Das Amtsgericht Hümmling zu Sögel war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Königreich Hannover Sitz des Geric
Amtsgericht Sögel

Das Amtsgericht Hümmling zu Sögel war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Königreich Hannover. Sitz des Gerichts war Sögel in Niedersachsen. Benannt war es nach der Landschaft Hümmling.
Geschichte
Im Jahre 1826 wurde das Herzogtum Arenberg-Meppen als Standesherrschaft im Königreich Hannover wieder eingerichtet. In Meppen bestand das Standesherrlich Herzoglich-Arenberg’sche Amt Hümmling als Verwaltungsbezirk und Gericht erster Instanz. Diesem war die als Gericht zweiter Instanz übergeordnet.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das . Das Amtsgericht war dem Obergericht Meppen (ab 1875 dem Obergericht Osnabrück) untergeordnet. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Es unterstand dem Landgericht Osnabrück. Der Name wurde auf Amtsgericht Sögel geändert.
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Sögel blieb bestehe und war nun dem Landgericht Osnabrück nachgeordnet.
Sein Gerichtsbezirk umfasste nun aus dem Landkreis Meppen das und den Gemeindebezirk Wachtum aus dem . Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Lorup gehalten.
Im Jahre 1974 wurde das Amtsgericht aufgelöst und der größte Teil des Gerichtsbezirks dem Amtsgericht Meppen zugeordnet.
Weblinks
- Geschichte des Amtsgerichtes Meppen
Einzelnachweise
- Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 76 online
- Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 online
- Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 514, Digitalisat
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 410 online
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Amtsgericht Hummling zu Sogel war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Konigreich Hannover Sitz des Gerichts war Sogel in Niedersachsen Benannt war es nach der Landschaft Hummling GeschichteIm Jahre 1826 wurde das Herzogtum Arenberg Meppen als Standesherrschaft im Konigreich Hannover wieder eingerichtet In Meppen bestand das Standesherrlich Herzoglich Arenberg sche Amt Hummling als Verwaltungsbezirk und Gericht erster Instanz Diesem war die als Gericht zweiter Instanz ubergeordnet Nach der Revolution von 1848 wurde im Konigreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7 August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehorden betreffend als koniglich hannoversches Amtsgericht gegrundet Es umfasste das Das Amtsgericht war dem Obergericht Meppen ab 1875 dem Obergericht Osnabruck untergeordnet Mit der Annexion Hannovers durch Preussen wurde es zu einem preussischen Amtsgericht in der Provinz Hannover Es unterstand dem Landgericht Osnabruck Der Name wurde auf Amtsgericht Sogel geandert Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1 Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts Land und Oberlandesgerichte geschaffen Das Amtsgericht Sogel blieb bestehe und war nun dem Landgericht Osnabruck nachgeordnet Sein Gerichtsbezirk umfasste nun aus dem Landkreis Meppen das und den Gemeindebezirk Wachtum aus dem Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk Gerichtstage wurden in Lorup gehalten Im Jahre 1974 wurde das Amtsgericht aufgelost und der grosste Teil des Gerichtsbezirks dem Amtsgericht Meppen zugeordnet WeblinksGeschichte des Amtsgerichtes MeppenEinzelnachweiseGesetz uber die Gerichtsverfassung vom 8 November 1850 Gesetz Sammlung fur das Konigreich Hannover S 207 http vorlage digitalisat test 1 3D 7B 7B 7B1 7D 7D 7D GB 3D IA 3D MDZ 3D 0A10510358 SZ 3D239 doppelseitig 3D LT 3DGesetz Sammlung 20f C3 BCr 20das 20K C3 B6nigreich 20Hannover 2C 20S 20207 PUR 3D Hannoversche Gesetzgebung uber Staats und Gemeinde Verwaltung 1852 S 32 76 online Verzeichnis der Obergerichte Anlage zur Verordnung zur Ausfuhrung der 14 15 und 35 des Gesetzes uber die Gerichtsverfassung vom 8 November 1850 vom 7 August 1852 abgedruckt in Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt Die Justizgesetzgebung des Konigreichs Hannover unter besonderer Berucksichtigung der Regierungs und standischen Motive zum practischen Gebrauche Band 3 1852 S 135 online Verordnung betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5 Juli 1879 GS Nr 30 S 514 Digitalisat Carl Pfafferoth Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung 1888 S 410 onlineAmtsgerichte im Landgerichtsbezirk Osnabruck Bad Iburg Bersenbruck Lingen Meppen Nordhorn Osnabruck Papenburg Ehemalige Amtsgerichte Bentheim Bramsche Diepholz Freren Furstenau Iburg Malgarten Melle Neuenhaus Quakenbruck Sogel WittlageAmtsgerichte im Obergerichtsbezirk Meppen Koniglich Hannoversche Amtsgerichte Bentheim Freren Lingen Neuenhaus Herzoglich Arenberg sche Amtsgerichte Aschendorf Haselunne Hummling Meppen Papenburg