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Das Königreich Westphalen französisch Royaume de Westphalie war ein Satellitenstaat des Ersten Französischen Kaiserreich

Königreich Westphalen

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Königreich Westphalen
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Das Königreich Westphalen (französisch Royaume de Westphalie) war ein Satellitenstaat des Ersten Französischen Kaiserreichs. Erschaffen wurde es vom französischen Kaiser Napoleon Bonaparte nach dem Frieden von Tilsit (1807). König wurde sein jüngster Bruder, Jérôme Bonaparte. Sein Gebiet erstreckte sich über Teile der heutigen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hamburg und Bremen. Das Land stand politisch und militärisch unter der Kontrolle des Französischen Kaiserreichs und sollte hinsichtlich seiner modernen Staatsverfassung und Verwaltung Vorbild für die Politik der deutschen Staaten des 1806 gegründeten Rheinbunds sein. Das Königreich bestand sechs Jahre und endete mit Napoleons Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig, in deren Folge seine Macht in Europa zusammenbrach. Die westphälische Verwaltung ging nach 1813 weitgehend in den Nachfolgekommissionen der wiederentstandenen preußischen, hessischen und hannoverschen Fürstenstaaten auf.

Königreich Westphalen
Königreich Westphalen (deutsch)
Royaume de Westphalie (französisch)
1807–1813
Flagge Wappen
Amtssprache 1. Amtssprache Französisch,
daneben Deutsch
Hauptstadt Kassel
Staats- und Regierungsform konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt, zugleich Regierungschef König Hieronymus Napoleon
Fläche 37.883 (1807–1809)
63.652 (1810)
45.427 (1811–1813) km²
Einwohnerzahl 1.950.724 (1809)
über 2,6 Mio. (1810)
2.065.970 (1812)
Währung Westphälischer Franken
Errichtung 7. Dezember 1807
Endpunkt 1. bzw. 26. Oktober 1813

Neuzeithistoriker verwenden zur Bezeichnung des Königreichs die dem Französischen entlehnte Schreibweise mit „ph“, um es von der Landschaft, dem früheren Herzogtum sowie der späteren Provinz Westfalen des Staates Preußen zu unterscheiden. Diese Benennungsform war im deutschsprachigen Raum mehrheitlich nicht zeitgenössisch.

Entstehen und Zielsetzung

Das Königreich Westphalen wurde nach dem Frieden von Tilsit von Napoleon Bonaparte per Dekret vom 18. August 1807 für seinen jüngsten Bruder Jérôme (Hieronymus) geschaffen. Hauptstadt wurde die bis dahin kurhessische Hauptstadt Kassel. Mehr als die Hälfte der Einwohner dieses neuen Staates bestand aus Untertanen ehemals preußischer Landesteile. Teilweise waren diese Gebiete allerdings erst seit 1803 preußisch gewesen. Das ehemalige Kurhessen stellte nur ein gutes Fünftel der Bevölkerung.

Das Königreich deckte sich geographisch nur teilweise mit der späteren preußischen Provinz Westfalen. Wirklich westfälische Gebiete, also mit einer westfälisch sprechenden Bevölkerung, lagen lediglich im äußersten Westen des Königreichs. Bis zu seinem Ende zählten hierzu die folgenden vorher preußischen Gebiete: die ehemaligen Fürstbistümer Paderborn und Osnabrück, die Grafschaft Ravensberg (bis 1810 vollständig) und das Fürstentum Minden. Osnabrück war zwar von 1802 bis 1806 bereits Teil von „Kurhannover“, zählte aber bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis.

Nach Ansicht des Landesmuseums Kassel und mancher Historiker war das neue Königreich bereits durch einen Kunstraub vorbelastet, der noch vor seiner Errichtung erfolgt war: Französische Truppen hatten sofort nach der Einnahme Kassels die wertvollsten Kunstgegenstände zwecks Ausstellung im Pariser Louvre konfisziert. Begründet wurde der Kunstraub damit, man wolle die Kunst aus privaten Fürstensammlungen befreien und der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Westphalen war (wie das Großherzogtum Frankfurt oder das Großherzogtum Berg) als napoleonischer Musterstaat gedacht, der sich durch eine moderne Verwaltung und Justiz auszeichnen sollte. Tatsächlich wurden die Patrimonialgerichte, die Steuerfreiheit des Adels und die Leibeigenschaft abgeschafft, die Gewerbefreiheit, die Gewaltenteilung, die Gleichberechtigung der Juden, der Code civil sowie die Führung von Zivilstandsregistern und Kirchenbuchduplikaten auf die vormals nicht-preußischen Gebiete ausgedehnt.

Territorium

Das Königreich Westphalen war aus folgenden Territorien des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches zusammengesetzt:

  • dem Kurfürstentum Hannover (preußisch besetzt);
  • dem Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel;
  • dem auf dem linken Ufer der Elbe gelegenen Teil der Altmark (Preußen);
  • dem auf dem linken Elbufer gelegenen Teil des Herzogtums Magdeburg (Preußen);
  • dem Hochstift Hildesheim (Preußen);
  • der Stadt Goslar (Preußen);
  • dem Fürstentum Halberstadt (Preußen);
  • der Grafschaft Hohnstein (Preußen);
  • dem Stift und der Stadt Quedlinburg (Preußen);
  • der Grafschaft Mansfeld (Preußen);
  • dem Fürstentum Eichsfeld, nebst Treffurt, Mühlhausen und Nordhausen (Preußen);
  • der Grafschaft Stolberg-Wernigerode (Preußen);
  • den Gebieten des Kurfürstentums Hessen mitsamt der Grafschaft Schaumburg und der Herrschaft Schmalkalden, jedoch ohne die Grafschaft Hanau und die Niedergrafschaft Katzenelnbogen;
  • dem Stift Corvey (Nassau-Dillenburg);
  • dem Fürstentum Göttingen und dem Fürstentum Grubenhagen, nebst den Zubehörungen von Hohenstein und Elbingerode (Braunschweig-Lüneburg);
  • dem Hochstift Osnabrück (Preußen);
  • dem Hochstift Paderborn (Preußen);
  • der Provinz Minden-Ravensberg (Preußen);
  • der Grafschaft Rietberg-Kaunitz (Preußen).

Das Staatsgebiet änderte sich im Laufe der Zeit. Es umfasste im Wesentlichen das Kurfürstentum Hessen, das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel und die links der Elbe liegenden Kerngebiete der preußischen Monarchie mit deren stärkster Festung Magdeburg und der Staatsuniversität Halle. Im März 1808 erfolgte die durch den Frieden von Posen vertraglich vereinbarte Zuordnung des Amtes Gommern (Kurkreis), der Grafschaft Barby, mehrerer Ämter des sächsischen Anteils der Grafschaft Mansfeld sowie des sächsischen Anteils der Ganerbschaft Treffurt und der Vogtei Dorla vom Kurfürstentum Sachsen zum Staatsgebiet des Königreiches Westphalen. 1810 folgte das gesamte Territorium des Kurfürstentums Hannover, nicht aber das 1803 untergegangene Herzogtum Westfalen. Sein Gebiet erstreckte sich schließlich über Teile der heutigen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hamburg und Bremen.

Verfassung und Gewaltenteilung

Mit der Constitution des Königreichs Westphalen vom 15. November 1807 erhielt das Land eine schriftliche Verfassung, die Jérôme einen Tag nach Ankunft in seinem neuen Königreich am 7. Dezember 1807 in Kraft setzte. Ein Komitee aus Staatsräten unter dem Vorsitz des Präsidenten der Expertenkommission für den code civil, Jean-Jacques Régis de Cambacérès, und des Staatsrates Michel Louis Étienne Regnaud de Saint-Jean d’Angély hatte diese entworfen und sich dabei z. T. an die Verfassung des Herzogtums Warschau angelehnt. Napoleon hatte den Entwurf fünf hohen Verwaltungsbeamten aus den von ihm besetzten Gebieten per Dekret vorgestellt und von ihnen diskutieren lassen, wobei aber die Bemerkungen, die sie dazu machten, ausschließlich der Kenntnisnahme am Hofe dienten, ohne dass sie etwas bewirkt hätten.

Die Verfassung schrieb die Teilung aller zentralen staatlichen Gewalt fest. Sie ernannte einen Monarchen zum Staatsoberhaupt, der aus dem Hause Bonaparte stammen und einen nach dem Agnatenrecht erblichen Titel besitzen sollte (Tit 3). Ihm zur Seite stand ein Staatsrat, der aus mindestens 15, höchstens aber 20–25 Männern bestehen durfte und der in die drei Sektionen Justizwesen und innere Angelegenheiten, Kriegswesen sowie Handel und Finanzen unterteilt war. In ihm wurden Gesetzesvorschläge und Entwürfe diskutiert, die dem König zur Bestätigung vorgelegt werden sollten. Zudem bildete er das Kassationsgericht in Fällen von Verwaltungsstreitigkeiten und höchste Appellationsinstanz für solche Fälle, die über die Kompetenzen des Appellationsgerichts zu Kassel hinausgingen. Er hatte, was die Exekutive betraf, für den König eine lediglich beratende Funktion.

Die Spitze der Exekutive bildeten vier Minister. Sie waren fachlich in folgende Ressorts getrennt:

  • Das Ministerium des Justizwesens und der inneren Angelegenheiten, das sich mit der Besoldung der Beamten, der Stifts- und Wohlfahrtspflege sowie mit Polizeiangelegenheiten zu befassen hatte und dem alle Entscheidungen im Rechtsvollzug, in der Anwendung der zivilen Gesetzgebung auf die Rechtspraxis und in der Ablösung der Abgaben der Bauern bei den alten Dienstherrn zustanden.
  • Das Ministerium des Kriegswesens, das in allen Fragen der Besoldung, Ausrüstung und Anstellung der Truppen zu entscheiden hatte, außerdem die Gendarmerie und die königliche Garde organisierte. Der Oberbefehlshaber der Westphälischen Truppen war der König.
  • Das Ministerium der Finanzen, des Handels und des öffentlichen Schatzes, das u. a. für die Rückzahlung der hohen von Napoleon auferlegten Kriegskontribution verantwortlich war, und das über die Steuern, die freiwilligen Anleihen an die Bewohner und sonstige Einnahmen aus den Stiften, Fonds und Kassen des Königreichs verfügte.
  • Der Minister-Staatssekretär, der für die äußeren Angelegenheiten des Königreichs zuständig war.

Die Besonderheit der Leitung des Königreichs durch Fachministerien war eine bis dato unbekannte Neuerung in den Staaten des Alten Reichs. In Büros arbeiteten Angestellte nicht mehr mit einem Kollegium zusammen, sondern allein für sich und ihr Ressort. Die Ressorts bzw. Divisionen teilte allein der zuständige Minister ein. Diese hierarchische, rationale Unterteilung sorgte nicht nur für die kontrollierbare Ausbildung spezifischer Verwaltungsxpertisen, sondern auch für Schnelligkeit und Effizienz.

Die personelle Leitung der Ministerien ging an die Beamten der provisorischen Regierung über, die vom 28. August bis zum 7. Dezember 1807 in Kassel die Erhebung der Kontributionen und Steuern überwachten. Zu ihr gehörten der französische Rechtsgelehrte Joseph Jérôme Siméon, der das Ressort Inneres und Justizwesen übernahm, der Staatsrat und ehemalige Sekretär Voltaires Jacques Claude Beugnot, der sich als Minister für Handel und Finanzen das entsprechende Ministerium mit Jean-Baptiste-Moïse Jollivet, zuständig für den Staatsschatz, teilte, und der frühere Leiter für die innere Ordnung und Militärgouverneur Joseph Lagrange, der Kriegsminister wurde.

Während die letzten beiden Beamten bereits kurz nach Ankunft des Königs wieder entfernt wurden, blieben Siméon als Justizminister dauerhaft und Beugnot als Finanzminister bis März 1808 in ihren Positionen. Beugnots Nachfolger wurde nach dessen Demissionierung der frühere Magdeburger Kammerpräsident Friedrich Ludwig Victor Hans von Bülow. Außerdem wurde Siméons Ministerium noch einmal geteilt, da die Verwaltungsordnung vom 11. Januar die strenge Trennung von Justiz und Verwaltung ausdrücklich festschrieb. Das Ministerium des Inneren führte fortan der braunschweigische Beamte Gustav Anton von Wolffradt. Das Kriegsministerium erhielt nach Lagrange zuerst provisorisch Joseph Antoine Morio, der dann vom Februar bis zum Dezember 1808 das Kriegsministerium leitete. Als sein Nachfolger wurde dann für ein Jahr der französische General Jean Baptiste Eblé. Die Minister wechselten dort noch häufiger.

König Jerome Bonaparte betraute einen seiner Staatsräte, seinen ehemaligen Sekretär, Pierre Alexandre le Camus, seit 1807 Graf von Fürstenstein, mit den äußeren Angelegenheiten. Über die Besetzung seines Postens war zuvor ein Streit Napoleons mit Jerome entstanden, der zunächst seinen Günstling, den Schweizer Historiker Johannes von Müller, am 17. November 1807 zum Staatssekretär berufen hatte. Dass Müller nur neun Tage nach seiner Ankunft in Kassel von seinem Amt Abschied nehmen musste, war zum wesentlichen Teil der Hofpolitik Jeromes geschuldet. Müllers Abschied und Napoleons Ungunst darüber demonstrierten, wie eng der Hofstaat Westphalens bereits in den Anfangstagen des Staates mit den persönlichen Interessen des Monarchen verwoben war und wie sehr sich Westphalen der unmittelbaren Kontrolle Frankreichs entzog. Müller erhielt noch im März eine Versetzung auf das Generaldirektorium des öffentlichen Unterrichts, sodass er dem Staat zumindest noch ein weiteres Jahr auf einem für ihn passenderen Posten erhalten blieb.

Die Legislative wurde von der Exekutive getrennt. Gewählten Einwohnern des Königreichs wurde ein Mitspracherecht bei der Einbringung und Entscheidung über die Gesetze eingeräumt. Dabei beteiligten sich nicht nur Grundherren, sondern auch Gelehrte und Unternehmer. Die alten Ständekorporationen oder sonstige politische Körperschaften des Alten Reichs wurden aufgehoben (Tit vier, Art 11). Sie wurden bezeichnenderweise unter dem gleichen Titel abgeschafft, in dem die Aufhebung der Leibeigenschaft (Art. 13) und ein säkulares Staatsverständnis (Art 10.) festgeschrieben wurden. An die Stelle von Ständekorporationen traten die Reichsstände des Königreichs Westphalen, die nun von Kollegien aus den jeweiligen Départements gewählt wurden und sich auf Einberufung durch den König in Kassel versammelten. Wie die Verfassung war auch das westphälische „Parlament“ die erste Einrichtung ihrer Art auf dem Gebiet des ehemaligen Heiligen Römischen Reichs.

Die Reichsstände, die zum ersten Mal am 2. Juli 1808 in der Orangerie in Kassel zusammentraten, bestanden aus 100 gewählten Mitgliedern, unter denen jeweils 70 Gutsbesitzer, 15 Kaufleute und Fabrikanten und 15 Gelehrte und sonst verdiente Bürger waren. Sie genehmigten den Etat und beratschlagten vom Staatsrat eingebrachte Gesetzesvorschläge. Ein wichtiger Unterschied zu späteren gewählten Parlamenten war die parlamentarische Praxis, die sich an die Versammlungen des französischen anlehnte. Gesetze mussten grundsätzlich in Ausschüssen und Kommissionen beraten werden und konnten dann erst durch einen Hauptredner der jeweiligen Kommission in den Plenarsitzungen zustimmend oder abschlägig kommentiert werden. Wenigstens die Sitzungsperioden waren öffentlich und das, was diskutiert wurde, transparent. Auch die Abstimmungen der Reichsstände waren mehr oder weniger im Vorhinein durchgeplant und einkalkuliert. Ein Gesetzesvorschlag durfte pro Sitzungsperiode abgelehnt werden. Im Jahr 1808 fiel das Grundsteuergesetz zur gleichen Besteuerung der Einwohner, im Jahr 1810 das Stempelsteuergesetz des Königreichs durch. Der König hatte sich zwar an die Abstimmungsergebnisse zu halten, konnte jedoch jederzeit außerhalb der Sitzungen außerordentliche Dekrete erlassen und damit die Entscheidungen der Stände hinfällig machen.

Aufgrund dieser Praxis bewertete die deutsche Geschichtsschreibung die Reichsstände lange Zeit sehr negativ. Der Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber nannte sie Scheinkonstitutionalismus und der Historiker Helmut Stubbe da Luz schrieb von „politische[r] Sandkiste“. Der Historiker Herbert Obenaus wollte trotz der Anerkennung der konstitutionellen Neuerungen und des Wandels des alten Ständegedankens in den 1970er Jahren den Reichsständen nicht den Status eines tatsächlichen Parlaments zugestehen. Allerdings verwies Obenaus, wie auch die neuere Forschung zum Königreich, auf die politischen Spielräume und Einstellungen des Parlaments. Wie auch der Charakter der ganzen Festpraxis und Symbolkultur des Königreichs sollte die Bezeichnung „Reichsstände“ eine Brücke schlagen zwischen den Traditionen eines altfeudalen Ständesystems und moderner konstitutioneller Interessenvertretung. Hatten die Reichsstände auch keine erstinstanzlichen Machtbefugnisse im Sinne einer konstitutionellen Gewaltenteilung, so sorgten sie doch für das Bewusstsein, dass eine gewählte Interessenvertretung einer demokratischen Idee folgte.

Der Historiker Stefan Brakensiek sah z. B. Ansatzpunkte der (wenigstens symbolischen) Einflussnahme besonders in Finanzfragen, wie bei der Grundsteuer 1808, weil diese zu den wichtigen und staatstragenden Fragen des Königreichs gehörten. Auch Stubbe da Luz konzedierte, dass sich trotz der nicht vorhandenen konstitutionellen Macht aus der Einflussnahme bei empfindlichen Fragen der Westphälischen Politik ein dauerhafter Machtzuwachs der Reichsstände hätte ergeben können.

Die Bürgerrechte der Verfassung waren charakteristisch für den Export der Französischen Revolution durch Bonaparte. Unter dem König waren die Untertanen gleich vor dem Gesetz (Art. 10). Die Adels-Privilegien (Art. 12) und die Leibeigenschaft (Art. 13) waren aufgehoben, und Artikel 45 führte den Code Napoleon ein.

Verwaltungsgliederung

→ Hauptartikel: Liste der Departements im Königreich Westphalen

Territoriale Organisation

Das Königreich Westphalen wurde nach französischem Vorbild in Départements, die Départements in Distrikte (Districts), diese in Kantone und die wieder in Munizipalitäten eingeteilt. Eine Ausnahme bildete ab 1812 der Distrikt Bielefeld, in der jeder Kanton nur eine Munizipalität hatte.

  • In jedem Département gab es einen Präfekten (Préfet) und einen Generalsekretär der Präfektur, einen Präfekturrat (Conseil de préfecture) für strittige Sachen und einen General-Départementsrat.
  • Der Distrikt (Arrondissement) wurde durch einen Unterpräfekten (Sous-Préfet) verwaltet. Jeder Distrikt hatte einen Unterpräfektur- oder Distriktsrat. Der Begriff „Arrondissement“ wurde in Westphalen kaum benutzt.
  • Jede Munizipalität wurde von einem Bürgermeister (Maire) und dem Gemeinderat (Conseil municipal) geleitet.

Diese Verwaltungseinheiten deckten sich in der Regel nicht mit den vorherigen Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Um den Bruch mit der Vergangenheit zu unterstreichen, wurden zum Beispiel die Départements nach Flüssen oder Gebirgen benannt. Es ging dabei offenbar auch gerade um die Zerstückelung der ehemaligen Amtsbezirke und Patrimonialgerichte.

Abweichend vom französischen Modell wurden am Ende des Jahres 1809 in den Kantonen, die hauptsächlich die Bezirke der Friedensrichter waren, auch Maires ernannt, die die Arbeit der Bürgermeister der Kommunen anleiten sollten. Diese „Maires de canton“ wurden aber in einigen Regionen von Adligen besetzt, die Druck auf die dienstpflichtigen Bauern ausüben wollten. Im Jahre 1807 bestand das Königreich aus acht Départements (→ Liste der Départements im Königreich Westphalen), im Jahre 1810 kamen noch die Départements der Aller (Hauptstadt Hannover), der Elbe- und Weser-Mündung (Hauptstadt Stade) und der Niederelbe (Hauptstadt Lüneburg) hinzu.

Die Größe der Räte in den Départements und Kommunen war unterschiedlich. Während in den Elbe-, Fulda-, Oker-, Werra- und Weser-Départements der Präfekturrat aus 24 Mitgliedern zu bestehen hatte, waren im Harz-, Leine- und Saale-Départements drei und im General-Departementsrat 16 Mitglieder vorgeschrieben. Die Räte sollten alle zwei Jahre neu besetzt werden. Neben der Verwaltungsordnung gab es noch ein Départements-Kollegium für je 200 bis 1000 Einwohner. Ihre Mitglieder wurden vom König ernannt und aus einem Sechstel der Höchstbesteuerten, einem Sechstel der reichsten Kaufleute und einem Sechstel der Gelehrten und Künstler gebildet. Diese Départements-Kollegien sollten die Friedensrichter wählen und die Mitglieder der Munizipalräte vorschlagen. Faktisch wurden diese Kollegien, in denen viele Repräsentanten der alten Eliten vertreten waren, aber nach 1808 von der Regierung übergangen. Der König ernannte später sowohl die Friedensrichter als auch die Munizipalräte per Dekret.

Entwicklung seit 1810

Im Januar 1810 wurde das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg mit Ausnahme des Herzogtums Sachsen-Lauenburg integraler Teil von Westphalen. Am 13. Dezember des Jahres musste es einen Großteil des Weser-Départements einschließlich der Hauptstadt Osnabrück an das französische Kaiserreich abtreten, welches sich zudem weite Teile Nordwestdeutschlands (etwa einer Linie von der Lippemündung bis Lübeck folgend) einverleibte, um so die Kontinentalsperre gegen Großbritannien zu verstärken. Die Auflösung der Départements der Elbe- und Wesermündung und der Niederelbe erfolgte offiziell am 1. Januar 1811; die dem Königreich verbliebenen Teile wurden den Départements der Aller und Fulda zugeschlagen.

Justizverfassung

→ Hauptartikel: Justizwesen im Königreich Westphalen

Am 1. Januar 1808 wurde das bürgerliche Gesetzbuch (Code Napóleon) im Königreich eingeführt. Vor einem Appellationsgericht konnte gegen die Obrigkeit geklagt werden. Die Urteile wurden im Namen des Königs ausgesprochen. Die Militär-Konskription war Grundgesetz des Königreichs.

Generaldirektorien und geistliche Verwaltung

Mit der Zeit erhielt das Königreich eine Reihe von Generaldirektorien, die zwar hierarchisch unter den Ministerien standen, aber selbstständige Behörden waren.

Direktorium Gründung Leiter Ressort
Generaldirektorium des öffentlichen Unterrichts 21. Januar 1808 Johannes von Müller
Justus Christoph Leist (ab Juni 1809)
Verwaltung der westphälischen Schulen, Lyceen, Akademien und höheren Bildungseinrichtungen; in den Départements konkurrierend mit dem Ressort des Unterrichtswesens der Präfekten, seit 1809 verstärkt in Auseinandersetzung mit der Universität Göttingen wegen Einschränkung der Landsmannschaften; Verwaltung der Universitäten Göttingen, Halle, Marburg, Rinteln (1810 geschlossen) und Helmstedt (1810 geschlossen); Jahresetat, 30.000 Francs,
Generaldirektorium der hohen Polizei 18. September 1808
(ab April 1812)
Zentralbehörde der staatlichen Polizei. Unmittelbare Kontrolle der entlegenen Provinzen im Königreich, konkurrierte seit Dezember 1808 in den Départements mit den Generalkommissaren der hohen Polizei, die zur Überwachung der Zivilverwaltung, später auch der Bevölkerung eingesetzt waren. Aufgaben u. a. Ermittlung bei Unruhen und Revolten, Zensur und regelmäßige Berichterstattung über auffällige Vorfälle und Personen in den einzelnen Départements, Spionage von Amtsträgern und in der Bevölkerung.
Generaldirektorium der Post 11. Februar 1808 Hatte mit Ausnahme von einer Meile um Magdeburg das unumschränkte Auslieferungsmonopol der Briefe und Pakete im Königreich, unterstand dem Finanzministerium
Generalamortisationskasse 14. Juli 1808 Karl August von Malchus
Karl-Otto von der Malsburg (ab Juni 1809)
(ab 1811)
Dupleix (ab 1812)
Tilgung der Schulden beim Kaiserreich Frankreich, anfangs durch den Finanzminister von Bülow für Staatsausgaben verwendet, nach Kritik französischer Gesandter in Paris und des Kassendirektors Malchus ab 1811 unter Pichon neu organisiert. Aufgaben u. a. Verwaltung von Stifts- und Korporationsvermögen nach Auflösung der Klöster und Konvente im Jahr 1811. Am 1. Januar 1812 mit dem öffentlichen Schatz zur Generalintendanz des öffentlichen Schatzes vereint
Generaldirektorium des öffentlichen Schatzes 17. November 1808 Karl-Otto von der Malsburg
Philipp von Pestel (ab Oktober 1809)
Karl-Otto von der Malsburg (ab 1811)
Generaldirektorium der direkten Steuern 19. März 1808 Karl August von Malchus (bis 1811)
Generaldirektorium der indirekten Steuern 5. Dezember 1808 Justus von Schmidt-Phiseldeck (ab 1811)
Generaldirektorium der Domänen, Forsten und Gewässer 29. März 1808 Friedrich Ludwig von Witzleben
(ab 1811 nur Domänen)
Generaldirektorium der Berg-, Hütten- und Salzwerke, der Münzen, der Brücken und Chausseen 27. Januar 1809 Antoine-Marie Héron de Villefosse

Jedes Direktorium unterhielt eigene Unterabteilungen in jedem Département.

Abschaffung der Zünfte

Durch den Wegfall der Zünfte ab 1809 und das Wachstum des königlichen Hofstaates entwickelten sich Handwerk und Gewerbe zunächst in der Residenzstadt Kassel. Einige regionale Gewerbezweige, wie das Tuchmacherwesen, die Uniformschneiderei oder die Brennerei, wie z. B. im Distrikt Nordhausen, blühten ebenso auf. Die wirtschaftliche Entwicklung hing jedoch stark von der regionalen Konjunkturentwicklung und den sozialen Verhältnissen der einzelnen Landesteile ab.

Militär

Die Landesgrenzen und damit die Einwohnerzahl des Königreichs änderten sich mehrmals (1807: fast 2 Millionen, 1810: über 2,6 Millionen, 1811: über 2 Millionen). Es musste dem Rheinbund ein Kontingent von 25.000 Soldaten stellen, was nur durch eine Wehrpflicht auf Basis der Konskription für alle 20- bis 25-jährigen Männer zu leisten war. Vermögende konnten sich durch Einsteher vertreten lassen, mussten sich zuvor aber, anders als in Frankreich, bei der Staatskasse freikaufen. Die westphälische Armee bestand im Jahr 1808 aus den königlichen Garden zu Fuß und zu Pferd, etwa 4.000 Mann, der Gendarmerie, einem Artillerieregiment, 8 Linieninfanterieregimentern, 4 leichten Bataillonen, 6 Kavallerieregimentern, 6 Veteranen- und 8 Departementskompanien, im Ganzen mehr als 30.000 Mann. Die westphälische Hauptfestung war Magdeburg an der Elbe. Die Organisation der Armee nahm sich jene des Kaiserreichs Frankreich zum Vorbild. In jedem Departement wurde ein kommandierender General berufen und am 28. Februar 1808 Joseph Antoine Morio zum Kriegsminister ernannt, doch blieb er dieses nur bis in den November, als er mit einer 6000 Mann starken Division nach Spanien gesandt wurde. An seine Stelle trat der französische Général de division Jean Baptiste Eblé. Auch weitere Führungspositionen in der Armee wurden von Stabsoffizieren eingenommen, die zuvor in den französischen Streitkräften Karriere gemacht hatten. Das Gros der Truppenoffiziere bildeten wiederum Militärs aus den hessischen, hannoverschen und braunschweigischen Einheiten der Vorgängerstaaten des Königreichs.

Westphälische Divisionen schlugen 1809 in Spanien und in Deutschland (u. a. Dörnberg-Aufstand) Aufstände nieder. 1812 wurde die ganze westphälische Armee mobil gemacht und brach im Frühjahr nach Polen auf, um dort das achte Korps der Grande Armée zu bilden, welches der König selbst und unter ihm der General Vandamme, später General Junot befehligte. Beim Russlandfeldzug 1812 kämpften 28.000 Westphalen; weniger als 1000 kehrten zurück.

Ab dem Frühjahr 1813 wurde eine neue westphälische Armee aufgebaut. Kassel wurde am 1. Oktober 1813 von russischen Truppen eingenommen. Nach der blutigen Völkerschlacht bei Leipzig (16. bis 19. Oktober 1813) und dem Rückzug Napoleons lösten sich die Truppen des Königreichs Westphalen auf.

Anspruch und Wirklichkeit

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Die Reformen waren nur begrenzt erfolgreich, da der ständige Geld- und Menschenbedarf für die napoléonischen Kriege das Land wirtschaftlich ausbluten ließ. Die Finanzen des Königreiches wurden durch ständige Kontributionen an Frankreich zerrüttet. Zudem überließ Napoleon gegen den Willen reformorientierter Minister und Jeromes einen Großteil der einst steuerpflichtigen Güter französischen Offizieren als Apanagen. Für die Verwaltung dieser Dotationsdomänen setzte Napoleon nicht nur eine eigene Kommission ein, sondern sorgte im Zweifel sogar dafür, dass dort die Westphälischen Untertanenrechte gar nicht erst in Kraft traten. Gebiete mit reformierten Eigentumsrechten, abgeschafften Bannen und Gerechtigkeiten lagen direkt neben Orten und Ländereien, an denen ebendiese patrimonialen Privilegien weiterhin galten. Infolge der zerrütteten Finanzen und eines drohenden Staatsbankrotts kam es zur Ausgabe von Zwangsanleihen, den Obligationen des Königreichs Westphalen. Die Rolle der finanziellen und militärischen Belastungen wird allerdings durch neuere Studien relativiert und anders eingeschätzt.

Die starke finanzielle Belastung des Staatshaushalts war zwar ein Problem vieler Staaten dieser kriegerischen Zeit, gehörte allerdings auch zu jenen Herausforderungen, die zur Modernisierung zwangen. Die Finanznot des Königreichs Westphalen beschleunigte die Säkularisation der Kirchengüter, die von reichen Bürgern wie dem Magdeburger Kaufmann Nathusius erworben wurden, der als ein Pionier der deutschen Industrie gilt. Davon abgesehen, vereinheitlichte der westphälische Staat schrittweise das Steuersystem in den vorher sehr unterschiedlich verfassten Landesteilen. Gerade in vielen ehemals preußischen Gebieten wurde die westphälische Verbrauchssteuer als wesentlich geringer und weniger drückend empfunden als die vorherige Akzise. Die Grundsteuer, die auf den Einkünften von Grund und Boden lastete, wurde nun auch von den ehemals steuerbefreiten adligen Standesherren verlangt.

Die Versuche der ehemals Privilegierten, sich einer ihren Einkünften entsprechenden Besteuerung zu entziehen, scheiterten meist an der Effizienz der westphälischen Finanzverwaltung, die sich auf die Unterstützung breiter Kreise der Bevölkerung bei der Abschätzung des tatsächlichen steuerbaren Einkommens der Betreffenden stützen konnte. Im Rahmen einer großen 1811 und 1812 durchgeführten Neueinschätzung der Steuerbeträge erhöhte sich die Grundsteuer vieler adliger Güter noch, während sie in Regionen, wo die Besteuerung in vorwestphälischer Zeit schwer war, bei vorher nicht befreiten Bürgern sogar sank, wie in der Altmark. Vorher gering besteuerte Provinzen hatten meist eine mäßige Erhöhung zu verzeichnen. Der Anteil der Grundsteuer an den Einkünften durfte laut der Verfassung 20 % nicht übersteigen. Die von früheren Historikern geschätzten Anteile des weggesteuerten Einkommens aller Steuerarten werden heute als übertrieben angesehen. Die als unbarmherzig geltende westphälische Finanzverwaltung verdankt ihr Bild in der Geschichte zum Teil der kritiklosen Übernahme der Zeugnisse der ehemals privilegierten Standesherren.

Bespitzelung und polizeistaatliche Unterdrückung sollten die Bürger, die die neuen Herrscher zum Teil erbittert ablehnten, zur Raison bringen. In Kurhessen kam es bereits seit 1806/07 wiederholt zu Aufständen der Bevölkerung und Widerstandshandlungen in den verschiedensten Orten. Diese Aufstände richteten sich hauptsächlich gegen die Konskription, die zuvor weitgehend unbekannte allgemeine Wehrpflicht. Der Aufstand von 1809 unter Führung von Wilhelm Freiherr von Dörnberg war die umfangreichste dieser Erhebungen. Im gleichen Jahr versuchte auch Friedrich Wilhelm von Braunschweig, das Herzogtum seines Vaters zurückzuerobern. Die Bevölkerung schloss sich jedoch seiner Schwarzen Schar nicht an, u. a. weil König Jerome mit Katharina von Württemberg eine Enkelin des alten Herzogs geheiratet und sich zusätzliche Legitimation verschafft hatte.

Die Resonanz des neuen Staates bei der Bevölkerung war regional und lokal unterschiedlich. Nicht in jeder Region stießen alle Reformen auf Gegenliebe. Die negative Reaktion vieler Einwohner Kurhessens scheint sich deutlich von jener der ehemaligen Preußen abzuheben, die recht bereitwillig Einrichtungen des neuen Staats akzeptierten. Eine andere Entwicklung nahmen indes Gebiete mit religiöser Diaspora. Durch die Zusammenlegung von Verwaltungsgebieten unterschiedlicher Konfession kam es immer wieder zu verschiedenartigen Vorstellungen der Einwohner über gerechtes Verwaltungshandeln. Konflikte, die so häufig nicht gewalttätig zu Tage traten und auf den ersten Blick keine überregionale Wirkung entfalteten, sorgten gebietsweise für komplett andere Einstellungen der Bevölkerung zum Staat und für eine eigene Entwicklung in die Moderne. Deutlich zeigte sich das in katholischen Enklaven in sonst protestantischen Gebieten, wie in dem ehemals kurmainzischen Fürstentum Eichsfeld. Hier sahen es die Bürger zunehmend als Aufgabe des Staates an, ihre Rechte auf Mitbestimmung an der Liturgie und der Priesterwahl zu vertreten und zu schützen.

Orden der Westphälischen Krone

Am 25. Dezember 1809 stiftete Jerome Napoleon (so der offizielle Königsname) in Paris einen „Orden der Westphälischen Krone“.

Ende des Königreiches

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) löste sich das Königreich Westphalen auf. Am 28. September 1813 standen Kosaken vor Kassel, die am 1. Oktober unter Alexander Tschernyschow die Stadt einnahmen und das Königreich für aufgelöst erklärten. Als die Stadt nach nur vier Tagen von den Kosaken verlassen worden war, wurde sie erneut von französischen Truppen besetzt, und Jérôme kehrte am 16. Oktober letztmals zurück, um Kassel zehn Tage später endgültig zu räumen. Wenig später rückten der kurhessische Kurprinz Wilhelm und ein russisches Korps in die Stadt ein. Mit dem Einzug von Kurfürst Wilhelm I., der erst am 21. November erfolgte, wurde schließlich die Restauration eingeleitet.

Zeitgenössische Quellen verzeichnen vielerorts „Jubel“, mit dem die Kosaken von der Bevölkerung begrüßt worden seien. Vereinzelt berichten sie auch von Ausschreitungen, die sich teils gegen ehemalige Maires (Bürgermeister der westphälischen Zeit) richteten, teils auch gegen die unter westphälischer Herrschaft emanzipierten Juden. Die von französischen Truppen besetzte Festung Magdeburg kapitulierte erst im Mai 1814, nach der Abdankung Napoleons. Dementsprechend blieb die westphälische Verwaltung dort auch bis zu diesem Zeitpunkt bestehen.

Literatur

Moderne wissenschaftliche Sekundärliteratur:

  • Oliver Baustian: Handel und Gewerbe des Königreichs Westphalen im Zeichen des „système continental“ – Wirtschafts- und Zollreformen, staatliche Gewerbeförderung und Regulierung der Außenhandelsbeziehungen 1807–1813 (= Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz Forschungen, Band 16). Berlin 2019, ISBN 978-3-428-15724-2.
  • Oliver Baustian: Der Porzellanhandel im Königreich Westphalen – Gewerbeförderung und Konkurrenz im Zeichen des „système continental“. In: Porcelaine royale – Napoleons Bedeutung für Sèvres und Fürstenberg (Ausstellungskatalog Herzog Anton Ulrich-Museum). Dresden 2017, S. 42–55.
  • Helmut Berding: Das Königreich Westphalen als napoleonischer Modellstaat (1807–1813). In: Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde, 1985, 54, S. 181–193.
  • Helmut Berding: Napoleonische Herrschafts- und Gesellschaftspolitik im Königreich Westfalen 1807–1813 (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Band 7). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1973, ISBN 3-525-35958-6.
  • Helmut Burmeister (Hrsg.): König Jérome und der Reformstaat Westphalen. Ein junger Monarch im Spannungsfeld von Begeisterung und Ablehnung (= Hessische Forschungen, Band 47). Hofgeismar 2006.
  • Gerd Dethlefs, Armin Owzar, Gisela Weiß (Hrsg.): Modell und Wirklichkeit. Politik, Kultur und Gesellschaft im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen. Paderborn / München / Wien / Zürich 2008.
  • Jens Flemming, Dietfrid Krause-Vilmar (Hrsg.): Fremdherrschaft und Freiheit. Das Königreich Westphalen als napoleonischer Modellstaat. Kassel University Press, Kassel 2009, ISBN 978-3-89958-475-2. Hier besonders auch der Aufsatz Winfried Speitkamp: Unruhe, Protest, Aufstand. Widerstand und Widersetzlichkeit gegen die Napoleonische „Fremdherrschaft“. S. 133–151.
  • Ewald Grothe: Model or Myth? The Constitution of Westphalia of 1807 and Early German Constitutionalism. In: German Studies Review, 2005, 28, S. 1–19.
  • Ewald Grothe: Die Verfassung des Königreichs Westphalen von 1807. In: Hartwig Brandt, Ewald Grothe (Hrsg.): Rheinbündischer Konstitutionalismus. Frankfurt a. M. usw. 2007, S. 31–51 (= Rechtshistorische Reihe, Band 350).
  • Andreas Hedwig, Klaus Malettke, Karl Murk (Hrsg.): Napoleon und das Königreich Westphalen. Herrschaftssystem und Modellstaatspolitik. Marburg 2008 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, Band 69).
  • Jochen Lengemann: Parlamente in Hessen 1808–1813. Biographisches Handbuch der Reichsstände des Königreichs Westphalen und der Ständeversammlung des Großherzogtums Frankfurt. Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-458-16185-6 (= Die Hessen-Bibliothek im Insel Verlag).
  • Museumslandschaft Hessen Kassel (Hrsg.): König Lustik!? Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen. Hessische Landesausstellung im Museum Fridericianum Kassel 19.3.–29.6.2008 (= Kataloge der Museumslandschaft Hessen Kassel, Band 39). München 2008, ISBN 978-3-7774-3955-6.
  • Armin Owzar: Frankreich in Westfalen. Konstitutionalisierung und Parlamentarisierung unter Napoleon (1806–1813). In: Westfalen, 2001, 79, S. 183–196.
  • Claudie Paye: „Der französischen Sprache mächtig“. Kommunikation im Spannungsfeld von Sprachen und Kulturen im Königreich Westphalen (1807–1813) (= Pariser Historische Studien, Band 100). Oldenbourg, München 2013, ISBN 978-3-486-71728-0.
  • Klaus Rob: Regierungsakten des Königreichs Westphalen 1807–1813 (= Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten, Band 2). München 1992.
  • Bettina Severin-Barboutie: Modellstaatspolitik im Rheinbündischen Deutschland, Berg, Westphalen und Frankfurt im Vergleich. In: Francia, 1997, 24, Nr. 2, S. 181–203.
  • Nicola Todorov: Ablösung der „preußischen Willkürherrschaft“ durch eine „weise und liberale Verwaltung“? Die Magdeburger und der westfälische Staat. In: Parthenopolis, 2007/2008, 1, S. 103–126.
  • Nicola Todorov: Finances et fiscalité dans le royaume de Westphalie. In: Revue de l’Institut Napoléon, 2004/II, 189, S. 7–46.
  • Dennis Wegener: Die Verfassung des Königreichs Westphalen – Ausdruck von Fremdherrschaft oder Modellstaatlichkeit? In: Paderborner Historische Mitteilungen 24 (2011), S. 54–71

Literatur der Zeit:

  • Arthur Kleinschmidt: Geschichte des Königreichs Westfalen. Gotha 1893, urn:nbn:de:bvb:355-ubr00813-8.
  • Westfalen (Herzogtum, westfälischer Kreis, Königreich). In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 16, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 555–556.
  • Friedrich Thimme: Die inneren Zustände des Kurfürstentums Hannover unter der Französisch-Westphälischen Herrschaft 1806–1813. Band II. Leipzig / Hannover 1895.
  • Das Königreich Westphalen. In: Brockhaus (Hrsg.): Conversations-Lexikon oder kurzgefaßtes Handwörterbuch. 1. Auflage. Band 8: Nachträge: M–Z. Kunst- und Industrie-Comptoir, Amsterdam 1809, S. 490–492 (Digitalisat. zeno.org). 
  • Johann Georg Heinrich Hassel: Statistisches Repertorium über das Königreich Westphalen. Hrsg.: Braunschweig. 1813 (Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10722459_00007~SZ%3D~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D). 

Weblinks

Commons: Königreich Westphalen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Königreich Westphalen – Quellen und Volltexte
  • Verfassung des Königreichs Westphalen: Königliches Decret vom 7ten December 1807, wodurch die Publikation der Constitution des Königreichs Westphalen (Verfassung vom 15.11.1807) verordnet wird
  • Digitalisierungsprojekt Gesetze des Königreichs Westphalen des Internet-Portals Westfälische Geschichte: Bulletin des lois et décrets du Royaume de Westphalie / Bülletin der Gesetze und Decrete des Königreichs Westphalen
  • Hessische Landesausstellung 2008 König Lustik!? Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen im Museum Fridericianum Kassel
  • Moniteur westphalien – gazette officielle; Westphälischer Moniteur – offizielle Zeitung des Königreichs Westphalens
  • Literatur über das Königreich Westphalen in der Niedersächsischen Bibliographie

Einzelnachweise

  1. Reinhard Oberschelp: Politische Geschichte Niedersachsens 1803–1866. Lax, Hildesheim 1988, ISBN 3-7848-3877-4, S. 44 (= Veröffentlichungen der Niedersächsischen Landesbibliothek Hannover, 8).
  2. Ernst Böhme, Michael Scholz, Jens Wehner: Dorf und Kloster Weende von Anfängen bis ins 19. Jahrhundert. Stadt Göttingen, Göttingen 1992, S. 384.
  3. Bärbel Sunderbrink: Revolutionäre Neuordnung auf Zeit. Gelebte Verfassungskultur im Königreich Westphalen: Das Beispiel Minden-Ravensberg 1807–1813. Ferdinand Schöningh, Paderborn 2015, ISBN 978-3-657-78150-8, S. 66.
  4. Nicola-Peter Todorov: L’administration du royaume de Westphalie de 1807 à 1813. Le département de l’Elbe. Editions universitaires européennes, Saarbrücken 2010, ISBN 978-613-1-54964-9, S. 145.
  5. Kleinschmidt: Geschichte des Königreichs Westphalen. Gotha 1893, S. 10–11.
  6. Moniteur westphalien – gazette officielle; Westphälischer Moniteur – offizielle Zeitung des Königreichs Westphalens. Band 2, Nr. 18, 7. Februar 1808, S. 74 (digitale-sammlungen.de). 
  7. Thimme: Die inneren Zustände des Kurfürstentums Hannover. Band II. Hannover 1895, S. 67–77.
  8. Kleinschmidt: Geschichte der Königreichs Westphalen. 1895, S. 34 f.
  9. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte. Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830. Stuttgart 1961 (ND Stuttgart 1957), S. 88.
  10. Helmut Stubbe da Luz: ‚Demokratische‘ und partizipatorische Ansätze. In: Armin Owzar, Gerd Dethlefs, Gisela Weiß (Hrsg.): Modell und Wirklichkeit. Paderborn u. a. 2008, S. 38.
  11. Stefan Brakensiek: Die Reichsstände des Königreichs Westphalen. In: Westfälische Forschungen – Zeitschrift des Westfälischen Instituts für Regionalgeschichte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, 2003, Band 53, S. 231.
  12. Helmut Stubbe da Luz: ‚Demokratische‘ und partizipatorische Ansätze. In: Armin Owzar, Gerd Dethlefs, Gisela Weiß (Hrsg.): Modell und Wirklichkeit. Paderborn u. a. 2008, S. 45.
  13. Hans Boldt (Hrsg.): Reich und Länder – Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert. München 1987.
  14. Hof- und Staats-Handbuch des Königreichs Westphalen. Hannover 1811.
  15. Kleinschmidt: Geschichte des Königreichs Westphalen. Gotha 1894, S. 160–161, 331.
  16. Wilhelm Kohl: Die Verwaltung der östlichen Départements. Berlin 1937, S. 64ff.
  17. Rainer Wohlfeil: Vom stehenden Heer des Absolutismus zur Allgemeinen Wehrpflicht. In: Friedrich Forstmeier u. a. (Hrsg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648–1939. Begründet von Hans Meier-Welcker. Band 1, Abschnitt II. Pawlak, Herrsching 1983, ISBN 3-88199-112-3, S. 63 f.
  18. Westfalen. [4]. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 19: Weck–Zz und Nachträge. Altenburg 1865, S. 125–127 (Digitalisat. zeno.org). 
  19. Philipp Lintner: Im Kampf an der Seite Napoleons. Erfahrungen bayerischer Soldaten in den Napoleonischen Kriegen. In: Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte. Band 175. C.H.Beck, München 2021, ISBN 978-3-406-10790-0, S. 258–260. 
  20. Angaben des Landesmuseums Kassel.
  21. Christophe Duhamelle: Konfessionelle Identität als Streitprozess. In: Historische Anthropologie, 2003, Band 11, S. 400–402.

51.3084579.499612Koordinaten: 51° 19′ N, 9° 30′ O

Mitgliedstaaten des Rheinbundes (1806–1813)

Rang erhöht durch Napoleon → Königreiche: Bayern | Sachsen | Württemberg | Großherzogtümer: Baden | Hessen | Herzogtum: Nassau

Napoleonische Staaten → Königreiche: Westphalen | Großherzogtümer: Berg | Würzburg | Fürstentümer: Aschaffenburg (ab 1810 als Großherzogtum Frankfurt) | Von der Leyen | Regensburg (bis 1810)

Unverändert → Herzogtümer: Anhalt-Bernburg | Anhalt-Dessau | Anhalt-Köthen | Arenberg-Meppen | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Sachsen-Coburg-Saalfeld | Sachsen-Gotha-Altenburg | Sachsen-Hildburghausen | Sachsen-Meiningen | Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach (seit 1741 Personalunion, ab 1809 Realunion), Sachsen-Weimar-Eisenach | Fürstentümer: Hohenzollern-Hechingen | Hohenzollern-Sigmaringen | Isenburg-Birstein | Liechtenstein | Lippe | Reuß-Ebersdorf | Reuß-Greiz | Reuß-Lobenstein | Reuß-Schleiz | Salm-Kyrburg | Salm-Salm | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck

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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 10:16

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Das Konigreich Westphalen franzosisch Royaume de Westphalie war ein Satellitenstaat des Ersten Franzosischen Kaiserreichs Erschaffen wurde es vom franzosischen Kaiser Napoleon Bonaparte nach dem Frieden von Tilsit 1807 Konig wurde sein jungster Bruder Jerome Bonaparte Sein Gebiet erstreckte sich uber Teile der heutigen Bundeslander Nordrhein Westfalen Hessen Thuringen Sachsen Anhalt Niedersachsen Hamburg und Bremen Das Land stand politisch und militarisch unter der Kontrolle des Franzosischen Kaiserreichs und sollte hinsichtlich seiner modernen Staatsverfassung und Verwaltung Vorbild fur die Politik der deutschen Staaten des 1806 gegrundeten Rheinbunds sein Das Konigreich bestand sechs Jahre und endete mit Napoleons Niederlage in der Volkerschlacht bei Leipzig in deren Folge seine Macht in Europa zusammenbrach Die westphalische Verwaltung ging nach 1813 weitgehend in den Nachfolgekommissionen der wiederentstandenen preussischen hessischen und hannoverschen Furstenstaaten auf Konigreich WestphalenKonigreich Westphalen deutsch Royaume de Westphalie franzosisch 1807 1813Flagge WappenAmtssprache 1 Amtssprache Franzosisch daneben DeutschHauptstadt KasselStaats und Regierungsform konstitutionelle MonarchieStaatsoberhaupt zugleich Regierungschef Konig Hieronymus NapoleonFlache 37 883 1807 1809 63 652 1810 45 427 1811 1813 km Einwohnerzahl 1 950 724 1809 uber 2 6 Mio 1810 2 065 970 1812 Wahrung Westphalischer FrankenErrichtung 7 Dezember 1807Endpunkt 1 bzw 26 Oktober 1813 Neuzeithistoriker verwenden zur Bezeichnung des Konigreichs die dem Franzosischen entlehnte Schreibweise mit ph um es von der Landschaft dem fruheren Herzogtum sowie der spateren Provinz Westfalen des Staates Preussen zu unterscheiden Diese Benennungsform war im deutschsprachigen Raum mehrheitlich nicht zeitgenossisch Entstehen und ZielsetzungJerome und Katharina als Konig und Konigin von Westphalen 1810 Das Konigreich Westphalen wurde nach dem Frieden von Tilsit von Napoleon Bonaparte per Dekret vom 18 August 1807 fur seinen jungsten Bruder Jerome Hieronymus geschaffen Hauptstadt wurde die bis dahin kurhessische Hauptstadt Kassel Mehr als die Halfte der Einwohner dieses neuen Staates bestand aus Untertanen ehemals preussischer Landesteile Teilweise waren diese Gebiete allerdings erst seit 1803 preussisch gewesen Das ehemalige Kurhessen stellte nur ein gutes Funftel der Bevolkerung Das Konigreich deckte sich geographisch nur teilweise mit der spateren preussischen Provinz Westfalen Wirklich westfalische Gebiete also mit einer westfalisch sprechenden Bevolkerung lagen lediglich im aussersten Westen des Konigreichs Bis zu seinem Ende zahlten hierzu die folgenden vorher preussischen Gebiete die ehemaligen Furstbistumer Paderborn und Osnabruck die Grafschaft Ravensberg bis 1810 vollstandig und das Furstentum Minden Osnabruck war zwar von 1802 bis 1806 bereits Teil von Kurhannover zahlte aber bis zum Untergang des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation zum Niederrheinisch Westfalischen Reichskreis Nach Ansicht des Landesmuseums Kassel und mancher Historiker war das neue Konigreich bereits durch einen Kunstraub vorbelastet der noch vor seiner Errichtung erfolgt war Franzosische Truppen hatten sofort nach der Einnahme Kassels die wertvollsten Kunstgegenstande zwecks Ausstellung im Pariser Louvre konfisziert Begrundet wurde der Kunstraub damit man wolle die Kunst aus privaten Furstensammlungen befreien und der Offentlichkeit zuganglich machen Westphalen war wie das Grossherzogtum Frankfurt oder das Grossherzogtum Berg als napoleonischer Musterstaat gedacht der sich durch eine moderne Verwaltung und Justiz auszeichnen sollte Tatsachlich wurden die Patrimonialgerichte die Steuerfreiheit des Adels und die Leibeigenschaft abgeschafft die Gewerbefreiheit die Gewaltenteilung die Gleichberechtigung der Juden der Code civil sowie die Fuhrung von Zivilstandsregistern und Kirchenbuchduplikaten auf die vormals nicht preussischen Gebiete ausgedehnt TerritoriumDas Konigreich Westphalen war aus folgenden Territorien des 1806 aufgelosten Heiligen Romischen Reiches zusammengesetzt dem Kurfurstentum Hannover preussisch besetzt dem Furstentum Braunschweig Wolfenbuttel dem auf dem linken Ufer der Elbe gelegenen Teil der Altmark Preussen dem auf dem linken Elbufer gelegenen Teil des Herzogtums Magdeburg Preussen dem Hochstift Hildesheim Preussen der Stadt Goslar Preussen dem Furstentum Halberstadt Preussen der Grafschaft Hohnstein Preussen dem Stift und der Stadt Quedlinburg Preussen der Grafschaft Mansfeld Preussen dem Furstentum Eichsfeld nebst Treffurt Muhlhausen und Nordhausen Preussen der Grafschaft Stolberg Wernigerode Preussen den Gebieten des Kurfurstentums Hessen mitsamt der Grafschaft Schaumburg und der Herrschaft Schmalkalden jedoch ohne die Grafschaft Hanau und die Niedergrafschaft Katzenelnbogen dem Stift Corvey Nassau Dillenburg dem Furstentum Gottingen und dem Furstentum Grubenhagen nebst den Zubehorungen von Hohenstein und Elbingerode Braunschweig Luneburg dem Hochstift Osnabruck Preussen dem Hochstift Paderborn Preussen der Provinz Minden Ravensberg Preussen der Grafschaft Rietberg Kaunitz Preussen Das Staatsgebiet anderte sich im Laufe der Zeit Es umfasste im Wesentlichen das Kurfurstentum Hessen das Furstentum Braunschweig Wolfenbuttel und die links der Elbe liegenden Kerngebiete der preussischen Monarchie mit deren starkster Festung Magdeburg und der Staatsuniversitat Halle Im Marz 1808 erfolgte die durch den Frieden von Posen vertraglich vereinbarte Zuordnung des Amtes Gommern Kurkreis der Grafschaft Barby mehrerer Amter des sachsischen Anteils der Grafschaft Mansfeld sowie des sachsischen Anteils der Ganerbschaft Treffurt und der Vogtei Dorla vom Kurfurstentum Sachsen zum Staatsgebiet des Konigreiches Westphalen 1810 folgte das gesamte Territorium des Kurfurstentums Hannover nicht aber das 1803 untergegangene Herzogtum Westfalen Sein Gebiet erstreckte sich schliesslich uber Teile der heutigen Bundeslander Nordrhein Westfalen Hessen Thuringen Sachsen Anhalt Niedersachsen Hamburg und Bremen Verfassung und GewaltenteilungBeginn der Constitution im zweisprachigen Gesetzesbulletin ein Mittel der Bekanntmachung an alle Bewohner Mit der Constitution des Konigreichs Westphalen vom 15 November 1807 erhielt das Land eine schriftliche Verfassung die Jerome einen Tag nach Ankunft in seinem neuen Konigreich am 7 Dezember 1807 in Kraft setzte Ein Komitee aus Staatsraten unter dem Vorsitz des Prasidenten der Expertenkommission fur den code civil Jean Jacques Regis de Cambaceres und des Staatsrates Michel Louis Etienne Regnaud de Saint Jean d Angely hatte diese entworfen und sich dabei z T an die Verfassung des Herzogtums Warschau angelehnt Napoleon hatte den Entwurf funf hohen Verwaltungsbeamten aus den von ihm besetzten Gebieten per Dekret vorgestellt und von ihnen diskutieren lassen wobei aber die Bemerkungen die sie dazu machten ausschliesslich der Kenntnisnahme am Hofe dienten ohne dass sie etwas bewirkt hatten Die Verfassung schrieb die Teilung aller zentralen staatlichen Gewalt fest Sie ernannte einen Monarchen zum Staatsoberhaupt der aus dem Hause Bonaparte stammen und einen nach dem Agnatenrecht erblichen Titel besitzen sollte Tit 3 Ihm zur Seite stand ein Staatsrat der aus mindestens 15 hochstens aber 20 25 Mannern bestehen durfte und der in die drei Sektionen Justizwesen und innere Angelegenheiten Kriegswesen sowie Handel und Finanzen unterteilt war In ihm wurden Gesetzesvorschlage und Entwurfe diskutiert die dem Konig zur Bestatigung vorgelegt werden sollten Zudem bildete er das Kassationsgericht in Fallen von Verwaltungsstreitigkeiten und hochste Appellationsinstanz fur solche Falle die uber die Kompetenzen des Appellationsgerichts zu Kassel hinausgingen Er hatte was die Exekutive betraf fur den Konig eine lediglich beratende Funktion Die Spitze der Exekutive bildeten vier Minister Sie waren fachlich in folgende Ressorts getrennt Das Ministerium des Justizwesens und der inneren Angelegenheiten das sich mit der Besoldung der Beamten der Stifts und Wohlfahrtspflege sowie mit Polizeiangelegenheiten zu befassen hatte und dem alle Entscheidungen im Rechtsvollzug in der Anwendung der zivilen Gesetzgebung auf die Rechtspraxis und in der Ablosung der Abgaben der Bauern bei den alten Dienstherrn zustanden Das Ministerium des Kriegswesens das in allen Fragen der Besoldung Ausrustung und Anstellung der Truppen zu entscheiden hatte ausserdem die Gendarmerie und die konigliche Garde organisierte Der Oberbefehlshaber der Westphalischen Truppen war der Konig Das Ministerium der Finanzen des Handels und des offentlichen Schatzes das u a fur die Ruckzahlung der hohen von Napoleon auferlegten Kriegskontribution verantwortlich war und das uber die Steuern die freiwilligen Anleihen an die Bewohner und sonstige Einnahmen aus den Stiften Fonds und Kassen des Konigreichs verfugte Der Minister Staatssekretar der fur die ausseren Angelegenheiten des Konigreichs zustandig war Joseph Jerome Simeon als westphalischer Minister 1810 Privatsammlung Francois Josephe Kinson Die Besonderheit der Leitung des Konigreichs durch Fachministerien war eine bis dato unbekannte Neuerung in den Staaten des Alten Reichs In Buros arbeiteten Angestellte nicht mehr mit einem Kollegium zusammen sondern allein fur sich und ihr Ressort Die Ressorts bzw Divisionen teilte allein der zustandige Minister ein Diese hierarchische rationale Unterteilung sorgte nicht nur fur die kontrollierbare Ausbildung spezifischer Verwaltungsxpertisen sondern auch fur Schnelligkeit und Effizienz Die personelle Leitung der Ministerien ging an die Beamten der provisorischen Regierung uber die vom 28 August bis zum 7 Dezember 1807 in Kassel die Erhebung der Kontributionen und Steuern uberwachten Zu ihr gehorten der franzosische Rechtsgelehrte Joseph Jerome Simeon der das Ressort Inneres und Justizwesen ubernahm der Staatsrat und ehemalige Sekretar Voltaires Jacques Claude Beugnot der sich als Minister fur Handel und Finanzen das entsprechende Ministerium mit Jean Baptiste Moise Jollivet zustandig fur den Staatsschatz teilte und der fruhere Leiter fur die innere Ordnung und Militargouverneur Joseph Lagrange der Kriegsminister wurde Wahrend die letzten beiden Beamten bereits kurz nach Ankunft des Konigs wieder entfernt wurden blieben Simeon als Justizminister dauerhaft und Beugnot als Finanzminister bis Marz 1808 in ihren Positionen Beugnots Nachfolger wurde nach dessen Demissionierung der fruhere Magdeburger Kammerprasident Friedrich Ludwig Victor Hans von Bulow Ausserdem wurde Simeons Ministerium noch einmal geteilt da die Verwaltungsordnung vom 11 Januar die strenge Trennung von Justiz und Verwaltung ausdrucklich festschrieb Das Ministerium des Inneren fuhrte fortan der braunschweigische Beamte Gustav Anton von Wolffradt Das Kriegsministerium erhielt nach Lagrange zuerst provisorisch Joseph Antoine Morio der dann vom Februar bis zum Dezember 1808 das Kriegsministerium leitete Als sein Nachfolger wurde dann fur ein Jahr der franzosische General Jean Baptiste Eble Die Minister wechselten dort noch haufiger Konig Jerome Bonaparte betraute einen seiner Staatsrate seinen ehemaligen Sekretar Pierre Alexandre le Camus seit 1807 Graf von Furstenstein mit den ausseren Angelegenheiten Uber die Besetzung seines Postens war zuvor ein Streit Napoleons mit Jerome entstanden der zunachst seinen Gunstling den Schweizer Historiker Johannes von Muller am 17 November 1807 zum Staatssekretar berufen hatte Dass Muller nur neun Tage nach seiner Ankunft in Kassel von seinem Amt Abschied nehmen musste war zum wesentlichen Teil der Hofpolitik Jeromes geschuldet Mullers Abschied und Napoleons Ungunst daruber demonstrierten wie eng der Hofstaat Westphalens bereits in den Anfangstagen des Staates mit den personlichen Interessen des Monarchen verwoben war und wie sehr sich Westphalen der unmittelbaren Kontrolle Frankreichs entzog Muller erhielt noch im Marz eine Versetzung auf das Generaldirektorium des offentlichen Unterrichts sodass er dem Staat zumindest noch ein weiteres Jahr auf einem fur ihn passenderen Posten erhalten blieb Die Legislative wurde von der Exekutive getrennt Gewahlten Einwohnern des Konigreichs wurde ein Mitspracherecht bei der Einbringung und Entscheidung uber die Gesetze eingeraumt Dabei beteiligten sich nicht nur Grundherren sondern auch Gelehrte und Unternehmer Die alten Standekorporationen oder sonstige politische Korperschaften des Alten Reichs wurden aufgehoben Tit vier Art 11 Sie wurden bezeichnenderweise unter dem gleichen Titel abgeschafft in dem die Aufhebung der Leibeigenschaft Art 13 und ein sakulares Staatsverstandnis Art 10 festgeschrieben wurden An die Stelle von Standekorporationen traten die Reichsstande des Konigreichs Westphalen die nun von Kollegien aus den jeweiligen Departements gewahlt wurden und sich auf Einberufung durch den Konig in Kassel versammelten Wie die Verfassung war auch das westphalische Parlament die erste Einrichtung ihrer Art auf dem Gebiet des ehemaligen Heiligen Romischen Reichs Die Reichsstande die zum ersten Mal am 2 Juli 1808 in der Orangerie in Kassel zusammentraten bestanden aus 100 gewahlten Mitgliedern unter denen jeweils 70 Gutsbesitzer 15 Kaufleute und Fabrikanten und 15 Gelehrte und sonst verdiente Burger waren Sie genehmigten den Etat und beratschlagten vom Staatsrat eingebrachte Gesetzesvorschlage Ein wichtiger Unterschied zu spateren gewahlten Parlamenten war die parlamentarische Praxis die sich an die Versammlungen des franzosischen anlehnte Gesetze mussten grundsatzlich in Ausschussen und Kommissionen beraten werden und konnten dann erst durch einen Hauptredner der jeweiligen Kommission in den Plenarsitzungen zustimmend oder abschlagig kommentiert werden Wenigstens die Sitzungsperioden waren offentlich und das was diskutiert wurde transparent Auch die Abstimmungen der Reichsstande waren mehr oder weniger im Vorhinein durchgeplant und einkalkuliert Ein Gesetzesvorschlag durfte pro Sitzungsperiode abgelehnt werden Im Jahr 1808 fiel das Grundsteuergesetz zur gleichen Besteuerung der Einwohner im Jahr 1810 das Stempelsteuergesetz des Konigreichs durch Der Konig hatte sich zwar an die Abstimmungsergebnisse zu halten konnte jedoch jederzeit ausserhalb der Sitzungen ausserordentliche Dekrete erlassen und damit die Entscheidungen der Stande hinfallig machen Aufgrund dieser Praxis bewertete die deutsche Geschichtsschreibung die Reichsstande lange Zeit sehr negativ Der Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber nannte sie Scheinkonstitutionalismus und der Historiker Helmut Stubbe da Luz schrieb von politische r Sandkiste Der Historiker Herbert Obenaus wollte trotz der Anerkennung der konstitutionellen Neuerungen und des Wandels des alten Standegedankens in den 1970er Jahren den Reichsstanden nicht den Status eines tatsachlichen Parlaments zugestehen Allerdings verwies Obenaus wie auch die neuere Forschung zum Konigreich auf die politischen Spielraume und Einstellungen des Parlaments Wie auch der Charakter der ganzen Festpraxis und Symbolkultur des Konigreichs sollte die Bezeichnung Reichsstande eine Brucke schlagen zwischen den Traditionen eines altfeudalen Standesystems und moderner konstitutioneller Interessenvertretung Hatten die Reichsstande auch keine erstinstanzlichen Machtbefugnisse im Sinne einer konstitutionellen Gewaltenteilung so sorgten sie doch fur das Bewusstsein dass eine gewahlte Interessenvertretung einer demokratischen Idee folgte Der Historiker Stefan Brakensiek sah z B Ansatzpunkte der wenigstens symbolischen Einflussnahme besonders in Finanzfragen wie bei der Grundsteuer 1808 weil diese zu den wichtigen und staatstragenden Fragen des Konigreichs gehorten Auch Stubbe da Luz konzedierte dass sich trotz der nicht vorhandenen konstitutionellen Macht aus der Einflussnahme bei empfindlichen Fragen der Westphalischen Politik ein dauerhafter Machtzuwachs der Reichsstande hatte ergeben konnen Die Burgerrechte der Verfassung waren charakteristisch fur den Export der Franzosischen Revolution durch Bonaparte Unter dem Konig waren die Untertanen gleich vor dem Gesetz Art 10 Die Adels Privilegien Art 12 und die Leibeigenschaft Art 13 waren aufgehoben und Artikel 45 fuhrte den Code Napoleon ein Verwaltungsgliederung Hauptartikel Liste der Departements im Konigreich Westphalen Das Konigreich Westphalen im Rheinbund 1808 Anfang 1810 kam kurzzeitig das gesamte ehemalige Kurfurstentum Hannover ohne Lauenburg hinzuDas Konigreich Westphalen im Rheinbund 1812 Ende 1810 waren Osnabruck und die Nordseekuste an Frankreich abgetreten worden Territoriale Organisation Karte des Konigreiches Westphalen von Friedrich Wilhelm Streit 1808 Hessisches Staatsarchiv Marburg Das Konigreich Westphalen wurde nach franzosischem Vorbild in Departements die Departements in Distrikte Districts diese in Kantone und die wieder in Munizipalitaten eingeteilt Eine Ausnahme bildete ab 1812 der Distrikt Bielefeld in der jeder Kanton nur eine Munizipalitat hatte In jedem Departement gab es einen Prafekten Prefet und einen Generalsekretar der Prafektur einen Prafekturrat Conseil de prefecture fur strittige Sachen und einen General Departementsrat Der Distrikt Arrondissement wurde durch einen Unterprafekten Sous Prefet verwaltet Jeder Distrikt hatte einen Unterprafektur oder Distriktsrat Der Begriff Arrondissement wurde in Westphalen kaum benutzt Jede Munizipalitat wurde von einem Burgermeister Maire und dem Gemeinderat Conseil municipal geleitet Diese Verwaltungseinheiten deckten sich in der Regel nicht mit den vorherigen Provinzen Kreisen und Gerichtsbezirken Um den Bruch mit der Vergangenheit zu unterstreichen wurden zum Beispiel die Departements nach Flussen oder Gebirgen benannt Es ging dabei offenbar auch gerade um die Zerstuckelung der ehemaligen Amtsbezirke und Patrimonialgerichte Abweichend vom franzosischen Modell wurden am Ende des Jahres 1809 in den Kantonen die hauptsachlich die Bezirke der Friedensrichter waren auch Maires ernannt die die Arbeit der Burgermeister der Kommunen anleiten sollten Diese Maires de canton wurden aber in einigen Regionen von Adligen besetzt die Druck auf die dienstpflichtigen Bauern ausuben wollten Im Jahre 1807 bestand das Konigreich aus acht Departements Liste der Departements im Konigreich Westphalen im Jahre 1810 kamen noch die Departements der Aller Hauptstadt Hannover der Elbe und Weser Mundung Hauptstadt Stade und der Niederelbe Hauptstadt Luneburg hinzu Die Grosse der Rate in den Departements und Kommunen war unterschiedlich Wahrend in den Elbe Fulda Oker Werra und Weser Departements der Prafekturrat aus 24 Mitgliedern zu bestehen hatte waren im Harz Leine und Saale Departements drei und im General Departementsrat 16 Mitglieder vorgeschrieben Die Rate sollten alle zwei Jahre neu besetzt werden Neben der Verwaltungsordnung gab es noch ein Departements Kollegium fur je 200 bis 1000 Einwohner Ihre Mitglieder wurden vom Konig ernannt und aus einem Sechstel der Hochstbesteuerten einem Sechstel der reichsten Kaufleute und einem Sechstel der Gelehrten und Kunstler gebildet Diese Departements Kollegien sollten die Friedensrichter wahlen und die Mitglieder der Munizipalrate vorschlagen Faktisch wurden diese Kollegien in denen viele Reprasentanten der alten Eliten vertreten waren aber nach 1808 von der Regierung ubergangen Der Konig ernannte spater sowohl die Friedensrichter als auch die Munizipalrate per Dekret Entwicklung seit 1810 Im Januar 1810 wurde das Kurfurstentum Braunschweig Luneburg mit Ausnahme des Herzogtums Sachsen Lauenburg integraler Teil von Westphalen Am 13 Dezember des Jahres musste es einen Grossteil des Weser Departements einschliesslich der Hauptstadt Osnabruck an das franzosische Kaiserreich abtreten welches sich zudem weite Teile Nordwestdeutschlands etwa einer Linie von der Lippemundung bis Lubeck folgend einverleibte um so die Kontinentalsperre gegen Grossbritannien zu verstarken Die Auflosung der Departements der Elbe und Wesermundung und der Niederelbe erfolgte offiziell am 1 Januar 1811 die dem Konigreich verbliebenen Teile wurden den Departements der Aller und Fulda zugeschlagen Justizverfassung Hauptartikel Justizwesen im Konigreich Westphalen Am 1 Januar 1808 wurde das burgerliche Gesetzbuch Code Napoleon im Konigreich eingefuhrt Vor einem Appellationsgericht konnte gegen die Obrigkeit geklagt werden Die Urteile wurden im Namen des Konigs ausgesprochen Die Militar Konskription war Grundgesetz des Konigreichs Generaldirektorien und geistliche Verwaltung Mit der Zeit erhielt das Konigreich eine Reihe von Generaldirektorien die zwar hierarchisch unter den Ministerien standen aber selbststandige Behorden waren Direktorium Grundung Leiter RessortGeneraldirektorium des offentlichen Unterrichts 21 Januar 1808 Johannes von Muller Justus Christoph Leist ab Juni 1809 Verwaltung der westphalischen Schulen Lyceen Akademien und hoheren Bildungseinrichtungen in den Departements konkurrierend mit dem Ressort des Unterrichtswesens der Prafekten seit 1809 verstarkt in Auseinandersetzung mit der Universitat Gottingen wegen Einschrankung der Landsmannschaften Verwaltung der Universitaten Gottingen Halle Marburg Rinteln 1810 geschlossen und Helmstedt 1810 geschlossen Jahresetat 30 000 Francs Generaldirektorium der hohen Polizei 18 September 1808 ab April 1812 Zentralbehorde der staatlichen Polizei Unmittelbare Kontrolle der entlegenen Provinzen im Konigreich konkurrierte seit Dezember 1808 in den Departements mit den Generalkommissaren der hohen Polizei die zur Uberwachung der Zivilverwaltung spater auch der Bevolkerung eingesetzt waren Aufgaben u a Ermittlung bei Unruhen und Revolten Zensur und regelmassige Berichterstattung uber auffallige Vorfalle und Personen in den einzelnen Departements Spionage von Amtstragern und in der Bevolkerung Generaldirektorium der Post 11 Februar 1808 Hatte mit Ausnahme von einer Meile um Magdeburg das unumschrankte Auslieferungsmonopol der Briefe und Pakete im Konigreich unterstand dem FinanzministeriumGeneralamortisationskasse 14 Juli 1808 Karl August von Malchus Karl Otto von der Malsburg ab Juni 1809 ab 1811 Dupleix ab 1812 Tilgung der Schulden beim Kaiserreich Frankreich anfangs durch den Finanzminister von Bulow fur Staatsausgaben verwendet nach Kritik franzosischer Gesandter in Paris und des Kassendirektors Malchus ab 1811 unter Pichon neu organisiert Aufgaben u a Verwaltung von Stifts und Korporationsvermogen nach Auflosung der Kloster und Konvente im Jahr 1811 Am 1 Januar 1812 mit dem offentlichen Schatz zur Generalintendanz des offentlichen Schatzes vereintGeneraldirektorium des offentlichen Schatzes 17 November 1808 Karl Otto von der Malsburg Philipp von Pestel ab Oktober 1809 Karl Otto von der Malsburg ab 1811 Generaldirektorium der direkten Steuern 19 Marz 1808 Karl August von Malchus bis 1811 Generaldirektorium der indirekten Steuern 5 Dezember 1808 Justus von Schmidt Phiseldeck ab 1811 Generaldirektorium der Domanen Forsten und Gewasser 29 Marz 1808 Friedrich Ludwig von Witzleben ab 1811 nur Domanen Generaldirektorium der Berg Hutten und Salzwerke der Munzen der Brucken und Chausseen 27 Januar 1809 Antoine Marie Heron de Villefosse Jedes Direktorium unterhielt eigene Unterabteilungen in jedem Departement Abschaffung der ZunfteDurch den Wegfall der Zunfte ab 1809 und das Wachstum des koniglichen Hofstaates entwickelten sich Handwerk und Gewerbe zunachst in der Residenzstadt Kassel Einige regionale Gewerbezweige wie das Tuchmacherwesen die Uniformschneiderei oder die Brennerei wie z B im Distrikt Nordhausen bluhten ebenso auf Die wirtschaftliche Entwicklung hing jedoch stark von der regionalen Konjunkturentwicklung und den sozialen Verhaltnissen der einzelnen Landesteile ab Westphalische Berittene Artillerie 1812MilitarWestphalische Truppen 1812 Die Landesgrenzen und damit die Einwohnerzahl des Konigreichs anderten sich mehrmals 1807 fast 2 Millionen 1810 uber 2 6 Millionen 1811 uber 2 Millionen Es musste dem Rheinbund ein Kontingent von 25 000 Soldaten stellen was nur durch eine Wehrpflicht auf Basis der Konskription fur alle 20 bis 25 jahrigen Manner zu leisten war Vermogende konnten sich durch Einsteher vertreten lassen mussten sich zuvor aber anders als in Frankreich bei der Staatskasse freikaufen Die westphalische Armee bestand im Jahr 1808 aus den koniglichen Garden zu Fuss und zu Pferd etwa 4 000 Mann der Gendarmerie einem Artillerieregiment 8 Linieninfanterieregimentern 4 leichten Bataillonen 6 Kavallerieregimentern 6 Veteranen und 8 Departementskompanien im Ganzen mehr als 30 000 Mann Die westphalische Hauptfestung war Magdeburg an der Elbe Die Organisation der Armee nahm sich jene des Kaiserreichs Frankreich zum Vorbild In jedem Departement wurde ein kommandierender General berufen und am 28 Februar 1808 Joseph Antoine Morio zum Kriegsminister ernannt doch blieb er dieses nur bis in den November als er mit einer 6000 Mann starken Division nach Spanien gesandt wurde An seine Stelle trat der franzosische General de division Jean Baptiste Eble Auch weitere Fuhrungspositionen in der Armee wurden von Stabsoffizieren eingenommen die zuvor in den franzosischen Streitkraften Karriere gemacht hatten Das Gros der Truppenoffiziere bildeten wiederum Militars aus den hessischen hannoverschen und braunschweigischen Einheiten der Vorgangerstaaten des Konigreichs Westphalische Divisionen schlugen 1809 in Spanien und in Deutschland u a Dornberg Aufstand Aufstande nieder 1812 wurde die ganze westphalische Armee mobil gemacht und brach im Fruhjahr nach Polen auf um dort das achte Korps der Grande Armee zu bilden welches der Konig selbst und unter ihm der General Vandamme spater General Junot befehligte Beim Russlandfeldzug 1812 kampften 28 000 Westphalen weniger als 1000 kehrten zuruck Ab dem Fruhjahr 1813 wurde eine neue westphalische Armee aufgebaut Kassel wurde am 1 Oktober 1813 von russischen Truppen eingenommen Nach der blutigen Volkerschlacht bei Leipzig 16 bis 19 Oktober 1813 und dem Ruckzug Napoleons losten sich die Truppen des Konigreichs Westphalen auf Anspruch und WirklichkeitDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Die Reformen waren nur begrenzt erfolgreich da der standige Geld und Menschenbedarf fur die napoleonischen Kriege das Land wirtschaftlich ausbluten liess Die Finanzen des Konigreiches wurden durch standige Kontributionen an Frankreich zerruttet Zudem uberliess Napoleon gegen den Willen reformorientierter Minister und Jeromes einen Grossteil der einst steuerpflichtigen Guter franzosischen Offizieren als Apanagen Fur die Verwaltung dieser Dotationsdomanen setzte Napoleon nicht nur eine eigene Kommission ein sondern sorgte im Zweifel sogar dafur dass dort die Westphalischen Untertanenrechte gar nicht erst in Kraft traten Gebiete mit reformierten Eigentumsrechten abgeschafften Bannen und Gerechtigkeiten lagen direkt neben Orten und Landereien an denen ebendiese patrimonialen Privilegien weiterhin galten Infolge der zerrutteten Finanzen und eines drohenden Staatsbankrotts kam es zur Ausgabe von Zwangsanleihen den Obligationen des Konigreichs Westphalen Die Rolle der finanziellen und militarischen Belastungen wird allerdings durch neuere Studien relativiert und anders eingeschatzt Die starke finanzielle Belastung des Staatshaushalts war zwar ein Problem vieler Staaten dieser kriegerischen Zeit gehorte allerdings auch zu jenen Herausforderungen die zur Modernisierung zwangen Die Finanznot des Konigreichs Westphalen beschleunigte die Sakularisation der Kirchenguter die von reichen Burgern wie dem Magdeburger Kaufmann Nathusius erworben wurden der als ein Pionier der deutschen Industrie gilt Davon abgesehen vereinheitlichte der westphalische Staat schrittweise das Steuersystem in den vorher sehr unterschiedlich verfassten Landesteilen Gerade in vielen ehemals preussischen Gebieten wurde die westphalische Verbrauchssteuer als wesentlich geringer und weniger druckend empfunden als die vorherige Akzise Die Grundsteuer die auf den Einkunften von Grund und Boden lastete wurde nun auch von den ehemals steuerbefreiten adligen Standesherren verlangt Die Versuche der ehemals Privilegierten sich einer ihren Einkunften entsprechenden Besteuerung zu entziehen scheiterten meist an der Effizienz der westphalischen Finanzverwaltung die sich auf die Unterstutzung breiter Kreise der Bevolkerung bei der Abschatzung des tatsachlichen steuerbaren Einkommens der Betreffenden stutzen konnte Im Rahmen einer grossen 1811 und 1812 durchgefuhrten Neueinschatzung der Steuerbetrage erhohte sich die Grundsteuer vieler adliger Guter noch wahrend sie in Regionen wo die Besteuerung in vorwestphalischer Zeit schwer war bei vorher nicht befreiten Burgern sogar sank wie in der Altmark Vorher gering besteuerte Provinzen hatten meist eine massige Erhohung zu verzeichnen Der Anteil der Grundsteuer an den Einkunften durfte laut der Verfassung 20 nicht ubersteigen Die von fruheren Historikern geschatzten Anteile des weggesteuerten Einkommens aller Steuerarten werden heute als ubertrieben angesehen Die als unbarmherzig geltende westphalische Finanzverwaltung verdankt ihr Bild in der Geschichte zum Teil der kritiklosen Ubernahme der Zeugnisse der ehemals privilegierten Standesherren Bespitzelung und polizeistaatliche Unterdruckung sollten die Burger die die neuen Herrscher zum Teil erbittert ablehnten zur Raison bringen In Kurhessen kam es bereits seit 1806 07 wiederholt zu Aufstanden der Bevolkerung und Widerstandshandlungen in den verschiedensten Orten Diese Aufstande richteten sich hauptsachlich gegen die Konskription die zuvor weitgehend unbekannte allgemeine Wehrpflicht Der Aufstand von 1809 unter Fuhrung von Wilhelm Freiherr von Dornberg war die umfangreichste dieser Erhebungen Im gleichen Jahr versuchte auch Friedrich Wilhelm von Braunschweig das Herzogtum seines Vaters zuruckzuerobern Die Bevolkerung schloss sich jedoch seiner Schwarzen Schar nicht an u a weil Konig Jerome mit Katharina von Wurttemberg eine Enkelin des alten Herzogs geheiratet und sich zusatzliche Legitimation verschafft hatte Die Resonanz des neuen Staates bei der Bevolkerung war regional und lokal unterschiedlich Nicht in jeder Region stiessen alle Reformen auf Gegenliebe Die negative Reaktion vieler Einwohner Kurhessens scheint sich deutlich von jener der ehemaligen Preussen abzuheben die recht bereitwillig Einrichtungen des neuen Staats akzeptierten Eine andere Entwicklung nahmen indes Gebiete mit religioser Diaspora Durch die Zusammenlegung von Verwaltungsgebieten unterschiedlicher Konfession kam es immer wieder zu verschiedenartigen Vorstellungen der Einwohner uber gerechtes Verwaltungshandeln Konflikte die so haufig nicht gewalttatig zu Tage traten und auf den ersten Blick keine uberregionale Wirkung entfalteten sorgten gebietsweise fur komplett andere Einstellungen der Bevolkerung zum Staat und fur eine eigene Entwicklung in die Moderne Deutlich zeigte sich das in katholischen Enklaven in sonst protestantischen Gebieten wie in dem ehemals kurmainzischen Furstentum Eichsfeld Hier sahen es die Burger zunehmend als Aufgabe des Staates an ihre Rechte auf Mitbestimmung an der Liturgie und der Priesterwahl zu vertreten und zu schutzen Orden der Westphalischen KroneOrden der Krone des Konigreichs Westphalen Am 25 Dezember 1809 stiftete Jerome Napoleon so der offizielle Konigsname in Paris einen Orden der Westphalischen Krone Ende des KonigreichesNach der Volkerschlacht bei Leipzig 1813 loste sich das Konigreich Westphalen auf Am 28 September 1813 standen Kosaken vor Kassel die am 1 Oktober unter Alexander Tschernyschow die Stadt einnahmen und das Konigreich fur aufgelost erklarten Als die Stadt nach nur vier Tagen von den Kosaken verlassen worden war wurde sie erneut von franzosischen Truppen besetzt und Jerome kehrte am 16 Oktober letztmals zuruck um Kassel zehn Tage spater endgultig zu raumen Wenig spater ruckten der kurhessische Kurprinz Wilhelm und ein russisches Korps in die Stadt ein Mit dem Einzug von Kurfurst Wilhelm I der erst am 21 November erfolgte wurde schliesslich die Restauration eingeleitet Zeitgenossische Quellen verzeichnen vielerorts Jubel mit dem die Kosaken von der Bevolkerung begrusst worden seien Vereinzelt berichten sie auch von Ausschreitungen die sich teils gegen ehemalige Maires Burgermeister der westphalischen Zeit richteten teils auch gegen die unter westphalischer Herrschaft emanzipierten Juden Die von franzosischen Truppen besetzte Festung Magdeburg kapitulierte erst im Mai 1814 nach der Abdankung Napoleons Dementsprechend blieb die westphalische Verwaltung dort auch bis zu diesem Zeitpunkt bestehen LiteraturModerne wissenschaftliche Sekundarliteratur Oliver Baustian Handel und Gewerbe des Konigreichs Westphalen im Zeichen des systeme continental Wirtschafts und Zollreformen staatliche Gewerbeforderung und Regulierung der Aussenhandelsbeziehungen 1807 1813 Veroffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz Forschungen Band 16 Berlin 2019 ISBN 978 3 428 15724 2 Oliver Baustian Der Porzellanhandel im Konigreich Westphalen Gewerbeforderung und Konkurrenz im Zeichen des systeme continental In Porcelaine royale Napoleons Bedeutung fur Sevres und Furstenberg Ausstellungskatalog Herzog Anton Ulrich Museum Dresden 2017 S 42 55 Helmut Berding Das Konigreich Westphalen als napoleonischer Modellstaat 1807 1813 In Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 1985 54 S 181 193 Helmut Berding Napoleonische Herrschafts und Gesellschaftspolitik im Konigreich Westfalen 1807 1813 Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Band 7 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1973 ISBN 3 525 35958 6 Helmut Burmeister Hrsg Konig Jerome und der Reformstaat Westphalen Ein junger Monarch im Spannungsfeld von Begeisterung und Ablehnung Hessische Forschungen Band 47 Hofgeismar 2006 Gerd Dethlefs Armin Owzar Gisela Weiss Hrsg Modell und Wirklichkeit Politik Kultur und Gesellschaft im Grossherzogtum Berg und im Konigreich Westphalen Paderborn Munchen Wien Zurich 2008 Jens Flemming Dietfrid Krause Vilmar Hrsg Fremdherrschaft und Freiheit Das Konigreich Westphalen als napoleonischer Modellstaat Kassel University Press Kassel 2009 ISBN 978 3 89958 475 2 Hier besonders auch der Aufsatz Winfried Speitkamp Unruhe Protest Aufstand Widerstand und Widersetzlichkeit gegen die Napoleonische Fremdherrschaft S 133 151 Ewald Grothe Model or Myth The Constitution of Westphalia of 1807 and Early German Constitutionalism In German Studies Review 2005 28 S 1 19 Ewald Grothe Die Verfassung des Konigreichs Westphalen von 1807 In Hartwig Brandt Ewald Grothe Hrsg Rheinbundischer Konstitutionalismus Frankfurt a M usw 2007 S 31 51 Rechtshistorische Reihe Band 350 Andreas Hedwig Klaus Malettke Karl Murk Hrsg Napoleon und das Konigreich Westphalen Herrschaftssystem und Modellstaatspolitik Marburg 2008 Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Hessen Band 69 Jochen Lengemann Parlamente in Hessen 1808 1813 Biographisches Handbuch der Reichsstande des Konigreichs Westphalen und der Standeversammlung des Grossherzogtums Frankfurt Frankfurt am Main 1991 ISBN 3 458 16185 6 Die Hessen Bibliothek im Insel Verlag Museumslandschaft Hessen Kassel Hrsg Konig Lustik Jerome Bonaparte und der Modellstaat Konigreich Westphalen Hessische Landesausstellung im Museum Fridericianum Kassel 19 3 29 6 2008 Kataloge der Museumslandschaft Hessen Kassel Band 39 Munchen 2008 ISBN 978 3 7774 3955 6 Armin Owzar Frankreich in Westfalen Konstitutionalisierung und Parlamentarisierung unter Napoleon 1806 1813 In Westfalen 2001 79 S 183 196 Claudie Paye Der franzosischen Sprache machtig Kommunikation im Spannungsfeld von Sprachen und Kulturen im Konigreich Westphalen 1807 1813 Pariser Historische Studien Band 100 Oldenbourg Munchen 2013 ISBN 978 3 486 71728 0 Klaus Rob Regierungsakten des Konigreichs Westphalen 1807 1813 Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten Band 2 Munchen 1992 Bettina Severin Barboutie Modellstaatspolitik im Rheinbundischen Deutschland Berg Westphalen und Frankfurt im Vergleich In Francia 1997 24 Nr 2 S 181 203 Nicola Todorov Ablosung der preussischen Willkurherrschaft durch eine weise und liberale Verwaltung Die Magdeburger und der westfalische Staat In Parthenopolis 2007 2008 1 S 103 126 Nicola Todorov Finances et fiscalite dans le royaume de Westphalie In Revue de l Institut Napoleon 2004 II 189 S 7 46 Dennis Wegener Die Verfassung des Konigreichs Westphalen Ausdruck von Fremdherrschaft oder Modellstaatlichkeit In Paderborner Historische Mitteilungen 24 2011 S 54 71 Literatur der Zeit Arthur Kleinschmidt Geschichte des Konigreichs Westfalen Gotha 1893 urn nbn de bvb 355 ubr00813 8 Westfalen Herzogtum westfalischer Kreis Konigreich In Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage Band 16 Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig Wien 1885 1892 S 555 556 Friedrich Thimme Die inneren Zustande des Kurfurstentums Hannover unter der Franzosisch Westphalischen Herrschaft 1806 1813 Band II Leipzig Hannover 1895 Das Konigreich Westphalen In Brockhaus Hrsg Conversations Lexikon oder kurzgefasstes Handworterbuch 1 Auflage Band 8 Nachtrage M Z Kunst und Industrie Comptoir Amsterdam 1809 S 490 492 Digitalisat zeno org Johann Georg Heinrich Hassel Statistisches Repertorium uber das Konigreich Westphalen Hrsg Braunschweig 1813 Digitalisat http vorlage digitalisat test 1 3D 7B 7B 7B1 7D 7D 7D GB 3D IA 3D MDZ 3D 0A10722459 00007 SZ 3D doppelseitig 3D LT 3D PUR 3D WeblinksCommons Konigreich Westphalen Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wikisource Konigreich Westphalen Quellen und Volltexte Verfassung des Konigreichs Westphalen Konigliches Decret vom 7ten December 1807 wodurch die Publikation der Constitution des Konigreichs Westphalen Verfassung vom 15 11 1807 verordnet wird Digitalisierungsprojekt Gesetze des Konigreichs Westphalen des Internet Portals Westfalische Geschichte Bulletin des lois et decrets du Royaume de Westphalie Bulletin der Gesetze und Decrete des Konigreichs Westphalen Hessische Landesausstellung 2008 Konig Lustik Jerome Bonaparte und der Modellstaat Konigreich Westphalen im Museum Fridericianum Kassel Moniteur westphalien gazette officielle Westphalischer Moniteur offizielle Zeitung des Konigreichs Westphalens Literatur uber das Konigreich Westphalen in der Niedersachsischen BibliographieEinzelnachweiseReinhard Oberschelp Politische Geschichte Niedersachsens 1803 1866 Lax Hildesheim 1988 ISBN 3 7848 3877 4 S 44 Veroffentlichungen der Niedersachsischen Landesbibliothek Hannover 8 Ernst Bohme Michael Scholz Jens Wehner Dorf und Kloster Weende von Anfangen bis ins 19 Jahrhundert Stadt Gottingen Gottingen 1992 S 384 Barbel Sunderbrink Revolutionare Neuordnung auf Zeit Gelebte Verfassungskultur im Konigreich Westphalen Das Beispiel Minden Ravensberg 1807 1813 Ferdinand Schoningh Paderborn 2015 ISBN 978 3 657 78150 8 S 66 Nicola Peter Todorov L administration du royaume de Westphalie de 1807 a 1813 Le departement de l Elbe Editions universitaires europeennes Saarbrucken 2010 ISBN 978 613 1 54964 9 S 145 Kleinschmidt Geschichte des Konigreichs Westphalen Gotha 1893 S 10 11 Moniteur westphalien gazette officielle Westphalischer Moniteur offizielle Zeitung des Konigreichs Westphalens Band 2 Nr 18 7 Februar 1808 S 74 digitale sammlungen de Thimme Die inneren Zustande des Kurfurstentums Hannover Band II Hannover 1895 S 67 77 Kleinschmidt Geschichte der Konigreichs Westphalen 1895 S 34 f Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte Band I Reform und Restauration 1789 bis 1830 Stuttgart 1961 ND Stuttgart 1957 S 88 Helmut Stubbe da Luz Demokratische und partizipatorische Ansatze In Armin Owzar Gerd Dethlefs Gisela Weiss Hrsg Modell und Wirklichkeit Paderborn u a 2008 S 38 Stefan Brakensiek Die Reichsstande des Konigreichs Westphalen In Westfalische Forschungen Zeitschrift des Westfalischen Instituts fur Regionalgeschichte des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe 2003 Band 53 S 231 Helmut Stubbe da Luz Demokratische und partizipatorische Ansatze In Armin Owzar Gerd Dethlefs Gisela Weiss Hrsg Modell und Wirklichkeit Paderborn u a 2008 S 45 Hans Boldt Hrsg Reich und Lander Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte im 19 und 20 Jahrhundert Munchen 1987 Hof und Staats Handbuch des Konigreichs Westphalen Hannover 1811 Kleinschmidt Geschichte des Konigreichs Westphalen Gotha 1894 S 160 161 331 Wilhelm Kohl Die Verwaltung der ostlichen Departements Berlin 1937 S 64ff Rainer Wohlfeil Vom stehenden Heer des Absolutismus zur Allgemeinen Wehrpflicht In Friedrich Forstmeier u a Hrsg Deutsche Militargeschichte in sechs Banden 1648 1939 Begrundet von Hans Meier Welcker Band 1 Abschnitt II Pawlak Herrsching 1983 ISBN 3 88199 112 3 S 63 f Westfalen 4 In Heinrich August Pierer Julius Lobe Hrsg Universal Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit 4 Auflage Band 19 Weck Zz und Nachtrage Altenburg 1865 S 125 127 Digitalisat zeno org Philipp Lintner Im Kampf an der Seite Napoleons Erfahrungen bayerischer Soldaten in den Napoleonischen Kriegen In Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte Band 175 C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 10790 0 S 258 260 Angaben des Landesmuseums Kassel Christophe Duhamelle Konfessionelle Identitat als Streitprozess In Historische Anthropologie 2003 Band 11 S 400 402 51 308457 9 499612 Koordinaten 51 19 N 9 30 O Mitgliedstaaten des Rheinbundes 1806 1813 Rang erhoht durch Napoleon Konigreiche Bayern Sachsen Wurttemberg Grossherzogtumer Baden Hessen Herzogtum Nassau Napoleonische Staaten Konigreiche Westphalen Grossherzogtumer Berg Wurzburg Furstentumer Aschaffenburg ab 1810 als Grossherzogtum Frankfurt Von der Leyen Regensburg bis 1810 Unverandert Herzogtumer Anhalt Bernburg Anhalt Dessau Anhalt Kothen Arenberg Meppen Mecklenburg Schwerin Mecklenburg Strelitz Oldenburg Sachsen Coburg Saalfeld Sachsen Gotha Altenburg Sachsen Hildburghausen Sachsen Meiningen Sachsen Weimar Sachsen Eisenach seit 1741 Personalunion ab 1809 Realunion Sachsen Weimar Eisenach Furstentumer Hohenzollern Hechingen Hohenzollern Sigmaringen Isenburg Birstein Liechtenstein Lippe Reuss Ebersdorf Reuss Greiz Reuss Lobenstein Reuss Schleiz Salm Kyrburg Salm Salm Schaumburg Lippe Schwarzburg Rudolstadt Schwarzburg Sondershausen Waldeck Normdaten Geografikum GND 4065783 8 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN no90003603 VIAF 205925147

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