Das Europäische Währungsabkommen EWA englisch European Monetary Agreement war ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den
Europäisches Währungsabkommen

Das Europäische Währungsabkommen (EWA; englisch European Monetary Agreement) war ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den damaligen Mitgliedstaaten der früheren OEEC (heute: OECD).
Allgemeines
Das EWA wurde am 5. August 1955 in Paris von den OEEC-Mitgliedstaaten Westdeutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande und Vereinigtes Königreich geschlossen und trat am 27. Dezember 1958 in Kraft. Diesen sieben Staaten schlossen sich am 29. Dezember 1958 weitere fünf Länder an. Es unterstützte die Konvertibilität der Währungen dieser Staaten, die im Januar 1959 wirksam wurde, und löste die Europäische Zahlungsunion ab. Letztere hatte mit der Einführung der Konvertibilität ihr Hauptziel erreicht. Das EWA endete am 31. Dezember 1972 und wurde durch ein neues Abkommen über die Zusammenarbeit der OECD-Mitgliedstaaten auf währungspolitischem Gebiet abgelöst.
Funktionsweise
Rechtsgrundlage für das EWA war in Deutschland ein Gesetz über das EWA vom 26. März 1959. Zu den Hauptaufgaben des EWA gehörte der multinationale Zahlungsbilanzausgleich, der durch kurzfristige Devisenkredite zwischen den Zentralbanken der EWA-Mitgliedstaaten herbeigeführt wurde, um wesentliche Volatilitäten der Wechselkurse zu vermeiden.
Für ihre Währungen legten die EWA-Mitglieder obere und untere Interventionspunkte im Verhältnis zum US-Dollar mit einer Wechselkursbandbreite von zunächst ± 1 % und später ± 1,5 % fest. Wurde diese Bandbreite überschritten, mussten die Zentralbanken durch Devisenmarktinterventionen eingreifen. Agent für das EWA war die Bank für internationalen Zahlungsausgleich. Die (RE) war anfänglich in Bezug auf den US-Dollar (dieser versehen mit einer Goldkonvertibilität von 0,88867088 Gramm Feingold) definiert; es galt 1 RE = 1 US-Dollar. Mit der Einstellung der Goldkonvertibilität des US-Dollar im August 1971 wurde dieser fixe Wert zu einem rein abstrakten Maßstab der RE.
Geschichte
Die im Juli 1950 im Rahmen der damaligen OEEC errichtete Europäische Zahlungsunion vereinbarte ein Clearing der Mitgliedstaaten bis zur Konvertibilität der einzelnen Währungen im Dezember 1958. Vierzehn westeuropäische Staaten erklärten im Dezember 1958 die Konvertibilität ihrer Währungen. Es folgte ab Januar 1959 das bereits im August 1955 gegründete Europäische Währungsabkommen, mit dem eine europäische Rechnungseinheit (RE) verbunden war und eine durchschnittliche Entwicklung des Wertes der Währungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ausdrückte. Dem aus zwölf Staaten bestehenden EWA traten 1965 weitere fünf Staaten bei, Israel übernahm Beobachterstatus.
Im Januar 1975 folgte die Europäische Rechnungseinheit (ERE), welche auf einem so genannten Währungskorb der Mitgliedstaaten basierte, dessen Umrechnungssatz zur ERE jeden Tag zur Verfügung stand und täglich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurde. Die ERE wurde zunächst im März 1975 bei der Europäischen Investitionsbank und im April 1975 beim Europäischen Entwicklungsfonds eingeführt, um dann im Januar 1976 bei der EGKS eingesetzt zu werden. Im Januar 1978 wurde der Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaft in ERE aufgestellt.
Die ERE wurde im Januar 1981 durch die Europäische Währungseinheit (ECU) ersetzt, dem Vorläufer des heutigen Euro, der im Januar 1999 eingeführt wurde.
Weblinks
- Vertrag des Europäischen Währungsabkommens (französisch)
Einzelnachweise
- Wolfgang Grill (Hrsg.), Gabler Bank Lexikon, 1995, S. 588
- Thorsten Hadeler (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1997, S. 340
- Volker Häfner (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1983, S. 170
- BGBl. II S. 296
- Wolfgang Grill (Hrsg.), Gabler Bank Lexikon, 1995, S. 588
- Verlag Th. Gabler GmbH (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1990, S. 682
- Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, DM wird frei konvertierbar, Dezember 1958, S. 3 ff. ( des vom 23. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank für das Jahr 1958, 1959, S. 47 f. (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- BT-Drs. 7/4136 vom 8. Oktober 1975, Vorschlag einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der die Aufnahme und Ausübung der Direktversicherung (außer Lebensversicherung) betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, S. 2
- Michael Olsson/Dirk Piekenbrock, Kompakt-Lexikon Umwelt- und Wirtschaftspolitik, 1998, S. 109
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Europäisches Währungsabkommen, Was ist Europäisches Währungsabkommen? Was bedeutet Europäisches Währungsabkommen?
Das Europaische Wahrungsabkommen EWA englisch European Monetary Agreement war ein volkerrechtlicher Vertrag zwischen den damaligen Mitgliedstaaten der fruheren OEEC heute OECD AllgemeinesDas EWA wurde am 5 August 1955 in Paris von den OEEC Mitgliedstaaten Westdeutschland Belgien Frankreich Italien Luxemburg Niederlande und Vereinigtes Konigreich geschlossen und trat am 27 Dezember 1958 in Kraft Diesen sieben Staaten schlossen sich am 29 Dezember 1958 weitere funf Lander an Es unterstutzte die Konvertibilitat der Wahrungen dieser Staaten die im Januar 1959 wirksam wurde und loste die Europaische Zahlungsunion ab Letztere hatte mit der Einfuhrung der Konvertibilitat ihr Hauptziel erreicht Das EWA endete am 31 Dezember 1972 und wurde durch ein neues Abkommen uber die Zusammenarbeit der OECD Mitgliedstaaten auf wahrungspolitischem Gebiet abgelost FunktionsweiseRechtsgrundlage fur das EWA war in Deutschland ein Gesetz uber das EWA vom 26 Marz 1959 Zu den Hauptaufgaben des EWA gehorte der multinationale Zahlungsbilanzausgleich der durch kurzfristige Devisenkredite zwischen den Zentralbanken der EWA Mitgliedstaaten herbeigefuhrt wurde um wesentliche Volatilitaten der Wechselkurse zu vermeiden Fur ihre Wahrungen legten die EWA Mitglieder obere und untere Interventionspunkte im Verhaltnis zum US Dollar mit einer Wechselkursbandbreite von zunachst 1 und spater 1 5 fest Wurde diese Bandbreite uberschritten mussten die Zentralbanken durch Devisenmarktinterventionen eingreifen Agent fur das EWA war die Bank fur internationalen Zahlungsausgleich Die RE war anfanglich in Bezug auf den US Dollar dieser versehen mit einer Goldkonvertibilitat von 0 88867088 Gramm Feingold definiert es galt 1 RE 1 US Dollar Mit der Einstellung der Goldkonvertibilitat des US Dollar im August 1971 wurde dieser fixe Wert zu einem rein abstrakten Massstab der RE GeschichteDie im Juli 1950 im Rahmen der damaligen OEEC errichtete Europaische Zahlungsunion vereinbarte ein Clearing der Mitgliedstaaten bis zur Konvertibilitat der einzelnen Wahrungen im Dezember 1958 Vierzehn westeuropaische Staaten erklarten im Dezember 1958 die Konvertibilitat ihrer Wahrungen Es folgte ab Januar 1959 das bereits im August 1955 gegrundete Europaische Wahrungsabkommen mit dem eine europaische Rechnungseinheit RE verbunden war und eine durchschnittliche Entwicklung des Wertes der Wahrungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ausdruckte Dem aus zwolf Staaten bestehenden EWA traten 1965 weitere funf Staaten bei Israel ubernahm Beobachterstatus Im Januar 1975 folgte die Europaische Rechnungseinheit ERE welche auf einem so genannten Wahrungskorb der Mitgliedstaaten basierte dessen Umrechnungssatz zur ERE jeden Tag zur Verfugung stand und taglich im Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften veroffentlicht wurde Die ERE wurde zunachst im Marz 1975 bei der Europaischen Investitionsbank und im April 1975 beim Europaischen Entwicklungsfonds eingefuhrt um dann im Januar 1976 bei der EGKS eingesetzt zu werden Im Januar 1978 wurde der Gesamthaushalt der Europaischen Gemeinschaft in ERE aufgestellt Die ERE wurde im Januar 1981 durch die Europaische Wahrungseinheit ECU ersetzt dem Vorlaufer des heutigen Euro der im Januar 1999 eingefuhrt wurde WeblinksVertrag des Europaischen Wahrungsabkommens franzosisch EinzelnachweiseWolfgang Grill Hrsg Gabler Bank Lexikon 1995 S 588 Thorsten Hadeler Hrsg Gabler Volkswirtschafts Lexikon 1997 S 340 Volker Hafner Hrsg Gabler Volkswirtschafts Lexikon 1983 S 170 BGBl II S 296 Wolfgang Grill Hrsg Gabler Bank Lexikon 1995 S 588 Verlag Th Gabler GmbH Hrsg Gabler Volkswirtschafts Lexikon 1990 S 682 Monatsberichte der Deutschen Bundesbank DM wird frei konvertierbar Dezember 1958 S 3 ff Memento des Originals vom 23 September 2015 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Geschaftsbericht der Deutschen Bundesbank fur das Jahr 1958 1959 S 47 f 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Dezember 2023 Suche in Webarchiven Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis BT Drs 7 4136 vom 8 Oktober 1975 Vorschlag einer Richtlinie zur Anderung der Richtlinie des Rates vom 24 Juli 1973 zur Koordinierung der die Aufnahme und Ausubung der Direktversicherung ausser Lebensversicherung betreffenden Rechts und Verwaltungsvorschriften S 2 Michael Olsson Dirk Piekenbrock Kompakt Lexikon Umwelt und Wirtschaftspolitik 1998 S 109