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Rheinisches Reichsprälatenkollegium

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Das Rheinische Reichsprälatenkollegium auch Rheinische Prälatenbank genannt war die Vertretung der Reichsprälaten ohne Virilstimme im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches, die nicht dem schwäbischen Reichsprälatenkollegium angehörten. Der Zusammenschluss führte ab 1653 eine Kuriatstimme im Reichstag.

Entstehung

Erste Anfänge eines Zusammenschlusses neben dem schwäbischen Reichsprälatenkollegium reichen bis ins Jahr 1582 zurück. Seit Anfang des 17. Jahrhunderts nahmen einige nichtschwäbische Reichsabteien oder -stifte an Sitzungen des Reichsfürstenrates teil. Um 1640 beantragten einige von ihnen die Zuerkennung einer eigenen Kuriatstimme neben dem schwäbischen Kollegium. Mit der Gewährung im Jahr 1653 war die Entstehung des rheinischen Reichsprälatenkollegiums abgeschlossen. Dies war möglicherweise ein Ausgleich für die Verdoppelung der Reichsgrafenkollegien zwischen 1641 und 1653. Da drei von diesen mehrheitlich protestantisch waren, stellte das rheinische Reichsprälatenkollegium ein Gegengewicht dar. In der Aufrufordnung des Reichsfürstenrats nahm die Rheinische Prälatenbank die # 97 ein.

Zusammensetzung

Direktor des Zusammenschlusses war der Abt von Werden. Dieser entsandte den Gesandten des Kollegiums zum Reichstag. Zeitweise hat daneben auch das Stift Gandersheim einen eigenen Abgesandten zum Reichstag geschickt.

Die Bezeichnung „rheinisch“ ist allerdings missverständlich. Während das schwäbische Pendant Reichsabteien und -stifte nur aus dem Gebiet des schwäbischen Reichskreises vertrat, waren im rheinischen Kollegium Reichsprälaten aus verschiedenen Teilen des Heiligen Römischen Reiches zusammengeschlossen. Selbst einige schwäbische Stifte wurden zumindest zeitweise Mitglieder des rheinischen Kollegiums (St. Ulrich und Afra in Augsburg, Kaisheim, Buchau und Isny).

Bedeutung

Wie die Historikerin Sarah Hadry in ihrem Artikel des Historischen Lexikons Bayern ausführt, traf die politisch bedeutende Rolle, die das Kollegium der schwäbischen Prälaten innerhalb ihres Reichskreises spielte, für das über verschiedene Reichskreise verteilte rheinische Kollegium nicht zu. Ein weiterer Aspekt, der die Wirksamkeit minderte, kam hinzu. Im Gegensatz zum schwäbischen Kollegium umfasste das rheinische Kollegium nicht nur katholische, sondern auch protestantische Einrichtungen. Dies war einer gemeinsamen Politik wenig zuträglich.

Nach Sarah Hadry hat der Zusammenschluss nennenswerte eigenständige Wirksamkeit kaum ausgeübt. Der Kenner des Reichsrechts Johann Jacob Moser war 1767 nicht einmal mehr in der Lage die genaue Zusammensetzung des Kollegiums anzugeben.

Mitglieder der Rheinischen Prälatenbank 1792

Angaben für 1792

  • 1. Abt von Kaisheim (Zisterziensermannsabtei, Schwäbischer Reichskreis, Bayerischer Reichskreis)
  • 2. Komtur der Ballei Koblenz des Deutschen Ritterordens (Kurrheinischer Reichskreis)
  • 3. Komtur der Ballei Elsass und Burgund des Deutschen Ritterordens für die Kommenden Altshausen, Rohr-Waldstetten und Mainau (Schwäbischer Reichskreis)
  • --. Komtur der Kammerballei Österreich des Deutschen Ritterordens (1730 nicht mehr als Mitglied geführt)
  • --. Komtur der Ballei an der Etsch des Deutschen Ritterordens (1730 nicht mehr als Mitglied geführt)
  • 4. Propst von Odenheim (Chorherren-Stift, Oberrheinischer Reichskreis)
  • 5. Abt von Werden (Benediktinermannsabtei, Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis)
  • 6. Abt von St. Ulrich und Afra zu Augsburg (Benediktinermannsabtei, Schwäbischer Reichskreis)
  • 7. Abt von St. Georgen zu Isny (Benediktinermannsabtei, Schwäbischer Reichskreis)
  • 8. Abt von Kornelimünster (Benediktinermannsabtei, Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis)
  • 9. Abt von St. Emmeram zu Regensburg (Benediktinermannsabtei, ab 1731 Fürstabtei, Bayerischer Reichskreis)
  • --. Abt von St. Georgen im Schwarzwald (1538 österreichische Landsässigkeit)
  • --. Abt von Walkenried (1593 braunschweig-lüneburgische Landsässigkeit)
  • --. Abt von Münster im Gregoriental (1648 französische Landeshoheit)
  • --. Abt von Waldsassen (1569 kurpfälzische Landsässigkeit, danach von Bayern eximiert)
  • --. Abt von Saalfeld (1532 kursächsische Landsässigkeit, danach von Sachsen-Gotha eximiert)
  • --. Abt von Stein am Rhein (1526 Landeshoheit der Stadt Zürich)
  • 10. Fürstäbtissin von Essen (Kanonissenstift, Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis)
  • 11. Fürstäbtissin von Buchau (Benediktinerfrauenabtei, Fürstabtei, Schwäbischer Reichskreis)
  • 12. Äbtissin von Quedlinburg (Kanonissenstift, Obersächsischer Reichskreis)
  • 13. Äbtissin von Herford (Kanonissenstift, Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis)
  • 14. Äbtissin von Gernrode (Kanonissenstift, 1525 Damenstift, Obersächsischer Reichskreis)
  • 15. Äbtissin von Niedermünster zu Regensburg (Kanonissenstift, Bayerischer Reichskreis)
  • 16. Äbtissin von Obermünster zu Regensburg (Kanonissenstift, Bayerischer Reichskreis)
  • 17. Äbtissin von Burtscheid (Zisterzienser-Frauenstift, Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis)
  • 18. Äbtissin von Gandersheim (Kanonissenstift, 1568 Damenstift, Niedersächsischer Reichskreis)
  • 19. Äbtissin von Thorn (Frauenstift, Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis)
  • --. Äbtissin von St. Johannis zu Lübeck (1526 Landeshoheit der Stadt Lübeck, Reichsstandschaft strittig bis 1803)
  • --. Äbtissin von Andlau (1680 französische Landeshoheit)
  • --. Fürstäbtissin von Lindau (1730 nicht mehr als Mitglied geführt)

Die Auflösung des Rheinischen Reichsprälatenkollegiums

Für die Reichsstände des Rheinischen Reichsprälatenkollegiums auf dem linken Rheinufer brachte der Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801 die staatsrechtliche Anerkennung der seit 1795 erfolgten Besetzung durch französische Revolutionstruppen und Annexion an Frankreich:

  • Ballei Koblenz (ohne Gebiet) zum Département Rhin-et-Moselle;
  • Abteien Kornelimünster und Burtscheid zum Département Roer;
  • Abteien Münster im Gregoriental und Andlau zum Département Haut-Rhin;
  • Abtei Thorn zum Département Meuse-Inférieure.

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 wurden die verbliebenen Reichsstände des Rheinischen Reichsprälatenkollegiums zugunsten der Fürsten und Grafen mit Besitz auf dem linken Rheinufer, der von Frankreich annektiert worden war, säkularisiert:

  • Der Kurfürst von Pfalz-Bayern erhielt in § 2 die Abteien Kaisheim und St. Ulrich und Afra zu Augsburg;
  • der König von Preußen in § 3 die Abteien Werden, Essen, Quedlinburg, Herford;
  • der Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel in § 4 die Abtei Gandersheim;
  • der Markgraf von Baden in § 5 die Propstei Odenheim;
  • der Fürst von Thurn und Taxis in § 13 Stadt und Stift Buchau mit der Herrschaft Straßberg als Reichsfürstentum Buchau;
  • der Fürst von Bretzenheim in § 22 Stadt und das gefürstete Damenstift Lindau als Fürstentum Lindau (1804 an Österreich verkauft, 1805 von Bayern annektiert).
  • der Graf von Quadt in § 24 Stadt und Abtei Isny (1805 an Kurpfalzbayern verkauft, 1806 zu Württemberg);
  • der Reichskurerzkanzler von Dalberg in § 25 die Abteien St. Emmeram, Niedermünster und Obermünster als Fürstentum Regensburg (1810 zu Bayern).

1805 erfolgte die Auflösung des Deutschen Ritterordens und von Vorderösterreich:

  • Ballei Elsass und Burgund 1805 zu Württemberg, Baden, Bayern, Hohenzollern-Sigmaringen;
  • Ballei Österreich und Ballei an der Etsch zu Österreich;
  • Abtei St. Georgen im Schwarzwald zu Villingen an Österreich (noch im selben Jahr zu Württemberg).

Mit der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 und der Gründung des Königreichs Westphalen 1807 waren weitere Veränderungen verbunden:

  • Stifter Werden, Walkenried, Quedlinburg, Herford und Gandersheim zu Westphalen;
  • Abtei Essen zum Großherzogtum Berg;
  • Fürstentum Buchau zu Württemberg, Straßberg zu Hohenzollern-Sigmaringen;
  • Abtei St. Georgen im Schwarzwald mit der Stadt Villingen von Württemberg an Baden.

Einzelnachweise

  1. Sarah Hadry: Reichsprälatenkollegium In: Historisches Lexikon Bayerns, [1], 2009
  2. Gerhard Köbler: Einleitung. In: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 1992, ISBN 3-406-35865-9, S.XIII.

Anmerkungen

  1. Der Abt von Kaisheim war sowohl auf der Rheinischen (# 1) als auch auf der Schwäbischen Prälatenbank (# 7) vertreten. Mit der Zuordnung der Zisterzienserabtei Kaisheim zur Rheinischen Prälatenbank war es den beiden einzigen Zisterziensermannsabteien mit Prälatenrang gelungen, auf beiden Bänken den Ehrenplatz # 1 (Salem hatte diesen Platz auf der Schwäbischen Prälatenbank inne) einzunehmen. Der Beitrag der Abtei Kaisheim mit 438 fl. zu den Römermonaten war der höchste aller Prälaten beider Bänke. Die beiden einzigen Zisterziensermannsabteien zahlten einen Preis für den Ehrenplatz, da sie überhaupt weit höhere Beiträge aufbringen mussten als andere Orden; der höchste Beitrag einer Benediktinerabtei lag nur halb so hoch.
  2. Die Reichsunmittelbarkeit von Kaisheim war bis 1757 umstritten. Auch die Kreisstandsschaft war bis 1759 zwischen dem Bayerischen und dem Schwäbischen Reichskreis strittig, daher wurde Kaisheim keinem der Viertel des Schwäbischen Reichskreises zugeteilt; die Beiträge wurden aus der Kasse genommen. Die Zuordnung zum Bayerischen Reichskreis erfolgt gemäß dem Reichstagsabschied 1532.
  3. Komtur der Ballei Koblenz des Deutschen Ritterordens ohne Gebiet. Zuordnung zum Kurrheinischen Reichskreis gemäß Reichstagsabschied 1532.
  4. Die Herrschaft Altshausen mit Sitz im Schwäbischen Reichsgrafenkollegium befand sich im Besitz des Komturs der Ballei Elsass und Burgund des Deutschen Ritterordens.
  5. Stiftung 1118. Hirsauer Reformkloster. Seit 1398 unter Vogtei des Bistums Speyer.
  6. Stiftung 799; der Abt von Werden übte das Amt des Direktors der Rheinischen Prälatenbank aus.
  7. Stiftung um 1012. Hirsauer Reformkloster. Bis 1644 wegen Streit um Reichsstandschaft mit dem Hochstift Augsburg Reichsstandschaft nicht wahrgenommen. Obwohl nicht in der Reichsmatrikel verzeichnet, wurde St. Ulrich und Afra im Schwäbischen Reichskreis zur Gestellung von Soldaten herangezogen. Zu St. Ulrich und Afra gehörte das Priorat Unterliezheim (Stiftung vor 1026 als Benediktinerfrauenabtei, Aufhebung 1540, Wiederherstellung als Expositur der Abtei St. Ulrich und Afra 1655) und die Herrschaft Finningen. Für Unterliezheim, das unter pfalz-bayerischer Landeshoheit stand, war der Abt von St. Ulrich und Afra pfalz-neuburgischer Landstand.
  8. Stiftung um 1096. Hirsauer Reformkloster. Der Abt von St. Georgen war auch auf der Schwäbischen Prälatenbank (# 23) vertreten. Seine Reichsunmittelbarkeit war bis 1781 umstritten.
  9. Stiftung 814.
  10. Kloster Sankt Emmeram ohne Gebiet. Abtei 1748 zur fürstlichen Residenz umgebaut (1812 an die Familie Thurn und Taxis).
  11. Stiftung um 850.
  12. Die Herrschaft Straßberg mit Sitz im Schwäbischen Reichsgrafenkollegium befand sich im Besitz der Fürstäbtissin von Buchau. Auf den Landtagen von Schwäbisch Österreich in Ehingen waren neben den Städten, Klöstern und Adelsherrschaften unter ausschließlich österreichischer Landeshoheit neben anderen Ständen das Damenstift Buchau vertreten
  13. Stiftung 966, ab 1515 evangelische Äbtissinnen.
  14. Stiftung 819.
  15. Stiftung 961, 1610 Säkularisation der Abtei: Gernrode mit Anhalt-Bernburg vereinigt.
  16. Stiftung 900, Gorzer Reformkloster, ohne Gebiet.
  17. Stiftung 1020, Gorzer Reformkloster, ohne Gebiet.
  18. Stiftung um 973, jungcluniazensisches Reformkloster (Reform von Siegburg). 1220 wurde das Benediktinerkloster in ein reichsunmittelbares Zisterzienser-Frauenstift umgewandelt. Im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis nicht als Stand vertreten.
  19. Stiftung 875, 1568 Umwandlung in ein evangelisches Damenstift. 1802 freiwillige Aufgabe des Sitzes auf der Rheinischen Prälatenbank.
  20. Stiftung um 992, 1795 Säkularisation der Abtei.
  21. Die Herrschaft Altshausen wurde von Württemberg säkularisiert, die Herrschaft Achberg sowie die Kommende Hohenfels zu Hohenzollern-Sigmaringen. Die Kommende Mainau mit der Herrschaft Blumenfeld kam zu Baden, die Kommende Rohr-Waldstetten zu Bayern.

Literatur

  • Alfred Bruns: Rheinische Prälatenbank. In: Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Personen, Ereignisse, Institutionen. Von der Zeitwende bis zum Ausgang des 2. Weltkrieges. 2., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1983, ISBN 3-520-80002-0, S. 1045.

Weblinks

  • Sarah Hadry: Reichsprälatenkollegium. In: Historisches Lexikon Bayerns. Onlineversion
  • Übersicht über die Reichsstände

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 07:14

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Das Rheinische Reichspralatenkollegium auch Rheinische Pralatenbank genannt war die Vertretung der Reichspralaten ohne Virilstimme im Reichstag des Heiligen Romischen Reiches die nicht dem schwabischen Reichspralatenkollegium angehorten Der Zusammenschluss fuhrte ab 1653 eine Kuriatstimme im Reichstag Der Abt von Werden war Direktor der Rheinischen PralatenbankEntstehungErste Anfange eines Zusammenschlusses neben dem schwabischen Reichspralatenkollegium reichen bis ins Jahr 1582 zuruck Seit Anfang des 17 Jahrhunderts nahmen einige nichtschwabische Reichsabteien oder stifte an Sitzungen des Reichsfurstenrates teil Um 1640 beantragten einige von ihnen die Zuerkennung einer eigenen Kuriatstimme neben dem schwabischen Kollegium Mit der Gewahrung im Jahr 1653 war die Entstehung des rheinischen Reichspralatenkollegiums abgeschlossen Dies war moglicherweise ein Ausgleich fur die Verdoppelung der Reichsgrafenkollegien zwischen 1641 und 1653 Da drei von diesen mehrheitlich protestantisch waren stellte das rheinische Reichspralatenkollegium ein Gegengewicht dar In der Aufrufordnung des Reichsfurstenrats nahm die Rheinische Pralatenbank die 97 ein Reichsabt Heinrich Ducker von Werden erster Direktor des Rheinischen Reichspralatenkollegiums 1653 1667 ZusammensetzungDirektor des Zusammenschlusses war der Abt von Werden Dieser entsandte den Gesandten des Kollegiums zum Reichstag Zeitweise hat daneben auch das Stift Gandersheim einen eigenen Abgesandten zum Reichstag geschickt Die Bezeichnung rheinisch ist allerdings missverstandlich Wahrend das schwabische Pendant Reichsabteien und stifte nur aus dem Gebiet des schwabischen Reichskreises vertrat waren im rheinischen Kollegium Reichspralaten aus verschiedenen Teilen des Heiligen Romischen Reiches zusammengeschlossen Selbst einige schwabische Stifte wurden zumindest zeitweise Mitglieder des rheinischen Kollegiums St Ulrich und Afra in Augsburg Kaisheim Buchau und Isny BedeutungWie die Historikerin Sarah Hadry in ihrem Artikel des Historischen Lexikons Bayern ausfuhrt traf die politisch bedeutende Rolle die das Kollegium der schwabischen Pralaten innerhalb ihres Reichskreises spielte fur das uber verschiedene Reichskreise verteilte rheinische Kollegium nicht zu Ein weiterer Aspekt der die Wirksamkeit minderte kam hinzu Im Gegensatz zum schwabischen Kollegium umfasste das rheinische Kollegium nicht nur katholische sondern auch protestantische Einrichtungen Dies war einer gemeinsamen Politik wenig zutraglich Nach Sarah Hadry hat der Zusammenschluss nennenswerte eigenstandige Wirksamkeit kaum ausgeubt Der Kenner des Reichsrechts Johann Jacob Moser war 1767 nicht einmal mehr in der Lage die genaue Zusammensetzung des Kollegiums anzugeben Mitglieder der Rheinischen Pralatenbank 1792Angaben fur 1792 1 Abt von Kaisheim Zisterziensermannsabtei Schwabischer Reichskreis Bayerischer Reichskreis 2 Komtur der Ballei Koblenz des Deutschen Ritterordens Kurrheinischer Reichskreis 3 Komtur der Ballei Elsass und Burgund des Deutschen Ritterordens fur die Kommenden Altshausen Rohr Waldstetten und Mainau Schwabischer Reichskreis Komtur der Kammerballei Osterreich des Deutschen Ritterordens 1730 nicht mehr als Mitglied gefuhrt Komtur der Ballei an der Etsch des Deutschen Ritterordens 1730 nicht mehr als Mitglied gefuhrt 4 Propst von Odenheim Chorherren Stift Oberrheinischer Reichskreis 5 Abt von Werden Benediktinermannsabtei Niederrheinisch Westfalischer Reichskreis 6 Abt von St Ulrich und Afra zu Augsburg Benediktinermannsabtei Schwabischer Reichskreis 7 Abt von St Georgen zu Isny Benediktinermannsabtei Schwabischer Reichskreis 8 Abt von Kornelimunster Benediktinermannsabtei Niederrheinisch Westfalischer Reichskreis 9 Abt von St Emmeram zu Regensburg Benediktinermannsabtei ab 1731 Furstabtei Bayerischer Reichskreis Abt von St Georgen im Schwarzwald 1538 osterreichische Landsassigkeit Abt von Walkenried 1593 braunschweig luneburgische Landsassigkeit Abt von Munster im Gregoriental 1648 franzosische Landeshoheit Abt von Waldsassen 1569 kurpfalzische Landsassigkeit danach von Bayern eximiert Abt von Saalfeld 1532 kursachsische Landsassigkeit danach von Sachsen Gotha eximiert Abt von Stein am Rhein 1526 Landeshoheit der Stadt Zurich 10 Furstabtissin von Essen Kanonissenstift Niederrheinisch Westfalischer Reichskreis 11 Furstabtissin von Buchau Benediktinerfrauenabtei Furstabtei Schwabischer Reichskreis 12 Abtissin von Quedlinburg Kanonissenstift Obersachsischer Reichskreis 13 Abtissin von Herford Kanonissenstift Niederrheinisch Westfalischer Reichskreis 14 Abtissin von Gernrode Kanonissenstift 1525 Damenstift Obersachsischer Reichskreis 15 Abtissin von Niedermunster zu Regensburg Kanonissenstift Bayerischer Reichskreis 16 Abtissin von Obermunster zu Regensburg Kanonissenstift Bayerischer Reichskreis 17 Abtissin von Burtscheid Zisterzienser Frauenstift Niederrheinisch Westfalischer Reichskreis 18 Abtissin von Gandersheim Kanonissenstift 1568 Damenstift Niedersachsischer Reichskreis 19 Abtissin von Thorn Frauenstift Niederrheinisch Westfalischer Reichskreis Abtissin von St Johannis zu Lubeck 1526 Landeshoheit der Stadt Lubeck Reichsstandschaft strittig bis 1803 Abtissin von Andlau 1680 franzosische Landeshoheit Furstabtissin von Lindau 1730 nicht mehr als Mitglied gefuhrt Die Auflosung des Rheinischen ReichspralatenkollegiumsFur die Reichsstande des Rheinischen Reichspralatenkollegiums auf dem linken Rheinufer brachte der Friede von Luneville vom 9 Februar 1801 die staatsrechtliche Anerkennung der seit 1795 erfolgten Besetzung durch franzosische Revolutionstruppen und Annexion an Frankreich Ballei Koblenz ohne Gebiet zum Departement Rhin et Moselle Abteien Kornelimunster und Burtscheid zum Departement Roer Abteien Munster im Gregoriental und Andlau zum Departement Haut Rhin Abtei Thorn zum Departement Meuse Inferieure Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25 Februar 1803 wurden die verbliebenen Reichsstande des Rheinischen Reichspralatenkollegiums zugunsten der Fursten und Grafen mit Besitz auf dem linken Rheinufer der von Frankreich annektiert worden war sakularisiert Der Kurfurst von Pfalz Bayern erhielt in 2 die Abteien Kaisheim und St Ulrich und Afra zu Augsburg der Konig von Preussen in 3 die Abteien Werden Essen Quedlinburg Herford der Herzog von Braunschweig Wolfenbuttel in 4 die Abtei Gandersheim der Markgraf von Baden in 5 die Propstei Odenheim der Furst von Thurn und Taxis in 13 Stadt und Stift Buchau mit der Herrschaft Strassberg als Reichsfurstentum Buchau der Furst von Bretzenheim in 22 Stadt und das gefurstete Damenstift Lindau als Furstentum Lindau 1804 an Osterreich verkauft 1805 von Bayern annektiert der Graf von Quadt in 24 Stadt und Abtei Isny 1805 an Kurpfalzbayern verkauft 1806 zu Wurttemberg der Reichskurerzkanzler von Dalberg in 25 die Abteien St Emmeram Niedermunster und Obermunster als Furstentum Regensburg 1810 zu Bayern 1805 erfolgte die Auflosung des Deutschen Ritterordens und von Vorderosterreich Ballei Elsass und Burgund 1805 zu Wurttemberg Baden Bayern Hohenzollern Sigmaringen Ballei Osterreich und Ballei an der Etsch zu Osterreich Abtei St Georgen im Schwarzwald zu Villingen an Osterreich noch im selben Jahr zu Wurttemberg Mit der Rheinbundakte vom 12 Juli 1806 und der Grundung des Konigreichs Westphalen 1807 waren weitere Veranderungen verbunden Stifter Werden Walkenried Quedlinburg Herford und Gandersheim zu Westphalen Abtei Essen zum Grossherzogtum Berg Furstentum Buchau zu Wurttemberg Strassberg zu Hohenzollern Sigmaringen Abtei St Georgen im Schwarzwald mit der Stadt Villingen von Wurttemberg an Baden EinzelnachweiseSarah Hadry Reichspralatenkollegium In Historisches Lexikon Bayerns 1 2009 Gerhard Kobler Einleitung In Historisches Lexikon der deutschen Lander Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart 4 vollstandig uberarbeitete Auflage C H Beck Munchen 1992 ISBN 3 406 35865 9 S XIII AnmerkungenDer Abt von Kaisheim war sowohl auf der Rheinischen 1 als auch auf der Schwabischen Pralatenbank 7 vertreten Mit der Zuordnung der Zisterzienserabtei Kaisheim zur Rheinischen Pralatenbank war es den beiden einzigen Zisterziensermannsabteien mit Pralatenrang gelungen auf beiden Banken den Ehrenplatz 1 Salem hatte diesen Platz auf der Schwabischen Pralatenbank inne einzunehmen Der Beitrag der Abtei Kaisheim mit 438 fl zu den Romermonaten war der hochste aller Pralaten beider Banke Die beiden einzigen Zisterziensermannsabteien zahlten einen Preis fur den Ehrenplatz da sie uberhaupt weit hohere Beitrage aufbringen mussten als andere Orden der hochste Beitrag einer Benediktinerabtei lag nur halb so hoch Die Reichsunmittelbarkeit von Kaisheim war bis 1757 umstritten Auch die Kreisstandsschaft war bis 1759 zwischen dem Bayerischen und dem Schwabischen Reichskreis strittig daher wurde Kaisheim keinem der Viertel des Schwabischen Reichskreises zugeteilt die Beitrage wurden aus der Kasse genommen Die Zuordnung zum Bayerischen Reichskreis erfolgt gemass dem Reichstagsabschied 1532 Komtur der Ballei Koblenz des Deutschen Ritterordens ohne Gebiet Zuordnung zum Kurrheinischen Reichskreis gemass Reichstagsabschied 1532 Die Herrschaft Altshausen mit Sitz im Schwabischen Reichsgrafenkollegium befand sich im Besitz des Komturs der Ballei Elsass und Burgund des Deutschen Ritterordens Stiftung 1118 Hirsauer Reformkloster Seit 1398 unter Vogtei des Bistums Speyer Stiftung 799 der Abt von Werden ubte das Amt des Direktors der Rheinischen Pralatenbank aus Stiftung um 1012 Hirsauer Reformkloster Bis 1644 wegen Streit um Reichsstandschaft mit dem Hochstift Augsburg Reichsstandschaft nicht wahrgenommen Obwohl nicht in der Reichsmatrikel verzeichnet wurde St Ulrich und Afra im Schwabischen Reichskreis zur Gestellung von Soldaten herangezogen Zu St Ulrich und Afra gehorte das Priorat Unterliezheim Stiftung vor 1026 als Benediktinerfrauenabtei Aufhebung 1540 Wiederherstellung als Expositur der Abtei St Ulrich und Afra 1655 und die Herrschaft Finningen Fur Unterliezheim das unter pfalz bayerischer Landeshoheit stand war der Abt von St Ulrich und Afra pfalz neuburgischer Landstand Stiftung um 1096 Hirsauer Reformkloster Der Abt von St Georgen war auch auf der Schwabischen Pralatenbank 23 vertreten Seine Reichsunmittelbarkeit war bis 1781 umstritten Stiftung 814 Kloster Sankt Emmeram ohne Gebiet Abtei 1748 zur furstlichen Residenz umgebaut 1812 an die Familie Thurn und Taxis Stiftung um 850 Die Herrschaft Strassberg mit Sitz im Schwabischen Reichsgrafenkollegium befand sich im Besitz der Furstabtissin von Buchau Auf den Landtagen von Schwabisch Osterreich in Ehingen waren neben den Stadten Klostern und Adelsherrschaften unter ausschliesslich osterreichischer Landeshoheit neben anderen Standen das Damenstift Buchau vertreten Stiftung 966 ab 1515 evangelische Abtissinnen Stiftung 819 Stiftung 961 1610 Sakularisation der Abtei Gernrode mit Anhalt Bernburg vereinigt Stiftung 900 Gorzer Reformkloster ohne Gebiet Stiftung 1020 Gorzer Reformkloster ohne Gebiet Stiftung um 973 jungcluniazensisches Reformkloster Reform von Siegburg 1220 wurde das Benediktinerkloster in ein reichsunmittelbares Zisterzienser Frauenstift umgewandelt Im Niederrheinisch Westfalischen Reichskreis nicht als Stand vertreten Stiftung 875 1568 Umwandlung in ein evangelisches Damenstift 1802 freiwillige Aufgabe des Sitzes auf der Rheinischen Pralatenbank Stiftung um 992 1795 Sakularisation der Abtei Die Herrschaft Altshausen wurde von Wurttemberg sakularisiert die Herrschaft Achberg sowie die Kommende Hohenfels zu Hohenzollern Sigmaringen Die Kommende Mainau mit der Herrschaft Blumenfeld kam zu Baden die Kommende Rohr Waldstetten zu Bayern LiteraturAlfred Bruns Rheinische Pralatenbank In Gerhard Taddey Hrsg Lexikon der deutschen Geschichte Personen Ereignisse Institutionen Von der Zeitwende bis zum Ausgang des 2 Weltkrieges 2 uberarbeitete Auflage Kroner Stuttgart 1983 ISBN 3 520 80002 0 S 1045 WeblinksSarah Hadry Reichspralatenkollegium In Historisches Lexikon Bayerns Onlineversion Ubersicht uber die Reichsstande

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