. Ist eine Bilanz in Fremdwährung aufgestellt, gibt § 308a HGB Hinweise für ihre Umrechnung in Euro. Währungsgewinne sind ein Vermögenszuwachs für den Inhaber von Fremdwährungsvermögen oder Schuldner, Währungsverluste ergeben sich entsprechend aus einer Vermögensabnahme.
Aus Zahlungsströmen in Fremdwährung resultieren in Unternehmen ein Transaktions-, Translations- und ökonomisches Risiko.
- Das Transaktionsrisiko (englisch transaction exposure) besteht aus der Gefahr, dass aufgrund von Wechselkursänderungen die Umsätze sinken oder die Kosten steigen,
- das Translationsrisiko (englisch translation exposure) besteht aus der Gefahr, dass aufgrund von Wechselkursänderungen die Aktiva im Wert sinken oder die Passiva im Wert steigen,
- das ökonomische Risiko (englisch economic exposure) ist die Gefahr, dass mittel- und langfristige Wechselkursänderungen die Absatzchancen auf ausländischen Märkten verschlechtern oder sich dort die Kosten erhöhen.
Nach den International Accounting Standards (IAS) ist eine Fremdwährung jede andere Währung außer der funktionalen Währung des berichtenden Unternehmens. Die „funktionale Währung“ entspricht der Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist (IAS 21.8). Sobald ein Unternehmen ein in Fremdwährung valutiertes Geschäft eingeht, ist es dem Valutarisiko ausgesetzt. Zu den Fremdwährungstransaktionen gehören der Kauf oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in Fremdwährung, Fremdwährungskredite und Geldanlagen (Fremdwährungsanleihen) und der Erwerb oder die Veräußerung von Vermögenswerten oder Schulden in Fremdwährung (IAS 21.20). Sie sind zum Stichtagskurs umzurechnen (IAS 21.23).
Banken dürfen offene Fremdwährungspositionen führen. Das sind alle aktivischen (passivischen) Währungspositionen, denen nicht eine ebenso hohe passivische (aktivische) Position gegenübersteht, oder künftige Einzahlungen (Auszahlungen) in Fremdwährung, denen nicht zeitgleich eine Auszahlung (Einzahlung) in gleicher Höhe gegenübersteht. Offene aktivische Positionen und Einzahlungsüberschüsse in Fremdwährung heißen „Long-“ oder Pluspositionen, offene passivische oder Auszahlungsüberschüsse in Fremdwährung bezeichnet man als „Short-“ oder Minusposition. Hohe Inkongruenzen in Fremdwährung gab es während der Asienkrise in Thailand und Südkorea. Ihr ging eine Verschlechterung der Netto-Position thailändischer und südkoreanischer Banken in Fremdwährung zwischen 1993 und 1996 voraus; das Risiko von Fremdwährungskrediten wurde in Südkorea unterschätzt.
Übernahme einer Fremdwährung
Die dauerhafte Nutzung einer Währung außerhalb ihres eigentlichen Währungsraums resultiert hauptsächlich aus der Nichterfüllung der Geldfunktionen durch die jeweilige nationale Währung. Daher gehen manche Länder dazu über, ihre eigene Währung faktisch aufzugeben und durch eine stabile ausländische Währung zu ersetzen („Dollarisierung“, „Euroisierung“). Darüber hinaus ist es zum Beispiel in amerikanischen Restaurants auch in Europa üblich, US-Dollar zu akzeptieren. In manchen Staaten, vornehmlich mit nicht so stabiler eigener Währung („Weichwährung“), sind Zahlungen in Fremdwährung sogar erwünscht. Besonders in Touristenregionen ist die Akzeptanz fremder Währungen nicht unüblich, allerdings wird dabei auch oft großzügig gerundet und/oder Gebühren auf den Preis aufgeschlagen. In der Regel erhält der Zahler ein Wechselgeld nur in Landeswährung.
Fremdwährungen können im Inland auch als geldpolitische Strategie verwendet werden. Gibt ein Land seine bisherige Währung ohne nationalen Ersatz auf und führt stattdessen eine ausländische Währung als gesetzliches Zahlungsmittel ein, so wird dieser Vorgang je nach eingeführter Währung z. B. als Dollarisierung oder Euroisierung bezeichnet. Der gesetzliche Verzicht auf eine nationale Währung impliziert, dass das entsprechende Land keine eigenständige Geldpolitik umsetzen und auch keine Seigniorage-Einnahmen mehr generieren kann.
- Länderbeispiele
- Euro: Andorra, Monaco (durch Währungsabkommen mit Frankreich), San Marino und Vatikanstaat (jeweils durch Währungsabkommen mit Italien), Montenegro, sowie Kosovo
- US-Dollar (siehe auch Dollarisierung): Britische Jungferninseln, Ecuador, El Salvador, Osttimor, Panama, Kambodscha, Simbabwe
- Schweizer Franken: Fürstentum Liechtenstein (durch Währungsabkommen mit der Schweiz)
Einlagensicherung
Die gesetzliche Einlagensicherung greift seit 2018 auch für Fremdwährungskonten, deren Guthaben einen Gegenwert von 100.000 Euro nicht übersteigt. In § 7 Abs. 3 und 7 Einlagensicherungsgesetz ist geregelt, dass im Rahmen der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung auch Fremdwährungskonten bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 100.000 € geschützt sind.
Weblinks
Einzelnachweise
- Inflationsangst: Utah erklärt Gold zum offiziellen Zahlungsmittel. Spiegel Online, 21. März 2011
- Klaus Bertram: HGB-Kommentar Haufe. 1. Auflage 2009, § 244 Rn. 5
- Heimo Losbichler, Christian Engelbrechtsmüller: CFO-Schlüssel-Know-how unter IFRS. 2010, S. 427 f.
- Jürgen Stauber: Finanzinstrumente im IFRS-Abschluss von Nichtbanken. 2012, S. 257 ff.
- Christoph Pasternak: Bankenkrisen im asiatischen Raum. 2001, S. 26
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Fremdwahrung englisch foreign currency ist eine Wahrung die sich nicht im Staat der sie emittierenden Zentralbank in Umlauf befindet sondern ausserhalb dieses Hoheitsgebiets Der Gegensatz ist Inlands oder Heimatwahrung Die Ein Dollar Note in Deutschland eine FremdwahrungAllgemeinesJeder Staat besitzt ein durch Gesetze geschaffenes Wahrungsmonopol wodurch er in seinem Hoheitsgebiet ein gesetzliches Zahlungsmittel einfuhrt Zirkuliert seine Wahrung ausserhalb seines Staatsgebiets nennt man sie dort Fremdwahrung und ist dort kein gesetzliches Zahlungsmittel sondern kann zu Wertaufbewahrungszwecken genutzt werden Wird dennoch eine Fremdwahrung als Zahlungsmittel angenommen so geschieht dies freiwillig Denn nach 14 Abs 1 Satz 2 BBankG sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschrankte gesetzliche Zahlungsmittel Ahnliche Regelungen gibt es weltweit So regelt Art 2 des schweizerischen Bundesgesetzes uber die Wahrung und die Zahlungsmittel dass der Schweizer Franken gesetzliches Zahlungsmittel ist in Osterreich gilt dies nach 61 Abs 1 Nationalbankgesetz wiederum fur den Euro Im US Bundesstaat Utah sind neben dem US Dollar seit Marz 2011 auch Gold und Silber ein gesetzliches Zahlungsmittel Die Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel von Gold und Silber fuhrt jedoch nicht dazu dass diese Edelmetalle anderswo als Fremdwahrung angesehen werden Erscheinungsformen und typische Inhaber von FremdwahrungenErscheinungsformen von Fremdwahrungen sind Devisen oder Sorten Devisen sind auf Fremdwahrung lautende Bankguthaben Wechsel Schecks fruher auch Reiseschecks oder Kreditbriefe Im weiteren Sinne kommen auch in Fremdwahrung denominierte Wertpapiere hinzu Sorten sind die auslandischen gesetzlichen Zahlungsmittel die in einem anderen Staat keiner Annahmepflicht unterliegen Die Inhaber von Fremdwahrungen haben im Regelfall einen Auslandsbezug oder spekulative Motive Kreditinstitute sind die typischsten Inhaber von Fremdwahrungen Sie handeln damit im Devisen und Sortenhandel gewahren Fremdwahrungskredite oder nehmen Geldanlagen in Fremdwahrung Auslandsguthaben an Exporteure und Importeure erhalten Zahlungen oder schulden Zahlungen in Fremdwahrung gegenuber ihren auslandischen Vertragspartnern Touristen erwerben Fremdwahrung um damit im Heimatland dieser Wahrung zu bezahlen ZahlungIn allen grossen Industrielandern gehort es zur Handelsusance dass der Exporteur in der eigenen Inlandswahrung fakturiert Entsprechend mussen deutsche Importeure hinnehmen wenn ihre Verbindlichkeiten ausserhalb des Euroraums auf Fremdwahrung lauten Dem tragt 244 Abs 1 BGB Rechnung wonach eine auf Fremdwahrung lautende Geldschuld auch in Euro gezahlt werden kann sofern die Zahlungspflicht nicht ausdrucklich in Fremdwahrung zu erfullen ist Hierbei handelt es sich um so genannte unechte Valutaschulden oder einfache Fremdwahrungsschulden Im Gegensatz hierzu kann die effektive Fremdwahrungsschuld nur in dieser Fremdwahrung beglichen werden wenn dies im Vertrag ausdrucklich vorgesehen ist Das Halten von Fremdwahrungen setzt vollstandige Kapitalverkehrsfreiheit sowohl im Heimatland der Fremdwahrung als auch im betroffenen Land voraus Einschrankungen des freien Kapitalverkehrs konnen bis zum Verbot vom Halten von Fremdwahrungen fuhren Devisenverkehrsbeschrankung Fremdwahrungen gibt es also nicht wenn mindestens ein Staat den Umlauf seiner eigenen Wahrung im Ausland oder den Umlauf von Fremdwahrungen im Inland ganz oder teilweise verbietet Fremdwahrungen werden auf dem Devisenmarkt gehandelt zu dem die Devisenborsen und die OTC Markte gehoren Wichtigste Fremdwahrungen weltweit sind US Dollar Euro ausserhalb der Eurozone und Yen Zahlungen in Fremdwahrung erfolgen europaweit im Rahmen der Auslandsuberweisung Aus Grunden der Meldevorschriften im Aussenwirtschaftsverkehr zwecks Erhebung der Zahlungsbilanz und Aussenhandelsstatistik haben der zahlungspflichtige Inlander bei Zahlungen an Auslander mit Sitz im Ausland und der inlandische Zahlungsempfanger bei Zahlungen von Auslandern mit Sitz im Ausland nach 67 Abs 1 AWV ab einer Meldeschwelle von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert in Fremdwahrung andere Wahrung 67 Abs 2 AWV ausgehende oder eingehende Zahlungen mit dem Vordruck Zahlungsauftrag im Aussenwirtschaftsverkehr Z1 Z4 zu melden 67 Abs 4 AWV Auch SEPA Zahlungen sind von der Grenze von 12 500 Euro betroffen Ausgenommen von der Meldepflicht sind Exporterlose Importzahlungen und bestimmte Zahlungen fur kurzfristige Kredite Kreditinstitute weisen automatisch bei grenzuberschreitenden Zahlungen darauf hin dass diese Meldepflichten vom Zahlungspflichtigen oder Zahlungsempfanger zu beachten sind FremdwahrungskontenFremdwahrungskonten auch Devisenkonto sind auf Fremdwahrung lautende Bankkonten Umsatze und Salden werden ausschliesslich in einer bestimmten Fremdwahrung angezeigt RisikoIm Zusammenhang mit der Bestandshaltung von Fremdwahrungen gibt es zwei Risiken namlich das Wechselkursrisiko und das Paritatsanderungsrisiko die beide als Valutarisiko zusammengefasst werden Der Bestand an Fremdwahrungen unterliegt also der Gewinnchance oder Verlustgefahr dass der Wechselkurs der Fremdwahrung gegenuber der Heimatwahrung steigt oder fallt Wechselkursrisiko oder die Fremdwahrung gegenuber der Heimatwahrung aufwertet oder abwertet Paritatsanderungsrisiko Fur den Glaubiger oder Exporteur ist die Kurssteigerung oder Aufwertung eine Gewinnchance fur den Schuldner oder Importeur eine Verlustgefahr Gegen diese Verlustgefahren konnen sich die Beteiligten durch Kurssicherung Glattstellung oder Covering absichern Wird die Fremdwahrung uber einen langeren Zeitraum gehalten und der Fremdwahrungsinhaber will Gewinnchancen wahrnehmen liegt Spekulation vor Der Inhaber von Wertpapieren in Fremdwahrung Fremdwahrungsanleihen Aktien Investmentzertifikate ist zwei Risiken ausgesetzt Neben dem wertpapiertypischen Kursrisiko und bei zinstragenden Wertpapieren Zinsanderungsrisiko besitzt er auch ein Valutarisiko die unabhangig voneinander sind Kurs Zinsanderungs und Valutarisiko konnen gleichlaufig aber auch gegenlaufig sein BilanzierungDa der Jahresabschluss in Euro aufzustellen ist 244 HGB sind zum Bilanzstichtag in Fremdwahrung erfasste Vermogensgegenstande und Schulden in Euro umzurechnen Fremdwahrungsvermogen und Fremdwahrungsverbindlichkeiten sind nach 256a HGB am Stichtag zum Devisenkassamittelkurs umzurechnen Ist eine Bilanz in Fremdwahrung aufgestellt gibt 308a HGB Hinweise fur ihre Umrechnung in Euro Wahrungsgewinne sind ein Vermogenszuwachs fur den Inhaber von Fremdwahrungsvermogen oder Schuldner Wahrungsverluste ergeben sich entsprechend aus einer Vermogensabnahme Aus Zahlungsstromen in Fremdwahrung resultieren in Unternehmen ein Transaktions Translations und okonomisches Risiko Das Transaktionsrisiko englisch transaction exposure besteht aus der Gefahr dass aufgrund von Wechselkursanderungen die Umsatze sinken oder die Kosten steigen das Translationsrisiko englisch translation exposure besteht aus der Gefahr dass aufgrund von Wechselkursanderungen die Aktiva im Wert sinken oder die Passiva im Wert steigen das okonomische Risiko englisch economic exposure ist die Gefahr dass mittel und langfristige Wechselkursanderungen die Absatzchancen auf auslandischen Markten verschlechtern oder sich dort die Kosten erhohen Nach den International Accounting Standards IAS ist eine Fremdwahrung jede andere Wahrung ausser der funktionalen Wahrung des berichtenden Unternehmens Die funktionale Wahrung entspricht der Wahrung des primaren Wirtschaftsumfelds in dem das Unternehmen tatig ist IAS 21 8 Sobald ein Unternehmen ein in Fremdwahrung valutiertes Geschaft eingeht ist es dem Valutarisiko ausgesetzt Zu den Fremdwahrungstransaktionen gehoren der Kauf oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in Fremdwahrung Fremdwahrungskredite und Geldanlagen Fremdwahrungsanleihen und der Erwerb oder die Verausserung von Vermogenswerten oder Schulden in Fremdwahrung IAS 21 20 Sie sind zum Stichtagskurs umzurechnen IAS 21 23 Banken durfen offene Fremdwahrungspositionen fuhren Das sind alle aktivischen passivischen Wahrungspositionen denen nicht eine ebenso hohe passivische aktivische Position gegenubersteht oder kunftige Einzahlungen Auszahlungen in Fremdwahrung denen nicht zeitgleich eine Auszahlung Einzahlung in gleicher Hohe gegenubersteht Offene aktivische Positionen und Einzahlungsuberschusse in Fremdwahrung heissen Long oder Pluspositionen offene passivische oder Auszahlungsuberschusse in Fremdwahrung bezeichnet man als Short oder Minusposition Hohe Inkongruenzen in Fremdwahrung gab es wahrend der Asienkrise in Thailand und Sudkorea Ihr ging eine Verschlechterung der Netto Position thailandischer und sudkoreanischer Banken in Fremdwahrung zwischen 1993 und 1996 voraus das Risiko von Fremdwahrungskrediten wurde in Sudkorea unterschatzt Ubernahme einer FremdwahrungDie dauerhafte Nutzung einer Wahrung ausserhalb ihres eigentlichen Wahrungsraums resultiert hauptsachlich aus der Nichterfullung der Geldfunktionen durch die jeweilige nationale Wahrung Daher gehen manche Lander dazu uber ihre eigene Wahrung faktisch aufzugeben und durch eine stabile auslandische Wahrung zu ersetzen Dollarisierung Euroisierung Daruber hinaus ist es zum Beispiel in amerikanischen Restaurants auch in Europa ublich US Dollar zu akzeptieren In manchen Staaten vornehmlich mit nicht so stabiler eigener Wahrung Weichwahrung sind Zahlungen in Fremdwahrung sogar erwunscht Besonders in Touristenregionen ist die Akzeptanz fremder Wahrungen nicht unublich allerdings wird dabei auch oft grosszugig gerundet und oder Gebuhren auf den Preis aufgeschlagen In der Regel erhalt der Zahler ein Wechselgeld nur in Landeswahrung Fremdwahrungen konnen im Inland auch als geldpolitische Strategie verwendet werden Gibt ein Land seine bisherige Wahrung ohne nationalen Ersatz auf und fuhrt stattdessen eine auslandische Wahrung als gesetzliches Zahlungsmittel ein so wird dieser Vorgang je nach eingefuhrter Wahrung z B als Dollarisierung oder Euroisierung bezeichnet Der gesetzliche Verzicht auf eine nationale Wahrung impliziert dass das entsprechende Land keine eigenstandige Geldpolitik umsetzen und auch keine Seigniorage Einnahmen mehr generieren kann LanderbeispieleEuro Andorra Monaco durch Wahrungsabkommen mit Frankreich San Marino und Vatikanstaat jeweils durch Wahrungsabkommen mit Italien Montenegro sowie Kosovo US Dollar siehe auch Dollarisierung Britische Jungferninseln Ecuador El Salvador Osttimor Panama Kambodscha Simbabwe Schweizer Franken Furstentum Liechtenstein durch Wahrungsabkommen mit der Schweiz EinlagensicherungDie gesetzliche Einlagensicherung greift seit 2018 auch fur Fremdwahrungskonten deren Guthaben einen Gegenwert von 100 000 Euro nicht ubersteigt In 7 Abs 3 und 7 Einlagensicherungsgesetz ist geregelt dass im Rahmen der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung auch Fremdwahrungskonten bis zum gesetzlichen Hochstbetrag von 100 000 geschutzt sind WeblinksWiktionary Fremdwahrung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweiseInflationsangst Utah erklart Gold zum offiziellen Zahlungsmittel Spiegel Online 21 Marz 2011 Klaus Bertram HGB Kommentar Haufe 1 Auflage 2009 244 Rn 5 Heimo Losbichler Christian Engelbrechtsmuller CFO Schlussel Know how unter IFRS 2010 S 427 f Jurgen Stauber Finanzinstrumente im IFRS Abschluss von Nichtbanken 2012 S 257 ff Christoph Pasternak Bankenkrisen im asiatischen Raum 2001 S 26Normdaten Sachbegriff GND 4288123 7 GND Explorer lobid OGND AKS