Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene lückenlose chronologisch zeitlich und sachlich geordnete wertmäß
Buchführung

Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, chronologisch, zeitlich und sachlich geordnete wertmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle aufgrund von Belegen auf Bestands- und Erfolgskonten, die mit der Gründung eines Betriebes beginnen und mit der Liquidation enden. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild eines Unternehmens und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer; sie dient außerdem dazu, den gesetzlich festgelegten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen. Die Buchführung erfasst alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge in einem Unternehmen, insbesondere alle Wertzuwächse (Erträge) und Werteverbräuche (Aufwände) einer Periode sowie die Höhe bzw. die Zusammensetzung des Vermögens und des Kapitals (Bilanz).
Aufzeichnungen wirtschaftlicher Vorgänge gehören zu den ältesten Schriftstücken überhaupt. Das heute vorherrschende System der doppelten Buchführung oder Doppik wurde im Mittelalter in Italien entwickelt und ist seitdem weitgehend unverändert in Gebrauch.
Wesen und Abgrenzung des Begriffs
Die Buchführung ist als eine vom Gesetzgeber geforderte Berichterstattung zu verstehen. Die Rechnungslegungsvorschrift in Deutschland, die diesem Artikel zugrunde liegt, folgt dem HGB. Es werden mit der Buchführung aber durchaus auch andere Rechnungslegungsvorschriften erfüllt (zum Beispiel IFRS und US-GAAP). Dies erfordert dann eine parallele Buchführung, aus der mehrere Abschlüsse (gemäß den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften) erstellt werden können.
Zweckmäßig ist eine Unterteilung des Oberbegriffs „Buchführung“ in die
- Finanzbuchführung, aus der ein Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) zu einem Stichtag entwickelt wird und
- die Betriebsbuchführung, die der innerbetrieblichen Kostenerfassung sowie der Selbstkostenrechnung (Preiskalkulation) dient.
Die Buchführung ist Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Dieses enthält außer der Finanz- und Betriebsbuchführung die betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung sowie die Planungsrechnung (Voranschläge für künftige Einnahmen und Ausgaben).
Als Synonym für „Buchführung“ wird oft auch Buchhaltung verwendet. Das erscheint ungeeignet, da
- in Gesetzen zumeist der Begriff „Buchführung“ verwendet wird,
- in der Praxis häufig unter „Buchhaltung“ nur die Organisationseinheit eines Unternehmens verstanden wird, in der die Buchführung durchgeführt wird.
Dieser Artikel erläutert die Finanzbuchführung und im Besonderen die Methodik der doppelten Buchführung. Dies ist die in der Privatwirtschaft allgemein übliche, für Kaufleute gesetzlich vorgeschriebene Methode, ordnungsgemäß Bücher zu führen. Kleingewerbetreibende und Freiberufler können ihre Geschäfte nach der einfacheren Einnahmenüberschussrechnung abrechnen.
In der öffentlichen Verwaltung findet seit dem Ende des 20. Jahrhunderts neben der Kameralistik die – insbesondere in diesem Bereich Doppik genannte – Methode der doppelten Buchführung Verwendung. In Deutschland gab es in den 1990er Jahren erste Pilotversuche zur Anwendung doppischer Rechnungssysteme auf kommunaler Ebene. Seit dem 1. Januar 2010 (Inkrafttreten) existiert in Form des geänderten Haushaltsgrundsätzegesetzes (§ 1a, § 7a HGrG) eine allgemeine Rechtsgrundlage zur Anwendung der doppischen Haushaltsführung (Doppik) in den Verwaltungen des Bundes und der Länder (§ 49a HGrG). Den Gebietskörperschaften wurde dabei die Möglichkeit eingeräumt, den Prozess der Einführung weiterer Rechnungssysteme, neben der Kameralistik, durch eigene Gesetzgebung eigenständig zu gestalten. Die teilweise angewandte „staatliche Doppik“ wurde in der Folge mit einer „kommunalen Doppik“ ergänzt. Auf diese Weise fanden Grundregeln der handelsrechtlichen Buchführung und Bilanzierung ihren Einzug in das öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen. Die Doppik führte im Kommunalbereich zu einer stark veränderten Gliederung der Haushaltssatzung.
Ziele und Aufgabenbereiche der Finanzbuchführung
- jederzeitiger Überblick über die Vermögenslage und den Schuldenstand des Unternehmens. Mindestens einmal im Jahr sind Vermögenslage und Schuldenstand in der Bilanz zu dokumentieren und mit einem Inventar nachzuweisen.
- Feststellung und systematisch geordnete Aufzeichnung aller Vorgänge, die Vermögenswerte und Schulden verändern.
- Erfolgsermittlung durch Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand. Diese erfolgt mindestens einmal im Jahr in der Gewinn- und Verlustrechnung.
- Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, auf deren Grundlagen die Finanzbehörden die Besteuerung des Unternehmens vornehmen, sowie weiterer Informationen für Behörden, Gerichte, Banken oder andere externe Adressaten in der vorgeschriebenen Form.
Adressaten von Ergebnissen aus der Finanzbuchführung
unternehmensinterne Adressaten:
- der Unternehmer selbst: Er kann nicht alle Transaktionen im Kopf behalten. Für seine kaufmännischen Entscheidungen benötigt er ständige Übersicht.
- Am Unternehmen beteiligte Kapitalgeber: Viele Unternehmen sind in Form einer Gesellschaft organisiert. Beteiligte Gesellschafter fordern – ständig oder mindestens periodisch – aussagefähige, überprüfbare Informationen über die Lage des Unternehmens.
- Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
externe Adressaten:
- externe Kapitalgeber, insbesondere Banken
- Gläubiger
- Finanzamt
- Öffentlichkeit
Werden von verschiedenen Adressaten unterschiedliche Standards für die Berichterstattung aus der Finanzbuchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung unter anderem) verlangt, erfordert dies u. U. eine parallele Buchführung.
Pflicht zur Buchführung
Neben dem Eigeninteresse des Unternehmers gibt es gesetzliche Vorschriften, in denen die Pflicht zur Buchführung festgeschrieben ist. Für Kaufleute und freiwillig Bilanzierende gelten die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB):
Nach dem Handelsrecht
„Jeder Kaufmann [i. S. d. § 1–7 HGB] ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“
Der Istkaufmann nach § 1 HGB ist bereits zu Beginn seines Handelsgewerbes buchführungspflichtig und nicht erst mit Eintragung ins Handelsregister. Der Kannkaufmann nach § 2 HGB erlangt die Kaufmannseigenschaft erst mit Eintragung ins Handelsregister.
Gewerbetreibende, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern oder die im Handelsregister eingetragen sind, sind Kaufleute und damit zur Buchführung verpflichtet. Ebenfalls zur Buchführung verpflichtet sind Genossenschaften (§ 17 II GenG), juristische Personen (§ 33 HGB), Bund (§ 71 BHO), Länder (§ 71 LHO) und Gemeinden (§ 145 GemO BW)
§ 241a HGB (eingefügt durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)) legt die Befreiung kleiner Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht fest, welche an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 800 000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 80 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen.
Nach den EU-Vorschriften für börsenfinanzierte Kapitalgesellschaften
Nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 müssen börsennotierte Unternehmen in der Europäischen Union ihre konsolidierten Abschlüsse ab 2005 (Vergleichszahlen 2004) nach den International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen. Die EU reagierte damit auf die Anforderungen internationaler Börsen, die als Voraussetzung für die Zulassung zum Handel einen Abschluss nach den Rechtsvorschriften ihres Landes verlangen. Inzwischen ist die ursprüngliche Verordnung durch die Verordnung Nr. 1126/2008 ersetzt worden. Die Anwendung der IAS / IFRS der EU wird heute an den Börsen fast aller Länder als gleichrangig mit den nationalen Abschlusspflichten angesehen. In ihrem am 25. Februar 2003 veröffentlichten Maßnahmenkatalog hat die deutsche Bundesregierung auf die Forderungen der EU-Kommission reagiert. Zusätzlich wurde nicht börsennotierten Unternehmen ein Wahlrecht zur Anwendung der IAS / IFRS im Konzernabschluss eingeräumt. Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz wurde die Verpflichtung zur Anwendung der IFRS auch auf die Unternehmen ausgedehnt, deren Wertpapiere zwar noch nicht gehandelt werden, die sich aber im Zulassungsprozess befinden (vgl. § 264d HGB).
Nach dem Steuerrecht
Derivative (abgeleitete) Buchführungspflicht
„Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen.“
Originäre Buchführungspflicht
„Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb
- Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als 800.000 Euro (2016-2023: 600.000 Euro) im Kalenderjahr oder
- (weggefallen)
- (weggefallen)
- einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 Euro (2016-2023: 60.000 Euro) im Wirtschaftsjahr oder
- einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 80.000 Euro (2016-2023: 60.000 Euro) im Kalenderjahr
gehabt haben, sind auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchführungspflicht nicht aus § 140 [s. o.] ergibt.“
Diese gilt aber gerade nicht für die sogenannten freien Berufe, wie z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt, für die grundsätzlich keine Buchführungspflicht besteht. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn der entsprechende Betrieb in der Rechtsform einer Kapital- oder Handelsgesellschaft betrieben wird, beispielsweise eine als GmbH geführte Steuerberatungssozietät – hier würde § 6 Abs. 1 HGB (Formkaufleute) greifen und zur Buchführung verpflichten.
Die originäre Buchführungspflicht gilt allerdings erst ab dem Wirtschaftsjahr, welches auf die Mitteilung des Finanzamtes über die Überschreitung der Grenzen folgt. Sie endet erst mit Ablauf des auf die Feststellung der Unterschreitung folgenden Wirtschaftsjahrs.
Beschaffenheit der Buchführung
Der § 238 HGB legt fest:
„Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“
Ein „sachverständiger Dritter“ kann ein Finanzbeamter sein, der im Rahmen einer Außenprüfung die Buchführung kontrolliert. Sachverständiger Dritter kann aber auch ein Familienangehöriger oder Geldgeber sein, der sich anhand der Geschäftsbücher davon überzeugen will, dass sein Geld gut angelegt ist.
In der Abgabenordnung werden auch diese Bestimmungen aus steuerlicher Sicht ergänzt. Falls die Buchführung nicht den Anforderungen entspricht, zum Beispiel weil Unterlagen fehlen, hat die Finanzbehörde nach § 162 AO die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB)
Diese Grundsätze sind in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften enthalten, ergeben sich aber insgesamt aus der bewährten kaufmännischen Praxis. Sie lassen sich in den zwei Grundprinzipien „Wahrheit“ und „Klarheit“ zusammenfassen.
- Wahrheit in der Buchführung bedeutet, dass alles so gebucht werden muss, wie es wirklich vorgefallen ist. Scheinbuchungen über Vorgänge, die nicht tatsächlich stattgefunden haben, sind verbotene Fälschungen.
- Klarheit bedeutet, dass alles übersichtlich, eindeutig, lesbar, nachvollziehbar und geschützt vor Fälschungen sein muss.
Belegpflicht
Eine sich aus der Forderung nach Wahrheit und Klarheit zwingend ableitende Regel lautet, dass keine Buchung erfolgen darf, ohne dass ein Beleg vorliegt. Wenn der Beleg nicht aus dem Geschäftsvorfall direkt entsteht (zum Beispiel Eingangsrechnung, Quittung), ist ein Eigenbeleg anzufertigen (Kopie der Ausgangsrechnung, Lohnbeleg, Materialentnahmeschein, Abschreibungsbeleg, …). Bei der Anfertigung von Eigenbelegen ist von vornherein zu bedenken, dass sie jeder Revision standhalten müssen, besonders auch vor dem Finanzamt. Für Buchführungsunterlagen bestehen Aufbewahrungspflichten (in der Regel 6 Jahre bei Handelsbriefen oder 10 Jahre bei Belegen).
Organisationsgrundsätze
- Jeder Geschäftsvorfall ist in einem Beleg zu erfassen.
- Die Belege sind fortlaufend, vollständig und zeitnah zu erfassen.
- Die Geschäftsvorfälle sind zu systematisieren.
Buchungsgrundsätze
- Grundsatz der Nachprüfbarkeit
- Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
- Bücher sind in einer lebenden Sprache zu führen
- Abkürzungen müssen allgemein verständlich sein
- Jahresabschluss in deutscher Sprache
- Grundsatz der Vollständigkeit
- lückenlose Erfassung aller Geschäftsfälle
- Grundsatz der Richtigkeit und Wahrheit
- nicht unleserlich machen
- Zwischenraum entwerten
- keine Buchung ohne Beleg
- keine Buchung ohne Gegenbuchung (Gegenkonto)
Elektronische Dokumente können nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme behandelt und archiviert werden. Besondere Bedeutung haben die GOB bei der Bilanzierung. Das Handelsgesetzbuch enthält eine Reihe von speziellen Bestimmungen, die hierbei zu berücksichtigen sind.
Die Einhaltung wird bemessen am Grad der Erfüllung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Die GoBD enthalten Vorgaben, die nach Sicht der Finanzverwaltung für alle EDV-Systeme relevant sind, die steuerrelevante Daten direkt oder indirekt erfassen oder verarbeiten. Bei Umsetzung dieser Vorgaben geht die Finanzverwaltung von der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Erfüllung der Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen für reibungslose Betriebsprüfungen aus.
Doppelte Buchführung – Grundlagen
Bei der doppelten Buchführung bzw. Doppik – auch kaufmännische Buchführung genannt – wird jeder Geschäftsvorfall in zweifacher Weise erfasst. Jeder Geschäftsvorfall schlägt sich in einer von vier möglichen Doppelbuchungen nieder: Aktivtausch, Passivtausch, Bilanzverlängerung oder Bilanzverkürzung. Die Durchgängigkeit der Doppelbuchungen wird durch die Einführung des Ausgleichspostens „Eigenkapital“ (Vermögen minus Schulden) erreicht, der beide Seiten der Bilanz gleich lang macht. In einem Buchungssatz wird grundsätzlich Soll an Haben gebucht und damit jeder Geschäftsvorfall doppelt erfasst, jedoch auf verschiedenen Konten. Es wird gleichzeitig jeweils genau der gleiche Wert im Soll und im Haben gebucht.
Eine andere Auslegung des Begriffs „doppelte Buchführung“ sieht die Duplizität darin, dass der Erfolg eines Unternehmens auf zweifache Art nachgewiesen werden kann:
- durch den Vergleich des Eigenkapitals des aktuellen Jahres mit dem des Vorjahres in der jeweiligen Bilanz,
- durch den Vergleich der Aufwendungen und Erträge des aktuellen Jahres in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Nach einer dritten Auslegung wird der Begriff von den beiden Büchern abgeleitet, in denen jeder Geschäftsvorfall erfasst wird. Das Grundbuch (Journal, Sozialversicherungen: Zeitbuch) hält die Buchungen in zeitlicher Folge fest, im Hauptbuch (Kontenblätter, Sozialversicherungen: Sachbuch) erfolgt eine sachliche Zuordnung durch das Buchen in Konten.
Die doppelte Buchführung ist in der privaten Wirtschaft die vorherrschende Art der Finanzbuchhaltung. Mittlerweile wechseln in Deutschland auch immer mehr Kommunen von der Kameralistik zur doppelten Buchführung (siehe Neues kommunales Finanzmanagement).
Bilanz
Der Begriff Bilanz stammt vom italienischen bilancia und bedeutet übersetzt „Waage“. Die Bilanz ist die Darstellung der Vermögenswerte – der Aktiva – einerseits und die Darstellung der Finanzierung – der Passiva – andererseits. Aktiva sind solche Vermögensformen, die ein Unternehmen „aktiv“ einsetzen kann, unabhängig davon, ob diese selbst finanziert wurden oder nicht. Vereinfacht gesagt: Die Aktivseite drückt aus, welches Vermögen vorhanden ist, während die Passivseite zeigt, wie dieses Vermögen finanziert wurde, also die Herkunft des Kapitals – entweder durch eigenes Vermögen (Eigenkapital) oder durch Schulden (Verbindlichkeiten).
Aktiva | Passiva |
---|---|
Formen des Vermögens | Herkunft, Quellen der Finanzierung |
Worin investiert? | Wie wurde finanziert? |
Wie wurden die Mittel eingesetzt? | Woher stammen die Mittel? |
Früher war die Detailliertheit der Bilanz dem Kaufmann überlassen – es hatte sich eine Art allgemeine, gesellschaftliche Übereinkunft herausgebildet. In Deutschland ist das genaue Vorgehen heute in § 266 Abs. 2 und 3 HGB gesetzlich geregelt. Die dort enthaltene Bilanzgliederung ist zwar nur für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften (§ 264a HGB) vorgeschrieben. In der Praxis hat sich diese Gliederung aber für alle Personengesellschaften und Einzelunternehmen durchgesetzt, wobei häufig die Positionen noch weiter komprimiert werden.
Beide Seiten der Bilanz sind sortiert, und zwar:
- die Aktivseite aufsteigend nach „Flüssigkeit“ (Liquidität): Vermögenswerte, die sich am schwersten in Bargeld verwandeln lassen (zum Beispiel Grundstücke), stehen oben, die dem Geld am nächsten stehenden Vermögenswerte (Kassenbestand, Bankguthaben) unten.
- Die Passivseite aufsteigend nach „Fälligkeit“: Oben die Finanzierungsquellen, die dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung stehen, unten die kurzfristigen Verbindlichkeiten.
Zusammenhang zwischen Bilanz und Inventar
Eine Bilanz wird dem Unternehmer, eventuellen Geldgebern und den Finanzbehörden die notwendigen Informationen nur dann liefern, wenn die darin enthaltenen Werte der Wahrheit entsprechen. Diese Werte werden im Rahmen der Inventur ermittelt, bei der auch das vorhandene betriebliche Inventar festgestellt und bewertet wird.
Auch bei der Inventur fallen die Informationserfordernisse des Unternehmers mit denen äußerer Interessenten zusammen. Der Gläubigerschutz gebietet dem mit Fremdmitteln arbeitenden Kaufmann, dass er sein Vermögen und seine Schulden genau beziffert. Er darf in die Bilanzpositionen nicht einfach irgendwelche geschätzten Werte eintragen. Jeder Wert muss entsprechend belegbar sein. Daher wird ihm die Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz auferlegt:
„Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.“
Zusammenhang zwischen Bilanz und Konten
Das Konto in der Finanzbuchführung dient dazu, aus der Bilanz als Momentaufnahme eine dynamische Darstellung der Geschäftsfälle zu entwickeln. Diese Funktion ergibt sich aus der Tatsache, dass jeder Geschäftsfall mindestens zwei Bilanzpositionen verändert. Es ist also sinnvoll, nur die Positionen, die von den Geschäftsvorfällen betroffen sind, zu verändern, anstatt die gesamte Bilanz nach jedem Geschäftsvorfall neu zu erstellen. Daraus ist die Erkenntnis entstanden, die Bilanz in Konten aufzulösen und nur die Veränderungen in Konten einzutragen. Ohne die Auflösung der Bilanz in Aktiv- und Passivkonten, um die Buchung der Geschäftsfälle darin abzuwickeln, wäre die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht möglich.
Dem Grundsatz „Keine Buchung ohne Gegenbuchung“, nach dem immer zwei Konten bei einer Buchung berührt werden, wird bereits bei der Auflösung der Eröffnungsbilanz in Konten Rechnung getragen. Da es eigentlich kein Gegenkonto für die Übernahme der Anfangsbestände in die Konten gibt, hat man als Hilfskonstruktion das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) eingeführt. Dieses enthält somit alle Anfangsbestände, aber – logischerweise – spiegelverkehrt, und dient zudem zur Kontrolle von Richtigkeit und Vollständigkeit der zu übernehmenden Beträge. Auf diese Weise erscheinen die Werte, die in der Bilanz auf der linken Seite (der Aktivseite) stehen, auch wieder in der linken Seite des Kontos (bezeichnet als Soll). Demgegenüber landen die Werte aus der rechten Seite (der Passivseite) der Bilanz auch auf der rechten Seite des Kontos (Haben).
Gewinn- und Verlustrechnung
Vorgänge, die den Geschäftserfolg eines Unternehmens beeinflussen, könnten direkt auf das Eigenkapitalkonto des Unternehmens gebucht werden. Das entspricht der Buchungslogik und ist inhaltlich auch völlig korrekt. In diesem Falle wäre bei wenigen Geschäftsfällen auch die Übersichtlichkeit gewahrt. In der Praxis gibt es jedoch selbst in kleinen Unternehmen unzählige Geschäftsfälle, die Erträge oder Aufwendungen darstellen und damit das Eigenkapital beeinflussen. Würde immer direkt auf das Eigenkapitalkonto gebucht werden, wäre das Ergebnis chaotisch und unübersichtlich. Um die Übersichtlichkeit zu wahren, werden Erträge und Aufwendungen nicht direkt, sondern nur saldiert auf das Eigenkapitalkonto gebucht. Dafür wird eine spezielle Gewinn- und Verlustrechnung eingerichtet und dem Eigenkapitalkonto vorgeschaltet. Der Aufbau (Gliederung) dieser Rechnung ergibt sich aus § 275 HGB. Am gebräuchlichsten ist die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.
Konten und Buchungen
Kontensystem
Bevor Werte in die Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung einfließen, werden im laufenden Geschäftsverkehr die Finanzen eines Unternehmens auf Konten erfasst. Ein Konto ist eine Tabelle mit zwei Spalten: Einer Soll- (S) und einer Habenseite (H).
- „Soll“ ist immer links, „Haben“ ist immer rechts:
Früher, als die Konten noch in gebundenen Büchern geführt wurden, verwendete man zur Kontendarstellung das so genannte T-Konto. Die Darstellung ähnelt grafisch dem Buchstaben T. Heute hat das Konto ein anderes Aussehen, aber immer noch die Darstellung mit Soll und Haben. Die Wörter „Soll“ und „Haben“ sind dabei ohne inhaltliche Bedeutung und historisch bedingt. Es geht also nicht um „etwas haben“ oder „etwas, das sein soll“. Besonders der Begriff „Haben“ wird oft falsch verstanden: Er bedeutet nicht „Besitzen“; er ist aus der Funktion des Lieferantenkontos zu erklären. Auf der rechten Seite dieses Kontos wurde nach dem Prinzip „Wir HABEN zu bezahlen!“ der entsprechende Betrag eingetragen. Auf der linken Seite des Kundenkontos wurde eingetragen „Der Kunde SOLL bezahlen!“ – deshalb also „Soll“ als linke Seite eines Kontos.
In der Buchhaltung sind Bestandskonten und Erfolgskonten zu unterscheiden:
- Bestandskonten nehmen Bestände an Gütern und Geld auf, also erfolgsneutrale Zustände.
- Aktive Bestandskonten halten das Vermögen fest. Auf Aktivkonten wird die Kapitalverwendung aufgezeichnet. Alle finanziellen Mittel, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen, sind in einer bestimmten Form vorhanden: zum Beispiel als Grundstücke, Maschinen, Vorräte und Bargeld, aber auch als Forderungen oder immaterielle Vermögensgegenstände wie Lizenzen. Die Zahlung eines Kunden mindert eine Forderung, welche zuvor Auswirkungen auf das damit in Verbindung stehende Ertragskonto hat. Zugänge werden im Soll, Abgänge im Haben gebucht.
- Passive Bestandskonten erfassen die Verbindlichkeiten oder „Schulden“ eines Unternehmens. Passivkonten zeichnen die Herkunft des Eigen- und des Fremdkapitals auf. Die Zahlung einer Rechnung wird als Abgang einer Verbindlichkeit gebucht. Das Vermögen eines Unternehmens wird aus Mitteln der Eigentümer und Gläubiger gebildet: zum Beispiel der Gesellschafter, Aktionäre, Banken oder Lieferanten. Zugänge werden im Haben, Abgänge im Soll gebucht.
- Erfolgskonten nehmen erfolgswirksame Vorgänge auf. Erfolg ist in der Buchführung ein neutraler Begriff und bezeichnet sowohl Gewinn als auch Verlust.
- Aufwandskonten werden verwendet, um eine Minderung des Eigenkapitals festzuhalten. Aufwand bedeutet „Werteverzehr“, also zum Beispiel den Verbrauch von Material, Personalkosten, Zinsen oder Abschreibungen. Ein Aufwand wird im Soll gebucht.
- Ertragskonten werden mit „Wertzuflüssen“ gebucht, die das Eigenkapital erhöhen. Die wichtigste Ertragsart in einem Unternehmen sind in der Regel die Umsatzerlöse. Erträge werden im Haben gebucht.
Die Konten sind in einer systematischen Reihenfolge angeordnet (Kontenplan). Moderne Systeme, die sich nach einem der empfohlenen Kontenrahmen richten, entsprechen der Bilanzgliederung. Die Konten tragen Nummern, die sofort erkennen lassen, wie sie in das Bilanzsystem eingeordnet sind.
Buchungssatz
Eine einfache Buchung betrifft zwei Konten, jeweils eine Buchung im Soll, eine zweite im Haben. Auf jedem Beleg wird vermerkt, wie gebucht wird. Das erfolgt in Form eines Buchungssatzes. Zuerst wird das Konto genannt, auf dem die Sollbuchung vorgenommen wird. Dann folgt das Wort „an“ und darauf das Konto, das die Habenbuchung aufnimmt (oder kurz: immer „Soll an Haben“). Ein Beispiel dazu: Einkauf von Rohstoffen auf Ziel erhält den Buchungssatz
- Rohstoffe an Verbindlichkeiten
Zusammengesetzte Buchungssätze können eine Vielzahl von Konten ansprechen. Die Summen aller Buchungen im Soll und im Haben müssen aber übereinstimmen. Sind die Summen unterschiedlich, ist der Buchungssatz unvollständig (er „geht nicht auf“) und eine Buchung in den meisten EDV-gestützten Buchführungssystemen nicht möglich.
Buchungssystem
Jede Buchung verändert mindestens zwei Konten und hat damit eine Auswirkung auf die Werte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Man unterscheidet erfolgsneutrale Buchungen, die nur die Bilanz betreffen, und erfolgswirksame Buchungen, die sich sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung niederschlagen. Ausgehend davon gibt es sechs Grundsituationen:
erfolgsneutral:
- Aktivtausch: Ein Aktivkonto wird um einen Betrag gemehrt, ein anderes um den gleichen Betrag gemindert.
- Beispiel: Ein Kunde bezahlt eine Rechnung per Überweisung.
- Buchungssatz: „Bankkonto“ an „Forderungen“.
- Passivtausch: Ein Passivkonto wird um einen Betrag gemehrt, ein anderes um den gleichen Betrag gemindert.
- Beispiel: Eine Lieferantenschuld wird in ein langfristiges Darlehen umgewandelt.
- Buchungssatz: „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ (Verbindlichkeiten a. L. L.) an „Darlehen“.
- Aktiv-Passiv-Mehrung (Bilanzverlängerung): Aktiv- und Passivseite werden um den gleichen Betrag erhöht.
- Beispiel: Rohstoffe werden „auf Ziel“ gekauft, d. h. die Rechnung wird nicht sofort bezahlt.
- Buchungssatz: „Rohstoffe“ und „Vorsteuer“ an „Verbindlichkeiten a. L. L.“.
- Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung): Aktiv- und Passivseite werden um den gleichen Betrag gemindert.
- Beispiel: Eine Lieferantenrechnung wird per Überweisung bezahlt.
- Buchungssatz: „Verbindlichkeiten a. L. L.“ an „Bankkonto“.
erfolgswirksam:
- Positive Erfolgswirksamkeit: 1 Bestands- und 1 Ertragskonto angesprochen → Gewinn
- Beispiel: Eine Kundenrechnung wird fakturiert.
- Buchungssatz: „Forderungen“ an „Umsatzerlöse“.
- Negative Erfolgswirksamkeit: 1 Bestands- und 1 Aufwandskonto angesprochen → Verlust
- Beispiel: Eine Handwerkerrechnung wird bar bezahlt.
- Buchungssatz: „Instandhaltungskosten“ an „Kasse“.
Hinweis: grundsätzlich können auch mehrere Konten angesprochen werden.
am Beispiel Aktivtausch: Ein Aktivkonto wird um einen Betrag gemindert, zwei andere um den in der Summe gleichen Betrag gemehrt.
- Beispiel: Ein Kunde bezahlt eine Rechnung über 1.000,-- € je zur Hälfte bar und per Überweisung.
- Buchungssatz: „Bankkonto 500,--“, „Kasse 500,--“ an „Forderungen 1.000,--“.
Das Ziehen von Salden
Der Bestand auf den einzelnen Konten wird durch das Ziehen von Salden ermittelt. Das erfolgt, indem die Summen der Soll- und der Habenseite ermittelt werden. Von der wertmäßig größeren Seite wird der Wert der kleineren Seite abgezogen. Macht die Sollseite den größeren Wert aus, so entsteht ein Sollsaldo. Wenn die Habenseite überwiegt, handelt es sich um einen Habensaldo.
Soll | Haben |
---|---|
100 | 50 |
30 | |
Summe Soll: 100 | Summe Haben: 80 |
Saldo: 20 |
Die Buchführung arbeitet traditionell mit absoluten Werten, wie aus der vorstehenden Tabelle ersichtlich. Es gibt jedoch EDV-Programme, die Sollposten als positive und Habenposten als negative Zahlen zeigen. In diesem Fall ist der Saldo die Summe der Einzelposten eines Kontos.
Im Geschäftsleben wird während des Jahres mindestens monatlich einmal eine Saldenliste aufgestellt, da sie dem Unternehmer den Stand seiner Konten, praktisch also eine Zwischenbilanz zeigt. Nach der Addition zeigt die Gleichheit der Summe aller Salden in Soll und Haben, dass beim Eintragen Soll und Haben nicht verwechselt wurden und keine Zahlendreher vorgekommen sind.
Oftmals wird vertreten, die Differenz bei den Ertrags- und Aufwandskonten dürfe nicht als „Saldo“, sondern nur als „Ergebnis“ bezeichnet werden. Diese Bezeichnung ist streng genommen genauer. Begründet wird sie in der Regel mit dem Saldierungsverbot, welches besagt, dass Aufwendungen und Erträge zwecks Klarheit bis zur Buchung zum Gewinn- und Verlustkonto nicht verrechnet werden dürfen.
Bücher
Jede Buchung wird in mindestens zwei Büchern festgehalten. Der Begriff „Buch“ stammt aus der traditionellen Rechnungsführung, die mittels händischer Eintragung der Werte in gebundenen Büchern erfolgte. Er wird jedoch auch heute noch für die elektronischen Protokolle der Buchführungs-Daten verwendet. Die beiden wichtigsten Bücher sind das Journal und das Hauptbuch. Sie werden stets getrennt voneinander geführt. Nur die einfachste Form der doppelten Buchführung, das Amerikanische Journal, fasst beide Bücher in einer Tabelle zusammen.
In der Schweiz regelt die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) die zu führenden Bücher, deren Aufbewahrung und Materialien.
Journal (Grundbuch)
Im Journal (übersetzt Tagebuch) werden alle Geschäftsvorfälle chronologisch (zeitlich) mit laufender Nummer, Datum, Betrag, Verweis auf den Beleg, Erläuterung und Kontierung (Sollkonto, Habenkonto) erfasst. Die Funktion des Journals geht von folgendem Prinzip aus: Alle Geschäftsfälle müssen sich sowohl chronologisch verfolgen lassen als auch den einzelnen Bilanzpositionen zugeordnet werden können. Die chronologische Ordnung wird dadurch gewährleistet, dass alle Buchungssätze dem Datum nach im Journal aufgezeichnet werden. Es ist das Grundbuch der Buchführung. Gleichzeitig ist das Journal die Buchungsanweisung für die Buchungen im Hauptbuch.
Hauptbuch
Als Hauptbuch wird das Kontenwerk mit seiner sachlichen Untersetzung und Bewegung durch Geschäftsfälle der einzelnen Bilanzpositionen bezeichnet. Im Hauptbuch (auch: Kontenblätter) werden alle Buchungen des Grundbuchs auf den in den Buchungssätzen genannten Konten eingetragen. Die Bestandskonten werden am Anfang eines jeden Geschäftsjahres mit den Endbeständen des Vorjahres (zum Beispiel Bankbestand) eröffnet, am Ende des Geschäftsjahres werden sie über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen (Erfolgskonten werden über das Gewinn- und Verlustkonto (GuV-Konto) abgeschlossen, direkte Unterkonten zuvor über ihre eigentlichen „Mutterkonten“, zum Beispiel Vorsteuerabzug über USt, Privat über Eigenkapital usw.). Durch die Aufzeichnungen im Hauptbuch wird also die sachliche Ordnung der einzelnen Geschäftsvorfälle vorgenommen.
Für das Buchen selbst gilt die Grundregel: Zuerst Eintragung im Grundbuch (Journal), im Folgenden Buchung auf den Konten (im Hauptbuch).
Nebenbücher
Des Weiteren gibt es diverse Nebenbücher, die bestimmte Hauptbuchkonten erläutern, u. a.:
- das Kontokorrent- oder Geschäftsfreundebuch enthält Verbindlichkeiten und Forderungen bei Lieferanten (Kreditoren) und Kunden (Debitoren)
- das Lagerbuch enthält Zu- und Abgänge des Warenlagers
- das Lohn- und Gehaltsbuch enthält die Abrechnungen der Arbeitsentgelte
- das Anlagebuch enthält die Gegenstände des Anlagevermögens
- das Bank- und Kassenbuch enthalten den Zahlungsmittelbestand
- das Rechnungsausgangsbuch enthält die Fakturierung
Der Jahresabschluss
Grundlegende Vorschriften zum Jahresabschluss sind in § 242 HGB enthalten:
- (1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen.
- (2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen.
- (3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.
Schritte beim Jahresabschluss
- Durch Inventur (Erfassung aller Bestände) ist das Inventar zu ermitteln und schriftlich niederzulegen. Damit ist die Höhe aller Vermögenswerte und Schulden festgestellt. Eventuelle Differenzen zu den Salden auf den Konten sind zu klären und durch Buchungen (mit Eigenbelegen untersetzt) zu bereinigen.
- Danach werden die Unterkonten der Erfolgs- und Bestandskonten über ihre „Mutterkonten“ abgeschlossen, beispielsweise „USt an VSt“, „Privat an Eigenkapital“ usw.
- Dann sind die Erfolgskonten über das Gewinn- und Verlustkonto abzuschließen. Für die Aufwandskonten lautet der Buchungssatz „Gewinn- und Verlustkonto an Aufwandskonto“. Der Buchungssatz für den Abschluss von Ertragskonten lautet „Ertragskonto an Gewinn- und Verlustkonto“.
- Das Gewinn- und Verlustkonto ist über das Eigenkapitalkonto abzuschließen. Wenn der Ertrag größer war als der Aufwand (es also einen Gewinn gegeben hat), lautet der Buchungssatz „Gewinn- und Verlustkonto an Eigenkapital“.
- Danach sind alle Bestandskonten (Aktiv- und Passivkonten) mit dem Schlussbilanzkonto abzuschließen.
- Das Schlussbilanzkonto (SBK) enthält die Werte für die Jahresabschluss-Bilanz. Die Angaben sind in die gesetzlich vorgeschriebene Form zu bringen. Das SBK ist aufgebaut wie die Bilanz, im Gegensatz zum EBK, das ein Spiegelbild der Bilanz darstellt und bei dem die Anfangsbestände der Aktivposten im Haben, die Anfangsbestände der Passivposten im Soll stehen: im SBK stehen die Schlussbestände der Aktivposten im Soll, die Schlussbestände der Passivposten im Haben.
- Das Gewinn- und Verlust-Konto enthält die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung. Auch hier muss auf dieser Grundlage die gesetzlich vorgeschriebene Übersicht erstellt werden.
Geschichte der Buchführung
Antike
Erste Ansätze zur Aufzeichnung wirtschaftlicher Vorgänge findet man bereits in der Obed-Zeit in Mesopotamien. Etwa 3500 v. Chr. wurden bei den Sumerern Abrechnungen für Brot und Bier auf Tontafeln in der sich entwickelnden Keilschrift vorgenommen. Weiterentwicklungen etwa 3000 v. Chr. in Ägypten und Babylonien führten zu ersten Darstellungen von Soll und Haben auf Papyrusrollen. Aus der Zeit um 200 n. Chr. sind in Indien die ersten Loseblattbuchführungen auf präparierten Palmblättern erhalten. Aufzeichnungen im Griechenland des 5. Jahrhunderts v. Chr. sprechen von den Logisthai, die die Schlussabrechnungen der Kassenbuchhalter des Attischen Seebundes übernahmen und den „Zehnten“ für die Göttin Athena ermittelten.
Mittelalter
Aus dem Jahr 795 gibt es eine Verordnung Karls des Großen über die Krongüter und Reichshöfe, nach der ein umfassender Jahresabschlussbericht mit einer wohlgeordneten Vermögensaufstellung vorgeschrieben war, wozu die königliche Kanzlei kirchlich erprobte Musterformulare anlegte. Das älteste Kaufmannsdokument nördlich der Alpen stammt aus der Hansezentrale Lübeck, wo ein Tuchhändler um 1180 auf einer Pergamentrolle rund 160 Geschäftsvorfälle in einfachster Form festgehalten hat. In Europa wurde die Buchführung im griechischen und römischen Kulturkreis durch Ausbau der Kontokorrentrechnung (Aufzeichnung der Entwicklung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber einzelnen Geschäftspartnern) erweitert. In Genua sind 1263 zwei städtische „Oberkontierer“ nachweisbar, die Einzelkonten mit dem altrömischen Namen ratio anlegten. Anfang des 13. Jahrhunderts wurde das arabische Dezimalsystem in Europa bekannt (s. Leonardo Fibonacci). Das römische Zahlensystem, das als fälschungssicher angesehen wurde, hielt sich jedoch noch bis zum Ende des 15. Jahrhunderts.
Eine lückenlose doppelte Buchführung kann für das Jahr 1340 nachgewiesen werden. Aus dieser Zeit liegen erhaltene Hauptbücher aus Genua mit den Einnahmen und Ausgaben der Regierung vor. Diese, gegliedert nach Debitoren mit Steuern, Anleihen und Strafen, weisen eindeutig die doppelte Buchführung auf. Ebenfalls 1340 ist in Lübeck – nach dem Muster von Genua, Venedig und Florenz – der doppelte Buchungssatz mit Aufstellung bilanzähnlicher Übersichten eingeführt worden.
Seit dem Jahre 1426 ist belegt, dass Warenkonten sowohl als Warenbestands- als auch als Warenverkaufskonten geführt wurden. Unter den Handbüchern zur Buchführung, die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts entstehen, beschreibt der Kaufmann Benedetto Cotrugli in seinem Libro dell’arte di mercatura zum ersten Mal die Methode der doppelten Buchführung. Umfassend wird sie aber erst 1494 vom venezianischen Mönch Luca Pacioli dargestellt. Sein Werk Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionalita war noch kein Lehrbuch über die doppelte Buchführung, aber es fasste unter dem Begriff Venezianische Methode Prinzipien zusammen, die im Wesentlichen unverändert gültig geblieben sind. Spätestens mit diesem Werk wurde die doppelte Buchführung in Europa bekannt. Die erste deutsche Übersetzung des Werks von Pacioli erschien in Nürnberg im Jahr 1537. Die Nürnberger Börse diente im 16. Jahrhundert als Bindeglied im Handel zwischen Italien und anderen europäischen Wirtschaftszentren. In der Stadt wurden daher frühzeitig italienische Handelsbräuche übernommen.
Auch in italienischen Benediktiner-Klöstern finden sich bereits vor Veröffentlichung der Buches von Pacioli Nachweise für die Verwendung der doppelten Buchführung. Der Prior der Kathedrale von Durham in England verwendete ein System von 13 Konten für die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Die Rolle und Erfahrung der Klöster und der Orden (z. B. des Templerordens) für die Entwicklung des Rechnungswesens seit dem Hochmittelalter – bedingt durch ihren stets steigenden Reichtum und vor allem durch ihre vielfältigen Vermögensgegenstände und Einkommensarten – kann nicht hoch genug veranschlagt werden und schlug sich in den Werken des Franziskaners Pacioli und in dem hochsystematischen Buch Indrizzo degli economi des Benediktiners nieder, der das Rechnungswesen des Herzogtums Mantua neu ordnete und an die monastische Buchführung anpasste.
Neuzeit
Schon 1511 haben die Fugger erstmals eine Bilanz erstellt. Im 16. Jahrhundert stellte der in Venedig ausgebildete Hauptbuchhalter des Augsburger Fuggerhauses, Matthäus Schwarz, der italienischen eine „teutsche“ Buchhaltung gegenüber. Das Hauptbuch wurde in ein Personenkonten- oder „Schuldbuch“ und ein Sachkontenbuch oder Capus aufgeteilt. Hinzu trat ein „Unkostenbüchlein“ für Spesen, Verbrauchsteuern usw. sowie ein „Geheimbuch“ des Prinzipals, das neben internen Berechnungen der direkten Steuern vor allem die Gewinn- und Verlustrechnung aufnehmen sollte.
Weiterentwickelte Werke über das Rechnungswesen erschienen im Verlaufe des 16. Jahrhunderts in Italien, Deutschland, Holland, Frankreich und England. Diese enthielten bereits Beschreibungen des Konzepts für Guthabenposten (Betriebsvermögen), Schuldposten (Verbindlichkeiten) und Erträge. Unter anderem ist hier das erste Buchhaltungslehrbuch des Mathematikers aus dem Jahr 1592 erwähnenswert.
Bis ins 17. Jahrhundert entwickelte sich im Zuge des ständig steigenden Warenverkehrs allmählich die Periodenrechnung (Geschäftsjahr oder Kalenderjahr) mit regelmäßigem Bücherabschluss. Zu dieser Zeit wurden Wareneingangs-, Warenausgangs- und Kassenbücher, Journale usw. geführt. Anlagekonten und Betriebsbuchhaltung wurden erst zu Beginn des Industriezeitalters systematisch ausgebaut. Seit Ende des 19. Jahrhunderts stiegen sowohl durch die Erkenntnisse der Handelswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre als auch durch die Gesetzgebung die Anforderungen an Finanz- und Betriebsbuchhaltung.
Auch die Gesetzgebung rund um die Buchführung wurde schrittweise entwickelt. So findet man im preußischen Allgemeinen Landesrecht des Jahres 1794 erstmals die gesetzliche Bilanzierungspflicht für Preußen: „Ein Kaufmann, welcher entweder gar keine ordentliche Bücher führt, oder die Balance seines Vermögens, wenigstens alljährlich einmal zu ziehen unterlässt, und sich dadurch in Ungewissheit über die Lage seiner Umstände erhält, wird bei ausbrechendem Zahlungsunvermögen als fahrlässiger Bankerutirer bestraft.“
Nach der schwindelerregenden Gründerzeit der Aktiengesellschaft wurden auch im Handelsrecht – in Deutschland mit der Aktiennovelle von 1884 – neue Signale gesetzt: Die gewachsenen Grundsätze der Bilanzerstellung wurden gesetzlich eingeschärft; ihre Verletzung wurde unter Strafe gestellt; die ganze achtbare Kaufmannschaft wusste sich bestätigt und auf die Grundsätze „ordnungsmäßiger“ Bilanzierung verpflichtet. Das Preußische Einkommensteuergesetz von 1891 führte dann zur Koppelung der Steuererklärung mit der Handelsbilanz.
Moderne
Die Buchführung reagierte ständig auf die Fortschritte der Informationsaufzeichnung und -verarbeitung. Lange Zeit wurden die Bücher mit hoher Akribie handschriftlich geführt. Mit den Möglichkeiten von Durchschreibeverfahren konnte Zeit und Arbeit gespart werden, indem die manuellen Konteneintragungen auf das Journal kopiert (durchgepaust) wurden. Dazu mussten allerdings die Bücher in einzelne Blätter aufgelöst werden. Für den traditionsbewussten Buchhalter war das eine Art Revolution. Weiterentwickelt wurde das Durchschreibeverfahren mit der Schreibmaschinentechnik und später mit Buchungsautomaten, die einfache Rechenaufgaben durchführen konnten. Die ersten Buchungsautomaten waren manuell-mechanisch, später wurde ein elektromechanischer Antrieb entwickelt. Ab den 1960er Jahren konnten mit sogenannten Magnetkonten die Buchungsdaten erstmals auch elektronisch gespeichert werden. Spezielle Magnetkonten-Computer dienten als Schnittstelle zwischen klassischer Buchführung und moderner elektronischer Datenverarbeitung. Heute findet die Buchführung fast nur noch elektronisch statt. Es gibt eine große Anzahl mehr oder weniger anwendungsfreundlicher Buchführungsprogramme für Personal Computer. Trotz dieser sich drastisch unterscheidenden technischen Mittel hat sich die Buchführung eines Unternehmens im Kern mit ihrem Kontensystem nur wenig verändert. Das Journal ist heute oft eine Tabelle in einer relationalen Datenbank, es speichert zudem die Zugriffszeit und den bearbeitenden Benutzer, da keine Handschrift mehr erfolgt, und ist den Anforderungen entsprechend zugriffsgeschützt. Die restlichen Stammdaten wie auch der Kontenrahmen, der als Vorlage der Kontenstammdaten dient, werden datentechnisch mit dem Journal verknüpft. Auswertungen und Berichte wie z. B. Offene Posten, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Bilanz basieren meist auf vorprogrammierten Abfragen. Diese sind nach der Belegerfassung (der Eintragung der Belege ins Journal) auf Knopfdruck abrufbar. Neben dem Kontenstamm liegen wiederum die Steuerarten und -sätze vor.
Organisation der Buchführung
Maßstäbe und Zielsetzung der Buchführungsorganisation
Die Buchführung ist so auszugestalten, dass sie für den Unternehmer zur Quelle von Informationen über seinen wirtschaftlichen Erfolg und seine zu treffenden Entscheidungen wird. Ebenso sind die Anforderungen, die von der Steuergesetzgebung an die Buchführung gestellt werden, zu erfüllen. Gleichzeitig verursacht die Buchführung Kosten, die den Geschäftserfolg mindern. Genau wie das ganze Unternehmen muss also auch die Buchführung mit höchstmöglicher Effizienz organisiert werden.
Neue Möglichkeiten der Buchführungsorganisation
Die moderne Informations- und Kommunikations-Technik eröffnet neue Möglichkeiten. Sie laufen auf die vollständige elektronische Erfassung aller Daten hinaus und die programmierte computergestützte Verarbeitung dieser Daten mit Buchführungsprogrammen. Dabei werden die Zahlen als Festkommazahlen (statt Gleitkommazahlen) kodiert.
In größeren Unternehmen wird die Buchführung vollständig im eigenen Haus durchgeführt. Dabei erfolgt die Erfassung der Grunddaten meist nicht mehr in der Buchhaltungsabteilung, sondern in den funktionellen Bereichen (Einkauf, Verkauf, Personalbereich, Produktion). Die Daten werden ohne nochmaliges Erfassen (Eintippen) mittels Buchführungsprogrammen verarbeitet.
In kleineren Unternehmen werden Buchführungsaufgaben in den meisten Fällen einem externen Dienstleister anvertraut. Häufig werden wie früher alle Belege dem Dienstleister übergeben, der alle Arbeiten erledigt. Nachteilig ist bei der z. T. noch praktizierten veralteten Vorgehensweise, dass der Unternehmer zu spät die Auswertungen erhält und keinen Überblick über das kaufmännische Geschehen hat. Forderungen und Verbindlichkeiten können außer Kontrolle geraten. Außerdem besteht die Gefahr der Doppelerfassung: Zum Beispiel werden die Angaben aus dem im Unternehmen manuell geführten Kassenbuch vom Dienstleister noch einmal mit dem Computer erfasst und in das Buchführungsprogramm übernommen.
Die elektronische Datenübertragung zwischen dem buchführungspflichtigen Mandanten und Dienstleistern haben den Vorteil, dass die Doppelerfassung von Daten vermieden wird. Die optimale Vorgehensweise besteht darin, dass beim Mandanten all dasjenige an Daten für die Buchführung bereitgestellt wird, was im Geschäftsprozess sowieso anfällt oder leicht aufbereitet werden kann:
- Die Grunddatenerfassung kann beim Mandanten erfolgen. So muss beispielsweise das Kassenbuch nicht mehr per Hand geführt werden, sondern es kann am Computer mit viel geringerem Zeitaufwand erfasst werden. Das setzt aber technisch gemäß § 146 AO den Nachweis voraus, dass die Daten unveränderbar sind.
- Die Bankauszüge, die dem Mandanten online übermittelt werden, bieten die notwendige Datenbasis für eine direkte Eingabe direkt für die Buchführung.
- Aus den Programmen für die Erstellung von Ausgangsrechnungen können die Daten ausgegeben werden, die für die Buchführung erforderlich sind.
- Eingehende Rechnungen können im Unternehmen mit dem Computer in einfachen Listen erfasst werden, die dem Dienstleister auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Die genannten Grunddaten für die Buchführung können beim Mandanten mit wenig Arbeitsaufwand erzeugt werden. Der Dienstleister ergänzt und prüft die Daten und importiert sie in ein elektronisches Buchführungsprogramm.
Dem Mandanten werden vom Dienstleister folgende Auswertungen zur Verfügung gestellt:
- Summen- und Saldenliste (Auswertung zu den Salden der verwendeten Konten)
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Listen über offene Posten bei Debitoren und Kreditoren
- Umsatzsteuervoranmeldungen – elektronisch
- Bilanzen
- Steuererklärungen
Alle Daten für die Mandanten oder die Behörden können traditionell auf Papier bereitgestellt oder direkt elektronisch weiterverwendet werden.
Auch für kleine Unternehmen gibt es kostengünstige Lösungen, um die Buchführung per EDV selbst zu erledigen. Die Daten können dann für den Jahresabschluss online dem Steuerberater zur Verfügung gestellt werden.
Inzwischen bieten Dienstleister Buchführung über das Internet an. Der Mandant gibt die Daten über einen Webbrowser ein, die gesamte Buchführung inklusive Datensicherung wird im Rechenzentrum des Dienstleisters abgewickelt. Steuerberater und Finanzamt erhalten die Daten dann via Netzwerk. Diese Lösung erfordert keine hohen Anfangsinvestitionen in Hardware, sondern nur eine monatliche Nutzungsgebühr und spart Kosten für Updates und deren Anpassung bzw. Support.
Literatur
Allgemein:
- Ulrich Döring; Buchholz, Rainer: Buchhaltung und Jahresabschluss. 14. Auflage. Erich Schmidt Verlag, 2015, ISBN 978-3-503-16327-4.
- Elmar Goldstein: Schnelleinstieg in die DATEV-Buchführung. Haufe-Lexware, 9. Auflage 2011, ISBN 978-3-648-00291-9.
- Heiner Hahn, Klaus Wilkens: Buchhaltung und Bilanz. Teil A: Grundlagen der Buchhaltung. Einführung am Beispiel der Industriebuchführung. 7., aktualisierte und überarbeitete Auflage. R. Oldenbourg Verlag, München 2007, ISBN 978-3-486-58332-8.
- Torsten Mindermann, Gerrit Brösel: Buchführung und Jahresabschlusserstellung nach HGB. 5. Auflage. Erich Schmidt Verlag, 2014, ISBN 978-3-503-15603-0.
- Jan Schäfer-Kunz: Buchführung und Jahresabschluss: auf der Grundlage der Kontenrahmen SKR03, SKR04 und IKR. 3., überarb. Aufl., Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2019, ISBN 978-3-7910-4284-8.
- Günter Wöhe; Heinz Kußmaul: Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik. 7. Auflage. Vahlen 2010, ISBN 978-3-8006-3683-9.
Historisches:
- Luca Pacioli: Abhandlung über die Buchhaltung 1494. Unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1933, Poeschel, 1997, ISBN 978-3791011882.
- Balduin Penndorf: Geschichte der Buchhaltung in Deutschland. Gloeckner, Leipzig 1913 (Reprint Saur, Auvermann, Frankfurt am Main 1966)
- Franz-Josef Arlinghaus: Bookkeeping, Double-entry Bookkeeping. In: Medieval Italy: An Encyclopedia. vol. 1, edited by Christoper Kleinhenz New York: Routledge 2004, S. 147–150.
- Jane Gleeson-White: Soll und Haben: die doppelte Buchführung und die Entstehung des modernen Kapitalismus. Klett-Cotta, Stuttgart 2015.
Weblinks
- Literatur von und über Buchführung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- Bei www.dejure.org innerhalb von Gesetzestexten das Wort „Buchführung“: 219 Treffer, das Wort „Buchhaltung“: 3 Treffer. (Stand: Oktober 2010)
- Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.): Die Entwicklung des Haushaltsrechts: Das System der öffentlichen Haushalte. Berlin 2015, PDF-Dokument S. 20–21, online auf www.bundesfinanzministerium.de
- Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.): Standards für die staatliche doppelte Buchführung (Standards staatlicher Doppik). Berlin 2016, PDF-Dokument S. 16 ff., online auf www.bundesfinanzministerium.de
- Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.): Das Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes und der Länder wird moderner. Mitteilung vom 17. Dezember 2008, auf www.bundesfinanzministerium.de
- wie Einzelkaufleute, Personenhandelsgeslleschaften (OHG/KG, vgl. § 6 HGB), Formkaufleute wie Kapitalgesellschaften (GmbH/UG (§ 13 [Juristische Person; Handelsgesellschaft] GmbHG), AG/KGaA (§ 3 [Formkaufmann. Börsennotierung] AktG), ) und Genossenschaften § 17 [Juristische Person; Formkaufmann] GenG, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340a [Anzuwendende Vorschriften] HGB), Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds (§ 341a [Anzuwendende Vorschriften] HGB)
- Vgl. § 1 I HGB: "Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt."
- Vgl. Horschitz, Harald; Groß, Walter; Fanck, Bernfried et al. (2016): Bilanzsteuerrecht und Buchführung, 14. Auflage, Stuttgart : Schäffer-Poeschel, S. 3.
- Bitz, Michael: Schöpfungswille und Harmoniestreben des Renaissancemenschen: Luca Pacioli und die Folgen – Dogmenhistorische und sprachtheoretische Reflektionen zum Begriff des Eigenkapitals. In: Winkeljohann, Norbert, Bareis, Peter/Volk, Gerrit (Hrsg.): Rechungslegung, Eigenkapital und Besteuerung – Entwicklungstendenzen. Festschrift für Dieter Schneeloch zum 65. Geburtstag. München 2007, S. 147–166 (Digitalisat).
- Verordnung (PDF; 108 kB) über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher; SR221.431; abgerufen am 8. März 2012
- Volker Schultz: Basiswissen Rechnungswesen. Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung, Controlling. 2. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2001, ISBN 3-423-50815-9, S. 12–13.
- Jane Gleeson-White: Soll und Haben: Die doppelte Buchführung und die Entstehung des modernen Kapitalismus. London: 2012, S. 140.
- A. Montrone, C. Chirieleison: I prodromi della partita doppia in una corporazione monastica: la contabilità dell’abbazia di San Pietro in Perugia dal 1461 al 1464. In: De Computis. Band 10, 2009, S. 239–263.
- A. Dobie: The development of financial management and control in monastic houses and estates in England 1200-1540. In: Accounting Business and Financial History. Band 18, 2008, S. 2, S. 141–159.
- Lorenzo Maté Sadornil, M. Begoña Prieto Moreno, Alicia Santidrián Arroyo: El papel de la contabilidad monástica a lo largo de la historia en el orbe cristiano. Una revisión. In: Revista de Contabilidad. Band 20, 2017, S. 2, S. 143–156.
- Dt. etwa: „Leitlinien der Schatzmeister“, Mantua 1586.
- Buchhalten mit zwey Büchern.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Buchfuhrung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene luckenlose chronologisch zeitlich und sachlich geordnete wertmassige Aufzeichnung aller Geschaftsvorfalle aufgrund von Belegen auf Bestands und Erfolgskonten die mit der Grundung eines Betriebes beginnen und mit der Liquidation enden Sie ist das zahlenmassige Spiegelbild eines Unternehmens und wichtige Informationsquelle fur den Unternehmer sie dient ausserdem dazu den gesetzlich festgelegten Informationsanforderungen von Behorden nachzukommen Die Buchfuhrung erfasst alle wirtschaftlich relevanten Vorgange in einem Unternehmen insbesondere alle Wertzuwachse Ertrage und Werteverbrauche Aufwande einer Periode sowie die Hohe bzw die Zusammensetzung des Vermogens und des Kapitals Bilanz Aufzeichnungen wirtschaftlicher Vorgange gehoren zu den altesten Schriftstucken uberhaupt Das heute vorherrschende System der doppelten Buchfuhrung oder Doppik wurde im Mittelalter in Italien entwickelt und ist seitdem weitgehend unverandert in Gebrauch Wesen und Abgrenzung des BegriffsDieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Buchfuhrung ist als eine vom Gesetzgeber geforderte Berichterstattung zu verstehen Die Rechnungslegungsvorschrift in Deutschland die diesem Artikel zugrunde liegt folgt dem HGB Es werden mit der Buchfuhrung aber durchaus auch andere Rechnungslegungsvorschriften erfullt zum Beispiel IFRS und US GAAP Dies erfordert dann eine parallele Buchfuhrung aus der mehrere Abschlusse gemass den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften erstellt werden konnen Zweckmassig ist eine Unterteilung des Oberbegriffs Buchfuhrung in die Finanzbuchfuhrung aus der ein Jahresabschluss Bilanz Gewinn und Verlustrechnung zu einem Stichtag entwickelt wird und die Betriebsbuchfuhrung die der innerbetrieblichen Kostenerfassung sowie der Selbstkostenrechnung Preiskalkulation dient Die Buchfuhrung ist Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens Dieses enthalt ausser der Finanz und Betriebsbuchfuhrung die betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung sowie die Planungsrechnung Voranschlage fur kunftige Einnahmen und Ausgaben Als Synonym fur Buchfuhrung wird oft auch Buchhaltung verwendet Das erscheint ungeeignet da in Gesetzen zumeist der Begriff Buchfuhrung verwendet wird in der Praxis haufig unter Buchhaltung nur die Organisationseinheit eines Unternehmens verstanden wird in der die Buchfuhrung durchgefuhrt wird Dieser Artikel erlautert die Finanzbuchfuhrung und im Besonderen die Methodik der doppelten Buchfuhrung Dies ist die in der Privatwirtschaft allgemein ubliche fur Kaufleute gesetzlich vorgeschriebene Methode ordnungsgemass Bucher zu fuhren Kleingewerbetreibende und Freiberufler konnen ihre Geschafte nach der einfacheren Einnahmenuberschussrechnung abrechnen In der offentlichen Verwaltung findet seit dem Ende des 20 Jahrhunderts neben der Kameralistik die insbesondere in diesem Bereich Doppik genannte Methode der doppelten Buchfuhrung Verwendung In Deutschland gab es in den 1990er Jahren erste Pilotversuche zur Anwendung doppischer Rechnungssysteme auf kommunaler Ebene Seit dem 1 Januar 2010 Inkrafttreten existiert in Form des geanderten Haushaltsgrundsatzegesetzes 1a 7a HGrG eine allgemeine Rechtsgrundlage zur Anwendung der doppischen Haushaltsfuhrung Doppik in den Verwaltungen des Bundes und der Lander 49a HGrG Den Gebietskorperschaften wurde dabei die Moglichkeit eingeraumt den Prozess der Einfuhrung weiterer Rechnungssysteme neben der Kameralistik durch eigene Gesetzgebung eigenstandig zu gestalten Die teilweise angewandte staatliche Doppik wurde in der Folge mit einer kommunalen Doppik erganzt Auf diese Weise fanden Grundregeln der handelsrechtlichen Buchfuhrung und Bilanzierung ihren Einzug in das offentliche Haushalts und Rechnungswesen Die Doppik fuhrte im Kommunalbereich zu einer stark veranderten Gliederung der Haushaltssatzung Ziele und Aufgabenbereiche der Finanzbuchfuhrungjederzeitiger Uberblick uber die Vermogenslage und den Schuldenstand des Unternehmens Mindestens einmal im Jahr sind Vermogenslage und Schuldenstand in der Bilanz zu dokumentieren und mit einem Inventar nachzuweisen Feststellung und systematisch geordnete Aufzeichnung aller Vorgange die Vermogenswerte und Schulden verandern Erfolgsermittlung durch Gegenuberstellung von Ertrag und Aufwand Diese erfolgt mindestens einmal im Jahr in der Gewinn und Verlustrechnung Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf deren Grundlagen die Finanzbehorden die Besteuerung des Unternehmens vornehmen sowie weiterer Informationen fur Behorden Gerichte Banken oder andere externe Adressaten in der vorgeschriebenen Form Adressaten von Ergebnissen aus der Finanzbuchfuhrungunternehmensinterne Adressaten der Unternehmer selbst Er kann nicht alle Transaktionen im Kopf behalten Fur seine kaufmannischen Entscheidungen benotigt er standige Ubersicht Am Unternehmen beteiligte Kapitalgeber Viele Unternehmen sind in Form einer Gesellschaft organisiert Beteiligte Gesellschafter fordern standig oder mindestens periodisch aussagefahige uberprufbare Informationen uber die Lage des Unternehmens Arbeitnehmer und ihre Vertretungen externe Adressaten externe Kapitalgeber insbesondere Banken Glaubiger Finanzamt Offentlichkeit Werden von verschiedenen Adressaten unterschiedliche Standards fur die Berichterstattung aus der Finanzbuchfuhrung Bilanz Gewinn und Verlustrechnung Kapitalflussrechnung unter anderem verlangt erfordert dies u U eine parallele Buchfuhrung Pflicht zur BuchfuhrungNeben dem Eigeninteresse des Unternehmers gibt es gesetzliche Vorschriften in denen die Pflicht zur Buchfuhrung festgeschrieben ist Fur Kaufleute und freiwillig Bilanzierende gelten die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches HGB Nach dem Handelsrecht Jeder Kaufmann i S d 1 7 HGB ist verpflichtet Bucher zu fuhren und in diesen seine Handelsgeschafte und die Lage seines Vermogens nach den Grundsatzen ordnungsmassiger Buchfuhrung ersichtlich zu machen 238 Abs 1 Satz 1 HGB Der Istkaufmann nach 1 HGB ist bereits zu Beginn seines Handelsgewerbes buchfuhrungspflichtig und nicht erst mit Eintragung ins Handelsregister Der Kannkaufmann nach 2 HGB erlangt die Kaufmannseigenschaft erst mit Eintragung ins Handelsregister Gewerbetreibende deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmannischer Weise eingerichteten Geschaftsbetrieb erfordern oder die im Handelsregister eingetragen sind sind Kaufleute und damit zur Buchfuhrung verpflichtet Ebenfalls zur Buchfuhrung verpflichtet sind Genossenschaften 17 II GenG juristische Personen 33 HGB Bund 71 BHO Lander 71 LHO und Gemeinden 145 GemO BW 241a HGB eingefugt durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG legt die Befreiung kleiner Einzelkaufleute von der Buchfuhrungspflicht fest welche an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschaftsjahren nicht mehr als jeweils 800 000 Euro Umsatzerlose und jeweils 80 000 Euro Jahresuberschuss aufweisen Nach den EU Vorschriften fur borsenfinanzierte Kapitalgesellschaften Nach der Verordnung des Europaischen Parlaments und des Rates vom 19 Juli 2002 mussen borsennotierte Unternehmen in der Europaischen Union ihre konsolidierten Abschlusse ab 2005 Vergleichszahlen 2004 nach den International Accounting Standards IAS bzw International Financial Reporting Standards IFRS aufstellen Die EU reagierte damit auf die Anforderungen internationaler Borsen die als Voraussetzung fur die Zulassung zum Handel einen Abschluss nach den Rechtsvorschriften ihres Landes verlangen Inzwischen ist die ursprungliche Verordnung durch die Verordnung Nr 1126 2008 ersetzt worden Die Anwendung der IAS IFRS der EU wird heute an den Borsen fast aller Lander als gleichrangig mit den nationalen Abschlusspflichten angesehen In ihrem am 25 Februar 2003 veroffentlichten Massnahmenkatalog hat die deutsche Bundesregierung auf die Forderungen der EU Kommission reagiert Zusatzlich wurde nicht borsennotierten Unternehmen ein Wahlrecht zur Anwendung der IAS IFRS im Konzernabschluss eingeraumt Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz wurde die Verpflichtung zur Anwendung der IFRS auch auf die Unternehmen ausgedehnt deren Wertpapiere zwar noch nicht gehandelt werden die sich aber im Zulassungsprozess befinden vgl 264d HGB Nach dem Steuerrecht Derivative abgeleitete Buchfuhrungspflicht Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bucher und Aufzeichnungen zu fuhren hat die fur die Besteuerung von Bedeutung sind hat die Verpflichtungen die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen auch fur die Besteuerung zu erfullen 140 Abgabenordnung AO Originare Buchfuhrungspflicht Gewerbliche Unternehmer sowie Land und Forstwirte die nach den Feststellungen der Finanzbehorde fur den einzelnen Betrieb Umsatze einschliesslich der steuerfreien Umsatze ausgenommen die Umsatze nach 4 Nr 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes von mehr als 800 000 Euro 2016 2023 600 000 Euro im Kalenderjahr oder weggefallen weggefallen einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80 000 Euro 2016 2023 60 000 Euro im Wirtschaftsjahr oder einen Gewinn aus Land und Forstwirtschaft von mehr als 80 000 Euro 2016 2023 60 000 Euro im Kalenderjahr gehabt haben sind auch dann verpflichtet fur diesen Betrieb Bucher zu fuhren und auf Grund jahrlicher Bestandsaufnahmen Abschlusse zu machen wenn sich eine Buchfuhrungspflicht nicht aus 140 s o ergibt 141 Abs 1 Satz 1 AO Diese gilt aber gerade nicht fur die sogenannten freien Berufe wie z B Rechtsanwalt Steuerberater oder Arzt fur die grundsatzlich keine Buchfuhrungspflicht besteht Eine Ausnahme hiervon besteht nur wenn der entsprechende Betrieb in der Rechtsform einer Kapital oder Handelsgesellschaft betrieben wird beispielsweise eine als GmbH gefuhrte Steuerberatungssozietat hier wurde 6 Abs 1 HGB Formkaufleute greifen und zur Buchfuhrung verpflichten Die originare Buchfuhrungspflicht gilt allerdings erst ab dem Wirtschaftsjahr welches auf die Mitteilung des Finanzamtes uber die Uberschreitung der Grenzen folgt Sie endet erst mit Ablauf des auf die Feststellung der Unterschreitung folgenden Wirtschaftsjahrs Beschaffenheit der BuchfuhrungDer 238 HGB legt fest Die Buchfuhrung muss so beschaffen sein dass sie einem sachverstandigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Uberblick uber die Geschaftsvorfalle und uber die Lage des Unternehmens vermitteln kann Die Geschaftsvorfalle mussen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen Ein sachverstandiger Dritter kann ein Finanzbeamter sein der im Rahmen einer Aussenprufung die Buchfuhrung kontrolliert Sachverstandiger Dritter kann aber auch ein Familienangehoriger oder Geldgeber sein der sich anhand der Geschaftsbucher davon uberzeugen will dass sein Geld gut angelegt ist In der Abgabenordnung werden auch diese Bestimmungen aus steuerlicher Sicht erganzt Falls die Buchfuhrung nicht den Anforderungen entspricht zum Beispiel weil Unterlagen fehlen hat die Finanzbehorde nach 162 AO die Besteuerungsgrundlagen zu schatzen Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung GOB Hauptartikel Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung Diese Grundsatze sind in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften enthalten ergeben sich aber insgesamt aus der bewahrten kaufmannischen Praxis Sie lassen sich in den zwei Grundprinzipien Wahrheit und Klarheit zusammenfassen Wahrheit in der Buchfuhrung bedeutet dass alles so gebucht werden muss wie es wirklich vorgefallen ist Scheinbuchungen uber Vorgange die nicht tatsachlich stattgefunden haben sind verbotene Falschungen Klarheit bedeutet dass alles ubersichtlich eindeutig lesbar nachvollziehbar und geschutzt vor Falschungen sein muss Belegpflicht Eine sich aus der Forderung nach Wahrheit und Klarheit zwingend ableitende Regel lautet dass keine Buchung erfolgen darf ohne dass ein Beleg vorliegt Wenn der Beleg nicht aus dem Geschaftsvorfall direkt entsteht zum Beispiel Eingangsrechnung Quittung ist ein Eigenbeleg anzufertigen Kopie der Ausgangsrechnung Lohnbeleg Materialentnahmeschein Abschreibungsbeleg Bei der Anfertigung von Eigenbelegen ist von vornherein zu bedenken dass sie jeder Revision standhalten mussen besonders auch vor dem Finanzamt Fur Buchfuhrungsunterlagen bestehen Aufbewahrungspflichten in der Regel 6 Jahre bei Handelsbriefen oder 10 Jahre bei Belegen Organisationsgrundsatze Jeder Geschaftsvorfall ist in einem Beleg zu erfassen Die Belege sind fortlaufend vollstandig und zeitnah zu erfassen Die Geschaftsvorfalle sind zu systematisieren Buchungsgrundsatze Grundsatz der Nachprufbarkeit Grundsatz der Klarheit und Ubersichtlichkeit Bucher sind in einer lebenden Sprache zu fuhren Abkurzungen mussen allgemein verstandlich sein Jahresabschluss in deutscher Sprache Grundsatz der Vollstandigkeit luckenlose Erfassung aller Geschaftsfalle Grundsatz der Richtigkeit und Wahrheit nicht unleserlich machen Zwischenraum entwerten keine Buchung ohne Beleg keine Buchung ohne Gegenbuchung Gegenkonto Elektronische Dokumente konnen nach den Grundsatzen ordnungsmassiger DV gestutzter Buchfuhrungssysteme behandelt und archiviert werden Besondere Bedeutung haben die GOB bei der Bilanzierung Das Handelsgesetzbuch enthalt eine Reihe von speziellen Bestimmungen die hierbei zu berucksichtigen sind Die Einhaltung wird bemessen am Grad der Erfullung der Grundsatze zur ordnungsmassigen Fuhrung und Aufbewahrung von Buchern Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff GoBD Die GoBD enthalten Vorgaben die nach Sicht der Finanzverwaltung fur alle EDV Systeme relevant sind die steuerrelevante Daten direkt oder indirekt erfassen oder verarbeiten Bei Umsetzung dieser Vorgaben geht die Finanzverwaltung von der Einhaltung der Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung und der Erfullung der Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen fur reibungslose Betriebsprufungen aus Doppelte Buchfuhrung GrundlagenBei der doppelten Buchfuhrung bzw Doppik auch kaufmannische Buchfuhrung genannt wird jeder Geschaftsvorfall in zweifacher Weise erfasst Jeder Geschaftsvorfall schlagt sich in einer von vier moglichen Doppelbuchungen nieder Aktivtausch Passivtausch Bilanzverlangerung oder Bilanzverkurzung Die Durchgangigkeit der Doppelbuchungen wird durch die Einfuhrung des Ausgleichspostens Eigenkapital Vermogen minus Schulden erreicht der beide Seiten der Bilanz gleich lang macht In einem Buchungssatz wird grundsatzlich Soll an Haben gebucht und damit jeder Geschaftsvorfall doppelt erfasst jedoch auf verschiedenen Konten Es wird gleichzeitig jeweils genau der gleiche Wert im Soll und im Haben gebucht Eine andere Auslegung des Begriffs doppelte Buchfuhrung sieht die Duplizitat darin dass der Erfolg eines Unternehmens auf zweifache Art nachgewiesen werden kann durch den Vergleich des Eigenkapitals des aktuellen Jahres mit dem des Vorjahres in der jeweiligen Bilanz durch den Vergleich der Aufwendungen und Ertrage des aktuellen Jahres in der Gewinn und Verlustrechnung Nach einer dritten Auslegung wird der Begriff von den beiden Buchern abgeleitet in denen jeder Geschaftsvorfall erfasst wird Das Grundbuch Journal Sozialversicherungen Zeitbuch halt die Buchungen in zeitlicher Folge fest im Hauptbuch Kontenblatter Sozialversicherungen Sachbuch erfolgt eine sachliche Zuordnung durch das Buchen in Konten Die doppelte Buchfuhrung ist in der privaten Wirtschaft die vorherrschende Art der Finanzbuchhaltung Mittlerweile wechseln in Deutschland auch immer mehr Kommunen von der Kameralistik zur doppelten Buchfuhrung siehe Neues kommunales Finanzmanagement Bilanz Hauptartikel Bilanz Der Begriff Bilanz stammt vom italienischen bilancia und bedeutet ubersetzt Waage Die Bilanz ist die Darstellung der Vermogenswerte der Aktiva einerseits und die Darstellung der Finanzierung der Passiva andererseits Aktiva sind solche Vermogensformen die ein Unternehmen aktiv einsetzen kann unabhangig davon ob diese selbst finanziert wurden oder nicht Vereinfacht gesagt Die Aktivseite druckt aus welches Vermogen vorhanden ist wahrend die Passivseite zeigt wie dieses Vermogen finanziert wurde also die Herkunft des Kapitals entweder durch eigenes Vermogen Eigenkapital oder durch Schulden Verbindlichkeiten Aussagen der beiden Seiten der Bilanz Aktiva PassivaFormen des Vermogens Herkunft Quellen der FinanzierungWorin investiert Wie wurde finanziert Wie wurden die Mittel eingesetzt Woher stammen die Mittel Fruher war die Detailliertheit der Bilanz dem Kaufmann uberlassen es hatte sich eine Art allgemeine gesellschaftliche Ubereinkunft herausgebildet In Deutschland ist das genaue Vorgehen heute in 266 Abs 2 und 3 HGB gesetzlich geregelt Die dort enthaltene Bilanzgliederung ist zwar nur fur grosse und mittelgrosse Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften 264a HGB vorgeschrieben In der Praxis hat sich diese Gliederung aber fur alle Personengesellschaften und Einzelunternehmen durchgesetzt wobei haufig die Positionen noch weiter komprimiert werden Beide Seiten der Bilanz sind sortiert und zwar die Aktivseite aufsteigend nach Flussigkeit Liquiditat Vermogenswerte die sich am schwersten in Bargeld verwandeln lassen zum Beispiel Grundstucke stehen oben die dem Geld am nachsten stehenden Vermogenswerte Kassenbestand Bankguthaben unten Die Passivseite aufsteigend nach Falligkeit Oben die Finanzierungsquellen die dem Unternehmen langerfristig zur Verfugung stehen unten die kurzfristigen Verbindlichkeiten Zusammenhang zwischen Bilanz und Inventar Eine Bilanz wird dem Unternehmer eventuellen Geldgebern und den Finanzbehorden die notwendigen Informationen nur dann liefern wenn die darin enthaltenen Werte der Wahrheit entsprechen Diese Werte werden im Rahmen der Inventur ermittelt bei der auch das vorhandene betriebliche Inventar festgestellt und bewertet wird Auch bei der Inventur fallen die Informationserfordernisse des Unternehmers mit denen ausserer Interessenten zusammen Der Glaubigerschutz gebietet dem mit Fremdmitteln arbeitenden Kaufmann dass er sein Vermogen und seine Schulden genau beziffert Er darf in die Bilanzpositionen nicht einfach irgendwelche geschatzten Werte eintragen Jeder Wert muss entsprechend belegbar sein Daher wird ihm die Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz auferlegt Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstucke seine Forderungen und Schulden den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermogensgegenstande genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermogensgegenstande und Schulden anzugeben 240 HGB Zusammenhang zwischen Bilanz und Konten Das Konto in der Finanzbuchfuhrung dient dazu aus der Bilanz als Momentaufnahme eine dynamische Darstellung der Geschaftsfalle zu entwickeln Diese Funktion ergibt sich aus der Tatsache dass jeder Geschaftsfall mindestens zwei Bilanzpositionen verandert Es ist also sinnvoll nur die Positionen die von den Geschaftsvorfallen betroffen sind zu verandern anstatt die gesamte Bilanz nach jedem Geschaftsvorfall neu zu erstellen Daraus ist die Erkenntnis entstanden die Bilanz in Konten aufzulosen und nur die Veranderungen in Konten einzutragen Ohne die Auflosung der Bilanz in Aktiv und Passivkonten um die Buchung der Geschaftsfalle darin abzuwickeln ware die Einhaltung der Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung nicht moglich Dem Grundsatz Keine Buchung ohne Gegenbuchung nach dem immer zwei Konten bei einer Buchung beruhrt werden wird bereits bei der Auflosung der Eroffnungsbilanz in Konten Rechnung getragen Da es eigentlich kein Gegenkonto fur die Ubernahme der Anfangsbestande in die Konten gibt hat man als Hilfskonstruktion das Eroffnungsbilanzkonto EBK eingefuhrt Dieses enthalt somit alle Anfangsbestande aber logischerweise spiegelverkehrt und dient zudem zur Kontrolle von Richtigkeit und Vollstandigkeit der zu ubernehmenden Betrage Auf diese Weise erscheinen die Werte die in der Bilanz auf der linken Seite der Aktivseite stehen auch wieder in der linken Seite des Kontos bezeichnet als Soll Demgegenuber landen die Werte aus der rechten Seite der Passivseite der Bilanz auch auf der rechten Seite des Kontos Haben Gewinn und Verlustrechnung Vorgange die den Geschaftserfolg eines Unternehmens beeinflussen konnten direkt auf das Eigenkapitalkonto des Unternehmens gebucht werden Das entspricht der Buchungslogik und ist inhaltlich auch vollig korrekt In diesem Falle ware bei wenigen Geschaftsfallen auch die Ubersichtlichkeit gewahrt In der Praxis gibt es jedoch selbst in kleinen Unternehmen unzahlige Geschaftsfalle die Ertrage oder Aufwendungen darstellen und damit das Eigenkapital beeinflussen Wurde immer direkt auf das Eigenkapitalkonto gebucht werden ware das Ergebnis chaotisch und unubersichtlich Um die Ubersichtlichkeit zu wahren werden Ertrage und Aufwendungen nicht direkt sondern nur saldiert auf das Eigenkapitalkonto gebucht Dafur wird eine spezielle Gewinn und Verlustrechnung eingerichtet und dem Eigenkapitalkonto vorgeschaltet Der Aufbau Gliederung dieser Rechnung ergibt sich aus 275 HGB Am gebrauchlichsten ist die Gewinn und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren Konten und BuchungenKontensystem Bevor Werte in die Bilanz oder Gewinn und Verlustrechnung einfliessen werden im laufenden Geschaftsverkehr die Finanzen eines Unternehmens auf Konten erfasst Ein Konto ist eine Tabelle mit zwei Spalten Einer Soll S und einer Habenseite H Soll ist immer links Haben ist immer rechts Fruher als die Konten noch in gebundenen Buchern gefuhrt wurden verwendete man zur Kontendarstellung das so genannte T Konto Die Darstellung ahnelt grafisch dem Buchstaben T Heute hat das Konto ein anderes Aussehen aber immer noch die Darstellung mit Soll und Haben Die Worter Soll und Haben sind dabei ohne inhaltliche Bedeutung und historisch bedingt Es geht also nicht um etwas haben oder etwas das sein soll Besonders der Begriff Haben wird oft falsch verstanden Er bedeutet nicht Besitzen er ist aus der Funktion des Lieferantenkontos zu erklaren Auf der rechten Seite dieses Kontos wurde nach dem Prinzip Wir HABEN zu bezahlen der entsprechende Betrag eingetragen Auf der linken Seite des Kundenkontos wurde eingetragen Der Kunde SOLL bezahlen deshalb also Soll als linke Seite eines Kontos In der Buchhaltung sind Bestandskonten und Erfolgskonten zu unterscheiden Bestandskonten nehmen Bestande an Gutern und Geld auf also erfolgsneutrale Zustande Aktive Bestandskonten halten das Vermogen fest Auf Aktivkonten wird die Kapitalverwendung aufgezeichnet Alle finanziellen Mittel die einem Unternehmen zur Verfugung stehen sind in einer bestimmten Form vorhanden zum Beispiel als Grundstucke Maschinen Vorrate und Bargeld aber auch als Forderungen oder immaterielle Vermogensgegenstande wie Lizenzen Die Zahlung eines Kunden mindert eine Forderung welche zuvor Auswirkungen auf das damit in Verbindung stehende Ertragskonto hat Zugange werden im Soll Abgange im Haben gebucht Passive Bestandskonten erfassen die Verbindlichkeiten oder Schulden eines Unternehmens Passivkonten zeichnen die Herkunft des Eigen und des Fremdkapitals auf Die Zahlung einer Rechnung wird als Abgang einer Verbindlichkeit gebucht Das Vermogen eines Unternehmens wird aus Mitteln der Eigentumer und Glaubiger gebildet zum Beispiel der Gesellschafter Aktionare Banken oder Lieferanten Zugange werden im Haben Abgange im Soll gebucht Erfolgskonten nehmen erfolgswirksame Vorgange auf Erfolg ist in der Buchfuhrung ein neutraler Begriff und bezeichnet sowohl Gewinn als auch Verlust Aufwandskonten werden verwendet um eine Minderung des Eigenkapitals festzuhalten Aufwand bedeutet Werteverzehr also zum Beispiel den Verbrauch von Material Personalkosten Zinsen oder Abschreibungen Ein Aufwand wird im Soll gebucht Ertragskonten werden mit Wertzuflussen gebucht die das Eigenkapital erhohen Die wichtigste Ertragsart in einem Unternehmen sind in der Regel die Umsatzerlose Ertrage werden im Haben gebucht Die Konten sind in einer systematischen Reihenfolge angeordnet Kontenplan Moderne Systeme die sich nach einem der empfohlenen Kontenrahmen richten entsprechen der Bilanzgliederung Die Konten tragen Nummern die sofort erkennen lassen wie sie in das Bilanzsystem eingeordnet sind Buchungssatz Hauptartikel Buchungssatz T Kontenblatt fur den Schulgebrauch Eine einfache Buchung betrifft zwei Konten jeweils eine Buchung im Soll eine zweite im Haben Auf jedem Beleg wird vermerkt wie gebucht wird Das erfolgt in Form eines Buchungssatzes Zuerst wird das Konto genannt auf dem die Sollbuchung vorgenommen wird Dann folgt das Wort an und darauf das Konto das die Habenbuchung aufnimmt oder kurz immer Soll an Haben Ein Beispiel dazu Einkauf von Rohstoffen auf Ziel erhalt den Buchungssatz Rohstoffe an Verbindlichkeiten Zusammengesetzte Buchungssatze konnen eine Vielzahl von Konten ansprechen Die Summen aller Buchungen im Soll und im Haben mussen aber ubereinstimmen Sind die Summen unterschiedlich ist der Buchungssatz unvollstandig er geht nicht auf und eine Buchung in den meisten EDV gestutzten Buchfuhrungssystemen nicht moglich Buchungssystem Jede Buchung verandert mindestens zwei Konten und hat damit eine Auswirkung auf die Werte der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung Man unterscheidet erfolgsneutrale Buchungen die nur die Bilanz betreffen und erfolgswirksame Buchungen die sich sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn und Verlustrechnung niederschlagen Ausgehend davon gibt es sechs Grundsituationen erfolgsneutral Aktivtausch Ein Aktivkonto wird um einen Betrag gemehrt ein anderes um den gleichen Betrag gemindert Beispiel Ein Kunde bezahlt eine Rechnung per Uberweisung Buchungssatz Bankkonto an Forderungen Passivtausch Ein Passivkonto wird um einen Betrag gemehrt ein anderes um den gleichen Betrag gemindert Beispiel Eine Lieferantenschuld wird in ein langfristiges Darlehen umgewandelt Buchungssatz Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten a L L an Darlehen Aktiv Passiv Mehrung Bilanzverlangerung Aktiv und Passivseite werden um den gleichen Betrag erhoht Beispiel Rohstoffe werden auf Ziel gekauft d h die Rechnung wird nicht sofort bezahlt Buchungssatz Rohstoffe und Vorsteuer an Verbindlichkeiten a L L Aktiv Passiv Minderung Bilanzverkurzung Aktiv und Passivseite werden um den gleichen Betrag gemindert Beispiel Eine Lieferantenrechnung wird per Uberweisung bezahlt Buchungssatz Verbindlichkeiten a L L an Bankkonto erfolgswirksam Positive Erfolgswirksamkeit 1 Bestands und 1 Ertragskonto angesprochen Gewinn Beispiel Eine Kundenrechnung wird fakturiert Buchungssatz Forderungen an Umsatzerlose Negative Erfolgswirksamkeit 1 Bestands und 1 Aufwandskonto angesprochen Verlust Beispiel Eine Handwerkerrechnung wird bar bezahlt Buchungssatz Instandhaltungskosten an Kasse Hinweis grundsatzlich konnen auch mehrere Konten angesprochen werden am Beispiel Aktivtausch Ein Aktivkonto wird um einen Betrag gemindert zwei andere um den in der Summe gleichen Betrag gemehrt Beispiel Ein Kunde bezahlt eine Rechnung uber 1 000 je zur Halfte bar und per Uberweisung Buchungssatz Bankkonto 500 Kasse 500 an Forderungen 1 000 Das Ziehen von Salden Der Bestand auf den einzelnen Konten wird durch das Ziehen von Salden ermittelt Das erfolgt indem die Summen der Soll und der Habenseite ermittelt werden Von der wertmassig grosseren Seite wird der Wert der kleineren Seite abgezogen Macht die Sollseite den grosseren Wert aus so entsteht ein Sollsaldo Wenn die Habenseite uberwiegt handelt es sich um einen Habensaldo Soll Haben100 5030Summe Soll 100 Summe Haben 80Saldo 20 Die Buchfuhrung arbeitet traditionell mit absoluten Werten wie aus der vorstehenden Tabelle ersichtlich Es gibt jedoch EDV Programme die Sollposten als positive und Habenposten als negative Zahlen zeigen In diesem Fall ist der Saldo die Summe der Einzelposten eines Kontos Im Geschaftsleben wird wahrend des Jahres mindestens monatlich einmal eine Saldenliste aufgestellt da sie dem Unternehmer den Stand seiner Konten praktisch also eine Zwischenbilanz zeigt Nach der Addition zeigt die Gleichheit der Summe aller Salden in Soll und Haben dass beim Eintragen Soll und Haben nicht verwechselt wurden und keine Zahlendreher vorgekommen sind Oftmals wird vertreten die Differenz bei den Ertrags und Aufwandskonten durfe nicht als Saldo sondern nur als Ergebnis bezeichnet werden Diese Bezeichnung ist streng genommen genauer Begrundet wird sie in der Regel mit dem Saldierungsverbot welches besagt dass Aufwendungen und Ertrage zwecks Klarheit bis zur Buchung zum Gewinn und Verlustkonto nicht verrechnet werden durfen BucherJede Buchung wird in mindestens zwei Buchern festgehalten Der Begriff Buch stammt aus der traditionellen Rechnungsfuhrung die mittels handischer Eintragung der Werte in gebundenen Buchern erfolgte Er wird jedoch auch heute noch fur die elektronischen Protokolle der Buchfuhrungs Daten verwendet Die beiden wichtigsten Bucher sind das Journal und das Hauptbuch Sie werden stets getrennt voneinander gefuhrt Nur die einfachste Form der doppelten Buchfuhrung das Amerikanische Journal fasst beide Bucher in einer Tabelle zusammen In der Schweiz regelt die Geschaftsbucherverordnung GeBuV die zu fuhrenden Bucher deren Aufbewahrung und Materialien Journal Grundbuch Im Journal ubersetzt Tagebuch werden alle Geschaftsvorfalle chronologisch zeitlich mit laufender Nummer Datum Betrag Verweis auf den Beleg Erlauterung und Kontierung Sollkonto Habenkonto erfasst Die Funktion des Journals geht von folgendem Prinzip aus Alle Geschaftsfalle mussen sich sowohl chronologisch verfolgen lassen als auch den einzelnen Bilanzpositionen zugeordnet werden konnen Die chronologische Ordnung wird dadurch gewahrleistet dass alle Buchungssatze dem Datum nach im Journal aufgezeichnet werden Es ist das Grundbuch der Buchfuhrung Gleichzeitig ist das Journal die Buchungsanweisung fur die Buchungen im Hauptbuch Hauptbuch Hauptbuch aus den 1950er Jahren Als Hauptbuch wird das Kontenwerk mit seiner sachlichen Untersetzung und Bewegung durch Geschaftsfalle der einzelnen Bilanzpositionen bezeichnet Im Hauptbuch auch Kontenblatter werden alle Buchungen des Grundbuchs auf den in den Buchungssatzen genannten Konten eingetragen Die Bestandskonten werden am Anfang eines jeden Geschaftsjahres mit den Endbestanden des Vorjahres zum Beispiel Bankbestand eroffnet am Ende des Geschaftsjahres werden sie uber das Schlussbilanzkonto SBK abgeschlossen Erfolgskonten werden uber das Gewinn und Verlustkonto GuV Konto abgeschlossen direkte Unterkonten zuvor uber ihre eigentlichen Mutterkonten zum Beispiel Vorsteuerabzug uber USt Privat uber Eigenkapital usw Durch die Aufzeichnungen im Hauptbuch wird also die sachliche Ordnung der einzelnen Geschaftsvorfalle vorgenommen Fur das Buchen selbst gilt die Grundregel Zuerst Eintragung im Grundbuch Journal im Folgenden Buchung auf den Konten im Hauptbuch Nebenbucher Des Weiteren gibt es diverse Nebenbucher die bestimmte Hauptbuchkonten erlautern u a das Kontokorrent oder Geschaftsfreundebuch enthalt Verbindlichkeiten und Forderungen bei Lieferanten Kreditoren und Kunden Debitoren das Lagerbuch enthalt Zu und Abgange des Warenlagers das Lohn und Gehaltsbuch enthalt die Abrechnungen der Arbeitsentgelte das Anlagebuch enthalt die Gegenstande des Anlagevermogens das Bank und Kassenbuch enthalten den Zahlungsmittelbestand das Rechnungsausgangsbuch enthalt die FakturierungDer JahresabschlussGrundlegende Vorschriften zum Jahresabschluss sind in 242 HGB enthalten 1 Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und fur den Schluss eines jeden Geschaftsjahres einen das Verhaltnis seines Vermogens und seiner Schulden darstellenden Abschluss Eroffnungsbilanz Bilanz aufzustellen Auf die Eroffnungsbilanz sind die fur den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden soweit sie sich auf die Bilanz beziehen 2 Er hat fur den Schluss eines jeden Geschaftsjahres eine Gegenuberstellung der Aufwendungen und Ertrage des Geschaftsjahres Gewinn und Verlustrechnung aufzustellen 3 Die Bilanz und die Gewinn und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss Schritte beim Jahresabschluss Durch Inventur Erfassung aller Bestande ist das Inventar zu ermitteln und schriftlich niederzulegen Damit ist die Hohe aller Vermogenswerte und Schulden festgestellt Eventuelle Differenzen zu den Salden auf den Konten sind zu klaren und durch Buchungen mit Eigenbelegen untersetzt zu bereinigen Danach werden die Unterkonten der Erfolgs und Bestandskonten uber ihre Mutterkonten abgeschlossen beispielsweise USt an VSt Privat an Eigenkapital usw Dann sind die Erfolgskonten uber das Gewinn und Verlustkonto abzuschliessen Fur die Aufwandskonten lautet der Buchungssatz Gewinn und Verlustkonto an Aufwandskonto Der Buchungssatz fur den Abschluss von Ertragskonten lautet Ertragskonto an Gewinn und Verlustkonto Das Gewinn und Verlustkonto ist uber das Eigenkapitalkonto abzuschliessen Wenn der Ertrag grosser war als der Aufwand es also einen Gewinn gegeben hat lautet der Buchungssatz Gewinn und Verlustkonto an Eigenkapital Danach sind alle Bestandskonten Aktiv und Passivkonten mit dem Schlussbilanzkonto abzuschliessen Das Schlussbilanzkonto SBK enthalt die Werte fur die Jahresabschluss Bilanz Die Angaben sind in die gesetzlich vorgeschriebene Form zu bringen Das SBK ist aufgebaut wie die Bilanz im Gegensatz zum EBK das ein Spiegelbild der Bilanz darstellt und bei dem die Anfangsbestande der Aktivposten im Haben die Anfangsbestande der Passivposten im Soll stehen im SBK stehen die Schlussbestande der Aktivposten im Soll die Schlussbestande der Passivposten im Haben Das Gewinn und Verlust Konto enthalt die Werte der Gewinn und Verlustrechnung Auch hier muss auf dieser Grundlage die gesetzlich vorgeschriebene Ubersicht erstellt werden Geschichte der BuchfuhrungKeilschrifttontafel mit Abrechnung uber babylonische Wolle 19 17 Jh v Chr Antike Erste Ansatze zur Aufzeichnung wirtschaftlicher Vorgange findet man bereits in der Obed Zeit in Mesopotamien Etwa 3500 v Chr wurden bei den Sumerern Abrechnungen fur Brot und Bier auf Tontafeln in der sich entwickelnden Keilschrift vorgenommen Weiterentwicklungen etwa 3000 v Chr in Agypten und Babylonien fuhrten zu ersten Darstellungen von Soll und Haben auf Papyrusrollen Aus der Zeit um 200 n Chr sind in Indien die ersten Loseblattbuchfuhrungen auf praparierten Palmblattern erhalten Aufzeichnungen im Griechenland des 5 Jahrhunderts v Chr sprechen von den Logisthai die die Schlussabrechnungen der Kassenbuchhalter des Attischen Seebundes ubernahmen und den Zehnten fur die Gottin Athena ermittelten Mittelalter Aus dem Jahr 795 gibt es eine Verordnung Karls des Grossen uber die Kronguter und Reichshofe nach der ein umfassender Jahresabschlussbericht mit einer wohlgeordneten Vermogensaufstellung vorgeschrieben war wozu die konigliche Kanzlei kirchlich erprobte Musterformulare anlegte Das alteste Kaufmannsdokument nordlich der Alpen stammt aus der Hansezentrale Lubeck wo ein Tuchhandler um 1180 auf einer Pergamentrolle rund 160 Geschaftsvorfalle in einfachster Form festgehalten hat In Europa wurde die Buchfuhrung im griechischen und romischen Kulturkreis durch Ausbau der Kontokorrentrechnung Aufzeichnung der Entwicklung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenuber einzelnen Geschaftspartnern erweitert In Genua sind 1263 zwei stadtische Oberkontierer nachweisbar die Einzelkonten mit dem altromischen Namen ratio anlegten Anfang des 13 Jahrhunderts wurde das arabische Dezimalsystem in Europa bekannt s Leonardo Fibonacci Das romische Zahlensystem das als falschungssicher angesehen wurde hielt sich jedoch noch bis zum Ende des 15 Jahrhunderts Eine luckenlose doppelte Buchfuhrung kann fur das Jahr 1340 nachgewiesen werden Aus dieser Zeit liegen erhaltene Hauptbucher aus Genua mit den Einnahmen und Ausgaben der Regierung vor Diese gegliedert nach Debitoren mit Steuern Anleihen und Strafen weisen eindeutig die doppelte Buchfuhrung auf Ebenfalls 1340 ist in Lubeck nach dem Muster von Genua Venedig und Florenz der doppelte Buchungssatz mit Aufstellung bilanzahnlicher Ubersichten eingefuhrt worden Seit dem Jahre 1426 ist belegt dass Warenkonten sowohl als Warenbestands als auch als Warenverkaufskonten gefuhrt wurden Unter den Handbuchern zur Buchfuhrung die in der zweiten Halfte des 15 Jahrhunderts entstehen beschreibt der Kaufmann Benedetto Cotrugli in seinem Libro dell arte di mercatura zum ersten Mal die Methode der doppelten Buchfuhrung Umfassend wird sie aber erst 1494 vom venezianischen Monch Luca Pacioli dargestellt Sein Werk Summa de Arithmetica Geometria Proportioni et Proportionalita war noch kein Lehrbuch uber die doppelte Buchfuhrung aber es fasste unter dem Begriff Venezianische Methode Prinzipien zusammen die im Wesentlichen unverandert gultig geblieben sind Spatestens mit diesem Werk wurde die doppelte Buchfuhrung in Europa bekannt Die erste deutsche Ubersetzung des Werks von Pacioli erschien in Nurnberg im Jahr 1537 Die Nurnberger Borse diente im 16 Jahrhundert als Bindeglied im Handel zwischen Italien und anderen europaischen Wirtschaftszentren In der Stadt wurden daher fruhzeitig italienische Handelsbrauche ubernommen Indrizzo degli economi Leitlinien der Schatzmeister von Angelos Pietra 1586 Auch in italienischen Benediktiner Klostern finden sich bereits vor Veroffentlichung der Buches von Pacioli Nachweise fur die Verwendung der doppelten Buchfuhrung Der Prior der Kathedrale von Durham in England verwendete ein System von 13 Konten fur die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben Die Rolle und Erfahrung der Kloster und der Orden z B des Templerordens fur die Entwicklung des Rechnungswesens seit dem Hochmittelalter bedingt durch ihren stets steigenden Reichtum und vor allem durch ihre vielfaltigen Vermogensgegenstande und Einkommensarten kann nicht hoch genug veranschlagt werden und schlug sich in den Werken des Franziskaners Pacioli und in dem hochsystematischen Buch Indrizzo degli economi des Benediktiners nieder der das Rechnungswesen des Herzogtums Mantua neu ordnete und an die monastische Buchfuhrung anpasste Neuzeit Schon 1511 haben die Fugger erstmals eine Bilanz erstellt Im 16 Jahrhundert stellte der in Venedig ausgebildete Hauptbuchhalter des Augsburger Fuggerhauses Matthaus Schwarz der italienischen eine teutsche Buchhaltung gegenuber Das Hauptbuch wurde in ein Personenkonten oder Schuldbuch und ein Sachkontenbuch oder Capus aufgeteilt Hinzu trat ein Unkostenbuchlein fur Spesen Verbrauchsteuern usw sowie ein Geheimbuch des Prinzipals das neben internen Berechnungen der direkten Steuern vor allem die Gewinn und Verlustrechnung aufnehmen sollte Weiterentwickelte Werke uber das Rechnungswesen erschienen im Verlaufe des 16 Jahrhunderts in Italien Deutschland Holland Frankreich und England Diese enthielten bereits Beschreibungen des Konzepts fur Guthabenposten Betriebsvermogen Schuldposten Verbindlichkeiten und Ertrage Unter anderem ist hier das erste Buchhaltungslehrbuch des Mathematikers aus dem Jahr 1592 erwahnenswert Bis ins 17 Jahrhundert entwickelte sich im Zuge des standig steigenden Warenverkehrs allmahlich die Periodenrechnung Geschaftsjahr oder Kalenderjahr mit regelmassigem Bucherabschluss Zu dieser Zeit wurden Wareneingangs Warenausgangs und Kassenbucher Journale usw gefuhrt Anlagekonten und Betriebsbuchhaltung wurden erst zu Beginn des Industriezeitalters systematisch ausgebaut Seit Ende des 19 Jahrhunderts stiegen sowohl durch die Erkenntnisse der Handelswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre als auch durch die Gesetzgebung die Anforderungen an Finanz und Betriebsbuchhaltung Auch die Gesetzgebung rund um die Buchfuhrung wurde schrittweise entwickelt So findet man im preussischen Allgemeinen Landesrecht des Jahres 1794 erstmals die gesetzliche Bilanzierungspflicht fur Preussen Ein Kaufmann welcher entweder gar keine ordentliche Bucher fuhrt oder die Balance seines Vermogens wenigstens alljahrlich einmal zu ziehen unterlasst und sich dadurch in Ungewissheit uber die Lage seiner Umstande erhalt wird bei ausbrechendem Zahlungsunvermogen als fahrlassiger Bankerutirer bestraft Nach der schwindelerregenden Grunderzeit der Aktiengesellschaft wurden auch im Handelsrecht in Deutschland mit der Aktiennovelle von 1884 neue Signale gesetzt Die gewachsenen Grundsatze der Bilanzerstellung wurden gesetzlich eingescharft ihre Verletzung wurde unter Strafe gestellt die ganze achtbare Kaufmannschaft wusste sich bestatigt und auf die Grundsatze ordnungsmassiger Bilanzierung verpflichtet Das Preussische Einkommensteuergesetz von 1891 fuhrte dann zur Koppelung der Steuererklarung mit der Handelsbilanz Maschinenbuchhalterinnen in einer LPG DDR 1966Moderne Die Buchfuhrung reagierte standig auf die Fortschritte der Informationsaufzeichnung und verarbeitung Lange Zeit wurden die Bucher mit hoher Akribie handschriftlich gefuhrt Mit den Moglichkeiten von Durchschreibeverfahren konnte Zeit und Arbeit gespart werden indem die manuellen Konteneintragungen auf das Journal kopiert durchgepaust wurden Dazu mussten allerdings die Bucher in einzelne Blatter aufgelost werden Fur den traditionsbewussten Buchhalter war das eine Art Revolution Weiterentwickelt wurde das Durchschreibeverfahren mit der Schreibmaschinentechnik und spater mit Buchungsautomaten die einfache Rechenaufgaben durchfuhren konnten Die ersten Buchungsautomaten waren manuell mechanisch spater wurde ein elektromechanischer Antrieb entwickelt Ab den 1960er Jahren konnten mit sogenannten Magnetkonten die Buchungsdaten erstmals auch elektronisch gespeichert werden Spezielle Magnetkonten Computer dienten als Schnittstelle zwischen klassischer Buchfuhrung und moderner elektronischer Datenverarbeitung Heute findet die Buchfuhrung fast nur noch elektronisch statt Es gibt eine grosse Anzahl mehr oder weniger anwendungsfreundlicher Buchfuhrungsprogramme fur Personal Computer Trotz dieser sich drastisch unterscheidenden technischen Mittel hat sich die Buchfuhrung eines Unternehmens im Kern mit ihrem Kontensystem nur wenig verandert Das Journal ist heute oft eine Tabelle in einer relationalen Datenbank es speichert zudem die Zugriffszeit und den bearbeitenden Benutzer da keine Handschrift mehr erfolgt und ist den Anforderungen entsprechend zugriffsgeschutzt Die restlichen Stammdaten wie auch der Kontenrahmen der als Vorlage der Kontenstammdaten dient werden datentechnisch mit dem Journal verknupft Auswertungen und Berichte wie z B Offene Posten Umsatzsteuer Voranmeldung Bilanz basieren meist auf vorprogrammierten Abfragen Diese sind nach der Belegerfassung der Eintragung der Belege ins Journal auf Knopfdruck abrufbar Neben dem Kontenstamm liegen wiederum die Steuerarten und satze vor Organisation der BuchfuhrungMassstabe und Zielsetzung der Buchfuhrungsorganisation Die Buchfuhrung ist so auszugestalten dass sie fur den Unternehmer zur Quelle von Informationen uber seinen wirtschaftlichen Erfolg und seine zu treffenden Entscheidungen wird Ebenso sind die Anforderungen die von der Steuergesetzgebung an die Buchfuhrung gestellt werden zu erfullen Gleichzeitig verursacht die Buchfuhrung Kosten die den Geschaftserfolg mindern Genau wie das ganze Unternehmen muss also auch die Buchfuhrung mit hochstmoglicher Effizienz organisiert werden Neue Moglichkeiten der Buchfuhrungsorganisation Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Die moderne Informations und Kommunikations Technik eroffnet neue Moglichkeiten Sie laufen auf die vollstandige elektronische Erfassung aller Daten hinaus und die programmierte computergestutzte Verarbeitung dieser Daten mit Buchfuhrungsprogrammen Dabei werden die Zahlen als Festkommazahlen statt Gleitkommazahlen kodiert In grosseren Unternehmen wird die Buchfuhrung vollstandig im eigenen Haus durchgefuhrt Dabei erfolgt die Erfassung der Grunddaten meist nicht mehr in der Buchhaltungsabteilung sondern in den funktionellen Bereichen Einkauf Verkauf Personalbereich Produktion Die Daten werden ohne nochmaliges Erfassen Eintippen mittels Buchfuhrungsprogrammen verarbeitet In kleineren Unternehmen werden Buchfuhrungsaufgaben in den meisten Fallen einem externen Dienstleister anvertraut Haufig werden wie fruher alle Belege dem Dienstleister ubergeben der alle Arbeiten erledigt Nachteilig ist bei der z T noch praktizierten veralteten Vorgehensweise dass der Unternehmer zu spat die Auswertungen erhalt und keinen Uberblick uber das kaufmannische Geschehen hat Forderungen und Verbindlichkeiten konnen ausser Kontrolle geraten Ausserdem besteht die Gefahr der Doppelerfassung Zum Beispiel werden die Angaben aus dem im Unternehmen manuell gefuhrten Kassenbuch vom Dienstleister noch einmal mit dem Computer erfasst und in das Buchfuhrungsprogramm ubernommen Die elektronische Datenubertragung zwischen dem buchfuhrungspflichtigen Mandanten und Dienstleistern haben den Vorteil dass die Doppelerfassung von Daten vermieden wird Die optimale Vorgehensweise besteht darin dass beim Mandanten all dasjenige an Daten fur die Buchfuhrung bereitgestellt wird was im Geschaftsprozess sowieso anfallt oder leicht aufbereitet werden kann Die Grunddatenerfassung kann beim Mandanten erfolgen So muss beispielsweise das Kassenbuch nicht mehr per Hand gefuhrt werden sondern es kann am Computer mit viel geringerem Zeitaufwand erfasst werden Das setzt aber technisch gemass 146 AO den Nachweis voraus dass die Daten unveranderbar sind Die Bankauszuge die dem Mandanten online ubermittelt werden bieten die notwendige Datenbasis fur eine direkte Eingabe direkt fur die Buchfuhrung Aus den Programmen fur die Erstellung von Ausgangsrechnungen konnen die Daten ausgegeben werden die fur die Buchfuhrung erforderlich sind Eingehende Rechnungen konnen im Unternehmen mit dem Computer in einfachen Listen erfasst werden die dem Dienstleister auf elektronischem Wege ubermittelt werden Die genannten Grunddaten fur die Buchfuhrung konnen beim Mandanten mit wenig Arbeitsaufwand erzeugt werden Der Dienstleister erganzt und pruft die Daten und importiert sie in ein elektronisches Buchfuhrungsprogramm Dem Mandanten werden vom Dienstleister folgende Auswertungen zur Verfugung gestellt Summen und Saldenliste Auswertung zu den Salden der verwendeten Konten Betriebswirtschaftliche Auswertung Listen uber offene Posten bei Debitoren und Kreditoren Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch Bilanzen Steuererklarungen Alle Daten fur die Mandanten oder die Behorden konnen traditionell auf Papier bereitgestellt oder direkt elektronisch weiterverwendet werden Auch fur kleine Unternehmen gibt es kostengunstige Losungen um die Buchfuhrung per EDV selbst zu erledigen Die Daten konnen dann fur den Jahresabschluss online dem Steuerberater zur Verfugung gestellt werden Inzwischen bieten Dienstleister Buchfuhrung uber das Internet an Der Mandant gibt die Daten uber einen Webbrowser ein die gesamte Buchfuhrung inklusive Datensicherung wird im Rechenzentrum des Dienstleisters abgewickelt Steuerberater und Finanzamt erhalten die Daten dann via Netzwerk Diese Losung erfordert keine hohen Anfangsinvestitionen in Hardware sondern nur eine monatliche Nutzungsgebuhr und spart Kosten fur Updates und deren Anpassung bzw Support LiteraturAllgemein Ulrich Doring Buchholz Rainer Buchhaltung und Jahresabschluss 14 Auflage Erich Schmidt Verlag 2015 ISBN 978 3 503 16327 4 Elmar Goldstein Schnelleinstieg in die DATEV Buchfuhrung Haufe Lexware 9 Auflage 2011 ISBN 978 3 648 00291 9 Heiner Hahn Klaus Wilkens Buchhaltung und Bilanz Teil A Grundlagen der Buchhaltung Einfuhrung am Beispiel der Industriebuchfuhrung 7 aktualisierte und uberarbeitete Auflage R Oldenbourg Verlag Munchen 2007 ISBN 978 3 486 58332 8 Torsten Mindermann Gerrit Brosel Buchfuhrung und Jahresabschlusserstellung nach HGB 5 Auflage Erich Schmidt Verlag 2014 ISBN 978 3 503 15603 0 Jan Schafer Kunz Buchfuhrung und Jahresabschluss auf der Grundlage der Kontenrahmen SKR03 SKR04 und IKR 3 uberarb Aufl Schaffer Poeschel Stuttgart 2019 ISBN 978 3 7910 4284 8 Gunter Wohe Heinz Kussmaul Grundzuge der Buchfuhrung und Bilanztechnik 7 Auflage Vahlen 2010 ISBN 978 3 8006 3683 9 Historisches Luca Pacioli Abhandlung uber die Buchhaltung 1494 Unveranderter Nachdruck der Ausgabe von 1933 Poeschel 1997 ISBN 978 3791011882 Balduin Penndorf Geschichte der Buchhaltung in Deutschland Gloeckner Leipzig 1913 Reprint Saur Auvermann Frankfurt am Main 1966 Franz Josef Arlinghaus Bookkeeping Double entry Bookkeeping In Medieval Italy An Encyclopedia vol 1 edited by Christoper Kleinhenz New York Routledge 2004 S 147 150 Jane Gleeson White Soll und Haben die doppelte Buchfuhrung und die Entstehung des modernen Kapitalismus Klett Cotta Stuttgart 2015 WeblinksCommons Buchfuhrung Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Buchfuhrung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wiktionary Hauptbuch Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wiktionary Nebenbuch Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Buchfuhrung im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweiseBei www dejure org innerhalb von Gesetzestexten das Wort Buchfuhrung 219 Treffer das Wort Buchhaltung 3 Treffer Stand Oktober 2010 Bundesministerium der Finanzen Hrsg Die Entwicklung des Haushaltsrechts Das System der offentlichen Haushalte Berlin 2015 PDF Dokument S 20 21 online auf www bundesfinanzministerium de Bundesministerium der Finanzen Hrsg Standards fur die staatliche doppelte Buchfuhrung Standards staatlicher Doppik Berlin 2016 PDF Dokument S 16 ff online auf www bundesfinanzministerium de Bundesministerium der Finanzen Hrsg Das Haushalts und Rechnungswesen des Bundes und der Lander wird moderner Mitteilung vom 17 Dezember 2008 auf www bundesfinanzministerium de wie Einzelkaufleute Personenhandelsgeslleschaften OHG KG vgl 6 HGB Formkaufleute wie Kapitalgesellschaften GmbH UG 13 Juristische Person Handelsgesellschaft GmbHG AG KGaA 3 Formkaufmann Borsennotierung AktG und Genossenschaften 17 Juristische Person Formkaufmann GenG Kreditinstitute Finanzdienstleistungsinstitute 340a Anzuwendende Vorschriften HGB Versicherungsunternehmen Pensionsfonds 341a Anzuwendende Vorschriften HGB Vgl 1 I HGB Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist wer ein Handelsgewerbe betreibt Vgl Horschitz Harald Gross Walter Fanck Bernfried et al 2016 Bilanzsteuerrecht und Buchfuhrung 14 Auflage Stuttgart Schaffer Poeschel S 3 Bitz Michael Schopfungswille und Harmoniestreben des Renaissancemenschen Luca Pacioli und die Folgen Dogmenhistorische und sprachtheoretische Reflektionen zum Begriff des Eigenkapitals In Winkeljohann Norbert Bareis Peter Volk Gerrit Hrsg Rechungslegung Eigenkapital und Besteuerung Entwicklungstendenzen Festschrift fur Dieter Schneeloch zum 65 Geburtstag Munchen 2007 S 147 166 Digitalisat Verordnung PDF 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Leitlinien der Schatzmeister Mantua 1586 Buchhalten mit zwey Buchern Dieser Artikel ist als Audiodatei verfugbar source source Speichern 92 11 min 40 3 MB Text der gesprochenen Version 22 September 2019 Mehr Informationen zur gesprochenen Wikipedia Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4008619 7 GND Explorer lobid OGND AKS Anmerkung Doppelte Buchfuhrung siehe auch GND 4113337 7