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Dieser Artikel behandelt die Europäische Gemeinschaft die 1993 aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG hervorgi

Europäische Gemeinschaft

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Dieser Artikel behandelt die Europäische Gemeinschaft, die 1993 aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hervorging; zur gemeinsamen Organisation von EWG, EGKS und Euratom siehe Europäische Gemeinschaften.

Die Europäische Gemeinschaft (EG) war eine supranationale Organisation, die mit dem Vertrag von Maastricht 1993 aus der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hervorging und rechtlich bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 bestand. Sie war als eine der drei Europäischen Gemeinschaften Teil der ersten und wichtigsten der drei Säulen der Europäischen Union. Der Rechtskörper der Europäischen Gemeinschaft war damit das Kernstück der Europäischen Union (EU). Grundlage der EG war der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag).

Bereits vor Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon hatte die Bezeichnung Europäische Union in der Umgangssprache die Europäische Gemeinschaft ersetzt, jedoch blieben EU und EG juristisch unterschiedliche Institutionen. Anders als die „Dachorganisation“ EU verfügte die EG über eine eigene Rechtspersönlichkeit und damit völkerrechtliche Handlungsfähigkeit. Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Existenz der EG beendet. Ihre Rechtsnachfolgerin wurde die Europäische Union, die durch den Vertrag nun selbst Rechtspersönlichkeit erhielt. Der EG-Vertrag wurde in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) umbenannt.

Geschichte

Die Vorgängerorganisation der Europäischen Gemeinschaft, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), wurde am 25. März 1957 in Rom von den sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, oft auch Montanunion genannt) gegründet. Grundlage war der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (abgekürzt EWG-Vertrag), dessen Inhalte im Wesentlichen auf der Konferenz von Messina erarbeitet worden waren. Gleichzeitig gründeten die Staaten auch die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom); EWG-Vertrag und Euratom-Vertrag werden daher zusammen als die Römischen Verträge bezeichnet. Zusammen mit der bereits 1951 gegründeten EGKS bestanden nun also drei Gemeinschaften, die zusammen auch als Europäische Gemeinschaften (EG) bezeichnet werden. Am 1. Juli 1967 wurden die Organe dieser drei Gemeinschaften durch den EG-Fusionsvertrag zusammengelegt. Am 11. Mai 1967 beantragte die britische Regierung (unter Harold Wilson (Labour), Premierminister von Oktober 1964 bis Juni 1970) den Beitritt zur damaligen EWG; am 27. November 1967 kündigte Charles de Gaulle sein bzw. Frankreichs Veto gegen den Beitritt Großbritanniens an und legte es in der Sitzung des EWG-Ministerrates am 19. Dezember 1967 auch ein.

Zum 1. Januar 1973 traten Großbritannien, Irland und Dänemark der EG bei („EG-9“), zum 1. Januar 1981 Griechenland („EG-10“) und zum 1. Januar 1986 Spanien und Portugal („EG-12“); weiteres siehe hier.

Mit der Gründung der Europäischen Union (EU) durch den 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht wurde die EWG in „Europäische Gemeinschaft“ (EG) umbenannt, aus dem EWG-Vertrag wurde der EG-Vertrag. Mit dieser Änderung sollte die qualitative Veränderung der EWG von einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft hin zu einer umfassenden politischen Organisation, die etwa auch umwelt- und sozialpolitische Fragen behandelte, zum Ausdruck gebracht werden. An der Existenz der drei Teilgemeinschaften (EGKS, EAG, EG) änderte diese Umbenennung allerdings nichts, da mit ihr keine formelle Vereinigung der drei Gemeinschaften verbunden war. Die Europäische Union selbst ist als Dachorganisation konstruiert, die neben den drei Gemeinschaften noch als weitere Politikbereiche die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres umfasst. Für diese gelten jedoch andere Entscheidungsverfahren als für die EG.

Im Zuge der Gründung der EU benannten sich auch einige Organe der EG um:

  • Der Rat der Europäischen Gemeinschaften führt seit dem 8. November 1993 die Bezeichnung Rat der Europäischen Union (Dieser ist zu unterscheiden vom Europarat und dem Europäischen Rat).
  • Aus der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist die Europäische Kommission geworden.
  • Der Rechnungshof hat sich am 17. Januar 1994 in Europäischer Rechnungshof umbenannt.

Die von den einzelnen Organen erlassenen Rechtsakte blieben allerdings weiterhin Rechtsakte der jeweiligen Gemeinschaft.

Da die Bedeutung der EGKS immer geringer wurde und die Euratom nur eine spezialisierte Aufgabe hat, bildete die Europäische Gemeinschaft das Herz der Europäischen Gemeinschaften. Die Abkürzung „EG“ konnte die drei Gemeinschaften als Ganzes oder die Europäische Gemeinschaft allein bezeichnen. Die drei Gemeinschaften wiederum bildeten die erste und wichtigste der drei Säulen der Europäischen Union. Ziel der EG war die Errichtung eines Binnenmarktes und – darauf aufbauend – einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Daneben hatte sie Zuständigkeiten in weiteren Politikbereichen wie Verkehr, Soziales, Umwelt, Forschung und Technologie, Gesundheit, Bildung, Kultur, Verbraucherschutz, Entwicklung. In den Vertragsreformen von Amsterdam 1997 und Nizza 2001 wurden zudem verschiedene Bereiche der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres in den EG-Vertrag aufgenommen, d. h. „vergemeinschaftet“.

Der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl lief nach 50 Jahren Laufzeit 2002 aus. Durch den Vertrag von Nizza von 2001 (2003 in Kraft getreten) wurden die EGKS-Bestimmungen in den EG-Vertrag eingegliedert. Die EGKS selbst wurde aufgelöst.

Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon, am 1. Dezember 2009, wurde auch die Europäische Gemeinschaft schließlich aufgelöst. Ihre Rechtsnachfolgerin wurde die Europäische Union, die durch denselben Vertrag erstmals Rechtspersönlichkeit erhielt. Formal erfolgte diese Fusion von EG und EU dadurch, dass im EG-Vertrag durchgängig die Bezeichnung „Europäische Gemeinschaft“ durch „Europäische Union“ ersetzt wurde; der Vertrag selbst wurde in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umbenannt. Der Versuch, EG- und EU-Vertrag zu einem einheitlichen Vertragstext zusammenzulegen, war 2005 mit dem EU-Verfassungsvertrag gescheitert.

Zeittafel

Unterz.
In Kraft
Vertrag
1948
1948
Brüsseler
Pakt
1951
1952
Paris
1954
1955
Pariser
Verträge
1957
1958
Rom
1965
1967
Fusions-
vertrag
1986
1987
Einheitliche
Europäische Akte
1992
1993
Maastricht
1997
1999
Amsterdam
2001
2003
Nizza
2007
2009
Lissabon
Europäische Gemeinschaften Drei Säulen der Europäischen Union
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) → ←
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Vertrag 2002 ausgelaufen Europäische Union (EU)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europäische Gemeinschaft (EG)
→ Justiz und Inneres (JI)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) ←
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) → Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ←
Westunion (WU) Westeuropäische Union (WEU)
aufgelöst zum 1. Juli 2011

Organe

Die Organe der EG waren gemäß Art. 7 Abs. 1 EG-Vertrag (vor Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon):

  • Europäisches Parlament (Art. 189 ff. EGV)
  • Rat der Europäischen Union (Art. 202 ff. EGV)
  • Europäische Kommission (Art. 211 ff. EGV)
  • Europäischer Gerichtshof (EuGH) (Art. 220 ff. EGV)
  • Europäischer Rechnungshof (Art. 246 ff. EGV)

Diese Organe waren gleichzeitig für die gesamte Europäische Union (einheitlicher institutioneller Rahmen) tätig.

Der Rat und die Kommission wurden gemäß Art. 7 Abs. 2 EG-Vertrag vom Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie vom Ausschuss der Regionen unterstützt. Diese Institutionen hatten und haben im Gegensatz zu den Organen jedoch lediglich beratende Aufgaben.

Rechtsetzung

Die EG besaß, basierend auf Art. 249 EG-Vertrag, eine eigene Kompetenz, sekundäres Gemeinschaftsrecht als Teil des Europarechts zu setzen. Dabei handelte es sich um Richtlinien der EG, Verordnungen der EG oder Entscheidungen der EG. In der Öffentlichkeit wurden diese schon seit 1993 oft nicht als Richtlinien, Verordnungen oder Entscheidungen der EG, sondern der EU bezeichnet, was formal unkorrekt war. Erst seit der Fusion von EG und EU durch den Vertrag von Lissabon 2009 erhielten sie auch formal diese Bezeichnung. Ältere Rechtsakte behalten in ihrem amtlichen Kürzel allerdings die Kennzeichnung als EG-Rechtsakte bei, so hat die Dublin-II-Verordnung von 2003 etwa das Kürzel Verordnung (EG) Nr. 343/2003.

Einordnung in die drei Säulen der Europäischen Union

Europäische Union
Europäische Gemeinschaften (EGen) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI, bis 1999)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS, ab 1999)

Europäische Gemeinschaft (EG):

  • Agrarpolitik
  • Zollunion und Binnenmarkt
  • Wettbewerbspolitik, Staatliche Beihilfen
  • Strukturpolitik
  • Handelspolitik
  • Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
  • Unionsbürgerschaft
  • Bildungspolitik und Kultur
  • Forschungspolitik und Umweltpolitik
  • Transeuropäische Netze
  • Gesundheitspolitik
  • Verbraucherschutz
  • Sozialpolitik

Ab 1999 (Vertrag von Amsterdam), auch:

  • Einwanderungspolitik
  • Asylpolitik
  • Schutz der EU-Außengrenzen
  • Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

EURATOM:

  • Zusammenarbeit im Bereich Kernenergie

EGKS (bis 2002 eigene Organisation, danach wurden Aufgaben durch EG übernommen):

  • Gegenseitige Kontrolle von Kohle und Stahl

Außenpolitik:

  • Kooperation
  • Wahlbeobachter
  • Friedenserhaltung
  • Menschenrechte
  • Demokratie
  • Hilfe für Drittstaaten

Sicherheitspolitik:

  • Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
  • Abrüstung
  • EU-Eingreiftruppe
  • Wirtschaftliche Aspekte der Rüstung
  • Europäische Sicherheitsordnung
  • Drogen- und Waffenhandel
  • Menschenhandel
  • Terrorismus
  • Straftaten gegenüber Kindern
  • Organisiertes Verbrechen
  • Bestechung, Bestechlichkeit sowie Betrug

Bis 1999 (Vertrag von Amsterdam), auch:

  • Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen
  • Flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr
Erste Säule Zweite Säule Dritte Säule

Rechtsfähigkeit

Vor Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages besaß die EG anders als die EU Rechtsfähigkeit und konnte völkerrechtlich verbindliche Verträge abschließen. Diesen Status sprach ihr der Europäische Gerichtshof 1971 und nochmals 1976 in der AETR-Doktrin aufgrund der Parallelität von internen und externen Rechtsetzungskompetenzen zu:

„Wenn die Gemeinschaft im Innenverhältnis für die Erreichung eines bestimmten Zieles zuständig ist, verfügt sie auch über die ausschließliche auswärtige Zuständigkeit für dieses Gebiet, sofern außenpolitisches Handeln zu diesem Zweck erforderlich ist.“

Beispielsweise war die EG ein vollwertiges Mitglied der EBWE und hatte ein Stimmrecht entsprechend ihren Einlagen. An den Organisationen WTO, FAO und Eurocontrol war sie ebenfalls beteiligt. Jedoch musste sie vor den Sitzungen mit den EU-Mitgliedstaaten, die auch in den Organisationen vertreten sind, ihr Abstimmungsverhalten mitteilen. Wenn sie ihr Mandat wahrnahm, vertrat sie diese Staaten und gab statt ihrer ihre Stimme ab.

EG-Rechtsquellen

→ Hauptartikel: Europarecht
Primäres Gemeinschaftsrecht
  • Gründungsverträge (insbesondere Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft)
  • Beitrittsakte
  • Allgemeine Rechtsgrundsätze, Gemeinschaftsgrundrechte
Sekundäres Gemeinschaftsrecht
  • Verordnung
  • Richtlinie
  • Entscheidung
  • Stellungnahme, Empfehlung

Siehe auch

Portal: Europäische Union – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Europäische Union

Weblinks

  • Europaportal der EU

Einzelnachweise

  1. Hans-Dieter Lucas: Europa vom Atlantik bis zum Ural? - Europapolitik und Europadenken im Frankreich der Ära de Gaulle (1958-1969), Bouvier 1992, ISBN 978-3416024006, S. 277ff. Siehe auch eu-info.de: Zeittafel der Europäischen Integration
  2. EUR-Lex - 52002SC0381(02) - DE
Normdaten (Körperschaft): GND: 5103087-1 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | VIAF: 266300612

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 06:14

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Dieser Artikel behandelt die Europaische Gemeinschaft die 1993 aus der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG hervorging zur gemeinsamen Organisation von EWG EGKS und Euratom siehe Europaische Gemeinschaften Die Europaische Gemeinschaft EG war eine supranationale Organisation die mit dem Vertrag von Maastricht 1993 aus der 1957 gegrundeten Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG hervorging und rechtlich bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 bestand Sie war als eine der drei Europaischen Gemeinschaften Teil der ersten und wichtigsten der drei Saulen der Europaischen Union Der Rechtskorper der Europaischen Gemeinschaft war damit das Kernstuck der Europaischen Union EU Grundlage der EG war der Vertrag zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft EG Vertrag Die EuropaflaggeDie drei Saulen der Europaischen Union vor Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages Bereits vor Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon hatte die Bezeichnung Europaische Union in der Umgangssprache die Europaische Gemeinschaft ersetzt jedoch blieben EU und EG juristisch unterschiedliche Institutionen Anders als die Dachorganisation EU verfugte die EG uber eine eigene Rechtspersonlichkeit und damit volkerrechtliche Handlungsfahigkeit Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1 Dezember 2009 wurde die Existenz der EG beendet Ihre Rechtsnachfolgerin wurde die Europaische Union die durch den Vertrag nun selbst Rechtspersonlichkeit erhielt Der EG Vertrag wurde in Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEU Vertrag umbenannt GeschichteDie Vorgangerorganisation der Europaischen Gemeinschaft die Europaische Wirtschaftsgemeinschaft EWG wurde am 25 Marz 1957 in Rom von den sechs Mitgliedstaaten Belgien Bundesrepublik Deutschland Frankreich Italien Luxemburg Niederlande der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS oft auch Montanunion genannt gegrundet Grundlage war der Vertrag zur Grundung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft abgekurzt EWG Vertrag dessen Inhalte im Wesentlichen auf der Konferenz von Messina erarbeitet worden waren Gleichzeitig grundeten die Staaten auch die Europaische Atomgemeinschaft EAG oder Euratom EWG Vertrag und Euratom Vertrag werden daher zusammen als die Romischen Vertrage bezeichnet Zusammen mit der bereits 1951 gegrundeten EGKS bestanden nun also drei Gemeinschaften die zusammen auch als Europaische Gemeinschaften EG bezeichnet werden Am 1 Juli 1967 wurden die Organe dieser drei Gemeinschaften durch den EG Fusionsvertrag zusammengelegt Am 11 Mai 1967 beantragte die britische Regierung unter Harold Wilson Labour Premierminister von Oktober 1964 bis Juni 1970 den Beitritt zur damaligen EWG am 27 November 1967 kundigte Charles de Gaulle sein bzw Frankreichs Veto gegen den Beitritt Grossbritanniens an und legte es in der Sitzung des EWG Ministerrates am 19 Dezember 1967 auch ein Zum 1 Januar 1973 traten Grossbritannien Irland und Danemark der EG bei EG 9 zum 1 Januar 1981 Griechenland EG 10 und zum 1 Januar 1986 Spanien und Portugal EG 12 weiteres siehe hier Mit der Grundung der Europaischen Union EU durch den 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht wurde die EWG in Europaische Gemeinschaft EG umbenannt aus dem EWG Vertrag wurde der EG Vertrag Mit dieser Anderung sollte die qualitative Veranderung der EWG von einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft hin zu einer umfassenden politischen Organisation die etwa auch umwelt und sozialpolitische Fragen behandelte zum Ausdruck gebracht werden An der Existenz der drei Teilgemeinschaften EGKS EAG EG anderte diese Umbenennung allerdings nichts da mit ihr keine formelle Vereinigung der drei Gemeinschaften verbunden war Die Europaische Union selbst ist als Dachorganisation konstruiert die neben den drei Gemeinschaften noch als weitere Politikbereiche die Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres umfasst Fur diese gelten jedoch andere Entscheidungsverfahren als fur die EG Im Zuge der Grundung der EU benannten sich auch einige Organe der EG um Der Rat der Europaischen Gemeinschaften fuhrt seit dem 8 November 1993 die Bezeichnung Rat der Europaischen Union Dieser ist zu unterscheiden vom Europarat und dem Europaischen Rat Aus der Kommission der Europaischen Gemeinschaften ist die Europaische Kommission geworden Der Rechnungshof hat sich am 17 Januar 1994 in Europaischer Rechnungshof umbenannt Die von den einzelnen Organen erlassenen Rechtsakte blieben allerdings weiterhin Rechtsakte der jeweiligen Gemeinschaft Da die Bedeutung der EGKS immer geringer wurde und die Euratom nur eine spezialisierte Aufgabe hat bildete die Europaische Gemeinschaft das Herz der Europaischen Gemeinschaften Die Abkurzung EG konnte die drei Gemeinschaften als Ganzes oder die Europaische Gemeinschaft allein bezeichnen Die drei Gemeinschaften wiederum bildeten die erste und wichtigste der drei Saulen der Europaischen Union Ziel der EG war die Errichtung eines Binnenmarktes und darauf aufbauend einer europaischen Wirtschafts und Wahrungsunion Daneben hatte sie Zustandigkeiten in weiteren Politikbereichen wie Verkehr Soziales Umwelt Forschung und Technologie Gesundheit Bildung Kultur Verbraucherschutz Entwicklung In den Vertragsreformen von Amsterdam 1997 und Nizza 2001 wurden zudem verschiedene Bereiche der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres in den EG Vertrag aufgenommen d h vergemeinschaftet Der Vertrag uber die Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl lief nach 50 Jahren Laufzeit 2002 aus Durch den Vertrag von Nizza von 2001 2003 in Kraft getreten wurden die EGKS Bestimmungen in den EG Vertrag eingegliedert Die EGKS selbst wurde aufgelost Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1 Dezember 2009 wurde auch die Europaische Gemeinschaft schliesslich aufgelost Ihre Rechtsnachfolgerin wurde die Europaische Union die durch denselben Vertrag erstmals Rechtspersonlichkeit erhielt Formal erfolgte diese Fusion von EG und EU dadurch dass im EG Vertrag durchgangig die Bezeichnung Europaische Gemeinschaft durch Europaische Union ersetzt wurde der Vertrag selbst wurde in Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union umbenannt Der Versuch EG und EU Vertrag zu einem einheitlichen Vertragstext zusammenzulegen war 2005 mit dem EU Verfassungsvertrag gescheitert Zeittafel Unterz In Kraft Vertrag 1948 1948 Brusseler Pakt 1951 1952 Paris 1954 1955 Pariser Vertrage 1957 1958 Rom 1965 1967 Fusions vertrag 1986 1987 Einheitliche Europaische Akte 1992 1993 Maastricht 1997 1999 Amsterdam 2001 2003 Nizza 2007 2009 LissabonEuropaische Gemeinschaften Drei Saulen der Europaischen UnionEuropaische Atomgemeinschaft Euratom Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS Vertrag 2002 ausgelaufen Europaische Union EU Europaische Wirtschaftsgemeinschaft EWG Europaische Gemeinschaft EG Justiz und Inneres JI Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS Europaische Politische Zusammenarbeit EPZ Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik GASP Westunion WU Westeuropaische Union WEU aufgelost zum 1 Juli 2011OrganeDie Organe der EG waren gemass Art 7 Abs 1 EG Vertrag vor Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon Europaisches Parlament Art 189 ff EGV Rat der Europaischen Union Art 202 ff EGV Europaische Kommission Art 211 ff EGV Europaischer Gerichtshof EuGH Art 220 ff EGV Europaischer Rechnungshof Art 246 ff EGV Diese Organe waren gleichzeitig fur die gesamte Europaische Union einheitlicher institutioneller Rahmen tatig Der Rat und die Kommission wurden gemass Art 7 Abs 2 EG Vertrag vom Wirtschafts und Sozialausschuss sowie vom Ausschuss der Regionen unterstutzt Diese Institutionen hatten und haben im Gegensatz zu den Organen jedoch lediglich beratende Aufgaben RechtsetzungDie EG besass basierend auf Art 249 EG Vertrag eine eigene Kompetenz sekundares Gemeinschaftsrecht als Teil des Europarechts zu setzen Dabei handelte es sich um Richtlinien der EG Verordnungen der EG oder Entscheidungen der EG In der Offentlichkeit wurden diese schon seit 1993 oft nicht als Richtlinien Verordnungen oder Entscheidungen der EG sondern der EU bezeichnet was formal unkorrekt war Erst seit der Fusion von EG und EU durch den Vertrag von Lissabon 2009 erhielten sie auch formal diese Bezeichnung Altere Rechtsakte behalten in ihrem amtlichen Kurzel allerdings die Kennzeichnung als EG Rechtsakte bei so hat die Dublin II Verordnung von 2003 etwa das Kurzel Verordnung EG Nr 343 2003 Einordnung in die drei Saulen der Europaischen UnionEuropaische Union Europaische Gemeinschaften EGen Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik GASP Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres ZJI bis 1999 Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS ab 1999 Europaische Gemeinschaft EG Agrarpolitik Zollunion und Binnenmarkt Wettbewerbspolitik Staatliche Beihilfen Strukturpolitik Handelspolitik Europaische Wirtschafts und Wahrungsunion Unionsburgerschaft Bildungspolitik und Kultur Forschungspolitik und Umweltpolitik Transeuropaische Netze Gesundheitspolitik Verbraucherschutz Sozialpolitik Ab 1999 Vertrag von Amsterdam auch Einwanderungspolitik Asylpolitik Schutz der EU Aussengrenzen Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen EURATOM Zusammenarbeit im Bereich Kernenergie EGKS bis 2002 eigene Organisation danach wurden Aufgaben durch EG ubernommen Gegenseitige Kontrolle von Kohle und Stahl Aussenpolitik Kooperation Wahlbeobachter Friedenserhaltung Menschenrechte Demokratie Hilfe fur Drittstaaten Sicherheitspolitik Gemeinsame Sicherheits und Verteidigungspolitik GSVP Abrustung EU Eingreiftruppe Wirtschaftliche Aspekte der Rustung Europaische Sicherheitsordnung Drogen und Waffenhandel Menschenhandel Terrorismus Straftaten gegenuber Kindern Organisiertes Verbrechen Bestechung Bestechlichkeit sowie Betrug Bis 1999 Vertrag von Amsterdam auch Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Flankierende Massnahmen zum freien PersonenverkehrErste Saule Zweite Saule Dritte SauleRechtsfahigkeitVor Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages besass die EG anders als die EU Rechtsfahigkeit und konnte volkerrechtlich verbindliche Vertrage abschliessen Diesen Status sprach ihr der Europaische Gerichtshof 1971 und nochmals 1976 in der AETR Doktrin aufgrund der Parallelitat von internen und externen Rechtsetzungskompetenzen zu Wenn die Gemeinschaft im Innenverhaltnis fur die Erreichung eines bestimmten Zieles zustandig ist verfugt sie auch uber die ausschliessliche auswartige Zustandigkeit fur dieses Gebiet sofern aussenpolitisches Handeln zu diesem Zweck erforderlich ist Beispielsweise war die EG ein vollwertiges Mitglied der EBWE und hatte ein Stimmrecht entsprechend ihren Einlagen An den Organisationen WTO FAO und Eurocontrol war sie ebenfalls beteiligt Jedoch musste sie vor den Sitzungen mit den EU Mitgliedstaaten die auch in den Organisationen vertreten sind ihr Abstimmungsverhalten mitteilen Wenn sie ihr Mandat wahrnahm vertrat sie diese Staaten und gab statt ihrer ihre Stimme ab EG Rechtsquellen Hauptartikel Europarecht Primares GemeinschaftsrechtGrundungsvertrage insbesondere Vertrag zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft Beitrittsakte Allgemeine Rechtsgrundsatze GemeinschaftsgrundrechteSekundares GemeinschaftsrechtVerordnung Richtlinie Entscheidung Stellungnahme EmpfehlungSiehe auchPortal Europaische Union Ubersicht zu Wikipedia Inhalten zum Thema Europaische UnionWeblinksEuropaportal der EUEinzelnachweiseHans Dieter Lucas Europa vom Atlantik bis zum Ural Europapolitik und Europadenken im Frankreich der Ara de Gaulle 1958 1969 Bouvier 1992 ISBN 978 3416024006 S 277ff Siehe auch eu info de Zeittafel der Europaischen Integration EUR Lex 52002SC0381 02 DENormdaten Korperschaft GND 5103087 1 GND Explorer lobid OGND AKS VIAF 266300612

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