Der Kanton Brühl war einer der zehn Verwaltungseinheiten im Arrondissement de Cologne im Département de la Roer Rurdepar
Kanton Brühl

Der Kanton Brühl war einer der zehn Verwaltungseinheiten im Arrondissement de Cologne im Département de la Roer (Rurdepartement). Er wurde 1798 durch die im Auftrag des französischen Direktoriums von Kommissar François Joseph Rudler durchgeführte Einteilung der seit 1794 besetzten linksrheinischen Territorien in Départements und Kantone gebildet und bestand bis zum Jahre 1814.
Geschichte
Die Besetzung linksrheinischer Gebiete durch französische Revolutionstruppen erfolgte im Spätherbst 1794. Damit erlosch auch die glanzvolle Zeit Brühls als kurfürstliche Residenzstadt und kurkölnisches Amt. Der letzte Kölner Kurfürst Maximilian Franz ergriff vor den heranrückenden Truppen die Flucht. Gleichzeitig endete die Zuordnung der übrigen Territorien im Kölner Umland zu den jülischen und brabantischen (Hürth) Herrschaftsgebieten. Die ehemalige Residenz, Schloss Augustusburg, bestimmte Napoléon 1803 zum Sitz der 4. Kohorte der Ehrenlegion. Diese und seine mittlerweile zu französischen Staatsbürgern gewordenen Brühler besuchte der französische Kaiser im Jahr 1804 auf einer Durchreise, auf der er auch Köln besuchte.
Verwaltungseinheiten
Verwaltungen in der Besetzungszeit
Nach dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen im Oktober 1794 blieb Brühl in den folgenden Jahren bis 1797 Aufmarschgebiet der französischen Armee. Im Winter 1794/95 benutzten die französischen Revolutionstruppen einen Teil des Franziskanerklosters als Lazarett. Fast ununterbrochen waren die Orte der Munizipalität Brühl nicht nur durch Einquartierung stark belastet, sondern die französische Regierung forderte auch für ihre Militärtransporte von den Einwohnern Hand- und Spanndienste zur Reparatur der Straßen sowie zur Versorgung der durchmarschierenden Truppen Fouragelieferungen und Kontributionen. Diese konnten von den Einwohnern unmöglich aufgebracht werden. Die schon beim Einmarsch zu beklagenden Plünderungen und Erpressungen durch französische Truppen und die folgenden Willkürakte des Militärs wie gewaltsame Requirierung wurden erst 1796 durch ein Verbot des Direktoriums unterbunden.
Nach der Besetzung des linksrheinischen Gebietes wurde am 15. Oktober 1794 eine Zentralverwaltung mit Sitz in Aachen eingerichtet, die alte Grenzen und Territorien mit unterschiedlichen Traditionen und Rechtsvorschriften beseitigte. Das Gebiet wurde im November in sieben Arrondissements, diese im Dezember in Kantone und die Kantone wiederum in Munizipalitäten eingeteilt. Der größte Teil des ehemaligen kurkölnischen Amtes Brühl gehörte als Munizipalität bis zum Herbst 1797 zum Kanton Köln im Arrondissement Köln mit Verwaltungssitz in Bonn.
Parallel mit der Verwaltungsreform wurde eine erste Justizreform durchgeführt, bei der die Vielzahl der bis zum Einmarsch der französischen Armee bestehenden Gerichte aufgehoben wurde. Nach der Reform, die im Juni 1795 in Kraft trat, erhielt Brühl als Hauptort der Munizipalität ein Friedensgericht für Bagatellfälle. Der Hauptort des Kantons erhielt ein Gericht für Zivilsachen und ein Gericht für Strafsachen.
In den folgenden Jahren wurden Änderungen der Verwaltung und der Einteilung der Verwaltungsbezirke vorgenommen: 1796 erfolgte die Einteilung in sechs Arrondissements. Die folgende von General Lazare Hoche durchgeführte Reform, die alle bisherigen Verfügungen der Verwaltung außer Kraft und die vor dem Einmarsch der französischen Truppen bestehenden Regierungen wieder einsetzte, war nur von kurzer Dauer, sie wurde nach seinem Tod im September 1797 wieder aufgehoben. Bei der folgenden Einteilung des Bonner Bezirkes in acht Großämter (Baillages) im Oktober 1797 wurde die Munizipalität Brühl eine Baillage.
Die Präsidialverwaltung
Bei der von der französischen Regierung durch Kommissar François Joseph Rudler 1798 durchgeführten Verwaltungsreform wurden die alten Territorien und Herrschaften aufgehoben. Das linksrheinische Gebiet wurde in vier Départements unterteilt, deren Verwaltung aus einem fünfköpfigen Direktorium mit einem Präsidenten an der Spitze bestand. Die untere Verwaltungsebene bildeten die Kantone mit ihren Munizipalitäten. Jede Gemeinde erhielt einen Munizipalagenten und einen Adjoint als Vertreter. Alle Agenten eines Kantons bildeten die Kantonsmunizipalität, die aus ihrer Mitte einen Präsidenten wählte. Brühl war der Hauptort des gleichnamigen Kantons und Sitz der Kantonsmunizipalität. Zum Kanton Brühl gehörten folgende Gemeinden:
A bis Z | Verwaltungssitz | Zugehörige Gemeinden und ihre Weiler | Einwohnerzahl |
---|---|---|---|
1 | Brühl | Alsteden | 234 |
2 | Brühl | Badorf und Eckdorf | 712 |
3 | Brühl | Berrenrath und Knapsack | 252 |
4 | Brühl | Bornheim und Roisdorf | 1552 |
5 | Brühl | Brühl | 1932 |
6 | Brühl | Fischenich | 759 |
7 | Brühl | Gleuel | 605 |
8 | Brühl | Godorf | 171 |
9 | Brühl | Hemmerich und Kardorf | 818 |
10 | Brühl | Hersel | 279 |
11 | Brühl | Hermülheim | 356 |
12 | Brühl | (Alt-)Hürth | 466 |
13 | Brühl | Immendorf | 94 |
14 | Brühl | Keldenich | 238 |
15 | Brühl | Kendenich | 472 |
16 | Brühl | Klettenberg und fünf Höfe | ? |
17 | Brühl | Meschenich | 223 |
18 | Brühl | Merten und Trippelsdorf | 701 |
19 | Brühl | Rösberg | 350 |
20 | Brühl | Rondorf | 215 |
21 | Brühl | Schwadorf | 272 |
22 | Brühl | Sechtem | 527 |
23 | Brühl | Sürth und Weiß | 545 |
24 | Brühl | Uedorf | 52 |
25 | Brühl | Urfeld | 346 |
26 | Brühl | Vochem | 269 |
27 | Brühl | Walberberg | 571 |
28 | Brühl | Waldorf | 748 |
29 | Brühl | Wesseling „groß“ und „klein“ | 409 |
30 | Brühl | Widdig | 266 |
Total | Kanton Brühl | Einwohnerzahl im Jahr 1798 | 14434 |
Eine Neuerung war das im März 1798 eingeführte französische Steuersystem, das an Stelle der Steuern aus kurfürstlicher Zeit trat. Nach der Aufhebung aller feudalen Rechte 1798 bestand die alte ständische Gliederung der Gesellschaft nicht mehr. Für alle Bürger (Citoyen) galten die gleichen Gesetze.
Um der Forderung der französischen Regierung, die linksrheinischen Gebiete in das französische Staatsgebiet einzugliedern, Nachdruck zu verleihen, wurden 1798 auf Veranlassung der Behörden in den Kantonen Reunionszirkel gebildet, die den offiziellen baldigen Anschluss an Frankreich anstrebten. Die Reunionsadresse des Kantons Brühl wurde mit 284 Unterschriften am 29. April 1798 an Regierungskommissar Rudler geschickt. 1898 wurde der erste Freiheitsbaum in Brühl gepflanzt.
Die französische Sprache sollte die Zugehörigkeit der Bevölkerung in den neuen Departements zum französischen Staat fördern. Dazu erließ Rudler am 30. März 1798 eine Verordnung, in der er die französische Sprache als alleinige Amtssprache vorschrieb. Französisch blieb jedoch auf die amtlichen Dokumente beschränkt.
Eine weitere von Rudler 1798 eingeführte Neuerung war der französische Revolutionskalender mit einer neuen Zeitrechnung, die am 22. September 1792 begann. Sie war Ausdruck der Abkehr von der alten religiösen Ordnung, die bisher das Leben der Menschen bestimmt hatte. Der neue Kalender mit der Dekadeneinteilung statt der Sieben-Tage-Woche wurde von der Mehrheit der Bevölkerung nicht akzeptiert. Zum Beginn des Jahres 1806 wurde der gregorianische Kalender wieder eingeführt.
Mit der Einführung des neuen Kalenders traten an die Stelle der alten Kirchenfeste neue Feiertage, von denen nur der Jahrestag der Erstürmung der Bastille am 14. Juli 1789 als Nationalfeiertag in Frankreich geblieben ist. Nach einem Bericht der Kölnischen Zeitung wurde 1799 in Brühl in der Sommerresidenz des ehemaligen Kurfürsten der Tag der Hinrichtung König Ludwigs XVI. gefeiert. An dem Tage wurde wie bei diesen Festen üblich auf dem Markt eine Eiche als Freiheitsbaum gepflanzt. Regierungskommissar Biergans hielt eine Rede und die Jugend umtanzte den Baum. Nach dem Frieden von Lunéville wurde 1801 ebenfalls ein staatlich verordnetes Friedensfest gefeiert, bei dem Bürger Gareis (Pfarrer und Maire zugleich) vor dem Schloss das kurfürstliche Wappen verbrannte.
Präfektur
Nach dem unter Napoléon Bonaparte als erstem Konsul der französischen Republik am 17. Februar 1800 beschlossenen Gesetz, das in den rheinischen Departements im Mai 1800 in Kraft gesetzt wurde, blieben die vier linksrheinischen Departements bestehen, wurden aber in Arrondissements unterteilt. An der Spitze des Départements stand nun ein Präfekt, die Arrondissements leiteten dem Präfekten unterstellte Unterpräfekten. Köln wurde zum Verwaltungssitz des Arrondissement Köln bestimmt. Zum Arrondissement de Cologne gehörten die Kantone Köln, Bergheim, Brühl, Dormagen, Elsen, Jülich, Kerpen, Lechenich, Weiden und Zülpich.
Die Kantonsmunizipalitäten wurden gleichzeitig aufgelöst, die Kantone, die sich mit den Bezirken der neu eingerichteten Friedensgerichte deckten, verloren ihre Bedeutung als Verwaltungsbezirke. An Stelle der Kantone übernahmen nun Mairien, zu denen die übergroße Anzahl der Gemeinden zusammengefasst worden waren, Verwaltungsaufgaben. Die Mairien erhielten einen dem Unterpräfekten unterstellten Maire, dem als Vertreter ein Adjoint (dt. Beigeordneter) beigegeben wurde.
Der Maire verwaltete die Mairie nach den ihm vom Kölner Unterpräfekten oder dem Aachener Präfekten erteilten Weisungen. Für die Erstellung der Haushaltspläne und zur Rechnungsprüfung wurde ihm ein Conseil municipal (Gemeinderat) beigegeben, der einmal im Jahre tagte. Die Haushaltspläne mussten dem Unterpräfekten vorgelegt und von ihm genehmigt werden. Zu den weiteren dienstlichen Tätigkeiten des Maires gehörte die Führung der 1798 eingeführten Zivilstandsregister. Die erste Ziviltrauung in Brühl fand am 7. August 1798 statt.
Die Zugehörigkeit der linksrheinischen Gebiete zum französischen Staat wurde durch den Frieden von Lunéville 1801 rechtskräftig. Nachdem ein Gesetz von 9. März 1801 die Gebiete zu integrierten Bestandteilen des französischen Staates erklärt hatte, wurden die rheinischen Départements am 23. September 1802 mit den alten französischen Départements gleichgestellt und somit vollständig in den französischen Staat integriert.
Mairien und ihre Gemeinden (1801)
- Mairie Brühl (3100): Brühl mit Berzdorf, Kierberg und Pingsdorf, Badorf mit Eckdorf, Schwadorf, Vochem.
- Mairie Hersel (2880): Hersel, Keldenich, Uedorf, Urfeld, Wesseling (Klein und Groß), Widdig.
- Mairie Hürth (2900): Berrenrath, Fischenich mit Kendenich, Gleuel, Hermülheim, (Alt-)Hürth mit Alstädten und Knapsack.
- Mairie Rondorf (1930): Godorf, Immendorf, Rodenkirchen, Rondorf mit Meschenich, Fünfhöfe (Cinq fermes, Klettenberg, Weißhaus, Komarhof, Kalscheurer Hof, Konrader Hof ?), Sürth, Weiß.
- Mairie Sechtem (2550): Merten, Rösberg, Sechtem mit Walberberg.
- Mairie Waldorf (2550): Hemmerich und Kardorf, Waldorf mit Bornheim.
Neuordnung der Justiz
Parallel zur Neuordnung der Verwaltung erfolgte 1798 die Organisation der Gerichtsverfassung. Der Kanton Brühl verfügte weiter über ein Friedensgericht mit Sitz in Brühl für kleine Zivil- und Strafrechtssachen, die vor einem Friedensrichter mit zwei Beisitzern und einem Gerichtsschreiber verhandelt wurden. Ein Gerichtsbote überbrachte Vorladungen oder Beschlüsse in die zum Kanton Brühl gehörenden Orte.
Nach der von Napoléon 1800 eingeführten Verfassung entsprachen die Gerichtsbezirke unterster Instanz den Grenzen der Kantone. Als Hauptort des Kantons blieb Brühl Sitz eines Friedengerichtes. Der Richter unterstand dem in Köln eingerichteten Tribunal Erster Instanz, das für größere Streitfragen und Strafsachen sowie für Berufungen zuständig war.
Durch das neugeschaffene Notariat waren in Brühl öffentliche Notare für die Beurkundung von Rechtsgeschäften tätig.
Die im Kanton Brühl lebenden Juden waren durch die französischen Gesetze den anderen Bürgern gleichgestellt worden. Sie mussten jedoch seit 1808 nach einer Verfügung Napoléons feste Vor- und Familiennamen annehmen (→ Jüdischer Name), um bei Beurkundungen von Geburten, Heiraten und Todesfällen benannt werden zu können.
Die neue Rechtsordnung wurde im französischen Kaiserreich abgeschlossen durch die Einführung der „Cinq codes“ zwischen 1804 und 1811, von denen der Code civil oder Code Napoléon (bürgerliches Recht) der bekannteste wurde. Im Rheinland blieb dieses Recht auch nach dem Abzug der Franzosen als „Rheinisches Recht“ bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 in Kraft und das "Rheinische Notariat" gilt noch bis heute.
Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse
Nach dem 1801 abgeschlossenen Konkordat zwischen Napoléon Bonaparte und Papst Pius VII. war die französische Regierung ermächtigt, die kirchlichen Verhältnisse in Frankreich neu zu ordnen sowie die geistlichen Institutionen aufzuheben und ihr Vermögen zu verstaatlichen. 1802 wurden alle kirchlichen und klösterlichen Besitzungen enteignet und teilweise zu Gunsten staatlicher Kassen versteigert, die sogenannte Säkularisation. Damit entfiel auch die materielle Grundlage für die Pfarreien. Diese wurden nun erheblich dezimiert. Pro Kanton wurde eine Kirche zur Hauptpfarrei bestimmt und vom Staat finanziert. Im Kanton Brühl war dies St. Margareten. (Pfarrer Lehnen von St. Margareten führte noch bis zu seinem Tode 2002 den Titel Oberpfarrer) Die Hilfspfarreien in den Gemeinden bekamen nur die Hälfte des Gehalts vom Staat, das übrige sollte von den Kommunen finanziert werden, was häufig nicht funktionierte. Ab 1807 übernahm dann der Staat die Besoldung.
Im Napoleonischen Kaiserreich wurden die republikanischen Feiertage abgeschafft. Andere festlich zu begehende Gedenktage wurden 1806 eingeführt: der 15. August, Napoléons Geburtstag, und der erste Sonntag im Dezember, der Jahrestag seiner Kaiserkrönung, die mit festlichen Gottesdiensten, Reden und Te Deum sowie mit einem anschließenden Volksfest gefeiert werden sollten.
Öffentliche Wohltätigkeit
Nach einem Erlass der französischen Regierung wurden in allen Kantonen Wohltätigkeitsbüros eingerichtet, die von fünf Bürgern, darunter einem Arzt, betreut werden sollten. Da es in Brühl keinen Arzt gab, übernahm Pfarrer Gareis dieses Amt. Das Wohltätigkeitsbüro konnte seinen Aufgaben nur stark eingeschränkt nachkommen. Wegen fehlender Gelder war die Unterstützung der 1803 erfassten 18 Invaliden und 18 Hilfsbedürftigen nur unzureichend. Das aus kurfürstlicher Zeit stammende Hospital, ein kleines Fachwerkhaus mit drei Kämmerchen und einem gemeinsamen zu benutzenden Raum mit einem Ofen, genügte nicht zur Unterbringung von 40 Kranken.
Bildungswesen
Nach der Auflösung des Franziskanerklosters im August 1802 wurden durch die eingesetzte Domänenverwaltung im Jahr 1803 die Klostergebäude ohne die Klosterkirche St. Maria von den Engeln vermietet. Da der Mieter nur an der Nutzung des Gartens interessiert war, blieb das Hauptgebäude ungenutzt und stand mit Ausnahme weniger Räume, die drei ehemalige Patres bewohnten, fast leer. In einem Nebengebäude des Klosters, dem ehemaligen Schulgebäude, war durch Oberpfarrer Heinrich Gareis und zwei Lehrern eine Privatschule eröffnet worden. Als nach Ablauf der Mietverträge ein Verkauf der Immobilie misslang, verpachtete die Domänenverwaltung 1807 die Gebäude der Mairie Brühl zur Nutzung als Schulgebäude. Dem Antrag des Maires, die Schule als Sekundärschule anzuerkennen und dem Dekret Napoleons entsprechend drei wissenschaftlich ausgebildete Lehrer unterrichten zu lassen, wurde am 4. September 1807 stattgegeben. Durch ein weiteres kaiserliches Dekret, dem zufolge alle für Schulzwecke genutzten öffentlichen Gebäude den Gemeinden geschenkt wurden, fiel die Klosteranlage 1811 an die Mairie Brühl.
In einem Bericht von 1809 über die Schulen im Arrondissement Köln wurde zur Existenzsicherung der nur von 34 Schülern besuchten „Ecole secondaire de Bruhl“ vorgeschlagen, ihr ein Internat anzugliedern. Der Kölner Johann Caspar Schug, der seit 1803 in Köln ein privates Institut mit Internat führte, war an der Übernahme der Schule interessiert. Seinem Antrag an den Rektor der Akademie Lüttich um Überlassung der Brühler Schule wurde stattgegeben. 1812 teilte Unterpräfekt Klespé dem Brühler Maire mit, dass Schug zum „Directeur du college de Bruhl“ ernannt worden wäre. Schug zog mit Lehrern und Schülern nach Brühl, nachdem ihm vertraglich alle Gebäude des Klosters überlassen worden waren. Anschließend wurde einem kaiserlichen Dekret entsprechend ein Verwaltungsrat gebildet. Am „College“ unterrichteten neben vier angestellten Lehrern Oberpfarrer Gareis als Religionslehrer und zwei von Schug besoldete Lehrer. 1812 betrug die Schülerzahl 62 Schüler, davon 36 Interne „pensionnaires“, im Jahre 1813 sank sie auf 48 Schüler. Als die französische Verwaltung am 14. Januar 1814 zusammenbrach, löste sich der Verwaltungsrat auf. Schug führte die Schule noch einige Zeit als Privatschule weiter.
Wie behördlich vorgeschrieben, wurde in der Sekundärschule der Kaiserkult gepflegt. Noch bis 1813 wurde der 15. August, der Geburtstag Napoléons gefeiert, die Feier am 1. Sonntag im Dezember, dem Tag seiner Kaiserkrönung, entfiel, da die Macht des Kaisers nach der Völkerschlacht bei Leipzig gebrochen war.
Allgemein waren nach einem Gesetz vom 1. Januar 1809 alle Schulen zur „Kaiserlichen Universität“ zusammengefasst worden. Die „Universität“ war gegliedert in Akademien (Schulbezirke), die jeweils mehrere Departements umfassten. Das Roerdepartement unterstand der Akademie Lüttich.
Das Ende des Kantons Brühl
Nach dem gescheiterten Feldzug Napoléons gegen Russland 1812 und seiner Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 zogen sich die Reste der Grande Armée ins linksrheinische Gebiet zurück. Nach der Überschreitung des Rheins in der Neujahrsnacht 1813/14 durch eine preußische und russische Armee brach die französische Verwaltung zusammen. Am 14. Januar 1814 verließen Militär und Beamte (Domänenverwalter, Zöllner und Gendarme) vor den anrückenden Alliierten den Kanton Brühl. Das eroberte Gebiet wurde zunächst von den alliierten Mächten als Zentralverwaltungsdepartement unter Leitung des Freiherrn vom Stein gebildet, das in Generalgouvernements aufgeteilt wurde. Zum Leiter des Generalgouvernements Niederrhein, zu dem das Roerdepartement gehörte, wurde Johann August Sack ernannt. Er übernahm am 15. Juni 1814 die Leitung des nach dem Pariser Frieden aus den rheinischen Departements neu gebildeten Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein, das der Verwaltung Preußens unterstand. Nachdem auf dem Wiener Kongress 1815 das Rheinland Preußen zugesprochen wurde, erfolgte 1816 eine Neueinteilung des Gebietes mit der Bildung der Provinz Jülich-Kleve-Berg und der Provinz Großherzogtum Niederrhein, die später (1822) zur Rheinprovinz zusammengefasst wurden.
Der Kanton Brühl wurde mit dem Kanton Weiden Teil des 1816 gebildeten Kreises Köln im Regierungsbezirk Köln in der Provinz Jülich-Kleve-Berg,(seit 1822 preußische Rheinprovinz) und des späteren Landkreises Köln. Insofern hat ein großer Teil der damals angelegten Organisationen und Zusammenschlüsse weitergewirkt und ist auch Grundlage für die heutigen kommunalen Strukturen.
Literatur
- Fritz Wündisch: Brühl. Mosaiksteine zur Geschichte einer alten kurkölnischen Stadt. Köln 1987. ISBN 3-7927-0893-0.
- Wilhelm Janssen: Kleine Rheinische Geschichte. Düsseldorf 1997. ISBN 3-491-34232-5.
Weblinks
Einzelnachweise
- Herbert Heermann: Brühl, der Stadtführer. Rheinland-Verlag Köln GmbH, 2001, S. 15.
- Fritz Wündisch: Mosaiksteine, Seite 282.
- Fritz Wündisch: Brühl, Mosaiksteine zur Geschichte einer alten kurkölnischen Stadt, Seite 190–255.
- Wilhelm Janssen: Kleine Rheinische Geschichte, Seite 262.
- Archive NRW, Roerdepartement, Präfektur (Einleitung zum Findbuch). Findbuch Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 140.11.01-02 / Roerdepartement, Präfektur (AA 0633). In: archive.nrw.de. Der Präsident des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen, 11. Dezember 2024, abgerufen am 4. Januar 2025.
- Einwohnerzahlen nach: Statistique du Departement de la Roer par Anton Joseph Dorsch, Cologne An XII (Köln 1804), S. 23 Google Books online
- Persönlichkeiten bei Brühl-Info [1] (Abgerufen im August 2010)
- Eduard Hegel: Geschichte des Erzbistums Köln. IV. Band. Köln 1979. Seite 493–521.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Der Kanton Bruhl war einer der zehn Verwaltungseinheiten im Arrondissement de Cologne im Departement de la Roer Rurdepartement Er wurde 1798 durch die im Auftrag des franzosischen Direktoriums von Kommissar Francois Joseph Rudler durchgefuhrte Einteilung der seit 1794 besetzten linksrheinischen Territorien in Departements und Kantone gebildet und bestand bis zum Jahre 1814 Schloss Augustusburg um 1860 Sammlung Alexander DunckerChinesischer Pavillon AugustusburgGeschichteDie Besetzung linksrheinischer Gebiete durch franzosische Revolutionstruppen erfolgte im Spatherbst 1794 Damit erlosch auch die glanzvolle Zeit Bruhls als kurfurstliche Residenzstadt und kurkolnisches Amt Der letzte Kolner Kurfurst Maximilian Franz ergriff vor den heranruckenden Truppen die Flucht Gleichzeitig endete die Zuordnung der ubrigen Territorien im Kolner Umland zu den julischen und brabantischen Hurth Herrschaftsgebieten Die ehemalige Residenz Schloss Augustusburg bestimmte Napoleon 1803 zum Sitz der 4 Kohorte der Ehrenlegion Diese und seine mittlerweile zu franzosischen Staatsburgern gewordenen Bruhler besuchte der franzosische Kaiser im Jahr 1804 auf einer Durchreise auf der er auch Koln besuchte VerwaltungseinheitenVerwaltungen in der Besetzungszeit Nach dem Einmarsch der franzosischen Revolutionstruppen im Oktober 1794 blieb Bruhl in den folgenden Jahren bis 1797 Aufmarschgebiet der franzosischen Armee Im Winter 1794 95 benutzten die franzosischen Revolutionstruppen einen Teil des Franziskanerklosters als Lazarett Fast ununterbrochen waren die Orte der Munizipalitat Bruhl nicht nur durch Einquartierung stark belastet sondern die franzosische Regierung forderte auch fur ihre Militartransporte von den Einwohnern Hand und Spanndienste zur Reparatur der Strassen sowie zur Versorgung der durchmarschierenden Truppen Fouragelieferungen und Kontributionen Diese konnten von den Einwohnern unmoglich aufgebracht werden Die schon beim Einmarsch zu beklagenden Plunderungen und Erpressungen durch franzosische Truppen und die folgenden Willkurakte des Militars wie gewaltsame Requirierung wurden erst 1796 durch ein Verbot des Direktoriums unterbunden Nach der Besetzung des linksrheinischen Gebietes wurde am 15 Oktober 1794 eine Zentralverwaltung mit Sitz in Aachen eingerichtet die alte Grenzen und Territorien mit unterschiedlichen Traditionen und Rechtsvorschriften beseitigte Das Gebiet wurde im November in sieben Arrondissements diese im Dezember in Kantone und die Kantone wiederum in Munizipalitaten eingeteilt Der grosste Teil des ehemaligen kurkolnischen Amtes Bruhl gehorte als Munizipalitat bis zum Herbst 1797 zum Kanton Koln im Arrondissement Koln mit Verwaltungssitz in Bonn Parallel mit der Verwaltungsreform wurde eine erste Justizreform durchgefuhrt bei der die Vielzahl der bis zum Einmarsch der franzosischen Armee bestehenden Gerichte aufgehoben wurde Nach der Reform die im Juni 1795 in Kraft trat erhielt Bruhl als Hauptort der Munizipalitat ein Friedensgericht fur Bagatellfalle Der Hauptort des Kantons erhielt ein Gericht fur Zivilsachen und ein Gericht fur Strafsachen In den folgenden Jahren wurden Anderungen der Verwaltung und der Einteilung der Verwaltungsbezirke vorgenommen 1796 erfolgte die Einteilung in sechs Arrondissements Die folgende von General Lazare Hoche durchgefuhrte Reform die alle bisherigen Verfugungen der Verwaltung ausser Kraft und die vor dem Einmarsch der franzosischen Truppen bestehenden Regierungen wieder einsetzte war nur von kurzer Dauer sie wurde nach seinem Tod im September 1797 wieder aufgehoben Bei der folgenden Einteilung des Bonner Bezirkes in acht Grossamter Baillages im Oktober 1797 wurde die Munizipalitat Bruhl eine Baillage Die Prasidialverwaltung Bei der von der franzosischen Regierung durch Kommissar Francois Joseph Rudler 1798 durchgefuhrten Verwaltungsreform wurden die alten Territorien und Herrschaften aufgehoben Das linksrheinische Gebiet wurde in vier Departements unterteilt deren Verwaltung aus einem funfkopfigen Direktorium mit einem Prasidenten an der Spitze bestand Die untere Verwaltungsebene bildeten die Kantone mit ihren Munizipalitaten Jede Gemeinde erhielt einen Munizipalagenten und einen Adjoint als Vertreter Alle Agenten eines Kantons bildeten die Kantonsmunizipalitat die aus ihrer Mitte einen Prasidenten wahlte Bruhl war der Hauptort des gleichnamigen Kantons und Sitz der Kantonsmunizipalitat Zum Kanton Bruhl gehorten folgende Gemeinden A bis Z Verwaltungssitz Zugehorige Gemeinden und ihre Weiler Einwohnerzahl0 1 Bruhl Alsteden 2340 2 Bruhl Badorf und Eckdorf 7120 3 Bruhl Berrenrath und Knapsack 2520 4 Bruhl Bornheim und Roisdorf 15520 5 Bruhl Bruhl 19320 6 Bruhl Fischenich 7590 7 Bruhl Gleuel 6050 8 Bruhl Godorf 1710 9 Bruhl Hemmerich und Kardorf 81810 Bruhl Hersel 27911 Bruhl Hermulheim 35612 Bruhl Alt Hurth 46613 Bruhl Immendorf 9414 Bruhl Keldenich 23815 Bruhl Kendenich 47216 Bruhl Klettenberg und funf Hofe 17 Bruhl Meschenich 22318 Bruhl Merten und Trippelsdorf 70119 Bruhl Rosberg 35020 Bruhl Rondorf 21521 Bruhl Schwadorf 27222 Bruhl Sechtem 52723 Bruhl Surth und Weiss 54524 Bruhl Uedorf 5225 Bruhl Urfeld 34626 Bruhl Vochem 26927 Bruhl Walberberg 57128 Bruhl Waldorf 74829 Bruhl Wesseling gross und klein 40930 Bruhl Widdig 266Total Kanton Bruhl Einwohnerzahl im Jahr 1798 14434 Eine Neuerung war das im Marz 1798 eingefuhrte franzosische Steuersystem das an Stelle der Steuern aus kurfurstlicher Zeit trat Nach der Aufhebung aller feudalen Rechte 1798 bestand die alte standische Gliederung der Gesellschaft nicht mehr Fur alle Burger Citoyen galten die gleichen Gesetze Um der Forderung der franzosischen Regierung die linksrheinischen Gebiete in das franzosische Staatsgebiet einzugliedern Nachdruck zu verleihen wurden 1798 auf Veranlassung der Behorden in den Kantonen Reunionszirkel gebildet die den offiziellen baldigen Anschluss an Frankreich anstrebten Die Reunionsadresse des Kantons Bruhl wurde mit 284 Unterschriften am 29 April 1798 an Regierungskommissar Rudler geschickt 1898 wurde der erste Freiheitsbaum in Bruhl gepflanzt Die franzosische Sprache sollte die Zugehorigkeit der Bevolkerung in den neuen Departements zum franzosischen Staat fordern Dazu erliess Rudler am 30 Marz 1798 eine Verordnung in der er die franzosische Sprache als alleinige Amtssprache vorschrieb Franzosisch blieb jedoch auf die amtlichen Dokumente beschrankt Eine weitere von Rudler 1798 eingefuhrte Neuerung war der franzosische Revolutionskalender mit einer neuen Zeitrechnung die am 22 September 1792 begann Sie war Ausdruck der Abkehr von der alten religiosen Ordnung die bisher das Leben der Menschen bestimmt hatte Der neue Kalender mit der Dekadeneinteilung statt der Sieben Tage Woche wurde von der Mehrheit der Bevolkerung nicht akzeptiert Zum Beginn des Jahres 1806 wurde der gregorianische Kalender wieder eingefuhrt Mit der Einfuhrung des neuen Kalenders traten an die Stelle der alten Kirchenfeste neue Feiertage von denen nur der Jahrestag der Ersturmung der Bastille am 14 Juli 1789 als Nationalfeiertag in Frankreich geblieben ist Nach einem Bericht der Kolnischen Zeitung wurde 1799 in Bruhl in der Sommerresidenz des ehemaligen Kurfursten der Tag der Hinrichtung Konig Ludwigs XVI gefeiert An dem Tage wurde wie bei diesen Festen ublich auf dem Markt eine Eiche als Freiheitsbaum gepflanzt Regierungskommissar Biergans hielt eine Rede und die Jugend umtanzte den Baum Nach dem Frieden von Luneville wurde 1801 ebenfalls ein staatlich verordnetes Friedensfest gefeiert bei dem Burger Gareis Pfarrer und Maire zugleich vor dem Schloss das kurfurstliche Wappen verbrannte Prafektur Teilbereich des Kantons Bruhl nach Tranchot Nach dem unter Napoleon Bonaparte als erstem Konsul der franzosischen Republik am 17 Februar 1800 beschlossenen Gesetz das in den rheinischen Departements im Mai 1800 in Kraft gesetzt wurde blieben die vier linksrheinischen Departements bestehen wurden aber in Arrondissements unterteilt An der Spitze des Departements stand nun ein Prafekt die Arrondissements leiteten dem Prafekten unterstellte Unterprafekten Koln wurde zum Verwaltungssitz des Arrondissement Koln bestimmt Zum Arrondissement de Cologne gehorten die Kantone Koln Bergheim Bruhl Dormagen Elsen Julich Kerpen Lechenich Weiden und Zulpich Die Kantonsmunizipalitaten wurden gleichzeitig aufgelost die Kantone die sich mit den Bezirken der neu eingerichteten Friedensgerichte deckten verloren ihre Bedeutung als Verwaltungsbezirke An Stelle der Kantone ubernahmen nun Mairien zu denen die ubergrosse Anzahl der Gemeinden zusammengefasst worden waren Verwaltungsaufgaben Die Mairien erhielten einen dem Unterprafekten unterstellten Maire dem als Vertreter ein Adjoint dt Beigeordneter beigegeben wurde Der Maire verwaltete die Mairie nach den ihm vom Kolner Unterprafekten oder dem Aachener Prafekten erteilten Weisungen Fur die Erstellung der Haushaltsplane und zur Rechnungsprufung wurde ihm ein Conseil municipal Gemeinderat beigegeben der einmal im Jahre tagte Die Haushaltsplane mussten dem Unterprafekten vorgelegt und von ihm genehmigt werden Zu den weiteren dienstlichen Tatigkeiten des Maires gehorte die Fuhrung der 1798 eingefuhrten Zivilstandsregister Die erste Ziviltrauung in Bruhl fand am 7 August 1798 statt Die Zugehorigkeit der linksrheinischen Gebiete zum franzosischen Staat wurde durch den Frieden von Luneville 1801 rechtskraftig Nachdem ein Gesetz von 9 Marz 1801 die Gebiete zu integrierten Bestandteilen des franzosischen Staates erklart hatte wurden die rheinischen Departements am 23 September 1802 mit den alten franzosischen Departements gleichgestellt und somit vollstandig in den franzosischen Staat integriert Mairien und ihre Gemeinden 1801 Mairie Bruhl 3100 Bruhl mit Berzdorf Kierberg und Pingsdorf Badorf mit Eckdorf Schwadorf Vochem Mairie Hersel 2880 Hersel Keldenich Uedorf Urfeld Wesseling Klein und Gross Widdig Mairie Hurth 2900 Berrenrath Fischenich mit Kendenich Gleuel Hermulheim Alt Hurth mit Alstadten und Knapsack Mairie Rondorf 1930 Godorf Immendorf Rodenkirchen Rondorf mit Meschenich Funfhofe Cinq fermes Klettenberg Weisshaus Komarhof Kalscheurer Hof Konrader Hof Surth Weiss Mairie Sechtem 2550 Merten Rosberg Sechtem mit Walberberg Mairie Waldorf 2550 Hemmerich und Kardorf Waldorf mit Bornheim Neuordnung der Justiz Parallel zur Neuordnung der Verwaltung erfolgte 1798 die Organisation der Gerichtsverfassung Der Kanton Bruhl verfugte weiter uber ein Friedensgericht mit Sitz in Bruhl fur kleine Zivil und Strafrechtssachen die vor einem Friedensrichter mit zwei Beisitzern und einem Gerichtsschreiber verhandelt wurden Ein Gerichtsbote uberbrachte Vorladungen oder Beschlusse in die zum Kanton Bruhl gehorenden Orte Nach der von Napoleon 1800 eingefuhrten Verfassung entsprachen die Gerichtsbezirke unterster Instanz den Grenzen der Kantone Als Hauptort des Kantons blieb Bruhl Sitz eines Friedengerichtes Der Richter unterstand dem in Koln eingerichteten Tribunal Erster Instanz das fur grossere Streitfragen und Strafsachen sowie fur Berufungen zustandig war Durch das neugeschaffene Notariat waren in Bruhl offentliche Notare fur die Beurkundung von Rechtsgeschaften tatig Die im Kanton Bruhl lebenden Juden waren durch die franzosischen Gesetze den anderen Burgern gleichgestellt worden Sie mussten jedoch seit 1808 nach einer Verfugung Napoleons feste Vor und Familiennamen annehmen Judischer Name um bei Beurkundungen von Geburten Heiraten und Todesfallen benannt werden zu konnen Die neue Rechtsordnung wurde im franzosischen Kaiserreich abgeschlossen durch die Einfuhrung der Cinq codes zwischen 1804 und 1811 von denen der Code civil oder Code Napoleon burgerliches Recht der bekannteste wurde Im Rheinland blieb dieses Recht auch nach dem Abzug der Franzosen als Rheinisches Recht bis zur Einfuhrung des Burgerlichen Gesetzbuches am 1 Januar 1900 in Kraft und das Rheinische Notariat gilt noch bis heute Neuordnung der kirchlichen Verhaltnisse Nach dem 1801 abgeschlossenen Konkordat zwischen Napoleon Bonaparte und Papst Pius VII war die franzosische Regierung ermachtigt die kirchlichen Verhaltnisse in Frankreich neu zu ordnen sowie die geistlichen Institutionen aufzuheben und ihr Vermogen zu verstaatlichen 1802 wurden alle kirchlichen und klosterlichen Besitzungen enteignet und teilweise zu Gunsten staatlicher Kassen versteigert die sogenannte Sakularisation Damit entfiel auch die materielle Grundlage fur die Pfarreien Diese wurden nun erheblich dezimiert Pro Kanton wurde eine Kirche zur Hauptpfarrei bestimmt und vom Staat finanziert Im Kanton Bruhl war dies St Margareten Pfarrer Lehnen von St Margareten fuhrte noch bis zu seinem Tode 2002 den Titel Oberpfarrer Die Hilfspfarreien in den Gemeinden bekamen nur die Halfte des Gehalts vom Staat das ubrige sollte von den Kommunen finanziert werden was haufig nicht funktionierte Ab 1807 ubernahm dann der Staat die Besoldung Im Napoleonischen Kaiserreich wurden die republikanischen Feiertage abgeschafft Andere festlich zu begehende Gedenktage wurden 1806 eingefuhrt der 15 August Napoleons Geburtstag und der erste Sonntag im Dezember der Jahrestag seiner Kaiserkronung die mit festlichen Gottesdiensten Reden und Te Deum sowie mit einem anschliessenden Volksfest gefeiert werden sollten Offentliche Wohltatigkeit Nach einem Erlass der franzosischen Regierung wurden in allen Kantonen Wohltatigkeitsburos eingerichtet die von funf Burgern darunter einem Arzt betreut werden sollten Da es in Bruhl keinen Arzt gab ubernahm Pfarrer Gareis dieses Amt Das Wohltatigkeitsburo konnte seinen Aufgaben nur stark eingeschrankt nachkommen Wegen fehlender Gelder war die Unterstutzung der 1803 erfassten 18 Invaliden und 18 Hilfsbedurftigen nur unzureichend Das aus kurfurstlicher Zeit stammende Hospital ein kleines Fachwerkhaus mit drei Kammerchen und einem gemeinsamen zu benutzenden Raum mit einem Ofen genugte nicht zur Unterbringung von 40 Kranken Bildungswesen Nach der Auflosung des Franziskanerklosters im August 1802 wurden durch die eingesetzte Domanenverwaltung im Jahr 1803 die Klostergebaude ohne die Klosterkirche St Maria von den Engeln vermietet Da der Mieter nur an der Nutzung des Gartens interessiert war blieb das Hauptgebaude ungenutzt und stand mit Ausnahme weniger Raume die drei ehemalige Patres bewohnten fast leer In einem Nebengebaude des Klosters dem ehemaligen Schulgebaude war durch Oberpfarrer Heinrich Gareis und zwei Lehrern eine Privatschule eroffnet worden Als nach Ablauf der Mietvertrage ein Verkauf der Immobilie misslang verpachtete die Domanenverwaltung 1807 die Gebaude der Mairie Bruhl zur Nutzung als Schulgebaude Dem Antrag des Maires die Schule als Sekundarschule anzuerkennen und dem Dekret Napoleons entsprechend drei wissenschaftlich ausgebildete Lehrer unterrichten zu lassen wurde am 4 September 1807 stattgegeben Durch ein weiteres kaiserliches Dekret dem zufolge alle fur Schulzwecke genutzten offentlichen Gebaude den Gemeinden geschenkt wurden fiel die Klosteranlage 1811 an die Mairie Bruhl In einem Bericht von 1809 uber die Schulen im Arrondissement Koln wurde zur Existenzsicherung der nur von 34 Schulern besuchten Ecole secondaire de Bruhl vorgeschlagen ihr ein Internat anzugliedern Der Kolner Johann Caspar Schug der seit 1803 in Koln ein privates Institut mit Internat fuhrte war an der Ubernahme der Schule interessiert Seinem Antrag an den Rektor der Akademie Luttich um Uberlassung der Bruhler Schule wurde stattgegeben 1812 teilte Unterprafekt Klespe dem Bruhler Maire mit dass Schug zum Directeur du college de Bruhl ernannt worden ware Schug zog mit Lehrern und Schulern nach Bruhl nachdem ihm vertraglich alle Gebaude des Klosters uberlassen worden waren Anschliessend wurde einem kaiserlichen Dekret entsprechend ein Verwaltungsrat gebildet Am College unterrichteten neben vier angestellten Lehrern Oberpfarrer Gareis als Religionslehrer und zwei von Schug besoldete Lehrer 1812 betrug die Schulerzahl 62 Schuler davon 36 Interne pensionnaires im Jahre 1813 sank sie auf 48 Schuler Als die franzosische Verwaltung am 14 Januar 1814 zusammenbrach loste sich der Verwaltungsrat auf Schug fuhrte die Schule noch einige Zeit als Privatschule weiter Wie behordlich vorgeschrieben wurde in der Sekundarschule der Kaiserkult gepflegt Noch bis 1813 wurde der 15 August der Geburtstag Napoleons gefeiert die Feier am 1 Sonntag im Dezember dem Tag seiner Kaiserkronung entfiel da die Macht des Kaisers nach der Volkerschlacht bei Leipzig gebrochen war Allgemein waren nach einem Gesetz vom 1 Januar 1809 alle Schulen zur Kaiserlichen Universitat zusammengefasst worden Die Universitat war gegliedert in Akademien Schulbezirke die jeweils mehrere Departements umfassten Das Roerdepartement unterstand der Akademie Luttich Das Ende des Kantons BruhlNach dem gescheiterten Feldzug Napoleons gegen Russland 1812 und seiner Niederlage in der Volkerschlacht bei Leipzig 1813 zogen sich die Reste der Grande Armee ins linksrheinische Gebiet zuruck Nach der Uberschreitung des Rheins in der Neujahrsnacht 1813 14 durch eine preussische und russische Armee brach die franzosische Verwaltung zusammen Am 14 Januar 1814 verliessen Militar und Beamte Domanenverwalter Zollner und Gendarme vor den anruckenden Alliierten den Kanton Bruhl Das eroberte Gebiet wurde zunachst von den alliierten Machten als Zentralverwaltungsdepartement unter Leitung des Freiherrn vom Stein gebildet das in Generalgouvernements aufgeteilt wurde Zum Leiter des Generalgouvernements Niederrhein zu dem das Roerdepartement gehorte wurde Johann August Sack ernannt Er ubernahm am 15 Juni 1814 die Leitung des nach dem Pariser Frieden aus den rheinischen Departements neu gebildeten Generalgouvernement Nieder und Mittelrhein das der Verwaltung Preussens unterstand Nachdem auf dem Wiener Kongress 1815 das Rheinland Preussen zugesprochen wurde erfolgte 1816 eine Neueinteilung des Gebietes mit der Bildung der Provinz Julich Kleve Berg und der Provinz Grossherzogtum Niederrhein die spater 1822 zur Rheinprovinz zusammengefasst wurden Der Kanton Bruhl wurde mit dem Kanton Weiden Teil des 1816 gebildeten Kreises Koln im Regierungsbezirk Koln in der Provinz Julich Kleve Berg seit 1822 preussische Rheinprovinz und des spateren Landkreises Koln Insofern hat ein grosser Teil der damals angelegten Organisationen und Zusammenschlusse weitergewirkt und ist auch Grundlage fur die heutigen kommunalen Strukturen LiteraturFritz Wundisch Bruhl Mosaiksteine zur Geschichte einer alten kurkolnischen Stadt Koln 1987 ISBN 3 7927 0893 0 Wilhelm Janssen Kleine Rheinische Geschichte Dusseldorf 1997 ISBN 3 491 34232 5 WeblinksCommons Arrondissement Cologne Album mit Bildern Videos und AudiodateienEinzelnachweiseHerbert Heermann Bruhl der Stadtfuhrer Rheinland Verlag Koln GmbH 2001 S 15 Fritz Wundisch Mosaiksteine Seite 282 Fritz Wundisch Bruhl Mosaiksteine zur Geschichte einer alten kurkolnischen Stadt Seite 190 255 Wilhelm Janssen Kleine Rheinische Geschichte Seite 262 Archive NRW Roerdepartement Prafektur Einleitung zum Findbuch Findbuch Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland 140 11 01 02 Roerdepartement Prafektur AA 0633 In archive nrw de Der Prasident des Landesarchivs Nordrhein Westfalen 11 Dezember 2024 abgerufen am 4 Januar 2025 Einwohnerzahlen nach Statistique du Departement de la Roer par Anton Joseph Dorsch Cologne An XII Koln 1804 S 23 Google Books online Personlichkeiten bei Bruhl Info 1 Abgerufen im August 2010 Eduard Hegel Geschichte des Erzbistums Koln IV Band Koln 1979 Seite 493 521 Die Arrondissements im Departement de la Roer 1798 1814 Aachen Aix la Chapelle mit den Kantonen Aix la Chapelle Burtscheid Borcette Duren Duren Eschweiler Kleve Cleves mit den Kantonen Cleves Koln Cologne mit den Kantonen Cologne Bruhl Lechenich Weiden Krefeld Crevelt mit den Kantonen Crevelt