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Als Kompensationsgeschäft (oder Kompensationshandel; englisch counter trade oder barter) werden in der Wirtschaft Handelsgeschäfte bezeichnet, bei denen Waren oder Dienstleistungen nicht ausschließlich mit Geld bezahlt werden müssen, sondern als Gegenleistung ganz oder teilweise mit anderen Waren oder Dienstleistungen beglichen werden.

Allgemeines

Das Wort Kompensationsgeschäft ist auf den Realtausch von Waren (lateinisch compensatio, „Aufrechnung“) zurückzuführen. Kompensationsgeschäfte weichen von üblichen Kaufverträgen dadurch ab, dass der Käufer den Kaufpreis in Geld nicht zahlen kann oder will, weil Geld- oder Devisenmangel besteht. Kompensationsgeschäfte sind mithin dadurch gekennzeichnet, dass Wirtschaftssubjekte wechselseitig Leistungen miteinander austauschen, unabhängig davon, ob es Zahlungsströme gibt oder nicht. Sie kommen meist im Außenhandel beim Import vor, weil der Importeur oder dessen Staat devisenschwach ist und der Staat sogar dann einen Transferstopp verhängen könnte, wenn der Importeur selbst zahlungsfähig ist. Sollen Exporte dennoch stattfinden, ist außer der – dann besonders riskanten – Außenhandelsfinanzierung (mit Exportkreditversicherung) ein Kompensationsgeschäft möglich.

Geschichte

Als es noch kein Geld gab, galt der Tauschhandel als die einzige Möglichkeit des Warenerwerbs. Händler und Landwirte tauschten zwecks Bedarfsdeckung Gegenstände oder Nutztiere gegen Lebensmittel oder sonstigen Alltagsbedarf ein. Bereits das Alte Testament verlangte im 3. Buch Mose, dass der Tauschwert beider Tauschobjekte annähernd gleich sein sollte: „Man soll ein Tier nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein“ (Lev 27,10 EU). Für die alten Babylonier bestand zwischen Kauf und Tausch kein großer juristischer Unterschied, denn sie wurden als wesensgleiche Rechtsgeschäfte mit dem Ziel des Güterumsatzes angesehen.

Auch die Römer kannten den Tauschhandel (lateinisch permutatio mercium, „Vertauschung der Waren“), denn bis zur Einführung des Geldes existierte auf der Grundlage des Tauschhandels lediglich der Tauschvertrag, bei dem die Vertragsparteien gegenseitig Sachen mit einem ungefähr gleichen Tauschwert austauschten. Cicero verstand unter der „permutatio“ noch den Umsatz. Beim Tausch musste später Iulius Paulus zufolge für beide Vertragsparteien dem jeweiligen Empfänger an der Sache Eigentum verschafft werden. Für ihn war klar, dass beim Tausch nicht zwischen Käufer und Verkäufer unterschieden werden könne. Im frühen römischen Recht begann bereits die Verdrängung des Tauschvertrages durch den Kaufvertrag (lateinisch emptio venditio; wörtlich: „Kauf/Verkauf“). Der hochklassische Jurist des 2. Jahrhunderts, Gaius, verlangte in seinen Institutionen, dass der Kaufpreis „in klingendem Geld“ zu bestehen habe, der Tauschvertrag galt nun als überholt. Seitdem wurde der bisherige Tauschwert durch den objektiveren Geldwert ersetzt. Doch der Geldmangel, der bereits unter Augustus begann, hielt den Tauschvertrag am Leben. So verschafften sich die Griechen Wein durch die Hingabe von Bronze, Eisen, Fellen und Sklaven.

Im Frühmittelalter überwog deshalb weiterhin der Tauschhandel, Waren wechselten den Besitzer, ohne dass Geld für sie bezahlt wurde. Das mittelhochdeutsche Wort „tûsch“ („Spaß, Gespött, Täuschung, Betrug“) etablierte sich erstmals 1172 in Priester Wernhers „Drei Liedern von der Magd“ („Driu liet von der maget“). Das mittelhochdeute Wort wies bereits darauf hin, dass man sich beim Tausch durch unterschiedlich eingeschätzte Tauschwerte auch täuschen oder betrogen werden kann. Im Mittelalter blieben trotz des vorhandenen Geldes auch Tauschgeschäfte neben Kaufverträgen üblich. Dabei kam es vor, dass innerhalb Deutschlands bei Tauschgeschäften doppelte Zollgebühren verlangt wurden. Auch der Tausch von Grundstücken war üblich, auf diese Weise betrieben Grundstücksnachbarn private Flurbereinigung.

Das Allgemeine Preußische Landrecht (APL) vom Juni 1794 nannte die beiden Tausch-Kontrahenten Käufer und Verkäufer (I 11, § 364 APL) und räumte beiden die Möglichkeit ein, bei ungleichem Tauschwert „vom Tausch wieder abzugehen“ (I 11, § 365 APL). Das österreichische ABGB vom Januar 1812 definierte den Tausch als einen Vertrag, „wodurch eine Sache gegen eine andere Sache überlassen wird“ (§ 1045 ABGB).

Die in Staatsverträgen („Clearingabkommen“) festgelegten Vorschriften im Zahlungsverkehr bildeten sowohl in den Vorkriegs- als auch in den Kriegsjahren des Zweiten Weltkriegs die Grundlage für die schweizerischen Wirtschaftsbeziehungen mit den Achsenmächten. Die Weltwirtschaftskrise führte ab 1929 in den mittel- und osteuropäischen Staaten zu einer dramatischen Verknappung der Gold- und Devisenreserven. Die Regierungen Deutschlands und Italiens griffen zu rigorosen Zahlungs- und Handelsbeschränkungen, die auch mit der Schweiz zu einer starken Beeinträchtigung der Außenwirtschaftsbeziehungen führten. Zum Schutz der Exportindustrie und des Tourismus schloss die Schweizer Regierung 1934 mit Deutschland und 1935 mit Italien Clearingabkommen, welche den bilateralen Wirtschaftsverkehr nahezu ohne Austausch von effektiven Devisen sicherstellten. Auch wenn die Abkommen offiziell Clearingabkommen hießen, so handelte es sich hierbei doch um Kompensationsgeschäfte, weil etwa 20 % des Volumens mit Devisen zu bezahlen waren.

Der im Oktober 1952 gegründete Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft förderte den Handel mit Osteuropa. Der so genannte „Osthandel“ hatte die Devisenschwäche der östlichen COMECON-Mitglieder zu berücksichtigen, sodass Kompensationsgeschäfte die bedeutsamsten Transaktionen deutscher Exporteure mit dem Ostblock darstellten. Auf ihn gingen auch die Deutsch-sowjetischen Röhren-Erdgas-Geschäfte seit Februar 1970 zurück, ein Barter, der deutsche Großröhren und Bankkredite gegen sowjetische Erdgaslieferungen austauschte. Ab 1976 kam es wegen drastisch gestiegener Rohkaffepreise zur Kaffeekrise in der DDR, die nur teilweise durch Tauschgeschäfte „Rüstung gegen Kaffee“ etwa mit Äthiopien behoben werden konnte. Etwa zur gleichen Zeit baute Frankreich seine Atomstreitmacht ab 1974 durch Uranimporte aus der Zentralafrikanischen Republik im Austausch gegen Waffen aus.

Devisenschwachen Entwicklungsländern bleibt auch heute meist als einzige Möglichkeit, ihre Rohstoffe zu exportieren, indem sie im Gegenzug Fertigerzeugnisse der Industriestaaten importieren. Selbst bei Ausnutzung von Marktmacht gelingt es den Entwicklungsländern meist nicht, hierdurch die Terms of Trade zu ihren Gunsten zu verbessern.

Arten

Man unterscheidet folgende Arten:

  • Barter-Handel (englisch barter trade) besteht im Warenhandel aus verschiedenen Formen des Tauschhandels durch geldlose Verrechnungssysteme oder komplementäre Zahlungssysteme.
  • Kompensationsgeschäft:
    • Bei der Vollkompensation (englisch full compensation) gleichen sich die Warenströme wertmäßig vollständig aus.
    • Bei der Teilkompensation (englisch partial compensation) wird ein Teil der Warenlieferungen durch Zahlung des Saldos ausgeglichen.
  • Gegengeschäft (englisch counter purchase): Es wird durch einen Kopplungsvertrag realisiert, bei dem das Exportgeschäft an ein Importgeschäft gekoppelt ist, wobei beide Geschäfte durch einen Rahmenvertrag miteinander verbunden sind.
    • Parallelgeschäfte (englisch parallel barter) bestehen aus zwei gleichzeitig abgeschlossenen wechselseitigen Kaufverträgen, wobei jeder einzelne Kaufpreis bezahlt wird, weshalb keiner der Vertragspartner einen Geldzufluss verzeichnen kann.
    • Junktimgeschäfte (englisch advance purchase) sind durch einen ringförmigen Tauschhandel zwischen drei oder mehr Ländern gekennzeichnet. Der Exporteur liefert Waren an einen Importeur gegen Devisen. Der Exporteur muss jedoch eine Abnahmeverpflichtung für Waren des Importeurs als Kopplungsgeschäft eingehen, die der Exporteur mangels Bedarf an einen anderen Importeur verkauft.
    • Bei Auflagengeschäften (englisch offset compensation) muss der Exporteur bestimmte Auflagen des Importeurstaates erfüllen, etwa die Vergabe von Aufträgen an Zulieferer im Importeurstaat.
  • Beim Rückkaufgeschäft (englisch buy back trade) werden die mit einer gelieferten Anlage hergestellten Produkte vom Anlagenlieferanten gekauft.

Sämtliche Arten haben gemeinsam, dass sie grenzüberschreitenden Außenhandel darstellen und gar keine oder geringe Kaufpreiszahlungen zur Folge haben.

Kompensationsgeschäfte im Außenhandel

Kompensationsgeschäfte werden oft im Außenhandel abgewickelt, um Devisenprobleme zu vermeiden bzw. die Devisenbilanz des Importlandes nicht zu belasten. Werden Kompensationsgeschäfte durch Handelsabkommen zwischen Staaten vereinbart, handelt es sich um Switch-Geschäfte. Für den einzelnen Importeur und Exporteur sind diese Austauschgeschäfte nicht zwangsläufig miteinander verbunden, sodass ein Importeur bei seinem Export nicht zwangsläufig eine Geschäftsbeziehung zum selben Exporteur haben wird.

Kompensationsgeschäfte bei Wertpapieren

Typischer Fall ist beim Unternehmenskauf der Aktientausch, bei welchem sich die Vertragsparteien gegenseitig ihre eigenen Aktien anstelle eines Kaufpreises austauschen.

Ein Kompensationsgeschäft liegt auch dann vor, wenn Kreditinstitute im Wertpapiergeschäft als Kommissionär am selben Bankarbeitstag Kauf- und Verkaufsorders durch Selbsteintritt gemäß § 400 HGB ausführen, ohne eine Wertpapierbörse einzuschalten.

Kompensationsgeschäfte zum Klimaschutz

→ Hauptartikel: Klimakompensation

Bei Kompensationsgeschäften zum Klimaschutz soll der durch bestimmte Aktivitäten verursachte Treibhausgas-Ausstoß durch Einsparungen beim Treibhausgas-Ausstoß oder Speicherung in Kohlenstoffsenken an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden. Der gesamte Treibhausgas-Ausstoß bleibt hierbei gleich. Klimakompensation erlaubt es, nur noch schwer und aufwändig zu vermeidende Emissionen durch die Finanzierung günstiger durchzuführender Maßnahmen an anderer Stelle auszugleichen. Sie bewirkt aber insgesamt keine Emissionsminderung und wird daher häufig als gegenüber der Emissionsvermeidung nachrangiges Instrument des Klimaschutzes angesehen.

Abgrenzung

Zuweilen werden Kompensationsgeschäfte als Synonym für Tauschhandelsgeschäfte angesehen. Der Tauschhandel setzt jedoch stets voraus, dass keine Geldzahlung – auch nicht als Teilzahlung – als Gegenleistung erbracht wird.

Außenwirtschaftliche Bedeutung

Kompensationsgeschäfte erfordern vom Importeur keine Geldzahlung, sodass er seine Liquidität schonen kann und dadurch auch die Devisenbilanz des Importeurstaats nicht belastet wird. Das ist der eigentliche Zweck dieser Geschäfte. Theoretisch könnten Kompensationsgeschäfte dazu beitragen, dass das Niveau der Importpreise sinkt bei gleichzeitigem Ansteigen des Exportpreisniveaus. Tatsächlich jedoch führt der geringe Anteil der Entwicklungsländer am Welthandel zu einem sehr begrenzten Einfluss auf die Terms of Trade. Der Kompensationshandel trägt jedenfalls zur Exportförderung und Entwicklungshilfe bei, umgeht Devisenverkehrsbeschränkungen und hilft bei der Erschließung von Auslandsmärkten.

Einzelnachweise

  1. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Internationale Wirtschaft, 2013, S. 240 f.
  2. Mariano San Nicolò, Die Schlussklauseln der altbabylonischen Kauf- und Tauschverträge, 1974, S. 109
  3. Gaius, Institutiones, 2, 4, 2
  4. Iulius Paulus, Digesten, 19, 4, 1
  5. Gaius, Institutionen, 3, 139–141
  6. Karl Friedrich Thormann, Der doppelte Ursprung der Mancipatio, 1969, S. 125
  7. Gaius, Digesten, 3, 141
  8. Neil Grant, Das Mittelalter, 2006, S. 27
  9. Ulrike Köbler, Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010, S. 245
  10. Dietrich Denecke/Helga-Maria Kühn (Hrsg.), Göttingen: Von den Anfängen bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges, Band I, 1987, S. 423
  11. Christian Friedrich Koch, Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten, Band 1, Ausgabe 1, 1852, S. 684
  12. Stefan Frech, Clearing. Der Zahlungsverkehr der Schweiz mit den Achsenmächten, in: Unabhängige Expertenkommission Schweiz, Band 3, 2001, S. 2 ff.
  13. Stefan Frech, Clearing. Der Zahlungsverkehr der Schweiz mit den Achsenmächten, in: Unabhängige Expertenkommission Schweiz, Band 3, 2001, S. 2 ff.
  14. Annette Weber/Markus Kaim, Die Zentralafrikanische Republik in der Krise, in: Stiftung Wissenschaft und Politik Aktuell 10 vom 10. März 2014, S. 5
  15. Axel J. Halbach/Rigmar Osterkamp, Die Rolle des Tauschhandels für die Entwicklungsländer, 1988, S. 117
  16. Franz-Lothar Altmann/Hermann Clement, Die Kompensation als Instrument im Ost-West-Handel, 1979, S. 26
  17. Clemens Büter, Außenhandel: Grundlagen internationaler Handelsbeziehungen, 2017, S. 92
  18. Falko Schuster, Gegen- und Kompensationsgeschäfte als Marketing-Instrumente im Investitionsgüterbereich, 1979, S. 33
  19. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Internationale Wirtschaft, 2013, S. 241
  20. Erich Hoorn, Ost-Exporte werden oft teuer erkauft, in: Die Presse vom 7. November 1972, S. 7
  21. Falko Schuster, Gegen- und Kompensationsgeschäfte als Marketing-Instrumente im Investitionsgüterbereich, 1979, S. 57
  22. Otto Hintner, Wertpapierbörsen, 1961, S. 39
  23. Rudolf Sachs, Leitfaden Außenwirtschaft, 1990, S. 41
  24. Donna U. Vogt, Barter of Agriculture Commodities among Developing Countries, in: B S Fisher/K M Harte (Hrsg.), Barter in the World Economy, 1985, S. 123
  25. Gary Banks, The Economics and Politics of Countertrade, 1983, S. 168 ff.
  26. Clemens Büter, Außenhandel: Grundlagen internationaler Handelsbeziehungen, 2017, S. 96
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4130467-6 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 23 Jun 2025 / 20:53

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Als Kompensationsgeschaft oder Kompensationshandel englisch counter trade oder barter werden in der Wirtschaft Handelsgeschafte bezeichnet bei denen Waren oder Dienstleistungen nicht ausschliesslich mit Geld bezahlt werden mussen sondern als Gegenleistung ganz oder teilweise mit anderen Waren oder Dienstleistungen beglichen werden AllgemeinesDas Wort Kompensationsgeschaft ist auf den Realtausch von Waren lateinisch compensatio Aufrechnung zuruckzufuhren Kompensationsgeschafte weichen von ublichen Kaufvertragen dadurch ab dass der Kaufer den Kaufpreis in Geld nicht zahlen kann oder will weil Geld oder Devisenmangel besteht Kompensationsgeschafte sind mithin dadurch gekennzeichnet dass Wirtschaftssubjekte wechselseitig Leistungen miteinander austauschen unabhangig davon ob es Zahlungsstrome gibt oder nicht Sie kommen meist im Aussenhandel beim Import vor weil der Importeur oder dessen Staat devisenschwach ist und der Staat sogar dann einen Transferstopp verhangen konnte wenn der Importeur selbst zahlungsfahig ist Sollen Exporte dennoch stattfinden ist ausser der dann besonders riskanten Aussenhandelsfinanzierung mit Exportkreditversicherung ein Kompensationsgeschaft moglich GeschichteAls es noch kein Geld gab galt der Tauschhandel als die einzige Moglichkeit des Warenerwerbs Handler und Landwirte tauschten zwecks Bedarfsdeckung Gegenstande oder Nutztiere gegen Lebensmittel oder sonstigen Alltagsbedarf ein Bereits das Alte Testament verlangte im 3 Buch Mose dass der Tauschwert beider Tauschobjekte annahernd gleich sein sollte Man soll ein Tier nicht auswechseln noch tauschen ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere so sollen sie beide heilig sein Lev 27 10 EU Fur die alten Babylonier bestand zwischen Kauf und Tausch kein grosser juristischer Unterschied denn sie wurden als wesensgleiche Rechtsgeschafte mit dem Ziel des Guterumsatzes angesehen Auch die Romer kannten den Tauschhandel lateinisch permutatio mercium Vertauschung der Waren denn bis zur Einfuhrung des Geldes existierte auf der Grundlage des Tauschhandels lediglich der Tauschvertrag bei dem die Vertragsparteien gegenseitig Sachen mit einem ungefahr gleichen Tauschwert austauschten Cicero verstand unter der permutatio noch den Umsatz Beim Tausch musste spater Iulius Paulus zufolge fur beide Vertragsparteien dem jeweiligen Empfanger an der Sache Eigentum verschafft werden Fur ihn war klar dass beim Tausch nicht zwischen Kaufer und Verkaufer unterschieden werden konne Im fruhen romischen Recht begann bereits die Verdrangung des Tauschvertrages durch den Kaufvertrag lateinisch emptio venditio wortlich Kauf Verkauf Der hochklassische Jurist des 2 Jahrhunderts Gaius verlangte in seinen Institutionen dass der Kaufpreis in klingendem Geld zu bestehen habe der Tauschvertrag galt nun als uberholt Seitdem wurde der bisherige Tauschwert durch den objektiveren Geldwert ersetzt Doch der Geldmangel der bereits unter Augustus begann hielt den Tauschvertrag am Leben So verschafften sich die Griechen Wein durch die Hingabe von Bronze Eisen Fellen und Sklaven Im Fruhmittelalter uberwog deshalb weiterhin der Tauschhandel Waren wechselten den Besitzer ohne dass Geld fur sie bezahlt wurde Das mittelhochdeutsche Wort tusch Spass Gespott Tauschung Betrug etablierte sich erstmals 1172 in Priester Wernhers Drei Liedern von der Magd Driu liet von der maget Das mittelhochdeute Wort wies bereits darauf hin dass man sich beim Tausch durch unterschiedlich eingeschatzte Tauschwerte auch tauschen oder betrogen werden kann Im Mittelalter blieben trotz des vorhandenen Geldes auch Tauschgeschafte neben Kaufvertragen ublich Dabei kam es vor dass innerhalb Deutschlands bei Tauschgeschaften doppelte Zollgebuhren verlangt wurden Auch der Tausch von Grundstucken war ublich auf diese Weise betrieben Grundstucksnachbarn private Flurbereinigung Das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 nannte die beiden Tausch Kontrahenten Kaufer und Verkaufer I 11 364 APL und raumte beiden die Moglichkeit ein bei ungleichem Tauschwert vom Tausch wieder abzugehen I 11 365 APL Das osterreichische ABGB vom Januar 1812 definierte den Tausch als einen Vertrag wodurch eine Sache gegen eine andere Sache uberlassen wird 1045 ABGB Die in Staatsvertragen Clearingabkommen festgelegten Vorschriften im Zahlungsverkehr bildeten sowohl in den Vorkriegs als auch in den Kriegsjahren des Zweiten Weltkriegs die Grundlage fur die schweizerischen Wirtschaftsbeziehungen mit den Achsenmachten Die Weltwirtschaftskrise fuhrte ab 1929 in den mittel und osteuropaischen Staaten zu einer dramatischen Verknappung der Gold und Devisenreserven Die Regierungen Deutschlands und Italiens griffen zu rigorosen Zahlungs und Handelsbeschrankungen die auch mit der Schweiz zu einer starken Beeintrachtigung der Aussenwirtschaftsbeziehungen fuhrten Zum Schutz der Exportindustrie und des Tourismus schloss die Schweizer Regierung 1934 mit Deutschland und 1935 mit Italien Clearingabkommen welche den bilateralen Wirtschaftsverkehr nahezu ohne Austausch von effektiven Devisen sicherstellten Auch wenn die Abkommen offiziell Clearingabkommen hiessen so handelte es sich hierbei doch um Kompensationsgeschafte weil etwa 20 des Volumens mit Devisen zu bezahlen waren Der im Oktober 1952 gegrundete Ost Ausschuss der Deutschen Wirtschaft forderte den Handel mit Osteuropa Der so genannte Osthandel hatte die Devisenschwache der ostlichen COMECON Mitglieder zu berucksichtigen sodass Kompensationsgeschafte die bedeutsamsten Transaktionen deutscher Exporteure mit dem Ostblock darstellten Auf ihn gingen auch die Deutsch sowjetischen Rohren Erdgas Geschafte seit Februar 1970 zuruck ein Barter der deutsche Grossrohren und Bankkredite gegen sowjetische Erdgaslieferungen austauschte Ab 1976 kam es wegen drastisch gestiegener Rohkaffepreise zur Kaffeekrise in der DDR die nur teilweise durch Tauschgeschafte Rustung gegen Kaffee etwa mit Athiopien behoben werden konnte Etwa zur gleichen Zeit baute Frankreich seine Atomstreitmacht ab 1974 durch Uranimporte aus der Zentralafrikanischen Republik im Austausch gegen Waffen aus Devisenschwachen Entwicklungslandern bleibt auch heute meist als einzige Moglichkeit ihre Rohstoffe zu exportieren indem sie im Gegenzug Fertigerzeugnisse der Industriestaaten importieren Selbst bei Ausnutzung von Marktmacht gelingt es den Entwicklungslandern meist nicht hierdurch die Terms of Trade zu ihren Gunsten zu verbessern ArtenMan unterscheidet folgende Arten Barter Handel englisch barter trade besteht im Warenhandel aus verschiedenen Formen des Tauschhandels durch geldlose Verrechnungssysteme oder komplementare Zahlungssysteme Kompensationsgeschaft Bei der Vollkompensation englisch full compensation gleichen sich die Warenstrome wertmassig vollstandig aus Bei der Teilkompensation englisch partial compensation wird ein Teil der Warenlieferungen durch Zahlung des Saldos ausgeglichen Gegengeschaft englisch counter purchase Es wird durch einen Kopplungsvertrag realisiert bei dem das Exportgeschaft an ein Importgeschaft gekoppelt ist wobei beide Geschafte durch einen Rahmenvertrag miteinander verbunden sind Parallelgeschafte englisch parallel barter bestehen aus zwei gleichzeitig abgeschlossenen wechselseitigen Kaufvertragen wobei jeder einzelne Kaufpreis bezahlt wird weshalb keiner der Vertragspartner einen Geldzufluss verzeichnen kann Junktimgeschafte englisch advance purchase sind durch einen ringformigen Tauschhandel zwischen drei oder mehr Landern gekennzeichnet Der Exporteur liefert Waren an einen Importeur gegen Devisen Der Exporteur muss jedoch eine Abnahmeverpflichtung fur Waren des Importeurs als Kopplungsgeschaft eingehen die der Exporteur mangels Bedarf an einen anderen Importeur verkauft Bei Auflagengeschaften englisch offset compensation muss der Exporteur bestimmte Auflagen des Importeurstaates erfullen etwa die Vergabe von Auftragen an Zulieferer im Importeurstaat Beim Ruckkaufgeschaft englisch buy back trade werden die mit einer gelieferten Anlage hergestellten Produkte vom Anlagenlieferanten gekauft Samtliche Arten haben gemeinsam dass sie grenzuberschreitenden Aussenhandel darstellen und gar keine oder geringe Kaufpreiszahlungen zur Folge haben Kompensationsgeschafte im Aussenhandel Kompensationsgeschafte werden oft im Aussenhandel abgewickelt um Devisenprobleme zu vermeiden bzw die Devisenbilanz des Importlandes nicht zu belasten Werden Kompensationsgeschafte durch Handelsabkommen zwischen Staaten vereinbart handelt es sich um Switch Geschafte Fur den einzelnen Importeur und Exporteur sind diese Austauschgeschafte nicht zwangslaufig miteinander verbunden sodass ein Importeur bei seinem Export nicht zwangslaufig eine Geschaftsbeziehung zum selben Exporteur haben wird Kompensationsgeschafte bei Wertpapieren Typischer Fall ist beim Unternehmenskauf der Aktientausch bei welchem sich die Vertragsparteien gegenseitig ihre eigenen Aktien anstelle eines Kaufpreises austauschen Ein Kompensationsgeschaft liegt auch dann vor wenn Kreditinstitute im Wertpapiergeschaft als Kommissionar am selben Bankarbeitstag Kauf und Verkaufsorders durch Selbsteintritt gemass 400 HGB ausfuhren ohne eine Wertpapierborse einzuschalten Kompensationsgeschafte zum Klimaschutz Hauptartikel Klimakompensation Bei Kompensationsgeschaften zum Klimaschutz soll der durch bestimmte Aktivitaten verursachte Treibhausgas Ausstoss durch Einsparungen beim Treibhausgas Ausstoss oder Speicherung in Kohlenstoffsenken an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden Der gesamte Treibhausgas Ausstoss bleibt hierbei gleich Klimakompensation erlaubt es nur noch schwer und aufwandig zu vermeidende Emissionen durch die Finanzierung gunstiger durchzufuhrender Massnahmen an anderer Stelle auszugleichen Sie bewirkt aber insgesamt keine Emissionsminderung und wird daher haufig als gegenuber der Emissionsvermeidung nachrangiges Instrument des Klimaschutzes angesehen AbgrenzungZuweilen werden Kompensationsgeschafte als Synonym fur Tauschhandelsgeschafte angesehen Der Tauschhandel setzt jedoch stets voraus dass keine Geldzahlung auch nicht als Teilzahlung als Gegenleistung erbracht wird Aussenwirtschaftliche BedeutungKompensationsgeschafte erfordern vom Importeur keine Geldzahlung sodass er seine Liquiditat schonen kann und dadurch auch die Devisenbilanz des Importeurstaats nicht belastet wird Das ist der eigentliche Zweck dieser Geschafte Theoretisch konnten Kompensationsgeschafte dazu beitragen dass das Niveau der Importpreise sinkt bei gleichzeitigem Ansteigen des Exportpreisniveaus Tatsachlich jedoch fuhrt der geringe Anteil der Entwicklungslander am Welthandel zu einem sehr begrenzten Einfluss auf die Terms of Trade Der Kompensationshandel tragt jedenfalls zur Exportforderung und Entwicklungshilfe bei umgeht Devisenverkehrsbeschrankungen und hilft bei der Erschliessung von Auslandsmarkten EinzelnachweiseSpringer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Internationale Wirtschaft 2013 S 240 f Mariano San Nicolo Die Schlussklauseln der altbabylonischen Kauf und Tauschvertrage 1974 S 109 Gaius Institutiones 2 4 2 Iulius Paulus Digesten 19 4 1 Gaius Institutionen 3 139 141 Karl Friedrich Thormann Der doppelte Ursprung der Mancipatio 1969 S 125 Gaius Digesten 3 141 Neil Grant Das Mittelalter 2006 S 27 Ulrike Kobler Werden Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes 2010 S 245 Dietrich Denecke Helga Maria Kuhn Hrsg Gottingen Von den Anfangen bis zum Ende des Dreissigjahrigen Krieges Band I 1987 S 423 Christian Friedrich Koch Allgemeines Landrecht fur die preussischen Staaten Band 1 Ausgabe 1 1852 S 684 Stefan Frech Clearing Der Zahlungsverkehr der Schweiz mit den Achsenmachten in Unabhangige Expertenkommission Schweiz Band 3 2001 S 2 ff Stefan Frech Clearing Der Zahlungsverkehr der Schweiz mit den Achsenmachten in Unabhangige Expertenkommission Schweiz Band 3 2001 S 2 ff Annette Weber Markus Kaim Die Zentralafrikanische Republik in der Krise in Stiftung Wissenschaft und Politik Aktuell 10 vom 10 Marz 2014 S 5 Axel J Halbach Rigmar Osterkamp Die Rolle des Tauschhandels fur die Entwicklungslander 1988 S 117 Franz Lothar Altmann Hermann Clement Die Kompensation als Instrument im Ost West Handel 1979 S 26 Clemens Buter Aussenhandel Grundlagen internationaler Handelsbeziehungen 2017 S 92 Falko Schuster Gegen und Kompensationsgeschafte als Marketing Instrumente im Investitionsguterbereich 1979 S 33 Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Internationale Wirtschaft 2013 S 241 Erich Hoorn Ost Exporte werden oft teuer erkauft in Die Presse vom 7 November 1972 S 7 Falko Schuster Gegen und Kompensationsgeschafte als Marketing Instrumente im Investitionsguterbereich 1979 S 57 Otto Hintner Wertpapierborsen 1961 S 39 Rudolf Sachs Leitfaden Aussenwirtschaft 1990 S 41 Donna U Vogt Barter of Agriculture Commodities among Developing Countries in B S Fisher K M Harte Hrsg Barter in the World Economy 1985 S 123 Gary Banks The Economics and Politics of Countertrade 1983 S 168 ff Clemens Buter Aussenhandel Grundlagen internationaler Handelsbeziehungen 2017 S 96Normdaten Sachbegriff GND 4130467 6 GND Explorer lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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