KarteBasisdatenFläche ca 20 935 km Leitender Geistlicher Landesbischof Ernst Wilhelm GohlPräsidentin der Landessynode Sa
Württembergische Landeskirche

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Basisdaten | |
Fläche: | ca. 20.935 km² |
Leitender Geistlicher: | Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl |
Präsidentin der Landessynode: | Sabine Foth |
Direktor des Oberkirchenrats: | Stefan Werner |
Mitgliedschaft: | EKD, ÖRK und LWB Vollmitgliedschaft UEK und VELKD jeweils nur Gaststatus |
Missionsgesellschaft: | Evangelische Mission in Solidarität (EMS) |
Prälaturen: | 4 |
Kirchenbezirke bzw. -kreise: | 43 |
Kirchengemeinden: | 1169 (31. Dezember 2022) |
Gemeindeglieder: | 1.821.266 (31. Dezember 2022) |
Anteil an der Gesamtbevölkerung: | 27,8 % (31. Dezember 2022) |
Offizielle Website: | www.elk-wue.de |
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Mitglied der Konferenz der Kirchen am Rhein. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; sie hat ihren Sitz in Stuttgart. Die Kirche hat 1.821.266 Gemeindeglieder (Stand: Dezember 2022) in 1169 Kirchengemeinden. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine lutherische Kirche und Mitglied in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) sowie im Lutherischen Weltbund. Sie gehört weder zur Union Evangelischer Kirchen noch zur Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, hat jedoch jeweils einen Gaststatus.
Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist die Stiftskirche Stuttgart. Hier wurde 1534 von dem Marburger Prediger Konrad Oettinger eine der ersten evangelischen Predigten in Württemberg gehalten. Weitere bedeutende Kirchen sind das Ulmer Münster, die Kilianskirche Heilbronn, die Marienkirche Reutlingen, die Esslinger Stadtkirche St. Dionysius sowie die Kirche St. Michael Schwäbisch Hall. Eine Bildungseinrichtung der Landeskirche ist das Tübinger Stift. Die Landeskirche gründete 1945 die Evangelische Akademie Bad Boll als erste Einrichtung dieser Art, die als „Mutterhaus“ der kirchlichen Akademien gilt. Im selben Jahr wurde in Esslingen der Grundstock für die heutige Evangelische Hochschule für Kirchenmusik gelegt, die sich seit 1998 in Tübingen befindet.
Gebiet
Das Gebiet der Evangelischen Landeskirche in Württemberg umfasst im Wesentlichen Württemberg und die Hohenzollernsche Lande.
Die ersten Jahrhunderte war die Landeskirche auf das Königreich Württemberg sowie den Volksstaat Württemberg begrenzt, der bis 1945 bestand. 1950, als die Evangelische Landeskirche in Württemberg den Ländern Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern angehörte, erfolgte die Eingliederung des hohenzollerschen Kirchenkreises der Rheinischen Landeskirche, die bis 1945/1948 zur Kirche der Altpreußischen Union gehörte. Die ursprüngliche Gottesdienstordnung wurde beibehalten. In den Folgejahren gab es ferner mit der benachbarten Evangelischen Landeskirche in Baden geringfügige Grenzveränderungen.
Geschichte
Schon 1520/1524 gelang es den Schmugglern Dietmar Gall und Hanns Schmid lutherische Schriften zu verbreiten.
Der Freiburger Arzt Johannes Murer predigte erstmals 1523 in bäuerlicher Kleidung als „Karsthans“ das Priestertum aller Gläubigen in Württemberg. Bei seiner Verhaftung in Balingen bekannte er, dass er lieber sterben wolle, als auf die Verkündigung des Wortes Gottes zu verzichten. Murer starb dann ebenso den Märtyrertod für das Evangelium wie jene anderen 45 evangelischen Bauernkriegsprediger und -pfarrer.
Herzog Ulrich von Württemberg setzte 1534 in seinem Herzogtum Württemberg die Reformation durch. Dies war das Gründungsjahr der Evangelischen Landeskirche. Der Herzog, später der jeweilige König von Württemberg war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als so genannter summus episcopus, d. h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe verloren alle Rechte. Als Reformator des Landes wurde Johannes Brenz eingesetzt, der die Reformation im Sinne von Martin Luther durchführte. Er ist in der Stiftskirche Stuttgart beigesetzt.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg war damit von Anfang an eine lutherische Kirche. Die Gottesdienstform ist jedoch der reformierten Tradition verpflichtet, d. h. die Gottesdienstfeier wird schlicht abgehalten (). Die in lutherischen Gemeinden sonst übliche Form der Lutherischen Messe wird nur selten praktiziert.
1699 wurden 400 Hugenotten in Württemberg angesiedelt. Bis 1806 war das Herzogtum Württemberg ein rein evangelisches Gebiet. Erst als Württemberg Königreich wurde und von Napoleons Gnaden große katholische Gebiete (Oberschwaben) zugeschlagen bekam, endete diese einheitliche religiöse Struktur.
Königsfeld im Schwarzwald ist eine planmäßige Siedlung der Herrnhuter Brüdergemeine aus dem Jahr 1806. Königsfeld wurde somit die erste Siedlungsgründung im Gebiet des heutigen Baden-Württemberg der 1727 in Herrnhut durch Nikolaus Ludwig Graf von Zinzendorf ins Leben gerufenen protestantisch-pietistischen Brüdergemeine. Die Gründungsurkunde König Friedrichs I. von Württemberg datiert auf den 12. August 1806. Glaubensflüchtlinge aus Frankreich und Italien wurden auf zugeteiltem Gebiet in Württemberg unter Beibehaltung der ursprünglichen Gemeindenamen Sprache und Gottesdienstform angesiedelt. Unter der Leitung des Pfarrers Henri Arnaud besiedelten die Vertriebenen eine Gegend im Nordwesten des Herzogtums. 1720 mussten etwa 40 Personen wegen ihres Übertritts zum Protestantismus das hohenzollerische Bärenthal verlassen und nach Wurmberg in Württemberg auswandern. In der damals noch unabhängigen Reichsstadt Ulm wurden 1731 die Tore für fast 3000 Salzburger Exulanten der Gegenreformation geöffnet. Im 19. Jahrhundert entstanden auch in bisher römisch-katholischen Gebieten (Süd-)Württembergs evangelische Gemeinden.
Zur Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten wurde innerhalb des Kultministeriums in Württemberg (heute Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg) eine Abteilung eingerichtet, welche die Bezeichnung Konsistorium erhielt. An seiner Spitze stand der Konsistorialpräsident.
Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der König von Württemberg abdanken. Die Kirche hatte somit formal kein Oberhaupt mehr. Daher übernahmen zunächst die führenden Geistlichen der Kirche (Prälaten) und der Konsistorialpräsident die Kirchenleitung. 1923/1924 gab sich die Württembergische Landeskirche eine Verfassung und setzte einen Kirchenpräsidenten als Oberhaupt der Kirche ein, der ab 1933 den Titel Landesbischof erhielt.
Entwicklung des Pietismus als Besonderheit der Landeskirche
Eine Besonderheit der Württembergischen Landeskirche ist die enge Verbindung mit dem Pietismus. Im frühen 18. Jahrhundert war Württemberg das größte protestantische Territorium im ansonsten katholischen Südwesten Deutschlands. Deshalb wurde von Seiten der Obrigkeit besonders streng auf die Einhaltung des lutherischen Bekenntnisses geachtet, was oft zu einem gewissen Dogmatismus in der Theologie führte. Als Gegenbewegung etablierte sich der Pietismus, dessen wichtigstes Kennzeichen bis heute die persönliche Frömmigkeit ist.
Das Verhältnis von offizieller Landeskirche und Pietisten war oft schwierig. Allerdings gab es auf beiden Seiten immer wieder Menschen, die Verständnis für den jeweils anderen hatten, so dass sich die meisten pietistischen Gruppen innerhalb der Landeskirche entwickelten. Noch heute machen die Pietisten einen großen Anteil der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft in der Landeskirche aus. Viele Kirchengemeinden im altwürttembergischen Raum haben bis heute eine pietistische Prägung.
Kirchenkonvent
Die Kirchenkonvente bestanden aus Vogt, Pfarrer und zwei bis drei Richtern. Sie entwickelten sich zur regelrechten Sittenpolizei. Im 18. Jahrhundert wurden Lichtkerzen, Spielabende, Kegelspiel, außereheliche Schwangerschaften und Fastnachtsbräuche nach kriminalistischen Verhören mit Geld- und Freiheitsstrafen belegt. Eine Dauerklage bildete das weitverbreitete Überfeldlaufen der Dorfbewohner. Oft besuchten ganze Gruppen die Feste in katholischen Dörfern. Der Fasnetstanz zog Mitte des 17. Jahrhunderts die Anwohner der evangelischen Dörfer stark an; die Ermahnungen blieben ergebnislos.
Leitung
An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Württemberg steht der Landesbischof (bis 1933 Kirchenpräsident). Er wird von der Landessynode mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Seine Amtszeit währte ursprünglich auf Lebenszeit und endete spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres. In der Regel geht er jedoch bereits nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand, so dass dann ein neuer Landesbischof gewählt werden muss. Die Landessynode im Herbst 2006 beschloss die Begrenzung der Amtszeit auf zehn Jahre.
- Dem Landesbischof kommt die oberste Leitung der Landeskirche zu. Er hat das Recht, in allen gottesdienstlichen Räumen der Landeskirche das Wort Gottes zu verkündigen. Durch diesen Verkündigungsdienst wird die Kirche geistlich geleitet. Unterstützt wird er darin von den Prälatinnen und Prälaten sowie den Dekaninnen und Dekanen. Der Landesbischof sitzt dem Kollegium des Oberkirchenrats vor und vertritt die Landeskirche nach außen. (Begriffsbestimmung in der Landeskirche)
Seit 2022 hat Ernst-Wilhelm Gohl dieses Amt inne. Der Landesbischof hat einen theologischen und einen juristischen Vertreter. Theologischer Vertreter ist der dienstälteste der insgesamt vier Prälaten (Regionalbischöfe). Juristischer Vertreter ist der Direktor des Oberkirchenrats, früher zeitweise als Vizepräsident bezeichnet. Gegenwärtig ist die theologische Stellvertreterin des Landesbischofs Prälatin Gabriele Wulz.
Frühere Leitung
Nach Einführung der Reformation in Württemberg 1534 wurden die kirchlichen Angelegenheiten ab 1553 gemeinsam vom Konsistorium (geistliche Angelegenheiten) und vom Kirchenrat (Verwaltung) getätigt. Das Leitungsgremium bestand aus der Vorstandschaft (Obersuperattendenz und Direktion) und den ordentlichen Mitgliedern. 1698 wurden Konsistorium und Kirchenrat getrennt. Das Konsistorium wurde dann von einem Präsidenten geleitet, dem ein Vizepräsident zur Seite stand. Dem Konsistorium gehörten mehrere Konsistorialräte geistlichen und weltlichen Standes an. Dem Kirchenrat stand ein Direktor vor, dem ein Vizedirektor zur Seite stand. Der Kirchenrat hatte mehrere Expeditionsräte.
1803 wurde Württemberg Kurfürstentum und erheblich vergrößert. Für die neuwürttembergischen Landesteile wurde in Heilbronn ein eigenes Konsistorium errichtet, das die Dekanate Aalen, Esslingen, Schwäbisch Hall, Heilbronn und Reutlingen umfasste. Dem Heilbronner Konsistorium stand ein Präsident, ein geistlicher und ein weltlicher Rat sowie ein weltlicher Assessor vor. 1806 wurde, als Württemberg Königreich und erneut vergrößert wurde, das Konsistorium Heilbronn wieder abgeschafft.
Ab 1806 wurden die kirchlichen Angelegenheiten in Württemberg dem Ministerium des geistlichen Departements unterstellt, das später Ministerium des Kirchen- und Schulwesens und schließlich Kultministerium bzw. Kultusministerium hieß. Innerhalb dieses Ministeriums war das Konsistorium eine besondere Abteilung, dem ein Direktor, später Präsident, vorstand.
Direktoren bzw. Präsidenten des Evangelischen Konsistoriums
- 1799–1808: , Direktor
- 1809–1819: , Direktor
- 1819–1829/39 , Direktor (bis 1821 Vizedirektor)
- 1830–1842: Benjamin Ferdinand von Mohl, Direktor
- 1842–1850: Karl Friedrich Christian von Scheurlen, Direktor
- 1850–1852: Karl Eberhard Freiherr von Wächter-Spittler, Direktor
- 1852–1866: August Friedrich von Köstlin, Direktor
- 1866–1869: Eduard von Schmidlin, Direktor
- 1870–1876: Karl Ludwig von Golther, Präsident des Konsistoriums
- 1876–1885: , Präsident des Konsistoriums
- 1885–1905: Wilhelm Freiherr von Gemmingen, Präsident des Konsistoriums
- 1905–1910: Viktor von Sandberger, Konsistorialpräsident
- 1910–1912: Hermann von Habermaas, Konsistorialpräsident
- 1913–1924: Hermann von Zeller, Konsistorialpräsident
Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe
- 1924–1929: Johannes von Merz, Kirchenpräsident
- 1929–1948: Theophil Wurm, Landesbischof (bis 1933 Kirchenpräsident)
- 1948–1962: Martin Haug, Landesbischof
- 1962–1969: Erich Eichele, Landesbischof
- 1969–1979: Helmut Claß, Landesbischof
- 1979–1988: Hans von Keler, Landesbischof
- 1988–1994: Theo Sorg, Landesbischof
- 1994–2001: Eberhardt Renz, Landesbischof
- 2001–2005: Gerhard Maier, Landesbischof
- 2005–2022: Frank Otfried July, Landesbischof
- seit 2022: Ernst-Wilhelm Gohl, Landesbischof
Direktoren des Oberkirchenrats
- 1945–1949: Wilhelm Lempp
- 1949–1973: Rudolf Weeber
- 1973–1979:
- 1979–1986: Karl Dummler
- 1986–1995: Martin Dietrich
- 1995–2001:
- 2001–2017: Margit Rupp
- seit 2017:
Landessynode
Gewählte und zugewählte Mitglieder der Synode | |
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Gewählte Mitglieder | 90 |
Zugewählte Mitglieder | 7 |
Aus dem Prüfungsausschuss der Evang. Fakultät Tübingen | 1 |
Gesamt | 98 |
Synodale in den Gesprächskreisen | |
Lebendige Gemeinde | 30 |
Offene Kirche | 31 |
Evangelium und Kirche | 17 |
Kirche für Morgen | 12 |
Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode. Diese wird in Württemberg, als einziger Gliedkirche der EKD, direkt von den Gemeindegliedern für eine Wahlperiode von sechs Jahren gewählt (Urwahl). Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die eines politischen Parlaments und liegen vor allem im Haushaltsrecht und in der kirchlichen Gesetzgebung. Die Mitglieder der Synode heißen Synodale, werden in Wahlkreisen gewählt und gehören verschiedenen Gesprächskreisen an, die sich in Zielsetzung und Prägung unterscheiden:
- Lebendige Gemeinde: konservativ-evangelikales oder pietistisches Spektrum.
- Evangelium und Kirche: Mittelgruppe, die 1933/1934 aus dem Widerstand gegen die Deutschen Christen entstanden ist.
- Offene Kirche: sozialliberales bis linkes Spektrum.
- Kirche für Morgen ist erst seit der 13. Synode dabei und ist eine Initiative zur Reform der Württembergischen Landeskirche.
Vorsitzende der Landessynode ist die Präsidentin der Synode bzw. der Präsident der Synode. Gegenwärtig ist Sabine Foth Präsidentin der 16. Landessynode (seit 2020).
Die 15. Landessynode wurde am 1. Dezember 2013 gewählt. Ihr gehören 90 direkt gewählte und sieben zugewählte Mitglieder an, außerdem als Vertreter der Evangelisch-Theologischen Fakultät zunächst Hans-Joachim Eckstein ab Oktober 2016 Jürgen Kampmann.
Bei der 16. Landessynode, die am 1. Dezember 2019 gewählt wurde, verlor die Gruppe Lebendige Gemeinde, bisher stärkste Kraft in der Synode, 8 Sitze und lag im Ergebnis der Kirchenwahl gleichauf mit Offene Kirche. Die Gruppe Kirche für morgen konnte ihre Zahl an Mandaten zwar mehr als verdoppeln, stellt aber weiterhin die kleinste der in der Landessynode vertretenen Gesprächskreise. Infolge des Ausscheidens von Mitgliedern und Nachrücken von Ersatzbewerbern aus den Wahlkreisen mit nächstniedriger Stimmzahl, unabhängig der Zugehörigkeit zu Gesprächskreisen, können sich die Sitzzahlen verändern. Die gegenwärtige Sitzverteilung sieht so aus:
- Lebendige Gemeinde: 30
- Evangelium und Kirche: 17
- Offene Kirche: 31
- Kirche für morgen: 12
Die Synodalen kamen am 15. Februar 2020 im Hospitalhof in Stuttgart zur konstituierenden Sitzung zusammen.
Geschichte der Landessynode
Innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gibt es erst seit 1869 eine Landessynode. Die damalige Gründung der Synode hängt auch mit der allgemeinen politischen Entwicklung in Deutschland zusammen. Anfang des 19. Jahrhunderts war die Kirche fest in das Staatsgefüge integriert. Die württembergische Verfassung von 1819 wollte erstmals den Kirchen mehr Eigenständigkeit geben. Jedoch konnte dies zunächst, vor allem auch wegen des Widerstandes des Königs, nicht umgesetzt werden. Mit der Einführung einer neuen Liturgie und eines neuen Gesangbuchs 1841 wurden neue Versuche unternommen, der Kirche eine eigene Verfassung zu geben. 1845 gab es auch einen Entwurf einer Presbyterial- und Synodalordnung, doch machte die Revolution von 1848/1949 die Umsetzung wieder zunichte.
Der erste Schritt zur Schaffung einer Synode wurde dann 1851 erreicht, als der König durch Verordnung vom 28. Januar 1851 die Bildung von Pfarrgemeinderäten (heute Kirchengemeinderat) erlaubte. Diese Gremien bestanden aus dem örtlichen Geistlichen und aus Männern über 40 Jahre, die von selbständigen Männern, so genannten „Hausvätern“ über 30 Jahre gewählt wurden. Durch Verordnung vom 18. November 1851 wurden mit dem zweiten Schritt auch Diözesansynoden (heute Bezirkssynode) errichtet. Ihr gehörten die Geistlichen des Kirchenbezirks und eine gleiche Anzahl Kirchenälteste (heute Kirchengemeinderäte) an. Letztere wurden von den Pfarrgemeinderäten gewählt. Die Synode sollte einmal pro Jahr tagen.
Der dritte Schritt, die Bildung einer Landessynode, wurde zunächst vom König weiter abgelehnt. Erst König Karl stand dem Ansinnen positiv gegenüber. So kam es 1866 zu einem ersten Zusammentreffen unter August Ludwig Reyscher in Stuttgart. Die Versammlung erarbeitete Grundsätze für eine Synodalverfassung. Im Juli 1866 wurde dem Cultministerium ein Entwurf vorgelegt und nach verschiedenen Beratungen wurde durch die königliche Verordnung vom 20. Dezember 1867 die Landessynode eingeführt. Sie war im Wesentlichen die Grundlage für alle Synoden bis 1919. Ihr gehörten 50 Abgeordnete, 25 weltliche und 25 geistliche an und sollte alle vier Jahre einberufen werden. Die tatsächliche Einberufung verzögerte sich jedoch teilweise erheblich. Sie dauerte meist nur wenige Wochen oder auch nur ein paar Tage. Die Synode wurde von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet. Beide wurden zunächst vom König nach entsprechendem Vorschlag ernannt, ab 1888 von der Synode gewählt. Daneben gab es einen Schriftführer. Zwischen den einzelnen Sitzungen versah ein Ausschuss die Amtsgeschäfte. Dieser bestand aus dem Präsidenten sowie zwei geistlichen und zwei weltlichen Mitgliedern der Synode. Die erste Landessynode wurde im Februar 1869, gut ein Jahr nach ihrer formellen Einrichtung 1867, einberufen.
Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 wurde das Kirchenwesen in Deutschland neu organisiert. Grundlage war die Weimarer Reichsverfassung von 1919, die eine Trennung von Staat und Kirche vorsah. Die auf ihr basierende Verfassung für die Württembergische Landeskirche sah ein direkt gewähltes Gremium vor. Das hierfür erforderliche Gesetz wurde von der 1912 einberufenen Landessynode am 20. Januar 1919 beschlossen. Diese Landessynode hätte eigentlich 1918 neu gewählt werden sollen, wegen des Krieges war die Wahl jedoch verschoben worden. Das nach dem neuen Gesetz zu wählende Kirchengremium wurde nunmehr als Landeskirchenversammlung bezeichnet und bestand aus 55 weltlichen und 26 geistlichen Abgeordneten. Neben der Urwahl durch die Gemeindeglieder der gesamten Landeskirche war auch die Einführung des Frauenwahlrechts neu. Die wichtigste Aufgabe der Landeskirchenversammlung war die Ausarbeitung einer Kirchenverfassung für die Evangelische Landeskirche in Württemberg. Sie wurde am 24. Juni 1920 verabschiedet, trat jedoch erst am 1. April 1924 in Kraft. Die Landeskirchenversammlung von 1919 sollte nach drei Jahren neu gewählt werden, doch wurde die Legislaturperiode zweimal bis 1924 verlängert.
Entsprechend der Kirchenverfassung von 1919/1924 bzw. des 1922 verabschiedeten Gesetzes über die Wahlen zum Landeskirchentag trug das von den Gemeindegliedern zu wählende Gremium nunmehr die Bezeichnung Landeskirchentag. Dieser hatte 60 Abgeordnete, 40 weltliche und 20 geistliche. Die Wahlperiode wurde auf sechs Jahre verlängert. Das Wahlrecht auf 25 Jahre festgelegt. Die Sitzungen des Gremiums sollten alle zwei Jahre einberufen werden.
Nach der Machtergreifung Hitlers 1933 sollte auch die Kirche im gesamten Deutschen Reich gleichgeschaltet werden. Daher wurde im Juli 1933 zwangsweise ein neuer 3. Landeskirchentag einberufen, wenngleich der vorherige 2. Landeskirchentag erst 1931 gewählt worden war. Dieses Gremium rekrutierte sich aber nicht aus einer Urwahl, sondern vielmehr durch Delegierte, für die zuvor festgelegt wurde, aus welchem „Lager“ sie kamen. So erhielten die Deutschen Christen 34 von 61 Sitzen zugeteilt. Der so gebildete 3. Landeskirchentag sollte die Württembergische Landeskirche in die Deutsche Reichskirche eingliedern. Bis 1934 gaben jedoch zahlreiche Abgeordnete der Deutschen Christen entweder ihr Mandat auf oder sie wechselten zu den beiden anderen Gruppierungen im Gremium über. Die Deutschen Christen hatten somit keine Mehrheit mehr und so konnte die Eingliederung in die Reichskirche nicht durchgesetzt werden. Unabhängig davon wurde versucht, Landesbischof Theophil Wurm abzulösen. Zu diesem Zweck wurde von den Deutschen Christen am 9. Oktober 1934 eine eigene 18-köpfige parallele Landessynode einberufen, die den Absetzungsbeschluss fasste. Der 3. Landeskirchentag erklärte wenige Wochen später diesen Beschluss für nichtig. Neben dem Landeskirchentag wurde zwischen 1936 und 1940 mehrmals ein weiteres Gremium einberufen, der Beirat der Kirchenleitung. Diesem gehörten 40 weltliche und 20 geistliche Mitglieder an.
Der 3. Landeskirchentag wäre 1939 neu zu wählen gewesen. Er hatte zu jener Zeit nur noch 41 Mitglieder. Eine Wahl war aber wohl nicht möglich, daher wurde die Legislaturperiode bis auf Weiteres verlängert. Er tagte dann noch 1941 und 1943. Entscheidungen konnte der Landeskirchentag kaum noch treffen. Vielmehr war er zu einem Zustimmungsorgan für die Kirchenleitung geworden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg tagte der 3. Landeskirchentag letztmals 1946. Er verabschiedete eine neue Wahlordnung. Danach wurde das aktive Wahlrecht auf 21 herabgesetzt. 1964 wurde der Landeskirchentag in Landessynode umbenannt. Die fortlaufende Zählung wurde aber beibehalten.
Präsidenten der Landeskirchentage und Landessynoden seit 1869
Bezeichnung | Jahr der Tagungen bzw. Legislaturperioden | Präsident |
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I. Landessynode | 1869 | Gustav von Duvernoy |
II. Landessynode | 1875/1878 | Gustav von Duvernoy |
III. Landessynode | 1886 | D. Karl von Riecke |
IV. Landessynode | 1888 | D. Karl von Riecke |
V. Landessynode | 1897 | |
VI. Landessynode | 1900/1901 | August von Landerer |
VII. Landessynode | 1907/1911 | Hermann von Zeller |
VIII. Landessynode | 1912 1913/1919 | Hermann von Zeller Karl von Haffner |
Landeskirchenversammlung | 1919–1924 | Karl von Haffner |
1. Landeskirchentag | 1925–1931 | Hermann Röcker |
2. Landeskirchentag | 1931/1932 | Hermann Röcker |
3. Landeskirchentag | 1933, 1939–1941, 1943, 1946 | Karl Steger Edmund Rau |
Landessynode der DC | 1934 | |
4. Landeskirchentag | 1948–1953 | Paul Lechler jun. |
5. Landeskirchentag | 1954–1959 | Paul Lechler jun. |
6. Landeskirchentag 6. Landessynode | 1960–1964 1964–1965 | Heinz Autenrieth |
7. Landessynode | 1966–1971 | Oskar Klumpp (Rücktritt 17. Oktober 1968) Hans von Keler (ab 20. Januar 1969) |
8. Landessynode | 1972–1977 | Hans Eißler |
9. Landessynode | 1978–1983 | Helmuth Flammer († 1980) Martin Holland (ab 1981) |
10. Landessynode | 1984–1989 | Oswald Seitter |
11. Landessynode | 1990–1995 | Oswald Seitter |
12. Landessynode | 1996–2001 | Dorothee Jetter |
13. Landessynode | 2002–2007 | Horst Neugart |
14. Landessynode | 2008–2013 | Christel Hausding |
15. Landessynode | 2014–2019 | Inge Schneider |
16. Landessynode | 2020–2025 | Sabine Foth |
Verwaltung
Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie
Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Stuttgart. Er ist Vorsitzender des Oberkirchenrats, eines Kollegialorgans, das entsprechend der Verfassung der Landeskirche gemeinsam mit der Synode die Landeskirche leitet. Diesem Kollegium, das gleichsam die Regierung (Exekutive) der Landeskirche ist, gehören neben dem Landesbischof als dessen juristische Stellvertreterin der , seit 2017 Stefan Werner, die vier Prälaten, und die sieben Dezernenten (sie führen den Titel „Oberkirchenrat“) an. Die Mitarbeiter der Kollegialbehörde verwalten die Landeskirche im Oberkirchenrat als der obersten Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Die wesentlichen Personalentscheidungen werden vom getroffen, in dem Landesbischof, und Synodale vertreten sind. Widerspruch gegen Entscheidungen der obersten Kirchenbehörde kann beim Württembergischen , nicht aber bei der EKD eingelegt werden.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchengemeinderäten. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk bzw. Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung mit einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan (in den meisten anderen Landeskirchen Superintendent) steht. Der 2008 durch Vereinigung der vier Kirchenbezirke der Stadt Stuttgart gebildete Kirchenkreis Stuttgart hat weiterhin vier Dekane. Ferner hatte der Kirchenbezirk Ravensburg zwischen 1992 und 2003 zwei Dekane, von denen einer als Co-Dekan fungiert. Die Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode bzw. Kirchenkreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden. Mehrere Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise bilden zusammen eine Prälatur, auch Sprengel genannt (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Prälat (früher Generalsuperintendent) steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die vier Prälaturen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung mit dem Land vergleichbar).
Prälaturen
Die Prälaturen (auch Sprengel genannt) sind die Gebiete der vier Prälaten der Landeskirche. Sie sind nach ihrem Dienstsitz (Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart und Ulm) benannt. Die Prälaten nehmen die Aufgaben eines Regionalbischofs wahr, u. a. Visitation der Dekanatämter und Kirchenbezirke, Seelsorge unter den Pfarrern und Mitwirkung bei der Wiederbesetzung der Gemeindepfarrstellen.
Das heutige Prälatenamt geht auf das Jahr 1551 zurück. Damals wurden Generalsuperintendenten eingesetzt. Diese hatten zunächst keinen festen Amtssitz. Vielmehr wurden bestimmte Geistliche mit den besonderen Aufgaben betraut, die sie zusätzlich zu erledigen hatten. Anfangs sind vier Generalsuperintendenten nachzuweisen. Sie wurden mit den Orten Adelberg, Bebenhausen, Denkendorf und Maulbronn bezeichnet. 1806 wurde Heilbronn als fünftes Generalat errichtet. 1810 wurden die Generalate Adelberg, Bebenhausen und Denkendorf aufgehoben und dafür vier neue Generalate Tübingen, Ulm, Öhringen-Schöntal und Urach errichtet. 1823 wurden die Generalate Öhringen-Schöntal und Urach wieder aufgehoben und dafür Schwäbisch Hall, Reutlingen und Ludwigsburg neu errichtet, so dass es ab 1823 sechs Generalate gab. 1913 wurde die Anzahl der Prälaturen auf vier reduziert, da die Prälaturen Schwäbisch Hall und Tübingen durch Königliche Entschließung vom 16. März 1913 zum 1. April 1913 aufgehoben wurden. Weitere Veränderungen gab es 1933, 1956, 1992 und 2003, so dass es heute noch vier Prälaturen gibt.
Die folgende Übersicht zeigt die Veränderung in Anzahl und Bezeichnung der Generalate bzw. Prälaturen:
- bis 1806: Adelberg, Bebenhausen, Denkendorf, Maulbronn
- 1806: Adelberg, Bebenhausen, Denkendorf, Heilbronn, Maulbronn
- 1810: Heilbronn, Maulbronn, Öhringen-Schöntal, Tübingen, Ulm, Urach
- 1823: Heilbronn, Ludwigsburg (statt Maulbronn), Reutlingen (statt Urach), Schwäbisch Hall (statt Schöntal), Tübingen, Ulm
- 1913: Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Ulm
- 1933: Heilbronn, Ludwigsburg, Stuttgart, Ulm
- 1956: Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart, Ulm
- 1992: Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart, Ulm
- 2003: Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart, Ulm
2025 beschloss die Landessynode die Reduzierung auf zwei Prälaturen. Die nächsten frei werdenden Prälaturen, das sind Ulm und Stuttgart, sollen demnach nicht wieder besetzt werden.
Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise
Die vier Prälaturen gliedern sich seit 1. Januar 2025 in insgesamt 41 Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise. Die meisten sind deckungsgleich mit den Dekanaten. Lediglich der Kirchenkreis Stuttgart besteht weiterhin aus vier Dekanatsbezirken. Ferner gab es im Kirchenbezirk Ravensburg zwischen 1992 und 2003 zwei Dekanatsbezirke, Friedrichshafen und Ravensburg. In den fusionierten Bezirken Bad Urach-Münsingen 2013, Calw-Nagold 2019, Weinsberg-Neuenstadt 2020 und Vaihingen-Ditzingen 2020 wurde jeweils eine Übergangsregelung mit zunächst zwei Dekanen getroffen.
Die Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und können als solche Träger von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiter anstellen.
Anfang des 19. Jahrhunderts gab es in der württembergischen Landeskirche 49 Kirchenbezirke. Am 1. April 1951 wurde der Kirchenbezirk Schwäbisch Gmünd aus Kirchengemeinden der Kirchenbezirke Aalen, Gaildorf und Welzheim sowie am 1. Januar 1965 der Kirchenbezirk Zuffenhausen aus Kirchengemeinden des Kirchenbezirks Bad Cannstatt errichtet. Am 1. Januar 1976 wurde der Kirchenbezirk Langenburg mit dem Kirchenbezirk Blaufelden vereinigt. Infolge von Einwohnerzuwächsen im Raum Stuttgart, sowie bedingt durch die Gemeindereform der 1970er Jahre wurden dort zwei neue Kirchenbezirke, Ditzingen und Bernhausen, errichtet und der Kirchenbezirk Welzheim aufgelöst. Mit Wirkung vom 1. Januar 1978 wurden die Kirchengemeinden des Kirchenbezirks Welzheim auf die Nachbarkirchenbezirke Schorndorf, Schwäbisch Gmünd und Backnang aufgeteilt und der Kirchenbezirk Ditzingen aus Kirchengemeinden der Kirchenbezirke Leonberg und Ludwigsburg neu gebildet. Am 1. Januar 1981 wurde schließlich der Kirchenbezirk Bernhausen aus Kirchengemeinden der Kirchenbezirk Degerloch, Esslingen und Nürtingen errichtet. Somit gab es bis 2007 insgesamt 51 Kirchenbezirke. Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wurden die vier Kirchenbezirke der Stadt Stuttgart (Stuttgart, Bad Cannstatt, Degerloch und Zuffenhausen) zum Kirchenkreis Stuttgart vereinigt. Damit reduzierte sich die Zahl der Kirchenbezirke bzw. -kreise auf 48. Durch die Fusion der Bezirke Bad Urach und Münsingen 2013 und der Bezirke Calw und Nagold zum 1. Januar 2019 verringerte sich die Zahl auf 46. Durch die Fusion der Bezirke Vaihingen und Ditzingen und der Bezirke Weinsberg und Neuenstadt zum 1. Januar 2020 sowie der Bezirke Blaufelden und Crailsheim zum 1. Januar 2024 und durch die Fusion der Bezirke Göppingen und Geislingen und der Bezirke Sulz am Neckar und Tuttlingen zum 1. Januar 2025 verringerte sich die Zahl auf 41.
Die vier Prälaturen und vier Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise:
Prälatur Heilbronn (13)
| Prälatur Reutlingen (11)
| Prälatur Stuttgart (9)
| Prälatur Ulm (8)
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Kirchengemeinden
Die 41 Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise sind in ungefähr 1.250 Kirchengemeinden unterteilt. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich auch auf mehrere politische Gemeinden erstrecken kann.
In Einzelfällen – insbesondere in Städten – wurden inzwischen kleinere Kirchengemeinden wieder zu größeren Gemeinden zusammengelegt. Nachdem der demografische Wandel zu einem Rückgang in der Kirchenmitgliedschaft führt, dürfte es auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte.
Theologen angestellt von Gemeinschaften
Manche der mit Spenden entlohnten hauptamtlichen Mitarbeiter von Gemeinschaften erfüllen mit ihrer Ausbildung und Berufung die Qualitätskriterien für Gemeinschaftsgemeinden innert der Evangelische Landeskirche in Württemberg. Somit können Gottesdienste mit Amtshandlungen wie Taufen, Konfirmationen und Trauungen gefeiert werden. Vertreterdienste innerhalb der evangelischen Landeskirche sind über die Einsetzung durch den evangelischen Dekan des Kirchenbezirks möglich.
Gesangbücher
In den Gemeinden der Evangelischen Landeskirche in Württemberg waren bzw. sind in den letzten Jahrhunderten vor allem folgende Gesangbücher im Gebrauch:
- Württembergisches Gesang-Buch, Enthaltend eine Sammlung Reiner und Kräfftiger Lieder, Stuttgart 1741
- Wirtembergisches Gesangbuch, zum Gebrauch für Kirchen und Schulen, von dem Königlichen Synodus nach dem Bedüfniß der gegenwärtigen Zeit eingerichtet, Stuttgart, eingeführt am 14. Juni 1791 bzw. mit dem Titel „Gesangbuch für die evangelischen Kirchen und Schulen des Königreichs Württemberg“
- Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg. Stuttgart 1842.
- Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg. Stuttgart, eingeführt 1912, ab 1936 mit einem „Anhang zum Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg, hrsg. von Landeskirchenmusikdirektor Wilhelm Gohl mit Genehmigung des evangelischen Oberkirchenrats“.
- Evangelisches Kirchengesangbuch (EKG), Ausgabe für die Evang. Landeskirche in Württemberg; eingeführt auf Beschluss des Württemberg. Evang. Landeskirchentages vom 13. November 1952 zum Advent 1953.
- Evangelisches Gesangbuch (EG), Ausgabe für die Evangelische Landeskirche in Württemberg, Stuttgart; eingeführt am 1. Advent 1996, 2. verbesserte Auflage 2007.
Jugendarbeit
Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) ist eine Dachorganisation der evangelischen Jugendarbeit im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mit Hauptsitz in Stuttgart. Es arbeitet als Landesstelle selbständig im Auftrag der Evangelischen Landeskirche. Eichenkreuz ist der Eigenname der Sportarbeit im Evangelischen Jugendwerk. Auch Sportvereine in Württemberg tragen den Namen Eichenkreuz in ihrem Namen.
Schließungen von Kirchen
Zu den in der jüngeren Geschichte geschlossenen oder umgewidmeten Kirchen gehören folgende Gotteshäuser:
- Ebingen Friedenskirche 1931 eingeweiht, 2024 letzter Gottesdienst der Kirchengemeinde Ebingen, seither kostenlos von der Süddeutschen Gemeinschaft genutzt.
- Reutlingen, Leonhardskirche: 1895 eingeweiht 1931, 2010 entwidmet
- Ulm, Paul-Gerhardt-Kirche: 1957 eingeweiht, 2007 entwidmet, 2008 abgerissen
- Waiblingen, Nikolauskirche: 2001 an griechisch-orthodoxe Kirchengemeinde verkauft
- Göppingen, Martin-Luther-Kirche: 2014 an die syrisch-orthodoxe Gemeinde Mor Jakob von Sarug e. V. verkauft
- Göppingen-Bartenbach, Alte Dorfkirche: seit 1983 als Heilig-Kreuz-Kirche von der Armenischen Gemeinde Baden-Württemberg genutzt, ging mit Vertrag vom 18. Dezember 2018 in deren Eigentum über
Literatur
- Das Evangelische Württemberg – Seine Kirchenstellen und Geistlichen von der Reformation bis auf die Gegenwart. Gesammelt und bearbeitet von Christian Sigel, Pfarrer in Gebersheim, 1910.
- Handbuch für Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte. Hrsg. im Auftrag des Oberkirchenrates der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Stuttgart 2001.
- Reformationsgeschichte Württembergs in Portraits. Hrsg. von Siegfried Hermle. Holzgerlingen 1999.
- Südwestdeutsche Reformationsgeschichte. Hrsg. von Martin Brecht und Hermann Ehmer. Stuttgart 1984.
- Zu erbauen und zu erhalten das rechte Heil der Kirche. Eine Geschichte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Hrsg. von Gerhard Schäfer. Steinkopf, Stuttgart 1984, ISBN 3-7984-0590-5.
- Das evangelische Württemberg. Gestalt und Geschichte der Landeskirche. Hrsg. von Ulrich Fick. Steinkopf, Stuttgart 1983, 2. Aufl. 1984, ISBN 978-3-7984-0578-3.
- Baden-Württembergisches Pfarrerbuch. Hrsg. im Auftr. des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Vereins für Württembergische Kirchengeschichte. Bd. 1–3. Verl. Evangel. Presseverb. für Baden, Karlsruhe 1979–1994.
- Hermann Ehmer: Kleine Geschichte der Evangelischen Kirche in Württemberg. DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2008, ISBN 978-3-87181-708-3.
- Michael Droege (Hrsg.): 100 Jahre Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (= Untersuchungen über Recht und Religion, Bd. 1). Mohr Siebeck, Tübingen 2021, ISBN 978-3-16-160878-0.
- Norbert Haag: Dekane. Eine kirchliche Funktionselite 1918 bis 1945. Eine Untersuchung am Beispiel der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (= Quellen und Forschungen zur württembergischen Kirchengeschichte, Bd. 26). Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2023, ISBN 978-3-374-07279-8.
Weblinks
- Offizielle Website der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
- Verein für Württembergische Kirchengeschichte
- Evangelisches Gemeindeblatt für Württemberg
Einzelnachweise
- Sabine Foth neue Synodenpräsidentin. Evangelische Landeskirche in Württemberg, 15. Februar 2020, abgerufen am 16. Februar 2020.
- Evangelische Kirche in Deutschland – Kirchenmitgliederzahlen Stand 31. Dezember 2022 Tabelle 1: Evangelische Kirchenmitglieder und Bevölkerung nach Gliedkirchen am 31. Dezember 2022 Seite 6, ekd.de, abgerufen am 23. März 2024.
- Volker Trugenberger: Hohenzollern. In: Württembergische Kirchengeschichte online.
- Antonia Lezerkoss: Kirche: Liturgie nach alter Preußenweise. (Südwest Presse Online, 3. Februar 2017, abgerufen am 18. Februar 2018. vom 31. Oktober 2020 im Internet Archive)
- Peter Schwarz und Nils Graefe: 500 Jahre Reformation: Anmerkungen: Herr Schmid oder Das Schmugglerwesen ( vom 26. Februar 2020 im Internet Archive) In: Waiblinger Kreiszeitung, 28. September 2016, abgerufen am 15. Mai 2025
- Karsthans Täbingen, täbingen.de, abgerufen am 4. März 2018.
- Werner-Ulrich Deetjen: 700 Jahre Stadt Ebingen – Geschichte in Bildern Vorträge zur Geschichte. Das Reich Gottes zu Ebingen – Gedanken zu seiner Geschichte und Eigenart. Druck und Verlagshaus Daniel Balingen, Albstadt 1985.
- Die Waldenser. Deutsche Waldenservereinigung e. V., abgerufen am 15. Mai 2025 (Liste der durch Waldenser gegründeten Orte).
- Die Beck’sche Reformbewegung von 1712 bis 1719. baerenthal.de, abgerufen am 27. Februar 2018.
- Österreich ( vom 10. Juni 2020 im Internet Archive)
- Sigrid Hirbodian, Andreas Schmauder und Manfred Waßner (Hrsg.): Gemeinde im Wandel. Band 19 Eine Stadt im Wandel – Die Geschichte von Meßstetten. Nr. 19. Tübingen 2019, S. 172.
- Geschichte Mägerkingen (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Amtszeitbegrenzung für kirchenleitende Ämter. (PDF) 13. Evangelische Landessynode Sitzung vom 27. bis 30. November 2006. Amt für Information der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, S. 7, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 28. September 2007; abgerufen am 15. Mai 2025.
- Siehe Archivierte Kopie ( vom 6. März 2010 im Internet Archive)
- Evangelische Landeskirche in Württemberg: Synode: Neue Mehrheiten machen’s spannend: „Lebendige Gemeinde“ verliert - alle anderen Gesprächskreise legen zu. 2. Dezember 2019, abgerufen am 3. Dezember 2019.
- https://www.elk-wue.de/news/2025/05072025-einsparziel-der-landeskirche-erreicht-landessynode-bringt-umfangreiches-sparpaket-auf-den-weg
- Dekan Stellvertreterin
- Kirchliches Gesetz
- Martin Schott Tuttlingen
- Eichenkreuz Sportverein
- Eichenkreuz Jugendwerk
- Friedenskirche
- Gottesdienst Friedenskirche
- Archivlink ( vom 7. Mai 2015 im Internet Archive)
- Archivlink ( vom 5. Oktober 2015 im Internet Archive)
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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KarteBasisdatenFlache ca 20 935 km Leitender Geistlicher Landesbischof Ernst Wilhelm GohlPrasidentin der Landessynode Sabine FothDirektor des Oberkirchenrats Stefan WernerMitgliedschaft EKD ORK und LWB Vollmitgliedschaft UEK und VELKD jeweils nur GaststatusMissionsgesellschaft Evangelische Mission in Solidaritat EMS Pralaturen 4Kirchenbezirke bzw kreise 43Kirchengemeinden 1169 31 Dezember 2022 Gemeindeglieder 1 821 266 31 Dezember 2022 Anteil an der Gesamtbevolkerung 27 8 31 Dezember 2022 Offizielle Website www elk wue de Die Evangelische Landeskirche in Wurttemberg ist eine von 20 Gliedkirchen Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD und Mitglied der Konferenz der Kirchen am Rhein Wie alle Landeskirchen ist sie eine Korperschaft des offentlichen Rechts sie hat ihren Sitz in Stuttgart Die Kirche hat 1 821 266 Gemeindeglieder Stand Dezember 2022 in 1169 Kirchengemeinden Die Evangelische Landeskirche in Wurttemberg ist eine lutherische Kirche und Mitglied in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa GEKE sowie im Lutherischen Weltbund Sie gehort weder zur Union Evangelischer Kirchen noch zur Vereinigten Evangelisch Lutherischen Kirche Deutschlands hat jedoch jeweils einen Gaststatus Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche in Wurttemberg ist die Stiftskirche Stuttgart Hier wurde 1534 von dem Marburger Prediger Konrad Oettinger eine der ersten evangelischen Predigten in Wurttemberg gehalten Weitere bedeutende Kirchen sind das Ulmer Munster die Kilianskirche Heilbronn die Marienkirche Reutlingen die Esslinger Stadtkirche St Dionysius sowie die Kirche St Michael Schwabisch Hall Eine Bildungseinrichtung der Landeskirche ist das Tubinger Stift Die Landeskirche grundete 1945 die Evangelische Akademie Bad Boll als erste Einrichtung dieser Art die als Mutterhaus der kirchlichen Akademien gilt Im selben Jahr wurde in Esslingen der Grundstock fur die heutige Evangelische Hochschule fur Kirchenmusik gelegt die sich seit 1998 in Tubingen befindet GebietDas Gebiet der Evangelischen Landeskirche in Wurttemberg umfasst im Wesentlichen Wurttemberg und die Hohenzollernsche Lande Die ersten Jahrhunderte war die Landeskirche auf das Konigreich Wurttemberg sowie den Volksstaat Wurttemberg begrenzt der bis 1945 bestand 1950 als die Evangelische Landeskirche in Wurttemberg den Landern Wurttemberg Baden und Wurttemberg Hohenzollern angehorte erfolgte die Eingliederung des hohenzollerschen Kirchenkreises der Rheinischen Landeskirche die bis 1945 1948 zur Kirche der Altpreussischen Union gehorte Die ursprungliche Gottesdienstordnung wurde beibehalten In den Folgejahren gab es ferner mit der benachbarten Evangelischen Landeskirche in Baden geringfugige Grenzveranderungen GeschichteSchon 1520 1524 gelang es den Schmugglern Dietmar Gall und Hanns Schmid lutherische Schriften zu verbreiten Der Freiburger Arzt Johannes Murer predigte erstmals 1523 in bauerlicher Kleidung als Karsthans das Priestertum aller Glaubigen in Wurttemberg Bei seiner Verhaftung in Balingen bekannte er dass er lieber sterben wolle als auf die Verkundigung des Wortes Gottes zu verzichten Murer starb dann ebenso den Martyrertod fur das Evangelium wie jene anderen 45 evangelischen Bauernkriegs prediger und pfarrer Herzog Ulrich von Wurttemberg setzte 1534 in seinem Herzogtum Wurttemberg die Reformation durch Dies war das Grundungsjahr der Evangelischen Landeskirche Der Herzog spater der jeweilige Konig von Wurttemberg war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als so genannter summus episcopus d h der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche und die kirchliche Macht Die bisherigen katholischen Bischofe verloren alle Rechte Als Reformator des Landes wurde Johannes Brenz eingesetzt der die Reformation im Sinne von Martin Luther durchfuhrte Er ist in der Stiftskirche Stuttgart beigesetzt Die Evangelische Landeskirche in Wurttemberg war damit von Anfang an eine lutherische Kirche Die Gottesdienstform ist jedoch der reformierten Tradition verpflichtet d h die Gottesdienstfeier wird schlicht abgehalten Die in lutherischen Gemeinden sonst ubliche Form der Lutherischen Messe wird nur selten praktiziert 1699 wurden 400 Hugenotten in Wurttemberg angesiedelt Bis 1806 war das Herzogtum Wurttemberg ein rein evangelisches Gebiet Erst als Wurttemberg Konigreich wurde und von Napoleons Gnaden grosse katholische Gebiete Oberschwaben zugeschlagen bekam endete diese einheitliche religiose Struktur Konigsfeld im Schwarzwald ist eine planmassige Siedlung der Herrnhuter Brudergemeine aus dem Jahr 1806 Konigsfeld wurde somit die erste Siedlungsgrundung im Gebiet des heutigen Baden Wurttemberg der 1727 in Herrnhut durch Nikolaus Ludwig Graf von Zinzendorf ins Leben gerufenen protestantisch pietistischen Brudergemeine Die Grundungsurkunde Konig Friedrichs I von Wurttemberg datiert auf den 12 August 1806 Glaubensfluchtlinge aus Frankreich und Italien wurden auf zugeteiltem Gebiet in Wurttemberg unter Beibehaltung der ursprunglichen Gemeindenamen Sprache und Gottesdienstform angesiedelt Unter der Leitung des Pfarrers Henri Arnaud besiedelten die Vertriebenen eine Gegend im Nordwesten des Herzogtums 1720 mussten etwa 40 Personen wegen ihres Ubertritts zum Protestantismus das hohenzollerische Barenthal verlassen und nach Wurmberg in Wurttemberg auswandern In der damals noch unabhangigen Reichsstadt Ulm wurden 1731 die Tore fur fast 3000 Salzburger Exulanten der Gegenreformation geoffnet Im 19 Jahrhundert entstanden auch in bisher romisch katholischen Gebieten Sud Wurttembergs evangelische Gemeinden Siegelmarke der Evangelischen Konsistoriums zu Stuttgart Zur Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten wurde innerhalb des Kultministeriums in Wurttemberg heute Ministerium fur Kultus Jugend und Sport Baden Wurttemberg eine Abteilung eingerichtet welche die Bezeichnung Konsistorium erhielt An seiner Spitze stand der Konsistorialprasident Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der Konig von Wurttemberg abdanken Die Kirche hatte somit formal kein Oberhaupt mehr Daher ubernahmen zunachst die fuhrenden Geistlichen der Kirche Pralaten und der Konsistorialprasident die Kirchenleitung 1923 1924 gab sich die Wurttembergische Landeskirche eine Verfassung und setzte einen Kirchenprasidenten als Oberhaupt der Kirche ein der ab 1933 den Titel Landesbischof erhielt Entwicklung des Pietismus als Besonderheit der Landeskirche Eine Besonderheit der Wurttembergischen Landeskirche ist die enge Verbindung mit dem Pietismus Im fruhen 18 Jahrhundert war Wurttemberg das grosste protestantische Territorium im ansonsten katholischen Sudwesten Deutschlands Deshalb wurde von Seiten der Obrigkeit besonders streng auf die Einhaltung des lutherischen Bekenntnisses geachtet was oft zu einem gewissen Dogmatismus in der Theologie fuhrte Als Gegenbewegung etablierte sich der Pietismus dessen wichtigstes Kennzeichen bis heute die personliche Frommigkeit ist Das Verhaltnis von offizieller Landeskirche und Pietisten war oft schwierig Allerdings gab es auf beiden Seiten immer wieder Menschen die Verstandnis fur den jeweils anderen hatten so dass sich die meisten pietistischen Gruppen innerhalb der Landeskirche entwickelten Noch heute machen die Pietisten einen grossen Anteil der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft in der Landeskirche aus Viele Kirchengemeinden im altwurttembergischen Raum haben bis heute eine pietistische Pragung Kirchenkonvent Die Kirchenkonvente bestanden aus Vogt Pfarrer und zwei bis drei Richtern Sie entwickelten sich zur regelrechten Sittenpolizei Im 18 Jahrhundert wurden Lichtkerzen Spielabende Kegelspiel aussereheliche Schwangerschaften und Fastnachtsbrauche nach kriminalistischen Verhoren mit Geld und Freiheitsstrafen belegt Eine Dauerklage bildete das weitverbreitete Uberfeldlaufen der Dorfbewohner Oft besuchten ganze Gruppen die Feste in katholischen Dorfern Der Fasnetstanz zog Mitte des 17 Jahrhunderts die Anwohner der evangelischen Dorfer stark an die Ermahnungen blieben ergebnislos LeitungOberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in der Gansheidestrasse in Stuttgart zugleich Dienstsitz des Landesbischofs zurzeit abgerissen wird neu gebaut An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Wurttemberg steht der Landesbischof bis 1933 Kirchenprasident Er wird von der Landessynode mit einer Zweidrittelmehrheit gewahlt Seine Amtszeit wahrte ursprunglich auf Lebenszeit und endete spatestens mit Vollendung des 68 Lebensjahres In der Regel geht er jedoch bereits nach Vollendung seines 65 Lebensjahres in den Ruhestand so dass dann ein neuer Landesbischof gewahlt werden muss Die Landessynode im Herbst 2006 beschloss die Begrenzung der Amtszeit auf zehn Jahre Dem Landesbischof kommt die oberste Leitung der Landeskirche zu Er hat das Recht in allen gottesdienstlichen Raumen der Landeskirche das Wort Gottes zu verkundigen Durch diesen Verkundigungsdienst wird die Kirche geistlich geleitet Unterstutzt wird er darin von den Pralatinnen und Pralaten sowie den Dekaninnen und Dekanen Der Landesbischof sitzt dem Kollegium des Oberkirchenrats vor und vertritt die Landeskirche nach aussen Begriffsbestimmung in der Landeskirche Seit 2022 hat Ernst Wilhelm Gohl dieses Amt inne Der Landesbischof hat einen theologischen und einen juristischen Vertreter Theologischer Vertreter ist der dienstalteste der insgesamt vier Pralaten Regionalbischofe Juristischer Vertreter ist der Direktor des Oberkirchenrats fruher zeitweise als Vizeprasident bezeichnet Gegenwartig ist die theologische Stellvertreterin des Landesbischofs Pralatin Gabriele Wulz Fruhere Leitung Nach Einfuhrung der Reformation in Wurttemberg 1534 wurden die kirchlichen Angelegenheiten ab 1553 gemeinsam vom Konsistorium geistliche Angelegenheiten und vom Kirchenrat Verwaltung getatigt Das Leitungsgremium bestand aus der Vorstandschaft Obersuperattendenz und Direktion und den ordentlichen Mitgliedern 1698 wurden Konsistorium und Kirchenrat getrennt Das Konsistorium wurde dann von einem Prasidenten geleitet dem ein Vizeprasident zur Seite stand Dem Konsistorium gehorten mehrere Konsistorialrate geistlichen und weltlichen Standes an Dem Kirchenrat stand ein Direktor vor dem ein Vizedirektor zur Seite stand Der Kirchenrat hatte mehrere Expeditionsrate 1803 wurde Wurttemberg Kurfurstentum und erheblich vergrossert Fur die neuwurttembergischen Landesteile wurde in Heilbronn ein eigenes Konsistorium errichtet das die Dekanate Aalen Esslingen Schwabisch Hall Heilbronn und Reutlingen umfasste Dem Heilbronner Konsistorium stand ein Prasident ein geistlicher und ein weltlicher Rat sowie ein weltlicher Assessor vor 1806 wurde als Wurttemberg Konigreich und erneut vergrossert wurde das Konsistorium Heilbronn wieder abgeschafft Ab 1806 wurden die kirchlichen Angelegenheiten in Wurttemberg dem Ministerium des geistlichen Departements unterstellt das spater Ministerium des Kirchen und Schulwesens und schliesslich Kultministerium bzw Kultusministerium hiess Innerhalb dieses Ministeriums war das Konsistorium eine besondere Abteilung dem ein Direktor spater Prasident vorstand Direktoren bzw Prasidenten des Evangelischen Konsistoriums 1799 1808 Direktor 1809 1819 Direktor 1819 1829 39 Direktor bis 1821 Vizedirektor 1830 1842 Benjamin Ferdinand von Mohl Direktor 1842 1850 Karl Friedrich Christian von Scheurlen Direktor 1850 1852 Karl Eberhard Freiherr von Wachter Spittler Direktor 1852 1866 August Friedrich von Kostlin Direktor 1866 1869 Eduard von Schmidlin Direktor 1870 1876 Karl Ludwig von Golther Prasident des Konsistoriums 1876 1885 Prasident des Konsistoriums 1885 1905 Wilhelm Freiherr von Gemmingen Prasident des Konsistoriums 1905 1910 Viktor von Sandberger Konsistorialprasident 1910 1912 Hermann von Habermaas Konsistorialprasident 1913 1924 Hermann von Zeller KonsistorialprasidentKirchenprasidenten und Landesbischofe Frank Otfried July von 2005 bis 2022 Landesbischof der Evang Landeskirche in Wurttemberg1924 1929 Johannes von Merz Kirchenprasident 1929 1948 Theophil Wurm Landesbischof bis 1933 Kirchenprasident 1948 1962 Martin Haug Landesbischof 1962 1969 Erich Eichele Landesbischof 1969 1979 Helmut Class Landesbischof 1979 1988 Hans von Keler Landesbischof 1988 1994 Theo Sorg Landesbischof 1994 2001 Eberhardt Renz Landesbischof 2001 2005 Gerhard Maier Landesbischof 2005 2022 Frank Otfried July Landesbischof seit 2022 Ernst Wilhelm Gohl LandesbischofDirektoren des Oberkirchenrats 1945 1949 Wilhelm Lempp 1949 1973 Rudolf Weeber 1973 1979 1979 1986 Karl Dummler 1986 1995 Martin Dietrich 1995 2001 2001 2017 Margit Rupp seit 2017 LandessynodeGewahlte und zugewahlte Mitglieder der SynodeGewahlte Mitglieder 90Zugewahlte Mitglieder 7Aus dem Prufungsausschuss der Evang Fakultat Tubingen 1Gesamt 98Synodale in den GesprachskreisenLebendige Gemeinde 30Offene Kirche 31Evangelium und Kirche 17Kirche fur Morgen 12 Als Parlament hat die Landeskirche eine Landessynode Diese wird in Wurttemberg als einziger Gliedkirche der EKD direkt von den Gemeindegliedern fur eine Wahlperiode von sechs Jahren gewahlt Urwahl Ihre Aufgaben sind ahnlich wie die eines politischen Parlaments und liegen vor allem im Haushaltsrecht und in der kirchlichen Gesetzgebung Die Mitglieder der Synode heissen Synodale werden in Wahlkreisen gewahlt und gehoren verschiedenen Gesprachskreisen an die sich in Zielsetzung und Pragung unterscheiden Lebendige Gemeinde konservativ evangelikales oder pietistisches Spektrum Evangelium und Kirche Mittelgruppe die 1933 1934 aus dem Widerstand gegen die Deutschen Christen entstanden ist Offene Kirche sozialliberales bis linkes Spektrum Kirche fur Morgen ist erst seit der 13 Synode dabei und ist eine Initiative zur Reform der Wurttembergischen Landeskirche Vorsitzende der Landessynode ist die Prasidentin der Synode bzw der Prasident der Synode Gegenwartig ist Sabine Foth Prasidentin der 16 Landessynode seit 2020 Die 15 Landessynode wurde am 1 Dezember 2013 gewahlt Ihr gehoren 90 direkt gewahlte und sieben zugewahlte Mitglieder an ausserdem als Vertreter der Evangelisch Theologischen Fakultat zunachst Hans Joachim Eckstein ab Oktober 2016 Jurgen Kampmann Die Stuttgart Hospitalkirche mit dem dazugehorenden Hospitalhof in Stuttgart dem wichtigsten Tagungsort der LandessynodeGrosser Tagungssaal in dem die Landessynode in der Regel zu den Sitzungen zusammenkommt Bei der 16 Landessynode die am 1 Dezember 2019 gewahlt wurde verlor die Gruppe Lebendige Gemeinde bisher starkste Kraft in der Synode 8 Sitze und lag im Ergebnis der Kirchenwahl gleichauf mit Offene Kirche Die Gruppe Kirche fur morgen konnte ihre Zahl an Mandaten zwar mehr als verdoppeln stellt aber weiterhin die kleinste der in der Landessynode vertretenen Gesprachskreise Infolge des Ausscheidens von Mitgliedern und Nachrucken von Ersatzbewerbern aus den Wahlkreisen mit nachstniedriger Stimmzahl unabhangig der Zugehorigkeit zu Gesprachskreisen konnen sich die Sitzzahlen verandern Die gegenwartige Sitzverteilung sieht so aus Lebendige Gemeinde 30 Evangelium und Kirche 17 Offene Kirche 31 Kirche fur morgen 12 Die Synodalen kamen am 15 Februar 2020 im Hospitalhof in Stuttgart zur konstituierenden Sitzung zusammen Geschichte der Landessynode Innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Wurttemberg gibt es erst seit 1869 eine Landessynode Die damalige Grundung der Synode hangt auch mit der allgemeinen politischen Entwicklung in Deutschland zusammen Anfang des 19 Jahrhunderts war die Kirche fest in das Staatsgefuge integriert Die wurttembergische Verfassung von 1819 wollte erstmals den Kirchen mehr Eigenstandigkeit geben Jedoch konnte dies zunachst vor allem auch wegen des Widerstandes des Konigs nicht umgesetzt werden Mit der Einfuhrung einer neuen Liturgie und eines neuen Gesangbuchs 1841 wurden neue Versuche unternommen der Kirche eine eigene Verfassung zu geben 1845 gab es auch einen Entwurf einer Presbyterial und Synodalordnung doch machte die Revolution von 1848 1949 die Umsetzung wieder zunichte Der erste Schritt zur Schaffung einer Synode wurde dann 1851 erreicht als der Konig durch Verordnung vom 28 Januar 1851 die Bildung von Pfarrgemeinderaten heute Kirchengemeinderat erlaubte Diese Gremien bestanden aus dem ortlichen Geistlichen und aus Mannern uber 40 Jahre die von selbstandigen Mannern so genannten Hausvatern uber 30 Jahre gewahlt wurden Durch Verordnung vom 18 November 1851 wurden mit dem zweiten Schritt auch Diozesansynoden heute Bezirkssynode errichtet Ihr gehorten die Geistlichen des Kirchenbezirks und eine gleiche Anzahl Kirchenalteste heute Kirchengemeinderate an Letztere wurden von den Pfarrgemeinderaten gewahlt Die Synode sollte einmal pro Jahr tagen Der dritte Schritt die Bildung einer Landessynode wurde zunachst vom Konig weiter abgelehnt Erst Konig Karl stand dem Ansinnen positiv gegenuber So kam es 1866 zu einem ersten Zusammentreffen unter August Ludwig Reyscher in Stuttgart Die Versammlung erarbeitete Grundsatze fur eine Synodalverfassung Im Juli 1866 wurde dem Cultministerium ein Entwurf vorgelegt und nach verschiedenen Beratungen wurde durch die konigliche Verordnung vom 20 Dezember 1867 die Landessynode eingefuhrt Sie war im Wesentlichen die Grundlage fur alle Synoden bis 1919 Ihr gehorten 50 Abgeordnete 25 weltliche und 25 geistliche an und sollte alle vier Jahre einberufen werden Die tatsachliche Einberufung verzogerte sich jedoch teilweise erheblich Sie dauerte meist nur wenige Wochen oder auch nur ein paar Tage Die Synode wurde von einem Prasidenten und einem Vizeprasidenten geleitet Beide wurden zunachst vom Konig nach entsprechendem Vorschlag ernannt ab 1888 von der Synode gewahlt Daneben gab es einen Schriftfuhrer Zwischen den einzelnen Sitzungen versah ein Ausschuss die Amtsgeschafte Dieser bestand aus dem Prasidenten sowie zwei geistlichen und zwei weltlichen Mitgliedern der Synode Die erste Landessynode wurde im Februar 1869 gut ein Jahr nach ihrer formellen Einrichtung 1867 einberufen Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 wurde das Kirchenwesen in Deutschland neu organisiert Grundlage war die Weimarer Reichsverfassung von 1919 die eine Trennung von Staat und Kirche vorsah Die auf ihr basierende Verfassung fur die Wurttembergische Landeskirche sah ein direkt gewahltes Gremium vor Das hierfur erforderliche Gesetz wurde von der 1912 einberufenen Landessynode am 20 Januar 1919 beschlossen Diese Landessynode hatte eigentlich 1918 neu gewahlt werden sollen wegen des Krieges war die Wahl jedoch verschoben worden Das nach dem neuen Gesetz zu wahlende Kirchengremium wurde nunmehr als Landeskirchenversammlung bezeichnet und bestand aus 55 weltlichen und 26 geistlichen Abgeordneten Neben der Urwahl durch die Gemeindeglieder der gesamten Landeskirche war auch die Einfuhrung des Frauenwahlrechts neu Die wichtigste Aufgabe der Landeskirchenversammlung war die Ausarbeitung einer Kirchenverfassung fur die Evangelische Landeskirche in Wurttemberg Sie wurde am 24 Juni 1920 verabschiedet trat jedoch erst am 1 April 1924 in Kraft Die Landeskirchenversammlung von 1919 sollte nach drei Jahren neu gewahlt werden doch wurde die Legislaturperiode zweimal bis 1924 verlangert Entsprechend der Kirchenverfassung von 1919 1924 bzw des 1922 verabschiedeten Gesetzes uber die Wahlen zum Landeskirchentag trug das von den Gemeindegliedern zu wahlende Gremium nunmehr die Bezeichnung Landeskirchentag Dieser hatte 60 Abgeordnete 40 weltliche und 20 geistliche Die Wahlperiode wurde auf sechs Jahre verlangert Das Wahlrecht auf 25 Jahre festgelegt Die Sitzungen des Gremiums sollten alle zwei Jahre einberufen werden Nach der Machtergreifung Hitlers 1933 sollte auch die Kirche im gesamten Deutschen Reich gleichgeschaltet werden Daher wurde im Juli 1933 zwangsweise ein neuer 3 Landeskirchentag einberufen wenngleich der vorherige 2 Landeskirchentag erst 1931 gewahlt worden war Dieses Gremium rekrutierte sich aber nicht aus einer Urwahl sondern vielmehr durch Delegierte fur die zuvor festgelegt wurde aus welchem Lager sie kamen So erhielten die Deutschen Christen 34 von 61 Sitzen zugeteilt Der so gebildete 3 Landeskirchentag sollte die Wurttembergische Landeskirche in die Deutsche Reichskirche eingliedern Bis 1934 gaben jedoch zahlreiche Abgeordnete der Deutschen Christen entweder ihr Mandat auf oder sie wechselten zu den beiden anderen Gruppierungen im Gremium uber Die Deutschen Christen hatten somit keine Mehrheit mehr und so konnte die Eingliederung in die Reichskirche nicht durchgesetzt werden Unabhangig davon wurde versucht Landesbischof Theophil Wurm abzulosen Zu diesem Zweck wurde von den Deutschen Christen am 9 Oktober 1934 eine eigene 18 kopfige parallele Landessynode einberufen die den Absetzungsbeschluss fasste Der 3 Landeskirchentag erklarte wenige Wochen spater diesen Beschluss fur nichtig Neben dem Landeskirchentag wurde zwischen 1936 und 1940 mehrmals ein weiteres Gremium einberufen der Beirat der Kirchenleitung Diesem gehorten 40 weltliche und 20 geistliche Mitglieder an Der 3 Landeskirchentag ware 1939 neu zu wahlen gewesen Er hatte zu jener Zeit nur noch 41 Mitglieder Eine Wahl war aber wohl nicht moglich daher wurde die Legislaturperiode bis auf Weiteres verlangert Er tagte dann noch 1941 und 1943 Entscheidungen konnte der Landeskirchentag kaum noch treffen Vielmehr war er zu einem Zustimmungsorgan fur die Kirchenleitung geworden Nach dem Zweiten Weltkrieg tagte der 3 Landeskirchentag letztmals 1946 Er verabschiedete eine neue Wahlordnung Danach wurde das aktive Wahlrecht auf 21 herabgesetzt 1964 wurde der Landeskirchentag in Landessynode umbenannt Die fortlaufende Zahlung wurde aber beibehalten Prasidenten der Landeskirchentage und Landessynoden seit 1869 Bezeichnung Jahr der Tagungen bzw Legislaturperioden PrasidentI Landessynode 1869 Gustav von DuvernoyII Landessynode 1875 1878 Gustav von DuvernoyIII Landessynode 1886 D Karl von RieckeIV Landessynode 1888 D Karl von RieckeV Landessynode 1897VI Landessynode 1900 1901 August von LandererVII Landessynode 1907 1911 Hermann von ZellerVIII Landessynode 1912 1913 1919 Hermann von Zeller Karl von HaffnerLandeskirchenversammlung 1919 1924 Karl von Haffner1 Landeskirchentag 1925 1931 Hermann Rocker2 Landeskirchentag 1931 1932 Hermann Rocker3 Landeskirchentag 1933 1939 1941 1943 1946 Karl Steger Edmund RauLandessynode der DC 19344 Landeskirchentag 1948 1953 Paul Lechler jun 5 Landeskirchentag 1954 1959 Paul Lechler jun 6 Landeskirchentag 6 Landessynode 1960 1964 1964 1965 Heinz Autenrieth7 Landessynode 1966 1971 Oskar Klumpp Rucktritt 17 Oktober 1968 Hans von Keler ab 20 Januar 1969 8 Landessynode 1972 1977 Hans Eissler9 Landessynode 1978 1983 Helmuth Flammer 1980 Martin Holland ab 1981 10 Landessynode 1984 1989 Oswald Seitter11 Landessynode 1990 1995 Oswald Seitter12 Landessynode 1996 2001 Dorothee Jetter13 Landessynode 2002 2007 Horst Neugart14 Landessynode 2008 2013 Christel Hausding15 Landessynode 2014 2019 Inge Schneider16 Landessynode 2020 2025 Sabine FothVerwaltungOberkirchenrat und Verwaltungshierarchie Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Stuttgart Er ist Vorsitzender des Oberkirchenrats eines Kollegialorgans das entsprechend der Verfassung der Landeskirche gemeinsam mit der Synode die Landeskirche leitet Diesem Kollegium das gleichsam die Regierung Exekutive der Landeskirche ist gehoren neben dem Landesbischof als dessen juristische Stellvertreterin der seit 2017 Stefan Werner die vier Pralaten und die sieben Dezernenten sie fuhren den Titel Oberkirchenrat an Die Mitarbeiter der Kollegialbehorde verwalten die Landeskirche im Oberkirchenrat als der obersten Verwaltungsbehorde der Landeskirche Die wesentlichen Personalentscheidungen werden vom getroffen in dem Landesbischof und Synodale vertreten sind Widerspruch gegen Entscheidungen der obersten Kirchenbehorde kann beim Wurttembergischen nicht aber bei der EKD eingelegt werden In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Korperschaften des offentlichen Rechts mit gewahlten Kirchengemeinderaten Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk bzw Kirchenkreis in der allgemeinen Verwaltung mit einem Landkreis vergleichbar an dessen Spitze ein Dekan in den meisten anderen Landeskirchen Superintendent steht Der 2008 durch Vereinigung der vier Kirchenbezirke der Stadt Stuttgart gebildete Kirchenkreis Stuttgart hat weiterhin vier Dekane Ferner hatte der Kirchenbezirk Ravensburg zwischen 1992 und 2003 zwei Dekane von denen einer als Co Dekan fungiert Die Kirchenbezirke bzw Kirchenkreise sind ebenfalls Korperschaften des offentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode bzw Kirchenkreissynode deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden Mehrere Kirchenbezirke bzw Kirchenkreise bilden zusammen eine Pralatur auch Sprengel genannt in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar an dessen Spitze der Pralat fruher Generalsuperintendent steht Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium Die vier Pralaturen bilden zusammen die Landeskirche in der allgemeinen Verwaltung mit dem Land vergleichbar Pralaturen Die Pralaturen auch Sprengel genannt sind die Gebiete der vier Pralaten der Landeskirche Sie sind nach ihrem Dienstsitz Heilbronn Reutlingen Stuttgart und Ulm benannt Die Pralaten nehmen die Aufgaben eines Regionalbischofs wahr u a Visitation der Dekanatamter und Kirchenbezirke Seelsorge unter den Pfarrern und Mitwirkung bei der Wiederbesetzung der Gemeindepfarrstellen Das heutige Pralatenamt geht auf das Jahr 1551 zuruck Damals wurden Generalsuperintendenten eingesetzt Diese hatten zunachst keinen festen Amtssitz Vielmehr wurden bestimmte Geistliche mit den besonderen Aufgaben betraut die sie zusatzlich zu erledigen hatten Anfangs sind vier Generalsuperintendenten nachzuweisen Sie wurden mit den Orten Adelberg Bebenhausen Denkendorf und Maulbronn bezeichnet 1806 wurde Heilbronn als funftes Generalat errichtet 1810 wurden die Generalate Adelberg Bebenhausen und Denkendorf aufgehoben und dafur vier neue Generalate Tubingen Ulm Ohringen Schontal und Urach errichtet 1823 wurden die Generalate Ohringen Schontal und Urach wieder aufgehoben und dafur Schwabisch Hall Reutlingen und Ludwigsburg neu errichtet so dass es ab 1823 sechs Generalate gab 1913 wurde die Anzahl der Pralaturen auf vier reduziert da die Pralaturen Schwabisch Hall und Tubingen durch Konigliche Entschliessung vom 16 Marz 1913 zum 1 April 1913 aufgehoben wurden Weitere Veranderungen gab es 1933 1956 1992 und 2003 so dass es heute noch vier Pralaturen gibt Die folgende Ubersicht zeigt die Veranderung in Anzahl und Bezeichnung der Generalate bzw Pralaturen bis 1806 Adelberg Bebenhausen Denkendorf Maulbronn 1806 Adelberg Bebenhausen Denkendorf Heilbronn Maulbronn 1810 Heilbronn Maulbronn Ohringen Schontal Tubingen Ulm Urach 1823 Heilbronn Ludwigsburg statt Maulbronn Reutlingen statt Urach Schwabisch Hall statt Schontal Tubingen Ulm 1913 Heilbronn Ludwigsburg Reutlingen Ulm 1933 Heilbronn Ludwigsburg Stuttgart Ulm 1956 Heilbronn Reutlingen Stuttgart Ulm 1992 Heilbronn Ludwigsburg Reutlingen Stuttgart Ulm 2003 Heilbronn Reutlingen Stuttgart Ulm 2025 beschloss die Landessynode die Reduzierung auf zwei Pralaturen Die nachsten frei werdenden Pralaturen das sind Ulm und Stuttgart sollen demnach nicht wieder besetzt werden Kirchenbezirke bzw Kirchenkreise Grenzen der Pralaturen dicke Linien und Kirchenbezirke schmale Linien Stand 2014 Die vier Pralaturen gliedern sich seit 1 Januar 2025 in insgesamt 41 Kirchenbezirke bzw Kirchenkreise Die meisten sind deckungsgleich mit den Dekanaten Lediglich der Kirchenkreis Stuttgart besteht weiterhin aus vier Dekanatsbezirken Ferner gab es im Kirchenbezirk Ravensburg zwischen 1992 und 2003 zwei Dekanatsbezirke Friedrichshafen und Ravensburg In den fusionierten Bezirken Bad Urach Munsingen 2013 Calw Nagold 2019 Weinsberg Neuenstadt 2020 und Vaihingen Ditzingen 2020 wurde jeweils eine Ubergangsregelung mit zunachst zwei Dekanen getroffen Die Kirchenbezirke bzw Kirchenkreise sind Korperschaften des offentlichen Rechts und konnen als solche Trager von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiter anstellen Anfang des 19 Jahrhunderts gab es in der wurttembergischen Landeskirche 49 Kirchenbezirke Am 1 April 1951 wurde der Kirchenbezirk Schwabisch Gmund aus Kirchengemeinden der Kirchenbezirke Aalen Gaildorf und Welzheim sowie am 1 Januar 1965 der Kirchenbezirk Zuffenhausen aus Kirchengemeinden des Kirchenbezirks Bad Cannstatt errichtet Am 1 Januar 1976 wurde der Kirchenbezirk Langenburg mit dem Kirchenbezirk Blaufelden vereinigt Infolge von Einwohnerzuwachsen im Raum Stuttgart sowie bedingt durch die Gemeindereform der 1970er Jahre wurden dort zwei neue Kirchenbezirke Ditzingen und Bernhausen errichtet und der Kirchenbezirk Welzheim aufgelost Mit Wirkung vom 1 Januar 1978 wurden die Kirchengemeinden des Kirchenbezirks Welzheim auf die Nachbarkirchenbezirke Schorndorf Schwabisch Gmund und Backnang aufgeteilt und der Kirchenbezirk Ditzingen aus Kirchengemeinden der Kirchenbezirke Leonberg und Ludwigsburg neu gebildet Am 1 Januar 1981 wurde schliesslich der Kirchenbezirk Bernhausen aus Kirchengemeinden der Kirchenbezirk Degerloch Esslingen und Nurtingen errichtet Somit gab es bis 2007 insgesamt 51 Kirchenbezirke Mit Wirkung vom 1 Januar 2008 wurden die vier Kirchenbezirke der Stadt Stuttgart Stuttgart Bad Cannstatt Degerloch und Zuffenhausen zum Kirchenkreis Stuttgart vereinigt Damit reduzierte sich die Zahl der Kirchenbezirke bzw kreise auf 48 Durch die Fusion der Bezirke Bad Urach und Munsingen 2013 und der Bezirke Calw und Nagold zum 1 Januar 2019 verringerte sich die Zahl auf 46 Durch die Fusion der Bezirke Vaihingen und Ditzingen und der Bezirke Weinsberg und Neuenstadt zum 1 Januar 2020 sowie der Bezirke Blaufelden und Crailsheim zum 1 Januar 2024 und durch die Fusion der Bezirke Goppingen und Geislingen und der Bezirke Sulz am Neckar und Tuttlingen zum 1 Januar 2025 verringerte sich die Zahl auf 41 Die vier Pralaturen und vier Kirchenbezirke bzw Kirchenkreise Pralatur Heilbronn 13 Backnang Brackenheim Crailsheim Blaufelden Gaildorf Heilbronn Kunzelsau Muhlacker Ohringen Schorndorf Schwabisch Hall Waiblingen Weikersheim Kirchenbezirk Weinsberg Neuenstadt Weinsberg Neuenstadt Teil Weinsberg Weinsberg Neuenstadt Teil Neuenstadt am Kocher Pralatur Reutlingen 11 Bad Urach Munsingen Balingen Boblingen Calw Nagold Calw Nagold Teil Calw Calw Nagold Teil Nagold Freudenstadt Herrenberg Leonberg Neuenburg Reutlingen Kirchenbezirk Rottweil vormals Sulz und Tuttlingen Tubingen Pralatur Stuttgart 9 Bernhausen Besigheim Esslingen Kirchheim unter Teck Ludwigsburg Marbach Nurtingen Kirchenkreis Stuttgart bestehend aus den ehemaligen Kirchenbezirken Stuttgart Mitte Bad Cannstatt Degerloch Zuffenhausen Kirchenbezirk Vaihingen Ditzingen Vaihingen Ditzingen Teil Vaihingen Enz Vaihingen Ditzingen Teil Ditzingen Pralatur Ulm 8 Aalen Biberach an der Riss Blaubeuren Geislingen Goppingen Heidenheim Ravensburg Schwabisch Gmund UlmKirchengemeinden Die 41 Kirchenbezirke bzw Kirchenkreise sind in ungefahr 1 250 Kirchengemeinden unterteilt Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden auch in bislang uberwiegend katholischen Gebieten durch Zuzuge von Protestanten neue Kirchengemeinden deren Gebiet sich auch auf mehrere politische Gemeinden erstrecken kann In Einzelfallen insbesondere in Stadten wurden inzwischen kleinere Kirchengemeinden wieder zu grosseren Gemeinden zusammengelegt Nachdem der demografische Wandel zu einem Ruckgang in der Kirchenmitgliedschaft fuhrt durfte es auch weiterhin zu Zusammenschlussen von Kirchengemeinden kommen so dass sich deren Zahl weiter verringern durfte Theologen angestellt von Gemeinschaften Manche der mit Spenden entlohnten hauptamtlichen Mitarbeiter von Gemeinschaften erfullen mit ihrer Ausbildung und Berufung die Qualitatskriterien fur Gemeinschaftsgemeinden innert der Evangelische Landeskirche in Wurttemberg Somit konnen Gottesdienste mit Amtshandlungen wie Taufen Konfirmationen und Trauungen gefeiert werden Vertreterdienste innerhalb der evangelischen Landeskirche sind uber die Einsetzung durch den evangelischen Dekan des Kirchenbezirks moglich GesangbucherIn den Gemeinden der Evangelischen Landeskirche in Wurttemberg waren bzw sind in den letzten Jahrhunderten vor allem folgende Gesangbucher im Gebrauch Wurttembergisches Gesang Buch Enthaltend eine Sammlung Reiner und Krafftiger Lieder Stuttgart 1741 Wirtembergisches Gesangbuch zum Gebrauch fur Kirchen und Schulen von dem Koniglichen Synodus nach dem Bedufniss der gegenwartigen Zeit eingerichtet Stuttgart eingefuhrt am 14 Juni 1791 bzw mit dem Titel Gesangbuch fur die evangelischen Kirchen und Schulen des Konigreichs Wurttemberg Gesangbuch fur die evangelische Kirche in Wurttemberg Stuttgart 1842 Gesangbuch fur die evangelische Kirche in Wurttemberg Stuttgart eingefuhrt 1912 ab 1936 mit einem Anhang zum Gesangbuch fur die evangelische Kirche in Wurttemberg hrsg von Landeskirchenmusikdirektor Wilhelm Gohl mit Genehmigung des evangelischen Oberkirchenrats Evangelisches Kirchengesangbuch EKG Ausgabe fur die Evang Landeskirche in Wurttemberg eingefuhrt auf Beschluss des Wurttemberg Evang Landeskirchentages vom 13 November 1952 zum Advent 1953 Evangelisches Gesangbuch EG Ausgabe fur die Evangelische Landeskirche in Wurttemberg Stuttgart eingefuhrt am 1 Advent 1996 2 verbesserte Auflage 2007 JugendarbeitDas Evangelische Jugendwerk in Wurttemberg EJW ist eine Dachorganisation der evangelischen Jugendarbeit im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Wurttemberg mit Hauptsitz in Stuttgart Es arbeitet als Landesstelle selbstandig im Auftrag der Evangelischen Landeskirche Eichenkreuz ist der Eigenname der Sportarbeit im Evangelischen Jugendwerk Auch Sportvereine in Wurttemberg tragen den Namen Eichenkreuz in ihrem Namen Schliessungen von KirchenZu den in der jungeren Geschichte geschlossenen oder umgewidmeten Kirchen gehoren folgende Gotteshauser Ebingen Friedenskirche 1931 eingeweiht 2024 letzter Gottesdienst der Kirchengemeinde Ebingen seither kostenlos von der Suddeutschen Gemeinschaft genutzt Reutlingen Leonhardskirche 1895 eingeweiht 1931 2010 entwidmet Ulm Paul Gerhardt Kirche 1957 eingeweiht 2007 entwidmet 2008 abgerissen Waiblingen Nikolauskirche 2001 an griechisch orthodoxe Kirchengemeinde verkauft Goppingen Martin Luther Kirche 2014 an die syrisch orthodoxe Gemeinde Mor Jakob von Sarug e V verkauft Goppingen Bartenbach Alte Dorfkirche seit 1983 als Heilig Kreuz Kirche von der Armenischen Gemeinde Baden Wurttemberg genutzt ging mit Vertrag vom 18 Dezember 2018 in deren Eigentum uberLiteraturDas Evangelische Wurttemberg Seine Kirchenstellen und Geistlichen von der Reformation bis auf die Gegenwart Gesammelt und bearbeitet von Christian Sigel Pfarrer in Gebersheim 1910 Handbuch fur Kirchengemeinderatinnen und Kirchengemeinderate Hrsg im Auftrag des Oberkirchenrates der Evangelischen Landeskirche in Wurttemberg Stuttgart 2001 Reformationsgeschichte Wurttembergs in Portraits Hrsg von Siegfried Hermle Holzgerlingen 1999 Sudwestdeutsche Reformationsgeschichte Hrsg von Martin Brecht und Hermann Ehmer Stuttgart 1984 Zu erbauen und zu erhalten das rechte Heil der Kirche Eine Geschichte der Evangelischen Landeskirche in Wurttemberg Hrsg von Gerhard Schafer Steinkopf Stuttgart 1984 ISBN 3 7984 0590 5 Das evangelische Wurttemberg Gestalt und Geschichte der Landeskirche Hrsg von Ulrich Fick Steinkopf Stuttgart 1983 2 Aufl 1984 ISBN 978 3 7984 0578 3 Baden Wurttembergisches Pfarrerbuch Hrsg im Auftr des Vereins fur Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Vereins fur Wurttembergische Kirchengeschichte Bd 1 3 Verl Evangel Presseverb fur Baden Karlsruhe 1979 1994 Hermann Ehmer Kleine Geschichte der Evangelischen Kirche in Wurttemberg DRW Verlag Leinfelden Echterdingen 2008 ISBN 978 3 87181 708 3 Michael Droege Hrsg 100 Jahre Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Wurttemberg Untersuchungen uber Recht und Religion Bd 1 Mohr Siebeck Tubingen 2021 ISBN 978 3 16 160878 0 Norbert Haag Dekane Eine kirchliche Funktionselite 1918 bis 1945 Eine Untersuchung am Beispiel der Evangelischen Landeskirche in Wurttemberg Quellen und Forschungen zur wurttembergischen Kirchengeschichte Bd 26 Evangelische Verlagsanstalt Leipzig 2023 ISBN 978 3 374 07279 8 WeblinksCommons Evangelische Landeskirche in Wurttemberg Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Offizielle Website der Evangelischen Landeskirche in Wurttemberg Verein fur Wurttembergische Kirchengeschichte Evangelisches Gemeindeblatt fur WurttembergEinzelnachweiseSabine Foth neue Synodenprasidentin Evangelische Landeskirche in Wurttemberg 15 Februar 2020 abgerufen am 16 Februar 2020 Evangelische Kirche in Deutschland Kirchenmitgliederzahlen Stand 31 Dezember 2022 Tabelle 1 Evangelische Kirchenmitglieder und Bevolkerung nach Gliedkirchen am 31 Dezember 2022 Seite 6 ekd de abgerufen am 23 Marz 2024 Volker Trugenberger Hohenzollern In Wurttembergische Kirchengeschichte online Antonia Lezerkoss Kirche Liturgie nach alter Preussenweise Memento vom 31 Oktober 2020 im Internet Archive Sudwest Presse Online 3 Februar 2017 abgerufen am 18 Februar 2018 Peter Schwarz und Nils Graefe 500 Jahre Reformation Anmerkungen Herr Schmid oder Das Schmugglerwesen Memento vom 26 Februar 2020 im Internet Archive In Waiblinger Kreiszeitung 28 September 2016 abgerufen am 15 Mai 2025 Karsthans Tabingen tabingen de abgerufen am 4 Marz 2018 Werner Ulrich Deetjen 700 Jahre Stadt Ebingen Geschichte in Bildern Vortrage zur Geschichte Das Reich Gottes zu Ebingen Gedanken zu seiner Geschichte und Eigenart Druck und Verlagshaus Daniel Balingen Albstadt 1985 Die Waldenser Deutsche Waldenservereinigung e V abgerufen am 15 Mai 2025 Liste der durch Waldenser gegrundeten Orte Die Beck sche Reformbewegung von 1712 bis 1719 baerenthal de abgerufen am 27 Februar 2018 Osterreich Memento vom 10 Juni 2020 im Internet Archive Sigrid Hirbodian Andreas Schmauder und Manfred Wassner Hrsg Gemeinde im Wandel Band 19 Eine Stadt im Wandel Die Geschichte von Messstetten Nr 19 Tubingen 2019 S 172 Geschichte Magerkingen 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Dezember 2023 Suche in Webarchiven Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Amtszeitbegrenzung fur kirchenleitende Amter PDF 13 Evangelische Landessynode Sitzung vom 27 bis 30 November 2006 Amt fur Information der Evangelischen Landeskirche in Wurttemberg S 7 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 28 September 2007 abgerufen am 15 Mai 2025 Siehe Archivierte Kopie Memento vom 6 Marz 2010 im Internet Archive Evangelische Landeskirche in Wurttemberg Synode Neue Mehrheiten machen s spannend Lebendige Gemeinde verliert alle anderen Gesprachskreise legen zu 2 Dezember 2019 abgerufen am 3 Dezember 2019 https www elk wue de news 2025 05072025 einsparziel der landeskirche erreicht landessynode bringt umfangreiches sparpaket auf den weg Dekan Stellvertreterin Kirchliches Gesetz Martin Schott Tuttlingen Eichenkreuz Sportverein Eichenkreuz Jugendwerk Friedenskirche Gottesdienst Friedenskirche Archivlink Memento vom 7 Mai 2015 im Internet Archive Archivlink Memento vom 5 Oktober 2015 im Internet Archive Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland Evangelische Landeskirche Anhalts Evangelische Landeskirche in Baden Evangelisch Lutherische Kirche in Bayern Evangelische Kirche Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz Evangelisch lutherische Landeskirche in Braunschweig Bremische Evangelische Kirche Evangelisch reformierte Kirche Landeskirche Evangelisch lutherische Landeskirche Hannovers Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Evangelische Kirche von Kurhessen Waldeck Lippische Landeskirche Evangelische Kirche in Mitteldeutschland Evangelisch Lutherische Kirche in Norddeutschland Evangelisch Lutherische Kirche in Oldenburg Evangelische Kirche der Pfalz 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