Der Landratsbezirk Vöhl war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen und dessen Provinz Oberhessen mit Sitz in Vöhl un
Landratsbezirk Vöhl

Der Landratsbezirk Vöhl war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen und dessen Provinz Oberhessen mit Sitz in Vöhl und bestand von 1821 bis 1832. Er ging 1832 formal im Kreis Biedenkopf auf.
Geografische Lage
Der Landratsbezirk Vöhl war in seinem Verhältnis zum übrigen Großherzogtum davon geprägt, dass er eine Exklave im äußersten Norden des Landes bildete. Er war weitestgehend vom Fürstentum Waldeck umgeben, nur südlich grenzte er an das Kurfürstentum Hessen. Zudem bestand er aus drei völlig separaten Gebieten, die nicht aneinander grenzten: dem zentralen Gebiet um Vöhl und den beiden Exklaven Höringhausen und Eimelrod.
Geschichte
Gründung
Der Landratsbezirk entstand 1821, als das Amt Itter umbenannt wurde und dessen Aufgaben in der Rechtsprechung dem neu gebildeten Landgericht Vöhl übertragen wurden. Dies geschah im Zuge einer Verwaltungsreform im Großherzogtum, bei der generell alle Ämter aufgelöst und Rechtsprechung und Verwaltung getrennt wurden.
Weitere Entwicklung
In einer weiteren Verwaltungsreform wurden 1832 die Landratsbezirke zu Kreisen zusammengefasst. Der Landratsbezirk Vöhl ging dabei gemeinsam mit den Landratsbezirken Battenberg und Gladenbach in dem neuen Kreis Biedenkopf auf.
Aufgrund der abseitigen Lage des Landratsbezirks Vöhl wurde diese Reform aber nicht wirklich vollzogen. Er behielt einen Sonderstatus und wurde nicht vollständig in den Kreis Biedenkopf integriert. Vielmehr amtierte der bisherige Landrat weiter und erhielt den Titel „Kreisrat“.
Ende
Dieses Konstrukt ging in der Märzrevolution 1848 unter, als flächendeckend im Großherzogtum einzig Regierungsbezirke als mittlere Ebene zwischen der Staatsregierung und den Gemeinden eingerichtet wurden. Diese Gebietsreform wurde nach dem Sieg der restaurativen Kräfte in der Reaktionsära 1852 wieder rückgängig gemacht und ein eigenständiger Kreis Vöhl geschaffen.
Bestandteile
Die folgenden Orte gehörten zum Landratsbezirk Vöhl:
- Altenlotheim
- Asel,
- Basdorf,
- Buchenberg,
- Deisfeld,
- Dorfitter,
- Eimelrod,
- Harbshausen,
- Hemmighausen,
- Herzhausen,
- Höringhausen,
- Kirchlotheim,
- Marienhagen,
- Niederorke,
- Obernburg,
- Ober-Werbe,
- Schmittlotheim,
- Thalitter und
- Vöhl.
Das Gebiet des Landratsbezirks Vöhl lag auf den Gemarkungen der heutigen Gemeinden Diemelsee, Frankenau, Vöhl, Waldeck und Willingen.
Literatur
- L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862.
Einzelnachweise
- Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978, Taf. 25a.
- Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (408) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
- Verordnung die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 74 vom 5. September 1832, S. 561–563 (563).
- Bekanntmachung die Kreisverwaltung in den Landrathsbezirken Wimpfen und Vöhl betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 74 vom 5. September 1832, S. 564.
- Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (219).
- Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 224–228 (227).
- Ewald, S. 51, in Verbindung mit Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (408) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Landratsbezirk Vöhl, Was ist Landratsbezirk Vöhl? Was bedeutet Landratsbezirk Vöhl?
Der Landratsbezirk Vohl war ein Landratsbezirk im Grossherzogtum Hessen und dessen Provinz Oberhessen mit Sitz in Vohl und bestand von 1821 bis 1832 Er ging 1832 formal im Kreis Biedenkopf auf Geografische LageDer Landratsbezirk Vohl war in seinem Verhaltnis zum ubrigen Grossherzogtum davon gepragt dass er eine Exklave im aussersten Norden des Landes bildete Er war weitestgehend vom Furstentum Waldeck umgeben nur sudlich grenzte er an das Kurfurstentum Hessen Zudem bestand er aus drei vollig separaten Gebieten die nicht aneinander grenzten dem zentralen Gebiet um Vohl und den beiden Exklaven Horinghausen und Eimelrod GeschichteGrundung Der Landratsbezirk entstand 1821 als das Amt Itter umbenannt wurde und dessen Aufgaben in der Rechtsprechung dem neu gebildeten Landgericht Vohl ubertragen wurden Dies geschah im Zuge einer Verwaltungsreform im Grossherzogtum bei der generell alle Amter aufgelost und Rechtsprechung und Verwaltung getrennt wurden Weitere Entwicklung In einer weiteren Verwaltungsreform wurden 1832 die Landratsbezirke zu Kreisen zusammengefasst Der Landratsbezirk Vohl ging dabei gemeinsam mit den Landratsbezirken Battenberg und Gladenbach in dem neuen Kreis Biedenkopf auf Aufgrund der abseitigen Lage des Landratsbezirks Vohl wurde diese Reform aber nicht wirklich vollzogen Er behielt einen Sonderstatus und wurde nicht vollstandig in den Kreis Biedenkopf integriert Vielmehr amtierte der bisherige Landrat weiter und erhielt den Titel Kreisrat Ende Dieses Konstrukt ging in der Marzrevolution 1848 unter als flachendeckend im Grossherzogtum einzig Regierungsbezirke als mittlere Ebene zwischen der Staatsregierung und den Gemeinden eingerichtet wurden Diese Gebietsreform wurde nach dem Sieg der restaurativen Krafte in der Reaktionsara 1852 wieder ruckgangig gemacht und ein eigenstandiger Kreis Vohl geschaffen BestandteileDie folgenden Orte gehorten zum Landratsbezirk Vohl Altenlotheim Asel Basdorf Buchenberg Deisfeld Dorfitter Eimelrod Harbshausen Hemmighausen Herzhausen Horinghausen Kirchlotheim Marienhagen Niederorke Obernburg Ober Werbe Schmittlotheim Thalitter und Vohl Das Gebiet des Landratsbezirks Vohl lag auf den Gemarkungen der heutigen Gemeinden Diemelsee Frankenau Vohl Waldeck und Willingen LiteraturL Ewald Beitrage zur Landeskunde In Grossherzogliche Centralstelle fur die Landes Statistik Hg Beitrage zur Statistik des Grossherzogthums Hessen Jonghaus Darmstadt 1862 EinzelnachweiseHessisches Landesamt fur Geschichtliche Landeskunde Hg Geschichtlicher Atlas von Hessen Marburg 1960 1978 Taf 25a Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff 408 Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek Verordnung die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 6 Juni 1832 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 74 vom 5 September 1832 S 561 563 563 Bekanntmachung die Kreisverwaltung in den Landrathsbezirken Wimpfen und Vohl betreffend vom 20 August 1832 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 74 vom 5 September 1832 S 564 Gesetz die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehorden betreffend vom 31 Juli 1848 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 38 vom 3 August 1848 S 217 225 219 Verordnung die Eintheilung des Grossherzogthums in Kreise betreffend vom 12 Mai 1852 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 30 vom 20 Mai 1852 S 224 228 227 Ewald S 51 in Verbindung mit Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff 408 Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek Landratsbezirke im Grossherzogtum Hessen Provinz Starkenburg Bensheim Breuberg Darmstadt Dieburg Dornberg Erbach Heppenheim Hirschhorn Langen Lindenfels Offenbach Reinheim Seligenstadt Wimpfen Provinz Oberhessen Battenberg Budingen Butzbach Friedberg Giessen Gladenbach Grunberg Herbstein Lauterbach Hungen Kirtorf Nidda Romrod Alsfeld Schlitz Schotten Vilbel Vohl