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Die Lippische Münzgeschichte beschreibt das Münzwesen in Lippe bis zur Zeit des Ersten Weltkriegs im Jahr 1918 Lippische

Lippische Münzgeschichte

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Die Lippische Münzgeschichte beschreibt das Münzwesen in Lippe bis zur Zeit des Ersten Weltkriegs im Jahr 1918.

Geschichte

Lippe war ein deutscher Staat, die Herrschaft der lippischen Herren wurde im 12. Jahrhundert erstmals beurkundet. 1528 wurde die Herrschaft Lippe zu einer Reichsgrafschaft erhoben, 1789 zum Fürstentum.

Bis 1806 war Lippe ein Territorium im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis des Heiligen Römischen Reiches, von 1806 bis 1813 Teil des Rheinbundes, von 1816 bis 1866 ein Teil des Deutschen Bundes, ab 1866 Mitglied im Norddeutschen Bund, ab 1871 Teil des Deutschen Kaiserreichs. Nach Ende des Ersten Weltkriegs, 1919, war Lippe ein demokratisch verfasster Freistaat in der Weimarer Republik. 1947/1948 musste das Land Lippe auf Betreiben der britischen Besatzungsmacht seine jahrhundertelange Selbstständigkeit aufgeben und entschied sich für den Beitritt zu dem 1946 gegründeten Land Nordrhein-Westfalen.

Das Gebiet des ehemaligen Landes Lippe in seinem letzten Gebietsstand entspricht weitgehend dem heutigen Kreis Lippe im Regierungsbezirk Detmold, deren beider Verwaltungssitz Detmold ist. Der Kreis Lippe bildet neben Westfalen und dem Rheinland den dritten und weitaus kleinsten Landesteil des Landes Nordrhein-Westfalen.

Regenten

1789 wurden die absolutistisch regierenden Grafen in den Fürstenstand erhoben, wodurch das Land zum Fürstentum wurde. Die vollkommene absolutistische Machtentfaltung blieb den Fürsten aber durch die geringe Größe des Landes und die sich daraus nur eingeschränkt ergebende Souveränität beispielsweise in militärischen Fragen, andererseits durch die starke Stellung der Stände verwehrt. Bereits 1836 wurde ein Landtag einberufen und die Macht der Fürsten durch eine Verfassung eingeschränkt. Die Fürsten stammten aus dem hochadligen Haus Lippe, dessen erstes Oberhaupt 1123 erwähnt wurde. Die meisten Fürsten stammten aus der Linie Lippe-Detmold. Nach heftigen Erbstreitigkeiten ging die Regentschaft zunächst auf die Linie Schaumburg-Lippe über (die Länder Schaumburg-Lippe und Lippe waren aber nur verbunden und nicht vereinigt), zuletzt auf die Linie Lippe-Biesterfeld, die bis dahin kein eigenes Territorium besaß. Der letzte Fürst dankte in der Novemberrevolution 1918 ab, durfte aber weiterhin im Detmolder Schloss wohnen. Die Nachfahren des letzten Fürsten nennen sich Prinzen zur Lippe. Sie leben bis heute im Schloss zu Detmold. Derzeitiges Oberhaupt der Familie ist seit 2015 Stephan Prinz zur Lippe (* 1959).

Bernhard VII.
1429 bis 1511
Simon V.
1511 bis 1536
Bernhard VIII.
1536 bis 1563
Simon VI.
1563 bis 1613
Simon VII.
1613 bis 1627
Johann Bernhard
1650 bis 1652
Hermann Adolf
1652 bis 1666
Simon Heinrich
1666 bis 1697
Friedrich Adolf
1697 bis 1718
Simon H. Adolf
1718 bis 1734
Simon August
1734 bis 1782
Leopold I.
1789 bis 1802
Leopold II.
siehe Text
Pauline
1802 bis 1820
Leopold III.
1851 bis 1875
Woldemar
1875 bis 1895
Alexander
1895 bis 1905
Leopold IV.
1905 bis 1918

Übergang zu nationalen Einheitswährungen

Im Hochmittelalter war das Münzprägerecht ein Privileg, das jeder Adlige anstrebte, denn das Münzregal war ein profitables Hoheitsrecht. Dies führte dazu, dass es viele nicht vergleichbare Währungen gab, da der Feingehalt der einzelnen Münzenarten stark schwanken konnte. Denn im Mittelalter waren Kurantmünzen üblich, der Kurswert einer fremden Münze wurde anhand des Edelmetallgehaltes ermittelt. Dies wiederum hinderte den überregionalen Handel. Aus diesen zwei Gründen – Handelserleichterung und Machtkonzentration – verstärkte sich die Tendenz zu nationalen Einheitswährungen.

In der frühen Zeit des Kurantgeldes entsprach der Metallgehalt der Münzen ihrem Nominalwert. Da sich die Münzherren jedoch öfter zu Münzverschlechterung verleiten ließen, um ihren Geldbedarf zu decken, kam es in der Frühen Neuzeit mehrfach zur Inflation. So beruhte beispielsweise die sogenannte Kipper- und Wipperzeit zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges auf einer Münzverschlechterung.

Treibend in Europa war Frankreich, das mit seiner Zentralregierung die Münzrechte früh sammelte und dem König unterstellte. Die erste wichtige Währungsreform war die große Münzreform unter Ludwig XIII. in den Jahren 1640 und 1641, als der Louis d’or eingeführt wurde. Mit der Einführung des Französischen Franc 1795 wurde die erste Dezimalwährung etabliert. Durch Napoleons Feldzüge wurde diese Währung und vor allem deren dezimale Stückelung in Europa verbreitet. Dadurch entstanden in und um Frankreich einige Münzsysteme, die ähnlich aufgebaut waren und wegen der Kurantmünzen hohen Reinheitsgrades feste Wechselkurse bildeten. Dies führte dazu, dass am 23. Dezember 1865 die Lateinische Münzunion gegründet wurde; sie war eine Währungsunion, die aus Frankreich, Belgien, Italien, der Schweiz und Griechenland bestand und klare Vorgaben für die Münzenherstellung gab. Der Nachteil der Lateinischen Münzunion war der Bimetallismus, also der feste Umtauschsatz zwischen den Gold- und Silbermünzen.

Münzstätten, Münzmeister und Wardeine

Der verantwortliche Betriebsleiter einer Münzstätte war der Münzmeister. Er stand entweder im Lohn des Münzherrn oder leitete als Pächter die Münzstätte eigenverantwortlich. Die Kontrolle der Qualität der Münzen und des Prägeguts einer Münzstätte oblag einem Beamten, dem Wardein.

Münzstätten

Münzstätte Blomberg

In Blomberg war die Münzstätte der Edelherren zur Lippe unter Bernhard III. (1229 bis 1265) und Simon I. (1275 bis 1344). Erhalten sind Pfennige (Sterlinge), geprägt nach englischem Vorbild unter Simon VII. zwischen 1610 und 1618 (Taler und Groschen mit lippischem Wappen) und unter Paul Alexander Leopold 1821 sowie 1827 bis 1840 (Kupfergeld mit lippischem Wappen und Wertzahl).

Münzstätten Detmold

Die Detmolder Münzstätten im Schloss, in der Oberen Mühle und in der Bokemühle waren von 1598 bis 1811, mit Ausnahme der Jahre 1610 bis 1618, die gräflich-lippische Münzstätte. Geprägt wurden Gold-, Silber- und Kupfermünzen in zahlreichen Werten.

Münzstätte Horn

Urkundliche Nachrichten über eine Münzrechtsverleihung an die lippischen Edelherrn oder eine Prägetätigkeit in der Münzstätte Horn sind nicht überliefert, ebenso sind bisher keine Horner Münzen aus der frühen Zeit nach der Gründung aufgetaucht. Der Beginn der Münzprägung kann nach dem bekannten Material erst in die Zeit zwischen 1280 und 1290 gelegt werden. Horn war die Münzstätte der Herren zur Lippe unter Simon I. (1275–1344), hier wurden Pfennige auf Wiedenbrücker Schlag und ferner solche nach dem Vorbild der englischen Eduard-Sterlinge hergestellt. Die frühesten urkundlichen Erwähnungen Horner Pfennige finden sich sogar erst in Urkunden des 14. Jahrhunderts.

Münzstätte Lemgo

In Lemgo war die Münzstätte der Edelherren zur Lippe vom ersten Jahrzehnt des 13. bis Mitte des 14. Jahrhunderts. Dazu gehörte die wichtige, sogenannte Wessele (= Wechselbank). Zunächst wurden Pfennige auf Soester und Paderborner (Brakeler) Schlag, dann nach englischem Vorbild (Sterlinge) geprägt. Weiter entstanden unter Bernhard VII. (1431 bis 1511) in Lemgo Stüber und kleinere Werte mit dem lippischen Wappen. Auch die Ausmünzung 1528 unter Simon V. erfolgte wohl in Lemgo (ältester lippischer Taler mit Bildnis und Wappen des Grafen; Hohlpfennige). Schließlich wurde hier von 1812 bis 1825 das lippische Kupfergeld hergestellt.

Münzstätte Berlin

In der Münze Berlin (Münzstättenzeichen = „A“) wurden von 1843 bis 1913 die Reichsmünzen, die auch in Lippe Gültigkeit besaßen, geprägt, unter anderem die 1875 im ganzen Kaiserreich eingeführte Goldmark. Die Vorderseite, das Avers, konnte von den Gliedstaaten des Reiches gestaltet werden. In Lippe zeigten sie das Porträt des regierenden Fürsten.

Direktoren während der Münzprägung für das Fürstentum Lippe
  • 1843 bis 1849: Christian Friedrich Goedeking (1770–1851), Generalmünzdirektor und Verweser
  • 1849 bis 1866: , ab 1849 Zweiter, ab 1859 Erster Direktor
  • 1906: und
  • 1913: Paul Gustav Brinkmann

Münzmeister

Zeitraum Name Sonstiges
um 1295 Hermannus filius Heinrici monetarit
um 1306 Johannes monetarius
um 1324 Heynricus dictus monetarius
um 1497 ? Dietrich Münzmeister von Neuss
1528 Gerhard Loyß auch Lohaus; mit ihm schloss Simon V. einen Vertrag zur Errichtung einer Münzstätte in Lippstadt
1595 bis 1601 Peter Busch zuvor Münzmeister zu Bielefeld
1601 bis 1602 Caspar Huxer * 1552 in Münden, 1590 bis 1596 für die Münzprägung der Grafschaft Waldeck verantwortlich, † 1628
1602 bis 1605 Henning Hansen aus Osterode am Harz, zuvor im Dienst der Stadt Hildesheim, nach 1605 in Norddeutschland tätig
Münzmeisterzeichen: Kreuz und zwei gekreuzte Zainhaken (siehe Abbildung)
1605 bis 1608 Engelhard Hausmann auch Engelbert; zuvor im Dienst des Landgrafen zu Kassel, ab 1608 Münzmeister der Münzstätte Werl
1608 bis 1610 Christoph Dyß
der Jüngere
in der Münzstätte Blomberg tätig, zuvor in Diensten der Grafen zu Regenstein und der Stadt Hameln (1606–1608); ab 1611 Münzmeister in der Münzstätte Peine, † Dezember 1611
1610 bis 1616 Caspar Kohl 1{\displaystyle ^{1}} aus Wien; in der Münzstätte Blomberg tätig; 1620–1621 und ab 1635 Münzmeister der Grafschaft Holstein-Schauenburg
1616 bis 1618 Melchior Kohl 1{\displaystyle ^{1}} * im 16. Jh.; † im 17. Jh.;
vom 23. Januar bis 18. Dezember 1616 an der städtischen Münze in Hannover; von 1620 bis 1621 Münzmeister der Münzstätte Oldendorf
1618 bis 1619 Jakob Pfahler auch Jacob Pfa(h)ler, * 1568 in Saalfeld; 1609 bis 1614 in Northeim
kam über Marsberg an den lippischen Hof, hatte eine „recht zweifelhafte Vergangenheit“
Münzmeisterzeichen: Herz, Kreuz, Zainhaken (siehe Abbildung)
1619 Melchior Kuttner stammte vermutlich aus der Nähe von Schwäbisch Hall
1620 bis 1621 Ipo Rizema auch Ip(p)o Ri(t)zema; zuvor, vom 8. Februar 1613 bis 1616 Münzmeister in Bremen, dann gräflich Bentheim’scher Münzmeister zu Freudenberg
1621 bis 1623 Melchior Kuttner
1636 bis 1639
1644 bis 1658 Michael Kuttner
1658 bis 1660 Christoph Henning Schlüter * 1633 in Goslar, † 12. November 1688 ebenda;
nacht seiner Tätigkeit in Lippe Münzmeister in Lüneburg (1660), Münzmeister in Goslar (1674 bis 1676) und Generalmünzwardein des Niedersächsischen Kreises (ab 1681)
1671 bis 1695 Johann Hoffmann aus Rinteln, geboren wohl 1639, vohl Sohn des Herforder Münzmeisters Caspar Hoffmann;
zuvor von 1683 bis 1711 Münzmeister in Paderborn und für Waldeck im Jahre 1693
In Paderborn ohne Initiale bzw. Münzzeichen, sonst IH
1710 bis 1716 * 1654 in Hildesheim, ▭ am 4. Mai 1716 in Detmold;
zuvor Münzmeister in Hildesheim; 300 Taler Jahresgehalt plus Prägelohn in Höhe von 6¼ Talern je einhundert Dukaten;
Münzmeisterzeichen: HL
1716 bis 1727 Ludolph Henrich Lüders * um 1690 in Hildesheim als Sohn des Hans Lüders;
zuvor, von 1714 bis 1716, Münzwardein in Detmold (siehe unten)
1763 bis 1768 Johann Conrad Bandel * um 1703 in Kassel, † im Dezember 1768
Münzmeisterzeichen: I.C.B.
1769 bis 1787 Henrich Daniel Stümer † 12. August 1787

„Lemgo. – Des weil. Münzmeister Stümers nachgelassene Witwe allhier, läßt hiermit bekannt machen, daß sie ihr an der Papenstraße hieselbst gelegenes massiv = steinernes Wohnhaus nebst dazu gehörigen zum Ackerbau gut eingerichteten Scheure und dabey gelegene kleinen Garten am 11ten Jul. d. J. auf hiesigem Rahthause sub hafta verkaufen lassen will; wer also Lust dazu hat, beliebe sich im gedachten Termin einzufinden.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 21. Juni 1788, Nr. 25.
1789 bis 1811 Johann Balthasar Reinhard * 1729 in Kassel, † 11. August 1816 in Detmold;
zuvor als Münzwardein (1764 bis 1774) und Münzmeister in Kassel (1774 bis 1782) tätig
1791, 1792, 1796 Johann Theodor Stockmar * 21. Dezember 1750 in Ilmenau, † 1818 in Düsseldorf;
Münzmeister in Gotha, Münzeisenschneider und Münzwardei
1812 bis 1825 Jobst Henrich Trebbe * 28. Jan 1807 in Lemgo;
Kupferschmied in Lemgo
Münzmeisterzeichen: T
1821 bis 1840 ? Strickling Mechanikus in Blomberg; Strickling fertigte unter anderem auch Feuerspritzen
Münzmeisterzeichen: ST.

Anmerkung: 1) Einige Quellen gehen von nur einer Person, Caspar Melchior Kohl, aus.

Münzverwalter, Münzdirektoren, Münzaufseher, Kammerräte, Referendare und Assessoren zum lippischen Münzwesen

Zeitraum Name Sonstiges
1594 bis 1598 Johannes Kotzenberg auch Johan Kötzenberger
1610 bis 1618 Johan Tecklenburg
1618 bis 1619 Dietrich Witte und Meyer Wallich
ab 1620 Hans Adam von Hammerstein * 1579 oder 19. Juli 1571 in Öge, Amt Hückeswagen; † 10. Februar 1653 in Altenbruchhausen
1656 bis 1658 Johan Kuttner
1661 bis 1669 Hans Georg Mörser
1710 bis 1729 ? Boht Kammerrat / Münzkommissar / Münzdirektor
1763 bis 1765 Leutnant Knoch Münzdirektor
1763 bis 1772 ? Helm Münkommissar
1784 bis 1796 Georg Karl Stein Kammerrat, Leiter des Münzdepartements
ab 1796 ? Meineke Kammerrat, Leiter des Münzdepartements
ab 1798 und
1803 bis 1826
Johann Christian Gerke * 1792, † 1824; als Wegebau-Commisarius in fürstlich-lippischen Diensten unter anderem auch für das Münzwesen verantwortlich; Assessor, später Kammerrat
1826 bis 1839 Wilhelm Georg Stein Referendarius, Leiter des Münzdepartements
ab 1839 Wilhelm Georg Stein Kammerrat

Wardeine

Zeitraum Name Sonstiges
1595 bis 1598 Christoph Draubel
zu Weihnachten 1600 bis 1602 Alexander Wackerwaldt
1604 bis 1605 Ernst Schröder
1605 bis 1608 Burckhardt Lachtorp
1608 bis 1609 in Detmold
1610 bis 1611 in Blomberg
Henning Brauns * um 1575 Oldendorf an der Weser, † 1638
1619 bis 1623 Jobst Brauns * um 1570 in Goslar; † 1646 ebenda
1711 bis 1713 Johann Heinrich Siegel * um 1680 Zellerfeld im Harz, † 1753 Harzgerode
1715 bis 1717 Ludolph Heinrich Lüders von 1717 bis 1727 Münzmeister (siehe oben)
1763 bis 1769 Heinrich Daniel Stümer von 1769 bis 1787 Münzmeister (siehe oben)
1789 bis 1811 Johann Balthasar Reinhard von 1789 bis 1811 Münzmeister (siehe oben)

Gewichte, Münzfüße und Zählweise

Gewichte nach Kölner Mark

  • Bis Juli 1838: 1 Kölner Mark ~ 233,9 g
  • Juli 1838 bis 1857: 1 Kölner Mark = 233,855 g
  • 1 Kölner Mark in deutscher Teilung = 16 Lot = 288 Grän
  • 1 Kölner Mark in französischer Teilung = 12 Pfennig = 288 Grän
  • 1 Kölner Mark als Goldgewicht = 24 Karat = 288 Grän

Münzfüße

Ein Münzfuß ist eine offizielle Bestimmung eines Münzherrn, wie viele Münzen einer Sorte aus einer Gewichtseinheit Edelmetall geschlagen werden sollen; er legt damit fest, welche Menge eines Edelmetalls (Feingehalt) in einer bestimmten Münze enthalten sein soll.

Goldmünzen
  • Münzfuß des Goldguldens
Bei einem Raugewicht von 3,25 g und einem Feingewicht von 2,50 g entsprach der Feingehaltsanteil = 77,1 %
  • Münzfuß des Dukaten nach der Reichsmünzordnung von 1559
Bei einem Raugewicht von 3,49 g und einem Feingewicht von 3,44 g entsprach der Feingehaltsanteil = 98,6 %
  • Münzfuß des alten Louis d’or
Bei einem Raugewicht von 6,751 g und einem Feingewicht von 6,191 g entsprach der Feingehaltsanteil = 91,7 %
  • Münzfuß des abgeglichenen Louis d’or nach den Wiener Verträgen 1753
1 Louis d’or = 5 Reichstaler
  • Wert der Krone nach dem Wiener Münzvertrag vom 4. Juli 1857
Bei einem Raugewicht von 11,111 g und einem Feingewicht von 10,000 g entsprach der Feingehaltsanteil = 90,0 %
Silbermünzen
  • Münzfuß nach der Reichsmünzordnung von 1524
Feingehaltsanteil eines Reichsguldiners (27,4 g) und ein Reichstaler (29,2 g) entsprach einem Feingehaltsanteil von 93,7 %
  • Münzfuß nach der Reichsmünzordnung von 1566
Feingehaltsanteil eines Reichstalers aus der Feinen Kölner Mark (25,984 g) und ein Reichstaler aus der Rauen Mark (29,232 g) entsprach einem Feingehaltsanteil von 88,9 %
  • Münzfuß nach dem Zinnaer Münzvertrag von 1667
Feingehaltsanteil eines Rechnungstalers aus der Feinen Kölner Mark (22,272 g), 2/3-Taler (14,848 g) und gewogene Raugewichte (18,5 bis 19,5 g) entsprach einem Feingehaltsanteil von 75,0 %
  • Münzfuß nach den Verträgen von Leipzig und Torgau 1690
Feingehaltsanteil eines Rechnungstalers aus der Feinen Kölner Mark (19,488 g), Feingehalt des geprägten 2/3-Talers (12,992 g) sowie Raugewicht des 2/3-Talers (17,322 g) entsprach einem Feingehaltsanteil von 75,0 %
  • Münzfuß nach den Wiener Verträgen von 1753:
Feingehaltsanteil eines Rechnungstalers aus der Feinen Kölner Mark (17,539 g), Konventionstaler aus der Feinen Kölner Mark (23,386 g) sowie Raugewicht des Konventionstalers (28,062 g) entsprach einem Feingehaltsanteil von 83,3 %
  • Münzfuß der Vereinsmünzen nach der Dresdner Konvention vom 30. Juli 1838
Feingehaltsanteil eines Talers aus der Feinen Kölner Mark (16,704 g), Vereinsmünze aus der Feinen Kölner Mark (33,408 g) sowie Raugewicht der Vereinsmünze (37,120 g) entsprach einem Feingehaltsanteil von 90,0 %
  • Münzfuß der Silbergroschen nach der Lippischen Landesverordnung vom 1. September 1846
Feingehaltsanteil eines Talers aus der Feinen Kölner Mark (14,616 g), Silbergroschen à 6 Lot aus der Feinen Kölner Mark (1,218 g), Silbergroschen à 5 Lot aus der Feinen Kölner Mark (0,487 g) sowie Silbergrosche á 4 Lot aus der Feinen Kölner Mark
  • Münzfuß der Vereinstaler nach dem Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857
Feingehaltsanteil des Vereinstalers aus einem Pfund Feinsilber (16,667 g) sowie Raugewicht des Vereinstalers (18,518 g) entsprach einem Feingehaltsanteil von 90 %
  • Münzfuß der Silbergroschen nach der Lippischen Landesverordnung vom 3. April 1858
Feingehaltsanteil des 1/2 Talers aus einem Pfund Feinsilber (14,492 g), des 1/2 Silbergroschens (1,208 g) sowie eines Silbergroschens (0,483 g)

Zählweise nach dem lippischen Münzfuß

↓ Zeitraum 00000000Einheit → Taler Mark Mag Kör Pfg Gos Sig Reg aMg aRg SwG Füg Sch Mat Hel
1555 1 = 36 108 432
1598 bis 1620 1 = 36 288 432 24
20. Aug. bis 7. Sep. 1620 1 = 336 672 42 63
7. Sep. 1620 bis 1. Nov. 1622 1 = 42 252 504 36 63
1620 bis 1621 1 = 252 21
1. Nov. 1622 bis 1640 1 = 36 252
1640 bis 1765 1 = 36 216 72 12
1. März 1765 bis 31. Dez. 1846 1 = 6
1. Jan. 1847 bis 24. Juni 1857 1 = 360 30
24. Juni 1857 bis 4. Dez. 1871 1 = 360 30
ab 4. Dez. 1871 1 = 100

Anmerkung: Mag = Mariengroschen, Kör = („Kurzgroschen“), Pfg = Pfennige, Gos = Gosler, Sig = Silbergroschen, Reg = Reichsgroschen, aMg = alter Mariengroschen, aRg = alter Reichsgroschen, SwG = Schwerer Groschen, Füg = Fürstengroschen, Sch = Schillinge, Mat = Matthier, Hel = Heller

Zeittafel

Das Recht, Münzen zu prägen, war lange Zeit allein dem König oder Kaiser vorbehalten. Erst zur Zeit Ludwig des Frommen (814–840) sind erste Münzrechtsverleihungen bekannt, anfangs nur an Erzbischöfe, Bischöfe oder Äbte. Für den westfälischen Raum ist die erste Verleihung im Jahr 833 an das Kloster Corvey belegt. Bis zum 11. Jahrhundert können in der Nachbarschaft Lippes lediglich die bischöflichen Münzstätten in Paderborn und Minden, die Münzstätten der Abteien Corvey, Helmarshausen und Herford sowie die königliche und erzbischöflich-kölnische Münzstätte in Soest genannt werden.

HERRSCHAFT UND GRAFSCHAFT LIPPE

Hermann (bis 1123)

Der Edelherr Hermann zur Lippe (* 11. Jahrhundert; † vor 1123) war Herr der Herrschaft Lippe und ist der erste greifbare Vorfahr der lippischen Fürsten und der späteren Königin Beatrix der Niederlande.

Bernhard I. (1123 bis um 1158)

Bernhard I. († um 1158), Sohn des Hermann, ist einer der frühesten Vertreter der edlen „Herren zur Lippe“. Die erste urkundliche Erwähnung dieser Familie ist auf 1123 datiert, in der „Bernhardus de Lippe“ namentlich erwähnt wird. Da nach seinem Tode um 1158 die Herrschaft von seinem Bruder Hermann übernommen wurde, ist anzunehmen, dass Bernhard keine Nachkommen hatte.

Hermann I. (um 1158 bis um 1160)

Hermann I. († um 1160) gründete mit seinem Bruder Bernhard um 1139 ein Prämonstratenserinnenkloster in Cappel. Nach dem Tode Bernhards übernahm er 1158 dessen um die spätere Stadt Lippstadt gelegenes Herrschaftsgebiet. Er war ein treuer Gefolgsmann Heinrichs des Löwen. Ihm verdankte er auch seinen Aufstieg: Hermann wurde Vogt seines gegründeten Klosters Cappel und war auch Vogt von Busdorf und Schötmar.

Bernhard II. (~ 1168 bis 1196)

Bernhard II. zur Lippe (* um 1140 auf Burg Lipperode; † 1224 in Mesothen) war der Begründer der Landesherrschaft Lippe und der Planstädte Lippstadt (1185, anderen Quellen zufolge schon 1184) und Lemgo (1190). Er entwickelte sich im Laufe seines Lebens zu einer der wichtigsten und einflussreichsten westfälischen Persönlichkeiten der Stauferzeit. Ihm sind wahrscheinlich sämtliche Hoheits- und Sonderrechte der „Herren zur Lippe“ zu verdanken.

Hermann II. (1196 bis 1229)

Hermann II. (* 1175 in Lippe, heute Lippstadt; † 25. April 1229) war Mitregent seines Vaters und folgte ihm 1196 als Regent des Hauses Lippe. Weniger kriegerisch als sein Vater und Bruder versuchte er in seiner Gegend oft als Vermittler tätig zu werden. Im deutschen Thronkrieg 1198 stand Hermann auf welfischer Seite und ging erst 1214 zu Kaiser Friedrich II. über.

Unter Hermann II. begann die lippische Münzprägung.

Münzen
Nominal: 1 Pfennig auf Soester Schlag
Münzstätte: Lippstadt
Ausgabe: um 1200
Material: ?; Gewicht = 1,40 g; Durchmesser = ? mm
Vorderseite: Erzbischof mit Mitra, Krummstab und Fahne, deren Spitze mit der fünfblättrigen lippischen Rose besetzt ist
Rückseite: PATROCLVSINI / Kreuz mit je einer Kugel in den Winkeln, im ersten Winkel zusätzlich das Soester Zeichen
Nominal: 1 Pfennig auf Soester Schlag
Münzstätte: Lippstadt
Ausgabe: ?
Material: ?; Gewicht = ? g; Durchmesser = ? mm
Vorderseite: Colonia-Monogramm, LIPIACIVITAS
Rückseite: Torgebäude darüber Kuppelturm flankiert von zwei kleineren Türmen, über der Kuppel fünfblättrige Rosette
Nominal: 1 Denar
Münzstätte: Lippstadt
Ausgabe: 1195 bus 1225
Material: Silber; Gewicht = 1,39 g; Durchmesser = 19 mm
Vorderseite: +LPIA, Sitzender Geistlicher mit Krummstab in der Rechten und Fahne in der Linken, über der Fahne eine fünfblättrige Rose
Rückseite: +PATROCLVS INI. Kreuz, in den Winkeln Kugel, im ersten Winkel Soester Zeichen

Bernhard III. (1229 bis 1265)

Bernhard III. (* um 1194; † um 1265) folgte 1229 dem gefallenen Vater als Regent des Hauses Lippe nach und nannte sich seitdem „Statutum in favorem principum“, dann 1232 „von Gottes Gnaden“ und zeitweise auch „Graf“. Durch häufige Fehden wurde das Haus Lippe unter seiner Führung (finanziell) stark geschwächt.

Die Münzen Bernhards und seines Sohnes Bernhard IV. lassen sich nicht unterscheiden. Die Motive der geprägten Pfennige orientierten sich an den Vorbildern sowohl benachbarter Gebiete, zum Beispiel der bischöflich-Paderborner Münzstätten Brakel und Warburg, als auch englischer Steirlinge.

Anmerkung: Warburg erhielt im Mittelalter das Recht, eigene Münzen zu prägen. Bereits während der Stauferzeit (~1140 bis 1270) hatte die Stadt schon für kurze Zeit ein Münzregal. – Die Münzstätte befand sich am Marktplatz in der Altstadt. Die Währung wird um 1327 „Warburger Denarien“ bzw. um 1366 auch „alte Warburger Pfennige und Münte“ bzw. „schwere Marken und Pfennige“ genannt.
Münzen
Nominal: 1 Pfennig
Münzstätte: Blomberg
Ausgabe: zwischen 1229 und 1265
Material: ?; Gewicht = 1,04 g
Vorderseite: ?
Rückseite: ?
Nominal: 1 Pfennig auf Soester Schlag
Münzstätte: Lippstadt
Ausgabe:
Material: ?; Gewicht = 1,30 g
Vorderseite: von einem Reif eingefasste Rosette in einem Dreieck
Rückseite: von zwei Türmen flankiertes Gebäude mit Kuppelturm

Bernhard IV. (1265 bis 1273)

Bernhard IV. (* um 1230 in Brake, heute Bielefeld; † Juni 1275) beerbte seinen Bruder Hermann III. zur Lippe um die Stadt Lippstadt und nahm, zusammen mit seinem Onkel, Bischof Simon I. von Paderborn, an der Schlacht bei Zülpich gegen das Haus Jülich teil, bei der sein Onkel gefangen genommen wurde. Bernhard löste ihn 1269 aus und begründete so die Verschuldung des Hauses Lippe.

Münzen
Nominal: 1 Pfennig (Sterling)
Münzstätte: ?
Ausgabe: 1268
Material: Silber; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: ?
Rückseite: ?

Simon I. (1273 bis 1344)

Unter der Regentschaft Simons I. (* um 1261; † 10. August 1344) erlangte die Herrschaft Lippe, unter anderem erwarb er die Burg Varenholz und das Gogericht Langenholzhausen, ihre größte territoriale Ausdehnung.

Münzen
Nominal: 1 Pfennig
Münzstätte: ?
Ausgabe: von 1275 bis 1344
Material: Silber; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: Brustbild mit erhobener Rechten und mit Rose von vorn unter Dreibogen, darauf ein hoher Turm zwischen zwei kleineren Türmen und zwei Fahnen
Rückseite: fünfblättrige Rosette in Dreieck, in den Winkeln je ein Kreuz
Nominal: 1 Sterling
Münzstätte: Lippstadt, evtl. auch Lemgo
Ausgabe: zwischen 1275 und 1344
Material: Silber; Durchmesser: 18 mm; Gewicht: 1,12 g
Vorderseite: SIMON NOBIL [III], gekrönter Kopf von vorn mit Zepter in der Rechten
Rückseite: HEI-RIO-N LV-NDE, langes Doppelfadenkreuz, in den Winkeln je drei Kugeln
Nominal: 1 Sterling
Münzstätte: Lippstadt
Ausgabe: zwischen 1275 und 1344
Material: Silber; Durchmesser: 19 mm; Gewicht: 1,23 g
Vorderseite: [+NO]BILI[S SIMON]. Unter Dreibogen mit drei Türmen und zwei Fahnen Büste mit Rose in der Linken und erhobener Rechten
Rückseite: MON-ETA L-IPPE. Im Dreieck Rose zwischen drei Kreuzen

Otto (1344 bis 1360)

Otto war von 1344 bis 1360 Herr von Lippe. Nach dem Tod seines Vaters wurde die Herrschaft Lippe dahingehend aufgeteilt, dass Otto das Gebiet um Lemgo bekam und sein Bruder Bernhard V. das Gebiet um Rheda. Otto residierte in Lemgo, das damals noch aus zwei Städten (Altstadt und Neustadt) bestand, die sich erst fünf Jahre nach seinem Tod vereinigten.

Münzen
Nominal: 1 Pfennig
Münzstätte: Lemgo
Ausgabe: ?
Material: ?; Durchmesser: ?; Gewicht: 1,13 g
Vorderseite: gekrönter bärtiger Kopf von vorn
Rückseite: Kreuz, in den Winkeln je eine Rose

Simon III. (1360 bis 1410)

Simon III. (* um 1340; † 1410) brachte um 1400 durch Verpfändung zunächst die Städte Barntrup und Salzuflen sowie das Schloss Sternberg unter seine Herrschaft, 1405 folgte schließlich die gesamte Grafschaft Sternberg.

Simon war verheiratet mit Ermengard von Hoya und hatte sieben Kinder. Bernhard, ihr ältester Sohn, wurde Simons Nachfolger.

Münzen
Nominal: 1 Pfennig
Münzstätte: ?
Ausgabe: zwischen 1360 und 1410
Material: ?; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: ?
Rückseite: ?

Bernhard VI. (1410 bis 1415)

Bernhard VI. (* um 1370; † 1415) heiratete 1371 Margarethe von Waldeck-Landau. Um 1380 heiratete Bernhard in zweiter Ehe Margarethe von Mörs. Sein Sohn aus zweiter Ehe, Simon, wurde sein Nachfolger.

Simon IV. (1415 bis 1429)

Der um 1404 geborene Simon IV. zur Lippe († 11. August 1429) behauptete 1424 in einer Fehde mit Graf Adolf IX. von Schaumburg die Grafschaft Sternberg und ließ sich später in Osterholz ein Jagdschloss mit Wassergraben bauen.

Münzen
Nominal: 1 Mariengroschen
Ausgabe: 1601; Münzstätte: Detmold; Münzmeister: Caspar Huxer
Material: Silber; ø Durchmesser: 21,4 mm; ø Gewicht: 1,48 g
Vorderseite: Wappenschild der Grafschaft Lippe, darüber Reichsapfel, darunter das die Umschrift SIMON CO ET – NO DO I LIP teilende Münzmeisterzeichen
Rückseite: stehende Strahlenmadonna mit Zepter in der Rechten und Kind in der Linken; MARI M – DOMIN 1601

Bernhard VII. (1429 bis 1511)

Bernhard VII. (* 1429; † 2. April 1511) war Landesherr der Herrschaft Lippe. Wegen vieler blutiger Fehden, in die er verwickelt war, wurde er auch „Bellicosus“ genannt.

Bis 1446 stand er unter vormundschaftlicher Regierung seines Onkels Otto, dann des Kölner Erzbischofs Dietrich II. von Moers. Dieser schloss 1444 mit dem Herzog Adolf von Kleve-Mark einen Vertrag, wonach er diesem die bis dahin verpfändete Stadt Lippstadt zur Hälfte abtrat. Zugleich wurde zwischen beiden Häusern ein Bündnis errichtet, das Bernhard in die sogenannte Soester Fehde mit dem Kölner Erzbischof Dietrich verwickelte. Letzterer rief 1447 ein böhmisches Heer zu Hilfe, das die lippeschen Lande verwüstete, die Städte Lippstadt und Soest jedoch vergebens belagerte.

Nach der 1449 erfolgten Beilegung des Streites wohnte Bernhard zunächst auf der Burg Blomberg. 1468 wählte er Detmold, damals mit etwa 350 Einwohnern die kleinste unter den lippischen Städten, zu seiner ständigen Residenz. An den anschließenden Wiederaufbau des Schlosses erinnert unter anderem eine Inschrift im alten Schlossturm des Detmolder Schlosses mit der Jahreszahl 1470.

Bernhard focht seine Fehden mit wechselnden Gegnern und Verbündeten. So leistete er 1469 dem Landgrafen Ludwig II. von Hessen Beistand gegen dessen Bruder Heinrich III., war aber andererseits eine der wichtigsten Stützen seines Bruders Simon, des Fürstbischofs von Paderborn, gegen Landgraf Ludwig II. während der 1464 wegen der Burg Calenberg ausgebrochenen und bis 1471 dauernden Hessen-Paderbornischen Fehde.

Münzen
Nominal: 2 Pfennig
Münzstätte: Lemgo
Ausgabe: 1498
Material: Silber; Durchmesser: 14 mm; Gewicht: 1,03 g
Vorderseite: NOBIL BERNHARD L.; Wappenschild mit Rose
Rückseite: MON - NO[V - LEM]GO; in der Mitte ein rautenförmig durchbrochenes Kreuz; in den Winkel die Jahreszahl 1498
Nominal: 1 Kreuzgroschen
Münzstätte: ?
Ausgabe: 1505
Material: Silber; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: ?
Rückseite: ?
Nominal: 1 Stüber
Münzstätte: Lippstadt ?
Ausgabe: 1505
Material: Silber; Durchmesser: 21 mm; Gewicht: 1,31 g
Vorderseite: + NOBIL BERNARD DE LIP. Wappenschild mit Rose, an drei Seiten Ringel
Rückseite: ANO DOMINI MCCCCC V. Ankerkreuz
Merkwürdiger alter Lippischer Münzvalor

„Wir Bernhard Edler Herr zur Lippe haben mit samt unseren Räthen und Freunden überdacht, solche merkliche Hinderung und Gebrechen, die da sind in unserer Herrschaft lange Zeit von Jahren zu Jahren gefallen und gewesen; daß daraus wir samt der unseren vorgesagten und andern unsern Untersassen, Geistlich und Weltlich, in Jahrrenten merklichen Schaden und Ablässe leiden. Auf daß dan solches Verderb, Hinderung und Schade ziemlicher maße gewandelt werde, so haben wir mit den unsern vorged. überdachtet und geschlossen, die Münze wieder zurükke gesetzt, nemlich den guten Rheinischen Goldgulden auf 18 Schillinge dieses gesetzten Geldes, und darnach alles gangbare Silbergeld. Auch ist in dieser Ordination gesezt, wie man sich mit den gekauften Jahrrenten und Auslöse haben und halten sol, binnen benenten Jahre angelegt und gekauft wäre, nach data der Verschreibung, auf daß die Käufer und Verkäufer, oder die simpel unwissende derhalben unverkürzt bleiben, mit anderen Gesetzen, die auch zu dieser Sache nötig sind, in nach beschriebener Weise sich nach zu richtende.
In das erste den Goldgulden zu nehmende und zu gebende vor 18 Schilling, wie vorgerühret ist, und nicht höher; darnach zwölf Für Isaen vor ein Goldgulden zu nehmende und zu gebende, das Stücke davon 18 pf. Ein neue doppelte Lübesch Schill. 18 pf. Ein alt Bemeß, ein Schill. Ein doppelt Bremer Grotße ein Schill. Den Burcroßen 15 pf. Ein alt Lübesch, ein Karolus Stück X pf. itlich und ein vierling. Ein neue Lübesch Schill. 9 pf. die halben 4½ pf. Ein halb Füiseren 9 pf. Ein alt Junker Johan, ein Bischof Johann jeder Stück 7 pf. Ein Rader Albus, ein Bergisch Weißpfennig, ein Clevisch, Dortmündisch, Nüßerbraspennig das Stük 9½. Die Devertenischen Weißpfenninge 8 pf. die halbe Devertenschen das Stük 4 pf. Cölnische neue Weißpfennige und Nüßer neue Weißpfennige und halbe Bremer Grotße das Stück 6 pf. die halbe Burcroßen das Stück 7 pf. die halben Weißpfenninge die nun 8 Pf. gelten, sollen forthin gelten 3. Die Münsterische neue Schillinge, das Stück 9 pf. die halben 6 pf. die Dortmundische, die Osnabrückische neue Schillinge 4½ pf. die Göttingische Schill. das Stück 4 pf. die Lemeske ein Hellink, die Lemeske pf. 1 Vierling; alle doppelten Müter 2 pf. ein Bremer schwar, ein Münsterischer pf. ein Dormündischer Müter, ein Osnabrückischer Müter, das Stück 1 pf. ein Münder, Schwar, ein Göttingisch pf. ein Hildesheimisch pf. das Stück ein Hellink.
Zu dem andern mal, wie man sich mit der Markrente und Auslösen halten sol: so ist hier gemeinglich ein Mark Geldes gekauft mit zwölf Marken. Hierum so hat man die Mark Geldes tariert und gesezt auf zwölf Mark. Ist aber die Verschreibung auf Gühter oder Rente minder oder mehr, so sol man das minder oder mehr renten nach diesen Gesetzen: also wann die Verschreibungen gegeben sind von dem dato an, als man schriebe 50 (i. e. 1450) die Briefe binnen dem Dato gegeben sid auf Merkrente, die Mark sol man bezahlen mit Marken, als hier nun Gänge worden, wil man solche auslösen, so sol man vor 12 Mark geben 8 Goldgulden, bis in dem Jahr vorgeschrieben, galt hier der Goldgulden 18 Schilling, so auch nun gesezt ist. So man schreibe 50 bis an das Jahr 60, binnen der zeit galt der Goldgulden hier 20 Schilling. Wer in den Jahren Verschreibungen hat auf Markrenten, so sol man nummehro das Geld erhöhen vor die Mark 10 Schilling. Will man solches auslösen nach der Goldzahl, so sol man von 12 Mark 7 Goldgulden geben. So man schrieb 60 bis an den Datum 70 da der Goldgulde galt 22 Schilling unter den Jahren Markrenthe Verschreibung hätte, der sol für die Mark zahlen 9 Schill. Will man auch auslösen nach Goldzahl, so sol man vor 12 Mark 6 Goldgulden geben. So man schrieb 70 bis zu 80 da galt der Gulden 26 Schill. Wer unter den Jahren Markrenten hat in der Verschreibung, der sol vor die Mark dieses Geldes 8 Schill. zahlen. Will man auch auslösen nach Goldzahl, sol man vor 12 Mark 5 Goldgulden geben. So man 87 bis auf 90, da galt der Goldgulden 3 Mark, wer unter den Jahren Markrenthen in der Verschreibung hat, der sol vor die Mark zahlen 6 Schil. Will wer des Geldes auslösen nach Goldzahl, der sol vor 12 Mark geben 4 Goldgulden. So man schrieb 90 bis 97, da galt der Goldgulden 4 Mark minus 2 Schill. wer unter den Jahren Markrenthen in Verschreibung hat, der sol vor die Mark zahlen 5 Schill. Wil man auch auslösen nach Goldgulden Goldzahl, der sol vor 12 Mark 3 Goldgulden geben. Da man schrieb 97 bis an 100, wer unter den Jahren Marktrenthe in Verschreibung hat, sol vor die Mark dieses zahlen 4½ Schill. Wil man auch auslösen nach Goldzahl, der sol vor 12 Mark 3 Goldgulden geben minus 2 Schill. Wer auch der gemeinet mit Gelde Markrenthe oder Schillingrente gekauft hätte, die Markrente oder Schillinge sol man bezahlen nach Gewerbe, in dato der Verschreibung, wie vorgedacht, die Wiederlöse nach seiner Verschreibung.
Zu dem dritten malen ist gesezt, ob jemand Markrente auf Leibzucht gekauft hätte; die Markrente mag man bezahlen nach Gelde in dato seiner Verschreibung, wie vorgeschrieben ist.
Zu dem vierten male: oder jemand Häuser, oder Land, Kämpe oder Garten, oder andere Güther, zu Zahljahre in Gewin hätte, unter demselben Jahre mag er bei Mark bezahlen nach Gewerbe in Zeit des Gewinnes.
Auch mit dem Gesinde, Knechten und Mägden, die man gemiehtet hätte bei leichtem Mark, mag einer mit leichten Mark bezahlen, so das von lange gegolten hat. Auch so einige Briefe auf Markrente in vorigen Zeit gekauft sind, darnach auf solche Briefe.  –  Hic deficiunt fortan pauca ex defecta originalis.“

– Knoch: Merkwürdiger alter Lippischer Münzvalor; Übersetzung des Lippischen Münzedicts von 1500.

Simon V. (1511 bis 1536)

Simon V. zur Lippe (* 1471; † 1536) war seit 1511 Edelherr und seit 1528 Graf zur Lippe. Während seiner Regierungszeit bis 1536 wurde in Lippe die Reformation eingeführt.

1520 wurden am Köterberg silberhaltige Blei- und Kupfererze gefunden. Sie stellten die Eröffnung eines Bergwerks in Aussicht. 1528 erfolgte die Einrichtung einer Münzstätte bei Lippstadt sowie die Ausprägung von Guldengroschen und Kleinmünzen.

Tageslöhne und Preise 1535
Beruf Entgelt
Maurer- und Zimmermeister 2,8 Groschen
Geselle 2,5 Groschen
Stein- und Kalkträger 1,4 Groschen
Artikel Preis
1 Scheffel (~ 27 kg) Roggen 8,3 Groschen
1 Liter Wein 1,8 Groschen
1 Pfund Butter oder Salzspeck 1,3 Groschen
1 Fünf-Pfund-Brot 0,8 Groschen

Der Guldengroschen zeigt zum ersten Mal das neue gräfliche Wappen mit dem gevierten Schild: Neben dem Stammwappen der Rose erscheint nun auch das Wappen der Grafschaft Schwalenberg.

 Übersicht der Prägungen  1528 o. J.
1 Guldengroschen (= 1 Taler) S
1 Schlüsselpfennig S S
„Dreischildheller“ S

Erklärung: o. J. = ohne Jahreszahl, S = Silber

Münzen
Nominal: 1 Guldengroschen (= 1 Taler)
Münzstätte: Lippstadt; Münzmeister: Gerhard Loys
Ausgabe: 1528
Material: Silber; Durchmesser: 41,6 mm; Gewicht: 28,71 g
Vorderseite: „SIMON • COM[ES]: ET • NOBIL[IS]: DO[MINUS]: DE. LIPP[IA]:“ (Simon, Graf und Edelherr zur Lippe) um nach links schauenden Kopf (Simon mit goldener Drahthaube, einem kleinen gekröselten Halskragen und einer Pelzhaube).
Rückseite: „MONETA. NOVA. ARGENTE[A]: 1528 .“ (Neues Silbergeld) um ein vierfeldiges Wappen unter einem Fürstenhut
Sonstiges: Dieser repräsentative Porträttaler, auch "Köterbergtaler" genannt, ist eine der frühesten Großsilbermünzen Nordwestdeutschlands.
Nominal: 1 Schlüsselpfennig
Münzstätte: Lippstadt; Münzmeister: Gerhard Loys
Ausgabe: 1528 und/oder später
Material: Silber; Durchmesser: 13,5 mm; Gewicht: 0,21 g
Vorderseite: gespaltener Wappenschild unter „S“; umlaufend 20 Punkte
Rückseite: leer

Bernhard VIII. (1536 bis 1563)

Bernhard VIII. (* 6. Dezember 1527 in Detmold; † 15. April 1563 ebenda) war acht Jahre alt, als sein Vater 1536 starb. Da er in diesem Alter die Regierung noch nicht übernehmen konnte, führten Landgraf Philipp von Hessen, Graf Adolph von Schaumburg und Jobst II. von Hoya die Vormundschaft und erzogen Bernhard im evangelischen Glauben. 1546 trat er dann die Regierung der Grafschaft Lippe an und versuchte während seiner Amtszeit vor allem, den evangelischen Glauben in seiner Grafschaft zu festigen. Dies stieß auf Missfallen des Kaisers Karl V., dessen Truppen im Verlauf des Schmalkaldischen Kriegs (1546–1547) das Land des Grafen besetzten und nach der Niederlage der evangelischen Seite 1548 das Augsburger Interim durchsetzten. In der Folge wurde Lippe zum direkten Reichslehen. 1555 besuchte Bernhard selbst den Reichstag in Augsburg und 1556 berief er eine Versammlung der evangelischen Geistlichkeit in seiner Grafschaft ein. Bernhard starb 1563.

Unter Bernhard VIII. wurden keine Münzen geprägt.

Tageslöhne und Preise um 1550 in Schieder
Beruf Entgelt
Handwerksmeister 10 bis 11 Schillinge
Geselle 9 Schillinge
Tagelöhner 6 bis 9 Schillinge
Mäher 12 Schillinge (= 1 Mark)
Artikel Preis
1 Scheffel (= 44 Liter) Roggen 4 Mark 8 Schillinge
1 Scheffel Saatbohnen 5 Mark 7 Schillinge
1 Pfund Zucker 2 Mark 6 Schillinge
1 Hammel 9 Mark
1 Paar Schuhe 3 Mark
1 Sense 7 Mark

Simon VI. (1563 bis 1613)

Simon VI. zur Lippe (* 15. April 1554 in Detmold; † 7. Dezember 1613 in Brake) war von 1563 bis 1613 Reichsgraf und Landesherr der Grafschaft Lippe-Detmold. Simon war ein kluger, den neuen Wissenschaften gegenüber aufgeschlossener Renaissancefürst, der mit vielen Größen der Zeit, wie etwa mit Tycho Brahe oder Jost Bürgi, korrespondierte. Für Kaiser Rudolf II., dessen Hofrat und Kammerherr er war, übernahm er diplomatische Missionen wie die Schlichtung fürstlicher Erbstreitigkeiten. Er fungierte zudem als Vermittler und Agent vor allem von Gemälden aus den Niederlanden. 1584–1589 wurde die Burg Brake, die 1562 bis 1570 an Christoph von Donop verpfändet war, zum Schloss in den Formen der Weserrenaissance ausgebaut. Sie blieb bis zum Tode des Grafen Regierungssitz. Unter Simon VI. wurde die Grafschaft Lippe 1605 reformiert. Das führte zu großen Unstimmigkeiten mit der Freien und Hansestadt Lemgo, die seit 1522 lutherisch war. Lemgo widersetzte sich dem Edikt, den reformierten Glauben anzunehmen, und es kam zur „Lemgoer Revolte“. Der Glaubensstreit wurde erst 1617 mit dem Röhrentruper Rezess beendet.

Simons Bibliothek – 1597 umfasste sie rund 500, bis 1707 waren es ungefähr 3000 Bände – diente der höfischen Repräsentation, war aber auch die Sammlung eines Berufspolitikers und Diplomaten mit theologischen und historischen Werken sowie philosophisch-staatstheoretischer und rechtswissenschaftlicher Literatur, die später den Grundstock der Lippischen Landesbibliothek Detmold bildete, wo sie noch heute aufbewahrt wird.

Durch seine Urkunde vom 16. Dezember 1592 bestätigte Kaiser Rudolf II. der Grafschaft Lippe das Münzrecht:

„Wir Rudolph der Andere, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser etc. bekennen öffentlich mit diesem Brief und thuen kund allermenniglich, dasß uns der Edel, unser und des Reichs liber getreuer Simon Graf und Herr zur Lipp, unterthäniglich zu erkennen geben und danebens unterschiedliche alte Münz und Münzstempel fürbringen lassen, welcher Gestalt seine Vordern, die Grafen zur Lipp, über alle Menschen Gedenken in possessione vel quas (= in Besitz) zu münzen gewesen und nach ihrem Abgang solche Freyhait auf ihne gefallen were und sich auch keines contradictios (= Widerrede) oder Verpots, so derhalben geschehen zu erinnern, sondern mit gewisser Kundschaft und Zeugnuß darthuen könnte, dass gefachte seine Voreltern allerley Münz-Sorten müssen lassen, eingenommen und ausgegeben, aus was derselben Gerechtigkeit an Bergwerken und sonsten anhengig über verwehnte Zeit des Rechtens präscribirt und hergebracht hätten und uns darauf demüthiglich angerufen und gebeten, daß wir als jetzt regierender Römischer Kaiser ihme solche Freyheit zu confirmiren und zu bestetten gnädiglich geruhten, daß haben wir angesehendein demüthig zimlich Bitt, auch die angenehmen, getreuen, nützlichen und ersprießlichen Dienste, so seine Voreltern Römischen Kaisern und Königen hochlöblicher Gedächnuß und dem Heiligen Reich und Er, uns in etlich ansehnlichen Legationibus und Commissionen viel jahrhero gehorsamlich erzeigt und noch weiters zu thun erpietig ist, auch wol thun mag und soll und darum mit wohlbedachtem Muet, guetem Rath und rechter Wissen, demselben Grafen Simon zur Lipp und seinen Erben und Nachkommen, Inhabern der Grafschaft Lipp, solche Freyheit gnediglich erneuert, confirmirt und bestettet, erneuern, confirmieren und bestetten, Ime die auch von Römischer Kaiserlicher Majt hiermit wissentlich in Krafft dieß Briefs und mainen Setzen und Wollen, daß ermelter Graf Simon zur Lipp und seine Erben und Nachkommen, Inhaber der Grafschaft Lipp fürdarhin, wann inen solches gelegen und gefellig, allerley Münzsorten klain und groß, in allermaßen solch unser und des Heiligen Reichs Münzedict und Ordnung zuläßt und andere ire benachbarte Stendt thuen, mit Umschriften, Bildnissen, Wappen und Gepreck auf beiden Seiten schlagen und münzen lassen und damit gebahren und handeln sollen und mögen, wie sich gepürt und inmaßen seine Voreltern auch gemünzt, sammt dene, was sy deren Gerechtigkeit an Bergwerken und sonsten anhengig und die Zeit über darzu gehörig prässcribiert und hergebracht haben, von allermenniglich unverhindert, doch sollen alle Münz, die er, Graf Simon zur Lipp oder seine Erben und Nachkommen, schlagen und münzen lassen werden, von Strich, Nadel, Gehalt, Korn, Gewicht und Gradt anderer unserer auch Churfürsten, Fürsten, Stett und Stende des Reichs Münz und unserer und des Reichs Ordnung gemäß und nit geringer sein, ob wir auch über kurz oder lang im Heiligen Reich der Münz halben einige Enderung und Ordnung füernehmen und machen würden. Dieselben soll offternannter Graf Simon zur Lipp und seine Erben und Nachkommen sich alsdann auch gemeß und gehorsam halten, insonderheit auch des Niederländischen Westphälischen Kreis erneuerten Reductionen und gemainen Ordnungen correspondiren und sich davon keineswegs entziehen noch absondern, doch uns und dem Heiligen Reich an unserer Obrigkeit und menniglich an seinen Rechten und Gerechtigkeiten, auch vorberührtem, unsern und des Heiligen Reichs publicirten und verpesserten Münzedikt, unvergriffen und unschedlich, und gepieten darauf allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geistlichen und weltlichen Prelaten, Grafen, Freyen, Herren, Ritten, Knechten, Landvögten, Hauptleuten, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Schulthaissen, Bürgermaistern, Richtern, Räthen, Bürgern, Gemeinden und sonst allen andern und des Reichs Unterthanen und Getreuen, was Wurde, Standts oder Wesens, die sein enrstlich und vestiglich mit diesem Brief und wollen, daß sie des vorgedachten Graf Simon zur Lipp und seiner Erben und Nachkommen Münz, so sie also münzen lassen werden, allenthalben wie andere ganghafftige Münz in ihrem Werth nehmen und handeln lassen und hiewider nit thuen, noch des jemands andern zu thun gestatten, in kain Weis, als wie lieb einem jeden sei unser und des Reichs schwere Ungnad und Straff und darzu ain peen,nemlich vierzig Mark löttiges Goldes zu vermeiden, die ein jeder so oft er freventlich hierwider thette, uns halb in unser und des Reichs Cammer und den anderen halben Thail offtgemeltem Grafen Simon zur Lipp und seinen Erben und Nachkommen unnachießig zu bezahlen verfallen sein solle. Mit Urkund dieß Brief gesiegelt und unserm Kaiserlichen anhangenden Insigl. Geben auf unserm Königlichen Schloß zu Prag, den sechszehnten Tag des Monats Decembris, nach Christi, unseres lieben Herrn und Seligmachers Geburt fünfzehnhundert und im zway und neunzigsten unserer Reiche, des Römischen im achzehnden, des Hungerischen im Ainundzwanzigsten und des Behemischen auch im achtzehendem Jahre.    gez. Rudolph“

– Urkunde zur Bestätigung des Münzregals durch Kaiser Rudolf II. vom 16. Dezember 1592.
Jahresgehälter laut Lippischer Kammerordnung von 1610
Beruf Entgelt
Lippischer Kanzler 450 Taler
Hofrat 250 Taler
Bürgerlicher Rat 100 Taler
Lippischer Amtmann 50 Taler
Kutscher, Hofschneider 20 Taler
Küchenjunge 6 Taler

Da Lippe über keine eigenen Silberminen verfügte, musste das Edelmetall teuer eingekauft werden. Der Schlagschatz musste darüber hinaus die Kosten für Gerätschaften, Löhne sowie die festgelegte Abgabe an den Landesherrn decken. Aufgrund der schwierigen Arbeitsverträge – die Münzmeister hatten erhebliche Risiken zu tragen – rechnete sich nur die Prägung minderwertiger Reichs- und Mariengroschen. Daneben wurden aber auch wenige Gosler und Dreier geprägt.

In der 50-jährigen Regierungszeit Simons wurden mindestens sechs Münzmeister angestellt: Peter Busch, Caspar Huxer, Henning Hansen, Engelbert Hausmann (alle in Detmold), Christoph Dyß (Blomberg) und Caspar Kohl (Blomberg). Sie alle verwendeten die Technik der Hammerprägung.

 Übersicht der Prägungen  1595 1598 1601 1602 1604 1605 1606 1607 1608 1609 1610 1611 1612 1613 o. J.
Doppelter Reichstaler S
1 Taler S S S S
1/24 Taler (Reichsgroschen) S S S * S S S S S S
1/36 Taler (Mariengroschen) S S S S * S S S *
1/96 Taler (Dreier) S S S S S S S *
1 Gosler S
1 Schlüsselheller S

Erklärung: o. J. = ohne Jahreszahl, S = Silber; * = siehe Abbildung

Münzen
Nominal: 1 Mariengroschen
Münzstätte: Detmold; Münzmeister: Engelbert Hausmann
Ausgabe: 1605; Auflage: ?
Material: Silber; Durchmesser: ? mm; Gewicht: ? g
Vorderseite: Marienbild mit Jesuskind, umlaufend „MARIA MA - T DOM 1605“ (vollständige Jahreszahl)
Rückseite: lippisches Wappen, vierfeldig; umlaufend „SIMON CO ET NO DOM I LIP“
Nominal: 1 Mariengroschen
Münzstätte: Detmold; Münzmeister: Engelbert Hausmann
Ausgabe: 1605; Auflage: ?
Material: Silber; Durchmesser: 19,8 mm; Gewicht: 1,32 g
Vorderseite: Marienbild mit Jesuskind, umlaufend „MARIA MA - T DOM 605“ (unvollständige Jahreszahl)
Rückseite: lippisches Wappen, vierfeldig; umlaufend „SIMON CO ET NO DOM I LIP“
Nominal: 1/24 Taler (Reichsgroschen)
Münzstätte: Detmold; Münzmeister: Engelbert Hausmann
Ausgabe: 1608; Auflage: ?
Material: Silber; Durchmesser: 20,3 mm; Gewicht: 1,56 g
Vorderseite: Wappenschild der Grafschaft Lippe mit Decke und gekröntem Bügelhelm
Rückseite: „1608“ über und „24“ in Reichsapfel; umlaufend „RUDOL II D G R I S?“
Nominal: 1/96 Taler
Münzstätte: Blomberg; Münzmeister: Christoph Dyß oder Caspar Kohl
Ausgabe: 1610; Auflage: ?
Material: Silber; Durchmesser: 16,2 mm; Gewicht: 0,70 g
Vorderseite: Rose / • S • C • E • N • DE • L
Rückseite: „1610“, beiderseits ein Kringel / darunter ein Reichsapfel, darin „96“

Simon VII. (1613 bis 1627)

Simon VII. (* 30. Dezember 1587 auf Schloss Brake bei Lemgo; † 26. März 1627 in Detmold) wurde zusammen mit seinem älteren Bruder Bernhard an der Hofschule zu Kassel unterrichtet. Nach Bernhards frühem Tod (1602) wurde er nach Brake heimgeholt und von seinem Vater systematisch in die Regierungsgeschäfte eingeführt. 1617 beendete Simon VII. den erbitterten Streit, die „Lemgoer Revolte“, seines verstorbenen Vaters Simon VI. mit der Stadt Lemgo im Röhrentruper Rezess.

Kaufkraft des Lippischen Geldes in den Jahren 1617 und 1620
Artikel Preis 1617 Artikel Preis 1620
1 Scheffel Weizen 30 Groschen Ein Paar Schuhe 15 Groschen
1 Scheffel Hafer 12 Groschen Ein Paar Kinderschuhe 6 Groschen
5 Pfund Brot 2½ Groschen 1 Pfund Butter aus Friesland 4½ Groschen
1 fettes Schwein 126 Groschen 1 Pfund Lippische Butter 3½ Groschen
1 mageres Schwein 40 Groschen 1 Pfund Käse 2 Groschen
1 Huhn 1½ Groschen Drei Heringe 1 Groschen
Münz- und Taxordnung von 1620
Artikel Preis Artikel Preis
Ein neu Hufeisen 2 Groschen 6 Pfennige Zimmeraxt 21 Groschen
100 Schuhnägel 1 Groschen 4 Pfennige Barte 7 Groschen

Im Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) war Simon bemüht, sein kleines Land so weit wie möglich aus den Wirren des Krieges herauszuhalten, indem er sich neutral verhielt. Zu einer großen Belastung der Bevölkerung kam es allerdings in den Kriegszeiten durch die Einquartierungen und die damit verbundenen Verpflichtungen.

Gleichzeitig wurde seine Regierungszeit durch die Kipper- und Wipperzeit belastet: Der „kelingeldfluus“ war durch die Reichsmünzordnungen von 1559 und 1566 zu hoch angesetzt worden, so dass Münzstätten, die keinen Bergwerkszugang hatten, Pfennige und Groschen nur mit Verlusten prägen konnten. Die Münzstätten behalfen sich, indem sie die Feingehalte der Münzen immer weiter absenkten und somit der Gegenwert zum Taler immer höher stieg.
So kam es zum Beispiel ab Februar 1620 zu einer Fehde zwischen Lippe und dem Magistrat der Stadt Frankfurt: Der am Detmolder Hof tätige Hans Adam von Hammerstein reiste inoffiziell in die Mainmetropole um 17.000 geringwertige Taler in für Lippe gewinnbringendes kostbares Geld zu tauschen. Er wurde erwischt und das Geld beschlagnahmt. Trotz aller Bemühungen Simons, unter anderem zog er die Erzbischöfe von Mainz und Köln sowie Beamte des damals in Speyer untergebrachten Reichskammergerichts hinzu, zog sich der Prozess über zwei Jahre hin und endete mit der Androhung, dem lippischen Hause die Münzhoheit abzuerkennen.

 Übersicht der Prägungen  1614 1615 1616 1617 1618 1619 1620 1621 1622 1623 o. J.
1 Goldgulden G G * G
0Abschlag davon G
1 Taler S S S S S S S
Doppeltaler und Abschläge S S S(g) S
12 Kreuzer S S
1/21 Taler S S S
„1 Guter Schilling“ zu 12 Pfennig S
12 Pfennig S
1/24 Taler (= 1 Reichsgroschen) S S S * S S S S S
3 Kreuzer S S S
1/36 Taler (= 1 Mariengroschen) S
3 Pfennig K K
2 Pfennig K K
1 Pfennig K K K
1/2 Pfennig K *

Erklärung: o. J. = ohne Jahreszahl, G = Gold, g = vergoldet, S = Silber, K = Kupfer; * = siehe Abbildung

Münzen
Nominal: 1 Goldgulden
Münzstätte: Detmold; Münzmeister: Melchior Kuttner
Ausgabe: 1619
Material: Gold; Durchmesser: 22,6 mm; Gewicht: 3,07 g
Vorderseite: „SIMON COMES ET NOBI DOMINVS IN LIPPIA“ um Wappenschild der Grafschaft Lippe mit Decke und bekröntem Bügelhelm
Rückseite: „MATTHIAS I ROM IMP SEMP AV 1619“ um gekrönten doppelköpfigen Reichsadler mit Reichsapfel
Nominal: 1/24 Taler
Münzstätte: Blomberg; Münzmeister: Caspar oder Melchior Kohl
Ausgabe: 1616
Material: Silber; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: „1616“ über und „24“ in Reichsapfel; umlaufend „MATI * D * G * P * I * S * A“
Rückseite: heraldische Rose über und lippisches Wappen unter Helm; umlaufend „SIM ??  ???“
Nominal: 1/2 Pfennig
Münzstätte: Detmold; Münzmeister: Melchior Kuttner
Ausgabe: 1622 oder 1623
Material: Kupfer; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: heraldische Rose, umgeben von je fünf Sternen und Punkten
Rückseite: Wertzahl („1“ / „-“ / „2“) zwischen zwei Kronen und zwei Lilien
Einige Stellen aus der Berechnung der Huldigungs-Kosten des
Grafen Simons zur Lippe in der Stadt Lemgo vom Jahr 1621 (Auszug)
Artikel Preis
Für vier feiste Ochsen von Osnabrück gegeben 106 rthl. 20½ gr.
Für Span-Ferken zum Gebrath gebraucht gegeben 16½ rthl.
Für 1200 Eyer, 7 Eyer zum Groschen, gegeben 4 rthl. 26½ gr.
Für einen frischen Lachs von Minden gegeben 6½ rthl.
Für acht Scheffel Roggen, jedes Scheffel zu 23 gr., gegeben 5 rthl. 4 gr.
Für 3 Scheffel Weizen gegeben 3 rthl. 27 gr.
Für Minder und Hämelsch Bier gegeben 130 rthl. 23 gr.
Für Lemgoisch Bier gegeben 12 rthl. 19 gr.
Für Paderbornisch Bier gegeben 38½ rthl.

Simon Ludwig (1627 bis 1636)

Noch nicht mündig war Simon Ludwig (* 14. März 1610 in Brake; † 8. August 1636 in Detmold an Pocken), als sein Vater 1627 starb, so dass sein Stiefgroßvater Graf Christian von Waldeck zu seinem Vormund bestimmt wurde. 1627 trat der junge Graf die standesübliche Kavalierstour an, die ihn nach Prag, Frankreich, England und in die Niederlande führte. Nach seiner Rückkehr 1631 wurde die vorzeitige Volljährigkeitserklärung beim Kaiser Ferdinand II. beantragt.

Unter den Einfluss seines Kanzlers Christoph Deichmann gab Simon Ludwig allmählich die vorsichtige neutrale Politik seines verstorbenen Vaters auf und näherte sich Schweden an. Das brachte ihn in Misskredit bei den Kaiserlichen. Aber auch von der Gegenpartei blieb die Grafschaft Lippe nicht verschont; die Schweden verlangten Proviantlieferungen wie die Kaiserlichen Kontributionen. Die gräfliche Familie bekam die Härte der Kriegslasten noch deutlicher und direkter zu spüren als nur durch unbequeme dienstliche Verpflichtungen, so wurden 1634 die Burg Schwalenberg und 1636 Schloss Varenholz überfallen und geplündert.

Während der Regierungszeit Simon Ludwigs wurden keine Münzen geprägt.

Simon Philipp (1636 bis 1650)

Simon Philipp war, wie seine Brüder, noch im Kleinkindesalter, als sein Vater starb. Seine Mutter, Gräfin Katharina, strebte die Vormundschaft über ihre Söhne an, aber da sie mit 24 Jahren selbst noch nicht volljährig war, sollte ihr Vater, Graf Christian von Waldeck, als Vormund herangezogen werden. Doch da meldete Johann Bernhard, Bruder des verstorbenen Grafen, die Vormundschaft seiner Neffen und die Regentschaft im Lande an.

Aus Angst um das Leben ihrer Söhne setzte sich Gräfin Katharina mit den hessen-darmstädtischen Truppen, die zu der Zeit gerade in Lemgo und Rinteln lagen, in Verbindung, und 1638 entführte ein hessischer Hauptmann die jungen Prinzen und brachten sie nach Lemgo und Hameln („Prinzenraub“). Später wurden sie in die Obhut des Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt nach Marburg gegeben.

Zum Schutz vor dem Kriegsgeschehen wurden die Prinzen 1645 nach Gießen in Sicherheit gebracht. Dort gingen aber die Pocken um, woran 1646 die jüngeren Brüder von Simon Philipp starben. Darauf ließ seine Mutter Katharina ihren Sohn 1647 ein zweites Mal „entführen“. Über Umwege kehrte Graf Simon Philipp nach Detmold zurück. Ab 1649 reiste Simon Philipp nach Paris, Grenoble, Rom, Mailand und Florenz. In Florenz erkrankte er an den Pocken und verstarb 1650 daran. Da er ohne Nachkommen starb, wurde sein Onkel, Johann Bernhard, rechtmäßiger Landesherr der Grafschaft Lippe.

 Übersicht der Prägungen  o. J.
≤1638
1638 1639 o. J.
≥1644
ano-
nym
1 Goldgulden G
2 Mariengroschen S
1/24 Taler (= 1 Reichsgroschen) S S
6 Pfennig K K
3 Pfennig K K K
2 Pfennig K K K
1 1/2 Pfennig K *
1 Pfennig K K K
1/2 Pfennig K K

Erklärung: o. J. = ohne Jahreszahl, G = Gold, S = Silber, K = Kupfer; * = siehe Abbildung

Münzen
Nominal: 1 1/2 Pfennig
Münzstätte: Detmold; Münzmeister: Michael Kuttner oder Münzdirektor Hans Georg Mörser
Ausgabe: 1636 bis 1650; Auflage: ?
Material: Kupfer; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: abwechselnd fünf große und fünf kleine Rosetten um „1 1/2“
Rückseite: abwechselnd fünf große und fünf kleine Rosetten um heraldische Rose

Johann Bernhard (1650 bis 1652)

Johann Bernhard (* 1613; † 1652) war der zweitälteste Sohn von Graf Simon VII. zu Lippe und der Gräfin Anna Katharina von Nassau-Wiesbaden-Idstein. Nach dem Tode seines Neffen Graf Simon Philipp zur Lippe war er von 1650 bis 1652 Landesherr von Lippe-Detmold. Er starb kinderlos.

Tagelöhne und Preise in Schieder um 1650
Beruf Entgelt
Handwerksmeister 9 Groschen
Geselle 7 bis 8 Groschen
Kohlenbrenner 5 Groschen, zzgl Kost
Hirtenjunge 1 Groschen
Artikel Preis
1 Scheffel Weizen 36 Groschen (= 1 Taler)
1 Scheffel Hafer 12 bis 24 Groschen
1 Scheffel Salz 14 Groschen
1 Pferd 28 bis 36 Taler
1 Kuh 7 bis 10 Taler
1 Schwein 1 Taler 4 Groschen
1 Huhn 4½ Groschen
1 Maß Wein 7½ Groschen
1 Pfund Butter 4 Groschen

Hermann Adolf (1652 bis 1666)

Hermann Adolf (* 1616; † 1666) vollendete 1659 die Erweiterung der Burg zu Horn mit einem prächtigen Barockportal, über dem die Wappen seiner Familie und der seiner Frau angebracht sind. Durch Entsendung einer Kompanie Landsknechte beteiligte er sich 1663/1664 am vierten Österreichischen Türkenkrieg.

 Übersicht der Prägungen  1658
3 Dukaten G
1 Taler S *
1/2 Taler S
1/4 Taler S
4 Mariengroschen S
2 Mariengroschen S

Erklärung: G = Gold, S = Silber: * = siehe Abbildung

Münzen
Nominal: 1 Guldengroschen (= 1 Taler)
Münzstätte: Detmold; Münzmeister: Christoph Henning Schlüter
Ausgabe: 1658; Auflage: ?
Material: Silber; Durchmesser: 46,9 mm; Gewicht: 28,82 g
Vorderseite: Brustbild im Harnisch, umlaufend „HERMAN ADOLF GRAF V E HERR Z LIPP AO 1658“
Rückseite: Gekrönter Wappenschild der Grafschaft Lippe, umlaufend (in zwei Versionen belegt) „SPES CONFISA DEO NVNQVAM CONFVSA RECEDIT“

Simon Heinrich (1666 bis 1697)

Simon Heinrich zur Lippe-Detmold (* 13. März 1649 in Sternberg; † 2. Mai 1697 in Detmold) ließ in den Jahren 1683–1685 bei dem heutigen Augustdorf das dort durch seinen Vater 1657 erbaute Jagdhaus Lopshorn durch ein repräsentatives Jagdschloss mit symmetrisch um einen Ehrenhof angeordneten Nebengebäuden ersetzen.

 Übersicht der Prägungen  1671 1672 1673 1674 1681 1683 1685 1689 1692 o. J.
12 Dukaten S
10 Dukaten G G
9 Dukaten S
8 Dukaten G
6 Dukaten G
4 Dukaten G
3 Dukaten G G
1 1/2 Dukaten G
1 Dukat G G
1 Doppeltaler S S
1 Taler S * S S S
24 Mariengroschen S
1/3 Taler S * S
1/4 Taler und Klippe S S
6 Mariengroschen = 1/6 Taler S S
4 Mariengroschen S * S
2 Mariengroschen S
1 Mariengroschen S S * S
1/24 Taler S S
1 Matthier S S S
1 1/2 Pfennig B
1 Pfennig = 1/6 Mariengroschen B *
1/2 Pfennig = 1/12 Mariengroschen B
1/2 Pfennig K

Erklärung: o. J. = ohne Jahreszahl, G = Gold, S = Silber, K = Kupfer, B = Billon; * = siehe Abbildung

Münzen
Nominal: 1 Pfennig (= 1/6 Mariengroschen)
Ausgabe: 1666
Material: ?; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: „6“ in Reichsapfel, umlaufend „LANDT * MUNTZE“
Rückseite: heraldische Rose, umlaufend „* GREFLIGE * LIPP *“
Nominal: 1 Taler
Ausgabe: 1672
Material: Silber; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: „SIMON HEINRICH: C: & NOB: DOM: IN LIP.: *“ um nach rechts blickenden Kopf
Rückseite: heraldische Rose über, „1672“ und „H“ neben sowie lippisches Wappen unter Helm, umlaufend „CLEMENTE DEO ET BONA CONSCIENTIA:“
Nominal: 1/3 Taler
Ausgabe: 1672
Material: Silber; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „III“ / „EINEN“ / „REICHS“ / „THAL“ / zwischen zwei Rosetten ein „‘X‘ “, umlaufend „* GR: LIPP: SILBER: MUNTZ * 1672“
Rückseite: Rosette über und lippisches Wappen, vierfeldig, unter Helm; umlaufend „SIMON HEN. G. U. EDLER H. Z. LIPPE“
Nominal: 6 Mariengroschen
Ausgabe: 1672; Münzstätte Detmold; Münzmeister: Johann Hoffman
Material: Silber; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite:
Rückseite: *VI* / MARIEN / GROSS / 1672
Nominal: 4 Mariengroschen
Ausgabe: 1672; Münzstätte Detmold; Münzmeister: Johann Hoffman
Material: Silber; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite:
Rückseite:
Nominal: 1 Mariengroschen
Ausgabe: 1672
Material: Silber; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: „1“ / „MARI“ / „GROS“ / „1672“; umlaufend „* GR LIPP LANDT MUNTZ“
Rückseite: von Zweigen umrandete heraldische Rose, darunter „36“

Friedrich Adolf (1697 bis 1718)

Friedrich Adolf (* 2. September 1667; † 18. Juli 1718) brach mit der Tradition seiner Vorgänger, seinen militärischen Verpflichtungen dem Reich gegenüber durch Zahlung von Subsidiengeldern nachzukommen und stellte eine eigene lippische Kompanie auf. Diese wurde zwischenzeitlich über das vom Reich geforderte Maß hinaus auf Bataillonsstärke ausgebaut. Während seiner Regierungszeit kam die Truppe jedoch nicht zum Einsatz.

 Übersicht der Prägungen  1710 1711 1712 1713 1714 1715 1716 1717 o. J.
Medaille zu 10 Dukaten G
10 Dukaten G
5 Dukaten G G G0A)
0Silber-Abschlag davon S
1 Dukat G G G G G0A) G
0Silber-Abschlag davon zu 1 1/2 Dukaten S
0Silber-Abschlag davon zu 2/3 Taler S
0Silber-Abschlag davon S
0Kupfer-Abschlag davon K
Medaille zu 1 Dukaten G G
0Silber-Abschlag davon S
0Gold-Abschlag von 1/48 Taler G G
1/4 Dukat G G
0Klippe zu 1/4 Dukat S
1 Taler S S S S
2/3 Taler S S S S S S S S
0Kupfer-Abschlag davon K
1/3 Taler S S S S S S
Klippe zu 1/4 Taler S
0Kupfer-Abschlag davon K
1/6 Taler S S S S
1/12 Taler S S S S S S S S
1 Mariengroschen S S S S S S B
1/48 Taler S S S S S S S
Matthier S S S S S S
3 Pfennig K
2 Pfennig K
1 1/2 Pfennig K
1 Pfennig = 1/6 Mariengroschen V
1/2 Pfennig K

Erklärung: o. J. = ohne Jahreszahl, G = Gold, S = Silber, K = Kupfer, B = Billon; V = verschiedene Metalle verwendet

0A) Anmerkung: Aus Anlass des 180-jährigen Jubiläums der Kreissparkasse Detmold (Lippische Spar- und Leihekasse) im Jahr 1966 wurden zwei lippische Dukaten in 986/000 Dukatengold neu geprägt und zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um einen fünffachen Dukaten aus dem Jahr 1715 (Originalauflage = 2 Stück) und einen einfachen Dukaten aus dem Jahr 1716 (Originalauflage = 116 Stück).

Münzen
Nominal: 1 Spruchdukat
Ausgabe: 1710, zum 43. Geburtstag des Grafen Friedrich Adolf; Münzmeister: Hans Lüder; Stempelschneider: vermutlich Ernst Brabant aus Hannover
Material: Gold; Gewicht: 3,60 g
Vorderseite: Büste im Harnisch mit umgelegtem Mantel
Rückseite: * GOTT * / ERHALTE / DAS * HOCH / GRÄFFL * / LIP * HAUS / * 1710 *
Nominal: 1/2-Taler-Klippe
Ausgabe: 1715; achteckig; Münzstätte Detmold; Abschlag von den Stempeln des 5-Dukaten-Stücks; vermutlich nur 40 Exemplare geprägt
Material: ?; Gewicht = ? g; Durchmesser = ? mm
Vorderseite: Brustbild im Harnisch mit Ordensband nach rechts, FRID * ADOLF * COM * & * N * D * LIPP *
Rückseite: zwei nach vorne schauende Löwen halten gekrönten lippischen Wappenschild
Nominal: 1/4 Taler-Klippe
Ausgabe: 1713; Münzstätte Detmold; Münzmeister: Hans Lüder; Stempelschneider: Ernst Brabant aus Hannover
Material: Silber; Durchmesser: 24,4 mm; Gewicht: 7,15 g
Vorderseite: Büste im Harnisch mit Allongeperücke, Ordensschärpe und Mantel; „B“ / FRID ADOLP * COM ET N D LIPP
Rückseite: * HEUT * / * SIND * ES * / SECHS * UND / VIRTZIG * IAHR / DA * DIESER * HERR / GEBOREN * WAHR / GOTT * LASS * IHN * DOP / PELT * SOLCHE * ZAHL / IN * SEGEN * LEBEN * / ÜBERALL / ANNO * 1713 * / D 12 * SEPT *
Nominal: 1 Taler
Ausgabe: 1713; Münzmeister: Hans Lüders; Stempelschneider: Tobias Brabandt
Material: ?; Gewicht = ? g; Durchmesser = ? mm
Vorderseite: Drapiertes und geharnischtes Brustbild mit Ordensschärpe nach rechts, unten Stempelschneiderinitiale
Rückseite: Unter Fürstenkrone vierfeldiges Wappen mit aufgelegtem Mittelschild umgeben von der Kette des Schwarzen Adlerordens
Nominal: 1/12 Reichstaler
Ausgabe: 1713; Münzstätte Detmold; Münzmeister: Hans Lüders
Material: Silber; Durchmesser: 23,6 mm: Gewicht: 3,26 g
Vorderseite: gekrönter, französischer Wappenschild der Grafschaft Lippe
Rückseite: * 12 * / EINEN REICHS / THALER / 1713 / HL
Nominal: 2 Pfennig
Ausgabe: 1715 bis 1717; Münzstätte Detmold; Münzmeister: Hans oder Ludolf Heinrich Lüders
Material: Kupfer; Durchmesser: 18,7 mm; Gewicht: 1,45 g
Vorderseite: Wertzeichen „II“ in Kreis, umlaufend je vier Rosetten und Helme (?)
Rückseite: Rose mit Kelchblättern, umlaufend „G LIPP L MVNTZ *“
Nominal: 1 1/2 Pfennig
Ausgabe: 1716 bis 1717; Münzstätte Detmold; Münzmeister: Hans oder Ludolf Heinrich Lüders
Material: Kupfer; Durchmesser: 16,9 mm; Gewicht: 0,92 g
Vorderseite: Wertzeichen „1 ½“ von abwechselnd sechs großen und sechs kleinen Rosen umrandet
Rückseite: heraldische Rose von abwechselnd fünf großen und fünf kleinen Rosen umrandet
Nominal: 1 Pfennig
Ausgabe: 1716 bis 1717; Münzstätte Detmold; Münzmeister: Hans oder Ludolf Heinrich Lüders
Material: ?; Durchmesser: 15,3 mm; Gewicht: 0,78 g
Vorderseite:
Rückseite:
Nominal: 1/2 Pfennig
Ausgabe: 1715 bis 1716; Münzstätte Detmold; Münzmeister: Hans oder Ludolf Heinrich Lüders
Material: Kupfer; Durchmesser: 15,7 mm; Gewicht: 0,89 g
Vorderseite:
Rückseite:

Simon Heinrich Adolf (1718 bis 1734)

Simon Heinrich Adolf (* 25. Januar 1694; † 12. Oktober 1734) ist dadurch bekannt geworden, dass er im Jahre 1720 von Kaiser Karl VI. in den Reichsfürstenstand erhoben werden sollte, dies aber nicht ausgeführt werden konnte, weil es ihm nicht möglich war, die dazu nötigen Kosten von 4400 Reichstalern zu beschaffen. Eine chronische Geldnot nötigte ihn 1725, die verschuldeten holländischen und Ameide zu verkaufen und die Burg Sternberg 1733 an Hannover zu verpfänden. Außerdem verwendete Simon Heinrich Adolf ungemeine Sorgfalt auf die Wohlfahrt seines Landes, förderte kräftig Religion, Sitte, Gerechtigkeit und den Wohlstand aller seiner Untertanen.

 Übersicht der Prägungen  1718 1719 1720 1722 1724 1726 1727
1 Dukat G G
1 Taler S
2/3 Taler S S S
0Kupferabschlag davon K
1/2 Taler-Klippe S
0Goldabschlag davon G
0Kupferabschlag davon K
1/3 Taler S
1/6 Taler S
1/12 Taler S S
1 Mariengroschen S
1 Matthier S
1 Pfennig K
1/2 Pfennig K

Erklärung: G = Gold, S = Silber, K = Kupfer

Münzen
Nominal: 2/3 Taler (Gulden)
Ausgabe: 1719; Münzstätte Detmold; Münzmeister: Ludolph Henrich Lüders
Material: Silber; ø Durchmesser: 37,7 mm; ø Gewicht: 16,74 g
Vorderseite: nach rechts blickender Kopf, umlaufend „SIMON * HENRICH * ADOLF * M * C * ET * M * D * LIPP“
Rückseite: „2/3“ und „1719“ unter sowie fünf Helme über lippischen Wappen; umlaufend „SUPR * D * TIAN * ET * A * MEID * BURG * H * ULTR *“
Nominal: 1/6 Taler
Ausgabe: 1720
Material: Silber; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „VI“ / „EINEN REICHS“ / „THALER“ / Rosette / „L H L“, umlaufend „NACH DEM LEIPZIGER FVS 1720“
Rückseite: nach rechts blickender Kopf, umlaufend ‚Rosette‘ „SIM: HENR: ADOLPH COM. & N D LIPP S D V & AM:“
Nominal: 1/2 Taler-Klippe
Ausgabe: 1727, zum 33. Geburtstag des Simon Heinrich Adolf; achteckig; Münzstätte Detmold; Münzmeister: Ludolph Henrichs Lüders
Material: Silber; ø Durchmesser: 32,6 mm; ø Gewicht: 14,5 g
Vorderseite: „SIM HENR ADOLP COM & NOBDOM LIPP“ um nach rechts blickenden Kopf des Simon Heinrich Adolf; darunter die Jahreszahl „XXXIII A.D. ANNO“ / „COMPLETO“
Rückseite: „ZU DREY“ / „UNDDREYSSIG“ / „IAHRN. GIB GOTT“ / „NOCH VIELE ZU.“ / „DEM HERREN GLUCK“ / „UND HEYL DEM LANDE“ / „FRIED UND RUH.“ / „ANNO 1727 4 FEB“ / „DIENATALI.“; darum umlaufend „* GOTT ERHALTE DAS HOCHGRAEFLICHE LIPPISCHE HAUS“

Simon August (1734 bis 1782)

Bis 1747 regierte Simon August unter Vormundschaft seiner Mutter Johanna Wilhelmine, Tochter des Fürsten Georg August von Nassau-Idstein. Unter dem Einfluss der Aufklärung erließ er eine neue Haushalt-, Sozial- und Rechtsordnung und führte 1749 in Lippe zusammen mit den Haushaltsplan ein, um nicht mehr auszugeben, als an Einnahmen zur Verfügung steht. Die Sparkasse Detmold und die Landesbrandversicherungsanstalt führen sich auf erste Gründungen von ihm zurück. Er erwarb die Saline Salzuflen und baute Meinberg zum Heilbad aus.

In die Regierungszeit Simon Augusts fiel 1753 die Einführung des Konventionsfußes. Danach hatte das Fürstentum Lippe als Währung den Taler: 1 Taler = 36 Mariengroschen = 288 Pfennig = 576 Heller.

Lebensmittelpreise bei Kaufmann Schulz in Lemgo (1767) Preise der Schuhmacher in Detmold (1770)
Artikel Preis Artikel Preis
1 Stück Limburger Käse 6 gr 1 Paar volständige Stiefel von Engl. Leder 6 rthl.
1 frische Zitrone 2 gr 1 paar dito von hiesigem Kalbleder 4 rthl.
1 Pfund Spelzmehl 4 gr 1 paar Frauenschuh von Kalbleder 30 gr
1 Pfund Griesmehl 4 gr 1 paar Mannspantoffeln mit Hakken 1 rthl.
Detmolder Fleisch- und Brot-Taxe
Artikel 1767 1768 1770 1771
1 Pfund Kalbfleisch 1 gr 2 gr 2 gr
1 Pfund Rindfleisch 2 mgr 2 pf 2 gr 2 pf 1½…2 gr
1 Pfund Schweinefleisch 02 gr 3 pf 2 gr 2 pf 2⅓…2½ gr
1 Scheffel Weizen 01 rthl. 18 gr 1 rthl. 27…30 gr 1 rthl. 12 gr 1 rthl. 30…32 gr
1 Scheffel Roggen 1 rthl. 034 gr…1 rthl. 30 gr 1 rthl. 9…12 gr
Landesherrliche Verordnungen wegen der auswärtigen Silbermünzen

„Von Gottes Gnaden, Wir Simon August, Regierender Graf und edler Herr zur Lippe, Souverain von Vianen und Ameyden, Erb-Burg-Graf zu Uetrecht. Ob wir gleich durch Unsere Rentkammer per Circularia vom 20ten April 1768. und 26ten Januar 1769. verordnen lassen, daß in Unseren Cassen keine andere, als die in Unserer Münze geprägte Silbermünzen, angenommen werden sollen; so haben wir jedoch misfälligst wahrnehmen müssen, daß sowol unsere Unterthanen sich dem zuwieder eine zeither auswärtiger Silbermünze zu Abführung ihrer Praestandorum bedienet, als auch, daß die Rendanten solche verbotswiedrig angenommen und unter dem in Unserer Münze geprägten Gelde, an die publique Cassen eingesendet haben. Wie wir nun diese Unordnung ein für allemal abgestellet wissen wollen; so befehlen wir hiermit nochmals so gnädig als ernstlich, daß unsere Unterthanen so wenig die Abgaben in auswärtigen Silbermünzen abtragen, als die Rendanten bei Strafe von 10 Gfl. auf jeden Contraventionsfal, solche dazu annehmen sollen, wobei mir jedoch unsern Unterthanen frei lassen, im Handel und Wandel aller, nach dem Conventionsfus ausgeprägter Münzsorten zu 3 Mgr. und darüber sich zu bedienen. Da hingegen seit einiger Zeit viele geringhaltige Scheidemünzen durch gewinsüchtige Leute eingebracht worden sind, ob wir gleich deren eine zureichende Summe in gehöriger Güte in unser Münze selbst ausprägen lassen; so verbieten wir hiermit bei Confiseationsstrafe von dem 1ten instehenden Monats Junius an, keine auswärtige Scheidemünze, worunter 1/12, 1/24, 1/36, 1/48, 3 pf., 2 pf., 1 pf. Stücke begriffen werden, überhaupt in unserm Lande auszugeben oder anzunehmen. Damit nun diese Verordnung, welche wir genau befolget wissen wollen, zu jedermans Wissenschaft gelangen möge; so befehlen wir hierdurch, daß solche abgebrukket, von den Kanzeln gelesen, und an öffentlichen Orten angeschlagen werde. – Geben Detmold den 19ten April 1770. (L.S.) Simon August, R. Graf und Edler Herr zur Lippe.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 26. Mai 1770.

„Von Gottes Gnaden, Wir Simon August, Regierender Graf und edler Herr zur Lippe, Souverain von Vianen und Ameyden, Erb-Burg-Graf zu Uetrecht u. Ritter des Hessischen goldenen Löwen-Ordens. Es ist zwar in unseren Landesherrlichen Verordnungen vom 2ten Jenner 1764 und 25ten Februar 1768 alle auswärtige Kupfermünze und in denen vom 19ten April 1770 und 19ten November 1772 alle auswärtige Silber-Scheidemünze unter Conventionsmäßigen 3 Mariengroschen Stücken, wie nicht weniger in der Verordnung vom 7ten October 1767 die alte nicht nach dem Conventions-Fuß ausgeprägte, durch langen Gebrauch abgenutzte und wol gar ausgewippete 6 und 3 Mariengroschen Stücke in unserem Lande ferner auszugeben und anzunehmen, bey Confiskations und anderer nachdrücklicher Strafe verbotten, uns aber dennoch vorgetragen worden, daß dem zuwider jetzo aufs neue solche verrufene Münzsorten von gewinnsüchtigen ins Land, und den Handel und Wandel im Gang gebracht, dagegen aber unsre und besonders die in zureichender Menge und kenventionsmäßiger Güte ausgeprägte Silber-Scheidemünzen zurückgehalten werden.
Zu Abwendung des, daraus fürs gemeine Wesen entstehenden empfindlichen Schadens wollen wir also hierdurch vorgedachte Landesherrliche Verordnungen dahin erneuern, daß nach Publikation dieses keine ausländische Kupfermünze überhaupt, und auswärtige Silber-Scheidemünze nicht unter 3 Mariengroschen Stücken, also keine 1/18, 1/24, 1/36, 1/48, 3 Pf. 2 Pf. Stücke, und auch gar keine alte, nicht Conventionsmäßig ausgeprägte 6 und 3 Mariengroschen Stücke weder den unsren und anderen Kassen, noch auch im gemeinen Handel und Wandel weiter angenommen und ausgegeben, und daß derjenige, welcher dawider handelt, er sey Annehmer oder Ausgeber, mit Confiskation des Geldes und nach Befinden mit 5 und mehreren Goldgulden, derjenige aber, welcher sogar aus wucherlicher Absicht solche verbottene Münzen in unser Land bringet, nebst dessen Confiskation mit 100 Goldgulden, oder falls er zu deren Bezahlung unvermögend wäre, mit 3 monatlicher Zuchthaus Strafe bestrafet werden solle.
Drosten und Beamten auf dem Lande, wie auch Magisträten und Richtern in denen Städten, befehlen Wir also auf die genaue Befolgung dieser Verordnung zu achten, und soll sie, damit niemand seine Unwissenheit dagegen verschützen kann, von denen Kanzeln bekannt gemacht, und sonst an gewöhnlichen Orten angeschlagen werden. – Gegeben in unsrer Residenz Detmold den 17ten November 1774. (L.S.) Simon August, R. Graf und Edler Herr zur Lippe.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 1. Januar 1775.

„Durch das Landerherrl. Edict vom 17ten November 1774 und durch die darinne angegebene Verordnungen ist zwar schon verordnet, daß überhaupt keine Silber-Scheide-Münze unter 3 mgr Stücken, also keine 1/12, 1/24, 1/36, 1/48, 3 pf. und 2 pf. Stücke und auch gar keine alte nicht Conventionsmäßig ausgeprägte 6 und 3 mgr. Stücke weder bei den Cassen noch auch im gemeinen Handel bey Vermeidung der bestimmten Strafe weiter angenommen und ausgegeben werden sollen; es lassen sich aber nichts destoweniger dergleichen verrufenen Münzsorten jetzt häufig wieder sehen, und es wird deren Einbringen in hiesige Grafschaft noch mehr überhand nehmen, weil solche in den benachbarten Landen abgewürdigt sind. Die Aemter und Städte haben daher, daß jene Verordnungen, wie hiermit geschiehet, erneuert worden, gehörig bekannt machen und auf die Contravenienten genau achten zu lassen.
Detmold den 30 Merz 1779.  –  Aus Gräfl. Lipp. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 15. April 1779.

„Da unter den auswärtigen Scheidemünzen, die seit einiger Zeit häufig ins Land gebracht werden, sich solche einschleichen können, welche nicht nach dem Conventionsmünzfuß ausgepräget sind; so haben Drost und Beamte auf dem Lande, wie auch Magisträte und Richter in den Städten die Unterthanen für das, durch vorige Verordnungen ohnehin verbottene Annehmen und Ausgeben der auswärtigen Scheidemünze zu warnen, und auf die Befolgung jener Verordnungen genauer, wie bisher geschehen ist, zu achten. Detmold den 6ten Jun. 1780. – Gräfl. Lipp. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 24. Juni 1780.
 Übersicht der Prägungen  1763 1764 1765 1766 1767 1768 1769 1770 1772
1 Dukat G G G
1 Taler S
2/3 Taler S S
1/3 Taler S
1/6 Taler S S S
4 Mariengroschen S
1/12 Taler S S S S S
1/24 Taler S
1 Mariengroschen S S S S S
1/48 Taler S
1 Matthier S S S S
2 Pfennig K S S
1 Pfennig S / K K K
1/2 Pfennig K
1 Heller K K
0Silberabschlag davon S

Erklärung: G = Gold, S = Silber, K = Kupfer

Keine Batzen und Kreuzer

„Detmold – Den 5. Jan. 1750 werden die ganzen und halben Bazen, auch zwölf Kreuzer Stükke gänzlich verrufen, und Drost und Beamte, desgleichen Richter und Magisträte angewiesen, den Unterthanen bekant zu machen, sich dieser Münze bei Strafe der Confiscation im Handel und Wandel nicht zu bedienen.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 14. Juli 1770.
„Falschgeld“ (1)

„Detmold – Da sich seit kurzem ein falsches, nach hiesigem Gepräge aus Zin und Messing gegossenes daran kenbares 3 mgr. Stück gefunden, daß die Prägung sehr undeutlich, der Rand mit einer Feile grob ausgefeilet, und dasselbe zwischen den Fingern sehr glat anzufühlen ist; so wird nicht allein jederman für diesem Nachschlage gewarnet, spndern auch damit der Tähter zur gebührenden Strafe gezogen werden könne, demjenigen, welcher solchen entdekten und angeben wird, bei der verlangten Verschweigung seines Namens eine Belohnung von 50 rthl. versprochen. Detmold den 19ten November 1772. Gräfl. Lipp. Regierungs-Canzlei daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 28. November 1772.
„Falschgeld“ (2)

„Detmold – Man hat bemerket, daß seit einiger Zeit auswärtige, unter dem Wehrte des Conventions Fußes ausgeprägte 1/48 und 1/24 hier im Lande häufig ein- und in Tours gebracht worden. Damit nun das Publicum durch dergleichen geringhaltige Münzen nicht gefährdet, und dagegen die hiesige bessere Scheidemünze ausgeführet werde: so wird hierdurch Namens Illustrissmi Regentis Hochgräfl. Gnaden verordnet, daß keine auswärtige Münzen unter 3 mgr. also keine auswärtig geprägte 1/18, 1/24, 1/36, 1/48, 1/72, in den öffentlichen Cassen angenommen, auch sonst niemand solche in Zahlung anzunehmen gehalten seyn solle, anbei einem jeden deren Einbringung bei wilkührlicher mit der Summe des eingebrachten angemessenen Strafe nachdrüklich untersaget, und ist dies zur algmeinen Befolgung gehörig bekant zu machen. Detmold den 19. November 1772. Gräfl. Lipp. Regierungs-Canzlei daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 5. Dezember 1772.
„Falschgeld“ (3)

„Detmold – Dem Publikum wird zur Warnung hierdurch bekannt gemacht, daß man sowohl nachgeschlagene falsche Sächsische Species Thaler, als der gleichen Zellische vier mgr. in Tours entdeckt habe. Beide sind mit einem Stempel gemünzt, die Thale sind von dem Jahre 1773 und durch ihre schlechte Präge seht kenntlich, da weder Wappen, noch Brustbild, noch die Buchstaben gehörig geformet oder ausgedrücket sind. Die vier Mariengroschen aber sind von 1624. von übersilbertem Messing und schlechter Prägung, und machen sich besonders dadurch kenntlich, daß statt der sonstigen Umschrift: von feinem Silber, auf diesen stehet, von feinem Silbe. Detmold den 25ten Oct. 1775. Aus Gräfl. Lippischer Regierung.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 28. Oktober 1775.
Münzen
Nominal: 1 Dukat
Ausgabe: 1769, zur Hochzeit mit Prinzessin Casimire von Anhalt-Dessau am 9. November; Münzstätte: Detmold (?); Münzmeister: wahrscheinlich Daniel Stümer
Material: Gold; Durchmesser: 20,4 mm; Gewicht: 3,48 g
Vorderseite: SIM:AUG:COM:LIPP:&CASIM:PRINC:ANH um Büsten des Brautpaares
Rückseite: Spruchband FELICITAS PUBLICA / zwei ineinander gelegte Hände / 9. NOV: 1769
Nominal: 1 Matthier
Ausgabe: 1766
Material: ?; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „I“ / „MATT.“ / „1766“ / „B 3“ (?)
Rückseite: heraldische Rose, umlaufend acht Rosetten
Nominal: 1 Konventionstaler
Ausgabe: 1767, zum 40. Geburtstag des Simon August am 12. Juni 1767; Münzmeister: Johann Conrad Bandel; Wardein: Daniel Stümer
Material: Silber; Durchmesser: 41,3 mm; Gewicht: 28,01 g
Vorderseite: nach rechts blickender Kopf; umlaufend „SIMON AUGUST COM. * OB. D. LIPP. S. D.V. & ??HVLTR.“
Rückseite: „QUEM“ / „QUADRAGESIES ET“ / „SEMEL PATRIAE“ / „NATUM ESSE“ / „GP ATULAMUR“ / „d: XII Jun.“ / „MDCCLXVII“
Anmerkung: Dieser lippische Taler ist der einzige jemals nach dem Konventionsfuß geprägte lippische Taler; da aber die Wertangabe fehlt, entspricht er nicht ganz den Vorschriften!
Nominal: 1 Heller
Ausgabe: 1767
Material: ?; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „I“ / „HELLER“ / „GR. LIPP.“ / „SCHEIDE“ / „MUNTZ“ / „1767“
Rückseite: heraldische Rose
Nominal: 1 Heller
Ausgabe: 1768
Material: Kupfer; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „I“ / „HELLER“ / „GR. LIPP.“ / „SCHEIDE“ / „MUNTZ“ / „1768“
Rückseite: heraldische Rose
Nominal: 1 Matthier
Ausgabe: 1769
Material: ?; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „I“ / „MATT.“ / „1769“ / „B 3“ (?); umlaufend „* GR: LIPP: LAND MUNTZ“
Rückseite: „AS“ in heraldischer Rose, umlaufend „* COM & N D LIPP S: D: V & A“
Nominal: 1/3 Taler
Ausgabe: 1772
Material: Silber; Durchmesser: ?; Gewicht: 7,73 g
Vorderseite: „3“ / „EINEN“ / „THALER“ / „1772“ / „--------“ / „H D S“ / „IUSTIRE“, umlaufend „40 : ST ** EINE FEINE MARCK“ und Rosette
Rückseite: lippisches Wappen, vierfeldig, unter Krone; umlaufend „SIM. AUG. COM. & N. D. LIPP. S. D. V. & A.“
Nominal: 4 Pfennig
Ausgabe: 1784
Material: ?; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischenzwei Rosetten eine „4“ / „PFEN“ / „NING“ / „1784“ / „D + S“
Rückseite: „L M * G L“ um heraldische Rose

Ludwig Heinrich Adolph (1782 bis 1789), Regent für Leopold I.

Am 13. März 1786 errichtete Graf Henrich Adolph zur Lippe für die Gräflich-Lippische Leihekasse zu Detmold die erste Leihekasse-Verordnung. Damit war der Grundstein gelegt. Ab dem 1. Mai waren die Kassen geöffnet, um Spargroschen sicher zu verwahren und den Bürgern kleinere Darlehen zu geben. Aus den alten Rechnungsbüchern geht hervor, dass Ende des Jahres 1786 bereits Spareinlagen in Höhe von 26.432 Reichstalern angesammelt und fast in gleicher Höhe Kredite ausgelegt worden waren.

Regierungs-Verordnung „Wegen der ausländischen Kupfer- und Silber-Scheidmünzen; wie auch wegen einiger falschen Münzen.“

„Es ist zwar die ausländische Kupfer- und Scheidemünze durch mehrere Landesherrl. Verordnungen; und zwar zulezt noch unter den 17ten Novbr. 1774. verbothen worden. Da aber einländische Pfenninge und Heller hinlänglich vorhanden sind, und Mariengroschen, 4, 3, und 2 Pfennigstücke, jetzt geprägt werden; so wird hierdurch das Verbot aller ausländischen Kupfer- und eben genannten Silberscheidmünzen nochmals, und zwar von Neujahr des k. J. an dergestalt erneuert, daß derjenige, welcher solche Münzen demnächst annimmt oder ausgiebt, mit Confiscation des Geldes und nach Befinden mit 5. und mehreren Goldgulden bestraft werden solle. Dagegen steht es jederman frei, die ausländischen Kupfer- und Silberscheidemünzen an die hiesige Münze nach dem Gewicht, gegen dessen Vergütung abzuliefern. Da auch verschiedene falsche Münzen gegenwärtig im Cours sind, so wird das Publicum namentlich für folgende Sorten gewarnet:
1) Lippische Mariengroschen von Kupfer, mit der Umschrift: Nach dem Leipziger Fus, vom Jahr 1780. ohngeachtet seit 1772 hier nicht gemünzet worden. Das Gepräge ist schlecht, und der hohe Namenszug nicht so stark ausgedrückt, wie auf den ächten Mariengroschen.
2) Hessische neun Mariengroschen, ganz von Messing, sehr matt, mit schlechten Buchstaben und größer, wie die ächten 9 Mgr. Stücke, gepräget; der Löwe ist schlecht, die Jahreszahl ist 1771. Wenn man sie auf Sand scheuert, so werden sie gelb.
3) Auch giebt es falsche Hessische gegossene 9 Mgr. Stücke; diese sind von schlechter Composition, unförmlich klein und dick; der Rand ist sehr grob und schlecht, die Jahreszahl, wie es scheint, 1764.
4) Hessische 4½ Mgr. Stücke von 1767. mit dem Löwen.
5) Hessische 2 Albus Stücke von 1781. mit F.L.
6) Hessische 1 Ggr. von 1769. mit dem Löwen; alle drei Stücke sind von hartem Metal gegossen, sie brechen im Biegen, und sind glätter, wie die ächten.
7) Braunschweigische 6 Mgr. Stücke von 1768. von hartem Metal gegossen, sind im Angreifen gelinde, brechen leicht, und lassen sich mit keinem Messer schneiden.
Es gibt auch hiesige gegossene 3 Groschen Stücke , und außerdem noch mehrere falsche Münzsorten, zu deren Vertilgung hierdurch verordnet wird, daß jeder, welchem ein solches Stück zu Händen kömmt, es an das Amt oder den Magistrat zur weiteren Untersuchung, durch wem solches zuerst in Cours gebracht, abliefere; widrigenfals, wenn er die falsche Münze weiter ausgiebt, solches mit wilkürlicher Geld- und Leibesstrafe gahndet werden wird.
Detmold, den 26ten Octob. 1784. – Gräfl. Lipp. Vormundschaftl. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 30. Oktober 1784.
Regierungs-Verordnung „Wegen einiger falscher Münzen.“ (1)

„Das Publicum wird für falsche Braunschweigische 3 Mgr. Stücke mit der Jahrzahl 1781, die von Kupfer gepräget und versilbert sind, gewarnet. Sie unterscheiden sich von den ächten dadurch, daß der Kopf und Hals des Pferdes kleiner und das Fußgestell des Pferdes größer ist, die Buchstaben auch stärker und nicht von einerley Größe sind.
Auch sind noch Lippische Mariengroschen von Kupfer, mit der Jahrzahl 1780, in Cours, wofür schon in der Verordnung vom 26ten October d. J. gewarnet ist. Detmold den 12ten December 1785.
Gräfl. Lipp. Vormundschaftl. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 24. Dezember 1784.
Regierungs-Verordnung „Wegen der neuen französischen Louisd'or und der Laubthaler von 1784 und 1785.“

„Die unter geänderten Stempel geprägte neue Königl. Französische Louisd'or und auch die Französische Laubthaler von 1784 und 1785 sind, jene wegen geringen Gewichts und diese wegen minderen Gehalts schon in mehreren Landen dieses Westphälichen Kraises, bis auf allgmeinen Kraisschluß, wodurch der innere Wehrt und gemeiner Umlauf derselben bestimmet werden wird; ganz außer Cours gesetzt worden. Damit nun beyderley Münzsorten zu jemandes Schaden nicht in hiesiges Land eingebracht werden; so wird Namens Ihre Hochgräfl. Gnaden unseres gnädigsten Vormunds und Regenten alles annehmen und ausgeben derselben bis nach dem Erfolg oberwehnten Kraisschlusses, hierdurch verbothen, und alle Obrigkeiten Aufsicht auf Befolgung empfohlen. Detmold den 13ten Febr. 1786.
Gräfl. Lipp. Vormundschaftl. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 18. Februar 1786.
Regierungs-Verordnungen „Wegen einiger falscher Münzen.“ (2)

„Da sich von neuem falsche Braunscheigische 3 mgr. Stücke vom Jahre 1773 zeigen, die von Kupfer und übersilbert, jedoch größer als die ächten auch mit größern Buchstaben und Zahlen in Umschrift und Aufschrift gepräget sind, dabey sich von jenen durch die unförmliche Mähnen und Schweif des Pferdes unterscheiden: so wird das Publicum dafür mit dem Bedeuten gewarnet, jedesmaligen Empfang dieser falschen Münze und von wem, der Obrikeit anzuzeigen. Detmold den 15ten Mai 1786.
Gräfl. Lipp. Vormundschaftl. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 20. Mai 1786.

„Nach den, durch die Lippische Intelligenzblätter bekannt gemachten Circular-Rescripten vom 26ten October 1784, 12ten Decbr. 1785. und 2ten May 1786. gibt es falsche Braunschweigische 6 gr. Stücke von 1768. wie auch dergleichen 3 gr. Stücke von den Jahren 1773 und 1781. und jetzt zeigen dich Braunschweigische 6 gr. Stücke mit der Jahrzahl 1771. die ganz von Kupfer und versilbert sind, die sich jedoch durch die groben Buchstaben und Zahlen und durch das schlechte Rändelwerk von den ächten leicht unterscheiden lassen. Das Publicum wird daher für diese falsche 6 gr. Stücke gewarnet, und erwartet man, daß jeder die Aechtheit der Braunschweigischen Münze genau untersuche, und er falsche erhält, solches mit Benennung des Ausgebers der Obrigkeit zur weiteren Untersuchung anzeige. Detmold den 19ten Febr, 1787.
Gräfl. Lipp. Vormundschaftl. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 3. März 1787.
Regierungs-Verordnung „Die auswärtigen Scheidemünzen betreffend.“

„Durch so vielfach, seit 1770 ergangene und erneuerte Verordnungen, ist das Annehmen und Ausgeben, der auswärtigen Scheidemünzen, worunter alle unter 3 mgr. ausgeprägte Münzsorten verstanden werden, so wohl für öffentliche Kassen, als im Handel und Wandel verbotten worden.
Nach erfolgtem häufigen Ausbringen der hiesigen innländischen Scheidemünzen hat sich aber dagegen fremde wieder eingeschlichen und kann es nun noch mehr thun, da in benachbarten Landen der Eingang derselben durch neuliche Verbotte und Herabwürdigungen abgewehret wird.
Hohe Regierende Vormundschaft hat nun zwar das am unnachtheiligsten und am stärksten würkende Mittel, fürs Abhalten und Zurückschaffen der fremden Scheidemünzen, das eigene wieder Ausmünzen lassen derselben, um das Land damit selbst zureichend zu versehen, beschlossen; indessen wird doch auch, jeder fürs weitere Annehmen fremder Scheidemünzen gewarnet und ans wegschaffen derselben erinnert, und da auf Michaelis schon genug zum Ersatz derselben, hiesige ausgemünzet seyn wird, dann mit Bestrafung und Confiscation gegen Ausgeber, Annehmer und Einbringer genau nach vorigen Verordnungen und besonders nach der vom 17ten Novbr. 1774 verfahren werden. Wornach sich jeder und in gehöriger Aufsicht und Vollziehung alle Obrigkeiten des Landes, wie hiemit Namens Sr. Hochgräflichen Gnaden des gnädigst Regierenden Herrn Vormunds befohlen wird; zu richten haben. Detmold den 25ten Mai 1789.
Gräfl. Lipp. Vormundschaftl. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt. 6. Juni 1789.
 Übersicht der Prägungen  1783 1784 1785 1786 1789
1 Mariengroschen S * S S
4 Pfennig S
1 Matthier S S
2 Pfennig S
1 Heller K

Erklärung: S = Silber, K = Kupfer; * = siehe Abbildung

Münzen
Nominal: 1 Mariengroschen
Ausgabe: 1784; Münzstätte: Detmold; Münzmeister: Daniel Stümer
Material: Silber; Durchmesser: 17,4 mm; Gewicht: 1,34
Vorderseite: Rose mit Kelchblättern, darauf das Monogramm aus LHA
Rückseite: GR LIPP LAND MVNTZ   um   * 1 * / MARIEN / GROS / 1784 / D • S
Münzmeister Balthasar Reinhard

„Von Gottes Gnaden Wir Ludwig Henrich Adolpf, Graf und Edler Herr zur Lippe, Souverain von Vianen und Ameiden, Erbburggraf zu Utrecht etc, Ritter des hessischen goldnenen Löwenordens, Vormund und Regent. Urkunden und bekennen hiermit, daß wir den ehedem in Fürstlich Hessen Casselschen Diensten als Münzcommissarius und Münzmeister gestandenen Balthasar Reinhard zum Münzmeister und Wardeln angenommen haben. (…)“

– Vertrag zwischen Graf Ludwig Heinrich Adolph und Münzmeister und Wardein Balthasar Reinhard vom 3. Juni 1789.

Leopold I. (1789 bis 1802)

Wilhelm Leopold I. (* 2. Dezember 1767 in Detmold; † 4. April 1802 in Detmold) war der erste Fürst von Lippe. Am 5. November 1789 übernahm er die Regierung und löste als erstes den noch von seinem Großvater Simon Heinrich 1720 beantragten Fürstenbrief ein. 1790 kam eine bereits in früheren Jahren diagnostizierte Geistesstörung zum Ausbruch und es folgte seine Entmündigung durch das Reichskammergericht; 1795 wurde dann nach Eintritt einer Besserung die Vormundschaft bedingt aufgehoben. Am 2. Januar 1796 heiratete er Pauline von Anhalt-Bernburg. In dieser Ehe gesundete der Fürst und wurde Vater von zwei Söhnen. Pauline wurde seine Beraterin und Mitarbeiterin, wobei sie es klug einrichtete, meist im Hintergrund blieb und alles vermied was als Überschreitung ihrer Pflichten gedeutet werden konnte. Nach kaum sechsjähriger Ehe starb der Fürst 1802 an Darmtuberkulose, unter deren Einfluss sich zuletzt noch einmal Geistesstörung und Gedächtnisverlust einstellten. Pauline übernahm in der Folgezeit die Regentschaft für den noch unmündigen Erbprinzen, den späteren Fürsten Leopold II. und galt als treffliche Landesmutter.

 Übersicht der Prägungen  1789 1790 1791 1792 1793 1794 1795 1796 1798
1 Jeton (= 1 1/2 Dukaten) G
0Silber-Abschlag davon S
0Kupfer-Abschlag davon K
1 Prämientaler S
0Kupfer-Abschlag davon K
Prämienmünze (zu 1 Gulden Courant) S
1/12 Taler S S
1 Mariengroschen S S S S S
1 Matthier S S S S S
1 Pfennig K
1 Heller K K

Erklärung: G = Gold, S = Silber, K = Kupfer

Münzen
Nominal: Jeton zu 1½ Dukaten
Ausgabe: 1796; zur Geburt des Erbprinzen Paul Alexander Leopold; Münzstätte Gotha; Medailleur: Theodor Stockmar
Material: Gold; ø Durchmesser: 22,5 mm; ø Gewicht: 5,26 g
Vorderseite: fürstliche Wappenschilde von Anhalt und Lippe auf Mantel unter Fürstenkrone
Rückseite: FREVDE / DEN / ELTERN / GLᕓCK / DEM LANDE / AM 6.NOV: / 1796 / T.ST.F.
Nominal: Prämienmünze zu 1 Gulden Courant
Ausgabe: 1793; Prämie für den Flachsanbau; Münzstätte Detmold; Münzmeister: Balthasar Reinhard
Material: Silber; ø Durchmesser: 33,8 mm; ø Gewicht: 14,36 g
Vorderseite: neunfach geteilter Wappenschild mit fünffacher Helmzier
Rückseite: DEM / GUTEN / LANDWIRTH / B:R: im Eichenkranz
Landesherrliche Verordnung die Goldmünzen betreffend

„Von Gottes Gnaden, Wir Ludwig Heinrich Adolph, Graf und Edler Herr zur Lippe, Souverain von Vianen und Ameyden, Erb-Burggraf zu Uetrecht u. Ritter des Hessischen goldnen Löwen-Ordens, Curator und Landes-Administrator.
Seit einigen Jahren ist die Goldmünze immer seltener und, im Verhältniß darnach, das Aufgeld gegen Conventions-Silbermünze auch immer höher geworden. Dazu wird nun noch auf mehrfachen Wegen zu leichtes unterwichtiges Gold ins Land gebracht, das wichtige dadurch seltener und das Aufgeld dafür noch mehr steigend.
Die Mittel, welche dagegen die Landesherrliche Verordnung vom 10ten Jenner 1775 Num. 224, 2ten B. der Landesverordnungen, bestimmet, haben bisher das Einbringen und den Cours dieses unterwichtigen Goldes nicht abgewendet und würksamere Mittel müssen dazu gewählet werden.
Wir haben darüber, welche nach jetzigen Zeitumständen die besten seyn können, mit getreuen Ständen der Ritterschaft und Städte Berathschlagung gepflogen und verordnen den darauf gewordenen Schluß gemäs, in führender Curatei und Landesministration, folgendes:
1)  soll das bei hiesigen öffentlichen Kassen schon eingeführte Paßiergewicht, das dem Frankfurter und Casselschen ganz gleich ist, allgemein im Lande, also auch für Handel und Wandel, eingeführet und von den Magisträten in den Städten, worinn Goldschmiede sind, deren einer besonders zu dessen Verfertigung, gegen einen zu bestimmenden billigen Preiß, authorisiert und verpflichtet, und daß und wie dies geschehen, binnen 6 Wochen der Regierung berichtet werden.
2) Damit nun die so einzuführende Paßirgewichte mit schon, bey den Kassen daseyenden, ganz gleichförmig werden; so können die Magisträte, welche zu jener Verfertigung Authorisation geben, bey der Landrenten-Kasse noch vorräthige Paßiergewichte abfordern und genaueste Einrichtung der neuen darnach besorgen.
3) Soll bey öffentlichen Kassen, wie bisher, gar kein Gold als nach solchem Paßiergewicht, also überall kein unterwichtiges, angenommen und ausgegeben werden; dahingegen kann
4) im Handel und Wandel zwar Annehmen und Ausgeben leichteren Goldes aber nicht anders geschehen, als daß jedes Aß, welches die Goldmünze nach dem Paßirstein zu leichht ist, mit 2 mgr. vom Ausgeber noch dazu bezahlet werde.
5) Soll ein Theil des Aßes, um welches die Goldmünze gegen den Paßierstein leichter als ein ganzes Aß ist, z. B. ¼, ½ über 3 Aß bey einer Pistole für 4 Aß, ¼, ½ über 4 Aß für 5 Aße und so weiter gerechnet und bezahlet werden, und ist übrigens im hiesingen eingeführten Paßirgewicht der Paßirstein für die doppelte Pistole auf 5, der der einfachen auf 3 und der der einfachen auf 3 und der der halben Pistole auf 1½ Aße leichter, als wie diese Goldmünzen nach ihrem bestimmten Gewicht seyn müsten, eingerichtet.
Damit nun jeder sich hiernach richten könne, und genaue Ausführung zum abgezweckten gemeinen Besten werde; so soll diese Verordnung zu ihrem nöthigen allgemeinen Bekanntwerden ins Intelligenzblatt eingerücket und dabey an gewöhnlichen Oertern überall angeschlagen werden. Gegeben Detmold den 17ten April 1792.
(L. S.) Ludwig Heinrich Adolph Graf und Edler Herr zur Lippe.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 6. Juni 1792.
Bekanntmachungen und Regierungsverordnungen wegen falscher und schlechter Münzen aus eigenem und benachbartem Lande (1791, 1792, 1794, 1796, 1797, 1798 und 1799)

„Das Publicum wir vor falsche französische Laubthaler von 1774 mit dem Buchstaben L unter dem Wappen gewarnet.
Sie sind von Kupfer, so groß wie die ächten und nur 12 As leichter als diese; unterscheiden sich aber von denselben durch den Klang, die blaße Farbe und flache Prägung des Brustbilds Königs Ludwig XV. Auch ist das von der Jahrzahl stehende Sternchen auf der falschen Münze größer, als auf der ächten. Detmold den Iten Merz 1791. – Fürstl. Lippische Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 12. März 1791.

„Handelsnachricht – Es sind französische Laubthaler vom Jahr 1786 und 1788 vorhanden, die falsch sind. Sie lassen sich von den guten und ächten Laubthalernan folgenden unterscheiden: 1) Die von 1786 sind auf der Wappenseiten unter dem Schild mit einer Kuh, die von 1788 unter dem Schild mit einem L bezeichnet. 2) Sind beyde Sorten, wenn man sie aufrecht gegen die gerechte von eben diesen Jahrzahlen, und Buchstabenzeichen, gegen einander stellt, eines guten Messerrückens breit, größer als die gerechte, in dem Gewicht aber wägen sie eben so viel, und theils etwas mehr, als die gerechte Laubthaler, auch sind 3) auf der Wapenseite, die mittlere ovalrunde Schilde, worinnen die drey Lilien stehen, und die darauf stehende Krone größer, als auf den ächten Laubthalern; 4) so ist die Gravirung auf beyden Seiten, und besonders die Schrift, viel rauher und unförmlicher als bey den gerechten Laubthalern. Besonders hat die Gattung von 1786 in der Schrift auf der Wapenseite, daran ein deutliches Merkzeichen, daß das Wort: Benedictum, mit BINEDICTUM ausgedruckt ist. Uebrigens so sind solche nicht wie andere vergleichen falsche Laubthaler gegossen, sondern auf eigenen dazu gravirten Stöcken geschlagen oder ausgeprägt, auch über dieses nach Münzgebrauch auf einem dazu besonders erforderlichen Werke raviret. Endlich so ist ihre Materiale Messing und so stark versilbert, daß sie eine ziemliche Zeit im Umlauf seyn können, bis sich durch die Abreibung ihre Messingfarbe entdecken kann.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 4. Februar 1792.

„Handelsnachricht – Es sind falsche Braunschweigische 4 und 2ggr. Stücke mit der Jahrzahl 1790 herausgekommen, die sowohl daran, daß sie nicht geprägt, sondern aus einem Guß von Zinn und Wismuth bestehen, als auch an den äußerst schlechten und stumpfen Buchstaben, auch daß das 4ggr. Stück nicht gerändelt ist, kenntlich sind.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 6. Oktober 1792.

„Nach einem in Num.203. der Frankfurter Reichs-Ober-Postamtszeitung vom 21ten dieses befindlichen Avertissement des Chur- und Oberrheinischen Creys-Generalwardeins Dicke, sind anjetzo einige Gattungen Laubthaler in beträchtlicher Anzahl im Umlauf, deren innerer Gehalt von den unter den nemlichen Jahrgängen ausgeprägten, gerechten Laubthalern ganz verschieden ist, und welche sich dadurch vorzüglich auszeichnen:
1) daß sie die Jahreszahlen 1785, 1789 und 1791 nebst dem Buchstaben A führen,
2) daß alle das Ansehen haben, als ob sie erst vom Stempel herkämen, oder eben erst geprägt wären,
3) daß an 8 Stück derselben, welche eine Cöllner Mark, oder volle 16 Loth wägen sollten, mehrentheils im Durchschnitt 7/12 Loth fehlen.
Da sie nun auch in Ansehung des feinen Silbers geringhaltiger, als die gerechten Laubthaler sind, und der Verlust gegen diese beynahe 4¼ vom Hundert beträgt: So wird das Publicum davor gewarnet. Detmold den 7ten Januar 1794. – Fürstl. Lippische Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 11. Januar 1794.

„Es kommen jetzt Mailändische Ein- und Zweiguldenstücke häufig ins Land, welche weit schlechter, auch schon dem bloßen Augenschein noch kleiner und leichter sind, als die nach dem Conventions- oder 20 Guldenfuß ausgeprägte. Auf der Vorderseite steht das Brustbild der Kaiserin Maria Theresia, oder des Kaisers Joseph des IIten mit gewöhnlicher Umschrift; auf der Rückseite: Mediolani Dux, und in zwei Feldern des Wappens eine Schlange. Nach der durch den Münzmeister Reinhard angestellten Probe, ist die feine Mark statt 10/20 zu 11¼/22½ Stücken ausgemünzt, mithin der wahre Werth derselben gegen den Conventionsfuß respective 1 rthl. 6 gr. 3 pf. und 21 gr. 1½ pf. P. Stück.
Es wird dies hiermit bekannt gemacht, damit jeder in Annahme dieser Ein- und Zweyguldenstück sich darnach richten und seinen Schaden abwenden könne. Wie sie dann auch bey öffentlichen Cassen nicht anders als in solchem wahren Werth angenommen und ausgegeben werden sollen. Detmold den 18ten Febr. 1794. – Fürstl. Lippische Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 1. März 1794.

„Nach einer Nachricht des 68ten Stücks der Braunschweigischen wöchentlichen Anzeigen von diesem Jahr sind folgende falsche Münzen zum Vorschein gekommen:
1) Ein Sächsisches falsches ⅔ Stück mit der Jahrzahl 1774, des nach angestellter Untersuchung, nicht die geringste Spur von Silber enthält, sondern aus einer Vermischung von Kupfer und Zink besteht. Dem Anschein nach ist solches geprägt, und hat den nämlichen Rand wie die ächten Sächsischen ⅔ Stücke, jedoch daran kennbar, daß die Buchstaben nicht so gut und scharf ausgedrückt sind, wie die auf den ächten, besonders sind auf dem Avers des gedachten Stücks von den Buchstaben S A X, die beyden letztern Buchstaben A X, undeutlich; dasselbe hat übrigens das Gewicht eines ächten ⅔ Stücks, das Gepräge aber ein etwas schwärzliches Ansehen, und wenn stark darauf geschlagen wird, zerspringt es in Stücken.
2) Ein Bayerisches 2 Gulden Stück mit der Jahrzahl 1771, das gleichfalls nicht ächt, und aus einer Mischung von Zweydrittel Messing und Zink, und nur von Eindrittel Silber besteht. Dieses falsche 2 Gulden Stück ist nicht geprägt, sondern ein gut gemachter Guß, daran aber zu erkennen, daß die äußerliche Umschrift des Randes undeutlich, und die Buchstaben schwach nachgestochen, auch sowohl auf dem Avers als Revers groß und klein durch einander und nicht so gut geordnet sind, wie auf den Bayerischen 2 Gulden Stücken. Das äußere Ansehen dieser falschen Münze ist ebenfalls schwärzlich, und wenn man nur etwas hart darauf schlägt, zerspringt dasselbe sogleich in mehrere Stücke.
Nach dem Reichsanzeiger Nr. 146. 1794. gibt es 3)  falsche holländische Ducaten mit der Jahrzahl 1752. welche von Silber und vergoldet, daran aber verzüglich zu erkennen sind, daß sie schwer zu biegen, dicker wie die ächten, und ohngefähr 12½ Aß zu leicht sind. Nach eben dem Reichsanzeiger Nr. 205, von diesem Jahr sind kürzlich zum Vorschein gekommen.
4) Preußische 1 ggr. und 2 ggr. Stücke, die 1 ggr. Stücke mit der Jahrzahl 1785 und 1786 und auf der Rückseite mit einem A, die 2 ggr. Stücke aber mit der Jahrszahl 1764 und auf der Rückseite mit einem E bezeichnet. Dieses falsche Geld ist besonders daran kenntlich, daß es schwerer und stärker als das ächte ist, und keinen hellen Klang hat. Silber enthält es gar nicht.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 26. September 1795

„Unter den jetzt häufig coursierenden Kopf- oder 20 Kreuzer-Stücken ist eins gefunden, das aus Bley und Zinn besteht, biegsam und gegossen ist, deswegen auch keinen Glanz, wie geprägtes Geld, jedoch einen Klang und das Ansehen einer neuen Münze hat, obgleich die Jahrzahl 1763 darauf befindlich ist. Das Publicum wir vor dieser falschen Münze, die auch an den rundlichen Buchstaben kenntbar ist, gewarnet, und auf die sich auch zeigende ächte XVII Kreuzerstücke aufmerksam gemacht, weil solche von gleicher Größe, wie die 20 Kreuzerstücke sind, für diese also leicht untergeschoben werden können. Detmold den 28ten April 1796.  – Fürstl. Lipp. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 30. April 1796

„Handlungsnachricht Unter den Hessischen guten Groschen von 1789 sind einige zum Vorschein gekommen, die nicht völlig ächt sind. Sie sind in Ansehung des Gepräges den ächten ziemlich ähnlich, außer daß der Löwe etwas kleiner zu seyn scheinet. Auf beiden Seiten scheinet die Kupferfarbe durch, und wenn man sie fallen läßt, haben sie gar keinen Klang.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 21. Januar 1797.

„Regierungsverordnung die bei den öffentlichen Cassen anzunehmende Scheidemünze betreffend.
Obgleich in der in den Lippischen Intelligenzblättern abgedruckten Verordnung vom 25ten Aug. 1795. verboten ist, daß in den öffentlichen Cassen von den Herrschaftlichen und Städtischen Receptoren auswärtige Scheidemünze angenommen, und die bei den Hauptrendanten eingehenden Geldrollen bei willkührlicher Strafe damit vermischt werden; so ist dennoch Beschwerde geführt worden, daß insbesondere auswärtige gute Groschen seit einiger Zeit wieder an die Generalcassen eingesandt werden. Da nun lediglich einheimische Scheidemünzen bei Hebung der öffentlichen Abgaben von den Unterthanen angenommen werden dürfen; so wird vorgedachtes Verbot hiermit wieder in Erinnerung gebracht, und soll auf Anzeige des Empfängers, welcher in den Tuten dergleichen fremde Scheidemünzen findet, der erste Einsender der Rolle zur Umwechslung derselben und Verurtheilung in Strafe und Kosten angehalten werden. Detmold den 22ten Febr. 1797.  – Fürstl. Lipp. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 4. März 1797

„Das Publikum wird vor falsche Sächsische Speciestaler und Gulden gewarnt. Sie bestehen aus Kupfer und Spiauter oder Zink. Erstere haben die Jahrzahl 1766. und letztere 1769. Die Präge ist grob und schlecht, lassen sich also durch Vergleichung mit dem ächten leicht erkennen. Detmold den 4ten September 1798.  –  Fürstl. Lipp. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 15. September 1798

„Handlungsnachricht. Aus den wöchentlichen Mindenschen Anzeigen: Es ist in der diesjährigen Frankfurter Margarethen-Messe eine Art von Spielmarken und Schaupfennigen mit dem Brustbilde des höchstseligen Königs Magistät auf der einen, und dem Stempel der coursirenden Friedrich-Wilhelmsd'or auf der anderen Seite, zum Vorschein gekommen und daselbst verkauft worden. So wenig auch ein geübtes Auge durch das Gepräge getäuscht und betrogen werden dürfte; so kann doch der Unwissende und Unvorsichtige sehr leicht durch das ähnliche Aeußere dieser Marken mit den Friedrich-Wilhelmsd'or hintergangen und in Schaden gesetzt werden. Es sind daher auch schon die nöthigen Maßregeln genommen, um die Einführung solcher Spielmarken in die Königl. Staaten und deren Verkauf, so viel möglich gänzlich zu hemmen. Da jedoch bereits eine Anzahl in Umlauf gekommen, und leicht ein Mißbrauch damit getrieben werden könnte, welches besonders zu befürchten ist, wenn sie unter großen Summen aufgezählt oder unerfahrenen Leuten in die Hände gegeben werden; so ist für nöthig erachtet, das Publikum auf diese falsche Friedrich-Wilhelmsd'or aufmerksam zu machen, wie solches bereits durch das Publikandum vom 24ten April d. J. mit den zu Birmingham geprägten, und von dort aus in Cours gebrachten falschen, äußerst geringhaltigen Münzen, geschehen ist. Eine richtige Beschreibung dieser zu Betrügereien Veranlassung gebenden Spielmarken wird von ihrer Annahme am besten warnen, und daher solche dem Publikum hier mitgetheilt: Sie sind nach dem Gepräge der Friedrich=Wilhelmsd'or vom Jahre 1796 verfertigt. Auf der einen Seite befindet sich das Brustbild des höchstseligen Königs Majestät mit der Umschrift: Fried. Wilhelm Koenig von Prussen, statt Preussen, und unter demselben des Name der Fabrikanten Keitle. Auf der Kehrseite ist der auf den gewöhnlichen Regenten= und Helden-Insignien, mit ausgebreiteten Flügeln sitzende, und Kron und Zepter haltende Preuß. Adler, darunter die Jahrszahl 1796 und das Münzzeichen A. zu sehen, Die Marken bestehen eigentlich aus Simd'or und sind gut vergoldet. Indeß überzeugt ihr Gewicht, welches gegen den Friedrich-Wilhelmsd'or um 3/16 Loth zu leicht ist, und der Umstand, daß statt des gewöhnlichen Kettenrandes ein zierlich gekerbter Rand um sie herumläuft, bald von ihrer Unächtheit, Sign. Berlin den 23 Julius 1799. – Auf Se. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl.
Freiherr v. Heinitz / v. Struensee. / v. der Golz.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 24. August 1799
Preise eines Scherenschleifers im Jahr 1792
Haushaltsgeräte Entgelt
Schleifen einer großen Papierschere 1 Groschen 3 Pfennig
Schleifen eines Federmessers mit einer Klinge 4½ Pfennig
Schleifen eines Federmessers mit zwei Klingen 1 Groschen 3 Pfennig
Schleifen eines Tafelmessers 1 Groschen 3 Pfennig
Schleifen eines hohlen Rasiermessers 3 Groschen 3 Pfennig
Chirurgische Instrumente Entgelt
Schleifen einer Injektionslanzette 4 Groschen 4½ Pfennig
Schleifen eines Aderlasseisens 2 Groschen 4½ Pfennig
Schleifen eines Schröpfschnepfers 12 Groschen 3 Pfennig
Bezahlung einer Hebamme im Jahr 1795
Dienst Entgelt
Natürliche Geburt 18 Mariengroschen
Leichte Zwillingsgeburt 24 Mariengroschen
Wiederbelebung eines todtgebohrenen Kindes 24 Mariengroschen
Nachtwache 4 Mariengroschen
Besichtigung einer verdächtigen Weibsperson 12 Mariengroschen
Einprüfung in die Gebärmutter 4 Mariengroschen
Neuprägungen

„An Kupfermünzen sind noch mehr als 160 rthl. in der Landrentei vorräthig, und können daraus gegen andere Münze abgefordert werden; Auch soll nächstens ein hinreichende Quantität Heller geprägt werden. – Da von mehreren Orten Klagen über Mangel an Kupfermünze eingegangen sind, so wird solches hierdurch nachrichtlich bekannt gemacht.
Detmold den 9ten Januar 1797. – Fürstl. Lippische Rentkammer daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 14. Januar 1797.
Fleischpreise am 1. Februar 1800
Artikel Lemgo Horn Blomberg Salzuflen Detmold
1 Pfund Ochsenfleisch 3 gr 3 pf 3 gr
1 Pfund Rindfleisch 3 gr … 3 gr 2 pf 3 gr 2 gr 3 pf 3 gr 2 gr 4 pf
1 Pfund Schweinefleisch 4 gr 3 pf 4 gr 3 pf 4 gr 3 pf
1 Pfund Hammelfleisch 3 gr 3 pf 2 … 2½ gr 3 gr
1 Pfund Kalbfleisch 1 … 2 gr 2 gr 1½ … 2 gr 1½ … 2½ gr
Diverse Nachrichten und Bekanntmachungen wegen falscher und schlechter Münzen (1800 und 1801)

„Es zeigen sich falsche Brabantische Kronenthaler mit der Jahreszahl 1796. Sie sind von Kupfer und unterscheiden sich von den ächten durch eine schlechte flache Präge der Buchstaben in der Umschrift; welches zur Nachricht des Publicums hierdurch bekannt gemacht wird. Detmold den 19ten August 1800. – Fürstl. Lipp. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 30. August 1800.

„Das Publikum wird vor falschen Oesterreichischen Zweigulden-Stücken, mit der Jahreszahl 1760 gewarnet. Sie bestehen aus einer Composition von Zinn, Wißmuth und Kupfer. Sie sind nicht geprägt, sondern gegossen; und wenn gleich die Umschrift eben so schön und deutlich ist, als bei guten und ächten Stücken, so unterscheiden sie sich doch darin von diesen, daß das Feld um das Brustbild ganz ungleich und voller Grübchen ist. Detmold den 9ten Sept. 1800. – Fürstl. Lipp. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 4. Oktober 1800.

„Zwei zur Untersuchung gezogene Juden haben falsche Chursächsische ein und zwei Guldenstücke, jene vom Jahre 1782 und diese von 1794 in Umlauf gebracht. Sie sind von Zinn schlecht geprägt, aber, wie es scheint, gegossen, und unterscheiden sich zwar von den ächten sehr leicht, das Publikum wird jedoch davor gewarnt. Detmold den 2ten Dec. 1800. – Fürstl. Lipp. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 6. Dezember 1800.

„Da sich kupferne, mit einem weißen Metall überzogene ganze und halbe Hessische Gutegroschen zeigen, wovon die ersten, mit der Jahrszahl 1799, kleiner und leichter, die letztern, von 1769, aber größer und schwerer als die ächten sind: so wird das Publikum davor gewarnt. Detmold den 17ten Februar 1801. – Fürstl. Lipp. Regierung daselbst.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 21. Februar 1801.

„Handlungs-Nachricht. Es sind falsche Weimarsche ggr. mit der Jahrzahl 1799. zum Vorschein gekommen, welche von den ächten Groschen durch nachstehende Merkmahle leicht zu erkennen sind. 1) Bestehen sie aus einer Masse von Zinn und Bley, 2) sind sie nicht gerändet, auch 3) kleiner als die ächten, 4) das Gepräge ist klumpiger und stumpfer als bei den ächten, und endlich 5) steht bei der Jahrzahl 1799 die letzte 9 mit den übrigen Zahlen nicht in gerader Linie, sondern ist herunter gerückt. – Reichsanzeiger 1801, Nr. 136.“

– Lippisches Intelligenzblatt vom 20. Juni 1801.

Pauline (1802 bis 1820)

Pauline (* 23. Februar 1769 in Ballenstedt als Prinzessin von Anhalt-Bernburg; † 29. Dezember 1820 in Detmold) gilt bis in die heutige Zeit als eine der bedeutendsten Herrscherinnen in Lippe: Sie hob am 1. Januar 1809 durch fürstliche Verordnung die bis dahin bestehende Leibeigenschaft der Bauern auf, bewahrte die Selbstständigkeit Lippes und bemühte sich um eine Verfassung, mit der die ständische Ordnung aufgebrochen wurde. Im kollektiven geschichtlichen Bewusstsein der lippischen Bevölkerung rangiert jedoch ihr soziales Engagement an erster Stelle. Sie gründete die erste Kinderbewahranstalt in Deutschland, eine Erwerbsschule für verwahrloste Kinder, ein freiwilliges Arbeitshaus für erwachsene Almosenempfänger und eine Pflegeanstalt mit Krankenstube.

Am 4. April 1802 starb Leopold I., und Pauline übernahm am 18. Mai für ihren unmündigen Sohn, den späteren Fürsten Leopold II., die Regentschaft.

Kornpreise von 1810 in Taler und Groschen für einen Lippischen Scheffel (= 36,25 Liter)
Artikel Lemgo Horn Blomberg Salzuflen Detmold
Weizen 1 T 253/4 G 1 T 252/3 G 1 T 23 G 1 T 281/2 G 1 T 281/4 G
Roggen 1 T 81/6 G 1 T 41/4 G 1 T 51/2 G 1 T 81/2 G 1 T 83/4 G
Gerste 351/2 G 353/4 G 351/4 G 1 T 23/4 G 1 T 23/4 G
Hafer 602/5 G 601/6 G 501/4 G 801/4 G 693/5 G

Die „Leihekasse von 1786“ ist jedoch nicht der einzige Vorläufer der heutigen Sparkasse Detmold. 1804 wurde unter der Regierung der Fürstin Pauline zur Lippe die "Leihbank" gegründet. Die beiden Institute schlossen sich 1909 zur "Fürstlich-Lippischen Landesspar- und Leihekasse in Detmold" zusammen. Zum Kreis der Vorgänger zählen weiterhin auch die "Sparkasse Horn-Bad Meinberg" von 1841, die "Stadtsparkasse Lage" von 1860, die "Städtische Sparkasse Barntrup" von 1883, die "Städtische Sparkasse Detmold" von 1904, die "Amtssparkasse/Kreissparkasse Lage (Lippe)" von 1906, die "Städtische Sparkasse Schwalenberg" von 1914, die "Gemeindesparkasse Elbrinxen" von 1919 und die Amtssparkasse/Kreissparkasse Detmold" von 1920.

 Übersicht der Prägungen  1802 1803 1804 1809 1812 1814 1816 1818
1 Mariengroschen S S S
0Gold-Abschlag davon zu 1/2 Dukaten G
2 Pfennig K
1 Pfennig K S
1 Heller K K K K K
0Silber-Abschlag davon S

Erklärung: G = Gold, S = Silber, K = Kupfer

Münzen
Nominal: 1 Heller
Ausgabe: 1802, Auflage = 166.369 Stück (Wert = 166.369 Heller); 1809; Auflage = 108.288 Stück (Wert = 108.288 Heller); 1812, 1814, 1816
Material: Kupfer; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „I“ / „HELLER“ (Variante: mit „.“ (1809)) / „1802“ / Rosette (Variante: Münzmeisterzeichen „T“ (1812))
Rückseite: heraldische Rose
Nominal: 2 Pfennig
Ausgabe: 1802, Auflage = 127.008 Stück (Wert = 254.016 Pfennig)
Material: Kupfer; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „II“; „PFEN=“ / „NING“ (Variante mit „.“) / „1802“ / Rosette
Rückseite: heraldische Rose
Nominal: 1 Pfennig
Ausgabe: 1802, Auflage = 119.832 Stück (Wert = 119.832 Pfennig)
Material: Kupfer; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „I“; „PFEN=“ / „NING“ / „1802“ / Rosette
Rückseite: heraldische Rose
Nominal: 1 Mariengroschen
Ausgabe: 1804
Material: ?; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „I“ / „LIPP.MAR“ / „GROS:“ / „1804“ / „--------“
Rückseite:
Nominal: 1 Pfennig
Ausgabe: 1818
Material: Kupfer; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „I“ / „PFEN=“ / „NING“ / „1818“ / Münzmeisterzeichen „T“ (Variante: ohne „T“)
Rückseite: heraldische Rose
Ankündigung neuer Münzen

„Es ist anjetzo eine hinreichende Quantität Kupfermünze an Zweypfennigen, Pfennigen und Hellern geprägt, welche gegen gute Silbermünze aus der Landrentey abgefordert werden kann. Detmold den 17ten December 1802. Fürstl. Lipp. Vormundschaftl. Rentenkammer daselbst.“

– Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 25. Dezember 1802, S. 410.
Warnhinweise vor falschen Münzen in den Lippischen Intelligenzblättern

„Circulare die Hessischen gute Groschen betreffend.
Da die am 22ten Junius 1789 verordnete Herabwürdigung der hessischen Scheidemünzen in Vergessenheit gerathen ist, und die guten Groschens ansetzo häufig sich eindringen: so wird zur Nachricht des Publikums bekannt gemacht, daß die Hessischen guten Groschens nicht den Werth der Conventionsmünze haben, da die Mark von dieser zu 20, von jenen aber zu 22 Gulden ausgepräget wird. Hiernach sind 10 gute Groschen in Conventionsmünze eben so viel werth, wie 11 Hessische gute Groschens, welche also künftig um so weniger jemanden aufgebrungen werden sollen, da sie, sobald die hier verseyende Ausprägung zureichender Scheidemünze geschehen seyn wird, in diesigem Lande herab oder außer Umlauf gesetzt werden sollen. Wornach sich also jeder für Schaden zu hüten hat. Detmold den 8ten Februar 1803. Fürstl. Lipp. Vormundschaftl. Regierung daselbst.“

– Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 12. Februar 1803, Nr. 7, S. 49 f.

„Nachricht wegen falscher XX Kreuzer Stücke. Es zeigen sich falsche 20 Kreuzer Stücke vom Jahre 1786, die aus Kupfer und Wißmuth bestehen. Sie sind gelblich von Farbe, schlecht und in den Umschriften fehlerhaft geprägt. Ihre Unächtheit ist zwar sehr sichtbar, indessen wird doch das Publikum davor gewarnt. Detmold den 12ten Jul. 1803. Fürstl. Lipp. Vormundschaftl. Regierung daselbst.“

– Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 23. Juli 1803, S. 234.

„Das Publicum wird vor falschen Lippischen Mariengroschen vom Jahre 1804 gewarnet. Sie sind von Kupfer, mit Quecksilber überzogen, und an der schlechten Präge, besonders des Wappen von den ächten leicht zu unterscheiden. Detmold den 17ten Jan. 1806. Fürstl. Lipp. Vormundschaftl. Regierung daselbst.“

– Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 21. Juni 1806, S. 193.

„Folgende nachgemachte Münzen von schlechtem Metall sind im hiesigen Lande zum Vorschein gekommen, als:
I. Unter Fürstl. Hessischem Stempel
00a) ¼ rthl. oder 9. gr. Stücke, auf deren Avers der gekrönte Hessische Löwe mit einer Verzierung umgeben, über selbiger eine Krone, darunter das Münzzeichen F. U. und die Umschrift: 53½ St. eine Mark fein, befindlich ist; deren Revers enthält IV. Einen Reichs-Thal. 1765, in einem Kreise oder Ringe eingeschlossen, außerhalb desselben die Umschrift Fürst. Hess. Landm., und unten das Wort Justirt.
00b) ¼ rthl. oen der 9. gr. Stücke; die Vorderseite derselben ist der der erstern völlig gleich, die Rückseite ist aber verschieden, indem die Worte IV. Einen Reichs-Thal. nicht von einem Kreise, sondern von einer Verzierung eingeschlossen, und die Jahrszahl 1767, die Umschrift aber gleichfalls Fürst. Hess. Landm., und unten auf dem Rande ebenfalls das Wort Justirt befindlich ist, und
00c) ⅙ rthl. oder 6 gr. Stücke. Auf dem Avers derselben befindet sich der Hessische Löwe in blauem Felde, von einer Verzierung umgeben, über dieser eine Krone, und unter selbiger Lorbeerzweige. Der Revers enthält VI. Einen Thaler 1802, unter diesen Worten einen horizontalen Strich, und darunter das Münzzeichen F., auf dem Rande die Umschrift: 80 Stück Eine Mark Fein, und unten das Wort Justirt.
II. Unter Herzogl. Braunschweigischem Stempel.
00a) ⅙ rthl. oder 6 gr. Stücke. Auf der Vorderseite ist das springende weiße Pferd, unter selbigem das Münzzeichen M. C., und darunter die Umschrift: Carolus Guil. Ferd. D. G. Dux. Br. Et Lün. befindlich. Die Rückseite enthält VI. Einen Thaler 1791, umher einen Kreis oder Ring, und außerhalb desselben die Umschrift: LXXX Eine Feine Mark Convent M., und
00b) den eben beschriebenen völlig gleiche ⅙ rthl. oder 6 gr. Stücke, nur mit dem Unterschiede der Jahrszahl, welche auf diesem 1793 ist.
Die Stempel, deren man sich zur Ausprägung dieser Münzsorten bedient hat, sind mit vieler Geschicklichkeit und Genauigkeit gerechten Münzen dieser Art nachgeschnitten. Um solchen Münzen das Ansehen von Begriffenheit und Roulance zu geben, sind sie vermittelst einer schwarzen Masse beschmutzt, welche durch bloßes heißes Wasser aufgelöst, und mit den Fingern abgerieben werden kann. Sie differieren gar sehr von einander in der Schwere, und sind die mehrsten derselben ein merkliches leichter als die gerechten Stücke. Ein anderes äußerliche Kennzeichen dieser falschen Münzen ist die besondere Schärfe, welche das Gepräge under Rand hat.
Nach der auf ihr Gewicht und den durch die Proben auf der Capelle gefundenen Silbergehalt gegründeten Berechnung ist ein solches falsches Hessisches 9 gr. Stück nur 3 gr. 2⅙ pf., ein Hessisches 6 gr. Stück nur 2  gr. 3 pf., und ein Braunschw. 6 gr. Stück nur 2   gr. 4 und ungefähr ⅟₁₆ pf., gegen gerechte Conventionsmünze werth.
Das Publikum wird daher vor diesen Münzen hiermit gewarnt.  Hannover den 2ten Dec. 1806.“

– Hannoversche Anzeigen Nr. 97 v. J. 1806. In: Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 17. Januar 1807, S. 20 f.

„Da sich hier häufig zeigende VI Kreuzerstücke durch eine Verordnung Sr. Hoheit des Fürsten Primas außer Cours gesetzt sind; so werden sowohl die Rendanten als das Publikum vor derren Annahme zu 2 Mgr. gewarnet. Detmold den 28ten Jul. 1807. Fürstl. Lipp. Vormundschaftl. Regierung daselbst.“

– Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 1. August 1807, S. 241.

„Von falschen Münzern sind falsche Münzen mit Braunschweigischen, Lüneburgischen, Preußischen und Hessischen Gepräge in Umlauf gebracht, worunter sich Hessische 1/6 und Lüneburger 1/12 Stücke, beyde mit der Jahreszahl 1805 versehen, befunden haben. Der Gehalt dieser verfälschten Münzen ist Kupferartig, das Aeußere täuschend, die Präge wohl gerathen, die Uebersilberung gut.“

– Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 27. August 1808, S. 279.

„Nach dem Minder- und Schaumburg-Lippischen Anzeigen fallen in den benachbarten Gegenden falsche 1/6 und 1/12 Stücke mit Braunschw. Lüneb. Gepräge in ziemlicher Menge circuliren. Da zu vermuthen steht, daß auch in hiesige Grafschaft sich diese falsche Münze schon eingeschlichen hat, oder noch einschleichen wird; so will man hiermit das Publikum davor warnen und einige Kennzeichen angeben: Die 1/6 Stücke vom J. 1805 täuschen leicht durch ihr ganz neues Ansehen. Die Präge selbst ist zwar deutlich; aber die Schrift unordentlich, die Buchstaben verschieden groß und das Pferd schlecht und plump gerathen. Die Rückseite sieht besser aus. Der Rand hat grobe Einschnitte.
Schlechter gearbeitet sind die 1/12 Stücke mit der Jahreszahl 1807. Die Präge ist sehr undeutlich, die Gestalt des Pferdes unkenntlich, an den Vordertheilen wenig ausgedrückt. Unter dem Pferd stehen die Buchstaben M. C. Die Unterschrift ist unleserlich, die Buchstaben stehen schief und mehrere verkehrt. Die Rückseite ist ebenfalls etwas besser, hingegen die Umschrift durchaus schlecht gerathen. Auf dem Rande erkennt man keine Zeichnung und auf der Vorderseite sind nichts als plumpe unregelmäßige Zacken.“

– Aus den Pyrmonter Blättern vom 21. Oktober 1808. In: Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 5. November 1808, S. 355.

„Warnung vor falschen Lippischen Mariengroschen von 1806. – Da sich die im 25ten Stück der Lippischen Intelligenzblätter vom Jahre 1806 beschriebene falsche Lippische Mariengroschen mit der Jahreszahl 1804 wieder sehen lassen: so wird das Publikum nochmal davor gewarnet. Detmold den 17ten Jan. 1809. Fürstl. Lipp. Vormundschaftliche Regierung.“

– Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 28. Jan. 1809, S. 25.
Auch das gab es …

„Lemgo. Am vorigen Sonntage hat sich in dem Klingelbeutel der Kirche zu St. Marien eine Pistole in Golde gefunden, wofür dem milden Geber Namens der Armen verbindlichst gedankt und Gottes reicher Segen gewünschet wird.“

– Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 6. November 1802, S. 358.

Leopold II. (1820 bis 1851)

Paul Alexander Leopold II. (* 6. November 1796 in Detmold; † 1. Januar 1851 ebenda) war beim Tod seines Vaters Leopold I. erst sechs Jahre alt. Deshalb übernahm zu Beginn seiner Regentschaft im Jahr 1820 seine äußerst fähige Mutter Pauline bis zu ihrem Tod die Regierungsgeschäfte.

Gesetzliche Ausbringung der wichtigsten Sorten vor Einführung der Reichswährung
Nennwert Prägezeit Metall Gewicht Feingewicht Feingehalt
Doppeltaler 1843 Silber 37,120 g 33,408 g 900,0 ‰
Vereinstaler 1860, 1866 Silber 18,519 g 16,667 g 900,0 ‰
2 1/2 Silbergroschen 1847 Billon 3,248 g 1,218 g 375,0 ‰
2 1/2 Silbergroschen 1860 Billon 3,221 g 1,208 g 375,0 ‰
1 Silbergroschen 1847 Billon 1,559 g 0,487 g 312,5 ‰
1 Silbergroschen 1860 Billon 2,196 g 0,483 g 220,0 ‰
1/2 Silbergroschen 1847 Billon 0,974 g 0,244 g 250,0 ‰

Zur Regierung gelangt, führte Leopold ein wahres Einsiedlerleben. Seine Gemahlin, Prinzessin Emilie von Schwarzburg-Sondershausen (* 23. April 1800), war eine gute, sanfte Frau, die sich der strengen Lebensweise ihres Gatten unterwarf. Das Ehepaar hatte neun Kinder und führte ein musterhaftes Familienleben. Leopold II. hatte zwei Leidenschaften, die Jagd und das Theater, das zu den besten Deutschlands gehörte, dessen Kosten aber, im Vergleich zu den Einnahmen des Staates, unverhältnismäßig hoch waren. Albert Lortzing war von 1826 bis 1833 am Detmolder Theater engagiert.

Jährlicher Lebensbedarf eine Tagelöhners um 1849
Hausmiete 18 Taler
Gartenmiete 6 Taler
Ackerland zu Kartoffeln 7 Taler
wöchentlich 1/2 Scheffel Brotkorn00 26 Taler
Backlohn 4 Taler 10 SGr.
Hülsenfrüchte 2 Taler
Holz 10 Taler
Kaffee 5 Taler
Fett, Salz, Öl 10 Taler
Einliegergeld 1 Taler
gesamt 89 Taler 10 SGr.
Jahresgehälter ausgewählter Berufe um 1850
Beruf Gehalt
Wanderziegelmeister 300…500 Taler
Ordentlicher Lehrer nicht unter 150 Taler
Zimmermann 100…110 Taler
Tagelöhner ohne Kost 60…84 Taler
Wanderziegler 45…55 Taler
Tagelöhner mit Kost 31…45 Taler
Großknecht 28…38 Taler
Kleinknecht 20…25 Taler
Grasmäher 18…20 Taler

1838 trat das Land Lippe der Dresdner Münzkonvention und 1857 dem Wiener Vertrag bei. Die Münzung erfolgte – gemäß diesen Verträgen – in Berlin.

 Übersicht der Prägungen  1821 1822 1823 1824 1825 1826 1828 1829 1830 1835 1836 1840 1843 1847
2 Taler S
2 1/2 Silbergroschen S
1 Silbergroschen S
1/2 Silbergroschen S
0Kupfer-Abschlag davon K
3 Pfennig K
0Silber-Abschlag davon S
1 1/2 Pfennig K K K K
1 Pfennig K K K K K K K K K K
1 Heller K K K K K

Erklärung: S = Silber, K = Kupfer

Münzen
Nominal: 1 Pfennig
Münzstätte: Blomberg; Beauftragter für Kupferprägungen: Strickling
Ausgabe: 1821
Material: Kupfer; Durchmesser: 18,6 mm; Gewicht: 2,02 g
Vorderseite: heraldische Rose, als Butzen kleine (Variante: große) Punkte
Rückseite: zwischen zwei Rosetten „I“ / „PFEN=“ / „NING.“ / „1821“ / Münzmeisterzeichen „ST“
Nominal: 1 1/2 Pfennig
Münzstätte: Lemgo; Beauftragter für Kupferprägungen: Trebbe
Ausgabe: 1825
Material: Kupfer; Durchmesser: 20,9 mm; Gewicht: 2,90 g
Vorderseite: heraldische Rose
Rückseite: zwischen zwei Rosetten „I I/2“ / „PFEN=“ / „NING.“ / Jahreszahl / Münzmeisterzeichen „T“
Nominal: 1 Heller
Münzstätte: Blomberg; Beauftragter für Kupferprägungen: Strickling
Ausgabe: 1840
Material: Kupfer; Durchmesser: 16,5 mm; Gewicht: 1,08 g
Vorderseite: heraldische Rose
Rückseite: zwischen zwei (Variante: große oder kleine) Rosetten eine „I“ / „HELLER“ (Variante: „HELLER.“) / Jahreszahl (Variante: Jahreszahl mit „.“) / Münzmeisterzeichen „ST.“ (Variante: „ST“)
Nominal: 1 Pfennig
Ausgabe: 1821, 1824
Material: Kupfer; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „I“ / „PFENNING“ / Jahreszahl / Münzmeisterzeichen „ST.“
Rückseite: heraldische Rose
Nominal: 1 Guter Pfennig
Ausgabe: 1825
Material: ?; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei Rosetten eine „I“ / „GUTER“ / „PFENNIG“ / „1826“
Rückseite: Wappen unter Krone
Nominal: 1 Pfennig
Ausgabe: 1828, 1829, 1830, 1836, 1840
Material: Kupfer; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: zwischen zwei (Variante 1836: große und kleine) Rosetten eine „I“ / „PFENNIG“ / Jahreszahl / Münzmeisterzeichen „ST.“ (Variante 1929: ohne „.“; Variante 1840: ohne Münzmeisterzeichen)
Rückseite: heraldische Rose
Nominal: Doppeltaler
Ausgabe: 1843, Auflage = 16.800 Stück (Wert = 33.600 Taler)
Material: Silber; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: „* 2 THALER VII EINE F. MARK 3 1/2 GULDEN *“ / „VEREINS 1843 MÜNZE“ um neunfeldiges Wappen auf Hermelinmantel unter Fürstenhut
Rückseite: „PAUL ALEXANDER LEOPOLD FÜRST ZUR LIPPE“ um nach rechts blickenden Kopf; Münzstättenzeichen „A“
Randschrift: „CONVENTION VOM 30 JULY 1838 *“
Nominal: 2 1/2 Silbergroschen
Ausgabe: 1847, Auflage = 363.264 Stück (Wert = 908.160 Silbergroschen)
Material: Billon; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: „12 EINEN THALER“ über und „SCHEIDEMÜNZE“ unter „2 1/2“ / „SILBER“ / „GROSCHEN“ / „1847“ / Münzstättenzeichen „A“
Rückseite: „PAUL ALEX. LEOPOLD FÜRST Z. LIPPE“ um nach rechts blickenden Kopf
Rand: glatt
Nominal: 1 Silbergroschen
Ausgabe: 1847, Auflage = 750.000 Stück (Wert = 750.000 Silbergroschen)
Material: Billon; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: „30 EINEN THALER“ über und „SCHEIDE MÜNZE“ unter „1“ / „SILBER“ / „GROSCHEN“ / „1847“ / Münzstättenzeichen „A“
Rückseite: „PAUL ALEX. LEOPOLD FÜRST Z. LIPPE“ um nach rechts blickenden Kopf
Rand: glatt
Nominal: 1/2 Silbergroschen
Ausgabe: 1847, Auflage = 320.580 Stück (Wert = 160.290 Silbergroschen)
Material: Billon; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: „60 EINEN THALER“ über und „SCHEIDE MÜNZE“ unter „1/2“ / „SILBER“ / „GROSCHEN“ / „1847“ / Münzstättenzeichen „A“
Rückseite: „PAUL ALEX. LEOPOLD FÜRST Z. LIPPE“ um nach rechts blickenden Kopf
Rand: glatt
Nominal: 3 Pfennig
Ausgabe: 1847, Auflage = 1.019.600 Stück (Wert = 3.050.700 Pfennig)
Material: Kupfer; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: „SCHEIDE MÜNZE“ über „3“ / „PFENNINGE“ / „1847“ / „--------“ / Münzstättenzeichen „A“
Rückseite: „4 EINEN SILB. GROSCHEN“ um Schild mit heraldischer Rose unter Fürstenhut
Rand: glatt
Nominal: 1 Pfennig
Ausgabe: 1847, Auflage = 972.000 Stück (Wert = 972.000 Pfennig)
Material: Kupfer; Durchmesser: ?; Gewicht: ?
Vorderseite: „SCHEIDE MÜNZE“ über „1“ / „PFENNING“ / „1847“ / „--------“ / Münzstättenzeichen „A“
Rückseite: „12 EINEN SILBERGROSCHEN“ um Schild mit heraldischer Rose unter Fürstenhut
Rand: glatt
Bekanntmachung über die außer Cours kommenden Waldeckschen Münzen

„Bekanntmachung. Die nachstehende Fürstlich Waldecksche Verordnung vom 20sten December v. J. über die außer Cours kommenden Waldeckschen Münzen wird hiermit zur öffentliche Kunde gebracht. Da darnach die darin bezeichneten Münzen nach dem 1sten April dieses Jahres ihre Gültigkeit verlieren und im Laufe des Monats März an die Oberrentämter zur Umwechslung gegen neue Scheidemünze oder Courant abgeliefert werden müssen, so werden die Special=Rendanten angewiesen, ihre Vorräthe an solchen Waldeckschen, genau zu sondernden Münzen spätestens bis zum 15ten März an die Generalcassen einzusenden. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden dieselben nicht mehr angenommen.
Detmold, den 31sten Januar 1843.
Fürstlich Lippische Regierung. W. A. Eschenburg.

Verordnung über die außer Cours kommenden Waldeckischen Münzen.
Da in Folge des Landesherrlichen Gesetzes über das Münzwesen diejenigen Waldeckischen Münzen und insbesondere diejenigen Scheidemünzen, welche in die neue Münzwährung und Eintheilung nicht passen, nicht ferner coursieren sollen, so wird in dieser Beziehung mit Landesherrlicher Genehmigung Folgendes verordnet:
§. 1. Die nachfolgenden älteren Münzen und beziehungsweise Scheidemünzen
1) die 1/4 Thalerstücke,
2) die 2 Mariengroschenstücke,
3) die 1 Mariengroschenstücke,
4) die 1/2 Mariengroschenstücke,
5) die 3 Pfennigstücke und
6) die 1 Pfennigstücke
Waldeckischen Gepräges sollen nur bis zum 1sten April 1843 coursieren und nach diesem Zeitpuncte als Münzen keine Gültigkeit behalten. (…)
Die vorstehende Verordnung wird zur allgemeinen Nachricht und Nachachtung hiermit bekannt gemacht.
Arolsen den 20sten December 1842.
Fürstlich Waldeckische Regierung.    unterz. L. Hagemann“

– Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt, Nr. 5, 4. Februar 1843
Verordnung, die herrenlosen Conventions=1/6 und 1/12 Stücke und die ausländische Scheidemünze betreffend

„Nach der Bekanntmachung vom 15ten Februar 1842 (die Nr. 8 der vorigjährigen Intelligenzblätter) ist die Annahme der nach dem Conventionsfuße ausgeprägten 1/6 und 1/12 Stücke bei den Cassen vorerst noch gestattet, da aber unter diesen Münzen sich manche jetzt herrenlose befinden, welche im Auslande nirgend mehr gelten und sich deshalb in hiesiges Land ziehen, so macht sich eine genaue, auch hinsichtlich der ausländischen Scheidemünze erforderliche Bezeichnung der bei den Cassen ferner zulässigen Münzen nöthig und wird zu dem Ende nomine Serenissimi verordnet:
        1) Es dürfen künftig nur Königlich Hannoversche und Herzoglich Braunschweigsche 1/6 und 1/12 und zwar die 1/12 Stücke nur als Scheidemünze bei den Cassen angenommen werden. Die Tuten oder Rollen mit solchen Münzen sind mit der Aufschrift: Hannoversche und Braunschweigsche 1/6 oder 1/12 Stücke zu versehen und dürfen bei 1 Rthl. Ordnungsstrafe keine andere Conventions=Stücke enthalten. Auch von den Courant=1/6 und 1/12 Stücken sind diese Conventions=Stücke gesondert zu halten und jene besonders einzurollen und durch die Aufschrift zu bezeichnen.
        2) Außerdem dürfen nur folgende nicht in Courant ausgeprägte grobe Münzen:
            a. vollwichtige Laub= und Kronthaler zu 1 Rthl. 18 gr.,
            b. Speciesthaler,
            c. Königlich Sächsische, Hannoversche, Braunschweigsche und Mecklenburgsche 2/3 Stücke,
            d. nicht durchlöcherte 2/9 Stücke und sämtliche Lippische und nach dem Leipziger oder Conventionsfuße geprägten Münzen
bei den Cassen als Courant angenommen werden.
        3) Auch die Courant=1/12 Stücke sind, gleich den 1/12 Conventionsstücken, bei den Cassen nur als Scheidemünze zulässig. Außerdem sind bei denselben alle einländische Scheidemünzen, von ausländischen aber nur Königlich Hannoversche, Herzoglich Braunschweigsche und Fürstlich Schaumburg=Lippische 1/24 und 1/36 Stücke anzunehmen.
        4) Die nach der Verordnung vom 28sten Dec. 1841 (die Nr. 1 der vorigjährigen Intelligenzblätter) bisher noch gestatte Zahlung von einem Fünftheil Scheidemünze wird auf ein Zehntheil beschränkt, dergestalt, daß bei Zahlungen, bei welchen keine Münzsorte festgelegt ist, welche demnach in Courant als der Landesmünze zu leisten sind, künftig nur ein Zehnttheil Scheidemünze zulässig ist und die Annahme einer größeren Quote verweigert werden kann.
        5) Sämmtlich Cassen=Rendanten haben sich hiernach genau zu achten und ihre Bestände an nach dieser Verordnung künftig nicht mehr zulässigen Münzen innerhalb 8 Tagen an die Generalcassen einzusenden. Auch wird denselben hinsichtlich des Einrollens der Gelder bei 1 Rthl. in 1/3 und 50 Rthl. in 1/6 Stücken zu verpacken, die Scheidemünze aber nur einzurollen und zwar die 1/12 Stücke in Rollen nicht über 10 Rthl. und die 1/24 und 1/36 Stücke in Rollen bis zu 5 Rthl.
Vorstehende Verordnung soll durch das Regierungsblatt bekannt gemacht und demnächst in die Gesetzsammlung aufgenommen werden.
Detmold den 28sten März 1843. / Fürstlich Lippische Regierung. W. A. Eschenburg.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt, Nr. 13, 1. April 1843
Das passiert …

„Bekanntmachung. Wegen Verausgabung falschen Geldes ist der Seiler Wilhelm Seiger aus Lipperode zur Zwangsarbeits=Strafe auf 11 Monate verurtheilt worden.
Detmold den 18ten December 1844. / Fürstlich Lippisches Criminalgericht das.  Ballhorn-Rosen.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt, No. 51, 21. December 1844.

„Bekanntmachung. Gegen den hier wegen Verausgabung eines falschen Thalerstücks bestraften Friedrich Wilhelm Schulze aus Stedefreund, bei Herford, ist auch Landesverweisung ausgesprochen worden, unter Androhung halbjähriger Zwangsarbeit=Strafe für den Fall der Rückkehr.
Detmold den 3ten December 1846.  /    Fürstlich Lippisches Criminalgericht daselbst. / Ballhorn-Rosen.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs= und Anzeige=Blatt. No. 49. 5. December 1846. S. 583.
Einführung der Silbergroschen und Silberpfennige

„Detmold. Die bevorstehende Einführung der Silbergroschen und Silberpfennige macht die Veränderung des statutenmäßigen Zinsfußes der Sparcasse zu 1 mgr. 1½ pf. vom Thaler nothwendig. Mit Genehmigung Fürstlicher Regierung wird derselbe daher vom nächsten Jahre an auf einen Silbergroschen vom Thaler festgelegt, so daß also alle im nächsten Jahre zur Zahlung kommenden Zinsen, mögen sie dann fällig oder von früherer Zeit rückständig seyn, nach diesem Zinsfuße berechnet und berichtigt werden. Diejenigen Gläubiger der Sparcasse, welche dieser Bestimmung sich zu fügen nicht geneigt sind, müssen vor dem Ablaufe d. J. ihre Einlagen aus der Casse zurücknehmen.
Detmold den 9ten October 1845.  /  Die Direction der Sparcasse.  Führer.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt, No. 41, 11. October 1845, S. 423 f.

„Bekanntmachung, die Aussetzung der Einführung der Silbergroschen betreffend.
Nach dem Beschlusse auf letztem Landtage sollten die Silbergroschen als neue Scheidemünze mit Anfang künftigen Jahres eingeführt werden und war dazu von der Regierung die nöthige Vorbereitung in der Erwartung getroffen, daß die Königliche General=Münz=Direction in Berlin, welche die Prägung der neuen Scheidemünzen übernommen hat, dieselben vor Ablauf des Jahres werde liefern können. Nach der von dieser Behörde jetzt eingegangenen Benachrichtungen würde die Lieferung der neuen Münzen aber erst bis Ende Februars künftigen Jahres bewirkt werden können, weshalb die Einführung derselben und der Rechnung nach Silbergroschen, da solche im Laufe des Jahres Störung im Rechnungswesen verursachen würde, nunmehr mit höchster Genehmigung Serenissimi bis zum Anfange des Jahres 1847 ausgesetzt ist.
Diese Verfügung soll durch das Regierungsblatt zur allgemeinen Kunde gebracht werden.
Detmold, den 4ten November 1845.  /  Fürstlich Lippische Regierung.  W. A. Eschenburg.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt, No. 45, 8. November 1845, S. 471 f.

„Bekanntmachung, die Festsetzung der Brodtaxe nach Silbergroschen betreffend.
Wegen der auf Neujahr bevorstehenden Einführung der Silbergroschen zu 12 Pfennigen hat die Regierung die Waitzen= und Roggenbrod=Taxen auf Grundlage der bisherigen Principien nach dieser neuen Münze ausrechnen und darüber die beiden Tabellen anfertigen lassen, welche dem gegenwärtigen Regierungsblatte als Anlagen beigefügt sind.
Die Polizei=Behörden haben sich nach diesen Tabellen bei Festsetzung der Brodtaxen zu achten und haben künftig auch die Magisträte zu Barntrup und Lage, gleich den übrigen fünf Städten, am Schluß jeden Monats die den Bäckern für den folgenden Monat gesetzten Kornpreise und Taxen an die Redaction des Regierungs=Blattes zur Bekanntmachung einzusenden.
Nach den in den Tabellen angegebenen Sätzen läßt sich das Gewicht für andere als die darin unterstellten Brodpreise (z. B. für Roggenbrod zu 1½ und 5 Sgr., welche die Hälfte, beziehungsweise das Doppelte des angegebenen Gewichts haben muß) leicht ausrechnen. Bei der Berechnung der Lemgoer Brodtaxen ist aber dem Kornpreise der Betrag der städtischen Accise zuzusetzen, also das Gewicht zur Anwendung zu bringen, welche dem um den Betrag der Accise höhern Kornpreise entspricht.
Detmold, den 8ten December 1846.  /  Fürstlich Lippische Regierung.  W. A. Eschenburg.
Auswahl einiger Angaben in den beigefügten Tabellen:
Wenn der Scheffel Roggen 1 Rthl. und 7 Sgr. kostet, so muß ein Kleinbrod für 2½ Sgr. 2 Pfd., 25 Lth. und 1 Qt., ein Mittelbrod für 2½ Sgr. 3 Pfd., 26 Lth. und 2 Qt. sowie ein Großbrod für 2½ Sgr. 4 Pfd. und 15 Lth.wiegen.
Wenn der Scheffel Roggen 3 Rthl. und 29 Sgr. kostet, so muß ein Kleinbrod für 2½ Sgr. 1 Pfd., 10 Lth. und 2 Qt., ein Mittelbrod für 2½ Sgr. 1 Pfd., 26 Lth. und 1 Qt. sowie ein Großbrod für 2½ Sgr. 2 Pfd., 3 Lth. und 3 Qt. wiegen.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs= und Anzeige=Blatt, No. 51, 19. December 1846, S. 609 und 610 sowie Beilage S. 1 bis 7.
Bekanntmachung

„Vor kurzem ist im hiesigen Verkehr ein falsches Lippisches 2½ Silbergroschen=Stück vorgekommen. Dasselbe ist den ächten Münzen dieser Art vom Jahr 1847 aus Zinn nachgebildet, hat mit diesem gleiche Größe und Dicke, ist aber 8 Aß (Anm.: ≈ 0,4 Gramm) leichter und scheint, der rauhen und blinden Fläche nach, gegossen zu seyn.
Die Obrigkeiten werden hiervon in Kenntniß gesetzt, um auf etwa mehr vorkommende falsche Münzen der obigen Art und auf deren Verbreiter achten zu lassen und eintretenden Falls darüber sofortigen Bericht zu erstatten.
Detmold, den 12ten März 1850.  /  Fürstlich Lippische Regierung.  v. Meien.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs= und Anzeige=Blatt, No. 11., 16. März 1850, S. 118

Leopold III. (1851 bis 1875)

Paul Friedrich Emil Leopold III. (* 1. September 1821 in Detmold; † 8. Dezember 1875 ebenda) regierte vom 1. Januar 1851 bis zum 8. Dezember 1875. Als streng Konservativer war Leopold ein Gegner der Märzrevolution. Er löste deshalb den Landtag bald auf und hob durch Verordnung vom 15. März 1853 die Verfassung von 1849 auf und führte die Verfassung von 1836 wieder ein, obwohl man ihm davon abriet. Die liberale Partei schäumte über diesen Staatsstreich, während sich der Fürst auf den Standpunkt stellte, dass er die durch die Revolution erzwungene Verfassung weder veranlasst noch gebilligt, geschweige denn beschworen habe. Seine Kabinettsräte ersetzte er darauf durch den unrühmlich bekannten Dr. Hannibal Fischer, den hochkonservativen „Flotten-Fischer“, der sich und die Regierung weiterhin äußerst unbeliebt machte. Seinem Nachfolger, dem konservativen Minister Alexander von Oheimb, gelang trotzdem ein großer Erfolg in der Verhandlung mit den Ständen, indem er die Trennung von Landes- und Domanialhaushalt im Sinne des Fürsten durchführte und die Anerkennung der Stände erlangte, dass das Domanium als Privatbesitz der fürstlichen Familie anerkannt wurde. Im Allgemeinen dauerte aber der Verfassungsstreit an, und die liberale Opposition erregte sich über von Oheimbs Erfolg nur noch mehr, machte dem Fürsten das Leben sauer und verbitterte ihn, während sich der Riss zwischen Konservativen und Liberalen, zwischen Stadt und Land vertiefte. Dies schmerzte den Fürsten durchaus, denn er galt als leutselig und freundlich: Zu seinen wöchentlichen Audienzen hatte jedermann Zutritt.

Münzgesetz des Deutschen Reichs

Nach der Reichsgründung 1871 behinderten acht unterschiedliche Landeswährungen Handel und Verkehr der Gliedstaaten im Deutschen Reich. Es existierten insgesamt acht Landeswährungen mit Talern, Vereinstalern, Konventionstalern, Kreuzern, Hellern, Groschen, Silbergroschen, Neugroschen, Gulden, Konventionsgulden, Schillingen, Mark, Pfennigen, , Franc, Centimes, , Groten, Schwaren, , sowie Friedrich d’or, die auf unterschiedlichen Gold- und Silbergehalten in ihren Münzen fußten und den Handel erschwerten. Daher verabschiedete Kaiser Wilhelm I. die erste Währungsunion im Deutschen Reich.
Durch das Gesetz vom 4. Dezember 1871 wurde mit der Reichsgoldmünze der Goldgehalt der neuen gemeinsamen Währung „Mark“ festgelegt und dieser durch das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 auf alle Landeswährungen angewendet. – 1875 wurde die im ganzen Kaiserreich eingeführte Goldmark auch Zahlungsmittel im Fürstentum. Die Vorderseite, das Avers, konnte von den Gliedstaaten des Reiches gestaltet werden. In Lippe zeigten sie teils das Porträt des regierenden Fürsten.

 Übersicht der Prägungen  1851 1858 1860 1866
1 Vereinsthaler S S
2 1/2 Silbergroschen S
1 Silbergroschen S
3 Pfennig K
1 Pfennig K

Erklärung: S = Silber, K = Kupfer

Münzen
Nominal: 1 Pfennig
Münzstätte: Berlin; Medailleur: Christoph Carl Pfeuffer (Vorderseite)
Ausgabe: 1851, Auflage = 1.080.000 Stück; 1858, Auflage = 900.000 Stück
Material: Kupfer; Durchmesser: 17,6 mm; Gewicht: 1,5 g
Vorderseite: „12 EINEN SILB. GROSCHEN“ um Schild mit heraldischer Rose unter einem Fürstenhut
Rückseite: „SCHEIDE MÜNZE“ über „1“ / „PFENNING“ / Jahreszahl / „--------“ / Münzstättenzeichen „A“
Rand: glatt
Nominal: 3 Pfennig
Münzstätte: Berlin; Medailleur: Christoph Carl Pfeuffer (Vorderseite)
Ausgabe: 1858, Auflage = 60.000 Stück
Material: Kupfer; Durchmesser: 24,0 mm; Gewicht: 4,5 g
Vorderseite: „4 EINEN SILB. GROSCHEN“ um Schild mit heraldischer Rose unter Fürstenhut
Rückseite: „SCHEIDE MÜNZE“ über „3“ / „PFENNINGE“ / „1858“ / „--------“ / Münzstättenzeichen „A“
Rand: glatt
Nominal: 1 Vereinsthaler
Münzstätte: Berlin; Medailleur: Christoph Carl Pfeuffer (Vorderseite)
Ausgabe: 1860, Auflage = 25.600 Stück; 1866, Auflage = 17.500 Stück
Material: Silber; Durchmesser: 33,1; Gewicht: 18,5 g
Vorderseite: „PAUL FRIEDRICH EMIL LEOPOLD FÜRST Z. LIPPE“ um nach rechts blickenden Kopf, am Halsabschnitt „C. P.“, darunter das Münzstättenzeichen „A“
Rückseite: „EIN VEREINSTHALER XXX EIN PFUND FEIN“ und Jahreszahl um ein neunfeldiges Wappen auf Hermelinmantel unter einem Fürstenhut
Randschrift: „MÜNZVERTRAG VOM 24. JANUAR 1857“
Nominal: 2 1/2 Silbergroschen
Münzstätte: Berlin; Medailleur: Christoph Carl Pfeuffer (Vorderseite)
Ausgabe: 1860, Auflage = 120.000 Stück
Material: Silber; Durchmesser: 21,1 mm; Gewicht: 3,2 g
Vorderseite: „PAUL FRIEDR. EMIL LEOPOLD FÜRST Z. LIPPE“ um nach rechts blickenden Kopf
Rückseite: „12 EINEN THALER“ über und „SCHEIDE MÜNZE“ unter „2 1/2“ / „SILBER“ / „GROSCHEN“ / „1860“ / Münzstättenzeichen „A“
Rand: glatt
Nominal: 1 Silbergroschen
Münzstätte: Berlin; Medailleur: Christoph Carl Pfeuffer (Vorderseite)
Ausgabe: 1860, Auflage = 432.000 Stück
Material: Silber; Durchmesser: 18,5 mm; Gewicht: 2,2 g
Vorderseite: „PAUL FRIEDR. EMIL LEOPOLD FÜRST Z. LIPPE“ um nach rechts blickenden Kopf
Rückseite: „30 EINENTHALER“ über und „SCHEIDE MÜNZE“ unter „1“ / „SILBER“ / „GROSCHEN“ / „1860“ / Münzstättenzeichen „A“
Rand: glatt

Woldemar (1875 bis 1895)

Günther Friedrich Woldemar (* 18. April 1824 in Detmold; † 20. März 1895 ebenda) war bei seinem Regierungsantritt am 8. Dezember 1875 schon 51 Jahre alt.

Angesichts der eigenen Kinderlosigkeit, dem entmündigten Bruder Karl Alexander zur Lippe und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten für die Erbfolge versuchte er die Ereignisse zu präjudizieren. Aufgrund persönlicher Abneigung und beseelt von dem Wunsch, sein Land einem Mitglied eines regierenden Fürstenhauses zu vererben, bestimmte in seinem Testament den Prinzen Adolf zu Schaumburg-Lippe, einen Schwager Kaiser Wilhelms II., zu seinem Nachfolger und entfachte dadurch den lippischen Thronstreit, der in dem folgenden Jahrzehnt in Lippe die Geister trennte und das Interesse der Weltöffentlichkeit erregte.

Während der Regierungszeit Woldemars bis zum 20. März 1895 sind keine lippischen Münzen geprägt worden.
In Woldemars Regierungszeit fiel 1876 die erste Ausgabe von 100-Mark-Banknoten der Deutschen Reichsbank.

Kornpreise 1876 in Detmold
100 Pfund Februar März April Mai
Weizen 10,00 Mark 10,00 Mark 10,75 Mark 10,75 Mark
Roggen 8,50 Mark 8,30 Mark 8,75 Mark 8,75 Mark
Gerste 8,50 Mark 8,25 Mark 8,75 Mark 9,00 Mark
Hafer 9,00 Mark 8,75 Mark 9,25 Mark 9,00 Mark
Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung von Scheidemünzen der Thalerwährung

„Aufgrund des Artikels 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen:
  §. 1. Die 1/2=Groschenstücke der Thalerwährung, die 1/30=, 1/15=, 1/12=Thalerstücke und alle übrigen, auf nicht mehr als 1/12=Thaler lautenden Silberscheidemünzen der Thalerwährung, welche noch gegenwärtig gesetzliche Zahlungsmittel sind, gelten vom 1. Juni 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel. Es ist daher vom 1. Juni 1876 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
  §. 2. Die im Umlauf befindlichen, in dem §. 1 bezeichneten Münzen werden in der Zeit vom Juni bis 31. August 1876 von den durch die Landes-Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen geprägt haben, oder in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach dem im Art. 15 Nr. 3 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 festgesetzten Werthverhältnisse für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- oder Landesmünzen umgewechselt.
 Nach dem 31. August 1876 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zum Umwechslung angenommen.
  §.3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§. 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, imgleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
 Berlin, der 12. April 1876.   Der Reichskanzler. v. Bismarck.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt. Nr. 121, 24. Mai 1876.
           Ergänzung zur Bekanntmachung

„Zur Ausführung der vorstehenden Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die bezeichneten Münzen unter den aufgeführten Bedingungen in den Monten Juni, Juli und August d. J. innerhalb des Fürstenthums Lippe bei der Landcasse und sämmtlichen Special=Steuercassen und dem festgesetzten Werthverhältniß sowohl in Zahlung angenommen als auch gegen Reichsmünzen umgewechselt werden.
Füsrtlich Lippische Regierung. Eschenburg.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt. Nr. 188, 12. August 1876.
           Reaktion auf die Bekanntmachung

„Die nicht mehr gesetzlichen Zahlungsmittel als 1/2 Groschenstücke, 1/30, 1/15 und 1/12 Thalerstücke werden nach dem 15. dieses Monats von uns nicht mehr angenommen.
Actien-Bierbrauerei Falkenkrug. K. Döpping.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt. Nr. 189, 14. August 1876.
Falsche Goldstücke

„Unter diesem Titel berichtet die „A.; A.; Ztg.“: Seitdem in Deutschland die Goldwährung eingeführt ist, haben wir ein größeres Interesse an der Aufdeckung und der Unterdrückung der Falschmünzerei bezüglich der Goldstücke. Deshalb verdienen die Enthüllungen besondere Aufmerksamkeit welche darüber in der letzten lateinischen Münzconferenz gemacht wurden, aber erst kürzlich durch einen Bericht der schweizerischen Commissäre in die Oeffentlichkeit gedrungen sind. Der Präsident der Conferenz Herr Dumas, machte nämlich die vertrauliche Mittheilung, daß eine beträchtliche Summe falscher Goldstücke im Umlauf sei, und zwar geschehe die Falschmünzerei jetzt hauptsächlich mit Hülfe der Platina. Die specifische Schwere der Platina zum Golde verhält sich wie 21 : 19. Der Klang der beiden Metalle ist ungefähr derselbe. Daraus folgt, daß, wenn es gelingt, Platina mit einem anderen Metall zu legieren, welches dessen Dichtheit vermindert, man Stücke erhalten kann, die vergoldet in ziemlich vollkommener Weise die Goldstücke nachahmen. Da nun die Platina gegenwärtig nur den fünften Theil des Goldes werth ist, so kommt ein falsches Zwanzigfrankenstück nur auf ungefähr 4 Franken zu stehen. Seit mehr als 6 Jahren sind in dieser Weise in Spanien in größerem Maßstabe Isabellen, Napoleons und Sovereigns falsch gemünzt worden. Ein ansehnlicher Betrag dieser falschen Münzen ist in Frankreich eingeführt worden, theils durch den Grenzverkehr, theils durch carlistische Flüchtlinge. Schon im Jahre 1870 hatte eines der Mitglieder der Conferenz eine ganze Sammlung falscher Münzen untersucht. Eine neue Sammlung war während der Conferenz von 1876 ausgestellt, und die Regierungsbevollmächtigten hatten Gelegenheit, wahrzunehmen, daß die Fälscher bedeutende Fortschritte in der Fabrikation gemacht hatten, und daß die letzten ihrer Erzeugnisse sehr geeignet waren, das Publicum zu täuschen. Dumas machte ferner folgende Eröffnung, welche man den Geständnissen eines Galeerensträflings in La-Rouquette verdankte. Schon im Jahre 1867 seien in Katalonien Falschmünzerwerkstätten eingerichtet worden, welche falsche spanische Goldmünzen im Betrage von nicht weniger als 1/15 des Gesamtumlaufes auf der pyrenäischen Halbinsel geschlagen haben sollen. Als das öffentliche Mißtrauen erwacht war, verlegten sich die Falschmünzer auf die Nachahmung fremder Goldstücke. Die ersten gefälschten französischen Zwanzigfrankenstücke sollen in Frankreich durch Viehhändler eingeführt worden sein. Die Falschmünzerwerkstätten, welche sich hauptsächlich in Valencia und Barcelona befinden sollen, seien mit hydraulischen Pressen ausgerüstet, mit denen man die Ränder der Platina ohne Geräusch pressen könne. Eine einzige Werkstätte in Barcelona habe 1½ Millionen falscher Goldstücke geliefert! eine andere habe in noch größeren Dimensionen falsch gemünzt. Die Werkstätten seien sehr gut eingerichtet und von geschickten Mechanikern und Graveueren bedient. Die Platinabarren wurden in verschiedenen Theilen Europas von Industriellen geliefert, deren Adressen verrathen wurden. Diese Platinabarren seien sämtlich 0,250 Meter lang, 0,085 Meter breit und 0003 Meter dick. Alle diese von einem reumüthig Geständigen offenbarten Umstände erwiesen sich später vor Gericht sowie durch Nachforschung der Consuln, als richtig.  – Es ist oben bemerkt, daß die Dichtheit der Platina durch Legierung mit anderen Metallen derart vermindert wurde, daß genau die Dichtheit der Legierung der lateinischen Münzconvention von 9/10 Gold und 1/10 Kupfer erzielt wird. So wurden die Stücke in der gesetzlichen Dicke geschlagen, so daß eine Rolle genau einer solchen von 100 Francs echten Napoleons gleich war. Die Falschmünzer hatten zuerst die Legierung der Zahnkünstler von 0,950 Platina und 0,50 Kupfer benutzt; nachdem sie aber bemerkt, daß in dieser Weise die Rolle um eine Kleinigkeit zu kurz wurde, so haben sie der Platina und dem Kupfer noch ein wenig Silber oder Zink beigefügt, um die richtige Mischung zu erhalten. Dieser letztere Umstand liefert vom Gesichtspunkte der internationalen Criminalrechtspflege einen wichtigen Anklagepunkt. Manche Staaten würden vielleicht anstehen, die Fabrikanten von Platinabarren zu verfolgen; allein sobald erwiesen ist, daß diese Industriellen nicht Platina an und für sich herstellen, sondern bestimmte legirte Stücke, welche genau die specifische Schwere der Legierung der lateinischen Münzconvention haben, so scheint ihre sträfliche Absicht erwiesen. Die französische Regierung hat daher ihren Münzstätten die Untersuchungsacten mitgetheilt, und die Folge war der bekannte Beschluß, nach welchem die verbündeten Regierungen ein scharfes Auge auf die Falschmünzerei in ihren Staaten und an ihren Grenzen haben sollen.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt, Nr. 274, 22. November 1876.
Bekanntmachung betreffend die Außerkurssetzung der Zweithalerstücke und Eindrittelthalerstücke deutschen Gepäges. Vom 2. November 1876.

„Auf Grund des Artikels 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs=Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: §. 1. Die Zweithaler= (3½ Gulden=) Stücke und die Eindrittelthaler=Stücke deutschen Gepräges gelten vom 15. November 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel.  Es ist daher vom 15. November 1876 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
§ 2. Die im Umlauf befindlichen Zweithaler= (3½ Gulden=) und Eindrittelthaler=Stücke deutschen Gepräges werden in der Zeit vom 15. November 1876 bis 15. Februar 1877 von den durch die Landes=Zentralbehörden zu bezeichnenden Landeskassen nach dem in Artikel 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 festgesetzten Werthverhältnisse für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs= oder Landesmünzen umgewechselt. Nach dem 15. Februar 1877 werden die Zweithaler= (3½ Gulden=) und Eindrittelthaler=Stücke deutschen Gepräges auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen.
§. 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§. 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, imgleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
Berlin, den 2. November 1876. / Der Reichskanzler. In Vertretung. Hofmann.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt, Nr. 278, 27. November 1876.
           Ergänzung

„Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung des Reichskanzler=Amts vom 2. d. M. wird zu deren Ausführung Nachstehendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht:
1., die Landeskasse, sowie sämtliche Special=Steuerkassen des Landes sind angewiesen worden, die in jener Bekanntmachung bezeichneten Münzsorten sowie auch die österreichischen Doppelthaler bis zum 15. Februar k. J. 1877 sowohl in Zahlung anzunehmen, als auch gegen Reichsmünzen umzuwechseln;
2., die genannten Kassen haben bis zur Einlösung kommenden Münzen der gedachten Art, getrennt nach den Sorten Zweithalerstücke, Eindrittelthalerstücke und österreichische Doppelthaler – in möglichst abgerundeten Beträgen, kassenmäßig verpackt und bezeichnet, an die zunächst gelegene Kaiserliche Postkasse abzuliefern;
3., die Postkassen haben Anweisung erhalten, über diese Einlieferungen den abliefernden Stellen Anerkenntnisse auszufertigen;
4., die Anerkenntnisse sind anstatt Baar von den Special=Steuerkassen der Landkasse und von dieser mit thunlichster Beschleunigung an die Reichshauptkasse einzusenden, welche letztere die Beträge im Abrechnungswege oder in Baar vergüten wird.
Detmold, den 22. November 1876. / Fürstlich Lippische Regierung. Eichenburg.“

– Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt, Nr. 278, 27. November 1876.

Alexander (1895 bis 1905)

Fürst Karl Alexander (* 16. Januar 1831 in Detmold; † 13. Januar 1905 in St. Gilgenberg in Eckersdorf) war vom 20. März 1895 bis zum 13. Januar 1905 nominell regierender Fürst zur Lippe, aber als geisteskrank entmündigt. Bis 1897 führte Schaumburg-Lippe die Regentschaft, ab 1897 Lippe-Biesterfeld, ab 1905 endgültig Lippe-Biesterfeld. Die wechselnde Regentschaft ist auch als lippischer Erbfolgestreit bekannt. Mit Alexanders Tod am 13. Januar 1905 starb die Detmolder Linie des Lippischen Fürstenhauses aus.

Während der Regierungszeit Alexanders sind keine lippischen Münzen geprägt worden.

Leopold IV. (1905 bis 1918)

Leopold IV. Julius Bernhard Adalbert Otto Karl Fritz Georg Gustav zur Lippe (* 30. Mai 1871 in Oberkassel bei Bonn; † 30. Dezember 1949 in Detmold) war der letzte regierende Fürst von Lippe (1905 bis 1918). Leopolds Regierung stand im Zeichen wirtschaftlichen und kulturellen Aufstiegs, er war aufgeschlossen für Technik und Industrie. Um den Bewohnern Erwerbsmöglichkeiten zu bieten, ließ er die Staatswerkstätten einrichten und eine größere Anzahl bedeutender Bauvorhaben ausführen. Die Prachtbauten des Regierungs- und Landtagsgebäudes, der Sparkassen und Banken, des Gymnasiums, des Lehrerseminars, die Christuskirche mit Fürstengruft auf dem Kaiser-Wilhelm-Platz, das evangelische Pfarramt, die Kasernen, der Ausbau des Schlosses usw. dienten dieser Maßnahme. In Bad Salzuflen unterstützte er mit Zuschüssen aus der eigenen Kasse die Erbohrung der Leopoldsquelle. Seine bedeutendste Schöpfung ist die Fürst-Leopold-Verwaltungsakademie: eine Fachhochschule, in der kriegsversehrte Offiziere zu Kommunalbeamten umgeschult wurden.

Seine große Liebe galt der Jagd und dem Theater, so ließ er mitten im Ersten Weltkrieg das abgebrannte Hoftheater wieder aufbauen. Auch der Volksbildung wandte er seine Fürsorge zu. Das von 1914 schuf die staatliche Oberschulbehörde und beseitigte die Schulaufsicht der Kirche. Die Akademie stellte die Lehrer besser, den preußischen gleich. Die neuen Steuergesetze brachten eine gerechte Verteilung der Lasten und eine wesentliche Erhöhung des Steueraufkommens. Die Erschließung des Landes durch Straßen und Bahnen förderte Handel und Verkehr. Besonders die Industrialisierung machte starke Fortschritte. Im Zuge der Novemberrevolution wurde Leopold IV. durch den lippischen Volks- und Soldatenrat am 12. November 1918 zum Thronverzicht gedrängt.

 Übersicht der Prägungen  1906 1913
2 Reichsmark S
3 Reichsmark S

Erklärung: S = Silber

Münzen
Nominal: 2 Mark
Münzstätte: Berlin; Medailleur: Otto Schultz (Vorderseite)
Ausgabe: 1906, Auflage = 20.000 Stück
Material: 900er Silber; Durchmesser: 28,0 mm; Gewicht: 11,111 g
Vorderseite: „LEOPOLD IV FÜRST ZUR LIPPE“ um nach links blickenden Kopf, darunter das Münzstättenzeichen „A“
Rückseite: „DEUTSCHES REICH 1906“ und „ZWEI MARK“ um gekrönten Reichsadler mit Brustschild
Rand: geriffelt
Nominal: 3 Mark
Münzstätte: Berlin; Medailleur: Otto Schultz (Vorderseite)
Ausgabe: 1913, Auflage = 15.000 Stück
Material: 900er Silber; Durchmesser: 33,0 mm; Gewicht: 16,667 g
Vorderseite: „LEOPOLD IV FÜRST ZUR LIPPE“ um nach links blickenden Kopf, darunter das Münzstättenzeichen „A“
Rückseite: „DEUTSCHES REICH 1913“ und „DREI MARK“ um gekrönten Reichsadler mit Brustschild
Randschrift: „GOTT – MIT – UNS“

Siehe auch

  • Deutsche Währungsgeschichte
  • Deutsche Währungsgeschichte vor 1871

Literatur

  • Peter Berghaus: Die Anfänge der Münzprägung in Lemgo und Lippstadt. In: Naturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe (Hrsg.): Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landeskunde. Meyer, Detmold, 1952. S. 110 ff.
  • Dieter Faßbender (Bearb.); Paul Arnold, Harald Küthmann, Dirk Steinhilber (Begründer): Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis heute. 16. Auflage. Battenberg, München 2000, ISBN 3-89441-469-3. 
  • Hermann Grote, Ludwig Hölzermann: Lippische Geld- und Münzgeschichte. Hahn, Leipzig 1867, urn:nbn:de:hbz:51:1-3732. 
  • Heinrich Ihl: Die Münzprägung der Edelherrn zur Lippe. Münzstätte Horn. Lemgo 1995. 
  • Heinrich Ihl: Die Münzprägung der Edelherrn zur Lippe. Münzstätte Lemgo. Lemgo 1991. 
  • Heinrich Ihl, Arnold Schwede: Das Münzwesen der Grafen und Fürsten zur Lippe (1528–1913) (= Studien und Quellen zur Westfälischen Geschichte). Bonifatius, Paderborn 2016, ISBN 978-3-89710-641-3. 
  • Franz Meyer (Hrsg.): Bad Salzuflen, Epochen einer Stadtgeschichte. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2006, ISBN 3-89534-606-3. 
  • Josef Wysocki und Volker Wehrmann: Lippe – Leben–Arbeit–Geld – 1786–1986. Hrsg.: Sparkasse Detmold. Deutscher Sparkassenverlag / H. Bösmann, Stuttgart / Detmold 1986, ISBN 3-09-311022-X. 

Weblinks

Commons: Coins of Lippe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Stammbaumgrafik (PDF; 14,3 MB) historica-genealogie.com
  • Personendaten bei nhv-Ahnenforschung.de
  • Internet-Portal „Westfälische Geschichte“

Einzelnachweise

  1. Die Geschichte der Lateinischen Münzunion. Olten 2004.
  2. Die Münzstätten. In: Heinrich Ihl, Arnold Schwede: Das Münzwesen der Grafen und Fürsten zur Lippe 1528–1923. Band 1, S. 32f.
  3. Horner Münzgeschichte bei www.penke.info, abgerufen am 6. April 2020.
  4. „Stadtgeschichte im Detail“ bei www.lemgo.de; abgerufen am 14. Juli 2023.
  5. Währungsgrenzen des westfälischen Oberwesergebietes im Spätmittelalter. In: Walter Häverick (Hrsg.): Numismatische Studien. Heft 1, 1951, S. 24/25.
  6. Vertrag des Edelherrn Bernhard VII. und der Stadt Lemgo mit dem Münzmeister Dietrich von Neuß, abgerufen am 10. Januar 2014.
  7. Münzmeister Loyß in der coingallery; abgerufen am 16. Januar 2022.
  8. Jacob Pfahler: Münzmeister im Niedersächsischen und Oberrheinisch-Westfälischen Reichskreis im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts Teil 2; abgerufen am 15. Januar 2022.
  9. Arnold Schwede: Das Marsberger Münzwesen in der Neuzeit (1605-1650). In: Studien und Quellen zur Westfälischen Geschichte. Bonifatius, Paderborn 2016, ISBN 978-3-89710-640-6. 
  10. Ernst Fleischhack: Die Münzfehde zwischen Frankfurt und Lippe (1620–1622) – Ein Randereignis des Dreißigjährigen Krieges. In: Heimatland Lippe. Band 79, Nr. 1. Detmold Januar 1986, S. 23. 
  11. Hermann Jungk: Die Bremischen Münzen – Münzen und Medaillen des Erzbisthums und der Stadt Bremen. Hrsg.: Historische Gesellschaft des Künstlervereins. Verlag von C. ED. Müller, Bremen 1875, S. 124. 
  12. Christoph Henning Schlüter im Biographischen Lexikon der Münzmeister und Wardeine, Stempelschneider und Medailleure von der Renaissance bis zur Gegenwart (online) der Ludwig-Maximilians-Universität in München; abgerufen am 2. Januar 2024.
  13. Johann Hoffmann im Biographischen Lexikon der Münzmeister und Wardeine, Stempelschneider und Medailleure von der Renaissance bis zur Gegenwart (online) der Ludwig-Maximilians-Universität in München; abgerufen am 12. November 2023.
  14. Kreissparkasse Detmold: Anzeige zum Verkauf von zwei Neuprägungen anlässlich des 180-jährigen Jubiläums; Januar 1967.
  15. Ludolph Heinrich Lüders im Biographischen Lexikon der Münzmeister und Wardeine, Stempelschneider und Medailleure von der Renaissance bis zur Gegenwart der Ludwig-Maximilians-Universität in München; abgerufen am 12. November 2023.
  16. Johann Balthasar Reinhard im Biographischen Lexikon der Münzmeister und Wardeine, Stempelschneider und Medailleure (MMLO); abgerufen am 16. Januar 2022.
  17. St. Nicolai Lemgo, Reg. 10
  18. Bürgerbuch der Stadt Lemgo (Bürgermatrikel) Buchregister Nr. 8902. (Stadtarchiv Lemgo A526)
  19. Feuerspritze für die Feuerwehr Wülfer
  20. Feuerspritze für die Feuerwehr Ottenhausen
  21. Hermann Grote, Ludwig Hölzermann: Lippische Geld- und Münzgeschichte. Leipzig 1867.
  22. Lebensdaten des Johann Christian Gerke; abgerufen am 1. März 2022.
  23. Henning Brauns im Biographischen Lexikon der Münzmeister und Wardeine, Stempelschneider und Medailleure (MMLO); abgerufen am 16. Januar 2022.
  24. Johann Heinrich Siegel im Biographischen Lexikon der Münzmeister und Wardeine, Stempelschneider und Medailleure (MMLO); abgerufen am 16. Januar 2022.
  25. Wardeine in Lippe. In: Heinrich Ihl, Arnold Schwede: Das Münzwesen der Grafen und Fürsten zur Lippe 1528–1923. Band 1, S. 36f.
  26. Die Zählweise des Geldes, Münzfüße, Gewichte. In: Heinrich Ihl, Arnold Schwede: Das Münzwesen der Grafen und Fürsten zur Lippe 1528–1923. Band 1, S. 38ff.
  27. Peter Berghaus: Die Anfänge der Münzprägung in Lemgo und Lippstadt, in: „Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landeskunde“, Detmold, 1952. S. 110; abgerufen am 4. Mai 2020.
  28. Bernhard I. bei genealogie-mittelalter.de (Memento vom 2. Mai 2003 im Internet Archive)
  29. August Falkmann, Otto Preuß: Lippische Regesten. Band 1, S. 74, Nr. 42.
  30. Hermann I. bei genealogie-mittelalter.de (Memento vom 2. Mai 2003 im Internet Archive)
  31. Sammlung Gunther Wiegrebe: Die Münzen der Edelherren zur Lippe im Mittelalter, Hermann II., 1197–1229
  32. Virtuelles Münzkabinett des Herzog Anton Ulrich-Museums, Braunschweig; abgerufen am 16. Oktober 2023.
  33. Virtuelles Münzkabinett des Herzog Anton Ulrich-Museums, Braunschweig; abgerufen am 12. November 2023.
  34. Virtuelles Münzkabinett des Herzog Anton Ulrich-Museums, Braunschweig; abgerufen am 12. November 2023.
  35. Virtuelles Münzkabinett des Herzog Anton Ulrich-Museums, Braunschweig; abgerufen am 4. Oktober 2023.
  36. Virtuelles Münzkabinett des Herzog Anton Ulrich-Museums, Braunschweig; abgerufen am 15. Oktober 2023.
  37. „Lippisches Intelligenzblatt“, Nr. 17, 29. April 1769, Sp. 265 ff; abgerufen am 14. April 2021.
  38. Sammlung Gunther Wiegrebe: Die Münzen der Grafschaft Lippe, seit 1528
  39. Kurt Wallbaum: Die Ortsteile der Großgemeinde Bad Salzuflen um 1535 in: „Heimatland Lippe“ – Zeitschrift des Lippischen Heimatbundes und des Landesverbandes Lippe, Nr. 5/1988, Detmold, S. 39, abgerufen am 1. Mai 2020.
  40. Heinrich Ihl: Das Münzwesen der Grafen und Fürsten zur Lippe 1528–1913. Band 2: Die Münzen. Bonifatius-Verlag, Paderborn 2016, ISBN 978-3-89710-641-3, Kapitel Münzen des Grafen Simon V. (1511–1536), Graf ab 1528. S. 7.
  41. Johann David Köhler: Historische Münzbelustigungen. Band 22, S. 81.
  42. Beschreibung des Guldengroschens bei www.coingallery.de; abgerufen am 17. März 2020
  43. Löhne und Preise bei Der Genealogische Abend - Naturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e. V.; abgerufen am 18. April 2021.
  44. Detlev Hellfaier: Geistiges und kulturelles Leben am Hofe Simons VI. In: Heimatland Lippe. Nr. 4, Detmold, April 1986, S. 126.
  45. Heinrich Ihl, Arnold Schwede: Das Münzwesen der Fürsten und Grafen zur Lippe 1528–1913. Band 1, S. 23–25; Bonifatius Verlag, Paderborn, 2016.
  46. Sabine Schierholz: „Plattdeutsche Ecke“ - „Daler un Grössens“. In: Lippische Landes-Zeitung. 22. Februar 2011.
  47. Kurt Wallbaum: Schötmar – Vom Kirchdorf zur Industriestadt. Hrsg.: Stadt Bad Salzuflen. Dröge, Schötmar 1993, Besitzungen und Belastungen des Hofes Gelhaus (Nr. 1), S. 59. 
  48. Wilhelm Hansen: Hauswesen und Tagewerk im Alten Lippe (= Schriften der Volkskundlichen Kommission für Westfalen. Band 27). Aschendorff Verlag, Münster 1982, ISBN 3-402-05665-8, S. 444 ff. 
  49. Stefan Kötz: Die Kipper- und Wipperzeit in Westfalen. Die größte Inflation in der Geschichte des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation. In: Numismatische Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Die „Kipper- und Wipperzeit“ 1619–1623. Universität Heidelberg, arthistoricum, Heidelberg 2023, ISBN 978-3-9850120-0-8, S. 34 ([1] [abgerufen am 4. Januar 2024]). 
  50. Ernst Fleischhack: Die Münzfehde zwischen Frankfurt und Lippe (1620–1622) – Ein Randereignis des Dreißigjährigen Krieges. In: Heimatland Lippe. Band 79, Nr. 1. Detmold Januar 1986, S. 20 ff. 
  51. Lippisches Intelligenzblatt, 21tes Stük, 21. Mai 1785, S. 167 f. (PDF 1,15 MB).
  52. Nach damaliger Rechtslage wurde die Volljährigkeit erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres erreicht.
  53. Walter Schmidt: Schieder - Die Geschichte eines lippischen Dorfes, 1964, 1. Auflage; Verlag: Eilers, Bielefeld.
  54. W. Hansen: Lippische Dukaten aus dem 18. Jahrhundert. In: Heimatland Lippe, 60. Jahrgang, Nr. 1, Januar 1967, Seite 35.
  55. Lippisches Intelligenzblatt. 4tes Stück, 28. Februar 1767, S. 53 f
  56. Lippisches Intelligenzblatt. 3tes Stück, 20. Januar 1770, S. 37 f.
  57. Lippisches Intelligenzblatt. 4tes Stück, 28. Februar 1767, S. 56
  58. Lippisches Intelligenzblatt. 30tes Stück, 23. Julius 1768, S. 471 f.
  59. Lippisches Intelligenzblatt. 3tes Stück, 20. Januar 1770, S. 36.
  60. Lippisches Intelligenzblatt. 45tes Stück, 9. November 1771, S. 719 f.
  61. Lippisches Intelligenzblatt, 21tes Stük, 26. Mai 1770, S. 321 ff (PDF ;1,13 MB).
  62. Lippisches Intelligenzblatt, 1tes Stük, 1. Januar 1775, S. 1 ff (PDF ;1,13 MB).
  63. Lippisches Intelligenzblatt, 15tes Stük, 10. April 1779, S. 1 ff (PDF ;1,0 MB).
  64. Lippisches Intelligenzblatt. 26tes Stück, 24. Jun. 1780, S. 103 (digitale-sammlungen.llb-detmold.de, (PDF; 1,1 MB).
  65. Lippisches Intelligenzblatt. 28tes Stük, 14. Jul. 1770, S. 444 f (digitale-sammlungen.llb-detmold.de, (PDF; 1,13 MB).
  66. Lippisches Intelligenzblatt. 48tes Stük, 28. Nov. 1772, S. 753 ff (digitale-sammlungen.llb-detmold.de, (PDF; 1,13 MB).
  67. Lippisches Intelligenzblatt. 49tes Stük, 5. Dec. 1772, S. 769 ff (digitale-sammlungen.llb-detmold.de, (PDF; 1,13 MB).
  68. Lippisches Intelligenzblatt. 44tes Stük, 28. Oktob. 1775, S. 689 ff (digitale-sammlungen.llb-detmold.de, (PDF; 1,05 MB).
  69. Sparkasse Detmold: Chronik. (Memento vom 18. Dezember 2012 im Webarchiv archive.today)
  70. Lippisches Intelligenzblatt, 44tes Stük, 30 Oct. 1784, S. 345 ff. (PDF 1,0 MB).
  71. Lippisches Intelligenzblatt, 52tes Stük, 24 Dec. 1784, S. 409 f. (PDF 1,05 MB).
  72. Lippisches Intelligenzblatt, 7tes Stück, 18. Febr. 1786, S. 50. (PDF 1,1 MB).
  73. Lippisches Intelligenzblatt, 20tes Stük, 20 Mai. 1786, S. 155. (PDF 1,1 MB).
  74. Lippisches Intelligenzblatt, 9tes Stük, 3 Merz 1787, S. 57. (PDF 1 MB).
  75. Lippisches Intelligenzblatt, 23tes Stük, 6 Juni 1789, S. 182 f.
  76. Lippisches Intelligenzblatt vom 6. Juni 1792, S. 185 ff. (PDF, 110,85 MB).
  77. Lippisches Intelligenzblatt. vom 12. März 1791, S. 82. (PDF, 1,0 MB).
  78. Lippisches Intelligenzblatt vom 4. Februar 1792, S. 35 f. (PDF, 110,58 MB).
  79. Lippisches Intelligenzblatt vom 6. Oktober 1792, S. 315 (PDF, 110,58 MB).
  80. Lippisches Intelligenzblatt vom 11. Januar 1794, S. 9 f. (PDF, 1,0 MB).
  81. Lippisches Intelligenzblatt vom 1. März 1794, S. 65 f. (PDF, 1,1 MB).
  82. Lippisches Intelligenzblatt vom 26. September 1795, Nr. 39, S. 308 f. (PDF, 105,12 MB).
  83. Lippisches Intelligenzblatt vom 30. April 1796, Nr. 18, S. 138.
  84. Lippisches Intelligenzblatt vom 21. Januar 1797, S. 20. (PDF, 1,1 MB).
  85. Lippisches Intelligenzblatt vom 4. März 1797, Nr. 9, S. 65 f.
  86. Lippisches Intelligenzblatt vom 15. September 1798, S. 289 f. (PDF, 108,35 MB).
  87. Lippisches Intelligenzblatt vom 24. August 1799, Nr. 34, S. 266 f. (PDF, 105,81 MB).
  88. Lippisches Intelligenzblatt vom 10. November 1792, Seite 353 f.
  89. Lippisches Intelligenzblatt vom 9. Mai 1795, Seite 145 f.
  90. Lippisches Intelligenzblatt vom 14. Januar 1797, S. 11. (PDF, 1,0 MB).
  91. Lippisches Intelligenzblatt vom 1. Februar 1800, S. 40 (digitale-sammlungen.llb-detmold.de).
  92. Lippisches Intelligenzblatt vom 30. August 1800, S. 273 f. (PDF, 1,3 MB).
  93. Lippisches Intelligenzblatt vom 4. Oktober 1800, S. 314 f. (PDF, 1,3 MB).
  94. Lippisches Intelligenzblatt vom 6. Dezember 1800, S. 385 f. (PDF, 1,3 MB).
  95. Lippisches Intelligenzblatt vom 21. Februar 1801, S. 57 f. (PDF, 1,1 MB).
  96. Lippisches Intelligenzblatt vom 20. Juni 1801, S. 196 f. (PDF, 1,1 MB).
  97. Begründerin des ersten Kindergartens: Pauline Fürstin zur Lippe. (Memento vom 3. Februar 2010 im Internet Archive)
  98. Kornpreise im Fürstlich-Lippischen Intelligenzblatt, 51. Stück, Sonnabends, den 22. December 1810.
  99. Vaterländische Blätter, Nr. 7, 1849
  100. C. Ehlers: Politische und sozioökonomische Antriebskräfte der Revolution 1848/49 in Lippe. Münster.
  101. RGBl. 1871, S. 404–406 vom 4. Dezember 1871
  102. Münzgesetz und RGBl. 1873, S. 233–240 vom 9. Juli 1873
  103. Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt. Nr. 5, 1. Februar 1876.
  104. Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt. Nr. 51, 5. März 1876.
  105. Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt. Nr. 78, 1. April 1876.
  106. Fürstlich Lippisches Regierungs- und Anzeigeblatt. Nr. 101, 1. Mai 1876.

51.936098.877296Koordinaten: 51° 56′ 9,9″ N, 8° 52′ 38,3″ O

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Veröffentlichungsdatum: 21 Jul 2025 / 04:23

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Die Lippische Munzgeschichte beschreibt das Munzwesen in Lippe bis zur Zeit des Ersten Weltkriegs im Jahr 1918 Lippisches Wappen 1528 1687Lippisches Wappen 1687 1798Lippisches Wappen 1798Furstentum Lippe bis 1919GeschichteLippe war ein deutscher Staat die Herrschaft der lippischen Herren wurde im 12 Jahrhundert erstmals beurkundet 1528 wurde die Herrschaft Lippe zu einer Reichsgrafschaft erhoben 1789 zum Furstentum Bis 1806 war Lippe ein Territorium im Niederrheinisch Westfalischen Reichskreis des Heiligen Romischen Reiches von 1806 bis 1813 Teil des Rheinbundes von 1816 bis 1866 ein Teil des Deutschen Bundes ab 1866 Mitglied im Norddeutschen Bund ab 1871 Teil des Deutschen Kaiserreichs Nach Ende des Ersten Weltkriegs 1919 war Lippe ein demokratisch verfasster Freistaat in der Weimarer Republik 1947 1948 musste das Land Lippe auf Betreiben der britischen Besatzungsmacht seine jahrhundertelange Selbststandigkeit aufgeben und entschied sich fur den Beitritt zu dem 1946 gegrundeten Land Nordrhein Westfalen Das Gebiet des ehemaligen Landes Lippe in seinem letzten Gebietsstand entspricht weitgehend dem heutigen Kreis Lippe im Regierungsbezirk Detmold deren beider Verwaltungssitz Detmold ist Der Kreis Lippe bildet neben Westfalen und dem Rheinland den dritten und weitaus kleinsten Landesteil des Landes Nordrhein Westfalen Regenten 1789 wurden die absolutistisch regierenden Grafen in den Furstenstand erhoben wodurch das Land zum Furstentum wurde Die vollkommene absolutistische Machtentfaltung blieb den Fursten aber durch die geringe Grosse des Landes und die sich daraus nur eingeschrankt ergebende Souveranitat beispielsweise in militarischen Fragen andererseits durch die starke Stellung der Stande verwehrt Bereits 1836 wurde ein Landtag einberufen und die Macht der Fursten durch eine Verfassung eingeschrankt Die Fursten stammten aus dem hochadligen Haus Lippe dessen erstes Oberhaupt 1123 erwahnt wurde Die meisten Fursten stammten aus der Linie Lippe Detmold Nach heftigen Erbstreitigkeiten ging die Regentschaft zunachst auf die Linie Schaumburg Lippe uber die Lander Schaumburg Lippe und Lippe waren aber nur verbunden und nicht vereinigt zuletzt auf die Linie Lippe Biesterfeld die bis dahin kein eigenes Territorium besass Der letzte Furst dankte in der Novemberrevolution 1918 ab durfte aber weiterhin im Detmolder Schloss wohnen Die Nachfahren des letzten Fursten nennen sich Prinzen zur Lippe Sie leben bis heute im Schloss zu Detmold Derzeitiges Oberhaupt der Familie ist seit 2015 Stephan Prinz zur Lippe 1959 Bernhard VII 1429 bis 1511 Simon V 1511 bis 1536 Bernhard VIII 1536 bis 1563 Simon VI 1563 bis 1613 Simon VII 1613 bis 1627 Johann Bernhard 1650 bis 1652Hermann Adolf 1652 bis 1666 Simon Heinrich 1666 bis 1697 Friedrich Adolf 1697 bis 1718 Simon H Adolf 1718 bis 1734 Simon August 1734 bis 1782 Leopold I 1789 bis 1802Leopold II siehe Text Pauline 1802 bis 1820 Leopold III 1851 bis 1875 Woldemar 1875 bis 1895 Alexander 1895 bis 1905 Leopold IV 1905 bis 1918Ubergang zu nationalen Einheitswahrungen Im Hochmittelalter war das Munzpragerecht ein Privileg das jeder Adlige anstrebte denn das Munzregal war ein profitables Hoheitsrecht Dies fuhrte dazu dass es viele nicht vergleichbare Wahrungen gab da der Feingehalt der einzelnen Munzenarten stark schwanken konnte Denn im Mittelalter waren Kurantmunzen ublich der Kurswert einer fremden Munze wurde anhand des Edelmetallgehaltes ermittelt Dies wiederum hinderte den uberregionalen Handel Aus diesen zwei Grunden Handelserleichterung und Machtkonzentration verstarkte sich die Tendenz zu nationalen Einheitswahrungen In der fruhen Zeit des Kurantgeldes entsprach der Metallgehalt der Munzen ihrem Nominalwert Da sich die Munzherren jedoch ofter zu Munzverschlechterung verleiten liessen um ihren Geldbedarf zu decken kam es in der Fruhen Neuzeit mehrfach zur Inflation So beruhte beispielsweise die sogenannte Kipper und Wipperzeit zu Beginn des Dreissigjahrigen Krieges auf einer Munzverschlechterung Treibend in Europa war Frankreich das mit seiner Zentralregierung die Munzrechte fruh sammelte und dem Konig unterstellte Die erste wichtige Wahrungsreform war die grosse Munzreform unter Ludwig XIII in den Jahren 1640 und 1641 als der Louis d or eingefuhrt wurde Mit der Einfuhrung des Franzosischen Franc 1795 wurde die erste Dezimalwahrung etabliert Durch Napoleons Feldzuge wurde diese Wahrung und vor allem deren dezimale Stuckelung in Europa verbreitet Dadurch entstanden in und um Frankreich einige Munzsysteme die ahnlich aufgebaut waren und wegen der Kurantmunzen hohen Reinheitsgrades feste Wechselkurse bildeten Dies fuhrte dazu dass am 23 Dezember 1865 die Lateinische Munzunion gegrundet wurde sie war eine Wahrungsunion die aus Frankreich Belgien Italien der Schweiz und Griechenland bestand und klare Vorgaben fur die Munzenherstellung gab Der Nachteil der Lateinischen Munzunion war der Bimetallismus also der feste Umtauschsatz zwischen den Gold und Silbermunzen Munzstatten Munzmeister und WardeineDer verantwortliche Betriebsleiter einer Munzstatte war der Munzmeister Er stand entweder im Lohn des Munzherrn oder leitete als Pachter die Munzstatte eigenverantwortlich Die Kontrolle der Qualitat der Munzen und des Prageguts einer Munzstatte oblag einem Beamten dem Wardein Munzstatten Munzstatte Blomberg Holzschnitt Mittelalterliche Munze In Blomberg war die Munzstatte der Edelherren zur Lippe unter Bernhard III 1229 bis 1265 und Simon I 1275 bis 1344 Erhalten sind Pfennige Sterlinge gepragt nach englischem Vorbild unter Simon VII zwischen 1610 und 1618 Taler und Groschen mit lippischem Wappen und unter Paul Alexander Leopold 1821 sowie 1827 bis 1840 Kupfergeld mit lippischem Wappen und Wertzahl Munzstatten Detmold Die Detmolder Munzstatten im Schloss in der Oberen Muhle und in der Bokemuhle waren von 1598 bis 1811 mit Ausnahme der Jahre 1610 bis 1618 die graflich lippische Munzstatte Gepragt wurden Gold Silber und Kupfermunzen in zahlreichen Werten Munzstatte Horn Urkundliche Nachrichten uber eine Munzrechtsverleihung an die lippischen Edelherrn oder eine Pragetatigkeit in der Munzstatte Horn sind nicht uberliefert ebenso sind bisher keine Horner Munzen aus der fruhen Zeit nach der Grundung aufgetaucht Der Beginn der Munzpragung kann nach dem bekannten Material erst in die Zeit zwischen 1280 und 1290 gelegt werden Horn war die Munzstatte der Herren zur Lippe unter Simon I 1275 1344 hier wurden Pfennige auf Wiedenbrucker Schlag und ferner solche nach dem Vorbild der englischen Eduard Sterlinge hergestellt Die fruhesten urkundlichen Erwahnungen Horner Pfennige finden sich sogar erst in Urkunden des 14 Jahrhunderts Munzstatte Lemgo In Lemgo war die Munzstatte der Edelherren zur Lippe vom ersten Jahrzehnt des 13 bis Mitte des 14 Jahrhunderts Dazu gehorte die wichtige sogenannte Wessele Wechselbank Zunachst wurden Pfennige auf Soester und Paderborner Brakeler Schlag dann nach englischem Vorbild Sterlinge gepragt Weiter entstanden unter Bernhard VII 1431 bis 1511 in Lemgo Stuber und kleinere Werte mit dem lippischen Wappen Auch die Ausmunzung 1528 unter Simon V erfolgte wohl in Lemgo altester lippischer Taler mit Bildnis und Wappen des Grafen Hohlpfennige Schliesslich wurde hier von 1812 bis 1825 das lippische Kupfergeld hergestellt Munzstatte Berlin In der Munze Berlin Munzstattenzeichen A wurden von 1843 bis 1913 die Reichsmunzen die auch in Lippe Gultigkeit besassen gepragt unter anderem die 1875 im ganzen Kaiserreich eingefuhrte Goldmark Die Vorderseite das Avers konnte von den Gliedstaaten des Reiches gestaltet werden In Lippe zeigten sie das Portrat des regierenden Fursten Direktoren wahrend der Munzpragung fur das Furstentum Lippe 1843 bis 1849 Christian Friedrich Goedeking 1770 1851 Generalmunzdirektor und Verweser 1849 bis 1866 ab 1849 Zweiter ab 1859 Erster Direktor 1906 und 1913 Paul Gustav BrinkmannMunzmeister Munzmeisterzeichen Peter Busch Caspar HuxerMunzmeisterzeichen Christoph Dyss Jakob PfahlerMunzmeisterzeichen Henning Hansen Engelh HausmannZeitraum Name Sonstigesum 1295 Hermannus filius Heinrici monetaritum 1306 Johannes monetariusum 1324 Heynricus dictus monetariusum 1497 Dietrich Munzmeister von Neuss1528 Gerhard Loyss auch Lohaus mit ihm schloss Simon V einen Vertrag zur Errichtung einer Munzstatte in Lippstadt1595 bis 1601 Peter Busch zuvor Munzmeister zu Bielefeld1601 bis 1602 Caspar Huxer 1552 in Munden 1590 bis 1596 fur die Munzpragung der Grafschaft Waldeck verantwortlich 16281602 bis 1605 Henning Hansen aus Osterode am Harz zuvor im Dienst der Stadt Hildesheim nach 1605 in Norddeutschland tatig Munzmeisterzeichen Kreuz und zwei gekreuzte Zainhaken siehe Abbildung 1605 bis 1608 Engelhard Hausmann auch Engelbert zuvor im Dienst des Landgrafen zu Kassel ab 1608 Munzmeister der Munzstatte Werl1608 bis 1610 Christoph Dyss der Jungere in der Munzstatte Blomberg tatig zuvor in Diensten der Grafen zu Regenstein und der Stadt Hameln 1606 1608 ab 1611 Munzmeister in der Munzstatte Peine Dezember 16111610 bis 1616 Caspar Kohl 1 displaystyle 1 aus Wien in der Munzstatte Blomberg tatig 1620 1621 und ab 1635 Munzmeister der Grafschaft Holstein Schauenburg1616 bis 1618 Melchior Kohl 1 displaystyle 1 im 16 Jh im 17 Jh vom 23 Januar bis 18 Dezember 1616 an der stadtischen Munze in Hannover von 1620 bis 1621 Munzmeister der Munzstatte Oldendorf1618 bis 1619 Jakob Pfahler auch Jacob Pfa h ler 1568 in Saalfeld 1609 bis 1614 in Northeim kam uber Marsberg an den lippischen Hof hatte eine recht zweifelhafte Vergangenheit Munzmeisterzeichen Herz Kreuz Zainhaken siehe Abbildung 1619 Melchior Kuttner stammte vermutlich aus der Nahe von Schwabisch Hall1620 bis 1621 Ipo Rizema auch Ip p o Ri t zema zuvor vom 8 Februar 1613 bis 1616 Munzmeister in Bremen dann graflich Bentheim scher Munzmeister zu Freudenberg1621 bis 1623 Melchior Kuttner1636 bis 16391644 bis 1658 Michael Kuttner1658 bis 1660 Christoph Henning Schluter 1633 in Goslar 12 November 1688 ebenda nacht seiner Tatigkeit in Lippe Munzmeister in Luneburg 1660 Munzmeister in Goslar 1674 bis 1676 und Generalmunzwardein des Niedersachsischen Kreises ab 1681 1671 bis 1695 Johann Hoffmann aus Rinteln geboren wohl 1639 vohl Sohn des Herforder Munzmeisters Caspar Hoffmann zuvor von 1683 bis 1711 Munzmeister in Paderborn und fur Waldeck im Jahre 1693 In Paderborn ohne Initiale bzw Munzzeichen sonst IH1710 bis 1716 1654 in Hildesheim am 4 Mai 1716 in Detmold zuvor Munzmeister in Hildesheim 300 Taler Jahresgehalt plus Pragelohn in Hohe von 6 Talern je einhundert Dukaten Munzmeisterzeichen HL1716 bis 1727 Ludolph Henrich Luders um 1690 in Hildesheim als Sohn des Hans Luders zuvor von 1714 bis 1716 Munzwardein in Detmold siehe unten 1763 bis 1768 Johann Conrad Bandel um 1703 in Kassel im Dezember 1768 Munzmeisterzeichen I C B 1769 bis 1787 Henrich Daniel Stumer 12 August 1787 Lemgo Des weil Munzmeister Stumers nachgelassene Witwe allhier lasst hiermit bekannt machen dass sie ihr an der Papenstrasse hieselbst gelegenes massiv steinernes Wohnhaus nebst dazu gehorigen zum Ackerbau gut eingerichteten Scheure und dabey gelegene kleinen Garten am 11ten Jul d J auf hiesigem Rahthause sub hafta verkaufen lassen will wer also Lust dazu hat beliebe sich im gedachten Termin einzufinden Lippisches Intelligenzblatt vom 21 Juni 1788 Nr 25 1789 bis 1811 Johann Balthasar Reinhard 1729 in Kassel 11 August 1816 in Detmold zuvor als Munzwardein 1764 bis 1774 und Munzmeister in Kassel 1774 bis 1782 tatig1791 1792 1796 Johann Theodor Stockmar 21 Dezember 1750 in Ilmenau 1818 in Dusseldorf Munzmeister in Gotha Munzeisenschneider und Munzwardei1812 bis 1825 Jobst Henrich Trebbe 28 Jan 1807 in Lemgo Kupferschmied in Lemgo Munzmeisterzeichen T1821 bis 1840 Strickling Mechanikus in Blomberg Strickling fertigte unter anderem auch Feuerspritzen Munzmeisterzeichen ST Anmerkung 1 Einige Quellen gehen von nur einer Person Caspar Melchior Kohl aus Munzverwalter Munzdirektoren Munzaufseher Kammerrate Referendare und Assessoren zum lippischen Munzwesen Zeitraum Name Sonstiges1594 bis 1598 Johannes Kotzenberg auch Johan Kotzenberger1610 bis 1618 Johan Tecklenburg1618 bis 1619 Dietrich Witte und Meyer Wallichab 1620 Hans Adam von Hammerstein 1579 oder 19 Juli 1571 in Oge Amt Huckeswagen 10 Februar 1653 in Altenbruchhausen1656 bis 1658 Johan Kuttner1661 bis 1669 Hans Georg Morser1710 bis 1729 Boht Kammerrat Munzkommissar Munzdirektor1763 bis 1765 Leutnant Knoch Munzdirektor1763 bis 1772 Helm Munkommissar1784 bis 1796 Georg Karl Stein Kammerrat Leiter des Munzdepartementsab 1796 Meineke Kammerrat Leiter des Munzdepartementsab 1798 und 1803 bis 1826 Johann Christian Gerke 1792 1824 als Wegebau Commisarius in furstlich lippischen Diensten unter anderem auch fur das Munzwesen verantwortlich Assessor spater Kammerrat1826 bis 1839 Wilhelm Georg Stein Referendarius Leiter des Munzdepartementsab 1839 Wilhelm Georg Stein KammerratWardeine Zeitraum Name Sonstiges1595 bis 1598 Christoph Draubelzu Weihnachten 1600 bis 1602 Alexander Wackerwaldt1604 bis 1605 Ernst Schroder1605 bis 1608 Burckhardt Lachtorp1608 bis 1609 in Detmold 1610 bis 1611 in Blomberg Henning Brauns um 1575 Oldendorf an der Weser 16381619 bis 1623 Jobst Brauns um 1570 in Goslar 1646 ebenda1711 bis 1713 Johann Heinrich Siegel um 1680 Zellerfeld im Harz 1753 Harzgerode1715 bis 1717 Ludolph Heinrich Luders von 1717 bis 1727 Munzmeister siehe oben 1763 bis 1769 Heinrich Daniel Stumer von 1769 bis 1787 Munzmeister siehe oben 1789 bis 1811 Johann Balthasar Reinhard von 1789 bis 1811 Munzmeister siehe oben Gewichte Munzfusse und ZahlweiseGewichte nach Kolner Mark Bis Juli 1838 1 Kolner Mark 233 9 g Juli 1838 bis 1857 1 Kolner Mark 233 855 g1 Kolner Mark in deutscher Teilung 16 Lot 288 Gran 1 Kolner Mark in franzosischer Teilung 12 Pfennig 288 Gran1 Kolner Mark als Goldgewicht 24 Karat 288 GranMunzfusse Ein Munzfuss ist eine offizielle Bestimmung eines Munzherrn wie viele Munzen einer Sorte aus einer Gewichtseinheit Edelmetall geschlagen werden sollen er legt damit fest welche Menge eines Edelmetalls Feingehalt in einer bestimmten Munze enthalten sein soll GoldmunzenMunzfuss des GoldguldensBei einem Raugewicht von 3 25 g und einem Feingewicht von 2 50 g entsprach der Feingehaltsanteil 77 1 dd Munzfuss des Dukaten nach der Reichsmunzordnung von 1559Bei einem Raugewicht von 3 49 g und einem Feingewicht von 3 44 g entsprach der Feingehaltsanteil 98 6 dd Munzfuss des alten Louis d orBei einem Raugewicht von 6 751 g und einem Feingewicht von 6 191 g entsprach der Feingehaltsanteil 91 7 dd Munzfuss des abgeglichenen Louis d or nach den Wiener Vertragen 17531 Louis d or 5 Reichstaler dd Wert der Krone nach dem Wiener Munzvertrag vom 4 Juli 1857Bei einem Raugewicht von 11 111 g und einem Feingewicht von 10 000 g entsprach der Feingehaltsanteil 90 0 dd SilbermunzenMunzfuss nach der Reichsmunzordnung von 1524Feingehaltsanteil eines Reichsguldiners 27 4 g und ein Reichstaler 29 2 g entsprach einem Feingehaltsanteil von 93 7 dd Munzfuss nach der Reichsmunzordnung von 1566Feingehaltsanteil eines Reichstalers aus der Feinen Kolner Mark 25 984 g und ein Reichstaler aus der Rauen Mark 29 232 g entsprach einem Feingehaltsanteil von 88 9 dd Munzfuss nach dem Zinnaer Munzvertrag von 1667Feingehaltsanteil eines Rechnungstalers aus der Feinen Kolner Mark 22 272 g 2 3 Taler 14 848 g und gewogene Raugewichte 18 5 bis 19 5 g entsprach einem Feingehaltsanteil von 75 0 dd Munzfuss nach den Vertragen von Leipzig und Torgau 1690Feingehaltsanteil eines Rechnungstalers aus der Feinen Kolner Mark 19 488 g Feingehalt des gepragten 2 3 Talers 12 992 g sowie Raugewicht des 2 3 Talers 17 322 g entsprach einem Feingehaltsanteil von 75 0 dd Munzfuss nach den Wiener Vertragen von 1753 Feingehaltsanteil eines Rechnungstalers aus der Feinen Kolner Mark 17 539 g Konventionstaler aus der Feinen Kolner Mark 23 386 g sowie Raugewicht des Konventionstalers 28 062 g entsprach einem Feingehaltsanteil von 83 3 dd Munzfuss der Vereinsmunzen nach der Dresdner Konvention vom 30 Juli 1838Feingehaltsanteil eines Talers aus der Feinen Kolner Mark 16 704 g Vereinsmunze aus der Feinen Kolner Mark 33 408 g sowie Raugewicht der Vereinsmunze 37 120 g entsprach einem Feingehaltsanteil von 90 0 dd Munzfuss der Silbergroschen nach der Lippischen Landesverordnung vom 1 September 1846Feingehaltsanteil eines Talers aus der Feinen Kolner Mark 14 616 g Silbergroschen a 6 Lot aus der Feinen Kolner Mark 1 218 g Silbergroschen a 5 Lot aus der Feinen Kolner Mark 0 487 g sowie Silbergrosche a 4 Lot aus der Feinen Kolner Mark dd Munzfuss der Vereinstaler nach dem Wiener Munzvertrag vom 24 Januar 1857Feingehaltsanteil des Vereinstalers aus einem Pfund Feinsilber 16 667 g sowie Raugewicht des Vereinstalers 18 518 g entsprach einem Feingehaltsanteil von 90 dd Munzfuss der Silbergroschen nach der Lippischen Landesverordnung vom 3 April 1858Feingehaltsanteil des 1 2 Talers aus einem Pfund Feinsilber 14 492 g des 1 2 Silbergroschens 1 208 g sowie eines Silbergroschens 0 483 g dd Zahlweise nach dem lippischen Munzfuss Zeitraum0 0 0 0 0 0 0 0 Einheit Taler Mark Mag Kor Pfg Gos Sig Reg aMg aRg SwG Fug Sch Mat Hel1555 1 36 108 4321598 bis 1620 1 36 288 432 2420 Aug bis 7 Sep 1620 1 336 672 42 637 Sep 1620 bis 1 Nov 1622 1 42 252 504 36 631620 bis 1621 1 252 211 Nov 1622 bis 1640 1 36 2521640 bis 1765 1 36 216 72 121 Marz 1765 bis 31 Dez 1846 1 61 Jan 1847 bis 24 Juni 1857 1 360 3024 Juni 1857 bis 4 Dez 1871 1 360 30ab 4 Dez 1871 1 100 Anmerkung Mag Mariengroschen Kor Kurzgroschen Pfg Pfennige Gos Gosler Sig Silbergroschen Reg Reichsgroschen aMg alter Mariengroschen aRg alter Reichsgroschen SwG Schwerer Groschen Fug Furstengroschen Sch Schillinge Mat Matthier Hel HellerZeittafelDas Recht Munzen zu pragen war lange Zeit allein dem Konig oder Kaiser vorbehalten Erst zur Zeit Ludwig des Frommen 814 840 sind erste Munzrechtsverleihungen bekannt anfangs nur an Erzbischofe Bischofe oder Abte Fur den westfalischen Raum ist die erste Verleihung im Jahr 833 an das Kloster Corvey belegt Bis zum 11 Jahrhundert konnen in der Nachbarschaft Lippes lediglich die bischoflichen Munzstatten in Paderborn und Minden die Munzstatten der Abteien Corvey Helmarshausen und Herford sowie die konigliche und erzbischoflich kolnische Munzstatte in Soest genannt werden HERRSCHAFT UND GRAFSCHAFT LIPPE Hermann bis 1123 Der Edelherr Hermann zur Lippe 11 Jahrhundert vor 1123 war Herr der Herrschaft Lippe und ist der erste greifbare Vorfahr der lippischen Fursten und der spateren Konigin Beatrix der Niederlande Bernhard I 1123 bis um 1158 Bernhard I um 1158 Sohn des Hermann ist einer der fruhesten Vertreter der edlen Herren zur Lippe Die erste urkundliche Erwahnung dieser Familie ist auf 1123 datiert in der Bernhardus de Lippe namentlich erwahnt wird Da nach seinem Tode um 1158 die Herrschaft von seinem Bruder Hermann ubernommen wurde ist anzunehmen dass Bernhard keine Nachkommen hatte Hermann I um 1158 bis um 1160 Hermann I um 1160 grundete mit seinem Bruder Bernhard um 1139 ein Pramonstratenserinnenkloster in Cappel Nach dem Tode Bernhards ubernahm er 1158 dessen um die spatere Stadt Lippstadt gelegenes Herrschaftsgebiet Er war ein treuer Gefolgsmann Heinrichs des Lowen Ihm verdankte er auch seinen Aufstieg Hermann wurde Vogt seines gegrundeten Klosters Cappel und war auch Vogt von Busdorf und Schotmar Bernhard II 1168 bis 1196 Bernhard II zur Lippe um 1140 auf Burg Lipperode 1224 in Mesothen war der Begrunder der Landesherrschaft Lippe und der Planstadte Lippstadt 1185 anderen Quellen zufolge schon 1184 und Lemgo 1190 Er entwickelte sich im Laufe seines Lebens zu einer der wichtigsten und einflussreichsten westfalischen Personlichkeiten der Stauferzeit Ihm sind wahrscheinlich samtliche Hoheits und Sonderrechte der Herren zur Lippe zu verdanken Hermann II 1196 bis 1229 Hermann II 1175 in Lippe heute Lippstadt 25 April 1229 war Mitregent seines Vaters und folgte ihm 1196 als Regent des Hauses Lippe Weniger kriegerisch als sein Vater und Bruder versuchte er in seiner Gegend oft als Vermittler tatig zu werden Im deutschen Thronkrieg 1198 stand Hermann auf welfischer Seite und ging erst 1214 zu Kaiser Friedrich II uber Unter Hermann II begann die lippische Munzpragung Munzen Nominal 1 Pfennig auf Soester SchlagMunzstatte LippstadtAusgabe um 1200Material Gewicht 1 40 g Durchmesser mmVorderseite Erzbischof mit Mitra Krummstab und Fahne deren Spitze mit der funfblattrigen lippischen Rose besetzt istRuckseite PATROCLVSINI Kreuz mit je einer Kugel in den Winkeln im ersten Winkel zusatzlich das Soester ZeichenNominal 1 Pfennig auf Soester SchlagMunzstatte LippstadtAusgabe Material Gewicht g Durchmesser mmVorderseite Colonia Monogramm LIPIACIVITASRuckseite Torgebaude daruber Kuppelturm flankiert von zwei kleineren Turmen uber der Kuppel funfblattrige RosetteNominal 1 DenarMunzstatte LippstadtAusgabe 1195 bus 1225Material Silber Gewicht 1 39 g Durchmesser 19 mmVorderseite LPIA Sitzender Geistlicher mit Krummstab in der Rechten und Fahne in der Linken uber der Fahne eine funfblattrige RoseRuckseite PATROCLVS INI Kreuz in den Winkeln Kugel im ersten Winkel Soester ZeichenBernhard III 1229 bis 1265 Bernhard III um 1194 um 1265 folgte 1229 dem gefallenen Vater als Regent des Hauses Lippe nach und nannte sich seitdem Statutum in favorem principum dann 1232 von Gottes Gnaden und zeitweise auch Graf Durch haufige Fehden wurde das Haus Lippe unter seiner Fuhrung finanziell stark geschwacht Die Munzen Bernhards und seines Sohnes Bernhard IV lassen sich nicht unterscheiden Die Motive der gepragten Pfennige orientierten sich an den Vorbildern sowohl benachbarter Gebiete zum Beispiel der bischoflich Paderborner Munzstatten Brakel und Warburg als auch englischer Steirlinge Anmerkung Warburg erhielt im Mittelalter das Recht eigene Munzen zu pragen Bereits wahrend der Stauferzeit 1140 bis 1270 hatte die Stadt schon fur kurze Zeit ein Munzregal Die Munzstatte befand sich am Marktplatz in der Altstadt Die Wahrung wird um 1327 Warburger Denarien bzw um 1366 auch alte Warburger Pfennige und Munte bzw schwere Marken und Pfennige genannt Munzen Nominal 1 PfennigMunzstatte BlombergAusgabe zwischen 1229 und 1265Material Gewicht 1 04 gVorderseite Ruckseite Nominal 1 Pfennig auf Soester SchlagMunzstatte LippstadtAusgabe Material Gewicht 1 30 gVorderseite von einem Reif eingefasste Rosette in einem DreieckRuckseite von zwei Turmen flankiertes Gebaude mit KuppelturmBernhard IV 1265 bis 1273 Bernhard IV um 1230 in Brake heute Bielefeld Juni 1275 beerbte seinen Bruder Hermann III zur Lippe um die Stadt Lippstadt und nahm zusammen mit seinem Onkel Bischof Simon I von Paderborn an der Schlacht bei Zulpich gegen das Haus Julich teil bei der sein Onkel gefangen genommen wurde Bernhard loste ihn 1269 aus und begrundete so die Verschuldung des Hauses Lippe Munzen Nominal 1 Pfennig Sterling Munzstatte Ausgabe 1268Material Silber Durchmesser Gewicht Vorderseite Ruckseite Simon I 1273 bis 1344 Unter der Regentschaft Simons I um 1261 10 August 1344 erlangte die Herrschaft Lippe unter anderem erwarb er die Burg Varenholz und das Gogericht Langenholzhausen ihre grosste territoriale Ausdehnung Munzen Nominal 1 PfennigMunzstatte Ausgabe von 1275 bis 1344Material Silber Durchmesser Gewicht Vorderseite Brustbild mit erhobener Rechten und mit Rose von vorn unter Dreibogen darauf ein hoher Turm zwischen zwei kleineren Turmen und zwei FahnenRuckseite funfblattrige Rosette in Dreieck in den Winkeln je ein KreuzNominal 1 SterlingMunzstatte Lippstadt evtl auch LemgoAusgabe zwischen 1275 und 1344Material Silber Durchmesser 18 mm Gewicht 1 12 gVorderseite SIMON NOBIL III gekronter Kopf von vorn mit Zepter in der RechtenRuckseite HEI RIO N LV NDE langes Doppelfadenkreuz in den Winkeln je drei KugelnNominal 1 SterlingMunzstatte LippstadtAusgabe zwischen 1275 und 1344Material Silber Durchmesser 19 mm Gewicht 1 23 gVorderseite NO BILI S SIMON Unter Dreibogen mit drei Turmen und zwei Fahnen Buste mit Rose in der Linken und erhobener RechtenRuckseite MON ETA L IPPE Im Dreieck Rose zwischen drei KreuzenOtto 1344 bis 1360 Otto war von 1344 bis 1360 Herr von Lippe Nach dem Tod seines Vaters wurde die Herrschaft Lippe dahingehend aufgeteilt dass Otto das Gebiet um Lemgo bekam und sein Bruder Bernhard V das Gebiet um Rheda Otto residierte in Lemgo das damals noch aus zwei Stadten Altstadt und Neustadt bestand die sich erst funf Jahre nach seinem Tod vereinigten Munzen Nominal 1 PfennigMunzstatte LemgoAusgabe Material Durchmesser Gewicht 1 13 gVorderseite gekronter bartiger Kopf von vornRuckseite Kreuz in den Winkeln je eine RoseSimon III 1360 bis 1410 Simon III um 1340 1410 brachte um 1400 durch Verpfandung zunachst die Stadte Barntrup und Salzuflen sowie das Schloss Sternberg unter seine Herrschaft 1405 folgte schliesslich die gesamte Grafschaft Sternberg Simon war verheiratet mit Ermengard von Hoya und hatte sieben Kinder Bernhard ihr altester Sohn wurde Simons Nachfolger Munzen Nominal 1 PfennigMunzstatte Ausgabe zwischen 1360 und 1410Material Durchmesser Gewicht Vorderseite Ruckseite Bernhard VI 1410 bis 1415 Bernhard VI um 1370 1415 heiratete 1371 Margarethe von Waldeck Landau Um 1380 heiratete Bernhard in zweiter Ehe Margarethe von Mors Sein Sohn aus zweiter Ehe Simon wurde sein Nachfolger Simon IV 1415 bis 1429 Der um 1404 geborene Simon IV zur Lippe 11 August 1429 behauptete 1424 in einer Fehde mit Graf Adolf IX von Schaumburg die Grafschaft Sternberg und liess sich spater in Osterholz ein Jagdschloss mit Wassergraben bauen Munzen Nominal 1 MariengroschenAusgabe 1601 Munzstatte Detmold Munzmeister Caspar HuxerMaterial Silber o Durchmesser 21 4 mm o Gewicht 1 48 gVorderseite Wappenschild der Grafschaft Lippe daruber Reichsapfel darunter das die Umschrift SIMON CO ET NO DO I LIP teilende MunzmeisterzeichenRuckseite stehende Strahlenmadonna mit Zepter in der Rechten und Kind in der Linken MARI M DOMIN 1601Bernhard VII 1429 bis 1511 Bernhard VII 1429 2 April 1511 war Landesherr der Herrschaft Lippe Wegen vieler blutiger Fehden in die er verwickelt war wurde er auch Bellicosus genannt Bis 1446 stand er unter vormundschaftlicher Regierung seines Onkels Otto dann des Kolner Erzbischofs Dietrich II von Moers Dieser schloss 1444 mit dem Herzog Adolf von Kleve Mark einen Vertrag wonach er diesem die bis dahin verpfandete Stadt Lippstadt zur Halfte abtrat Zugleich wurde zwischen beiden Hausern ein Bundnis errichtet das Bernhard in die sogenannte Soester Fehde mit dem Kolner Erzbischof Dietrich verwickelte Letzterer rief 1447 ein bohmisches Heer zu Hilfe das die lippeschen Lande verwustete die Stadte Lippstadt und Soest jedoch vergebens belagerte Nach der 1449 erfolgten Beilegung des Streites wohnte Bernhard zunachst auf der Burg Blomberg 1468 wahlte er Detmold damals mit etwa 350 Einwohnern die kleinste unter den lippischen Stadten zu seiner standigen Residenz An den anschliessenden Wiederaufbau des Schlosses erinnert unter anderem eine Inschrift im alten Schlossturm des Detmolder Schlosses mit der Jahreszahl 1470 Bernhard focht seine Fehden mit wechselnden Gegnern und Verbundeten So leistete er 1469 dem Landgrafen Ludwig II von Hessen Beistand gegen dessen Bruder Heinrich III war aber andererseits eine der wichtigsten Stutzen seines Bruders Simon des Furstbischofs von Paderborn gegen Landgraf Ludwig II wahrend der 1464 wegen der Burg Calenberg ausgebrochenen und bis 1471 dauernden Hessen Paderbornischen Fehde Munzen Nominal 2 PfennigMunzstatte LemgoAusgabe 1498Material Silber Durchmesser 14 mm Gewicht 1 03 gVorderseite NOBIL BERNHARD L Wappenschild mit RoseRuckseite MON NO V LEM GO in der Mitte ein rautenformig durchbrochenes Kreuz in den Winkel die Jahreszahl 1498Nominal 1 KreuzgroschenMunzstatte Ausgabe 1505Material Silber Durchmesser Gewicht Vorderseite Ruckseite Nominal 1 StuberMunzstatte Lippstadt Ausgabe 1505Material Silber Durchmesser 21 mm Gewicht 1 31 gVorderseite NOBIL BERNARD DE LIP Wappenschild mit Rose an drei Seiten RingelRuckseite ANO DOMINI MCCCCC V AnkerkreuzMerkwurdiger alter Lippischer Munzvalor Wir Bernhard Edler Herr zur Lippe haben mit samt unseren Rathen und Freunden uberdacht solche merkliche Hinderung und Gebrechen die da sind in unserer Herrschaft lange Zeit von Jahren zu Jahren gefallen und gewesen dass daraus wir samt der unseren vorgesagten und andern unsern Untersassen Geistlich und Weltlich in Jahrrenten merklichen Schaden und Ablasse leiden Auf dass dan solches Verderb Hinderung und Schade ziemlicher masse gewandelt werde so haben wir mit den unsern vorged uberdachtet und geschlossen die Munze wieder zurukke gesetzt nemlich den guten Rheinischen Goldgulden auf 18 Schillinge dieses gesetzten Geldes und darnach alles gangbare Silbergeld Auch ist in dieser Ordination gesezt wie man sich mit den gekauften Jahrrenten und Auslose haben und halten sol binnen benenten Jahre angelegt und gekauft ware nach data der Verschreibung auf dass die Kaufer und Verkaufer oder die simpel unwissende derhalben unverkurzt bleiben mit anderen Gesetzen die auch zu dieser Sache notig sind in nach beschriebener Weise sich nach zu richtende In das erste den Goldgulden zu nehmende und zu gebende vor 18 Schilling wie vorgeruhret ist und nicht hoher darnach zwolf Fur Isaen vor ein Goldgulden zu nehmende und zu gebende das Stucke davon 18 pf Ein neue doppelte Lubesch Schill 18 pf Ein alt Bemess ein Schill Ein doppelt Bremer Grotsse ein Schill Den Burcrossen 15 pf Ein alt Lubesch ein Karolus Stuck X pf itlich und ein vierling Ein neue Lubesch Schill 9 pf die halben 4 pf Ein halb Fuiseren 9 pf Ein alt Junker Johan ein Bischof Johann jeder Stuck 7 pf Ein Rader Albus ein Bergisch Weisspfennig ein Clevisch Dortmundisch Nusserbraspennig das Stuk 9 Die Devertenischen Weisspfenninge 8 pf die halbe Devertenschen das Stuk 4 pf Colnische neue Weisspfennige und Nusser neue Weisspfennige und halbe Bremer Grotsse das Stuck 6 pf die halbe Burcrossen das Stuck 7 pf die halben Weisspfenninge die nun 8 Pf gelten sollen forthin gelten 3 Die Munsterische neue Schillinge das Stuck 9 pf die halben 6 pf die Dortmundische die Osnabruckische neue Schillinge 4 pf die Gottingische Schill das Stuck 4 pf die Lemeske ein Hellink die Lemeske pf 1 Vierling alle doppelten Muter 2 pf ein Bremer schwar ein Munsterischer pf ein Dormundischer Muter ein Osnabruckischer Muter das Stuck 1 pf ein Munder Schwar ein Gottingisch pf ein Hildesheimisch pf das Stuck ein Hellink Zu dem andern mal wie man sich mit der Markrente und Auslosen halten sol so ist hier gemeinglich ein Mark Geldes gekauft mit zwolf Marken Hierum so hat man die Mark Geldes tariert und gesezt auf zwolf Mark Ist aber die Verschreibung auf Guhter oder Rente minder oder mehr so sol man das minder oder mehr renten nach diesen Gesetzen also wann die Verschreibungen gegeben sind von dem dato an als man schriebe 50 i e 1450 die Briefe binnen dem Dato gegeben sid auf Merkrente die Mark sol man bezahlen mit Marken als hier nun Gange worden wil man solche auslosen so sol man vor 12 Mark geben 8 Goldgulden bis in dem Jahr vorgeschrieben galt hier der Goldgulden 18 Schilling so auch nun gesezt ist So man schreibe 50 bis an das Jahr 60 binnen der zeit galt der Goldgulden hier 20 Schilling Wer in den Jahren Verschreibungen hat auf Markrenten so sol man nummehro das Geld erhohen vor die Mark 10 Schilling Will man solches auslosen nach der Goldzahl so sol man von 12 Mark 7 Goldgulden geben So man schrieb 60 bis an den Datum 70 da der Goldgulde galt 22 Schilling unter den Jahren Markrenthe Verschreibung hatte der sol fur die Mark zahlen 9 Schill Will man auch auslosen nach Goldzahl so sol man vor 12 Mark 6 Goldgulden geben So man schrieb 70 bis zu 80 da galt der Gulden 26 Schill Wer unter den Jahren Markrenten hat in der Verschreibung der sol vor die Mark dieses Geldes 8 Schill zahlen Will man auch auslosen nach Goldzahl sol man vor 12 Mark 5 Goldgulden geben So man 87 bis auf 90 da galt der Goldgulden 3 Mark wer unter den Jahren Markrenthen in der Verschreibung hat der sol vor die Mark zahlen 6 Schil Will wer des Geldes auslosen nach Goldzahl der sol vor 12 Mark geben 4 Goldgulden So man schrieb 90 bis 97 da galt der Goldgulden 4 Mark minus 2 Schill wer unter den Jahren Markrenthen in Verschreibung hat der sol vor die Mark zahlen 5 Schill Wil man auch auslosen nach Goldgulden Goldzahl der sol vor 12 Mark 3 Goldgulden geben Da man schrieb 97 bis an 100 wer unter den Jahren Marktrenthe in Verschreibung hat sol vor die Mark dieses zahlen 4 Schill Wil man auch auslosen nach Goldzahl der sol vor 12 Mark 3 Goldgulden geben minus 2 Schill Wer auch der gemeinet mit Gelde Markrenthe oder Schillingrente gekauft hatte die Markrente oder Schillinge sol man bezahlen nach Gewerbe in dato der Verschreibung wie vorgedacht die Wiederlose nach seiner Verschreibung Zu dem dritten malen ist gesezt ob jemand Markrente auf Leibzucht gekauft hatte die Markrente mag man bezahlen nach Gelde in dato seiner Verschreibung wie vorgeschrieben ist Zu dem vierten male oder jemand Hauser oder Land Kampe oder Garten oder andere Guther zu Zahljahre in Gewin hatte unter demselben Jahre mag er bei Mark bezahlen nach Gewerbe in Zeit des Gewinnes Auch mit dem Gesinde Knechten und Magden die man gemiehtet hatte bei leichtem Mark mag einer mit leichten Mark bezahlen so das von lange gegolten hat Auch so einige Briefe auf Markrente in vorigen Zeit gekauft sind darnach auf solche Briefe Hic deficiunt fortan pauca ex defecta originalis Knoch Merkwurdiger alter Lippischer Munzvalor Ubersetzung des Lippischen Munzedicts von 1500 Simon V 1511 bis 1536 Simon V zur Lippe 1471 1536 war seit 1511 Edelherr und seit 1528 Graf zur Lippe Wahrend seiner Regierungszeit bis 1536 wurde in Lippe die Reformation eingefuhrt 1520 wurden am Koterberg silberhaltige Blei und Kupfererze gefunden Sie stellten die Eroffnung eines Bergwerks in Aussicht 1528 erfolgte die Einrichtung einer Munzstatte bei Lippstadt sowie die Auspragung von Guldengroschen und Kleinmunzen Tageslohne und Preise 1535Beruf EntgeltMaurer und Zimmermeister 2 8 GroschenGeselle 2 5 GroschenStein und Kalktrager 1 4 GroschenArtikel Preis1 Scheffel 27 kg Roggen 8 3 Groschen1 Liter Wein 1 8 Groschen1 Pfund Butter oder Salzspeck 1 3 Groschen1 Funf Pfund Brot 0 8 Groschen Der Guldengroschen zeigt zum ersten Mal das neue grafliche Wappen mit dem gevierten Schild Neben dem Stammwappen der Rose erscheint nun auch das Wappen der Grafschaft Schwalenberg Ubersicht der Pragungen 1528 o J 1 Guldengroschen 1 Taler S1 Schlusselpfennig S S Dreischildheller S Erklarung o J ohne Jahreszahl S Silber Munzen Nominal 1 Guldengroschen 1 Taler Munzstatte Lippstadt Munzmeister Gerhard LoysAusgabe 1528Material Silber Durchmesser 41 6 mm Gewicht 28 71 gVorderseite SIMON COM ES ET NOBIL IS DO MINUS DE LIPP IA Simon Graf und Edelherr zur Lippe um nach links schauenden Kopf Simon mit goldener Drahthaube einem kleinen gekroselten Halskragen und einer Pelzhaube Ruckseite MONETA NOVA ARGENTE A 1528 Neues Silbergeld um ein vierfeldiges Wappen unter einem FurstenhutSonstiges Dieser reprasentative Portrattaler auch Koterbergtaler genannt ist eine der fruhesten Grosssilbermunzen Nordwestdeutschlands Nominal 1 SchlusselpfennigMunzstatte Lippstadt Munzmeister Gerhard LoysAusgabe 1528 und oder spaterMaterial Silber Durchmesser 13 5 mm Gewicht 0 21 gVorderseite gespaltener Wappenschild unter S umlaufend 20 PunkteRuckseite leerBernhard VIII 1536 bis 1563 Bernhard VIII 6 Dezember 1527 in Detmold 15 April 1563 ebenda war acht Jahre alt als sein Vater 1536 starb Da er in diesem Alter die Regierung noch nicht ubernehmen konnte fuhrten Landgraf Philipp von Hessen Graf Adolph von Schaumburg und Jobst II von Hoya die Vormundschaft und erzogen Bernhard im evangelischen Glauben 1546 trat er dann die Regierung der Grafschaft Lippe an und versuchte wahrend seiner Amtszeit vor allem den evangelischen Glauben in seiner Grafschaft zu festigen Dies stiess auf Missfallen des Kaisers Karl V dessen Truppen im Verlauf des Schmalkaldischen Kriegs 1546 1547 das Land des Grafen besetzten und nach der Niederlage der evangelischen Seite 1548 das Augsburger Interim durchsetzten In der Folge wurde Lippe zum direkten Reichslehen 1555 besuchte Bernhard selbst den Reichstag in Augsburg und 1556 berief er eine Versammlung der evangelischen Geistlichkeit in seiner Grafschaft ein Bernhard starb 1563 Unter Bernhard VIII wurden keine Munzen gepragt Tageslohne und Preise um 1550 in SchiederBeruf EntgeltHandwerksmeister 10 bis 11 SchillingeGeselle 9 SchillingeTagelohner 6 bis 9 SchillingeMaher 12 Schillinge 1 Mark Artikel Preis1 Scheffel 44 Liter Roggen 4 Mark 8 Schillinge1 Scheffel Saatbohnen 5 Mark 7 Schillinge1 Pfund Zucker 2 Mark 6 Schillinge1 Hammel 9 Mark1 Paar Schuhe 3 Mark1 Sense 7 MarkSimon VI 1563 bis 1613 Simon VI zur Lippe 15 April 1554 in Detmold 7 Dezember 1613 in Brake war von 1563 bis 1613 Reichsgraf und Landesherr der Grafschaft Lippe Detmold Simon war ein kluger den neuen Wissenschaften gegenuber aufgeschlossener Renaissancefurst der mit vielen Grossen der Zeit wie etwa mit Tycho Brahe oder Jost Burgi korrespondierte Fur Kaiser Rudolf II dessen Hofrat und Kammerherr er war ubernahm er diplomatische Missionen wie die Schlichtung furstlicher Erbstreitigkeiten Er fungierte zudem als Vermittler und Agent vor allem von Gemalden aus den Niederlanden 1584 1589 wurde die Burg Brake die 1562 bis 1570 an Christoph von Donop verpfandet war zum Schloss in den Formen der Weserrenaissance ausgebaut Sie blieb bis zum Tode des Grafen Regierungssitz Unter Simon VI wurde die Grafschaft Lippe 1605 reformiert Das fuhrte zu grossen Unstimmigkeiten mit der Freien und Hansestadt Lemgo die seit 1522 lutherisch war Lemgo widersetzte sich dem Edikt den reformierten Glauben anzunehmen und es kam zur Lemgoer Revolte Der Glaubensstreit wurde erst 1617 mit dem Rohrentruper Rezess beendet Simons Bibliothek 1597 umfasste sie rund 500 bis 1707 waren es ungefahr 3000 Bande diente der hofischen Reprasentation war aber auch die Sammlung eines Berufspolitikers und Diplomaten mit theologischen und historischen Werken sowie philosophisch staatstheoretischer und rechtswissenschaftlicher Literatur die spater den Grundstock der Lippischen Landesbibliothek Detmold bildete wo sie noch heute aufbewahrt wird Durch seine Urkunde vom 16 Dezember 1592 bestatigte Kaiser Rudolf II der Grafschaft Lippe das Munzrecht Wir Rudolph der Andere von Gottes Gnaden erwahlter Romischer Kaiser etc bekennen offentlich mit diesem Brief und thuen kund allermenniglich dasss uns der Edel unser und des Reichs liber getreuer Simon Graf und Herr zur Lipp unterthaniglich zu erkennen geben und danebens unterschiedliche alte Munz und Munzstempel furbringen lassen welcher Gestalt seine Vordern die Grafen zur Lipp uber alle Menschen Gedenken in possessione vel quas in Besitz zu munzen gewesen und nach ihrem Abgang solche Freyhait auf ihne gefallen were und sich auch keines contradictios Widerrede oder Verpots so derhalben geschehen zu erinnern sondern mit gewisser Kundschaft und Zeugnuss darthuen konnte dass gefachte seine Voreltern allerley Munz Sorten mussen lassen eingenommen und ausgegeben aus was derselben Gerechtigkeit an Bergwerken und sonsten anhengig uber verwehnte Zeit des Rechtens prascribirt und hergebracht hatten und uns darauf demuthiglich angerufen und gebeten dass wir als jetzt regierender Romischer Kaiser ihme solche Freyheit zu confirmiren und zu bestetten gnadiglich geruhten dass haben wir angesehendein demuthig zimlich Bitt auch die angenehmen getreuen nutzlichen und erspriesslichen Dienste so seine Voreltern Romischen Kaisern und Konigen hochloblicher Gedachnuss und dem Heiligen Reich und Er uns in etlich ansehnlichen Legationibus und Commissionen viel jahrhero gehorsamlich erzeigt und noch weiters zu thun erpietig ist auch wol thun mag und soll und darum mit wohlbedachtem Muet guetem Rath und rechter Wissen demselben Grafen Simon zur Lipp und seinen Erben und Nachkommen Inhabern der Grafschaft Lipp solche Freyheit gnediglich erneuert confirmirt und bestettet erneuern confirmieren und bestetten Ime die auch von Romischer Kaiserlicher Majt hiermit wissentlich in Krafft diess Briefs und mainen Setzen und Wollen dass ermelter Graf Simon zur Lipp und seine Erben und Nachkommen Inhaber der Grafschaft Lipp furdarhin wann inen solches gelegen und gefellig allerley Munzsorten klain und gross in allermassen solch unser und des Heiligen Reichs Munzedict und Ordnung zulasst und andere ire benachbarte Stendt thuen mit Umschriften Bildnissen Wappen und Gepreck auf beiden Seiten schlagen und munzen lassen und damit gebahren und handeln sollen und mogen wie sich gepurt und inmassen seine Voreltern auch gemunzt sammt dene was sy deren Gerechtigkeit an Bergwerken und sonsten anhengig und die Zeit uber darzu gehorig prasscribiert und hergebracht haben von allermenniglich unverhindert doch sollen alle Munz die er Graf Simon zur Lipp oder seine Erben und Nachkommen schlagen und munzen lassen werden von Strich Nadel Gehalt Korn Gewicht und Gradt anderer unserer auch Churfursten Fursten Stett und Stende des Reichs Munz und unserer und des Reichs Ordnung gemass und nit geringer sein ob wir auch uber kurz oder lang im Heiligen Reich der Munz halben einige Enderung und Ordnung fuernehmen und machen wurden Dieselben soll offternannter Graf Simon zur Lipp und seine Erben und Nachkommen sich alsdann auch gemess und gehorsam halten insonderheit auch des Niederlandischen Westphalischen Kreis erneuerten Reductionen und gemainen Ordnungen correspondiren und sich davon keineswegs entziehen noch absondern doch uns und dem Heiligen Reich an unserer Obrigkeit und menniglich an seinen Rechten und Gerechtigkeiten auch vorberuhrtem unsern und des Heiligen Reichs publicirten und verpesserten Munzedikt unvergriffen und unschedlich und gepieten darauf allen und jeden Churfursten Fursten geistlichen und weltlichen Prelaten Grafen Freyen Herren Ritten Knechten Landvogten Hauptleuten Vogten Pflegern Verwesern Amtleuten Schulthaissen Burgermaistern Richtern Rathen Burgern Gemeinden und sonst allen andern und des Reichs Unterthanen und Getreuen was Wurde Standts oder Wesens die sein enrstlich und vestiglich mit diesem Brief und wollen dass sie des vorgedachten Graf Simon zur Lipp und seiner Erben und Nachkommen Munz so sie also munzen lassen werden allenthalben wie andere ganghafftige Munz in ihrem Werth nehmen und handeln lassen und hiewider nit thuen noch des jemands andern zu thun gestatten in kain Weis als wie lieb einem jeden sei unser und des Reichs schwere Ungnad und Straff und darzu ain peen nemlich vierzig Mark lottiges Goldes zu vermeiden die ein jeder so oft er freventlich hierwider thette uns halb in unser und des Reichs Cammer und den anderen halben Thail offtgemeltem Grafen Simon zur Lipp und seinen Erben und Nachkommen unnachiessig zu bezahlen verfallen sein solle Mit Urkund diess Brief gesiegelt und unserm Kaiserlichen anhangenden Insigl Geben auf unserm Koniglichen Schloss zu Prag den sechszehnten Tag des Monats Decembris nach Christi unseres lieben Herrn und Seligmachers Geburt funfzehnhundert und im zway und neunzigsten unserer Reiche des Romischen im achzehnden des Hungerischen im Ainundzwanzigsten und des Behemischen auch im achtzehendem Jahre gez Rudolph Urkunde zur Bestatigung des Munzregals durch Kaiser Rudolf II vom 16 Dezember 1592 Jahresgehalter laut Lippischer Kammerordnung von 1610Beruf EntgeltLippischer Kanzler 450 TalerHofrat 250 TalerBurgerlicher Rat 100 TalerLippischer Amtmann 50 TalerKutscher Hofschneider 20 TalerKuchenjunge 6 Taler Da Lippe uber keine eigenen Silberminen verfugte musste das Edelmetall teuer eingekauft werden Der Schlagschatz musste daruber hinaus die Kosten fur Geratschaften Lohne sowie die festgelegte Abgabe an den Landesherrn decken Aufgrund der schwierigen Arbeitsvertrage die Munzmeister hatten erhebliche Risiken zu tragen rechnete sich nur die Pragung minderwertiger Reichs und Mariengroschen Daneben wurden aber auch wenige Gosler und Dreier gepragt In der 50 jahrigen Regierungszeit Simons wurden mindestens sechs Munzmeister angestellt Peter Busch Caspar Huxer Henning Hansen Engelbert Hausmann alle in Detmold Christoph Dyss Blomberg und Caspar Kohl Blomberg Sie alle verwendeten die Technik der Hammerpragung Ubersicht der Pragungen 1595 1598 1601 1602 1604 1605 1606 1607 1608 1609 1610 1611 1612 1613 o J Doppelter Reichstaler S1 Taler S S S S1 24 Taler Reichsgroschen S S S S S S S S S1 36 Taler Mariengroschen S S S S S S S 1 96 Taler Dreier S S S S S S S 1 Gosler S1 Schlusselheller S Erklarung o J ohne Jahreszahl S Silber siehe Abbildung Munzen Nominal 1 MariengroschenMunzstatte Detmold Munzmeister Engelbert HausmannAusgabe 1605 Auflage Material Silber Durchmesser mm Gewicht gVorderseite Marienbild mit Jesuskind umlaufend MARIA MA T DOM 1605 vollstandige Jahreszahl Ruckseite lippisches Wappen vierfeldig umlaufend SIMON CO ET NO DOM I LIP Nominal 1 MariengroschenMunzstatte Detmold Munzmeister Engelbert HausmannAusgabe 1605 Auflage Material Silber Durchmesser 19 8 mm Gewicht 1 32 gVorderseite Marienbild mit Jesuskind umlaufend MARIA MA T DOM 605 unvollstandige Jahreszahl Ruckseite lippisches Wappen vierfeldig umlaufend SIMON CO ET NO DOM I LIP Nominal 1 24 Taler Reichsgroschen Munzstatte Detmold Munzmeister Engelbert HausmannAusgabe 1608 Auflage Material Silber Durchmesser 20 3 mm Gewicht 1 56 gVorderseite Wappenschild der Grafschaft Lippe mit Decke und gekrontem BugelhelmRuckseite 1608 uber und 24 in Reichsapfel umlaufend RUDOL II D G R I S Nominal 1 96 TalerMunzstatte Blomberg Munzmeister Christoph Dyss oder Caspar KohlAusgabe 1610 Auflage Material Silber Durchmesser 16 2 mm Gewicht 0 70 gVorderseite Rose S C E N DE LRuckseite 1610 beiderseits ein Kringel darunter ein Reichsapfel darin 96 Simon VII 1613 bis 1627 Simon VII 30 Dezember 1587 auf Schloss Brake bei Lemgo 26 Marz 1627 in Detmold wurde zusammen mit seinem alteren Bruder Bernhard an der Hofschule zu Kassel unterrichtet Nach Bernhards fruhem Tod 1602 wurde er nach Brake heimgeholt und von seinem Vater systematisch in die Regierungsgeschafte eingefuhrt 1617 beendete Simon VII den erbitterten Streit die Lemgoer Revolte seines verstorbenen Vaters Simon VI mit der Stadt Lemgo im Rohrentruper Rezess Kaufkraft des Lippischen Geldes in den Jahren 1617 und 1620Artikel Preis 1617 Artikel Preis 16201 Scheffel Weizen 30 Groschen Ein Paar Schuhe 15 Groschen1 Scheffel Hafer 12 Groschen Ein Paar Kinderschuhe 6 Groschen5 Pfund Brot 2 Groschen 1 Pfund Butter aus Friesland 4 Groschen1 fettes Schwein 126 Groschen 1 Pfund Lippische Butter 3 Groschen1 mageres Schwein 40 Groschen 1 Pfund Kase 2 Groschen1 Huhn 1 Groschen Drei Heringe 1 GroschenMunz und Taxordnung von 1620Artikel Preis Artikel PreisEin neu Hufeisen 2 Groschen 6 Pfennige Zimmeraxt 21 Groschen100 Schuhnagel 1 Groschen 4 Pfennige Barte 7 Groschen Im Dreissigjahrigen Krieg 1618 1648 war Simon bemuht sein kleines Land so weit wie moglich aus den Wirren des Krieges herauszuhalten indem er sich neutral verhielt Zu einer grossen Belastung der Bevolkerung kam es allerdings in den Kriegszeiten durch die Einquartierungen und die damit verbundenen Verpflichtungen Der lautmalerische Doppelbegriff Kipper und Wipper beruht auf dem Wippen der Waagbalken und dem Aussortieren Kippen der besseren Munzen welche dann dem Geldumlauf entzogen wurden Gleichzeitig wurde seine Regierungszeit durch die Kipper und Wipperzeit belastet Der kelingeldfluus war durch die Reichsmunzordnungen von 1559 und 1566 zu hoch angesetzt worden so dass Munzstatten die keinen Bergwerkszugang hatten Pfennige und Groschen nur mit Verlusten pragen konnten Die Munzstatten behalfen sich indem sie die Feingehalte der Munzen immer weiter absenkten und somit der Gegenwert zum Taler immer hoher stieg So kam es zum Beispiel ab Februar 1620 zu einer Fehde zwischen Lippe und dem Magistrat der Stadt Frankfurt Der am Detmolder Hof tatige Hans Adam von Hammerstein reiste inoffiziell in die Mainmetropole um 17 000 geringwertige Taler in fur Lippe gewinnbringendes kostbares Geld zu tauschen Er wurde erwischt und das Geld beschlagnahmt Trotz aller Bemuhungen Simons unter anderem zog er die Erzbischofe von Mainz und Koln sowie Beamte des damals in Speyer untergebrachten Reichskammergerichts hinzu zog sich der Prozess uber zwei Jahre hin und endete mit der Androhung dem lippischen Hause die Munzhoheit abzuerkennen Ubersicht der Pragungen 1614 1615 1616 1617 1618 1619 1620 1621 1622 1623 o J 1 Goldgulden G G G0 Abschlag davon G1 Taler S S S S S S SDoppeltaler und Abschlage S S S g S12 Kreuzer S S1 21 Taler S S S 1 Guter Schilling zu 12 Pfennig S12 Pfennig S1 24 Taler 1 Reichsgroschen S S S S S S S S3 Kreuzer S S S1 36 Taler 1 Mariengroschen S3 Pfennig K K2 Pfennig K K1 Pfennig K K K1 2 Pfennig K Erklarung o J ohne Jahreszahl G Gold g vergoldet S Silber K Kupfer siehe Abbildung Munzen Nominal 1 GoldguldenMunzstatte Detmold Munzmeister Melchior KuttnerAusgabe 1619Material Gold Durchmesser 22 6 mm Gewicht 3 07 gVorderseite SIMON COMES ET NOBI DOMINVS IN LIPPIA um Wappenschild der Grafschaft Lippe mit Decke und bekrontem BugelhelmRuckseite MATTHIAS I ROM IMP SEMP AV 1619 um gekronten doppelkopfigen Reichsadler mit ReichsapfelNominal 1 24 TalerMunzstatte Blomberg Munzmeister Caspar oder Melchior KohlAusgabe 1616Material Silber Durchmesser Gewicht Vorderseite 1616 uber und 24 in Reichsapfel umlaufend MATI D G P I S A Ruckseite heraldische Rose uber und lippisches Wappen unter Helm umlaufend SIM Nominal 1 2 PfennigMunzstatte Detmold Munzmeister Melchior KuttnerAusgabe 1622 oder 1623Material Kupfer Durchmesser Gewicht Vorderseite heraldische Rose umgeben von je funf Sternen und PunktenRuckseite Wertzahl 1 2 zwischen zwei Kronen und zwei LilienEinige Stellen aus der Berechnung der Huldigungs Kosten des Grafen Simons zur Lippe in der Stadt Lemgo vom Jahr 1621 Auszug Artikel PreisFur vier feiste Ochsen von Osnabruck gegeben 106 rthl 20 gr Fur Span Ferken zum Gebrath gebraucht gegeben 16 rthl Fur 1200 Eyer 7 Eyer zum Groschen gegeben 4 rthl 26 gr Fur einen frischen Lachs von Minden gegeben 6 rthl Fur acht Scheffel Roggen jedes Scheffel zu 23 gr gegeben 5 rthl 4 gr Fur 3 Scheffel Weizen gegeben 3 rthl 27 gr Fur Minder und Hamelsch Bier gegeben 130 rthl 23 gr Fur Lemgoisch Bier gegeben 12 rthl 19 gr Fur Paderbornisch Bier gegeben 38 rthl Simon Ludwig 1627 bis 1636 Noch nicht mundig war Simon Ludwig 14 Marz 1610 in Brake 8 August 1636 in Detmold an Pocken als sein Vater 1627 starb so dass sein Stiefgrossvater Graf Christian von Waldeck zu seinem Vormund bestimmt wurde 1627 trat der junge Graf die standesubliche Kavalierstour an die ihn nach Prag Frankreich England und in die Niederlande fuhrte Nach seiner Ruckkehr 1631 wurde die vorzeitige Volljahrigkeitserklarung beim Kaiser Ferdinand II beantragt Unter den Einfluss seines Kanzlers Christoph Deichmann gab Simon Ludwig allmahlich die vorsichtige neutrale Politik seines verstorbenen Vaters auf und naherte sich Schweden an Das brachte ihn in Misskredit bei den Kaiserlichen Aber auch von der Gegenpartei blieb die Grafschaft Lippe nicht verschont die Schweden verlangten Proviantlieferungen wie die Kaiserlichen Kontributionen Die grafliche Familie bekam die Harte der Kriegslasten noch deutlicher und direkter zu spuren als nur durch unbequeme dienstliche Verpflichtungen so wurden 1634 die Burg Schwalenberg und 1636 Schloss Varenholz uberfallen und geplundert Wahrend der Regierungszeit Simon Ludwigs wurden keine Munzen gepragt Simon Philipp 1636 bis 1650 Simon Philipp war wie seine Bruder noch im Kleinkindesalter als sein Vater starb Seine Mutter Grafin Katharina strebte die Vormundschaft uber ihre Sohne an aber da sie mit 24 Jahren selbst noch nicht volljahrig war sollte ihr Vater Graf Christian von Waldeck als Vormund herangezogen werden Doch da meldete Johann Bernhard Bruder des verstorbenen Grafen die Vormundschaft seiner Neffen und die Regentschaft im Lande an Aus Angst um das Leben ihrer Sohne setzte sich Grafin Katharina mit den hessen darmstadtischen Truppen die zu der Zeit gerade in Lemgo und Rinteln lagen in Verbindung und 1638 entfuhrte ein hessischer Hauptmann die jungen Prinzen und brachten sie nach Lemgo und Hameln Prinzenraub Spater wurden sie in die Obhut des Landgrafen Georg II von Hessen Darmstadt nach Marburg gegeben Zum Schutz vor dem Kriegsgeschehen wurden die Prinzen 1645 nach Giessen in Sicherheit gebracht Dort gingen aber die Pocken um woran 1646 die jungeren Bruder von Simon Philipp starben Darauf liess seine Mutter Katharina ihren Sohn 1647 ein zweites Mal entfuhren Uber Umwege kehrte Graf Simon Philipp nach Detmold zuruck Ab 1649 reiste Simon Philipp nach Paris Grenoble Rom Mailand und Florenz In Florenz erkrankte er an den Pocken und verstarb 1650 daran Da er ohne Nachkommen starb wurde sein Onkel Johann Bernhard rechtmassiger Landesherr der Grafschaft Lippe Ubersicht der Pragungen o J 1638 1638 1639 o J 1644 ano nym1 Goldgulden G2 Mariengroschen S1 24 Taler 1 Reichsgroschen S S6 Pfennig K K3 Pfennig K K K2 Pfennig K K K1 1 2 Pfennig K 1 Pfennig K K K1 2 Pfennig K K Erklarung o J ohne Jahreszahl G Gold S Silber K Kupfer siehe Abbildung Munzen Nominal 1 1 2 PfennigMunzstatte Detmold Munzmeister Michael Kuttner oder Munzdirektor Hans Georg MorserAusgabe 1636 bis 1650 Auflage Material Kupfer Durchmesser Gewicht Vorderseite abwechselnd funf grosse und funf kleine Rosetten um 1 1 2 Ruckseite abwechselnd funf grosse und funf kleine Rosetten um heraldische RoseJohann Bernhard 1650 bis 1652 Johann Bernhard 1613 1652 war der zweitalteste Sohn von Graf Simon VII zu Lippe und der Grafin Anna Katharina von Nassau Wiesbaden Idstein Nach dem Tode seines Neffen Graf Simon Philipp zur Lippe war er von 1650 bis 1652 Landesherr von Lippe Detmold Er starb kinderlos Tagelohne und Preise in Schieder um 1650Beruf EntgeltHandwerksmeister 9 GroschenGeselle 7 bis 8 GroschenKohlenbrenner 5 Groschen zzgl KostHirtenjunge 1 GroschenArtikel Preis1 Scheffel Weizen 36 Groschen 1 Taler 1 Scheffel Hafer 12 bis 24 Groschen1 Scheffel Salz 14 Groschen1 Pferd 28 bis 36 Taler1 Kuh 7 bis 10 Taler1 Schwein 1 Taler 4 Groschen1 Huhn 4 Groschen1 Mass Wein 7 Groschen1 Pfund Butter 4 GroschenHermann Adolf 1652 bis 1666 Hermann Adolf 1616 1666 vollendete 1659 die Erweiterung der Burg zu Horn mit einem prachtigen Barockportal uber dem die Wappen seiner Familie und der seiner Frau angebracht sind Durch Entsendung einer Kompanie Landsknechte beteiligte er sich 1663 1664 am vierten Osterreichischen Turkenkrieg Ubersicht der Pragungen 16583 Dukaten G1 Taler S 1 2 Taler S1 4 Taler S4 Mariengroschen S2 Mariengroschen S Erklarung G Gold S Silber siehe Abbildung Munzen Nominal 1 Guldengroschen 1 Taler Munzstatte Detmold Munzmeister Christoph Henning SchluterAusgabe 1658 Auflage Material Silber Durchmesser 46 9 mm Gewicht 28 82 gVorderseite Brustbild im Harnisch umlaufend HERMAN ADOLF GRAF V E HERR Z LIPP AO 1658 Ruckseite Gekronter Wappenschild der Grafschaft Lippe umlaufend in zwei Versionen belegt SPES CONFISA DEO NVNQVAM CONFVSA RECEDIT Simon Heinrich 1666 bis 1697 Simon Heinrich zur Lippe Detmold 13 Marz 1649 in Sternberg 2 Mai 1697 in Detmold liess in den Jahren 1683 1685 bei dem heutigen Augustdorf das dort durch seinen Vater 1657 erbaute Jagdhaus Lopshorn durch ein reprasentatives Jagdschloss mit symmetrisch um einen Ehrenhof angeordneten Nebengebauden ersetzen Ubersicht der Pragungen 1671 1672 1673 1674 1681 1683 1685 1689 1692 o J 12 Dukaten S10 Dukaten G G9 Dukaten S8 Dukaten G6 Dukaten G4 Dukaten G3 Dukaten G G1 1 2 Dukaten G1 Dukat G G1 Doppeltaler S S1 Taler S S S S24 Mariengroschen S1 3 Taler S S1 4 Taler und Klippe S S6 Mariengroschen 1 6 Taler S S4 Mariengroschen S S2 Mariengroschen S1 Mariengroschen S S S1 24 Taler S S1 Matthier S S S1 1 2 Pfennig B1 Pfennig 1 6 Mariengroschen B 1 2 Pfennig 1 12 Mariengroschen B1 2 Pfennig K Erklarung o J ohne Jahreszahl G Gold S Silber K Kupfer B Billon siehe Abbildung Munzen Nominal 1 Pfennig 1 6 Mariengroschen Ausgabe 1666Material Durchmesser Gewicht Vorderseite 6 in Reichsapfel umlaufend LANDT MUNTZE Ruckseite heraldische Rose umlaufend GREFLIGE LIPP Nominal 1 TalerAusgabe 1672Material Silber Durchmesser Gewicht Vorderseite SIMON HEINRICH C amp NOB DOM IN LIP um nach rechts blickenden KopfRuckseite heraldische Rose uber 1672 und H neben sowie lippisches Wappen unter Helm umlaufend CLEMENTE DEO ET BONA CONSCIENTIA Nominal 1 3 TalerAusgabe 1672Material Silber Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine III EINEN REICHS THAL zwischen zwei Rosetten ein X umlaufend GR LIPP SILBER MUNTZ 1672 Ruckseite Rosette uber und lippisches Wappen vierfeldig unter Helm umlaufend SIMON HEN G U EDLER H Z LIPPE Nominal 6 MariengroschenAusgabe 1672 Munzstatte Detmold Munzmeister Johann HoffmanMaterial Silber Durchmesser Gewicht Vorderseite Ruckseite VI MARIEN GROSS 1672Nominal 4 MariengroschenAusgabe 1672 Munzstatte Detmold Munzmeister Johann HoffmanMaterial Silber Durchmesser Gewicht Vorderseite Ruckseite Nominal 1 MariengroschenAusgabe 1672Material Silber Durchmesser Gewicht Vorderseite 1 MARI GROS 1672 umlaufend GR LIPP LANDT MUNTZ Ruckseite von Zweigen umrandete heraldische Rose darunter 36 Friedrich Adolf 1697 bis 1718 Friedrich Adolf 2 September 1667 18 Juli 1718 brach mit der Tradition seiner Vorganger seinen militarischen Verpflichtungen dem Reich gegenuber durch Zahlung von Subsidiengeldern nachzukommen und stellte eine eigene lippische Kompanie auf Diese wurde zwischenzeitlich uber das vom Reich geforderte Mass hinaus auf Bataillonsstarke ausgebaut Wahrend seiner Regierungszeit kam die Truppe jedoch nicht zum Einsatz Ubersicht der Pragungen 1710 1711 1712 1713 1714 1715 1716 1717 o J Medaille zu 10 Dukaten G10 Dukaten G5 Dukaten G G G0 A 0 Silber Abschlag davon S1 Dukat G G G G G0 A G0 Silber Abschlag davon zu 1 1 2 Dukaten S0 Silber Abschlag davon zu 2 3 Taler S0 Silber Abschlag davon S0 Kupfer Abschlag davon KMedaille zu 1 Dukaten G G0 Silber Abschlag davon S0 Gold Abschlag von 1 48 Taler G G1 4 Dukat G G0 Klippe zu 1 4 Dukat S1 Taler S S S S2 3 Taler S S S S S S S S0 Kupfer Abschlag davon K1 3 Taler S S S S S SKlippe zu 1 4 Taler S0 Kupfer Abschlag davon K1 6 Taler S S S S1 12 Taler S S S S S S S S1 Mariengroschen S S S S S S B1 48 Taler S S S S S S SMatthier S S S S S S3 Pfennig K2 Pfennig K1 1 2 Pfennig K1 Pfennig 1 6 Mariengroschen V1 2 Pfennig K Erklarung o J ohne Jahreszahl G Gold S Silber K Kupfer B Billon V verschiedene Metalle verwendet 0 A Anmerkung Aus Anlass des 180 jahrigen Jubilaums der Kreissparkasse Detmold Lippische Spar und Leihekasse im Jahr 1966 wurden zwei lippische Dukaten in 986 000 Dukatengold neu gepragt und zum Verkauf angeboten Es handelt sich um einen funffachen Dukaten aus dem Jahr 1715 Originalauflage 2 Stuck und einen einfachen Dukaten aus dem Jahr 1716 Originalauflage 116 Stuck Munzen Nominal 1 SpruchdukatAusgabe 1710 zum 43 Geburtstag des Grafen Friedrich Adolf Munzmeister Hans Luder Stempelschneider vermutlich Ernst Brabant aus HannoverMaterial Gold Gewicht 3 60 gVorderseite Buste im Harnisch mit umgelegtem MantelRuckseite GOTT ERHALTE DAS HOCH GRAFFL LIP HAUS 1710 Nominal 1 2 Taler KlippeAusgabe 1715 achteckig Munzstatte Detmold Abschlag von den Stempeln des 5 Dukaten Stucks vermutlich nur 40 Exemplare gepragtMaterial Gewicht g Durchmesser mmVorderseite Brustbild im Harnisch mit Ordensband nach rechts FRID ADOLF COM amp N D LIPP Ruckseite zwei nach vorne schauende Lowen halten gekronten lippischen WappenschildNominal 1 4 Taler KlippeAusgabe 1713 Munzstatte Detmold Munzmeister Hans Luder Stempelschneider Ernst Brabant aus HannoverMaterial Silber Durchmesser 24 4 mm Gewicht 7 15 gVorderseite Buste im Harnisch mit Allongeperucke Ordensscharpe und Mantel B FRID ADOLP COM ET N D LIPPRuckseite HEUT SIND ES SECHS UND VIRTZIG IAHR DA DIESER HERR GEBOREN WAHR GOTT LASS IHN DOP PELT SOLCHE ZAHL IN SEGEN LEBEN UBERALL ANNO 1713 D 12 SEPT Nominal 1 TalerAusgabe 1713 Munzmeister Hans Luders Stempelschneider Tobias BrabandtMaterial Gewicht g Durchmesser mmVorderseite Drapiertes und geharnischtes Brustbild mit Ordensscharpe nach rechts unten StempelschneiderinitialeRuckseite Unter Furstenkrone vierfeldiges Wappen mit aufgelegtem Mittelschild umgeben von der Kette des Schwarzen AdlerordensNominal 1 12 ReichstalerAusgabe 1713 Munzstatte Detmold Munzmeister Hans LudersMaterial Silber Durchmesser 23 6 mm Gewicht 3 26 gVorderseite gekronter franzosischer Wappenschild der Grafschaft LippeRuckseite 12 EINEN REICHS THALER 1713 HLNominal 2 PfennigAusgabe 1715 bis 1717 Munzstatte Detmold Munzmeister Hans oder Ludolf Heinrich LudersMaterial Kupfer Durchmesser 18 7 mm Gewicht 1 45 gVorderseite Wertzeichen II in Kreis umlaufend je vier Rosetten und Helme Ruckseite Rose mit Kelchblattern umlaufend G LIPP L MVNTZ Nominal 1 1 2 PfennigAusgabe 1716 bis 1717 Munzstatte Detmold Munzmeister Hans oder Ludolf Heinrich LudersMaterial Kupfer Durchmesser 16 9 mm Gewicht 0 92 gVorderseite Wertzeichen 1 von abwechselnd sechs grossen und sechs kleinen Rosen umrandetRuckseite heraldische Rose von abwechselnd funf grossen und funf kleinen Rosen umrandetNominal 1 PfennigAusgabe 1716 bis 1717 Munzstatte Detmold Munzmeister Hans oder Ludolf Heinrich LudersMaterial Durchmesser 15 3 mm Gewicht 0 78 gVorderseite Ruckseite Nominal 1 2 PfennigAusgabe 1715 bis 1716 Munzstatte Detmold Munzmeister Hans oder Ludolf Heinrich LudersMaterial Kupfer Durchmesser 15 7 mm Gewicht 0 89 gVorderseite Ruckseite Simon Heinrich Adolf 1718 bis 1734 Simon Heinrich Adolf 25 Januar 1694 12 Oktober 1734 ist dadurch bekannt geworden dass er im Jahre 1720 von Kaiser Karl VI in den Reichsfurstenstand erhoben werden sollte dies aber nicht ausgefuhrt werden konnte weil es ihm nicht moglich war die dazu notigen Kosten von 4400 Reichstalern zu beschaffen Eine chronische Geldnot notigte ihn 1725 die verschuldeten hollandischen und Ameide zu verkaufen und die Burg Sternberg 1733 an Hannover zu verpfanden Ausserdem verwendete Simon Heinrich Adolf ungemeine Sorgfalt auf die Wohlfahrt seines Landes forderte kraftig Religion Sitte Gerechtigkeit und den Wohlstand aller seiner Untertanen Ubersicht der Pragungen 1718 1719 1720 1722 1724 1726 17271 Dukat G G1 Taler S2 3 Taler S S S0 Kupferabschlag davon K1 2 Taler Klippe S0 Goldabschlag davon G0 Kupferabschlag davon K1 3 Taler S1 6 Taler S1 12 Taler S S1 Mariengroschen S1 Matthier S1 Pfennig K1 2 Pfennig K Erklarung G Gold S Silber K Kupfer Munzen Nominal 2 3 Taler Gulden Ausgabe 1719 Munzstatte Detmold Munzmeister Ludolph Henrich LudersMaterial Silber o Durchmesser 37 7 mm o Gewicht 16 74 gVorderseite nach rechts blickender Kopf umlaufend SIMON HENRICH ADOLF M C ET M D LIPP Ruckseite 2 3 und 1719 unter sowie funf Helme uber lippischen Wappen umlaufend SUPR D TIAN ET A MEID BURG H ULTR Nominal 1 6 TalerAusgabe 1720Material Silber Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine VI EINEN REICHS THALER Rosette L H L umlaufend NACH DEM LEIPZIGER FVS 1720 Ruckseite nach rechts blickender Kopf umlaufend Rosette SIM HENR ADOLPH COM amp N D LIPP S D V amp AM Nominal 1 2 Taler KlippeAusgabe 1727 zum 33 Geburtstag des Simon Heinrich Adolf achteckig Munzstatte Detmold Munzmeister Ludolph Henrichs LudersMaterial Silber o Durchmesser 32 6 mm o Gewicht 14 5 gVorderseite SIM HENR ADOLP COM amp NOBDOM LIPP um nach rechts blickenden Kopf des Simon Heinrich Adolf darunter die Jahreszahl XXXIII A D ANNO COMPLETO Ruckseite ZU DREY UNDDREYSSIG IAHRN GIB GOTT NOCH VIELE ZU DEM HERREN GLUCK UND HEYL DEM LANDE FRIED UND RUH ANNO 1727 4 FEB DIENATALI darum umlaufend GOTT ERHALTE DAS HOCHGRAEFLICHE LIPPISCHE HAUS Simon August 1734 bis 1782 Bis 1747 regierte Simon August unter Vormundschaft seiner Mutter Johanna Wilhelmine Tochter des Fursten Georg August von Nassau Idstein Unter dem Einfluss der Aufklarung erliess er eine neue Haushalt Sozial und Rechtsordnung und fuhrte 1749 in Lippe zusammen mit den Haushaltsplan ein um nicht mehr auszugeben als an Einnahmen zur Verfugung steht Die Sparkasse Detmold und die Landesbrandversicherungsanstalt fuhren sich auf erste Grundungen von ihm zuruck Er erwarb die Saline Salzuflen und baute Meinberg zum Heilbad aus In die Regierungszeit Simon Augusts fiel 1753 die Einfuhrung des Konventionsfusses Danach hatte das Furstentum Lippe als Wahrung den Taler 1 Taler 36 Mariengroschen 288 Pfennig 576 Heller Lebensmittelpreise bei Kaufmann Schulz in Lemgo 1767 Preise der Schuhmacher in Detmold 1770 Artikel Preis Artikel Preis1 Stuck Limburger Kase 6 gr 1 Paar volstandige Stiefel von Engl Leder 6 rthl 1 frische Zitrone 2 gr 1 paar dito von hiesigem Kalbleder 4 rthl 1 Pfund Spelzmehl 4 gr 1 paar Frauenschuh von Kalbleder 30 gr1 Pfund Griesmehl 4 gr 1 paar Mannspantoffeln mit Hakken 1 rthl Detmolder Fleisch und Brot TaxeArtikel 1767 1768 1770 17711 Pfund Kalbfleisch 1 gr 2 gr 2 gr1 Pfund Rindfleisch 2 mgr 2 pf 2 gr 2 pf 1 2 gr1 Pfund Schweinefleisch 0 2 gr 3 pf 2 gr 2 pf 2 2 gr1 Scheffel Weizen 0 1 rthl 18 gr 1 rthl 27 30 gr 1 rthl 12 gr 1 rthl 30 32 gr1 Scheffel Roggen 1 rthl 0 34 gr 1 rthl 30 gr 1 rthl 9 12 grLandesherrliche Verordnungen wegen der auswartigen Silbermunzen Von Gottes Gnaden Wir Simon August Regierender Graf und edler Herr zur Lippe Souverain von Vianen und Ameyden Erb Burg Graf zu Uetrecht Ob wir gleich durch Unsere Rentkammer per Circularia vom 20ten April 1768 und 26ten Januar 1769 verordnen lassen dass in Unseren Cassen keine andere als die in Unserer Munze gepragte Silbermunzen angenommen werden sollen so haben wir jedoch misfalligst wahrnehmen mussen dass sowol unsere Unterthanen sich dem zuwieder eine zeither auswartiger Silbermunze zu Abfuhrung ihrer Praestandorum bedienet als auch dass die Rendanten solche verbotswiedrig angenommen und unter dem in Unserer Munze gepragten Gelde an die publique Cassen eingesendet haben Wie wir nun diese Unordnung ein fur allemal abgestellet wissen wollen so befehlen wir hiermit nochmals so gnadig als ernstlich dass unsere Unterthanen so wenig die Abgaben in auswartigen Silbermunzen abtragen als die Rendanten bei Strafe von 10 Gfl auf jeden Contraventionsfal solche dazu annehmen sollen wobei mir jedoch unsern Unterthanen frei lassen im Handel und Wandel aller nach dem Conventionsfus ausgepragter Munzsorten zu 3 Mgr und daruber sich zu bedienen Da hingegen seit einiger Zeit viele geringhaltige Scheidemunzen durch gewinsuchtige Leute eingebracht worden sind ob wir gleich deren eine zureichende Summe in gehoriger Gute in unser Munze selbst auspragen lassen so verbieten wir hiermit bei Confiseationsstrafe von dem 1ten instehenden Monats Junius an keine auswartige Scheidemunze worunter 1 12 1 24 1 36 1 48 3 pf 2 pf 1 pf Stucke begriffen werden uberhaupt in unserm Lande auszugeben oder anzunehmen Damit nun diese Verordnung welche wir genau befolget wissen wollen zu jedermans Wissenschaft gelangen moge so befehlen wir hierdurch dass solche abgebrukket von den Kanzeln gelesen und an offentlichen Orten angeschlagen werde Geben Detmold den 19ten April 1770 L S Simon August R Graf und Edler Herr zur Lippe Lippisches Intelligenzblatt 26 Mai 1770 Von Gottes Gnaden Wir Simon August Regierender Graf und edler Herr zur Lippe Souverain von Vianen und Ameyden Erb Burg Graf zu Uetrecht u Ritter des Hessischen goldenen Lowen Ordens Es ist zwar in unseren Landesherrlichen Verordnungen vom 2ten Jenner 1764 und 25ten Februar 1768 alle auswartige Kupfermunze und in denen vom 19ten April 1770 und 19ten November 1772 alle auswartige Silber Scheidemunze unter Conventionsmassigen 3 Mariengroschen Stucken wie nicht weniger in der Verordnung vom 7ten October 1767 die alte nicht nach dem Conventions Fuss ausgepragte durch langen Gebrauch abgenutzte und wol gar ausgewippete 6 und 3 Mariengroschen Stucke in unserem Lande ferner auszugeben und anzunehmen bey Confiskations und anderer nachdrucklicher Strafe verbotten uns aber dennoch vorgetragen worden dass dem zuwider jetzo aufs neue solche verrufene Munzsorten von gewinnsuchtigen ins Land und den Handel und Wandel im Gang gebracht dagegen aber unsre und besonders die in zureichender Menge und kenventionsmassiger Gute ausgepragte Silber Scheidemunzen zuruckgehalten werden Zu Abwendung des daraus furs gemeine Wesen entstehenden empfindlichen Schadens wollen wir also hierdurch vorgedachte Landesherrliche Verordnungen dahin erneuern dass nach Publikation dieses keine auslandische Kupfermunze uberhaupt und auswartige Silber Scheidemunze nicht unter 3 Mariengroschen Stucken also keine 1 18 1 24 1 36 1 48 3 Pf 2 Pf Stucke und auch gar keine alte nicht Conventionsmassig ausgepragte 6 und 3 Mariengroschen Stucke weder den unsren und anderen Kassen noch auch im gemeinen Handel und Wandel weiter angenommen und ausgegeben und dass derjenige welcher dawider handelt er sey Annehmer oder Ausgeber mit Confiskation des Geldes und nach Befinden mit 5 und mehreren Goldgulden derjenige aber welcher sogar aus wucherlicher Absicht solche verbottene Munzen in unser Land bringet nebst dessen Confiskation mit 100 Goldgulden oder falls er zu deren Bezahlung unvermogend ware mit 3 monatlicher Zuchthaus Strafe bestrafet werden solle Drosten und Beamten auf dem Lande wie auch Magistraten und Richtern in denen Stadten befehlen Wir also auf die genaue Befolgung dieser Verordnung zu achten und soll sie damit niemand seine Unwissenheit dagegen verschutzen kann von denen Kanzeln bekannt gemacht und sonst an gewohnlichen Orten angeschlagen werden Gegeben in unsrer Residenz Detmold den 17ten November 1774 L S Simon August R Graf und Edler Herr zur Lippe Lippisches Intelligenzblatt 1 Januar 1775 Durch das Landerherrl Edict vom 17ten November 1774 und durch die darinne angegebene Verordnungen ist zwar schon verordnet dass uberhaupt keine Silber Scheide Munze unter 3 mgr Stucken also keine 1 12 1 24 1 36 1 48 3 pf und 2 pf Stucke und auch gar keine alte nicht Conventionsmassig ausgepragte 6 und 3 mgr Stucke weder bei den Cassen noch auch im gemeinen Handel bey Vermeidung der bestimmten Strafe weiter angenommen und ausgegeben werden sollen es lassen sich aber nichts destoweniger dergleichen verrufenen Munzsorten jetzt haufig wieder sehen und es wird deren Einbringen in hiesige Grafschaft noch mehr uberhand nehmen weil solche in den benachbarten Landen abgewurdigt sind Die Aemter und Stadte haben daher dass jene Verordnungen wie hiermit geschiehet erneuert worden gehorig bekannt machen und auf die Contravenienten genau achten zu lassen Detmold den 30 Merz 1779 Aus Grafl Lipp Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt 15 April 1779 Da unter den auswartigen Scheidemunzen die seit einiger Zeit haufig ins Land gebracht werden sich solche einschleichen konnen welche nicht nach dem Conventionsmunzfuss ausgepraget sind so haben Drost und Beamte auf dem Lande wie auch Magistrate und Richter in den Stadten die Unterthanen fur das durch vorige Verordnungen ohnehin verbottene Annehmen und Ausgeben der auswartigen Scheidemunze zu warnen und auf die Befolgung jener Verordnungen genauer wie bisher geschehen ist zu achten Detmold den 6ten Jun 1780 Grafl Lipp Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt 24 Juni 1780 Ubersicht der Pragungen 1763 1764 1765 1766 1767 1768 1769 1770 17721 Dukat G G G1 Taler S2 3 Taler S S1 3 Taler S1 6 Taler S S S4 Mariengroschen S1 12 Taler S S S S S1 24 Taler S1 Mariengroschen S S S S S1 48 Taler S1 Matthier S S S S2 Pfennig K S S1 Pfennig S K K K1 2 Pfennig K1 Heller K K0 Silberabschlag davon S Erklarung G Gold S Silber K Kupfer Keine Batzen und Kreuzer Detmold Den 5 Jan 1750 werden die ganzen und halben Bazen auch zwolf Kreuzer Stukke ganzlich verrufen und Drost und Beamte desgleichen Richter und Magistrate angewiesen den Unterthanen bekant zu machen sich dieser Munze bei Strafe der Confiscation im Handel und Wandel nicht zu bedienen Lippisches Intelligenzblatt 14 Juli 1770 Falschgeld 1 Detmold Da sich seit kurzem ein falsches nach hiesigem Geprage aus Zin und Messing gegossenes daran kenbares 3 mgr Stuck gefunden dass die Pragung sehr undeutlich der Rand mit einer Feile grob ausgefeilet und dasselbe zwischen den Fingern sehr glat anzufuhlen ist so wird nicht allein jederman fur diesem Nachschlage gewarnet spndern auch damit der Tahter zur gebuhrenden Strafe gezogen werden konne demjenigen welcher solchen entdekten und angeben wird bei der verlangten Verschweigung seines Namens eine Belohnung von 50 rthl versprochen Detmold den 19ten November 1772 Grafl Lipp Regierungs Canzlei daselbst Lippisches Intelligenzblatt 28 November 1772 Falschgeld 2 Detmold Man hat bemerket dass seit einiger Zeit auswartige unter dem Wehrte des Conventions Fusses ausgepragte 1 48 und 1 24 hier im Lande haufig ein und in Tours gebracht worden Damit nun das Publicum durch dergleichen geringhaltige Munzen nicht gefahrdet und dagegen die hiesige bessere Scheidemunze ausgefuhret werde so wird hierdurch Namens Illustrissmi Regentis Hochgrafl Gnaden verordnet dass keine auswartige Munzen unter 3 mgr also keine auswartig gepragte 1 18 1 24 1 36 1 48 1 72 in den offentlichen Cassen angenommen auch sonst niemand solche in Zahlung anzunehmen gehalten seyn solle anbei einem jeden deren Einbringung bei wilkuhrlicher mit der Summe des eingebrachten angemessenen Strafe nachdruklich untersaget und ist dies zur algmeinen Befolgung gehorig bekant zu machen Detmold den 19 November 1772 Grafl Lipp Regierungs Canzlei daselbst Lippisches Intelligenzblatt 5 Dezember 1772 Falschgeld 3 Detmold Dem Publikum wird zur Warnung hierdurch bekannt gemacht dass man sowohl nachgeschlagene falsche Sachsische Species Thaler als der gleichen Zellische vier mgr in Tours entdeckt habe Beide sind mit einem Stempel gemunzt die Thale sind von dem Jahre 1773 und durch ihre schlechte Prage seht kenntlich da weder Wappen noch Brustbild noch die Buchstaben gehorig geformet oder ausgedrucket sind Die vier Mariengroschen aber sind von 1624 von ubersilbertem Messing und schlechter Pragung und machen sich besonders dadurch kenntlich dass statt der sonstigen Umschrift von feinem Silber auf diesen stehet von feinem Silbe Detmold den 25ten Oct 1775 Aus Grafl Lippischer Regierung Lippisches Intelligenzblatt 28 Oktober 1775 Munzen Nominal 1 DukatAusgabe 1769 zur Hochzeit mit Prinzessin Casimire von Anhalt Dessau am 9 November Munzstatte Detmold Munzmeister wahrscheinlich Daniel StumerMaterial Gold Durchmesser 20 4 mm Gewicht 3 48 gVorderseite SIM AUG COM LIPP amp CASIM PRINC ANH um Busten des BrautpaaresRuckseite Spruchband FELICITAS PUBLICA zwei ineinander gelegte Hande 9 NOV 1769Nominal 1 MatthierAusgabe 1766Material Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine I MATT 1766 B 3 Ruckseite heraldische Rose umlaufend acht RosettenNominal 1 KonventionstalerAusgabe 1767 zum 40 Geburtstag des Simon August am 12 Juni 1767 Munzmeister Johann Conrad Bandel Wardein Daniel StumerMaterial Silber Durchmesser 41 3 mm Gewicht 28 01 gVorderseite nach rechts blickender Kopf umlaufend SIMON AUGUST COM OB D LIPP S D V amp HVLTR Ruckseite QUEM QUADRAGESIES ET SEMEL PATRIAE NATUM ESSE GP ATULAMUR d XII Jun MDCCLXVII Anmerkung Dieser lippische Taler ist der einzige jemals nach dem Konventionsfuss gepragte lippische Taler da aber die Wertangabe fehlt entspricht er nicht ganz den Vorschriften Nominal 1 HellerAusgabe 1767Material Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine I HELLER GR LIPP SCHEIDE MUNTZ 1767 Ruckseite heraldische RoseNominal 1 HellerAusgabe 1768Material Kupfer Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine I HELLER GR LIPP SCHEIDE MUNTZ 1768 Ruckseite heraldische RoseNominal 1 MatthierAusgabe 1769Material Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine I MATT 1769 B 3 umlaufend GR LIPP LAND MUNTZ Ruckseite AS in heraldischer Rose umlaufend COM amp N D LIPP S D V amp A Nominal 1 3 TalerAusgabe 1772Material Silber Durchmesser Gewicht 7 73 gVorderseite 3 EINEN THALER 1772 H D S IUSTIRE umlaufend 40 ST EINE FEINE MARCK und RosetteRuckseite lippisches Wappen vierfeldig unter Krone umlaufend SIM AUG COM amp N D LIPP S D V amp A Nominal 4 PfennigAusgabe 1784Material Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischenzwei Rosetten eine 4 PFEN NING 1784 D S Ruckseite L M G L um heraldische RoseLudwig Heinrich Adolph 1782 bis 1789 Regent fur Leopold I Am 13 Marz 1786 errichtete Graf Henrich Adolph zur Lippe fur die Graflich Lippische Leihekasse zu Detmold die erste Leihekasse Verordnung Damit war der Grundstein gelegt Ab dem 1 Mai waren die Kassen geoffnet um Spargroschen sicher zu verwahren und den Burgern kleinere Darlehen zu geben Aus den alten Rechnungsbuchern geht hervor dass Ende des Jahres 1786 bereits Spareinlagen in Hohe von 26 432 Reichstalern angesammelt und fast in gleicher Hohe Kredite ausgelegt worden waren Regierungs Verordnung Wegen der auslandischen Kupfer und Silber Scheidmunzen wie auch wegen einiger falschen Munzen Es ist zwar die auslandische Kupfer und Scheidemunze durch mehrere Landesherrl Verordnungen und zwar zulezt noch unter den 17ten Novbr 1774 verbothen worden Da aber einlandische Pfenninge und Heller hinlanglich vorhanden sind und Mariengroschen 4 3 und 2 Pfennigstucke jetzt gepragt werden so wird hierdurch das Verbot aller auslandischen Kupfer und eben genannten Silberscheidmunzen nochmals und zwar von Neujahr des k J an dergestalt erneuert dass derjenige welcher solche Munzen demnachst annimmt oder ausgiebt mit Confiscation des Geldes und nach Befinden mit 5 und mehreren Goldgulden bestraft werden solle Dagegen steht es jederman frei die auslandischen Kupfer und Silberscheidemunzen an die hiesige Munze nach dem Gewicht gegen dessen Vergutung abzuliefern Da auch verschiedene falsche Munzen gegenwartig im Cours sind so wird das Publicum namentlich fur folgende Sorten gewarnet 1 Lippische Mariengroschen von Kupfer mit der Umschrift Nach dem Leipziger Fus vom Jahr 1780 ohngeachtet seit 1772 hier nicht gemunzet worden Das Geprage ist schlecht und der hohe Namenszug nicht so stark ausgedruckt wie auf den achten Mariengroschen 2 Hessische neun Mariengroschen ganz von Messing sehr matt mit schlechten Buchstaben und grosser wie die achten 9 Mgr Stucke gepraget der Lowe ist schlecht die Jahreszahl ist 1771 Wenn man sie auf Sand scheuert so werden sie gelb 3 Auch giebt es falsche Hessische gegossene 9 Mgr Stucke diese sind von schlechter Composition unformlich klein und dick der Rand ist sehr grob und schlecht die Jahreszahl wie es scheint 1764 4 Hessische 4 Mgr Stucke von 1767 mit dem Lowen 5 Hessische 2 Albus Stucke von 1781 mit F L 6 Hessische 1 Ggr von 1769 mit dem Lowen alle drei Stucke sind von hartem Metal gegossen sie brechen im Biegen und sind glatter wie die achten 7 Braunschweigische 6 Mgr Stucke von 1768 von hartem Metal gegossen sind im Angreifen gelinde brechen leicht und lassen sich mit keinem Messer schneiden Es gibt auch hiesige gegossene 3 Groschen Stucke und ausserdem noch mehrere falsche Munzsorten zu deren Vertilgung hierdurch verordnet wird dass jeder welchem ein solches Stuck zu Handen kommt es an das Amt oder den Magistrat zur weiteren Untersuchung durch wem solches zuerst in Cours gebracht abliefere widrigenfals wenn er die falsche Munze weiter ausgiebt solches mit wilkurlicher Geld und Leibesstrafe gahndet werden wird Detmold den 26ten Octob 1784 Grafl Lipp Vormundschaftl Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt 30 Oktober 1784 Regierungs Verordnung Wegen einiger falscher Munzen 1 Das Publicum wird fur falsche Braunschweigische 3 Mgr Stucke mit der Jahrzahl 1781 die von Kupfer gepraget und versilbert sind gewarnet Sie unterscheiden sich von den achten dadurch dass der Kopf und Hals des Pferdes kleiner und das Fussgestell des Pferdes grosser ist die Buchstaben auch starker und nicht von einerley Grosse sind Auch sind noch Lippische Mariengroschen von Kupfer mit der Jahrzahl 1780 in Cours wofur schon in der Verordnung vom 26ten October d J gewarnet ist Detmold den 12ten December 1785 Grafl Lipp Vormundschaftl Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt 24 Dezember 1784 Regierungs Verordnung Wegen der neuen franzosischen Louisd or und der Laubthaler von 1784 und 1785 Die unter geanderten Stempel gepragte neue Konigl Franzosische Louisd or und auch die Franzosische Laubthaler von 1784 und 1785 sind jene wegen geringen Gewichts und diese wegen minderen Gehalts schon in mehreren Landen dieses Westphalichen Kraises bis auf allgmeinen Kraisschluss wodurch der innere Wehrt und gemeiner Umlauf derselben bestimmet werden wird ganz ausser Cours gesetzt worden Damit nun beyderley Munzsorten zu jemandes Schaden nicht in hiesiges Land eingebracht werden so wird Namens Ihre Hochgrafl Gnaden unseres gnadigsten Vormunds und Regenten alles annehmen und ausgeben derselben bis nach dem Erfolg oberwehnten Kraisschlusses hierdurch verbothen und alle Obrigkeiten Aufsicht auf Befolgung empfohlen Detmold den 13ten Febr 1786 Grafl Lipp Vormundschaftl Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt 18 Februar 1786 Regierungs Verordnungen Wegen einiger falscher Munzen 2 Da sich von neuem falsche Braunscheigische 3 mgr Stucke vom Jahre 1773 zeigen die von Kupfer und ubersilbert jedoch grosser als die achten auch mit grossern Buchstaben und Zahlen in Umschrift und Aufschrift gepraget sind dabey sich von jenen durch die unformliche Mahnen und Schweif des Pferdes unterscheiden so wird das Publicum dafur mit dem Bedeuten gewarnet jedesmaligen Empfang dieser falschen Munze und von wem der Obrikeit anzuzeigen Detmold den 15ten Mai 1786 Grafl Lipp Vormundschaftl Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt 20 Mai 1786 Nach den durch die Lippische Intelligenzblatter bekannt gemachten Circular Rescripten vom 26ten October 1784 12ten Decbr 1785 und 2ten May 1786 gibt es falsche Braunschweigische 6 gr Stucke von 1768 wie auch dergleichen 3 gr Stucke von den Jahren 1773 und 1781 und jetzt zeigen dich Braunschweigische 6 gr Stucke mit der Jahrzahl 1771 die ganz von Kupfer und versilbert sind die sich jedoch durch die groben Buchstaben und Zahlen und durch das schlechte Randelwerk von den achten leicht unterscheiden lassen Das Publicum wird daher fur diese falsche 6 gr Stucke gewarnet und erwartet man dass jeder die Aechtheit der Braunschweigischen Munze genau untersuche und er falsche erhalt solches mit Benennung des Ausgebers der Obrigkeit zur weiteren Untersuchung anzeige Detmold den 19ten Febr 1787 Grafl Lipp Vormundschaftl Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt 3 Marz 1787 Regierungs Verordnung Die auswartigen Scheidemunzen betreffend Durch so vielfach seit 1770 ergangene und erneuerte Verordnungen ist das Annehmen und Ausgeben der auswartigen Scheidemunzen worunter alle unter 3 mgr ausgepragte Munzsorten verstanden werden so wohl fur offentliche Kassen als im Handel und Wandel verbotten worden Nach erfolgtem haufigen Ausbringen der hiesigen innlandischen Scheidemunzen hat sich aber dagegen fremde wieder eingeschlichen und kann es nun noch mehr thun da in benachbarten Landen der Eingang derselben durch neuliche Verbotte und Herabwurdigungen abgewehret wird Hohe Regierende Vormundschaft hat nun zwar das am unnachtheiligsten und am starksten wurkende Mittel furs Abhalten und Zuruckschaffen der fremden Scheidemunzen das eigene wieder Ausmunzen lassen derselben um das Land damit selbst zureichend zu versehen beschlossen indessen wird doch auch jeder furs weitere Annehmen fremder Scheidemunzen gewarnet und ans wegschaffen derselben erinnert und da auf Michaelis schon genug zum Ersatz derselben hiesige ausgemunzet seyn wird dann mit Bestrafung und Confiscation gegen Ausgeber Annehmer und Einbringer genau nach vorigen Verordnungen und besonders nach der vom 17ten Novbr 1774 verfahren werden Wornach sich jeder und in gehoriger Aufsicht und Vollziehung alle Obrigkeiten des Landes wie hiemit Namens Sr Hochgraflichen Gnaden des gnadigst Regierenden Herrn Vormunds befohlen wird zu richten haben Detmold den 25ten Mai 1789 Grafl Lipp Vormundschaftl Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt 6 Juni 1789 Ubersicht der Pragungen 1783 1784 1785 1786 17891 Mariengroschen S S S4 Pfennig S1 Matthier S S2 Pfennig S1 Heller K Erklarung S Silber K Kupfer siehe Abbildung Munzen Nominal 1 MariengroschenAusgabe 1784 Munzstatte Detmold Munzmeister Daniel StumerMaterial Silber Durchmesser 17 4 mm Gewicht 1 34Vorderseite Rose mit Kelchblattern darauf das Monogramm aus LHARuckseite GR LIPP LAND MVNTZ um 1 MARIEN GROS 1784 D SMunzmeister Balthasar Reinhard Von Gottes Gnaden Wir Ludwig Henrich Adolpf Graf und Edler Herr zur Lippe Souverain von Vianen und Ameiden Erbburggraf zu Utrecht etc Ritter des hessischen goldnenen Lowenordens Vormund und Regent Urkunden und bekennen hiermit dass wir den ehedem in Furstlich Hessen Casselschen Diensten als Munzcommissarius und Munzmeister gestandenen Balthasar Reinhard zum Munzmeister und Wardeln angenommen haben Vertrag zwischen Graf Ludwig Heinrich Adolph und Munzmeister und Wardein Balthasar Reinhard vom 3 Juni 1789 Leopold I 1789 bis 1802 Wilhelm Leopold I 2 Dezember 1767 in Detmold 4 April 1802 in Detmold war der erste Furst von Lippe Am 5 November 1789 ubernahm er die Regierung und loste als erstes den noch von seinem Grossvater Simon Heinrich 1720 beantragten Furstenbrief ein 1790 kam eine bereits in fruheren Jahren diagnostizierte Geistesstorung zum Ausbruch und es folgte seine Entmundigung durch das Reichskammergericht 1795 wurde dann nach Eintritt einer Besserung die Vormundschaft bedingt aufgehoben Am 2 Januar 1796 heiratete er Pauline von Anhalt Bernburg In dieser Ehe gesundete der Furst und wurde Vater von zwei Sohnen Pauline wurde seine Beraterin und Mitarbeiterin wobei sie es klug einrichtete meist im Hintergrund blieb und alles vermied was als Uberschreitung ihrer Pflichten gedeutet werden konnte Nach kaum sechsjahriger Ehe starb der Furst 1802 an Darmtuberkulose unter deren Einfluss sich zuletzt noch einmal Geistesstorung und Gedachtnisverlust einstellten Pauline ubernahm in der Folgezeit die Regentschaft fur den noch unmundigen Erbprinzen den spateren Fursten Leopold II und galt als treffliche Landesmutter Ubersicht der Pragungen 1789 1790 1791 1792 1793 1794 1795 1796 17981 Jeton 1 1 2 Dukaten G0 Silber Abschlag davon S0 Kupfer Abschlag davon K1 Pramientaler S0 Kupfer Abschlag davon KPramienmunze zu 1 Gulden Courant S1 12 Taler S S1 Mariengroschen S S S S S1 Matthier S S S S S1 Pfennig K1 Heller K K Erklarung G Gold S Silber K Kupfer Munzen Nominal Jeton zu 1 DukatenAusgabe 1796 zur Geburt des Erbprinzen Paul Alexander Leopold Munzstatte Gotha Medailleur Theodor StockmarMaterial Gold o Durchmesser 22 5 mm o Gewicht 5 26 gVorderseite furstliche Wappenschilde von Anhalt und Lippe auf Mantel unter FurstenkroneRuckseite FREVDE DEN ELTERN GLᕓCK DEM LANDE AM 6 NOV 1796 T ST F Nominal Pramienmunze zu 1 Gulden CourantAusgabe 1793 Pramie fur den Flachsanbau Munzstatte Detmold Munzmeister Balthasar ReinhardMaterial Silber o Durchmesser 33 8 mm o Gewicht 14 36 gVorderseite neunfach geteilter Wappenschild mit funffacher HelmzierRuckseite DEM GUTEN LANDWIRTH B R im EichenkranzLandesherrliche Verordnung die Goldmunzen betreffend Von Gottes Gnaden Wir Ludwig Heinrich Adolph Graf und Edler Herr zur Lippe Souverain von Vianen und Ameyden Erb Burggraf zu Uetrecht u Ritter des Hessischen goldnen Lowen Ordens Curator und Landes Administrator Seit einigen Jahren ist die Goldmunze immer seltener und im Verhaltniss darnach das Aufgeld gegen Conventions Silbermunze auch immer hoher geworden Dazu wird nun noch auf mehrfachen Wegen zu leichtes unterwichtiges Gold ins Land gebracht das wichtige dadurch seltener und das Aufgeld dafur noch mehr steigend Die Mittel welche dagegen die Landesherrliche Verordnung vom 10ten Jenner 1775 Num 224 2ten B der Landesverordnungen bestimmet haben bisher das Einbringen und den Cours dieses unterwichtigen Goldes nicht abgewendet und wurksamere Mittel mussen dazu gewahlet werden Wir haben daruber welche nach jetzigen Zeitumstanden die besten seyn konnen mit getreuen Standen der Ritterschaft und Stadte Berathschlagung gepflogen und verordnen den darauf gewordenen Schluss gemas in fuhrender Curatei und Landesministration folgendes 1 soll das bei hiesigen offentlichen Kassen schon eingefuhrte Passiergewicht das dem Frankfurter und Casselschen ganz gleich ist allgemein im Lande also auch fur Handel und Wandel eingefuhret und von den Magistraten in den Stadten worinn Goldschmiede sind deren einer besonders zu dessen Verfertigung gegen einen zu bestimmenden billigen Preiss authorisiert und verpflichtet und dass und wie dies geschehen binnen 6 Wochen der Regierung berichtet werden 2 Damit nun die so einzufuhrende Passirgewichte mit schon bey den Kassen daseyenden ganz gleichformig werden so konnen die Magistrate welche zu jener Verfertigung Authorisation geben bey der Landrenten Kasse noch vorrathige Passiergewichte abfordern und genaueste Einrichtung der neuen darnach besorgen 3 Soll bey offentlichen Kassen wie bisher gar kein Gold als nach solchem Passiergewicht also uberall kein unterwichtiges angenommen und ausgegeben werden dahingegen kann 4 im Handel und Wandel zwar Annehmen und Ausgeben leichteren Goldes aber nicht anders geschehen als dass jedes Ass welches die Goldmunze nach dem Passirstein zu leichht ist mit 2 mgr vom Ausgeber noch dazu bezahlet werde 5 Soll ein Theil des Asses um welches die Goldmunze gegen den Passierstein leichter als ein ganzes Ass ist z B uber 3 Ass bey einer Pistole fur 4 Ass uber 4 Ass fur 5 Asse und so weiter gerechnet und bezahlet werden und ist ubrigens im hiesingen eingefuhrten Passirgewicht der Passirstein fur die doppelte Pistole auf 5 der der einfachen auf 3 und der der einfachen auf 3 und der der halben Pistole auf 1 Asse leichter als wie diese Goldmunzen nach ihrem bestimmten Gewicht seyn musten eingerichtet Damit nun jeder sich hiernach richten konne und genaue Ausfuhrung zum abgezweckten gemeinen Besten werde so soll diese Verordnung zu ihrem nothigen allgemeinen Bekanntwerden ins Intelligenzblatt eingerucket und dabey an gewohnlichen Oertern uberall angeschlagen werden Gegeben Detmold den 17ten April 1792 L S Ludwig Heinrich Adolph Graf und Edler Herr zur Lippe Lippisches Intelligenzblatt vom 6 Juni 1792 Bekanntmachungen und Regierungsverordnungen wegen falscher und schlechter Munzen aus eigenem und benachbartem Lande 1791 1792 1794 1796 1797 1798 und 1799 Das Publicum wir vor falsche franzosische Laubthaler von 1774 mit dem Buchstaben L unter dem Wappen gewarnet Sie sind von Kupfer so gross wie die achten und nur 12 As leichter als diese unterscheiden sich aber von denselben durch den Klang die blasse Farbe und flache Pragung des Brustbilds Konigs Ludwig XV Auch ist das von der Jahrzahl stehende Sternchen auf der falschen Munze grosser als auf der achten Detmold den Iten Merz 1791 Furstl Lippische Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt vom 12 Marz 1791 Handelsnachricht Es sind franzosische Laubthaler vom Jahr 1786 und 1788 vorhanden die falsch sind Sie lassen sich von den guten und achten Laubthalernan folgenden unterscheiden 1 Die von 1786 sind auf der Wappenseiten unter dem Schild mit einer Kuh die von 1788 unter dem Schild mit einem L bezeichnet 2 Sind beyde Sorten wenn man sie aufrecht gegen die gerechte von eben diesen Jahrzahlen und Buchstabenzeichen gegen einander stellt eines guten Messerruckens breit grosser als die gerechte in dem Gewicht aber wagen sie eben so viel und theils etwas mehr als die gerechte Laubthaler auch sind 3 auf der Wapenseite die mittlere ovalrunde Schilde worinnen die drey Lilien stehen und die darauf stehende Krone grosser als auf den achten Laubthalern 4 so ist die Gravirung auf beyden Seiten und besonders die Schrift viel rauher und unformlicher als bey den gerechten Laubthalern Besonders hat die Gattung von 1786 in der Schrift auf der Wapenseite daran ein deutliches Merkzeichen dass das Wort Benedictum mit BINEDICTUM ausgedruckt ist Uebrigens so sind solche nicht wie andere vergleichen falsche Laubthaler gegossen sondern auf eigenen dazu gravirten Stocken geschlagen oder ausgepragt auch uber dieses nach Munzgebrauch auf einem dazu besonders erforderlichen Werke raviret Endlich so ist ihre Materiale Messing und so stark versilbert dass sie eine ziemliche Zeit im Umlauf seyn konnen bis sich durch die Abreibung ihre Messingfarbe entdecken kann Lippisches Intelligenzblatt vom 4 Februar 1792 Handelsnachricht Es sind falsche Braunschweigische 4 und 2ggr Stucke mit der Jahrzahl 1790 herausgekommen die sowohl daran dass sie nicht gepragt sondern aus einem Guss von Zinn und Wismuth bestehen als auch an den ausserst schlechten und stumpfen Buchstaben auch dass das 4ggr Stuck nicht gerandelt ist kenntlich sind Lippisches Intelligenzblatt vom 6 Oktober 1792 Nach einem in Num 203 der Frankfurter Reichs Ober Postamtszeitung vom 21ten dieses befindlichen Avertissement des Chur und Oberrheinischen Creys Generalwardeins Dicke sind anjetzo einige Gattungen Laubthaler in betrachtlicher Anzahl im Umlauf deren innerer Gehalt von den unter den nemlichen Jahrgangen ausgepragten gerechten Laubthalern ganz verschieden ist und welche sich dadurch vorzuglich auszeichnen 1 dass sie die Jahreszahlen 1785 1789 und 1791 nebst dem Buchstaben A fuhren 2 dass alle das Ansehen haben als ob sie erst vom Stempel herkamen oder eben erst gepragt waren 3 dass an 8 Stuck derselben welche eine Collner Mark oder volle 16 Loth wagen sollten mehrentheils im Durchschnitt 7 12 Loth fehlen Da sie nun auch in Ansehung des feinen Silbers geringhaltiger als die gerechten Laubthaler sind und der Verlust gegen diese beynahe 4 vom Hundert betragt So wird das Publicum davor gewarnet Detmold den 7ten Januar 1794 Furstl Lippische Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt vom 11 Januar 1794 Es kommen jetzt Mailandische Ein und Zweiguldenstucke haufig ins Land welche weit schlechter auch schon dem blossen Augenschein noch kleiner und leichter sind als die nach dem Conventions oder 20 Guldenfuss ausgepragte Auf der Vorderseite steht das Brustbild der Kaiserin Maria Theresia oder des Kaisers Joseph des IIten mit gewohnlicher Umschrift auf der Ruckseite Mediolani Dux und in zwei Feldern des Wappens eine Schlange Nach der durch den Munzmeister Reinhard angestellten Probe ist die feine Mark statt 10 20 zu 11 22 Stucken ausgemunzt mithin der wahre Werth derselben gegen den Conventionsfuss respective 1 rthl 6 gr 3 pf und 21 gr 1 pf P Stuck Es wird dies hiermit bekannt gemacht damit jeder in Annahme dieser Ein und Zweyguldenstuck sich darnach richten und seinen Schaden abwenden konne Wie sie dann auch bey offentlichen Cassen nicht anders als in solchem wahren Werth angenommen und ausgegeben werden sollen Detmold den 18ten Febr 1794 Furstl Lippische Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt vom 1 Marz 1794 Nach einer Nachricht des 68ten Stucks der Braunschweigischen wochentlichen Anzeigen von diesem Jahr sind folgende falsche Munzen zum Vorschein gekommen 1 Ein Sachsisches falsches Stuck mit der Jahrzahl 1774 des nach angestellter Untersuchung nicht die geringste Spur von Silber enthalt sondern aus einer Vermischung von Kupfer und Zink besteht Dem Anschein nach ist solches gepragt und hat den namlichen Rand wie die achten Sachsischen Stucke jedoch daran kennbar dass die Buchstaben nicht so gut und scharf ausgedruckt sind wie die auf den achten besonders sind auf dem Avers des gedachten Stucks von den Buchstaben S A X die beyden letztern Buchstaben A X undeutlich dasselbe hat ubrigens das Gewicht eines achten Stucks das Geprage aber ein etwas schwarzliches Ansehen und wenn stark darauf geschlagen wird zerspringt es in Stucken 2 Ein Bayerisches 2 Gulden Stuck mit der Jahrzahl 1771 das gleichfalls nicht acht und aus einer Mischung von Zweydrittel Messing und Zink und nur von Eindrittel Silber besteht Dieses falsche 2 Gulden Stuck ist nicht gepragt sondern ein gut gemachter Guss daran aber zu erkennen dass die ausserliche Umschrift des Randes undeutlich und die Buchstaben schwach nachgestochen auch sowohl auf dem Avers als Revers gross und klein durch einander und nicht so gut geordnet sind wie auf den Bayerischen 2 Gulden Stucken Das aussere Ansehen dieser falschen Munze ist ebenfalls schwarzlich und wenn man nur etwas hart darauf schlagt zerspringt dasselbe sogleich in mehrere Stucke Nach dem Reichsanzeiger Nr 146 1794 gibt es 3 falsche hollandische Ducaten mit der Jahrzahl 1752 welche von Silber und vergoldet daran aber verzuglich zu erkennen sind dass sie schwer zu biegen dicker wie die achten und ohngefahr 12 Ass zu leicht sind Nach eben dem Reichsanzeiger Nr 205 von diesem Jahr sind kurzlich zum Vorschein gekommen 4 Preussische 1 ggr und 2 ggr Stucke die 1 ggr Stucke mit der Jahrzahl 1785 und 1786 und auf der Ruckseite mit einem A die 2 ggr Stucke aber mit der Jahrszahl 1764 und auf der Ruckseite mit einem E bezeichnet Dieses falsche Geld ist besonders daran kenntlich dass es schwerer und starker als das achte ist und keinen hellen Klang hat Silber enthalt es gar nicht Lippisches Intelligenzblatt vom 26 September 1795 Unter den jetzt haufig coursierenden Kopf oder 20 Kreuzer Stucken ist eins gefunden das aus Bley und Zinn besteht biegsam und gegossen ist deswegen auch keinen Glanz wie gepragtes Geld jedoch einen Klang und das Ansehen einer neuen Munze hat obgleich die Jahrzahl 1763 darauf befindlich ist Das Publicum wir vor dieser falschen Munze die auch an den rundlichen Buchstaben kenntbar ist gewarnet und auf die sich auch zeigende achte XVII Kreuzerstucke aufmerksam gemacht weil solche von gleicher Grosse wie die 20 Kreuzerstucke sind fur diese also leicht untergeschoben werden konnen Detmold den 28ten April 1796 Furstl Lipp Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt vom 30 April 1796 Handlungsnachricht Unter den Hessischen guten Groschen von 1789 sind einige zum Vorschein gekommen die nicht vollig acht sind Sie sind in Ansehung des Geprages den achten ziemlich ahnlich ausser dass der Lowe etwas kleiner zu seyn scheinet Auf beiden Seiten scheinet die Kupferfarbe durch und wenn man sie fallen lasst haben sie gar keinen Klang Lippisches Intelligenzblatt vom 21 Januar 1797 Regierungsverordnung die bei den offentlichen Cassen anzunehmende Scheidemunze betreffend Obgleich in der in den Lippischen Intelligenzblattern abgedruckten Verordnung vom 25ten Aug 1795 verboten ist dass in den offentlichen Cassen von den Herrschaftlichen und Stadtischen Receptoren auswartige Scheidemunze angenommen und die bei den Hauptrendanten eingehenden Geldrollen bei willkuhrlicher Strafe damit vermischt werden so ist dennoch Beschwerde gefuhrt worden dass insbesondere auswartige gute Groschen seit einiger Zeit wieder an die Generalcassen eingesandt werden Da nun lediglich einheimische Scheidemunzen bei Hebung der offentlichen Abgaben von den Unterthanen angenommen werden durfen so wird vorgedachtes Verbot hiermit wieder in Erinnerung gebracht und soll auf Anzeige des Empfangers welcher in den Tuten dergleichen fremde Scheidemunzen findet der erste Einsender der Rolle zur Umwechslung derselben und Verurtheilung in Strafe und Kosten angehalten werden Detmold den 22ten Febr 1797 Furstl Lipp Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt vom 4 Marz 1797 Das Publikum wird vor falsche Sachsische Speciestaler und Gulden gewarnt Sie bestehen aus Kupfer und Spiauter oder Zink Erstere haben die Jahrzahl 1766 und letztere 1769 Die Prage ist grob und schlecht lassen sich also durch Vergleichung mit dem achten leicht erkennen Detmold den 4ten September 1798 Furstl Lipp Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt vom 15 September 1798 Handlungsnachricht Aus den wochentlichen Mindenschen Anzeigen Es ist in der diesjahrigen Frankfurter Margarethen Messe eine Art von Spielmarken und Schaupfennigen mit dem Brustbilde des hochstseligen Konigs Magistat auf der einen und dem Stempel der coursirenden Friedrich Wilhelmsd or auf der anderen Seite zum Vorschein gekommen und daselbst verkauft worden So wenig auch ein geubtes Auge durch das Geprage getauscht und betrogen werden durfte so kann doch der Unwissende und Unvorsichtige sehr leicht durch das ahnliche Aeussere dieser Marken mit den Friedrich Wilhelmsd or hintergangen und in Schaden gesetzt werden Es sind daher auch schon die nothigen Massregeln genommen um die Einfuhrung solcher Spielmarken in die Konigl Staaten und deren Verkauf so viel moglich ganzlich zu hemmen Da jedoch bereits eine Anzahl in Umlauf gekommen und leicht ein Missbrauch damit getrieben werden konnte welches besonders zu befurchten ist wenn sie unter grossen Summen aufgezahlt oder unerfahrenen Leuten in die Hande gegeben werden so ist fur nothig erachtet das Publikum auf diese falsche Friedrich Wilhelmsd or aufmerksam zu machen wie solches bereits durch das Publikandum vom 24ten April d J mit den zu Birmingham gepragten und von dort aus in Cours gebrachten falschen ausserst geringhaltigen Munzen geschehen ist Eine richtige Beschreibung dieser zu Betrugereien Veranlassung gebenden Spielmarken wird von ihrer Annahme am besten warnen und daher solche dem Publikum hier mitgetheilt Sie sind nach dem Geprage der Friedrich Wilhelmsd or vom Jahre 1796 verfertigt Auf der einen Seite befindet sich das Brustbild des hochstseligen Konigs Majestat mit der Umschrift Fried Wilhelm Koenig von Prussen statt Preussen und unter demselben des Name der Fabrikanten Keitle Auf der Kehrseite ist der auf den gewohnlichen Regenten und Helden Insignien mit ausgebreiteten Flugeln sitzende und Kron und Zepter haltende Preuss Adler darunter die Jahrszahl 1796 und das Munzzeichen A zu sehen Die Marken bestehen eigentlich aus Simd or und sind gut vergoldet Indess uberzeugt ihr Gewicht welches gegen den Friedrich Wilhelmsd or um 3 16 Loth zu leicht ist und der Umstand dass statt des gewohnlichen Kettenrandes ein zierlich gekerbter Rand um sie herumlauft bald von ihrer Unachtheit Sign Berlin den 23 Julius 1799 Auf Se Konigl Majestat allergnadigsten Special Befehl Freiherr v Heinitz v Struensee v der Golz Lippisches Intelligenzblatt vom 24 August 1799 Preise eines Scherenschleifers im Jahr 1792Haushaltsgerate EntgeltSchleifen einer grossen Papierschere 1 Groschen 3 PfennigSchleifen eines Federmessers mit einer Klinge 4 PfennigSchleifen eines Federmessers mit zwei Klingen 1 Groschen 3 PfennigSchleifen eines Tafelmessers 1 Groschen 3 PfennigSchleifen eines hohlen Rasiermessers 3 Groschen 3 PfennigChirurgische Instrumente EntgeltSchleifen einer Injektionslanzette 4 Groschen 4 PfennigSchleifen eines Aderlasseisens 2 Groschen 4 PfennigSchleifen eines Schropfschnepfers 12 Groschen 3 PfennigBezahlung einer Hebamme im Jahr 1795Dienst EntgeltNaturliche Geburt 18 MariengroschenLeichte Zwillingsgeburt 24 MariengroschenWiederbelebung eines todtgebohrenen Kindes 24 MariengroschenNachtwache 4 MariengroschenBesichtigung einer verdachtigen Weibsperson 12 MariengroschenEinprufung in die Gebarmutter 4 MariengroschenNeupragungen An Kupfermunzen sind noch mehr als 160 rthl in der Landrentei vorrathig und konnen daraus gegen andere Munze abgefordert werden Auch soll nachstens ein hinreichende Quantitat Heller gepragt werden Da von mehreren Orten Klagen uber Mangel an Kupfermunze eingegangen sind so wird solches hierdurch nachrichtlich bekannt gemacht Detmold den 9ten Januar 1797 Furstl Lippische Rentkammer daselbst Lippisches Intelligenzblatt vom 14 Januar 1797 Fleischpreise am 1 Februar 1800Artikel Lemgo Horn Blomberg Salzuflen Detmold1 Pfund Ochsenfleisch 3 gr 3 pf 3 gr1 Pfund Rindfleisch 3 gr 3 gr 2 pf 3 gr 2 gr 3 pf 3 gr 2 gr 4 pf1 Pfund Schweinefleisch 4 gr 3 pf 4 gr 3 pf 4 gr 3 pf1 Pfund Hammelfleisch 3 gr 3 pf 2 2 gr 3 gr1 Pfund Kalbfleisch 1 2 gr 2 gr 1 2 gr 1 2 grDiverse Nachrichten und Bekanntmachungen wegen falscher und schlechter Munzen 1800 und 1801 Es zeigen sich falsche Brabantische Kronenthaler mit der Jahreszahl 1796 Sie sind von Kupfer und unterscheiden sich von den achten durch eine schlechte flache Prage der Buchstaben in der Umschrift welches zur Nachricht des Publicums hierdurch bekannt gemacht wird Detmold den 19ten August 1800 Furstl Lipp Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt vom 30 August 1800 Das Publikum wird vor falschen Oesterreichischen Zweigulden Stucken mit der Jahreszahl 1760 gewarnet Sie bestehen aus einer Composition von Zinn Wissmuth und Kupfer Sie sind nicht gepragt sondern gegossen und wenn gleich die Umschrift eben so schon und deutlich ist als bei guten und achten Stucken so unterscheiden sie sich doch darin von diesen dass das Feld um das Brustbild ganz ungleich und voller Grubchen ist Detmold den 9ten Sept 1800 Furstl Lipp Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt vom 4 Oktober 1800 Zwei zur Untersuchung gezogene Juden haben falsche Chursachsische ein und zwei Guldenstucke jene vom Jahre 1782 und diese von 1794 in Umlauf gebracht Sie sind von Zinn schlecht gepragt aber wie es scheint gegossen und unterscheiden sich zwar von den achten sehr leicht das Publikum wird jedoch davor gewarnt Detmold den 2ten Dec 1800 Furstl Lipp Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt vom 6 Dezember 1800 Da sich kupferne mit einem weissen Metall uberzogene ganze und halbe Hessische Gutegroschen zeigen wovon die ersten mit der Jahrszahl 1799 kleiner und leichter die letztern von 1769 aber grosser und schwerer als die achten sind so wird das Publikum davor gewarnt Detmold den 17ten Februar 1801 Furstl Lipp Regierung daselbst Lippisches Intelligenzblatt vom 21 Februar 1801 Handlungs Nachricht Es sind falsche Weimarsche ggr mit der Jahrzahl 1799 zum Vorschein gekommen welche von den achten Groschen durch nachstehende Merkmahle leicht zu erkennen sind 1 Bestehen sie aus einer Masse von Zinn und Bley 2 sind sie nicht gerandet auch 3 kleiner als die achten 4 das Geprage ist klumpiger und stumpfer als bei den achten und endlich 5 steht bei der Jahrzahl 1799 die letzte 9 mit den ubrigen Zahlen nicht in gerader Linie sondern ist herunter geruckt Reichsanzeiger 1801 Nr 136 Lippisches Intelligenzblatt vom 20 Juni 1801 Pauline 1802 bis 1820 Pauline 23 Februar 1769 in Ballenstedt als Prinzessin von Anhalt Bernburg 29 Dezember 1820 in Detmold gilt bis in die heutige Zeit als eine der bedeutendsten Herrscherinnen in Lippe Sie hob am 1 Januar 1809 durch furstliche Verordnung die bis dahin bestehende Leibeigenschaft der Bauern auf bewahrte die Selbststandigkeit Lippes und bemuhte sich um eine Verfassung mit der die standische Ordnung aufgebrochen wurde Im kollektiven geschichtlichen Bewusstsein der lippischen Bevolkerung rangiert jedoch ihr soziales Engagement an erster Stelle Sie grundete die erste Kinderbewahranstalt in Deutschland eine Erwerbsschule fur verwahrloste Kinder ein freiwilliges Arbeitshaus fur erwachsene Almosenempfanger und eine Pflegeanstalt mit Krankenstube Am 4 April 1802 starb Leopold I und Pauline ubernahm am 18 Mai fur ihren unmundigen Sohn den spateren Fursten Leopold II die Regentschaft Kornpreise von 1810 in Taler und Groschen fur einen Lippischen Scheffel 36 25 Liter Artikel Lemgo Horn Blomberg Salzuflen DetmoldWeizen 1 T 253 4 G 1 T 252 3 G 1 T 23 G 1 T 281 2 G 1 T 281 4 GRoggen 1 T 81 6 G 1 T 41 4 G 1 T 51 2 G 1 T 81 2 G 1 T 83 4 GGerste 351 2 G 353 4 G 351 4 G 1 T 23 4 G 1 T 23 4 GHafer 602 5 G 601 6 G 501 4 G 801 4 G 693 5 G Die Leihekasse von 1786 ist jedoch nicht der einzige Vorlaufer der heutigen Sparkasse Detmold 1804 wurde unter der Regierung der Furstin Pauline zur Lippe die Leihbank gegrundet Die beiden Institute schlossen sich 1909 zur Furstlich Lippischen Landesspar und Leihekasse in Detmold zusammen Zum Kreis der Vorganger zahlen weiterhin auch die Sparkasse Horn Bad Meinberg von 1841 die Stadtsparkasse Lage von 1860 die Stadtische Sparkasse Barntrup von 1883 die Stadtische Sparkasse Detmold von 1904 die Amtssparkasse Kreissparkasse Lage Lippe von 1906 die Stadtische Sparkasse Schwalenberg von 1914 die Gemeindesparkasse Elbrinxen von 1919 und die Amtssparkasse Kreissparkasse Detmold von 1920 Ubersicht der Pragungen 1802 1803 1804 1809 1812 1814 1816 18181 Mariengroschen S S S0 Gold Abschlag davon zu 1 2 Dukaten G2 Pfennig K1 Pfennig K S1 Heller K K K K K0 Silber Abschlag davon S Erklarung G Gold S Silber K Kupfer Munzen Nominal 1 HellerAusgabe 1802 Auflage 166 369 Stuck Wert 166 369 Heller 1809 Auflage 108 288 Stuck Wert 108 288 Heller 1812 1814 1816Material Kupfer Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine I HELLER Variante mit 1809 1802 Rosette Variante Munzmeisterzeichen T 1812 Ruckseite heraldische RoseNominal 2 PfennigAusgabe 1802 Auflage 127 008 Stuck Wert 254 016 Pfennig Material Kupfer Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine II PFEN NING Variante mit 1802 RosetteRuckseite heraldische RoseNominal 1 PfennigAusgabe 1802 Auflage 119 832 Stuck Wert 119 832 Pfennig Material Kupfer Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine I PFEN NING 1802 RosetteRuckseite heraldische RoseNominal 1 MariengroschenAusgabe 1804Material Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine I LIPP MAR GROS 1804 Ruckseite Nominal 1 PfennigAusgabe 1818Material Kupfer Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine I PFEN NING 1818 Munzmeisterzeichen T Variante ohne T Ruckseite heraldische RoseAnkundigung neuer Munzen Es ist anjetzo eine hinreichende Quantitat Kupfermunze an Zweypfennigen Pfennigen und Hellern gepragt welche gegen gute Silbermunze aus der Landrentey abgefordert werden kann Detmold den 17ten December 1802 Furstl Lipp Vormundschaftl Rentenkammer daselbst Furstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 25 Dezember 1802 S 410 Warnhinweise vor falschen Munzen in den Lippischen Intelligenzblattern Circulare die Hessischen gute Groschen betreffend Da die am 22ten Junius 1789 verordnete Herabwurdigung der hessischen Scheidemunzen in Vergessenheit gerathen ist und die guten Groschens ansetzo haufig sich eindringen so wird zur Nachricht des Publikums bekannt gemacht dass die Hessischen guten Groschens nicht den Werth der Conventionsmunze haben da die Mark von dieser zu 20 von jenen aber zu 22 Gulden ausgepraget wird Hiernach sind 10 gute Groschen in Conventionsmunze eben so viel werth wie 11 Hessische gute Groschens welche also kunftig um so weniger jemanden aufgebrungen werden sollen da sie sobald die hier verseyende Auspragung zureichender Scheidemunze geschehen seyn wird in diesigem Lande herab oder ausser Umlauf gesetzt werden sollen Wornach sich also jeder fur Schaden zu huten hat Detmold den 8ten Februar 1803 Furstl Lipp Vormundschaftl Regierung daselbst Furstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 12 Februar 1803 Nr 7 S 49 f Nachricht wegen falscher XX Kreuzer Stucke Es zeigen sich falsche 20 Kreuzer Stucke vom Jahre 1786 die aus Kupfer und Wissmuth bestehen Sie sind gelblich von Farbe schlecht und in den Umschriften fehlerhaft gepragt Ihre Unachtheit ist zwar sehr sichtbar indessen wird doch das Publikum davor gewarnt Detmold den 12ten Jul 1803 Furstl Lipp Vormundschaftl Regierung daselbst Furstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 23 Juli 1803 S 234 Das Publicum wird vor falschen Lippischen Mariengroschen vom Jahre 1804 gewarnet Sie sind von Kupfer mit Quecksilber uberzogen und an der schlechten Prage besonders des Wappen von den achten leicht zu unterscheiden Detmold den 17ten Jan 1806 Furstl Lipp Vormundschaftl Regierung daselbst Furstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 21 Juni 1806 S 193 Folgende nachgemachte Munzen von schlechtem Metall sind im hiesigen Lande zum Vorschein gekommen als I Unter Furstl Hessischem Stempel 0 0 a rthl oder 9 gr Stucke auf deren Avers der gekronte Hessische Lowe mit einer Verzierung umgeben uber selbiger eine Krone darunter das Munzzeichen F U und die Umschrift 53 St eine Mark fein befindlich ist deren Revers enthalt IV Einen Reichs Thal 1765 in einem Kreise oder Ringe eingeschlossen ausserhalb desselben die Umschrift Furst Hess Landm und unten das Wort Justirt 0 0 b rthl oen der 9 gr Stucke die Vorderseite derselben ist der der erstern vollig gleich die Ruckseite ist aber verschieden indem die Worte IV Einen Reichs Thal nicht von einem Kreise sondern von einer Verzierung eingeschlossen und die Jahrszahl 1767 die Umschrift aber gleichfalls Furst Hess Landm und unten auf dem Rande ebenfalls das Wort Justirt befindlich ist und 0 0 c rthl oder 6 gr Stucke Auf dem Avers derselben befindet sich der Hessische Lowe in blauem Felde von einer Verzierung umgeben uber dieser eine Krone und unter selbiger Lorbeerzweige Der Revers enthalt VI Einen Thaler 1802 unter diesen Worten einen horizontalen Strich und darunter das Munzzeichen F auf dem Rande die Umschrift 80 Stuck Eine Mark Fein und unten das Wort Justirt II Unter Herzogl Braunschweigischem Stempel 0 0 a rthl oder 6 gr Stucke Auf der Vorderseite ist das springende weisse Pferd unter selbigem das Munzzeichen M C und darunter die Umschrift Carolus Guil Ferd D G Dux Br Et Lun befindlich Die Ruckseite enthalt VI Einen Thaler 1791 umher einen Kreis oder Ring und ausserhalb desselben die Umschrift LXXX Eine Feine Mark Convent M und 0 0 b den eben beschriebenen vollig gleiche rthl oder 6 gr Stucke nur mit dem Unterschiede der Jahrszahl welche auf diesem 1793 ist Die Stempel deren man sich zur Auspragung dieser Munzsorten bedient hat sind mit vieler Geschicklichkeit und Genauigkeit gerechten Munzen dieser Art nachgeschnitten Um solchen Munzen das Ansehen von Begriffenheit und Roulance zu geben sind sie vermittelst einer schwarzen Masse beschmutzt welche durch blosses heisses Wasser aufgelost und mit den Fingern abgerieben werden kann Sie differieren gar sehr von einander in der Schwere und sind die mehrsten derselben ein merkliches leichter als die gerechten Stucke Ein anderes ausserliche Kennzeichen dieser falschen Munzen ist die besondere Scharfe welche das Geprage under Rand hat Nach der auf ihr Gewicht und den durch die Proben auf der Capelle gefundenen Silbergehalt gegrundeten Berechnung ist ein solches falsches Hessisches 9 gr Stuck nur 3 gr 2 pf ein Hessisches 6 gr Stuck nur 2 gr 3 pf und ein Braunschw 6 gr Stuck nur 2 gr 4 und ungefahr pf gegen gerechte Conventionsmunze werth Das Publikum wird daher vor diesen Munzen hiermit gewarnt Hannover den 2ten Dec 1806 Hannoversche Anzeigen Nr 97 v J 1806 In Furstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 17 Januar 1807 S 20 f Da sich hier haufig zeigende VI Kreuzerstucke durch eine Verordnung Sr Hoheit des Fursten Primas ausser Cours gesetzt sind so werden sowohl die Rendanten als das Publikum vor derren Annahme zu 2 Mgr gewarnet Detmold den 28ten Jul 1807 Furstl Lipp Vormundschaftl Regierung daselbst Furstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 1 August 1807 S 241 Von falschen Munzern sind falsche Munzen mit Braunschweigischen Luneburgischen Preussischen und Hessischen Geprage in Umlauf gebracht worunter sich Hessische 1 6 und Luneburger 1 12 Stucke beyde mit der Jahreszahl 1805 versehen befunden haben Der Gehalt dieser verfalschten Munzen ist Kupferartig das Aeussere tauschend die Prage wohl gerathen die Uebersilberung gut Furstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 27 August 1808 S 279 Nach dem Minder und Schaumburg Lippischen Anzeigen fallen in den benachbarten Gegenden falsche 1 6 und 1 12 Stucke mit Braunschw Luneb Geprage in ziemlicher Menge circuliren Da zu vermuthen steht dass auch in hiesige Grafschaft sich diese falsche Munze schon eingeschlichen hat oder noch einschleichen wird so will man hiermit das Publikum davor warnen und einige Kennzeichen angeben Die 1 6 Stucke vom J 1805 tauschen leicht durch ihr ganz neues Ansehen Die Prage selbst ist zwar deutlich aber die Schrift unordentlich die Buchstaben verschieden gross und das Pferd schlecht und plump gerathen Die Ruckseite sieht besser aus Der Rand hat grobe Einschnitte Schlechter gearbeitet sind die 1 12 Stucke mit der Jahreszahl 1807 Die Prage ist sehr undeutlich die Gestalt des Pferdes unkenntlich an den Vordertheilen wenig ausgedruckt Unter dem Pferd stehen die Buchstaben M C Die Unterschrift ist unleserlich die Buchstaben stehen schief und mehrere verkehrt Die Ruckseite ist ebenfalls etwas besser hingegen die Umschrift durchaus schlecht gerathen Auf dem Rande erkennt man keine Zeichnung und auf der Vorderseite sind nichts als plumpe unregelmassige Zacken Aus den Pyrmonter Blattern vom 21 Oktober 1808 In Furstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 5 November 1808 S 355 Warnung vor falschen Lippischen Mariengroschen von 1806 Da sich die im 25ten Stuck der Lippischen Intelligenzblatter vom Jahre 1806 beschriebene falsche Lippische Mariengroschen mit der Jahreszahl 1804 wieder sehen lassen so wird das Publikum nochmal davor gewarnet Detmold den 17ten Jan 1809 Furstl Lipp Vormundschaftliche Regierung Furstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 28 Jan 1809 S 25 Auch das gab es Lemgo Am vorigen Sonntage hat sich in dem Klingelbeutel der Kirche zu St Marien eine Pistole in Golde gefunden wofur dem milden Geber Namens der Armen verbindlichst gedankt und Gottes reicher Segen gewunschet wird Furstlich Lippisches Intelligenzblatt vom 6 November 1802 S 358 Leopold II 1820 bis 1851 Paul Alexander Leopold II 6 November 1796 in Detmold 1 Januar 1851 ebenda war beim Tod seines Vaters Leopold I erst sechs Jahre alt Deshalb ubernahm zu Beginn seiner Regentschaft im Jahr 1820 seine ausserst fahige Mutter Pauline bis zu ihrem Tod die Regierungsgeschafte Gesetzliche Ausbringung der wichtigsten Sorten vor Einfuhrung der ReichswahrungNennwert Pragezeit Metall Gewicht Feingewicht FeingehaltDoppeltaler 1843 Silber 37 120 g 33 408 g 900 0 Vereinstaler 1860 1866 Silber 18 519 g 16 667 g 900 0 2 1 2 Silbergroschen 1847 Billon 3 248 g 1 218 g 375 0 2 1 2 Silbergroschen 1860 Billon 3 221 g 1 208 g 375 0 1 Silbergroschen 1847 Billon 1 559 g 0 487 g 312 5 1 Silbergroschen 1860 Billon 2 196 g 0 483 g 220 0 1 2 Silbergroschen 1847 Billon 0 974 g 0 244 g 250 0 Zur Regierung gelangt fuhrte Leopold ein wahres Einsiedlerleben Seine Gemahlin Prinzessin Emilie von Schwarzburg Sondershausen 23 April 1800 war eine gute sanfte Frau die sich der strengen Lebensweise ihres Gatten unterwarf Das Ehepaar hatte neun Kinder und fuhrte ein musterhaftes Familienleben Leopold II hatte zwei Leidenschaften die Jagd und das Theater das zu den besten Deutschlands gehorte dessen Kosten aber im Vergleich zu den Einnahmen des Staates unverhaltnismassig hoch waren Albert Lortzing war von 1826 bis 1833 am Detmolder Theater engagiert Jahrlicher Lebensbedarf eine Tagelohners um 1849Hausmiete 18 TalerGartenmiete 6 TalerAckerland zu Kartoffeln 7 Talerwochentlich 1 2 Scheffel Brotkorn0 0 26 TalerBacklohn 4 Taler 10 SGr Hulsenfruchte 2 TalerHolz 10 TalerKaffee 5 TalerFett Salz Ol 10 TalerEinliegergeld 1 Talergesamt 89 Taler 10 SGr Jahresgehalter ausgewahlter Berufe um 1850Beruf GehaltWanderziegelmeister 300 500 TalerOrdentlicher Lehrer nicht unter 150 TalerZimmermann 100 110 TalerTagelohner ohne Kost 60 84 TalerWanderziegler 45 55 TalerTagelohner mit Kost 31 45 TalerGrossknecht 28 38 TalerKleinknecht 20 25 TalerGrasmaher 18 20 Taler 1838 trat das Land Lippe der Dresdner Munzkonvention und 1857 dem Wiener Vertrag bei Die Munzung erfolgte gemass diesen Vertragen in Berlin Ubersicht der Pragungen 1821 1822 1823 1824 1825 1826 1828 1829 1830 1835 1836 1840 1843 18472 Taler S2 1 2 Silbergroschen S1 Silbergroschen S1 2 Silbergroschen S0 Kupfer Abschlag davon K3 Pfennig K0 Silber Abschlag davon S1 1 2 Pfennig K K K K1 Pfennig K K K K K K K K K K1 Heller K K K K K Erklarung S Silber K Kupfer Munzen Nominal 1 PfennigMunzstatte Blomberg Beauftragter fur Kupferpragungen StricklingAusgabe 1821Material Kupfer Durchmesser 18 6 mm Gewicht 2 02 gVorderseite heraldische Rose als Butzen kleine Variante grosse PunkteRuckseite zwischen zwei Rosetten I PFEN NING 1821 Munzmeisterzeichen ST Nominal 1 1 2 PfennigMunzstatte Lemgo Beauftragter fur Kupferpragungen TrebbeAusgabe 1825Material Kupfer Durchmesser 20 9 mm Gewicht 2 90 gVorderseite heraldische RoseRuckseite zwischen zwei Rosetten I I 2 PFEN NING Jahreszahl Munzmeisterzeichen T Nominal 1 HellerMunzstatte Blomberg Beauftragter fur Kupferpragungen StricklingAusgabe 1840Material Kupfer Durchmesser 16 5 mm Gewicht 1 08 gVorderseite heraldische RoseRuckseite zwischen zwei Variante grosse oder kleine Rosetten eine I HELLER Variante HELLER Jahreszahl Variante Jahreszahl mit Munzmeisterzeichen ST Variante ST Nominal 1 PfennigAusgabe 1821 1824Material Kupfer Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine I PFENNING Jahreszahl Munzmeisterzeichen ST Ruckseite heraldische RoseNominal 1 Guter PfennigAusgabe 1825Material Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Rosetten eine I GUTER PFENNIG 1826 Ruckseite Wappen unter KroneNominal 1 PfennigAusgabe 1828 1829 1830 1836 1840Material Kupfer Durchmesser Gewicht Vorderseite zwischen zwei Variante 1836 grosse und kleine Rosetten eine I PFENNIG Jahreszahl Munzmeisterzeichen ST Variante 1929 ohne Variante 1840 ohne Munzmeisterzeichen Ruckseite heraldische RoseNominal DoppeltalerAusgabe 1843 Auflage 16 800 Stuck Wert 33 600 Taler Material Silber Durchmesser Gewicht Vorderseite 2 THALER VII EINE F MARK 3 1 2 GULDEN VEREINS 1843 MUNZE um neunfeldiges Wappen auf Hermelinmantel unter FurstenhutRuckseite PAUL ALEXANDER LEOPOLD FURST ZUR LIPPE um nach rechts blickenden Kopf Munzstattenzeichen A Randschrift CONVENTION VOM 30 JULY 1838 Nominal 2 1 2 SilbergroschenAusgabe 1847 Auflage 363 264 Stuck Wert 908 160 Silbergroschen Material Billon Durchmesser Gewicht Vorderseite 12 EINEN THALER uber und SCHEIDEMUNZE unter 2 1 2 SILBER GROSCHEN 1847 Munzstattenzeichen A Ruckseite PAUL ALEX LEOPOLD FURST Z LIPPE um nach rechts blickenden KopfRand glattNominal 1 SilbergroschenAusgabe 1847 Auflage 750 000 Stuck Wert 750 000 Silbergroschen Material Billon Durchmesser Gewicht Vorderseite 30 EINEN THALER uber und SCHEIDE MUNZE unter 1 SILBER GROSCHEN 1847 Munzstattenzeichen A Ruckseite PAUL ALEX LEOPOLD FURST Z LIPPE um nach rechts blickenden KopfRand glattNominal 1 2 SilbergroschenAusgabe 1847 Auflage 320 580 Stuck Wert 160 290 Silbergroschen Material Billon Durchmesser Gewicht Vorderseite 60 EINEN THALER uber und SCHEIDE MUNZE unter 1 2 SILBER GROSCHEN 1847 Munzstattenzeichen A Ruckseite PAUL ALEX LEOPOLD FURST Z LIPPE um nach rechts blickenden KopfRand glattNominal 3 PfennigAusgabe 1847 Auflage 1 019 600 Stuck Wert 3 050 700 Pfennig Material Kupfer Durchmesser Gewicht Vorderseite SCHEIDE MUNZE uber 3 PFENNINGE 1847 Munzstattenzeichen A Ruckseite 4 EINEN SILB GROSCHEN um Schild mit heraldischer Rose unter FurstenhutRand glattNominal 1 PfennigAusgabe 1847 Auflage 972 000 Stuck Wert 972 000 Pfennig Material Kupfer Durchmesser Gewicht Vorderseite SCHEIDE MUNZE uber 1 PFENNING 1847 Munzstattenzeichen A Ruckseite 12 EINEN SILBERGROSCHEN um Schild mit heraldischer Rose unter FurstenhutRand glattBekanntmachung uber die ausser Cours kommenden Waldeckschen Munzen Bekanntmachung Die nachstehende Furstlich Waldecksche Verordnung vom 20sten December v J uber die ausser Cours kommenden Waldeckschen Munzen wird hiermit zur offentliche Kunde gebracht Da darnach die darin bezeichneten Munzen nach dem 1sten April dieses Jahres ihre Gultigkeit verlieren und im Laufe des Monats Marz an die Oberrentamter zur Umwechslung gegen neue Scheidemunze oder Courant abgeliefert werden mussen so werden die Special Rendanten angewiesen ihre Vorrathe an solchen Waldeckschen genau zu sondernden Munzen spatestens bis zum 15ten Marz an die Generalcassen einzusenden Nach Ablauf dieses Zeitraums werden dieselben nicht mehr angenommen Detmold den 31sten Januar 1843 Furstlich Lippische Regierung W A Eschenburg Verordnung uber die ausser Cours kommenden Waldeckischen Munzen Da in Folge des Landesherrlichen Gesetzes uber das Munzwesen diejenigen Waldeckischen Munzen und insbesondere diejenigen Scheidemunzen welche in die neue Munzwahrung und Eintheilung nicht passen nicht ferner coursieren sollen so wird in dieser Beziehung mit Landesherrlicher Genehmigung Folgendes verordnet 1 Die nachfolgenden alteren Munzen und beziehungsweise Scheidemunzen 1 die 1 4 Thalerstucke 2 die 2 Mariengroschenstucke 3 die 1 Mariengroschenstucke 4 die 1 2 Mariengroschenstucke 5 die 3 Pfennigstucke und 6 die 1 Pfennigstucke Waldeckischen Geprages sollen nur bis zum 1sten April 1843 coursieren und nach diesem Zeitpuncte als Munzen keine Gultigkeit behalten Die vorstehende Verordnung wird zur allgemeinen Nachricht und Nachachtung hiermit bekannt gemacht Arolsen den 20sten December 1842 Furstlich Waldeckische Regierung unterz L Hagemann Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt Nr 5 4 Februar 1843 Verordnung die herrenlosen Conventions 1 6 und 1 12 Stucke und die auslandische Scheidemunze betreffend Nach der Bekanntmachung vom 15ten Februar 1842 die Nr 8 der vorigjahrigen Intelligenzblatter ist die Annahme der nach dem Conventionsfusse ausgepragten 1 6 und 1 12 Stucke bei den Cassen vorerst noch gestattet da aber unter diesen Munzen sich manche jetzt herrenlose befinden welche im Auslande nirgend mehr gelten und sich deshalb in hiesiges Land ziehen so macht sich eine genaue auch hinsichtlich der auslandischen Scheidemunze erforderliche Bezeichnung der bei den Cassen ferner zulassigen Munzen nothig und wird zu dem Ende nomine Serenissimi verordnet 1 Es durfen kunftig nur Koniglich Hannoversche und Herzoglich Braunschweigsche 1 6 und 1 12 und zwar die 1 12 Stucke nur als Scheidemunze bei den Cassen angenommen werden Die Tuten oder Rollen mit solchen Munzen sind mit der Aufschrift Hannoversche und Braunschweigsche 1 6 oder 1 12 Stucke zu versehen und durfen bei 1 Rthl Ordnungsstrafe keine andere Conventions Stucke enthalten Auch von den Courant 1 6 und 1 12 Stucken sind diese Conventions Stucke gesondert zu halten und jene besonders einzurollen und durch die Aufschrift zu bezeichnen 2 Ausserdem durfen nur folgende nicht in Courant ausgepragte grobe Munzen a vollwichtige Laub und Kronthaler zu 1 Rthl 18 gr b Speciesthaler c Koniglich Sachsische Hannoversche Braunschweigsche und Mecklenburgsche 2 3 Stucke d nicht durchlocherte 2 9 Stucke und samtliche Lippische und nach dem Leipziger oder Conventionsfusse gepragten Munzen bei den Cassen als Courant angenommen werden 3 Auch die Courant 1 12 Stucke sind gleich den 1 12 Conventionsstucken bei den Cassen nur als Scheidemunze zulassig Ausserdem sind bei denselben alle einlandische Scheidemunzen von auslandischen aber nur Koniglich Hannoversche Herzoglich Braunschweigsche und Furstlich Schaumburg Lippische 1 24 und 1 36 Stucke anzunehmen 4 Die nach der Verordnung vom 28sten Dec 1841 die Nr 1 der vorigjahrigen Intelligenzblatter bisher noch gestatte Zahlung von einem Funftheil Scheidemunze wird auf ein Zehntheil beschrankt dergestalt dass bei Zahlungen bei welchen keine Munzsorte festgelegt ist welche demnach in Courant als der Landesmunze zu leisten sind kunftig nur ein Zehnttheil Scheidemunze zulassig ist und die Annahme einer grosseren Quote verweigert werden kann 5 Sammtlich Cassen Rendanten haben sich hiernach genau zu achten und ihre Bestande an nach dieser Verordnung kunftig nicht mehr zulassigen Munzen innerhalb 8 Tagen an die Generalcassen einzusenden Auch wird denselben hinsichtlich des Einrollens der Gelder bei 1 Rthl in 1 3 und 50 Rthl in 1 6 Stucken zu verpacken die Scheidemunze aber nur einzurollen und zwar die 1 12 Stucke in Rollen nicht uber 10 Rthl und die 1 24 und 1 36 Stucke in Rollen bis zu 5 Rthl Vorstehende Verordnung soll durch das Regierungsblatt bekannt gemacht und demnachst in die Gesetzsammlung aufgenommen werden Detmold den 28sten Marz 1843 Furstlich Lippische Regierung W A Eschenburg Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt Nr 13 1 April 1843 Das passiert Bekanntmachung Wegen Verausgabung falschen Geldes ist der Seiler Wilhelm Seiger aus Lipperode zur Zwangsarbeits Strafe auf 11 Monate verurtheilt worden Detmold den 18ten December 1844 Furstlich Lippisches Criminalgericht das Ballhorn Rosen Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt No 51 21 December 1844 Bekanntmachung Gegen den hier wegen Verausgabung eines falschen Thalerstucks bestraften Friedrich Wilhelm Schulze aus Stedefreund bei Herford ist auch Landesverweisung ausgesprochen worden unter Androhung halbjahriger Zwangsarbeit Strafe fur den Fall der Ruckkehr Detmold den 3ten December 1846 Furstlich Lippisches Criminalgericht daselbst Ballhorn Rosen Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeige Blatt No 49 5 December 1846 S 583 Einfuhrung der Silbergroschen und Silberpfennige Detmold Die bevorstehende Einfuhrung der Silbergroschen und Silberpfennige macht die Veranderung des statutenmassigen Zinsfusses der Sparcasse zu 1 mgr 1 pf vom Thaler nothwendig Mit Genehmigung Furstlicher Regierung wird derselbe daher vom nachsten Jahre an auf einen Silbergroschen vom Thaler festgelegt so dass also alle im nachsten Jahre zur Zahlung kommenden Zinsen mogen sie dann fallig oder von fruherer Zeit ruckstandig seyn nach diesem Zinsfusse berechnet und berichtigt werden Diejenigen Glaubiger der Sparcasse welche dieser Bestimmung sich zu fugen nicht geneigt sind mussen vor dem Ablaufe d J ihre Einlagen aus der Casse zurucknehmen Detmold den 9ten October 1845 Die Direction der Sparcasse Fuhrer Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt No 41 11 October 1845 S 423 f Bekanntmachung die Aussetzung der Einfuhrung der Silbergroschen betreffend Nach dem Beschlusse auf letztem Landtage sollten die Silbergroschen als neue Scheidemunze mit Anfang kunftigen Jahres eingefuhrt werden und war dazu von der Regierung die nothige Vorbereitung in der Erwartung getroffen dass die Konigliche General Munz Direction in Berlin welche die Pragung der neuen Scheidemunzen ubernommen hat dieselben vor Ablauf des Jahres werde liefern konnen Nach der von dieser Behorde jetzt eingegangenen Benachrichtungen wurde die Lieferung der neuen Munzen aber erst bis Ende Februars kunftigen Jahres bewirkt werden konnen weshalb die Einfuhrung derselben und der Rechnung nach Silbergroschen da solche im Laufe des Jahres Storung im Rechnungswesen verursachen wurde nunmehr mit hochster Genehmigung Serenissimi bis zum Anfange des Jahres 1847 ausgesetzt ist Diese Verfugung soll durch das Regierungsblatt zur allgemeinen Kunde gebracht werden Detmold den 4ten November 1845 Furstlich Lippische Regierung W A Eschenburg Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt No 45 8 November 1845 S 471 f Bekanntmachung die Festsetzung der Brodtaxe nach Silbergroschen betreffend Wegen der auf Neujahr bevorstehenden Einfuhrung der Silbergroschen zu 12 Pfennigen hat die Regierung die Waitzen und Roggenbrod Taxen auf Grundlage der bisherigen Principien nach dieser neuen Munze ausrechnen und daruber die beiden Tabellen anfertigen lassen welche dem gegenwartigen Regierungsblatte als Anlagen beigefugt sind Die Polizei Behorden haben sich nach diesen Tabellen bei Festsetzung der Brodtaxen zu achten und haben kunftig auch die Magistrate zu Barntrup und Lage gleich den ubrigen funf Stadten am Schluss jeden Monats die den Backern fur den folgenden Monat gesetzten Kornpreise und Taxen an die Redaction des Regierungs Blattes zur Bekanntmachung einzusenden Nach den in den Tabellen angegebenen Satzen lasst sich das Gewicht fur andere als die darin unterstellten Brodpreise z B fur Roggenbrod zu 1 und 5 Sgr welche die Halfte beziehungsweise das Doppelte des angegebenen Gewichts haben muss leicht ausrechnen Bei der Berechnung der Lemgoer Brodtaxen ist aber dem Kornpreise der Betrag der stadtischen Accise zuzusetzen also das Gewicht zur Anwendung zu bringen welche dem um den Betrag der Accise hohern Kornpreise entspricht Detmold den 8ten December 1846 Furstlich Lippische Regierung W A Eschenburg Auswahl einiger Angaben in den beigefugten Tabellen Wenn der Scheffel Roggen 1 Rthl und 7 Sgr kostet so muss ein Kleinbrod fur 2 Sgr 2 Pfd 25 Lth und 1 Qt ein Mittelbrod fur 2 Sgr 3 Pfd 26 Lth und 2 Qt sowie ein Grossbrod fur 2 Sgr 4 Pfd und 15 Lth wiegen Wenn der Scheffel Roggen 3 Rthl und 29 Sgr kostet so muss ein Kleinbrod fur 2 Sgr 1 Pfd 10 Lth und 2 Qt ein Mittelbrod fur 2 Sgr 1 Pfd 26 Lth und 1 Qt sowie ein Grossbrod fur 2 Sgr 2 Pfd 3 Lth und 3 Qt wiegen Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeige Blatt No 51 19 December 1846 S 609 und 610 sowie Beilage S 1 bis 7 Bekanntmachung Vor kurzem ist im hiesigen Verkehr ein falsches Lippisches 2 Silbergroschen Stuck vorgekommen Dasselbe ist den achten Munzen dieser Art vom Jahr 1847 aus Zinn nachgebildet hat mit diesem gleiche Grosse und Dicke ist aber 8 Ass Anm 0 4 Gramm leichter und scheint der rauhen und blinden Flache nach gegossen zu seyn Die Obrigkeiten werden hiervon in Kenntniss gesetzt um auf etwa mehr vorkommende falsche Munzen der obigen Art und auf deren Verbreiter achten zu lassen und eintretenden Falls daruber sofortigen Bericht zu erstatten Detmold den 12ten Marz 1850 Furstlich Lippische Regierung v Meien Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeige Blatt No 11 16 Marz 1850 S 118 Leopold III 1851 bis 1875 Paul Friedrich Emil Leopold III 1 September 1821 in Detmold 8 Dezember 1875 ebenda regierte vom 1 Januar 1851 bis zum 8 Dezember 1875 Als streng Konservativer war Leopold ein Gegner der Marzrevolution Er loste deshalb den Landtag bald auf und hob durch Verordnung vom 15 Marz 1853 die Verfassung von 1849 auf und fuhrte die Verfassung von 1836 wieder ein obwohl man ihm davon abriet Die liberale Partei schaumte uber diesen Staatsstreich wahrend sich der Furst auf den Standpunkt stellte dass er die durch die Revolution erzwungene Verfassung weder veranlasst noch gebilligt geschweige denn beschworen habe Seine Kabinettsrate ersetzte er darauf durch den unruhmlich bekannten Dr Hannibal Fischer den hochkonservativen Flotten Fischer der sich und die Regierung weiterhin ausserst unbeliebt machte Seinem Nachfolger dem konservativen Minister Alexander von Oheimb gelang trotzdem ein grosser Erfolg in der Verhandlung mit den Standen indem er die Trennung von Landes und Domanialhaushalt im Sinne des Fursten durchfuhrte und die Anerkennung der Stande erlangte dass das Domanium als Privatbesitz der furstlichen Familie anerkannt wurde Im Allgemeinen dauerte aber der Verfassungsstreit an und die liberale Opposition erregte sich uber von Oheimbs Erfolg nur noch mehr machte dem Fursten das Leben sauer und verbitterte ihn wahrend sich der Riss zwischen Konservativen und Liberalen zwischen Stadt und Land vertiefte Dies schmerzte den Fursten durchaus denn er galt als leutselig und freundlich Zu seinen wochentlichen Audienzen hatte jedermann Zutritt Munzgesetz des Deutschen Reichs Nach der Reichsgrundung 1871 behinderten acht unterschiedliche Landeswahrungen Handel und Verkehr der Gliedstaaten im Deutschen Reich Es existierten insgesamt acht Landeswahrungen mit Talern Vereinstalern Konventionstalern Kreuzern Hellern Groschen Silbergroschen Neugroschen Gulden Konventionsgulden Schillingen Mark Pfennigen Franc Centimes Groten Schwaren sowie Friedrich d or die auf unterschiedlichen Gold und Silbergehalten in ihren Munzen fussten und den Handel erschwerten Daher verabschiedete Kaiser Wilhelm I die erste Wahrungsunion im Deutschen Reich Durch das Gesetz vom 4 Dezember 1871 wurde mit der Reichsgoldmunze der Goldgehalt der neuen gemeinsamen Wahrung Mark festgelegt und dieser durch das Munzgesetz vom 9 Juli 1873 auf alle Landeswahrungen angewendet 1875 wurde die im ganzen Kaiserreich eingefuhrte Goldmark auch Zahlungsmittel im Furstentum Die Vorderseite das Avers konnte von den Gliedstaaten des Reiches gestaltet werden In Lippe zeigten sie teils das Portrat des regierenden Fursten Ubersicht der Pragungen 1851 1858 1860 18661 Vereinsthaler S S2 1 2 Silbergroschen S1 Silbergroschen S3 Pfennig K1 Pfennig K Erklarung S Silber K Kupfer Munzen Nominal 1 PfennigMunzstatte Berlin Medailleur Christoph Carl Pfeuffer Vorderseite Ausgabe 1851 Auflage 1 080 000 Stuck 1858 Auflage 900 000 StuckMaterial Kupfer Durchmesser 17 6 mm Gewicht 1 5 gVorderseite 12 EINEN SILB GROSCHEN um Schild mit heraldischer Rose unter einem FurstenhutRuckseite SCHEIDE MUNZE uber 1 PFENNING Jahreszahl Munzstattenzeichen A Rand glattNominal 3 PfennigMunzstatte Berlin Medailleur Christoph Carl Pfeuffer Vorderseite Ausgabe 1858 Auflage 60 000 StuckMaterial Kupfer Durchmesser 24 0 mm Gewicht 4 5 gVorderseite 4 EINEN SILB GROSCHEN um Schild mit heraldischer Rose unter FurstenhutRuckseite SCHEIDE MUNZE uber 3 PFENNINGE 1858 Munzstattenzeichen A Rand glattNominal 1 VereinsthalerMunzstatte Berlin Medailleur Christoph Carl Pfeuffer Vorderseite Ausgabe 1860 Auflage 25 600 Stuck 1866 Auflage 17 500 StuckMaterial Silber Durchmesser 33 1 Gewicht 18 5 gVorderseite PAUL FRIEDRICH EMIL LEOPOLD FURST Z LIPPE um nach rechts blickenden Kopf am Halsabschnitt C P darunter das Munzstattenzeichen A Ruckseite EIN VEREINSTHALER XXX EIN PFUND FEIN und Jahreszahl um ein neunfeldiges Wappen auf Hermelinmantel unter einem FurstenhutRandschrift MUNZVERTRAG VOM 24 JANUAR 1857 Nominal 2 1 2 SilbergroschenMunzstatte Berlin Medailleur Christoph Carl Pfeuffer Vorderseite Ausgabe 1860 Auflage 120 000 StuckMaterial Silber Durchmesser 21 1 mm Gewicht 3 2 gVorderseite PAUL FRIEDR EMIL LEOPOLD FURST Z LIPPE um nach rechts blickenden KopfRuckseite 12 EINEN THALER uber und SCHEIDE MUNZE unter 2 1 2 SILBER GROSCHEN 1860 Munzstattenzeichen A Rand glattNominal 1 SilbergroschenMunzstatte Berlin Medailleur Christoph Carl Pfeuffer Vorderseite Ausgabe 1860 Auflage 432 000 StuckMaterial Silber Durchmesser 18 5 mm Gewicht 2 2 gVorderseite PAUL FRIEDR EMIL LEOPOLD FURST Z LIPPE um nach rechts blickenden KopfRuckseite 30 EINENTHALER uber und SCHEIDE MUNZE unter 1 SILBER GROSCHEN 1860 Munzstattenzeichen A Rand glattWoldemar 1875 bis 1895 Gunther Friedrich Woldemar 18 April 1824 in Detmold 20 Marz 1895 ebenda war bei seinem Regierungsantritt am 8 Dezember 1875 schon 51 Jahre alt Angesichts der eigenen Kinderlosigkeit dem entmundigten Bruder Karl Alexander zur Lippe und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten fur die Erbfolge versuchte er die Ereignisse zu prajudizieren Aufgrund personlicher Abneigung und beseelt von dem Wunsch sein Land einem Mitglied eines regierenden Furstenhauses zu vererben bestimmte in seinem Testament den Prinzen Adolf zu Schaumburg Lippe einen Schwager Kaiser Wilhelms II zu seinem Nachfolger und entfachte dadurch den lippischen Thronstreit der in dem folgenden Jahrzehnt in Lippe die Geister trennte und das Interesse der Weltoffentlichkeit erregte Wahrend der Regierungszeit Woldemars bis zum 20 Marz 1895 sind keine lippischen Munzen gepragt worden In Woldemars Regierungszeit fiel 1876 die erste Ausgabe von 100 Mark Banknoten der Deutschen Reichsbank Kornpreise 1876 in Detmold100 Pfund Februar Marz April MaiWeizen 10 00 Mark 10 00 Mark 10 75 Mark 10 75 MarkRoggen 8 50 Mark 8 30 Mark 8 75 Mark 8 75 MarkGerste 8 50 Mark 8 25 Mark 8 75 Mark 9 00 MarkHafer 9 00 Mark 8 75 Mark 9 25 Mark 9 00 MarkBekanntmachung betreffend die Ausserkurssetzung von Scheidemunzen der ThalerwahrungAnzeige im Furstlich Lippischen Regierungs und Anzeigeblatt Tabellen zur Berechnung der Zinsen fur jedes Munzsystem 1876 Aufgrund des Artikels 8 des Munzgesetzes vom 9 Juli 1873 Reichs Gesetzbl S 233 hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen 1 Die 1 2 Groschenstucke der Thalerwahrung die 1 30 1 15 1 12 Thalerstucke und alle ubrigen auf nicht mehr als 1 12 Thaler lautenden Silberscheidemunzen der Thalerwahrung welche noch gegenwartig gesetzliche Zahlungsmittel sind gelten vom 1 Juni 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel Es ist daher vom 1 Juni 1876 ab ausser den mit der Einlosung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet diese Munzen in Zahlung zu nehmen 2 Die im Umlauf befindlichen in dem 1 bezeichneten Munzen werden in der Zeit vom Juni bis 31 August 1876 von den durch die Landes Centralbehorden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten welche diese Munzen gepragt haben oder in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind nach dem im Art 15 Nr 3 des Munzgesetzes vom 9 Juli 1873 festgesetzten Werthverhaltnisse fur Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen als auch gegen Reichs oder Landesmunzen umgewechselt Nach dem 31 August 1876 werden derartige Munzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zum Umwechslung angenommen 3 Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch 2 findet auf durchlocherte und anders als durch den gewohnlichen Umlauf im Gewicht verringerte imgleichen auf verfalschte Munzstucke keine Anwendung Berlin der 12 April 1876 Der Reichskanzler v Bismarck Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt Nr 121 24 Mai 1876 Erganzung zur Bekanntmachung Zur Ausfuhrung der vorstehenden Bekanntmachung wird hierdurch zur offentlichen Kenntniss gebracht dass die bezeichneten Munzen unter den aufgefuhrten Bedingungen in den Monten Juni Juli und August d J innerhalb des Furstenthums Lippe bei der Landcasse und sammtlichen Special Steuercassen und dem festgesetzten Werthverhaltniss sowohl in Zahlung angenommen als auch gegen Reichsmunzen umgewechselt werden Fusrtlich Lippische Regierung Eschenburg Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt Nr 188 12 August 1876 Reaktion auf die Bekanntmachung Die nicht mehr gesetzlichen Zahlungsmittel als 1 2 Groschenstucke 1 30 1 15 und 1 12 Thalerstucke werden nach dem 15 dieses Monats von uns nicht mehr angenommen Actien Bierbrauerei Falkenkrug K Dopping Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt Nr 189 14 August 1876 Falsche Goldstucke Unter diesem Titel berichtet die A A Ztg Seitdem in Deutschland die Goldwahrung eingefuhrt ist haben wir ein grosseres Interesse an der Aufdeckung und der Unterdruckung der Falschmunzerei bezuglich der Goldstucke Deshalb verdienen die Enthullungen besondere Aufmerksamkeit welche daruber in der letzten lateinischen Munzconferenz gemacht wurden aber erst kurzlich durch einen Bericht der schweizerischen Commissare in die Oeffentlichkeit gedrungen sind Der Prasident der Conferenz Herr Dumas machte namlich die vertrauliche Mittheilung dass eine betrachtliche Summe falscher Goldstucke im Umlauf sei und zwar geschehe die Falschmunzerei jetzt hauptsachlich mit Hulfe der Platina Die specifische Schwere der Platina zum Golde verhalt sich wie 21 19 Der Klang der beiden Metalle ist ungefahr derselbe Daraus folgt dass wenn es gelingt Platina mit einem anderen Metall zu legieren welches dessen Dichtheit vermindert man Stucke erhalten kann die vergoldet in ziemlich vollkommener Weise die Goldstucke nachahmen Da nun die Platina gegenwartig nur den funften Theil des Goldes werth ist so kommt ein falsches Zwanzigfrankenstuck nur auf ungefahr 4 Franken zu stehen Seit mehr als 6 Jahren sind in dieser Weise in Spanien in grosserem Massstabe Isabellen Napoleons und Sovereigns falsch gemunzt worden Ein ansehnlicher Betrag dieser falschen Munzen ist in Frankreich eingefuhrt worden theils durch den Grenzverkehr theils durch carlistische Fluchtlinge Schon im Jahre 1870 hatte eines der Mitglieder der Conferenz eine ganze Sammlung falscher Munzen untersucht Eine neue Sammlung war wahrend der Conferenz von 1876 ausgestellt und die Regierungsbevollmachtigten hatten Gelegenheit wahrzunehmen dass die Falscher bedeutende Fortschritte in der Fabrikation gemacht hatten und dass die letzten ihrer Erzeugnisse sehr geeignet waren das Publicum zu tauschen Dumas machte ferner folgende Eroffnung welche man den Gestandnissen eines Galeerenstraflings in La Rouquette verdankte Schon im Jahre 1867 seien in Katalonien Falschmunzerwerkstatten eingerichtet worden welche falsche spanische Goldmunzen im Betrage von nicht weniger als 1 15 des Gesamtumlaufes auf der pyrenaischen Halbinsel geschlagen haben sollen Als das offentliche Misstrauen erwacht war verlegten sich die Falschmunzer auf die Nachahmung fremder Goldstucke Die ersten gefalschten franzosischen Zwanzigfrankenstucke sollen in Frankreich durch Viehhandler eingefuhrt worden sein Die Falschmunzerwerkstatten welche sich hauptsachlich in Valencia und Barcelona befinden sollen seien mit hydraulischen Pressen ausgerustet mit denen man die Rander der Platina ohne Gerausch pressen konne Eine einzige Werkstatte in Barcelona habe 1 Millionen falscher Goldstucke geliefert eine andere habe in noch grosseren Dimensionen falsch gemunzt Die Werkstatten seien sehr gut eingerichtet und von geschickten Mechanikern und Graveueren bedient Die Platinabarren wurden in verschiedenen Theilen Europas von Industriellen geliefert deren Adressen verrathen wurden Diese Platinabarren seien samtlich 0 250 Meter lang 0 085 Meter breit und 0003 Meter dick Alle diese von einem reumuthig Gestandigen offenbarten Umstande erwiesen sich spater vor Gericht sowie durch Nachforschung der Consuln als richtig Es ist oben bemerkt dass die Dichtheit der Platina durch Legierung mit anderen Metallen derart vermindert wurde dass genau die Dichtheit der Legierung der lateinischen Munzconvention von 9 10 Gold und 1 10 Kupfer erzielt wird So wurden die Stucke in der gesetzlichen Dicke geschlagen so dass eine Rolle genau einer solchen von 100 Francs echten Napoleons gleich war Die Falschmunzer hatten zuerst die Legierung der Zahnkunstler von 0 950 Platina und 0 50 Kupfer benutzt nachdem sie aber bemerkt dass in dieser Weise die Rolle um eine Kleinigkeit zu kurz wurde so haben sie der Platina und dem Kupfer noch ein wenig Silber oder Zink beigefugt um die richtige Mischung zu erhalten Dieser letztere Umstand liefert vom Gesichtspunkte der internationalen Criminalrechtspflege einen wichtigen Anklagepunkt Manche Staaten wurden vielleicht anstehen die Fabrikanten von Platinabarren zu verfolgen allein sobald erwiesen ist dass diese Industriellen nicht Platina an und fur sich herstellen sondern bestimmte legirte Stucke welche genau die specifische Schwere der Legierung der lateinischen Munzconvention haben so scheint ihre strafliche Absicht erwiesen Die franzosische Regierung hat daher ihren Munzstatten die Untersuchungsacten mitgetheilt und die Folge war der bekannte Beschluss nach welchem die verbundeten Regierungen ein scharfes Auge auf die Falschmunzerei in ihren Staaten und an ihren Grenzen haben sollen Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt Nr 274 22 November 1876 Bekanntmachung betreffend die Ausserkurssetzung der Zweithalerstucke und Eindrittelthalerstucke deutschen Gepages Vom 2 November 1876 Auf Grund des Artikels 8 des Munzgesetzes vom 9 Juli 1873 Reichs Gesetzbl S 233 hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen 1 Die Zweithaler 3 Gulden Stucke und die Eindrittelthaler Stucke deutschen Geprages gelten vom 15 November 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel Es ist daher vom 15 November 1876 ab ausser den mit der Einlosung beauftragten Kassen niemand verpflichtet diese Munzen in Zahlung zu nehmen 2 Die im Umlauf befindlichen Zweithaler 3 Gulden und Eindrittelthaler Stucke deutschen Geprages werden in der Zeit vom 15 November 1876 bis 15 Februar 1877 von den durch die Landes Zentralbehorden zu bezeichnenden Landeskassen nach dem in Artikel 15 des Munzgesetzes vom 9 Juli 1873 festgesetzten Werthverhaltnisse fur Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen als auch gegen Reichs oder Landesmunzen umgewechselt Nach dem 15 Februar 1877 werden die Zweithaler 3 Gulden und Eindrittelthaler Stucke deutschen Geprages auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen 3 Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch 2 findet auf durchlocherte und anders als durch den gewohnlichen Umlauf im Gewicht verringerte imgleichen auf verfalschte Munzstucke keine Anwendung Berlin den 2 November 1876 Der Reichskanzler In Vertretung Hofmann Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt Nr 278 27 November 1876 Erganzung Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung des Reichskanzler Amts vom 2 d M wird zu deren Ausfuhrung Nachstehendes zur allgemeinen Kenntniss gebracht 1 die Landeskasse sowie samtliche Special Steuerkassen des Landes sind angewiesen worden die in jener Bekanntmachung bezeichneten Munzsorten sowie auch die osterreichischen Doppelthaler bis zum 15 Februar k J 1877 sowohl in Zahlung anzunehmen als auch gegen Reichsmunzen umzuwechseln 2 die genannten Kassen haben bis zur Einlosung kommenden Munzen der gedachten Art getrennt nach den Sorten Zweithalerstucke Eindrittelthalerstucke und osterreichische Doppelthaler in moglichst abgerundeten Betragen kassenmassig verpackt und bezeichnet an die zunachst gelegene Kaiserliche Postkasse abzuliefern 3 die Postkassen haben Anweisung erhalten uber diese Einlieferungen den abliefernden Stellen Anerkenntnisse auszufertigen 4 die Anerkenntnisse sind anstatt Baar von den Special Steuerkassen der Landkasse und von dieser mit thunlichster Beschleunigung an die Reichshauptkasse einzusenden welche letztere die Betrage im Abrechnungswege oder in Baar verguten wird Detmold den 22 November 1876 Furstlich Lippische Regierung Eichenburg Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt Nr 278 27 November 1876 Alexander 1895 bis 1905 Furst Karl Alexander 16 Januar 1831 in Detmold 13 Januar 1905 in St Gilgenberg in Eckersdorf war vom 20 Marz 1895 bis zum 13 Januar 1905 nominell regierender Furst zur Lippe aber als geisteskrank entmundigt Bis 1897 fuhrte Schaumburg Lippe die Regentschaft ab 1897 Lippe Biesterfeld ab 1905 endgultig Lippe Biesterfeld Die wechselnde Regentschaft ist auch als lippischer Erbfolgestreit bekannt Mit Alexanders Tod am 13 Januar 1905 starb die Detmolder Linie des Lippischen Furstenhauses aus Wahrend der Regierungszeit Alexanders sind keine lippischen Munzen gepragt worden Leopold IV 1905 bis 1918 Leopold IV Julius Bernhard Adalbert Otto Karl Fritz Georg Gustav zur Lippe 30 Mai 1871 in Oberkassel bei Bonn 30 Dezember 1949 in Detmold war der letzte regierende Furst von Lippe 1905 bis 1918 Leopolds Regierung stand im Zeichen wirtschaftlichen und kulturellen Aufstiegs er war aufgeschlossen fur Technik und Industrie Um den Bewohnern Erwerbsmoglichkeiten zu bieten liess er die Staatswerkstatten einrichten und eine grossere Anzahl bedeutender Bauvorhaben ausfuhren Die Prachtbauten des Regierungs und Landtagsgebaudes der Sparkassen und Banken des Gymnasiums des Lehrerseminars die Christuskirche mit Furstengruft auf dem Kaiser Wilhelm Platz das evangelische Pfarramt die Kasernen der Ausbau des Schlosses usw dienten dieser Massnahme In Bad Salzuflen unterstutzte er mit Zuschussen aus der eigenen Kasse die Erbohrung der Leopoldsquelle Seine bedeutendste Schopfung ist die Furst Leopold Verwaltungsakademie eine Fachhochschule in der kriegsversehrte Offiziere zu Kommunalbeamten umgeschult wurden Seine grosse Liebe galt der Jagd und dem Theater so liess er mitten im Ersten Weltkrieg das abgebrannte Hoftheater wieder aufbauen Auch der Volksbildung wandte er seine Fursorge zu Das von 1914 schuf die staatliche Oberschulbehorde und beseitigte die Schulaufsicht der Kirche Die Akademie stellte die Lehrer besser den preussischen gleich Die neuen Steuergesetze brachten eine gerechte Verteilung der Lasten und eine wesentliche Erhohung des Steueraufkommens Die Erschliessung des Landes durch Strassen und Bahnen forderte Handel und Verkehr Besonders die Industrialisierung machte starke Fortschritte Im Zuge der Novemberrevolution wurde Leopold IV durch den lippischen Volks und Soldatenrat am 12 November 1918 zum Thronverzicht gedrangt Ubersicht der Pragungen 1906 19132 Reichsmark S3 Reichsmark S Erklarung S Silber Munzen Nominal 2 MarkMunzstatte Berlin Medailleur Otto Schultz Vorderseite Ausgabe 1906 Auflage 20 000 StuckMaterial 900er Silber Durchmesser 28 0 mm Gewicht 11 111 gVorderseite LEOPOLD IV FURST ZUR LIPPE um nach links blickenden Kopf darunter das Munzstattenzeichen A Ruckseite DEUTSCHES REICH 1906 und ZWEI MARK um gekronten Reichsadler mit BrustschildRand geriffeltNominal 3 MarkMunzstatte Berlin Medailleur Otto Schultz Vorderseite Ausgabe 1913 Auflage 15 000 StuckMaterial 900er Silber Durchmesser 33 0 mm Gewicht 16 667 gVorderseite LEOPOLD IV FURST ZUR LIPPE um nach links blickenden Kopf darunter das Munzstattenzeichen A Ruckseite DEUTSCHES REICH 1913 und DREI MARK um gekronten Reichsadler mit BrustschildRandschrift GOTT MIT UNS Siehe auchDeutsche Wahrungsgeschichte Deutsche Wahrungsgeschichte vor 1871LiteraturPeter Berghaus Die Anfange der Munzpragung in Lemgo und Lippstadt In Naturwissenschaftlicher und Historischer Verein fur das Land Lippe Hrsg Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landeskunde Meyer Detmold 1952 S 110 ff Dieter Fassbender Bearb Paul Arnold Harald Kuthmann Dirk Steinhilber Begrunder Grosser Deutscher Munzkatalog von 1800 bis heute 16 Auflage Battenberg Munchen 2000 ISBN 3 89441 469 3 Hermann Grote Ludwig Holzermann Lippische Geld und Munzgeschichte Hahn Leipzig 1867 urn nbn de hbz 51 1 3732 Heinrich Ihl Die Munzpragung der Edelherrn zur Lippe Munzstatte Horn Lemgo 1995 Heinrich Ihl Die Munzpragung der Edelherrn zur Lippe Munzstatte Lemgo Lemgo 1991 Heinrich Ihl Arnold Schwede Das Munzwesen der Grafen und Fursten zur Lippe 1528 1913 Studien und Quellen zur Westfalischen Geschichte Bonifatius Paderborn 2016 ISBN 978 3 89710 641 3 Franz Meyer Hrsg Bad Salzuflen Epochen einer Stadtgeschichte Verlag fur Regionalgeschichte Bielefeld 2006 ISBN 3 89534 606 3 Josef Wysocki und Volker Wehrmann Lippe Leben Arbeit Geld 1786 1986 Hrsg Sparkasse Detmold Deutscher Sparkassenverlag H Bosmann Stuttgart Detmold 1986 ISBN 3 09 311022 X WeblinksCommons Coins of Lippe Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Stammbaumgrafik PDF 14 3 MB historica genealogie com Personendaten bei nhv Ahnenforschung de Internet Portal Westfalische Geschichte EinzelnachweiseDie Geschichte der Lateinischen Munzunion Olten 2004 Die Munzstatten In Heinrich Ihl Arnold 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der Grafen und Fursten zur Lippe 1528 1923 Band 1 S 38ff Peter Berghaus Die Anfange der Munzpragung in Lemgo und Lippstadt in Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landeskunde Detmold 1952 S 110 abgerufen am 4 Mai 2020 Bernhard I bei genealogie mittelalter de Memento vom 2 Mai 2003 im Internet Archive August Falkmann Otto Preuss Lippische Regesten Band 1 S 74 Nr 42 Hermann I bei genealogie mittelalter de Memento vom 2 Mai 2003 im Internet Archive Sammlung Gunther Wiegrebe Die Munzen der Edelherren zur Lippe im Mittelalter Hermann II 1197 1229 Virtuelles Munzkabinett des Herzog Anton Ulrich Museums Braunschweig abgerufen am 16 Oktober 2023 Virtuelles Munzkabinett des Herzog Anton Ulrich Museums Braunschweig abgerufen am 12 November 2023 Virtuelles Munzkabinett des Herzog Anton Ulrich Museums Braunschweig abgerufen am 12 November 2023 Virtuelles Munzkabinett des Herzog Anton Ulrich Museums Braunschweig abgerufen am 4 Oktober 2023 Virtuelles Munzkabinett des Herzog Anton Ulrich Museums Braunschweig abgerufen am 15 Oktober 2023 Lippisches Intelligenzblatt Nr 17 29 April 1769 Sp 265 ff abgerufen am 14 April 2021 Sammlung Gunther Wiegrebe Die Munzen der Grafschaft Lippe seit 1528 Kurt Wallbaum Die Ortsteile der Grossgemeinde Bad Salzuflen um 1535 in Heimatland Lippe Zeitschrift des Lippischen Heimatbundes und des Landesverbandes Lippe Nr 5 1988 Detmold S 39 abgerufen am 1 Mai 2020 Heinrich Ihl Das Munzwesen der Grafen und Fursten zur Lippe 1528 1913 Band 2 Die Munzen Bonifatius Verlag Paderborn 2016 ISBN 978 3 89710 641 3 Kapitel Munzen des Grafen Simon V 1511 1536 Graf ab 1528 S 7 Johann David Kohler Historische Munzbelustigungen Band 22 S 81 Beschreibung des Guldengroschens bei www coingallery de abgerufen am 17 Marz 2020 Lohne und Preise bei Der Genealogische Abend Naturwissenschaftlicher und Historischer Verein fur das Land Lippe e V abgerufen am 18 April 2021 Detlev Hellfaier Geistiges und kulturelles Leben am Hofe Simons VI In Heimatland Lippe Nr 4 Detmold April 1986 S 126 Heinrich Ihl Arnold Schwede Das Munzwesen der Fursten und Grafen zur Lippe 1528 1913 Band 1 S 23 25 Bonifatius Verlag Paderborn 2016 Sabine Schierholz Plattdeutsche Ecke Daler un Grossens In Lippische Landes Zeitung 22 Februar 2011 Kurt Wallbaum Schotmar Vom Kirchdorf zur Industriestadt Hrsg Stadt Bad Salzuflen Droge Schotmar 1993 Besitzungen und Belastungen des Hofes Gelhaus Nr 1 S 59 Wilhelm Hansen Hauswesen und Tagewerk im Alten Lippe Schriften der Volkskundlichen Kommission fur Westfalen Band 27 Aschendorff Verlag Munster 1982 ISBN 3 402 05665 8 S 444 ff Stefan Kotz Die Kipper und Wipperzeit in Westfalen Die grosste Inflation in der Geschichte des Heiligen Romischen Reichs deutscher Nation In Numismatische Kommission der Lander in der Bundesrepublik Deutschland Hrsg Die Kipper und Wipperzeit 1619 1623 Universitat Heidelberg arthistoricum Heidelberg 2023 ISBN 978 3 9850120 0 8 S 34 1 abgerufen am 4 Januar 2024 Ernst Fleischhack Die Munzfehde zwischen Frankfurt und Lippe 1620 1622 Ein Randereignis des Dreissigjahrigen Krieges In Heimatland Lippe Band 79 Nr 1 Detmold Januar 1986 S 20 ff Lippisches Intelligenzblatt 21tes Stuk 21 Mai 1785 S 167 f PDF 1 15 MB Nach damaliger Rechtslage wurde die Volljahrigkeit erst mit Vollendung des 25 Lebensjahres erreicht Walter Schmidt Schieder Die Geschichte eines lippischen Dorfes 1964 1 Auflage Verlag Eilers Bielefeld W Hansen Lippische Dukaten aus dem 18 Jahrhundert In Heimatland Lippe 60 Jahrgang Nr 1 Januar 1967 Seite 35 Lippisches Intelligenzblatt 4tes Stuck 28 Februar 1767 S 53 f Lippisches Intelligenzblatt 3tes Stuck 20 Januar 1770 S 37 f Lippisches Intelligenzblatt 4tes Stuck 28 Februar 1767 S 56 Lippisches Intelligenzblatt 30tes Stuck 23 Julius 1768 S 471 f Lippisches Intelligenzblatt 3tes Stuck 20 Januar 1770 S 36 Lippisches Intelligenzblatt 45tes Stuck 9 November 1771 S 719 f Lippisches Intelligenzblatt 21tes Stuk 26 Mai 1770 S 321 ff PDF 1 13 MB Lippisches Intelligenzblatt 1tes Stuk 1 Januar 1775 S 1 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Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt Nr 51 5 Marz 1876 Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt Nr 78 1 April 1876 Furstlich Lippisches Regierungs und Anzeigeblatt Nr 101 1 Mai 1876 51 93609 8 877296 Koordinaten 51 56 9 9 N 8 52 38 3 O

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